1942 / 228 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Dritte Beilage zum Reich83- und Staatsanzeiger Nr. 227 vom 28. September 1942. S. 4

m R D P aen A 12. Grundftücte und Gebäude: a) Dem eigenen Geschäftsbetrieb dienende . . 1 203 000,— Abschreivbung K 22 000,— Doe ae S E E 60 000,— Abschreibung K. 3000,— | 13. Betriebs- uno Geschäftsausstattung

Zugang N. 314,75; Abschreibung KAM 314,75 14. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. ...... 15. Jn den Aftiven sind enthalten: Ausweispflichtige Forderungen an Mitglieder d-s Vorstandes, an Geschäftsführer und andere Personen und Unternehmen gemäß geseßlihem Formblatt ‘om “9. 9. 1937 (einschließlich der unter Passiva 11 und 12 nthaltenen) Æ.# 209 935,13 ! Summe der Aktiva

Passiva. 1. Anleihen im Umlauf: a) 414%ige Hypothekenvfandbr. 61 613 600,— 4%1ge Hypothekenpfandbriefe 6 664 300,— 68 277 900,— - b) 4, %ige Kommunalschuld-

PErsWrebuUnget 2 500 000,— 4%ige Kommunalschuldver- Inge t e A 24 310 0009,— 26 810 000,—

c) 4%ige Reich8markschuldverschreibungen . d) Unverzinsliche Schuldverschreibungen nach der Verordnung vom 27. September 1944 . Aufgenommene Darlehen: a) Rentenbank-Kreditanstalts-Darlehen ¿ 8 988 232,70 D) Se Oen a S e U 58 073 710,19 Verbindlichkeiten : a) Verioste und gekündigte Hypothekenpfandbriefe, Kommunal- und sonstige Schuldverschreibungen 145 669,14 b) Sonstige Verbindlichkeiten : aa) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten . . . . , 4628 818,64 bb) Andere Verbindlichkeiten . 1934 472,03 6 563 290,67 4. Durchlaufende Kredtte (nur Treuhandgeschäfste) . .. . .. Außerdem Entschuldungsdarlehen E 6 300 597,20 5. GILOBLIEORO E E Es e 6. Rücklagen nah § 11 KWG.: a) Gejeßliche Rüklage Sicherheitsrücklage 4 000 000,— b) Sonstige Rücklagen nah § 11 KWG. ... —,— 7. Mehrerlös aus der Ausgabe von Hypothekenpfand briefen und Kommunalschuldverschreibungen über den Rückzahlungsbetrag 8. Rückstellungen:

11 047,50 777 048,09

[a]

C3

a) Pensionsrüstellungen ........... 474 459,06 b) Sönstige Rücstelung@ e 281 624,20 9. Zinsen von Anleihen im Umlauf und aufgenommenen Darlehen: anteilige fällige

a) Hypothekenpfandbriefe. . . .. 534 250,32 283 276,— b) Ronmmunalschuldverschreibungen . 271 225,— 4227,75 c) Liquidationsschuldverschreibungen —,-— 4883,59 d) Reichémarfschuldverschreibungen . 110,48 70,50 e) Rentenbank-Kreditanstalts-Darlehen 44 773,— —,— f) Sonstige Anleihen. ... .. . 668 293,06 -—,— 151IS 651,86 32 457,84

16. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen . . „. 11. Reingewinn 2. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürg- schasten sowie aus Gewährleistungsverträgen 131 Abs. 7-des Aftieungesebes) K.Æ 42 000,— 15. Eigene Indossamentsverbindlichkeiten —,— 14. Fn den Passiven sind enthalten: a) Gesamtoerpflichtungen nach § 11 Abs. 1 KWG. (Passiva 1 bis 3) RA 169 646 898,29 b) Gefamtes haftendes Eigenkapital nah § 11 Abs. 2 KWG. (Passiva 5 und 6) K.A 10 000 000,— Summe der Passiva

S E S 00 Q E V0 0 0 0: SLIE I

Aufwendungen. 1. Zinsen von:

o) Hypothetenpfandbriesen . . « « - - « . « « 3010 090,02

b) Ko:nmunalschuldverschreibungen. .. . . . T40 464,75

c) Sonstigen Schuldverschreibungen . ... é 16 530,31

d) Rentenbank-Kreditanstalts-Darlehen ..... . 348 194,55

O) Gde Ce S S E o o oe S 2 779 934,29 2. G HHO S Ca S S S e Es S U De eo a ae L S R E Se EE 4. Steuern und Abgaben:

a) Vom Eintommen, vom Ertrag und vom Vermögen . 290 388,89 b) Gofislige Ss A e T: 11736 5. Tibschreibungen und Wertkerichtigungen:

S A DAR G ee A s ee Ee 22 000,— b) Auf sonstige Grundstü „eo .. 8 000,— c) Auf Betriebs- und Geschäft3ausstattung . . . 314,75 d) Auf Kapital- und Zinsforderungen .... . —,— 6. Zuweisung an die Sicherheitsrücklage „oe ees 7 lle Gen QUNSCHOIHe s ea Aa S 8. Gewinn des Geschäftsjahres „ao S ; Summe der Aufwendungen Erträge.

1. Zinsen (einschließlich besonders vereinbarter Verwaltungskosten-

beiträge) von: ; S) U N E E E E E S . 5 467 760,78 b) Kommunaldarlehen eee . 1482 730,01 c) Rentenbank-Kreditanstalts-Hypotheken u. -Darlehen 407 506,22 d) Sonstigen langfristigen Ausleihungen . .. _ 455 373,— 2. Andere Zinsen, soweit sie die Aufwandszinsen übersteigen . . .. 3. Darlehensprovisionen und andere einmalige Einnahmen aus dem C L e E C 4; Erträge gus: Beteiligungen . « «o o ooo aid odo 5. Außerordentliche Erträge . . « - . E L L O 6. Ce Ce s s S4 o oa dd 0 a ois V eze

S Srträ Bremen, den 27. Juli 1942. Gute Des GLIEUE

Gewinn- nund Verlustrechnung zum 31. Dezember 1941.

1 263 000

34 779

184

D 1] D

2 508

95 875 995

67 061 942

6 708 959 1917 818

6 000 000

4 000 000

35 662

756 083

1 551 109 14 935 350 000

29

[S]

59

89

81 in

70 70

184 272 508,

RAM

6 895 213

502 067 25 445

25 314 1 200 000

350 000 9 563 129

7 813 370 390 486

329 931

49 561 739 040 240 739"

9 563 129’

Der BVorstano der Staatlichen Kreditanstalt Oldenburg-Bremen.

Wehage. Haschenburger. Spark.

368 150

196 938:

06

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92

01 48

08 95 94 16 62

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund er Bücher, der Schriften und der sonstigen Unterlagen des Bétriebes sowie der r‘eilten Aufflärungen und Nachweife entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften. Jm übrigen hat auch die Prüfung der wirtschaftlichen Verÿältnisse

des Betriebes wesentliche Beanstandungen nicht ergeben. BEOLD im August 1942, j Treuhand-Vereinigurg Aktien gesellshaft.

Steinrüce, Wirtschastsprüfer. ppa. Dr. Hotel.

234, Bremer Landesbank, Bremen. Bilanx, zum 31. Dezen6-: 1941.

Attiva. . Barreserve:

a) Kassenbestand ‘(Deutsche und ausländische Zahlungsmittel, O E E 204 035,78

b) Guthab Reichsbankgiro- und Postscheck- " es, E 5 Do « 3 334 860/26 . Fällige Zins- und Dividendenscheine . « « « « Sche

S0: S P S #ck- 0: /E/.0/ 0: P O. P G P09

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3 538 896/04

265 230

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12.

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. Betriebs- urd Geschäftsausstattung

. Eigene Jndossamentsverbindlichkeiten F . Jn den Passiven sind enthalten:

. Geschäfts- und Verwaltungskosten :

. Sonstige Erträge

4. Wechsel:

a) Wechsel (mit Ausschluß von Buchstabe e) . . 5 947 365,53

b) Eigene Ziehungen... ........,. —,—

e) Eigene Wechsel der Kunden an die Order L E T —,—

Jn der Gesamtsumme 4 sind enthalten: Wechsel, die dem § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Geseßes über die Deutsche Reichsbank entsprechen (Handelswechsel nach § 16 Abs. 2 KWG.) RM 5 947 365,53 fat

Schaßwechsel und unverzinsliche Schaßanweisungen des Reichs und der Länder

Jn 5 sind enthalten: Schaßwechsel und Schaßanweisungen, die die Reichsbank beleihen darf A 57 448 012,02

Eigene Wertpapiere :

a) Anleihen und verzinsliche Schaßanweisungen des Reichs UnS der La o ea le a daT s 89 076 074,52

b) Sonstige verzinsliche Wertpapiere . . . . 1951 958,74

e) Börsengängige Dividendenwerte E 18 475,—

Jn der Gesamtsumme 6 sind enthalten: Wercpapiere, die

die Reichsbank beleihen dacf LMÆ 89 253 686,83 Kurzfällige Forderungen unzroeifelhafter Bonität und Liqui- dität gegen Kreditinstitute

Davon sind täglich fällig

marf 30 806 550,60

G A B, L L Da d D Od M L

(Nostroguthaben) Reichs-

UÜnlage Jex Liquiditätsreserven der Sparkassen: enthalten in: Pos. 1. RA 1650 000,— l: E „4365 931,45 Po A

40 000 000,— 26 699 068,55

H M T2 T15 000,

. Schulwner: a) Kreditinstitute . . . 50 128 693,73 b) Sonstige Schuldner 13 869 749,81 Jn der Gesamtsumme 8 sind enthalten: aa) gedeckt durch börsengängige Wertpapiere LAÆ 16 590,35 bb) gedeckt durch sonstige Sicherheiten 2.4 4 966 704,07

M M S 2A 0 Co, S D 42S O

Zugang L&M 433,40; Abschreibung NAM 433,40

. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen . . . . . Jn den Aktiven und in den Passiven 8 und 9 sind enthalten:

a) Forderungen an Mitglieder des Vorstandes, an Geschäfts- führer und an andere im ¿§ 14 Abs. 1 und 3 KWG. genannte Perjonen jowie an Unternehmen, bei denen ein Fnhaber oder persönlich haftender Gesellschaster dem Kreditinstitut als Geschästsleiter oder Mitglied eines Verwaltungsträgers angehött, &.Æf 425 041,12

b) Anlagen nah § 17 Abs. 1 KWG. K 18 475,—

c) Anlagen nach § 17 Abs. 2 KWG. KAMK —,—

Summe der Aktiva Passiva.

a) Seitens der Kundschaft bei Dritten benußte Kredite

b) Sonstige im Jn- und Ausland aufgenom- mene Gelder und Kredite

e) Einlagen deutscher Kredit- institute . . . . , . . 251 666 859,03

d) Sonstige Gläubiger 59 635 764,45 311 302 623,48

Von der Summe Buchstabe e) und d) entfallen auf: aa) jederzeit fällige Gelder A 105 726 335,91 bb) feste Gelder und Gelder auf Kündigung Reichs- marf 205 576 287,57 : Von Þb) werden durch Kündigung oder sind fällig: 1. innerhalb 7 Tagen ÆA 9 920 996,76 2. darüber hinaus bis zu 3 Monaten kf 54 593 491,82 3. darüber hinaus bis zu 12 Monaten L. 81 721 427,68 4. über 12 Monate hinaus NAM 59 340 371,31

. Gläubiger:

1 000,

0:1 2S S d Q E Se M S Q S O 0 r! "S,

55 550,63

Liquiditätsreserven der Sparkassen: enthalten in Pos. 1 e RM T2 715 000,—

2. Syereinlagen:

a) mit geseßlicher Kündigungsfrist 1 041 505,29 b) mit besonders vereinbarter Kündigungsfrist . 4 200 936,94 Stammkapiial . .. . . Rücklagen nach § 11 KWG.: a) Geseßlihe Rücklage Sicherheitsrücklage 2 200 000,— b) Sonstige Rücklagen nah § 11 KWG. —,— Rückstellungen:

a) Pensionérückstellungen

b) Sonstige Rückstellungen Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen Reingewinn. .... Eigene Ziehungen im Umlauf —,—

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürg- schaften sowie aus Gewährleistungsvecträgen 131 Abs. 7 des Aktienge‘ebves) LA 156 784,82

323 629,28 713 339,—

E T0 #0 6G

S

a) Gesamtverpflichtungen nah § 11 Abs. 1 KWG. (Passiva 1 und 2) RMÆ 316 601 616,34 b) Gesamtverpflichtungen nah § 16 KWG. (Passiva 1) RA 38311 359 174,11 Gesamtes haftendes Eigenkapital nah § 11 Abs. 2 KWG. (Passiva 3, 4 und 7, soweit eine Zuführung zu den Rücktagen nach § 11 des Gesegzes erfolgt) A 6 300 000,— Summe der Passiva

BM

104 882 357

63 998 449

1

34 956

324 138 695

311 359 174

5-242 442 4 000 000

2 200 000

1 036 968

300 000

324 138 695]

Gewinn- und Verlustreh nun 1110731. De-omHer 1941.

AufwenSütigen.

a) Gehälter und Löhne b) Soziake Abgaben e) Sonstige Aufwendungen . Steuern und Abgaben Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung. . . . Reingewinn . . . ..

M0 0219 P 00 0005090 (S 0 0D: C dd M Gr S

Ed E00 Wi S RE A E200 S

B d A (00051 S S E T 107 Ce al da Sa; Gnt:d

Zinsen, Provisionen . .

d S0 402 6 Pr ck00 M 0-020 04.04 Eq (Saa V6 S:

Cl 00S L S S IESAAW 0

Bremen, den 27. Juli 1942.

Der Vorstaud der Bremer Landesbank. Wehage. Haschenburger. Vialon.

. 506 804,88 . . 28 432,13 224 591,84

RM

758 828 . 1 1/045 320 : 433

2 104 582

. 1 1 951 328 G 145 440 i 7813

2 104 582

5 947 365:

91 046 5082

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: 300 000/-

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54 424 9062

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55 45 40

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74 82 14

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Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund

Betriebes wesentliche Beanstandungen nicht ergeben, Hamburg, im August 1942.

Treuhand-Vereinigung Aktiengesellshaft. Steinrüde, Wirtschastsprüfer.

ppa. Dr. Hotel.

der Bücher, der Schriften und der sonstigen Unterlagen des Betriebes sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahres- abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseß- lichen Vorschristen. Jm übrigen hat auch die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnissc

“k,

10. Gesellschaften m. b. Ÿ. *

26240}; lurch Beschluß der Gesellschaftsver- sammlung vont 9. Mai 1942 ist die Gesellschast aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellshaft werden aufgefordert, sih bei ihr zu melden. Greven, den 10. September 1942. Fiege & Co. G. m. b. H. i. L. Der Liquidator: Josef Fiege.

[23327] Die Gebrüder Dessart G. m. b. S. in Sonneberg ist aufgelöst.

Die Gläubiger der Gesellschaft wer- den aufgefordert, sih bei thr zu melden. Sonneberg i. Thür., 26. 8. 1942. Der Liquidator. Rechtsanwalt Dr. Stein.

[25339]

Die Gemeinnützige Baugesellshaf\t m. b. H., Koblenz, ist aufgelöst. Die Gsäubiger dex Gesellshaft werden hierdurch aufgefordert, sich bei der Ge- sellschaft zu melden.

Koblenz, den 3. September 1942.

Die Liquidatoren.

[26150]

Durch Beschluß der Gesellshafterver- sammlung vom 19. Fuli 1942 ist die iFicma Ostland Gesellschaft m. b. H. in Niga zwecks Ausgliederung auf- gelöst worden.

Sämtliche Forderungen an die zu liquidierende Ostland Gesellschaft m. b. H. sind den Liquidatoren der Firma in Riga, Sandstraße 1/3, bis zum 15. Oktober 1942 anzumelden. Spätere Anmeldungen werden nicht mehr be- rücfsichtigt.

Riga, den 15. September 1942,

Die Liquidatoren,

[26752] Aufforderung.

Die Firma „„„Nahrungsmittelwerk Serbiß G. m. b. H.“ in Herbißt hat in der Gesellshafterversammlung vom 2. Juni 1942 die Herabseßung des Stammkapitals von 700 000 fi. Æ{ auf 300 000 KN.Æ durch Barrückzahlung eines Gesellshastsanteiles beschlossen.

Allen Gläubigern, deren Forde- rungen derzeit“ noch bestehen, h die Gesellshaft auf Verlangen Befriedi-

oder Sicherstellung zu leisten bereit.

Gläubiger, die sich nicht binnen drei Monaten von der leßten Ver- offentlihung dieser Aufforderung an bei der Gesellshaft melden, werden als der beabsichtigten Herabsezung des Stammkapitals zustimmend betrachtet.

Herbiß, den 21. September 1942.

Der Geschäftsführer.

gung

[27017] Export-Gemeinschaft firr Zellwolle G. m. b. S., i Verlin C 2, Burgstr. 24.

Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich

bei der Gesellshaft zu melden. Berlin W S, 26. September 1942. Herzog, Liquidatoc,

[27018]

Die Julius von Göbtßen Gesell- schast mit beschränkter Hastung, El- bing, in Elbing ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellshaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Elbing, den 25. September 1942,

Der Liquidator i der Julius von Götzen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Elbing.

Erich Loesdau,

[25697] - Vekanntmachung.

Die Einsaßgesfelkshaft des Baunhand- werks dex Westmark m. b. H. (Einsaßz- gesellschaft des Reichsstandes des Deut- schen Handwerks) in Saarbrücken ist aufgelöst. Die Gläubiger der Ge- sellschaft werden aufgefordert, fih bei ihr zu melden.

Berlin, den 4. September 1942.

Der Liquidator der Einsatgesellshaft des Bau- hondwerks der Westmark m. b. H. (Einsatzgesellschaft des Reichsstandes des Deutschen Handwerks) in Liquidation: Dr. Weber. :

Vekanntmachung.

Die Firma Mosel Dachschiefer- gruben „Glückauf“ G. m. b. S., Kaisersesch (Eifel), ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellshaft werden auf- gefordert, sich bei ihr zu melden.

KaiserZesch, den 3. September 1942.

Der Liquidator der Gesellschaft: A. Höhn.

[24809]

[26469]

Elektrische Zentrale Wirsit G. m. _ b, H. i. Liqu., Wirfit. Die außerovdentlihe Gesellschafter- versammlung vom 9, Funi 1942 hat die Auflösung der Gesellschaft be- schlossen und den Unterzeichneten zum Liquidator der Gesellschaft bestellt. Gemäß § 65 Absatz 2 des Rceichs- aen betreffend die Gesellschaften mit deschränkter Haftung, fordere ih hier- mit die Gläubiger der Gesellschaft auf, ihre Ansprüche gegen die Gesellschaf! bei mir anzumelden.

Bromberg, den 21. September 1942. Theodor Daniel, Bankdirektor, Bromberg, Albert-Forster-Straße &.

Deutscher Reichsanzeiger

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Preußischer Staatsanzeiger

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Reichshankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

Nv. 228

Was A

Inhaît des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen

über den Eisendahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Bekannimachung über die

der Neichsstelle für Tiere und tierische terahreapl

Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan Der

i über Umstellung von Verbrennungsmotoren jeder Art auf den mit Generator- sowie Hoch- oder Niederdruckgas

Generalbevollmächtigte für Rüstungsaufgaben

Betrieb (Sladtgas, Kokereigas, Motorenmethan, Klärmethan).

Bekanntmachung der 4!/z °/ igen auslosbaren Schaßanweisungen

des Deutschen Reichs von 1938, Zweite Folge.

Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungsscheine der

anhaltischen Ablösungsanleihe.

BVBekanntmachvngen der Geheimen Staatspolizei Berlin über die

Einziehung von Vermögenswerten flir das Reich.

Anordnung zur Einführung der Anordnung über die Preis- gestaltung von Heilwässern in den Alpen- und Donau- Vom

Reich2gauen und in dem Reichsgau Sudetenland. 24. September 1942.

Unordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion

über die . Regelung des Absaßes von Landmaschinen vom 23. September 1942, s als

M

Nmtliches

Deutsches Reich

Bekanntmachuug

zu der dem Futernationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigesügten Liste Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen- und Schiff- ahrtélinien, auf die das FJnternationale Uebereinkommen ber den Eisenbahufrachtverkehr Zang findet (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), wird mit Wirkung vom i. Oktober 1942 wie folgt geändert: Jm Abschnitt „Deutschland“ wird unter A folgende neue Nummer 85 a nachgetragen: 85a K leinbahn Neheim—Hüsten—Sundern (Röhrtalhahn) [Betriebsführung: Vereinigte Kleinbahnen Aktien- gesellschaft in Frankfurt (Main)].

Berlin, den 26. September 1942.

Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Spie ß.

Bekanntmachung Der Direktor bei der Reichs8anstalt ischivir Professor Dr. Eduard Kallert, ist A Boritaidsneiialied dul Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse bestellt worden. Berlin, den 22. September 1942, Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. F. V: Willikens.

Anorduung des Beaustragten für den Vierjahresplan Der Generalbevollmächtigte für Rüstungsaufgaben 9034/2641 Betr.: Umstellung von Verbrennungsmotoren jeder Art auf den Betrieb mit Generator- sowie Hoch- oder Niederdrudclgas , (Stadtgas, Kokereigas, Motorenmethan, Klärmethan)

Mit Erlaß vom 30, Mai 1942 V. P. 9713/5/2/1 hat der Reichsmarschall im Rahmen des Vierjahresplanes die Zen- tralstelle für Generatoren errichtet und ihr den Auftrag er- {eilt, die Unistellung auf Ausweichkraftstoffe mit allen Mitteln durchzusetzen.

Jm Einvernehmen mit dem Oberkommando der Wehr- macht, dem Reichsverkehrsminister, dem Reichswirtschafts- minister und dem Reichsminister für Ernährung und Land- wirtschaft ordne ih zur Durchführung dieses Auftrages an:

L. 1. Die Zentralstelle für Generatoren erläßt die grund- säulichen Anordnungen für die Umstellung von Verbrennungs- motoren jeder Art auf den Betrieb mit Generator- sowie Hoch- odex Niederdruckgas.

2. Der Anwendungsbereich der Anordnun sih auch auf das Protektorat Böhmen und Generalgouvernement, die besegtén Gebiete von Belgien und Nordfrankreich, das übrige beseßte Frankreich, die be eßten Gebiete Serbiens, auf Elsaß, Lothringen, Luxemburg, N \steiermark, Südkärnten und Krain fowie auf die beseßten Ostgebiete.

II,

A. Nußkraftfahrzeuge 1. Auf Generatorgasbetrieb sind umzustellen: a) alle Diesel-Lastkraftivagen mit einer zulässigen Be-

en erstreckt ähren, das

Bestellung zum Vorstandsmitglied

F n U S M mzimnt an die einseitig

#stff n anch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruæ@ (einmal on cen dure) Sperrdrut (besonderer t Rande) Parvorgenoden

für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mra breiten s

Tex dueigespaltenen 92 mm breiten PetitzBeile 185 ZA, Bon pan my v prr Berlin SW 68, Wilhelmstraße 82. Alle Drucau träge driebenem Papier völlig bructxeif einzusenden, in8besoudere

j ri Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Cinrückungas- î termin bei der Anzeigenstelle einébandain sein. aaen

odex Ten,

Verlin, Dienstag, den

b) alle Lastkcaftwagen mit Otto-Motoren, einschl. der guf den Betrieb mit Treibgas (Propan/Butan) umge- stellten Otto- und Dieselfahrzeuge mit einer zulässigen Belastung von 3 t und mehr,

o) alle mit Flüssigkraftstoff betriebenen Kraftomnibusse, d) alle mit ssigkraftstoff betriebenen Zugmaschinen

ü und Selle Oen mit etner Nußleisturig von 25 P8 und mehr.

Der Begriff „zulässige Belastung“ gilt füx normale Serienfahrzeuge; Fahrzeuge der gleichen Fahrgestellbauart, deren ge Belastung durch die Art des Aufbaus oder durch sonstige Umstände herabgeseßt ist, sind gleichartig zu behandeln.

Die Umstellung der unter a—ckd genanuten Fahrzeuge auf Generatorga3betrieb unterbleibt, wenn sie nach ihrem Ver- ivendung3zweck bei der Wehrmacht nah den mllitärischen O oder ihrer Bauart nah Jierihe nicht ge- eignet sind, oder wenn sie auf dén Betrieß mit“ Hoch- oder Niederdruckgas umgestellt sind oder werden.

Die örtlich zu verwendenden Kraststoffe, die Art der Generatoren (Holz, Braunkohlenbriketts, Schwelkoks usw.) und die Art des anzuwendenden Verfahrens (Einstoff oder Zweistoff) werden von der Zentralstelle für Generatoren grundsäßlich festgelegt.

2, Auf den Betrieb mit Hochdruckgas sind umzustellen:

a) Lastkraftwagen mit einer zulässigen Belastung von 1,5 t und mehv,

b) Kraftomnibusse, e) Zugmaschinen und Sattelschlepper,

deren regelmäßiger Standort bis zu etwa 3 km von einer Hoch- druckgastankstelle entfernt liegt oder deren Gas8versorgun keine Umwege von mehr als 3 km bedingt, vorausgeseßt, daß diese Fahrzeuge nah ihrer Bauart oder ihrem Verwendungs- zweck hierzu geeignet sind. Zweck3 Auslastung der Gastank- stellen sind auch geeignete, bereits auf den Betrieb mit Treib- gas (Propan/Butan) umgestellte Kraftfahrzeuge aag a ads

3. Auf den Betrieb mit- Niederdruckga2 sind umzustellent

Kraftomnibusse, soweit sie nah ihrec Linienführung

und Gasversorgung hierzu geeignet sind,

B, Orisfeste und ori8beweglihe Motoren sowie Schiff3- motoren

__ Auf den Betrieb mit Generator- sowie Hoch- oder Niederdruckgas umzustellen sind alle mit Flüssigkraftstoff be- triebenen ortsfesten und ortsbeweglihen Motoren sowie Schiffsmotoren, wenn sie a) nach ihrer Bauart, ihrem Standort oder threm Ver-

wendungszweck hierfür geeignet sind, b) die Umstellung in Anbetracht der Höhe des absoluten

e kfrieg8iwvirtshaftlißh vertretbar

tit un : o) sie niht auf andere Antriebsarten (beispielsweise

elektrischen Strom, Dampf, Wasser usw.) umgestellt werden.

C. Die Umstellung von Personeukrastwageu

(einschl. Behelfslieferwagen) wird bis auf weitere Änordnung nux für Au8nahmefälle genehmigt,

IIT.

Da die Umstellung auf L eloie mit allen Mitteln durchzusezen i muß bei der Beurteilung der Um- stellungsfähigkeit in tehnischer und betrieblicher Hinsicht der weiteste Maßstab angelegt werden. :

IV,.

Die Durchführungsbestimmungen zu den Anordnungen

der Zentralstelle für geen Nea: G

a) das Oberkommando der Wehrmacht für die eigenen Kva ngeuas und sonstigen Motoren der Wehr- macht;

b) die Kraftstoff-Sonderkontingentsträger mit Aus- nahme der Rüstung sowie der Binuen- und See- V logrt e ihre eigenen Kraftfahrzeuge und onstigen Motoren;

c) der Reichsminister für Ernährung und Landwirt= schaft für Schlepper (Zugmaschinen) und sonstige Motoren der andivirtschaftlichen Erzeugung, vit jedoh nur, soweit sie nah § 55 der Durchführungs8- Deleit n zum Kraftfahrzeugsteuergeseß steuer- befreit sind;

d) der Reichsverkehrsminister für die übrigen mit einem Winkel versehenen und fr eine Bewinkelung in Betracht kommenden stillgelegten Kraftfahrzeuge sowie für Schiffs- und sonstige Motoren seines

) S ihSIOIG F

0) der Reichswirtschaftsminister für alle übrigen orts8- [ellen und octébetegliden Mois G S

f) der Reichsprotektor, der Reichsminister für die be- leuten Ostgebiete, der Generalgouverneur, die ie Militärbelepl gab die sonstigen beseßten Gebiete, die Militärbe ehl8haber Chefs der Militärverwal-

lastung von 2 t und mehr,

tung sowie die Chefs der Zivilverwaltung

29. September, abends

im Sizungssaale der Landesregierung Anhalt, Finanzen, in Dessau,

Postschecéonto: Berlin 41821 12949

R

Diese Durhführungsbestimmungen bedürfen des Einver= nehmens mit dem Generalbevollmäctigten für die Rüstungs- aufgaben im Vierjahresplan, Zentralstelle für Generatoren.

V

Für die Dauer der Umstellung wird innerhalb d Grenzen des Großdeutschen Reiches sowie im Elsaß, Lot

er Lotys ringen und Luxemburg für jeden Wehrkreis beim Bevoll«- selle Me für den NahverkeHr ein Beauftragter der Zentral- e ür Generatoren eingeseßt, der für die Durchführung ieser Anordnung sowie der hierzu erlassenen Durhführungs- bestimmungen verantwortlich ist, soweit die Umstellung nicht auf Grund besonderer Regelung von zentraler Stelle aus bearbeitet wird. Der Beauftragte führt die Bezeichnungz Der Reichsstatthalter (Der Oberpräsident, Der Regierungs3s prâsident, Der . . , Staatsminister des Innern, usw.) Bevollmächtigter für den Nahverkehr

Der Beausftragte der Zentralstelle für Generatoren.

Zu dem Beauftragten der Zentralstelle für Generatoren entsenden der Bevollmächtigte für den Nahverkehr, das Landeswirtschaftsamt, das Landes- (Provinzial-) Ernährungs- amt und das a und Holzwirischaftsamt je einen Vers treter; diese haben gemeinsam die Aufgabe, für eine einheits liche Steuerung der Umstellaktion und für einen Ausgleich der Fnteressen zu sorgen.

Der Beausftragte der Zentralstelle für Generatoren, in der Regel der Bevollmächtigte für den Nahverkehr oder sein Vertreter, wird von mir bestellt,

VI.

Alle dieser Anordnung entgegenstehenden treten außer Kraft.

Berlin, den 22. September 1942.

Der Beauftragte für den Vierjahresplan. Der Generalbevollmächtigte für Rüstungsaufgaben. Speer,

3

Bestimmungen

M,

41/2 "ige auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Neic3 von 1938, Zweite Folge

Die im Umlauf befindlichen und die im Schuldbuch cin- getragenen 4!/2%igen auslosbaren Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Zweite Folge. werden den Fus habern der Schazanweisungen und den Schuldbuchgläubigern für den 1. April 1943 zur Einlösung zum Nennwert gekündigt. Die Fnhaber der Schaßanweisungen werden aufgefordert, die Kapitalbeträge gegen Aushändigung der Schaßanweisungen und der nach dem 1. April 1943 fallig werdenden Zinsscheine Reihe 1 Nr. 11 bis 20 nebst Erneuerungs\chein vom 1. April 1943 an bei der Reichs\chuldenkasse in Berlin SW 68, Oranienstraße 106/109, zu erheben. Diese Kasse ist werk- täglich von 9 bis 13 Uhr, an. den Sonnabenden von 9 bis 12 Uhr für den Kassenverkehr geöffnet. Die Einlösung der Schaßanweisungen geschieht auch durch Vermittlung aller Reichsbankanstalten mit Ausnahme der Deutschen Reichsbank in Berlin. Die Wertpapiere können schon vom 1. März 1943 an diesen Stellen eingereiht werden, die sie der Reichs\huldenkasse zur Anerkennung einzusenden und nah deren Anweisung die Aus3zahlung vom 1. April 1943 an zu bewirken haben. Der Einlösungsbetrag kann bei den Stellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit an diesem Tag erhoben werden, wenn die Schaßanweisungen bei ihnen wenigstens zwei Wochen vorher eingeliefert werden. Die Schatzanweisungen sind den Einlösestellen mit einem Verzeichnis einzureichen, zu dem Vordrucke von diesen Stellen unentgeltlich abgegeben werden. Mit dem Ablauf des 31. März 1943 hört die Verzinsung der gekündigten Schaßanweisungen auf. Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von dem Kapitalbetrag ab gezogen. : Die Kapitalbeträge der im Reichs\huldbuch eingetragénen Schaganweisungen werden den Gläubigern ohne ihr Zutiun überwiesen, so daß Schuldbuchgläubiger dieserhalb nichts zu veranlassen haben. : : ; _Das Reich behält sich vor, den Jnhabern und den Schuld- buchgläubigern den Umtausch ihrer gekündigten Schaßautwvei- sungen in neue Schuldurkunden oder Schuldbuchforderungett des Reichs anzubieten. : Berlin, den 30. September 1942, Reichsschuldenverwaltung.

Bekauntinachung Die diesjährige Ziehung der Auslosungsscheine der

anhaltisheu Ablösungsanleihe findet am

14, Okiober 1942 um 9 Uhr

h Abteilung Bismar(straße 22 a, statt.

Dessau, den 24. September 1942. Der Reichsslatihalter in Braunschweig und Anhalt (Landesregierung Anhalt) Abteilung Finanzen. J. A.: Frohn.

jewetls für ihren Dienstbereich.

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