1942 / 265 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Nov 1942 18:00:01 GMT) scan diff

d. E 2; "K Fi f 64 D E See Be C I: T S

Ae

P * s s é ¿ T E q L Ade 4M F r ge: E p O E O R T I T M Me D M Ner M M PNEE L E E T T E B CET T T TORE D I: ae: pat emar CEaT D unis pu x E S R » BL n T EL E Ne E A REE R E T E T C R E i r E E f R SEIIET Jr I r riCÍA E f Ps T Nen E E

P R EE E

Erste Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 265 vom 11. November 1942, S. 4

Kleinbahn-A.-G., Neuburxdorfs-

{31370]. Mühlberg.

Jahresabschluß

——

A. Aktiva. Anlagevermögen: Anlagen des Bahnbetriebs: Bahnbetriebsgrundstüdcke

einschl. des Bahnkörpers

und der Betriebsgebäude:

Stand am 1. 1. 1941 362 660,94 Zugang .. 161,68 362 822,62 Abgang (Um- buchung) Gleisanlagen: Stand am 1. 1. 1941 246 751,47 Zugang (Um- buchung) . 4686,01 Streckenausrüstung u. Sicherungsanlagen Bebaute und unbebaute Grundstücke, die ausschl,

Verwaltungszwecken oder

Werkwohnungszwecken Den a

Betriebsmittel (Fahrzeuge)

Werkstattmc. schinen und maschinelle Anlagen . . Werkzeuge, Geräte, Be- triebs-und Geschäft8au8- O a Ce Andere bebaute und unbe- baute Grundstüdcke. « . Beteiligungen. . . . « « Umlaufvermögen: Stoffvorräte . . . « « Wertpapiere . . « « « Hypotheken .. Geleistete Anzahluagen Forderungen auf Grund v. Lieferungen und Lei- dei a e d oe Kassenbestand ..« « + Bankguthaben ... Sonstige Forderungen . . Posten, die der Rechnungs8- abgrenzung dienen « «

B. Passiva. Grundkapital... «4 Rüklagen:

Geseßlihe Rücklage . Andere (freie) Rücklagen . Rücklage für Erhaltung d. Bahnanlage . . Wertberichtigungen zu Posten des Anlagever- mögens: Anlagen des Vahnbetriebs Erneuerungsstock —. . Verbindlichkeiten : Verbindlichkeiten a. Grund von Lieferungen u. Lei- He ee s S

Verbindlichkeit gegenüberd. '

Pensionskasse Deutscher

Privateisenbahnen, Berlin

Verbindlichkeiten aus dem ‘Güterverkehr gegenüber fremden Eisenbahnver- waltungen . . s

Reingetvinn: Gewinnvortrag aus dem Vora a e

Gewinn 1941 ... |

Gewinn- und Verlust am 31. Dezember

am 31. Dezember 1941.

. 4686,01

ba

rechnung

p N ny A. Aufwendungen. Aufwendungen für den Bahnbetrieb: Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge, soweit sie niht unter Kosten für die Unterhaltung, Erneu- erung und Ergänzung aufzuführen sind . .. Soziale Ausgaben : Soziale Abgabeu . .. Sonstige Ausgaben für Wohlfahrtszwecke . . . Kosten für die Beschaffung der Betriebsstofse . . Kosten für die Unterhaltung, Erneuerung und Ergän- zuntg: der baulihen Anlagen

einschl. d. Löhne der Bahn-

untérhaltungsarbeiter

der Betriebsmittel (Fahr- zeuge), der Werkstatt- maschinen und der ma-

\schinellen Anlagen einschl.

der Löhne d. Werkstätten- Ge 0 z der Werkzeuge, der Ge- räfe, der Betriebs- und Geschäfst3ausstattung einschl. der Löhne der Werfkstättenarbeiter . . Sonstige Ausgaben . .. Abschreibungen a. Bahnan- A e Versicherungskosten . . Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen . - . .. Beiträge an Berufsvertre- FUBGER e n ad Zuweisungen : ‘an die geseßliche Rüdcklage. an den Erneuerungsstock . Alle übr. Aufwendungen: ._ Verwaltungsunkosten . Gewinn des Geschäftsjahrs (Gewinnvortrag

2707,19 RM). ..

R s

326 142/39

Einnahmen aus dem Bahn- betrieb: Aus dem Persfonen- und

Aus dem Güterverkehr. . 20 650/19 | niht stattgefunden.

= = [32222] B. Erträge. RAMÆ [2 | Gaswerk Weißwasser O. L. Aktien- ft, Bremen.

Herx Direktor Weckerle, Weißwasser,

ist duxch Tod aus dem Aufsichtsrat Gepäckverkehr . . ., 29 1982 N s h

Ersaßwahl hat

An seine Stelle

Sonstige Einnahmen .. 9 317/14 | tritt als stellvertretender Vorsiger Herr

Erträge aus Beteiligungen 171/36 | Stadtrat

Zinsen, soweit sie die Auf-

Paul Petow, Weißwasser. Den Vorsiß im Aufsichtsrat nimmt

Die Ausfsichtsprüfung (§34 1. DVO.

wandszinsen übersteigen 2 349/57 | also Herr Bürgermeister Wenderot Auflösung einer Rüstellung] 25 000— | Weißwasser, ein Und dem its Außerordentlihe Zutoen- den Vorliß Herr Stadtrat Petow, dungen E a ps 15 000 Weißwasser. -| Sonstige Erträge:

Erlassene Beförderungs- [32223]

ee A 11 498/68] Fürstlich Plessische Vergwerks Kursgewinne .….. . 250—| A. G. in Kattowiß, Straße der Gewinnvortrag aus dem A 46.

B ai e es ___ 2707119| Jn der Hauptversammlung vom

26. 10. d. Js. sind die bisherigen Auf- 326 142 39 | fihtsratsmitglieder für die | emäß vorgesehene Zeit von einem

aßungs-

zum AG.) hat zu wesentlichen Beanstan- | Fahr erneut gewählt worden. Aufsichtäratsmitglieder der Ge-

dungen nicht gesührt.

Aufsihtsrats3mitglieder sind: Re- A 4

gierungsdirektor Max Götte, Merseburg,

Vorsißer; Landrat Georg Röhrig, Bad | Breslau,

folgende Herren: ehtsanivalt Dr. Franz Ludwig aus Bankdirektor Richard

Liebenwerda, stellv. Vorsißer; Reichs-| Gdynia aus Kattowiy, 3. Rechtsanwalt bahndirektor Ernst Lubeseder, Halle | Dr. Alexander Hoßmann aus Breslau, (Saale); ssttLandesrat Dipl.-Kfm. Dr. Hans | 4. Rechtsanwalt Dr. Ernst Carl Frei- ( aus Breslau, Erich Gundermann, Brottewihß liber Fal-| 5. Justizrat Dr. Rüdiger Graf von

Siegel, Merseburg; Zuerfabrikdirektor | hecr

kenberg (Elster).

von Gersdorff

dex Goly aus Berlin, 6. Generaldirek-

Vorstand: Eisenbahndirektor Herbert | tor a. D. Dr. Arnold Rong aus Katto-

Schlegel, Merseburg. Merseburg, im November 1942,

wiß, 7. Generalbergwerksdirektor Dr.- Jng. Otto Schmidt aus Waldenburg.

I E

[31363].

Metrawatt Aktiengesellschaft, Nürn berg.

Bilgnz zum 31. Dezember 1941.

Vortrag Abschreibung Attiva. RAM RA Anlagevermögen : A M N Bebaute Grundstücke mit: a) Geschäfts- u. Wohn- gebäuden . ..., 53 125|— 51 500|— b) Fabrikgebäuden . . 59 874 |— ‘B8 599|— Maschinen... 1|— 10 1— Wee N s 1|— 1— Betriebs- und Geschäfts- ausftattung . . . 1— 25 1— Kraftwagen . ..... 1/— 1|— Patente, Marken und ähn- liche Rechte . 1|— 1|— 113 004|— 35) 110 104|— Umlaufoermögen: E Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe . Halbfertige Erzeugnisse . . . . . « « « 680 498,80 Fertige Erzeugnisse... eo 40 Anzahlungen der Gesellschast 20 Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und Se a s e a ea H A E R s da L B 05 Kassenbestand einschließlich Reichsbank- und Postscheck- Qu e es E S 99 Andere Bankguthaben. .. ooo 14 Sonstige Forderungen ... «ooo 000 93] 1 429 947/71 Posten, die der Rechnungs8abgrenzung dienen « « « E 1 206/55 1 541 268/26 Passiva. Grundfapital E E i E G as E 500 000 Rücklagen: Gesebliche Rücklage. « «« e ooooo Rücklage für Werkerneuerung und andere j NUCläget a 6 ois —| 300 000 Wertberichtigungsposten zum Umlaufvermögen . . . T] 100 000|— Rückstellungen für ungewisse Schulden 83 777/80 Verbindlichkeiten : Anzahlungen von Kunden. . . .. E E Ez 68 Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen 1 D C. e ee s s a ole eie 60 i Sonstige Verbindlichkeiten. „eo 00 54/ 490 188/82 Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen . « « « l: 81 533/52 Getwvinnvortrag aus 1940 ooo) 21 : Gewinn E 24 E 91 35 75812 ‘1/1341 258/26 L Gewinn- und Verlustirechnung für das Geschäftsjahr 1941. Aufwendungen. RA S Löhne und Gehälter B 00 0020 O E T2020 s S 874 704 59 Soziale Abgaben ao ep ee o Ls 57 633/25 Abschreibungèn auf das Anlagevermögen . . ë s 69 349/35 Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen . « 218 731/08 Beiträge an Berufsvertretungen .. . «5 E 3 187/40 Außerordentliche Aufwendungen .. e. o ¡ 64 516|— Gewinnvortrag aus 1940 ... . S Sid A 1 | Gab 14 S e rod s G S 6 G C ES 16 026,91 __96 75812 1323 87979 : Erträge. ; | Rohübershuß nach § 132 Absaß.1 T1 1 des Aktiengeseßes. . « « « | 1231 146 98 Zinsen, soweit sie die Aufwandszinsen übersteigen . . N 1888/16 Außerordentliche Erträge « «eee eee on s 71 113 44 Gewinnvortrag aus 1440 ........, Cs 19 731/21 1323 879 79

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf- klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften.

Berlin, den 19, September 1942.

Dr. Caxl Brauns, Wirtschaftsprüfer.

Laut Beschluß unserer ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Oktober 1942 wurde der Aussihtsrat wiedergewählt und: seßt sih wie folgt zusammen: Rechts- anwalt und Notar Dr. Hans Günther, Berlin, Vorsißer; Dr. Walter R. Mayer-List,

Berlin, stellv. Vorsißer; Direktor Robert Herzog, Berlin.

Vorstand der Gesellschaft ist" Dipl.-Jng. Georg Kurlbaum. Für das Geschäftsjahr 1941 wurde die

bei vahstehenden Zahlstellen:

Bankhaus Mer, Finck & Co., Berlin,

Commerzbank A.-G., Berlin,

Bankhaus Mer, Finck & Co., München,

Auszahlung erfolgt nah Abzug von 10% Kapitalertragssteuer und gegen Einreichung der Gewinnanteilscheine Nr. 5 ;

mit KAM 5,10 netto für je &ÆAÆ 100,— Aftie,

mit NAÆM 51,— netto für je R.AM 1000,— Aktie

Commerzbankt A.-G., Filiale Nürnberg, Nürnberg.

R 30, Oktober 1942.

tetrawatt Aktien gesellschzafst, Nürnberg.

ividende auf 6% festgeseßt. Die 5% Kriegszuschlag

“E

der Bücher und der Schriften

Rastenburg, den 10. September 1942.

Zuerfabrik Rastenburg Aktien gesellschaft.

Der Aufsichtsrat. Erich Schuly-Fademrecht, Vorsißer. - é Joachim Böhm. Gustav Mey. Der Vorstand. Erich Linnenkohl, Vorsiver.

Friy Schul Friy Borcke. Erwin Dr. Willi Osterme yer.

Hans Partikel.

stellv. Vorsißer. effler.

Zuckerfabrik Rastenburg Aktiengesellshaft, Rastenburg/Dstyr. [31790]. é Vilanz zum zngesellichaft, | Z g/ ilp N Aktiva [M i I. Anlagevermögen: uh N 1. Sachanlagevermögen: A. Fabrik: Bebaute Grundstücke mit: a) Geschäfts- und Wohngebäuden , « - 95 327 |— Abschreibungen. . . . ., E 2 231 |— _ b) Fabrikgebäuden und anderen Baulich- 1A feiten D S d 9 E E S 495 656|—| __ Abschreibungen. « « «o. o 10 067|— —_ Unbebaute Grundstü... 7 Maschinen, maschinelle Anlagen, Förder- | anlagen und Transporteinrichtungen | 423 561|— BROOA s ao E 6 3 425/50 i 426 9861/5 Abschreibungen. . « « «o 39 433/50 _ Rübensilo mit Shwemmanlage , « « « | 517 281|— Zugang. . « «e. o. o e e |__22 002/93] 639 283 93 Abschreibungen . C ck ck00 Q 29 258 93 pre SU C ea s 4 617— _ Abschreibungen. . . « o. 4 616|— S Straßen, Brücken, Eisenbahn , « 26 607|— AbschteibUngen .- « ee «ae. 1806| _ Wasserleitungsanlage ... [7 _ Werkzeuge, Betriebs- und Geschäft3aus- slätlung e e 24 585 |— Zugang durh-Umbuchung « « « « 2 500|— BUdANg e La N E 6 724/17 i —_ 33 809/17] Abschreibungen . « o . o « o o 5 12 491/17 —_— Z I 026 134\— B, Landwirtschaft: Grunödstüde S, 0 E E RD S 121 000|— Wohngebäude . . . «e. «e 21320,— Abschreibungen . « « s 580,— 20 740|— Landwirtschaftliche Gebäude - 17 151,36 Abschreibungen . « « « 1066,35 16 085|— Betriebsinventar == Lebendes Jnventar. . e o o e oa 06 92 790|— _— : | 1776 750|— 2. Finanzanlagevermögen: Beteiligungen « « « “T9836 668|— H. Umlaufvermögen: Hilfs- und Betriebsstoffe d 6:0 D 0 E: 307 422 35 Fertige Erzeugnisse und Waren « e e » - o. 995 029/10 IELEDOPIEIE eo o G Ee 14 850|— ANz ling ao e a os L 77 312/80 Forderungen auf Grund von Warenlieferungen Und Lina R R e 260 153/60 Kassenbestand einschließlich Guthaben bei Reichs8- bank und Postscheckamt . e ooé o 7843/66 Andere Bankguthaben .. oooooo 7 930/67 j Sonstige Forderungen . . « o ooo. 10} 2 288 789/28 ITT. Posten der Rechnungs8abgrenzung s e « - «o. E _— Passiva. 4 226 167/28 I. Grundfapital: i Stammaktien, 72 000 Stimmen . « « . . _— : Vorzugsaktien, 2000 Stimmen . 6 000|—]} 1 446 000/|— Die Vorzugsaktien haben 30 faches Stimmrecht F (60 000) bei Wahlen zum Aufsichtsrat, Auflösung der Gesellschaft und Aenderung der Saßung IL, Geseßlihe Rücklage ...... Es E ITIL. Wertberichtigung auf das Umlaufvermögen « « « 44 IV. Rüdfsstellungen für ungewisse Schulden . . .% 50 V, Verbindlichkeiten : auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen 82 gegenüber Konzernunternehmen . « « « «- 28 Ae s C o D S 30 gegenüber Banken. . «e e eo ooo T4 S es ei e E e 73} 2 029 381/87 VI. Posten dgr Rechnungsabgrenzung « « « « « 76 VIT. Gewinn: Reingewinn 1941/42 „... 34 abzüglich Verlustvortrag aus 1940/41 63 TI 4 226 167/28 Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. März 1942. S Aufwendungen. D H Verlustvortrag aus 1940/4] eo ooooo 63 Löhne und Gehälter .. . E e E Soziale Aufwendungen ... «e eo oooooo 45 Abschreibungen auf das Anlagevermögen . «. « « 95 S Ee E 04 Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Ver- E a e e I S 61 | Sonstige Steuern und Abgaben . 41 Beiträge an Berufsvertretungen . « « - « o. 54 Außerordentliche Aufwendungen . « «o... 85 Gewinn: Gewinn 1941/4422 oe o o 2000 34 abzüglich Verlust 1940/41 „„ eo 8 291/63 71 | i 1 137 653/19 - Erträge. : E Saldo der nicht gesondert ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge . . . C S A es 1 064 166/42 Erträge aus Beteiligungen „. «oooooo. 828/50 Außerordentliche Erträge C L E Ove 48 Erträge aus - Landwirtschasten: / Saldo der nit gesondert ausgewiesenen Auf- wendungen und Erträge . « «o « 65 ab: Löhne und Gehälter . . . . « « 53 221,93 Soziale Abgaben . . . « « « « « 2903,34 leut a « « 8016,57 Beiträge an Berufsvertretungen . 991,58 Außerordentliche Aufwendungen 229,14 56 : 09 Außerordentliche Erträge „. «ooooooo 70| 79 | 1 137 653/19

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflihtmäßigen Prüfung auf Grund

Nastenburg/Berlin, den 5. August 1942, Laug und Stolz Wirtshaftsprüfung Lang, Wirtschaftsprüfer, Dr. Schneider,

Auf Getvinnanteilschein Nr. 13 werden sofort 4%

Der Vorstand.

der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf- klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, .den geseßlichen Vorschriften.

s gesellshaft. Wirtschaftsprüfer. j Dividende ausgezahlt,

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 265 vom 11, November 1942. &. 3

Anorduung F Nr. 37 der Reichsstelle für Holz ; Betr.: Nachweisung der Aufbringung, des Absahes und der Abfuhr vou Rohhelz und Gerbrinde Vom 9. November 1942

Fn Durchführung des Runderlasses des Reichsforst- witis vom 23. September 1942 H 510. 00—1 (RMBlFv. S. 251) und vom 23. September 1942 H 525. 00. 00—33 (RMBlFv. S. 265) wird auf Grund der L 2 und 5 der Verordnung über die Errichtung einer Reichs\telle für Holz vom 5. September 1939 (RGBl. I S. 1677) und der nachstehend genannten Verordnungen:

Verordnung zur Verstärkung des Holzeinschlags vom

4. März 1938 (RGBl. 1 S. 234) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (RGBVl. 1 S. 2028); :

Verordnung zur Verstärkung des Holzeinschlags im

Lande Oesterreih und in den sudetendeutschen Ge- bieten vom 28. Dezember 1938 (RGBl. T 1939 S. 2) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (RGBl. 1 S. 2029); | Verordnung zur verstärkten Deckung von Rohstoffen aus forstivirtschaftlichen Nebenerzeugnissen vom 31. JFa- nuar 1939 (RGBl. 1 S. 133); L j Verordnung des Führers zum Schuge der Rüstungswirt- haft vom 21. März 1942 (RGBl. 1 S. 169); Verordnung zur Durchführung und Ergänzung der Ver- ordnung des Führers zum Schuße der Rüstungs- wirtschaft vom 25. April 1942 (RGBl. 1 S. 246) iür das Forstwirtschaftsjahr 1943 (1. Oktober 1942 bis 0. September 1943) folgendes angeordnet: I. Holzeinschlagsnachweisungen A. Allgemeines

1. Die Höhe des Einschlags in den einzelnen Holzsorten ist für alle Forstbetriebe (Staatswald und Nichtstaatswald) im Laufe des Forstwirtschaftsjahres jeweils nah dem Stand vom

31. Januar (Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Januar),

30. April (Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April), 30. Juni (Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. Funi) und 31. Bktober (als Abschlußnachweisung des gesamten auf

das Forstwirtschaftsjahr 1. Oktober bis 30. Sep- tember anzurechnenden Einschlags) nachzuweisen.

2, Der Nachweis über den Einschlag hat den esamten seit Beginn des Forstwirtschastsjahres bis zum

seweiligen Erhebungstermin durchgeführten Nuy- und Brenn- erbholzeinshlag, der auf die Erfüllung der Holzeinschlagsfest- E (Umlage) bzw. auf Holzeinschlagsgenehmigungen für as Forstwirtschaftsjahr anzurechnen ist (einschl. des zu- lässigen Mehreinschlags), sowie die Entnahmen an Nuyß- und Brennderbholz für den Eigenbedarf und den gesamten übrigen umlagefreien Brennderbholzeinschlag zu umfassen.

3. Jt der für einen Forstbetrieb für das Forstwirt- aftsjahr festgeseßte bzw. genehmigte sowie der darüber inaus zulässige Holzeinschlag bis zum 30. April beendet und eine Durchführung durch die Holzeinschlagnahweisung nach em Stand vom 30. April gemeldet, entfällt die Vorlage der

L nah dem Stand vom 30. Juni. ie Abschlußnachweisung am 31. Oktober ist jedoch auch von

den Forstbetrieben zu erbringen, die von der Vorlage der Holz-

ft lagnahweisung nah dem Stand vom 30. Funi befreit nd.

_4. Die Einforderung weiterer Holzeinschlagsnach- weisungen zu anderen als den unter Ziff. A 1 angeordneten N ist den Forst- und Holzwirtschaftsämtern und

andesforstämtern (Landesforstverwaltungen, Regierungs- forstämtern) verboten. :

“B, Holzeinslagsnachweisung für den Staatswald

a) Holzeinschlags8bu ch

1. Jedes Forstamt -hat e das Forstwirtschaftsjahr ein „Holzeinschlags uch“ untex Benußung des vorgeschriebenen Einheitsvordrucks anzulegen. Fn das „Holzeinshlagsbuch“ ist alles im Forstwirtschaftsjahr eingeschlagene bzw. auf das Forst- pirtschaftsjahr anzure{hnende Derbholz ohne Rüdsicht auf die Verkaufs- oder Verwendungs8art laufend einzutragen.

2. Für die Führung des Holzeinschlagsbuches sind dic auf seinem Titelblatt abgedruckten Anweisungen zu beachten.

3. Der Vordruck „Holzeinshlagsbuch“ wird mit Rücksicht auf die Neufassung des Umlagebescheid8 für das Forstwirt- \haftsjahr 1943 neu herausgegeben.

__ Vordruckbestellungen (Titelbogen-Bestell-Nx. 80/43 und Einlagebogen-Bestell-Nr. 81/43) sind an den Verlag „Deutscher De Berlin N 4, Oranienburger Stx. 59, zu richten.

ie sind auf die für das Forstwirtschaftsjahr 1943 unbedingt notwendige Bedarfsmenge zu beschränken (vgl. RdErl. d. Rfm. v. 9. Juni 1942 B 323. 00 -37 RMBlFyv. S. 172). Die Lieferung erfolgt auf Rehnung der anfordernden Stelle.

; b) Holzeinshlag8nahweisung

1. Die Holzeinshlagsnahweisungen sind jeweils in dreiz ens Ausfertigung (Durchschlags8vexfahren) unter Benußung tell für den Staatswald vorgeschriebenen Vordrucke aufzu-

ellen.

a) Eine Ausfertigung ist pünktlih (Eingang beim Emp- änger) bis zum 5. des auf den Berichtszeitraum

olgenden Monats dem f dd Forst- und Holz-"

wirtschafisamt einzureichen;

b) eine Nes ist pünktlich (Eingang beim Emp- fänger) bis zum 5. des aúf den Berichtszeitraum folgenden Monats dem zuständigen Laudesforstamt (Landesforstverwaltung, Regierungsforstamt) bzw. von den Staatsjagdrevieren dem zuständigen Ober- rien Staatsjagdrevier) zur Kenntnis vorzu- egen; die dem Rei giägermeister unmittelbar unter- e ten Forstämter (Staatsjagdreviere) reichen diese

usfertigung dem Reichsjägermeister (Leiter der Staatsjagdreviere) ein;

e) In Ausfertigung bleibt bei den Akten des Forst- amtes.

2. Mit Ausnahme der Reichsforstverwaltung in den Alpen- und Donau-Reichsgauen is von allen Forstämtern für alle Berichtszeiträume der Einheitsvordruck „Holz- einshlagsnachweisung ür den Staatswald“ E 85/43) u benußen. Mit Rücksicht auf die in den Alpen- und Donau-

eihsgauen er ü die A in Sommer- und Win- terfällung gilt für die Forstämter dieses Gebietes ein beson- derer Vordruck „Holzeinshlagsnahweisung für den Staats-

wald Forst- und Holzwirtschaftsämter Wien und Salz- burg —“ (Bestell-Nr. 86 a/43). b

Die im Sorstwirtschaftsjahr benötigte Anzahl von Vor- drucken ist beim Verlag „Deutscher Holz-Anzeiger“, Berlin

- N 4, Oranienburger Str. 59, auf eigene Rechnung von den

Landesforstämtern (Landesforstverwaltungen, Regierungs- forstämtern) bzw. den Oberforstämtern (Staatsjagdrevieren) zur Weitergabe an die ihnen unterstellten Forstämter bzw. von den selbständigen Forstämtern (Staatsjagdrevieren) un- mittelbar rechtzeitig anzufordern. : E

Die für das abgelaufene Forstwirtschastsjahr gültigen Vordrucke der Holzeinshlagsnachweisung sind n i cht weiter- zuverwenden.

C. Holzeinshlagsnachweisungen im Nichtstaatswald

a) Aufstellung der Holzeinshlagsna- weisungen

1. Für die nichtstaatlichen Forstbetriebe von 50 ha Größe und darüber haben die Waldeigentümer bzw. -nußungsberech- tigten die Holzeinshlagsnachweisungen in dreifacher Ausferti- gung unter Benußung des jeweils für den Berichtszeitraum gültigen Vordrucks aufzustellen. Sofern die Forstbetriebe nicht gemäß Ziff. A3 von der Einreichung der Holzeinschlags- nachweisung nah dem Stand vom 30. Juni befreit sind, haben sie, falls bis zum Berichtszeitpunkt ein Einschlag noch nicht getätigt ist, Fehlanzeige zu erstatten : |

a) Zwei Ausfertigungen sind pünktlih (Eingang bei der

Prüfungs|stelle) bis zum 5. des auf den Berichtszeit- raum folgenden Monats der Prüfungsstelle einzu- senden; j / z

b) eine Ausfertigung verbleibt dem Waldeigentümer

bzw. -nuzungsberechtigten. i

2. Die exrforderlihen Vordrucke werden den Waldeigen- tümern bzw. -nußungsberechtigten jeweils rechtzeitig von der zuständigen Prüfungsstelle zugesandt. Bei der Ausfüllung sind die „Erläuterungen zur Aufstellung der Holzeinschlags- nachweisung für den Nichtstaatswald im Forstwirtschaftsjahr 1943“ zu beachten, die in Form eines Sonderdruckblattes jedem nichtstaatlichen Foxstbetrieb von 50 ha Größe und darüber gleichzeitig mit den Vordructen zur Holzeinshlagsnahweisung ein malig für das Forstwirtschastsjahr zum Erhebungs- termin 31. Januar durch die P übersandt werden und hauptsächlih die Umrechnungszahlen für die Umrechnung dex Holzmengen aus dem Waldmaß (Verkaufsmaß) in Fest- meter mit Rinde enthalten. i

3, Für die nichtstaatlihen Forstbetriebe unter 50 ha Größe stellen die zuständigen Prüfungsstellen, erforderlichen- falls unter Mitwirkung der Bürgermeister, gemeindeweise zusammengefaßte Holzeinschlagsnachweisungen bis zum 10. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats in dreifacher Ausfertigung auf. Hierbei sind die Betriebe des Körper- schaftswaldes und des Privatwaldes gemäß der unter Ziff. Cb 2 gegebenen Begriffsbestimmung voneinander zu trennen. :

Den Bürgermeistern, die zur Mitwirkung bei Auf- stellung der Holzeinshlagsnahweisung für die unter 50 ha großen Privatforstbetriebe herangezogen werden, kann von den Veificicasftellen ein besonderer Vordruck, z. B. der von der Reichsstelle für Holz herausgegebene Vordruck „Gemeinde- weise Holzeinshlagsnahweisung für den Privatwald unter 50 ha Größe“, zur Versügung gestellt werden, in welchen die Einschlagsangaben der privaten Kleinwaldbesizer einer Ge- meinde listenmäßig, und zwar nah den üblichen Verkaufs- abmessungen der einzelnen Holzsorten, einzutragen und sorten- weise für die Gemeinde aufzurechnen sind. Auf den gegebenen- alls von den Prüfungsstellen selbst N Fragebogen ist ebenfalls der auf der „Holzeinshlagsnahweisung für den Nichtstaatswald“ abgedruckte Vermerk über die Genehmigung des Statistischen Zentralaus\schusses anzubringen. Diese den Bürgermeistern übergebenen Listen sind in zwei Stücken je Gemeinde zu fertigen. Ein Stück erhält die Prüfungsstelle, das zweite verbleibt dem Bürgermeister. Nah Prüfung der Eintragungen sind lediglich die Schlußzahlen dieser Listen von den Prüfungsstellen für sämtliche Holzsorten einheitlih in

estmeter mit Rinde umzurechnen und nur die umgerechneten

ahlen in den bisher üblichen Vordruck „Holzeinshlagsnach- weisung für den Nichtstaatswald“ der betreffenden Gemeinde u übertragen. Wird von diesem Verfahren Gebrauch gemacht, b haben die Prüfungsstellen von der leßtgenannten Nach- weisung nur zwei Stück je Gemeinde zu fertigen.

b) Prüfung der Holzeinschlags- nahweisungen

1. Säumige Forstbetriebe sind durch die Prüfungsstellen spätestens zwei Tage nah Ablauf des für die Einreichung der Holzeinshlagsnahweisungen vorgeschriebenen Termins untex Hinweis auf die Strafbestimmungen der Verordnung zur Ver- stärkung des Holzeinshlags vom 4. März 1938 (RGBl. I S. 234) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (RGBl. I S. 2028) bzw. dex Verordnung zur Verstärkung des Holzein- \chlags im Lande Oesterreich und in den sudetendeutschen Gebieten vom 28. Dezember 1938 (RGBl. 1939 I S. 2) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (RGBl. 1 S. 2029) und unter Hinweis auf die Verordnung des Führers zum Schuße der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 (RGBl. I S. 165) und der hierzu ergangenen Durchführungs- und Ergänzungsver- A vom 25. April 1942 (RGBl. I S. 246) unter Stellung eines ai M Termins durch Postzustellungsurkunde zu mahnèn. Verläuft die Mahnung ergebnislos, so ist Anzeige an das zuständige Forst- und ega a zur Ein- leitung eines Le ene zu erstatten. Der Anzeige sind alle hierfür in Frage menden Unterlagen (Schriftwechsel, Mahnung usw.) beizufügen.

__ Das gleiche gilt sinngemäß für Forstbetriebe unter 50 ha, die die für die gemeindeweise zusammengefaßten Holzein- \hlagsnachweisungen erforderlichen Angaben nicht rechtzeitig oder unvollständig machen oder die Angaben überhaupt ver- weigern. .. i

2. Die Prüfungssipllen prüfen die von den Forstbetrieben von 50 ha Größe und darüber eingereihten Holzeinschlags- nachweisungen auf ihre sachlihe und rechnerische Richtigkeit und fertigen sodann füx ihren Prüfungsstellenbereih je eine Zusammenstellung der NachweiKungen

des «e dig a (bne Trennung nah Besiy-

arößen),

des Privatwaldes von 50 ha Größe und darüber,

des Privatwaldes von unter 50 ha Größe,

des Privatwaldes insgesamt.

Als Körperschaftswald gelten die Waldungen der Ges meinden, Gemeindeverbände, Kreise, Provinzen, ihrer Zweck- verbände und sonstiger Gebietskörpershaften sowie der Stiftungen und Anstalten des öffentlihen Rechts, wie Kirchen, Schulen und dergl.

Dem Privatwald sind alle Waldungen privater Hand

einshließlich Familienstistungen, Genossenschafts-, Znter-

essenten- und Gemeinschaftswaldungen ohne Rüsicht auf ihren Rechischarakter zuzurechnen.

Die Zusammenstellungen sind in je drei Ausfertigungen (Durchschlagsverfahren) unter Benußung des für die Forst- betriebe vorgeschriebenen Vordrucks herzustellen.

a) Je eine Ausfertigung ist mit je einem Stück der entsprechenden Einzelnachweisungen der Forst= betriebe von 50 ha Größe und darüber und der ge- meindeweise zusammengefaßten Forstbetriebe unter 50 ha Größe pünftlih (Eingang beim Empfänger) bis zum 20. des anf den Berichtszeitraum folgenden Monats an das zuständige Forst- und Holzwirts \haftsamt einzureichen, und zwar für den Körper=- schaft8wald an die Abteilung 1, für den Privatwald an- die Abteilung 11 Privatforsten des Forst- und Holzwirtschaftsamtes.

b) Je eine Ausfertigung ist pünk:lich (Eingang beim Empfänger) bis zum 20. des ouf den Berichtszeit- raum folgenden Monats von den Prüfung®sstellen für den Körperschaftswald dem zuständigen Landes=- _forstamt (Landesforstverwaltung, Regierungsforst= amt), von den Prüfungsstellen für den Privatwald der zuständigen Landesbauernschaft bzw. dem zu- ständigen Landesforstamt Abt. Privatwald zur Kenntnis vorzulegen;

e) je eine Ausfertigung verbleibt mit je einem Stü derx entsprechenden Einzelnachweisungen der Forst- betriebe. von 50 ha Größe und darüber und der ge=- meindeweise zusammengefaßten “Forstbetriebe untex 50 ha Größe bet den Akten der Prüfungsstelle;

d) die dritte Ausfertigung der Einzelnachweisungen der gemeindeweise zusammengefaßten Forstbetriebe unter 50 ha Größe ist den Bürgermeistern der betreffenden Gemeinden für ihren Dienstgebrauch und ihre Akten zu übersenden, soweit die Bürgermeister nicht be- reits im Besiß eines Stückes der „Gemeindeweisen Holzeinshlagsnachweisung für den Privatwald unter 50 ha Größe“ bzw. eines entsprechenden vereinfachten von der Prüfungsstelle ausgegebenen Vordrus sind,

3. Die von den Prüfungsstellen für ihren eigenen Ge- brauch und zur Weitergabe an die Forstbetriebe von 50 ha Größe und darüber benötigten Vordrude sowie gegebenen- falls der Bedarf des Vordrucks „Gemeindetweise Holzeins- \hlagsnachweisung für den Privatwald unter 50 ha Größe“ werden den Prüfungsstellen jeweils rechtzeitig von den zu- ständigen Forst- und Holzwirtschaftsämtern zugesandt. Die Fassung des leßteren Vordrucs ist auf ganzjährige Gültig- keit abgestellt.

D. Zusammenstellungen bei den Forst- unv Holzwirischaftsämtern

1. “Die Abteilung 1 der Forst- und Holzwirtschaft8- ämter stellt die ihr von den Forstämtern für den Staatswald vorgelegten Einzelnahweisungen (Ziff. Bb 1a) getrennt nah andesforstämtern (Landesforstverwaltungen, Regies rungsforstämtern) in zweifacher Ausfertigung zusammen.

2, Die Abteilung Il der Forst- und Holzwirtschaft3- ämter stellt die ihr von den Prüfungsstellen eingereichten Untexlagen gemäß der unter Ziff. Cb 2 angegebenen Aufs gliederung in zweifaher Ausfertigung zusammen und über- ibt eine Ausfertigung bis spätestens zum 25. des auf den

erichtszeitraum folgenden Monats an die Abteilung I.

3. Danach fertigt die Abteilung T der Forst- und Holzwirt- shaftsämter getrennte Zusammenstellungeu:

a) der Ergebnisse der Zusammenstellungen tach Lande8s forstämtern (Landesforstverwaltungen, Regierungs- forstämtern) (Ziff. D 1) über den Einschlag im Staatswald;

b) der Meldungen der Prüfungsstellen über den Eins schlag des Körperschaftswaldes; :

0) der Meldungen der Prüfungsstellen über den Ein« chlag des Privatwaldes von 50 ha Größe und darüber;

d) dex Meldungen der Prüfungsstellen über den Eins \hlag des Privatwaldes von unter 50 ha Größe;

e) der Ergebnisse der Zusammenstellungen von e und dz

f) der Ergebnisse der Zusammenstellungen von a, b und e.

Von den Ergebnissen der Zusammenstellung sind je zwei Ausfertigungen zu a—e unter Benußung des für die For sts betriebe, zu f unter Benußgung des für die Forst- u n d Holzwirtschaftsämter vorgeschriebenen Vordrucks herzustellen. : Je eine Ausfertigung der Ergebnisse zu D1- und D 3 a—f dient den ' Forst- und Holzwirtschaft8- ämtern zur Kontrolle des Einschlags. Sie sind zu- sammen mit den Einzelnachweisungen der Foxrst- ämter (Ziff. D 1) und der Prüfungsstellen zu den Akten des Forst- und Holzwirtschaftsamies zu nehmen; je eine Ausfertigung der Ergebnisse zu D 1 und D 3 a—f ist der Reichs\telle für Holz Haupt- abteilung 1 Berlin-Grunewald, Winklerstr. 26 pünktlih (Eingang beim Empfänger) bis zum O bruar bzw. 31. Mai bzw. 31. Zuli bzw. 30, No« vember einzureichen.

4. Die Abteilung I hat die ihr für den Staats- und Körperschaftswald eingesandten Unterlagen nebst zugehörigen Den der Abteilung 11 zur Einsichtnahme zux

erfügung zu stellen.

5. Die von den Forst- und Holzwirtshaftsämtern zux Weitergabe an die Prüfungsstellen und für den E Ge- brauch benötigten Vordrucke für die Holzeinshlagsnach-

j weisungen im Nichtstaatswald und die erforderlichen Vor-

druckde „Holzeinshlagsnahweisung des Forst- und Holzwirt- \chaftsamtes“ werden den Forst- und olzwirtschaftsämtern

—— G

=

es E

N I A E T CRE T R rag

——

R R

Tr

O a 7 K