1848 / 64 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

D R r t P 4

pen Ee

ec Ee art 1.

Wechsel - Course.

250 Fl. 250 Fl. Hambu 306 L. do. 300 Mk. ] Lst. 300 Fer. 150 Fl. 150 Fl. 100 Thlr.

O Thlr.

Frauvkfurt a. M, südd. W. .e«---.+--- 224) Fl. - 100 SRbI

Amsterdam

do.

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss. « Fs 2 Mi 56 26 Petersburg -ch.-- Z W ocben | 1024 | 1015

Tnländische Fonds, Pfandbrief-, Kommumal- Papiere und Geld Course.

|Zt.| Brief. | Geld. | Gew. [Zf.| Brief. Kur-u,Nm.FPsdbr. 35 887 Schles1sche do. 135

do. I.t. B. gar. do.|35 em Pr. Bk-Anth.-Sch'—| 7 Ti

Seeh. Prän. Seb. | -| K.u.Nm. Schuldv. |3Z/ Berl. Stadt-Obl. |37 W estpr. Pfandbr. [e Î

Groszhb.Posep do. | 4 ) | j }

do, do. Frnedrichsd’or. -| l 13% 12ck 121 ti

And.Goldm.à Stb. |— Dizconto. 55

Ostpr. Pfandbr.

Pomm. do.

Ausländiseche Fends.

j Zoln neue Pfdbr. 4| | Jo. Part 5090 FI.| 4 | | ¡

Russ Hamb. Cert | 5

l

do. beitHlope3. 4.5. 5 F rar |

|

|

|

300 FI.|—| Hamb, Feuer-Cas. 35| D

A 0e 2A ¿M do. do do. Stiegl. 2. 4.A.| E a do. v. Ribsecb.Lst.| D do.Foln.SchatzO0.! 4 | | f do. do. Cert. L.A.| 5 | S | | do.do.L.B.290FL

| Pol. a. Pfdbr.a.C.| 4 |

do.Staats-Fr. Anl. |—} Holl. 25 2% Int. |25| 81 5759 icarh.Er.O. 40 th.|— | Sardin. do. 36 Fr. |—

l

|

l | N. Bad. do. 35 Fl. A j [

a |

-

ie Ankäufe in Eicenbahn - Actien und Fonds dauerten auch heute fort,

Prioritäts - Obligationen.

Auswärtige Börsen.

Breslau, 4. Juli, Louisd’or vollw. 1127 Br. Poln. Papiergeld 89:2. bez, u, Gld. Oesterreich, Banknoten 874 a 4 bez, u, Brf. Staats - Schuldscheine, 32þproz.,, 714 bez. und Gld. Schles. Pfandbr. ros, 91 Vors do, Lt, D, 4proz. 904 Gld.; dv. 35 proz. TIA bez. Poln. Pfandbriefe, neue 4proz. 84%. a 5 bez, z do. Partial-Loose a 300 Fl. 8&4 Gld.; do. a 500 Fl. 57 Gld.

Actien, Oberschl. Litt. A. 34 proz. 75 Gld.; do, Ltt: D. ZL proz. 75 Gld. Bres!lau-Schweidn, - Freiburg Ayroz, 732: Vez und Gld. Niederschles, - Märk. Z2proz. 64 Old. z do. Prior. 5 proz. 88 Gld.+ do. Ser. UI, 5proz, 79 Gld. Krafgu = Oberschl. 4 proz, 30 Gld. Friedrid-Wilhelms-Nordbahn 4 proz. 34 bez, u. Gld,

IViea, 3. Juli. Met. 5proz. 70%. 4proz. 59, proz, 44. Anl, 34: 1122. 39: 75, Nordb. 100. Gloggn. 92. Mail. 022 Livorno 663. Pesth 624. B, A. 1010. K. K. Gold 18 %.

Die Börse fest und steigend.

Leivzig, 4. Juli, L, Dr. Part, Oblig, 902 G. Leipz. B. A. 150 Br. Leipz. Dr. E. A. 87 Br., 864 G. Sächs. Bayer. 713 G. Sächs. Schles. 635 Br., 624 G. Chemn. Riesa 24; G. Löbau Zitt, 21 G. Magdeb. Leipz. 4 B A, B O O 0B. /7 Vr:, (6:0. Altona Kiel 807 G. Deß. B. A. 82 G, Preuß. B. A. 77 Br., 76 G.

Kondon, 1. Juli, 3proz. Cons. 85, a. Z. 84%: 040ro 89. UrD, 117,1 a0Proz Ur Pass, 3. Juf, 142. 4proz, 065. Portug. 1524. 4proz. 175. Russ. alte 93. Mex: 17,46%.

(Engl. Fouds stiegen bedeutend. Vou fremden Fouds war nur in span, 3yroz. etwas Geschäft, Eisenbahn-Actien fester.

K E UTREIE E OTTISE E TSE; I

ns ZCRAnntinaungtsttmn. | Hypothekenbuche Vol. stück, gerichtlich abges

[484] Edt A lC tat 0.1 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Carl Friedrich Wilhelm Laudon, zu welchem drei verschuldete Grund- stücte und cine große Anzahl ausstehender, größtentheils unsicher schemender Forderungen gehören, is durch Ver- fügung vom 30, August v. J. Konkurs eröffnet wor- den. Zur Anmeldung der Forderungen an die Masse stebt ein Termin auf deu 24. Oftobex c., Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerich!s\telle an, Alle diejenigen, welche Ansprüche an die Laudonsche Masse zu haben vermei- nen, werden daher vorgeladen, in gedachtem Termine in Person oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten, wozu die Justiz-Kommissarien Keller, Vogel, die Justiz= räthe Dr. Bardeleben und Jochmus vorgeschlagen wer den, zu erscheinen und thre Forderungen anzumelden und nachzuweisen, Die Ausbleibenden werden mit allen ihren Forderungen an die Masse präkludirt und es wird ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen guserlegt werden, Frankfurt a, d, O,, den 21. Juni 1848, Königl, Land- und Stadtgericht.

7. Dre 10U

[379 b] P

hierselbst speziell

[485] E101 -Citlat Lo it

Das sogenannte Mathingsche Bauergut zu Schöne- walde, zu welchem nah einer im Jahre 1750 aufge- nommenen Taxe 143 Scheffel 8 Meyen Aussaat Land und Wiesen von 8 Fuder Heu gehören, i bisher zu- gleich mit dem der Stadt-Kommune zu Luckau gehöri- gen Schäferei-Vorwerke daselbst verpachtet gewesen, Die Stadt-Kommune zu Luckau beansprucht nun das Eigen- ihumsrecht an diesem Gute und hat auf Anlegung eines besonderen Hypotheken-Folii und Berichtigung ihres Be- sigtitels bei uns angetragen. Es werden daher alle un- befannten Neal-Prätendenten, welche ein besseres Recht an diesem Gute zu haben vermeinen, hierdurch vorge- laden, ihre Ansprüche in dem auf :

den 12, September 1848, Vorm. 141 Uhx, an ‘hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine geltend zu machen, unter der Warnung, daß die Außenbleiben- den mit ihren ctwanigen Neal - Ansprüchen auf das Grundstü werden präkludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird,

Lucfkau, den 9. Juni 1848. i :

Königliches Land- und Stadtgericht,

judicio daß sie

[430 b]

[369] Nothwendiger Verkauf, Stadtgericht zu Berlin, den 20. April 1848, Das dem Nestaurateur Franz Joseph Pietsch zuge-

Geld. | Gem.

am 20, September 1848, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Tare- und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

Nachdem der hiesige Kaufmann C. Jnsuffizienz einbekannt und über dessen V Konkurs eröffnet ist, so werden alle diejenigen, welche Wiese und dessen Vermögen Ansprüche und Forderungen irgend welcher Art machen zu können sich berechtigt halten sollten, hiermit geladen, solche in einem der auf den 20sten k. M. und

an den Kaufmann C. L.

die etwa in Anspruch zu nehmenden deduziren, bei Strafe der in termino den 1. j gleichfalls Morgens 10 Uhr, auszusprechenden Präklu- sionz wobei auswärtigen Kreditoren zugleich aufgegeben wird, procuratores ad Ácta zu bestelle 1 sonst bei den in dieser Konkurssache verden zugezogen,

vorkommenden Verhandlungen nicht 1 lußnahme der

vielmehr an die ordnungsmäßige Besch übrigen Kreditoren werden gebunden werden. Jn dem ersten Liquidations-Termine, den 20sten k. M,, haben Creditores zur Beschlußnah eines gemeinen Anwaltes , Masse und wegen sonstiger al dieses Konkurs - Prozesses be sih einzufinden, sub praejudicio den, daß der Beschlußnahme der nenden werde nachgegangen werden. Datum Greifswald, den 29, Mai 1848. Direktor und Assessores des Stadtgerichis. (L. S.)

Rheinische Eifenbahn-

350 Zerliner Börse vom 5. Ful i.

Stamm - Actien. Kapital. |

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 34 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar-

ß:

Börsen-Zins- Rechnung. Rein-Ertra 1847.

Eisecnbahn-Actien-

Prioritäts - Actien. | Kapital.

Tages - Cours.

Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung a 100 pCt. amortis.

Zinsfuss,

Tages - Cours:

Berl. Anhalt Lit. A B. do. Hambur do. Stettin -Starg. . do. Potsd.-Magd... Magd.-Halberstadt do. Leipziger Halle-Thüringer Coln = Md O: ¿04 - 40. A (69- Bonn- Co 1. Tes Düsseld. Elberfeld .. Steele - Vohwinkel... Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn Oberachl. Tat. A. do. E ¿de Cosel - Oderberg Breslau - Freiburg .…. Krakau - Oberschl.... Berg. -Märk. ......-- Quittungs - Bogen- Berl. Anhalt. Lit. B. Stargard - Posen Brieg -Neisse .…..-.-- Magdeb.-Wittenb....

Aachen-Mastricht .…. Thür. Verbind.-Bahn

Ausl. Quittungsbog- Ludw.-Bexbach 24 FI. i Ei 0 Friedr. Wilh.-Nordh.

Madrid , 20.

| Geld, 225

Schluss -

Pap.), Iproz.

| 3,500,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000

13,000,000 4,500,000

2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,500,000 4,000,060

2,500,000 5,000,000

4,500,000 2,750,000 5,600,000

8,525,010 8,000,000 £,000,000

Junt,

| Londoner Wechsel 41, 50 Gld,

Markt - Berichte. Getraideberiht. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt : 49 Rthlr.

Berliner

Weizen 45—

1,151,200 | 1,527,000 1,100,000 | 10,000,000 | 1,500,000 1,429,700 |

1,100,000 |

Course von

fa f fa 4 P a m a f f S l} 4 e S

(2,6, we N”

1s 1 D R H

S R A | 4 BP |

| 4 | 9 | 4 80 4 | 8

und sind die Course in Folge

3proz. 222 baar (nah der Börse 22 137 Pap. (nach der Börse 13 Gld. | oder todte Schuld 45 Pap. (nah der Börse 45 Gld.) Coupons 8 42 | Geld. Ferdinands - Bank 80 Pap,

Pariser

Roggen loco 26—29 Rthlr.

Hafer 48/52 pfd. 16—17 Rthlr.

(Herste 21—23 Rthlr.

Napps 52—54 Rthlr.

Rübsen do.

Rübsl loco 95—ck Rthlr. » “Juli /Aug-. 10 Rthlr. Br.

» Sept: Olk 10% Nthlr, Br,, 5 V.

Spiritus loco 165—4 Rthlr. » Sept. /Okt, 15 Rihlr,

Stettin,

; 4, Juli. Rogen in loco 85,/86psfd. 24 Rthlr., | 87 /88pfd. 25 Rihlr. bezahlt, 82pfd. pr. August 245 Rthlr. Bkr. pr:

Sept. /Okt. 25 Rthlr. bezahlt und Br. Heutiger Lastadie-Landmarkt : E U

Weizen 10)

T Dl

hörige, in der Dorotheenstraße Nr, 84 belegene und im 2, Nr. 253, verzeichnete Grund- häyt zu 20,676 Thlr. 20 Sgr,

E O0 C l a mm a

Dr. Teßmann.

Gesellschaft.

Nachdem in der am 30. Mai ec. in Aachen stattgehabten ordentlichen Gene- S, ral-Versammlung beschlossen worden ist:

R den Actionairen eine-Dividende von 4 Prozent sür das Jahr 1847 zu gewähren, diese aber vor der

Roggen 14

Born. 414 hx,

L, Wiese seine ermögen der

den 4. und 18. Juli d. J.,

jedesmal Morgens 10 Uhr, : angeseßten Liquidations -Termin vor dem Stadtgerichte anzumelden und zu verifiziren, auch Vorzugsrechte zu August c.,

n, eo sub prae-

me wegen Bestellung wegen Disposition über die lgemeiner, die Behandlung trefender Angelegenheiten für die Ausbleiben- Mehrheit der Erschei-

Gerste Hafer 4

Gemäßheit

liche landesherrliche Genehmigung nachgesucht, Z dürfen diese in kürzester Frist erwarten und werden gleich

nach deren

die öffentlichen Blätter davon benachrichtigen, woselbst sie ihre Dividenden-Coupons gegen die zu emittirenden 5 Prozent-Obligationen umtauschen fönnen,

Köln, ven 29, Juni 1848,

[433 b

Ad tätigten Nachtrages zum Statute unse- E IY rer Gesellschaft stattgehabten 2ten

Privat-Juteressenten überlassenen 20,570 Stamm-Actien Litt. B. sind folgende Nummern gezogen worden ;

Nit. 73.

1194, 1367. 3544. 5185. 6690, 7, 8143. . 9803, 9827. 10026, 10138. 10189. 10246.

33069, 4784, 6562, 8091, 811 9 126, 9801 10366, 11627. 13992, 14872. 15890, 17211. 18241, 419036. 19682,

Kenntniß, zum Nenn ber d. J.

den für die Zeit vom 4. Januar 107 ab ausgegebe- nen Zins-Coupons und Dividenden einen, nigl. Regierungs - Hauptkasse in Breslau T Gäine Betrag fehlender Zins-Coupons bracht wird vom Kapitals-Beirxage in Abzug gebracht,

Cöln - Minden 677; G.

Hand noch nicht ba ont x für mit 5 Prozent jährlich zu verzinsende, aus den Jnhaber lautende Obligationen à 40 Ur, das Stück auszugeben, H N

so haben wir die zur Ausführung dieses Beschlusses 1n

| ; A, Oberschlesische Eisenbahn.

10725. 11888, 13293, 14293, 14970, 16228, 17261. 18264. 49068. 19961. E Wir bringen dies mit dem Bemerken zur öffentlichen

werthe der gezogenen Actien vom 15, Dezem-

Berl.-Anhalt

577 G do. Hambur

79% G. exel, Div. do. Potsd.-

42 B. do. do. os Magdeb.-Leipziger .. E Halle - Thüringer .…..

467; 6, Cöln - Minden

672 a 69 bz. Rhein. v. Staat gar..

47 a 46 bz. u: Q; do. 4, Priorität... S do. Stamm-Prior...

Düsseldorf-Elberfeld.

Niederschl. Märkisch. do. do. do. ITI. Serie. do. Zweigbahn do. do.

Oberschlesische

81 bz. a. G6.

4

1,411,800 5,000,000 2,367,200 3,132,800 1,788,000 4,000,000 3,674,500 1,492,800 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000

152,000

148,000 1,276,600

Cosel - Oderberg... Steele - Vohwinkel... Breslau - Freiburg . - |

|

Dresden-Görlitz .. -- Leipzig-Dresden .…..- Chemnitz - Risa

Sächsisch-Bayerische Kiel - Altona ……..- Sp. Amsterd.-Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.

Ausl. Slamm- Act.

Tessen heute wiederum beträchtlich gestiegen.

Pass. Des A 44 Wechsel 4, 27 Papier. Sp Jeil zweiter Hand ohne Fässer

Rüböl in loco 9 N Breslau,

Roggen 27, 30 bis Ravps 55 bis

Kleesaat. E! 11 {öner Qualität fol a 2 Spiritus 85 bez. Jnhaber auf 85, halten. Réböl 95 Brief. Zink nichts gemacht.

Erbsen

ls

Wenn

1dern da - |

ar auszuzahlen, #0!

des Gesezes vom 17. Juni 1833 Q A i Wir

Eingang die Actionaire der Gesell schast durch

rest nach

D Drectio n werden.

E E 4321

Bei der heute in Gemäßheit der Be- [ Y stimmungen der §§. 11. und 12, des

» unterm 11. August 1843 Allerhöchst be-

Ausloosung von 124 Stücken der an

262. 656, 763, 834, 1160. 1832, 1910. 1946. 3031, 3976. 4172, 4592, 4622. 5570. 5896, 5936, 6205. 7480. 7640, 7879, 7911. 8601. 9075. 9168. 9281,

74 T9, (0. 1656, 1733. 3576. 3844. 5390, 5408. 6804, 6949. 8240,

peluvs

10863. 10897. 10968. 11225, 11596. 12575, 12629. 12633, 12630. 12800. 13457. 13519. 13836, 13938, 13957. 14353. 14403, 14423. 14561. 14825. 15021. 15296. 15374. 15457, 15732. 16357. 16617. 16724. 16731. 16746. 17317, 17398. 17718. 17869, 418114, 18274, 18348. 18697. 18714, 18819. 19103, 419254. 19399, 19630, 19659, 20283, 20359.

[431 b]

Le D

neur de payés à daß die Auszahlung der Kapitals - Beträge

ab gegen Aushändigung der Actien, n€

bei der K0- Der

und Divi

Roggen 24 a 26 Spiritus angenehmer,

Das eingetretene preise niedriger notirt werden mußten.

nebst den beizubrin denscheinen nicht vom 15. 5 Jahren abliefert oder für de! ren gerichtlihe Mortifizirung m jährigen Zeitraums nachweist , 6. 15. des bezüglichen Statuten- das öffentliche Aufgebot der Act Dividendenscheinen bci dem hi: richte nachgesucht, die Kosten des Kapitals-Betrage der

teistüßungS- Breslau, den 1

les coup0ns ec

à Bruxc 2 Amsterdam chez Mr. à Paris chez Mr. Hottinguer & Co.,

à Londres chez Mr. L. R. Bischo ffsheim,

250,000 325,000

400,000|

6,000,000 4,500,000 3,000,000 6,000,000 2,050,000 | 6,500,000 4,300,000

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annar inne E

[Börsen |Zinsen

ia 16 ja fn f Of D

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Reinert 184

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|

von Preussischen Bank - Antheilen 775 G-

Besonders begehrt waren alle Arten von

Pp el) €t

99

dei dei

Gerste 18, a 20 18 aus erster Hand 1—225 %, mit Fässern pr. August zu 23% zu haben.

Hafer 14 a 16

Erbsen

26 a 28 Rthlr. zur Stelle und aus 23% zu machen,

thlr. Geld, pr. Sept. /Okt, 9% Rihlr, bez.

33 Sgr.

Gerste 23, 25 bis 27 Sgr. Hafer 18, 19 bis 205 Sor. 57 Sgr.

tie von

20

baldige Lieferung. 2000 Schffl. a 60 Sgr. begeben worden.

Winter-Rips 54 Sgr. Eine Par Ctr. Rthlr. verkauft sein.

Die Kauflust ist ein bischen besser, weshalb

U S O Et nenen

er Inhaber einer a genden Zins-Coupons Dezember d. „s.

Actien entnommen

neue

usgeloosten

1 Fal cht innerhalb so wird von uns, dem

4. Juli, Weizen, weißer 48, 52 bis 55 Sgr. z gelber 45, 49 bis 52 Sgr.

Pro August sind

weiße Waare in

ne Wetter war Ursache, daß die Roggen-

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober - Hofbuchdruerei,

Actie dieselbe und Dividen- ab innerhalb ( des Verlustes de- dieses füns-

Nachtrags entsprechend, en nebst Coupons und sigen Königl. Stadtge-

Verfahrens aus dem und der Ueber=

erfolgter Präklusion an die Pensions- und Un-

gemacht werden.

Anhalt un

Banque Administration de Rentes § Banque de Certisicats de

irec teur

prévenr

Diejenigen Inhaber vor

Kasse der Gesellschafts-

¿QUI 1818 Der Verwältungs- Rath

welche die Beträge der am 1-/ fallenden Coupons in Ber werden hiermit aufgeforde

bi. SPALesSLCTIS (

bei den Unterzeichneten z zu präsentiren. angemeldeten Coupons wird zu

lin 21 rt,

len 28...

der Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft,

Berlin, den 4. Juli 1848.

Brüderstrasse No. 9-

de Belgique-.

de la Banque les porteurs des dits Gertificats que héant le ler Juillei courant, seront

partir de ce jour:

Beamten ausgezahlt

, Aproz. Russ. Ho peschen Certifikaten,

43. August d. J. 1 erheben wünschen, die betreflenden Coupons

Juli d. J.

ur Anmeldung und Abstem- Der Zahlungs - Ternun der

ver-

seiner Zeit bekannt

d Wagener,

ous la Direction de la Belgique. Rente Belge 24 %.

de Belgique a lPhon-

lles aux caisses de la Banque,

L.R. Bischoffsheim,

Goldschmidt & Avigdor,

Le tout consormément

le Ler Juillet 1844, et Bruxelles, le Ler Juillet 1848.

à Francsort chez Mr. B. H. Goldschmidt, à Berlin chez Mr. Mendelssohn & Co.,

au taux du change u Jour.

à Pavis publié par la Banque

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für z 4 E j pr 8 Rthlr. - -1 Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Bei einzelnen Nummern wird

der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

L

E Amtlicher Theil.

Deutschland.

Bundes - Angelegenheiten. Frankfurt a, M. der dentschen National-Versammlung.

Preußeu. Münster, Strenge Paß-Maßregeln in den Niederlanden.

Oesterreich. Noveredo, Die Piemontesen,

Sachsen. Dresden, Kammer- Verhandlungen, Fahrt beider Kam- mern nach Pillniy. :

Baden. Karlsruhe, Kammer-Verhandlungen,

Penn Kassel. Ünordnungen. achsen -Weimar. Weimar, Konmissijon zur Ablösung grundherr- licher Nechte, Abschaffung körperlicher Züchtigung, 5 |

3 A us land.

Fraukreich. Paris. Notenwechsel zwischen Normanby und Bastide. Ernennungen, Erörterung des Verfassungs - Entwurfs in den Abthei- lungen, Bank - Status. Ertrag der Einfuhr - Zölle, Die Na- tional-Werkstätten, Entwaffnung und Untersuchungen, Verhastungen, Gebliebene und verwundete Generale, Vermischtes.

Großbritanien und Jrland. London, Beruhigendere Nachrichten aus Jrland. Chartisten- Prozeß, j :

S aa ne Laien in der Nepräsentanieu-Kammer.

atischen Beziehungen zu F ei, Der \säch\i} \

Handels- und Boeleuta Eta S

Verhandlungen

Die deutschen Farben vom Militair getragen,

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Kaiserlich österreichishen Hauptmann Ritter von Lebzel- terun im Infanterie-Regiment Prinz Wasa den Rothen Adler-Orden dritter Klasse; und

Dem Schichtmeister Joseph Bauch aus Montabaur im Nas- sauischen die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen ; « = DEN Landgerichts - Rath Meyberg zu Saarbrücken zum stän- digen Kammer-Präsidenten bei dem Landgerichte zu Elberfeld; und

Den Assessor Winkler bei der Jntendantur des Garde - Corps zum Militair-Jntendantur-Rath zu ernennen.

Angekommen: Se. Excellenz der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich württembergischen Hofe, General-Lieutenant von Thun, von Stuttgart.

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

KSundes-Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 4. Juli, (D. P. M) 30 e Siz / Lid la A en National - Versam mlung. Nach Verle- sung des Protokolls theilte der Vorsibeude von Gagern mit, daß die provisorishe Regierung von Schleswig - Holstein sür die stenographi- {chen Protokolle und für die Korrespondenz der Abgeordneten die Portofreiheit bewilligt hat. Bei Uebergang zur heutigen Tagesord- nung, der Berathung über die Grundrechte, nahm zuerst Bescler als Berichterstatter des Verfassungs-Ausschusses das Work zu einigen em- leitenden Bemerkungen *) und beantragte zum Schlusse Namens des

*) Wir geben nachstehend die dem gedruckten Bericht vorausgeschickte Begründung des Entwurfes, Die erste Frage, mit welcher der von dieser hohen Versammlun bestellte Verfassungs-Aus chuß sich zu beschäftigen hatte, war die: welcher Theil des Verfassungswerkes von ihm zuerst in Angriff zu nehmen sei. Junere und äußere Gründe, auch in zahlreichen Anträgen von Abgeordneten hervorgehoben, führten zu dem bald gesaßten Beschluß, mit der Feststellung der allgemeinen Rechte, welche die Gesammtverfassung dem deutschen Volke gewährleisten solle, den Anfang zu machen, Der Ent- wurf, welchen der Ausschuß sich gegenwärtig Ihnen vorzulegen beehrt, ist das Ergebniß der in demselben gefuhrten Verhandlungen, Er ist ein selbst- ständiges Werk, wenn auch die zum Theil sehr shäpbaren Vorarbeiten An- derer dankbar dabei benußt worden sind. Auf schon bestehende Versassungs- Geseye is natürlich die gebührende Nücksicht genommen, und namentlich aus . der belgischen Verfassung, die sich in {weren Zeiten der Gefahr bewährt hat, Manches entlehnt worden, Ein Bericht des volkswirth\chast- lichen Ausschusses über Verhältnisse, welche zum Theil auh vom Verfassungs- Ausschusse behandelt worden sind, ist leider so spät eingegangen, daß er von dem leyteren und selbs! von dem Berichterstatter, dem die möglichste Be- eilung zur Pflicht gemacht war, nicht mehr benußt werden kounte, Jm All- gemeinen exfanñte der Ausshuß es als seine Aufgabe, diejenigen Grund- rechte klar und bestimmt aufzustellen, deren verfassungsmäßige Anerkennung das deutsche Volk zu erwarten befugt ist, Auf leere Theorieen und will- fürlih ersonnene Systeme durfte dabei freilich keine Rücksicht genommen werden z es kam darauf an, nur das wirklich Erprobte zur Geltung zu brin- en und aus dem reichen Stoff des. Möglichen und Wünschensweithen das- jenige herauszufinden, welches unserer Volksthümlichkeit, unseren gegenwaär- tigen Bedürfnissen entspricht und unserer nationalen Entwickelung die beste Förderung und Sicherung Le Denn nicht blos auf die nächste Zukunst durfte unsere Sorge gerichtet seinz das Verfassungswerk, welches jebt Un- ternommen is, soll ja die Einheit und Freiheit Deutschlands, das Wohl des Volkes für die Dauer begründen. Es soll cinen großen Wendepunkt ín der deutschen Geschichte bezeichnen und auch für späte Geschlechter si noch segensreich erweisen. Das kann aber nur dann mit Zuversiht erwa!tet werden, wenn au jene Volksrechte dem festen Bau eines einheitlichen,

Preußischer

Staats-Anzeiger.

Berlínu, Freitag den 7.

Ausschusses: Es solle eine zweimalige Berathung und Abstimmung über jeden einzelnen Paragraphen der beantragten Grundrechte des Volkes stattfinden, Die zweite Abstimmung beginnt, so wie die erste Berathung und Abstimmang zu Ende gesührt und die neue Redaction nach der ersten Beschlußnahme vom Ausschusse vor- gelegt ist. Der Redner gründete den Vorschlag einer zwei- maligen Berathung auf die Nothwendigkeit einer genauen Erwägung der Deutschland für lange hinaus Gesebe gebenden Beschlüsse in \v wichtigen Dingen. Es sei übrigens von dem sih ausbildenden par- lamentarishen Takt zu erwarten, daß die zweite Berathung nur das Wichtigere 1nd die Herstellung der Uebereinstimmung einzelner, viel- leiht disharmonirender Beschlüsse umfassen werde. Eine zweima- lige Berathung umfassender Geseße sei ohnehin parlamentarischer Gebrauh, Schwetschke von Halle stellte den Zusaßzantrag, daß die erste Abstimmung nicht namentli stattfinden soll. von Linde erklärt sih für den Ausschußantrag, da die verschiedenartigen eigenthümlichen Verhältnisse in Deutschland aufs genaueste im Auge behalten werden müßten. Löwe von Kalbe ist der Meinung , daß die Versammlung nur legalisiren soll, was die Nation seit dreißig Jahren ausgearbeitet hat. Dazu is eine nochmalige Durhberathung niht nothwendig, und es wird genügen, die aus den Beschlüssen der Debatte hervorgegangene Endredaction zur Prüfung vorzulegen. Die National - Versammlung darf es nicht wagen, nach fast zwei- monatlichem Zusammensein auf die vorgeschlagene Weise Zeit zu vergeuden. Lette verlangt, die {ou lange und vielfa bera- thenen kostbaren Güter der Nation so bald wie möglich zu geben. Er beantragt : daß, nahdem über alle einzelnen Punkte beschlossen worden sei, das Ganze von dem „Ausschuß in einer End- redaction zur endlichen Beschlußnahme vorgelegt werden solle, Der Präsident macht, was die von den Rednern erwähnte bisherige Durh- berathung in der Nation angeht, darauf aufmerksam, daß ihm schon 17 Verzeichnisse von Amendements vorgelegt worden, Fuchs von Breslau is gegen zweimalige materielle Berathung, verlangt aber

nationalen Staatswesens als dessen Bestandtheile eingefügt und jeder ein- seitigen Einwirkung des Partikulgrismus und der Sonderinteressen entzogen werden. Bei dicse Höhe der Aufgabe war ‘es aber unvermeidlich, mit gro- ßen Prinzipien in cine Menge vou Zuständen und Verhältnissen reformi- rend einzugreifen, denen altes Recht und Gewöhnung zur Scite stehen, und denen unter gewissen Vorausseßungen und in beschränkten Kreisen auch die innere Begründung nicht unbedingt abgesprochen werden fann; Jn diéser Hinsicht galt es, mit Mäßigung zu verfahren und nur dasjenige unerbittlich zu entfernen, was sih dem großen Werk der nationalen und staatlichen Wie- derherstellung feindlich entgegenstellt oder doch gefährlich erweist, die be- sonderen Einrichtungen und Gebräuche aber, welche sih in ihrer beschränkten Geltung friedlih zum Ganzen fügen, ungefährdet bestehen zu lassen. Diese Mäßigung hat der Ausschuß in seinen Beschlüssen festzuhalten gesucht, und namentlih, wenn es sih vom der Aufhebung rechtlich begrün- deter Befugnisse der Privatpersonen handelte, hat er ernstlich erwogen, ob und inwieweit sich eine solche ohne den Vorbehalt ciner Entschädigung recht- fertigen lasse, Aber auch da, wo es auf die Aufstellung neuer Prínzipien

ankam, hat er nicht unterlassen, sich die Frage vorzulegen, ob auch jeder

daraus entspringende Folgesaß sicher übersehen werde, und in wenigen wich-

tigen Fällen hat er sich lieber begnügt, nur einzelne Sagungen aufzuneh-

men, als ein allgemeines Prinzip, dessen Wirkung nicht zu berechnen \chien,

auszusprehen, An eine systematishe Vollstäudigkeit ist aber bei der

Ausarbeitung des Entwurfs natürlich nicht gedacht worden; es kam nur

darauf an, das Nothwendige aufzunehmen. Jm Einzelnen konnte es \rei-

lich in dieser Hinsicht an einer Verschiedenheit der Meinungen nicht fehlen,

und manche der eingebrachten Minoritäts -Gutachten sind nicht deswegen

nothwendig geworden, weil die Mehrheit verschiedener Ansicht war, sondern

nur weil sie dafürhielt , die betreffende Vorschrift gehöre nicht unter die

Grundrechte des Volkes. Einzelnes ward der Landcs - und Reichs - Geseh-

gebung, Anderes wieder späteren Theilen der Gesanimt - Verfassung vorbe-

halten; zuweilen freilich chien der Gegenstand weniger der Gesetzgebung,

als der Thätigkeit der Regierungsgewalt , welche zum unmittelbaren Han- delu berufen is, anzugehören. Ju diesem Sinne die ihm gestellte Auf-

gabe erfassend , is der Aus\cchuß stets bemüht gewesen , diejenigen Normen

aufzufinden, welche geeignet sind, der freien und kräftigen Entwickelung un-

seres Volkes ihren Weg zu ebnen und zu sichern. “Es wäre in mancher Hinsicht wünschenswerth gewesen, wenn der Ausschuß sich dabei auf die

mehr vorshauende Thätigkeit der Geseygebung hätte beschräuken, sich nur

mit dem, was gelten soll, hätte beschästigen können, ohne so oft genöthigt

zu sein, auch dasjenige zu beachten und mit seinen Verfügungen zu erfas-

sen, was nicht mehr gelten soll, Allein in dieser sreien Weise durste nicht immer verfahren werden; dazu is der deutsche Nechlsboden noch zu wenig

geebnet. Zuweilen war es unerläßlich, einzig und allein die Aufhebung

einer Einrichtung oder eines Rechtsverhältvisses auszusprechen, ohne daß et- was Neues an die Stelle zu kommen brauchte; manche Saßzung wiederum ist dadurch, daß sie vom Geseygeber ausgesprochen worden, noch nicht ver- wirkliht, Es bedarf der Vorbereitung, der Vermittelung zwischen dem neuen Rechte und dem, was früher gegolten hat. Durch diese Einflüsse ist der vorgelegte Entwurf in seiner Fassung mannigsah bestimmt und bedingt wor- denz er ist weniger kurz und klar, als es zu wünschen gewesen wäre, Aber die Bedeutung der Sache mußte den formellen Anforderungen vorgehen, Noch aus einem anderen Grunde ist es nothwendig, auf die \o eben be- rührten Umstände besonders aufmerksam zu machen. Mag nämlich später be-

{lossen werden, die hier zusammengesaßten Volksrechte nur als Theil der Ge-

sammtverfassung erscheinen oder sie für sich allein sofort in Wirksamkeit treten zu

lassen, stets wird die Frage sich aufdrängen, in welcher Weise für ihreVollziehung

zu sorgen sei, Dabei wird sich denn die verschiedene Natur der einzelnen Gesehz- Vorschriften bemerklich machen: einzelne können sofort ins Leben treten, an- dere bedürfen dazu einer weiteren Vorbereitung, die wieder, je nachdem die Thâtigleit der Centralgewalt oder der Regierungen der Einzelstaaten dasür

in Anspruch zu nehmen ist, eine verschiedene sein wird, Der - Ausschuß hat

sich mit dieser Frage beschäftigt, sie aber vorläufig auf sich beruhen lassen,

Denn ehe diese hohe Versammlung über den ganzen Entwurf verhandelt

hat und der Juhalt des künftigen Gesepes feststeht, läßt sich über tas, was

zur Vollziehung nöthig is, noch nichts bestimmen. Dieses glaubte der

Ausschuß einer hohen National - Versammlung bei der Uebergabe des Ent-

wurfs zur Verständigung vortragen zu müssen, Ju der folgenden Erörte-

rung wird nun der Jnhalt desselben näher erwogen werden, “und- zwar in

der Art, daß die einzelnen Vorschriften nah der Reiheufolge der Artikel

so weit es für das richtige Verständniß und zur Borbereitung der Debatte

nüglich erscheint, betrachtet und die Gründe, welche zu ihrer Fassung be-

stimmt haben, angegeben werden. Abweichende Ansichten einzelner Mitglie-

der werden theils in den Verhandlungen hervortreten, theils ergeben sie sih

aus den mitgetheilten Minoritäts-Gutachten,

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1848.

au, daß in der Diskussion sich ergebende materielle Verbesserungen niht, wie neulich, aus Gründen der Form zurückgewiesen werden. von Möring will unter Hinweisung auf die österreihischen Verhält- nisse zweimalige Berathung und Beshlußnahme, indem erst nah der ersten die Grundrechte allgemein würden bekannt und die Stimmen für und dagegen würden gehört werden können. Wigard verlangt, daß die bei der ersten Beschlußnahme abgeworfenen Anträge bei der zweiten Berathung nicht mehr vorkommen dürfen, Robert Mohl wünsht eine möglichst gründlihe Berathung jedes Punktes, sieht aber nicht ein, wie eine in zwei Theile zerrissene Be- rathung eine gründlihe sein soll. Bassermann ist ‘für den Ausschuß = Antrag. Der Hauptgrund dagegen, der angebliche Zeit- verlust, kann niht- geltend gemaht werden bei einer so wichtigen Angelegenheit, wo man für Reclamationen, Juterpellationen und namentlihe Abstimmungeu so viel Zeit verloren hat. Der ganze Unterschied wird eine oder zwei Wochen sein, denn nur auf einzelne wichtigere Punkte wird die zweite Berathung genauer eingehen. Die anderen Vorschläge werden nicht den gewünschten Erfolg haben; die Schluß-Redaction in der vorgeschlagenen Weise wird zu großen, lan- gen Debatten führen. Riehl von Zwettl beantragt, daß das zweite=- mal nur abgestimmt, nicht mehr berathen werden soll. Spab meint, daß zwischen ciner ersten und zweiten Berathung Regiminal=Anu- sichten könnten geltend gemacht werden, und verlangt einc cinmalige Abstimmung, es sei denn, daß sich Widersprüche nachweisen lassen, wo dann die widersprechenden Artikel einer nochmaligen Berathung und Beschlußnahme unterstellt werden sollen. von Lafaulx is für den Aus\huß-Antrag, der alle Vortheile des Zweikammer-Systems bietet.

Beseler a!s Berichterstatter erklärt nach Schluß der Debatte, bei dem Aus\chuß-Antrage stehen zu bleiben. Der Ausschuß-Antrag wurde angenommen.

Nach Annahme des Aus\chußantrags (bezüglich der zweimaligen Be= rathung und Abstimmung über die Grundrechte) entspann sich dar- über, ob der Zusaßantrag Schwetschke's überhaupt zur Abstimmung gebracht werden dürfe, cine lebhafte Debatte. Simon von Trier ist unter Hinweisung auf §. 42 der Geschästéordnung, welcher ohue Unterscheidung namentliche Abstimmung zuläßt , dagegen. Es liegt auch ein Juteresse für zweimalige namentliche Abstimmung vor, näm- lich zu sehen, wer zwischen der ersten und zweiten Abstimmung der Fortbildung fähig is. Die Geschäftsordnung fann nit für den einzelnen Fall abgeändert werden. Hergenhahn findet namentliche Ab- stimmung nur beim Schluß der zweiten Berathung für zulässig z denn g. 42 sagt: namentliche Abstimmung mit Ja und Nein ohne Motivirung findet nur statt, wenn solhe beim Schluß der Berathung beantragt und solher Antrag von wenigstens 50 Mitgliedern unterstüßt wird.

Ein Schluß der Berathung is aber nur vor der definiti- ven Abstimmung vorhanden. Schaffrath bemerkt dagegen, daß wenn eine zweite Berathung stattfinden soll, wie beschlossen worde ist, die erste doch geschlossen sein müsse. Moriß Mohl fragt, ob die Berathung nicht geschlossen sei, wenn auh das erstemal abge- stimmt werde? Schwetschke zieht, um Mißhelligkeiten zu vermei=- den, seinen Antrag zurück. Fallati von Tübingen nimmt ihn auf und beantiagt, daß überhaupt bei provisorischen Abstimmungen nicht namentli abgestimmt werden soll, Wigard: Die Geschäftsord- nung macht feine Unterscheidung zwischen definitiver und provisorischer Abstimmung. Ein Antrag auf Abänderung der Geschäftsordnung muß vou 50 Mitgliedern unterstütt und vorerst vom Ausschuß begutachtet werden. Fuchs von Breslau weist auf §. 44 hin: („Es bleibt jedem Aus\{huß überlassen, bei der National-Versammlung darauf an= zutragen, daß über einzelne Hauptpunkte mehrmals und in verschie- denen Sibungen der Versammlung berathen und abgestimmt werde.““) Hier is mt gesagt, was sonst hätte geschehen müssen

daß bei vorläufigen Abstimmungen uicht namentlich abgestimmt werden folle. Fallati: Nach §. 32 der Geschästs-Ordnunç kaun von der Regel, daß nicht vor Verlauf von 24 Stunden über cinen Autrag verhandelt werden darf, bei Anträgen, welche nux die formelle Geschäfts - Behandlung betreffen, abgegangen werden. Ein solcher Fall liegt bei seinem Antrage vor. Es wurde Schluß und Vor- nahme der Abstimmung verlangt. Von der linken Seite wurde mehr- fah gegen lehtere protestirt. Der Präjident stellte die Frage, ob die Versammlung die Abstimmung über den Schwetschkeschen Antrag für zulässig halte. Dies wurde verneint. Der Präsident machte bezüg- lih der Verhandlung über die Grundrechte den Vorschlag, daß für Einreichung von Amendements ein präjudizieller Termin (etiva zwei- mal 24 Stunden vor voraussichtlicher Berathung eines Artikels) ge- seßt werden solle, da es ihm sonst nicht möglich sei, die Verhandlung mit Rücksihtsnahme auf die Amendements, deren ihm heute z., B. für Artikel 1 und 2 noh 17 übergeben worden seien, entsprechend zu leiten. Wait: Erst aus der Verhandlung selbs werden ‘die reten und wahren Amendements hervorgehen ; die Berathung soll zur Verstän- digung und Versöhnung führen. Der Präsident bemerkt, daß er niht solhe Amendements, sondern nur diejenigen gemeint habe, welche nah Lesung des Aus\huß-Antrages gestellt würden. Herrmann von München weist auf §. 33 der Geschäfts-Orduung hin, nach wel- chem die Verbesserung eines in Verhandlung begriffenen Gegenstandes bezweckende Anträge (Amendements) zu jeder Zeit vor dem Schluß der Verhandlungen gestellt werden könuen, Schaffrath hat einen ähnlihen Antrag, wie der des Präsidenten is, bereits übergeben, Er muß, wenn Widerspruch erfolgt, bei den Bestimmungen der Ge- shäfts-Ordnung, die er anerkennt, darauf verzichten, fordert aber auf, sich dahin zu vereinbaren. Nachdem noch Mehrere gesprochen, erklärte der Präsident, die Sache auf sih beruhen zu lassen. Die Einzelnen mögen ihre Anträge entwickeln, wenn sie nach der Einzeichnung zum Worte kommen. Für die Leitung der Debatte aber können die Anträge, die erst kurz vor der Sibung eingehen, nicht berücksichtigt werden. Hol= landt von Braunschweig stellte den Antrag: 1) eine allgemeine Debatte über den ganzen Entwurf findet nicht statt; 2) dagegen ift zu Anfang jedes Artikels eine generelle Besprechung der in demsel- ben enthaltenen Grundsäße zulässig, wobei etwaige Amendements kurz motivirt werden könnenz 3) die Anmeldung zum Worte gilt nur für den nächsten Paragraphen, Nah kurzer Debatte wurden Nr, 1 und