Was die Beschreibung dex Reise selbst aubeiriss, s F biefebe zugleis Iehrreih und unterhaltend. D fert si darüber in einfacher, natürlicher mit unbefangenem Blick an und au ¡t und befriedigt durch gewissen-
se: er erfreut durch seine Anspruchslosigkeit und befriedigt dur gew}! Weisez slständigkeit, Sein Buch wird deshalb auch ín weiteren Kreisen hafte o: C a nicht blos auf die wissenshaftlihe Welt beschränkt ib gend in der That sind der Schauplagy und die Begebnisse dieser o geeignet, bei uns das spannendste eten für ihre Schilde- ed rege zu halten, Der Aufenthalt des Verfassers in London, die Ueberfahrt nah der britischen Hauptstadt Guiana's, Georgetown, die esel schaftlichen Verhältnisse der Kolonie-Cinwohner, die Expeditionen nach den Mündungen des Orinoko und Essequibo und in das Innere des Landes mit ihren Abenteuern und Gefahren, die Eigenthümlichkeiten der „Fndianer- stäâmme Guiana's, “endlich das herrliche Tropenklima und die üppige Vege- tation, die den Verfasser ost zu begeisterten Naturschilderungen hinreißt, tas Alles is ein reiches und anzichendes Material für eine lehrreiche und unter- haltende Neisebeschreibung, Wir wollen davon nur Einiges zur Probe 1ehmen. Yermagnes gesellschaftliche Leben in den Kolonieen ist ein Gegenstand, der zu den ernstesten Betrachtungen anregt; denn da dies Leben mit seinen
Kasten -Unterschieden und der gegenseitigen Berfolgungssucht der verschiede-
nen Mischlings-Nacen und der weißen Bevölkerung auf feinem Sittlichkeits-
Prinzip beruht, sondern nur durch materielle Macht und die schlechten Lei-
denschaften der Menschen seine gegenwärtige Gestalt erhalten hat, so er-
scheint die politische Zukunft der Kolonicen davon abhängig und durch den nothwendigen Untergang der bestehenden {lechten Grundlage bedingt. Herr
Nichard Schomburgk, der sich vermöge seiner Stellung als Begleiter seines
das höchste Anschen in Georgetown genießenden Bruders in den besten
Kreisen der dortigen Gesellschast bewegte und zugleich die übrigen Klassen
der Bevölkerung, so wie die Ureinwohner, kennen zu lernen vielsache Gele-
genheit hatte, giebt uns in seiner Charakteristik der dortigen Gesellschaft ein deutlihes Bild von dem Kriegszustande, in welchem die einzelnen, durch ihre Hautfarbe oder ihr Blut gesonderten Klassen mit einander leben. Schon die Verschiedenheit ihrer Sprache, Sitten und Neigungen, die jede Klasse von ter anderen unterscheidet, muß diesen Zustand immer mehr befestigen und gefahrvoller mahen. Jn den europäischen Familien ist die englische
Sprache die allgemeine Conversationssprahez nicht so unter den Farbigen
und Negern, wo sich ein Gemisch aus fast allen Jdiomen Europa’s und
Af:ika’s, das sogenannte „Creol-Dutch“’, heimisch gemacht hat. Die Grund-
lage bildet die holländische Sprache, die von den ersten Besißern der Kolo-
nie mitgebracht wurde, Jun Folge des beständigen Besizwechsels ließen nun aber auch die nachfolgenden zeitweiligen Besiger jetesmal einen Theil ihrer
Sprache zurück, wodur sich im Verlaufe der Zeit unter den Farbigen und
Negern jenes Jdiom ausbildete, das aus Holländisch, Französisch, Englisch
und Afrikanisch besteht und sich gegenwärtig selbst unter den einheimischen
Küstenstämmen verbreitet hat.
Aber gleichwie die Sprache, so haben auch die Mischungs - Verhältnisse der Bevölkerung die entschiedensten sozialen Gegensäge hervorgerufen. Die farbige Bevölkerung besteht aus den verschiedensten Mischungen, von denen jede einzelne Abstufung außer ihrem generellen Namen auch noch eine spe- zielle Bezeichnung hat. Unter „Kreolen““ begreift man alle die, welche von Einwanderern in Britisch -Guiana geboren wurden, mögen nun beide Ael- tern Europäer, Afrikaner, Ostindier oder die Mutter das Eine, der Vater das Andere seinz alle in der Kolonie geborenen Kinder sind Kreolen. Diese Benennung erstreckt sich sogar auf die Hausthiere , wonach es Kreolpferde, Kreolkühe, Kreolshweine, Kreolschase u. #. w. giebt. *) Ein zweiter gene-
*) Diese Erklärung der Bezeichnung „Kreolen““ entspricht keincsweges der Vorstellung, die man in andercn, namentlich in französischen Kolonieen, davon hat. Oelsner-Monmerqué sagt in seinen „Skizzen aus Bour- bon, Schwarze und Weiße“: „Das Wort Kreol bezeichnet diejenigen Eingeborenen der Kolonicen, welche lediglich von weißen Aeltern oder Vorältern abstammen. Mangelt es nux einem der Vorfahren einer Familie an dieser unentbehrlichen Eigenschaft , \o ist die Ahnenprobe befleckt; der Rang als Mitglied des in der Meinung privilegirten Kreolenstandes geht verloren; man wird den Farbigen zugezählt und somit vom Vorurtheile
Bekanntmachungen.
[509] Moe Emen t | Folgende Personeu : | 1) der Friedri Wilhelm Hausding, geboren im Jahre | 1799, ein Sohn des zu Sorau verstorbenen Ju- stiz-Amtmanns Hausding, welcher nach einer An- zeige aus dem Jahre 1830 beabsichtigt hat, in französische Kriegsdienste zu treten und sich nach Algier einzuschiffen, seitdem aber keine Nachricht von seinem Aufenthalte gegeben hat,
) der ehemalige Husar Friedrih Steuernagel, ein Sohn des Dragoners Steuernagel, vor dem Jahre 1796 geboren, welcher sich zuleßt im Jahre 1820 in Neucrburg, Kreis Bittburg, Provinz Niederrhein, aufgehalten haben soll, der Glasschleifer Ferdinand Leopold Redde, gebo- ren den 22, März 1807, ein Sohn des zu Schön- born in der Niederlausiy verstorbenen ehemaligen Pfarrers Redde, welcher in den Jahren 1829 oder 1830 nah Amerika ausgewandert is und zuleßt
__ im Jahre 1837 von New-York geschrieben hat,
so wie deren etwanige unbekannten Erben und Erbneh- mer, werden hierdurch aufgefordert, von ihrem Leben und Aufenthalte binnen neun Monaten, spätestens aber in dem auf
den Ersten Juni 1849, Vormitt. Elf Uhr,
vor dem Deputirten, Referendarius Burchard, im Ge-
\hâ}ts-Lotal des Königlichen Ober-Landesgerichts hier-
selbst anberaumten Termine persönlich oder durch cinen
mit Vollmacht und Juformation versehenen Mandatar
Nachricht zu geben und die Jdentität ihrer Person nach-
zuweilen, widrigenfalls die Verschollenen für todt er-
flärt und das zurückgelassene Vermögen unter ihre näch- sten sich legitimirenden Erben vertheilt oder dem Fiskus überwiesen werden wird,
Mas Ra Aanen werden die hiesigen Justiz-Kommis-
Lade Bustizrath Mettke und Justiz-Kommissarius Hanf
in Vorschlag gebracht.
Frankfurt a, d, O,, den 7. Juli 1848. Erster Senat des Königl. Ober-Landesgerichts,
(424 b]
[452 b]
einzufinden.
stattet,
Berlin-Hamburger Eisenbahn.
ck=—— D Extrafahrt nah Spandow
5 TLEA) jeden Sonntag.
E S Abfahrt von Berlin 2 Uhr Nachmittags, Rückfahrt von Spandow 82 Uhr Abends,
Ma Zw» s
werden,
[437 b]
D N x 4‘ S -«“ . - d-I Bergish-Märkische Eisenbahn. : Da in der am 30sten v. M. abge- haltenen General-Versammlung, in wel- . ch5 (her die zur Genehmigung gestellten An- Fd träge, betreffend :
9 a) das von dem Staate gewährte Dar-
9 Se lehn zu 400,009 Thlr., b) die Kreirung von 800,000 Thlr, Prioritäts-Obli-
gationen,
MULEd e
|
einstimmig angenommen wurden, die nah §. 72, des Statuts erforderliche Zahl von drei Vierteln aller Actien nicht vertreten war, so wird behufs definitiver Beschluß- nahme über jene Anträge nunmehr auf
Freitag den 11. Augusft, Bormittags 10 Uhr, S
im gewöhnlichen Lokale auf dem städtischen Rathhause eine neue General-Versammlung einberufen, zu welcher alle Actionaire eingeladen werden, Elberfeld, den 3. Juli 1848, Der Präsident des Verwaltungs-Raths,
Magdeburg - Wittenbergesche Eisenbahn.
außerordeutlihen General-Versammlung
In derselben soll:
1) über die in Folge des Beschlusses der General- Versammlung vom 8. Juni c. mit dem Staate wegen Uebernahme der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn angeknüpften Verhandlungen Bericht er-
2) über die Bedingungen, unter welchen dem Staate, der zum Ankauf der Bahn geneigt is, solche zu überlassen sein wird, Beschluß gefaßt, und N
3) für den Fall der Annahme dieser Bedingungen M v Zar
seitens des Staats, also eventuell die Auf- lösung der Gesellschaft bes{losen
An dieser General - Versammlung können nux solche Nane D e, R imadesens drei Actien der diejer Anzahl entsprechende Quittungsbo Ke l us Namen lautenven derogen: delpen, a uittungsbogen in den Tagen vom 9, bi in (N Tas der Gesellschaft, ade: Mager und 2, niedergelegt und darüber eine Bescheini auf welcher die Zahl der ihnen L Siam vermerkt ist, und die zugleich als Einlaßkarte zur Gene- ral - Versammlung dient, empfangen haben, jedoch den Herren Actionairs auch frei, die Quittungs- bogen an jenen Tagen im Büreau nur vorzuzeigen worüber eine ähnliche Karte ausgefertigt i jedoh in diesem Falle dieselben Quittungsbogen beim Eintritt in die Versammlung nochmals vor ezeigt und fontrollirt werden müssen, io  g
Rer der Magdeburg - Witten-
430
reller Namez „Farbige“, begreift alle die verschiedenen Abstufungen in si, die durch die Vermishung von Europäern mit Afrikanern und Judianern entstehen. Die aus der E ealibung von Europäern mit Negerinnen ent- sprungene Race wird „Mulatte“/ genannt. Mischlinge von Indianern und Negern sind äußerst selten, da die ersteren die leßteren tief verachten, sogar wie Erbfeinde hassen. Das Aeußere solher Mischlinge weicht auffallend von dem der übrigen ab, Alle, welche Herr Schomburgk zu sehen Gelegen- heit fand, zeichneten sich namentlich dur eine shlanke, kräftige Statur und Muskelstärke aus. Jhre Färbung is ein dunkles Kupfer oder Kaffeebraunz in Bezug auf die Gesichtsbildung neigen fie sih dagegen vielmehr zu der äthiopischen als der amerikanischen Race. Sind auch die Backenknochen noch immer stark hervortretend, so is dies doch uicht so auffallend, wie bei den Indianern, wo dies in einer viel shrofferen Weise der Fall ist, Die Nase is zwar breit, aber nicht aufgeworfen, eben so sind die Lippen zwar immer noch dick, doch nicht mehr wulstig. Das Auffallendste sind bei ihnen die Haare, welche noch nicht recht zu wissen scheinen, auf welche Seite sie sich schlagen sollen, ob zu dem frausen Wollhaar Afrika’s oder dem shlich- ten Amerifka’s, und sih nun halbgekräuselt in die Höhe heben. Eine hellere Gesichtsfarbe und ein \{lichtes Haar zeigt auf den ersten Anblick die ver- mischte Abstammung von Jndianer und Europäer, Den schönsten Men- schenschlag biidet unbestritten die aus der Vermischung zwischen dem Euro- pâer und einer Mulattin hervorgegangene Race, die _ in den übrigen Theilen von Amerika, namentli in Nord-Amerika, mit dem Spezialuamen : Kreolen, Mestizen und Kastizen, in den spanischen Besißungen dagegen mit dem der Quarterons belegt werden. Zeichnen sih hon die Männer dieser Mischungs- Race vortheilhaft aus, so findet in ihr das weibliche Geschleht Guiana's seine höchste Vollendung. tä
Die verschiedenen Abstufungen in der Färbung der Mischrace kann man nach der Angabe des Herrn Schomburgk ziemlich genau auf ganz cin- fache Weise mit einem Glas Portwein und einem Glas Wasser darstellen, indem man von beiden die Hâlste in ein duittes lecres Glas gießt. Diese Mischung repräsentirt die Mulattenfarbe, Füllt man von diejer Mischung ein anderes Glas um die Hälfte und gi:ßt dann wieder einen gleichen Theil reines Wasser hinzu, so erhält man die nächste Generation. Nachdem man dieses Experiment zehnmal wiederholt hai, is endlich jede Beimischung der Farbe des Portweins verschwunten, und man hat genau die zehn Abstufun- gen der Färbung von Schwarz und Weiß bis wieder zum reinen Weiß,
Ungeachtet bei der zuleßt angesührten Mischungsrace die äußeren Vor- züge auch meist mit den inneren gleichen Schritt halten, so gehören doch auch sie bis jeßt noch zu der verachteten Klasse der Parias Ostindiens, denen jeder Zutritt zu den Zirkeln der reinen Aristokratie verschlossen bleibt. „Dies \hroffe Verhältniß“, sagt Herr Schomburgk, „ist der Krebs, der fortwährend jede gesellschaftliche Cinigung unmöglich macht und nicht allein das gefell- schaftliche Leben vernichtet, sondern au in Bezug auf das politische viel- leicht ih nicht allzu ferner Zukunft zu einem Punkte führen muß, der für das Mutterland um so gefährlicher zu werden droht, als gerade diese Klasse die zahlreichere, wie zugleich auch, der größeren Masse nach, die gebildetere und geistig besähigtere ist,“ „Die Bande des ehelichen Lebens“, heißt es weiter, „sind hier lockerer gezogen, als sie es in irgend einer anderen Kolo- nie scin können. Die wenigsten der vermögenden, ja reichen Plantagenbe- sier, Kaufleute , selbst der Beamten, Jnspettoren der Plantagen und ihrer Diener sind verheirathet und leben gewöhnlich mit Farbigen, Negerinnen oder Jndianerinnen im Konkubinat. Viele aus cinem solchen Verhältniß entsprungene Kinder erhalten in England, ja selbst in Süddeutschland ihre Erziehung. Ausgestattet mit den reichsten körperlichen und geistigen Gaben, kehren dann Söhne und Töchter hierher zurück, und der erste Schritt auf den vaterländischen Boden wirst sie, wie den Paria und Heloten , in jenes Verhältniß zurück, das ihnen der englische Nationalstolz und jener dunkle Fleck in der Geschichte der Menschheit, die Sklaverei, angewiesen hat, Europa liegt hinter ihnen, nicht aber die Ansprüche, die sie dur ihre Vil- dung, durch ihren Reichthum, da ihnen der Vater bei seinem Tode häufig sein ganzes Vermögen hinterläßt, an das Leben haben machen lernen z das
getroffen. Wir können nicht angeben, welche von beiden Definitionen die richtige ist , oder ob sie beide, je nah den verschiedenen Kolonieen , rich- tig sind.
zuer schlagen werde.
in Empfang genommen werden. Magdeburg, den 16. Juli 1848.
[432 b] Diejenigen Inhaber von
Aug. von der Heydt, R E Ho D@ schen
Die Herren Actionaire
bergeschen Eisenbahn wer- den hierdurch eingeladen, sich Q Montag den 14. Au- 9 gust d. J., Vormit- S A tags 9 Uhr, im hiesigen Börsenhause zu einer
pelung zu präsentiren.
gemacht werden.
[457 b]
mit dem Ausbleiben
oder ihnen cedirten
S chifferstraße Nr, 1
Es steht
Berlin, den 21. Juli 1848, wird, Da
ist es zur Vermeidung
M s Verzögerungen wünschenswerth, daß nur der t gedachte Weg der Legitimationsführung einge-
Die deponirten Quittungsbogen können am 15. und 16. August gegen Nückgabe der Bescheinigungen wieder
A Su H der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft. Deneke, Vorsigender.
Á proz. Russ. Certifikaten.
welche die Beträge der am 1./13. August d. J. ver-
fallenden Coupons in Berlin zu erheben wünschen,
werden hiermit aufgefordert, die betreffenden Coupons Nitoac G R F x ]
vis Spälestensden28. Juli d. J.
bei den Unterzeichneten zur Anmeldung und Abstem-
Der Zahlungs - Termin der
angemeldeten Coupons wird zu seiner Zeit bekannt
Berlin, den 4. Juli 1848. Anhalt und VWV agener.,
Brüderstrasse No. 5.
Köln-Minden-Thüringer Verbindungsbahn.
Zu einer nur kurzen, jedoh dringend noth- lean ; T wendigenBerathung T) 7 / L der ersuchen wir die Herren E Actionairs ,
# abend den 22sten d. M,, Abends 6 Uhr, im Bör- iy senhause Wck/ einzufinden, und erlauben ‘ uns nochmals auf die unabweislih verbundene große Gefahr aufmerksam zu machen. welche ihre Quittungsbogen zur Vertretung in der am 3. August a. c. in Paderborn statifindenden General- Versammlung bei den Herren Meyer & Co. hier be- reits eingeliesert haben, werden ersucht, die darüber lau- tende Bescheinigung, und wer diese Einlieferung noch 4 V nicht bewirkt hat, beliebe seine über 20 % Einzahlung lautenden Jnterims- Actien mitzubringen. Zugleich heben wir aber hervor, daß die etwanigen Kosten
keinenfalls nennenswerth scin, wahrschein- lich aber ganz umgangen werden.
Das Comité zur Wah ung der Interessen der Zeichner und derjenigen Actionairs, welche die 2te Einzahlung geleistet haben.
Leben in seiner Verkümmerung stößt sie mit Eiskälte von ih, Verachturg begleitet sie auf jedem Schritt, und Hohn begegnet dem, der diese kalten und unmenschlihen Schranken durchbrehen will. Glühender Haß zieht in das glühende , volle Herz ein, Hohn gegen die Jdeale, die ihre europäische Erziehung jenseits des Meeres kennen lehrte, und bald hat das sich nah Befriedigung sehnende Herz den Schleier der Weiblichkeit zerrissen und von sich geworfen. Pußsucht, Haschen nah momentanen Vergnügungen, Genuß der sinnlihen Liebe sind größtentheils die traurigen Folgen die- ser Zurücsezung. Kehrt sich in einzelnen Fällen der Europäer niht an diese Schranken und heirathet dennoch eine Farbige, an deren Ruf selbst der gestacheltste Neid keinen Makel finden kann, der Makel der Geburt bleibt unvertilgbar auf ihr haften; dem Manne sind alle aristo- fratishen Zirkel geöffnet, der Frau bleiben sie undurchdringbar verschlossen, So bildet ih in dem Herzen der Farbigen jener glühende Haß, der als ein viel drohenderer Racheengel über der Kolonie s{webt, als der, welchen die Neger hegen.“
Auf die übrigen Verhältnisse des Koloniallebens in Guiana, das Herr Schomburgk in politischer, administrativer und fulturhistorischer Hinsicht um- fassend darstellt, können wir hier nicht weiter eingehen, Nur einige interes- sante naturwissenschaftlihe Erscheinungen und Berichtigungen bisheriger Jrrthümer glauben wir noch hervorheben zu müssen. So findet die in allen naturhistorishen Werken alter und neuer Zeit gegebene Schilderung von dem Faulthier, als des faulsten und trägsten Geschöpfes, das der pei- nigendste Hunger kaum vermögen könne, seinen Baum zu verlassen, wenn auch längst das kleinste Blatt verzehrt sei, eine vollständige Widerlegung, Der Körper des Faulthiers is allerdings so beschaffen, daß es auf ebenem, glattem Boden si nicht fortbewegen kannz hat es aber mit seinen langen, einwärts gebogenen scharfen Klauen einen Anhaltspunkt erfaßt, so schleppt es den Körper au auf dem Boden nach, und findet es einen Baum, sv be- wegt es si auf demselben mit der größten Leichtigkeit von Ast zu Ast, stets mit dem Rücken nah unten hängend und mit den Krallen seiner Border- füße si festhaltend. So häufig Herr Schomburgk diesen Thieren tief im Jnnern des Landes auch begegnet ist, so hat er doch niemals einen Baum gefunden, der seiner Blätter beraubt gewesen wäre, obschon er oft zehn bis zwölf auf cinem und demselben beisammen sah. Auch in Betreff der Vo- gelspinnen (Mygale Blondü und avicularia) bemertt er, daß er zwar sehr häufig dieselben mit ihren Gespinnsten, aber in | diesen niemals einen Kolibri gesehen habe. Doch bestätigt er, daß die Vampyre, die bekannten blutsaugenden Fledermäuse, von denen besonders dic Hausthiere viel zu leiden haben, während des Saugens mit den Flü- geln wedeln. — Eine interessante Schilderung giebt Herr Schomburgk von der Bereitung und der starken Wirkung des Ürari-Gistes, welches, innerlich genossen , unschädlich is , äußerlich , nur in sehr geringer Quantität ange- wandt, aber schnellen Tod herbeiführt. Daß indeß cin Baum nach drei Tagen absterben soll, wenn ein in dieses Gift getauchter Pfeil in denselben abgeschossen wird, is eine Fabel, Ein alter Jndianer vom Stamm der Macusi zwischen dem Orinoko und Amazonenstrom bereitete in Gegenwart des Herrn Schomburgk das Gift, dessen Haupt - Substanz die Rinde der Uraripflanze (Strychnos toxisfera) is, Eine vollkommen ershöpfende Ana- lvse des Giftes, von dem Herr Schomburgk cine Dosis mitgebracht hat, haben die angestellten Versuche des Herrn Pr. Heiny nicht zu Wege bringen fönnenz die vereinten Vei suche der Herren Dr. Virchow und Münter dagegen haben herausgestellt, daß das direkte Resultat einer Vergiftung mit Urari nicht der Tod, sondern Aufhebung der Respirations-Bewegung und Lähmung ist, denen allerdings der Tod folgen muß. — Zu deu interessantesten Abschnit- ten dieses Reisewerks gehören auch die Schilderungen des Indianerlebens, so wie die Untersuchungen über Herkunft und Abstammung dieser Ureinwoh- ner Guiana’s. ;
Zum Schluß können wir die äußere Ausstattung des Buches nicht un- erwähnt lassen. Die Verlagshandlung hat Alles aufgeboten, um diese dem Inhalt angemessen herzustellen. Druck und Papier sind vorzüglich , und jeder Band präsentirt sih als ein Pracht-Cxemplar. Die Jllustrationen in Holzschnitten sind sauber ausgeführt und die von Sir Robert Schomburgk angefertigte Karte durch Vollständigkeit und Genauigkeit bei flarer Ueber- sicht eine sehr werthvolle Zugabe.
156 b | : E Johannis - Termine 1848 fällig gewordenen | Zinsen, sowohl der 4- als auch 32 prozentigen Groß- | herzoglich Posenschen Pfandbriefe, werden gegen Einlie- | ferung der betreffenden Coupons und deren Specisica- | tionen vom 1, bis 16. August d. J., die Sonntage | ausgenommen, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, in Berlin durch den unterzeichneten Agenten in | seiner Wohnung (wo auch die Schemata zu den Cou- | pons-Specificationen unentgeltlih zu haben sind) und | in Breslau durch den Herrn Geh. Kommerzien - Rath I. F. Kraker ausgezahlt.
Nach dem 16. August wird die Zinsenzahlung ge- {lossen und können die nicht erhobenen Zinsen erst im Weihnachts-Termin 1848 gezahlt werden.
Berlin, den 20. Juli 1818,
F. Mart, Magnus, Behrenstraße Nr. 46.
Sáchsisch- Schlesische Eifenbahnu.
[497] Bekanntmachung, Bestimmungen über die prätludirten Jnterims - Actien der 9ten Einzahlung betreffend,
i Nachdem in der 5 n E leßten, am 29. Juni SDUNAIO E d. J. abgehaltenen (Heneral-Versamm=- lung der Actionaire d, Sächsisch-Schle- sischen Cisenbahn- Gesellschast be- schlossen worden ist: „den Inhabern Interims- E T Actien der 9ten Einzahlung die Nachzahlung der am 31. Juli v. J. fällig gewesenen 10ten Einzahlung zu gestatten und von der statutenmäßigen Präklusion unter der Be- dingung abzuschen: daß die verwirkte Conventional- strafe von 1 Thlr. pr. Juterims - Actie gezahlt und die Stückzinsen auf die verspätete Einzahlung vergü= tet werden“, / so werden hiermit die Juteressenten aufgefordert , diese Interims - Actien 9ter Einzahlung bei unserer Haupt- kasse, Bahnhof, Antonstraße, Dresden, zu präsentiren und gegen Erlegung von : 10 Thlr. als Betrag der 10ten Einzahlung, » verwirkte Conventionalstrafe und den Zinsen von 5 % pro anno vom 31. Julí 1847 bis zum Tage der Präsentation gegen volle Actien umzutauschen. ; : ; Jnterims-Actien genannter Einzahlung, welche bis zum 31, Dezember d. J. aber zum Umtausch nicht gelangt, sind aller ihrer Rechte und Ansprüche unwiderruflich und für immer verlustig. Dresden, den 10. Juli 1848, Das Direktorium der Sächsish-Schlesischen Eisenbahn-Gesellschaft,
pr E
sich Sonun-
recht zahlreich
Diejenigen,
Das Tf 0 egi beträgt: Rthlr. für ahr. 4 Nthlr. P Ï Ee 8 Rtblr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.
Je 80.
Inhalt. Amtlicher Theil. Deutschland. Bundes - Angelegenheiten. Frankfurt a. M, Verhandlungen der verfassunggebenden Reichs - Versammlung. ( 4 Preußen. Berlin, Hosnachriht. — Ministerial-Verfügung in Betreff der Reorganisation der Universitäten, — Beförderungen und Abschieds= Bewilligungen in der Armee. i Desterreih. Wien. Befinden des Kaisers. : Schleswig-Holstein. Schleswig. Adresse an den Reichsverweser.
Ausland. Frankreich. National-Versammlung. Der Geseß-Entwurf über
unentgeltlichen Militair-Unterricht, — Ausschuß-Gutachten über den Preß- gesez-Entwurf. — Präsidentenwahl. — Paris. Der Finanz - Ausschuß egen Proudhon's und Favre’s Vorschläge, — Proteste gegen Lamartine?s Nede. — Broschüre E. von Girardin’s. — Lage der Finanzen, — Ver- mischtes. — Straßburg. Unruhen.
Großbritanien und Frland. London. Kabinetsrath. — Parlaments - Verhandlungen : Die ministeriellen Bills der -diesjährigen Session ; Rum- öllez Jnterpellationen über Spanien. — Jrländische Demonstration, — tachrichten aus Portugal.
Belgien. Brüssel, Erklärung in Bezug auf eine Bemerkung Lamar- tine’s über Belgien. — Ausfuhr - Prämie für Linuen- und Hausgewebe.
Spanien. Madrid. Aus La Granja, — Die Güter der geistlihen Ritter-Orden. — Karlisten-Bewegungen. — Vermischtes.
Moldau und Wallachei. Buchärest, Adresse an den Kaiser von Rußland und Protest gegen das Einrücken russischer Truppen,
Handels- und Börsen-Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
Dem Kanzlei-Rath Fried rich in Berlin, dem Pfarrer Bar \ ch zu Schönwalde, Kreis Frankenstein, und dem Steuer - Einnehmer Rhein zu Neuzelle den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem Plantagenwärter B ienþ zu Großbruh, im Regierungs-Bezirk Königsberg, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen ;
_ Den Ober -Landesgerihts - Rath Reuter zu Justerburg zum Direktor des Land=-_ und Stadtgerichts zu Tilsit; und j An die Stelle des bisherigen preußischen Konsuls J. C. Lang in Philadelphia, welcher auf sein Gesuch entlassen worden, den Kauf= mann G, H. Mecke zum Konsul daselöst zu ernennen.
Bekanntmachung,
Nachdem von Sr. Majestät dem Beri Biftels Ordre vom 23sten v. M. die provisorishe Bildung einer neuen, theils berittenen theils unberittenen Polizei- Mannschaft , unter dem Namen „ Schuß- männer ‘‘, für die hiesige Residenz genehmigt und die Mehrzahl der unberittenen Mannschaften eingekleidet worden, soll dieses Justitut wenigstens theilweise sofort in Wirksamkeit treten. Den Schuß= männschasten sind alle Pflichteu und Rechte der exekfutiven Polizei= Beamten beigelegt, Jhre Dienstkleidung besteht in einem dunkel=- blauen Rode mit gleihfarbigem Stehkiagen und zwei Reihen sogenann= ter Knebelknöpfe, dunkelgrauen Beinkleidern und rundem Filzhut mit Nummer. Als Waffe tragen dieselben vorläufig ein Seitengewehr. Die Kleidung der Offiziere unterscheidet sich durch ein Abzeichen auf der Schulter und am Krageu.
Die unberittenen Schußmänner sollen unter vier Hauptleuten in vier Stadtbezirke vertheilt und zu fortdauerndem Patrouillendienst auf den Straßen, bei Tage wie bei Nacht, angewendet werden, wo- bei jedem Schußmann seine bestimmte Strecke angewiesen is, Die berittene Mannschaft verrichtet ihren Dienst hauptsächlich in den Um= gebungen der Stadt. Außer den Hauptleuten sind Lieutenants und Wachtmeister angestellt; die gesammte Mannschaft steht unter dem
Kommando eines Obersten / : ; Indem das Polizei - Präsidium dies zur allgemeinen Kenntniß
bringt, spricht es zugleih vertrauensvoll die Erwartung aus, daß die Bürgerschaft Berlins dem neu gegründeten Justitute ihr Wohlwollen und ihre Unterstüßung nicht versagen wird. Nach einer Revolutiou und nachdem die ausübende Polizei längere Zeit hindur fast ganz gelähmt - gewesen, tritt die Shußmannschast ins Leben. Sie ist ihrer äußeren Gestaltung wie ihrem inneren Gehalte nah eine durchaus neue Schöpfung und kann an früher Gewesenes nicht an= fnüpfen. Der Boden, in welchem allein das neue Jnstitut Wurzel \{ agen faun und will, ist der lebendige Sinn des Bolkes für Ord= nung uud Geseh. E d,
Auf eine feste Begründung hierin wird aber um so zuversicht= liher gerehnet, als zahlreiche Stimmen aus der Bürgerschaft {hon längst ein energishes Auftreten der Polizeigewalt gefordert haben und deshalb eine Organisirung derselben, welhe \{nelles und kräf- tiges Einschreiten sichert, gewiß willkommen heißen werden. Je freier ein Volk, desto unerschütterliher muß die Macht des Gesehes fest- stehen und desto fkräftigere Organe sind zu dessen Schuß und Vollziehung in Thätigkeit zu seßen. Jun diesem Sinne ist das Justitut der Schußmänuer errihte, Weit entfernt davou, die Freiheit der Bürger beeinträchtigen oder das ängstliche Bevormundungs - System des Polizei- Staats zurückführen zu wollen, soll es nur der Wächter und Vorkämpfer für das Gese sein, Es werden aber die Shußmänner ihre {hwere Aufgabe zu lösen nur dann im Stande sein, wenn sie in dem Vertrauen ihrer P: aus deren Mitte sie hervorgegangen, und für deren Jn- teresse sie zu wirken berufen sind, einen fräftigen Stüßpunkt siuden.
Berlin, den 22. Juli 1848.
Königliches von
olizei - Präsidium. ardeleben.
—
Jn Nr. 16 der Neuen Preußischen Zeitung vom 19ten d, M. wird mitgetheilt, daß in der Charité bereits Cholerafälle vor- fai und zwei Personen ein Opfer der Krankheit geworden eien, t |
Preußischer
Staats-Anzei
Berlín, Sountag den 23. Juli
Wenngleich diese Nachricht mit großer Bestimmtheit gegeben wird, so kann nichtsdestoweniger zur Beruhigung des Publikums doch ver- sichert werden, daß dieselbe volllommen unwahr i. 2
Berlin, den 21. Juli 148 j
Königl. Charité-Direction.
Uichtamtlicher Theil. Deutschland.
Bundes=-Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., 21. Juli. (O. P.A.Z.) 42ste Sihung der verfassunggebenden Reichs - Versammlung am 20. Juli. Die Sißung wurde nah 95 Uhr von dem Präsidenten H. vou Gagern eröffnet, Nach Verlesung des Protokolls sehte derselbe die National-Versammlung in Kenntniß, daß die Abgeordne- ten Sedlag von Pelplin (West -Preußen) und Haßlwanter vou Junsbruck den Austritt aus der National-Versammlung erklärt haben. Es wurde sodann zum ersten Gegenstande der Tages-Ordnung, Be- rathung über den Bericht des Abgeordneten Zach a ri ä, Namens des völkerrechtlichen Ausschusses, über die limburgshe Frage geschritten. Clemens von Bonn ge au den Ausschuß- Bericht und des=- sen Anträge den Zusaß - Antrag: „Zugleich fordert die Natio- nal - Versammlung die provisorisch Central - Gewalt auf, diesen Beschlüssen eine, der Dringlichkeit der Umstände entsprehende, mög- lichst s{chleunige und wirksame Folge zu geben.“ Jm Herzogthum Limburg sind bei der gespannten Erwartung der in Frankfurt zu fas= senden Beschlüsse alle Verhältnisse des Verkehrs und der Jndustrie gestört. Die Einwohner, welche Deutschland angehören wollen, sol- len dur jenen Zusaß einen entschiedenen Beweis der Sympathie Deutschlands erhalten, Arndt von Bonn räth zur Mäßigung und warnt vor verleßenden Schritten gegen ein tüchtiges stammverwand- tes Land. Ec spricht die Hoffnung aus, daß aus der gegenwär- tigen Verwidckelung der Uebergang zur künftigen Verbindung ent- springen werde. Schuselka beantragt, auszusprechen : - „Nie-
derland beile nicht das Recht, das deutsche SRIE Limburg mit .
einem Theile der holländischen Schulden zu belasten. Die etwanige Uebernahme einer solhen Belastung köune nur im Wege des Ver- trages, vorbehaltlich der Ratifieation ‘der National - Versammlung, gesehen.“ Wurm von Hamburg für den Ausschuß - Antrag. Selbst in Holland . haben sich Stimmen für gänzlihe Trennung Limburgs, welches als eine niht glücklihe Erwerbung bezeichnet wird, erhoben, Bayern hat zuerst eine Territorial-Eutschädigung für den abgetretenen Theil von Luxemburg statt des vorgeschlagenen Subsidienvertrags verlangt. Die kleineren Staaten haben sih au= geo. Oesterreih unnd Preußen hatten die Sache aufgegeben.
chubert von Königsberg ist gleichfalls für den Ausschuß =- Au- trag. Michelsen von Sea beautragt die Ueberweisung der Sache an die provisorische Centralgewalt, um durch Unterhandlung und Uebereinkunst ein der neuen Gesammt- Verfassuug Deutsch= lands mehr entspreheudes Verhältniß Limburgs zu Gtande zu bringen. von Beckerath erklärt sich für den Auss\chuß - Antrag, welcher der Aufgabe Deutschlands, mit Mäßigung zu handeln, ent=- spricht, Es darf keine Herausfordexung stattfinden, sondern nur ein Zeichen der Kraft gegeben werden. Js das seitherige Berhält- niß Limburgs zu den Niederlanden mit den (neu-n) Bundes- geseßen nicht vereinbar, so is der gemachte Vorbehalt erledigt. Venedey lenkt die Aufmerksamkeit der Versammlung hauptsächlich auf die Schuldfrage. Die Schulden in den Niederlauden sind ent- standen durch die Kolonieen, Festungen, Arsenale und Schiffe. Sollte cin Theil der Schulden von Limburg übernommen werden, so wäre auch ein Theil des Angeschafften ege, von Reden erör- tert, daß mit Zurehnung der Kolonialshulden der Niederlande auf Limburg etwa 81 Milliouen Rthlr., ohne jene noch über 40 Millionen Rthlr. fallen würden. Der Redner macht be- züglih der Verhandlungen darauf aufmerksam, daß aus poli tischen Rücksichten die Festungen in Limburg wohl nicht in außerdeut- hen Häuden gelassen werden könnten. Auch haben , worüber der Ausschußberiht Zweifel ausspricht, die Limburger gegen das Ver= hältniß zu den Niederlauden, und zwar 1844, ausdrücklich reklamirt. von Linde verlangt, daß, in Bezug auf die Beschlüsse, die Form gewählt werde, welche das freundshaftliche Verhältniß zu den Nie- derlanden, welche Deutschland als Seemacht nüßlich sein können, nicht stört. Der Redner beantragt, daß die Frage über die Vereinigung der Verhältnisse des zu Deutschland gehörigen Limburgs, mit dem Beschlusse der National-Versammlung vom 27. Mai (,„daß die Ver- fassungen der einzeluen Staaten mit den Beschlüssen der National- Versammlung in Einklang gebracht werden müssen‘), so wie die wei- tere Frage über die Verpflichtung Limburgs zur Uebernahme eines Theils der niederläntishen Schulden, der- provisorischen C-ntral-Ge- walt zur Verständigung und Vereinbarung mit den Niederlanden, in einer die Rechte Limburgs wahrenden Weise, und vorbehaltlih der Genehmigung der National - Versammlung, überwiesen werden solle. Kolb verlangt vollständige finanzielle Trennung Limburgs von den Niederlanden. Die Niederländer werden keinen Theil der Flotte oder der Kolonieen herausgeben ; sie können also Limburg uicht für die Kosten derselben mit Steuern belasten, welche zu Gunsten eines frem- den Landes, und unter Umständen sogar zum offenbaren Nach- theil Deutschlands, verwendet werden können. Der Redner Fellt hiernach einen Verbesserungs - Antrag. von Breuning aus Aah. n erklärt \sich gegen Michelsen und von Linde. Nah Schluß der Verhandlung nahm noch der Berichterstatter Zachariä für den Ausschuß - Antrag das -Wort. Die: Anträge von Michelsen und Linde fanden nicht die ggesdästecrounngämäßige Yntersüpang, Ein Verbesserungs - Antrag Nauwerck's zum ersten Theil des Ausshuß-Antrages , „daß die National-Versammlung die bisherige Vereinigung Limburgs unter einer Verfassung und -Verwal-
Ulle Post - Anstalten des Jn- und
Auslandes nehmen Bestellung auf
dieses Blatt an, für Berlin die
Erpedition des Preuß. Staats- Anzeigers .
Behren-Straße Ur. 57.
tung mit den Niederlanden für aufgelöst erklären solle“, wurde abge- lehut ; dagegen die beiden Ausschuß - Anträge und der Zusaß-Autrag von Clemens fast einstimmig angenommen *), — Es wurde nun zur Berathung über §. 4 der Grundrechte („die Strafe des bürger- lichen Todes soll nicht stattfinden“) geschritten. Vorher stellte Lette den Antrag, daß alle blos die Redaction betreffenden Anträge bezüg- lich ver Grundrechte ohue Diskussion sofort dem Verfassungs - Aus- uß überwiesen uud die Berathung sich nur auf die Prinzipien und allgemeinen Säße beschränken solle. Die Redaction köune nicht Sache einer so großen Versammlung sein. Biedermann beantragt, daß jeder Berbeisécungs-Antras schriftlih motivirt eingereiht, gedruckt vertheilt und vor der Begründung die Frage nah genügender Unter= stüßung gestellt werden solle. — Es wurde gegen beide Vorschläge von M. Mohl, Vogt u. A. geltend gemacht, daß: daun über die Frage, ob ein Antrag nur die Redaction betreffe, eine lange Debatte sich entspinnen, und daß die \{riftlihen Motivirungeu zu Staatsschristen an- wachseu würden, welche Niemand lese. Es wurde über die Anträge nach dem Vorschlag von Fuchs zur Tages - Orduung übergegangen « M. Mohl begründet hierauf einen zwischen §. 3 und 4 des Eut- wurfs der Grundrechte einzuschaltenden Paragraphen, etwa des Ju- halts: „Jeder Deutsche muß einer Gemeinde als Gemeinde-Bürger und einem Staate als Staats - Bürger angehören, Jeder, der in einen Staat aufgenommen werden will, muß deu Besp eines Ge- meinde - Bürgerrechts nahweisen.“ Stedmaunn verlangt zur Ab- shneidung vou Mißverständnissen bezüglich des Gemeinde-Vermögens, daß gesagt werde : „Gemeinde-Bürger oder Beisasfe.“ Wigard erklärt sich gegen die Aufnahme dieser Bestimmung, welche in das Heimats - Geseß gehört. Friedrih von Raumer aus Berlin glaubt, daß den Gemeinden niht überlassen bleiben dürfe, das Reichs - Bürgerrecht zu verleihen, wie es geschehen würde, wenn als Bedingung des Staats - Bürgerrechts- das Gemeinde - Bürgerrecht und als Bedingung des Reichsbürgerrehts das Staatsbürgerrecht gestellt wird. Ahrens will ten Mohlschen Antrag zu §. 44 ver- wiesen sehen. Falatti macht darauf aufmerksam, daß durch den Mohlscheu Antrag §. 3, über welhen die Debatte hon geschlossen ist, geändert werden würde. Der Präsident unterbricht die De- batte fiber den genannten Antrag, welcher auch bereits in einem zu 6. 3 gestellten Amendement berücksichtigt i. Arndts von München, welcher die Debatte über §. 4 eröffnet, hebt her- vor, daß die Strafe des bürgerlichen Todes durh die fran=- zösische Geseßgebung, welhe auch in Fraukreih, besonders bei dem Konsul Napoleon Widerspruh fand, nah Deutsch- land“ gekommen ist. Es soll übrigens, da es. Fälle giebt, wo der bürgerliche Tod ohne Strafe eintritt, gesagt werden: „Der bürger- liche Tode findet nicht statt. Breumntnug erklärt sich für den Aus= schuß- Antrag, Jucho entwidelt einen Zusaß - Autrag: „Alle ge- seßlihen Bestimmungen, nah welhen Verminderung oder Aufhebung der Éhre oder der Ehrenrechte eines deutschen Staatsbürgers als Folge mancher Straseu von- selbst eintritt, oder als besondere Strafe verhängt werden kann, sind aufgehoben, und es können fortan Nie= manden die Ehre oder die Ehrenrehte durch richterlihes Urtheil ab- erkannt werden.“ Schluß der Sißung 2 Uhr. x
Preußen. Berlin, 22. Juli, Des Königs Maje tät hab gestern deu Minister - Präsidenten von Auerêwald r S E pfangen und mit demselben gearbeitet.
Berlin, 22. Juli. Aus dem Ministerium der geistli Angelegenheiten is folgende Verfügung er Eigen A H
An die Privat-Docenten Herren Dr. Flo Dr. Heimsoeth Dr. Schaafhausen, De, Lersh, De. Nagel, Dr. Krafft, Dr, Schleicher und Dr, Hoppe Wohlgeboren zu Bonn. :
Ew. Wohlgeboren haben in einer an den Staats-Minister Rod- bertus gerichteten Eingabe vom 3ten d. M. die Bitte ausgesprochen :
daß die dem Ministerjum der geistlichen, Unterrichts = und Medizinal-Angelegenheiten vorzulegenden Vorschläge zu einer Reform der Universitäten niht anders als von der Ge- sammtheit aller akademischen Lehrer aufgestellt, daß dem- nach bei den dahinzieleuden Berathungen auch tie Privat- Docenten mit Stimmrecht zugezogen werden sollen.
Jh uehwe hiervon Veranlassung, Ew. 2c. über den Stand der zum Zwecke einer Reorganisation der Universitäten eingeleiteten Vor- bereitungen eine ausführlihere Mittheilung zugehen zu lassen.
Schon unter dem 15. April d. J. fand sich der Staats-Mini- ster Graf von Schwerin veranlaßt, aus eigener Bewegung Be- rathungen über eine Reform des Universitätêwesens in Anregung zu bringen. Es wurden iu dem desfallsigen Erlasse vorzugsweise die fünstige Stellung der außerordentlichen Regierungs-Bevollmächtigten und Kuratoren an den Universitäten und die are Gerichtsbarkeit als Gegenstände bezeihnet, welche einer näheren Erwägung zunächst R seien, und die Veranlassung getroffen, daß nicht blos die akademischen Senate, sondern sämmtliche ordentlihe Professoren der
*) Der Beschluß lautet nach seinem ganzen Juhalte:; Die deutsche National-Versammlung beschließt: 1) daß sie die bisherige Vereinigung e zum deutschen Bunde gehörigen Herzogthums Limburg mit dem Königreich der Niederlande unter einer Verfassung und Verwaltung als unvereinbar mit der deutschen Bundes-Verfassung betrachte, und 2) daß es sih von selbst verste e, daß der in der 8ten Sipung vom 27, Mai d. J. lebte Beschluß der National-Versammlung, wonach alle Bestimmungen einzelner deutscher Verfassungen welche mit dem vonihrzu grü ndendeu allgemeinen Verfassungswerke nicht übereinstimmen, nur nach Maßgabe des leßteren (ihrer bis dahin bestandeuen Wirksamkeit unbeschadet) als gültig zu betrachtrn sind — j für das Herzogthum Limburg verpflichtend feld! 3) daß die: Frage et vilihtun des Herzogthums Limburg zur lnahme an de! T Staatsschuld der provisorischen Centralgewalt zur - | die Nechte Limburgs wahrenden definitiven Regulirung, deren der National - Versammlung vorbehalten vie Zugleich fordert die National - Versamm i tralgewalt “ eine stän
t spreclénde- mögli schleunige und
een