1848 / 112 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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sei; daß ferner eine derartige förmliche Vereinigung der Konfessionen, wo- nach bei der Anstellung der Prediger und der Verwaltung der Gemeinde- Angelegenheiten kein Unterschied nah dem Bekenntnisse stattfäude, als ein o zartes und shwieriges Werk erscheine, daß zu dessen Vollendung ein áängeres Stadium der Vorbereitung erforderlich |

ondere die Prediger, Schullehrer und Gemeinde-Vorsteher im Geiste der

in dieser Gestalt vielfa verlegt wurde ter Weise ins Leden tral, S weg Ges He GA Maitage auch ia Oester- und erst dur t - vei t efunden. Sie machte ferner bemerklich, wie xcih seine volle wee E M noch längere Zeit anstehen dürfte, che die es der Patur dex der firlichen Rechtsverhältnisse auf dem Wege der vollstäntige M dea fonstituirenden und legislativen Reichstag ihre Er- Gesepgebung| Er fann, während dieser UÜebergangs - Periode jedoch [digung Gie Aufregung und Ungeduld in den Gemeinden, so. wie die eine natürli Verwirrung der kirchlichen Rechtsverhältnisse gegenüber den e D Ind der fatholishen Geistlichkeit bei längerer Dauer die bedroh- Behör ‘Saörnigen befürchten lasse. Demgemäß hielten es die zur Abhülfe lichsten Sbelstände nach Wien abgesandten Mitglieder der Konferenz für E und dringendste Pflicht, dem Ministerium in einem beigeschlossenen Eutwurse (siche unten) Bon Dan namhaft zu machen, deren Eile- digung durch ein gesezliches Provisorium ihrer Ueberzeugung nach ohne die ernstlichsten Gefahren und Nachtheile für das bürge:liche und Gemeindewohl nicht länger verzögert werden dürfe, : L i

Die an den konstituirenden Reichstag gerichtete Bittschrift stellte sh die Ausgabe, denselben bei seinem großen, wichtigen Werke im Namen der ge- sammten evangelischen Kirche Oesterreichs zu begrüßen und die vertrauens- volle Zuversicht auszusprechen, daß derselbe auch in firhlicher Beziehung dem Geiste der Zeit und dem dringenden Bedürfnisse der Gegenwart Rech- nung tragen werde. : ; :

„Jener Geist“, heißt es in der Adresse, „der nach langer Knechtschaft und Erstarrung in unseren Tagen seine siegreiche Auferstehung feiert und, alle unwürdigen Fesseln sprengend, das gesammte Völkerleben \{chöpferisch durchdringt und erneuert: es is die ewiae, weltumgestaltende Kraft der Wahrheit, der Freiheit und der Liebe, Diese Kraft bildet gleichsam die Scele der neuen Zeit, aber auch zuglei des christlichen Prinzips, das sich immer allseitiger die Welt erobert. Auf jenem gemeinsamen Boden grün- den der selbstbewußte Staat und die selbstbewußtie Kirche nah verschiedenen Richtungen hin zwar selbstständig, aber fest verbündet und in wechselseitiger Unterstußung den Neuban der Gegenwart und Zukunft. Zwei Grundsäße, für deren gesegliche Anerkennung und definitive Feststellung die neue Zeit und der bieher kundgegebene Geist des hohen konstituirenden RNeichs- tages sicher Bürgschast leisten, werden die bisher so vielfah beein- trachtigte Freiheit und Wohlfahrt der Völker Oesterreichs auch in religiöser und firhliher Beziehung neu begründen, Der erste: i

völlige Rechtsgleichheit für jedes religiöse Bekenntniß und jeden kirc)- lihen Verein, der niht mit dem Zwecke und den Geseßen des Staa- tes in Widerspruch steht, ; is, wenn auch nicht ganz in dieser Ausdehnung, der deutschen Nation be- reits früher zugesichert, aber nie zur vollen Wahrheit geworden. Dennoch ist er allein im Stande, dem Geiste und Bedürfniß eines freicn Volkes zu genügen, dessen Würde zu wahren und mit den Errungenschaften zugleich den Fortschritt der Zeit sicher zu stellen, Dieser Grundsay schließt die Auf- hebung des einst höchst wohlthätigen, mit den Forderungen der Gegenwait aber gänzlich unvereinbaren und bereits der Willkür anheimg:sallenen Toleranz- gesetzes, so wie aller nicht auf der Basis der Gegenseitigkeit beruhenden geschlichen E rogotve einer herrschenden sogenannten Staats-Religion und Kirche in sich. r gewährt dagegen vollkommene Religions-, Glaubens- und Bekeuntniß- Freiheit, Oeffentlichkeit des Kultus, Gleichstellung in allen politischen und bürgerlihen Rechten und sichert die Bekenner der verschiedenen Konfessionen vor jeder Abhängigkeit und zwangsweisen Berührung mit anderen Kirchen und deren Geistlichkeit, Der zweite Grundsaß : , Unabhängigkeit der Kirche vom Staate, gewähileistet der ersteren vollkommene Selbstständigkeit in Verwaltung ihrer Angelegenheiten, er verbürgt die ungehemmte Entfaltung und Fortentwicke- lung ihres inneren Lebens durch die That im Geiste der Wahrheit, der Frei- heit und der Liebe, er sichert die Autonomie, Selbstvertretung und Regie- rung der Kirche miitelst Synodal - Verfassung. Der Staat hat zuzusehen und zu wehren, daß die Kirche seinem Zwecke nicht entgegenwirke, die Kirche sichert dem Staate fromme und tugendhaste Bürger, darum darf sie erwar- ten , daß er für ihre Zwecke und Bevürsnisse in entsprechender Weise das Die beitrage.'“ „, Diese beiden Aktenstücke wurden von den Mitgliedern der Konferenz unterzeichnet und, das erste im Original, das zweite in Abschrift, durch eine Deputation, zu deren Sprecher Herr Konsistorialrath Franz gewählt worden, am 10, August dem Minister Doblhoff überreicht, der dieselbe schr freund- lih empfing und ihr die Versicherung gab, daß sowohl er persönlich, als, nah P gn oeer Nücksprache mit seinen Kollegen, hoffentlih auch das esammte Veinisteriuum das Möglichste zur schleunigen und befriedigenden (bhülfe der geschilderten Uebelstände auf administrativem Wege thun werde, M dessen Stellung zum konstituirenden Reichstage dies nur immer ge- atte.

Das Oríginal der Bittschrift an den Reichstag wurde dem schlesischen Reichstags - Deputirten Herrn Pastor Schneider zur Ueberreichung zugemit- telt, Die Zustellung der Einzel - Petitionen an den Reichstag blieb den S und Provinzial - Verbänden, von welchen sie ausgingen, über- assen.

In Beziehung auf Punkt 11,, „die zeitgemäße innere Neform der evan- gelischen Kirche in Oesterreich , und zwar vorzüglich die Verfassungs- und Unionsfrage betreffend“, ergab sich aus den Mittheilungen der anwesenden Herren Superintendenten, Prediger und Vorsteher, daß jene Fragen bereits iu den meisten evangelischen Gemeinden Oesterreichs nicht nur angeregt und mehrfach besprochen worden sind, sondern daß es auch der Wunsch der überwiegenden Mehrheit der Gemeinde und Prediger sei, die praktische Lö- sung dieser Fragen, deren Wichtigkeit und Zeitgemäßheit allgemein aner- | fannt worden, und deren längeres Hinausschieben auf die Juteressen unse- rer Kirche eher nachtheilig als ersprießlich einwirken dürfte, nach Kräften angebahnt und gefordert zu sehen.

So weit die Versammlung auch entfernt war, der freien Meinungs- Aeußerung der Gemeinden im geringsten vorzugreisen, und so sehr sie sich daher von voin herein gegen jeden Verdacht der Anmaßung eder des in- direkten Zwanges in vieser Beziehung verwahren zu müssen meinte, so konnte sie sich doch auch nicht verhehlen, daß es als höchst wün\chenêwerth und die Sache fördernd erkannt werden müsse, wenn in Betreff} dieser beiden Fragen den Berathungen der Gemeinden irgend eine Vorlage als Anhaltspunkt dargeboten werde, Demgemäß legte der Schriftführer der Versammlung den Kirchen - Verfassungs- Entwurf der am 26. April d, J, zu kirhliher Berathung zusammengetre- tenen cô!hener Versammlung vor, mit dessen wesentlichhem Zahalte sich die Mitglieder sämmilich einverstanden erklärten, so daß derselbe den Berathun-

en der Gemeinden als Anhaltspunkt empfohlen werden kann, mit Vorbe- halt des unbeschränkten Rechtes, zu prüfen, zu verbessern oder einen selbst- ständigen neuen Entwurf zu liefern, Die Ergebnisse jener baldmöglicst zu haltenden Gemeinde-Berathungen über die innere Reform der Kirche werden als Beschlüsse der Majorität einem vorläufig zusammengeseßten Central- Ausschusse nah Wien eingesendet, Zu Mügliedern desselben wurden er- wählt: die Herren Superintendenten und Konsistorial - Räthe Franz und Pauer, Konsistorial - Rath und Prediger Gunesch, Moriz Graf Fries, Jo- hann Baron Dercsényi, Michael von Biermann und Professor Johann Da- niel Schimko, Sobald der konstituirende Reichstag das Nöthige in Be-

| gelischen Kirche der Brautleute zu geschehen.

tref unserer Kirche: verhältnisse festgestellt hat, wird der Aus\{huß si j dem Kaiserlidben Konsistorium À, und H. C, wegen Ba O 8 zusung einer Synode ins Einvernehmen seßen, w.lhe dann definitiv über den Verfassungs - Entwurf nach den eingegangenen, vom Ausschuß zu ord- nenden Materialien zu berathen und zu beschließen haben wird.

Die Unionsfrage, welche sih eng an die der Synodal-Verfassung an- schließt und durch sie mächtig gefördert werden dürfte, hat die Konferenz als eine sehr wichtige und das Unionswerk als ein heiliges erkannt, Durch die gegenwärtigen Staats - Verhältnisse ist jeder Zwang von außen dabei beseitigt und der Einigung der bisher getrennt erhaltenen Kräfte, die im

nteresse der Besammt-Kirche höchst wünschenswerth erscheinen muß, érmög- iht. Die Versammlung tvar darüber einverstanden, daß eine durchgängige oder gar gezwungene Einheit und Gleichförmigkeit hinsichtlih der religiösen Üeberzeugungen und kirhlihen Gebräuche weder möglich, noch nothwendig

ei, in welchen sich insbe-

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Liebe zu betheiligen haben, Dagegen wichen die Ansichten der noch Anuwe- senden über die Grundsäße und Modalitäten, nah welchen bei diesem an- zustrebenden Werke vorzugehen sei, sehr wesentlich von einander ab,

Da nun die Zeit zum Schlusse drängte und ein Theil der Mitglieder bereits wirklich abgereist war, so konnte diese verwickelte Frage nicht weiter verfolgt, sondern mußte der Berathung ín der Gemeinde anheimgegeben werden. Der Schriftführer, Pfarrer Steinacer, erkläte sich bereit, seine Gedanken und Ansichten in dieser Frage in einen kurzen Eutwurf zusam- menzufassen und in einer besonderen Broschüre ausführlicher zu begründen, Zuleßt wurde“ noch die Herausgabe eines von Professor Schimko un er Mitwirkung des Central - Ausschn\ses herauszugebenden Schematismus der evangelischen Gemeinden in Oesterrceih und deren Seelsorger beschlossen, der zuglei als Auhang mancheulei die Kirche und deren neue Gestaliung bctrefjsende Mittheilungen von allgemeinem Jnteresse zur Anregung und Be- lehrung für das Volk enthalten soll, Die Begründung einer besonderen Zeitschrift sür die Juteressen der evangelischen Kirche Oesterreichs ward, als zwar sehr wünschens- und beachtenswerth, aber vor der Hand mit zu großen Schwierigkeiten veifnüpft, auf spätere Zeit verschoben.

Nachdem auf diese Art das Dringendste eingeleitet und besprochen wor- den, votirte die Versammlung ihren Dank insbejondere dem Superintenden- ten Nagy, von dem die erste Anregung zu dieser Konferenz ausgegangen, ferner dem Konsistorialrath Superintendenten Franz, der sich durch seine eben so thätige und umsichtige, als unparteische und versöhnende Leitung der Verhandlungen hohes Verdienst erworben, endlich dem Schriftführer Pf. Steinacker. Man trennte sich nit ohne ein Gefühl tiefer Rührung, heili- ger Freude und innigen Dankes gegen Gott, der bis hierher geholfen und das in scinem Namen, im Geiste der Wahrheit, der Freiheit und der Liebe begonnene Werk gewiß auch weiterhin fördern und segnen wird,

Der oben erwähnte Entwurf lautet :

g. 1, Die bisher unter der Bezeichnung „akatholish““ als augsburgi- sche und helvetische Konfessions-Ve wandte mitbcgriffenen Bekenner der evan=- gelischen Kirche in Oesterreich sind fünstig in amtlicher Beziehung mit dem Namen „evangelisch“ zu bezeichnen.

Begründung, Die bisher geseßlich gebrauchte Benennurg „akatho- lisch““ is, der Bedeutung nach, unrichtig, im Prinzipe parteiisch, im Ge- brauche gebässig und, was die Hauptsache, dient häufig als Veranla)sung zu Reibungen.

§, 2, Der Ucbertritt von ener Kirche zur anderen is frei und nicht mehr an die bisherigen Beschränkungen geknüpft, O

Begründung. Es is mit dem Begriffe der Gewissensfreiheit und der Errungenschaften seit den Märztagen selbst der leiseste Zwang in Glgu- bens- und Gewissens - Angelegenheiten unvercinbar,

§. 3, Kinder aus gemischten Ehen folgen der Religion des Vaters, insofern die Aeltern, denen hierüber das freie Uebereinkommensrecht eingeräumt wird, nicht etwas Anderes bestimmen. Auch die seit dem Jahre 1812 ab- geforderten Ehe-Reverse sollen durch das freie Uebereinkommen der Aeltern aufgehoben werden können. z

Begründung. Für den Grundsay, daß die Kinder gemi hter Chen in der Religion dem Geschlechte folgen sollen , spricht kein vernünstiger Grund. Es läßt sich aus den mannigfaltigsten Widersprüchen auf keine aude¡e Weise herauskommen, als dadurch, daß man den Grundsay aus spricht, daß es dem Uebereinkommen der Aeltern überlassen bleibt, zu bestim- men, in welcher Religion die Kinder zu erziehen seien, Leicht einzusehen ist, daß man ohnehin mit dem Geseze gegen den ausdrücklichen Wunsch der Aeltern, von deren gutem Willen das Gelingen der Erziehung über- haupt abhängig is, nichts vermag Man muß daher schon so weit gehen, ihnen auch die Bestimmung der Religion ganz frei zu überlassen, in welcher ihre Kinder erzogen werden sollen, Wenn aber ein solches Uebereinkommen nicht getroffen wordeu is, dann hat das Gesel dasselbe mittelst einer Ver- muthung vorauszuseßen. Jn diesem Anbetrachte kann nur die Erwägung als Leitstern dienen, daß der Vater im staatlichen wie im kirchlichen Leben der Vertreter der Familie, so wie er auch im Hause das Haupt derselben ist, Seiner Religion muß daher, im Falle des Mazagels einer Ueberein- stimmung mit der Gattin, die Erziehung der Kinder um so mehr folgen,

als sein Wille im Hause nicht umgangen und gegen denselben innerhalb des Familienkreises ordnungsmäßig doch nichts durchgesezt werden kann, §. 4. Stolgebühren und andere Giebigkeiten an Geld und Natura-

lien von Seiten der Evangelischen an die katholischen Geistlichen, Schul-

lehrer und Meßner sind aufgehoben. Nur für diejenigen Amtshandlungen, welche der katholische Geistliche bei Evangelischen anf Ansuchen wirklich ver- richtet, ist ihm die geseuglihe Stolabgabe zu leiísten. Begründung. Dieses erfordern die Grundsäße des Nechts und der Billigkeit. §. 5, Bei gemischten Ehen kann nah freier Wahl der Brautleute vor dem evangelischen eben so rechtsfräftig, wie vor dem katholischen Geist- lichen, die feierlihe Erklärung der Einwilligung in die Ehe abgegeben und die kirchliche Einsegnung von ihm vollzogen werden, Neligions - Zeugnisse sind bei Cheschließungen nicht ersorderlich, ; Begründu ng, Auch dieser folgt aus dem Grundsaße des Nechtes und der Billigkeit und widerspricht den Lehen der katholischen Kirche nicht, da sie die Einsegnung als unwesentlich erkennt, die zu ihr übertretenden evangelischen Ehetheile als in gültiger Éhe stehend annimmt und nicht noch- mals traut, Die Religions-Zeugnisse gaben nah der Erfahrung das wirk- samste Mittel der Willlür und Bedrückung der Ehewerber ab und dienten als Werkzeug kirchlicher Despotie, welcher die politischen Behörden machtlos

gegenüberstanden.

§, 6, Die Verkündigung rein evangelischer Ehen hat nur in der evan- eli : T Bei gemischten Cheu findet dieseibe in der Kirche eines jeden der Brautleute statt.

Begründung. Die bisherigen geschlichen Bestimmungen über die Verkündigung gemischter Ehen beruhten alle auf dem Prinzipe einer herr- schenden Kirche und geduldeter Konfessionen, Dieses Prinzip ist in cinem wahrhaft co" stitutionellen Staate eine Unmöglichkeit, kann also auch in Yésterreich feine weitere Anwendung finden, Ucberdies is tiese Prcxis im Listrilte Ah in Böhmen seit jeher und in Galizien seit 1835 gesetzlich eingeführt, S

§. 7, Die Geburts-, Trauungs- und Todtenbücher werden in Betreff der Evangelischen von deren Seelsorgern eben so geführt, und aus densel- ben werden oon ihnen die Auszüge unter ihrer Fertigung mit derselben S (eile ertheilt, wie dies bei den fatholishen Seelsorgern der t .

; Begründung. Diese Best'mmung entspricht dem Begriffe der Selbst- anden der Kirche, und es besteht fein rechtlicher und fein politischer Hrund, diesfalls die evangelische Kirche der katholischen unterzuordnen,

A gTaes, Dresden, 21. Aug. (D. A. Z.) Bei der zwei- mmer 11t am 16, August folgender Entwurf zu ei Preß- geseß eingegangen: gus A L Wir Friedrich Augu |, vou Gottes Gnaden, König von Sacbsen

2C,, finden uns bewogen, bis zur Erlassung eínes allgemeinen deutschen Ge- e i die Angelegenheiten der Presse, unter Beistimmung unserer ge- H tände, zu verordnen wie folgt: §. 1. Jm Königreiche Sachsen ist n ensur für immer aufgehoben, Es besteht völlige Freiheit der Presse, t , es ist daher Jedermann bereti;t, ohne Einholung obrigkeitlicber Er- aubniß Preß-Erzeugnisse herzustellen und zu veröffentlichen, Preß-Erzeug- nisse im Sinne dieses Gesetzes sind alle auf mechanischem Wege irgend a Art vorgenommene Vervielfältigungen von Schriften, von bildlichen

arstellungen mit oder ohne Schrift und von Musikalien mit Tert,

worillbleit fia prtöfentlihung eines Preß-Erzeugnisses tritt die Verant- E a le durch dessen Jnhalt etwa begangenen rechtswidrigen §3, Diese Verantwortlichkeit trift 41) den Verfasser oder Urheber in Ai sallez 2) Jeden, der wissentlih zur Herstellung a Verbreitüng des gese Ce Preßerzeugnisses mitgewirkt hat, nah den Grundsägen übcr rec Ge A Vergehenz 3) ohne Nüfsicht auf die Bekanntschaft mit dem Verfasser D nhalte des Preßerzeugnisses, a) den Verleger, wenn der Gie Lan EEA vor Gericht gestellt werden kannz b) den Commissionair, so Hr o e wenn weder der Verfasser, noch der Verleger vor Gericht die mas annz c) den Sortiments - Buchhändler und jeden anderen Deren E m “i inländischer Verfasser oder Verleger auf dem bor Gert, gestellt Leben L 29 der auswärtige Verfasser oder Verleger

S, 4, Der Redacteur einer Zeitschrift is jedenfalls für den gesammten

Inhalt derselben verantwortli, und zwar: a) allein, wenn und |o lange der Verfasser oder Einsender cines strafbaren Artikels entweder nicht bekannt ist oder nicht vor Gericht gestellt werden fannz b) als Theilnehmer, wenn und sobald dies der Fall ist. s E

§. 5. Hinsichtlich der Veraniwortlichkeit für Preßerzeugnisse gelten fol- gende Grundsätze: 1) Die dur ein Preßerzeugniß verübten Vergehen werden nah dem Kriminal -Gesezbuche bestraft. Ueber das Verfahren ge- gen Preßvergehen, dercn Verfolgung nicht von dem Antrag einer Private person abhängig is, und die dabei thätig eintretenden ehörden- ergeht unter heutigem Tag ein besonderes Gescs, Wüd der Jnhalt eincs Preß- erzeuguisses als verbrecherisch erfannt, so kann das Gaicht zugleich auf R eye und Vernichtung erkennen, und dieses Erkenntniß is auf öffentlich n, Es in die Untersuchungskosten verurtheilt werden, ina "cs zu machen. 2) Die in der Herstellung und Verössent- iung s Preßerzeugnisses etwa enthaltene Uebertretung von polizei- lichen oder anderen Verwaltungs - Vorschriften wid von den Verwaltungs- Behörden geahndet, 3) Die Veilezung von Privatrcch:en is im Wege des Cirilprozesscs vor den Civilgerichten zu verfolgen, und "es bleiben insbesoz- dere auch die geseßlihen Bestimmungen über den Schuß der Rechte an li- terarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst in Kraft.

F, 6. Die Bestimmung des Geseßes vom 28. Januar 1835, 8. 13, wonach die Verwaltungs-Behörden auch in den zur Kompetenz der Justiz- Behörden gehörenden Fällen vorläufige Erörterungen anzustellen haben, soll fernerhin in den Fällen nicht mchr zur Anwendung kommen, wo nah Art. 203 des Kriminalgescpbuchs nur auf Antrag der Betheiligten zu verfahren ist. Jusofern es dabei auf Ermittelung des unbekannten Verfassers oder Urhebers eines Preß-Erzeugnisses ankommt, ist jede Gerichtsbehörde und je- der Staats-Anwalt kompetent, in deren Bezirk dasselbe erschienen is oder verbreitet wurde. "

§, 7. Wer cine Zeitschrift herausgeben will, muß de Titel und Plan derselben, so wie den verantwortlichen Nedacteur, bei der Ortspolizei-Behörde anzeigen und eben so jede später hierin beabsichtigte Acnderung anmelden, Zu Uebernahme der Nedaction is Großjährigkeit und Unbescholtenheit er- fordcrlich, s

§, 8. Auf jedem im Kön!greih Sachsen hergestellten Preßerzeugn!þ muß die Anstalt, aus welcher es hervorgegangen is, benannt sein. Auf Schriften, welche für den Buchhandel bestimmt sind, muß außerdem auch der Name und Wohnsiß des Verlegers oder des Commissionairs oder des sein Werk im Selbstverlage herausgebenden Verfassers genannt feiu. Von Zeitschriften muß ferner jedes Stück, Heft oder Blatt den Namen des ver- antwortlichen Redacteurs enthalten. Preßezeuguisse , die diesen Verschrif- ten nicht entsprechen, dürfen von Niemanden verbreitet werden.

s. 9, Von allen für den Buchhandel bestimmten, im Königreich Sach- sen gedruckten Erzeugnissen der Presse hat der sächsische Verleger oder Com- missionair oder Drucker gleichzeitig mit der Versendung ein broschirtes Cxem- plar an die Kreis-Direction des Bezirks gegen Empfangs-Bescheinigung un- entgelilih abzugeben, Von allen im Königreich erscheinenden Zeitschriften ist ein Exemplar eines jeden Stückes, Heftes oder Blattes an den Staats- Anwalt des Bezirks, ein zweites an die Kreis - Direction des Bezirks, ein drittes an das Ministerium des Jnnern und ein viertes an das Reich s- Ministerium des Junern mit dersclben Beschleunigung zu senden, mit welcher die Ausgabe an die Abonnenten erfolgt. 2

§. 10, Alle Preß - Enzeugnisse, welche von außen her nach Sachsen

zum buchhändlerishen Vertriebe gelangen, müssen durch den leipziger Buch- händler-Verein in dem Börsenblatte, wie bisher, angezeigt werden, 8,41, Jm Königreih Sachsen darf jedoch kein von außerhalb fom- mendes Preßerzeugniß buchhändlerish vertrieben ot er sonst verbreitet werden, auf welchem nicht der Name und Wohnsiß des Verlegers oder Commissionairs oder des Druckers angegeben ist.

§, 12, Jedermann, dem ein Preßerzeugniß zugeht oder vor Augen kommt, wclches den Bestimmungen der §§. 8 und 11 nicht entspricht, is, ohne deshalb zu irgend einer Entschädigung verpflichtet zu werden, besugk, dasselbe an sich zu nehmen und zu vernichten, Alle Polizei-Behörden sind hierzu verpflichtet, i Z

§. 13, Die Herausgeber von Zeitschriften, welche auch andere als literarische Auzeigen gegen Jnsertions-Gebühren aufnehmen, sind verbunden, obrigkeitliche Veröffentlichungen der oberen Verwaltungs-Behörden, jo wie der unteren Verwaltungs-Behörden des Orts und Bezirks, wo sie erscheinen,

unentgeltlich aufzunehmen. i

§. 14. Die Herausgeber von Zeitschriften sind verpflichtet, vot Be- hörden und Privatpersonen Berichtigungen über sie geschehener Veröffent- lihungen derselben Zeitschrift in dem nächsten nah dem Cingang der Be- richtigung zum Abdruck gelangenden Stücke oder Blatte aufzunchmen, Diese Aufnahme muß uncnigeltlich erfolgen, insoweit nicht nach richterlichem Ermessen durch die Länge des berichtigenden Artikels das Maß des wirk- lichen Bedürfnisses überschritten wo1den is, welchenfalls der darum ange- gangene Richter des Einsenders dem Herausgeber insoweit eine Entschädi- gung nach dem bei dieser Zeitschrift stattfindenden Sage der Jusertions- gebühren zuzubilligen hat.

§. 15. Die Uebertretung der in den §§. 7 bis 11, ingleichen 13 und 14 gegebenen Vorschriften is mit einer Geldstrafe von 5 bis 100 Rthlrn, oder mit Gefängnißstrafe zu belegen, wobei zwei Tage Gefängniß 5 Rtblr, Geldstrafe gleihgeahtet werden. Die Untersuchung und Entscbeidung hier- über steht den Berwaltungs-Behörden zu.

§. 16, Alle seitherigen Bestimmungen über die Angelegenheiten) der Presse sind aufgehoben.

Gegeben zu Dresden, am Am 14. August ging bei der Il. Kammer ein Dekret ein, den Geseß-Entwurf, die provisorische Einrichtung des Strafversahrens bei Preß- und solchen Vergeben, welche mittelst Neden in öffentlichen Versammlungen und Vereinen verübt werden, betreffend.

Hessen. Kassel, 19. Aug. (Kass. Ztg.) Gestern Nach- mittag faud die erste Probefahrt auf der Strecke der Friedrich- Wilhelms=Nordbahn vom Kasseler Bahnhof bis an den Austritt auf die Fläche vor Grebenstein statt.

__ Sohleswig-Holstein. Kiel, 19. Aug. (Alt. Merk.) Jn der heutigen Sißung der s{chleswig-holsteinisden Landes-Versamm- lung stand die Berathung und Beschlußnahme über den Ausschuß- Bericht, die Maßregeln, unter denen die Vertagung der Landesver- sammlung geschehen soll, betreffend, auf der Tages - Ordnung. Die Majorität des Ausschusses, Dr. Balemann und Justizrath Prehn, stellten folgende Anträge:

„Die Landes-Versammlung beschlicße: 1) daß der von ihr am 17ten d. M, niedergesetßte Verfassungs-Ausshuß sich sofort konstituire und seine Arbeiten auch nach eingetretener Vertagung fortseyez 2) daß der Präsident den bei ihm eingelieferten fertigen Bericht des Verfassungs-Ausschusses un- verzüglich zum Dru befördere und zugleich die Versammlung zur Bera- thung desselben. einberufez; 3) daß diese Berufung jedenfalls nicht auf län- ger als vier Wochen, von dem Tage des Vertagungs-Beschlusses an gerech- net, auszusezenz 4) daß beim Eintritt außerordentlicher Umstände, welche die frühere Einberufung der Versammlung entweder nach dem zur Kunde des Präsidenten gelangten Willen der provisorischen Regierung oder nach dem Ermessen des Präsidenten und der beiden Vice - Präsidenten in ihrer Mehrzahl als nothwendig erscheinen lassen, der Piäsident dieselbe auch vor Ablauf der vier Wochen wiederum ecinberufez 5) daß die Versammlung vor ihrer Vertagung an den Reichsverweser eine Adresse erlassez {ließlich trägt die Majorität im Einverstand mit dem Minoritäts - Mitgliede darauf an, daß 6) sämmtliche mit Beziehung auf die bevorstchende Vertagung gefaß- ten Beschlüsse demnächst zur Kunde der hohen provisorischen Regierung ge- bracht werden mögen,“

"Die Minorität des Ausschusses, der Advokat Samwer, verlas und motivirte müudlih folgende Anträge: :

„Der Verfassungs - Ausschuß hat schleunigst seine Arbeiten wenigstens so weit zu vollenden, daß am 9. September der Bericht über einen Theil des Pet sassungs-Kyturfe ausgelegt werden kann. Die Sigungen zur Be- rathung des Verfassungs-Entwurss beginneu am 12, September; sollte die frühere Ansezung- einer Sipung dem Büreau wünschenswerth erscheinen, so hat der Präsident eine Sigung anzuberaumen, Wird eine Adresse an den Reichsverweser erlassen, worin demselben ausgesprochen wird, daß die Her- zogthümer freudig bereit sind, für Deutschlands und ihre Rechte und Ehre

jeglihes Opfer zu bringen. Der provisorischen Regierung wird an- gezeigt, daß die Versammlung mit Besriedigung vernommen, daß_ a: selbe bei ihrer früheren Erflärung verharre, daß je nux enimadas in Fo ge mangelnden Vertrauens der HandeSuertrerung oder in Folge des Willens der Centralgewalt abtreten werde. Die Ver ammlung fordert die eee rische Negierung auf, die Rüstungen mit Energie sortzuseyen, um für o e Fäue vorbereitet zu sein. Die Versammlung erklärt, daß ohne wre. us willigung , vorbehaltlich jedoch der Rechte der Centralgewalt, fein Cigen- thum- und Personenrechte betreffeudes Geseg erlassen, noch cine Steuer oder Abgabe erhoben werd.n köune, Bie Versammlung beschließt, jedoch vorbehaltlich der Nechte der Centralgewalt, daß sie bis zur Festst:-llung der s{leewig-holsteinischen Staalsversajsung weder aufgelöst noch ve1itagt wer- den könne, vorbehaltlich jedoch des Rechtes der Selbstvertagung. Daß zur Berathung über diese Angelegenheit morgen fortgefahren werde.“

Da bci vorgeschrittener Zeit das Ende der Verhandlungen noch fern zu liegen hien, so wurde auf desfallige Anfrage des Präsidiunis beschlossen, daß die S bung für heute auszuheben jei, und auf den Antrag des Advokaten Samwer von der Versammlung mit großer Majorität entschicden, daß die Beratzung und Beschlußname am folgenden Tage zu Ende gebracht werde. Der Präsident zeigte so- dann der Versarimlung an, daß ein Schreiben des Regierungs-Mit= gliedes Olshausen eingegangen sei, welhcs ein Gesuh um seine Ent lassung aus der Regierung enthalte. Das Schreiben wurde vom Präsidenten verlesen. Das Regierungs - Mitglied Bremer zeigte an, daß ihm ein Schreiben der provisorishen Regieruug zugegangen, w0=- nah das Regierungs - Mitglied Olshausen bei der provisorischen Ne gierung um seine Entlassung nachgesucht habe, daß die provisorische Regierung aber, weil sie in ihrer Gesammtheit von der Stände-Ver- sammlung anerfannt worden, sih nicht für ermächtigt gefunden habe, die Entlassung zu ertheilen.

H:erauf wurde vom Präsidenten beme:kt, daß von der Landes- Vertretung in ihrer leßten Sißung zu Nendöburg ein Aucschuß für die Emission der Kassenscheine erwählt worden, der aber nur so lauge zu fungiren habe, bis von der Landes - Versammlung ein neuer Auz2- \{chuß gewählt worden sei. Dic Wahl dieses Ausschusses würde noch vor der Vertagung geschehen müssen, Er werde sie daher auf tie nächste Tagesordnung seßen müssen.

Nach Festseßung der Tagesoiduung für die nächste Sitzung wurde diese Sißung geschlossen.

Kiel, 20. Aug, Die eirstweilige Vertagung ter konstituirenden Versammlung is seit gestern Abend eine vollendete Thatsache gewor- den. Nachdcm die Debatten über die Modalität des (mit 73 gegen 26 Stimmen in dex geheimen Sißu-g vom 17. gefaßten) Verta-= gungs - Beschlusses vorgestern begonnen hatten, wurden sie in der ge- strigen Sihung, welche mit sehr kleinen Unterbretungen 12 Stunden dauerte, fortgeseßt und beendigt. Die Anträge ter Majorität des Ausschusses sind mit kleinen Modificationen angenommen, d. h, die Versammlung vertagt sich bis zum 16teu f. M., vorbehaltlich einer fiüheren Berufung durch dae Büreau (Präsident, 2 Lice- Präsiden- ten, 4 Secretaire), welches also zur Stelle bleibt, Der Versassungë= Ausschuß beendigt inzwischen seine Artcit; cine Acresse an den Reichs »erweser wird nicht cilass n. Den Schluß der gestrigen Ver=- handlungen machte das Entlassungsgcsuch des Regierungs - Mitglie- des Th. Olshausen, welhem die provisorische Regierung zu entspre= hen sich uicht ermächtigt gefunden hatte. Die Kompeteuz der Lan- des - Versammlung für Ertheilung jener Demission ward Gegenstand einer lcbhaften Diskussion, wurde aber mit bedeutender Majorität ane:fannt. Das Resultat war der Beschluß einer Antwort an Herrn Th. Olshausen, daß die Versammlung bedauernd seine Anzeige (Mei- nungs - Verschiedenheit von dea übrigen Mitgli:dern der provisorischen Regierung war der angegebene Grund des Schrittes) erhalten habe und ibrerseits kein Hinderniß seines Austretens stattfinde. Hauvt- sächliche Sensation erregte {chließlich die Abstimmung über den Au-= trag des Zimmer-Meisters Riegen, ‘daß Herrn Olshausen der Dak des Vaterlandes votirt werde, welcher mit 59 Stimmen gegen 44 durchfiel. Der Propon1ent wollte nah der vorgängigen Abstimmung über die Antwort an Olsbausen seinen früher {hon gestellten Antrag zurückziehen, doch wurde dies durh den Widerspruch einiger Freunde von Olshauseu gehindert und so eine entschiedene Niederlage der linken Seite herbeig: führt. So endete nah fünf Tagen der ange- strengtesten Thätigkeit der erste Aft der Landes - Versammlung, über deren Charatter man noch kaum ein sicheres Urtheil näher begrün- den kann, wicnngleih tas fonservative Element in ihr offenbar überwiegt.

Busland.

Oesterreich. Krakau, 21. Aug. Jn der heutigen Ga - zeta Krakowska macht der neue Gouverneu von Galizien, Waz= law Zalesti, bekannt, daß er am 18ten d. in Krakau, dessen Gebiet bekanntlich jeßt zu Galizien gehört, angekommen und die Civilver- wa tung der Stadt und ihres Regierungsbezirkes übernommen, womit die bisherige Wirksamkeit der Hoffommission aufhöre. Seinen wci- teren Justructionen zufolge, habe er in Krakau provisorisch, bis die definitive Organisation auf den neuen constitutionellen Grundlagen erfolgen fönne, zur Befestigung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit eine Kommunglbebörde (Stadtrath) durch freie Wahl der in der Stadt ansässigen Bürger einzuseßen, Die b'sherige Polizei-Dircction fei hiermit aufgehoben, und die bei derselben angestellten Beamten fönnten, so viel möglih und insofern sie sich zu Erfüllung der neuen Pflichten tauglih erwiesen, bei dem Stadrath verwendet werden, Was die Ad ninistration des Bezirks in politischer Hinsicht be- treffe, so solle der Zustand von 1847 wiederhergestellt, also der Administrations -= Rath in zwecckmäßiger Art reorganisirt werden. Ferner werde der Gouverneur sich mit den Gutöbestyern des Bezirks über deren Entschädigung für die aufgehobenen Frohn- dienste und über die Regelung der bäuerlihen Veryältuisse berathen. Es solle in Krakau eine Sparkasse errichtet, der krakauer Bezik dem galizischen Kreoit - Verein einverleibt und das Vermögen der Start Krakau von dem allgemeinen Vermögen des Landcs abgesondert werden. Endlich soll die Nationalgarde in Krakau organisirt und die polnische Sprache im krakauer Bezirk als amtlihe Sprache ar hraucht werden, ausgenommen die Korrcspeudenz mit den Central- Behörden in Wien und mit einigen Seitenbehörden. Unstatt der Hof Kommission wird eine Regierungs-Kommission eingeselzt, die an= mittelbar unter dem Gouverneur von Galizien steht, der seinen Sih in Lemberg hat,

Fraukreich. Paris, 20. Aug. Herr von Andrian, Gesandter Deutsziands und speziell mit Unterhandlung über die italienischen Vermittelungs- Bedingungen zwischen England und Frankreich beauf- tragt, ist, einem Morgenblatt zufolge, gestern Abeud hier eingetroffen.

__ Auf die Nachricht, daß Vencdig den Waffenstillstand zu geneh= migen verweigert, und daß sich das sardinishe Geschwader, das bis- her Triest blotirte und die Zugänge Venedigs {üßte, zurüczicheu dürfte, hat die Exekutiv - Gewalt der französischen Flotte im Mittel- meer Befehl gegeben, sih vor Venedig und Triest auszust:llen,

Heute früh ist der zweite Band der Aktenstücke des Bauchart- \hen Untersuchungs - Berichts an die Mitglieder der National - Ver- sammlung vertheilt woiden, Er betrifft die Expedition von Riequons-

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Tout, die Verhandlungen der provisorischen Regierung, \o weit sie dieselbe irgendwie fompromwittiren fönnten, die P:otofolle der Exe- futiv - Kommission und die Verhöre der Hauptangeklagten. Jemand, der Zeit und Gelegenheit gehabt, sämmtliche Aftenstücke (drei starke Quartbände) im Mauusfkript und in den P:obebogen zu lesen, soll, über den Eindruck befragt, den dieses Studium auf ihn gemacht habe, geantwoztet- haben: „Jn dicsen drei Bänden liegt die ganze Geheim- geschite der neuesten Parteifämpfe Fraufkreibs. Die rothe Repu- blif (Ultra-Demofraten, Sozialisten und Kommunisten) konspirirt ge= gen die weiße (moderirte) Republik, und die moderirte Republif fon= spirirt gegen die rothe. Alle Welt konspirirt. :

Creten will morgen den Finanz-Minister interpellicen, wie es mit dum Rechenschafts - Bericht über jene Gelder stehe, welche der vorigen Exekutiv-Kommission votirt worden.

Dem Vernehmen nah, wird Marrast vou morgen an nur kurze Zeit oder gar nicht präsidiren. Er will sich nämli \) qaunz der Voll - eadung seines Berichts über den Verfassunge=(Entwu1f widmen, zu dem eine große Menge von Zusäßen und Modificatiouen vorgeschla= gen sind. Jundessen sollen ihn seine Freunde bescbworen haben, doch jedenfalls die Debatte über den Bauchartschen Bericht zu leufen, weil Niemand sonst für den Ausbruch etner allgemeinen Rauferet bürgen fönne, da die Spannung der Gemüther eiven unerhörten Grad erreicht habe. E

Nach einer Erörterung im Comité für die auswärtigen Ange= legenbeiten, worin Herr Favre für ein bewassnetes und Herr Drouyn de Lhuys für ein diplomatisches Einschreiten in Jtalien sprach, siegte die leßtere Ansicht mit 20 gegen 12 Stimmen, und Herr de Lhuys wurde zum Berichterstatter ernannt.

Großbritanien und Jrland. London, 19, Aug. Jn | der gestrigen Sißung des Oberhauses erflärte Lord LanSdowne, | auf eine Frage Lord Brougham's, daß er nichts dagegen habe, die Antwort der österrcichischen Regierung auf Lord Palmerston?s | Depesche vom 27. September 1847 dem Hause vorzulegen. |

Lord Brougham beantragte darauf die Vorlegung der Depesche | selb}, indem er als Grund beifüate, daß dieselbe über die jeßigen | Wirren in Sagxdinten und im Kirchenstaate mancbe Aufshliise geben werde. Nachdem Lord Lansdowne die seither von der Regierung in Jtalien befolgte Politik v-rtheidigt und sich überzeugt erklärt hatte, | daß der Kampf daselbst in Felge der von England auf den Wunsch | seiner Verbündeten übernonunenen Vermittierrolle bgid eín sried liches Ende finden werde, wurde Lord Brougham's Antrag genehmigt. |

Im Unterhause brachte, als der Antrag gestellt ward, daß | das Haus als Subsidien-Comité sie, Herr Chrifstie die vorg: schla= | gene Ueberlassung der Vaucouver - Jnsel au die Hudfonsbay - Gesell haft zur Sprache, indem er mancherlei Bedenken dagegen erhob. Nachdem mehrere Redner für und gegen die beabsihtigte Maßregel gesprochen hatten, stellte Herr Hume den Antrag, daß die Königin in einer Adresse ersucht werden solle, die Vancouver - Jusel der ge= dachten Gesel1chaft uicht zuzusprechen, bevor eine volständize Unter suchung angestellt und der Werth der Jujel in Bezug auf ihre Lage, ihre Bodenrrzeugnisse 2c. gehörig ermittelt sei, Bei der Abstimmung wurde der Humesche Antrag verworfen, und das Haus saß als Sub-= sidien-Aus\huß. Für den Unterricht in Jciaud wurden 90,000 Pf. St. ohue Widerspruch genehmigt; über die Bewilligung von 2106

Pf. St, für Gehälter der Piofessocren zu Oxford und Cambridge |

entspann sich eine Debatte, die damit endigte, daß die Summe ge= nehmigt wurde. Am Schlusse der Sißung wurde noch die Bill zur Beseitigung von Bestehunzen 2c. bei Pa1laments-Waßhlea, troß des Widerspruches der Herren Sibthorp und Hobhouse, zum drittenmale verlesen und angenommen.

Zn Manchester siud vorgestern 14 Jndividuen, welche für die Hauptleiter der dortigen Chartisten gelten, verhaftet, aber alebald ge=- gen Caution wieder freigelassen worden. Auch in London wurden mehrere Chartisten verhaftet und außerdem Nachsuchungen nah ver- steckten Waffen vorgenommen. zwei Jrländer wegen aufrührerischer Reden verhzftet.

Jn Dublin, wo ebenfalls die Verhaftungen noch fortdauern, is gestern der Herausgeber des Felon, Herr Martin, von der Jury shuldig befunden wordenz das Strafurtheil ist noch nicht gefällt,

Sir Charles N1ipier wurde von Dublin in Cork erwartet, um mit den zu seinem Kommando gehörenden Kriegsschiffen die beabsich- tigte Uebungsfahrt anzutreten. An der ländischen Küste bleiben nux einige Dampfschiffe statiouirt.

Die im Mai beschlossene Vermehrung der Königlichen Artillerie um 16 Compagnieen hat jeßt stattgefandenz im Oktober sollen noch 4 neue Compagnieen hinzukommen.

Der bisherige österreihische Gesandte, Graf Dietrichstein, bat gestern London verlassen.

Die Aerndte - Berichte aus Irland lauten sehr ungünstig. Es scheint immer gewisser, daß die Kartoffel- Aerndte fast ganz mißrathen und die Korn - Aerndte, mit Ausnahme des Hafers, der aber weit sparsamer gebaut wurde, als gewöhnlich, bedeutend hinter einer Durchschnitts - Acrndte zurückbleiben wird, Dies gilt besonders von Weizen, dessen Güte und Ergiebigfkeit gleich viel zu wünschen übrig

läßt. Rüben sind durchgängig sehr gut gerathen; es wurden aber |

viel zu wenig Felder damit bebaut.

Nußland und Polen, St. Petersburg, 17. Aug. Jn der am 14. August gehaltenen Jahressißung des Conseils der Reichokredit - Anstalten bieit der Finanz- Minister bei Uebergabe der Rechnungen dieser Anstaltcu fürs Jahr 1847 fo'‘gen Rede:

„Meine Herren! Es werden Zhnen heute die Rechn n cn der Kredit Anstalten fürs Jahr 1847 vorgelegt. Die Sizung des Co st ¡ls der Reichs- kredit - Anstalten früher zu halten, war nicht thunlich, so laage die Epidemie noch herrschte, die, Gott sci gedankt, jegt mertlich annimmt. Ehe wir in das Wesen der Rechnungen eingehen, werden Sie, meine Herxen, nir cr- lauben, Jhre Aufmerksamkeit auf die wichtigsten, den "Kredit betr fenden Maßregeln und Anordnungen zu richten, die im vorigen und in diesem Jahre mit Allerhöchster Genehmigung in Ausführung gebracht worden \i d, 1) Gleich nah Eröffnung der Navigation im Jahre 1847 war dix Getraide- Ausfuhr aus allen russischen Häfen ungewöhnlich stark. Die Frage nach diesem Produkt hielt in gleicher Stärke lange an, doch zuletzt änderten sich die Umstände. Das schnelle Sinken der Getraidepreise im Auslande und die daraus erfolgte Juselvenz vieler Handelshäuser übten eine höchst nachtheilige Nücl- wi: fung, besonders auf die Börse von St. Petersburg , indem die mit die- sem Artitel Handeltreibenden in eine sehr schwierige Lage versegt wurden, so daß Einige Anstand nahmen, ihr {hon bedungenes Getraide abzusenden, da sie bei möglicher Zahlungs-Unfähigkeit der Häuser, an die dasselbe adres- sirt werdin sollte, fürchten mußten, die dafür bedungene Zahlung nicht zu erhalten, und daher meist Baarzahlungen verlangen, was ein Siecigen des Diskonto an hiesiger Börse verursachte, Andererseis gab:n mehrere Kauf- leute die Absicht, Getraide ins Ausland zu schicken, auf, indem sie es vor- zogen, das beim Abschluß der Kortrakte gezahlte Handgeld aufzuopfern, Dic- ser Stand der Sachen erforderte die schnellste Hülfe von Seiten der Regierung, so- wohl umden Geldumsay im Getraidehandel zu erleichtern, als auch um demsinken- den Kredit wieder aufzuhelfen und anderen dem Handel schädlichen Folgen vorzu- beugen. Nach genauer Erwägung dieses Gegenstandes erschien als Tas ¡wecmähßigste und wirksamste Mittel die als temporaire Maßregeln zu ge- stattende Erlaubniß, das in St Petersburg lagernde, verassekurirte Getraide bei der Kommerzbank in Unterpfand nehmen zu dürfen. Dieser im Comité der Herren Minister gemachte Antrag ward im August 1847 der allerhöch- sten Bestätigung für St, Petersburg gewürdigt und daun im November auch auf Archangel ausgedehnt, it Eintritt des Herbstes bedrohte eine

Ju Birmingham hat man gestern |

ueue Schwierigfeit den Getraidehandel des Jnlandes, Eine Menge Barken mit Getraide blicben auf der Wolga und Schelsna des seichten Wasse1s. wegen liegen. Das so bedeutende, in dem für den Winter zurücgchaltene Gc- traide steckende Kapital mußte unbenußtt liegen bleiben, und somit waren die Kauf- leute in der Unmöglichkeit, dasselbe zu neven Ankäufen zu verwenden, während bi der Handels-Krisis und dem gesuntenen Kredit im Auslande hier keine Nimessen fremder Kapitale erwartet werden konnten, die in frühcren Johren dem hie- sigen Handelsstande von außerordentlichem Nugen beim Einkauf unserer Produkte im Winter gewescn waren. Um den Ankauf des Getraides în den Stapelort n zu e:leihtern und dadurch dcm Fallen der Preise, was den Produzenten immer verderblich is, vorzubeugen , ward für nöthig crfannt, zu erlauben, daß an:ch das Getraide, wclches entweder in Rybinek oder auf oem Wege von da, im Marien-, Wyschnewolotkischen und Tict winschen Kanal-Svstem überwintern mußte, bei der Kommerzbank in Pfand gegeben werden dürfe, wofür die Allerhöchste Genchmigung im Dezer:ber 1847 er- folgte. Jch wage es zu sagen, daß diese Anordnungen von der Kanfmann- schaft mit Dauk angenommen wurden, wie solches auch hre im April die- scs Jazres in den Zeitangen abgedrudckte. schuftliche Zusicherung bcwcist. 2) Für die zum Bau der Petersburg-Moskauschen Eisenbahn zum Jahre 1848 erfor- derlichen Ausgaben wurde im Nevember 1847 cine 4proz. Anleihe von 14 Vill, Sitber-Nubel Nominal- Kapital, unter dem Namen der fünsten, und auf derselben (Gruud!age wie die vierte 4proz., eröffnet, Von dieser Anleihe wurden in den ersien drei Monatin hier und im Auslande 11,236,000 R. realisit, Unterdessen wurde das westlibe Europa von unvorhergfschenen Unruhen heimgesucbt, Der Werth aller Fonds fiel überall. Und bei so s{hwierigen Verhältnissen mußte die weitere Realisirung dieser Anleihe bis zu einer günstigeren Zeit eingestellt werden, 3) Da der Fonds der klingenden Münze sich in den (Hewölben der Erpedition der Kredit-Billette schr angehäuft hat:e, so wurde ein Theil desselben im Jahre 1847 mit Allerhöchster Genehmigung und in Jhrem Beiscin in das Vorraths-Gewölbe der St, petersburaischen Festung übergesührt, namentlih: den 1. Juni 11,845,000 R. in Goldmünze und für 805,054 R. 72 K, Eilberbarren, und den 19, Oktober 5,150,000 R. Goldmünze und für 3,528,509 R. 20 K. S. Eilberbarren, zusammen 16,995,000 R. in Goldmünze und für 4,333,623 R. 92 K. S. Silber-

| barren. In den Gewölben der Kredit - Erpedition blieben demnach

als Umwechsclungs - Kapital 6,278,300 R. S, fklingender Münze. Von da an mußte aus dieser Expedition mehr Geld genommen

| werden, um den Goldwäschern sür tas in den Münzhof gelieferte Gold

flingende Münze zu geben, weil dieser Hof solche in kurzer Zeit und in der verlangten Menge nicht liefein konnte, hauptsächlih aber, weil Privatper-

| sonen baares Geld zum Versenden ins Ausland verlangten, wo der Werth | des Silbers und besonders des Goldes in Folge der bekannten Begeben-

heiten außerordentlich gestiegen war. Auf diese Art verminderte sich der

| baare Bestand der klingenden Münze in der Kasse der Kredit - Expedition

bis auf 1,140,000 S. N. Jn Betracht dieses wurde im Monat April, mit Allerhöchster Genehmigung, zur Unterstüßung der Kasse dieser Exped:tion

| für nöthig erachtet, aus dem Vonzathsgewölbe bis 6 Millioncn S. N.

dahin zuückzusühren. Seitdem, auf Grundlagen des Allerhöchsten Utiases vom 9, Mai, die Ausfuhr der russischen Silber - und Goldmünze

| unterbrochen is, hat das Verlangen, Kredit - Billette gegen diese Münze in | der Expedition umzuwechseln, sehx abgenommen, 4) Da in diesem Jahre | der Termin eimfällt, wo die erste Emission der Rcichsjchayz - Billette auf

Silber, zum Betrag von 12 Mill. R. S. getilgt werden muß, vou denen aber nur ein sebr geringer Theil in den Scha zurückgekehrt is, weil die

| Neichsschag-Billette im Publikum gern angenommen werden, so wude sür

nüßlich ertannt, von den ersten vier Serien so viel B llette, als drei Se- rien ausmachen, in Circulation zu lassen, und zu deren Umwcchselung drei neue Scrien zum Beirag von 3 Mill. R. S. jede zu freiren. Jn Bct:efff der vierten Scrie dex erwähnten Emission is tie zu deren Tilgung nöthige Summe schon im. vorigen Jahre angewiesen worden. Un- terdessen erheischen die in Europa foridauernd herrschenden Unruhen una weislich außerordentlihe usgaben, we!che zur Bewahrung der Sicherheit des Reichs nothwendig sind. Deshalb ward zur Er- leichterung der Geldumwürse des Reichsschapes, auf das Gutachten tes Reichsraths, ein Allerhöchster Ukas am 12. Juli dieses Jahres erlassen, welcher befahl, fünf neue Reichsschagbillet - Sericn zum Betrage von 15 Millioncn R. S. zu euittiren, von denen für zwei Serien, zum Betrage

| von 6 Mill. N. S., der Zinseulauf vom 13. Juli d. J. angeseyt wurde z

zur Emission der ubrigen Serien wird nah Maßgabe des wirklichen Be- darfs geschritien werden, 5) Nachdem der größtc Theil der Reichs-Assig- nationen und Tepositenbillets eingewecchsclt worden, und da von jenen wie von diesen nur eine unbedeutende Menge im Umlauf ist, so wurde für nös th g erkannt, die Assignatic nsbank und die Depositenkasse am 13. Januar 1818 zu slicß n und bei der Kredit-Erpedition eine temporaire Abtheilung für die Annahme und Revision der in diesem Jahre etwa noch cinlaufenden Assignationen und Depositenbillets einzurichten. Der darauf bezügliche Bc- schluß des Minister-Comité's wurde im Oktober 1817 Allerhöchst bestätigt.“ Der Minister ließ daun eine Urbersicht über die yehzuungen der Kredit-Anstaiten folgen. Zum 14, August waren hier 810 Cholerakranke in Behandlung verblieben; im Verlaufe dieses Tages kamen hinzu 34, genasen 73 und starben 24 (darunter 11 in den Wohnungen). Zum 15. August verblieben 747 Kranke in Behandlung.

Schweiz. Vorort. (E. Z,) Der Vorort hat das von der Regierung von Tessin erlassene zweite Tiuppenaufgebot genehmigt uno die Truppen in eidgerössischen Sold genommen. Auch hat der- selbe die Regierung von Graubündteu ermächtigt, ihre aufgestellten Truppen gufzulöïen, da die tyrolischen Milizen sih von der grau- bündtaerischen Gränze zuückgezogen haben.

Bern. (Verf. Frd.) Von der großen Zahl flüchtiger Lom= barden, welche sih in die Schweiz begaben, sind die ersten Truppen hier angelangt, 2—30) Mann. Die meisten begeben sih nach Franfk- reich und erhalten hier Pässe und etwas Reisegeld durch die franzü=- sische Gesandtschaft. Auch die Regierung hat das Nöthige ange- ordnet, um ihnen in einer Kaserne ein U:terkommen bis zum Ab- marsh zu gewähren z ein Unterstüßzungscomité hat si gebildet.

Graubündten. (Verf. Frd.) Nach einem P.ivatbriefe aus Chur haben sich gegen 5000 Picmontesen, Lombarden und an=- dere Freiwillige von Touale, Steloio 2c. in das Münsterthal im Kans ton Graubündten zurügezogen und die Was n niedergelegt. Sie sollen noch ein Gefecht gegen die Tyroler bestanden haben und be- absichtigen, nah Piemont zu gehen.

Basel, 19. Aug. (Frkf. J) Nachdem seit Ansañg der Woche etwa 150 italieniswe Flüchtlinge dmch unsere Stadt nah Fra. freih gezogen nund in St. Louis oyne Anstand weiter instradirt worden waren, is} heute neuerdings ein Trupp von funfzehn solcher Flüchtlinge durchpässirt, in St. Louis aber zuüekgeschiit worden, mit dem Bemerken, daß nur solcwe in Frankreich eingelassen würden, weiche hinlänrglicce Ausweisschriften und Geldmittel haben. Dies is natür- lich be! den allerwenigsten der Fall, uud die te!sinishen Laufpässe, die sie besißen, gelten nicht als gehörige Ausweiopaptere. Der Kleine Rath hat sofort Mittheilung davon an sämmtliche schweizerischen Po- lizeien auf den italienischen Routen gemacht, um jeden weiteren Zu- fluß zu verhindern. Ferner anlangende bedürftige Flüchtlinge sollen ordentlich verpflegt, mit einem Zehrpfennig versehen und auf demsel- ben Wege zurück instradirt werden, auf dem sle gekommen.

Jtalien. Rom, 8, Aug. Das Ministerium Fabri ist in den Hauptpersonen gebiidet. Ein Staatssecretair der auswärtigen Angelegenheiten ist niht daz; Kardinal Soglia vereinigt weltliches und geistliches in sich, Corboli ist sein Substitut; Galetti eint aon getreten, denn er ist du1h Perfetti interimistisch erseßt. a : bea ten fünf Staffetten rah Nom die Nachricht voti d O VE Bester- drei Legationen Ferrara, Bologna und Nee N lèil Streits reicher, Der Kriegsmiuister wollte sogleich alle lasse "Das Pro fráfte nah Ancona und der Cattolica aufbre@en V Aüe

ramm des uecuen Mínisteriums fand in der, gung GMN g Sipung wurde die vom

am 8, eine laue Aufnahme. Jn derselben