1942 / 222 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs: u4d Staatsauzeiger Nr. 222 vom 22. September 1942. S. 4 : Erste Beilage °

| | zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

En S enen E I LNEG der Pflichtver- | pa M wae ist. Fay ane ees im vor- 8 13 999 1949 eßung unterstellt wird. tehenden Sinne sind Betriebe, die in einem Zeitraum von Ausnahmen f f ber Auf Grund der Verordnung über den Warenvexkehr vom höchstens vier Monaten mindestens 50 % ihres Gesamtjahres- L N ¿ / L f Ne. Verlin, Dienstag, den 22. Septem 18. August 1999 (RGBl. S. 1430) in der Fassung der Ver- bedarfs verbrauhen. ¡Landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe | E en gelten nicht für E Tae ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. 1 S. 679) in Ver- gelten in jedem Falle als Kampagnebetriebe; a:s Kampagne : 0B FDENTCEE ; V bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur nd bei ihnen die Monate August bis November anzusehen. (2) Die Reichsstelle für Mineralöl kann weitere Aus- (Fortseßung aus dem Hauptblatt.) j i S 9 i / i Preußen n Ueberwachung und Regelung des Warenve-rkehrs vom (3) Spivenmengen, die sich aus den in Abs. 1—2 an- | nahmen zulassen. S 14 1. von der Deutschen Rehtsfront als Sachverständiger | „Der L R für die Preisbildung erläßt die zur Bekanntmachung 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer | geordneten Bezugsbeschränkungen ergeben, dürfen auf die für : zugelassen ist und der Reichsfachschaft für das Sach- lid d oder Durchführung dieser Anordnung erforder- Die siebzehnte Ziehung der Auslosungsrechte der auf den Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit | die Lieferung eines vollen Fasses erforderlichen Menge auf- Auslggen verständigenwesen “in der Deutshen Rechtsfront ichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Preußischen V tagt übergegangenen Ablösungsanleihe des i Zustimmung des Reichs8wirtschaft8ministers angeordnet: gerundet werden, wenn die bestellte Menge auch dann noch im Die auf Grund dieser Anordnung erteilten Genehmi- angehört, i : g 10 Lübectischen Staates findet M tes den 19, Oktober 1942, T Rahmen des Bezugsrechts aus § 5 verbleibt. gungen der Reichsstelle für Mineralöl oder der sonst hierzu 2. der Fachgruppe Versteigerer (Wirtschaft8gruppe Ver- Di i ; : ittaas Öf ih in unse Dienstgebäud t 91 achtigten Stellen it Bedi d Aufl mittlergewerbe, Reichsgruppe Handel) angehört (1) Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1942 in Kraft. | vormittags 10 Uhr, öffentlich in unserem Dienstg e, f Schmierstoffe düxfen nur zu kriegs- und lebenswichtigen 88 ermächtigten Stellen können mit Be Ge. M uflagen 3. der G Beratende J - i S .-V (2) Sie gilt auch für Schäßaufträge, die an diesem Tage | Oranienstraße 106/109, statt. A : L L versehen und jederzeit widerrufen werden . der Gruppe Beratende Fngenieure im NS.-Bund | „teilt ab ; i f Zwedckten s s in der Menge und Qualität beantragt, be- UVebergangsregelung ; x Deutscher Technik angehört, S, Gta s 19 vorbei A A aues e, ne: Berlin, den 19. September 1942. 7 I Me L : t i Zes x O Ie, ; S in behördlihem Auftrage, die zwar ausgeführ 5 ; S Huld i / ioendung und unter Einhaltung der Vorschriften für die | (H Die vom 1. Januar bis zum 30. September 1942 be- e Att f die Sa perständigenliste der Reichskammer der | ind, für die aber das Entgelt an diesem Tage noch nicht end- Rene S E ; Altölgewinnung und -wiederverwendung erforderlich ist reits bezogenen Mengen sind auf die Bezugsrechte gemäß F 5 A Res 5 On nes Gauwirts Af) oli p (Jndustrie- d gültig abgerechnet ist. ; v anzurehnen. S A Die Reichsstelle für Mineralöl erläßt die zur Durch- " Sander vder einêc Banbwerkskammer) als Berlin, den 17. September 1942. Iichtamtliches _TeilI (2) Das Bezugsrecht aus § 5 erhöht sich insoweit, als die | führung und Ergänzung dieser Anordnung erforderlichen Sachverständiger oder Schäger öffentlich bestellt oder Der Reichskommissar für die Preisbildung. j Begriffsbestimmungen für die Zeit vom 1. Januar bis zum 30. September 1942 von | Bestimmungen. Sie kann hierbei auch die Zuständigkeit der vereidigt ist (6b Deutsches Reich 8 2 den Landeswirtschastsämtern oder. der Treuhandstelle der | mit der Erteilung von Genehmigungen beauftragten Stellen 6: vom Reichsnährstand als Sachverständiger aner- Fishböck. - z è E Schmierst Reichsstelle für Mineralöl in Hamburg freigegebenen Mengen | abändern und die Sonderregelung in § 9 auf andere Gebiete kannt ist, 3 S L. Stand der schwebenden Schuld des Reichs S | E Guiers offe Ua i der während dieser Zeit frei lieferbaren Mengen | ausdehnen. 7. von der Deutschen Automobil-Treuhand-GmbH. als Druckfehler-Berichtigung ‘Am Am U ._Schmierstoffe* im Sinne dieser Anordnung sind ohne t l diesen Zeitraum entfallenden Anteil des Bezugsrechts § 16 Schäßungsstelle für Kraftfahrzeuge zugelassen ist, Jn der in Nummer 219 des Deutschen Reichsanzeigers i 30.6.1942 | 31.7.1942 E Rüksicht auf den Ausgangsstoff alle in der Anlage verzeich- C O Strafbestimmungen i 8. als Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | und Preußischen Staatsanzeigers vom 18. September 1942 in Millionen 4 neten Waren. ¿ u (3) Für Zuckerfabriken und andere Verbraucher, deren Bes Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach oder vereidigter Bücherrevisor zugelassen ist oder | veröffentlichten Anordnung Nr. 31 der Reichsstelle für Holz : | S ieferung bis Ende 1942 bereits vor Fnkrafttreten dieser An- den W 10, 12—15 der Verordnung über den W fehr als Bücherrevisor der Reichsuntergruppe Wirt- | vom 15. September 1942 sind zwei Druckfehler enthalten, die 1 Zahlungsverpflihßtungen aus der Be- 4 : E NCT : : i S ; g über den Warenverkehr j f i 2 G 5 , gbverp\ g A Verarbeiter und Verbraucher ordnung durch die Liefergenehmigung eines Landeswirtschafts- und nach ‘der Verordnung des Führers zum Schugze der schaftstreuhänder des NSNB. oder der Reichsfach- | hiermit berichtigt werden. gebung von s n Als Verbiaucier gelten arti ReBrarkällen von Shhnier- amtes geregelt worden ist, tritt die in der Liefergenehmigung Rüstungswirtschaft bestraft. schaft der Buchsachverständigen angehört, Jun § 3 Ziffer 1. zweiter Absaß Zeile 4 muß es statt a) unverzinélihen Schaßanweisungen i : Gs: S : 2 freigegebene Menge an die Stelle des Bezugsrechts aus § 5. 9. (nur bei Ladungsschäden von Seeschiffen) Forst- und Holzwirtschastskammer“ richtig „Forst- und Holz- mi t Gegenwert und von eichs- f stoffen mit Ausnahme derjenigen, die im Besiß von Händler- R E I : a : ISSLSE: WOL|ï- Unl IwILt] riQES „Vort und Dol A 69 307,6 | 72 644,4 1 O L Rat : Die übrigen Vorschriften dieser Anordnung bleiben unberührt. 8 17 ei einem See-Versicherungsunternehmen als Sach- | wirtschaftsämter“ wedleln o e / / 0 scheinen der Fachuntergruppe Schmierstoffgroßhandel sind. Der Vorlage der Liefergeneghmigung beim Lieferanten zwecks Schlußbestimmung | verständiger angestellt ist, in § 3 Ziffer 5. Absay 1 Zeile 6 und 7 statt „der Lücken Y E S R t73 17,3 G ET ü S l î V7 V î 1 E t 2 . . N U Lt t N 2 d V D A R0 S T 1 L Teil Il Abschreibung der gelieferten Menge bedarf es nicht. (1) Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1942 in Kraft; 10, u bit a EeO H Mine oder Ausfälle“ richtig „von Lüden oder Ausfällen“ lauten. 2 | Kurifristige Darlehen . . . ._.| 5865,0 | 62364 L Allgemeine Regelung y Teil Ill sie gilt auch E die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete (2) Den Vorerwähnten wird aleichgestellt, N cittex : e R U S 810,3 714,3 f g 4 Sonderregelungen von Eupen, Malmedy und Moresnet, | Feststellungsbehörde für Kriegsshäden mit Schäßungen be- Bekanntmachung Aa lu is P eg T0057 . Sathlicher Geltunasberei L 9 (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: i traut ist oder von einer Gauwirtschaftskammer oder einer Die am 19. September 1942 ausgeaeb Summe der Zahlungsverpflihtungen j / 4 chlich gsbereih N j i p gegebene Nummer 96 des Wis i S ; i | Sous l ie: Letiinms Besireiid tedt 1. Die Anordyungen Nr. 29 und Nr. 29 A der Reichs- Einzelfammer der Reichskulturkammer einen Ausweis als Reichsgesebblatts, Teil 1, enthält: 4 | Schaßanweisungen zum Zwecke von E66 _ (H) Die Vorschriften in Teil [1] dieser Anordnung gelten onderregelung für bestimmte Verwendung3zwecke stelle für Mineralöl vom 2. Oktober 1939 und Schäger für kriegsbedingte Schäßungen erhalten hat. i Verord üb s , L ebli Reats Gua in dem ‘bes Sicherheitsleistungen . ... 6 «146 M für die in der Anlage entsprechend gekennzeihneten Schmier- Nur mit Genehmigung der nachstehend angegebenen Kon- 4. Juni 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu- E “Oliäebieten- B go o s[huy in den Summe der \{webenden Suld . | 76 014,8 | 79 627,0 stoffe. / : tingentsträger dürfen von Verbrauchern bezogen werden: ßischer Staatsanzeiger Nr. 231 vom 3. Oktober 1939 W ; 2 9 Verordnung zur Ergänzung der Verordnung zur Erhöhung Hl. Betrag der ausstehenden Steuergutscheine (2) Der Regelung gemäß Teil 11 dieser Anordnung unter- ; Koutitmgentss und Nr. 128 vom 4. Zuni 1940), O er n Entgelt nah einer anerkannten Gebühren- der Förderleistung und des Leistungslohnes im Bergbau. Vom 1 Anleibestock-Steuergut|cheine 68.7 68,5 liegen jedoch nicht: : E träger 2. folgende Einzelanordnungen der Reichsstelle für Schäbus zu bemessen berechtigt ist, hat es für kriegsbedingte | 13. September 1942. a, Et 2 | N.F. Steuergutscheine: 1. = 1156, / | 1. Die Abgabe und der Bezug von Shmierölen zum | 1, Fransformatorenöl für Erstfüll- Wirtschaftsgruppe Mineralöl an die Verteiler: ungen um einen Kriegsabschlag von *ho zu ermäßigen. D LE A) N ISN V Aen, Be Ie 1s MAMEFEIGYe : IL = 1649,8| 3172,8 | 2 806,6 Verbrauch in Verbrennungskraftmaschinen mit Aus- : bedarf: Elektroindustrie a) Einzelanordnung B/Fr I! 104/422 vom S 4 E Vexkaufsvrei3: 015 Rx beförd : L Kahme von GrohgazmalGiuen (Anordnung Nr. 46: | g. Habelisolientt: Treuhänder Tafacht 20. März 1942, betreffend Regelung des In anderen Fällen als § 3 bemißt sich das Entgelt | rungsgebühren- 0,08 NA4 für ein Stü bei Voccinsendung auf | M: Betriebsanlageguthaben und Warenbeschaffungs- er Reichsstelle für Mineralöl vom 26. 1. 3. Shmiersto r Herstellung von Reichsstelle „Chemie“ Schmierstoffabsaßes im 2., 3. und 4. Quartal wie folgt: S I ; guthaben Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats- Î T ertilbilfentitola: d: 3 R 1942, (1) Neben der aus den nachfolgenden Vorschriften ersicht S A ber 1942 1 } BVetriebsanlageguthaben . . 384,3 2965 anzeigèr Nr. 21 vom 26, 1. 1942), 41 Sfiico \ : 0 : e : lichen Vergü , | : De erli , den 21. Ceptember 1342. / s f: / a ¿ . Schmierstoffe zur Herstellung von Reichsstelle „Chemie b) Einzelanordnung B/Fr IT 148/429 vom - en Vergütung dürfen nur Auslagen, keinerlei t ; ; ; A 177,4 2. der Bezug von Transformatorenöl für Erstfüllbedarf Seborbitet n E id / 10. April 1942, betreffend Regelung des Entschädigungen, berechnet werden. E sonstige Reichsverlags8amt. Dr. Hubrich. 2 | Warenbeschaffungsguthaben 177,3 (S 9 Ziffer 1), 5. Schmierstoffe zur Herstellung von Reichsstelle „Chentie“ Absayes von Turbinenöol im . 2, 83. und (2) Die Vergütung bemißt sich nah dem Zeitaufwand 3. der Bezug von Schmierstoffen zur Herstellung von Pflanzenshuß- und Schädlings- 4. Quartal 1942, für die Schäßung und nah dem Wert, den der zu shäßende : | e und Lederhtlfsmitteln, * Ï bekämpfungsmitteln: ; A 3. Die Einzelanordnungen der Reichsstelle für : Gegen and bei Neuanschaffung zur Zeit der Schäßung hat. Pflanzenschuyz- und Schädlingsbekämpfungs- 6. Schmierstoffe zur Herstellung von Reichsstelle „Chemie Mineralöl vom 15. Zuli 1941 an Verteiler und St o T Zeitvergütung dürfen Schäßer 2,— M die Wirts afisiticil D 4 E R s Reichsstelle „Chemie“ Großverbraucher, betreffend Belieferung der lehteren. j erle L, R E Mi U Ae S bei inera!sarven, y , . Schmierstlosse zur Perstelung von etmS]lelte „Cyemte Berlin, den 15. September 1942. : | Van T : aßer mit | Deutsh-rumänische Landwirtschasts-Lehrshau in Bukarest eröffnet | hocinteressanten Aufgaben widmen, die ihr in den weiten Oft- M pharmazeutischen oder kosmetishen Erzeugnissen, pharmazeutischen oder kosmeti- Der R e, tragte für Mi [öl H R R Sachkunde können (außer den in § 2 aufgezählten Anjsprachen von Staatssekretär Pana und Ministerialdirektor E na der R I Ra E ai ‘Die dier E Vaseline, : hen Erzeugnissen durch mit er Reichsbeauftragte für Mineralöl. ij / ruppen) insbesondere solche angesehen werden, die sih mit Dr. Moritz vorliegenden Probleme begännen mit dex Produktion der Spinn- s sowie zur Herstellung „von Faktis und Weich- Produktionsaufgaben der Reich3- i t Raab. I RS T EN cAfppugen gleichartiger Gegenstände schon vor dem 1. Sep- Bukarest, 21. September. Jm Bukarester Athenäum wurde stoffe ‘wovon im nördlichen Teilder Östgebiete Flahs und Hanf, machern für Gummi bzw. zur Verwendung. stelle „Chemie“ belegte Betriebe: j . *) Anmerkung: Die in dieser Auordnung der Schmier- N L hauptberuflich befaßt haben. i \ am Sonntagvormittag eine große deutsh-rumänishe Landwirt- | 1m Süden Baumwolle Und i tén und“ fast überall Wolle als Weichmacher für Gummi 9 Ziffer 3—9). 8. Schmierstoffe zur Herstellung von Reichsstelle für Kaut- | stoff-Gemeinschaft übertragenen Aufgaben werden bis auf weiteres (4) Neben der Zeitvergütung darf der Schäger eine Wert- | shafts-Lehrshau dur den Staatssekretär für Landwirtschaft Pana | vorhanden seien. Diese Textilien jollen, führt der Verfasser ftis und Weihhmachern für \{chuk und Asbest von der Treuhandstelle der Reichsstelle für Mineralöl in Ham- vergütung berechnen, und zwar bei einem Wert des Schät- | und Ministerialdireïtor im Reichsernährungsministerium | aus, wieder Rohstoffe für Großdeutshland und für Europa S5 ummi bzw. zur Verwendung ; burg 36, Klopstockstr. 31, wahrgenommen werden. Die Schmier- gegenstandes Dr. N Der Eröffnung wohnten ferner Wirtschafts- | werden. Jhre Entwicklung und Produktionssteigerung sei daher Geuehmigungsfreie Bezüge als Weichmacher für Gummi: stoff-Gemeinschaft wird im Deutschen Reichsanzeiger den Zeii- x bis , 1000 2A 2 RA, minister Prof. Finvescu, Finanzminister Geñeral Stoenescu, nicht eine ideale Fernaufgabe, sie liege vielmehr im unmittel- E 2 ; Scantorti ¡tell Reichsstelle für Mi- | punkt bekanntgeben, von dem ab sie diese Aufgaben übernimmt. über 1 000 bis 10 000 As weitere Regierungsmitglieder und die diplomatischen Vertreter | barsten konkreten Znteresse der europäischen und vor allem der (1) Verbraucher, die im Jahre 1941 überhaupt keine ge- 9. Schmiers offe zur Herstellung von er Bl y É ; : über 10 000 bis 100000 g8— *“' der verbündeten Staaten neben zahlreichen führenden Persönlich- | deutschen Textilindustrie, Bei ihrer Lösung köune es nicht mit mäß Teil [1 dieser Anordnung bewirtschafteten Schmierstoife Vaseline: nerato Anlage über 100000 16/ î keiten der rumänischen Wirtschaft bei. der Zeichnung von Aktien sein Bewenden haben. Es müsse schon bezogen haben, dürfen im Fahre 1942 insgesamt 20 kg ge- 8 10 zur Anordnung Nr. 48 der Neihsstelle für Mineralöl (5) An Auslagen dürfen nur Wegegeld, Sehrgeld is ld ee P A N seiner O auf die C E e Een E Ci ae A aus nehmigungsfrei beziehen. S s i Turbinenöl vom 15. September 1942 Ñ Übernachtungsgeld berechnet werden | e C Oa i e, Aae, niht auf die eigentliche Rohstoffproduktion beshränken, sondern (2) Verbraucher, deren Bezüge in den gemäß Teil [1 y . N L Schmierstoffe bewirtshaftet gemäß (6) Bei Fahrten mit einem öffentlichen Beförderungs- iden mo O AUAR O ODE balie Kettnien Ba D Bt müsse alle Sparten textiler Fertigung, von der Flahs- und Hanf- dieser Anordnung bewirtschafteten Schmierstofsen im Fahre (1) Füllmengen für Erstfüllungen, Wiederfüllungen und Spindelöle Teil IL mittel (Eisenbahn, Schiff, Kraftpost usw.) dürfen di B * | von 1928 big 1938 hs A ahresduriGnitt 189 000 W, A Be röste bis zum leßten Veredlungsvorgang, umfassen. Jm Osten 1941 insgesamt nicht mehr als 600 kg betragen haben, dürfen | Reservefüllungen dürfen von Verbrauchern nur mit Genehmi- | Maschinenöle . . ...... Teil IL auslagen für die Beförderung, bei Reisen a f L dwecor | treide, 62000 Stück Großvieh, 157 000 Schweine, 1113 000 Duzend seien Betriebe jeder Produktionsstufe anzutrefsen und die deutsche im Fahre 1942 höchstens so viel beziehen wie im Fahre 1941. | gung der „Schmierstoff-Gemeinschaft“ in Hamburg *) bezogen | Zylinderöle .........., Teil IT oder bei Benuzung eines eigenen Kraftfahrzeuges ader S Eier und 224 000 dz andere landwirtschaftliche Erzeugnisse aus- O e P Me e S d etage Obel __(3) Verbuaucher, deren Bezüge in den gemäß Teil Il | werden. Motorenöle einschl. Brightstock . . . Teil II, siehe aber § 4 Abs. 2, werks bis zu 13 pf, bei Benugzung eines Fahrrades Qu (A geführt. Diese Zahlen stellten etwa 18 % der gesamten Getreide- nes G Ua MACUE E M B Mle ree e dieser Anordnung bewirtschafteten Schmierstoffen im Jahre (2) Für Nachfüllungen dürfen Verbraucher im Fahre A Ziff. 1 5 Rpf. je km berechnet werden. dl | erzeugung und etwa 6 % der Viehproduktion dar. Dabei sei die | Betriebe zusammenfassenden Ostfaser Gmb. sei. Die Fach- 1941 insgesamt mehr als 600 kg betragen haben, dürfen im | 1949 höchstens 50 °/ derjenigen Menge an Turbinenöl be- Tuvbinendle 4 G t eis es Teil ITI, § 10 (7) Erfordert die Schäßun ; j Abhängigkeit vom Weltmarkt so groß gewesen, daß infolge der L Torf harêbnt : EE Be L 2 hjtens ( ( e i i g eine Abwesenheit des ; 1 : E z i: D gruppen und Fachuntergruppen der Textilitcduftrie werden in Jahre 1942 höchstens 600 kg zuzüglich 50 °/6 derjenigen Menge | ziehen, die sie im Jahre 1941 nah Abzug der für Erst- M ‘d Extraftölo i n Schäßers von mehr als 6 Stunden vom Wohnort (politisch ungünstigen Weltmarktverhältnisse selbst diese geringen Ausfuhr- | der nächsten Zeit, so heißt es in dem Artikel weiter, besondere beziehen, um die ihre Vorjahresbezüge die Freigrenze von | füllungen, Wiederfüllungen und Reservefüllungen bestimmten De ecidaline Dele 86 Fette O s Gemeinde), so darf ein Zehrgeld bis zu 10,— RA je Ta / fir bie a E E 2 Ga E gane s Preise | Ostreferenten bestellen, denen es obliegt, die Heranziehung ge- 600 kg übersteigen. : Mengen bezogen haben. Der Bezug weiterer Mengen für | nicht wasserlöslihe Meal- erfordert sie eine Übernahtung außerhalb ‘des Wbbnories wicklung der C de Wali zu bee Eu e ae Aus. E Be E e E E E n Strelauna der im Tee 1941 u Nachfüllzwecke bedarf” der Genehmigung der „Schmierstoff- bearbeitungsöle . . . . .. ¿u ROUTE ein Übernachtungsgeld bis zu 8,— NAM berechnet werden. | sihten, die heute eine veränderte Weltlage für Rumänien mit sich S ian Scivieridlettait e 18 Bere NERe: Witer tigen, als gen sind diejenigen Mengen außer Ansaß zu lassen, die zu Gemeinschaft“ *). Jm übrigen finden auf den Bezug von | Paraffinum liquidum und Vaselinöl . Teil IIL, § 11 ___ (8) Für jedes weitere Stück der Schäzungsniederschrift | ebracht hat, hätte nun so führte der Staatssekretär weiter | zahlreichen bisher in den jest stillgelegten Betrieben tätigen Fach- einem der in § 4 Abs. 2 genannten Zwecke verwandt worden | Tuxbinenöl für Nachfüllungen die Bestimmungen des § 8 | Weißöl für tehnishe Zwede . . Teil IT : darf, wenn es als Durchschrift zugleih mit der Ur- oder | s die Regierung des Marschall Antonescu zur Ausarbeitung | [euten damit eine Gelegenheit gegeben werde, das unfreiwillige sind. ¡ 1 i: ¿i ; E Abs. 1—2 (Uebergangsrxegelung) entsprechend Anwendung. | Transformatoren- und Schalteröle . Erstfüllbedarf: Teil II1 § 9, Reinschrift, bis zu 20 Rpf., wenn es besonders efertigt wird eines umfassenden Programms der landwirtschaftlihen Erzeu- | Brachliegen ihrer Arbeitskraft zu“ vermeiden, und eine spätere (5) Die Reichsstelle für Mineralöl kann die gemäß Abs. 1 / D i soyst : Teil TL bis zu 35 Rpf. je Seite berechnet werden 0 f wird, | gungssteigerung veranlaßt. Jn der ersten Etappe dieses großen | Wertung nicht nur die unmittelbare Kriegsleistung der Betriebe bis 3 genehmigungsfrei beziehbaren Mengen jederzeit durch D Kabelisolieröle . .. . « « « « « « Teil III, §9 : grarplanes soll durch_ Rationalisierung der Betriebe eine Pro- | sondern auch ihren Osteinsay bei einer späteren staatlichen Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger anderweitig Paraffinum liquidum und Vaselinöl Sonstige Schmieröle .. . . - Teil IL §5 duktionserhöhung um 50 % erreicht werden; statt einer Million | Förderung ihrer Fnteresscn berücksichtigen werde. festsegen E Ï Wagenschmiere . ...... « Teil IL Den auftraggebenden Behörden bleibt es b Waggons Getreide könne Rumänien in absehbarer Zeit 1,5 Milli- i 86 (1) Paraffinum liquidum und Vaselinöl dürfen nur | Heißwalzenfete „.......- Teil IL mit den von ihnen betrauten Schävern im Rahmen dieser onen Waggons erzeugen, was durch verbesserte Anbaumethoden, Genehmigungspflichtige Bezüge P I der Meicbdaprtpeten E R gers V A A Sonstige Schmierf#te. . .. . .. Teil IL Anordnung Pauschvergütungen zu vereinbaren. E Hs buriaus mbalid l O E a Hauptversammlungskalender (1) Über die gemäß § 5 genehmigungsfreien Bezüge hin- an Aerte Apotheken, Krankenhäuser, LUlaretie Heil- und : Anorvunun 86 Ne Ae Ie eine weitere wesentliche Steigerung vor und für die Woche vom 28. September bis 3. Oktober 1942 aus dürfen weitere Mengen nur mit Genehmigung der Reihs- | Pflegeanstalten und sonstige öffentlihe Einrichtungen mit i Ret s Jn der Rechnung ist anzugeben, nah welcher R e ur Lurch ein Umfangreihes Jnvestitionsprogramm und. : Montag, 28. September stelle für Mineralöl ber der von ihr beauftragten Stellen be- | Krankenbetreuung abgegeben und von ihnen bezogen werden er Vergütungen für kriegsbedingte Shäßungen t A und auf Grund welcher Einzelvorseriftes seien hier gwei Cesidiepuntige, ustömmlich Preise, d è heute auf | Solingen-Wald: C Großmann Eisen- u. Stahlwerk, Solingen- Í ; } z e s e: ausfömmli i î y + C. C ì en- U. : , D Pg Erteilung der G i; db (2) Der Bezug von Paraffinum liquidum und Vaselinöl Vom 17. September 1942 C O O E ist. Berechnet der A der europäischen Solidarität als gesidert ersgeinen n Leipzi O A ipzig, 14 UH C and n Ste Dce Dabfiaena des cnberen Regelung ale d 4 diefer Anordnung. jo i unen | dex Rgroberzengunß, “Uge "sung dee Mine “sene | Bregenge Vorarlberger tt:slert, Veegerz, 11 he a) für Gr oßverbr auer die „Schmierftoff-Gemeinschaft“ | Erzeugnissen unterliegt der Regelung in § 9 dieser Anord- | ¿2 Y O L E A i N E 027) dene de QM nenne Vergütungsbetrag und sodann ge- a O U daß n Ziele Ah die rumänische Landwirt- Dienstag, 29. September b) für Vie: übrigen Verbraucher die Landeswirtschafts- E : ordne ih mit Zustimmung des Beauftragten für den Vier- Rechnung gestellt, o sind d R in | bar seien. i R Aale cowei- |* Berthe: Deutsche Gesellschaft für öffentlihe Arbeiten, Berlin, Zie A jahresplan an: 81 Wunsch des Auftraggebers zu belegen. \ O vi S s I LOOUOA die Grüße des Lipmannstabt: A.-G.' der Woll- u. Baumwollmanufaktur Adokf A Als Großverbraucher gelten alle diejenigen Verbraucher, denen j i y / O aats /errefars Ur. Balle. Die rumänische Land- Ligma Uhr A bisher M A L Sue der Roichastelle für 8 12 (1) Krieg8bedingte Shäßungen im Sinne dieser Anord- y S7 R 19. e N Moris aus, habe ihre Aufgabe im neuen Worms: ‘Konservenfabrik Zeh. Braun Pfeddersheim, 114 Uhr E Mineralöl der Bezug von Schmierstoffen nur gegen Frei- Verä sverbot / Verb 2 flär nung sind Schäßungen aus Anlaß befürchteter oder einge- (1) Das in § 4 und, soiveit die Gebührenordnungen die A egriffen. ie Lösung der Frage der Absaßmöglichkeiten Magdeburg: Magdeburger Straßenbahnen Magdeburg 10% Uhr. 4 itellungsbescheide der Treuhandstelle der Reichsstelle für M eräußerungsyerbot / Verbrauchererklärung tretener Kriegsschäden, ferner solche anläßlih einer Umsied- deneelns des Sens nicht ihrerseits umschreiben, auch iein äsche Londidi erner Aufwärtsentwicklung für die ge- | Nürnberg: Nürnberger Lebensversiherung, Nürnberg, 12 Uhr. ralöl gestattet war. (1) Schmierstoffe dürfen an Verbraucher nur abgegeben | lung sowie anläßlih einer Betriebsstillegung. das in § 3 bezeichnete Entgelt versteht sich für eine scrifi- Minäniek als das Land fa e ile, iécudlidon V Stettin: Ferd. Rükforth Nachf., Stettin, 12 Uhr. 87 A “Dgs der Verbraucher dem Verkäufer schriftlich ver- (2) Der Reichskommissar für die Preisbildung kann bei üble Gend, N egenstände IER oder | Erzeugung eine führende Rolle zu spielen berufen fel Er loß G 8 Vetta Saa D g uh «e ichert, da ä i j A uppen mit Stückz j G, ei i L . D. he S ‘ei, Plauen i. V., 11 Uhr. Bezugsbeschränkung durch Höchstbestaudsvorschristen i der Auftrag in voller Kenntnis der Verordnung des A aaa et N U Ste am Merkmalen (Maß Stoff, Bersteller Ltt A R g a, E S C Sia deo Meicvane Bregenz: Vorarlberger Jlwerke, Bregenz, 17 Uhr. (1) Die Bezugsrechte aus § 5 Abs. 2 und 3 dürfen nicht ührers zum Schuße der Rüstungswirtschaft vom Schäßwert, bei Schäßungen nach eingetretenem Sachschaden Anschließend an die Eröffnungsfeier fand eine Besichtigung Mitiwoch, 30. September ausgenußt wexden, wenn und soweit sie zusammen mit den 1. März 1942 sowie unter Beachtung der Anordnung S2 Ges dem Zeitwert bei Eintritt des S adens, dem Wert nah der großen deutsh-rumänischen Lehrschau statt, die die Möglich- | Berlin: Concordia Spinnerei ‘U. Weberei, Marklissa, 11 Uhr. zur Zeit der Bestellung vorhandenen Vorräten und unter- Nr. 48 der Reichsftglle für Mineralöl vom 15. September O Für kriegsbedingte ‘Schäßungen darf ein Entgelt nur intritt des Schadens und dem Neuanschaffungswert zur keiten der Ertragssteigerung an anschaulichen Beispielen erläutert. | Berlin: Deutsche Ansiedlungsges., Berlin, 12 Uhr. wegs befindlichen Partien des Verbrauchers in der gewünsch- 1942 und etwaiger Auflagen seitens der hierzu ermäch- | beziehen, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt: Zeit der Schäßung aufgeführt sind; bei Nugzungsshäden muß Berlin: Natronzellstoff- u. Papierfabriken, Berlin, 12 Uhr. | ten Sorte und in anderen, für den gleihen Verwendungs- tigten Stellen / der Ausfall nah seinen wesentlihen Merkmalen (Art, Um- Osteinsaß der deutschen Textilwi S: Papierfabrik CRERDOEE LLAG Uhr, | zweck geeigneten Sorten die Menge überstei en, die der Ver- | erteilt ist. (Fortseyung tin der Ersten Beilage.) fang, Zeit) aus der Schäßung hervorgehen. 1 Jin einem „Oestliche Textil F L iw rtschaft : Berlin: Papierfabrik Krappit, Berlin-Wilmersdorf, 114 Uhr. ¡ bravcher im lebten Kalendervierteljahr ersür tatsächlich ver- (2) Die: Vorschrift des Abs. 1 entfällt bei Lieferung von | (2) Sonderleistungen dürfen höher, Zusaßleistungen be- | umreißt ‘Han # e Y ey a auf Feen überschriebenen Artikel | Berlin: Preßluftwerkzeug-.u. Maschinenbau A.-G. Premag, Berlin» Î braucht hat. : ies gilt nit für die vezugsrechte von BVer- weniger als 1 Fa (etwa 180 kg). Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Tetl, den redaktionellen Teil, sonders veugütet werden. i ( Textilindustrie, in der Textil-Zeitung“ die Gub als Len München: (rene Fail at Vei ü | brauchern, die in der benötigten Sorte überhaupt noch keinen 3) Schmierstoffe dürfen an Verbraucher auch beim Vor- den Anzeigenteil und für den Verlag. 88 wortung der deutschen "Textilindustrie bei der Entwicklung der | München: Süddte, Zellu olle A-G Meg i I S M | Verbrauch gehabt habem. liegen einer Versiherung gemäß Absay 1 nicht abgegeben t. V.: Rudolf Lantzih m Gerlin NW 92 Der Reichskommissar für die Preisbildung k Aus. Textilwirtshaft des Ostens. Nach dem erfolgreichen Abschluß der | Gleiw g: Oberschlesi\che Eisenb whn-B SaaIA L A | (2) Bei Kampagnebetrieben tritt an die Stelle des Ver- | werden, wenn der Lieferer (Verkäufer) weiß, daß der Auftra M 00s D D od, Pens Go, M, nahmen von den Vorschriften dieser Anord g ann Aus- | Konzentration in der deutschen Textilindustrie, nah dem Aufbau | Düsseldorf: Schènck U. Liebe-Harkort A-G “Dit Os 18 brauchs des lehten Kalendervierteljahres Mes e Menge, die - me s dieser Anordnung oder einer Auflage 14 Fünf Beilagen anordnen. n dieser Anordnung zulassen oder ain R der Regelung der „weit erl aufenden Wiett: he restent balér R EL Mo Ra BlCerh U M pay U bei der legten Kampagne im Laufe von drei Monaten tat- erteilt ist. (einschl. Bövsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilagrd DIRERE E NAE ON 16 Uhr. j H