1942 / 225 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs- und Staat8anzeiger Nr. 225 vom 25, September 1942. S. 2

Dritter Abschnitt

Kartenwesen Reichsbrotkarten

Die Regelung, nach der die Abschnitte der Reichsfleisch- karten sämtlih erst mit Ablauf der Zuteilungsperiode ver- fallen, gilt mit Wirkung vom 19. Oktober 1942 auch für die Abschnitte der Reichsbrotkarten, soweit sie bisher nur für eine Woche galten. Gültig werden diese Abschnitte wie bisher zu Beginn der einzelnen Zuteilungswochen. Der Vorgriff auf noch nicht fällige Abschnitte bleibt weiterhin verboten. Ent- sprechend dieser Regelung sind die mit „I“ bezeichneten Ab- schnitte mit den Daten der ersten bis vierten Zuteilungswoche versehen, die mit „TT“ bezeihneten Abschnitte mit den Daten dex zweiten bis vierten Zuteilungswoche usw. Die zum Be- zuge von Mehl berechtigenden Abschnitte sowie alle Abschnitte bis zu 100 g sind nach wie vorx während der ganzen Zu- teilungsperiode gültig. Bei den “Zusaßkarten e Schwer- und Schwerstarbeitex, den Zulagekarten und den Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter verbleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach die Brotabschnitte nux eine Woche lang, nämlich während der Gültigkeitsdauer der Wochenkarte, zum Bezuge von Brot bzw. Mehl berechtigen.

Abschnitte für den Bezug von Teigwaren Die vermehrte Ausgabe von Kartoffelstärkeerzeugnissen hat die Umgesteltung der Nährmittelkarten und damit die Um- stellung der zum Bezuge von Teigwaren berechtigenden „T“- Abschnitte in der aus den Karten ersichtlihen Weise erforder- lih gemacht. Es berechtigen künftig zum Bezuge von Teigwaren bei Karten : mit 3 „T“-Abschnitten: die Abschnitte N 11--13 N 11—15

er D "n n r

pr H " "1 N 1—3, N 11——13

n "n "0 " N 11—-17 N 1—4, N 11—14

N 1—5, N 11—15

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Urlauberkarten

Die Reichskarten für Urlauber entsprehen wegen der Rationserhöhungen bei Brot und Fleish niht mehr den ab 19. Oktober 1942 geltenden Brot- und Fleishrationen. Die Ausgabe der Urlauberkarten für die Verpflegung ab 19. Ok- e 1942 wird dahex in einem besonderen Erlaß neu ge- regelt.

Formatänderungen

Jafolge der Rationserhöhungen mußten die Formate dex folgenden Karten wie angegeben geändert werden:

Reichsbrotkarte A auf 14,8 : 16,8 ecm (58 Nuyen)

Reichssleischkarte Ee Ee

Reichsfleischkarte Jgd ,„ 148:14 ecm (24 E)

Papierbeschaffung Die Ernährungsämter werden zwecks rechtzeitiger Papier- beschaffung bereits jeßt darauf hingewiesen, daß in der 43. Zu- teilungsperiode die Reichszuckerkarte, die Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker), die Reichseierkarte und der Bezugsaustwweis für entrahmte A egt: neu zur Ausgabe gelangen. Die Papierfarben bleiben unverändert.

Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine

Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlih des Bestellscheins 42 der Reichseierkarte und der Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 12. bis 17. Oktober 1942 bei den Verteilern abzugeben, sofern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken.

Maternübersendung

Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern einschließlich der Matern für die Reichs-Mahl- und -Brotkarten und für die Wochenkarten für ausländische Zivil- arbeiter werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt.

Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern der Nährmittelkarten hinsihtlich der Verteilung von Teig- waren sofort nah ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Funkrasttreten

Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen für die Zeit vom 19. Oktober bis 15. November 1942 treten am 19. Oktober 1942, die übrigen Anordnungen, soweit nichts anderes bestimmt ist, sofort in Kraft.

Berlin, den 7. September 1942. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Jn Vertretung des Staatssekretärs: Rie cke.

Anlage.

Zusammenstellung der Brot- und Mehlrationen

A. Vierwochenrationen an Brot bzw. Mehl in allen Reichs- gebieten au ß er Bayern, Württemberg, Baden, der Westmark und den Reichsgauen Sudetenland, Wien, Kärnten, Niederdonau, Ober- donau, Salzburg, Steiermark und Tirol mit Vorarlberg. Normalverbraucher . . Karte A 7000 g Brot R oder 6000 g Brot R + 750 g Mehl R

Karte B 2000 g Brot

oder 1500 g Mehl

Karte A 8400 g Brot 1

oder 7400 g Brot K

+ 750 g Mehl R Karte B 2000 g Brot oder 1500 g Mehl

4600 g Brot R

(oder 4100 g Brot R

+ 8375 g Mehl E und 2200 g Brot oder 166560 g Mehl

2000 g Brot R (oder 1500 g Mehl R? und 2800 g Brot (oder 2000 g Brot + 600 g Mehl), ferner 250 g Kinderstärkemehle 4400 g Brot oder 3300 g Mehl, ferner 500 g Kinderstärkemehle

Ju gendliche von 10—20 Jahren (Tgd)

Kinder von 6—10 Jahren (K)

Kinder von 3—s6 Jahren (Kik)

Kinde bis zu 3 Jahren (Klst)

¿ / s S A L dis S E: Li L i is 1 ROA Sis

Ï

Zulagen: Sehwerarbeiter . « « « « 5600 g Brot R oder 3600 g Brot R + 16500 g Mehl R 9600 g Brot R oder 7600 g Brot R + 1500 g Mehl R 2400 g Brot R oder 400 g Brot R + 1500 g Mehl R

B. Vierwochenrationen an Brot bzw. Mehl in Bayern, Württem- berg, Baden, der Westmark und in den Reichsgauen Sudetenland, Wien, Kärnten, Niederdonau, Oberdonau, Salzburg, Steiermark und Tirol mit Vorarlberg*).

Normalverbrauher . . Karte A 7000 g Brot R oder 4000 g Brot R -+ 2250 g Mehl R

Karte B 2000 g Brot

oder 1500 g Mehl

(Bezugsmöglichkeii von je 750 g Mehl R statt

je 1000 g Brot R auf die Abschnitte T und IV a)

Fugendliche Karte A 8400 g Brot R von 10—20 Jahren (Iga) oder 5400 g Brot R + 2250 g Mehl R Karte B 2000 g Brot oder 1500 g Mehl (Bezugêmöglichkeit von je 750 g Mehl R statt je 1000 g Brot R auf die Abschnitte Ta und 1V a) Kinder von 6—10 Jahren (K) Kinder von 3—s6 Jahren (KIk) Kinder bis zu 3 Jahren (Klst) Zulagen: Sehwerarbeiter . - « « -

Sechwerstarbeiter . - « «

Lang- und Nachtarbeiter

wie unter A

5600 g Brot R oder 1600 g Brot R + 3000 g Mehl R

(Bezugsmöglichkeit von je 375 g Mehl R statt

je 500 g Brot R auf die Abschnitte Ta, ITa, TITa,

IVa der Zusaßkarte)

Sehwerstarbeiter . . . 9600 g Brot R oder 5600 g Brot R -- 3000 g Mehl R

(Bezugêmöglichkeit von je 375 g Mehl R statt

je 500 g Brot R auf die Abschnitte Ib, ITb,

ITIb, IVb der Zusaßkarte)

Lang- und Nachtarbeiter . . . . wie unter A

*) Alle Verbraucher können außerdem auf ihre Fleischkarten je Zuteilungsperiode an Stelle von 50 g Fleisch oder Fleishwaren 250 g Weizenmehl beziehen.

Bekanntmachung

Auf Grund der §8 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- iehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudeten= utshen Gebieten vom 12, Mai 1939 (RGBl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Funern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatts halters im Sudetengau vom 29. August 1939 II1 7 Wi/Jd 7126/39 wird das gesamte Vermögen der Gastwirtin Hermine Sara Freundlic, verw. Roth, geb. Guttmann, eb. am 4. Oktober 1871 in Shönbrunn/Oder, ehemals wohn- haft in Neudorf bei Mährish-Ostrau, verstorben am 26. Juni 1939 in Mährish-Ostrau, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanzverwaltung eingezogen, Troppau, den 23. September 1942, Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.

Bekanntmachung Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunisti- hen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGVl. I S. 293) in Verbindung mit dem Geseh über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGVl. I

L F A x ‘at d P L

v a diild

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die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reich feinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. M hiermit da nachstehende Vermögen der Ehefrau Jrma Sara Dalber ck geb. Neumark, geb. am 5. Juni 1898, Fserlohn, Kluse 1 wohnhaft, nämlih das Verwaltungskonto über N A 317,0 und das Sicherungskonto über NAÆA 1868,—, zugunsten Deutschen Reiches (Reichsfinanzverwaltung) eingezogen.

Arnsberg (Westf.), den 21. September 1942,

Dex Regierungspräsident.

J. A.: Dr. Blume.

S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers of

Zwanzigste Durchsühruugs2anorduung

zur Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstosswaren

Vom 22, “September 1942

Auf Grund dex Verordnung über die Verbrauchsregelu für Spinnstoffwaren in der Fassung vom 11. Oktober 194) (RGBl. I S. 630) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaft ministers angeordnet: 81 C

Die Geltungsdauer der Dritten Reichskleiderkarte Männer, Frauen, Knaben, Mädchen und Kleinkinder und del Zusahkleiderkarte für Fugendliche zur Dritten Reichskleidet rte wird bis zum 30. Juni 1944 verlängert. 8 2 L 4 der Achtzehnten Durchführungsanordnung zur Veg ordnung übex die Verbrauchsregelung für Spinntosswarel

vom 12. März 1942 (Deutscher Reich8anz. und Preu Staatsanz. Nr. 71 vom 25. März 1942) wird aufgehoben.

83 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. September 1942. Dex Sonderbeauftragte für die Spinnstoffwirtschaft, Dr. Baue.

Bekanntmachung

Die am 23. September 1942 ausgegebene Nummer 97 des Reichsgesehblatts, Teil I, enthält:

Fünfte Verordnung zum Schuy gefährdeten landwirtschafts lihen Grundbesißes im Reichsgau Sudetenland sowie in den i die Reichsgaue Niederdonau und Oberdonau und den in d Länder Preußen und Bayern eingegliederten sudetendeutsche Gebieten. Vom 18. September 1942. i

Verordnung zur Aenderung der Verordnung über di Aberkennung der Staatsangehörigkeit des Protektorats Böhme und Mähren. Vom 19. September 1922.

Verordnung über Feld- und Forstdiebstähle. Vom 20. Sepa tembex 1942. /

Verordnung zux Aenderung dex Verordnung zur Se der Getreidepreise im Wirtschaftsjahr 1942/43, Vom 21. Se tember 1942. i

Anordnung über die Ernennung der Beamten und- die Bch endigung des Beamtenverhältnisses im Bereih dec Ordnung polizei. Vom 16. September 1942.

Nuifenee 14 Bogen. Verkaufspreis: 0,16 N.4. Postbefördeg rungsgebühren: 0,08 für ein Stüd bei Voreinsendung auf unser Postsheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, 24. September 1942.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Nichtamtliches

Deutsches Reich

Der Kgl. Afghanische Gesandte in Berlin, Herr Allah Nawaz Khan, hat Berlin am 21. September d. J. vers en Während seiner Abwesenheit führt Herr Legations sekretär Gholam Ahmad Khan die Geschäfte der

Wirtschastspolitik im neuen Europa

Die spanische eitung „Pueblo“ veröffentliht ein Jnterview mit Staatssekretär Dr. Landfried vom Reihs- wirtschaftsministerium, der auf wichtige Fragen der Han- dels-, Zoll- und Währungspolitik im neuen Europa einging. Der Staatssekretär erinnéêrte darin an die Ges rtli@te Persönlichkeiten der deutshen Wirtschaft, daß die wirtschaftliche Nêuordnung den einzelnen beteiligten Völkern niht als Zwangs- jade übergestreift, sondern daß ai allen wirtschaftlichen Sektoren iveitgehend auf die Belange der einzelnen Nationalwirtschaften Rücksicht genommen werden soll. Nach diesem Grundsay wird praktish schon jeßt bei allen Maßnahmen verfahren, die mit der wirtschaftlihen Neuordnung zusammenhängen. Die Vorstellung einer Wirtschaftsgemeinschaft verlangt aber auch, daß sih die N Nen ihrerseits auf die größece Gemeinschaft aus- rihten. Das bedeutet, daß die Wirtschasten der beteiligten Länder bei aller Anerkennung der E aus dem Stand und den Aufgaben der einzelnen Nationalwirtschaften ergebenden örtlichen Wünsche auf die Dauer so geplant und geordnet werden pijai d daß sie ih dem Gesamtbild einer europäishen Wirtschaft einfügen. Nur ann kann der Zweck der wirtschaftlichen Neuordnung, nämli die Erschließung aller i o Krasftquellen Europas, zum Nuyzen der europäishen Gesamtheit erreiht werden. Der Staats- Q sprach die Ueberzeugung aus, daß Europa auch diese ihm urch die Geschichte gestellte Aufgabe erfüllt, und daß am Ende dieser Entwicklung eine blühende europäishe Wirtschaft stehen

Existenzgrundlage sichern wird, als die einzelnen Nationalwirt- chaften sie bisher jeweils aufzuweisen gehabt haben. Die Rück- ihtnahme auf die Eigenarten der Nationalwirtschaften und die ebensgewohnheiten der einzelnen Völker ist, wie Dr. Landfried betonte, nur mögli, wenn in der Frage einer tunlihsten Be- seitigung der starren Zollgrenzen zwischen den einzelnen Natio- nalwittihasten niht shematish verfahren wird. Zunächst wird man sich im Rahmen einer vertrauensvollen und engen Zusam- menarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens in den meisten Fällen auf die im einzelnen gerechtfertigte Herabseßung der Zölle be- \hränken und eine Vereinfahung der Zollförmlichkeiten las eine Angleihung des Zollschemas und der anderen zollreht n Bestimmungen anstreben müssen. Zweifellos wird auch auf diesem Teilgebiet der waar lbe d Neuordnung Europas zu gegebener

Zeit eine E ollregelung im Rahmen freundschast- licher Verständigung erreicht werden, die auf dem ähnlichen Ge-

Wirischaftisteil

wird, die allen beteiligten Völkern eine wesentlich dauerhastere

sandtschaft.

biet der Nebenabgaben bei Ein- und Ausfuhren durch zwedck- mäßige Regelungen ergänzt wird.

Bereits vor geraumer Zéit ist damit begonnen worden, da System der zweiseitigen Verrechnungsabkommen zu einem me e Verrechnungssystem auszubauen. Schon heute wird dit

errechnun derte iedener Staaten über Berlin und Rom geleiteß und damit die oglichkeit eröffnet, entsprechende Guthaben nich nur zweiseitig, sondern auch vielseitig zu verwenden. Wenn dag System des Zentralclearings fertig ausgestaltet ist und die d aus dem Kriege und seinen Erfor ernissen ergebenden et e Schwierigkeiten überwunden sind, wird es ohne Zweifel die i arigeslofienen Raum notwendigen Zahlungen reibungslos erò möglichen. Hierfür sind feste und dauernde Währungsverhälte nisse eine wihtige Voraussezung; sie werden si bei gutem Willen aller Beteiligten ohne weiteres erreichen lassen, und zwar untex voller Wahrung der wirtschaftlihen und währungspolitische Selbständigkeit der einzelnen Staaten. / 5 E

Eine ausgezeichnete Basis hierfür bicten die Währungen der Achsenmächte, die bereits jeyt als Rechnungsgrundlage für den überwiegenden Teil des europäishen Waren- und Zahlungs2vew kehrs dienen. Eine schon vorher erreichte feste und sichere Ordea nung der europäischen rungsverhältnisse wird unserem Konts tinent den reibungslosen Abschluß an die Weltwirtschaft wesente lih erleichtern. ie Achsenmächte lehnen bekanntlich nux den Welthandel angelsächsisher Prägung, d. h. als Fnstrument eines politischen Jmperialismus ab. in die Welt umspannendex wechselseitiger Güteraustausch, der dazu bestimmt V den Lebens- standard der beteiligten Völker in einem ihrer Arbeitsleistung entsprehenden Umfange zu verbessern, ist von den Achsenmächten immer . bejaht worden. Auh der Gedanke einer europäischen Autarkie im Sinne einer Abschließung von dex Außenwelt ist von uns niemals vertreten worden. Die cini aae pt der Achse mächte wax vielmehr von jeher nux darauf gerichtet, in ma liher Selbstgenügsamkeit alle vorhandenen wirtschaftlichen Kras quellen auszubauen, um allen wirtsGaiYer Abdrosselungsmaßr nahmen von außen her begegnen zu können. Wie richtig diese Politik gewesen ist, zeigt der rae Verlauf des Krieges. Aus dieser Entwicklung ift auch zu érsehen, wie notwendig die T Ans der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist, die allein den Zwe hat, alle Wirtschaftskräfte FLLNE und des ihm zur Verfügun tehenden Raumes voll zu exrshließen. Ein Abshluß vom el

ndel ist mit diesem Bestreben in keiner Weise verbunden. Da wirtschaftlich neu geordnete Europa wird ein besserer Parine

des neuen Welthandels sein, als das alte Europa, das in un-

zaum Deutschen Reichs

Nr. 225

7. Aktien- gesellschaften

[25596]. Badische Aktiengesellschaft für Rheinschiffahrt und Seetransport, Mannheim. Vilanz zum 31. Dezember 1941.

Aktiva. Anlagevermögen: Schiffspark, bebaute Grundstückle mit Ge- ee und Wohngebäu- en, Lagerhäusern, Werft- hallen und andere Bau- lichkeiten, Maschinen und maschinelle Anlagen, An- ahlungen auf im Bau efindliche Anlagen (da- von an Konzernunter- nehmen Æ.#/ 223 908,60) *) 6 476 389,84

Werkzeuge,

Betriebs- und

Geschäfts8aus-

stattung . 58 460,— Beteiligungen 2599558,— Umlaufvermögen:

Vorräte, Fordexungen auf Grund von Warenliefe- rungen' und Leistungen und sonstige Forderungen

507 640,91 146 226,04

RA 9)

9 134 407|8-

Wertpapiere Forderungen an Konzern- unter- nehmen . 2359 546,42 Kassenbestand einschl. Reichs- bank- und Postscheck- guthaben . Andere Bank- guthaben. 117 040,20 Posten, die der Rechnungs- abgrenzung dienen .

25 208,58 3 155 662|1:

56 3057: 12346 375|77 Passiva. S C rundkapital

üdlagen:

Geseßliche

Rücklage . . 600 000,— Andere Rüd-

lagen . . . 60 000,—

Wertberichtigung zum Um- laufvermögen « « «5 Rückstellungen . « Verbindlichkeiten: Hypotheken 40 000,—- Verbindlichkeil auf Grund von Warenliefe- - rungen und Leistungen und sonstige Verbindlich- keiten .. Verbindlichkeit gegenüber Konzernunter- nehmen (darunt, R. 305902,50 Resteinzah- lungsverpflich- tung auf Betei- ligungen). 2 025 953,70 Posten, die der Rechnungs- abgrenzung dienen Reingewinn: Gejoinnvortrag 42 965,11 Neugewinn .-480 000,—

Vürgschaftsverpflichtimgen zugunsten von Konzern- unternehmen '

RAM 1 164 800,—

Sia RMA 2043,50 echselobligo N. 687600

8 000 000|—

335 420,56

2 401 374

22 059

522 965

e + | ami 12 346 3757

*) Davon auf fremdem Boden RA 2 305 496,20

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941. Dm

Aufwand. RAMA

A 43 636

uweisung zur gesetzlichen

Rücklage :

Reingewinn: Gewinnvortrag 42 965,11 Neugewinn . 480 000,—

40 000

522 965 606 691

Cru ag. Gewinnvortrag . . Ausweispflichtiger Roh- übershuß nah Abzug v. Löhnen und Gehältern, O Abgaben, Ab- chreibungen auf An- lagen, Steuern und Bei- trägen an Berufsver- tretungen

Erträge aus Beteiligungen

Außerordentliche Erträge .

42 965

204 313/36 343 956/12 15 366150

606 601109 Mannheim, im September 1942.

Vadische Aktiengesellschaft für

Rheiniciffabri und Seetransport. Schuth. Fendel. dem . abschließenden

Nach

Verlin, Freitag, den 25. September

Grund der Bücher und der Schriften dez Gesellschast sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahres- abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den JZahre3abschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften.

Verlin / Mannheim, im September

.

Deutsche Revisions- und Treuhand=- Aktiengesellshaft. Warneke, Wirtschaft3prüfer. ppa. Oberste-Padtberg, Wirtschaftsprüfer. Rheinische Treuhand-Gesellshaft Aktiengesellshaft. Michalowsky, Wirtschaftsprüfer. ppa. Michalke.

_Die heutige Hauptversammlung beschloß die Verteilung einer Dividende von 6%, die auf den Gewinnanteilshein Nr. 3 an unserer Gesellschaftskasse aus-

gezahlt wird. _ Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: Landrat a. D. und Bergassessor a. D. Wilhelm Tengelmann, Herne i. W., Vorsißer; Ministerialrat a. D. Walter Fimmen, Herne i. W., stellv. Vorsißer; Dr. h, c. Richard Bet, Karlsruhe; Georg Hasper, Köln; Ministerpräsident Walter töhler, Karlsruhe; Ministcrialdirektor Dr. Wilhelm Mühe, Karlsruhe; Dr. Frit Reuther, Mannheim; Carl Tilleßen, Hern- i. W.; Oberbergrat a. D, Otto von Velsen, Berlin-Zehlendorf; Eugen Werner, Mann- heim.

Mannheim, den 10. September 1942. _Der Vorstand: Gerichtsassessoc a, D. Srich Schuth, Vorsißer; Friß Fendel,

[26606] Aufruf

zur Aumeldung von Aktien der Cukrownia Chybie Spótka Akeyjna, Slask gCieszyúski, Powiat, Bielsko. Auf Grund von § 31 der Verord- nung über die Abwicklung der Forde- rungen und Schulden polnischer Ver- mögen (Schuldenabwicklungsverordnung) vom 15. August 1941, RGBl. 1 S, 516, und der dazu ergangenen 5. Anordnung der Haupttreuhandstelle Ost zur Durch- führung der Schuldenabwicklungsver- ordnung (AO. Nr. 16) vom 8. Mai 1942 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 108/42) werden hiermit die Aktio- näre der

Cukrownia Cliybie Spóika Akeyjna, Slask Cieszyúski, Powiat, Bielsko

36.4 aufgefordert, ihre Aktien bei dem un- ch f terzeihneten kommissacischen Verwalter

binnen einer Frist von drei Monaten anzumelden.

ie Aktionäre haben mit der Anmel- dung die Aktien entweder in Urschrift eingureichen oder ihren Besiß dur die Hinterlegungsbescheinigung einer Devisenbank, und wenn die Hinter- legung im Ausland erfolgt, durch die Hinterlegungsbescheinigung einer als zuverlässig anerkannten ausländi- schen Bank nachzuweisen, in der die Urkunden genau zu bezeihnen sind (Nennbetrag, Stüknummec).

Erfolgen die Anmeldung und die Vorlegung der Aktienurkunden (oder der Hinterlegungsbescheinigung) nit innerhalb der vogesehenen Frist 0 werden die Aktien füx kraftlos erklärt werden.

Die Aktionäre haben bei der Anmel-

[26713].

Attiva. T, Anlagevermögen: 1. Unbebaute Grundstücke

5, Beteiligungen . Umlaufsvermögen : 1, Wertpapiere:

b) Zur rückstellung . .

RA 65 645,50) . . 3, Kassenbestand 4. Bankguthaben

Reich für Luftschuß) ITI,

IV; Ausgleichsposten

L, Grundtapitai . ITL, Rüdlagen: l. Geseßliche Rücklage a S ibres Rüdcklagen . IL, Wertberichtigung zu Posten IV, Rüefstellungen O V, Verbindlichkeiten: 1, Hypotheken und Grundschulden

4. Sonstige Verbindlichkeiten . ._. VI, Posten der Rechnungsabgrenzung . VIL, Reingewinn

Ergebnis

Unserer pflihtmäßigen Prüfung auf

Gemeinnügzige Baugesellschaft Kaiserslautern Aktien -Gesellschaft.

Vilanz vom 31. Dezemver 1941.

2. Wohngebäude und andere Gebäude (Zugang 2A 467 866,73, Abgang K. .132,—, Abschreibung K.A 188 245,95) . .

3. Noch nicht abgerehnete Neubauten (Zugang L.4 390 627,38)

4, Betriebs- und Geschästsausstattung (Zugang KA 492,15, Ab- gang BAM 32,—, Abschreibung Kf 715,95). . .

a) Für sozialen Wohuungsbau nah dem Kriege 882 021,03 eckdung für Rücklagen und Erneuerungs- .

2. Rückständige Mieten und Gebühren (einschl. Dezembermiete

5. Sonstige Forderungen (darunter 29 442,05 an’ Deutsches Posten der Rechnungsabgrenzung i; i: ; ; È N

o o. 0 . 0.0.0 e «s

2, Darlehen einschl. Förderungsdarlehen der Mieter . . .. 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen . .

Erste Beilage

dung der Aktien oder der Einreichung der Urkunden (Hinterlegungsbeschei- nigungen) nachzuweisen: 1, daß sie niht zu den Personen ge- ren, deren Vermögen nach dec olenvermögensveror nung vom

17. September 1940 (RGBl, I

S. 1270) der Beschlagnahme unter- liegt, und

2, entweder a) daß ihnen das Mitgliedschafts- recht am 1, September 19689 zustand Cen, oder b) wenn sie das Mitgliedschafts- recht nach dem 1. September 1939 erworben haben, daß ihr Rechtsvorgänger nicht zu den Personen LTAA deren Ver- mögen der eshlagnahme nach der Polenvermögensverovdnung unterliegt, und daß diesem das

Mitgliedschaftsreht am 1. Sep-

tember 1939 zustand, _ Der persönliche Nachweis ist folgt zu führen:

1, für deutshe Staats- und Volks-

zugehörige:

durh Staatsangehörigkeitsaus- weis, Reisepaß, Kennkarte des Deutschen Reiches, Ausweis der Deutschen Volksliste Abt. 1 bis 3 (auch „Vorbescheid“ oder „Vor- läufiger Ausweis“, laut welhem die Aufnahme in die Deutsche Volksliste erfolgt ist) oder Einbür- gerungsurkunde, für deutshe Volkszugehörige Generalgouvernement:

durch Bescheinigung des zustän- digen Kreis- oder Stadthaupt- manns,

. für Protektoratsangehörige:

durch Bescheinigung der zuständi- en Landes- oder Bezirksbehörde es Protektovats,

. für ausländische StaatsangehLrige:

dur Bescheinigung der zuständi- en Behörde des ausländischen taates (Heimatbehörde oder im Deutschen Reich zugelassene Ver- tretung).

Juristishe Personen des Privat- rechts, Gesellscchasteu oder Vereine haben nachzuweisen, daß am 1. Sep- tember 1939 die Mehrheit der An- teile niht Personen gehörte, deren Ver- mögen der Beschlagnahme unterliegt und die Verwaltung niht von solchen Personen maßgebend beeinflußt war (vgl. § 10 PolVexrmVO ). Dieser Nach- weis kann durch Vescheinigung der zuständigen e oder: der zu- ständigen FJndustrie- und Handels- kammer, bei Genossenshaften dur ate des zustäudigen Ge- nossenschaftsverbandes und bei Ver- einen durch Vescheinigung der zu- ständigen Polizeibehörde geführt werden.

Der Nachweis des Altbesißves am 1, September 1939 (sowohl des ur- sprünglichen wie des von einem Rechts- vorgänger abgeleiteten) ist grundsäßlih dur schriftlihe Belege zu führen, z. B. durch S Lene Schluß- heine, Depotauszüge, Anlieferungs- quittungen, Versicherungen einer als zuverlässig bekannten in- oder aus- ländischen Bank.

Zuckerfabrik Chybi A. G.

Der kommissarische Verwalter:

Holt.

wie

im

RAM 11 081

11 501 4054 1 632 189

1 977 2 250

/

409 138,70 | 1 291 159

69 038 1 641 128 913

32 662 . . . . 10 438 C 53 098 14735 855

1 000 000

90 000 328 150 9 700 268 279

12 810 022/( 91 350 73 648 . 144|— 47 519/66 17 040/91

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

E a e

Gewinn- und

Aufwendungen. 1, Abschreibungen : N O E b) auf andere Werte. «. . «

. Verwaltungskosten: a) Gehälter und soziale Abgaben b) Sächliche Verwaltungskosten

c) Verrechnet auf: Neue Baugesellschaft m. b. H. . « «

. 3 220,— Neubau ….

. 2 000,-—

3 906,65

39 397,73

198 661,90

31 531,23 7 866,50

5 220,—

. Betriebskosten: a) Steuern (Grunödsteuern) . . b) Löhne und soziale Abgaben c) Sächliche Betriebskosten s d) Kosten für den Betrieb der Nebenanlagen . . .. . Fnstandhaltungskosten: a) Laufende Kosten b) Zuweisung an die Erneuerungscückstellung . . Zinsen und ähnliche Aufwendungen , . ., ), Beiträge zu Berufsvertretungen . . . Außerordentliche Aufwendungen . « . Rücklagenzuweisung 9, Gewinn des Geschäftsjahres

/ Erträge. . Gewinn aus 1940 . Mieteinnahmen . Zinsz2uschuß . Gebühren für Nebenanlagen . Erträge aus Beteiligungen . Zinsen und ähnliche Erträge . Außerordentliche Erträge

Kaiserslautern, 28. Februar 1942,

t N

G S

—I

Der Vorstand. Rhein. Hahn.

lichen Vorschriften.

Der Prüfungsdienstleiter : Dr. Schepp, Wirtschafisprüfer.

Wert am

Zugan 1. 1,1941 0

[25462]. Mbeaus

18 004,85

24 652,60 10 249,94 18 057,53

41 383,58

1942

Verlustrechnung vom 31. Dezember 1941.

RM

202 568

70 964‘

101 383 378 076 1 393 16 225

74 7TO0( 17 04(

896 531

)

» Hie

6 39772

783 26(

3732 18 0048

G

6 6973:

Gemeinnüßtige Baugesellschaft Kaiserslautern Aktiengesellschaft.

[H

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtinäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften des Wohnungsunternehmens / ,

owie der vom Vorstand

Abschrei- bungen

erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahres- abshluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß evitntiert den Jéled: iz Frantfurt. am Main, den 8. Juni 1942. Verband südwestdeutscher Wohnungsunternehmen e. V.

Aufsichtsrat : Oberbürgermeister Richard Jmbt, Vorsißer; Stadtkämmere1t

Dr. Rudolf Reeber, Ratsherr Heinrich Bez, Ratsherr Srtiann t L Werner Bremer, Ratsherr Eduard Molter und Bankdirektor Karl Stähler. orstand : Direktor Eugen Rhein und Professor Ferdinand Hahn.

ender, Obverbaurat

S „Depi“ Petroleum-Aktiengesellshast, Berlin-Grunewald.

Jahresabschluß bilanz zum 31. Dezember 1941.

Wert am 31.12, 1941

Aktiva.

Anlagevermögen:

Kraftwagen .. . ...

Betriebs- u, Geschäftsaus- stattung

Rechtswerte (Patente)

Beteiligungen

RA |5,

BA 9,

RA

D

Umlaufsvermögen: Warenbestände Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen

Forderungen an den Vorstand (aus Tankanlagen- verkauf)

Kassenbestand einschließlih Reichsbank- und Postscheck- guthaben 4 373,18

Andere Bankguthaben 10 247,45

113 118

: Passiva. Grundkapital : nom. Lf 50 000,— Stammaktien Stimmzahl 500 nom. #4 50 000,— Vorzugsaktien Stimmenzahl 5000 Geseßliche Rücklage Rüdlage für Ersaßbeschaffung Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen N Sonstige Verbindlichkeiten. „o Vol tvorteas (Us 1940 Ga o ao 0 o o Gewinn 1941 A

15 593/24 16 029/79

119 122

100 000 2 000

12 8316

284 3 570

4365:

Aufwand. Verlustvortrag aus 1940

Löhne und Gehälter . .

Soziale Abgaben

Abschreibungen auf Anlagewerte Ï Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen

4 Beiträge an geseßliche Berufsvertretungen

Zuführung zur geseßl. Rüdcklage Gewinn 1941 Verlustvortrag aus 1940 . „.

Er Ausweispflichtiger Rohüberschuß Zinserträge . . Außerordentliche Erträge s

der Bücher und der Schriften der klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführun Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß évlfiutert Berlin, den 24. Juli 1942.

Dr. Brönner, Wirtschastsprüfer.

Verlin-Charlottenburg; Edmund Krüger, Berlin-Hermsdorf. Verltin-Grunewald, den 14.9, 1912,

14735 85010:

Dre Vorstand. H. Nagel.

Reichsdeutshe Treuhandv-Revision Aktien Ca E Be IeIa

| Dr. Kosbadt, Wirtschastsprüfer.

j Der Vorstand und Aufsichtsrat unserer Gesellschaft bestand aus folgenden Herren: Alleiniger Vorstand: Hugo Nagel, Berlin-Grunewaid; Aufsichtsratvorsißer: Dr. jur. Ulrich Arndt, Berlin-Friedenau; Ausfsichtsratmitglieder: Clemens Nagel,

Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1941.

16 029,79 16 593,24

119 122

RM 15 593 25 095

423

1 338 325 1 000

1 689€

436/

„Depi“ Petroleum=Attiengesellfchafi.

44 395 1 290 214

45 900|(

97 26 68

453 900

91

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund esellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf- , der Jahresabschluß und der , den geseßlichen Vorschriften.

S