1848 / 82 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

440 Sie spricht FEeudworie geseguetz er würde es wahrlich

eines Zürchers erhoben hat, beim Vorort eingegangen. egeôworte, Es ha

s t in, sprä i das „aufrihtige Bedauern aus, daß durch die irrthümliche Auffassung wandert fein, sprächen wir

, W .. - , Î tuns außerordentlich verwundert, solche Erwähnung a) Die Plenar-Verwaltung wurde ermächtigt, einen fekneren Vor-

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immungen einer inmittelst- bereits aufgehobenen Ministerial- E n ies 1834 seitens der dorseitigen Polizei-Kommission zu Harburg der Modellstecher J. Burri aus Höngg im Kanton Zü- rich an der Möglichkeit verhindert worden ist, im dasigen Königreiche Arbeit zu finden“, und giebt die „Versicherung, daß im Königreich Hannover überall keine Bestimmungen bestehen, durh welche den An- gehörigen der shweizerishen Eidgenossenschaft als solchen das Reisen daselbst irgendwie ershwert ist, dieselben von der Arbeit auêgeslos- sen sind oder gar lediglich auf den Grund der Staats-Angehörigkeit aus dem Königreich fortgewiesen werden können.“ Ju Folge dieser ganz beruhigenden Erklärung hat nun unsere Regierung den in der Sache ganz gerechten, aber, wie es sih nun zeigt, etwas voreiligen Beschluß vom 4. Juli, nah welchem die sämmtlichen sich im Kanton Zürich ohne Niederlassungs - Bewilligung aufhaltenden Hannoveraner weggewiesen wurden, aufgehoben.

Genf. Der Große Rath hat sich mit Ausnahme der Herren Rigaud-Constant und Saladin-Rigaud einmüthig für den neuen Bun- des-Entwurf ausgesprochen. Die lebte Entscheidung darüber steht indeß verfassungsmäßig bei der Landsgemeinde (dem conseil général), an dessen Zustimmung man übrigens nicht zweifelt.

Italien. Rom, 11. Juli. (D. A. Z.) Nach langer Be- rathung überbrachte gestern cine Kommission der Deputirten-Kammer dem Papste eine Antworts- Adresse auf die vom Kardinal Altieri bei Eröffnung der Kammern im Namen des Papstes gehaltene Thron- rede. Der Geist des gegenwartigen Ministeriums \piegelt sich in allen, au den verborgensten Zügen sehr treu darin ab ; doch wird dies Dokument erst durh die eben veröffentlichte Entgegnung des Papstes unter den jeßigen Umständen ganz besonders bedeutsam. Jn ihrer ersten Hälfte is die Deputirten-Adresse ein erneutes überlautes Kriegsgeschrei gegen Oesterreich.

„Obgleich (sagt die Kommission) jene hochherzigen Jhrer Unterthanen, die glühend vor Streitlust in unserem nationalen Kriege mit heiligem, nicht zu erstickendem Feuer Jtalien zu rächen ins Feld geeilt, dem Schutze des Königs Karl Albert empfoblen wurden, \o wünscht doch die Deputirten- Kammer, daß mit jenem Fürsten, so wie mit dem loyalen edlen Beherrscher Toscana’s und den übrigen Staaten, ohne Zögern Traktate abgeschlossen werden, die der dringenden Le Nothwendigkeit des Krieges ent- sprechen, Es ist des priesterlichen Amtes und Jhrer hohen Gesinnung wür- dig, zwischen Kämpfenden cin Wort des Friedens zu reden, als Grundlage und Beginn der italienischen Volksthümlichkeit. Aber irgend welche Wie- derholung des Friedens von Campoformio würde uns entrüsten z vielmehr glauben wir, Jhre Unterthanen dürfen weder, noch können sie die Waffen niederlegen, im Gegentheil müssen sie ein neues Leben in den Krieg bringen 1nd ihn zu dem Punkte fördern, wo das gemeinsame Vaterlgud seine natür- [ichen Gränzen wieder erstritten,““

Zn Bezug auf den inneren Fortschritt sagen die Deputirten: „Von Jhrer Gerechtigkeit müssen wir uns nothwendig Vieles gewärtigen und ver- sprechen: bessere Geseße und Gerichtshöfe, wie sie die anderen italienischen Staaten besitzen ; öffentlihe Gerichtsverhandlungen und zwar in unserer Sprache; überdies ein öffentliches Ministerium; weniger Abgabenz in Rechtshändeln keine Privilegien; Geschworenengerichte über Preßoergehen z; feine Güter-Confiscationen, feine Todesstrafe mehr.“

Der Papst hat hierauf erwiedert:

„Wir nehmen die Danksagungen der Deputirten - Kammer und ihre Antwort auf die vom Kardinal-Delegaten bei der Eröffnung der Kammern in unserem Namen gesprochene Rede mit der Erklärung an, sie nur in dem- jenigen Theile gutzuheißen, wo sie sich niht von den Vorschriften des Staatsgrundgeseßes entfernt, Wenn der oberste Priester betet, segnet, ver- zeiht, so hat er andererseits auch die Pflicht, zu lösen und zu binden. Wie er als Fürst, in der Absicht, den Staat zu bessern und zu Kärken die bei- den Kammern zu seinen Mitarbeiterinnen beruft, \o hat der Priesterfürst alle jene Freiheit nöthig, welche die Paralyse seiner Handlungen der Reli- gion und dem Staat gegenüber verhütetz diese Freiheit bleibt ihm unange- tastet, so lange das von uns freiwillig gewährte Grundgescß über den Mi- nisterrath unangetastet bleibt, wie es ungefährdet bleiben muß. Wenn sich

dieses Punktes von der Deputirten-Kammer zu vernehmen, die mit unsere

blickde, wo wir Friedens - Unterhandlungen einleiteten,

schen Fürsten in gleicher Weise in unsere Arme schließen sollen; h vâterlihen Umarmung kann j onie Foxm f ; aus diese öffentlichen Wünsche fu ann jene Harm en, die zur Erfüllung de

ten Gränzen respektiren heißen. Hierin vorzüglich erwei barkeit, die wir für die bewilligten, überaus I j nehmen.

lúdck zu dem Unterne henz unser sehnliches Verlangen, und wir sind überzeugt, auch das JZhrige,

fen, ist nöthig, daß das Ministerium Jhnen seine Pläne und Maßregeln mittheile. Die Administration der Finanzen verlangt große und schnelle Hülse, Nach diesen Lebensfragen wird Jhuen die Regierung die ihr best- scheinenden Verbesserungen der Munizipien mit denen zu berathen geben, die ihr als den gegenwärtigen Bedürfnissen am entsprechendsten dünken, Der Kirche und für sie seinen Aposteln bewilligte ihr göttlicher Stifter das große Recht und die Pflicht des Lehramts, Seien Sie einig unter sich, mit der Pairs-Kammer, mit uns und unseren Ministern, Erinnern Síe sich oft daran, daß Rom nicht groß is durch seine zeitliche Herrschaft, son- dern vorzüglih darum, weil es der Mittelpunkt der katholischen Religion ist, Wir wünschen diese Wahrheit nicht auf Marmor, sondern in den Her- zen aller derer geschrieben, welche an der Staats-Verwaltung Tbeil haben, damit Jeder in der Achtung dieses unseres Universalprimats gewissen be- schränkten Theorieen und nicht selten auch Parteiwünschen ici sein Ohr leihe. Wer edel für die Religion fühlt, der kann nicht anders denken. Und wenn Sie, wie wir glauben, von dieser Wahrheit beseelt sind, so wer- den Sie in Gottes Hand edle Werkzeuge scin, um Rom und den Kirchen- staat mit wahren und soliden Vortheilen zu bereichern. Dieser Vortheile erster müßte der sein, den Saamen des Mißtrauens und den schrecklichen Zündstoff der Parteiungen zu ersticken,“

Eisenbahn - Verkehr. Der t

über die ordentlihe Generalversammlung in 1848,

Montag den 29. Mai 1848 hielt die Seeländische Eisenbahn- Gesellschaft ihre jährliche ordentliche Generalversammlung unter der Direction des Höchstengerichts - Advokaten Bunßen. Jn dieser Ge- neralversammlung waren 776 Actien mit 113 Stimmen durch 46 Actionaire repräsentirt. Der Königliche Kommissarius wohnte der Versammlung bei. Der Vorsißende des Ausschusses, Professor David, verlas den Bericht desselben, welcher die General-Versammlung davon in Kennt- niß seßte, auf welhe Weise der Ausschuß den ihm zufolge der Sta- tuten obliegenden Verpflichtungen nahgekommen und namentli, welche Schritte zur Herbeischaffung der neuen Anleihe von 100,000 Rthlrn., welche die Plenar - Verwaltung behufs der Vollendung der Bahn in der gewöhnlichen General-Versammlung in 1847 zu machen bevoll- mächtigt wurde, gethan seien. Zugleich ging aus dem Berichte hervor, daß außer dieser Summe noch eine niht unbedeutende Summe zur vóöl= ligen Vollendung der Bahn erforderlich sein würde, wie auch der Bericht darüber Aufklärung gab, daß die Bahn im ersten halben Jahr, wäh- rend welches dieselbe betrieben worden, den Actionairen eine Divi- dende von 2 Rihlr, 24 Sgr. p. Actie gegeben habe. Darauf wurde über den Bericht der Direction diskutirt, welche eine Uebersicht über den Betrieb der Bahn von deren Eröffnung bis zum Schlusse des Jahres 1847 und ferner Auskunft darüber er= theilte, weshalb die größeren Ausgaben und als Folge dersclben die

die hauptsächlihsten Wünsche der italienishen Nation für ihre Größe stei- gern, so soll dfe ganze Welt aufs neue erfahren, daß das Mittel zur Er- langung der Größe für uns nicht der Krieg sein kann, Unser Name wurde auf der ganzen Erde wegen der ersten über unsere Lippen gekommenen

Bekanntmachungen. [512] Bekanntmachung,

Aus der im Deposito des unterzeichneten Ober-Lan- desgerichts befindlichen Hofrath Sackschen, sogenannten alten Uebershuß-Zinsenmasse sollten:

1) die verwittwete Hofräthin Schulze, Albertine Frie-

derikfe Louise geborene Sack, 15 Thlr. 13 Sgr, 8 Pf.,

2) die verwittwete Ober - Accise - Einnehmer Drautnt

Elisabeth Charlotte Marie geborene Sack, 36 Thlr. 12 Sgr. 11 Pf. 3) die unverehelichte Sophie Friederike Sack 255 Thlr.,

[248]

4) Margarethe Gillet 13 Thlr, 12 Sgr. 7 Pf. ausgezahlt erhalten, Da diese Juteressenten verstorben sind, so werden deren unbekannte Erben hierdurh auf- (orer, sich binnen 8 Wochen schriftlih oder persön- ih unter Ueberreichung der erforderlichen Legitimations- Atteste hier zu melden, widrigenfalls sie zu gewärtigen haben, daß ihre Hebungen, zufolge §. 391 des Anhangs e Allgemeinen Gerichts-Ordnung und nah den Be- timmungen des Stiftungs-Reglements, an die allge-

meine Justiz- Offizianten - Wittwen - Kasfe werden abge- sendet werden.

[249] Das hierselb

Königliches Ober-Landesgericht, Gr. v. Rittberg.

[ai ne R Vorladung, er vei uns angestellt gewesene Aktuariu - posital- und Salarien - Kassen - Rendant Gotilieb Wi: helm Bernhöfft is mit dem 1, Januar 1847 als De- posital- und Salarien-Kassen-Rendant an das Königl. Land- und Stadtgericht zu Wittstock verseyt, und die von ihm bestellte Amts - Caution von Achthundert Thalern soll auf sein neues Dienstoerhältniß übertragen werden,

Es werden daher alle unbekannten Gläubiger, welche auf diese Caution Ansprüche zu haben vermeinen, hier- durch aufgefordert, solche binnen 3 Monaten und spä- testens im Termine

den 28. September d. J., Vorm. 14 Uhr, im Sessionszimmer des une zeineten Gerichts anzu- melden und zu bescheinigen. Nach fruchtlosem Ablaufe des Termins werden dieselben ihrer Ansprüche auf die Caution für verlustig erklärt und damit an das übrige Vermögen und die Person des Rendanten Bernhöfft verwiesen werden.

Havelberg, den 6, Mai 1848.

Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht,

[399]

7% Pf., so an der Gerichts

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N Nothwendiger Verkaus. tadtgeriht zu Berlin, den 12. Februar 1848, Das dem Tischlermeister August Ludolph Lamprecht

gehörige, hierselbst in der Cöthener Straße Nr. 33 be- legene, im Hypothekenbuche von den Umgebungen Vol. 31. Nr. 2020. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschäßt zu 22,277 Thlr. 18 Sgr., soll

am 11, September 1848, Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

5 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 10, März 1848, Das dem Mauerpolicr Heinrih Gottlieb Knoll ge- hörige, in der Linksstraße Nr. 23 belegene, im stadtge- und richtlichen Hypothekenbuche von den Umgebungen Vol. 31. Nr. 2017. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschäßt

zu 17,545 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf., soll

an der Gerichtsstelle subhastirt werden, pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 11, März 1848.

z in der Dresdener Straße Nr. 6 bele- gene, im Hypothekenbuche von der Louisenstadt Band 15.

Glogau, den 14, Juli 1848, Nr, 977, auf den Namen des Tischlermeisters Heinrich

Jacob Wiegand verzeichnete Grundstü, gerichtlich ab-

geschäßt zu 9753 Thlr. 2 Sgr, 9 Pf. soll

am 12. Oktober 1848, Vorm. 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden.

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 15. Mai 1848, Das dem Schiffbaumeister Friedrih Wilhelm Kamm- holz gepdrige, hierselbst am Schiffbauerdamm Nr. 28 und 29 belegene, im Hypothekenbuche von der Frie- drichs - Wilhelmsstadt Vol. 10, Nr, 204. verzeichnete Ar gerichtlich abgeshägt zu 8145 Thlr. 5 Sgr,

am 13, L L Vorm. 11 Uhr, i elle subhastirt werden, Taxe und Hy- d biw sind in der Registratur einzusehen. Y n

ekannten Real-Prätendenten werden bi unter der Verwarnung ber Pr en hierdurch

[1099] Aga en-Mastrich ter Eisenb Auf ‘rund des „Artikels 13 der Geselschasis- Statuten erlassen wir hiermit die Aufforderung, die an- R tonen A D dts en über die erste und nzahlung auf die ; einzuliefern oder bie etwani 1 Rechte das bid 6844 machen, widrigenfalls die An

laßt und nah Vorschrift des bezogenen Artikels an de-

geringere Dividende im ersten Betriebshalbjahr sich ergäbe.

Man ging hierauf zur Verhandlung der vom Ausschusse gestell= ten Propositionen über, in welher Rücksicht Folgendes beschlossen wurde :

öffentlichen Erklärungen im Widerspruche stehen, und dies in einem Au en-

s ( ] Einheit der Fürsten ute Eintracht zwischen den Völkern der Halbinsel können allei i: ehnte Glüdck verwirklichen, Diese Eintracht verlangt, daß wir, Ten R e

s ührt. Die Achtung der Rechte und Geseze der Kir die Ueberzeugung, die Sie durchdringen muß, daß die Größe S dieses Staates von der Selbstsiändigkeit des obersten Priesters abhängt, wer- den Sie bei Jhren Verhandlungen die im Staatsgrundgesey vorgezeichne- 1 f sih die Dank- i reien Jnstitutionen in Anspruch : Edel ist Jhre Absicht, sich mit unseren inneren Staats-Angele- genheiten beschäftigen zu wollen; wir wünschen Jhnen von ganzem Herzen Een Handel und Judustrie müssen wieder aufblü-

ist nicht, die Unterthanen zu drücken, sondern ihnen Erleichterung zu ver- schaffen, Die öffentliche Orduung erheischt große Fürsorge; sie zu beschaf-

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{uß von 7000 Rthlrn. unter denselben Bedingungen wie die Ee vorgeschossenen 300,000 Rthlr. aus der Staatskasse aus= zunehmen, *

b) Es wurde beschlossen , daß die Dividende für das Halbjahr Juni Dezember 1847 erst in Verbindung mit der Dividende für 1848 ausbezahlt werden sollte.

c) Es wurde festgestellt, daß die dem Vorsißenden des Ausschusses während des Baues der Bahn beigelegte jährlihe Vergütun von 400 Rthlrn. nah Vollendung der Bahn nicht länger ausbezah t werden sollte.

d) Der Direction wurde ein dur die Decision über die Rechnung für das Juli-Quartal 1847 zur Nachlage ausgesebter Belauf von 227 Rthlrn. erlassen.

Hierauf wurde der von einem anwesenden Actionair in Veran- caisang „der erstatteten Berichte gestellte Antrag auf Einsezung eines Comité's behufs Untersuchung, rücksichtlich welcher Posten der Betriebs- ausgaben Ersparungen eingeführt werden fönnten, so wie behufs Aus- arbeitung eines Betriebs - Budgets :c., vorgenommen, welher Antrag von der General- Versammlung verworfen wurde.

Da sämmtliche Mitglieder des Ausschusses während der Verhand- lung des vorerwähnten Antrags ihren Austritt aus dem Ausschusse begehrt hatten und solhem nah neue Wahlen, nämlich 5 Kommit- tirten und 5 Suppleanten , außer der in den Statuten vorgeschricbe= nen Wahl von 10 Wahlmännern, vorzunehmen gewesen wären, die Zeit jedoh schon weit vorgerückt war, so wurde beschlossen, die Ge- neral-Versammlung abzubrechen und die Wahlen bis zu einer folgen= den Versammlung auszuseßen.

Montag, den 5. Juni, wurde diese gehalten und gleihfalls von dem Höhstengerichts-Advokaten Bunzen dirigirt. Der Königliche Kommissarius wohnte der Versammlung bei. Jn dieser wurden 9314 Actien mit 121 Stimmen durch 39 Actionaire repräsentirt.

Nachdem eine Beschwerde über ein bei der Portocollation des bei der leßten General =- Versammlung Vorgefallenen vermeintlih stattgefundenes Mißverständniß rücksihtlich des Wunsches der Cen- tral = Kommittirten, aus dem Ausschuß zu treten, unbegründet gefun= den und das Protokoll ratihabirt war, wurden die Wahlen vorgenom- men, und das Resultat derselben war, daß Folgende zu Central-Kom= mittirten erwählt wurden:

Etatsrath Salicath, General - Kriegêcommissair Wiborg. Justizrath Ehlers, Capitain B. von Mossin, Capitain H. P. Clausen.

Zu Suppleanten : Handelsbuchhalter Friedenreich, Uhrmacher L, Urban Jüngensen, Konsul M. Löbel, Eisengießer Lunde und Mäkler Eckmann.

Zu Wahlmännern : Kaufmann F. Gotschalk, Bank-Direktor Hansen, Ober=Auditor Steenstruß, Etatsrath E. W. Haagen, Professor C. N. David, Kaufmann A. Hansen, Assekuranz-Mäkler Hvidt, Kaufmann P. C. Knußzon, Etatsrath Grothusen und Kanzleirath Ring.

Die Central-Kommitirten haben alle die Wahl angenommen, und das Comité hat später den Justizrath Ehlers zum Vorsißenden und den Etatsrath Salicath zum Vice-Vormann ernannt.

Den 10. Juni 1848.

Der Ausschuß der Seeländishen Eisenbahn- Gesellschaft.

sollen. Aachen, den 18, November 1847.

Die

Taxe und Hy- H S N Il E E R

einzufinden. In derselben soll:

Eisenbahn angeknüpften Verhand

Taxe und Hy- stattet,

werden.

räflusion öffentlich vorgeladen.

auf welcher die Zahl der Zu vermerkt is, und die zuglei

en Rechte daran geltend moxtisation derselben SEead

fontrollixt werden müssen ,

ren Stelle andere Quittungsbogen ausgefertigt werden

Direction der Aachen - Mastrichter Eisenbahn - Gesellschast.

Magdeburg- Wittenbergesche [452 b] Eisenbahn.

Die Herren Actionaire der Magdeburg - Witten- bergeschen Eisenbahn wer- den hierdurch eingeladen,

am 10, Oktober 1848, Vorm. 11 Uhr, —— R O

Montag den 14. Au- M gust d, J., Vormit- i tags 9 Uhr, im hiesigen Börsenhause zu einer außerordentlihen General-Versammlung

1) über die in Folge des Beschlusses der General- Versammlung vom 8. Juni c. mit dem Staate wegen Uebernahme der Viagbehukg-

l

2) über die Bedingungen, unter welchen dem Staate, der zum Ankauf der Bahn geneigt is, solche zu überlassen sein wird, Beschluß gefaßt, und

3) für den Fall der liabe dieser Bedingungen

scitens des Staats, also eventuell die Auf- lösung der Gesellschaft beschlossen

An dieser General - Versammlung können nur solche Actionaire Theil nehmen, welche mindestens drei Actien oder dieser Anzahl entsprehende Quittungsbogen besißen, die auf ihren Namen lautenden oder ihnen cedirten Quittungsbogen in den Tagen vom 9. bis 11. August in dem Büreau der Gesellschaft, Schifferstraße Nr. 4 und 2, niedergelegt und darüber eine Bescheinigung, ebührenden Stimmen als Einlaßkarte zur Gene- ral «Versammlung dient, empfangen haben. edoch den Herxen Actionairs auch frei, die Quittungs- ogen an ‘jenen Tagen im Büreau nur vorzuzeigen, worüber eine ähnliche Karte ausgefertigt wird. Da jedoch ‘in diesem: Falle dieselben Quittungsbogen beim Eintritt in die Versammlung nochmals vorgezeigt und

f is es zur

Wittenbergeschen ingen Bericht er-

lästiger Verzögerungen wünschenswerth, daß nur der zuerst gedachte Weg der Legitimationsführung einge- shlagen werde.

Die deponirten Quittungsbogen können am 15. und 16, August gegen Rückgabe der Bescheinigungen wieder in Empfang genommen werden.

Magdeburg, den 16. Juli 1848,

Der Ausschuß der O e Eisenbahn-Gesellschaft, eneke, Vorsipender.

[507] Oeffentliche Bekanntmachung, Im Namen Seiner Hoheit des Herzogs 2c. Durch die am óten d. M. vollzogene dritte Ausloo- sung der Schuldbriefe aus der geschlossenen dritten, durch die höchste Verordnung vom 24. Oktober 1845 kreirten Anleihe der Landschaft des Herzogthums Gotha sind folgende 20 Obligalionen: aus Serie B. Nr. 226, 366. und 445. aus Serie C. Nr. 1766. 1962. 2072. 2097, 2404, 2433, 2452. 2478. 3007, 3111. 3238, 3244, 3247. 3300. 3331, 3383 und 3402. zur Abzahlung bestimmt worden. Jndem solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, fügen wir zugleich die Bemerkung bei, daß von dem neunzehnten Abz \hnitte der Zins-Talons der exsten geschlossenen land- schaftlichen Anleihe / Nr. 2478. 2479 und 3327, aus Serie D.,

o wie | Nr. 4244. 5176. 5325 und 5329, aus Serie E., bis zum ersten dieses Monats nicht realisirt worden und daher nunmehr für erloschen zu achten sind. Gotha, am 12, Juli 1848, ; Herzoglich Sächs. Ober-Steuer-Kollegium, von Henning.

[513]

Nh New-Nork un New-Orleans

fertigen wir regernania am 1sten“ und 15ten Tage eines jeden Monats bestens eingerichtete und ausgerüstete große dreimastige amerikan i \che Schiffe erster Klasse ab, welche befanntlich- einer Kriegsbelästigung nicht unter- worsen sind, und nehmen unsere Agenten sowohl, als wir, bei baldiger Anmeldung Passagiere pu billig ge- stellten Preisen dafür an. Au naA Philadelphia und Baltimore werden wir Schiffe abfertigen und nah Gal- veston in Teras ini Adelaide in Süd-Australien, sofern nach diesen Häfen hinreihende Anmeldungen er- folgen, Bremen, im Juli 1848, F Lüdering & Co., Schiffsrheder und Schiffsbefrachter.

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Inhalt.

Amtlicher Theil.

B r i diy p T A da Der innere Dienst undes - legenheiten. Frankfurt a. M. i der R ERSS Verhandlungen der verfassunggebenden Neichs-

Desen: Wien. Entlassung des Guberxnial - Präsidenten Grafen Leo Thun. Trie s, Anerkennung der Königin von Spanien,

Hessen. Darmstadt. Kammer-Verhandlungen.

Nassau. Wiesbaden, Kammer-Verhandlungen. f i

Mectlenburg-Strelit. Neustreliz, Entbindung der Erbgroßherzogin,

Sachseu-Meiniugen. Meiningen. Proclamation des Herzogs.

Schleswig - Holstein. Rendsburg. Adresse an die deutschen Krieger.

Ne O Oesterreich. - Venedig. Verhandlungen der Assemblea, L As National-Versammlung. Nechnungs - Abschluß für 1845. Paris. Kommissionsbericht über die zu mobilisirende Natio- nalgarde. Frankreichs auswärtige Politik, Armand Marrast's und Damesme?’s Befinden. Vermischtes, i Großbritauien und Jrland. London. Hofnachriht, Parlaments- Verhandlungen : Katholikenbill verworfen. Die Klubs in Jrland, Verhaftungen. Die Maßregel des Lord-Lieutenants. ; Rußland und Polen. St. Petersburg. Cholera - Bericht, Belgien. Brüssel. Ausarbeitung von Geschentwürfen zu Gunsten des Verkehrs, Vermischtes. / Schweiz. Bern, Annahme des Bundes-Entwurfs im Großen Nathe, Handels: und Börsen-Nachrichten.

Beila ge. ——————————-—

Stände - Verhandlungen,

Amtlicher Theil.

Befanntmachung,.

Nachdem von Sr. Majestät dem Könige mittelst Ordre vom 23sten v. M. die provisorische Bildung einer neuen, theils berittenen, theils unberittenen Polizei - Mannschaft, unter dem Namen „Schuh-= männer“, für die hiesige Residenz genehmigt und die Mehrzahl der unberittenen Manuschasten eingekleidet worden , soll dieses Justitut wenigstens theilweise sofort in Wirksamkeit treten, Den Schuy- mannschaften sind alle Pflichten und Rechte der exekutiven Pelizei= Beamten beigelegt. Jhre Dienstkleidung besteht in einem dunkel- blauen Roe mit gleihfarbigem Stehkragen und zwei Reihen sogenann- ter Knebelknöpfe, dunkelgrauen Beinkleidern und rundem Filzhut mit Nummer. Als Waffe tragen dieselben vorläufig ein Seitengewehr. Die Kleidung der Offiziere unterscheidet sich durch ein Abzeichen auf der Schülter und am Kragen. i:

Die unberittenen Schußmänner sollen unter vier Hauptleuten in vier Stadtbezirke vertheilt und zu fortdauerndem Patrouillendienst auf den Straßen, bei Tage wie bei Nacht, angewendet werden, wo- bei jedem Schußmann seine bestimmte Strecke angewiesen ist, Die berittene Mannschaft verrichtet ihren Dienst hauptsächlich in den Um- gebungen der Stadt. Außer den Hauptleuten sind Lieutenants und Wachtmeister angestellt; die gesammte Mannschaft steht unter dem Kommando eines Obersten ; ; | ]

Indem das Polizei - Präsidium dies zur allgemeinen Kenntniß bringt, spricht es zugleich vertrauensvoll die Erwartung aus, daß die Bürgerschaft- Berlins dem neu gegründeten Jnstitute ihr Wohlwollen und ihre Unterstüßung nicht versagen wird. Nah einer Revolution und nachdem die-ausübende Polizei längere Zeit hindurch fast ganz gelähmt gewesen, tritt die Schußmaännschaft ins Leben. Sie ist ihrer äußeren Gestaltung wie ihrem inneren Gehalte nah eine durhaus neue Schöpfung und kann an früher Gewesenes nicht an fnüpfen. Der Boden, in welchem allein das neue Znstitut Wurzel schlagen fann und will, is der lebendige Sinn des Volkes für Ord-

e + 4 E S Lie Begründung hierin wird aber um so zuversicht= licher gerechnet, als zahlreiche Stimmen aus der Bürgerschaft schon längst ein energishes Auftreten der Polizeigewalt gefordert haben und deshalb eine Organisirung derselben, welche shnelles und fräf- tiges Einschreiten sichert, gewiß willkommen heißen werden. / Je freier ein Volk, desto unerschütterliher muß die Macht des Gesegzes fest- stehen und desto kräftigere Organe sind zu dessen Schuß und Voll- ziehung in Thätigkeit zu seßen. Ju diesem Sinne is das Justitut der Schußmänner errichtet, Weit entfernt davon, die Freiheit der Bürger beeinträchtigen oder das ängstlihe Bevormundungs - System des Polizei -Staats zurückführen zu wollen, soll es nur der Wächter und Vorkämpfer für das Gesey sein. Es werden aber die Schuß- männer ihre {were Aufgabe zu lösen nur dann im Stande sein, wenn sie in dem Vertrauen ihrer Mitbürger , aus deren Mitte sie hervorgegangen, und für deren Jnteresse sie zu wirken berufen sind, einen fräftigen Stüypunkt finden.

Berlin , den 22. Juli 1848. ;

Königliches Polizei - Präsidium, von Bardeleben.

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

Bundes-Angelegenheiten. Frankfurt a. M., 23. Juli. Die Frankf, O. P. A. Z. enthält in ihrem amtlichen Theil Folgendes : j z „Eine der nächsten Aufgaben des Ministeriums war die Reguli- rung des inneren Dienstes, Jhre Lösung war nicht ohne Schwierig- Feiten, da das gesammte Dienstpersonal zu wählen und der Geschäftsbetrieb zu ordnen war, Dies ist bereits geschehen und der Dienst im geregelten

Preußischer

Staats-Anz

Berlin, Dieustag den 25, Juli

Gange. Das Ministerium hat dabei die möglichste Vereinfachung der Ge- schäfte eingeführt und wird überflüssigen büreaufratishen Beigaben nie Raum gestatten, Es sind au alle Vorbereitungen getroffen, daß, wenn das Ministerium, wie in kurzer Zeit zu erwarten is, ver- vollständigt sein wird, die für dasselbe nöthige Lokalitäten und Ar- beitsfräfte vorhanden sind und scine Thätigkeit in allen Richtungen beginnen Faun,“

Franffurt a. M.,, 23, Juli. (O. P. A, Z.) 44ste Sihung der verfassunggebenden Reichs-Versammlung am 21. Juli, Die Sißung wurde vom Präsidenteu von Gagern nach 95 Uhr eröffnet. Nach Verlesung des Protokolls und nachdem noch Beseler als Berichterstatter des Verfassungs = Ausschusses einige Schluß-Bemeikungen zu §. 5 des Entwurfs der Grundrechte gemacht hatie, wurde zur Fortseßung der Abstimmung geschritten und §, 2 im Ganzen nach der vom volkêwirthsch aftlichen Ausschusse vorgeschla=- genen Fassung angenommen. Der Paragraph lautet nunmehr nah dem Ergebnisse der verschiedenen Abilimmungen: Jeder Deutsche hat das Recht, an jedem Orte des Reichsgebiet-s seinen Aufenthalt und Wohnsiß zu nehmen, Liegenschaften jeder Art zu erwerben und darüber zu verfügen, jeden Nahrungszweig zu betreiben, das Ge- meinde-Bürgerrecht zu gewinnen. Die Bedingungen für den Auf- enthalt und Wohnsiß werden dur ein Heimatsgeseß, jene für den Gewerbsbetrieb durch eine Gewerbe-Ordnung für ganz Deutsch- land von der Reichsgewalt festgeseßt. (Der Saß 2 wurde nah vor genommener Zählung mit 224 gegen 193 Stimmen ange- nommen.) Bis zur Erlassung der betreffenden Reichsgeseßze steht die Ausübung der gedachten Rechte jedem Deutschen in jedem ein= zelnen Staate -Deutschlands unter denselben Bedingungen wie den Angehörigen dieses Staates zu. Ferner beschloß die National- Versammlung, und zwar uahdem Probe und Gegeuprobe, so wie ein zweimaliges Abzählen, ein zweifelhaftes Ergebniß geliefert hat- ten, mit 244 gegen 242 Stimmen, daß dem volkswirthschastlichen Ausschusse aufgegeben werde, bis zur zweiten Berathung über das vorliegende GOrundreht, den Entwurf eines Heimats - Gesehes und eine Gewerbe- Ordnung vorzulegen. Angenommen wurde fer- ner der Zusaß=- Antrag Schüler?s von Jena : Kein deutscher Staat darf zwischen seinen Angehörigen und den Angehörigen eines an- deren deutschen Staats einen Unterschied bezüglih des bürgerli- chen, peinlichen oder Prozeßrehts machen, wodur die Lehteren als Ausländer zurückgeseßt würden. Ein weiterer Zusaß - Antrag von Spatz: Aller Paßzwang is aufgehoben, wurde abgelehnt. Der §. 3 wurde, nachdem ‘mehrere Verbesserungs- Anträge, so wie der Autrag der Majorität des Verfassungs-Ausschusses, verworfen und in beson-

derer Abstimmung festgestellt worden war, daß die Bedingung der Unbescholtenheit gestellt werden solle, in der vom 2ten Minoritäts- Erachten vorgeschlagenen Fassung âugenommen. Er lautet also: Die Aufnahme in das Staats -Bürgerthum eines deutschen Staates darf an feine anderen Bedingungen geknüpft werden, als welche si auf die Unbescholteuheit und den genügenden Unterhalt des Aufzu- nehmenden für sich und seine Familie beziehen. Der von Plath= ner vorgeschlagene Zusa: Als bescholten is anzusehen, wer sich in einer peinlichen Untersuchung befindet, wer eine peinliche Strafe noch zu erleiden hat oder sich in Folge richterlihen Urtheils unter polizeiliher Aufsicht befindet, wurde verworfen. Der §. 4 wurde in der“ vom Verfassungs - Ausshuß vorgeschlagenen Form (die Strafe des bürgerlichen Todes soll uicht stattsinden) und (uit 238 gegen 195 Stimmen) ‘mit einem Zusaß =- Antrag vou S pat (und da, wo sie bereits ausgesprochen ist, in ihren Wirkun- gen aufhören, insoweit erworbene Privat - Rechte hierdurch verleßt werden) angenommen. Ein Zusaß - Antrag von Stokinger (mit der Publication der gegenwärtigen Grundrechte hören die Wirkungen dés bürgerlichen Todes für die Zukunft auf) war vorher abgelehnt worden. Der §. 5 des Entwurfs des Verfassungs - Ausschusses (die Auswanderungs - Freiheit is von Staats wegen uicht beschränkt, Abzugs - Gelder dürfen niht erhoben werden) wurde, nebst dem Zu- saß - Antrag von Rad owiß (die Auswanderungs - Angelegenheit steht unter dem Schuße und der Fürsorge des Reichs) angenom=- men *), Ein Antrag von Hentges und vielen Mitglie- dern, die §§. 27, 28 und 29 der Grundrehte (Aufhebung der Feudal - Lasten und gutsherrlichen Rechte betreffend), so wie ein Au- trag von Martiny, die §§, 7 und 10, sodann §§. 22, 23 und 24 (die persönlichen und Freiheits = Rechte, so wie die Anklage ge- gen öffentlihe Beamte, betreffend) unverzüglich zu berathen und als provisorishes Gesey zu verkündigen, wurde mit großer Mehrheit

*) Artikel 1. der Grundrechte lautet nunmebr nah dem Ergebniß der ersten Abstimmung: §. 41. Jeder Deutsche hat das deutsche Neichs- bürgerrecht. Die ihm kraft dessen zustehenden Rechte kann er in jedem deutschen Lande ausüben. Ueber das Recht, zur deutschen National - Ver- sammlung zu wählen, verfügt das Reichswahl-Geseß, §. 2, Jeder Deut- sche hat das Necht, an jedem Orte des Reichsgebiets ‘seinen Aufent- halt und Wohnsiy zu nehmen, Liegenschasten jeder Art zu erwerben und darüber zu versügen, jeden RöbrungCttis zu betreiben, das Ge- meinde-Bürgerrecht zu gewinnen. Die Bedingungen für den Aufenthalt und Wohnsiß werden durch ein “Heimatsgeseß, jene für den Gewerbs- betrieb durch eine Gewerbe-Ordnung für ganz Deutschland von der Reichsgewalt - festgeseßt, Bis zur Erlassung der betreffenden Reichsge- seye steht die Ausübung der gedachten Rechte jedem Deutschen in je- dem einzelnen Staate Deutschlands unter denselben Bedingungen, wie den Angehörigen dieses Staates, zu. Kein deutscher Staat darf zwi- schen seinen Angehörigen und ‘den Angehörigen eines" anderen deutschen Staates einen Unterschied bezüglich des bürgerlichen, peinlichen oder Prozeß- rechts machen , wodur die lehteren als Ausländer zurügeseyt würden. §. 3, Die Aufnahme in das Staatsbürgerthum eines deutschen Stagtes darf an keine anderen Bedingungen geknüpft werden, als welche si guf die Unbescholtenheit und den genügenden Unterhalt des Aufzunehmenden für F und seine Familie beziehen. §, 4, Die Strafe des bürgerlichen Todes joll nicht stattfinden und da, wo fe bereits. ausgesprochen is, in ihren Wirkun- gen aufhören, insoweit erworbene Privatrechte hierdurch nicht verlept werden. §. 5, Die Auswanderungssfreiheit ist von Staats wegen. nicht Abzugsgelder dürfen nicht erhoben werden. Die Auswanderungs-Angelegen- heit feht unter dem Schuße und der Fürsorge des Reichs, .

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1848.

abgelehnt, Die Begründung des zweiten Antrags durch Martiny,

welcher die Nothwendigkeit und Dringlichkeit durch Hinwcisung auf

nah seiner Ansicht täglich vorkommende Verkümmerungen der persóön=-

lichen Freiheit, so wie andere reactionaire Erschcinungen, darzulegen" suchte, rief cinen großen Sturm: hervor. Der Redner war bei seinex

Schilderung mehrmals durch Gelächter auf der reten Seite unter-

brochen worden. Er wies im Verlaufe als auf eine weitere That-

sache auf die Auflösung des demokratischen Studenten - Vereins in

Heidelberg hin uud knüpfte daran etwa die Bemerkung : Sie mögen

auch darüber als über eine“ Kleinigkeit lahen. Es scheint über=-

haupt, als ob Jhnen die unveräußerlihen Rechte der Nation sehr

lächerlich erscheinen. Als der Sturm, den diese Aeußerung

veranlaßte, sih gelegt halte, rief der Präsident den Redner zur

Ordnung, indem er nicht das Recht habe, Mitgliedern der

Versammlung vorzuwerfen, daß sie die heiligsten Rehte der Nation

für lächerlih halten. Von der linen Seite wurde stürmisch dagegen

gerufen: Es ist darüber gelaht worden! Der Präsident : (mehrmals

unterbrochen) Wenn gelaht worden is , so is über das, was den

Lachenden als Uxbertreibung erschien, - gelaht worden. (Stimmen

durch einander: Nein! Nein! Ruhe! Ruhe! Es is über die Rechte

des Volks selbt gelaht worden!) Der Präsident stellte endlih mit der

Glocke die Ruhe wieder her. Stedmann forderte die Mitglieder

des für Berathung des Gesehes über die provisorische Centralgewalt

niedergeseßt a Ausschusses, welchem nah dem Beschluß der

Versammlung bei seiner Bildung auch die künftig eingehenden , auf

die provisori'he Centralgewalt bezüglichen Anträge zugewiesen werden

sollten, zu einem neuen Zusammentritt auf, um wegen der von Nau-

werdck 2c. gestellten, die Aeußerungen des preußischen Minister-Präfiden-

ten hinsichtlih der provisorischen Centralgewalt betreffenden Anträge in Berathung zu treten. Noch erhob sich eine Debatte darüber, ob morgen Sihung gehalten werden solle. von. Rönne verlangte unter Hinweisung auf die dem volkswirthschaftlihen Ausschusse zugewiesene Masse von Arbeiten, daßbei der Regel, Sonnabends keine Sihung zu halten, geblieben werde. von Soiron erinnerte an die von der rechten, so wie entgegen von der linken Seite gest:rn behauptete Dringlichkeit der Berathung über die posener Frage, beziehungsweise über die internationalen Verhältnisse. Eine Sihung weniger wird die Arbeiten des volkswirthschaftlihen Ausschusses nicht sehr fördern, eine Sißung mehr nicht schr aufhalten. Die Versammlung beschloß, morgen Sizung zu halten. Tagesordnung: 1) Die Berathung über den Bericht von Wydenbrugk, die auswärtigen Verhältnisse mit Rußland, Frankreih ünd Nord - Amerika betreffend. 2) Berathung über den Bericht des Abgeordneten Stenzel, die Einvcrleibung cines Theils des Großherzogthums Posen in den deutshen Bund be=- treffend. Schluß der Sibung 24 Uhr.

Die in der vorstehend angegebenen Tages - Ordnung enthaltenen Anträge lauten: A. Die Anträge des ersten Berichts : 1) Die Na- tional-Versammlung möge erklären, daß au der östlichen Gränze Deutschlands den deutschen Streitkräften eine solche Stärke zu geben ist, daß sie der gegenüberstehenden Heeresmacht vollfommen gewach=- sen sind; 2) die National- Versammlung wolle über die Truß=- und Schugbündnisse mit verschiedenen Staaten betreffende Anträge zur motivirten Tages-Ordnung übergeben; 3) erklären, daß sie die An- erkennung Frankreihs als Republik und die Absendung eines Gesand= ten für Deutschland nah Paris bei der bevorstehenden Anorduung der ‘Gesandtschaften für Deutschland als selbstverstanden betrachte, ß. Die Anträge, bezüglih der posener Frage: 1) Die National- Versammlung möge die Aufnahme derjenigen Theile des Großher= zogthums Posen, welche auf den Avtrag der Königl. preuß. Regierung durch einstimmige Beschlüsse des Bundestages vom 22. April und 2. Mai in den deutshen Bund aufgenommen worden sind, wieder= holt anerkennen und demgemäß die aus dem Deutschland zugeordne- ten Theile gewählten zwölf Abgeordneten zur deutschen National=- Versammlung, welche auf“ ihre Legitimation vorläufig zugelassen wor= deu sind, nun endgültig zulassen ; 2) die von dem Königl. preußischen Kommissar, General Pfuel, vom 4, Juni d. J. angeordnete vor= läufige Demarcations=Linie vorläufig anerkennen, \sih jedoch die lebte Entscheidung über die zu treffende Abgränzung zwischen beiden Theilen auf weitere Vorlage der preußischen Regierung vorbehalten; 3) von der preußisheu Regierung eine bestimmte Erklärung verlangen, daß dieselbe niht nur ihrerseits, \o lange sie den polnischen Theil des Großherzogthums Posen regieren werde, den in demselben wohnenden“ Deutschen ihre Nationalität erhalten, sondern daß sie auch ele sorgen werde, ihnen dieselbe für den Fall zu sichern, daß dieser polnishe Theil Posens aufhören sollte, unter preußischer Herrschaft zu stehen; 4) in Beziehung auf die Pe= titionen, welhe Westpreußen betreffen, den nicht deuishen Bewohnern diescr Provinz zu erklären, daß die National-Versammlung, laut Be- \{lusses vom 31. Mai, allen nit deutschen Volksstämmen auf deut- \hem Bundesboden (also auch überall auf demselben den Polen) un= gehindeite volfsthümlicbe Entwickelung und in Hinsicht auf das Kirchen- wesen, den Unterricht, die Literatur, die innere Verwaltung und Rechtspflege die Gleichberehtigung ihrer Sprache, \o weit deren Gebiet reiche, gewährleistet habe.

In der 45stenSibung der verfassunggebenden Reichs=- Versammlung am 22. Juli hat dieselbe, bezüglich verschiedener Anträge, die auswärtigen Verhältnisse betreffend, b. schlossen : 1) sich mit den vón dem völkerrehtlihhen Ausschusse aufgestellten obersten Grundsäßen der auswärtigen Politik einverstanden zu erklären, welde lauten: daß unsere auswärtige Politik die Ehre uud das- Recht Deutschlands über jede andere Rücksicht seben werde, is ein Grund= saß, welcher ciner / besonderen positiven Anerkeunung niht bedarf. Er lebt in dem Herzen des gauzen Volkes, welches sich der Vereini=-

ung zu einem Staate erfreut, welches sür seine Freiheit und Einheit Fealiches Opfer auf den Altar des Vaterlandes niederzulegen L. wird. Der Ausfchuß glaubt aber hervorheben ¿u E is Deutschland keinen fremden Staat in der vER Tao ie. rit

seiner inneren Angelegenheiten irgendwie Hin litische 9 ipien bie-- : zu einem Kampf verschiedener Staaten um p0

ten wird. Ju der fo erictigen und thatkräftigen Durchfü ung die-

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