1942 / 257 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Nov 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druecta go s an einseitig beschriebenem Papier völlig dructreif einzusenden, insbesonders st da auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal untere strichen) odex dur Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben w sollen. =— e Anzeigen müssen 3 Tags vor dem Einrückungs-

termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Nr. 257 O S i 1 E as N mau

S E r ————— n

Znhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. / Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministers und des Reich3- bankdirektoriuums über die Ablieferung der Obligationen der \ S Eisenbahn-Gesellschaft. Vom 22. Oktober Anordnung : des Präsidenten des Reichsaufsichtsamts für Privat- versicherung über die Umwandlung der iñländishen Fremd- währungsversicherungen im Reichsgau Sudetenland. Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin, Graz und Troppau über die Einziehung! von Vermögenswerten für das Reich. : S Anordnung über die Preiserrehnung im Handel mit Papier- tapeten. Vom 27. Oktober 1942. : Anweisung des Sonderbeauftragten für Grubenholzbewirt- {haftung und -verteilung bei der Reichsstelle für Holz. Betr.: Verkauf von Nadelgrubenlangholz zur Verwendung dls Telegraphenstangen sowie als Rüststangen, Nezriegel, Betan- _steifen u. ä. Vom 30. Oktober 1942. Bekanntmachung über die Ausgabe des Reich3geseßblatts, Teil L, Nx. 111. :

__ Amtliches R: Deutsches Reich

Der Konsul des Deutschen Reichs in Valencia (Spanien) hat Herrn Federico García Pórez zum Konsular- agenten in Castellón de la Plana bestellt.

Bekauntmachung

des Reichswirtschastsministers und. des Reichsbankdirekltoriums über die Ablieserung der Obligationen der Donau-Save-Adria Eisenbahn-Gesellschast

——"_—- Vón 22. Oktober 1942 ‘Die zu 3,6 9/ bis 4,5 %/ (variabel) verzinslihen Jnhaber-

obligationen der Donau-Save-Adria A verta M |

Gols “Südbahn-Gesellschaft), die gemäß Runderlaß des teih8wirtshaftsministecs Nx. 105/40 D. St./R. St. vom 5. De- ember 1940 ausländische Wertpapiere im Sinne des Geseßes über die Devisenbewirtschaftung vom 12. Dezember 1938 (RGBl. 1 S.1733) sind und jomit der Anbietungspflicht unterliegen, werden, soweit sie - i

a) Eigentum von Personen sind, die nah den devisen- rechtlichen Bestimmungen Fnländer sind,

b) durch Fuländer unmittelbar oder mittelbar verwahrt iverden und Eigentum von Personen sind, die nah find devisenrechtlichen Bestimmungen Auswanderer.

„ind, i hiermit auf Grund der Zweiten Durhfühcungsverordnung zum Geseß über die Devisenbewirtschaftung vom 16. März 1939 (RGBI, I S. 502) und der 51 und 60 des Ge- [ebes Über die Devisenbewirtschaftung zur Einlieferung bei der ‘Deutschen Reichsbank. abgefordert. SABUE

Die Stücke sind mit Zinsscheinen Nr. 16 Erg./Nr. 17 ff. bei der Deutshen Reichsbank, Wertpapierabteilung, Berlin C 111, oder, soweit sih die Stücke im Depot bei Wiener Kte- ditinstituten befinden, bei der Reichsbankhauptstelle Wien ein- Uliesern. Die Einlieferung hat bis spätestens 30. November 942 zu agen. Soweit die S Ee bei einem inlähdischen Kreditinstitut verwahrt sind, I die Ein- lieferung vorzunehmen; die Eigentümer haben in diesem Falle nichts zu veranlassen. Stücke, die sih im Eigenverwahr der Eigentümer befinden oder von diesen in einem Schließfach verwahrt werden, sind entweder durch Vermittlung einer De- visenbank oder unmittelbar bei der zuständigen Reichsbank- anstalt einzuliefern. -

Für das Protektorat Böhmen und Mähren, das Elsaß, Lothringen, Luxemburg und die befreiten Gebiete der Unter- teiermaxrk, Kärntens und Krains wixd eine entsprehende Be- anntmachung ergehen. Sowêit Angehörige dieser Gebiete ihre

Stücke im übrigen Reichs8gebiet in Verwahrung haben, kann

die Einlieferung auch bei den in dieser Bekanntmachung gé- nannten Stellen exfolgen. | (Siegel)

Berlin, den 22. Oktober 1942." | Dex Reichswirtschaftsminister. i .J. V.: Dr. Landfried,

| Reichsbankdirektorium. Wilhelm. Bayrhoffer.

Anorduung

des Präsidenten des Reichsaufsihtsamts für Privatversiche-

rung über die Umwandlung der inländishen Fremdwährungs- | versiherungen im Reichsgau Sudetenland. ;

__ Die- Verordnung zur Einführung des Geseyes über die Umwandlung der inländischen Fremdwährungsversicherungen und der dazu ergangenen Duxchführungsverocrdnung im Reichsgau Sudetenland vom 30. April 1942 (RGBl. 1 S. 275; VOBl. f. d. Reichsgau Sudetenland Seite 119) hat das ge-

/

Verlin, Montag, den 2. November, abends

- ziehung volls- und staatsfeindlichen

nannte Gesez vom 26. August 1938 (RGBLl. 1 S. 1062) und die t af hierzu vom 10. September 1938 (RGVl. [1 S. 1163) im Reichsgau Sudetenland eingeführt. Auf Grund von § 83 des genannten Gesete3 ordne ih fol- gendes an: =— i 1. Die Umwandlung der in § 1 Abs. 1 des Gesetzes ge- nannten - Versicherungen in X erfolgt rückwirkend zum

1. Oktober 1938. Die heiderseitigen Leistungsverpflichtungen

sind zunächst in Kc zum amtlichen Mittelkurs der Prager Börse am 1. Oktober 1938 und dann von Kc in NAM 1m

Verhältnis 1 Ke gleih 0,10 umzurechnen. Diese Uf --

wandlung ist endgültig, womit auh etwa ausbedungene Fremdwährungswahlklauseln ihre Gültigkeit verlieren“ Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung kann Bestimmungen über Auf- und Abrundungen treffen.

Soweit das Reich die Deckungswerte für diese Versiche- rungen zu einem höheren als dem Verhältnis 1 Ke gleich 0,10 NMÆM entsprehenden Kurse umgetauscht hat, haben die Vexrsicherungsunternehmungën den Ünterschiedsbetrag zuzügs lih 414 % Zinsen ab 1. Mai 1939 dem Reich zurückzuerstatten. Die Versicherungsunternehmungen haben die hiernah zurück- zuerstattenden Beträge unter Angabe ihrer Ercehnung dem Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung bis zum 31. März 1943 in doppelter Ausfertigung anzuzeigen. Die Rüerstattung ist in Stücken der 44 %igen Anleihe des Deutschen Reichs von 1939, Zweite Ausgabe, zum Nennwert und durch Zahlung eines etwa verbleibenden Spißenbetrages in bar vorzunehmen. Die Anleihestücke sind der Reichsschuldenverwaltung in Berlin SW 68, Oranienstr. 106—109, mit den noch nicht fällig ge- wordenen Zinsscheinen zu übersenden. Die Barbeträge Spivenbeträge und Gegenwert der bereits fällig gewordenen ; insscheine) ind der Reichs\chuldenkasse unter Erläuterung der Beträge nah Barspiyen und Zinsen zu überweisen. Falls den Versicherungsunternehmungen Anleihestücke in der erforder- lichen Stückelung nicht zur Verfügung stehen, kann ein Um- tausch (z. B. größerer Stücke in kleinere) bei der Wertpapier-

| abteilung der Deutschen Reichsbank vorgenommen werden.

2, Soweit Leistungen des Versicherungsnehmers zu Grund des Versicherungsverhältnisses seit dem 1. Oktober 19. zu höheren als den in Nr. 1 vorgeschriebenen Umrechnungs- kursen erbraht worden sind, ist dex Unterschied nebst Zinsen von 4 vH. dem Anspruchsberechtigten auszuzahlen oder nah Vereinbarung gutzubringen. Sind die Leistungen des Ver- siherung8nehmers seit dem 1. Oktober 1938 hingegen zu einem niedrigeren Umrechnungskurs erbracht worden, ist der Unterschied nebst Zinsen von 4 vH. dem Versicherer nah- zuzahlen oder dem Versiherungsnehmer zu belasten.

Nachzahlungen, -die der Versicherer auf Grund des ge- änderten ireGnun 8Ssabe8 zu erbringen hat, sind gleihfalls mit 4 vH. zu Velten. Hat der Versicherer aber eine seit dem 1. Oktober 1938 fällig gewordene Leistung ohne Vor- behalt zu einem höheren als dem go nach Nr. 1 ergebenden O monos bereits erbracht, so hat es hierbei jein Be- wenden.

3. Enthält eine Versicherung der in Nx. 1 genannten Art noch weitere als die in § 1 de3 Geseßes genannten Wertgrund- lagen, z. B. eine Feingoldgrundlage, so entfalsen diese.

4. Die sih aus der Umwandlung ergebenden Aenderungen des Versicherungsverhältnisses sind dem Versicherungs8nehmer shriftlich als „Nachtrag zum Versicherungsschein“ mitzuteilen.

Berlin, den 27. Oktober 1942. |

Der Präsident des Reichsaufsichtsamts für Privat-

versicherung. - J. V.: Dr. Sch mi d.

Bekanntmachung

Auf Grund des § 1’ des Gesetzes über die Ein Uung i

kfommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. Seite 293- in Verbindung mit dem G über diè Eins eruzögens vom 14. Juli 1933 RGBl. I, S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Jnnern vom 14. Juli 1942 —- I 903/42 5400 MBUiV. vom 22. Zuli 1942, Seite 1481, über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunisti-

s Men Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers-und

eichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver- mögens von Reichsfeinden voin 29. Mai 1941 RGBl. I, Seite 303 wird das inländishe Vermögen der nachstehen- den Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:

1. Bonn, Emma Sara, geb. 5. 12. 1871 in Verden, ute t Mae geen in Berlin W, Fasanenstr. 42, 2. Becher, Eva Sara, geb. 29. 9. 1905 in Berlin, zu- - let wohnhaft geiaajen in Berlin-Wilmersdorf, Hol- steinishe Str. 40,

3, 4 d (n M A. bad n 11: A e ppenbe zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin

_NW 87, Wullenweberstr. 3,

4. Ems3, Elsa Sara, geb. 6. 7. 1885 in Wormditt, zu- leßt wo alt gewesen in Berlin-Charlottenburg, Grolmanstr. 12 b. Lehmann, j 5, Rosenbecg, Johanna Sara, geb. 22. 4. 1874 in

L zuleßt wohnhaft . gewesen in Berlin N 58, Schliemannstr. 10, i

6, Zippke, Rosalie Sara, geb. 4. 3. 1865: in Viet, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin 017, Kl. Añndreas-- straße 5, N

Postschecktkonto: Berlin 41821 1942

R ———

7. Nehab, Blanka Sara, geb. 30. 11. 1864, zuleyt wohnhaft gewesen in Berlin-Holensee, Hektorstr. 8,

8. Guth, Betty Sara, geb. 17. 2. 1866 in Cammin, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin SW 68, Linden

. straße 113,

9. Cohn, Johanna Sara, geb. 13. 7. 1868 in Wohlau, L wohnhaft gewesen in Berlin W 50, Ansbachet Str. 8, :

10. Zadek, Fanny Sara, geb. 24. 11. 1859 in Nakel,

zuleßt wohnhaft gewesen “in Berlin-Charlottenburg,

« -„Niebuhrstr. 71,

11. Rosen, Therese Sara, geb. 22. 2. 1877 in Gotendorf, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin N 58, Choriner Str. 11, : O

12, Spichardt, Minna Sara, geb. 20. 5. 1869 in Ein- beck, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin, Freiligrath- straße 7 bei Salinger,

13. Reimann, Lea Sara, geb. Fürth, geb. 31. 3. 1877 in Szerniiewo, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin W 15, Ließenburger Str. 34 bei Amsberg,-

14. Schus, Gotthelf, geb. 12. 1. 1880, ¿lebt wohnhaft gewesen in Berlin W 50, Ansbacher Str. 34,

15. Tworoger, Lydia Sara, geb. 1. 2. 1869 in Schwientochlowiß, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin NW 87, Wullenweberstr. 3.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. J. V.: Dr. Ventex.

Einziehung®Lverfügung Das gesamte bewegliche und unbewegliche, mittelbare und unmittelbare Vermögen sowie alle Rehte und Ansprüche der üdin Berta Sara Spiegel, geb. Wohl, geb. 20. 7. 1873 in ännersdorf, zuleßt Wien, XVIII., Gürtel 97, wohnhaft ges wesen, wird gemäß § 1 Absaz 1 der Verordnung über die Einziehung volls- und staatsfeindlihen Vermögens im Lande Oesterreih vom 19. August 1938 RGBL. T S. 1620 zus gunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reids- minister der Finanzen, eingezogen. Mit der Einziehung des Vermögens erlöschen alle Rechte und Ansprüche der bisherigen Eigentümer und gehen auf das Deutsche Reich über.

Graz, den 27. Oktober 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Graz. J. V.: Girke.

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Einziehungs®verfügung

Das gesamte bewegliche und unbewegliche, mittlelbare und unmittelbare Vermögen sowie alle Rechte und Ansprüche der Jüdin Anna Sara Engel, geb. Pollak, geb. 17. 9. 1860 in Rechniy, zuleßt Wien wohnhaft gewesen, wird gemäß §1 Absaß 1 der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens im Lande Oesterreih. vom 19. August 1938 RGBl. I S. 1620 zugunsten des Deuts- schen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen.

Mit der Einziehung des Vermögens S alle Rechte und Ansprüche der bisherigen Eigentümer und gehen auf das Deutsche Reich über.

Graz, den 27. Oktober 1942. : Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Graz. J. V.: G irke.

Einziehung®Lverfügung Das gesamte bewegliche und unbewegliche, mittelbare

und unmittelbare Vermögen fowie alle Rechte und Ansprüche

des Juden Gottlieb JFsr. Spiegel, geboren 25.5. 1881 in Rechnigy, zulegt Wien, IX., Seegasse 9, wohnhaft gewesen, wird gemäß § 1 -Absay 1 der Verordnung über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens im Lande

\ Oesterreih vom 19. August 19388 RGBl. I S. 1620

zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichs- minister der S wie eingezogen.

Mit der Einziehung des ‘Vermögens erlöschen alle Rechte und Ansprüche der bisherigen Eigentümer und gehen auf das Deutsche Reich über.

Graz, den 27. Oktober 1942.

Geheime Staatspolizei. -Staatspolizeistelle Graz. J. V.: Girke.

Bekanntmachuug Auf Grund der 1, 3 und 4 der Verordnung üher ‘die Einziehung vollk3- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGVl. I S. 911) ‘in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Le nern vom 12. Juli 1939 Ta 1594/39/3810 und des Reichsstatthaltécs im Sudetengau vom 29. August ‘1939 ITI 7 Wd/Jd 7126/39 wird das gesamte Vermögen fol- gender Personen: Gertrud Sara Bäuml!l, geb. am 4. 12. 1924 in ?, ehem. wohnhàst in Jägerndorf, jeßt angeblih Palästina,

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& R S j L fs: Ï \f Y ¿ E E T ici L É init a De i mitiezia D A

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