L A E L N T: In E
- Neich3- uud Staatsauzeiger Nr. 263 vom 9, November 1942. S. 2
, Werpoler, geb. Groth, Erna Sara, geb. 13, 11. 1895 in Hamburg, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin- Charlottenburg, Clausewißstr. 4,
. Kaß, Elise Sara, geb. Salomon, geb. 15. 9. 1861 in Stettin, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin W 30, Heilbronner Straße 13, bei Elsoofer,
. Landsberger, Jda Sara, geb. Nathansohn, geb. 24. 2. 1870 in Hammerstein, zuleyt wohnhaft gewesen in Berlin W15,; Spichexnstr. 17 bei Kantorowicz,
. Warschauer, Frieda Sara, geb. Heininger, geb. 4. 7. 1883 in Göttingen, zuleyt wohnhaft gewesen in Berlin-Charlottenburg, Öroysenstr. 7 bei Grün,
. Grunwald, Rosa Sara, geb. Jsrael, geb. 1. 11. 1872 in Spandau, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin- Charlottenburg, Trendelenburgstr. 1,
. J \rael, Klara Sara, geb. 28. 10. 1876 in Spandau,
zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Charlottenburg, |
Trendelenburgstr. 1, :
. Hartstein, Margarete Sara, geb. 5. 4. 1887 in Berlin, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Charlotten- burg, Trendelenburgstr. 1,
. Baer, Caspar Jsrael, geb. 25. 3. 1868 in a zuleßt wohnhaft gewesen in Bexlin N 54, Gipsstr. 12,
. Baer, Paula Sara, geb. Süßmann, geb. 18. 1. 1878 in Breslau, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin N 54, Gipsftr. 12,
, Arendt, Werner Fsrael, geb. 1. 2. 1889 in Berlin, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Schöneberg, Heil- bronner Str. 3 bei Boas,
. Arendt, Erna Sara, geb. 15. 7. 1893 in Noren- berg, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Schöneberg, Heilbronner Stx. 3 bei Boas, O
. Breslauer, Alice Sara, geb. 2. 11. 1883 in Fal- kenberg, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin W 30, Moßysir. 19 bei Pulvermacher,
. Eisenstaedt, Janette Sara, geb. Heinrich, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Wilmersdorf, Gasteiner Straße 26, geb. 11. 2. 1880 in Sobbowiß, Krs. Danzig,
38, Cohn, Julius Fsrael, geb. 10. 13. 1888 in Danzig, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin N 54, Zehdenicker Straße 15,
39. C ohn, Sophie Sara, geb. Kußlewski, geb. 24. 2. 1886 in Îanzig, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin N 54, Zehdenicker Str. 15.
Berlin, den 1., Mai 1942.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. J. V.: Dr. Venter.
Bekanntmachung Das gesamte im Sudetengau befindlihe Vermögen fol- gender Personen:
1. des Tschechen Jng. Wenzel P geb. am 24. 6. 1891 | ela
in Prag, seinex Ehefrau Bela P ilc , geb. Friedländer,
eb. am 830. 7. 1900 in Prag, beide wohnhaft in Prag XTX, Rebhügel Nr. 3, und seinex Tochtex Jidka Farosch, geb. Pilc, geb. am 4. 5. 1918 in Prag, wohnhaft in Prag X111, Odergasse 10;
. des Juden Max J\srael Müller, geb. am 26. 11. 1883 in Karlsbad, und seiner Ehefrau Jrma Sara Müller, geb. Epstein, geb. am 24. 12. 1892 in Turnau, beide früher wohnhaft in Karlsbad, Haus „Stefanie“, Panoramastraße 73, dzt. wohnhaft in Turnau, Cechova 143, Protektorat;
. des Juden Erich Jsrael Pollak, geb. am 8. 5. 1903 in Saaz, früher wohnhaft in Saaz, dzt. unbekannten Aufenthaltes;
, der Jüdin Berta Sara Löbl, geb. am 11. 9, 1873 in Swozjetin, und Adelheid Sara Löbl, geb. am 9. 3. 1881 in Swojetin, beide V wohnhaft gewesen in Swojetin, Kreis Saaz, Nr. 56, derzeit unbekaniten Aufenthaltes;
. des Juden Emanuel Jsrael Blumenfrucht, geb. am 5. 1. 1891 in Krakau, und seiner Ehefrau Julie Saxa Blumenfrucht, geb. Fakler, geb. am 15. 8. 1888 in Krakau, beide früber wohnhaft in Karlsbad, derzeit unbekannten Aufenthaltes; :
. des Juden Majer Zsrael Rosenbaum, geb. am 5. 6. 1886 in Krakau und seiner Ehefrau Amalie Sara Ro ute geb. Fakler, geb. am 2. 7. 1883 in Krakau, früher wohnhaft gewesen in Karlsbad, Adolf- O Nr. 34, derzeit unbekannten Aufent- altes;
. des Juden Hans Jsrael Weidmann, geb. am 14. 7. 1907 in Sorghof, früher wohnhaft gewesen in Sorghof Nr. 7, Kreis Tachau, derzeit unbekannten Aufenthaltes;
. des Juden Dr. Paul JFsrael Löw y, geb. am 7. 10. 1891 in Karlsbad, früher wohnhaft in Karl8bad, der- geit unbekannten Aufenthaltes; es Grafen Heinrich Kolowrat-Krakowsky, ge. au 27. 7. 1897 in Wien, wohnhaft in Prag 1, Obst: martkt 4,
wird hiermit auf Grund dex § 1, 3 und 4 derx Verordnung Über die Einziehung volks- und staatsseindlichen Vermögens in den sudeiendeutshen Gebieten vom 12. Mai 1939 — RGBl.1 S. 911 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers des FFnnern vom 12. Fuli 1939 — I a 1594/39/3810 und dem Erlaß des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. A1: “ust 1939 — LIT Wi/Jd Nr. 7126/39 — zugunsten des Deutschen Reiches — Reichsfinanzverwaltung — eingezogen.
Karlsbad, den 5. November 1942.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Karlsbad.
Bekanntmachunß
Auf Grund der §8 1, 3 und 4 der VO. über die Einziehung volls- und Naa Tenn Vermögens in den sudetendeut- Ps Gebieten vom 12, Mai 1939 (RGBl. 1 S. 911) in Ver-
indung mit den Erlassen des Reichsministers des Jnnern vom 12. Juli 1939 — 1 a O — und des Reichs- D alers im Sudetengau vom 29. August 1939 — ITI1. 7
i/Jd — 7126/39 — wird der Mae Nachlaß des Professors Dr, Otto Zsrael Tintne r, geb. am 30, 1, 1883 in Austér- liß, Krs. Wischau, ehem. wohnhaft in Sternberg, verstorben am 2. März 1942 in Sternberg, hiermit zugunsten des Deut- schen Reiches — Reichsfinanzverwaltung — eingezogen.
Troppau, den 4. November 1942. :
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.
: Bekauntmachuug y Auf Grund des Gesehes über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Fuli 1933 — RGBl. I S. 479 — in Verbindung mit dem § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. 1 S. 293 — und dem Erla des Führers und Reiths- kanzlers über die Verwertung des. eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl.T S. — wird das gesamte Vermögen 1. des Juden Max Jsrael Buchsbaum, geboren am 21, 5, 1880 ‘in Wüstensachsen, zuleßt wohnhaft in Halle/Saale, Boelckestr. 24 — jeßt im Protektorat Böhmen-Mähren aufhältlich —, . der Jüdin Sybilla Sara Ullmann, geb. Kauf- mann, geb. am 25. 12. 1866 in Mayerath, zuleßt n N in Halle/Saale, Boelckestr. 24 — jeht im Protektorat ‘Böhmen-Mähren aufhältliÞh —, . der Jüdin Clara Sara Gra f, geb. Polack, geb. am 14. 12. 1871 in Magdeburg, zuleßt wohnhaft s in Halle/Sâale, Boélckestr. 24 und dort am 18, 9. 1942 verstorben,
mit Wixkung vom 18. September 1942 zugunsten des Deut- schen Reiches eingezogen.
Daß das Vermögen volks- und staatsfeindlichen Zwecken gedient hat, hat der Reichsminster des Fnnern durch Sammel- et 2. März 1942 — Pol. SII A 5 — 192/42-212 — estgestellt. ¿Mgen diese Einziehungsverfügung ist kein Rechtsmittel gegeben. _* Diese Bekanntmachung erseht die Zustellung der Ver- fügung. Merseburg, den 6. November 1942.
Der Regierungs8präsident. J. V.: Götte.
Anorduung Nr. 13 E44) ,
der Wirischastsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Verbrauchsregelung von Rundfunkgeräten
Vom 9. November 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Ver- ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 679) in Verbin- dung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektro- technischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
81
Rundfunkgeräte A ea der mit Rundfunkgeräten verbundenen Plattenspieler dürfen an Verbraucher nur gegen Bezugschein abgegeben und von ihnen gegen Bezuaschein be- zogen werden.
82
Rundfunkgeräte einschließlich dec mit Rundfunkgeräten verbundenen Plattenspieler dürfen von Herstellern an Rund- funk-Großhändler und von E dandle und 0D händlern an Rundfunk-Einzelhändler nur gegen Beste abschnitte abgegeben werden und von diesen gegen Bestell- abschnitte bezogen werden.
883 A Bezugscheine mit den Bestellabschnitten werden nah Weisung der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichs\telle für elektrotechnishe Erzeugnisse von den Wirt- \chaftsämtern ausgegeben. i
(2) Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichs- stelle 2 elektrotechnische Erzeugnisse kann für bestimmte Ver- brauchergruppen andere Ausgabestellen einsehen.
8 4 Der Verbraucher hat auf dem Bezugschein den Empfang
Des S zu bestätigen. Die quittierten Bezug- eis sind vom Rundfunk-Einzelhändler sodann durch Dare: schneiden, Durchstreihen oder Durchlochen zu entwerten und ordnungsgemäß drei Jahre aufzubewahren.
85 j __ Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotehnishe Erzeugnisse behält sich vor, Ausnahmen von den Vorschristen dieser Anordnung uzulassen. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind bei der Wirtschaftsstelle der Deutschen Rundfunkindustrie (WDRJ.), Berlin W 35, Winterfeldtstr. 4, einzureichen.
86 Die Vorschriften dieser Anordnung gelten nicht für unmittelbare Lieferungen der Pee auf Grund von Yan A SGgeN der zentralen Beschaffungsstellen“ der ehrmachtteile und der Waffen-#44.
87 Zuwidérhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr und den ahren bei Zu der Verordnung über Vorfi und
-
Strafverfahren bei Zuwiderhändlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet dex Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Er- eugnisse (Verbrauchsregelungs-Strafverordnung) in der L ffung vom 26. November 1941 (RGBl. 1 S. 734) bestraft.
88 Diese Anordnung tritt am Tage Tr ihrex Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußi en Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und- die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. pes zeitig treten die Anordnungen Nr. 4 der Reichsstelle für tech- nische Erzeugnisse über Derkerons von Rundfunkgeräten in n is 1e n Au at E Reidhtanzelger und Preuß. Staatsanz. Nr. vom 28. Augu un die Anordnung Nr. 4a der Bee für tehnishe Erzeug- e über Verteilung von @ E) vom 24. Juñi 1940 (Deutscher Reich8anz. un taatsanz. Nr. 146 vom 25. Juni 1940) außer Kraft. Berlin, den 9. November 1942. j Der Reichsbeaustragte für elektrotechnische Erzeugnisse Lüschen.
Preuß.
—————
- Durchsührungsanorduung Nr. 1
‘zur Anordnung Nr. 13 (FA 4) der Wirtschastsgruppe Elektros fudustrie als ieiielle fie SletiroleGnii rzeugnisse übex : die Verbrauchsregelung von Rundfunkgeräten.
Vom 9.- November 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBL. 1 S. 1430) in der Fassung der Vers ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. 1 S. 679) in Verbin- dung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektros technischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 S Reichs- anzeiger und- Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. Au ust 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Statistishen Zentralausschusses angeordnet:
S1 z (1) Die Rundfunkhändler haben den am Tage des Jn- krafttretens dieser Durchführungsanordnung vorhandenen Bestand an Rundfunkgeräten zu melden: (2) Die Meldung ist zu unterteilen naa: a) Rundfuünkmarkenempfängern einschließlich der mit Rundfunkmarkenempfängern verbundenen Platten-
Ms
b) eutschen Kleinempfängern (DKE).
(3) Die Meldung ist in doppelter Ausfertigung zu ‘er- statten. g 9
Die Meldung ist binnen einer Woche nach Jnkrafttreten dieser Dru nung einzureiehen:
a) von N ndlern bei der Wirtschafts stelle Deutsher Run E e. V. (WDRG), Berlin SW 11, Großbeerenstr. 95,
b) von i bis rid, aar fig bei dem jeweils örtlich zuständigen Wirtschaftsamt.
83 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Durchführung8anordnung werden nah den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
8 4
Diese Durchführungsanordnung tritt am Tage nach ihrer Vectündueet im D f d A ßischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt au für die ein- S Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. :
Berlin, den 9. November 1942.
Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse.
Lüschen.
Durchsührungsanord Nr. 2
r Anordnung Nr. 13 (VFA 4) dex Wirlschaftsgrüpþppe Elektr ndustrie als Reichsstelle für elektrotehnishe Erzeuguisse übe die Verbrauchsregelung von Rundfunlgeräten
Vom 9. November 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18.- August 1939 (RGBl. 1 S. 1430) in der Fassung der Ver- ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBIl. 1 S. 679) in Verbin- dung mit der Verordnung über die. Bewirtschaftung elektro technischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichs anzeiger und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. Au ul 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsminister und des Statistishen Zentralausschusses angeordnet:
81 Der Wirtschaftsstelle der Deutschen Rundfunkindustri« e. V. (WDRJ), Berlin W 35, Winterfeldtstr. 4, wird dis Durchführung der Verbrauchsregelung für Runbfunkgeräts
82
(1) Rundfunk-Herstellex, -Groß- und -Einzelhändlex haben auf möglichst geringe JFnanspruhnahme der Tran3portà mittel zu achten.
(2) Die von der WDRF zur Einsparung von Transport« leistungen ergehenden Weisungen find 'zù befolgen. Bei diesert Weisungen braucht die WDRF nicht auf srühere Kundena beziehungen Rücksicht zu nehmen.
‘83 Rundfunk-Großhändlex haben bis zum 15. eines jeden Monats der WDRF den Lagerbestand am Ende des vergans enen Monats an Rundfunkgeräten, die sie für den weiterenl erkauf innerhalb des deutschen Zollgebietes aus dem Aus« land eingeführt haben, zu melden.
84
Übertragen.
Bezugscheines und der Bestellabschnitte au8zuliefern.
(2) Hat der Rundfunk-Einzelhändler das: Rundfunkgeräß nicht vorrätig, so hat er die Bestellábschnitte abzutrennen u den Bezugschein dem Bezugsberechtigten zurückzugeben.
(3) Die Bestellabschnitte 1 und 2 sind vom Rundfunk« Einzelhändler der Bestellung beim Rundfunk-Großhändlet oder Hersteller beizufügen. s
4) Der Besteklabschnitt 2 ist vom Rundfunk-Großhändlex der Bestellung beim Hersteller beizufügen. :
§5 (1) Jede Herstellerfirma ist verpflichtet, einen bestimmten
an Rundfunk-Großhändler zu liefern. Die
Wirtschafts8gruppe Elektroindustrie als Reichsste
technische Erzeugnisse festgesetzt.
utschen Lege i
(3) - Die
Bestellabschnitten von e ihn
undfunk-Ein elhändlern
; d | nach Erreichen ihres Anteils an Rund nkeinzelhandels iess«
rungen noch zugehen, unverzüglich ‘dem: Rundfunk- ; händler zurückzugeben. -
Monats beliefert werden A zurückgegeben werden.
Die Hersteller und Rundfunk-Großhändler haben auf den
Bestellabschnitten 2 bzw. 1 den Tag der Lieferung des 'funkgerätes zu vermerken, e ;
eutschen Reich3anzeiger und Preusx -
(1) Der Rundfunk-Einzelhändler hat dem L czugsberehs tigten das Rundfunkgerät Hegen Uebergabe des quittiertelt
Anteil ihrer ‘vierteljährlichen Lieferung von Rundfunkgeräten i här Höhe (4 nteils wird für jeden Hersteller von der Wirtschastsstelle der deuts cen Rundfunkindustrie e. B. ONIL A Zustimmung dey
e für elektroa
Hersteller g verpflichtet, Bestellungen nebs
C KRGE A müssen, wenn sie nicht -innerhalb ‘eines
Reichs» und Staatsanzeigez Nr. 263 vom 9. November 1942. S. 3
§8 (1) Die Hersteller haben die von ihnen in einem Monat
mit Rundfunkgeräten belieferten die Witte stell zum ; aftsfstelle der
6. des folgenden Monats an die Wir Dentschen Rundfunkindustrie e. V., Berlin W 35, Winterfeldt- straße 4, abzuliefern. (2) Die E sind getrennt nah zusamnien- Hg Bestellabschnitten 1 und 2 (Direktbestellungen des undfunkeinzelhandels) und Bestellabschnitten 2 (Bestellungen des Rundfunk-Großhandels) zu bündeln. Auf jedem Bündel ist die Stückzahl anzugeben. 89
(1) Die. Rundfunk-Großhändler haben die von ihnen . in einem Monat mit Rundfunkgeräten e Bestell- abschnitte bis zum 5. des folgenden Monats an die Wirtschasts- telle Deutscher Rundfunkgroßhändler e. V., Berlin SW 11,
roßbeerenstr. 95, gebündelt und mit Angabe der Stückzahl abzuliefern. : 8 10
iwiderhandlungen gegen diese Durchführungs - Anord- nun E nach den L 0, 12+—15 der Verordnung über den Warenverkehx und den Strafvorschriften der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Bewirtschaftung be- T Erzeugnisse (VerbrauŸsregelungs - Strafver- ordnung) in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. T S. 734) bestraft. 811 \
Diese Durhführungsanordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Deutschen -Reich8anzeiger und Preußischen Staat3anzeiger in Kraft. Sie gilt au für die eingeglieder- Li Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und
oresnet.
Berlin, den 9. November 1942, | Der Reichsbeauftragte für elektrotehnishe Erzeugnisse. Lüschen.
Anorduung 19 der Reichsstelle sür Kaffee (Herstellung und Verkauf von Röstkaffee)
Vom 6. November 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Ver- ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBVI. I S. 679) in Verbin- dung mit dex Bekanntmachung über die Reichsstellen zur 18 Gut und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichs8anz. und Preußischer Staatsanz. Nr: 192 vom 21. August 1939) sowie auf Grund der Verordnüng über Preisbildung für ausländische Waren E Gon ) vom 15. Juli 1937 (RGBI. T . 881) und des Artikels 2 Absay 1 und 2 der Ersten Aus- aaa zur Auslandswarenpreisverordnung vom 10. August 1937 (RGBIl. [ S. 884) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft, des Reich8wirtschaftsministers und des Reichskommissars für die Preisbildung angeordnet: g 1
Für die vom Reichsminister für Ernährung und Land- wirtschaft angeordneten allgemeinen und besonderen Zutei- lungen von a an die Bevölkerung werden von der Roh-* kaffeebeschlagnahme und dem Röstverdot der §8 1 und 2 der Anordnung 8 der Reichsstelle für Kaffee vom 9. September 1939 (Deutscher Reich8anz. und U: uet Staatsanz. iesen. vom 9. September 1939) folgende Ausnahmen zuge- assen. | |
82
Bei einer allgemeinen Kaffeezuteilung dürfen Betriebe mit ausdrüdliher Rösterlaubnis der Reichsstelle für Kaffee aus ihrem Lagerbestand Rohkaffee rösten, soweit der Bestand ür die Herstellung der nah § 7 Abs. 1 und § 9 zulässigen
östkaffeesorte geeignet ist.
Bei einer Sonderzuteilung von Käffee dürfen nur solche Betriebe COLET rösten, denen die Reichsstélle für Kaffee eine besondere Röstanweisung erteilt hat.
S 4 : Der Einkauf von Rohkaffee ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Reichsstelle für Kaffee zulässig.
8b (1) Natttaliee für eine der im § 1 genannten Zuteilungen ugt nur im Umfange der beim Röstbetrieb eingehenden Be-
gugscheine von Ernährungsämtern hergestellt werden. Es ist verboten, mit der Herstellung des Röstkaffees zu beginnen, bevor die Bezugscheine vorliegen.
R Die Bezugscheine sind gesondert für jede Kaffee- uteilung in zeitlicher E T füreine Nah +3 vin durch ie Reichsstelle aufzubewahren. Das gleiche gilt für ie Bezug-
fcheine früherer Kaffeezuteilungen. ..
§6 | Hum ‘Ausgleich von Einwiegeverlusten dürfen Röst-
“ betriebe bei Verkäufen von Röstkaffee an den Großhandel F v. H. der na R zulässigen Menge herstellen und liefern.
n dieser Ausgleichsmenge stehen dem Großhandel 0,5 v. H., dem durch ihn belieferten Einzelhandel 1 v. H, zu. Bei Be läufen von Röstkaffee durch Rü': etriebe unmittelbar an den
_Einzelhandel darf nur 1 v. H. ais Ausgleich für Einwiegever-
luste Jerg estellt und geliefert werden. Betriebe des fee S, die selbst rösten, dürfen nur 1 v. H. als Ausgleich r Einwiegeverluste herstellen. E 87
| (4) Die Herstellung von Milltatlee für eine der im §1
genanatés -Zuteilungen wixd für stbetrieb auf
orte beschränkt;
(2) Röstkaffee darf qn den Einzelhandel nicht in Spezial-
packungen geliefert werden,
All Firn s di aß 2 R Ö ü , Loben ires nad Abg Rofine x A alis ;
affeezuteilug vorhandenen Bestand an Ro und an Röltelfee au besonderen Formblättern innetgal einer
Woche nah Beendigung der Kaffeezuteilungsperiode der Reichsstelle für Rote zu melden. ieg haben dabei aufzu- geben, wieviel Ro kaffee sie für die Kaffeezuteilung selbst verröstet haben oder im Lohn haben rösten lassen, welche Menge Röstkaffee bei diesen Röstungen hergestellt worden ist und wieviel der Einbrand durhschnittlih bei diesen Röstungen
89
Der Verkaufspreis vom Röstbetrieb an den Großhandel darf je nach dem Durchschnitts-Eiustandspreis g s arbeiteten Rohkaffeesorten bis zu RM 260,— für 50 kg Röst- kaffee frei Empfangsstation betragen. Dabei darf der im Ver- kaufspreis enthaltene Kosten- und Gewinnaufschlag einschließ- lih der Röstkosten 20 v. H. des unter Berechuung eines Eia- brandverlustes von 18 v. H. (bei entkoffeiniertem Kaffee 14 v. H.) zu bildenden Einstandspreises nicht überschreiten.
8 10 Der im Verkaufspreis des Großhandels an den Einzel- handel (bei Bahnversand „frei Empfangsstation“, bei Post versand „frei Haus des Empfängers“) enthaltene Kosten- und
Gewinnaufschlag darf 15 v. H. des Einkaufspreises nicht über- \hreiten.
; betragen hat.
& 11
Der im Verkaufspreis des Einzelhändlers an den Ver- brauher enthaltene E und Gewinnaufsthlag darf 25 v. H. des Einkaufspreises nicht überschreiten.
8 12 Die nah Ablauf einer Kaffeezuteilung verbleibenden Restbestände an Röstkasfee gelten als beshlagnahmt. Ueber die Bestände verfügt aus\hließlich die Reichsstelle für Kaffee. 8 13 Veber die Abrehnung der beim Einzelhandel nah Ablauf
| einer Kaf ili verbliebenen Mengen an Röstkaffee \so-
wie über die Rücklieferung solhex Mengen vom Einzelhandel und Großhandel erläßt die Reichsstelle für Kaffee nähere Be- stimmungen.
8 14 Die Reichsstelle kann in besonderen Einzelfällen Aus8- nahmen von dieser Anordnung zulassen.
s 8 15 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 88 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr, der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwider- handlungen gegen Preisvorschristen vom 83. Juni 1939 RGVBl. T S. 999) in der Fassung dexr Verordnung vom 8. August 1941 (RGBl. I S. 539) und der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugs- beschränkter Erzeugnisse (Verbrauchsregeluags-StLafverord- nung) in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. T S. 734) bestraft. 8 16 (1) Diese Anordnung tritt am Tage nah ihrer Verkün- dung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und für die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft
-
a) die Anorduung 17 (Regelung der Röstkaffee ellun und der Röstkaffeepreise) vom 17. e g 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preußisher Staat3anz Nr. 244 vom 18. Oktober 1941),
b) die Anordnung 17 a zur Aenderung der Anordnung 17 der Reichsstelle für Kaffee (Regelung der Röstkaffees Herstellung und der Röstkaffeepreise) vom 4. März 1942 Deutscyer Rew,sanz. und Preußischer Staatsanz,
r. 55 vom 6. März 1942),
e) die Bekanntmachung 1 zur Anordnung 17/17a dex Reichsstelle für Kaffee (Rüa.ieferung der Röstkaffees Restbestände) vom 4. März 1942 (Deutscher Reihsanz und Preußischer De Nr. 55 vom 6. März 1942
(3) Die Verpflichtung zur Rückgabe der Röïtkaffee-Resta
mengen aus dcr 31. und 33. Zuteilunosveriode gemä der Bes
kanntmachung 1 zur Anordnung 17/17 a wird von der Vor-
{rift in Absay 2 nicht berührt. :
Hamburg, den 6. November 1942.
Der Reichsbeaustragte für- Kaffee. Dr. Rei * elt.
Nichtamtliches
Deutsches Reich
Nummer 31 des Reichsarbeitsblatts vom 5. November 1943 dat folgenden JFuhalt: Teil 1.“ Der Reichsarbeitsminister. llgemeines und Gemeinsames. Geseye, Verordnungen, Erlassez Siebente Aenderungsverordnung zum Luftshußrecht. 2A 15. Oktober 1942. — Siedlungswesen, g arp gr un Städtebau. Geseye, Verordnungeu, Erlasse: Dritter Erlaß übeg den deutshen Wohnungsbau. Vom 23. Oktober 1942. — Vera ordnung zur Regelung der Entgelte der WohnungsSvermittler, Vom 19. Oktober 1942. — Betr.: Luftshuy von Lagerbehältert OE brennbare oder giftige Flüssigkeiten und Gase. — Betr. aupolizeilihe Vorgenehmigung von MineralölbeHältern. =— Betr.: Bau von Fettabscheidern. — Soziale es e und Wohl« fahrtspflege. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Betr. : Sloriernns von Versehrten des gegenwärtigen Krieges, von Shwerbeshä digten des Weltkrieges und der nationalen Erhebung. — Ver- längerung der Gültigkeitsdauer.-von Fahresbescheinigungen und Ausweisen zur Erlangung von Vergünstigungen für KriegLa E — Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsa Aufruf des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseirrsay an alls Beamten und Angestellten der Arbeitseinsaß- und Treuhänder« behörden im Großdeutschen Ne, in allen angegliederten und bes seßten Gebieten und im befreundeten Ausland. — Arbeitseinsaÿ und Arbeitseinsaßhilfe. Gesege, Verordnungen, Erlasse: Anwer- bung ausländishec Angestellter.- — Ueberweisung von Lohna ersparnissen für ausländische Arbeiter, die in den beseßten Ge- bieten und in Finnland beschäftigt sind. — Betr.: Anordnung über Vergütung und Erstattung von Lohnausfällen Bei Flieger« alarm und Fliegerschäden vom 4. September 1942. — En verfassung, rbeitsrecht, Lohn- und Wirtschaftspolitik. Gejeue, Verordnungen, Erlasse: Anordnung über die Mehrarbeitsver« gütung von Angestellten in der privaten Wirtschaft während pey Kriegszeit. Vom 15. Oktober 1942. — Betr.: Anordnung übe die Mehrarbeitsvergütung von Angestellten in der privaten Wirts hast während der Kriegszeit. — Anordnung über die Weih- nachts- und Abschlußgratifikationen 1942. Vom 31. Oktober 1942. — Betr.: Weihnahts- und Abschlußgratifikationen 1942. — Dritte Quas rungsverordnung über das Eiserne Sparen ra ESpDV.). Vom 26. Oktober 1942. — Betr.: Prämien fü erbesserungsvorshläge im Betriebe. — Anordnung über Entgelta bücher für die Handklöppelei in Heimarbeit. — Arbeits\chuY Geseze, Verordnungen, Erlasse: Lin seß; Aussezen deu Arbeit vor Eintritt der Schußfrist. — Perjonalnahräi@hten.
n
„Räder müssen rollen für den Sieg“ Die Reichsbahn-Wanderschau in Essen
Die von der Reichsbahn veranstaltete Wandershau „Räder müssen rollen für den Sieg“ wird in Westdeutshland erstmalig in Esseu (Haus der Techuik) vom 8. bis 22. November gezeigt. Bei einer Pressevorbesichtigung betonte Reichsbahndirektionspräsident Lamery, daß die Schau dartue, welche Leistungen die Reichsbahn in. der gegenwärtigen Zeit zu vollbringen hat, und wie unerläß- lih es ist s Kubikzentimeter Laderaum für kriegswichtige- L dienstbar zu machen. Die Schau unterrichte au über die Zusammenarbeit der Verkehrsträger, also der Reichsbahn und der Schiffahrt, der Straßenbahn, des Lastkcaftwagens. Die kriegs- wichtigen Aufgaben der Reihsbahn au sih seien noch gewaltig ge- wachsen durch die Ausdehnung der Räume. Troydem gelang es, allen kriegsbedingten Anforderungen gereht zu werden. Dazu war nötig, daß alle, die Transportraum rauchten, eiserne Disziplin übten, Auch im kommenden Winter sei die Parole, die Arbeit allein auf die Ziele des Sieges auszurihten. Feder Ver- e und Empfänger von Frahtgut müsse seinen Beitrag
u leisten. N U 'Schaubildern und graphischen Darstellungen unterrichtet die Schau instruktiv über die Hilfsmittel gur beshleunigten Be- und Entladung, zeigt den deutschen gan ahner, dabei auch die rau, bei der Arbeit, führt ins Schasfen der Reichsbahner im traum, illustriert die Entlastung der Binnenschiffahrt für die
Wirtschaft des Auslandes Ztalienisch-ungarisch-kroatisches Clearingabkommen
Budapest, 8. November. Zwischen einer italienischen, einer ungarishen und einer kroatischen Wirtschaftsdelegation ¿Dona dieser Tage in Venedig Beratungen statt, die zux Unterzeichnung eines gemeinsamen italienish-ungarisch-kroatishen learing- abkommens führten. Die FJuitiative zu diesem Abkommen ging
talien aus. Man will italienischerseits damit den u
clearing ermöglicht, den italienishen Passivsaldo duxch den unga- erl fticscldo, in- Agram zu decken, lngarisherseits wird mit dem Gegenwert des italienishe Clearingkonto in udapest belastet. En dik italianishe Ausfuhr nah Ungarn im exsten Halbjahr
wesentlich angestiegen ijt, verspriht man sich von dem Dreieckclearing nicht nur eine GEGE runs des Warenaustausches zwischen den drei Ländern, sondern au ie Beschleunigung des gegenseitigen Verrechnungswesens.
Schlechte VWirischastslage in Englands iberoamerikanischen / ; Besißungen
a 7. November. Der Kriegseiutritt der Vereinigten 1
i vershlechterte ihre Wirtschaftslage immer E ae A e ola Mair wert ausgesaliea wax und die
Staaten auch für die britischen Meggen in Süd- und Mittelamerika ps ungünstig au ne on in den ersten
von J ngarisch- froañishen Hahlungsverkehr einfacher len, Das neue R i
. Vorsiger der
em Ausfuhr nah England infolge des Schiffsmangels immer stärker ino Tee riegseintritt der en hat der shleihenden
Wirtschaftsteil |
Reichsbahn, ruft die Regeln für den Verfrahter ins Gedächtni
und wendet sich an die Einsicht der Volksgenossen unter de
Motto: Erst Bete dann reisen. Die täglihen TransSportleistuns s
en der Reihsbahn und der Kriegseinsay sind festgehalten,
deutung der berufsberatenden Eignun guntersncharugen und Schulung wird unterstrihen. Vom afiun vermDgen ei Güterwagens wird eine ‘einprägsame Vorstellung gegeben; s gleih wird aufgerufen, ges t mit dem Transportraum ugehen. Modelle von üterwagen, Schnellzuglokomotiv eichsbahnbehältern, die größtenteils E straßenfahrbar fin u. a. m. runden die interessante Schäu ab. Gelégentlih der Press j besihtigung wurde ein kurzer Tonfilm aus dem Schaffensber d der Reichsbahner vorgeführt.
Deulsch-italienishe Haudelsbesprehungen in Wien
Das gemeinsame deutsch-italienishe Handelskomitee pas 4 dieser Woche in Wien seine diesjährige Herbsttagung ad. Di deutschen ere des Komitees stehen unter Führung des Leiters der Reichsgruppe, Dr. Haylex; die italienischen Teils nehmer werden von dem neuen Präsidenten der Fas]histischen Konföderation der Kaufleute, Nationalrat Dall'Orto, geführt, Die Besprehungen werden fih auf laufende Fragen des deut
italienishen Handelsverkehrs exstrecken sowie einen Erfahrang®- austaush über binnenwirtschaftlihe Probleme der Bewirtshaftung und Warenlenkung umfassea.
G D G A ABÉ V V, (A E V M Tai A De E edr 7 S0 D
Krise einen akuten, erusten Charakter gegeben. Die {weren Vere luste, welhe die amerikani Handelsflotte bereits kurz n Ausbruch der Feindseligkeiten im Karibishen Meer erli shränkten den Schiffsverkehr mit dem Hauptabrrehmer dey britishen Kolonien radikal ein. Am ernstesten ist ua den leßte Berichten die Lage in British-Houduras. Etwa drei Viertel eines der wichtigsten r Pa Ee von Vritish-Honducas, A der Nagagen ige unnng, ind ohne ay tg 4 ihkeit. Aehnliche gt für andere Produïte, für die in den Es taaten eine Priorität mehr bewilligt wird. Die Arbeitslosigkleit ist riesen- groß. Die Zahl der Konkurse und Bankerotte mehrt : D Ateie eitig drücken aber s militärishen Ausgaben u ie zusäßck ichen Kriegssteuern schwer auf der Wirtschast des Landes,
Keine Wirischastskontrolle in Argentiricn |
Buenos Aines, 7. November. Jm Beisein des Staat wivd denten Castillo und des’ Landwirtschaftsministecs Amadeo Vide beging die Regeninit Handelskammer den 18. Jahrestag e Gründung. Landwirtschaftsminister betonte, daß die ierung keineswegs Handel und Fudustrie zu kontrolliecen wünshà ondern nur einshreîte, wenn ihre Mitarbeit erforderli sei.
; Handelskammer, Tomas Amadeo, wies el dia vielversprechende Entwicklung des argenti Außenhandels hin Troy einen megenmäßigen Rüekganges seien die Jraport- und Exportwerte gegenüber em Vorjahr um 20 % angestiegen, Be- sonders erfreulich habe sih der nbevagnéeiuharite a Ge Dies sei größtenteil der persönlihen Schöpfung Castiklos,
li der argentinishen Hándelsflotte, zu verdanken.
Q ——