1942 / 230 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Oct 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Anordnung Nr. 35 der Reichsstelle für Holz -tr.: Maßnahmen zur Abwiälung von Rechtsgeschäften über Nadelschnittholz

Vom 23. September 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in

der Fassung vom 18, August 1939 (RGVl. 1 S. 1430)/30. Ok- tober 1941 (RGBVLl. 1 S. 679) in Verbindung mit der Ver- ordmazg über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (RGBl. I S. 1677), der Verordnung über

den Zusammenschluß der Forst- und Holzwirtschaft in der |

Reichsstelle für Holz und zur Durchführung der Verordnung Über -die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 25. Sep- tember 1939 (RGBl.T1 S. 1947) und der Anordnung des Reichsforstmeisters zur Regelung der Verteilung und des

Absayes von Rundholz und Ho!zhalbwaren vom 10. April |

197 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats- anzeiger Nr. 82 vom 12. April 1937) wird folgendes ange- prdnet: i

1. KaufabsYlüsse und sonstige Rechtsgéschäfte über Nadel- \hnittholz, beshlagenes Nadelholz und Nadelholzschwellen, die gegen Uebergabe von Einkaufsscheinen der Reichsstelle für Holz vergangener Forstwirtschafts{ahre abgeschlossen wurden, dürfen, soweit die Ware noch nicht in das Eigentum des Erwerbers übergegangen ist, ab 1. Oktober 1942 nur gegen erneute Uebergabe von Einkaufsscheinen, und zwar des Forst- wirtschaftsjahres 1943, erfüllt werden, sofern niht in Einzel- fällen eine Ausnahmeregelung, durch die Reichsstelle für Holz, Hauptabteilung IIT, oder in deren Auftrage durch das für den Erwerber zuständige Forst- und Holzwirtschaftsamt, Abt. 111 (Absaglenkung), getroffen wird.

2. Die Uebergabe der neuen Einkaufs\heine im Sinne des Abs. 1 hat bis spätestens 15. November 1942 zu erfolgen, widrigenfalls der Erwerber das Recht verliert, die Erfüllung des Vertrages zu verlangen.

L 2 Zuwiderhandlungen gegen die . Bestimmungen dieser Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der Verordnung Über den Warenverkehr. s

Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1942 in Kraft. Berlin, den 23. September 1942. Der Reichsbeauftragte für Holz. Parchmann.

Anordnung Nr. 36 der Reichsstelle für Holz Letr - Siczerstellung der Deckung des Bedarfs an Flugzeugkiefer

Vom 23. September 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430)/30. Ok- tober 1941 (RGBl. T S. 679) in Verbindung mit der Ver- ordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz: vom 5. September 1939 (RGPV!. I S. 1677), der Verordnung über den Zusammenschluß der Forst- und Holzwirtschaft in der Reichsstelle für Holz und zur Durchführung der Verordnung über die Errichtung einer Rcichsstelle für Holz vom 25. Sep- tember 1939 (RGBl. I S. 1947) und der Anordnung des Reichsforstmeisters zur Regelung der Verteilung und des Absatzes von Rundholz und Holzhalbwaren vom 10. April 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats- anzeiger Nr. 82 vom 12. April 1937) wird folgendes ange- ordnet: 4. #

Aus unbesäumter Kiesernstammware in- und aus- ländischer Herkunft ist von Bearbeiter- oder Verteilerbetcieben Flugzeugkiefer auêszusortieren. Der Anfall an Flugzeugkiefer ist der Reichsstelle für Holz, Hauptabteilung TIT, durh den ausfortierenden Betrieb jeweils sofort schriftlich zu melden.

82

(1) a) Dex Absaß der von Bearbeiterbetrieben nah § 1 aussortierten und gemeldeten Flugzeugkiefer darf nur an die von der Reichsstelle für Holz, Hauptabteilung TII, zu be- nennenden Einsaßfirmen oder an Verteilerbetriebe erfolgen.

Die Verteilerbetriebe dürfen die erworbenc Flugzeugkiefer nur * an diese Einsaßfirmen abseven.

b) Der Absatz von unbesäumter Kiefernstammivare, deren Aussortierung nicht durch die Bearbeiterbetriebe vorgenommen wird, darf nur an Verteil2cbetriebe erfolgen. Jn diesem Falle haben die Aussfortierung und Meldung nach § 1 die Ver - teilerbetriebe vorzunehmen.

c) Die Verteilerbetriebe dürfen die durch die Bearbeiter- betriebe oder selbst aussociierte und gemeldete Flugzeugkiefer nur an die Einsaßfirmen absezen.

(2) Erfolgen Kauf und Abnahme der aussortierten Flug- zeugkiefer durch die Einsabfirmen nicht innerhalb von drei Monaten nach erfolgter Meldung an die Reichsîtelle für Holz, Hauptabteilung IIT 1, Saß 2), so körnen die Bearbeiter- bzw. Verteilcrbetriebe über die Ware and?rweitig im Rahmen der bestehenden Bestimmungen verfügen.

S3 Vorsäßliche oder fahr!ässige Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Anordnung und der hierzu ergehen- den Näheren Anweisungen fallen unter die Strafvorschriften der Verordnung über den Warenverkehx in der Fassung vom 18. August 1939 (RGLI. T S. 1430)/30. Oktober 1941 (RGBl. 1 S. 679). 4

Ausnahmen von den Bestimmungen dec 8 1 und 2 dieser Anordnung können von der Reichsstelle sür Holz, Haupt- abteilung III, getroffen werden.

85 Diese Anordnung tritt am dritten Tage nah ihrer Ver- kündung in Kraft. Berlin, den 23. September 1942. Der Reichsbeauftragte für Holz. Parchmann.

Nähere Anweisung zur Anordnung Nr. 36 der Reichsstelle für Holz vom 23. September 1942

Vom 23. September 1942

1. Die für Flugzeugkiefer geeignete Ware muß gesondert und gegen Witterungseinflüsse geschüßt, gestapelt und abgedeckt werden, damit sie vor Qualitätsminderungen, wie Bläue usw., geschüßt wird.

2. Das trockene, aussortierte Material ist in gedeckten

Schuppen einzuschobern. ? / 3. Die Sortierung und der Verkauf haben nach der Preis- regelung für Flugzeugkiefernstammware Anerdnung des

Reichskommissars für die Preisbildung über die Festseyung von Höchstpretsen für inländische Flugzeug-Kiefernstammware vom 23. September 1939 (Deutscher Reichsanz»iger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 239 vom 12. Oktober 1939; Mitteilungsblatt d. R. f. Pr. 1939, T S. 454) zu erfolgen. 4. Die Meldung über die Menge der anfallenden Flug- zeugkiefer ist gewissenhaft, nah Möglichkeit mit Stärke- angaben, von den meldepflichtigen Betrieben unverzüglich zu erstatten, und zwar unterteilt nach a) Méngen, die aus noch vorhandenen Besiänden ent- nommen werden können, b) Mengen, die voraussichtlich aus dem Einschnitt im Forstwirtschaftsjahre 1942 anfallen werden,

c) Mengen, die voraussihtlich im Kalenderjahre 1942 |

aus dem Ausland eingeführt werden.

Abschrift der Meldung ist gleichzeitig dem zustäadigen Forst- und Holzwirtschaftsamt, Abt. ITT (Absatlenkung), ein- zureichen.

5. Die im § 2 der Anordnung Nr. 36 vorgesehenen Ein-

saßfirmen werden nachstehend aufgeführt, wobei Aenderungen

jeweils in der Fachpresse bekanntgegeben werden:

Hinrich Feldmeyer, Bremen,

F. A. Sohst, Hamburg,

Müller, Szymczak & Co., Hambur

Heinz Köhler, Sorau,

Eril Höhne, Dresden,

H. Klein, Eislingen/Württ.,

Poßling & Co., Berlin-Brißt,

Walter Kroll, Danzig.

Anträge auf Zulassung als Einsaßbfirma können von den

A geeigneten Betrieben bei der Reichsstelle für Holz gestellt werden.

6. Bei Betrieben, welche die Meldung über ihren Anfall an Flugzeugkiefer aus dem Einschnitt des Forstwirtschafts-

jahres 1942 bereits vollständig erstattet haben, ist eine noch- |

malige Meldung nicht erforderlich. Berlin, den 23. September 1942. Der Reichsbeauftragte für Holz. Parchmann.

1. Anweisung des Leiters der Fachuntergruppe Kistensabrikotion und ver- wandte Betriebe über die Herstellung von Gemüse- und Obststeigen vom 25. September 1942

Auf Grund des § 16 der Ersten Verordnung zyr Durch- führung des Geseves zur Vorbereitung des organischen Auf- baues der deutshen Wirtschaft vom 27. November 1934 (RGBl. 1 S. 1194) exlasse ih im Einvernehmen mit der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft folg-nde Anweisung: ¿1

Steigen für die Verpackung, den Transport und die Lagerung von Gemüse und Obst dürfen künftig von Kisten- fabriken nux noch in den gemäß Anlagen 1 bis 5*) dieser Anweisung zulässigen Ausführungen hergestellt und in den Handel gebracht werden.

82 Noch vorhandene Steigenzuschnitte abweichender Ab- messungen usw. können bis Ende Dezember 1942 aufgearbeitet und in den Verkehr gebracht werden. Derartige Vorräte sind mit näheren Angaben sofcrt der Fachuntergruppe Kisten- fabrikation und verwandte Betriebe in Großbothen zu melden.

83 Jn besonders gelagerten und begründeten Fällen können Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen zugelassen werden. Entsprechende Anträge sind bei der Fachuntergruppe Kistenfabrikation und verwandte Betriebe in Großbothen ein-

ureichen. ô 24

Mit der Ueberwachung und E dieser An- weisung wird die Geschäftsführung der Fachuntergruppe Kistenfabrikation und verwandte Betriebe beauftragt. Alle Hersteller von Gemüse- und Obststeigen sind zur Auskunft- erteilung, zur Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher und einschlägigen Unterlagen sowie zur Duldung von Betriebs- besihtigungen und Prüfungen verpflichtet.

85

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung können nach § 17 der Ersten Durhführungsverordnung des Geseßes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirt- haft (RGBL. T S. 1194) vom Leiter der Wirtschaftsgruppe Holzverarbeitende Fndustrie mit Ordnungsstrafen bestraft werden. ; Als Zuwiderhandlung gelten auch alle Handlungen, durch die mittelbar oder unmittelbar die Vorschriften dieser

Anweisung umgangen werden oder umgangen werden sollen. |

Großbothen, den 25. September 1942,

Der Leitèr der Fachuntergruppe Kistenfabrikation | und verwandte Betriebe.

HungeL.

*) Hier nicht abgedruckt. Die Formblätter (Typenbogen) werden auf Anforderung von der Fachuntergruppe Kistenfabrika-

tion und verwandte Betriebe in Großbothen an Fnteressenten

abgegeben. (ga

Erfre Beilage zum Reichs- und Staat8anzeiger Nr. 230 vom 1. Oktober 1942. S. 4

Anorduung

über die Festseßung der Preise für Generatorbriketts aus Braunkohle Vom 28. September 1942

Auf Grund des Geseges zur Durhführung- des Vier- jahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres- plan angeordnet: 1

ür Braunkohlenbriketts im Kleinformat von handel3- üblider Beschaffenheit aus der Erzeugung der Mitgliedswerke des Rheinishen und des Ostelbischen Braunkohlensyndikats zum Einsaß in ortsbeweglichen Fahrzeug-Generatoren (Gene-

| ratorbriketts) dürfen folgende Höchstpreise niht überschritten

werden: a) Waggonlieferungen an Großver- braucher frei jeder Empfangsstation und bei Selbstabholung ab Werk

Landabja) as a L 21,— RAMst b) Abgabe ab Großverteilerlager T T n a E A ADDO R IT. gesa in ESäcken des Lte- ferers—. L. 8TS0EM/t c) Abgabe ab Tankstelle gesackt in 25-kg-Papiersäcken . . 1,30 RA/25 kg

82 Ab Tankstelle dürfen Generatorbriketts nur in den für den Kleinberkauf bestimniten 25-kg-Säten abgegeben werden. Diese Säcke müssen verschlossen sein Und das Firmenzeichen der Generatorfraft AG. nebst folgender Aufschrift tragen: 25 kg „Union“ Generatorbrifketts DELLAUTENAN E 1,30 RM w. 25 kg „roll“ Generatorbrikeits Verkaufspreis 1,30 L M.

83 Generatorbriketts müssen in deutli sihtbarer, in die Augen fallende Prägung ein möglichst über die ganze Preß- fläche sih erstreckendes großes „G“ tragen. Daneben darf in kleiner Prägung die Herkunftsbezeihnung (Troll oder

Union) angebrachi werden. ed Der Reichskommissar für die Preisbildung kann Aus- nahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen oder anordnen. Er erläßt die zur Durchfühcung und Er- gänzung dieser Anordnung erforderlichen Rechts- und Ver-

waltungsvorschriften. g 5

(1) Diese Anordnung tritt an dem auf die Verkündung folgenden Tag in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. H

(2) Soweit vorher Lieferungen von Generatorbriketts durchgeführt und noch nicht abgerechnet worden sind, kann zu den in dieser Anordnung festgeseßten Preisen abgerechnet werden.

Berlin, den 28. September 1942.

Dex Reichskommissar für die Preisbildung. J. A.: Heß.

Bekanntmachung

Die Umsaßsteuerumrehnungssäte auf Reichsmark für die Umsäße im Monat September 1942 werden auf Grund von -8§ 5 Aba 1 Sat 2 des Umyaysteuergeseges vom 16. Oktober 1934 (RGBl. 1 S. 942) in Verbindung mit § 47 der Durchführungsbestimmungen zum Umsaßsieuergeseß vom 23. Dezember 1938 (NGBl. 1 S. 1935) wie folgt festgeseßt:

R ————/ | Ad. Nr. Staat Einheit RK 1 Aegypten 1 Pfund 9,90 2 | Afghanistan 100 Ufahan 18,81 3 | Araentinien 100 Papierpesos 59,00 4 | Australien 1 Pfund 7,92 9 | Belgien 100 Belga 40,00 6 | Brasilien 100 Milreis 13,10 7 | Briti\h-Indien 100 Nupien 74,29 8 | Bulgarien 100 Lewa 9,09 9 | Dänemark 100 Kronen 52,20 10 | Finnland 100 Mark 9,07 11 | Frantreih 100 Francs 5,00 12 | Griechenland 100 Drachmen 1,67 13 | Großbritannien 1 Pfund Sterling 9,90 14 | Holland 100 Gulden 132,70 15 | Jran 100 Nials 14,60 16 | Jéland 100 Kronen 38,46 17 | Stalien 100 Lire 13,15 18 | Japan 100 Yen 58,60 19 | Kanada 1 Dollar 2,10 20 | Kroalien 100 Kuna 5,00 21 | Neuseeland l Pfund 7,92 22 | Norwegen 100 Kronen 56 82 23 | Palástina 1 Ptund 9,90 24 | Portugal 100 Eékudos 10,15 29 | Rumänien 100 vei 1,67 26 | Schweden 100 Kronen 59,52 27 | Schweiz 100 Fran!en 57,95 28 | Serbien 104 Dinar 5,00 29 | Slowakei 100 Kro1 en 8,60 30 | Spanien 100 Pe1e1en 23,58 31 | Südatrnikani\he Union l P'und 9,90 32 | Türkei 1 Psund 1,98 33 | Ungarn 100 Pengö 59,72 (bei Auétuhr nah Ungarn) 34 | Uruguay 1 Peso 1,20 39 | Vereinigte Staaten 1 Dollar 2,50 von Anmciika

Die Umrechnungs|\äße für weitere Zahlungsmittel werden etwa am 5. d. M. festgeießt werden.

Berlin, 1. Oktober 1942.

Der Reichsminijs:er der Finanzen. YJ. A.: Hedding.

Preußen

Bekanntmachung

Die heute ausgegebene Nummer 10 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter j

Nr, 14571. Siebente Verordnung über die Zahl der Mit- glieder der Provinzialräte. Vom 831. August 1942,

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rücksichtigen sind und stellte die Richtlinien heraus, die beachtet werden müssen. Er wies zum Schluß darauf hin, daß die künftige Arbeit der Gauwirtschaftskammern weniger durch die außere Form bestimmt werde, als vielmehr entscheiden von den Persönlichkeiten abhänge, die mit der Führung der Gauwirt- shaftskammern und ihrer einzelnen Organe und Glieder betraut werden. Diese Persönlichkeiten müssen als praktische Wirtschaftler vorbehaltslos und losgelöst von organisationspolitischen Eigen- interessen im Gesamtinteresse der Wirtschaft und des Volkes ihre Aufgaben erfüllen.

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Ne. 230

Nr. 14572, Verordnung über Aufrechterhaltung von Landes- recht aus Anlaß von Gebietsbereinigungen im Raume der Her- mann-Göring-Werke Salzgitter. Vom 23. September 1942.

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis 0,20 H zuzüglich einer Versandgebuhr von 3 . Bu beziehen durch: R. v. Deer's Verlag (G. Schenck), Berlin W 15, Lievenburger Str. 31, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 29. September 1942.

Geschäftsstelle der Preußischen Geseysammlung.

Itichtamtliches Deutsches Reich

Nummer 27 des Reichsarbeitsblatts vom 25. September 1942 hat folgenden JFnhalt:: Teil I. Der Reichsarbeitsminister, Allgemeines und Gemeinsames. Gesegze, Verordnungen, Erlasse: Betr. Krankenversorgung der Ostarbeiter. Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Städtebauliche Planung; hier: Richtlinien für den bau- lichen Luftshuy im Städtebau. Betr.: Ausbau von kupfernen Gebäudeteilen; hier: Tarnung der als Ersay für Kupferdächer vorzuschenden Zinkdächer. Betr.: Durchführung der Verordnung über das Verbot der Zweckentsremdung von Wohnungen. Betr. Reichszuschüsse für Teilung, Umbau und Fnstandsezung von Woh- nungen, Erweiterung der t weden aus Anlaß der Ver-

ordnung über das Verbot der Zweckentsremdung von Wohnungen vom 14. August 1942. Betr. Verzinsung und Tilgung der ge- meindlichen Hauszinssteuerhypotheken; hier: Vereinfachung der Verwaltung. Soßtale Fürsorge und Wohlfahrtspflege. Gesete, Verovdnungen, Erlasse: Verordnung über Tuberkulosehilfe. Vom

"8, September 1942. Berufsfürsorge für Versehrte des gegen-

wärtigen Krieges, insbesondere Organisation, Betr.: Be- ziehungen der D rtsorbverbitds zu den Trägern der geseßlichen Krankenversicherung bei Unterbringung von Geisteskranken. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsag. Arbeits- einsaß und Arbeitseinsaßhilfe. Gesevze, Verordnungen, Erlasse: Sonderaktion des Generalbevollmächtigten für den Ärbeitseinsag t Hexreinholung von Ostarbeiterinnen zugunsten kinderreicher

tädtisher und ländliher Haushaltungen. Beschaffung von

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Zweite Beilage

Verlin, Donnerstag, den 1. Atober

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Arbeitskräften für Gemeinschaftsgaststätten. Behandlung deut- her Zahlungsmittel, die ausländishe Arbeitskräfte bei der Aus- reise mit sih führen. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn- und Wirtschaftspolitik. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Verordnung zur Ergänzung der Verordnung zur Erhöhung der Förderleistung und des Leistungslohnes im Bergbau. Vom 13. September 1942. Anordnung Uber die Entlohnung der Gedingearbeit des Stein- fohlenbergbaues im Ruhrgebiet. Arbeits\schuyß. Geseve, Ver- ordnungen, Erlasse: Betr.: Merkblatt über den Muttercschuy der Heimarbeiterin. Betr.: Mutterschut.

Aus der Verwaltung

Pünktlihe Entrichtung der Umsaßsteuer-Vorauszahlungen und pünktlihe Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer

Die nächste Umsaßsteuer-Vorauszahlung und die nächste Lohnsteuer-Abführung sind in den ersten zehn Tagen dés Oktober fällig. Es wird erwartet, daß die Unternehmer diesen Verpflichtungen pünktlich nachkommen.

Die Unternehmer müssen auf der Rücfseite des Zahlkarten- abschnitts oder Ueberweisungsabshnitts angeben: ihre Steuer- nummer, “das Stichwort „Umsabßsteuer-Vorauszahlung“ oder „Lohnsteuer“ und den Zeitraum, auf den sihch die Umsatsteuer- Vorauszahlung bezieht oder für den die Lohnsteuer einbehalten worden ist.

Kunst und Wissenschaft

Aus den Staatstheatern

Die „Kreidekreis“-Premiere am Dienstag, 6. Oktober. Die Premiere des chinesishen Spieles „Dex Kreidekueis“ in der Jnszenierung von Wolfgang Liebeneiner mit Käthe Gold, Friedrich Kayßler, Walter Franck findet am Dienstag, den 6. Oktober, im Kleinen Haus des Staatstheaters statt. Die für Sonnabend, den 3. Oktober, gelösten Karten behalten Gültig- keit für Dienstag, den 6. Oktober. Am Sonnabend, den

- 3, Oktober, gibt es im Kleinen Haus Wilhelm Utermanns

Lustspiel „Kollege kommt glei ch“ mit Viktor de Kowa, Hans Leibelt, Adelheid Seeck, Elsa Wagnec. Karten hierzu ab sofort im Vorverkauf und an der Abendkasse erhältlich.

Wiürtschaftstcil

Einheitlihe Wirtschaftsorganisation Der Präsident der Reichswirtshaftskammer zum Aufbau der Gauwirtschaftskammerun

In der Reichswirtschaftskammer fand am 30. September 1942 eine Sitzung statt, in der der Präsident der Reichswirtschafts- kammer, Dr.-Fng. E. h. Albert Pietsch, vor den vom Reichs- wirtschaftsminister mit der Vorbereitung der Gauwirtschafts- kammern in den einzelnen Gauen beauftragten Persönlichkeiten sowie den Vertretern der Reichsgruppen die Grundsätze klar legte, nach denen die Gauwirtschaftskammern künftig arbeiten sollen.

: Prasident Pieysch wies darauf hin, daß es nah den Worten des ¡Reichswirtschastsmiuisters Funk darauf ankomme, für eine mög- „lichst [träffe und einheitliche aa vird der Wirtschaftsorganisa-

tion Sorge zu tragen. Die Gauwirtschaftskammer kann dem-

gens nicht etwa nur als lose arbeitsgemeinschaftlihe Zusammen-

assung fachlich-bezirklicher und regionaler Organisationen, son- dern nur als eine einheitliche, 1die Gesamtheit dieser Organisation

zusammenfassende Führungsinstanz der wirtschaftlichen Selbstver-

waltung im Gaugebiet gewertet werden. Präsident - Pießsch be-

N sodann eingehend die einzelnen organisatorischen Grund-

abfragen, die beim Aufbau der Gauwirtshaftskammern zu M jierbei

Personalkredite der Sparkassen Für das Personalkreditgeshäft der öffentlihen Sparkassen

bestehen bestimmte Vorschriften, die jeßt durch einen Erlaß des Reichswirtschaftsministers etwas gelockert worden sind. Danach wird die Höchstgrenze für einen Personalkredit an einen Kredit- nehmer auf 4 % der Einlagen festgeseßt, wobei eine Höchstgrenze- von 150 000 2,4 an Stelle der bisher im allgemeinen bestehenden Grenze von 100 000 l. neu vorgeschrieben worden ist. Unter

ewissen Voraussegungen können aber die Sparkassen auch einen inzelkredit bis zu 200 000 Æ bewilligen. Hierzu bedarf es

allerdings einer besonderen aufsihtsbehördlihen Genehmigung. Im allgemeinen muß“ es sich dabei um eine Kreditgewährung auf Grund eines einstimmigen Vorstandsbeschlusses handeln; des weiteren muß der Kreditnehmer seinen Kreditbedarf bereits set längerer Zeit bei der Sparkasse gedeckt und sih als vertrauens- würdig erwiesen haben; im übrigen muß der Kredit nachweislich zur Finanzierung von Rüstungsaufgaben bestimmt sein.

Neben dieser allgemeinen Hexaufsezung der Höchstgrenze für

einen Einzelkredit eröffnen sich durch den erwähnten Erlaß den Sparkassen noch Möglichkeiten dex verstärkten Gewährung von Blankokrediten. Bisher war nämlich eine Blankokreditgewährung bis zu einem Betrage von 5000 lè. X den Sparkassen nur in ver- hältunismäßig. geringem Umfang möglih. Jn der Hauptsache fonnten Blankokredite nux bis zu 3000 gewährt werden. Nunmehr können Blankokredite allgemein bis zur Höhe von 5000 N.Æ gewährt werden, Diese neuen Bestimmungen, die zu- nächst für Preußen gelten, aber ohne Zweifel auch entsprechende Regelungen in anderèn Ländern zur Folge haben werden, \

die Sparkassen in die Lage, die Anträge auf Gewährung von Personalkrediten, die ihnen von ihrer zumeist seit längerer Zeit mit ihnen M e mittelständishen Kundschaft zu-

eyen

erem Ausmaße als bisher zu bewilligen.

Kriegsversehrte im Berufsleben Am 30, September sprah vor der Wehrtechnishen Arbeits-

eaen des Vereines deutscher Jngenieure und dem Berliner

ezirksverband deutscher Jngenieure im JFngenieur-Haus Prof. r. Kreuz, Direfktox der Orthopädishen Universitäts-Klinik

der Charité und des Oskar-Helene-Heims und Rektor der Uni- versität Berlin, über das Thema „Kriegsversehrte im Berufs- leben“. Der Vorsißende des Berliner Bezirksverbandes, Prof. Krekeler, wies in seinen einleitenden Worten auf die Verpflichtung der Heimat hin, sih der Kriegsverleßten mit allen Kräften anzunehmen und ihnen die Möglichkeit zu Hinsicht eine vollwertige Arbeit ausführen zu könken. Dex Ver- ein deutsher Jugenieure, der bereits im Weltkriege dieser Auf-

gében, in jeder

gabe besonderes Augenmerk geschenkt hat, hat auch jezt wieder 1m Rahmen seiner Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften Pro- bleme, die damit zusammenhängen, zur Bearbzitung über- nommen.

Jm Rahmen seiner Ausführungen befaßte sih sodann Prof. Dr. Kreuz besonders mit der Wiederherstellung und Ersay der Funktion der Hand. Die Wiederherstellung und der Ersaß der Funktion der Hand gehört mit zu den shwie- rigsten Aufgaben des Arztes. Js doch die Hand ein kunstvolles lebendiges Greiforgan, das nicht nur den Bedürfnissen des täg- lihen Gebrauches (Essen, Trinken, Kleiden, Körperpflege) zu dienen hat. Darüber hinaus werden an sie die verschiedenartigsten E P Leistungsansprüche * des Erwerbslebeus gestellt.

Wie schwere Schäden der Hand, ja, sogar der Totalverlust beider Hände vom Versehrten überwunden werden können, wurde an Hand eines Filmes gezeigt, der von der Reichsanstalt für Film und Bild hergestellt worden ist. Das Hauptgewicht wird bei den

gezeigten Beispielen nicht auf die prothesentechnische Versorgung des Versehrten gelegt, da keine noh so kunstvolle Hand-Prothese

bei der Vielfalt der Aufgaben der Hand dieses natürliche Greif-

organ vollgültig befriedigend bei handwerklichexr Arbeit ersetzen

fann. Es wird vielmehr bewußt auf jene Fähigkeiten verwiesen,

die der Verleßte sih ohne Benuztung eines Kunst- odex Arbeits-

armes aliein durch Willen und Uebung in dem Gebrauch der

erhaltenden Handteile und Armabschnitte zu erwerben verntag.

Hier brachte der Film u. a. Beispiele füx die vielscitige und

großartige Verwendungsmöglichkeit des zur natürlihen Greif- zange hergerichteten Unterarmes nah dem Operationsverfahren von Krukenberg. Duxch systematische Uebungsbehandlung, Sport,

Arbeit, in der Bastelstube und Uebungswerkstatt werden die

Schwerverlebßten der Hand systematisch geshult und gleichzeitig ihr Mw vand T) | )zettig ihr Arbeits- und Genesungswillen gestählt. Anschließend Wu im Film einige Ausschnitte aus dem Einsaß Schwerstverleßter der

Hand in handwerklihem Beruf (Gärtnerei, Schneiderei, Buch-

bindexeci, orthopädische Werkstatt) gezeigt, sowie der Einsaß cines

Schwerstverleßten nah Verlust des rechten Armes bis zur Schulter

und des linken Armes bis kurz unter dem Ellbogengeleuk im

kaufmännischen Beruf. Es sind dies keine artistishen Einzel-

leistungen, sondern hochwertiges Können, das auf einer mühe-

vollen arbeitspädagogischen Erziehung beruht und die Schwerst-

L der Hand bei geeigneter Berufswahl zum Konkurrenz- n

der Beweis für den hohen wirtschaftlihen und bevölkerungs-

politishen Wert dieser Arbeit am Schwerstversehrten der Hand

mit dem gesunden Kameraden befähigt. Es wurde somit

erbracht.

Arbeitstagung der Wirtschaftsgruppe Papierverarbeitunig Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Papierverarbeitung, Dr.

Seeliger, hatte für Dienstag, den 22. September 1942, in der Reichsmessestadt Leipzig den „Erweiterten Beirat“ seiner Wirt- schaftsgruppe zu einer Arbeitstagung zusammengerufen. Dr. Seeliger umriß kurz die Aufgabe der Tagung, die darin bestand, Wege für eine iveiteve Steigerung der Leistungen zu finden, Es gilt zunächst, die Herstellung wenig wichtiger ' Erzeugnisse rück- 1ihtslos hintanzustellen und sodann, mit den zur Verfügung stehenden Rohstof ] lichen Leistungen herauszuholen. Die N erane, Nor- mung und Typung sind die Wege zu diesem Ziel. Ueber die Aufgaben der Wirtschaftsgruppe cs

führer, Dr. Lorenzen, einen eingehenden Bericht, in dem die Eea der Rohstoff

mengen und Menschenkräften, die höchstmög-

tattete der Hauptgeschäfts-

stofsfversorqung und der Vereinfahung des ransportwesens im Vordergrund standen. Os

( Handelstagung in Kiew Kiew, 30. September. Jn Kiew fand eine erste Avbeits-

tagung der Handelsabteilungen beim Reichkommissar und den

Generalkommissaren der Ukraine statt; aus dem Reih nahmen Vertreter des Reichsministeriums für die beseßten Ostgebiete, der Reichsgruppe Handel und der Zentral-Handelsgesellshaft-Ost teil. Die Tagung diente / vornehmlih der Erörterung s{webender Fragen der Warenbeschaffung und Warenverteilung f

Ein- und Ausfuhr der Ukraine. Jm Rahmen der Tagung fanden

owie der

Firmenbesihtigungen in Kiew, Shitomix, Winniza, Rowno und Koöowel statt.

Mit der Einsevung deutscher Handelsunternehmen zum Auf-

bau eines neuen Großhandels und mit der Errichtung von Ver- E für die in der Ukraine tätigen Deutschen Wn wie ie

agung ergab, erfolgreihe Maßnahmen zur Löjung der

zum Dentschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

_1942

kriegswirtshaftlihen Versorgungsaufgaben eingeleitet worden. Sie bedeuten zugleih cine Auflockerung des starren Verteilungs- apparates der bolschewistishen Wirtschaft. Für die Zukunft ergibt sih die Aufgabe, die noch bestehenden Lücken in der personellen und sonstigen Ausrüstung der eingeseßten Handelsfirmen ans- zugleihen. Besondere Aufmerksamkeit wird weiterhin die Ge- staltung der Preise und Spannen im Warenabsaz sowie die Zusammenarbeit zwischen den Handelsfirmen und den Ost- gesellschaften finden müssen.

Wirtschaft des Auslandes

Die Elektrizitätsversorgung Ungarns

Budapest, 30. September. Fndustrieminister Varga äußerte sih vor Pressevertretern über die ungarischen Eleftrisizierungs- aufgaben. Als dringendste Aufgabe bezeichnete - er dabei die Er- weiterung der bestehenden sowie die Errichtung neuer Kraftwerke, ferner den Ausbau dexr Verbundwirtschaft. Von diesem Gesichts- punkt aus besonders wichtig sei die fünftige Verbindung der siebenbürgishen und nordostungarishen Energiequellen mit dem Energieneß des Mutterlandes. Gegenwärtig seien im Landes- gebiet 250 öffentliche Elefktrizitätsgesellschaften tätig. Der über- wiegende Teil werde durch Rohöl, Gas und Dampf betrieben. Es gäbe jedoch bereits eine stattliche Anzahl von Wasserkraft- anlagen. Von den neuen Kraftwerken seien erwähnenswert die beiden sehr leistungsfähigen Anlagen im Karpathenland. Seit dem Juli des Vorjahres wurden 574 km Ueberlandleitungen, davon 339 km Hochspannungsl[leitungen, fertiggestellt. Trob der kriegs- bedingten Schwierigkeiten habe man im vergangenen Fahr 37 neue Gemeinden in die Stromv?ersorgung einbeziehen können. Derzeit scien 26,5 % der Gemeinden des Landes elektrifiziert, während vor den Gebietsrückgliederungen seit 1938 die Elektrißi- zierung der Landgemeinden im Trianongebiet 39 % betrug. Für die Gestaltung der Strompreise dürfte sih die Ershließung der natürlichen Energiequellen wohl erst nah dem Kriege auswirken. Abschließend bemerkte der Minister, daß das Jndustrieministerium mit der Organisierung des Ueberganges auf die Friedenswirt- schaft bereits eingehend beschäftigt sei.

Das neue bulgarisch-türkishe Wirtschaftsabkommen

Sofia, 30, September. Auf Grund des neuen bulgarish- türfishen Abkommens wird die Türkei Waren im Werte von 200 Mill. Lewa nah Bulgarien ausführen, wogegen bulgarische Spúttiereien bekanntlih türkishe Baumwolle verarbeiten werden. Die bulgarische Wirtshaftsabordnung, die aus der Türkei zurück- gekehrt ist, wird nah einigen Wochen wieder nah der Türkei abreisen, um das Abkommen zu untershreiben. Ende Oktober wird die erste Sendung türkisher Baumwolle in Bulgarien erwartet.

75 Vill. Peseten zur Ausbeutung spanisher Erdölvorkommen __ Madrid, 30. September. Die spanishe Regierung hat dem Nationalen Fndustrie-Jnstitut einen Kredit von 75 Mill. Peseten zur Finanzierung eines Unternehmens bewilligt, das mit der Auffindung und Ausbeutung. spanischer Erdölvorkommen beauf- tragt worden ist. Es sollen angesichts der zunehmenden Schwierig- keiten in der Breunstoffeinfuhr künftig jolche Vorkommen auë- gebeutet werden, die normalerweise vom rein wirtschaftlichen Standpunkt aus gesehen uninteressant sind. Aus den gleichen Erwägungen wurde ‘dem Justitut für spanishe Grubenforshung ein Kredit von 8 Mill. Peseten bewilligt.

Die schwierige Lage der USA-Handelsschiffahrt

Lissabon, 30. September. Das Regierungsblatt „Diario da Manha“ beschäftigt sich in einem Artikel mit der amerikanischen Handelsschiffahrt und schreibt u. a, im Jahre 1922 habe die amerifanische Handelsflotte ihre größte Stärke mit 14738 506 BRT. erreicht. Hierzu müsse man noch 2947 690 BRT. für die Binnenschiffahrt rechnen. Diese Handelstonnage sei ständig ge- sunken und habe im Fahre 1939 nur noch 9 336 155 BRT. für die Secschiffahrt und 2538 229 BRT. für die Binnenschiffahrt be- tragen. Außerdem verfüge die amerikanishe Handelsmarine Uber größtenteils veralteie Schiffe. 49 % der Schiffe seien über 20 Jahre alt und 35 % zwischen 15 und 20 Jahren.

Jm exsten Jahre des Krieges habe die amerikanische Handels- flotte ein erneutes Zurückgehen zu verzeichnen gehabt, obwohl Amerika niht im Kriege gewesen sei. Schiffsverkäufe an das Ausland hätten über eine Million BRT. betragen, während die Neubauten sehr gering waren. So habe die amerikanishe Flotte am 31, Dezember 1940 Schiffe von über 1000 BRT. mit zu- sammen 7 279 000 BRT. besessen, einschließlich 4 071000 BRT. für die Küstenschiffahrt. Das. bedeute, daß der amerikanische Bei- trag zum internationalen Schiffsverkehr geringer sei als der eincs kleinen Landes wie z. B. Norwegen. Wie groß die Handelstonnage am 31. Dezember 1941 gewesen sei, habe man nit ermittelt,

Die ernste Lage, hervorgerufen durch die Versenkungen an der amerikanischen Atlantikküste, im Golf von Mexiko und im Karibischen Meer habe die nordamerikanische Regierung dazu gezwungen, die Küsten- und Binnenschiffahrt für den Uebersee- verkehr einzusegen. Unter den Versenkungen leide besonders die Tankerflotte, und der {hon vorher herrshende Mangel an diesen Spezialschiffen habe sih seit Beginn dieses Jahres durch die dauernden nien noch weiter verschärft. Ein United- Preß-Telegramm habe kürzlih mitgeteilt, der Präsident der Schiffsbauvereinigung habe exklärt, daß die nordamecrikanischen Wersten jeßt noch Aufträge abliefern, die den Liefertermin [hon weit überschritten hätten. Diese von zuständiger Stelle ab- en Erklärung kennzeihne besser als alles andere die wirk- iche Lage.

Jn den Häfen Afrikas und Südamerikas lägen qroße Warenmengen, die aus Schiffsraummangel niht befördert werden könnten. Um diesen Zustand abzuwenden, beabsichtige man, alle südamerikanishen Straßen zu benuyen, die an das nordamerikanishe Straßennes Anschluß finden. Der Optimis- mus, mit dem die nordamertikanishen Jnformationsquellen diese und andere Vorschläge verbreiten, enthülle erst recht den Ernst des größten von den Vereinigten Staaten und seinen Alliierten zu lösenden Problems.

Die Elektrolytktupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D.N.B.“ am 1. Oktober auf 74,00 Æ.A (am 39. September auf 74,00 R.MK) für 100 kg.

Berlin, 30. September. Preis notierungen für Nahrun gs mittel. (Verkaufspreise des Lebens3mittelgroßhandels für 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) [Preise in Reichsmark. ] Bohnen, weiße mittel §) —,— bis —,—, Linsen, käferfrei §) 71,60 bis 72,50, Linsen, käferfrei §) —,— bis —,— und §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Jnland, ge ganze §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Ausland, gelbe, halbe §) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) —,— bis —,—, Grüne Erbsen, Ausland 60,60 bis 61,50, Reis, Jtaliener glas. *§) 50,80 bis 51,60, Reis *§) —,— bis —,— und *§)