1848 / 73 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Luzern weiß sich gegen die ihm gemachten fran, wohlgemeinten Vorwürfe niht anders zu p gen und zu rechtfertigen, als daß der Spethenvs E De stimmung ebenfalls bedauert, jedoch die Variamnlang M ai, Ed E ben Standpunkt der politischen Lage des Kanton n f dieser Verfassungs-Aenderung zu seßen und die Leute zu ne men, wie Doch könne der Verfassung die Garantie niht verweigert werden, weil sie nihts gegen den Bundes - Vertrag Lon 1815 ent= balte. Nachdem noch Z ürich, Waadt und Thurgau weitläuftig ihre Bedenken und Ansichten gegen diese religiöse Intoleranz ent= widelt, wird endlich der Verfassung von Luzern die Garantie mit 18 Stimmen ertheilt, während jie von Zürich, Schaffhaujen und Bern verweigert wird. Hiermit wird schon um 3 Uhr die Sibung aufge- hoben, um am Montag die Berathung der Garantie - Srtheilungen der Verfassungen von Unterwalden , Schwyz, Zug, Freiburg und Neuenburg fortzuseßen.

werden. wenn auch

sie seien.

Der mag un,

die Ausstellungen der Kunst=- Vereine zu Königsberg in Pr., Danzig, Stettin und Breslau in den Jahren 1848 49, betreffend.

Die verbundenen Kunst - Vereine zu Königsberg in Preußen, Danzig, Stettin und Breélau werden, wie in den Jahren 1846—47, so auch vom 8. September 1848 bis ultimo Juni 1849, nach der oben angegebenen Reihenfolge der Städte, unmittelbar auf einander stattfindende Kunstausstellungen veranstalten und damit Ankäufe von Kunstwerken zu öffentlichen Sammlungen und behufs Verloosung unter ihre Mitglieder verbinden.

Den geehrten Künstlern, welche diese Ausstellungen mit ihren Werken zu bereichern geneigt wären, wird Folgendes zur gefälligen Beachtung empfohlen,

1) Alle an die Kunst - Vereine zu richtenden Schreiben sind unter Kreuzband und mit der Bezeichnung: „Angelegenheit des Nunsi-Berêeins zu «. „s e IAbzuserUgen.

Zur Erleichterung der Absender werden :

in Berlin der Kastellan der Königl. Akademie der Künste, Herr Rieß,

in München Herr Konservator J. Fried,

in Düsseldorf Herr Gallerie-Jnspektor Wintergerst,

in Antwerpen Herr H. Ufers,

die Versendung der Kunstwerke übernehmen.

Jn Ermangelung einer bei Uebersendung der Kunstwerke aus=

drücklich ausgesprochenen entgegengeseßten Bestimmung gilt als

Regel, daß die zu den Ausstellungen gegebenen Sachen den

Cyoflus vollständig durchlaufen, daher denn auch keine der oben

bezeichneten Reihenfolge der Ausstellungen widersprehende An-

Bekanntmachungen.

ram d Bei orn C E

nin guf den im Reustettinschen Kreile Ven I kräR: Crangen Rubr. U, Mr. 4 und 2. Gellen » » E Praelangen ) ) 4 2 Stibboborn ) , l Steinforth ) ) L E aus dem Auseinanderschungs-Nezesse vom 9, Dezember 1771 und resp. 20, Februar 1788 eingetragenen beiden Posten von 2000 Thlr. und 500 Thir. steht in dém Hypothekenbuche der genannten Güter vermöge Dekrets

| [437 b]

eine Protestation für den Schußzjuden Jsaac Wulff | Hirsch zu Berlin auf die Summe von 833 Thlr. 8 Gr., welche demselben als das nah dem Tode des Adam Henning von Bonin dessen Bruder, dem George Heinrich von Bonin, zugefallenen Antheil von dem Leßteren laut Obligation vom 15, Oktober 1794 vexr- pfändet und resp. cedirt worden sind, Diese Protestation is auf den Grund der von dem Lieute- nant George Heinrich von Bonin unter dem 15, Oktober 1794 ausgestellten notariellen Obligation für den Schuy- juden Jsaac Wulff Hirsch zu Berlin eingetragen , der Leßte aber durch das Erkenntniß des Kammergerichts vom 12, Juni 1817. verurtheilt worden, in die Löschung der bei jenen Lehnstamms - Kapitalien von 2500 Thlr, für ihn vermerkten 833 Thlr. 8 Gr. zu konsentiren, Jn

——_————

gationen,

Folge dessen hat der Jsaac Wulf Hirsch unter dem 23, Februar 1820 \ih seiner Rechte aus der Protestation vom 8, Januar 1796 begeben und in deren Löschung gewilligt, das für ihn ausgefertigte Dokument jedoch nicht vorlegen können, weil dasselbe angeblich verloren gegangen is, Es werden demnach alle diejenigen, welche an die Forderung des Jsaac Wulf (oder Wolff) Hirs von 833 Thlr. 8 Gr. und das darüber sprechende Dokument Ansprüche als Eigenthümer, Pfand-Jnhaber oder sonst aus einem Rechtsgrunde zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf Den 49: AUgUit d, Z., Vormitt, 14 Uhx, vor dem Herrn Ober-Landesgerichts-Neferendarius Thiel angeseßten Termine uns anzuzeigen und nachzuweisen, widrigenfalls ihnen mit diejen Ansprüchen ein ewiges Stillschweigen auferlegt, die subinskribirte Post und das über dieselbe ausgefertigte Dokument amortisirt und die Subinscription im Hypothekenbuche gelöscht werden tvird, Cöslin, den 18. April 1848, Königl, Ober - Landesgericht, Erster Senat,

[432 b]

E

[499] BuUblikfand unm.

Ss Absayri oui Drit 2 Uls Machmittagg. Rüdfahrt von Spandow 84 Uhr Abends,

N Ée E A Märkische Eisenbahn. | | Da in der am 30sten v, M. abge- haltenen General-Versammlung, in tvel- O B I 8 B g, her die zur Genéhmigung geftellten An- vom 8, Zannar 1796 subinskribirt : | O betreffend : | 31

Bergisch-

4 a) das von dem Staate gewährte Dar- b) die Kreirung von 800,000 Thlr, Prioritäts-Obli-

einstimmig angenommen wurden, die nah §. 72, des D Statuts erforderliche Zahl von drei Vierteln aller Actien nicht vertreten war, so wird behufs definitiver Beschluß- nahme über jene Anträge nunmehr guf

Freitag den 11. August, Bormittags 10 Uhr,

im geivöhnlichen Lokale auf dem städtischen Rathhause eine neue General-Versammlung einberufen, zu welcher ) alle Actionaire eingeladen werden, Elberfeld, den 3. Juli 1848,

Der Präsident des Verwaltungs-Raths,

4 ) Y Diejenigen Inhaber von ADTOZ. Russ. Hopeschen

welche die Beträge der am 1./13. August d. J. ver- fallenden Coupons in Berlin zu erheben wünschen, werden luermit aufgefordert, die betreflenden (oupons

vi Spätestens den 28.J ld F.

bei den Unterzeichneten zur Anmeldung und Abstem- pelung zu präsentiren. angemeldeten Coupons wird zu seiner Zeit bekannt gemacht werden,

Anhall und Wagener.

396

stellungen beginnen in Königsberg den 8, September 1848, » Danzig » 26. November » » Stettin 1. April 1849, » Breslau » 40, Mai E. Demnäh werden die zu diesen Ausstellungen bestimmten Gemälde éinzusenden sein: : “* Ahn den Kastellan der Königlichen Akademie, Herrn Rieß, in Berlin bis zum 10. August c., oder spätestens an den un- terzeichneten Kommerzien - Rath Degen in Königsberg bis zum 1. September c. ; an den Herrn Kaufmann Simpson in Dan- zig bis zum 18. November c.z an den Herrn Kaufmann Schee- fer in Stettin bis zum 25. März 1849; an den \{lesischen Kunst-Verein in Breslau bis zum 26. April 1849. j Alle unmittelbaren Einsendungen von Seiten der Künstler jenseits Berlin gehen an Herrn Lion M. Cohn in Berlin, der die Weiterbeförderung an die betreffenden Vereine übernehmen wird. j : . Die Gemälde müssen unumgänglich an die fie enthaltenen Kisten mit Schrauben befestigt, die Kisten aber niht nur zugeschraubt, sondern auch über den Fugen mit starkem Papter verklebt wer- den, Bei solchen Bildern, welche an den Deeln oder den Seitenwänden der Kisten zur Raum-Ersparung mit Schrauben befestigt werden, is es durhaus erforderli, dieselben noch außerdem durch Kreuzgurte gegen das Herabfallen zu sichern. Bei Sammel=Kisten soll außer den am Deckel und Boden an- geshraubten Bildern höchstens noch eine Zwischenschicht zulä|- sig sein. Unnöthiges Gewicht, also zu {were Rahmen uud Kisten, i} zu vermeiden, dessenungeachtet aber muß die Kiste stark genug sein, um nicht eingedrückt zu werden. - Ein Zettel mit Angabe des Malers, des äußersten Preises oder Werthes und des dargestellten Gegenstandes, welcher bei Landschaften und Genrebildern mit besonderer Genauigkeit an- zugeben sein wird, i an den Blendrahmen oder an die Rüc= seite des Hauptrahmens der Gemälde zu befestigen, Wo diese Vorschrift nicht beachtet wird, trägt der Uebersender jeden Nachtheil, der dur etwanige Beschädigung oder Verwechselung geschehen könnte. 5) Kopieen, deren Einsendung für die Vereine mit Kosten verbun- den ift, bleiben unbedingt von den Ausstellungen ausgeschlossen. Gemälde, welche {hon in einer früheren Ausstellung dei östlichen Kunst = Vereine sich befunden baben, werden niht zum zweitenmal angenommen , vielmehr dem Einsender, unter Nach nahme der Kosten der zweiten Einsendung, auf seine Kosten zurückgeschickt, : Die Verpackungs - und Frachtkosten bezahlt der die Kunstwerke empfangende Verein, jedoch mit Ausnahme der Postsendungen, welchse leßtere nur portofrei angenommen werden. Es muß dem betheiligten Vereine aber vor der Absendung der Kunst-

ordnung zu - berücksihtigen möglih bleiben wird, Die Aus- |

Berlin-Hamburger Eisenbahn.

Extrafahrt nah Spandow

eden Sonntag. tét werben“,

Jnuterims - Actien Dri Einzahlung

und gegen Erlegung von

werfe durch Fraht, unter der Adresse der zu §. 2 genannten Empfänger , davon durch die Post eine kurze Benachrichtigung mit Angabe der Größe der Kunstwerke und der Signatur der Kiste dergestalt zeitig gegeben werden, daß nad dem gewöhnli= hen Postenlaufe noch hinreichende Zeit für den betheiligten Ver- ein bleibe, um die zur Sache gehörigen Verfügungen zu treffen. Kunstgegenstände, vom Auslande eingehend, müssen als zu öf= fentlihen Kunst - Ausstellungen bestimmt, an der Gränze beson=- ders deklarirt werden, indem -nur in diesem Falle ein Erlaß der tarifmäßigen Zoll-Abgabe eintritt.

Auch die Rücksendungskosten der etwa unverkauft gebliebe- nen Sachen übernehmen die Vereine. Künstler und Privatperscuen, die von den Vereinen nit auf= gefordert sind, haben sich wegen der Uebersendung an die §. 2 genannten Herren oder unmittelbar an die Vereine zu wenden z alle direften Sendungen ohne diese Vermittelung gehen auf

Kosten der Herren Einsender.

Die östlichen Kunstvereine verpflihten sid, die Kunslwerke so= wohl auf dem Transport, als während der Ausstellungen, nah dem von dem Eigenthümer angegebenen Werthe zu versichern und im Falle eines Unglüs den Künstlern und Besißern die jenigen Beträge zu zahlen, welhe vou den Assecuradeurs wirk- lih zu erlangen sein werden. Eine weitere Verpflichtung oder Gewährleistung wird von den Vereinen nit übernommen, Das Oeffnen und Schließen der Kisten erfolgt in Gegenwart eines Künstlers und zweier Vorstands- oder Vereins-Miktglicder, als Urfunds=Personen. Ueber etwa wahrgenommene B-rschädigun= gen der verpackt gewesenen Kunstgegenstände wird ein besoude=- res Protokoll aufgenommen, von den Urkunds-Personen unter= zeichnet, und muß dieses der Zusender als Beweis gegen sich gelten lassen. E Der Ankauf der Kunstwerke wird dem betreffenden Künstler von demjenigen Einzelverein, bei welchem derselbe stattgehabt hat, sofort angezeigt, und hiernächst wird auch von diesem, gleich nach Beendigung der Ausstellung, die Zahlung geleistet, Die Rücsendung der eingesandten Kunstgegenstände erfolgt binnen 14 Tagen nah Beendigung der Ausstellung in Breslau. Nach Ablauf von 3 Monaten, mithin ultimo September 1849, hört für die Kunst=Vereine jede Haftung für nicht zurückerhal= tene Gegenstände auf, daber denn etwanige Reclamationen in dieser Beziehung binnen der bezeichneten Frist angemeldet wer- den müssen,

Königsberg in Pr., im Juni 1848.

Namens der Kunst-Vereine zu Königsberg in Pr.,

fällig gewesenen 10ten Einzahlung zu gestatten und von der statutenmäßigen Präklusion unter der Be- dingung abzuschen ; daß die verwirkte Conventional- strafe von 4 Thlr. pr, Juterims -Actie gezahlt und die Stückzinsen auf die verspätete Einzahlung vergü-

so werden hiermit die Interessenten aufgefordert , diese it i Ein itr bei unserer Haupt- kasse, Bahnhof, Antonstraße, Dresden, zu präsentiren

Danzig, Stettin uud Breslan Deren Haupt-Geschäftsführer,

H, Degen.

R 77 9 Ars l §- Sáchfisch- Schlesische A 24 02 Eisenbahn. Bekannrmavn n * Das unterzeichnete Di- / rektorium hat aus seiner Mitte auf das Verwal- tungsjahr vom 1. Juli a. c. bis zum 30. Junt

19 Thlr. als Betrag der 10ten Einzahlung, | E in ae 1849

Actien umzutauschen.

lehn zu 400,000 Thlr.,

verlustig. Dresden, den 10. Juli 1848, Das O

Aug. von der Hevd t.

[444 b]

R

Cre Str

, » Herwirkte Conventionalstrafe | 05 V E den Und den Zinsen von 5 %5 pro anno vom | j Í TTTNS | 1847 bis zum Tage der Präsentation

IJnterims-Actien genannter Einzahlung, welche bis zum Mere der d, N aber zum Umtausch nicht gelangt, sind aller ihrer Rechte

und Ansprüche unwiderruflich und für

Ö Are o U der Sächsish-Scblesischen Eisenbahn-Gesellschaft,

gegen volle

Herrn Freiherru Anton von Gas blenz zu seinem Vorsißenden und

21 QUI

den Herrn Franz Nette zu dessen Stellvertreier erwählt, was hiermit den Sta= tuten gemäß bekannt gemacht tvird,

Dresden, den 11, Juli 1848,

Das Dtitkeltortum

der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahn-Gesellschaft,

von Burgsdorff. A, Freiherr von Gablenz, Franz Netckcke. E

immer

Mecklenburgische Eisenbahn.

Es wird hiermit zur Kenntniß des Publikums gebracht, daß die Bahnstrecke

von Schwerin nach Wismar am 12 ;

i OCMOIVETI ac) ZBILmaLy am 12ten d. M, dem Ver- fehre übergeben werden wird,

oon Schwerin in genauestem Zusammenhange nach folgendem

Nar Pan

Die einzelnen Züge stehen mit denienigen

Sa e

Kleinen )

Certifik alen. »

Ankunft in Hagenow | 7

U Ny,

Abfahrt von Wismar | 5 Uhr » / » 25

i SOWwerin [6 » 05

is L

Min, Morgens.

»

»

mar - Hagenow.

2 3, Min, Morgens, | 5 Uhr 25 Min. Nachmitt,

8 Uhr 6 » 80

_— ) » j » r »)

45 »

53agenow- Wismar. 4, 5

| 9 6,

Der Zahlungs - Termin der Men 9 2

Ankunft Zug Nr.

m »

Brüderstrasse No. 95.

Berlin, den 4. Juli 1848.

+

Die Wittwe des Sthneidermeisters Ferdinand Friedrich Wiek, Leonore geborene Trempop, i} hierselbst am 11, Oktober 1847 verstorben, Zu ihren Jntestat-Erbén ge- hört unter anderen auch

die Amalie Dorothea Caroline Schoß, geboren am

17, August 1788, G Tochter des Vorkreiters Sr, Durchlaucht des Prinzen von Württemberg, Carl Schoß, und seiner Chefrau Dorothea Elisabeth, geb. Trempop, Dieselbe (welche im Jahre 1807 nah Jtalien gegangen sein soll) und deren nächste Verwandte werden, da deren Aufenthalt unbekannt is , hiermit aufgefordert, sich zur Wahrneh- mung ihrer Gerechtsame bei dem unterzeichneten Geriéht zu melden,

Die Nachlaßmasse beträgt gegen 900 Thlr.

Treptow a, d. R,, den 1. Juli 1848. Königliches Land - und Stadtgericht, v. Brockhusen,

[497]

Eisenbahu.

Bekanntmachung,

Nachdem in der Zwischen

Abfahrt von Hagenow | 7 Ühr 15 N) .)

» » MeEINEeN E 5, Wisma1 9 O ; ; Diese Züge schließen sih den Zügen der Berlin-Hamburger Bahn wie folgt an: Ankunft in Hamburg 104 à 105 Uhr Vorm, N

2, Ankunft in Hamburg 34 "Uhr Nachmittags,

»

»

»

A pr (do D ] (Ds » 9, Abfahrt von Hamb ur 7% Uhr Morc ens i

g Ñ : L rtL 4 Sáchs\i\ch- Schlefische » » 6, Abfahrt von Hamb r f 5 Uhr Nachmittags. E S i Passagiere, welhe von Wismar und Schwerin nah Berlin, Hamburg und Ludwigslus reisen, so wie auch umgekehrt, können am Abgangsorte Billets für die ganze Fahrt lösen. Nach anderen Orten muß in Hagenow ein neues Billet gelöst werden. :

Bestimmungen über die präkludirten Jnterims - Actien E - “- ck E ér 9ten Einzahlung b a Personen-Tarif in Mecklenb. Couranl.

Kleinen

Min. Morgens, [12 Ühr 35 Min. Nachmitt, | 8 Uhr Min. Abends

»» i » 30 » » 8 » 50 A

4“ » » » 9 » 25 N »

» E O 5 , 10 »

»

, »

Ankunft in Berlin 47 à 47 Uhr Nachmittags. Ankunft in Wittenberge 10 à 104 Uhr Abends, Abfahrt von Wittenberge 54 Uhr Morgens, Abfghrt von Berlin 74 Uhr Morgens.

Schwerin l Hagenow

leßten, am 29. Juni A E A d, J. abgehaltenen S. | S.

1II, Sch.

I Ir. L. Po IL ITI.

General-Beisamm- | 9g ismar.…. | 0 11

8

Sh. Sch, Sch. Thlr, | Sch, Thlr. | S / Sch, | j

lung der Actionaire A Sre, Kleinen...

20 S E gr a Pr AB fl 4

d, Sächsish-Schle- | K

sischen Eisenbahn- | Schwerin

Gesellschaft be-

schlossen worden ist:

„den Jnhabern der Juterims- Actien dèt” 9ten | beim

m 31, Juli v, J,

Papierèn bègleitet sind, Schwer

Anwendung

S

Für die Tour zwischen Schlverin M Hagenow und dem Anhaltspunkte bei Vesendorf is ver Fahrpreis in der 11. Klasse 16 Sch., in der 11. Klasse 8 Sch. g S L

Die übrigen Tarife und Reglements sind in allen Büreaus und Expeditionen der Gesellschaft zu haben,

Zuglei wird darauf aufmerksam gemacht, daß die im Lande bestehenden Zoll-Privilegien auf Waaren auch ransporte auf der ln ihre

nden, sofern die Wagren mit den bezüglichen Legitimations= Vertr

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlir. für £ Jahr. 4 Rthlr. « # Jahr. 8 Rthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Uummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet,

Preußischer

faals-Anzeiger.

“A Amtlicher Theil. eutscchland.

Bundes - Angelegenheiten. Frankfurt a, M,

der deutschen Bundes-Versammlung,

Preußen. Berlin, Hofnachricht, Beförderungen und Abschieds- Bewilligungen in der Armee, Swinemünde, Die dänische Fregatte ,,Vavsruen““ abgesegelt, i

Desterreich. Prag. Kundmachung des Fürsten von Windischgräß, Bea Proclamation und Feier wegen der Wahl des Erzherzogs Johann,

Bayern. Gewerbe-Vercin, ; iste i f

Wathalia, y Vercin Luthers Büste in der

Jessen und bei Nheiú. Darmstadt. Kammcr-s

Oldenburg. Oldenburg, Aenderungen im A e

Schleswig-Holstein. Nendsbur g. Stände-Verhandlungen

Laue nburg. Ratzeburg, Oeffentliche Erklärung des Bundestags-

Franttun Weler. i L R N rankfurt. Frankfurt a, M, Sthreiben des Erzherzogs Johan

Y den älteren Bürgermeister. Rede des Prof. Artidt: S A iy

A uslanud.

Desterreich. Pesth, Sieg der Ungarn über die Jnsurgeuten. Re- form des Oberhauses. Vermischtes, Venedig, Anschluß Venedigs an Piemont. Eröffnung der Assemblea.

Fraukreich. National-Versammlung. Gehalte. Die Ste- nographen, Das Lager bei Paris. Kredit für Forstwesen. Ge- sep-Entwürse über die Presse und die Klubs. Annahme von Dekret- Entwürsen über gefaliene Militairs und über die Juhaber von Schay- bons. Bittschriften-Bericht. Paris. Kriegsgerichte, Vermischtes, Lyon, Milicairishe Maßregeln.

Großbritauien und Jrlaud. London. Verurtheilung der Char- tisten. Parlameuts-Verhandlungen: Klubs in Jrlandz Zuerzoll- Debatt:; Verwerfung von Schuß - Amendements, Sch1ffbruchs- Statistik, Vermischtes.

Schweiz. Bern. Ablehnung eines lombardischen Entshädigungs-Aner- bietens, - Verwerfung des neuen Bundesverfassungs - Entwurss. Uri. Garantie der Kantons-Verfassung.

Spanien. Madrid. Abreise der Königin nah St, Jldefonso.

YDanveis: und Börsen-Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Geheimen Legations-Rath Pfei ffer hierselbst den Rothen Adler - Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub , so wie dem Regimentsch« Arzt und Garnison-Stabarzt a. D., Dr. Konrad in Glogau, den Rothen Atler- Orden vierter Klasse zu verleihen z und

Die bisherigen Kammergerichts = Assessoren Schroeder und Sriedrich zu Räthen des Kriminalgerichts hierselbst zu ernennen.

Verhandlungen

Augsburg.

Durch die abschriftlich beifolgende Allerhöchste Ordre vom 26sten v, M. if wegen der bis zum genannten Tage begangenen Holz= und anderen Forstfrevel Amnestie ertheilt.

Dergleichen Frevel hatten sich in der leßten Zeit sehr vermehrt, Sie gingen großentheils hervor aus falscher Auffassung der neuen politischen Freiheit. Wenn die Königliche Gnade in milder Beurthei- lung dieser Verirrungen ihnen die Strafe für die Vergangenheit er- läßt, so erwarten wir andererseits, daß nun die Achtung des Gesebes und des fremden Eigenthums überall zurückehrt.

Die Königliche Regierung hat fortan mit allem Nachdruck neuen Freveln entgegenzutreten und den Forst|chuß, jo wie den Schuß jeden Eigenthums, kräftig zu üben, Je freier cin Volk ist, desto heiliger muß cs die Gesetze halten. E

Die Strafbeträge der amnestiten Straffälle sind in den Forst- Rechnungen in Abgang zu stellen, dagegen die nicht erlassenen Scha- dens-Ersaß-Beträge einzuziehen.

Berlin, den 14. Juli 1848,

Der Fiuanz Minister Hansemaun.

Auf Jhren gemeinschaftlihen Antrag vom 24sten d. M. bewil- lige Jch in Ansehung aller bis zum heutiaen Tage begangenen Holz= diebstähle und Forstfrevel, so weit dieselben den Strafbestimmungen des Geseßcs vom 7. Juni 1821 und der Erlasse vom 5. August 1838 und 4. Mai 1839 unterliegen, den Erlaß der verwirkten Stra-= fen, so wie da, wo noch nicht rechtskräftig eifannt worden ist, die Niederschlagung der Untersuchung; unbeschadet jedoch der Verpflich= tung des Schuldigen zum Ersaß des verursachten Schadens.

Sanssouci, den 26. Juni 1848. :

(g13.) Friedrich IBilhelm. (kontras.) Bornemann. Hansemann. An die Staats-Minister Bornemann und Hansemann,

Der Minister des Junern Kühlweter.

Die Ernennung des Ober = Landesgerichts - Assessors Michels zum Justiz-Kommissarius bei dem Land- und Stadtgerichte zu Biele= feld und zum Notar im Departement des Ober = Landesgerichts zu Paderborn is auf seinen Wunsch zurückgenommen ;

Der bisherige Ober - Landesgerichts - Assessor Roedenbeck zu Wongrowiec vom 1. August d. J. ab zum Justiz - Kommissarius bei sämmtlichen Untergerichten des friedeberger Kreises, mit Anweisung seines Wohnsißes in Friedeberg, und zugleich zum Notar im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Frankfurt a. d. O.; und

Der bisherige Stadtgerichts - Assessor Sch ur zu Breslau zum Justiz-Kommissarius für die Kreise Neidenburg und Ortelsburg, mit Anweisung seines Wohnsißes an leßterem Orte, ernannt worden.

Die Begründung einer neuen Organisation für die Verwaltung und den Betrieb der Kunst-Angelegenheiten, und zwar mit Berü- sichtigung sämimtlicher Gebiete der ‘Kunst, i von dem Ministerium der geistlihen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten bereits seit einigen Jahren als nothwendig erkaunt und das zunächst Erfor- derliíhe zur Vorbereitung derselben eingeleitet worden. Das Mini- sterium hat sich über die vorhandenen Bedürfnisse und deren zweck- mäßigste Lösung, auch mit Berücksichtigung der betreffenden Verhältnisse des

Alle Post- Anstalten des Jn- und

Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Prenß. Staats» Anzeigers .

Behren-Straße Urt. 57.

Berlin, Sonntag den 16. Ful

Auslandes und der dabei gemachten Erfahrungen, nah Möglichkeit zu ver- gewissern gesucht. Es handelt sih hierbei vornehmlich um die zweckmäßiaste Einrichtung der Schulen für die verschiedenen Zweige der Kunst (der bildenden Künste sowohl und des mit ihnen in Verbindung stehenden Kunsthandwerkes, als der musikalischen und dramatischen Kunst); um die Art und Weise der Förderung des vorzüglich auszezeihneten Ta- lentesz um die Ausführung künstlerischer Arbeiten im allgemeinen, volksthümlichen Juteresse und die verschiedene Weise, in welcher dieselbe, je nah den verschiedenen Kunstfähern, am angemessensten zu vermitteln is; um die Sammlung und Erhaltung oder Verge- genwärtigung der Werke und Denkmäler älterer Kunst und um die Organisirung derjenigen technischen Kommissionen, welche die ausfüh= rende Kunst und die Werke derselben im Bereiche des Staats, namentlich der verwaltenden Behörde gegenüber, zu vertreten haben, Gegen- wärtig liegt diese Sache der biesigen artistishen Behörde, so writ fie die bisherige Aufgabe der leßteren berührt, vor, und werden deren Vorschläge demnächst erwartet. Jnzwischen jedo \înd dem Ministe- rium bereits von Seiten verschiedener Künstler=Vereine Mittheilungen in ähnlichem Sinne, zum Theil mit shäbhbaren Bemerkungen, zuge- gangen. Es fann dem Ministerium überhaupt nur erwünscht sein, wenn diese Angelegenheiten zugleich möglichst vielseitig beleuchtet und demselben, sei cs durch berufene Einzelne, sei cs durch die Organe größerer, berei:s bestehender oderzu diesem Zwecke baldigst zu bildender Vereine von Künstlern und Kunstfreuuden, anderweite Vorschläge über die zu gründende neue Organisation gemacht werden. Judem ih daher alle dabei Be= theiligte hierdurh ersuche, in der angedeuteten Weise ihre Ausichten und Vorschläge mir zugehen zu lassen, bemerke ih ausdrüclih daß es überall niht auf die bilde!-de Kuust allein, sondern eben so auch auf Musik und Poesie in ihrer praktishen Bethätigung ankommt. Im Interesse der Sache, die nunmehr den möglich baldigen Ab- {luß dieser Vorabeiten nöthig macht, kaun ih nur den Wunsch hinzufü. en, daß diejenigen, welche derartige Mittheilungen zu mahen geneigt sind, mit deren Einsendung nicht säumen mögen. ; B rlin, 14. Juli 1848. E Der Minister der geist:ichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenh- iten. Im Allerhöchsten Auftrage, Ladenberg.

Beta tma nt na

: Das aus dem fünstlerishen Nachlasse Scinkel?s gébildete Museum in der Königlichen allgemeinen Bauschule is der nothwendigen Rei- nigung wegen vom 15. Juli bis 7. August d. J. geschlossen. Vom 8. August ab is dasselbe wieder jeden Dienstag und Freitag von 11 bis 1 Uhr geöffnet, gegen E:nlaßkarten, welche entweder zu einem einmaligen Besuch berehtigen oder an Architekten behufs ihrer Stu- dien für einen längeren Zeitraum ertbeilt werden. Anmeldungen dazu werden bei dem Portier der Königlichen allgemeinen Bauschule unter der E ¡An die Kustoden des Schinkelschen Museums““ ab=- egeben.

y Berlin, den 12. Juli 1848.

von Pommer=-E se.

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

BUnodes=- Angelegen erren

rant a M, 14 Qu Q M) e uno leßte Sihung der deutshen Bundes-Versammlung am 12, Juli. Nachdem Se. Kaise:l. Hoheit der Erzherzog - Reich sver= weser diesen Vormittag aus der Pauls-Kirche in seine Wobnung zu= rüdckgeke»rt war, verfügte sich Höchstderselbe sodann, von einer (aus dem Kaiserl, Präsidial - Gesandten, dem Königl. sächsischen, Königl. württembergischen, Königl. hannoverschen und dem s: mmführenden Gesandten der freien Städte bestehenden) Deputation des Bundes- tages geleitet, in das Bundes-Palais. Dort, in der Mitte der Bun- des - Versammlung angekommen, nahm Se. Kaiserl, Hoheit nachste- hende Adresse der Bundes - Versammlung entgegen, welche der Bun= des - Präsidial = Gesandte in Gegenwart der sämmtlichen Gesandten, ingleichen der Mitglieder der Militair-Kommission und einer großen Anzahl von Zuhörern, die sich bei dieser Feierlichkeit eingefunden hatten, darunter viele Mitglieder der National - Versammlung, in üf= fentliher Versammlung vorlas :

„„Durchlauchtigster Herr Erzherzog-Reichsverweser !

„„Die National - Versammlung, die Vertreter des deutshen Vol= fes, hat Ew. Kaiserl. Hoheit, dem von ihr erwählten NReichsverwe= ser, eben erft in feierliher Stunde ihre Huldigung dargebracht. Mit lautem Jubel hat sie ausgesprochcn, daß sie Deutschlands Recht und Deutschlands Freiheit, die Unabhängigkeit, die Ehre und die Macht des deutschen Volkes Ew. Kaiserl. Hoheit vertraue.

„„Die Bundes-Versammlung war es, die Sie, erlauhter Prinz, an dem denkwürdigen Tage Jvrer Wahl auh im Namen der deut- {hen Regierungen als NReichsverweser freudig begrüßte. Sie sah ihre Wünsche erfüllt, indem Ew. Kaiserl. Hoheit das Amt eines Reichsverwesers anzunehmen erklärt hab-:n, und mit großer Befriedi- gung hat sie es vernommen, daß Sie, hoher Fürst, auf den Aus- druck des Vertrauens, womit sämmtliche deutsche Regierungen Jhnen entgegenfamen, den entschiedensten Werth legten.

„Ew. Kaiserl. Hoheit treten an die Spiße der provisorischen Centralgewalt, jener Gewalt, geshaffen auf den Wunsch des deutschen

| Volkes, um für die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deut- | {hen Bundesstaates zu sorgen, seine bewasfnete Macht zu leiten und

seine völkerrechtlihe Vertretung auszuüben. „Nach der Verfassung Deutschlands war die Bundes-Versamm-

seres Vaterlandes zu wahren, den Bund in seiner Gesammtheit vor- zustellen und das beständige Organ seines Willens und Handelns zu sein; sie war berechtigt, für die Aufrehthaltung friedlicher und freund- \shaftliher Verhältnisse mit den auówärtigen Staaten Sorge zu tra=- gen, Gesandte von fremden Mächten anzunehmen und an fe im Na=- men des Bundes Gesandte abzuordnen, Unterhandlungen für den Bund zu führen und Verträge für denselben abzuschließen.

__ Der Bundes - Versammlung war es übertragen, die auf das Militairwesen des Bundes Bezug habenden militairischen Einrichtun- gen und die zur Sicherstelung seines Gebiets erforderlihen Verthei- digungs - Anstalten zu b: schließen und zu überwachen, über Krieg und örieden zu entscheiden.

(Die Bundes - Versammlung überträgt Namens der deutschen Regicrungen die Ausübung dieser ihrer verfassungêmäßigen Befug=- nisse und Verpflichtungen an die provisorische Centcalgewaltz sie legt sie insbesondere mit dem Vertrauen in die Hände Ew. Kaiserlichen Hoheit, als des deutschen Reichsverwesers, daß für die Einheit, die Macht und die Freiheit Deucshlands Großes und Erfolgreiches er= zielt werde, daß Ordnung und Geseslichkeit bei allen deutschen Stäm- men wiederkehren, und daß das deutsche Volk der Segnungen des Griedens und der Eintracht dauernd sih erfreue.

¿Die deutschen Regierungen, die nur das wohlverstandene Juter= esse des Volkes kennen und beachten, sie bieten freudig die Mitwir- fung zu alleu Verfügungen der Central - Gewalt, die Deutschlands Macht nah außen und im Junern begründen und befestigen sollen.

__ Mit diesen Erkiärangen sieht die Bundes - Versammlung ihre bisherige Thätigkeit als beendet an, und die Gesandten erneuern den Ausdruck ihrer persönlichen Huldigung für Ew. Kaiserl, Hoheit den deutschen Reichsverweser.

Frankfurt, den 12, Juli 1848.‘

Diese Adresse wurde von Sr. Kaiserl. Hoheit dem Erzherzog- Reichéverweser mit folgender Gegenrede erwiedert, die Höchstderselbe nachher dem Bundes-Präsidenten riftli überreichte :

„„Dochgeehrteste Versammlung! Judem ih heute das wichtige Amt eines Reich8verwesers antrete, kann ih nicht umhin, in Gegen- wart diescr hohen Versammlung meinen Dank auszudrücen für das Vertrauen, welbes mir sämmtliche deutsche Regierungen durch ihr Organ bei dem Anlasse meiner Wahl zu diesem wichtigen Amte zu erfennen gegeben haben.

„Die Art und Weise, mit welcher die hohe Bundes - Versamm- lung mih an dem denkwürdigen Tage meiner Wahl im Na- men der deutschen Regierungen als Reihsverweser zu begrüßen si beeilt hat, verdient meine besondere danfbare Anerkennung.

| lung berufen und verpflichtet, die Sicherheit und Ungbhüngigkeit un-

„Jh übernehme nunmehr die von der Bundes - Versammlung Namens der deutschen Regierungen an die provisorische Ei walt übertrazene Ausübung ihrer bisherigen verfassungsmäßigen Be- fugnisse und Verpflichtungen mit dem Vertrauen auf dié thätige Mitwirkung der Regierungen zu allen Verfügungen der Centralge- walt, die Deutscblands Macht nah außen und im Junern erstarken und befestigen soll.

„Jn diesem Vertrauen erblicke ih eine sichere Bürgschaft für

Deutschlands künftige Wohlfahrt.“

Als Se. Kaiserl. Hoheit diese Rede geendet hatte, wurden

Höchstdemselben die Gesandten der einzelnen deutschen Bundesstaaten, sv wie die Mitglieder der Militair-Kommission, und zwar Erstere durch den Präsidial-Gefaudten, Leßtere durch den Vorsißendeu dieser Kom» mission, General-Major Grafen von Nobili, vorgestellt , hierauf aber der Erzherzog - Reichsverweser von den sämmtlichen Mitgliedern der Bundes-Versammlung und der Militair-Kommission in den russischen Hof zurückgeleitet.

Mit dieser öffentlichen Sihung, welche als Plenar-Sißung zu gelten hat, hat die bisherige Thätigkeit der Bundes-Versammlung ¡hre Erledigung gefunden. /

Preußen. Berlin, 15. Juli. Se. Majestät der König haben gestern in Sanssouci den Minister-Präsidenten, von Auers -= wald, und den Kriegs-Minister, General-Lieutenant von Schrecken- stein, empfangen und mehrere Stunden mit denselben gearbeitet,

Berlin, 15. Juli, Nach dem heutigen Militair=Wochen- blatte ist Se. Hoheit der Herzog von Braunschweig, General-Lieutenant und Chef des 10ten Husaren-Regiments, zum General der Kavallerie ernannt und dem General - Major von Trütschler, Commandeur der 2ten Jufanterie-Brigade mit Pension, dem Major von Platen vom ‘Asten Jufanterie - Regiment, als Oberst-Licutenant mit der Regiments-Uniform mit den vorschriftsmäßi-- gen ami für Verabschiedete und Pension der Abschied bewilligt worden,

Swinemünde, 13. Juli. (Ostsee - Ztg.) Die Frégäkte „„Havfruen““ verließ gestern Morgen unsere Rhede, westwärts steu« ernd, Am Abend is sie, unter Coserow vor Anker liegend, gesehen, auch ein Dampfboot ganz in ihrer Nähe erblickt worden. Heute Morgen i| dieselbe noch nicht zurückgekehrt.

Oesterreich. Prag, 10. Juli, (Wien. Ztg.) Der Fürst von Windischgräß hat nachstehende Kundmachung erlassen :

„Einem von sämmtlich gutgesinnten Vewohnern des Königreiches Böhmen laut gewordenen Wunsche entsprechend, sehe ih mich zur nach- stehenden Kundmachung veranlaßt: Z

„Aus den bisher von der militairgerichtlichen Untersuhungs-Kommission gepflogenen Erhebungen geht mit Bestimmtheit hervor, daß der am 12 Juni der zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung verwendeten gn neten Macht entgegengescßte verbrecherische Widerstand R S blos zufälligen Zusammenstoß des Volkes mit dem Kaiserl. e gesührt worden, sondern die beabsichtigte Folge einer Ä an 979] Beit verzweigten Verschwörung gewesen sei, welche igen s ife eri au r A später hätte etn A U früber en beigeführt Eide ausgeg

ätlichen Angriff der Truppen l is genen Si Veröffentlichung derjenigen sniellen Akten, aus welchen obiges