1848 / 114 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

604 Berliner Börse vom 24. August. Eisenbahn- Actien.

Preufzischer

Staaïs-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt: 2 Kthlr. für & Jahr. 4 Rehlr. - 2 Jahr. S Rthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mir 25 Sgr. berechnet.

Alle Post- Anftalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dicses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats» Anzeigers :

Behren-Straße Ur. 57.

Wechsel - Course.

Geld. 143: 1427

Brief.

6:

nis 8 Stamm - Actien. Kapital. Prioriläts - Actien. |x apital. 2 Mit. Kurs 152 151% 2 Mi. 151I{ | 1517 2 Gas I. O 2 Mt. 917 2 Mit. 2 Mi 8 Taxe 2 Mt. 2 Mt

3 Wocheu

250 FIl.

d 250 FI.

Hamburg Sr Mk.

O Mk.

1 Lst. 300 Fr. 150 FI. 150 FI. 100 Tblr.

Leipzig in Courant im 14 Thir. Fuss.. 100 Thls.

Amsterdam

Tages - Cours.

Rechnung. Zinsfuss,

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit pCt. bez. Actien sind v.

Berl. Anhalt Lit. A B. = do. Hambur

E 101? do. Stettin - Ä 995] 997 do. Potsd.-Magd...

Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung a 100 pCt. amortis.

Börsen-Zins- Rein-Ertra 1847.

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88% bz. 68 6G.

Berl.-Anhalt

do. Hambur

89 B. do. Potsd.-Magd...

53 bz. u. G. do. do.

102 6. Magdeb Leipziger Ls Halle - Thüringer .… .. !4,000,000

Cöln - Minden 3,674,500

Rhein. v. Staat gar... |1,492,800

1,411,800 5,000,000 2,367,200 .. |3,132,800 1,788,000

3,500,000

8,000,000

4,824,000

4,000,000

1,700,000

2,300,000

9,000,000 | 12,967,500

Berlin, Sonnabend den 26, August

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Je 114. 1848.

992 Magd.-Halberstadt 56 24/56 20

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do. Leipziger Halle-Thüringer Cöln -Minden.…......

53 B 525 6.

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Petersburg

Tnländische Fonds 7 Pfandbrief -, Kommunal- Papiere und

Geld - Course.

104% | 1045 E do. Aachen........

Bonn - Cöln

Düsseld. Elberfeld ..

Zf.| Brief. | Geld. | Gem. Zf. gt. Sebuld-Sch. |35 74% 731 Kur-u.Nwm.Psäbr. 32 Seeh, Präm. Sch. |— 885 | Sehles1ische do. |32 K.u.Nm. Schuldv. |3{| do. Lt. B. gar. do.]|37 Berl. Stadt-Obl. |3Z{| Pr. Bk-Antk, -Sch'—

Westpr. Pfandbr. Gros3b.Posen do. | 4 96% do. do. 35 78%

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Ostpr. Pfandbr. 3h 901

Pomm. dos. s Ausländische Fonds.

Fnedrichsd'or. -— And.Goldw.à Stb. |— Discouto.

Poln, ueue Pfdbr.| 4 do. Part 500 FI.| 4 do. do. 300 FI.

—— Hamb. Feuer-Cas.|:. do.Staats-Fr.Aul. 1007 Holl. 23 % lot. 647 Kurb.Fr.O. 40 th. 75 Sardin. do. 36 Fr. 12% N. Bad. do. 36 Fl. 882

Russ Hamb. Cert do. beiHlope3. 4.8. do. do. 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4.A.

do. do. 5. A. do. v. Rtbhsch.Lst. do.Poln. SchatzO. do. do. Cert. L.A. do.do.L.B.400FI. Pol a. Pfdbr.a.C.

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P94

; h Steele - Vohwinkel... V | 02 | Niederschl. Märkisch.

4 ú do. Zweigbahn E Obersch]. Lit. Â. ... S512 do. It M: (e 862 Cosel - Oderberg Breslau - Freiburg ……. Krakau - OberschlI.... Berg.-Märk. .…...... Stargard - Posen Brieg - Neisse

Quillungs - Bogen. Berl. Anhalt. Lit. B. Magdeb.-Wittenb.... Aachen-Mastricht .…. Thür. Verbind.-Bahn

Aust. Quittungsbog. Ludw.-Bexbach 24 FI. Peather....¿. 26V1. Friedr. Wilh.-Nordh.

o91/ 1372

123;

4,500,000 | 1,051,200 | 1,400,000 1,300,000 9,950,000 1,500,000 | 2,253,100 | 2,400,000 | 1,200,600 | 1,700,000 | 1,500,000 | 4,000,000 | 5,000,000 1,100,000

2,500,000 4,500,000 2,750,000. 5,600,000

8,525,000 18,800,000 8,000,000

Schluss - Course von Cöln - Minden 757 6.

752 bz.

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B. 693 bz. do. do. B. 917 bz. do. B. 917 bz. do.

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4 | 90 4 | 80 4 | £5

43 7 a 3 bz. u. G.

552 B. do. 41. Priorität... do. Stamm-Prior... G Düsseldorf-Elberseld. B FNiederschl. Märkisch. 4,175,000

111. Serie. |2,300,000 Zweigbahn

E Oberschlesische

Cosel - Oderberg Steele - Vohwinkel... Breslau - Freiburg .

Ausl. Stamm- Act.

i Dresden-Görlitz .. .. | 60 Leipzig-Dresden

| 60| 4 , Chemnitz -Risa

30 Sächsisch-Bayerische |6,000,000 20 Kiel - Altona. Sp. 2,050,000 Amsterd.-Rotterd. F1. |6,500,000 Mecklenburger Thir. |4,300,000

2,487,250 1,250,000 1,000,000

do. 3,500,000

252,000 do. 248,000 1,276,600 250,000 325,000 400,000

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[Börsen-

|Zinsen

Reinert. 1847,

6,000,000 4,500,000 4,000,000

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von Preussischen Bank - Antheilen 85 6.

Es herrschte heute wieder eine grosse Geschäftslosigkeit an der Börse, wodurch die Notirungen auch weiter nachgaben und sich bis zum Schluss der Börse nur wenig erheben konnten. Dies gilt indess nur von Eisenbahn-Stamm-Actien, während Prioritäts-Actien begebrt blieben und höher bezahlt wurden.

Auswärtige Börsen.

Breslau, 23. Aug. Friedrihôd’or 1135 Br. Louisd’or 933 bez. u. Gld. Staats- Schuldscheine 35 proz. 74% bez. Scheine a 50 Rthlr. 885 Br. dito Lit. B. 4proz. 927, bez, Bank=Antheil = Scheine 87 Br.

1125 Old.

à 300 Fl, 92 Gld, à 200 Fl. 122 Gld. 654 Br.

Actien. Oberschl. Litt. A, 35 proz. 927 etwas bez. Ende 92 Br., |do. Litt. B. 33proz. 925 etwa bez. Ende 92 Br. Schweidniß =- Freiburg 4 prez. 88% etwas bez. Ende 875 Br. dershl. - Märk. 34 proz. 704 Br., do. Prior. 5proz. 937 Br., do. Neisse - Brieg 4 proz. 40% bez. Ende 40

Ser, II, 5proz. 90% Br,

Br, Krakau-Oberschl. 4 proz. 457 etwas bez. Ende 44; Br. rich - Wilhelms - Nordbahn 4 proz. 44 etwas bez. 437 —43 bez. u.

Gld,

Wien, 22. Aug. 3proz, 49 50, 2iproz. 41; 42. 86 87. Nordb. 106; 1065. Livorno 70%; 705. 1090, K. K. Gold 115.

Wechsel. Amsterdam 158. Fraukf. 1115. Augsburg 111, Hamb, 167. Paris 131.

Met. 5proz. 793, 80. Anl. 34:

Bekanntmachungen.

[553] Subhastations-Patent.

Das im Sternberger Kreise der Neumark belegene Vorwerk Spiegelberg nebst Zubehör, abgeschäßt von der Neumärkischen Ritterschasts - Direction auf 6338 Thlr, 4 Sgr. % Pf., soll

am 20. März 1849, Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Ober-Landesgerichts-Assessor Thiem, im Znstructions-Zimmer des Ober- Landesgerichts hicr- selbst öffentlich verkauft werden. Die Tare und der neueste Hypothekenschein sind in unserer Registratur einzusehen.

Frankfurt a, d, O,, ven 8. August 1848.

Erster Senat des Königl, Ober - Landesgerichts,

1554] / Bekanntmachun ,

Das im _Dt. Croner Kreise belegene fitie Allodial- Rittergut Schroß Nr. 352, am 11, September 1847 landschaftlich auf 31,199 Thlr, 22 Sgr, 6 Pf. abgeschäßt soll am 27. Februar 1849, ; Vormittags um 11 Uhr, durch Herrn Ober - Landesge- richts - Rath Roloff an hiesiger Gerichtsstelle Schulden halber in nothwendiger Subhastation verkauft werden.

Taxe und ; ; l er éliiasdión. Hypothekenschein sind in dey Registratur

Holl. und Kaiserl. Dukaten 964, Bi. Poln. Papiergeld Oesterreichishe Banknoten 91; 92 bez. u, Gld. Seehandlungs - Prämien = Schles. Pfandbr. 33 proz. 905 bez.

dito 35 proz. 817 Br. Poln. Pfandbriefe neue 4 proz. 88% Gld, do, Partial-Loose do. 4 J00 Nl, 08 Or, be. Russ, - Poln. Scha - Obligationen 4 proz.

Aproz. 63— 64. 131 155. 39: Glog. 96 97. Mail. 75— 76. Pesth 66 67. Budw. 695.

London 11. 16.

Zu diesem Termine werden v biger, deren Aufenthalt dee 4 O Mie 1) Zetbén bel fart Qo Geerds, vormals zu retye ei Anllam, oder, fa ( seine Nechtsnachfolger, falls er verstorben is, 2) die Oekonomen Carl Horn, Daniel Horn und Hans Horn, hierdurch mitvorgeladen. Marienwerder, den 14, August 1848, Königl, Ober - Landesgericht, Civil - Senat,

[488 b] A6 9.4 M0 aus dem Protokolle über die außerordentliche General-Versammlung der Actionaire der - Magdebur N Se egtien Eisenbahn- -. Gesellshaft am 14. August 1848, Der Ober-Landesgerichts-Assessor Parrisius erstat-

tete auf Ersuchen des unterzeihneten Ausschuß - Vor-

en der Versammlung Bericht über die Verhand-

G ungen, welche in Folge des Beschlusses der General- |

| Leipzig, 23. Aug. B. A, 14/7 Br: Schles. 75 G. Magd.-Leipz. 1735 Br. Altona-Kiel 897 Br. 87 Br.

Fraukfurt a. M., 22. Preuß. F ,

gestern offerirt.

Bank = Certifik. | teud.

Breslau-

! Span. 18%. 185. Nie=

Köln-Minden 77 Br. 43; G. Wechsel. 100% G, C. 1,.S.. 105 V.

Fried=

1197 G. 954 B. 100 l F S, 1087 D

Lyou 200 Fr.

B. A. 1085, Paris, 21. Aug.

Versammlung vom 8, Juni c. wegen Ankaufs der Magdeburg - Wittenbergeschen Eisenbahu seitens des Staats zwischen den dazu beauftragten Mitgliedern der Gesellschafts-Vorstände und den Kommissarien der Kü- niglichen Ministerien der Finanzen und des Handels und dcr Gewerbe stattgefunden hatten, theilte den Jn- halt einer Verfügung der genannten Königlichen Mini- sterien mit, nah welchem den Gesellschafts - Vorständen die Berufung einer außerordentlichen General-Versamm- lung der Actionaire und die Mittheilung der Bedin- gungen, unter denen diese zur Abtretung der Bahn an den Staat bereit sei, anheimgegeben wird, und bemerkte, daß die Staatsbehörde die Fortseßung der Unterhand- lungen ausdrücklich an die Bedingung geknüpft habe, daß diejenigen Actionaire, welche bis zum Ablauf der durch die lrte General - Versammlung zur Bezahlung

L, Dr. Párt. Oblig. 97- Br. O C, L 00 Dr Chemniß - Riesa 277 Br. Berl. Anh. A. 894 Br. Deß. B. A, 93 Br. Preuß, Bank=-Antheil

Aug, in Fonds sowohl als in Eiseubahn - Actien wiederum flauer. Die meisten Gattungen derselben hielten s{ch zu billigeren Preisen als Der Unsaß- war im. Allgemeinen - nicht sehr bedeu= Nach der Börse ohne: Veränderun, Met. 702. 707. ‘“Bauk-Agtien ohne Divid. 1180. 1165. Darmst. 650 Fl. L. 63%, 63%. do5. 26... 2 do, 35 Fl. 274. 274%. Kurhe\s.; 254. 23%, Sardin,.24. 234. 3 proz. Poln, 300 Fl. Bexbach. 69,

Amsterd, 100 Fl. Augsburg 100 Fl. C. k. S. 1195 G. Bremen 50 Rthlr in Vdor. f, S. 997 G. Hamb. 400 M: B, k. S, 895. Br, dd, 2 C. f. S.-405 O. Lond. 10 Pi St. f S. 4207 Bri, do: l S. 957 Br Mailand 250 Lire k. S. 101 Br., 1005 G. Diskonto 2 G.

g. Die Rente war heute schr matt, weil man für die öffentlihe Ruhe fürchtete, ta ein Bataillon Mobilgarde auf ! den Boulevards zwischen St. Denis und St, Martin aufgestellt ist

der ultimo Mai e. fällig gewesenen 7ten Rate des Actienkapitals bis zum 15. Juli gestatteten Frist ihrer desfallsigen Zahl .:ngs- Verbindlichkeit nicht genügt hät- ten, mit ihren Theilnahmerehten nicht präkludirt wer- den dürften. Nachdem in Folge des Verlangens ei- ner Anzahl Actionaire , daß diese Präklusion vor allen Dingen a1sgesprochen werden müsse und nur die dann übrig bleibenden Mitglieder der Gesellschaft an der Diskussion und Abstimmung Theil nehmen dürften, von dem Unterzeichneten auf die Unmöglichkeit hingewiesen worden war, in welcher sih das Direktorium hinsichtlich der Ausführung des die Anknüpfung von Verhandlun- gen mit dem Staate betreffenden Beschlusses der letzten General-Versammlung befunden haben würde, wenn es die Annullirung der Quittungsbogen, auf welche die siebenten Zehn Prozent nicht gezahlt seien, mit Nicht- beachtung der von der Staatsbchörde aufgestellten Be- dingung hätte aussprechen wollen, wozu es nah dem Statute der Gesellschaft allerdings besugt, aber nicht verpflichtet gewesen sei, war die Versammlung bemüht, sich über ein Minimum der Forderung zu vereinigen, welches den ferneren Unterhandlungen mit dem Staate zum Grunde zulegen sein werde, Einverstanden war man darüber, daß eine Gleichstellung aller Actionaire dadurch erfolgen müsse, daß denjenigen, welche mehr als 60 Prozent ihres Antheils am Actienkapitale bereits eingeschossen hätten, das Mehrgezahlte aus den Kauf- geldern vorweg vergütet werden müsse. Nach vielseitiger Besprechung des Gegenstandes be- {loß die Versammlung durch Stimmenmehrheit fol-

gende Fragen zur Abstimmung zu bringen;

Leipz. Säch). Bayer. 755 Br. Löbau - Zittau 24 Br. do. B. 873 Br.

Die Börse war auch heute

1.20%.

Bädsu- 50 Fl. 47. 463.

do. 500 Fl, 67%. 663. Wesel,

Friedr. Wilh. Nordbahn

9137 G.

r «S I D U 2M. Berl. 60 Rthlr.

London 2 M. 11. 875 G. Petersburg 178 G.

Anutwerpeu, 20. Aug. williger und blieben 385 a 39,

und die Zugänge zur Nationalversammlung stark beseyt sind, Es fand fast gar fein Geschäft statt.

3% Reute 43. 50. Bankactien 1615 a 1625.

Amsterdam, 21. Aug. s zei, Neigung zur Preisverbesserung, doch blieben sie wie gestern; im All- gemeinen war das Geschäft sehr lebhaft. Span. weniger fest. Russ. gut preishaltend. ter und blieben nur wenig verändert zu ihrem leßten Schlußcoursez in 5proz. sowohl als in 25 proz. war der Handel sehr lebhaft. 5 proz. 68, 6753, 68, 69. 5

Holl. Junt. 447, %&, #&. 68%, 5, 69. Span. Ard. 85. Portug. 4 proz. 18%.

5% do. 71. 50. Anleihe von 1848 71. 25. Nordbahn 377. 50 a 378. 79.

Holl. Fonds zeigten anfangs eine Oest. anfangs sehr flau, erholten fih \pä-

24.proz.. 35%, 347, 35%.

3 proz. neue 51%, 5. 4 proz, ostind. gr. Piecen 85, Coupons 6, Russ. alte 964. Stiegl, 75%.

Paris 56; G. Wieu 32 Br. Frankfurt 985 G. k. S. 11.95 G. Hamburg 35 G.

Belg. 2zproz. waren heute etwas Span. Ard. 82.

M. 885 G. Leipzig 60 Rthlr. 2 M. t: Wien in 20r

Paris 200 Fr.

„Beschließt die Gesellschast ihre Auflösung unter der Bedingung : a) daß der Staat für eingezahlte 60 Thlr, 15 Thlr, für 65 Thlr. 20 Thlr., für 70 Thlr. 25 Thlr., oder b) für 60. Thlr, 20 Thlr., für 65 Lhlr: 25 Thlr,, für 70 Thlr. -— 30 Thlr,, oder endlich c) fur 60 Thlr, —— 30 Thlr., für 65 Thlr, “35 Thlrc,, für 70 Thlr, 40 Thlr. zahlt 7“ S Bei der ersten Abstimmung über die Frage ad a. er- gaben sich unter 1384 Stimmen nur 918 dafür, es war mithin die im Statute für cinen die Auslösung der Gesellschaft bezweckenden Beschluß vorgeschriebene Majorität von 5 der Stimmen nicht erreiht, Dagegen wurde bei der zweiten Abstimmung die Frage ad b. von 991 Stimmen unter 1386 überhaupt abgegebenen bejaht, mithin die Auflösung der Gesellschaft für den Fall beschlossen, daß der Staat für ge- zahlte 69 Thlr. 20 Thlr., für 65 Thlr, 25 Thlr, für 70 Thlr. 30 Thlr, als Kaufgeld an die Actio- naire gewähre, 2 A Zum Protofoll übergaben eine Anzahl Actionaire noch einen Protest gegen die erfolgte Zulassung der Restanten der 7ten Rate zur General - Versammlung, gegeu den Verkauf der Bahn und gegen die Beschluß- sähigkeit der General-Versammlung. Magdeburg, den 19. August 1848. Der Vorsizende des Ausschusses der Magdeburg - Wit- tenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft. (gez.) Deneke.

[5551 Ediktal-Ladung,

Das Stadtgericht zu Dresden hat in den zum Ver- niögen des

1) Kaufmanns Herrn Ernst Clemens Schröder,

2) Kunsthändlers Herrn Franz Böer, und zu dem Nachlasse des

3) Holzhändlers Herrn Johann Gottlieb Riesche eröffneten Kreditwesen

___ den 18, Januar 1849

zum Liquidations-Termíne bestimmt. E

Es werden daher bekannte und unbekannte Gläubi- ger, wie überhaupt Alle, die an die Gemeinschuldner,

resp. deren Nachlaß, aus irgend einem Rechtsgrunde

Mit der heutigen Nummer desStaats-Anzei- gers wird Bogen 132 der Verhandlungen zur Ver- einbarung der Preuß. Verfassung ausgegeben.

Dru und Verlag der Deerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruerei,

Ansprüche haben, vorgeladen, zu obigem Termine per- sönlich und, wo es erforderlih, mit Vormündern oder dur Anwälte, welche mit genügenden, was Auslän- der betrifft, mit gerichtlih vollzogenen Vollmachten ver- sehen, auch insbesondere zu Vergleichs-Abschluß ermäch- tigt sein müssen, hier im Stadtgericht sich anzumelden, ihre Ansprüche anzuzeigen uyd zu bescheinigen, mit den Konkurs - Vertretern über deren Richtigkeit, auch unter sich selbst über Vorzugsrechte zu versahren , innerhalb 6 Wochen zu beschließen, hinsichtlih der Ausbleibenden

den 7, März 1849 die Eröffnung eines Ausschließung - Bescheides , hierauf aber in einem noch besonders anzusepeuden Verhöre gütliche Verhandlung, au Abschluß eines Vergleichs oder, falls dieser nicht zu bewirken,

den 18, April 1849 # die Ertheilung eines Desiguations - Bescheides oder die Akten - Versendung zum Verspruh zu erwarten, Noch werden die Vorgeladenen erinnert, daß die Außenblei- benden, wie Alle, die ihre Forderungen nicht gehörig liquidiren, für ausgeschlossen vom Kreditwesen, die aber, welche entweder gar nicht oder nicht bestimmt sich er- flären, ob sie auf ihnen geschehene Vorschläge eingehen oder nicht, für einwilligend werden geachtet werden,

Dresden, am 15. August 1848. Das Stadtgericht. Burchardt,

_—

535] : | Nachdem für die bereits unter der Vormundschaft des von Flotow auf Woldzegarten gestandene, jeyt volljäh- rige Caroline Albertine von Ferber aus Priborn wegen fortdauernder Unfähigkeit derselben zur eigenen Verwal- tung ihres Vermögens der gedachte von Flotow auf Woldzegarten heute zum Kurator bestellt worden, so wird solches, und daß, demzufolge, sür die Zukunft alle eigenen Dispositionen, welche von der gedachten von Ferber ohne Zustimmung dieses ihres Kurators vorge- nommen werden möchten, für nichtig zu achten sind, und an die von Ferber oder auf deren Anweisung hin- füro feine Zahlungen und Vermögens - Auslieferungen zum Effekte der Liberation geleistet werden können, hier- durch gemeinkundig gemacht, e Gegeben Güstrow, den 24. Juli 1848. Groß erzogl, iglenduig- Swe Züftiz- Kanzlei, ¿D ì

M onrvy,

Aale Anitlicher Theil. Deutschland. Bundes-Angelegenheiten. Frankfurt a. M. verfassunggebenden Reichs-Versammlung. S Oesterreich. Reichstag. Die Kriegs-Verhältnisse in Süd-Ungarn, Der Salzpreis. Petitioncn gegen das Doblhossiche Ministerium, um Beibehaltung der Un erthans - Verhältnisse und um Bewasinung der Ma- schinen-Arbciter. Modification der Anträge des Finanz-Aus}jchusses. Wien. Ordens - Verleihungen, Triest. Rüstungen zur Blokirung Venedigs, é i ; Hannover. Hannover, Geseß wegen Aufhebung des befreiten Ge- richtsstandes. Niederschlagung der Untersuchung gegen die bei Hecker's Unternehmen Betheiligten. Schleswig-Holstein. Rendsburg. Vermischies. Bremen. Bremerhaven, Wegnahme eines Grönlandfahrers durch die Dänen,

Verhandlungen der

Ausland.

Hesterreich, Verona, Brescia übergeben. Nachrichten aus Mai- land,

Frankreich. National-Versammlung. Junterpellation über Re- ierungs-Ausgaben, Annahme des Gesez-Entwurfs über die gütlichen Bergleiche in modifizirter Form. Paris, Neue Suspendirung von a Kommission zu Anträgen rücfsichtlih der Deportation. Die Ausstellung von Mobilgarde und die desfallsigen Gerüchte, Mo- tivirte Tagesordnung über die Untersuchungs-Kommission, Kreditive des Marquis von Brignole- Sale. Polizeiliche Auzeige und Verord- nung. Vermischtes. Die diplomati]h:n Bezichungen zu Rußland, Note an das wiener Kabinct.

Großbritauien uud JFrlaud. Loudon, Bevorstehender Schluß der Parlaments - Session. Die Königin reist nah Schottland, Jndi- che Ueberlandpost. Nachrichten aus den Vereinigten Staaten. Gebiet der Hudsonsbaigesellschast, Niederlage der Jusurgenten in Mexiko.

Belgien. Brüssel, Verhandlungen der flandrischen Provinzialstände, Wiederbelcbung der Geschäfte.

Schweiz. Zug. Verwerfung der Bundes-Verfassung. Graubünd- ten. Auflösung der lombadischen Truppen im Veltlin, Neuen- burg. Annahme des Bundes-Entwurfs im Großen Rathe,

Spanien. Madrid. Gesandter nah Turin.

Handels- und Börsen-Nachrichten.

Amilicher Theil.

Königliche Bibliothek. Der Bestimmung des Königlichen hohen Ministeriums ter geist- lichen, Unterrihts= und Medizinal-Angelegenheiten zufolge, is die Kö- nigliche Bibliothek wegen der vorzunehmenden Reinigung der Säle und Bücher auf drei Wochen, und zwar vom 28, August bis 16, September c., geschlossen.

Berlin, den 19, August 1848. E Der Königliche Geheime Regierungs-Rath und Ober = Bibliothekar,

Perg.

Angekommen: Se. Exellenz der Königliche Wirkliche Geheime Rath, Intendant der Königlichen Gärten 2c., von Massow, aus Schlesten. S

Abgereist: Der Erbschenk im Herzogthum Magdeburg, Graf vom Hagen, nach Möern.

lVichtamtlicer Theil. Deutschland.

Bundes-Angelegenheiten. Fra nkfurt a. M., 22. Aug. (O. P. A. Z.) 63ste Sihzung

der verfassunggebenden Reichs - Versammlung am 21. August, (Schluß.) Weisenborn von CEisenah verlangt das agusdrücklihe Aussprehen des Prinzips der Unabhängig- feit der Kirhe vom Staate, indem die von dem Ausschuß angeführten Gründe *) dagegen niht ausreichend sind. Phi- lipps von München bedauert, daß die früheren religiösen Spaltungen in Deutschland zu politishen Zwecken ausge-

*) Die Motive des Ausschusses lauten: Die Unabhängigkeit der Kirche vom Staate, die Trennung beider Gewalten ist hier als allgemeines Prin- zip niht ausgesprochen worden. Der Ausschuß trug Bedenken , die konfessionellen Fragen so allgemein mit der politishen in Verbin- dung zu bingen; es sei shon einmal die Wiederherstellung Deutschlands dadurch verhindert worden. Auch machte sich die Ansicht geltend, daß, wenn die Kirche vom Staate ganz unabhängig sein solle, es nothwendig weiden könne, diesen lezteren gegen Uebergriffe durch besondere Maßregeln zu sichern, Endlich zog man in Betracht, daß die evangelische Kirche in ihrer jezigen Verfassung so mit dem Staa:e verwachsen sci, daß eine plögliche Trennung schwierig fi; auch schließe die freiere Form der Sv9nodal-Presbyterial-Verfassung, welche jeßt angestrebt werde, cine Be- theiligung des Staates nicht unbedingt aus, und, was endlich besonders hervorzuheben sei, es komme doch wohl gerade in dieser Sache sehr darauf an, allen Betheiligten Gehör zu geben. Aus diesen Gründen beschloß der Ausschuß, in diesem Artikel einige Bestimmungen vorzuschlagen, welche die wichtigsten Ma enen des allgemeinen Prinzips enthalten, dieses selbst aber nicht ausdrüflih auszusprehen, Die Aufnahme der bürgerlihen Ehe 0 schien unerläßlich, um die religiöse Freiheit ganz und nach allen

eiten hin zu sichern und die GeistliGkeit der Führung der Civilstands- Register zu entheben,

beutet worden sind. Vor 200 Jahren is ein clendes Mahwerk ent- standen, ein sheinbarer Friede, welcher den Kampf verlängert hat. Jebt wollen wir den ewigen Frieden s{ließen. Das Unheil war, daß die Landesherren die Kirchengewalt sich angeeignet haben. Lies hatten auch die Gründer der protestautisben Kirhe nicht gewollt. Die Verbindung des Staats mit der Kirche hat Unheil über Deutschland gebracht, da die religiöse Verschiedenheit zu politishen Zwecken auch des Auslands mißbraußt worten ist, Also entschiedene Trennuug uud gegenseitige Unablhängig= feit. Biedermann verlangt dasselbe, wie der Vorredner, ob- hon seine politische und religiöse Richtung eine ganz ver- schiedene is. Jch glaube, daß die politische und religiöse Fi ei= heit die gefürhteten Gefalbren beseitigen wird. Es muß, indem der Staat den Schuß der Kirche aufgiebt und dieselbe unabhängig läßt, auch der Staat seinerseits unabhäugig sein, Wir wollen nichts übrig behalten, wo die Kirche auf den Staat einwirken könnte, Auch die Kirche soll deu Staat nicht für ihre Zweke beuuten dürfen. Die frühere Theorie des christlichen oder chustüh - germanishen Staates, der gegenseitigen Durchdrungenheit von Kirche und Staat muß auf=- gegeben werden. Wo Kirche und Staat getrennt sind, is das politi- sche L-ben in seiner höchen Entwickelung; doch auch das religiöse Lebe: ist dort entwickelt, Aufgegeben muß werden, was Mancher, der einer aufgeklärten Richtung si zurechnet, aus Besorguiß oor Rück- schritten in der protestantishen, vor U-ebergriffen der fatholischen Kirche verlangt; daß nämlich der Staat zu Hülfe komme. Die- ses Vertaugen gehört dem Polizeistoate an. Paur gus Neisse: Jm Alterthume war die religiöse Ueberzeugung mit den Einrich=- tungen des Staatslebens eng verschlungen. Damals konnte niht die Rede sein von einer Trennung ter Kirhe vom Staate. Jm Mittelalter gewann das religiöse Leben an Macht und Stärke, um tief auch in das staatliche Leben einzugreifen. Die Kirche trat af, selbst ein Staat und ausgerüstet mit äußerer Macht. Sie hielt es für ihre Aufgabe, den irdishen Staat zu reinigen oder den widerstrebenden zu vernihten, Die Reformation hat der religiö- sen Ueberzeugung eine andere Stellung gegeben. Die religiöse Ueber- zeugung soll jeßt auftreten, rein von irdisher Geltung, und dann darf fein Staat sie beshränfen und beherrshen. Die religiöse- Ueberzeu- gung muß einen Juhalt haben können , welcher es auch sei, und der Staat muß sie \{hüßen, so lange sie dem Staat nicht entgegentritt. Jch würde die Freiheit der Kirche aussprechen, wenn die Kirche blos der gesicherte Ausdruck der inneren Ueberzeugung sein wollte. Wo die Kirche für das innere Leben ihrex Glieder arbeitet , is sie frei, wo sie aber eingreifen will in das Leben des Staates, da hat dieser sein Reht zu wahren. Jch erkläre mi für das vierte Son= dergutahten. A!s Gesellschaft soll eine religiöse Vereinigung unter keiner besonderen Obhut stehen. Eines fordere ich mit aller Be- stimmthecit, daß der Staat selbst nicht für eine religiöse Gemeinschaft sich entscheide, daß es feine Staatsfirhe mehr gebe. Staatömänner mögen ihre religiöse Ueberzeugung haben; wenn sie aber eine solche als Maßstab an die polítischen Einrichtungen, an die Lehrr, an die Beamten legen wollen, so ist der Staat keine Rechts - Anstalt mehr.

Jordan von Marburg: Die Grundsäße, welche ih seit zwanzig

Jahren verfochten habe, und welche noch vor furzem in keiner Ver-

fassung durzuführen schienen, sollen jeßt realisirt werden, Es han-

delt sich um die Emancipation des Menschen, der seither im Bürger-

thum und Kirchenthum untergegangen war. Er ging unter im Bür-

gerthum, weil seine religiöse Ueberzeugung durch das Geschß gezwun-

gen war. Er ging unter im Kirchenthum, weil er glauben sollte,

was man ihm vorschrieb, Die Reformation befreite zum Theil; sie

befreite von Now, um die Gewalt dem Staate zu übergeben, Es

fragt sich, ob sih ein Nebeneinanderbesteden con Staat und Kirche in

all ihrer Wesenheit denken läßt. Man hat bis jeßt drei Systeme erdacht

und durchgeführt, das der Einheit, das der Trennung und das der Unt-rord-

nung. Jm ersten ist der Staat nur ein Arm der Kirche, der höheren, weil

geistigen Macht. Bei der Trennung, welche bei dem Konflikte des Staates

mit der Kirche erfolgte, erneuerte sih der alte Streit. Die Kirche

erklärte sih für wichtiger, weil sie die Herrschaft über das Geistige

hatte, Von einer Unterordnung der Kirche fann nicht die Rede sein ;

denn das Weltliche is ja geringer als das Geistige. Js nun mit

der Trennung der Kirhe vom Staate die Gewissensfreihcit herge-

stellt? Wird die katholische Kirche die Jhrigen frei lassen, ihre Ein-

wirkung aufgeben? So lange zwei Gewalten, Staat und Kirche, be=

stehen, wird Streit sein. Die Kirbe muß fallen als äußere Macht.

Ich verstehe unter Kirche eine äußere Macht, die da wacht über Ein-

heit und Reinheit des Glaubens, welche diejenigen, die iren, ver- folgt oder ausstößt. Es is in einer solhen Kirche kein freies Den- fen mögli, sei es nun die protestantishe oder fatholishe. Es ist die Klerisei die Kirche, die Anderen sind tie Schafe. Es ist diee im Dogma ausgesprochen, das ich feune, da ih der fatholischen Kirche angehöre. Jn der protestantischen Kirce is es nicht besser. Es giebt rechts und links noch Viele, welhe Scheiterhaufen wünschten, Es fömmt darauf an, jene Gewalt zu vernichten; es darf im Staate nur eine Gewalt geben. Der Mensh muß unter dem Schuße des Staates den hohen Zweck seiner Ausbildung erfüllen kön- nen, Darum erfüllt Jeder die Pfliht des Staates, damit er seine Menschheit frei entwickeln könne. Nah meiner UÜeber- zeugung handelt es sich niht vou der Trennung der Kirche vom Staate, sondern wie der Staat die ihm gebührenden Rechte aus den Händen der Kirwe wieder zurück bekömmt, damit die Gewissensfreiheit in Wahrheit bestehe. Sonst bleibt der Mensch unfrei. Soll er aus der Kirche austreten? Eine andere wird ihn niht gufnehmen. Oder soll er eine eigene Kirche bil- den? Hört durch die Trennung vom Staate die katholische Kirche auf mit ihren Verbindungen, Orden und Einwirkungen? Der Staat würde stets auf die Urkunde hingewiesen und die Kirche für höher stehend als der Staat erklärt. Die Kirhe muß sich umwandeln in Religionsgesellshaften; dann werden die Gleichfühlenden sich finden. Die sofortige Trennung der Kirche ist gefährlih. Plathner entwickelt einen längeren, auf der Greiheit der individuellen Ueberzeugung gegründeten Verbesse-

rungs - Vorschlag. *) Wedekind erklärt sich gegen unbedingte soforiige Trennung vou Kirhe und Staat und bezieht si auf ein eigenes Amendemeut, Welcker is für die Anträge des Ausschusses. Die religiöse Ueberzeugung soll nirgents beein- trächtigt werden. Jh halte es aber für gefährlich, ein Prin- zip mit bedenklihen Konsequenzen hinzustellen. “Der Staat muß ge- sichert sein gegen Uebergriffe der Kirche. Gegen eine auéwärtige Kitchcngewalt, wie sie eben nah historishen Erfahrungen dasteht, muß eine Schußwehr gegeben scin. Mit dem Prinzip der -unbeding- ten Trennung sanctiouiren wir vielleicht cine deepotische oder aristo- fratishe Kircheng?ewalt. Beim Aufleben der Freiheit hat man die Jesuiten entfernt. Soll in die Grundrechte ihre Rücktfehr aufgerom- men werden? Manche seinen unter kirchlicher Freiheit die Zurüd- funft der Jesuiten zu verstehen. Gestatten Sie eine friedlide Wech- selwirkung zwishen dem Staate und den kirhlihen Gesellschaften. Bogel von Dillingen verwahrt die fatholisde Kirhe gegen ihr gemachte Vorwürfe. Er verlangt gegenseitige vollkom- mene Unabhängtgkeit von Kirche und Staat, aber keine voll- fommene Trennung, fondern die vom Vorredner angedeutet Wechselbeziehung. Tafel von Zweibrücken wcist auf die hier- archischen Uxbergriffe hin, die bis zur Revolution, besonders in manchen deutsheu Ländern, sih kundgegeben haben. Dieringer von Boun beklagt, daß ein katholischer Laie und ein katholischer Geistliher (Jordan und Tafel) gegen die katholische Kirche aufgetre- ten, findet aber Trost in dem darin liegenden Beroeise, daß der Ge= wissenszwang der fatholischen Kirche niht so \{limm sein könne. Das größte Unheil is daher gekommen, daß der Staat das Dogma ver alleinseligmachenden Kirche zu einem rechtlihen Prinzip gemacht hat. Daher kommt frühere religiöse Verfolgung. Jebt spricht man si stets gegen den Polizeistaat aus, und gegen die katholische Kirche will man ihn geltend mahen! Schluß der Sißung 2 Uhr.

Oesterreich. Reichstags-Sihßhung vom 21. August.

(Allg. Dest, u. Wien, Ztg.) Petranov ich interpellirt den Minister tes Junernz er fragt, ob es wahr ist, daß in Süd-Ungarn öster- reichishe Truppen sih gegenüberstehen, wider Neigung und Pflicht, und was er daher hier zu thun beabsichtige, Lebteres im Falle eines Krieges mit den Südslaven, welche Partei das Ministerium ergreifen werde. Doblhoff beruft sih auf einen früheren Aus- spruch und eiflärt, daß nur von Offizieren das Gegenüberstehen gelte und diesen die Mittel an die Hand gegeben werden, aus ihrer üblen Stellung zu kommen. Deutsches Regiment kämpft feines in Ungarn. Sterzer interpellirt den Minister der Finanzen: „Jn Folge Ver- trags beziehen Rußland und Preußen aus Wieliczka in Oesterreich den Centner Saiz um 3 Fl. 6 Kr., während die österreichischen Un- terthanen es mit 6 Fl. 48 Kr. bezahlen müssen, was an der Gränze Preußens zu vielem Shmuggel der Anlaß is, weil der König von Preußen seinin cigeneu Staats=UAngehörigen den Centner Salz um 1 Fl 50 Kr. billiger giebt, als Oesterreih. Jh erlaube mir daher an den Herrn Finanz = Minister drei Fragen : 1) Auf wie viele Jahre haben jene erwähnten Verträge mit Rußland und Preußen noch Dauer? 2) Was gedenkt das Ministe- rium einzuleiten, um diese fühl- und sihtbaren Mißverhältnisse zu heben, und endlih 3) wolle das Ministerium nit anerkennen, daß jenes aus der Tiefe gehobene vollkommen gesättigte Salzwasser der Saline von Wieliczka, welches jeßt so unbenugt in gedeckten Kanälen der Weichsel zugeführt wird, zur Benußung und im Jnteresse der Humanität der Bevölkerung freigegeben wird?“ Auf die erste Frage wird der Finanz=Minister nah Einsicht in die Verträge Auskunft geben. Betreffs der zweiten Frage weist er auf die geänderten Ver- hältnisse hin und wird die Preise jedenfalls im Auge behalten, Den dritten Punkt betreffend, findet er die Benußung wegen Schmuggels und Unterschleife nicht hinreichend, cin wehlfeiles Salz werde aber erzielt werden, und damit sei der Zweck des Herrn Interpellanten erreicht. Ueber die angelangten Petitionen wird der Versammlung berih= tet, Darunter befindet sich eine von prager Jusassen unterfertigt, welchedas Ministerium Doblhoff des Hochverrathes anklagen wollen. Die Punkte sind: 1) Weil ein Ministerium ohne Rücksicht auf die Provinzen gebildet wurde. 2) Weil Schwarzer zum Minister gemacht wurde. 3) Weil es die Unter - Staats = Secretaire ohne Zustimmung des Reichstages wählte. 4) Weil es sih um die Gunst einiger Journale bewerbe. 5) Weil es Thun als Gouverneur von Böhmen entsette. 6) Weil es die Stelle eines niederösterrcihishen Regierungs-Präsiden- ten bis jeßt unbeseßt ließ. 7) Weil es Rothkirch zum Gouverneur von Böhmen machte. 8) Weil es die Herrschaft Metternich?s in Böhmen, Plaß noch nicht eingezogen hat.

Dirse Petition wurde unter schallendem Gelächter von Punkt zu Punkt verlesen, Der Petitions-Ausschuß will das Ganze ad acta legen, Havli- czef will nicht nur dies, sondern will einen Auftrag an das Ministerium, eine Untersuchung zu pflegen und die Urheber zur Verantwortung zu ziehen. Klaudy bemerkt, daß die Unterschrift von den 67 prager Gutgesinnten ausgehen werde. Borro sch will sih nicht zu einer Untersuchung herab- würdigen. Havliczek widerspricht, er will nicht eine selbstständige Unter- suchung des Ministeriums, da dies in eigener Sache cine falshe Stellung bekâme, sondern einen Auftrag vom Reichstage hierzu. Trojan fragt, von

*) §. Niemand isst verpflichtet, seine religiöse Ueberzeugung zu offen- baren oder sich irgend einer religiösen Genossenschaft anzuschließen. §. Nie- mand darf seiner religiösen Ueberzeugung wegen benachtheiligt oder zur Ver- antwortung gezogen werden. §. Kein Recbt im Staate und kein staat- liches Verhältniß darf von Anerfenn!ng irgend cincs religiösen Glanbens- saßes oder von Vornahme irgend eincr religiösen Handlung abhängig ge- macht werden, §. Niemand darf durch Anwendung weltlicher Zwangs- miitel zur Erfüllung religiöser Pflichten angehalten werden. .1) Die indi- viduelle Ueberzeugung erscheint insbesondere als religiöse Ueberzeugung. Die religiöse Ueberzeugung des Menschen geht den Staat nichts an. Die- sen Grundgedanken spricht der Entwurf aus durch den Saß. §. Die Ver- einigung zur Crreichung religiöser Zwecke, namentlich die Bildung a Religions\ekten, ist nach den allgemeinen Gesepgen über Berra e ral haupt zu beurtheilen, Wer unter Berufung auf (ae era ch auf den lung einer staatsbürgerlichen Pflicht verweigert, hat keinen Genuß des vollen staatsbürgerlichen Rechtes. j