1848 / 95 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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j ice - Präsi A s meinte, dann würde kein Richter in ei- D, Biee - Präsiden De? ache zur Verhaftung zu schreiten wagen, Abgeordneten Vierthaler 11. und seitens des Mini- de, daß cine Regreßnahme gegen den Richter 4

bei dessen Verschuldung möglich sei. Vierthaler E E S I f etroffen zu schen, daf wenigstens das urtheilsprehende Auskunft L Gericht zuglei über die Berechtigung zu etner Entschädigung e rera0e) lle. Der Präsident {lug bei der Wichtigkeit der Sache vor, entscheiden e seßen und die betreffenden Anträge zu-

ine B fassung hierüber auszuseße1

E De oa zur Begutachtung zu übergeben, was auch angenom- Gre ‘wuiébe Hegen den Schlußsaß des Paragraphen: „Hausdurchsuchun- m .

ennen nur auf Grund eines richterlihen \chriftlihen Befehls unter gen Fonnet (ler sonstigen geseßlichen Formen vorgènommen werden“, er- E condirs die Abgeordneten vom Lande: Pastor Hölemann, S litt orr und Mos 11, auh Panníer u. A., weil cine Satbédtida; namentlich von Felddiebstählen, zu sehr erschwert werde, wenn immer erst von der kompetenten Justizbehörde ein spezieller Befehl Egon werden müsse, Ersterer beantragte daher, daß Haussuchungen au} Veran- staltung und im Beísein der Ortsgerichte oder auf Grund eines schriftlichen richterlichen Befehls im Beisein einer Gerichtsperson unter Beobachtung u. st, w. sollten stattfinden können, Ven Entwurf vertheidigten Wolter, San- der und vorzüglich cifrig_ und in guter Rede Abg. Habicht, so wie das Ministerium, seitens dessen besonders Habicht an die künsuge Staats- Anwaltschaft erinnerte, welche in allen Bezirken durch Unter -Prokuratoren vertreten scin werde, weshalb die Erlangung solcher Befehle mt \{wierig scin fônne, Bei der nunmehrigen Abstimmung ließ der Präsident den ge- stellten Antrag, welcher allerdings nicht schriftli cingereict worden war, troß der Protestation d.s Antragstellers gänzlich außer Acht und richtete die Frage nur auf die Werte des Entwurfs, für deren Annahme 17 Stim- men entschieden. i

Nachdem nun noch zwei Kommissionen von fünf Personen gewählt worden waren, deren einer die Petitionen übergeben wurden, während die andere den obigen vom Ministerium adoptirten Antrag begutachten soll, wurde die Sizung gegen 2 Uhr geschlossen.

R}: ZMuslandD.

Frankreich. Paris, 1. Aug. Das Journal des Dé- bats enthält einen Artifel über die russische Beseßung der Donau=- Fürstenthümer, in welchem es beißt :

„Was muß und was kann Frankreich solchen Ereignissen gegenüber thun? Wir haben cin Interesse daran, das, was von dem europäischen Gleichgewichte noch übrig is, aufrecht zu erhalten, und cs is für uns fast eben so gefährlich, ob dies Gleichgewicht an der Donau oder an dem Rhein gestört wird. Aber unsere Pflichten und unsere Mittel, zu handeln, sind nach den Orten verschieden. Der Rhein, die Maas und die Alpen sind, wie wir dies nennen wollen, der Wirkungskreis unserer Macht, Jn diesem Wirkungskreise darf nichts vorgehen, woran wir nicht einen entschiedenen Antheil nähmen. Anu den Alpen und an dem Nhein müssen wir das euro- väische Gleichgewicht mit den Waffen vertheidigen; wir dürfen diese unsere Rorstädte nicht anrühren lassen. Aber an der Donau und an dem Bos- porus dürfen wir nicht gleich von Anfang an mit den Waffen cinschreiten. Bir haben nur zwei Kräfte, um auf diese entfernten Punkte zu wirken, die Diplomatie und die Finanzen. Eine erfahrene und verständige Diplomatie, welche die Verhältnisse der verschiedenen Staaten Europa's kennt und ihre Worte und Handlungen diesen Kenntnissen anpaßtz; eine Di- vlomatie, welche sich niht mit demagogischen Täuschungen zahlen läßtz welche nicht blind an dic Kraft cines Volksaufstandes gegen den Angriff regelmäßiger Heere glaubt: welche nicht die Jdeen von einem Barrikaden- Kriege auf cinen großen Krieg überträgtz cine Diplomatie, welche die Macht der Vergangenheit uicht vernachlässigt und nicht fürchtet, um sich abergläu- bish der Gewalt einer chimärishen Zukunft anzuvertrauen z das ist in dem gegenwärtigen Zustande des Ostens Europa's die Kraft, welche wir dort zeigen müssen, Ddzu fügen wir noch, als einen Wunsch, gute Finanzen, (Gute Finanzen dienen zur Macht der Staaten, weil sie dadurch fähig wer- den, dasjenige, was sie wollen, auch zu unternehmen. Wenn unsere Fi- nanzen sich herstellen von dem harten Schlage, welchen ihnen die Träume- reien und die National-Werkstätten geschlagen haben; wenn unsere Einnah- men wieder zu steigen beginnen und unsere Ausgaben sich nicht vermehren, alsdann werden wir sprechen köunen und werden selbst an dcr Donau ge-

efähr y gef irgend zweifelha wogegen jedoch vom steriums entgegnet wur

hört werden fönnen. Aber wenn wir eine Diplomatie haben, welche sich Täuschungen hingiebt, und eine Staatskasse, welche leer is, dann wird Niemand int jener Gegend Europa's achten aufdas, was wir sagen. Unfereguten Nathschläge werden nur als Zeugnisse unseres guten Willens und unsere Drohungen nux als Worte der üblen Laune augesehen werden. Wenn wir von Täuschungen sprechen, welche sich unsere Diplomatie machen könnte, so

T0 L POTSEX

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reen wir vorzüglich vou denen, welche sich unsere Diplomatie in Paris ma- | ager Bl Agenten, welche wir für 4 in Bucharest und Wien haben, feunen das Land wohl, und wenn man von ihnen gefordert hat, daß sie die wahre Wahrheit und nicht die populaire Wahrheit sagen, dann sind wir beruhigtz die Regierung wird dann richtig berichtet werden. Was wir fürchten, das sind vielmehr die Verirrungen und Träumereien in Paris, Vielleicht bestehen deren noch in dem Ministerium der auswärtigen Angele- enheiten, wo man seit dem 24. Februar deren viele und schöne hatte. Wie ollte man dies auch nicht befürchten, wenn wir auf der Rednerbühne der National - Versammlung, freilih jedoch nur von einem einfachen Abgeord- neten des Volks, sagen hören , daß die Gefahr des Einfalls der Russen in die Donau-Fürstenthümer vorzüglich darin liege, daß dieser Einfall der Er- richtung der großen Conföderation an der Donau Hindernisse in den Weg lege. Was is denn diese große Conföderation an der Donau? Wo ist sie? Wo wird sie sein? Mie wird sie bestchen können? Welches sind ihre Bestandtheile? Die große Conföderation an der Donau ist ein Traum auf der Karte. Soll dieser Traum unseren Agenten dort zur Justruction dienen? Sollen sie etwa beauftragt werden, diese abenteuerliche Confödera- tion zu unterstüßen und zu vertheidigen? Es 1st ein großer Jrrthum, in der Diplomatie von der Zukunft ausgehen zu wollen, Nur allein die Gegenwart muß zum Ausgangspunkte dienen. Jhr sprecht von einer großen Con- föderation an der Donau. Nun, cs giebt dort eine Conföderation, welche die Geschichte gebildet hat, und welche Jhr vergesset. Diese Conföderation heißt Oesterrei. Wir wissen zwar, sie hat in den Augen unserer Utopisten ein großes Unrecht, nämlich das Unrecht, ein alter Namen zu seinz sie hat in unseren Augen ein großes Unglück, nämlich das Unglück, daß es in die- sem Augenblicke im Junern erschüttert und daher ohnmächtig 1st. Aber dies Alles hindert nicht, daß es die einzig mögliche Conföderation an der Do- nau is; die einzige Schranke, welche Europa auf dieser Seite gegen die Cinfälle Rußlands vertheidigt. Es leidet an der Jukohärenz der Theile, welche sie bilden; aber weit davon entfernt, uns über dies Uebel zu freuen, müssen wir es vielmehr beklagen. Wir wünschen Oesterreich uur auf einem Punkte schwach, nämlich in Jtalien; wir wünschen es auf allen anderen Punkten stark, und besonders an der Donauz denn wir glauben, daß es ich hier um das Heil Europa's handelt. Wir wollen uns daher fehr in Acht nehmen, daß wir über das Traumbild der großen Conföderation an der Donau die Existenz Oesterreichs nicht aus dem Auge verlieren. Wir wollen in Begeisterung über das, was wir schaffen wollen, nicht das ver- gessen, was wir unterstüßen sollen, Eine Conföderation an der T onau schaffen, also das Mißtrauen zwischen Slaven und Magyaren mindern, und diese Confóderation auf Deutschland stüßen, das heißt, ohne es zu wissen, Oesterreich wiederherstellen, Eben so gut is es, Oesterreich, welches noch bestebt, zu unterstüßen, als ein neues zu machen. Die Sache ist weniger schwierig. Jn der Frage über die Donau-Fürstenthümer hat Frank- reich nur ein Jnterese, nämlich die Erhaltung des europäischen Gleichge- wichts, und nur ein einziges Mittel, zu wirken, nämlich durch Unterstüßung von Oesterreich. Man würde sonst gesagt haben, Oesterreich unterstügen, heiße die Sache des Despotismus unterstüßen. Aber der Despotismus hat jeßt weder in Oesterreich noch in Deutschland mehr eine Partei. Wenn wir die Fürstenthümer an die Sache Oesterreichs anknüpfen, so knüpfen wir sie an die liberale Sache an: und is das nicht das wahre Jnterese und die wahre Gesinnung Frankreichs ?“ Vereinigte Staaten von Nord-Amerika, Londou, 29. Juli, Der durch die Berichte der leßten Post bekannt gewor- dene Friedensvertrag zwischen den Vereinigten Staaten und Mexiko enthält 22 Artikel, die folgeuden Jnhalts find: Art. 1. Es wird fester und allgemeiner Friede zwischen den kontrahirenden Theilen sti- pulirt. Art. 2. Bis zu der (jeßt erfolgten) Ratification des ¿Frie- dens tritt Waffenstillstand ein. Art. 3. Nach erfolgter Ratification wird Meriko unverweilt von deù amerifanishen Truppen geräumt; es werden die Zollstätten sofort den mexikanishen Behörden wieder über= geben, alle von dem Tage der Auswechselung der Ratificationen an eingegangenen Zollgebühren, nah Abzug der Erhebungskosten, an Mexiko ausgezahlt und die Hauptstadt innerhalb Monatsfrist vollstän- dig geräumt. Art, 4, Die genommenen Forts und Waffen wer den zurücgegeben, das Land innerhalb dreier Monate vollständig ge- räumt; diejenigen amerifanishen Truppentheile indeß, welche vor dem Eintritt der ungesunden Jahreszeit nicht eingeschifft werden können, gastfrei gebaltenz die Kriegsgefangenen werden ausgewechselt, und die Vereinigten Staaten tragen dafür Sorge, daß die von Judianern aus dem Gebiete der Vereinigtên Staaten gefangen genommenen Mexikaner wieder in Freiheit gescht werden. Art, 5. Die neue Gränzlinie beginnt drei Leguas vom Lande, der Mündung des Rio Grande gegenüber, läuft durch die

nuar 1849 ab laufenden Coupons wird von dem Ka-

Mitte dieses Flusses bis zu der Südgränze von Neu - Mexiko, von dort längs dieser Gränze bis zu ihrem westlichen Endpunkte, von dort nordwärts längs der Westgränze Neu - Mexiko's bis zum Flusse Gila, von dort diesen Fluß hinab bis zum Colombo und dann längs der Gränzlinie zwischen Ober- und Nieder-Kalifornien bis zur Süd- see. Die beiden Regierungen ernennen Commissaire, welche gemein- \{aftlich diese Gränzlinie zu reguliren haben. Art. 6. Den Sthif= fen der Vereinigten Staaten wird frêie Schifffahrt im Meerbusen von Kalifornien zugesiert, und die Vereinigten Staaten erhalten das Recht, auf beiden Ufern des Gila eine Eisenbahn zu bauen oder einen Kanal anzulegen. Art. 7. Das Recht der Schifffahrt auf dem Gila und dem Rio Grande steht beiden Ländern gleichmäßig zu, ohne daß von ihren Schiffen irgend cine Gebühr erhoben wird. Art. 8. Den Mexikanern in den abgetretenen Gebietstheilen steht es frei, entweder zu ble:ben oder mit ihrem Eigenthum auszuwan= dern. Art. 9. Die Bewohner der abgetretenen Gebietstheile werden, so bald thunlich, auf vollkommen gleichem Fuße mit den übrigen Bür- gern in die Union der Vereinigten Staaten aufgenommen. Art. 10. Die Vereinigten Staaten versprechen , die mexikanischen Gränzen ge- gen die Judianer zu shüßen; den Bürgern der Vereinigten Staa- ten is es untersagt, von den Judianern gestohlenes Eigenthum der Merikaner zu kaufen, und gefangene Mexikaner, welche in das Gebiet der Vereinigten Staaten gebracht werden, sollen von. der Regierung der Vereinigteu Staaten zurückgeliefert werden. Art. 11. Die Ver- cinigten Staaten bezahlen 15,000,009 Doll. an Mexiko, nämlich bei der Ratification des Vertrags 3 Millionen baar in der Hauptstadt Mexiko und ferner alljährlih vier Jahre hindur 3 Millionen Doll. ebenfalls in der Hauptstadt Mexiko mit 6 pCt. Zinsen vom Tage der Ratification an gerechnet. Art. 12. Die Vereinigten Staaten über- nehmen die Bezahlung der dur die Convention von 1834 regulirten Entschädigungs - Forderungen von Bürgern der Vereinigten Staaten an Mexiko. Art. 13. Die Vereinigten Staaten begeben sich aller weiteren Ansprüche an Mexiko. Art. 14. Die Vereinigten Staaten entlasten Mexiko überdies von gewissen früheren Zahlungs-Ansprüchen amerikanischer Bürger und versprechen zur Tilgung de! selben 3,250,000 Dollars zu bezahlen; zur Untersuchung dieser Ansprüche soll eine Kommission niedergeseßt werten. Art. 15. Beiden Theilen steht es frei, jeden beliebigen Punkt ihres Gebietes zu befestigen. Art. 16. Der Handels = Vertrag von 1831 wird von neuem auf acht Jahre in Kraft geseßt. Art. 17, Die für den Unterhalt der amerikanischen Truppen vor der Räumung erforderlichen Vorräthe werden zollfrei eingeführt. : /

Art. 18 bestimmt: 1) Waaren, welche einge h rt wor- den sind, während die Zollstätten im Besiße der Vercinigten Staaten waren, sollen weder konfiëzirt noh neu verzollt werden 4 dasselbe gilt von den innerhalb sechzig Tagen nach erfolgter Ratification ein- geführten Waaren; 3) von den vorerwähnten Waaren soll keinerlet Abgabe erhoben werden; 4) alle bereits im Zunern des Landes be- findlichen, von außen eingeführten Waaren bleiben abgabenfrei; 9) sind solhe Waaren aber nah einem Orte gebraht worden, der nicht von amerikanischen Truppen beseßt war, so zahlen sie nachträglich den Zoll nah dem mexikanischen Tarif; 6) alle Waaren fönnen ohne Er=- legung eines Zolles wieder verschifft werden. Art. 19. Alle Waa- ren, welche innerhalb 60 Tagen uach der Rirekgabe der Zollstätten in merifanishe Häfen eingeführt werden, zahlen den Einfuhrzoll nah dem Zoll-Regulativ der Ver, Staaten. Art. 20, Ergeben si Diffe= renzen, so werden die beiden Republiken sich bemühen, dieselben durch Unterhandlung auszugleihen. Art. 21 enthält Bestimmungen für den Fall, daß denno einmal wieder Krieg zwischen Mecriko und den Vereinigten Staaten eintreten sollte. Art. 22, Die Ratificgtionen sollen innerhalb drei Monaten ausgewechselt werden.

Die New - Yorker Blätter veröffentlihen ein in der geseb- gebenden Versammlung des Staates New - York angenommenues Ge= seß über die elektro magnetischen Telegraphen - Linien und die Pflich- ten und Rechte der zur Anlegung derselben gebildeten Gesellschaften, Jn demselben werden unter Anderem diejenigen, welche die Drähte, Pfosten und anderen Anlagen der Telegraphen - Linien absichtlich beschädigen oder zerstören, mit ciner Geldstrafe bis zu 500 Doll. oder 1 Jahr Gefängniß bedroht.

33870, 34013, 34104. 34153. 34162, 34173, 34193, 34604,

Das Abdônnement beträgt:

3 Athlr. für £ Jahr. 4 Kehle. B 5 ade. 8 Nthlr. - 1

Preußischer

ahr | 2 in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Uummern wird é der Bogen mit 25 Sgr. berechnet. : d

Alle Post - Anstalten dés Jn- und

Auslandes nehmen B ng auf

dieses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers .

Behren-Straße Ur. 57.

Inhalt.

Amtlicher Theil.

Deutschland.

Bundes - Angelegenheiten. Frankfurt a, M, der verfassunggebenden Neichs-Versammlung. i

Preußen. Berlin, Hosnachriht. Stettin. Aufenthalt des Prin-

en von Preußen in Stettin. Die Prinzessin von Preußen und Prinz Friedrich Wilhelm nach Heringsdorf. Stralsund. Nemontemärkte,

Desterreih. Wien. Nachrichten vom Kriegsschauplaße, Verfas- sungs-Aus\huß. Abreise des Palatins und Jellachich's,

Schleswig - Hort. Rendsburg. Comité für Anlegung eines Kanals von Eckernförde nah Husum, Apenrade, Rüdkehr der schwe- dischen Truppen von Fühnen nah Schweden.

Fraukfurt. Frankfurt a. M. Ankunft des Reichsverwesers,

A usland.

Desterreich. Pesth. Ankunft des Erzherzogs Stephan.

Fraukreich. National - Versammlung. Petition des Patriarchen von Jerusalem, Bericht der Untersuchungs-Kommission über die Mai- und Juni-Ereignisse. Paris. Kommission zur Untersuhung der De- portations-Frage. Depeschen aus Jtalien. Huber. Vermischtes.

Großbritanien und Jrland. London. Kabinetsrath. —- Jnter- ventions-Gesuh Karl Albert's an die französische Regierung, Par- laments « Verhandlungen. Regulirung der Fluß - Dampfschifffahrt. Kirchen-Reform, Der Aufstand in Jrland,

Nußland und Polen. St, Petersburg. Emission neuer Serien von Reichsschapbilletten. Die Cholera in St. Petersburg und Reval,

Niederlande. Aus dem Haag. Der Justiz-Minister Donker-Curtius nimmt seine Entlassung, Das Ministerium über die limburger Frage, Mastricht. Antwort auf die Adresse des Siadtraths wegen der limburger Frage.

Dänemark. von) tgom Blokirung der Elbe, Weser und Jahde.

Spauien. Madrid, Befinden der Königin; Modification des Mini-

eriums; Gonzalez Bravo.

SHandels- und Börsen-Nachrichten.

Verhandlungen

Amtlicher Theil.

Se, Majestät der König haben Merguid: st geruht : Dem Hofrath Æ,. L. Schulß bei dem Münisterium für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten hierselbst den Charakter als Ge- heimer Kanzleirath zu verleihen.

__ Der Notar Nikolaus Hen zu St. Wendel iff zum Notar für den Friedensgerihtsbezirk Lebah, mit dem Wohnsiße in Lebach, bestellt und dagegen der Notariats - Kandidat Johan: Keller zu St. Wendel zum Notar für den Friedensgerichtsbezirk St. Wendel, mit Anweisung seines Wohnsißes in St. Wendel, vom 15t.en d. M ab ernannt worden.

Monats-Ueber sicht der preußishen Bank, gemäß §. 99 der Bank -Orduung vom 5. Oktober 1846.

Berlin, Montag den 7, August

lichtamtlicher Theil. Deutschland.

Bundes-Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 5. Aug. (O. P. A. Z.) 54fste Si der verfassunggebenden R Retfa mate eund gust, Die Sizung wird nah Uhr von dem Präsidenten von Gagern eröffnet, Die Ag teten Janiczewski aus Posen und Hlubeck aus Steyermark häben ihren Austritt aus der Natio- nal - Versammlung angezeigt. E. von Nierstein begründet einen Antrag, einen besonderen Aus\{uß zur Prüfung der Urlgubs- Gesuche uud zur Berichterstattung darüber an die National-Versamm- lung niederzuseßen. Schwets\chke {lädt vor, bei längerer Beur- lanbung die Stellvertreter einzuberufen. | Römer erklärt sih gegen Ernennung eines besonderen Ausschusses; es soll die Berichterstattung dem Büreau überlassen werden. Dieser Antrag wird angenommen. Wiedenmann berihtet Namens des sür die Wahl (Hecker's) in Thiengen (vierten badishen Wahl- Bezirk)- uiedergesebßten Ausschusses, Die Wahl hat am 7, Juni stattgefunden. Es nahmen von 142 Wahl männern 134 an der Wahl Theil; -von pen stimmten 77 für Frie- drih Hecker, 56 für den Abgeordneten Buhl, 1 für von Andlaw. Das badische Ministerium hat sich in einem an den Präsi denten der National-Versammlung geri{hteten Schreiben vom 14, Juni die Entscheidung der National - Versammlung, sowohl bezüglich der Wahl, als auch über die Frage erbeten, ob der Wahlbezirk Thiengen, der durh die Mehrheit seiner Wählmänner sih auf die Seite des Hochverräthers Hecker gestellt hat, des Wahlrechts“ überhaupt für ver- lustig zu betrachten sei oder ob, nahdem der verbrecherischen Abstim- mung für Hecker jeder rechtlihe Erfolg abzusprehen wäre, die Ma- jorität der Wahlmänner erst nach Ausscheidung der auf Hecker lau=- tenden Wahlzettel ermittelt werden müsse. Unterm 20. Juni ist ein Schreiben Hecker's an den Präsidenten, so wie an die National-Ver- sammlung, mit der Aufforderung. eingegangen, -ihù in Beachtung des ausgesprochenen Volfswillens áls Vertreter des Wahlbezirks Thiengen zur National - Versammlung einzurufen. Ju gleichem Betreffe sind verschiedene Petitionen, z. B. des demokratishen Kongresses zu Frank- furt, des demokratishen Vereins zu Marburg, einer Volksversamm- lung zu Bubbaeh, des Volksvereins des Montagskränzchens zu Frankfurt 2c., aber au eine Protestatiór von Einwohnern von Bupbäch 2c. ge- gen die Beschlüsse der genannten Volksversammlung eingegangen. Der Ausschuß hat sih vor Allem die Frage beantwortet, ob die Wahl vom 7. Juni materiell für gültig zu erachte sei. Der Aufstand in Baden, bei welhem Hecker unzweifelhaft betheiligt war, hätte, wie

[532] Ged Pri ¿

Strauch is des Verbrechens der Erpressung dringend

selben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzuneh-

Sekanntmachungen. E f Der unten näher bezeichnete Schlossergesell Christian

verdächtig und hat sich von hier entfernt , ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist.

Es werden alle Civil- und Militair - Behörden des Jn - und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den-

men und mít allen bei ihm sich vorfindenden Gegen- ständen und Geldern mittelst Transports an dic hiesige Gefängniß-Expedition abzuliefern.

_Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent- standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. _ Berlin, den 3, August 1848, E

Der Staats - Anwalt beim Königlichen Kriminalgericht,

_ Signalement des 2. Strauch.

Derselbe is 22 Jahr alt, in Köln am Rhein gebo- ren, 5 Fuß 5 Zoll groß, hat blonde Haare, blaugraue Augen, blonde Augenbrauen, rundes Kinn längliche farbe, (eoung, etwas blasse, jedoch gesunde Gesichts-

7, Lange gebogene Nase, gewöhnlichen Mund, ge- D pri esärbien blonden Bart, is unterseßter

, e (Nr Dialet und Cie s e Mot Bekleidet war derse it et j R uit tkn Peine N aua Manchester- sen mit Sprungriemen, \chwarzseide ; N BAei Tuchho- nenem Hemde, kurzen Stiefeln Le. DRStuce , lele Deckelmüße mit Schirm, nund einer schwarzen

(M4 E Ct on

Ueber das Vermögen des Kausmanns lit Wilhelm Laudon, zu welchem drei vrridnldele R stücke und eine große Anzahl ausstehender, rößtentheils unsicher sheinender Forderungen gehören, N durch Ver= fügung vom 30, August v. J. Konkurs eröffnet wor- den, Zur Anmeldung der Forderungen an die Masse steht ein Termin auf

den 24. Oftober c., Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle an, Alle diejenigen, welche Ansprüche an die Laudonsche Masse zu haben vermei- nen, werden daher vorgeladen, in gedachtem Termine in Person oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten, wozu die Justiz-Kommissarien Keller, Vogel, die Justiz- räthe Dr, Bardeleben und Jochmus vorgeschlagen wer- den, zu erscheinen und ihre Forderungen anzumelden und nachzuweisen, Die Ausbleibenden werden mit allen ihren Forderungen an die Masse präkludirt und es wird ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden,

Frankfurt a. d, O,, den 21. Juni 1848,

Königl, Land- und Stadtgericht,

Magdeburg-Wittenbergesche Eisenbahn.

Frühere Vorgänge ma- chen es nothwendig, dic mildere Praxis, welche bei Prüfung der Legitimatio- nen der Theilnehmer an

F den General - Versamm- S Mlungen fast überall zur n a Anwendung gekommen ist, L L Mck/ zu verlassen und streng auf Beobachtung der Vor- schriften unseres Statuts zu halten.

Demgemäß hat jeder Actionair, welcher der nächsten General-Versammlung beiwohnen will, seine Quittungs- bogen in unserem Büreau vorzuweisen resp. niederzule- gen und die Einlaßkarte in Empfang zu nehmen, eine Vertretung kann hierbei nur insofern nachgelassen wer- den, als die vom Eigenthümer der Quittungsbogen aus- zustellende Vollmacht den Namen des Bevollmächtigten, die Nummern der Quittungsbogen (nach der Reihin- folge) und die ausdrücklihe Befugniß zur Empfang- nahme der Einlaßkarte enthält und die hier unbekannte Unterschrift des Ausstellers durch einen Beamten, wel- cher ein öffentlihes Siegel führt, beglaubigt ist.

Soll der Bevollmächtigte den Actionair zugleich in der General-Versammlung am 14ten k. M. vertretèn, so muß dies ebenfalls in der Vollmacht ausgedrückt und jener selbst Actionair sein.

Magdeburg, den 24, Juli 1848,

Direktorium der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft. (gez.) Harte, Stellvertreter des Vorsizenden.

Niederschlesisch-Märkische ras) Eisenbahn.

Bei der am 26sten d, M, stattgefundenen diesjähri am 26sten d, M, jähri-

O Nievooiung fünsprozentiger Prioritäts-Obligationen T r\hlesis - Märkischen Eisenbahn - Gesellschaft E L 00 Thlr, und Serie 11. zu 50 Thlr. sind „dem nachstehenden Verzeichnisse enthaltenen Num-

en. Es werden dieselben den In-

Adel z i

in den Tatel vom L erthe er gezogenen Nummern nahme Mie Sonnt A ‘Ver ignuar 1849, mit Aus-

j der Gesellsch auf dem hiesigen Bahnhofe ; yafts-Hauptkasse fasse zu Breslau auf na Ln Male gmationde Auslieferung der betreffenden Obligationen nebs ven dazu gehörigen noch nicht fälligen Vodelpiw e erf L gen wird, Der Betrag der etwa fehlenden vom 4, Sas

—-

pitalsbetrage gekürzt und zur Einlösung der Coupons verwandt, sobald dieselben zur Zahlung präsentirt wer- den. Die Verpflichtung der Gesellschaft zur Verzinsung der ausgeloosten Obligationen erlischt mit dem 31, De-

zember

D J.

Verzeichnisse der gezogenen Nummern der Prioritäts- Obligationen , so wie der am 1. Juli d. J. ausgeloo-

sten 500 Stück Stamm- Actien, sind bei der Gesell- \chafts - Hauptkasse hier und bei der Stationsfkasse in Breslau unentgeltlich zu haben, Berlin, den 28. Juli 1848, De Die c tin der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn - Gesellschaft,

E E

der in der ersten Ziehung am 26. Juli 1848 ausge-

loosten, am 2. Januar 1849 zur Zahlung kommenden Prioritäts-Obligationen Ser. l. und 11.

der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn - Gesellschaft.

Ser.

L187

Nr. 559, 640. 752. 1820. 1946, 2277, 2594, 2617. 2844. 2845.

1585,

3792, 4028. 4264,

Stück à 100 Thlr. 871. 896. 970. 979, 1574.

4451, 4487, 4503, 4523, 4708.

4726, 4948, 5083, 5501, 5749, 6069, 6292, 6295.

6561, 6874, 6975, 8614. 8814, 9362.

10315. 11299, 11905, 14238.

1 15729,

16975.

-—_

105959. 11356. 12318. 14497. 15737, 17364.

Ser.

10747. 11581. 12451. 14519, 15785. 17382.

7382, 7580, 7701. 7936. 8261. 9583, 9633, 9860, 9918, 10270,

10973. 11022, 11182, 11207. 11667. 11712. 11804, 11878, 12648, 12714, 12951. 13303. 14551. 14797, 15230. 15499, 15802. 16283, 16333, 16762. 17458.

11. 176 Stü à 50 Thlr. Nr. 361, 769. 810. 1116. 1299, 1314. 1626, 1848.

41928, 2433, 2529, 2943, 3345, 3560. 3686, 3752.

3965. 4099, 4191. 4267, 4633, 4754, 4926, 5042. 5048, 5087. 5105, 5415, 5437. 5777. 6602. 6753. 6947, 7231. 7462, 7892, 7940, 8051, 8113, 8133. 8270, 8294, 8713. 8723. 8766, 8771. 8887. 9282. 9418, 9463. 9473, 9693. 10064. 10175. 10440. 10580,

10808, 12018, 13425. 15382, 16614, 17916. 21458. 22809, 25204. 26632. 27326. 28491. 30043, 31447. 32030,

10942. 12609. 13690. 15478. 16653. 18815. 19646. 21525. 23131. 25258, 26642. 27562, 28527. 30168. 34500. 32421.

10978, 14146. 15596. 16732. 18832. 19976, 21739, 23311. 25374. 26747. 27597. 28820. 30272. 345143. 32582,

10992, 11298. 11575. 11928, 13061. 13147: 13278, 13321. 14285. 14467. 14598. 14797, 15769. 15803, 15847, 16172. 16801, 17258. 17602, 17873. 19133, 19199, 19200, 19328, 20611. 20654, 20748. 20986. 22335. 22380. 22664. 22730. 23865, 24563. 24901. 25196. 25833, 25976. 26123. 26284. 26757, 26796. 27133, 27259. 27850, 28037. 28209. 28435. 28945, 29069, 29395, 29458. 30452. 30490. 30744, 31120- 34660. 31786. -31956- 3B (7, 32725, 33150, 33288, 3504 /e

[530] Bekanntmachung.

Ueber das Vermögen der Bandwaaren - Handlung Heermann & Stephan hier und ihres dermaligen In- habers, des Kramermeisters Herrn Heinrich Gottlieb Hcermann hier, haben wir unter höherer Autorisation den Konkurs-Prozeß eröffnet,

den 8, Januar 1849

zum Liquidations- und Güte-Termine,

den 5, Februar desselben Jahres zur Publication des Präklusiv-Bescheides, und

den 23. März desselben Jahres zur Akten -Jurotulirung anberaumt, in der deshalb er- lassenen Ediktal - Citation die bekannten und unbekann- ten Gläubiger peremtorisch vorgeladen und diese Ladung an Stadtgerichtsstelle zu Berlin, zu Frankfurt am Main, zu Leipzig und hier öffentlich aushängen lassen. :

Es werden daher Alle, welche Anforderungen an diesc Firma und deren Jnhaber haben und sie an der vorlie- genden Masse geltend. machen wollen, hiervon in Keunt- niß gescyt und angewiesen: sich genau nach R les dung zu achten, insbesondere ihre Anforderungen bei stens drei Wochen vor dem Liquidations - Term e 10 Thlr. Strkfe zu unseren Akten a jlinen en, A ie- sem Termine selbs aber bei Verlust Ls Ansprüche an die Masse genau anzugeben und z1 bes a n; wenn sie nicht in hiesiger Stadt wohnen, einen Erla d mächtigten zu Annahme etwaniger gerichtlicher Erlasse I e eich ‘haben diejenigen , welche Zahlungen an die gedachte Firma und ihren Inhaber zu leisten haben, diese entweder an uns unmittelbar oder an den bestell- ten Curator massae, Herrn Hof-Advokat Eduard Wille hier, unverlängt und bei Vermeidung der Ausklagung, portofrei gegen Quittung einzusenden,

Altenburg, am 28, Juli 1848. ;

Das Herzogl. Sächs, Stadtgericht das. Karl Vogel, Dr.

Dampfs hifffahri

[474 b]

1

zwischen

s Bremen und New-York. aa A Das amerikanische Post-Dampfschiff

\_¿„Washington“‘, Capitain Johnston, 2 wird am 15, August von der Weser S nach New-York zurückehren.

nach New-York in 1. Kajüte 8 L.d'or-Thlr.,

» » »2, » »

» » Southampton 1, » 30 » Güterfracht 25 à 35 S. mit 5% Primage für 40-Kub.-Fufß,

C. A, Heineken & Co,

At d 1) Geprägtes Geld und Barren i 2) Kassen - Anweisungen und Darlehns - Kassen- scheine 3) Wechsel-Bestände 4) Lombard-Bestände 5) Staats - Papiere, verschiedene Forderungen und Aktiva PassiLa.

6) Bankuoten im Umlauf... roe 7) Depositen-Kapitalien . . 8) Darlehn des Staats in Kassen-Anweisungen (nah Rückzahlung von 4,900,000 Rthlr., cér. §. 29 der Bank- Ordnung vom 5. Oktober 1846) 9) Guthaben der Staatskassen, Justitute und D mit Einschluß des Giro-= erkehrs Berlin, den 31. Juli 1848.

2,649,300 12,071,500 13,853,200

13,106,900

14,791,900 Rthlr.

19,905,500

1,100,000

4,856,200

Königl. preuß. Haupt - Bank - Direktorium. (gez,) von Lamprecht. Witt. Reichenbach. Meyen,

Schmidt, Woywod,

Königliche Bibliothefk.

Jn der nächsten Woche vom 7ten bis 12, August c. sindet, dem §. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek- Ordnung gemäß, die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch auf- gefordert, solhe während dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwishen 9 und 12 Uhr gegen die darüber ausgestellten

j Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nah alphabetisher Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von A—H am Montag und Dienstag, von J—R am Mittwoch und Donnerstag und vou S—Z am Freitag und Sonnabend. Von Montag, den 14. August, ab werden wieder Bücher aus der König-

entliehenen Bücher statt.

Empfangscheine zurückzuliefern.

lichen Bibliothek verabfolgt. Berlin, den 31. Juli 1848,

Der Königliche Geheime Regierungs-Rath und Ober-Bibliothekar.

Pert.

——— U ÓDMEE—

11,460,000 Rthlr.

»

»

»

»

»

»

»

verschiedene auch von Heer unterzeihnete Aufrufe aussprechen, Zwe, die Republik in Baden. und én L enan Lte Brat einzuführen, Der Aufstand hatte den Zweck, die constitutionelle Mo- narhie und damit die bestehende Verfassung in Baden zu einer Zeit zu stürzen, wo die Ordnung schon wieder eingekehrt war, und wo es sich um Befestigung und Sicherung der erworbenen Freiheiten han- delte. Wenn sich Hecker auf den Volkswillen beruft; so ist nit dar=- gethan, daß die Mehrheit des badischen Volkes die Republik wollte, noch weniger aber, daß dies mit bewaffneter Hand geschehen sollte. Im Gegentheile haben terroristishe Drohungen den Aufständischen nur unbedeutende Schaaren zuführen können. Hecker hat sich also des Hochverraths gegen sein engeres Vaterland \chuldig ge- macht; eine solhe That macht ihn unwürdig, in der deutschen National - Versammlung zu sißen. Auch gegen Deutshiand war sein Unternehmen gerichtet; daß die Republik in ganz Deutschland einge- führt werden sollte, beweisen mehrere Aufrufe, Es war bereits durch das Vorparlament , welhem Hecker beiwohnte, beschlossen, die Ein- heit Deutschlands durch eine aus den Wahlen des Gesammtvolks her= vorgehende Vertretung zu gründen, Die Wahlen waren von den Regierungen zur Zeit des Aufstandes bereits angeordnet und im Gange. Schon Anfang Mai sollte die National - Versammluug zu- sammentreten. Es war also eines Jeden Pflicht, seinen eigenen Wil- len den zu erwartenden Beschlüssen der Gesammtheit unterzuordnen. Wer seinen Willen der Gesammtheit mit den Waffen aufdrin=- gen wollte, beging Verrath gegen sein Vaterland, Hecker beging diesen Verrath gegen Deutschlaud und gegen dessen Vertreter, die National-Versammlung, deren Mitglied zu sein er dadur unfähig ge= worden is. Nicht blos um vorübergehenden Fanatismus handelt es sih; Heer ist, wie er deutlich seither auëgesprohen hat, noch von denselben Gesinnungen beseelt. Er tritt der National-Versamm- lung mit einer Feindseligkeit und Gehässigkeit entgegen, daß das Ver= langen der Aufnahme wie Hohn erscheint, Hecker war deshalb nicht wählbar, und die Wahl is ungültig. Es muß, also zu einer neuen Wahl geschritten werden. Der Ansicht der badischen Regie- rung wegen Ausscheidung der für Hecker gestimmt habenden Wahle männer tritt der Ausschuß nicht bei, weil dadur die Minorität zur Majorität gemacht werden würde. Eben so wenig der Ansicht, daß dem Wahlbezirke Thiengen das Wahlrecht entzogen werden folle; denn es erscheint nicht gerechtfertigt, den Wahlbezirk wegen der Hand- lung von Wahlmännern zu strafen. Der Antrag des Ausschusses geht dahin, die Wahl Hecker's für ungültig und unwirksam zu erklären und die badische Regierung zur Veranlassung einer neuen Wahl auvfzu- fordern. Vom Präsidenten wird ferner angezeigt, daß Berichte be- züglih der angeblich mit Dänemark abgeschlossenen Sondcrverträge und bezüglich der Entschädigung für genommene deutshe Schiffe zum Druck gegeben worden sind. Venedey verlangt die Dring=- lihkeit eines Antrags zu begründen, welcher dahin geht, das Reichs= Ministerium zu beauftragen, jeßt, nachdem durch die lebten Siege der österreichischen Waffenehre in Jtalien Genüge geschehen i}, füc Ab- {luß eines die Ehre Oesterreichs und die Unabhängigkeit der italieui- schen Staaten sihernden Friedens hinzuwirken. Der Präsident bemerkt, daß er eine denselben Gegenstand betreffende Juterpellation dem Reichs- Minister des Aeußern übergeben, und daß dieser zugesichert habe, in G Tagen Auskunft zu geben, Hiermit erledigt fi die ache,

Las N j

1848

.

Es wurde nunmehr zur Verbandlung über §. 7 des Entwurfs der Grundrechte geschritten *), Es soll zuerst über den Ausshuß- Antrag, dann über die Zusäße der Minoritäts - Erahten geschritten werden, Leue entwidelt einen Verbesse: ungs-Vorschlag : Es soll ein allgemeiner Grundsaß, die Anerkennung der persöulichen Freiheit, vor- ausgesch:ckt und daun alle Ausnahmefälle bestimmt angegeben werden. Man muß zwischen Verhaflung und polizeilicher Vernabeung unter- scheiden; Verhaftung ist ein dauernder Zustand, bis derselbe dur ein anderes Urtheil wieder aufgehoben wird, polizeilihe Verwahrung is cine augenblicklide Sicherheitämaßregel, welhe unter Uniständen zur Verhaftung werden kann. Zeder in Verwahrung Genommene muß das Recht haben, sih vor den Richter führen zu lassen, dur dessen Spruch die Febaliung oder wirkflihe Verhaftung erfolgt. Das ganze ehcimniß der Habeas - Corpus - Alte in Eng- land besteht darin, daß der Bel genen dem Richter zum Spruch vorgeführt werden muß. er wirksamste Schuß gegen willfürlihe und ungerehtfertigte Verhaftungen besteht in der Bestimmung, daß „der betressende Beamte für entschädigungs=- pflichtig erklärt wird. Diese Verpflichtung zur Civil-Eutschä= digung, bei welcher der Beamte wissen kann, was ihm jeder Tag unrechtmäßiger Hast kostet, und von welcher ihn keine Behörde und feine Verjährung befreien fanu, ist-das wirksamste Mittel zur Verhü- tung von Willkürlichkeiten, Eine solhe Bestimmung besteht in England. Der Autrag Leue's lautet: 1) Jede widerrehtlihe Beschränkung der persönlichen Freiheit ist ein Verbxechen , das nah Vorschrift der Kriminalgeseße zu bestrafen ist, 2) Eine Verhaftuug is nur zulässig, a, vermöge eines rechtskräftigen Urtheils, b, vermöge Verhaftsbe=- fehls des Untersuchungsrichters. 3) Die Polizeibehörde muß Jeden, den sie in Verwahrung genommen hat, im Laufe des solgen- den Tages entweder frei lassen oder der zuständigen Behörde über=- geben. 4) Der Kron-Anwalt i} den Verhafteten binnen 24 Stun- den dem Untersuchungs - Richter zu überweisen und diesex denselben binuen gleicher Frist zu verhören verpflichtet. 5) Der tie unrecht- mäßige Verhaftung anordnende Beamte und der Verwalter des Ge- fangenhauses sind, _vorbehaltlih der Beshafuug, dem unrehtmäßig Verhafteten solidarisch zur Entschädigung verpflichtet, Dieselbe soll wenigstens 5 Rihlr, für jeden Tag der unrechtmäßigen Verhaftung betragen. Reich ensperger stimmt damit überein, daß Bestimmun- gen wegen Schußes der persönlihen Freiheit in die Grund- rechte aufgenommen werden, hält aber für bedenklih, durch: de- tallirte Bestimmungen in die Partikular-Gesebgebungen zu sehr einzú-

reifen, Er stellt ein eigenes, dem Ausschuß - Antrag nahe- ehendes Amendement. ittermaier verlaugt genauere, die persönliche Freiheit wirklih sihernde Bestimmungen. Bis jeßt

stand in den Verfassungs - Urkunden: Jeder Verhaftete soll binnen 24 Stunden vernommen werden. Die Ausführung dieser Bestim- mung, wobei slch gar oft nur auf allgemeineu Vorhalt beschränkt wurde, vereitelte die Absicht. Der Verhaftete muß so véruommétt werden, daß ibm zur Rechtfertigung Gelegenheit gegeben wird. Eben so muß gegen Sicherheitsleistung reilasfang erfolgen, insofern niht die zu gewärtigende Strafe wenigstens mehrsährige [2 1a strafe beträgt. Es ist dies keine Bevorzugung des Reicheren, Jun England findet auch der Aermere, der für rechtlich gegolten hat, Bürgen, Es- darf nicht vergessen werden, daß der Zweck der Untersuchungshaft Beseitigung der Fluchtgefahr i|; und .da ist die moralishe Wirkung“ der Sicherheitsleistung anzuschla- gen. (Der Reduer hat ein umfassendes Amendement gestellt, ) Nauwerck verlangt Aufhebung der Schuldhaft (bei Civil- flagen), so wie den Zusaß, daß bei Untersuhungen kein Richter ohne dringende Anzeichen eines Verbrechens eineu Verhasts-Befehl ausfer- tigen dürse. Graevell erörtert ein längeres Amendement. Freu- dentheil beantragt den Zusaß, daß bei Aufruhr, Raufereien und überhaupt in dringenden Fällen die Polizei vorläufig die Verhaftung vollziehen dürfe, daß jedo der Verhaftete längstens binnen 24 Stun= den von dem Gerichte Entscheidung über die Zulässigkeit der Haft verlangen dürfe, Werner vou Koblenz i gegen Aufnahme einer Bestimmung über die Schuldhaft in die Grundrechte. Eine solche gehört in den Civil-Prozeß. Eben so erscheint dem Redner unzweck- mäßig, daß nur bei dringenden Anzeigen Verhaftung verfügt werden dürfe. Es kann nothwendig werden, auch {hon vor Feststellung solcher Anzeichen ein von der öffentlichen Meinung als Thäter bezeihnetes Judivi- duum zu verhaften. Dagegen soll bestimmt werden. Ausnahmegerihhte und außerordentliche Untersuhungs- Kommissionen finden niht statt. Der Redner erinnert an die mainzer Central - Untersuchungs = Kommission, durch welche Viele Jhre lang dem Untersuchungsrichter entzogen worden sind, Spaß beantragt zu dem eïsteu Saße des Ausshuß= Antrages den Zusaß: ein Verzicht darauf (auf die persöuliche Freiheit) ist ungültig. Ferner sollen bei Saß 4 de Worte „oder innerhalb der nächsten 24 Stunden““ gestrichen weiden. Adams verlangt, daß der motivirte Hastbefehl dem Verhafteten zugestellt werde, damit er ein Dokument in Händen habe. Simens beantragt Schluß der Debatte über den ersten Theil (den Ausshuß- Antrag). Die Ver- sammlung geht auf den Antrag ein, Es wird hierauf zur Verhand-

*) §, 7, Die Freiheit der Person i unverleplih. Niemand da - nem geseplihen Richter entzogen werden, Aa sollen e hate finden. Die Verhaftung einer Person soll außer im Fall der Ergrei- fung auf frischer That nur geschehen in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls, Dieser Befchl muß im Augenblick der Ver- haftung oder spätestens innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Verhafte- ten vorgewiesen werden, Minoritäts-Erachten, Jeder Angeschuldigte fie gigen E einer vom Gericht zu bestimmenden Caution oder Búürg- haft (Hergen ahn, Wigard) der Haft entlassen werden, sofern nicht drin- gende Anzeigen eines schweren peinlichen Verbrechens gegen denselben vör- liegen. (Welcker, Römer, von Beckerath, Wippermann, Tellampf, Pren Mittermaier, Die Freiheit der Person is unverleplih, die Tol e u die Strafe der körperlichen Züchtigung abgeschasft, (LBigard, n ler, Nöômer.) Die Strafe der körperlichen, Züchtigung f genhahn, Scheller, R. Möhl, Ahrens, Tellkampf, a ard.) Die Todesstrafe für politische

iga1d, Hergenhahn,: Simon, Wippe mann.)