1924 / 288 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Dec 1924 18:00:01 GMT) scan diff

S Ri E gr

E As L ear rie Et E E E E Ee E L

[817561 Bekanntmachung.

Jn der am d. August 1924 stattgefun- denen Generalversammlung wurde an Stelle des ausscheidenden Auksichtsrats- mitglieds Bankdirektor Leber Frau C. G. Sch{midt, Godesberg, als Aufsichtsrats- mitglied bestellt.

Carl Schmidt Sohn A.-G. Der Aufsichtörat. C. G. Schmidt. Der Vorstand. Hans Schmidt.

81641]

f Außerordentliche Generalversamm-

lung der Königsberger Theater-

Attien-Gesellschaft am Montag, den

5. Januar 1925, 5 Uhr Nachm.,

im Negiezimmer des Stadttheaters. Tagesordnung:

1. Vorlegung und VesWlubfaisung über die Genehmigung der oldmark» eröffnungsbilanz vom 1. Januar 1924 und Erstattung des Prüfungsberichts des Vorstands und des Aufsichtsrats.

s. Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Vornahme von Saßungsänderungen, soweit sie nur die Fassung betreffen.

Diejenigen Aktionäre, die ihr Stimm-

recht in der Generalversammlung ausüben wollen haben ihre Aktien bis spätestens Sonnabend, den 3. Januar 1925, bei der Disconto - Gesellschaft , Depositenkasse Paradeplatz, zu hinterlegen.

1g gERErS Pr., den 28. November

24.

Der Vorsißende des Aufsichtsrats: O. Meyer.

[80706]

Dürener Bank, Düren.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Dienstag, den 30. Dezember 1924, Nach- mittags 3 Uhr, im Sitzungssaale der Dürener Bank zu Düren statt- findenden außerordentlichen General- versammlung ergebenst eingeladen.

Tagesordnung:

1. Zerlegung der 3000 Aktien der Serie XV zu je 5000 Mark in 15 000 Aftien zu je 1000 Mark.

9 Vorlage der Goldmarkeröffnungs- bilanz zum 1. Januar 1924 fowie des Prüfungsberihts des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Gold- markferöffnungsbilanz und den Her- gang der Umlstellung.

Goldmark-

(Genehmigung der eröffnungsbilanz.

. Bé\chlußfassung über die Umstellung der Gesellshast durch Ermäßigung des Betrags des Grundkapitals von 160 000 000 Marf auf 2 000 000 Go!dmark somie Durchführung der Umstellung. Ermächtigung von Voör- stand und Aufsichtsrat, die näheren Modalitäten für die Durchführung der Umstellung festzuseßen.

. Statutenänderung gemäß den zu Punkt 1 und 3 der Tagesordnung gefaßten Beschlüssen.

. Ermächtigung des Aulssichtsrats zu Aenderungen des Statuts, die nur

_ die: Fassung betreffen.

6. Wahl zum Aufsichtsrat.

_Wegen Teilnahme an der General-

veriammlung wird auf Art. 24 der

Saßtungen verwiesen. Hinterlegungsstellen sind:

1. Die Gejell\chaftékassen,

2. dié Dresdner Bank, Berlin, und deren Niederlassungen,

3. das Bankbaus Delbrück Schickler & Co... Berlin,

?4. die Dürener Volksbank, Düren, 5H. die Zülpicher Volksbank, Zülpich.

Düren, den 3. Dezember 1924.

[79131] E Hiermit laden wir die Aktionäre unserer

Gesellschait zu der am Montag, den 29. Dezember 1924, Nachmittags 32 Uhr, im Hospiz Kaisergarten in Siegen, stattfindenden ordentl hen General- versammlung ergebenst ein. Tagesordnung:

1. Vorlage der Abschlußbilanz und des Geschäfsberichts tür das am 30. 4. 1924 abgelaufene Geschäftsjahr. . Beichluß- fassung über deren Genehmigung fo- wie über die Entlastung des Autsichts- rats und des Vorstands... .

. Vorlage der Goldmarkeröffnungs- bilanz zum 1. Mai 1924 jowie des Prüfungsberichts des Vorstands und des Aufsichtsrats. Beschlußfassung über die Genehmigung der Goldmark- eröffnungsbilanz, über die Umstellung des Aktienkapitals auf 100 000 Gold- mark sowie Aenderung des Nennbetrags der Aktien.

3, Beschlußfassung über Saßungs- änderungen, die fich aus dieser Um- stellung ergeben. /

4. Ersaßwahl zum Aufsichtsrat.

Die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist davon abhängig, daß die Aktien oder die statt dieser ausgetertigten Interimsscheine fpätestens am zweiten Werktage vor der Versammlung entweder bei dem Bantk- hause Heinrih Schaumann in Siegen oder bei einem deutshen Notar hinterlegt werden. ;

Gaudernbach (Oberlahnkreis), den 28, November 1924.

Marmorwerk Nassau

Aktiengesellschaft. Demandt.

[80562] Nährmittelfabrik Neuenstadt (Kocher) A.-G. in Neuenstadt (Kocher).

Goldmarkeröffnungsbilanz auf 1. Oktober 1924.

Aktiva. M Grundstücke und Gebäude . 175 000 Einrichtungen:

Maschinen, Geräte und

Mobilien . 50 000,—

R ._. 20 000,—

uhrpark . 10 000, Greitbare Mittel:

Außenstände . 136 445,97

2 269,88

80 000

138 715 199 942

593 658/63

Kassenbestand Warenvorräte

A Passiva. Aktienkapital : Darlehen (auf lange Frist

gegeben) . Akzepte Banken und Kreditoren

400 000

116 182 21 876 55 600

593 658/63

Vorstehende Goldmarkeröffnungsbilanz wurde durch die Generalversammlung vom 97, November 1924 genehmigt.

Gleichzeitig wurde beschlossen, die Firma zu ändern in:

„„Neuenstadt-Werke A.-G. in Neuenstadt (Kocher)“‘.

Fn den Auffichtsrat wurden zwei weitere Mitglieder, die Herren

Rechtsrat Dr Frank, Stuttgart, sowie

C. A. Herrmann, Stuttgart, gewählt.

Neuenstadt, den 27. November 1924.

Der Vorstand.

Der Aufsichtsrat und Vorstand. [81382]

Original Ahlert’s Zwieback- und Keks- Fabrik A. G., Hamburg.

zu der am Freitag - 12 Uhr, im Sizungsfaal von Herrn Dr. Hallier, Hamburg, Mönkebergstr. 19, stattfindenden aufterordentlichen Generalversammlung.

l Tagesordnung: ungsbilanz per 1. Januar 1924. i itals auf Goldmark

Einladung

1. Vorlage der Goldmarkeröffn

2. Beschlußfassung über die Umstellung des Grundkap dur Herabsezung des Nennwerts der Aktien.

3. Sazzungsänderungen.

4. Ethöhung des Aktienkapitals.

5. Aufsichtsratswahl.

Stimmberechtigt sind nur diejenigen Aktionäre, Tage vor der Generalversammlung, demnach llshatt oder bei der Westholst.

Bank, “A. G., Altona, oder deren Filialen oder einem deutschen Notar hinter-

ibre Aktien mindestens drei 30 Dezember 1924, Mittags 12 Uhr,

Legt haben.

Hamburg, ten 2. Dezember 1924. Der Vorstand.

[81636]

nehmigung derselben.

Genehmigung der1elben.

. Revision des Gesellschaftsvertrags und Abänderung der §§ 5 und 18. , Beschlußfassung über Erhöhung des Aktienkapitals.

5, Ver)\chiedenes.

Zur Teilnahme an der Generalversammlung find diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens am 3. Werktage vor dem Versammlungstage, leßteren nicht mitgerechnet, hinterlegt haben, und zwar hat die Hinterlegung zu erfolgen :

1. bei der Gesellschaftskasse Münchenbernsdorf,

und Organisations - Aktiengesellschaft,

92, bet einem deutshen-Notar, 3. bei der „Treuhand"

[n

bei der Gese

Kunstseidenspinnerei Münchenbernsdorf A.-G.

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Montag, ven 29. Dezember 1924, Mittags 12 Uhr, in den Geschäftsräumen der Deutschen Mercurbank Attien-Gesellshaft in Berlin W. 8, Behrenstr. 25/26, \tatt- findenden außerordentlichen Generalversammlung ein.

; Tagesordnung: 1. Vorlegung der Papiermartbilanz aur den 31.

Nevisions- Berlin W. 15, Kurfürstendamm 206/7, : während deren Geschäftsstunden; die Hinterlegung der Aktien bei einer der oben erwähnten Stellen ist bis nah Ablauf der Münchenbernsdorf i. Th., den 1. Dezember 1924. Der Vorstand der

Kunstseidenspinnerei Münchenbernsdorf Aktiengesellschaft,

(Unterschrift.)

N. Ke ck. Fr. Schneider.

den 2. Januar 1925, Mittags

1 [81600] UAktien-Gesellschast „Erholung“

welche na 8 9 der Satzungen bis zum

Dezember 1923 und Ge- .* Vorlegung der Goldmarkeröffnungsbilanz auf den 1. Januar 1924 und

Generalversammlung daselbst zu belassen.

Crefeld. Außerordentliche Generalversamm- lung Montag, den 22. Dezember 1924, Abends 6 Uhr, im Gesell\chafts- haute, Weststraße 2 Tagesorduung : 1. Beshlußfassung über Verlegung des Geschäftsjahrs au! das Kalenderjahr. 9. Vorlage des Geschäftéberichts, der Papiermarks{lußbilanz und der Ge- winn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1923. Genehmigung der Papiermarkihlußbilanz und Ent- lastung des Vorstands und Aufsichts- rats.

. Beschlußfassung über Authebung des nicht durchgeführten Kapitalerhöhungs- beschlusses vom 5. November 1923 unter Rückzahlung der bereits hierauf geleisteten Einlagen nah deren Gold- markwert am Tage der Einzahlung.

, Vorlage des Prüfungsberihts des Vorstands und Autsichtsrats über die Goldmarkeröffnungébilanz, Beichluß- fassung über die Genehmigung der Goldmarkeröffnungsbilanz, der Um- stellung des Aktienkapitals und der Aftienbeträge.

. Ermächtigung des Aufsichtsrats, nach duréigefübrter Umstellung die fich aus der beschlossenen Umstellung auf Gold- mark ergebenden Statutenänderungen selbständig vorzunehnien.

Crefeld, den 1. Dezember 1924.

Der Vorstand. L. Diepers.

9. Bankausweise.

[81976] Staud

. der Württembergischen Notenbank, Stuttgart,

am 30. November 1924. Aktiva. Reichsmark Goldbestand .. « « 8 000 000,— Deckungsfähige Devisen Wechselbestand 24041 707,27 L eutshe Scheidemünzen . 1511,31 Noten anderer Banken . « 102 509,31 Lombardforderungen « « «

° 67 848 62

« 6 000 226,56

Effekten s Sonstige Aktiva .- « « ( Passiva, Papiermark Grundkapital . « « « « « 10 500 000,— Reservefonds . « « « - . 7222 057,30 Reichsmark

1 995,98

Umlauende ues si Hls 6 806 856,25 ägli e Verbindlich-

feiten j ac 180696 218/,62

An Kündigungsfrist ge-

bundene Verbindlichkeiten 7 070 236,47 Darlehen bei der- Neuteu- .

«9 000 000,—

bank. Sonstige Passiva 3 752 545,75

Eventuelle Verbindlihkeiten aus weiter- begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln Reichsmark 1 536 633,72. Zinsvergütung für Bardepositen 5 %/o p. a.

Neservefonds - . » . .

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

[81671] iermit laden wir die Mitglieder unserer Gesellshaft zu der am Montag, den 15. Dezember 1924, Nachmittags 4 Uhr, im Büro des Rechtsanwalts und Notars E Schoene, Berlin SW. 11, König- gräßer Str. 80, stattfindenden austeror- dentlichen Generalversammlung ein. Tagesordnung : 1. Vorlegung der Goldmarkbilanz per 30. 6. 1924, ferner Beschlußtassung über die Umstellung und ihre Durch- führung. 2. Verschiedenes.

1924, Mies Gasfernzünder- Gesellschaft m. b. H. Hanyzer. Lefson.

(82124] : Versorgungskasse Vereinigter Rhedereien a. G. in Hamburg.

berechtigten

Moönckebergstr. 9, stattfindenden Genera versammlung eingeladen. Tagesordnung:

\cheidende Aufsichtsratsmitglieder Wiederwahl ist zulässig.

Hamburg, den d. Dezember 1924. Der Vorstand.

[81617] Bekanntmachung der Grundstückserwerbsgesellschaf

e | dation befindlichen gr werden hier mit aufgefordert, sih wegen evt1. An

zu melden.

[81615] [

Berlin SW. 68, den 5. Dezember | hei ihr zu melden.

Die gemäß 32 6, 7 der Sagung stimm-

ertreter der Mitgliedöfirmen und der Versicherten werden hiermit zu | biger wollen si j : der am Montag, den 22. Dezember | Koh, Köln, Sachsenring 28. Liquidator. 1924, Mittags 12 Uhr, im Sizungs- zimmer der Versorgungskasse, Hamburg,

„Elsbeth“‘“ mit beschränkter Haftung. Etwaige Gläubiger der jeßt in Liqui-

sprüche im Geschäftslokal der Gelellschaft zu Berlin-Friedenau, Feurigstraße 13,

Verkehrsbank

on der Deutschen Antrag

Aktiengesellschaft, gestellt worden,

hier, ist der

Reiherstieg Schisfswerfte und Maschineufabrik, Hamburg, Nr. 1—5000 zu je H 100, Nr. 5001 bis 27500 zu je 4 200, Nr. 27 501 bis 28 000 zu je M 2000, Ui zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. : Berlin, den 4. Dezember 1924. Zulafsungsstelle an der Börse

zu Berlin.

Dr. Gelpcke.

\on

[77559] i | Gemäß Beschl. d. Gesellschafter d. Fa. Frama-Fränk. Malzfabrik G. m. b. H., Karlstadt a. M., vom 24. 9. 23 ist die Gesellshatt beh. Umwandlung în eine A. G. aufgelöst worden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, evtl. Ansprüche an diese bei der Geþ. anzumelden. : Karlstadt, den 22. November 1924. Frama-Fränk. Malzfabrik G, m. b. H., Karlstadt a. M. Die Liquidatoren: Stein. Blum.

[77566]

Fohaun Georg Resch 1. G. m. b. §., Dudeuhofen, Kreis Offenbach. Die Gesellschaft ist am 18. November

1924 in Liquidation getreten.

Die Gläubiger werden hiermit aufge-

fordert, sich bei der Gesellschaft zu melden. Der Liquidator:

Johann Georg Nes T.

[80560] La Libertad Plantagen - Gefellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg. Die Gejellschaft ist in Liquidation etreten. Wir fordern hierdurch die Gläu- biger der Gesellschaft auf, sich bei der Gesellschaftskasse, Hamburg, Neueburg 12, zu melden. Hamburg, den 2. Dezember 1924. Die Liquidatoren; Dr. E. Lincke. Wilhelm Detling.

[80559] Pearson & Co. G. m. b. H,, Hamburg, Spitalerstraße 10. Die Getellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, fich unverzüglih bei der Gesellschaft zu melden. Hamburg, den 29. November 1924. Die Liquidatoren.

[74025] Firma „Werftmaterialien - Ver- wertungsgesellschaft m. b. H.“ Berlin ist aufgelöst. Gläubiger werden auf- gefordert, \sich zu melden. Der Liqui- dator: Gustav Weyer, Sounen- burg CNeumark), Schloßplaßy 14a.

[80132] j Die Firma Berliner Lederfärberei und Entfettungs8anstalt Albert Herz Gesellschaft mit beschränkter Hastung zu Berlin ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesell]chaft werden aufgefordert, sih bei ihr zu melden. Berlin, den 30 November 1924, Der Liquidator der Berliner Lederfärberei und Entfettungsanstalt Albert Herz Mar Herz. (74927] Bekanntmachung- Die Mercantia - Handelsgesell- schaft mit beschränkter Haftung in Monheim bei Düsseldorf ist auf- gelöst. : Gesellsd werden biermit aufgefordert, sich bei dieser zu melden e Monheim bei Düsseldorf, 17. 11.24. Die Liquidatoren: Karl Höll. Heinrich Wätjen.

(77943) Bekanntmachung. Die Thüringer Fleischwerke Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung in Erfurt ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, fich

Erfurt, den 25. November 1924. Der alleinige Liquidator der Thüringer Fleischwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Erfurt in Liquidation : Nehrling.

(77942) i

Caspar Koch, G. m. b. S., die Ge- sellschaft ist aufgelöst. Etwaige Gläu- an mich wenden.

[81618] Bekanntmachung. Die Süd-West Schuh, Einkaufs.

ch bei ihr zu melden. tuttgart, den 1. Dezember 1924. ; Die Liquidatoren :

Gesellschaft B beschränkter Haftung: |

Die Gläubiger der Gesellschaft |

gesellschaft von Schnhgroßhandels-

firmen, Gesellschaft mit beschränkter

1, Jahresabrechnung und Jahresbericht | Haftung in Stuttgart, ist aufgelöst. 1923. i Die Gläubiger der Gesell\haft werden

2, Neuwahl gemäß § 10 Abf. 2 der | aufgefordert,

Satzung für zwei turnusmäßig aus-

76923] Die Firma

Bekanntmachung. Richard Baminesberg

& Co. Gesellschaft mit beshränt. Haftung in Heilbronn ist aufgelöt Goldmark 6 000 000 Aktien der | Die Gläubiger der Gesellschaft L aufgefordert, sich bei ihr zu melden

Werden

Heilbronn, den 15. Oktober 1924, Der Liquidator: Richard Bammesberger,

78986] ‘Die Heinrich Heinz Gesellscha

mit’ beschränkter Haftung in Verliy ist ‘aufgelöst. Gesellschaft werden aufgefordert, sih bej ihr zu melden.

Die Gläubiger

Berlin, den 28. 11. 1924.

Adolf Keller, Ritterstr. 61, Liquidator, [81616]

Goldmarkeröffnungsbilanz per 1. Januar 1924.

Aktiva. . Grundstückskonto , Kapitalentwertungskonto

Ti La

: Passiva. . Gesellschaftsfapital . . . . Verbindlichkeiten . « « + +

4

T4

Berlin, den 55. November 1921. andelögeselschaft m, b apierhandelsgesellschaft m, b, §, V Friedrih_ Vogt. Friedrich Dehmke,

[79709] A röffnungsbilanz in Goldmark

am 1. Januar 1924

Forderungen: i H Rückstände der Versicherten | 7 1270) Außenstände bei General- | agenten und Agenten . 1307070 Guthaben bei Banken und} Postscheckämtern . . « « | 3069 Zin)enreserve “0 36 Teilprämien, gestundet .*. . |_4139 45 06011

Kassenbestand Es 6491 Kapitalanlagen: Wertpapiere . |_1 806

93 37712

——A |

Passiven. Ueberträge aus 1923: i | a) für noch nicht verdiente | Prämien (Prämienreserve) aus Versicherungen dex Mitglieder 46 721,40 der Nichtmit- | glieder . . 1 959,— }48 680,

b) Schadenreserve aus BVer- |

sicherungen der Mitglieder 4 3140 : 52 9940 Neservefonds. . - « « « « «| 300 Spezialreservefonds « «« + + 794 : 53 377 Dresden, den 1. Januar 1924. Sächsische Vieh-Versicherungs-Bauk. Die Generaldirektion. Dr. Keilpflug.

Genehmigt dur Generalversammlungk beshluß vom 27. November 1924.

[80127] O Goidmarkumstellungsbilanz _pver 1, 1. 1924. A

Aktiva.

An Immobilienkonto

Marenkonto . . « . - Debitorenkonto . « -

Pes N \ assakonto . « 67 Geschästseinrihtungen-

E E 20 uhrparktfonto . « «+ « Autofonto 7 000

136 4940

82 000 27977 14942 70

Pasfiva. h Per Kreditorenkonto « « e « Wechselkonto . . « + 344 ; Delkrederekonto « « « 3000 « Stammfkapitalkonto . 82 000 verteilt auf: Le Gilcher . 41 000 B E ere 8 100 edwig Moschel, geb. Gilcher. . . . « 8300 Nichard Gilcher . . 8 100 Hermann Gilcher . 8 400 Albert Gilcher 8 100

E 136 4940 Die Gesellschafterversammlung

Caspar | 90. Juli 1924 hat vorstehende Goldmal

bilanz einstimmig be\chlossen und H nehmigt. Der Anteil des a benen Gesellschafters Albert h mit G.-M. §100 ist in direktem gange an die Eltern Philippine Julius Gilcher übergegangen.

Kusel, den 22. Juli 1924.

Julius Gilcher Geselischast beschränkter Haftung,

Heinrih Sußmann. Julius Henle.

t | [75692]

und |\chnell hypothekarisch anzulegen.

C. L. Albrecht,

G)

E

Der Liquidator; Walter Böttger.

Julius Gilcher.

11. Privatanzeigen. 30 000 000 R.- Mlk.

* | bar sind für Gemeinden, Güter und große Fabriken zeitgemäß schr N Nähere Bedingungen zur Bertügung ?

r gin

Bankgesch., gegr. 1890,

Berlin, Bendlerstr. 37 a. Tiergartenstr.

p

Erste Zent ral-HandelSregister-Beilage am Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

or. 288.

Verlin, Sonnabend den 6. Dezember

1924

Der Fnhal!t dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels-, 2. dem Güterrecht&-, 3. dem Vereins-, 4. dem Genoffenzcha rre H s , Y ° . N . fts-, Ö. dem M uste ft 6, der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkursc und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif- und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in watt

hejonderen Blatt unter dem Titel -

Zentral-HandelSregister für das Deutsche Neich.

Das Zentra - Handeisregister für das Deut|iche Reth fann durch alle Postanitalten, tn Berli Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs- und L L SW. 48, Wilbelm-

bne 32, bezogen werden

Das Zentral-Handeisregister tür das Deutiche Reich er1heint in der Regel täglich. Der reis beträgt monatli 1,50 Goldmark freibleibend. So La B ez ugs

Einzelne Nummern fosten 0,15 Goldmark.

nzetgenpreis tür den Naum einer 5gespaltenen Einheitszeile L,— Goldmark treibleibend

anna A R E

ea

Bom „Zentral-Handel8regijter für das Deutsche Reich“ werden heute die Irn. 288A, 2888 und 288C ausgegeben.

S Befristete Anzeigen mlissen drei Tage vor dem Einrlickungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein “M

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

82, Die Auskunftspflicht der Reichsbankbeamiteu gegen- iber den Cry, Die Reich8abgabenordnung enthält im 8 181 Sab 1 die stimmung: E T

„Die Br Ae r Behörden und Beamten, ein- ies der Beamten der Reichsbank, der Staatsbanken und der

uldbuchverwaltungen, zur Verschwiegenheit Ft nicht für ihre Aus- funftspflicht gegenüber den Finanzämtern. Sie dürfen jedoch über limstände auf die sich ihre Pflicht g Verschwiegenheit bezieht, nicht hescagt werden, wenn ihnen die Behörde, die ihnen vorgeteut ist, die Erteilung der Auskunft im Eingelfall untersagt hat. Dies darf nur geschehen, wenn die Auskunft dem Wohle des Reichs oder eines Landes nachteilig sein würde.“

Das Interesse, das das Reich an der Durchführung der Be- euerung hat, hat die Reichsabgabenordnung hiernah lo hoch gestellt, zj sie den durh § 39 Saß 1 begründeten Grundsaß der eige» fliht der Reichsbankbeamten und die ihnen als Reichsbankbeamten b des Bankgesebes von 1875) nah § 11 des Reichsbeamtengesebes obliegende Verschwiegenheitspfliht durhbrach, als Ausnahme von jenem Grundsaß die Auskunftspflicht einführte und diese nur in der im Gese angegebenen Weise bei einem Verbot der vorgeseßten Be- hôe beschränkte. Für das Besteuerungsverfahren stellt die Vor- lhr des § 181 der Reichsabgabenordnung eine reihsrechtliche

nderregelung dar. Durch die Regelung der Reichsabgabenordnung wurde naturgemäß das aeg des alten Bankgeseßes nicht uufgehoben, es bestand fort für den Privatverkehr und Geschaftsverkehr. Der § 20 Abs. 1 des Bankgeseßes vom 30, August 1924 (Re1chs8-

sebbl, IT S. 235) bestimmt: „Sämtliche bei der Bank als Leiter,

amte oder Angestellte tätigen Personen sowie die Mitglieder des Generalrats, des Zentralaus|chusses und der Bezirksausschüsse sind vewpflichtet, über alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Angelegenheiten und Einrichtungen der Bank, insbesondere über alle einzelnen Geschäfte der Bank und über den Umfang gewährter Kredite Schweigen zu beobachten, auch nachdem das Dienstverhältnis oder die Zugehörigkeit zum Generasrat Zentralauss{uß oder einem Bezirksaus\husse fort- pefallen ist," Der Widerspruch dieser Vorschrift mit dem Z 181 der [M batenormung : t offensichtlih, Der § 20 des neuen Bankgeseßes [est eine allgemeine eigepfliht der Neichsbankbeamten fest. Der d 181 der Neichsaboabenordnung erkennt die Schweigepflicht gegen- uber den Pana Con runo faolig nicht an und verpflichtet im Zusammenhange mit dem § 177 die Reichsbankbeamten zur Auskunft. Den Widerspruh zwischen zwei gesebßlichen Vorschriften hat die Gesetesauslegung zu lösen. Bei Aen Alter der Geseße wird als Grundsaß dafür angenommen, daß das alte Geseß dur das wider- sprechende jüngere Geseß seine Kraft verliert. was in dem Saße des emeinen Rechtes: lex posterior derogat priori zum Ausdruck kam. Do) gilt dieser Ausdru dann nit ohne weiteres, wenn die spätere Vorschrift eine Regel allgemeiner Art, die ältere Vorschrift aber eine Sonderregel i n diefem Fall kann und wird regelmäßig auch die Eonderregel den Vorrang haben. Ob die neue Regel die ältere Gonderregel bestehen läßt tat davon ab ob die Aufhebung der

iderregel in einer im Geseß irgendwie zum Ausdruck gekommenen Veise ersichtlich ist. Denn das altere Geseß hat das für si, daß in Kraft gesebt ist, und wirkt daher so lange weiter, als das Außer- faftseben nicht Flar erkennbar ist. Geht man von diesen Grundsäßen (1s, so kann nicht anerkannt werden, daß das neue Bankgeseß die \ 177, 181 der Neichsabgabenordnung in Ansehung der Reichsbank- amten aufgehoben hat Vergleiht man den Wortlaut des § 20 B 1 des neuen Bank’geseßes mit dem des § 39 Sab 1 des alten b anfaesebes, so hat das neue Bankgesebß ledigli die allgemeine Regel p alten über die Verschwiegenheitspfliht der Reichsbankbeamten Petnommen Hätte das neue Bankgeseß die Sonderregelung der N 177, 181 der Reicésabgabenordnung irgendwie berühren wollen, jo hâtte das im Geseß zum Ausdruck kommen müssen, was aber nicht tr Fall ist Einer solchen besonderen Hervorhebung im Gesek hätte ain so mehr bedurf:, als damit der Kampf um die völlige Wieder- pri ellung des Bankgeheimnisses zunächst zugunsten der Reichsbank en!\hieden worden wäre, und als dieser Schritt notwendig au die pehnung der völligen Wiederherstellung des Bankqeheimnisses auf / t Slaatöbanken, ts\huldenverwaltungen und Privatbanken zur Pee haben würde. “skérërlichén Vörkeile wegen wurde jedoch

ér an der Ausbunft3pflicht der Banken aus den §8 177, 181 der

g bei Nr. 612 Firma Seiden- u. Klapphutfabrik eingetragen worden, mann Reinhardt Rother Prokura erteilt ist

lsfeld, Hessen 180760 ' . L ] Fn unser Handelsregister Abt. B wurde Pte der „Dampfziegelei Alsfeld sit mit beschränkter, Haftung in

l die Abänderung der 88 4 und 5 rir ufhebung des § 10 des Gesellschafts» mgen e Metragen. Das auf Gokdmark ) 000 Go annkapital beträgt jeßt

Alsfeld, den M November 1924 Hessishes Amtsgericht.

ltenbu « Thür 80763 „In Handelôregister Abt. “A it heute bmi Dttomee 24,208 Erlöschen der Firma Altenburg am 1 Deze t mber 1924. hr, Amtsgericht,

L 2 Annaberg, Er Fig QUIE, Thitr. 80762] i jer ne deldregister Abt. A ist heute VA aba und als Nele: fe tra (d nold Kohn daseldit eingetragen 1 R

t ; mitsger Altenbu L eris criy (v dag ain R ür, Amtsgericht.

Annaberg, Erzgeb,

registers, die Firma Otto betreffe

Schmiedgen i Inhaber des Handel Amtsgericht

rs, die Firma Max Zöô Felten

Dehigobenortou festgehalten. Daß das neue Bankgeseß hier eine Aenderung schaffen wollte, ist nicht ersichtlich, Etwaige Aeuße- rungen von Regierungsvertretern, die bei den gesebgeberischen Ver- handlungen im edielligen Sinne gemaht worden lind, können zur Auslegung des Gesebes nur ernecane werden, wenn ihr nken- inhalt im Geseßestexte evn einen Ausdruck gefunden hat. Das ist aber hier nicht der Fall. Reichsfinanghof vertritt hiernach die Auffassung, daß die Auskunftspflicht, die nah den §§ 177, 181 der Reichsabgabenordnung den Beamten der Reichsbank den Finang- ämtern gegenüber obliegt, mit dem Inkrafttreten des Bankgeseßes vom 30, agu 1924 Meiäesebbl I1 S. 235; Zweite Verordnung über das Inkrafttreten der Ge]ebe zur Durhführung des Sachverständigen- gutachtens vom 10. Oktober 1924 § 1, Reichsgeseßbl. 11 S. 383) n i ch t aufgehoben ist. (Gutachten vom 22. Oktober 1924 IV D 4/24.)

83. Umsaßsteuerpflicht der im Kontokorrentverkehr dem Schuldner für umsaßfsteuerpflichtige Leistungen zur Last geschriebenen Entgelie. Gehörenu die Kontokorrentzinsen auch zum umsaßsteuerpflichtigen irg Im Kon tokorrent- verkehr sind alle für umsaßsteuerpflichtige Leistungen dem Schuldner zur Last geschriebenen Entgelte mit dem Zeitpunkt der Einstellung in das Kontokorrent als vereinnahmt im Sinne von § 8 Abs. 1 des Umsaßsteuergeseßes anzusehen. Die im Zinssaldo verrehneten Zinsen bilden keinen Bestandteil der vereinnahmten Entgelte. Die An- erkennung des Abschlußergebnisses (Saldo) einer Rehnungsperiode ist ohne Bedeutung für die Vereinnahmung der umfaßsteuerpflichtigen Entgelte. Diese Löfung, die den Charakter des Kontokorrentvertrags als eines Kreditvertrags unterstreiht, wird allen Eigentümlichkeiten des Kontokorrentverkehrs gereht. Sie stimmt auch überein mit der Buchführung des Steuerpflichtigen, nah der am Schlusse der Rechnungsperiode alle Schuldposten ausgeglichen sind, was äußerlich dadurch zum Ausdruck kommt, daß ein Abs{lußstrih unter die Buchungen der abgelaufenen Rechnungsperiode gezogen wird. Die

ndhabung beim Vollzuge des nes bietet keine Schwierigkeiten. Der Steuerpflichtige \owohl wie die Steuerbehörde können die umsabsteuewpflichtigen Gntgelte, ohne umständliche Be- rechnungen vornehmen zu müssen, aus den Geschäftsbüchern ablesen. Der Steuerfiskus erhält das Höchstmaß an Umsaßsteuer, nämlich die Sieuer von allen steuerpflichtigen Umsäben, die in_ den Steuer- abschnitt fallen. Kommt es aber in einem späteren Steuerabschnitt pu einer Abminderung der in einem früheren Steuerabschnitt konto- orrentmäßig vereinnahmten Entgelte, le liegt kontokorrentmäßig eine Zurückaewährung eines Entgelts vor, die den Steuerpflithtigen nach S 34 Abs. 2 des Umsaßsteuergeseßes zur Absekung des zurückgewährten Entgelts in der Steuererklärung für den einschlägigen Steuerabschnitt berechtigt. Der Steuerpflichtige wird also im wesentlichen so be- handelt, als versteuerte er _nach Leistungen. Die Kontokorrent- zinsen kommen bei der Feststellung der umsabsteuerpflichtigen Entgelte deswegen niht in Betracht, weil die Kontokorrent- zinsen sich als Zinsen aus Kreditgewährungen darstellen, die nach § 2 Nr. 2 des Umsaßsteuergesetes von der Besteuerung aus- genommen sind. (Gutachten vom 16. Oktober 1924 V D 4/24,)

84, Obligationensteuerpflicht von Schuldverschrei- bungen. Obligationensteuerfreiheit bei dingliher Haftbar- keit der bebauten Grundstücke für die Schuldverschreibungen. Eine Baugenossenschaft e. G. m. b. H., zur Obligationensteuer für die von ihr bis zum 1. Januar 1918 nicht getilgten Schuldverschreibungen

rangezogen, hat im Wege der Rehtsbeshwerde Befreiung von der Steuer beantragt, weil ihre Obligationen keine Wertpapiere und nicht für den Handelsverkehr bestimmt seien und deshalb niht unter den für § 18 der Dritten Steuernotverordnung maßgebenden § 25 Abs. 1 wae des Kopitalverkehrs\teuergesetes fielen und weil ferner für ihre bligationen die von thr erbauten Wohnhäuser hafteten da diese ihr einziges Vermögensobjekt seien 19 Abs. 2 zu e der Dritten Steuer- notverordnung. Die Schuldverschreibungen sind auf den Namen aus- gestellt. Auf ihnen befindet sich der Vermerk, daß die Schuldverschrei- bung jederzeit auf andere Personen übertragen werden könne und daß die Umschreibung dur den Kassenführer aes{chehen müsse. Ferner ist vermerkt, daß für Kapital und Zinsen die Genossenschaft mit ihrem

l. Handelsregister. | “82 Lui ust A it heut daß dem Kauf-

Altenburg, am 2. Dezember 1924. Thüringisches Amtsgericht.

Auf Blatt 1222 des hiestgen Handels-

, ist heute eingetragen worden: rana Freund in Limbach ist ausgescieden. Färbermeister Ernst A Sehma ist chäfts, nnaberg, am 27. November 1924

Erzgeb. Auf Blatt 1253 des hiesi

te ner in Bu- | wgad HW , ist heute das Erlô omburg v, d. Höhe, fmann | der Fivma eingoteigan worden, N DN. A Nr. 413: Mheingauer Wein- | \ iht Ae,

Fsamien Vermögen hafte und daß Zinsscheine beigegeben seien. ie NRechtsbeschwerde ist unbegründet. Was zunächst die Annahme

Aschaffenburg. 80763] ,Avam Schmitt" in Klingenberg: beide zu Carl Baur, | Die Firma ist erloschen. tur i in Altenbu Aschaffenburg, 18. November 1924. ells ; Amtsgericht, Registevgericht. B in Altenburg vembe Ang E y Aae] „Gebr. Freund“ in urg: Die Prokura des Albert Gudenbevg ist

erlosWen. Aschaffenburg, 21 November 1924. mtsgericht, Registergericht.

80761]

80764]

——

Aschaffenburg. 80768] „Pulverfabrik Hasloch am Main,

(bert a A mit beshränkter Haftung" in

als Pächter | beträqt das 350

länzel Nachf.

Stammkapital nunmehr Ba

pa cbaeführt & 5 des Gesellschaft

r rt. sve ist entsprechend geändert. va eina i: enburg 22. November 1924. [80765]

Handels- t, soweit

[80770] ¡je Gesell

handlung Wilke & Stark, Bad Hombur v, d, Döbe. Offene Handelsgesellschaft, can uyd r

i 1. Oktober 19: i De rid ite over L: onnen hat. | ale

Kaufleute Adolf Wilke und Franz Stark, | Gefellshafter Kaufmann Heinrih Wagner, Dornholzhausen, von denen ieder | Bad Mas \ as allein zur aft ermächtigt ift. ad Homburg v. d. Höhe, den 29, No-

r 1924, Preuß. Amtsgericht. Abt. 4. Me laftMerivka ist ‘am 25. Ok

Bad Hombu H.-R. B 118, Strickwarenfabrik, Aktiengesellschaft, Bad

mburg v. d. aufgelöst. Kaufmann Franz Zigan, Bad mburg v. d. Höhe, i i Gesellschaft mi bescdbränkier Ha M.: ellshaft mit ränkter tung, Une An ets omburg v. d. Höhe. Die Umstellung ist | des Unternehmens is die Verarbeitung | vember Ma von Tabakwaren aller die Herstellung affe Zigaretten, Die Gesellschaft ist ferner têgericht, Registergericht. um Abschluß ustiqer Rechtsgeschäfte be- | Jn je mi wed in irgendwelher Beziehung stehen. ft kann insbesondere G tüde pa ten oder erwerben, Zweig- niéderlaîsu im Jn- und

: E mit anderen „FgOAien rt_ fusionieren, sind die l kapital beträgt 10 000 Goldn :

betrifft, die von der Beschwerdeführecin ausgegebenen Schulbvers schreibungen unterlägen, weil keine Wertpapiere und nit für den Handelsverkehr bestimmt, nicht der Kapitalverkehrs- und infolgedessen auch nit der Obligationensteuer, so hat allerdings Hirschfeld in einem Aufsaß in der Deutschen Steuerzeitung 1924 S. 329 eine dahingehende Meinung ausgesprochen. Mit Recht hat aber bereits Boethke im Deutschen Steuerblatt 1924 S. 404 sich dagegen gewendet. Wenn auch nah wie vor die Bestimmung eines Papiers für den Handelsverkehr den Beweggrund seiner Heranziehung zur Kapitalverkehrss\teuer bildet, o macht das Geseßz diese Le ang doch nicht mehr von der Fest- tellung dieser Bestimmung im Einzelfall abhängig, sondern hat dur ufstelung bestimmter Vierkmale, die es an deren Stelle seßt, eine unwiderleglihe Vermutung ausgesprochen: Das Vorhandensein eines dieser Merkmale erseßt den Nachweis der Bestimmung und der Eigene haft als Wertpapier, es kommt also nur darauf an, ob eines der grievliden Merkmale vorhanden ist. Das ist hier der Fall. Es ann dahingestellt bleiben, ob die Vorausseßungen, unter denen die Schuldverschreibungen der Besdlüverdeführerin als KLeilshulds ver\hreibungen anzusehen sind, vorliegen, denn jedenfalls geht aus ibnen selbst hervor, daß sie mit Zinsscheinen versehen sind, mithin unter § 25 Abs. 1 zu a Nr. 4 des Kapitalverkehrssteuergeseßes faller, Troßdem würde der Freistellungsantrag begründet sein, wenn die Voraussetzung des § 19 Abs. 2 zu e der Dritten Steuernotverordnun auf die Schuldverschreibungen zuträfe. Der Vorderrichter beschränk dessen Amwendbarkeit auf Fälle, in denen eine dinglie Haftung vow bebauten Grunbstücken vorliegt, während hier eine Befriedigung der Schuldverschreibungsinhaber aus den Grundstücken unter Umständen dadurch eintreten kann, daß die Grundstücke Hauptbestandteil des für die Schuldverschreibungen verhafteten Gefamtvermögens der Genossen« schaft ind. Lebteres genügt aber niht. Für die Notbwendigkeit einer inglichen Haftung spricht zunächst {on der Wortlaut der Vorschrift: Ein Grundstü haftet für eine Schuld nur dann, wenn der Gläubiger seine Befriedigung aus dem Grundstück zu suchen berechtigt ist. Das ist nicht hon der Fall, wenn er tatsählih, nachdem er cine persön- liche Forderung gegen den Shußdner erstritten hat ein dann noch ün dessen Eigentum befindlihes Grundstück angreifen kann, fondern: nur dann, wenn ihm die Befriedigung aus dem Grundstück rechtlih gesicherk ist, wenn ihm die Geldsumme aus dem Grundstück ohne Nücksicht auf dessen Germer zu zahlen ift 1113 des Bürgerlichen Gesebbubt), Der Aufbau der §§ 26 bis 36 der Dritten Steuernotverordnung führl zu demselben Ergebnis und zeigt augleich daß der Grund für die Steuerfreiheit nah § 19 Abs. 2 zu e niht. wie die Rechtsbeschwerde vermeint, in der Absicht besteht, ein Zusammentreffen von Obli- ationen- und sog. Mietzinssteuer in einer Person allgemein zu vere indern, sondern nur in dem Wunsche, möglichst zu vermeiden, daß die an der Geldentwertuna der Obligationen gemachten Gewinne sowohl bei der einen als auch bei der anderen steuerlih getroffewr werden. Das trifft aber für die Mietzins\teuer nur dann zu, went die Obligadionsschuld als dingliche Belastung des Grundstücks er- cheint, Denn diese Steuer dazu bestimunt, für die Finanzen die Vorteile nußbar zu machen, die der bebaute Grundbesiß als Eins fommen8quelle durch die Entwertung der auf ihm lastenden Schulden einerseits und durch die allmählihe Angleihung der Mieten an den Friedensstand andererseits erfährt, wird nur dur die auf dem Grunb- tüd dinglih ruhenden Lasten beeinflußt 28 Ab#\ 3 und 5), und deshalb kann nur für diese der § 19 Abs. 2 zu e die Besteuerung in die Steuer vom Grundbesiß verlegen Umagekehrt {ließt die Obligationensteuer die Besteuerung des nicht bebauten Grundbesikes nur dann aus, wenn fie Schuldverschreibungen trifft, die als dingliche Last auf dem Grundstück haften 35 Abs. 1 zu b). Daraus ergibk sich, daß die Annahme der Nechtsbeschwerde, bei der Beschcänkung der Ausnahme auf dingliche Lasten trete eine unterschiedlißhe Bee handlung der Schuldner ein, je nachdem sie ihre Obligationen dinalich gesichert hätten oder nicht, in dem von ihr damit verbundenen Sinne nicht zutrifft. Die Obligationensteuerfreiheit des einen findet ihr Gegengewicht in der Begünstigung bei der Grundbesibsteuer des anderen. Da eine dinglihe Verhaftung des Grundbesives der Be- schwerdeführerin für ihre Schuldverschreibungen unstreitig nichk besteht, so kann sie mithin die Befreiungs8vorschrift des § 19 Abs. 2 zu e P wi Anspruch nehmen. (Urteil vom 24. Oktober 1924

omburg v. d. Höhe, bringt als seine Stammeinlace Fabrikatiensma|chinen und Geräte im Werte von 9000 Goldmark? in die Gesellschaft ein, so daß ne Stamms einlage hierdurch voll geleistet ist. G gas ober 1924 festgestellt. Geschäftsführer ist dex

{80769] | Kaufmann Heinrih Waaner, Bad Hom- x v. d. Höhe. burg v, d. Höhe. Dem Kaufmann Anton ddeutshe Wirk- und | Amrhein und der Ehefrau Wilhesminge 1 ad | Wagner, geb. Smidt, beide Bad Hom- he: Die Gesellschaft i} | burg v. d. Höhe, ist Prokura in der Weiss erteilt, daß sie die Gesellschaft nur ae- meinschaftlich vertreten können. Die Be- kanntmahungen der Gesellschaft erfolaen

nur durch den Deutschen Reichsanzeiaer. Gegenstand | Bad Homburg v d. Höhe, den 29, No-

924. Preuß. Amtsgericht. Abt, 4, Bad Oeynhausen, [80771]. unser Handelsregister Abt. A dem vorgenannten | Nr. 445 da heute die Firma „Paul Wolff, Holzhandlung“ mit Sib in Oeyns- hausen und als deren Inhaber der Kauf- „mann Paul Wolff, Bad Oeynhausen, Noonstraße Nr. 3, einaetraaen worden. nhausen, 29. November 1924. Das Amtsgericht.

rtvetung der Ge-

e, ist Liquidator. igarettenfabrik Heiwa

Art, insbesondere und der Handel mit

rund-

Auslande er-

amm- Der