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e Mann des deutschen Volkes ist z sein Glüdck zu be-
bes, der aus E Volk ihn erkiesen, ihn, dessen höchster Ruhm die iraerfrone is, So oft wir cin Hoch dem deutschen Johann bringen, iederhallt ein Hoh auch seiner deutschen Frau. Darum seien Sie uns Allen auch herzlich hicrmit willlommen. Noch einmal hoch, drei Mal hoch,
f deutsche Frau !“ ; z : lebe E E iCttem Herzen reichten der Reichsverweser und seine
¡ Sprecher und seinen Begleitern die Hand. : G L Tehe, See, meiue Herren“, sprah der Erstere. Meiner Frau is heute der Lohn geworden, den Jhre Liebe zu mir {on
ente.“
E e ra Nacueitiag beschloß die National - Garde mehrerer Be- zirke in corpore deut Erzherzoge und seiner Gemahlin ihre Hoch- atung und Anhänglichkeit auf eine feierlihe Weise zu bezeugen. Unter dem Schalle fröhlicher Musik seßten sih" die Bataillone vom Neubau, Mariahilf, Schottenfeld, Gumpendorf u. \, w. in Bewegung, marschirten nah Schönbrunn und defilirten daselbst in größter Pa- rade vor der Wohnung (1m sogenannten Kaiserstöckel) Sr. Kaiserl. Hoheit. Der biedere Fürst und seine ihm so theure Gemahlin standen am Fenster und dankten mit herzgewinnender Freundlichkeit den Tau- senden, die sich gesammelt hatten und iu ihrer Herzensfreude in un- unterbrochene „Lebehohs“ ausbrahen. Eine der drei Musikbanden spielte nah dem Defiliren noch mehrere Stücke unter den Fenstern.
Fürst,
Prag, 20, Juli. (D. A. Z) Heute is nachstehende Bekannt= machung des Fürsten Windischgräß erschienen :
„Jch ergreife die größtenthcils freiwillig und ohne Anwendung ernstli- her Maßregeln zu Stande gekommene Ablieferung der Waffen als einen willkommenen Anlaß , den Belagerungs - Zustand mit dem heutigea Tage aufzuheben, wiewohl ich von vielen und achtbaren Seiten angegangen worden bin, denselben noch einige Zeit fortbestehen zu lassen, wiewohl die Herstel- lung des Straßeupflasters sehr langsam vorwärts schreitet, wiewohl leider noch immer einzelne Versuche von Auswiegelungen vorkommen. Dcr zum großen Theil rechtliche und gesunde Sinn der Einwohnerschast Prags ließ sie endlich erkennen, daß die Tendenz aller meiner Verfügungen von dem Prinzip ausgehe, jeder anarchischen oder aufrührerischen Erscheinung mit Energie zu begegnen, hierdurch jeden Einzelnen in dem ungefährdeten , un- getiübten Genusse der uns Allerhöchst verlichenen constitutionellen Frei- heit, zugleich in seinem ungehinderten Lebenserwerb zu schüßen, Dieses von vielen Seiten mir beurkundete richtige Erkennen meiner nie verhehl- ten, offenkundigen Denkungsweise und Absichten dient mir als eine Bürg- schaft, daß alle gutgesinnteu und redlihen Bewohner der Hauptstadt sowohl, wie auch der auswärtigen Kreise, durch Wort und That gemeinsam zur Erhaltung der Ruhe, Unterdrückung jedes Versuches, dieselbe zu stören, und hierdurch zur Wiederbelebung des Handels und Verkehrs zusammenwirken werden, Diese Zuversicht läßt mich über alle Bedenklichkeiten hinweg- geben, welche sih gegen die dermalige Aufhebung des Belagerungszustandes nicht ohne Grund erheben, Nachdem ich jedoch an dieses Zugeständniß den aufrichtigen und lebhaften Wunsch knüpfe, durch dasselbe Vertrauen in die Maßregeln der Regierung, Beruhigung in die durch die bedauerlichen Er- eiguisse geäugstigten Gemüther, endlih in der ganzen Provinz Ruhe, Frie- den und ungestörten Lebensverkehr herbeizuführen, so sche ih mich bemü- ßigt, an alle jene, welche es ‘wagen wollten, durch aufrührerische Umtriebe neues Unheil über Stadt und Land zu verbreiten, ein ernstes Wort zu richten und hiermit laut und allgemein zu erklären: 41) daß der geringste Versuch zu einem neuen Aufruhr das augenblickliche Eintreten der streng- sten militairischen Gewalt zur Folge haben wird; 2) daß, wenn ih in die traurige Nothwendigkeit versezt werden sollte, die Waffen gegen aufrühre- rische Unternehmungen, worunter ih Errichtung von Barrikaden und thät- liche Angriffe auf das Militair zähle, brauchen zu lassen, der erste Ka- unonenschuß, welchen ih gegen die Aufrührer zu richten bemüßigt wäre, für die Publication des Standrechts zu gelten habe, nach welchem ein Jeder unnachfichtlih nach dem Kriegsgeseße hingerichtet werden tvird, welcher 1) in einem Widerstande mit der Waffe in der Hand gegen die geseßliche Gewalt, oder 2) in Aufwiegelungen zum Aufruhr ergriffen, oder 3) sonst des Aufruhrs überwiesen wird, Die zur Untersuchung der stattgehabten verbrecherischen Vorfälle zusammengescßie Kommission verbleibt aber, um die Uebelthäter der geseßlichen Strafe zuzuführen, in ihrer bisherigen Wirk- samkeit, jedoch wird dieselbe unter Einem angewiesen, sich nunmehr bezüg- lih der Civilpersonen nah den für leßtere geltenden Strafgeseßen zu be- nehmen. Mit dieser ernsten Sprache, welche zu führen meine neh nie ver- legte Pflicht gegen den Monarchen und den constitutionellen Staat mir gebietet, verbürge ih jedem Gutgesinnten nah meinem Wirkungskreise Schuß und Wahrung seiner Rechte, seines Eigenthums, seines Lebens; dem Frevler aber, welcher diese anzutasten, welcher die öffentlihe Ruhe zu stö- ren wagt, diene sie als leßte Warnung. Prag, am 20. Juli 1848, Fürst Wind1ischgräßh, kommandirender General,“
Das K. Landesprüsidium macht nachstehende provisorishe Be= stimmungen bekannt :
,1) Zur Gründung von Vereinen brdarf es zwar keiner Bewilligung der Behördenz jeder Verein muß aber durch Bestimmungen über die Auf- nahme seiner Mitglieder, über seine Verfassung, seinen Zweck und seine Mittel geregelt sein, und diese Bestimmungen müssen der kompetenten Be- hörde auf ihr Begehren nebst allen weiter ersorderlichen Aufklärungen wahrhaft und vollständig Mgen werden, 2) Vereine sowohl als an- dere Körperschaften können Versammlungen ihrer Mitglieder nur in Ge- mäßheit der Bestimmungen ihrer Statuten halten. 3) Jede in anderer Weise veranstaltete Versammlung der Mitglieder eines Vereins oder einer
Körperschaft, so wie Volksversammlungen, d. i, Zusammenkünste, an denen Jeder, der da will, Antheil nehmen soll, dürfen nur mit Vorwissen der Ortsbehörde stattfinden, welcher wenigstens 24 Stunden vorher von dem Ort und Zwecke der Zusammenkunft Anzeige zu erstatten und derjenige aiugobeu ist, von welchem die Einladung ausgeht. 4) Versammlungen, welche diesen Vorschriften zuwider stattfinden, sind ungeseßlih, und wer sie veranstaltet oder daran Antheil nimmt und über die erste Aufforderung der Obrigkeit oder ihres Abgesandten, auseinanderzugehen, sih nicht entfernt, macht sich eines Polizeivergehens, insofern aber der Obrigkeit Widerstand ent egengesezt werden sollte, der in den Strafgeseßen bezeichneten shweren Polizei-Üebertretungen oder Verbrechen schuldig. 5) Gesuche oder Beschwer- den dürfen öffentlichen Behörden oder Amtspersonen von nicht mehr Per- sonen vorgetragen werden, als zur Bildung einer aus einem größeren Ver- ein hervorgehenden Deputation unbedingt nothwendig sind, da cin Andrän- gen von einer größeren Menschenmenge die shwere Polizei-Uebertretung des
Juli 1848 91 Skt, G, B, 11. Theils begründen würde, Prag, am 18,
Triest, 17, Juli. (D. A. wir die Nachricht, daß die Pfort P) Bon T 1 die jest in den türfishen G l Ziel zu seben. Sie hat die Kaiserlich österreichi , zu Konstantinopel cingeladen, ihr bei diesem nente Nau zu sein, und die lehtere hat dem Wunsche dadurch ents ros ü fi sie die Konsulate zu Smyrna, Salonichi, Beirut u prochen, da
hat, die Flotte bei vorkommenden Fällen fräftig U L IDnbeit
Bayern. München, 19, Juli, ü acta der König is gestern Abend um 10 Ubr Biette §2, e: getroffen. An allen Orten, welche der geliebte Fürst auf der Reise berührte, wurde ec von der (mten Bevölkerung, mit unbeschreib- lichem Jubel begrüßt. Se. Majestät begleitete den Herru Erzherzog- Are von Regensburg nur bis Vilshofen. Allerdings war die Absicht gewesen, denselben Tag noch na Passau zu kommen und dort zu übernahten, Da aber die Nacht eingebrochen war, und. be= “fanntlih die Stromstrecke zwishen Vilshofen uud Passau mit vielen Felsflippen besäet is, so hielt der Capitain es nit für räthlih, seine erlauhten Fahrgäste den mit der Wéiterfahrt bei Nacht ver- bundenen Gefahren auézusepen. Der Erzherzog übernachtete daher auf dem Shijfe selbst, der König auf dem Lande, Am folgenden
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Tage fuhr Se. Majestät dann, nah Passau. Dort wie in Negens- bur g war der Empfang besonders freudig.
; Ea, Wiesbaden, 19. Juli. (Frkf. O. P. A. Z.) Ueker hier vorgesallene Ereignisse äußert si eine offizielle, heute hier aus- gegebene Derpelteng in folgender Weise: „Vor einigen Tageu wurden mehrere Artilleristen“ durch friegsrehtlichcs Verfahren zu Gefänguiß verurtheilt: Am A6teu d. M. Abends erschienen drei hiesige Ein- wohner, Böhning, Gräfe und Oswald Diez, bei dem Chef der Artil- lerie und verlangten die Loslassung jener Artilleristen unter der Drohung: Wenn es niht geschehe, mit 4—500 Mann wieder zu kommen, um die Befreiung mit Gewalt zu erzwingen. Wirklich hatte sih auh zu gleiher Zeit eine Masse von 4—500 Menschen in einem Wirthshause im Nerothal versammelt, uud die Führer derselben hatten sich bemüht, auch Soldaten in ihren Kreis zu ziehen, indem sie dieselben in jenes Wirthshaus einluden. Nachdem dem Herzogli- cheu Stadtamt Nachricht von jener in die Justiz eingreifenden Drohung zugekommen war, uahdem ihm weiter berihtet wurde, daß die auf- geregte Menge aus dem Nerothal in die Stadt ziehe, ersuchte es den Kommandanten der Bürgerwehr, Allaun schlagen zu lassen. Zugleich verfügte das Herzogliche Stadtamt die Verhaftung der erwähnten drei Einwohner. Einer derselben, Oswald Diez, war Führer einer Com= pagnie. Als derselbe von dem Beamten in Begleitung des Obersten verhaftet werden sollte, widerseßten sih die drei ersten Compagnieen, wozu sih auch Einzelne aus anderen Abtheilungen gesellten. Auf den Obersten der Bürgerwehr wurde angelegt, und als eine andere Ab= tbeilung Wehrmänner herbeigerufen wordeu war, um den Befehl des Obersten, die drei widerspenstigen Compagnieen zu entwassnen, in Vollzug zu seßen, — legten jene drei Compagnieen unter dem Ruf, ihre Gewehre seien geladen, auh auf ihre Kameraden, welche nicht geladen hatten, an. Diese offene Meuterei widerstreitet so sehr der Bestimmung und Pflicht der Bürgerwehr, daß cs im Juteresse der Ehre derselben uud zur Aufrechthaltung des Gesebes geboten war, jene Compagnieen zu entwaffnen. Die Regierung ließ deshalb — in der Hoffnung, daß die Wehrmänner zu ihrer Pflicht zurückkehren würden — dieselben auffordern, ihre Waffen abzuliefern , unter der Ankündigung, daß sie demnächst nah Ausscheidung der Schuldigen reorganisirt werden sollten. — Der Termin zur Abl'icferung der Waffen verstrih, ohne daß mehr als ein Drittheil abgeliefert war. Ler größte Theil der dritten Compagnie erklärte, daß er die Gewehre uicht abliefern werde; der Oberst der Bürgerwehr forderte sie selbst dringend auf, es bis zu einem verlän- gerten Termin zu thun, Es geschah niht. Mittlerweile war von der fompeteuten Behörde die Untersuchung gegen jene drei Einwoh= ner, welche die Loëlassung der Soldaten. verlangt hatten, so wie eines Vierten, der zu bewasfnetem Zuzug aufgefordert haben soll, eingelei= tet und die Verhaftung derselben beschlossen worden. Einen dersel- ben ließ sich die Bürgerwehr auf dem Wege nach dem Gefängniß ohne Widerstand entreißen. Zwei andere befanden sih in Haft. Am Nachmittage zog eine mit Aexten und anderen Werkzeugen bewassnete Menge vor das Gefängniß, \chlug die Thore ein und befreite die Gefangenen, welche sie im Triumphgeschrei und unter Verhöhnung der öffentlichen Autorität durch die Stadt führten, Die Bürgerwehr schritt bei dieser neuen Verleßung der Ordnung und der Gesetze nicht ein, Das nur ín geringer Anzahl in der Stadt gegenwärtige Li= nienmmilitair würde die wühlerishe Partei nur zu Widerstand gereizt haben. Es würde niht möglih gewesen sein, Blutvergießen zu ver- meiden, wenn die Regierung dessen Einschreiten angeordnet hätte. Fn Uebereinstimmung mit den von der Reichsgewalt ausgesprochenen Grundsäßen zur Bewahrung der Herrschaft des Geseßes, zur Wah- rung der Freiheit, die unzertrennlich ist von der Beobachtung der Ge- seße und der Ordnung, wurde deshalb angeordnet, daß heute früh zwei Bataillone Jufanterie, eine Batterie Artillerie und eine Abthei- lung Kavallerie vou den in' Mainz garnisonirenden Reichstruppen zur Unterstüßung der hiesigen Behörden ‘in Wiederherstellung der Ord- nung in die Stadt eiurücken sollten. Dies is geschehen. Der Er- folg hat gezeigt, taß diese Maßregel selbst aus Rücksichten der Hu= manität die zweckmäßigste war, indem sih durch die bloße Entwicke- lung einer kräftigen Macht die wühlerishe Partei, deren geringe An- zahl die große Mehrheit der braven Bürgerschaft terrorisirte, ohne Widerstand der Autorität der Regierung unterworfen hat. Sofort nah dem Einrücken der Reichstruppen wurde die gesammte hiesige Bürgerwehr entwaffnet , | die nun wieder neu mit Ausscheidung des wühlerishen Elements in diesen Tagen organisirt werden wird,“ (Frankfurter Journal.) Jun der gestrigen Kammer-Sißzung sprah sich Proc. Leisler 1. über die jüngsten hiesigen Vorfälle nachstehend aus: „Wenn jemals, daun is es jeßt die Pflicht des Maunes, seine Ueberzeugung offen auszusprechen. Ju unserer Stadt hat sich die öffentlihe Meinung in der Art kundgegeben, daß kein Zweifel mehr i, daß die Bevölkerung von W'esbaden vollkommen einverstanden ist mit den Maßregeln der Regierung. Der Stadt- Vorstand hat sich gestern Morgen permanent erklärt und zur Abliefe- rung der Waffen zu wirken gesucht, Aber stets stieß ‘er auf entschie- dene Weigerung. Dieser Zustand dauerte bis Nachmittags 3 Uhr, und zuleßt gewann der Vorstand die traurige Ueberzeugung, daß die Waffen nicht abgeliefert würden und es der Bürgerwehr nicht ge- lingen werde, die Ruhe aufrecht zu erhalten, Nach näherer Erwägung kam man zu der Ueberzeugung, daß auch das Militair uicht helfen fönne. Vor. dem Mtnisterium kam es zu Ausrufungen, welche bewie- sen, daß es eiu einiger Wille in dieser Masse sei, welche den Bruch des Geseyes wollte. Wir missen es der Reichsgewalt und der Re- gierung Dank wissen, daß sie gegen dieses geschlose Treiben einge- schritten is. Gegen oben is nah dreißigsährigem Kampfe die Will= kür gebrochen; soll sie nun von unten beginuen? Freiheit wollen wir haben für alle Meinungen. Carnot, als -er Napoleon gegenüber für die Freiheit sprach, rief aus: „Wenn die Republik nicht mehr be- stehen soll, daun halte ih’ es für die erste Pflicht, mich in Gehorsam unter das neue Gesey zu fügen.“ Und Rotteck sagt: „N'cht di-- repu- blikanishe Form is es, sondern -der republikanische Geist, was wir erstreben, und der kaun unter- monarchischen ‘Formen si freier aus= bilden, als in der stürmischen Demokratie. Das Gesey muß gehand= habt werden, und zum Dauk dafür, daß die Regierung das Gesetz gehandhabt hat, trage ich darauf an, uùs einmüthig zu erheben.‘ (Die sämmtlichen Abgeordneten erheben sich, mit Ausnahme der Ab= geordneten Lang, Müller 11,, Hehner. Lautes Bravo der Galerieên.)
SDldenburg. Oldenburg, 16. Juli. (D. A. Z.) Der (bereits erwähnte) Entwurf des Staats-Grundgeseßes, welcher zur Vereinbarung zwischen dém Großherzoge und den zu wählenden Stän- den dienen soll, enthält außer zwei Anlagen über den Staats- Gerichtshof und das Wahl-Verfahren 225 Artikel in 13 Abschnitten,
s 41, Vom Großherzogthum und dessen Regierung im Allgemei e “ ach Art, 1 bilven ‘das Herzogthum- Oldenburg, das Fürstenthum
dun und das Fürstenthum Birkenfeld einen. unter einer Verfassung verei- Ss untheilbaren Staat, Dieser Gesammtistaat hat einen vereinigten aaeiog, der über die gemeinsamen Angelegenheiten , als die Civilliste und Dage die Bundeskosten ,- das SRES und Landes-Archiv , das Geseg, andesgericht, das Militair , die Gesammtschulden , die gemeinsame e Fhacbung, und einige audere gemeinsame Angelegenheiten beschließt. Für
die übrigen n hab jeder vex Landestheile seinen Provinzial - Landtag-+ Enisteht eiù Äonslift dieser Landtage darüber, ob eine Angelegenheit vor ben
allgemeinen oder provinziellen Landtag gehört, so entscheidet darüber der Staats-Gerichtshof oder ein Schiedsgericht, Jm Uebrigen enthält dieser Abschnitt zweckmäßige Bestimmungen über die Erbfolge und die etwa nö- thige Negentschaft. Die Wahl der Lehrer des minderjährigen Thronfolgers außer dem eigentlichen Erzieher unterliegt der Bestätigung des Ministe- riums, Abschn, 2, Von der ausübenden Gewalt des Großherzogs und dem Ministerium. Die ausübende Gewalt steht dem Großherzog allein zu unter Verantwortlichkeit des Ministeriums; die Geseßgebung übt er in Ge- meinschaft mit dew Ständen aus, er hat demnach ein unbedingtes Veto, In rein militairischen Angelegenheiten verfügt der Großherzog ohne Mit- wirkung des Ministeriumsz er verleiht Orde:, Würden und Titel und übt das Begnadigungsrecht frei aus, außer bei Anklagen seitens der Stände wegen Verleßung der Verfassung oder der Geseze, Abschn, 3. Von den Grundrechten des Volks, Die Strafen der Einziehung des gesammten Ver- mögens, der körperlihen Züchtigung, des Latten-Gefängnisses, der Abbitte und des Widerrufs, des Prangers und des bürgerlihen Todes sind abge- schafft. Dee T unterliegt weder der Censur, noch Konzessionen und Cautionen. as Petitionsrecht ist unbeschränkt, doch gilt eine Petition als nur von denen ausgegangen, die dieselbe unterzeichnet oder deren Unterzeich- ner bevollmächtigt haben. Das Vereinsrecht unterliegt den Beschränkungen, daß bewaffnete Versammlungen, so wie solhe, die unter freiem Himmel gehalten werden, wegen Gefahr für die öffentlihe Ruhe verboten werden können, Jm Fall eines Ausstandes kann die Regierung Standrecht anordnen, auch die Bestimmungen über Verhaftungen, Haus- suchungen, Preßfreiheit und Vereinsrecht suspendiren, Die Zwangs - und Banunrechte des Staats, so wie dessen Jagd- und Fischereiregal, hören auf. Das Jagdrecht steht nur dem Grundeigenthümer zu, die Ausübung dessel- ben soll dur ein Geseh geregelt werden. Alle Steuer -Ungleichheiten und Freiheiten sollen aufhörenz niht unentgeltlih erworbene Privilegien, so wie alle gutsherrlichen Beschränkungen des Eigenthums, werden abgelöst, Es soll allgemeine Volksbewaffnung mit freier Wahl der Führer eingerichtet werden, Abschn, 4. Von den politischen Gemeinden. Der Grundsay der Selbstverwaltung mit Einschluß der Ortspolizei, der freien Wahl der Ver- treter und Beamten, so wie der Oeffentlichkeit, ist ausgesprochen. Das Ober- Aussichtöreht des Staats soll geseplich begränzt werden, Abschn. 5, Vou der Religionsausübung, den Kirchen und milden Stiftungen. Der Staat hat über a!le Kirchen zu wachen, daß sie die Geseze des Staats beachten. Das Bekenntniß und dessen Ausübung is frei und ohne Einfluß auf die bürgerlichen Rechte. Zu ciner kirchlichen Handlung kann Niemand gezwun- gen werden, Religionsgesellschaften erhalten Corporationsrechie, wenn Lehre, Disziplin und Verfassung nicht den Staatsgeseyen zuwiderlaufen. Abschn, 6. Von den Schulen und UÜnterrichts-Anstalten, Der Schulunterricht ist Ge- genstand der staat: ichen Fürsorge und Aufsicht; zu den Schulbehörden sol- len indeß Schulmänner zugezogen werden. Die Gymnasien sind Staats- anstalten; für Nealschulen und deren Errichtung wird der Staat ‘sorgen. In den volksthümlich zu gestaltenden Volksschulen, welche mit tüchtigen Lehrern zu beseßen sind, hat die Schulgemeinde den Lehrer zu erhalten und zu pensioniren, Jst dieselbe dadurch sehr beschwert, so tritt die Staatskasse aushelseud hinzu, Die Zahlung des Schulgeldes hört auf. Abschn. 7. Von der Rechtspflege. Unabhängigkeit, Oeffentlichkeit , Mündlichkeit , Ge- s{hworene bei Erkenntuissen über Verbrechen und politische oder Preßverge- hen, völlige Trennung von der Verwaltung. - Der Fiskus und alle Behör- den wegen ihrer Verwaltungshandlungen haben vor den Gerichten Recht zu nehmen. Zur Schlichtung von Handels -, Fabrik - und Landwirthschafts- sachen sollen Sachverständige zugezogen, der privilegirte Gerichtsstand und die Patrimonialgerichtsbarkeit aber beseitigt werden, Eine Aufhebung aller Sporteln is nicht ausgesprochen, Abschn. 8, Vom Staatsdienste. Alle Ernennungen im Staatsdienste verfügt der Großherzog, Vas höchste Lan- deëgeriht wird ergänzt durch Wahl seiner Mitglieder und einer gleichen Au- zahl von Ständcmitgliedern. Diejenigen Staatsdiener, die nicht auf Kün- digung angestellt sind, können während der drei ersten Dienstjahre ohne Wei
teres entlassen werden, später nur mit Belassung der gesezlichen Pension, Vertval- tungsbeamte können nach dem Spruch eines als Schwurgericht erkennenden, aus Berufsgenossen zusanmengeseßten Dienstgerichts abgeseßt werden, Richter aber nur-durch Erkenntniß der gewöhnlichen Gerichte. Abschn,9, Von den Ständen, Es besteht nur Eine Kammer, Die Abgeordneten werden durch indirekte Wahl ernannt, auf 8000 Einwohner Einer. Ein Census wird weder in der Per- son der Urwähler, Wahlmänner noch der Abgeordneten gefordert, Beamte, zu Abgeordneten g wählt, bedürfen eines Urlaubes nicht; wird ein Abge- ordneter in den Staatsdienst berufen, so hat er sich ciner neuen Wahl zu unterwerfen. Die Legitimationsfrage entscheidet die Stände - Versammlung, welche dem Großherzoge zwei Mitglieder zur Wahl des Präsidenten vor- schlägt, Der Eid der Abgeordneten befaßt die Aufrechthaltung der Verfas- sung und ven in dem gegenwärtigen Wahlgeseze getadelten Punkt, nämlich das unzertrennliche Wohl des Großherzogs und des Landes. Wegen sträs- licher Aeußerungen eines Abgeordneten findet ein gerichtliches Einschreiten nur auf Antrag des Landtags statt. Den Ständen steht das Recht der Initiative zu, sie haben eine entscheidende Stimme beim Erlasse von Ges segen, Hebung aller Steuern und Aufnahme von Auleihen, Reich?geseve und Neichssteuern bedürfen ihrer Genehmigung nicht. Ordentliche Landtage finden alle drei Jahre stattz eine Vertagung kann nur auf sechs Monate geschehen; nah einer Auflösung muß der neue Landtag binnen vier Mo- naten zusammentreten. Die Sizungen sind öffentlich, die Geschäftsordnung wird der Landtag selbst beschließen. Zur Vorbereitung der Geschäfte dés Landtags, zur Abgabe von Gutachten, zur Beachtung des Vollzugs der Landtags-Abschiede und behufs Antrags der Zusammenberufung eines au- ßerordentlihen Landtags wird ein ständischer Ausschuß erwählt, Die ‘ol- denburgischen Abgeordueten bilden den oldenburgischen Provinzial - Landtag, in den Fürstenthümern werden zu dem Ende Abgeorbnete erwählt, Abschn, 10. Vom Staatsgut 2c, Das Staatsgut soll von der ersten Stände- Versammlung vom Hausvermögen und dem Vermögen der cinzelnen Ölie- der der landesherrlichen Familie getrennt werden. Die Aufkünste des Staatsguts erhält derjenige der drei Landestheile, in ivelchem dasselbe be- legen itz nur ein Theil der Aufkünfte des lübeckshen Staatsguts fällt dem Herzogthum Oldenburg zu, dem es als Theil einer Entschädigung des auf- gehobenen Weserzolls zukommt. Der Großherzog bezieht eine für seine Re- gierungsdauer vereinbarte Civilliste, auf welhe der Betrag des Hausguts eingerechnet wird, Abschn. 11, Vom Staatshaushalte, Die Stände er- klären dabei, solhe Ausgaben nicht verweigern zu wollen, deren Nothwen- digkeit auf vor Erlaß der Verfassung bereits entstandenen Rechts verbindlich- feiten beruht, Die Gesammt-Ausgaben aller drei Landestheile werden auf dieselben zur Hälfte nach der Volkszahl, zur Hälfte nah der Brutto - Ein- nahme der Provinzen repartirt. Abschu. 12, Von der Gewähr der Ver- fassung. Der jeßige Großherzog stellt einen eidlichen Revers über die Auf- rechthaltung der Verfassung aus, jeder Nachfolger hat dieselbe dur körper- lichen Eid zu bekräftigen. Staatsdiener, Geistlihe und das Militair (wer- den auf die Verfassung becidigt. Die Stände können Anklagen gegen Ne Beamten wegen Verleßung der Gesehe bei den Gerichten stellen; das Mi- nisterium wird dieserhalb beim Staatsge:ichtshofe belangt, welcher wegen Verlegung der Verfassung als Strafen Mißbilligung, Beiweis, Enttazung oder Entseyung, wegen wirklicher Amtsverbrehen aber die geseblihen 8
fen erfennt, Der Staatsgerichtshof hat das Recht authentischer Aust dee des Grundgesezes bei Verschiedenheit der Ansichten der Ee Bestim- Stände über eine Bestimmung desselben. Abschn. 43. Mae V Intobáu- mungen, Hier is ausgesprochen: die gu bewirkenke D Wetboi ebr Fat ser Verhältnisse, die Auflösung des Lehnswesens, das Sa ne, / A U L Sni V-Vi hrung des Notariats, so wie dic lien - Fideikommisse, die Civil - Ehe, Ein M tswese::6,
Verbesserung des Hypotheken- und Vormun s
L è Rendsburg, 21, Juli. (Alt. h Schleswig Sol henden Schreiben des Oberst- Lieutenants «dd vue Tann an den M tio, indu, e Bee vet A
Ÿ : . Corps im Einverständuiß mit dem Befehlshaber drtelbens des Fre! e "Schreiben lautet:
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de e d dem General der Kavallerie von Wrangel, Großkreuz, ol aber der Armee in Schleswig-Holstein. Jun Erwiederung einer hohen
De heutigen Tage beehre ih mi, gchorsamst zu berichten, daß s ebenfalls wünschenswerth scheint, das Frei-Corps bei der jeyt eingetre-
ini Waffenruhe Und dem nahen Waffenstillstande zu entlassen. Nur muß ich mir die Bemerkung erlauben, daß sich das Frei-Corps bis zum Eintritt eines Waffenstillstandes bei der provisorischen Regierung zum Dienste ver- flichtet hat, welches Engagement vorher gelöst werden L ie, Die in den
Frei-Eorps dienenden bayerischen Offiziere sind an keine bestimmie Zeit ge-
bunden und wünschen sämmilich ihre Entlassung, Bei weitem der größte Theil des Frei-Corps — namentlich die fünf Compagnieen bes früheren von der Tannschen Corps und das Aldosserishe Corps — haben durch mehrmalige Erklärungen ihren Rücktritt von dem ihrer Führer abhängig gemacht, Jn einem auderen Verhältniß steht die jeßige sechste Compagnie, aus den Resten des chemaligen Wasmerschen Corps zusammengeseßt, welche sih schon früher der Negierung zur beliebigen Disposition gestellt hat, Von Seiten des Corps dürfte demnach einer sofortigen Auslösung fein Hinderniß im Wege stechen. Hadersleben, den 9, Juli 1848, (gez.) Oberst-Lieute- nant von der Tann, Commandeur,“ E — Die Offiziere des von der Taunschen Freicorps haben diesen Morgen in einer gemeinschaftlihen Berathung den Beschluß gefaßt, sich dem Befehle der provisorishen Regierung a!s Ehreumänner un-= terwerfen zu wollen. Sie hätten der provisorishcn Regierung ihre Dienste angeboten und diese seien von ihr mit Dauk angenommen z auf ehreuvólle Weise hätten sie für das Vaterland gekämpft uud eh= renvoll wollten sie daher auch aus dem Kampfe scheiden und den Rubm. welchen sie vielleicht sich in unserem deutschen Lande erworben, nicht durch cine Auflehnung gegen die provisorische Regierung, welche die Auflösung der Freischaaren für gut befunden habe, zu beflecken. Nur will das Jenssen - Tussche Freicorps vor seiner Auflösung eine Ancrkennung seiner geleisteten Dienste ausgesprocheu wissen. ___ Die Auflösung der Freicorps wird heute Abend erfolgen. Die Ablieferung der Waffen der von Jensseu-Tuésschen und von der Tann= hen Freicorps hat uicht stattgehabt.
Fuslatud.
_ Frankreich. National-Versammlung. Schluß der Sibung vom 19, Juli, Bei Wiederholung des Skrutiniums über die Präsidentenwahl waren zur absoluten Mehrheit 323 Stimmen erforderlih; Herr Armand Marrast erhielt 4114, Herr Lacrosse 334 und Herr Bac20 Stimmen. Herr A. Marrast wurde demnach als Präsident der National-Versammlung proklamirt. Die Berathung des auf die Zöglinge der polytehuischen und der Militairschule bezüglichen Vetret - Entwurfs wurde hierauf feslgeseßt und derselbe nah einigen Abäuderungen der einzeluen Bestimmungen angenommen. Herr Gouin erstattete Bericht über ein Dekret, wonach für die Büreaukosten und sonstige Ausgaben des Conseils-Präsidenten 15,000 Fr. bewilligt werden. Das Dekretwurde als dringlich angeuommen. Ein Dekret-Entwurf bezüg- lich der Mobilgarde wurde vertagt. Der nächste Gegenstand der Tagesord- nung war die Diskussion eines Vorschlages zur Bildung von Co= mité’s für Unterstüßung der ärmeren Klassen. Die Maßregel schlägt vor, in allen Hauptorten Fraukreihs solhe Comités zu organisiren, welche dem Verderben nicht unterliegende Lebensmittel und andere Ar- tikel zum niedrigsten Engros= Preise aukaufeun und dieselben zum Ko-= stenpreise für baares Geld an die Armen verkaufen sollten. Die nü-= thigen &ondès dazu sollte der Bezirks=Einnehmer liefern und das Co= mité sie binnen zwei Monaten zurückzahlen. Die zur Prüfung des Borschlags ernannte Kommission crklärte aber in ihrem Bericht, daß i Folge der zahlreiheu, in ueyester Zeit getroffenen Maßregeln zu Gunsten der ärmeren Klassen die vorliegende unnöthig sein. Die Versammlung war gleicher Yteinung und verwarf deu Vorschlag.
Sibßung vom 20. Juli, Vice-Präsident Corbon eröffnet sie um 25 Uhr. Nach Vorlesung des Protokolls durch einen der Se- cretaire theilt derselbe der Versammlung einen Brief von A. Marrast mit, worín dieser ihr für das hohe Vertrauen daukt, daß sie ihm durh seine Wahl zum Präsidenten erwiesen, Er bedauert jedoch, nicht sofort den Präsidentenstuhl einnehmen zu können, indem ihn ein heftiges Sieber im Bett zurüchalte, Sobald dieses vorüber, werde er sih beeilen, sein hohes Amt zu erfüllen. Ein zweiter Brief, den der Präsident verliest, zeigt der Versammlung den Tod ihreo Kolle= gen Dornès, Redacteurs des National, offiziell an. Der Prási= dent bestimmt durchs Loos eine Deputation von 50 Mitglicdern, die der Beerdigungs-Feier beiwohnen soll. Eine Menge P-titioneu wird auf deu Büreautisch gelegt, Der Präsident zeigt an, daß die Stimm-= zettel - Zählung über die Wahl eines neuen Vice - Präsidenten in den Neben - Sälen vollendet sei und folgendes Resultat er= geben habe: Zahl der Stimmenten : 440, absolute Mehr= beit; 221 Bix iv. hat 328" Stimmen érhallen und" * wird somit zum Vice - Präsidenten proklamirt. Nach Bixio, der sih so muthig gegen die Jnfurgeuten auf deu Barrikaden gezeigt hatte, zählten Trelat, der ehemalige Minister der öffentlihen Arbeiten, und Vivien, der Akademiker, die meisten Stimmen, Ceyras verlangt das Wort, um feinen Vorschlag rücksichtlich der Versorgung arbeitsunfähig ge= wordener Landbewohner zu entwickeln, Er beklagte sih, daß man ihm das Wort verweigeru wolle, weil scin Autrag mit dem Antrage Waldeck =Rousseau?s ang-blih derselbe sei und mit ihm zusammen- falle. Ein Mitglied des Arbeits - Ausschusses steigt auf die Tribüne und sagt: „Der Aus\chuß trägt auf Vertagung des Antrages an, Dieser Antrag würde neue Ausgaben verursachen. Da aber die Ver- fammlung jede neue Ausgabe shcuen und \s\{ch vielmehr mit neuen Einualmen beschäftigen muß, so scheint die Vertagung mchr als ge= rehisertigt.“ von Luneau verspricht dein Antragsteller, daß der Ausschuß ihn morgeu anhören werde, Hiernächst wird der Ver= samulung der Bericht Vivien's über die Wahl eines Vaeitre= ters des Departements von Vaucluse vorgelesen, der an die Stelle Agrico!e Perdiguier gewählt wurde, weil Leßterer für das Seine- Departement angenommen hatte. Der Neugewählte heißt Adolph Gens und is ein ehemaliger Kommissar der Regierung. Ein halbes Dußend Protestationen gegen seine Wahl liegen vor. Sie seien, heißt es in dem Bericht, mehr oder weniger begründet, weshalb der Ausshuß auf Einleitung einer Untersuchung antrage. Der Kampf um diese Wahl war ziemlich heiß. Die Einen, darunter auch Cle- mens Thomas, verlangten Aunullirung, die Anderen Untersuchung. Vivien las darauf einige Zeitungsartifel gegen den Gewählten vor, und die Versammlung beschloß endlich die Anorduung einer neueu Untersuchung. Der Präsident ladet die Versammlung ein, sih von Montag an fleißig mit Prüfung des Verfassungs- Entwurfs zu beschäftizen, damit desjen öffentliche Berathung bald beginnen könne.
__ Paris, 20. Juli. Die Patrie meldet: „Der Chef der voll= ziehenden Gewalt hat die Verwaltung der Stadt Paris reorganisirt. Er hat die Präfektur des Seine - Departements wiederhergestellt. ““ Ver Moniteur bringt heute auch bereits die betreffende Verord- nung: Sie lautet: „Französische Republik, Freiheit, Gleichheit, Brüderschaft, Auf den Bericht des Ministers des Jnnern und nach Anhörung der Minister beschließt der Conseils - Präsident: Art. 1. Der Bürger Trouvé-Chauvel (bisher Polizei-Präfekt) is zum Prä= fekten ‘des Seine - Departements ernannt, in Erseßung des Bürgers Armand Marrast, dessen Abdankung (als Maire vou Paris) ange= nommen is, Der Bürger Ducoux is zum Polizei-Präfekten ernannt, an die Stesle des für die Seine - Präfektur bestimmten Bürgers Trouvé Chauvel. Art. 2, Der Minister des Junern is mit Aus= führung dieses Beschlusses beauftragt. So geschehea im Präsident= schasts-Hotel zu Paris, 19. Juli 1848. (gez) E. Cavaignac.“
Der Moniteur enthält mehrere frühere Beschlüsse der Natio- nalversammlung in Form von Dekreten , unter denen sih folgende befinden; 1) Dekret, das, um die Baulust zu ermuthigen und den
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Tagelöhnern Arbeit zu verschaffen, den vor dem 1. Januar 1849 begonnenen oder auch nur nah dem 24. Februar d. J. fortgeseßten Bauten eine fünf=- bis zehnjährige Grund-, Thür- und Fenstersteuer= Freiheit bewilligt und sogar diesen Zeitraum auf funfzehn Jabre ausdehnt für Gebäude, die zu besseren Wohnungen der Arbeiter clbst bestimmt sind. Mau glaubt, die Stadt Paris würde den ersten Ge- brauch davon machen und eine Menge Arbeiter- oder sogenanute Familienhäuser aulegeu lasseu. 2) Dekret, das den Arbeitern gestat= tet, öffentliche Arbeiten für eigene Rechuung zu übernehmen und aus= zuführen, Dasselbe lautet : Art. 1. Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist ermächtigt, den Associationen von Arbeitern alle diejeni= gen öffentlicen Arbeiten durch Meistgebot oder freiwillig zu über- lassen, welche sich für ihre Vereine eigenen, Ein Reglement der Staatsverwaltung wird die Natur der öffentlich zuzuschlagenden oder freiwillig zu überlasseuden Arbeiten , so wie die Adjudications- und Konzessions - Bedingungen, zur öffentlihen Kenntniß bringen. Die Veröffentlichung diescs Reglements soll binnen heute (15. Juli) uud einem Monat stattfinden. Art, 2. Um zur Abgabe eines Meist- oder Mindestgebots behufs Uebernahme von öffentlichen Arbeiten zu= gelassen zu werden, haben die Arbeiter-Sozietäten ihre Associations= Verträge der Staatsverwaltung vorzulegen, um sih über die gleich- mäßige Vertheilung des Benefizes, so wie über Gründung von Witt- wen-, Waisen- und Blessirten - Kassen, zu legitimiren, wofür 2 pCt. des Salars zurückgelegt werden müssen. 3) Dekret, daß das bis= herige Collège von St. Brieuc (Côtes du Nord) zum Range eines Lgceums mit allen damit verknüpften Rechten und Pflichten einer Vorbereitungsschule für den Universitätsbesuh erhebt. 4) Anzeige, daß Herr Sibour, Bischof von Digne, zum Erzbischof von Paris an Affre's Stelle ernannt worden ist. i
Jm Messager liest man: „Es wird uns versichert, daß, ohne sich irgend näher über die Frage zu verständigen, Fraukreih und England einander gegenseitig angezeigt haben, sie woliten cin Beob= achtungs- Geschwader nah dem Schwarzen Meere s{iæcken, um die Be= wegungen Rußlands an der unteren Lonau zu überwachen. Judem wir diese Nachricht mittheilen, möchten wir zugleich fragen, was denn aus dem Traktat voa Chunkiar=- Skelessi wird, der den Kriegsschiffen der westlichen Mächte die Durchfahrt durch deu Bosporus unter= aat 188 Die Kommission der National-Versammlung, der das vorgeschla- gene Dekret in Betreff der Klubs zur Prüfung überwiesen war, hat, wie die Patrie meldet, einstimmig das böch Gefährliche solcher Fnstitute erkannt und sich für deren Aufhebung erklärt, weil man niht zulassen könne, daß politishe Körper ohne gescßlihe Autorität den rechtmäßig bestehenden Gewalten Geseße vorschrieben und einen Einfluß erhielten, der die Gescllschast zu erschüttern drohe.
Auch Napoleon Bonaparte protestirt gegen die Veröffentlichung der von Lamartíne im Comité der auswärtigen Angelegenheiten ge= haltenen Rede.
Jn der Rue de Charenton und in der Rue de Montreuil (Fau= bourg St. Antoine) sind in der vergangenen Nz:cht abermals eine Menge Verhaftungen vorgenommen worden. Heute hält die Unter= suchungs - Kommission ihre zweite Plenar=Sißung im Justiz-Palaste, um den Geueral-Bericht ihrer Jnstructions-Richter anzuhören,
Die Unterhandlungen zwishen Goudchaux, dem Finanz-Minister, und der lyoner Eisenbahn = Direction, die so plöglih abgebrochen wurden, sind wieder angeknüpft. Goudchaux bietet dieses Mal nux 7 Fr. 50 Cent. in 5% Rente für die Umwandlung und respektive Abtretung dir von den Actionairen bereits eingezahlten 250 Fr.
General Cavaignac heirathet ein Fräulein Dubochet, Tochter des Glas - Fabrikanten Vincenz Dubochet, cines alten Freundes des Ge- nerals und Verwandten des J. J. Dubochet, ehemaligen Geschästs- führers des National und Mitvegründers der Jllustration. Gestern war große Soiree beim General Cavaignac, in welcher die alte Mutter desselben troß ihrer 70 Jahre noch die Honneurs machte. Cavaignac bewohnt das Hotel Baudon, ehemals der Prinzessin Ade= laide gehörig, in der Rue de Varennes.
Straßburg, 18. Juli, (Köln. Ztg.) Dée gestern statt= gehabten Unordnungen haben heute zu mehreren Beschlüssen von Seiten der Stadtbehörde und der Kommission der Republik Aulaß gegeben, Die Gemeinde- Werkstätte, welche die Unruhen anzettelte, is aufgelöst, und die unbescholtenen Arbeiter sind anderweitig unter= gebracht worden. Eine wichtige Maßregel wurde von dem Chef der Departemental!-Verwaltung ergriffen. Derselbe hat nämlich durch ein Dekret von heute die Zusammenkünfte des Arbeiter - Klubs verboten, da dieselben, statt zur Belehrung der Bürger über ihre Rechte und Pflichten und zur Verbesserung ihres Looses zu dienen, nur etne Ge= legenheit zu Angriffen und Schmähungen gegen die Republik gewor= den seien,
Lyon, 17. Juli. (Köln, Ztg.) Die National - Werkstätten sind aufgelöst. Ein Beschluß des Präfekten brachte gestern diese neue Verfügung mit den Worten: „daß den bedrängten und beschäftigungs= losen Arbeitern von nun an durch die Sorgfalt der Maires Unter= slüßungen verabreicht werden sollen,“ Man macht sich keinen Be= griff von der allgemeinen Bestürzung, welche diese Maßregel hervor= gebracht hat. Der Kardinal- Erzbischof ist durch Bittschriften auge- gangen worden, in den Kirchen Sammlungen veranstalten zu lassen. Auf der Straße bildeten sich gestern Abend Gruppen, welche eine beunruhigende Haltung annahmen. Zeitungs- Verkäufer wurden in den Straßen verhaftet, weil sie Unheil verkündeten. Einige dersel- ben riefen: „„Vous y verrez les nouvelles barricades qui vien- nent d’ètre faites dans le Faubourg St. Antoine.“ Alle Waht- posten siad dem Linien-Militagir anvertraut, denn die Natioual-Garde ist aufgelöst. Elend und Noth, Trauer und Kummer erfüllen alle Gemüther. Wir haben hier Zustände, welche an die Jammertage Jrlands erinuern.
Großbritauien und Jrlaud. London, 19, Juli. Jhre Maj-stät die Königin machte vorgestern in Begleitung ihres Gemahls dem Grafen und der Gräfin von Neuilly in Claremont einen Besuch.
Im Oberhause brachte gesiern der Herzog vou Richmond eine Beschwerde darüber vor, daß im leßten Jahre kranke Schafe in England eingeführt und dadur ansteckende Krankheiten unter den englischen Schafheerden verbreitet, so wie ungesunde Nahrung dem englischen Volke zugeführt worden sei. Die Schuld daran tragen Sir R. Peel und die Freihändler, welche 1844 die Zölle herabge- set, weil, wie sie sagten, das Volk wohlfeileres Hammelfleisch haben müsse; Wohlfeilheit sei jeßt immer die Hauptsahe, Der Herzog trug auf einen Bericht über die Zahl der im J. 1847 in England einge- führten Schafe an. Lord Lansdowne bemerkte, im Jahre 1848 sei, so viel er sih erinnere, nux ein einziges krankes Schaf eingeführt worden, die Einfuhr aber könne nicht verhindert werden, und die Pächter müßten sich selbst {hüßen. Lord Wharncli ffe reichte eine Bittschr ft von londoner Kaufleuten ein, die Geseße über Bankerotte zu verbessern. Die bisherigen wären ganz ungenügend, um Treue und Glauben im Handel zu shüßen, Die Bittschrift ward einem besonderen Ausschusse überwiesen. i
Das Unterhaus war gestern sehr \spärlih besucht und verhan- delte nihts von allgemeinem Juteresse, Die hon im vorigen Jahre
über die Wegräumuug der Schlagbäume auf den Laudstraßen einge - brachte Bill sollte im Comité berathen werden und wurde von det Grundbesißern , welche dur die Centralisirung der Wegeverwaltun
beider Regierung neue Lasten fürchteten und lieber den alten Zustan
der Gemeindeverwaltung erhalteu wollten, bekämpft, Die Beförderer der Bill machteu geltend, daß die Erleichterung des Verkehrs drs Beseitigung der zahllosen Schlagbäume, welche überall in Engl
die freie Passage hindern, gerade deu Landleuten am meisten zu gut fommen würden; der entgegenstehende Antrag wurde deshalb mit 88 gegen 34 Stimmen verworfen und die Bill im Comité berathen. Eine Abendsißung des Unterhauses kfounte gestern nicht stattfinde, da sich nur 31 Mitglieder versammelt hatten.
Der Lord-Lieutenant von Jrland wird in dieser Woche noch nah London kommen, um mit den Ministern die Maßregeln zur Vorbeu- gung des in Jrlaud drohenden Aufstandes durch Unterdrückung der Klubs zu berathen. Ein inzwischen in Carrick-on-Suir bereits aus= gebrochener Aufstand hat aber die Abreise Lord Clareudon's um einige Tage verzögert. Der Bericht der Morning Chrouicle darüber meldet vom gestrigen Tage aus Dublin Folgendes: Ju Carrick=on- Suir ward Herr Patrick Byrne, ein Geistlicher, verhaftet, weil er Aufruhr gepredigt habe, und in das Gefängniß gebraht. Aber das Volk rottete sich in großen Massen vor dem Gebäude zusammen, stürmte es und befreite niht blos Herrn Byrne, sontern auch alle Gefangenen. Doßeny, der ebenfalls verhaftet war, mußte gegen Bürgschaft freigegeben werden, Er ritt nah Cashel, wo der Köuig=- Cormac-Klub ihn in Reih? und Glied empfing. Die Klubs sind nämlich militairish in Züge uad Rotten getheilt. Von dort aus, der alten Königsstadt, zog er hoch zu Roß, in Grün und Gold, den Farben der Klubs von 1782, gekleidet, achttausend Mann hinter sich, auf den breiten Hügel von Slievenamon, Hier stoßen mehrere Grafschaften - an einander, und mindestens 30,000 „muntere Jungen“ von Cork, Waterford, Wexford und Tip- perary kamen auf der Höhe zusammen. Doheuy redete die versammelte Menge an und forderte sie auf, Klubs zu bilden; wenn sie fest ständen und feine Furcht blicken ließen, würden sie siegen. Herr Meagher, der Schwertträger, war von Waterford in einem sechs\spänuigen Wagen gekommen, die Klubs hinter sih in militairi= {her Ordnung. Eben so wollte er in die Stadt zurückziehen. Man ließ den Schlagbaum auf der Brücke über den Suir nieder und ver- langte, die Klubs sollten erst aus Reih und Glied treten, ehe sie hinüberzögen, Die Antwort war ein Sturm, welcher den ganzen Schlagbaum wegriß, und die Klubs zogen im Triumph durch die Stadt. Diese und andere Ereignisse, so wie die Sprache der Klubs, welche nicht undeutlich zur gewaltsamen Befreiung der Verhafteten auffordern, haben den Lord-Statthalter bewogen, gestern den Gehei= men Rath auf dem dubliner Schlosse zu versammeln und nah ge= haltener Berathung sieben Bezirke, nämlich Stadt und Grafschast Dublin, die Städte Waterford und Cork und einen Theil der gleih= namigen Grafschaften, endlih die Grasschaft Drogheda, zu profiami= ren, das heißt unter die vor kurzem vom Parlamente angenomme= nen Ausnahmegesebe zu stellen,
Ju Folge der irländischen Nachrichten sind heute die Course an der Börse um 2 Prozent gefallen.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 16. Juli. Zum 9ten d, M. waren hierselbst 3897 Cholerakrauke in Behandlung verblieben; im Verlaufe dieses Tages kamen- hinzu 764, es genasen 242 und starben 489 (darunter 293 in den Wohnungen), Zum 10. Juli waren 3930 Kranke in Behandlung verblieben; es kamen im Verlaufe dieses Tages hinzu 693, genasen 209 und starben 479 (darunter in den Wohnungen 281). Zum 11, Juli waren 3935 Krauke in Behandlung verblieben; es kamen im Verlaufe dieses Tages hinzu 692, genasen 219 und starben 396 (darunter 244 in den Wohnungen). Zum 12, Juli waren 4012 Kranke in Behandlung verblieben; es famen im Verlaufe dieses Tages hinzu 606, genasen 226 und starben 386 (darunter 213 in deu Wohuungeu). Zum 13. Juli waren 4006 Cholerakranke in Behandlung verblieben ; es kamenim Ver- laufe dieses Tages hinzu ‘654, genasen 279 und starben 409 (darunter 229 in den Wohnungen). Zum 14. Juli verblieben 3972 Kranke in Behand- lung. Jm Gouvernement St. Petersburg sind neuerdings die Städte Pawlowsk und Gatschina von der Krankheit ergriffen wordenz in- dessen zeigt sie sih hier nicht heftig. Von allen Kreisen des Gou= vernements am meisten heimgesucht sind die Kreise Schlüsselburg und Neu - Ladoga. Bis zum 30. Juni betrug die Zahl der in sämmt- lihen K. eisen Erkrankten 364, die der Gestorbenen 195, Jn Kron= stadt sind seit dem Erscheinen der Epidemie bis zum 30. Juni, d. i. im Verlauf einer Woche, von 184 Erkrankten 78 gestorben. Ju der Hauptstadt St. Petersburg sind vom 1, bis 8. Juli 6720 Personen erfranft und 3617 gestorben. Jm Dorfe Salesje des Gouvernements Wilna , Kreis Oszmiana , und in zwei beuachbarten Ortschaften er- kfranften zwischen dem 24. und 29, Juni 12 Bauern, von denen 5 starben. Jn Moskau nimmt die Epidemie ab. Zwischen dem 27. Juni und 4, Juli erkrankten 1776 Personen und starben 847, Jn der Mitte des Juni wurden außer den früher genannten Städten und Kreisen des Gouvernements Moskau noch die Städte Duitroff, Klin nebst dem gleichnamigen Kreise, Podolsk, Sserpuchoff und der Kreis Wolokolamsk heimgesucht. Ju nügen Kreisen sind ‘vom 13, bis 24, Juni überhaupt erkrankt 368 Personen und gestorben 228. Mit bedeutender Jntensität dauert die Cholera noch in Kolomna i wo vom 13, bis 24, Juni 272 Persouen erkrankten und 186 arben.
Belgien. Brüssel, 21, Juli. Gestern hat der neue Mi= nister der öffentlichen Arbeiten, Herr Relin, seinen Eid in die Hände des Königs geleistet. Der Köln. Ztg. wird über diesen Minister geschrieben: „Jn einem Augenblickde, wo die beiden Flandern die gauze Fürsorge der Regierung in Anspruch nehmen sollen, is diese Ernennung eine besonders passende zu nennen. Herr Rolin is} seit langer Zeit eines der tüchtigsten Mitglieder der Kammer und in der Provinz, wo er als Advokat eine bedeutende Stellung einnahm und mit deren Bedürfnissen er sehr vertraut ist, allgemein geachtet, Die Wahl des Herrn Rolin zeugt nicht allein von der Fürsorge des Ka- binets für die Leiden der Flandern, dasselbe hat auch die Prüfung aller Fragen, welche sich auf die Lage der arbeitenden Klassen da- E beziehen, den jeßt einberufeuen Provinzial - Ständen über= wiesen.“
Italien. Genua, 15. Juli. (D. A. Z.) Der hiesige Corr. mer c. meldet Folgendes : „Das englische Dampfboot ,„Porcupine““, wel= ches in diesem Augenblicke von Palermo, von wo es am 11. Juli abgefahren , hier einläuft , hat einen Beauftragten des sicilianischen Parlaments am Bord, welcher dem König von Sardinien dié da geschehene Wahl des Herzogs von Genua (zweiten Sohnós des E nigs , geb. am 15, November 1822) zum König vön Sicilien zu melden hat. Man fügt bei, die Mächte hätten bereits hre Zustim mung erklärt. Morgen (16. Juli) heißt es, werde die ib übe langen, welche den Piinzen nach, seinem Ki lj uelie ren soll. Das Dampfboot wyrds a8 56-990 “die 3
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