1942 / 249 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Oct 1942 18:00:01 GMT) scan diff

oteichs- nund. Staatsauzeiger Nr. 249 vom 23. Oktober 1942. S. 2

b) für alle Sofortmaßnahmen an Gebäuden gewerb- licher, industrieller und landwirtschaftlither Be- triebe sowie an öffentlihen Bauten nah Mäßgabe

Ausführungsbestimmung

sowie der 3. Ausführungsbestimmung zur 18. An-

der- Ziffer 7 der 1.

c) für alle sonstigen Sofortmaßnahmen bis zu 5 | Baueisen und ‘30 chm Nadelschnittholz im Ein-

o e PAT - M : -FEB e D F “D B F É V E 2 Li: bib È E N E: M8 É z Î

d) für .alle übrigen Maßnahmen zur Beseitigung von Bombenschäden, sofern die Zutecilung aus dem „Sonderkontingent für Bombenschäden“ ‘von mir ausdrücklich angeordnét worden ist. :

3. Der Bedarf an Baueifen und Bauholz für alle uitex nicht aufgeführten Baumaßnah- men ist von den jeweils zuständigen Kontingentträgern zu decken. Bei Bomben- und Brandschäden an für die Rüstung wichtigen gewerblichen und industriellen Be- trieben erfolgt die Deckung des Baustoffbedarfs gemäß Ziffer 4 der 2. Ausführungsbestimmung zur 18. An-

vorstehender Ziffer

. Die Gaubeauftragten des Generalbevollmäch- tigten für die Regelung der Bauwirtschaft in den luft- gefährdeten Gebieten erhalten Unterkontingente des „Sonderkontingents für Bombenschäden“, über die fie nah Maßgabe der von mix gegebenen Richtlinien in eigener Zuständigkeit verfügen.

Autcage auf Zuweisung von holz sind von den Leitern der Sofortmaßnahmen für die von ihnen in eigener Zuständigkeit angeordneten Sofortmaßnahmen, für alle übrigen Bauvorhaben sei- tens der jeweiligen Bedarfsträger, ' unmittelbar beim Gaubeausftragten einzureichen. Nach Prüfung des An- trages weist der Gaubeaustragte eine bestimmte Menge Baueifen bzw. Bauholz zu, bis

u deren Höhe dieser Baueisenbezugsrehte bzw. Holz-

cheine bei der zuständigen Kontingentstelle des GB-Bau

Eine nochmalige Prüfung‘ des Be- darfs durch die Kontingentstelle vor Anerkennung der Bezugsrechte findet nicht statt. teilung an den Bedarfsträger ist die Entscheidung des Gaubeauftragten maßgeblih. Ueber die Verwendung der zugeteilten Baustoffmengen hat der Bedarfsträger dem Gaubeauftragten gegenüber Rechnung zu _legen.

. Die Zuteilung von Baueisen und Bauholz über die Gaubeauftragten unmittelbar an die Bedarfsträger soll die: Deckung des Baustoffbedarfs unter Berücksich- tigung der jeweiligen Bedarfsslage und der tatsächlich vorhandenen Durchführungsmöglichkeiten für die Be- seitigung von Bomben- und Brandschäden erleichiern. | Tas bisherigè Zuteilungsvérfahren über die Landes- arbeitsämter und Arbeitsämter kommt daher mit Wir- kung ab 1. Oktober 1942 in Fortfall.

. Die Bestimmungen gèmäß Punkt 5 der 18. Anordnung in Verbindung mit Ziffer 5 der bestimmung, nah denen für - die Jngangsebung ‘der Sofortmaßnahmen auf die auf nahegelegenen Bau-

ellen vorhandenen Baustoffe und au

ntflaner der leiben unbern

Baueisen und Bau-

dem Antragsteller

anfordern kann.

Für die Höhe der Zu-

. Ausführungs3-

e auf die Bau- Händler zurüdckgegriffen werden kann,

. Der unter Ziffer 5 der 1. Ausführungsbestüturüng genannte Erlaß vom 14. August 1941 GB. 26/0 ist durch die vorstehende Ziffer 2 c ngsbestimmung Uberholt und wird _ Ebenso ist die in meinem Erlaß ebruar 1942 GB. 6/96/189/42 VIII fest- Vorlagepflicht ‘der Landesarbeitsämter für die tstellung der unbedingt notwendigen Baustosfe ur Beseitigung von Bomben- und Brandschäden an ndwirtschaftlihen Gebäuden durch 4. Au*führungsbestimmung gegenstan und wird hiermit ebenfalls aufgehoben. Berlin W 8, den 28. September 1942. Der Beauftragte für den- Vierjahresplan. Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bau- wirtschaft Reichsminister Speer. J. V.: Schulze-Fieligt.

Bekanntmachung

Auf Grund des §1 des Geseyes über die Ein fommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 S mit-dem Geseh über die Ei Vermögens vom 14.

10—XVITT—63 -— dieser 4. Ausführu hiermit aufgehoben.

=

ereitstellung

iffer 2b dieser slos geworden

RGBl. 293 in Verbindun 4

und staatsfeindli -— RGBl. 1 S. 479 —, dem Runderla Znnern vom 14. liV. vom 22. J Zuständigkeit mögens i

ß des Reichs Juli 1942 I 903/42 5400 uli 1942, S. 1481, über die Aenderung t bei der Einziehung kommunistishen Ver- n Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichs- lers über die Verweriung des eingezogenen V von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBLl. I wird das inländishe Vermö gugunsten des Deutschen E Les, ab erltn, zuleßt wohnhaft gewesen Ringbahnstr. 5 O . Bernstein, 1885 in Czatnikau, zule ingbahnstr. ; E obnbe ern, zuleßt wo Kronprinzendamm 10, Binger, Paula Sara, nhaft gewesen

,- Philippi

ministers

as .

gen der nachstehenden Personen

g » in Berlin-Halensee,

‘Ella Sara, geb. Schweriner y! wohnhaft gewesen in Berlin-

Í\rael, geb. 20. 11. 1877 in gewesen in Berlin-Halensee,

5. 1889 in Andrichau, Berlin SW, Neuenburger

88, 11, 1870 Imets8dorf,

L, 7 Á b. Arndt, geb. 5. 4. 1887, zuleyt esen in Berlin-Wilmersdorf, Trautenau- T

er, Charlotte Els

wohnhaft geivesen geb, 23. 8. 1890 in neberg, Bart-

18. 2. 1896 ‘in Oels, Berlin-Halensee, Seeséner

Berlin M

S

odlaend in Berlin,

Böhm, er

Let

. Cohn, Gerhard Jsrael, g ae Se :

. 8, 2. 1906 P Serie Cher,

gewesen iu

: 10. 11. 12. 13. 14.

15.

B

Auf Grund des

S,

haft gewesen,

(1) Geroerbsmäßi Vermittlung oder den von Mietverträgen über räume, die wegen ihres wirtschaftlichen Zusammenhan Wohnräumen mit diesen zusammen vermietet werden, höchstens folgende Entgelte erheben: f a) bei leeren Wohnu . bis zu 5 vom Hu b) bei möblierten Wohnunden - bis zu 3,5 vom 6) bei möblierten. Zimmern bis zu 2 vom Hundert der Fahr ür den Mieter um einen Aufenthalt von längerer wenigstens 1 Monat) handelt, ' 0 vom Hundert des vereinbarten Mietzinses, in jedem Falle aber 38,— A, wenn das wegen nur vorüberg ür eine kürzere ine entgeltlihe Vermittlu Nachweis von Mietverträgen über möblierte it als 1 Woche benötigt werden, ist nit nter Wohnungen si tehen, die zur stimmt und ul Üaeger wob einschlie mlagen un li, ob der Vertr auf ein Fahr geschlo

(1) Für den Entwurf und die Ausfertigung eines Miet-

vertrages über leere und móöblierte -

Himmer darf

- bei einer Jahresmiete bis zu 600,— X.K eins(hließlih ein Entgelt bis zu 3,— RKAK

ahresmiete von

t bis zu 6,—

hresmiete über 1

ein Entgelt bis zu 10,— K

erhoben werden.

Für den Entwurf und die Ausferti

Zimmer darf ein Entgelt nicht er-

(2)

klirzere (3 U ver

(2) Für den En verträgen über möblierte f hoben werden.

(1) Ein Anspruch auf die in den 88 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 bestimmten -Entgelte steht dem Wohnungsvermittler nur zu, seine Vermittlung oder seinen Nachweis ein Miet- vertrag zustande gekommen ist. Fordern, Andieten, Vereinbaren, Annehmen oder Gewähren von Vorschüssen jeder Urt ist unzuläsfig.

wenn dur

B. Bestellung von Waren, Möbelkauf,. Uebertragung“ des ngig zu machen.

: die Vorschrift des Abs. 1 Sa einbarungen mit dem - Vermicter über etwaige Ne

Cwaighastig, Dyna Sara, geb. 15. 10. 1889, zu-

leßt wohnhaft gewesen in Berlin N 54, Dragonerstr. 48, mzuges) a bei Wildstein, '

Danziger,

1 werden Ver- ergütungen für

Elje Sara, geb. 3. 12. 1885 in Hannover, benleistungen oder Erstattung von Unkosten nicht .

zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Schmargendorf,

de Sara, geb. 10. 2. 1889, zue erlin W 15, Xantener

7. 8, 1888 in Berlin, zu- _in Berlin-Steglib, Holsteinische

Eva Sara, geb. 7. 3. 1892 in Charck bt wohnhaft

Reichenhaller Str. 58 Davidsohn, Elfrie legt wohnhaft ' gewesen in

Deuts, Else Sara, geb. 7 leßt wohnhaft gewesen Straße 34, bei Cohn, Weinmann, lottenburg, zule Halensee, Ringbahristr. 5, bei Pincus, N

h el m, Margarethe Sâra, geb. 26. 2. 1882 in Schrimm, zuleßt wohnhaft gewes

Rosenheimer Str. 5. -

erlin, den 19. Oktober 1942. Geheime Staatspolizei. ‘Staatspolizeileitstelle Berlin. J. V.: Dr. Venter.

Personen, die zur gewerbsmäßigen Vermittlun nungen nicht bérechtigt sind, dürfen für die Verm! oder den Nachweis von Wohnräumen weder Entgelte f noch sih versprechen oder gewähren lassen.

Ein, Wohnungsvermittler darf für die Vérmittlung oder den Nachweis von Wohnräumen, die in seinem. Eigentum, seiner Nugznießung oder seiner Verwaltung stehen, die in den 8FS 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 vorgeseh noch sih versprechen oder gewähren lassen.

in Berlin-

en in Berlin W 30, - énen Entgelte weder fordern

„_ Der Wohnungsvermittler hat beim Abschluß von Ver- trägen über Vermittlung oder Nahweis von Wohnräumen das

anliegende Vertragsmuster zu verwenden.

Bekanutmachuung Gesebes über die Einziehung volk3- und atsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. T 479 in Verbiudung mit dem Geseß über die Einziehung fommunistischen Vermögens vom 26. S. 293 und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwettung des eingezogenen Vermögens von Reichs feinden vom 29. Mai 1941 RGBl. I S. 303 wird hiermit das gesamte inländishe Vermögen des Oppenheimer, geb. am 24: 5. 1894 ín Berlin und seiner Ehefrau Amalie Sara geb. Cohn, geb. am 4. 1. 1896 in Görliß- Moys, sowie ihres Sohnes Werner Zsrael geb. am 7. 10. 1921 in Berlin, zuleßt in Tormersdorf, Kr. Rothenburg/Laus., wohn- ide Eheleute am 24. 4. 1942 in Tormersdorf verstorben, mit Wirkung vom 23. April 1942 zugu Deutschen .‘eihes, vertreten dur Finanzen, eing Eine Ents\

(1) Der Wohnungsvermittler ist verpflichtet, sofort bei der Niederschrift die Vermittlungsaufträge mit laufender Nummer in der Reihenfolge ihrer Entgegennahme zu versehen, sie in zivei Stücken auszufertigen, eins davon, vom Auftraggeberx unterzeichnet, zurückzubehalten und das zweite Stü, das auf seiner Rüsseite den Wortlaut dieser Verordnung énthalten genen Unterschrift , dem Auftraggeber aus-

ai 1933 RGB|. I

muß, mit der ei zuhandigen. j «_ (2) Die Aufträge hat der Wohnungsvermittlex 5 Jahre lang, vom Tage der Niederschrift gerechnet, aufzubewahren.

uden Erich

Verwendet der Auftraggeber die ihm ‘vom Wohnungs- vermittler zur Verfügung gestellten Angebote und Anschriften anders als zu eigenen Zwecken oder mung des Vermittlers an dritte Personen weiter, fo muß er erhältnis zum Vermittler den Abschluß eines Miet- ges dur eine dritte Person als eigenen Abschluß gelten

nsten des ch den Reichsmini

T des Geseyes vom echt8mittel gegen diese

gibt ex sie ohne Zustim-

igung wird nach 26. Mai 1933 nicht gewährt. Ein Einziehungsverfügung ist nicht gegeben. Liegnitz, den 20. Oktober 1942. Der Regierungspräsident. J. A.: (Unterschrift.)

(1). Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Wohnungsver- mittler unverzüglich, spätestens innerhalb einex Woche, Mit- teilung zu machen, é : R

a) wenn er auf Grund seinex Vermittlung oder seines Nachweises einen Mietvertrag abgeschlossen hat,

b) wenn ex ohne Mitwirkung ‘des Vermittlers anders weitig Wohnräume ‘gemietet oder diejenigen Wohn- râume, mit deren Vermittlung odex Nachweis er den Vermittler beauftragt hatte, anderweitig vermietet hat und seit der Erteilung des Auftrages noch nicht drei Monate verstrichen sind.

Die Mitteilung muß die genaue Be der gemieteten Räume enthalten.

(2) Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtu einer Vertragsstrafe zulässig. Diese darf, es Auftrages die Vermittlung

is zu 10,— A, im übrigen

Verorduuug gur Regelung der Entgelte der Wohnungsvermittler

Vom 19. Oktober 1942

Auf Grund des § 2 des Geseves zur Dur Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I p Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan ver- ordnet:

ührung des

zeichnung der Art und Lage

ist die Vereinbarun weuai Gegenstand Nachweis einer Wohnung ist, bis zu 5,— NA betragen.

Wohnungsvermittlex dürfen für die weis der Gelegenheit zum nräume oder solhe Ges

(1) Wohnungsvermittler dürfen öffentli, insbesondere in Heitungsanzeigen, auf Aushängetafeln und dergleichen, Wohn- raume zur Miete nur unter Angabe ihres rma) und der Berufsbezeihnung (des ZimmeLs) anbieten. / ; ntsprechendes gilt für Mietgesuche von Wohnungs- edoch kann dabei von der Angabe eines bestinim- es. abgesehen werden.

en und leeren Zinvmern

amens (ihrex ert der Fahresmiete,

sowie des Mietpreises der

undert der Fahresmiete, q vermittlern;

esmiete, wenn es sih | ten Mietprei

Wer getiverbsmäßig die Mietverträgen über die in dieser Räume nachweist oder den Abshluß von solhen vermittelt, in seinen für die Verhandlungen mit den Wohnungs- chenden oder Vermietern bestimmten Räumlichkeiten einen druck dieser Verordnung gut sichtbar anzubringen. -

Gelegenheit zum Abschluß von erordnung bezeichneten ehenden Aufent Heit als 1 Monat benötigt wird.

oder ein entgeltlicher

Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zux Durchführung und Ergänzung dieser Verordnung erfordex- lichen Rechts- und Verwaltungsvorschristen. Mit seiner Zus immung können derartige Vorschriften ah von den Preis-

ldungsstellen getroffen werden.

ührung eines selbständigen Haushalts eignet sind. E | t der Gesamtbetrag der Miete rshüsse. Dabei ist es unerheb-

auf eine kürzere oder längere Zeit als

pru

Die Verordnung tritt a Berlin, den -19, Oktober 1942. i Der Reichskommissar für die Preisbildung. 'Fischbödck. Wohnungsvermittlungs-Vertrag i _Erstshrift für Vermittler Zweitschrift für Auftvraggeber / (Vor- und ‘Zuname, Beruf) - E S a e A Vermieter V P Wohnungssuchendex

m 1. Januar 1943 in Kraft. ohnungen und . leere

601,— bis 1200 R.A 200,— RA

bei einer J

Herr/Frau/Fräulein . ung von Miet-

beauftragt. . « «*,

‘— den die Gele über eine E

leere/möblierte . . _, möblierte/leere Zimmer

8 l der 1. Kommt --vertrag zu

h egi —_— bil eines Mietvertr Zimmerwohnung

“— zu vermitteln naczu-

gehörenden Personen: . 8 tigkeit des Vermiitlers ein Miet- , so ist der Austraggeder verpflichtet, dem _%) Richiqutrefsendes flüeichen, Fehlendes ergänzen.

nder unter 16 Grund der

nbart ulässi

ei ; eis von der me

ermittlung oder den Na eber- ngen dur den Auftraggeber

onstiger Verpfl

Vermittler sofort nah Abschluß des Mietvertrages eine Er- folgs8gebühr O A E O. pleE Jahresmiete des ver- einbarten Mietzinses zu zahlen. 4 : 2. Für die Re R un Pflichten der Vertragsschließenden sind die Vors iften der Verordnung des Reichskommissars für die Preisbildung zur Regelung der Entgelte der Wohnungs- vermittler anche: Der uftraggeber bekennt ausdrüdck-

lih, daß ihm-der Fnhalt E Verordnung B /

ist **), Er bekennt insbesondere, daß er eine BVer- tragsstrafe von . ._. A zu zahlen L ‘wenn er seiner Verpflichtung gemäß 10 dex Verordnung niht nahkommt d

E R E A o M Unterschrift Unterschrift des Wohnigsvermittlers, des Auftraggeber3 3%) Die Verordnung ist auf der Rückseite dieses Vordrues ab- gedruckt. i

*#%*) Wird keine Vertragsstrafe vereinbart, sq_ ist diesex Say zu streichen. ¡

: i Bekanutmachung s _ Die „Schmierstofs-Gemeinschast“, Hamburg 36, Klop- \tockst. 31, N am 1. November 1942 die ihr auf Grund der Anordnung Nr. 48 der Reichsstelle für Mineralël (Verbrauchsregelung für Schmierstoffe) vom 15. September 1942 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 234 vom 6. Oktober 1942) übertragenen Aufgaben. / i Hamburg 36, den 22. Oktober 1942. Schmierstoff-Gemeiuschaft. Die Geschäftsführung:

Neuschäffer. Paul. Pflug.

Neiehs- uud Staats mzeiger Nr. 249 vom 23. Okiober 1942. S. 3

Preußen

Bekauntmachung Ï

Die heute ausgegebene Nummer 11 der Preußischen Ge- sezsammlung enthält unter - :

Nr. 14 573. Geseh zur Aenderung. des Geseyes über den Pro- vinzialrat. Vom 8. Oktober 1942, L S s

Nx. 14 574. Dritte Verordnung zur Ausführung des Reichs- geseves über die Herkunstsbezeihnung des Hopfsens. Vom 1. Ok- tober 1942. i L L M

Umfang 4 Bogen. Verkaufspreis 0,2 uzüglih eine BericninE r ves Rpf. Zu eziehen durch: K v. Sn Verlag (G. Schenck),- Berlin W 15, Lieyenburger Straße 31, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 23. Oktober 1942. Geschäftsstelle der Preußischen Geseysammlung.

Nichtamtliches / Dentsches Reich Dex Königlich Afghanishe Gesandte in Berlin, Herr

Allah Nawaz Khan, ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung dex Gesandtschaft wieder übernomnien.

Der Gesandte des Unabhängigen Staates Kroatien in Berlin, Herx Dr. Mile Budak, hat Berlin am 22. Oktober d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Dr. Stephan Bogat die Geschäfte der Ge- sandtschaft.

A Wirtscaftsteil

zur Sozialversiherung sind. Das Eiserne Sparguthaben wird - außerdem mit: dem Höchstzinssaß, der bei Sparguthaben mit ein- jähriger Kündigungsfrist üblich is, verzinst. Der Eiserne Sparer

Die Heimat arbeitet uud spari! Staatssekretär Reinhardt zur Sparwoche

Zur Deutschen N vom 26. bis 31. Okkober weist Friy Reinhardt, Staatssekretär im Reichsfinanzministerium, in der Sparkassen-Zeitung darauf hin, daß der Zuwachs an Spar- einlagen in der exsten Hälfte des gegenwärtigen Kalenderjahres rund 10 Milliarden Reichsmark betragen hat. Die Spareinlagen betragen gegenwärtig insgesamt etwa 65 Milliarden eihsmar!k.

Die Volksgenossen shränken_ sich, so shceibt der Staatssekretär, in ihrem persönlihen Bedarf weitmöglichst ein. Sie wisjen, daß jede Einschränkung unseren Men a jugute kommt. Sie ringen den größtmöglichen Teil ihres Einkommens zux Spar- kasse. Sie wissen, daß sich auf diese Weise der Wert der nit verbrauchten Einkommensteile exhöht. Die Werterhöhung besteht darin, daß das Para ga den sih fortgeseßt um. Yinsen erhöht, und daß manche Ware nah dem Krieg billiger und Bu von besserer Güte sein wird als gegenwärtig. Sie wissen, daß eine Jnflation im nationalsozialistischen Staat ausgeschlossen ist. Die Eporer denken an Wäsche und Kleidung, die ste nah dem Krieg anschaffen werden, an die Einrichtung einer Wohnung oder an dik Ergänzung der Einrichtung einer vorhandenen Wohnung, an den Erwerb oder die Einrichtüng eines Eigenheimes, an den Aufbau oder Ausbau irgendwelchen Betriebs für si, für ihre Söhne oder für ihre Schwiegersöhne, an die Aussteuer für îhre Töchter und an vieles andere. Andexe sparen, um im gegebenen Zeitpunkt die

Mittel für die Ermöglichung von Ausbildungen, Forfbildungen,

Reisen usw. zur Verfügung zu haben. Viele sparen auch, um für Urgendwelhe Fälle der Not vorzusorgen. Wieder andere sparen, um ihren Eltern oder sich selbst den Lebensabend zu erleichtern. Jeder Hauseigentümer, jeder Handwerker, jeder Gewerbetreibende und jeder Landwirt ist sih bewußt, daß er Anschaffungen, Jnstand- sezungen und Ergänzungen, die er heute aus kriegswirt[chaftlihen Gründen unterlassen muß, nach dem Krieg nux wird nachholen können, wenn er den entsprechenden Geldbetrag in Sparguthaben oder ähnlihen Guthaben zur Verfügung haben wird. Es ist aus-

geschlossen, daß das Reich nah dem. Krieg Zuschüsse zu den Kosten für nachzuholende Fnstandsezungen usw. gewähren wird. Auch die

rauen und Bräute unserer Soldaten sparen. Sie füllen während des. Krieges einen Arbcitsplay aus und txagen unmittelbar oder mittelbar zur Steigerung der Kriegsgütererzeugung und damit gur Steigerung der Sclagkraft unserer Frontsoldaten bei. Die

- laufende Einzahlung au kleinster Sparbeträge führt zu Spar-

guthaben, das näch einer Reihe von Fahren beträchtlich groß sein wird. Ein Famiklienvater erhält monatlich 10 k. laufende Kinderbeihilfe für das dritte und jedes weitere minderjährige Kind. Läßt er diese 10 N. monatlich für jedes einzelne Kind auf ein Sparkonto des Kindes überweisen, so ergibt sih einschließ- lih Zinsen ab der Geburt des Kindes bis ‘zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Guthaben von rund 3000 N.AM.

_ Den Lohn- und Gehaltsempfängern is das Sparen durch die Möglichkeit des Eisernen Sparens erheblich erleihtert wor- den. eder Lohn- oder Gehaltsempfänger kann bei {einem Be- triebsführer beantragen, daß. dieser von seinem Lohn ‘oder Gehalt einen bestimmten Betrag einbehält und auf sein Eisernes Spar- konto überweist. Auf diese Weise wird dem Lohn- oder Gehalts- Cistanger der Gang zur Sparkasse erspart. Das Wesen des Eisernen Sparens besteht darin, daß der Lohn- oder Gehalt3- empfänger für die Dauer des Krieges darauf verzichtet, das Spar- aren zu kündigen. Für diesen Verzicht wird der Lohn- oder

chaltsempfänger O Lo Diese besondere Belohnun besteht darin, daß die Teile des Arbeitslohnes, die eisern gespar trag

werden, frei von allen Reichssteuern und frei von allen Be en

Die Eisernen Sparbeträge gêwährt worden sind, werden im Fall der vorzeitigen Zurücßzahlung nit Le n Die ere verlangt

314 Millionen Lohn- un

der Belohnungen, die dasür gewährt werden, nze Der Einzelne kann 60 Rpf. oder 1 ÆK arbeiistäglih, 3 oder 6 ÆA wöchentlich, 18 oder 26 ÆXA monatlich eisern und demgemäß frei von Reichssteuern und frei von allen Beiträgen zur Sozial- versiherung sparen. Wer Mehrarbeit leistet, kann Beträge eisern sparen, die um die Hälfte höher sind. Damit auc die kleinsten Einkommensemp

dem glei spart werden kann, einheitlich 1,50 NAÆ arbeit3täglih, 9 wöchentlih oder 39 ÆA monatlich sein. ;

Es wird oft vorgeschlagen, ein besonderes Zweksparen einzu-

sparkasse bestehen so

kann in bestimnten- Fällen beantragen, daß ihm das Eiserne Sparguthaben teilweise oder ganz vorzeitig zurückgezahlt wird. Steuerfretheit und. die Ag die ihm für die

für die vorzettige Zurückza Tan au keine. Vorshußzinjen. Bereits ehaltsempfänger sparen monatlich

rund 70 Millionen ÆA eisern. Dem Eisernen a sind wegen Brenzen gezogen.

aer eisern sparen können, wird ab 1. Januar 1943 der Mindestbetrag der eisern gespart werden kann, 20 Rpf. arbeitstäglih, 1 ÆAK wöchentlih oder 5 ÆAM monatklih sein. Von

Het Zeitpunkt ab wird der Höchstbetrag, der eisern E A

ren. Dem Sparer soll eine Vorzugsstellung beim i rür

inkauf S A Gegenstände eingeräumt werden. Er fokl für die eingezahlten Beträge „Vorzugs-Kaufscheine““, „Vorzugs-Reise- scheine“ oder dergl. erhalten, oder das Sparen soll ein solches „uf Kundenliste“ sein. Solches Sparen würde ein sehr kompli- ziertes Verfahren sein. Der Sparer würde in der späteren Ver- wendung seines Sparguthabens von vornherein gebunden sein. Ein solhes Zwecksparen würde außerdem ein Vorgriff in die

spätere Lenkung und Vecteilung der Güter der deutschen Volks--

wirtschaft sein. Ein solher Vorgriff würde aus erzeugungs- politishen Gründen und aus Gründen der Gerechtigkeit niht ver- tretbar sein. Nur gegen das eingeführte Sparen bei einer Bau- he Bedenken nicht. :

Das Sparen darf niht kompliziert sein, sondern es muß ein- fah sein. Es ist am einfachsten, wenn der Sparer si bei einer Sparkasse etn Sparkonto errihten läßt und auf dieses Konto laufend alle diejenigen Beträge einzahlt, die er zunächst nicht braucht. Noch einfacher für den Lohn- odex Gehaltsempfänger

dst es, wenn er eisern spart. Wer bei einer Sparkasse gewöhnli

oder eisern spart, kann sein Sparguthaben im gegebenen Zeit- punit verwenden, wie es ihm beliebt. Es steht außer Frage, daß ald nah Beendigung des Krieges die meisten ‘Waren wieder in enügender Menge zu haben sein werden, und. daß die Waren- firöme, diè die Deutshe Volkswirtschaft beleben, von Jahr zu Jahr größer werden. Es wird auch manche Ware billiger und manche von besserer Güte als heutè sein.

Wer. spart, trägt bei, die Schlagkraft e Frontsoldaten ju stärken. Er nußt aber au sich selbst. Sein eigener Nußen esteht in der Steigerung des Wertes der Einkommensteile, die er gegenwärtig niht verbrauht, sondern spart. « Unsere Front- oldaten, so {ließt Staatssekretär Reinhardt, vollbringen- sol- atishe Leistungen, die „figantish und fast übermenshlich sind. Wir. in der Heimat wollen uns der Leistungen unserer Front- soldaten würdig erweisen. —Wir wollen miteinander wetteifern, auf unseren S das Qr mög ie und Bestmögliche zu leisten, unseren perfönlichen Bedarf auf das Unaufschiebbaré zut beshränken und den größtmöglichen Teil unseres Einkommens

u sparen. So ist uns die große glückliche Zukunft unseres Volkes

gewtß.

_ Wirtschaft des Auslandes

y Termine nästjähriger Auslaüdsmessen Berlin, 22. Oktober. Die internationalen ae M in Mai- land, Plovdiv und Barcelona haben ihre Termine für das kom-

mende Jahr wie. folgt festgelegt- Mailand 12. bis 27. April, Plovdiv 26. April bis 4. Mai, Barcelona 5. bis 25. Juni 1943.

: Schwedisch-norwegisches Lieferungsabklommen Stockholm, 22. Oktober. Fwishen Men und Norwegen wurde in diesen Tagen ein Abkommen über norwegilße Fild- lieferungen an Schweden getroffen. Danach wird - eden im näthsten Halbjahr aus- Norwegen gefrorene ishe im Werte von rund 1,1 Mill. Kr: erhalten A nerseits indusi nisse nah Norwegen liefern.

Vorbereitung sines neuen schwedish-finnischen Warenanstauih-

f endi “Stockholm, 22. Oktober. Die dische und die e

Regierunéstemmisfion haben, wie Doc Mllehandan i e

“rithtet, Verhandlungen zur Vorbereitung eines neuen \chwedish-

finnischen renausfauschvertrages in Stoholm aufgenommen, a der {eit dem 1. Mai d. J. geltènde Handelsvertrag mit Jahres- ende abläuft. Husammen mit den _BVespreungen Über den

rielle Erzeug- bekannten Zisfern über den

7 Warenaustausch finden Verhandlungen über“ die von Schweden

Finnland gewährten Kredite statt. i :

In den jeÿt geltenden Verträgen Arp tete ih Schweden, während einer achtmonatigen Periode von Mai bis Dezember 1942 Ausfuhrlizenzen für Waren nach Finnland im ‘Gesamtwert von 26 Mill. Kr. zu gewähren, während Finnland Ausfuhrlizenzen

“_ im- Rahmen der Möglichkeiten erteilen wollte. Zur Erleichte- rung der ‘shwedischen Lieferungen bewilligte Schweden oe übe von und räumte darüber hinaus Finnland einen Kr

t in he von 6 Mill. Kr. für Lebensmittelkäufe in Dänemark ein. eihzeitig wurden bestimmte finnische fällige Staatsanleihen im

{ Rahmen des geltenden Händel8vertrages prolongiert.

Die binnenwirtschastliche Wirkun ‘des -riickläusigen nnenwir ta af om |

Vern, W. Okiober. Jm sammenhang mit den bereits izerishen Außenhandel wird

- } in de i

il deb d der Belg igungegeed tn der Geher ien

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L tat ledtert , De îge die Arbeitslosenstatistik noch immer E "e Seplember ea ate nent er

Bild. E ne c vor ces ilt gege en. Eine Reihe von Be-

fen hätte überhaupt keine itslosen S: so die

ru Forstwirtschaft, die Fischerei und die-Papierindustrie. Demgegen- ber gehe aus

deù Berichten der Arhbeitskassen hervor, daß die

A

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dai Littait s Ae tiv H L # 5 iw T o a, I, S S E I E E I T

.

Teil-Arbeitslosigkeit leiht zugenommen habe. Troydem müsse man sagen, daß der Stand des Beschäftigungêgrades der shweize- rishen Jndustrie nach diesen Zahlen absolut befriedigend sei. Bet Notstandsarbeiten seien in diesem Herbst 10 % mehr Personen, bei nationalen Bauten dreimal mehr als vor einem Fahre ein» geseht werden. Alle diese Arbeitskräfte, deren Zahl augenblicklih 37 000 betrage, stammten zu einem großen Teil aus solchen Be- rufen, denen die Privatindustrie infolge Rohfstoffmangels keinen Verdienst mehr zu bieten vermöge. Die Verminderung der Ein- fuhr bringe auch dem Staatshaushalt bedeutende Nachteile. Vor dem Kriege seien die Zölle die Haupteinnahmequelle des Bundes gewesen. Die Einnahme sei von 305 Mill. Franken im Fahre 1939 auf 161 Mill. im Fahre 1941 zurückgegangen und habe in diesen ersten neun Monaten dés laufenden Fahres erst 113 Mill. Franken erreiht. Durch diesen Abbau sei in den ordentlichen Einnahmen ein Fehlbetrag von 100 bis 160 Mill. Franken zu verzeihnen, dem kein entspxehender Ausgleihbetrag gegenüber» tehe. Man sehe aus diesen Âffern, daß der ordentliche Haus- alt bedeutende zujäßlihe Einnahmen benötige, da auch seine Aufgaben nicht zurückblieben, sondern eher steigende Tendenz auf- wiesen. So sei im großen und ganzen zu sagen, daß die Shwierïg- keiten für die Schweizer Wirtschaft von Tag zu Tag stiegen. Die Behörden seßten jedoch äálles daran, um die Lage zu meistern.

Der Außenhandel Bulgariens im August 1942 Sofia, 22. Oktober. Fm August 1942 verzeichnete die bulga- rishe Einfuhr einen geringen mengen- und wertmäßigen Rück- ang gegenüber einer Erhöhung der Ausfuhr. Die Einfuhr stellte fh im August 1942 auf 56 200 t.im Werte von 1223,9 Mill. Lewa egen 75 400 t und 1269,9 Mill. Lewa im Juli 1942. Die Aus- Fbr beträgt 37400 # und 909,1 Mill. Lewa bzw. 34600 t und 805,4 Mill. Lewa. Demnach ergibt ps zin Einfuhrübershuß von 314,8 Mill, Lewa gegen 464,5 Mill. Lewa im Juli 1942 und 269,6 Mill. Lewa im August 1941. «— Fn den ersten aht Monaten 1942 erhöhte sih die Einfuhr gegenüber ver gleichen Vorjahrszeit mengenmäßig um 24 % auf 321.000 t, iertmäßig um 50 % auf 7714,7 Mill. Lewa. Die Ausfuhr stieg miengenmäßig um 21 % auf 252 400 t, wertmäßig um W% auf 7116 Mill. Lewa. Für die ersten aht Monate 1942 ergibt sich ein Einfuhrübershuß von 998,7 (1187,0) Mill. Lewa. Das wertmäß:ge Ansteigen der Aus- fuhr ist in der E auf die Ausfubx hohwertiger Artikel

wie Tabak, Konserven, Eier und Felle zu-ückzuführen.

BVerdoppelung der rumänishen Monopoleinnahmen

_ Bukarest, 22, Oktober. Die Einnahmen der rumänischen Monopolverwaltung haben in den ersten sechs Monaten dieses Haushaltsjahres die budgetmäßig vorgesehenen Einnahmen um Uber 1 Milliarde Lei übertroffen und übersteigen mit rund 5,5 Milliarden Lei die in der Vergleichszeit des Vorjahres er- ztelten Einnahmen, was einer Verdoppelung gleihkdmmt. Fns- gesamt wurden von den Einnahmen der Monopolverwaltung im ersten n des Haushalts 7,2 Milliarden Lei, das sind 70 % der Gesamteinnahmen, an das Finanzministerium abgeführt.

Schisfsraummangel lähmt die Wirtschaft Südanicrikas Vnerfüllte Versprehungen der USA

Rom, 22. Oktober. Wie Stefani aus Buenos Aires berichtet, ist von den in USA mit so großem Wortschwall vom Stapel ge- lassenen Schiffen weder an der atlantishen noch an der pazifishen Küste Südamerikas irgend eiwas zu bemerken. " Für den Trans- port von Rohgummi aus dem Amazonasgebiet wie aus Columbia in’ die nordamerikanishen Verarbeitungsbetriebe hat man unter erheblicher Erhöhung der A Zuflucht zu Flugzeugen ge- nommen. Umgekehrt. gelangt Benzin nur ganz spärlich in die südlichen Gebiete des amerikanischen Kontinents. Fn Montevideo haben die einshränkenden Maßnahmen bereits zu einem Protest- streik der Kraftdroshkenchauffeure geführt. Der Schiffsraum- mangel macht sih in der Wirtschaft aller südamerikanischen Länder bemerkbar. So hat Uruguay bereits viele Verkaufsab\chlüsse für das Getreide der kommenden Ernte mit verschiedenen südamerika- nischen Staaten abgeschlossen, aber man weiß nicht, wie dieses Ge- treide angesichts des Mangels an Schiffsraum ‘ausgeführt werden kann. Andererseits liegen vergrößerte oder auf Kriegslieferungen umgestellte Betriebe nahezu fill, da sie von den Vereinigten Staaten keine Rohstoffe erhalten.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsch“ Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D.N.B.e am 23. Oftobèr auf 74,00 RA (am 22. Oftober auf 74,00 RA) für 100 kg.

__ Berlin, 22. Oftober. Preisnotierüungen für Nahrungss mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroßhandels für 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen,

Aveiße mittel §) —,— bis —,—, Linjen, käferfrei §) —,— bis —,—

Linsen, käferfrei §) —,— bis —,— und §) —,— bis —,—, Speiseerbsen Jnland, gelbe §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Ausland, gelbe § —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §)—,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) —,— bis —,—, Grüne Erbsen, Ausland —,—bis —,—, Reis, Jtaliener glas. *§) 51,90 bis 52,70, Reis *§) —— bis —,— und *§) —,— bis —,—, Buchweizengrüße —,— bis —,—, Gerstengrüße, alle Körnungen®) 35,40 bis 36,40f), Haferfkocken [Hasernährmittel]*®) 45,00 bis 46,00), Hafergrüße [Hafernährmittel]*) - 46,00 bis 46,00), Kochhirse*) 37,00 bis 38,00, Roggenmehl, Type 1790 - 256,856 bis —,—, Weizenmehl, Type 1470, Jnland —,— bis —,—, Weizenmehl, Type 1050, Jnland 35,40 bis —,—, Brotmehl, Type 2800 265,90 bis —,—, Weizengrieß, Type 550 37,65 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 48,30 bis 49,80f), Sago, deutscher, weiß 64,90 bis 68,90 Zucker, Melis Grundjorte 67,90 bis —,—, Roggen- faffee, lose —,— bis —,—}), Gerstenkaffee, lose —,— bis —,—k), Malzklaffee, lose —,— bis —,—+|), Kaffee-Ersaßmischun 68,00 bis 78,00, Röstkaffee, Brafil Superior bis Extra Prime F 349,00 bis 373,00, Rösikaffee, Zentralamerika §) 458,00 bis 6582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis —,—, Deutscher Teé 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. Souchong§) 810,00 bis 900,—, Tee, indisch§) 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Jugoslaw., 80/85, in Kisten —,— bis —,—, Pflaumen, Ju oslaw., 60/65, in Kisten —,— bis —,—, Pflau- men, Bulgar. —,— bis —,—, Sultaninen, Perser —,— bis —,—, Sultaninen —,— bis —,—, Mandeln, süße, e aus- gewogen —,— „bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, aus- ewogen —,— bis —,—, Zitronat großstüdckige Scalen, in Deutschland fandiert —,— bis —,—, Kunsthonig, in 4-kg-Packung (Würfel) 0,70 bis 0,72, Bratenshmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineshmahz m. Grieb., mit oder ohne Gewüra 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, räuchert 190,80 bis —,—, Tafelmargarine 174,00 bis —,—, Markei- in Tonnen 331,00 bis —,—, fenbutter, gepadt 335,00 bis

| —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Mölkerei-

butter adt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00

2e e) Molkeretbutter, gepadt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, dutter, gepackt 303,00 bis —,—, Speisedl, ausoewogen 178,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20% . 130,00 bis 138,00, eter Gouda 40% —,— bis —,—, echter Edamer 40% —,— bid —,—, dayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,— Allgäuer Romatour 20% 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 110,00, Reis' Siam 1 -—,— bis —,—, Reis Siam 11 —,— bis —,—, Reis Moulmein —,— bis —,-—.

ÿ) Nach E der menschlicjen Erni bestimunt. Nur Zwe n dien : Ï t Die zweiten Proije verstehen [ih auf hmengen.

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