1848 / 75 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Bekanntmachungen.

508 S E Lt 2b (a7 unten näher Es Bäergescll Joha nin Albert Gotthold Leopold Minge von hier ist des gewaltsamen Diebstahls dringend verdächtig und at sich von hier entfernt, ohne daß sein gegenwaärtiger

Auf u ermitteln gewesen ist. an alle Civil - und Militair - Behörden des

Jn - und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den-

selben zu vigiliren, thn im Betretungsfalle festzuneh-

men und mit allen bei ihm _sich vorfindenden Gegen- ständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige

Gefängniß-Erpedition abzuliefern.

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch eut- standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert,

Berlin, den 14, Juli 1848.

Der Staats - Anwalt beim Königlichen Kriminalgericht, Signalement des Bäckergesellen Minge, Derselbe is 34 Jahr alt, evangelischer Religion, in

Berlin geboren, 5 Faß 4 Zoll groß, hat braune Haare,

blaue Augen, braune Augenbrauen, rundes Kinn, ovale

Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, spize Nase, gro-

ßen Mund, schwachen Bart, volle Zähne, is mititler

Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat besondere

Kennzeichen: auf dem rechten Auge erblindet,

[504] Erneuerter Stebrie f,

Der unten näher bezeichnete Kaufmann Pierre Cou r- roisie Faure von hier is des strafbaren Bankerutts verdächtig und hat sich von hier entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist.

Es werden alle Civil- und Militair - Behörden des Jn- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf densel- ben zu vigiliren, ihn im Betretungs*akle festzunehmen und mit allen bei ihm \sih vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Ge- fangniß-Exrpedition abzuliefern.

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent ftandenen baaren Auslagen und den verchrlichen Be- hörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 12, Juli 1848.

Der Staats -Anwalt beim Königlichen Kriminalgericht. Sia ngalement des Kaufmanns Pierre Courroisie Faure.

Derselbe ist 35 Jahr alt, evangelischer Religion, zu Berlin geboren, 5 Fuß 2 Zoll groß, hat braune Haare, graue Augen, braune Augenbrauen, ovales Kinn, läng- liche Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, lange und breite Nase, gewöhnlichen Mund, braunen Bart, spricht die deutsche Sprache, i

[443] Evifttale Ladun Der lehnsfähig beerbte Rittmeister v. Below hat die

im Schlaweschen Kreise belegenen Alt-Belowschen Lehn- güter :

Dünnow für 132,091 Thaler, Lindow sür 42,000 Thaler und Muddel für 60,000 Thaler

laut Vertrags vom 9, November 1843 an den Guts- besißer Otto Johann Friedrih Frankenstein verkauft, Die genannten drei Güter sind auf Antrag dcr hiesigen Kaufleute J. Abel und Lewisson, Gläubiger des titu- lirten Besißers Frankenstein, zur nothwendigen Subha- station gestellt und zu diesem Zweck das Aufgebot der Lehnsberechtigten und unbekannten Neal - Prätendenten veranlaßt, Es werden daher alle Agnaten des Ge- schlechts v. Below und unter diesen namentlich folgende ihrem Leben oder Aufenthalt nah unbekannte:

1) Hans Carl Friedrich Franz v. Below, Franz Ja- cob’s Sohn, im Jahre 1808 Oberst und Comman- deur des zweiten Ostpreußischen Jnfanterie - Regi- ments Prinz Heinrich von Preußen zu Fönigsberg in Preußen, angeblich zuleßt als Geueral - Major außer Diensten zu Kalgen bei Königsberg wohnhaft,

2) August Wilhelm v. Below, Martin Friedrich's Sohn, 1794 auf Groß-Möllen,

3) Friedrih Wilhelm Nicolaus v. Below, Martin Friedrih'’s Sohn, 1794 Kriegsrath zu Tilsit,

4) Martin Friedrich Carl v, Below, Martin Frie- drih’s Sohn, 1794 Lieutenant bei dem Kürassier- Regiment v, Borstel,

Ferdinand Lorenz Philipp v. Below, des Obersten Gerd Bogislav Sohn, 1794 Fähnrich bei dem Regiment 9, Kleist,

6) Franz Lorenz v, Below, des Gerd Christoph Sohn auf Salesfe, im Jahre 1794 als blödsinnig unter Vormundschaft steheud uud dur den Gutsbesiger

% Below auf Klein-Machmin bevormundet,

7) Ernst Bogislas 9, Below, Martin Heinrich's Sohn, 8) Milhese mann außer Diensten auf Groß-Naddotw,

L ürfilid Aa id Hans v, Below, Sohn s Kammer Perl ee ehenschen Geheimen Raths N a\identen Hans Ludwig v, Below,

17 95 bevormundet durcl) ( E i _ end rerrath ) î i

9) Marimilian v. Below, 1795 pensionirter Zol! Danzig,

l aus Gürgen?s Sohn, «Einnehmer zu Malzkow bei

10)

Carl Heinrich Christian 9. Below, des Landraths , ( ( V 1796

Heinrich Balthasar Soh N

f tiórle-Neaiment v. Meltgeno Major (m In-

fanterie-Regiment v, Knobelsdorff und 1803 Mag - 4 -- V

Kaufmann Christian Friedrih Kempfer, wird hierdurch öffentlich vorgeladen.

gehörige, in der Ritterstraße Nr. 63 belegene, im stadt- gerichtlichen Hypothekenbuche Vol. 15, Nr. 951, veizeich- nete Grundstück, gerichtlih abgeschäßt zu 29,117 Thlr, 2 S0 6 Pf, oll

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der Negistratur einzusehen.

der Dresdenerstraße Nr. 4 belegene, im stadtgerichtlichen Hypothekeubuche von der Louisenstadt Vol. 19. No. 1195. pag. 401 verzeichnete Grundstü, gerichtlih abgeschäut zu Ul 21S Thl, 48 Sr, 9 Pf, soll

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. ) pothekenschein sind in der Negistratur einzusehen.

mit vorgeladen, ihre etwanigen Lehnrehte an den be-

nannten Gütern in dem auf den 30. Dezember 1848, Vorm. 11 Uhx,

vor dem Ober-Landesgerichts-Rath Richter in unserem

Geschäftszimmer anberaumten Termine anzuzcigen und

zu bescheinigen, so wie demnächst die weitere Verhand-

lung zu erwarten, /

Die Ausbleibenden haben zu gewärtigen, daß sie des Anspruchs auf Ausübung des Vorkaufs-, des Revoca- tions- und Neluitions-Rechts, der Wohlthat der Lehn- tare und aller Lehnrete, wie sie sont heißen mögen, bei gleichzeitiger Prätlusion mit denselben werden ver- lustig, die Guter Dünnow , Lindow und Muddel nebst Pertinenzen für Allode erklärt und deren Allodial-Ei- genschaft hierauf im H®9pothekenbuche wird vermerkt werden.

Zugleich werden etwanige unbekaunte Real - Prâten- denten an diesen Gütern unter der Verwarnung,

daß sie bei ihrem Ausbleiben gegen sih Alles gelten lassen müssen, was von den bekannten Neal-Präten- denten mit den übrigen Betheiligten verhandelt wird,

hiermit aufgefordert, ihre Rechte in dem angeseßten

Termine anzuzeigen und zu bescheinigen. :

Den Betheiligten werden zu Bevollmächtigten die Justizräthe Naumanu, Teßmar, Hildebrand, Leopold, Bauk und die Juftiz-Kommissarien Cckardt und Lorenz vorgeschlagen,

Cóôslin, den 27, Mai 1848.

Königl, Ober-Landesgericht, Erster Senat. [1210]

Folgende verschollene Versonen, als:

1) Christiane Caroline Rothe, geboren zu Bitterfeld am 6. Dezember 1809, Tochter des Tuchmacher Nothe daselbst, welhe im Jahre 1825 in Leipzig in Dienste getreten, von da nicht zurückgekehrt und seit dicser Zeit keine Nachricht von sih gegeben hat,

2) der Tischlermcister Gottlob Bernhardt Pfordte aus

Bitterfeld, welcher sich im Jahre 1830 von dort

entfernt und seit der Zeit von seinem Leben und

Aufeuthalte keine Nachricht von sich gegeben hat, 3) der Schneidergeselle Christian Michael Carl Hund

aus Zaasch, geboren am 28. März 1798, welcher im Jahre 1816 nach Polen gegangen, von dort nicht zurückgekehrt und ebenfalls von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht von sih gegeben hat,

4) Johann Gottlieb Tennert von Zörbig, geboren den

2, November 1787, welcher zum leßien Male im

Jahre 1824 aus München geschrieben, seitdem aber von sich nichts wieder hat hören lassen, so wie deren Erben und Erbnehmer, werden auf den Antrag ihrer Verwandten, resp. Kuratoren, hierniit edikta- liter geladen, binnen 9 Monaten und längstens in dem guf dél 25 Olo er L848 Vorn, 11 Uhr,

vor dem Deputirten, Herrn Ober-Laudesgerichts-Assessor Zeiz, in dem hiesigen Gerichts-Lokale anberaumten Ter- mine entweder persönlich zu erscheinen oder sich schrist- lich zu melden und weiterer Verfügung entgegenzusehen, im Fall des Ausbleibens aber zu gewärtigen, daß sie für todt erflärt, ihre unbekannten Erben präfludirt und ihr Vermögen den sich legitimirenden nächsten Verwand- ten zugesprochen und verabfolgt werden wird,

Delißsch, den 26. November 1847,

Königl, Land - und Stadtgericht. Bodenstein.

[237] Nothwendiger Verkauf, Stadtgericht zu Berlin, den 2. März 1848,

Das dem Kaufmann Christian Friedrich Kempfer ge-

hörige, auf dem Köpnicker Felde an der Straße Nr, X11,

der Separat-Karte belegene, im Hypothekenbuche des

Königlichen Stadtgerichts von der Louisenstadt Vol, 18.

Nr. 1175. (früher Vol. 2. Nr. 59, von den Köllnischen

Aecckern) verzeichnete Grundstück, gerichtlih abgeschägt

zu 9359 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf, soll

ili 4 Db er 1848 Vort 11 Ubr,

au der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe uud Hy

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Der dem Aufenthalt nah unbekannte Eigenthümer,

238] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 3, März 1848, Das dem Schlossermeister Christian Friedrich Hahn

G O La S Dort S U, Taxe und Hy-

239] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 4. März 1848. Das dem Privatlehrer August Geyger gehörige, in

n Oftober 1848, Bormtti 1 Ubr, Taxe und Hy-

T So eur i áInfg i Cn un Zusanterie - Regi nent Carl Friedrich Wilhelm 9, Below, des Haupt- manns Carl Wilhelm Sohn, im Zahre 1799 vei dem Pupillen-Kollegium zu Cöslin durch den Guts- besißer v, Bandemer auf Wusseken bevormundet Carl Ludwig Wilhelm v, Below, 1800 Lieutenant im Regiment v. Zenge zu Soldin,

13) sder General Werner Heinrich Friedrich 9, Below,

41)

12)

14) Carl Gerhard Wilhelm v. Below,

15) Adam Reinhold v. Below, des Majors Andreas Sohn, 1802 Kaiserlih Russischer Major außer Diensten auf Perst in Liefland, zuleßt angeblich zu Peest,

16) Andreas v, Below, des Mojors Andreas Sohn, 1802 Kaiserlich Nussischer Capitain außer Diensten auf Leddies in Liefland,

17) Franz Ludwig v. Below,

48) Heinrih Leopeld v, Below, angeblich zulegt zu Hamburg,

19) Carl Gustav Herrmann v, Below zu Carlstadt in Schweden,

20) Carl Friedrih v. Below, Kaiserlich Russischer Wirk- liher Staatsrath und Vice-Gouverneur von Esth- land in Reval,

so wie die Agnaten und Mitbelehnten und aller son-

stigen ax den Gütern Dünnow, Lindow und Muddel

nebst Pertinenzen zu Lehen berehtigten Geschlechter, hier-

[301]

hend gedachten Stiftungen, wird bekannt gemacht, daß von dem Kommunal-Landtage im November dieses Jah-

Belanunntimaonun 0 : Vou den Unterzeichneten, als Kollatoren der nachste-

res folgende Stipendien zu verleihen sind:

1) aus der Stiftung der Frau Landesältesten von Gersdorf, geb. von Hohberg, ein Stipendium für hiesige Gymnasiasten und zwei Stipendien für Stu- dirende auf den Universitäten Halle und Leipzig. E ctnusse derselben sind vorzugsweise Jüng- diesen f von Gersd orfschen (Heschlechte, nächst lien, nag e HeclausivsWen adeligen_ Fanmi-

: berechtigt: aver auch bürgerlichen Standes

2) aus dec Stif S i; :

; von Nostis bin h, des Johann Gottlob Erdmann lausißsche Adelige el ats-Stipendium für ober- diren, Bei dfer Spe n Halle oder Leipzig stu-

ung gehen die mit tem

direy dieser Stift Slister verwandten Bewerber den übrigen Bewer- ese den Bewerbern

bern aus seinem Geschlechte, di aus den übrigen adeligen oberlausißs{hen Fami-

lien vorz

3) as der Stiftung des Herrn L ä i Wilhelm Otto August von Sim enesten n

a) zwei Stipendien für hiesige Gymnasi e ie F V asten Studirende auf preußischen oder äd swen ie

versitäten, Diese Stipendien sind vorzugsweise

4

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für Bewerber von Adel, deren Aeltern im Mark-

(

Formulare werden unentgeltlich im Büreau des unter- zeichneten Haupt-Agenten (Dönhofsplatz, Krausenstraße Nr. 37) verabreicht, wo auch jede weiter erforde:li le, ierauf bezüglihe Auskunft ertheilt wird.

[

Das Personenschiff „Borussta“

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genden Lagen, ] | 14, und 28. Augast, jedoch eist um 2 Uhr Nachmit-

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1

der National-Zeitung, Lindenstraße Nr. 81, zu haben,

04 |

grafthum Oberlausiß angesessen sind oder gewe-

jen sind, in deren Ermangelung für andere Be-

werber von Adel und in deren Ermangelung für

Bürgerliche bestimmt, wobei jedoch die Söhne

landständisher Beamten den Vonzug vor Au- deren haben; ;

b) ein Stipendium für Söhne armer Prediger aus der Oberlausitz, welche das hiesige Gymnasium oder eine Universität besuchen.

E Alle diesfalls anzubringenden Stipendiengesuche müs- jen spatestens bis zum 15. November d. Z, nebst den vollständigen dazu gehörigen Zeugnissen an den unter- zeichneten Landesältesten Grafen Loeben hierselb ein- gereicht werden. Später oder ohne die erforderlichen Atteste eingehende Gesuche fönnen nicht berücksichtigt werden. E

Görliß, den 7. Juli 1848,

Die Landstände der Königl. Preuß. Oberlausitz,

Graf Loeben,

Die Deutsche Lebens-Versiche- rungs-Gefsellschaft in Lübeck.

(Gesammt-Fonds Cour, Mik. 2,719,489, 10, 9.

[447 b] Den GUAO

Der Vorstand der Deutschen Lebens - Versicherungs Gesellschaft in Lübes hat in dex am 30, Juni v. Z, gepflogenen Gencral- Versammlung ihren Actionairen Bericht und Rechnung über das verflossene Geschäfts- jahr erstattet.

Es geht daraus hervor, daß die Geschäste der Ge- sellschaft den besten Fortgang haben.

Diese Gesellschaft, welche sih das allgemeine Ver- trauen durch die pünktliche Erfüllung der übernommenen Verbindlichkeiten während eines 18jährigen Bestehens im Jn- und Auslande erwarb und dasselbe allerwärts befestigt steht übernimmt Versicherungen auf eigenes Leben, Versicherungen zu Gunsten einer bestimmten Per- son für den Ueberlebungsfall , gegenscitige Lebens-Ver sicherungen zu Gunsten der längstlebenden Person, Aus- steuer-Versicherungen, die Zahlung von Leibrenten und von aufgeschobenen Leibrenten, und enthält das Sta- tut 13. verschiede 1e desfallsige Tarife.

Auch anderweitige Lebens - Versicherungen macht tie Gesellschaft, wenn die Anträge ihrem Prinzip nach ir- gend zulässig sind, und macht der Unterzeichnete das verehrte Publikum besonders noch auf die erweiterten Vortheile und Erleichterungen aufmerksam, welche die Gesellschaft demselben zur Zeit der Revision ihrer Sta- tuten einzuräumen, mit Nücksicht auf das allgemeine öffentliche Juteresse, sür gut besunden hat, in Folge dessen die Theilnahme für dieselbe auf das erfreulichste bedeutend gewachsen iz als solche sind, daß sie:

1) die Entrichtung der Prämien in halb- und viertel-

jährlichen Terminen gestattet ;

2) Militair-Personen zu Friedenszeiten oder auf Friedensfuß zur gewöhnlichen Prämie und, wäh- rend sie auf Kriegsfuß stehen, gegen eine jährliche Extraprämie von 5 2% versichert z

3) Versicherungen übecnimmt auf zur See rei- sende Personen ; H 4) den auf Lebenszeit Versicherten an der zunächst

ult. Dezember 1849 und demnächst alle 4 Jahre zu ermittelnden Dividende drei Viertheile An- tbeil gewährt, in der Art,

a) daß alljährlich Ein Viertheil des bei jeder (Getwvinn-Ermittelung den Policen zugeschriebenen Antheils gegen die Prämie abgerechnet werden kann,

b) daß alle Dividenden, welche nicht erhoben wer- den, sondern bis zum Tode stehen bleiben, mit

320 P A GINE Wera

5) für Lebens - Versicherungen mit dein 85sten Jahre nicht nur jede Prämienzahlung aufhören läßt, son- dern auch Auszahlung der für den Todesfall ver- sicherten Summe gewährt;

6) daß endlih Tod durch Selbstmord, Duell oder Richterspruch die Versicherung nicht annullirt :

a) wenn dieselbe hon 10 volle Jahre in Krast is} DTEL

b) wenn 2 Monate vor dem Tode des Versicherten eine dritte, nicht zu seinen Erben gehörige Per- son bona fide zum Besiße der Police in der durch die Statuten vorgeschriebenen Weise ge- langt ist,

Das Stztut, der leztjährige Nehnungs-Abscbluß und

im Fall der Versicherungsnahme) die nöthigen Attest-

Berl, belt 2 S 1848; B

143 b]

4

wird von jetzt ab anu den bestimmten . Tagen, als Mittwochs und Sonn- abcnds, stait 2 Uhr bereits um 1 Uhr Mittags von hier nah Swinemünde

CEN N 14 L D 1a Sd

Ban Q rxpcdirt werden. Auch wird dasselbe außer jenen Tagen noch an fol- T a O Lee QuIY

ags, von hier uach Swinemünde abgehen, Stettin, Die Billets sind am Tage der Abfahrt an Bord der „Borufsia“’ zu lösen und täglich in Berlin in der Expedition

[326]

ein Sohn des als Faktor des Alaunwerkes Schwemsal in Preußen verstorbenen Carl August Klemm, hatte sich mit einem von dem unterzeichneten Kreisamte unter dem 7, Juni 1827 zu einer Reise nah Düben ausgestellten Neisepaß von Loßniy bei Freiberg, wo sich die von ihrem Ehegatten i Christiane Wilhelmine Klemm, geb, Schenk, bis zu ihrem Tode aufhielt, in dem gedachten Jahre entfernt, hat aber seitdem über scin Leben und seinen Wohnort den hier bekannten Angehörigen 1E und soll dem Vernehmen nach nicht nah Düben ge- kommen sein, sondern seinen Weg über Dresden nach Meißen genommen und seinen Tod in der Elbe gefun- den haben, Zu Ermittelung seines Lebens und Auf- enthaltes ist auf den Antrag des für seinen blödsinni- gen Bruder Eduard Moriy Klemm von dem hiesigen Stadtgericht bestellten Zustands-Vormundes, des Schuh- machermeisters Herrn David Benjamin Just allhier, die

2 Cal Laud Der Handlungsdiener Julius Friedrich Wilhelm Klemut;

getrenut lebende Mutter Klemm's, Frau

feine Nachricht gegeben

Es wird daher der verschollene Julius Friedri Wil- helm Klemm bei Strafe, daß er im Falle des Außen- bleibens für todt erflärt und sein Vermögen, welches am 31, Dezember 1846 außer einem Kux von Jmma- nuel Erbstollen zu Neinsberg 3366 Thlr. 22 Ngr. 9 Pf. betrug, denen, welche die nächsten Rechte daran dar- thun, werde ausgeantwortet werden, so wie alle dieje- nigen, welche als Gläubiger oder Erben Klemm's oder sonst aus icgend einem Grunde Anspruch auf sein Ver- mögen zu haben glauben, bei Strafe des Ausschlusses und des Verlustes ihrer Ansprüche, überdies auch diese sowohl, als der Verschollene selbst, bei Verlust der Wie- dereinsezung in den vorigen Stand hierdurch geladen,

den ahtundzwanzigsten September 1848 zu rechter früher Gerichtezeit an hiesiger Kreisamtsstelle

Ven, O WIE DIE DEN angehörenden Fabrikanten und Handwerker, ohne einige Beschränkung von Seiten der hiesigen Innungen, öffentlich hier feil halten und Firmen aushängen.

Feilhalten der jüdischen Meßwoche beschräukt. in die Meßwoche fallen, werden durch Verlängerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche erseyt.

in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen und sih anzugeben, auch, was die Erben und Gläubiger anlangt, ihre Ansprüche an dem Klemm- hen Vermögen anzumelden und zu bescheinigen, híer- über nah Befinden unter sich und mit dem bestellten Kontradiftor rechtlih zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und : den neunten November 1848

der Jurotulation der Akten zu Abfassung eines Erkennt- n1jjes, jo wle

den dreißigsten November 1848 der Publication eines Bescheides, der rücksichtlih der Außengebliebenen in diesem Termine, Mittags 12 Uhr, Ungehorsams halber für publizirt geachtet werden wird, gewärtig zu sein.

Auswärtige Juteressenten haben spätestens im Ter- mine bei 5 Thlr. Strafe Beaustiagte zu Empfangnahme künftiger Verfügungen am hiesigen Orte zu bestellen.

Freiberg im Königreich Sachsen, den 4. April 1848.

Das Königliche Kreisamt daselbst. o, L, DEubner,

[500] EbitalckLa but g Nachdem zu dem Vermögen des Gasthofs - Besizers und Handelsmanns Eduard Pohle in Lohmen der Konkurs Prozeß zu eröffnen gewesen is , so werden alle bekannten und unbekannten Gläubiger desselben, oder wer sonst aus irgend einem Nechts8grunde An- sprüche an dessen Vermögen zu haben glaubt, hierdurch geladen, im Liquidations - Termine, den 22. Dezember 1848, bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiedereinseßung in den vorigen Stand und unter der Verwarnung, daß sie außerdem und beim Ausbleiben im Termine werden von diesem Kreditwesen ausgeschlossen werden, an hie- siger Amtsstelle zu erscheinen und ihre Forderungen an- zumelden und zu bescheinigen, bezüglih mit dem ve- stellten Konkursvertreter und wegen des Vonzugs unter sich in der geseßlichen Frist zu verfahren und sich den 14, Februar 1849 der Ertheilung eines Präklusiv - Bescheids bei Strafe der Verkündigung zu gewärtigen. Hiernächst ist der 14, Marz 1849 zum Verhörs - Termin anberaumt worden, in welchem die Nichterscheinenden oder diejenigen, welche sih gar nicht oder nicht bestimmt erklären, als dem Beschlusse der Mehrheit beitretend werden erachtet werden, Jm Falle aber in diesem Termine ein Vergleich nicht zu Stande kommt, sollen den 29. März 1849 die Akten behufs der Abfassung oder Einholung eines Locations-Erkenntnisscs inrotulirt und das Erkenntniß den 20, April 1849 publizirt werden, weshalb man die Parteien hierdurch ladet, an diesem Tage des Vormittags sich hier einzu- finden und der Eröffnung des Locations- Erkenntnisses unter Verwarnung, daß dieses rücksichtlich der Außen- bleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet wer- den wird, sih zu gewärtigen. Auswärtige Gläubiger haben zu Annahme der künf- tig in der Sache ergehenden Ladungen Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestellen, Hohnstein, am 5. Juli 1848. Das Königl. Sächsische Justizamt da ‘elbst, Otto Ewald Müller, Amtisverweser,

Bekanutmachung.

1) Die diesjährige Leipziger Michaelismesse beginnt

[502]

e 20 See und endigt mit en O 2) Während dieser drei Wochen können alle inlän- Zollvereins-Staaten

3) Gleiche Berechtigungen haben alle anderen

ausländischen Fabrikanten und Handelsleute.

4) Außer vorgedachter dreiwöchent licher Frist

blcibt der Handel, so wie das Aushängen von Hay delsfirmen, auch aller und jeder sonstiger äußerer, die

Stelle der Firmen vertretender Merkmale des Verkaufs,

allen auswärtigen Verkäufern bei eiuer Geldstrafe bis zu 50 Thalern verboten,

5) Jedoch is zur 4uspacckung und Einpacckung

der Waaren die Eröffnung der in den Häusern befind- lichen Meßlokalien in der Woche vor der Böttcherwoche und in der Woche nach der Zahlwoche gestattet.

6) Jede frühere Eröffnung, so wie \pätcre Schlie-

ßung cines solchen Verkaufslokals, wüd, außer der \o- fortigen Schließung desselben, mit ciner Geldstrafe, nach Befinden bis zu 25 Thalern, belegt.

7) Allen ausländischen, den Zollvereins -

Staaten nicht angehörigen Professionisten und Handwerkern is nur während der eigentlichen M woche, also vom Einlauten bis zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet.

8) Eben so bleibt das Hausiren jeder Art Und das Kleinhändler auf die Die jüdischen Feiertage, welche

9) Was endlich den auch auswärtigen Spediteurs

unter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen Be- trieb von Meß-Spedition8-Geschäften betrifft, so ver- weisen wir deshalb auf das von uns unter dem 20, Of- tober 1837 erlassene Regulativ, die Betreibung des Spoceditionshandels allhier betreffend,

Leipzig, den 11. Juli 1848. : Der Rath der Stadt Leipzig. Dr. Demuth.

Einleitung des Ediktal-Verfahrens beschlossen worden,

Das Abonnement beträgt:

2 Rthir. für 4 Jahr. 4:Ridle. - § Fahr. S Ale. e E Je.

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der Bogen mit 25 Sgr. berechnet,

Preußischer

Staats-Anzeiger.

WVerlin, Dienstag den 4s, Juli

Alle Post - Anstalten des Jun- und

Auslandes nehmen Bestellung auf

dicses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers .

Behrcn-Straße Ur. 57.

1848.

Fal t. Amtlicher Theil. Deutschland.

Bundes - legenheiten. Frankfurt a, M. Verhaublungen der dentshen National - Versammlung. Ernennung von Reichs - Mi- nistern, Aufruf des Reichsverwesers an das deutsche Volk.

Preußer + Berlin, Die Provintzial-Konferenzen der Elementar-Lehrer, Verordnun en des General-Post-Amts, (

Desterpes - Wien. Veröffentlihung des Kriegs - Ministeriums. Dis esen Minister. Erflärung des Geschäftsträgers der Vereinigten

L Tr Triest. Schreiben des Feldmarschall - Lieutenants Giulai

S Meu. Rae Fe: National-Garde.

D + Ste. Sendung an den Reichsverweser.

Schleswig-Holstein. Rendsburg. Das Wahlgeseß.

Frankfurt, Frankfurt g. M. Abreise des Reichsverwesers.

; 2 Al . Frankreich, National - t Sett

c : Dekret- Entwurfs zu Gunsteu der Häuserbguten. Annahme des Dekret

L E Diskussion des Gesch - Ent- 2A Vans Le Ml O DERCE Arbeiten an Arbeiter-Associationen Paris, Der Zustand der Hauptstadt. Dex Nrebaefou(F Ae Vermischtes, Der Preßgesez-Entwurf. Großbritanien und Jrland. London, Hgofnadri ; H 0 + Hofnachriht. Parla-

ments-Verhandlungen: Strengere Beobachtung A A abaiiees E

Palmerston über den angeblichen Waffenstillstand zwischen Deutschland ged Tquem, Fest bei Sir R. Peel,

ußland und Polen. St. Petersburg. Comité zux i

; i: 9+ ¿zur U

der Hinterbliebenen an der Cholera verstorbener Personen, E

der Cholera in St, Petersburg und Moskau und im Gouvernement von Ital Petersburg.

talien. Neapel, Vermischtes, Genua. Dic Minist h _shre Entlassung. E E Handels: und Börsen-Nachrichten.

Beilage,

UETI R TERE R C: Cr L E E E E e r E E; peR E EE TTTE T LLEE T EEEE; L C CEE R T EL E E T E

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zlmtllicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : ee Oi S r E itäts-Rath Dr. Elfes zu Neuß, im Re- gierUngE-Dezirt Vòsseldorf, den Rothen Adler-Or ier T v A I hen Adler-Orden vierter Klasse Dem Konsistorial-Rath und ersten Prediger bei der Jerusal und Neuen Kirche hierselbst Samuel Mar e i p L 2 , du t d Sh 5 p Ober-Konsistorial-Raths beltiléact: 0 en Charafter eines

A Pole dan, 16 U

Se. Hoheit der H erzog von B rau nschweig ist, von Braun {hweig fommend, auf Schloß Sanssouci eingetroffen.

Die Ziehung der 1sten Klasse 98ster Königl. Klassen - Lotterie wird nah planmäßiger Bestimmung den 19. d, Mts., früh 7 Uhr, ihren Anfang nehmenz das Einzählen der sämmtlichen 85,000 Zie- bungs - Nummern aber nebst den 4000 Gewinnen gedachter 1sten Klasse schon heute, Nachmittags 3 Uhr, durch die Königl. Ziehungs- Kommissarien öffentlih und im Beisein der dazu besonders aufgefor- derten Lotterie - Einnehmer Stadtrath Seeger, Maßdorff, Ale- vin hierselbst und Borchardt aus Landsberg a. d. W.,. im Zie= hungs-Saal des Lotteriehauses stattfinden.

Berlin, den 18. Juli 1848. i S

Königl. General=-Lötterie-Direction.

Angekommen: Der General à la Suite Sr, Majestät des Königs, von Below, von Frankfurt a. M.

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

BKBundes-Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 16. Juli, (O. P. A. Z,) 38ste Sihung der deutschen National-Versammlung am 14. Juli, Die Sitzung wurde gegen 97 Uhr durch den Vice-Präsidenten von Soi- ron eröffnet. Der Präsident von Gagern war nicht anwesend. Nach Verlesung des Protokolls kündigte der Vorsißende an, daß der Ahb- geordnete Wesendouck die Dringlichkeit eines die Crklärung des Königlich hannoverschen Staats - Ministeriums an die Stände be- treffenden Antrages zu begründen wünshe. Zugleich verlas der-Vor- sißende eine auf jene Angelegenheit Bezug habende Erklärung der Abgeordneten aus Hannover *). Die Versammlung gestattete dem

*) Diese lautet :

Die unterzeichneten, im Königreih Hannover zur deutschen National- Versammlung gewählten Abgeordneten haben das Schreiben , welches das Königlich hannoversche Gesammt - Ministerium unterm 7ten d, M. an die jegt vertagte hannoversche Stände - Versammlung gerichtet hat und welches dieser Crklärung anliegt, mit der Aufmerksamkeit geprüft, welche dessen Jn- halt ‘erheischt, Ju Folge dieser sorgfältigen Erwägung sind sie der An- sicht, day

1) wenn in den Worten: „auch haben Allerhöchstdieselben im Vertrauen auf diese Persôn- lihfeit und in der Voraussezung , daß Se, Kaiserl, Hoheit die Wahl annehmen werden, Bedenken, welche die Form und der Jn- halt des ; O 2 die demselben zu übertragende Gewalt u erregen wohl geeignet gewesen, jeßt nicht ge machen d entschlossen“ geeignet gewesen, jeßt nicht geltend zu machen,

R

etwa dex Vorbehalt enthalten sein sollte, dergleichen Bedenken in der

Abgeordneten Wesendonck die Begründung der Dringlichkeit seiues Antrages, welcher dahin geht, die National-Versammlung wolle dem Reichsverweser dringend empfehlen, die in dem Schreiben des hanno-

verschen Gesammt - Ministeriums vom 7. Juli an die dortige Stände - Versammlung euthaltenez Bedenken und Vorbchalte gegen die Befugnisse des Reichsverwesers durch das ver- antwortlihe Reichs - Ministerium entschieden zurückweisen zu lassen. Ju dem gedachten Schreiben liegt eine even-

tuelle, beleidigende Widersetl:chkeit gegen die Beschlüsse der Natio- nal-Versammlung, verbunden am Schlusse des Schreibens mit eiuer Drobung. Es war cin Schrei der Entrüstung durch gauz Deutsch- land; auch in dieser Versammlung werden nur sehr Wenige sein, die, mild ausgedrückt, das Schreiben niht höchlih mißbilligt haben. Die Augen von ganz Deutschland sind auf uns gerichtet; man er= wartet, daß wir eine solche Drohung und Erklärung nicht ungeahn- dect vorübergehen lassen, Wenn die Beleidigung nicht sofort zu- rückgewiesen wird, so verliert die Zurückweisung später alle Kraft. Es ist eine milde Fassung gewählt, um eine möglichst große Ma= jorität zu erlangen. Lang von Verden macht auf die Eiklärung der hannoverschen Abgeordneten in der National - Versammlung auf= merksam. Diese haben geglaubt, ihren Wählern, dem deut- hen Voke und dieser Versammlung die Eiklärung \cchultig zu sein, daß, wenn dem fraglihen Schreiben die allgemein gegebeyc Deutung zu geben is, sie keineêëweges gemeint seien, dak irg-nd eine Gewalt in Deutschland über der National-Versamm- lung seyt, sondern daß ihre Beschlüsse von Jedem, er stehe hoch oder niedrig, befolgt werden müssen. Jene Deutung ist aber nicht die einzig mögliche und nothwendige. Die Drohung am Schlusse ist beim reten Licht zu betrahten. Dann enthält sie die eveutuelle Absicht, abzutreten. Glauben Sie, daß dies irgeud eine Besorguiß in der National-Versammlung erregen wird? (Gelächter und Bravo: Nein!) Etwas anders steht es in Hannover. Man mag die Per= sönlichkeit des Königs beurtheilen, wie man will, so is er gegenwär- tig der Stüßpunkt für die Ruhe; darum wünscht der Redner und die anderen hannoverishen Abgeordneten nicht, daß der König jebt seine Stellung aufgebe. Darum ist zu wünschen, daß der Antrag- steller für jegt seinen Antrag zurückziche. Grumb recht von Lüne- burg verlangt das Gleiche vom Staüdpunk* der hannoverschen Ab- geordneten aus, deren nur Wenige die Gründe des Vorredners nicht für wesentlich halten. Für den Fall, daß ter Antrag nicht zurü gezogen wird, stellt der Redner den Antrag, im Vertrauen auf die Schritte des Reichsverwesers zur Tagesordnung überzugehen. Es ist nicht nüßlich, die Stimmung einzelner Theile von Deutschland zu sehr aufzuregen. Diet sch von Annaberg verlangt möglichst beschleunigte

send,

Verhandlung des Antrags, weil die öffentliche Stimmung in ganz Deutschland über jene Erflärung den Stab gebrochen hat und von seinen Vertretern die kräftigsten Schritte erwartet, Diese dür- fen sich nit für infompetent erflären, wie früher bei Hannover der Jelig entshlafene Bundestag. Der Antrag ist unbedenklih; er sagt ‘los, daß bie National-Versammlung die Sache in die Hand nimmt und die Centralgewalt bei ihren Schritten fräftig unterstüßen will, Die Versammlung entschied sich auf die Anfrage des Vorsizenden für soforttige Berathung des Antrags. Wesendonck: Der 7. Juli scheint in der hannoverschen Geschichte eine besondere Rolle zu spielen. Am 7. Juli vor 11 Jahren erschien das Patent, welches das hannoversche Grundgeseh aufhob. Ju diesem Jahre erschien ein Schreiben, welches von eben so wichtigem Einfluß für die Verfassung von Deutschland sein kann, Der Abgeordnete Heckscher hat am Schlusse seines jüng-= sten Berichts ausgesprochen, daß mehrere deutshe Fürsten erklärt haben, der Einheit Deutschlands jedes Opfer bringen zu wollen. Er hat daran die Hoffnung geknüpft, daß die übrigen ein Aehnliches thun werden. Diese Hoffnung ist getäuscht worden z der erste Fürst, der seine Stimme erhoben hat, erklärt unumwunden, daß er nicht je- des Opfer zu bringen bereit sei. Nach dem Schreiben hat der mg von Hannover zwar seine Zustimmung zur Wahl des Reichsver wesers gus Rücksichten für die Persönlichkeit gegeben; das beweist, daß er glaubt, sie auh verweigern zu können. Er hält si allein für kompetent, über die Befugnisse der National-Versammlung zu urtheilen. Er macht einen Vorbehalt, der' in dem weitesten Sinn gedeutet werden kann. Was gehört nicht Alles zu den inneren An-= gelegenheiten? Die Versammlung beräth jeßt über die Grundrechte ; dies würde nach jener Ansicht vergeblich sein. Die National-Versamm- lung hat das Recht, die kleineren Fürsten, worauf bereits ein Antrag eingegangen is, zu mediatisiren. (Unruhe auf der rechten Seite. ) Es handelt sih hier nicht darum, ob sie es thun will; aber das Recht muß ihr zuerkanut werden, Die Landeshoheit in den einzelnen Staa- ten muß beschränkt werden, Dagegen is hier eine Erklärung, welche die wichtigsten Beschlüsse in Zweifel seßt. Am Schlusse is eine Dro- hung; wird sie so verstanden, wie sie hier interpretirt und auch in Vaunover verstanden wird, so is es wahrlih kein Unglück, Es ist aber noch eine andere Deutung möglich, nämlich, daß sih Hanno-

Folge geltend zu machen , ein solcher Vorbehalt als durchaus lässig und wirkungslos erscheint, und daß

2) die Unterzeichneten sich nicht als Abgeordnete eines einzelnen Staa- tes, sondern als Abgeordnete des deutschen Volks anerkennen und sich durch den Jnhalt des mehrgedachten, Schreibens ‘in der Erfüllung der Verpflichtungen, welche sie dem Gesammktvaterlande gegenüber haben, weder beirren noch beschränken lassen werden, wie sie denn auch die Ueberzeugung hegen, daß es überall nicht in der Absicht der National- Versammlnng liegt, die Besonderheiten der einzelnen deutschen Stämme und Staaten weiter zu beseitigen, als die Herstellung eincr kraftvollen Einheit unumgänglich erfordert. j

Sranffurt a. M,, den 12, Juli 1848, Dr, Fr. Lang. A. Grumbrecht.

unzu-

H. Ahrens. A, Hugo.

C, Groß. Ÿ. Brons, Dr. Freudentheil. Röben. Plaß. Dröge, F. Schmidt, Winter, C, O, Dammers. Wede- kind. Breusing, Wachsmuth. von Reden. Merkel, Al-

ö brecht, Nicol, H. A, Lünzel. H, Zachariä. Die Abgeordneten von Bothmer und Zum Sande waren nicht anwe-

ver von Deutshland lossagen wolle. *) Man muß an die Gerüchte bezüglich des Einflusses eines mit Deutschland verwandten Vol- fes denfen. Die Drohung war jedenfalls ungebührlih, sie war nicht am Plaße, als eine Verlegung der der Natiqual+Versawmmlung [huldigen Ehrerbietung, welhe auch der König“ vom Hannover ha- ben soll. Das Benehmen darf nicht ungeahndet vorübergehen. Der König vou Vanuover is sehr hartnäckig, und man darf hm nach der Erfahrung eine große Cuergie zutrauen. Dies fordert, daß die, National-Versammlung niht auf dem Standpunkt des Vertrauens bleibt, jondern mit Entschiedenheit ein Unglück abwendet; welches der Nation droht. Nicht alle Fürsten habén ihre unbedingte Zustimmung erklärt; sind wir nicht energisch, so kann ein Andercr bald dem Bei- spiel von Hannover folgen. Gegen die Fassung des Antrags kann fein Einspruch erhoben werden; für seine Person hätte der Redner die Ausdrüce gern schärfer gegeben, wie es bei der Entwickelung noth- wendig war, Aber um die größtmögliche Mehrheit zu erhalten, mußte auf die Fassung Rücksicht genommen werden. Eine Erklärung zu Protokoll hat nicht die gehörige Wirksamkeit. Wir überlassen die Sache der Centralgewalt ; die National-Versammlung war sich \hul- 41g, cine Erkiärung in der Angelegenheit zu geben.

Bon dem Voisißenden wurden mehrere inzwischen eingegangene Verbesserungs-Vorschläge, meist auf motivirte Tages-Ordnung gehend, verlesen, z. B. von Leue: „Jn Erwägung, daß jedem Fürsten frei- steht, abzutreten, wann und wie es ihm belicbt, so wie in Erwägung, daß die National - Versammlung ihren Beschlüssen Anerkennung ver- schaffen wird‘; von Grumbrecht: „Jn Erwägung, daß die Cen- tral-Gewalt die geeigneten Schritte thun werde, um dem Schreiben in angemessener Weise entgegenzutreten 2c.“ Sch uselka erklärt sich für den Wesendonkshen Antrag. Durch das Lepelsche Prome- moria , das Beglückwünschungs - Schreiben tes Bundeoctages, die Er- klärung Preußens, die Vorgänge bei der Auflösung des Bundestags, ist die Stellung der National - Versammlung unklar geworden; es gewinnt für Viele den Anschein, als ob sie uicht frei sei und zu Beschlüssen mißbrauht werde. Der König von Hannover er= klärt es für unverträglich mit seiner fürstlichen Ehre, ledigli als Untergebener eines anderen Monarchen zu erscheinen. Der König von Hannover ist aber gleichzeitig Unterthan einer fremden Macht und will es mit seiner fürstlichen Ehre nicht für vereinbar erklären, sih der Gesammtverfassung Deutschlands zu fügen. Jenes Verhältuiß muß geprüft werden. Der Redner stellt hierauf einen eigenen selbstständigen Antrag, nah welchem von dem Reichsverweser das Verhältniß des Königs von Hannover zu England geprüft und wegen Auflösung des Unterthanen-Verhältnisses gecignete Vorschläge gemacht werden sollen. Breusing erklärt sich für vorläu- fige Verweisung an eine Kommission. Es kommen sehr bedenk- lihe Punkte in Frage, und wenn behauptet wird, daß sih nit alle Staaten fügen werden, so bedarf cs einer umfassenderen Erklärung. Der Redner ist kein Freund der Handlungsweise des Königs von Hannover, aber er muß sagen, daß seine Äbdan- fung im gegenwärtigen Augenblick ein bedenkliches Ereigniß sein würde. Der Antrag Breusing's findet nicht die geschäftéord- nungsmäßige Unterstüßung. Vom Vorsißenden werden weiter eingegangene Verbesserungs- Anträge verlesen, unter diesen einer (von Ziß, Zimmermann aus Stuttgart, Kollaczek, Shlöffel, Schmidt aus Schlesien, Schuselka, Wiesner, Ruge, Martiny), dahin gehend: „Die National - Vasammlung erklärt dem Könige von Hannover, daß sie selbst, und folgereht die von ihr eingeseßte Centralgewalt, unbedingt befugt ist, auch die inneren Verhältnisse der einzelnen Staaten Deutsch- lands zum Wohle des Gesammtstaates festzustellen. Da sonach die Unterstellung, von welcher der König von Hannover den Rüdtritt als Kömg des hannoverschen Volkes abhängig gemacht hat eingetreten ist, so fordert dic National - Versammlung denselben auf sofort die R gierung des Königreichs Hannover an die Centralgewalt abzutre- ten, worauf der souveraine Volkswille der Hannoveraner über die künftige Form der Staatsregierung dcs Landes weiter zu beschließen haben wird. Basser mann: Wenn die Ansicht des Königs von Hannover die ist, daß er eine gewisse Unterordnung nicht für vereinbar mit seiner Ehre erklärt, so wird er auch die Ehre seines Nachfolgers nicht niedriger stellen. Sollte darum die Drohung ausgeführt werden, so könnte der Fall eintreten, daß ein unmittelbares Reichsland entstünde, und dies wäre kein unwichti- ger Anfang der deutschen Einheit. Doch so weit ist die Sache noch nicht; es liegt nur eine Erklärung des Ministeriums vor. Will man aber Partifulguismus auf der einen Seite mißbilligen, so mnß es auch von der anderen geshehen. Jn Berlin is von der linken Seite ein Antrag gestellt, welher einen Beschluß der National-Versammlung verleßt. Man will Widerspruch gegen diese hervorrufen, und dies ist Reaction, eine gefährlichere Opposition, wenn man von der Un-

widerleglichkeit und Heiligkeit der eigenen Ansicht ausgeht. Man faun hoffen, daß die preußischen Vertreter in der Mchr- heit thun, was sie dem Gesammt - Vaterlande s{huldig sind.

Der Redner kann nicht zur Tages - Ordnung übergehen, weil die Privat - Meinung eines Fürsten ausgesprohen worden sei oder weil die Sache ohne Bedeutung sei. Daß dies Leßtere der Fall, da- für bürgt allerdings die auëgesprochene Gesinnung der Abgeordneten aus Hannover. Die National-Versammlung muß etwas thun. Am besten formulirt ijt ein Antrag von Franke. (Dieser lautet: „Die National - Versammlung l eschließt, die Erklärung des hannoverschen Gesammt - Ministeriums der Centralgewalt zur sofortigen Zurückwei- sung der darin erhobenen Ansprüche zuzuweisen. ““) Mögen wir den Entschluß fassen, {loß Bassermann, daß wir gegen jeden An- griff auf die Einheit, von welcher Seite er komme, energisch auftre-

_*) Die Stelle lautet: Zugleich aber haben Allerhöchstdieselben auch erklärt, daß, falls diese Verhandlungen zu cinem günstigen Resultate nicht führen, vielmehr die Beschränkung der Selbständigkeit des Königreichs über diejenige Gränze, welche Se. Majestät sich stellen zu müssen geglaubt ha- ben, hinausgehen würden, Se. Majestät sich nicht verpflichtet erachten kön- welche alsdann in ihren Augen jede abshneiden würde,

nen, in einer Stellung zu beharren, ( Möglichkeit, das Wohl des Landes zu fördern,