1848 / 118 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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j d öchsten städtishen Behör- gemsleht, unteren D pre e Sas Prtvriké der hohver-

den mit zu verdanken. r . a E j ts-Beschluß vom 15ten d, M. dieser zuversihtlichen Er- ehrlide Senats. ele ien im übrigen Vaterlande nicht. Hoher

Senat spricht si

Wahl berufen worden seien.

ten Beschlusse seine Zustimmung ertheilt,“ hierauf Folgendes zu bemerken: Hoher Senat gelt

Ansicht aus, die Männer, welche zum Beirath über die neu zu ent- werfende Verfassung berufen sind, erhielten dadur, eben so wie ihre sämmtlichen Wähler, auch das Recht, au der entscheidenden Abstimmung über diesen leßteren Theil zu nehmen , oder er verneint dieses. Jn

leßterem Fall is dieser Beirath, von welchem die

Jahre 1817 nichis weiß, so wenig ein Hoheitsreht, daß auswärtige, ganz außer dem hiesigen Bürgerverbande stehende Männer oder Fa- fultäten gar wohl damit hätten betraut werden können. Wenn es also Hohem Senate, nach dessen eigener Aeußerung, nit darum zu thun war, den Beirath des Theils der Bürgerschaft abzulehnen, welcher sih nicht zum christlichen Glguben bekennt, so war diese Zuziehung zu bloßer Meinungs- Aeußerung, welche für die künftigen Bestimmungen über Schul-Ad- minisirations- und Gemeindewesen so wichtig ist und demnach kein eigentliches politisches Recht in sih begreift, niht einmal durch die be-

stehende Verfassung, welche solche Vorberathungen den Jsraeliten abgesprochen.

schaft in drei eigenen Abtzeilungen zugesteht,

‘BSekanutmachungen.

[569] Ediktal-Citation.

Nachdem unterm 25, Juli 1848 über das Vermögen der Handlungsgenossen Herrmann Friedrich Krause und August Friedrich Louis Stohmann zu Liemehna bei Eilenburg, welche unter der Firma Krause und Stoh- mann zeither ein Dampfmehl-Fabrikgeschäft gemeinschast- lih betrieben haben, der Konkurs eröffnet und der offene Arrest bereits verhängt worden, so werden sämmtliche Gläubiger der Gemeinschuldner hierdurch öffentlich auf- gefordert, ihre Ansprüche an die Konkursmasse, von wel- cher Art sie auch sein mögen, innerhalb 3 Monaten, längstens aber in dem vor dem Nichter, Herrn Ober=- Landesgerichts-Assessor Oelzen, auf

den 14, Dezember c., Vormittags 9 Uhr, an gewöhnlicher Gerichtsstelle anberaumten Termine ge- hörig anzumelden und deren Richtigkeit nachzuweisen, Diejenigen, welche weder vor noch in diesem Termine sich melden, haben zu erwarten, daß sie mit ihren et- wanigen Ansprüchen an die Masse präkludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen gegen die übrigen Gläubiger auferlegt wird.

Unbekannte oder zu erscheinen Verhinderte können sich an die hiesigen Justiz-Kommissarien Hanke und Beren- des wenden und einen derselben mit Vollmacht und Information versehen, Zugleich haben sich die Gläu- biger der Gemeinschuldner în dem angeseßten Termine über die Beibehaltung des zum Jnterims-Kurator und Kontradiktor angeordneten Justiz-Kommissarius Sauer- teig zu erklären, indem nachher auf etwanige Erinue- rungen in dieser Hinsicht nicht mehr eingegangen wer- den kann.

Eilenburg, den 23, August 1848,

Königl, Land- und Stadtgericht.

[488 b] U S 4 U aus dem Protokolle über die außerordentliche General-Versammlung der Actionaire der Magdeburg-Wittenbergeshen Eisenbahn- Gesellschaft am 14, August 1848, Der Ober-Landesgerichts-Assessor Parrisius erstat- tele auf Ersuchen des unterzeihneten Ausschuß - Vor- sigenden der Versammlung Bericht über vie Verhand- lungen, welhe in Folge des Beschlusses der General- Versammlung vom 8, Juni c. wegen Ankaufs der Magdeburg - Wittenbergeschen Eisenbahn seitens des Staats zwischen den dazu beauftragten Mitgliedern der Gesellschaftè-Vorstände und den Kommissarien der Köü- niglichen Ministerien der Finanzen und des Handels und der Gewerbe stattgefunden hatten, theilte den In- halt einer Verfügung der genannten Königlichen Mini- sterien mil, nah welchem den Gesellschasts - Vorständen die Berufung einer außerordentlichen General-Versamm- lung der Actionaire und die Mittheilung der Bedin- gungen, unter denen diese zur Abtretung der Bahn an den Staat bereit sei, anheimgegeben wird, und bemerkte daß die Staatsbehörde die Forisepung der Unterhand- lungen ausdrücklih an die Bedingung geknüpft habe daß diejenigen Actionaire , welche bis zum Ablauf vér durch die lebte General - Versammlung zur Bezahlung der ultimo Mai e. fällig gewesenen 7ten Rate des Actienkapitals bis zum 15, Juli gestatteten Frist ihrer desfallsigen Zahlungs - Verbindlichkeit vicht genügt hät- ten, mit ihren Theilnahmerechten nicht präkludirt WWer- den dürften, Nachdem in Folge des Verlaugens ei- ner Anzahl Actionaire, daß diese Präklusion vor allen Dingen ausgesprochen werden müsse und nur die vann i bleibenden Mitglieder der Gesellschaft an der Diskussion und Abstimmung Theil nehmen dürsten, von dem Unterzeichneten auf die Unmöglichkeit hingewiesen worden war, in welcher sih das Direktorium hinsichtlich der Ausführung des die Anknüpfung von Verhandlun- en mit dem Staate betreffenden Beschlusses der lehten eneral-Versammlung befunden haben würde, wenn es die Annullirung der Quittungsbogen, auf welche die siebenten Zehn Prozent nicht gezahlt seien, mit Nicht- beahtung der von der Staatsbehörde aufgestellten Be- dingung hätte aussprechen wollen, wozu es nah dem Siatute der Gesellschaft allerdings befugt, aber nicht verpflichtet gewesen sei, war die Versammlung bemüht, sich über ein Minimum der Forderung zu vereinigen, welches den ferneren Unterhandlungen mit dem Staate zum Grunde zu legen sein werde, Einverstanden war man darüber, daß eine Gleichstellung aller Actionaire dadurch erfolgen müsse, daß denjenigen, welche mehr als

in demselbeu dahin aus: „Es könne die Absicht

Geht aber hoher Senat von der Ueber= zeugung aus, dieser Beirath und das Wahlreht zu der Versamm- lung, welche sie ertheilen soll, involvire nothwendig das Recht, an der entschcidenden Abstimmung Theil zu uehmen, also das Recht, welhes die bisherige Verfassung nur der hiesigen christlichen Bürger= so hat Hochderselbe

mitzustimmen.

eutweder von der

Constitution vom

gar nicht kennt,

60 Prozent ihres Antheils am Actienkapitale bereits eingeschossen hätten, das Mehrgezahlte aus den Kauf- geldern vorweg vergütet werden müsse.

Nach vielseitiger Besprechung des Gegenstandes be- {loß die Versammlung durch Stimmenmehrheit fol- gende Fragen zur Abstimmung zu bringen:

„Beschließt die Gesellschaft ihre Auflösung unter der

Bedingung: a) daß der Staat für eingezahlte 60 Thlr. 15 Thlr, für 65 Thlr. 20 Thlr,, für 70 Thlr, 25 Thlr, oder b) für 60 Thlr, 20 Thlr,, für 65 Thlr, 25 Thlr., für 70 Thlr, 30 Thlr, , oder endlich c) für 60 Thlr, 30 Thlr,, für 65 Thlr, 35 Thlr,, für 70 Thlr, 40 Thlr. zahlt 2‘

Bei der ersten Abstimmung über die Frage ad a. er- gaben sich unter 1384 Stimmen nur 918 dafür, es war mithin die im Statute für einen die Auflösung der Gesellschaft bezweckenden Beschluß vorgeschriebene Majorität von # der Stimmen nicht erreicht. Dagegen wurde bei der zweiten Abstimmung die Frage ad b. von 991 Stimmen unter 1386 überhaupt abgegebenen bejaht, mithin die Auflösung der Gesellschaft für den Fall beschlossen, daß der Staat für ge-

zahlte 60 Thlr, 20 Thlr., für 65 Thlr, 25 Thlr., für 70 Thlr, 30 Thlr, als Kaufgeld an die Actio- naire gewähre.

Zum Protokoll übergaben eine Anzahl Actionaire noch einen Protest gegen die erfolgte Zulassung der Restanten der 7ten Rate zur General - Versammlung, gegen den Verkauf der Bahn und gegen die Beschluß: sähigkeit der General-Versammlung.

Magdeburg, den 19. August 1848,

Der Vorsißende des Ausschusses der Magdeburg - Wit- tenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft. (gez.) Deneke. [490 b]

Dn Da nach der gegen uns abgegebenen Erklärung des betreffenden Herrn Mi- A p nisters die Unterhandlungen wegen Er- Sf M VerbuUng der Magdeburg - Wittenberge- O EU schen (isenbahn seitens des Staates ab- ———=gebrochen sind, so finden wir uns, um den Jnhabern von Quittungsbogen unserer Gesellschaft, auf welche die seit dem 15, Juli c. fällige siebente Ra- tenzahlung ganz oder theilweise rüständig geblieben ist, Gelegenheit zu geben, ihre Verpflichtung noch bis zum 30sten d. M, ersüllen zu können, zu der Anzeige ver- anlaßt, daß die Präklusion der Restanten der siebenten Actien-Rate am F1sten d. M. ausgesprochen werden wird,

Magdeburg, den 25, August 1848,

Direktorium der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft, (gez.) Harte,

[557] Vekfanntmachung. Nuhrort-Crefeld- Kreis Glad- bacher Eisenbahn-Gesellschaft.

Die Herren Actionaire der Ruhrort- Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahn-Ge- p, sellschaft werden unter Bezugnahme auf mden §, 11 der Statuten hierdurch auf-

gefordert, die fünfte Einzahlung von zehn rozent ihres Actien-Betrages, je nach

ihrer Wahl, in Cre feld bei den Bankhäusern von Beckerath- j eilmann oder Gebrüder Molenaar, în Köln bei dem Baukhause Salomon Oppen- N INARAN Clefl Lot bei dem Bankhause Wilhelm

n BEtMs bei dem Bankhause Mendelssohn

O., spätestens bis zum 4 November d i 9 . + J, zu leisten u hierbei die Quittungen über die bighdi a Point mit vorzulegen, indem unter denselben über die jeyt zu a h uns quittirt werden muß, ugleich verweisen wir die Herren Actionaire wegen der Folgen der Nichteinzahlung der ursprün - ner auf die §§, 12 und 13 die Stag Is Jet Crefeld, den 22. S 1848, Die irection,

wiß mit vollem Rechte, aber eben so gewiß in entschiedene spruche zu derselben aufgehoben. durch §, 7 derselben, eben so wie die Beisassen und Juden, in direk- ten Gegensaß zur souverainen Bürgerschaft gestellt. des Vorstandes nit sein, in dieser Beziehung eine Beschwerde zu ligen mit §, 11 und §. 12 der Verfassung, {ließt sie in dem erheben, da die von dem Vorparlamente empfohlenen Grundsäße bei der Wahl eines Abgeöre neten pi iei T a EaS l achtet und alle je andige hiestge (Fraeliten zu dieser er lóng LNER Da prt die allgemeine Gültigkeit des ueuen deutshen Verfassungöwerkes, unbeschadet der bis dahin bestan- denen Verfassungen der Einzelnstaaten, ausgesprochen wurden, fo sei hierbei der beshworene verfassungsmäßige Weg einzuhalten, wel- cen der Art. 50 der Constitutions-Ergänzungs-Akte bezeihne. Nicht um den Beirath der Jsraeliten abzulehnen, sondern um die neue Ver- fassung auf verfassungsmäßigem Wege ins Leben zu rufen und da- dur vor jeder Anfehtung zu sichern, habe hochderselbe dem erwähn- Wir können nicht umhin,

wohnern mit Bezug auf den sie betreffenden Artikel in der Consti- tution das kärglihe Recht, bei den ihr Znteresse betreffenden Gegen- ständen mittelst Abgeordneter aus ihrer Mitte, welche in jedem eín- zelnen Falle nah vorgängigem Rathschlusse durch den älteren Herrn Bürgermeister eingeladen werden, in der geseßgebenden Versammlung zu erscheinen und ausscließlich über ihre eigenen Angelegenheiten Wie weit von diesem dürftigen, in der leßten Zeit etwas erweiterten Rechte, das eine sehr beshränkte materielle Eman- cipation dieser ehrenwerthen Mitbürger in Aussicht stellt, zu dem Rechte sei, über die neu einzusührende Gesammtverfassung entscheidend und gleichberechtigt mitzustimmen, und wie dieses leßtere in eben so fundamentalem Gegensaße zu dem §. 50 und der ganzen Constitutiou als im vollen Einklange mit dem besseren Rechte der Neuzeit stehe, das bebarf feiner weiteren Ausführung. hierin, auf preiswürdige Weise, in Widerspruch mit der für ganz an- dere Verhältnisse gegebenen Verfassung tritt, so konnte gewiß der kon- sequenten Anwendung desselben Grundsaßes auf alle Klassen der Aus- geschlossenen nichts entgegenstehen. Noch müssen wir bemerken, daß die Prinzipien der Constitution von 1817 und die, welche der neuen Ver- fassung Deutschlands zu Grunde liegen, so durchaus entgegengeseht sind, daß die Annahme einer Veränderung der Verfassung, welche jene zweimal an eine Ueberzahl von zwei Drittheilen der Mitglieder des Senates und des geseßgebenden Körpers und dann noch an die Zustimmung von zwei unter den drei bevorzugten Ständen unter unendlich weit- läufigen Formen knüpft und so fast zur Unmöglichkeit macht, jeßt zu einer unabweisbaren Nothwendigkeit geworden is, So is es in der That unmögli geworden, unter den gegenwärtigen, vor 31 Jahren von keinem Sterblichen vorauszusehenden Verhältnissen nah“ dem g. 90 dieser Verfassung zu verfahren, welher vorschreibt, im Falle der Verwerfung binnen drei Jahren nicht wieder auf die Constitutions-

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schon hierdurh selbst einen wesentlichen Punkt tieser Lerfassung, ge- m

ider= Die Landbewohner sind nämlich

Der §. 50, ver=

Wenn also hoher Senat

nehmen,

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[570] Bekanntmachung, E Auf der Bahnstrecke, den Perrons, in F den Restaurationen und in den Wagen f g, der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschast sind verschiedene Gegenstände gefunden s Æuivorden, welche von den Eigenthümern bis jeyt niht abgeholt wurden, Wir haben zum Verkauf derselben einen Termin auf

den 18, September c., Nachm, 2—4 Uhr, auf unserem Bahnhofe hierselbst anberaumt und machen solches hierdurch bekannt, mit der Aufforderung, etwanige uns noch nicht mitgetheilte Eigenthums- Ansprüche spä testens bis zum Verkaufs-Termine geltend zu machen.

Erfurt, den 22, August 1848,

Die Direction der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft,

[522] Königl. Justiz-Kanzlei zu Celle. Demnach der Amtsverwalter Ritscher zu Rethmar all- hier zur Anzeige gebracht hat, daß im Laufe des ver- flossenen Jahres zwischen ihm, als Käufer, und dem Kammerherrn Theodor von dem Bussche zu Hannover, dem Les « pu g og Le Ste Prokurator Wolde in Celle, als Kurator des Nachlasses weiland Vice-Ober- Stallmeisters von dem Bussche, unter Beitritt des Raths Wichmann zu Celle, als Spezial-Kurators für die Kre- ditoren des weiland Domherrn von dem Bussche und dieses Lepteren selbst, als Verkäufern, unter Genehmi- gung des Pupillen-Kollegiums der hiesigen Königlichen Justiz - Kanzlei ein Verkauf und Kauf - Kontrakt abge- \{lossen, zufolge dessen derselbe das von dem Bussche- \he Rittergut Rethmar (am Teich), in der Königlichen Amtsvoigtei Îlten belegen, jedoch mit Ausnahme eini- er Grundstücke und Berechtigungen, an sich gebracht Bite daneben auch vorgetragen hat, daß zu vem gedachten Gute Grundstücke und Ge- rechtsame genuyht seien, welche bis vor einiger Zeit im Lehnsverbande gestanden und originirten 1) aus einem von der Grafschaft Stolberg - Wernige- rode ausgestellten Lehnbriefe als Kunkellehen, 2) aus einem von der Krone Hannover, und 3) aus einem vordem von der Grafschaft Nassau- Spiegelberg, jeßt von der Kro:1e Hannover ausge- stellten Lehnbriefe als Mannlehen ; daß diese sämmtlichen drei Lehen der Allodification unterzogen ; vaû firner ad 1, die Kinder der weiland Gräfin von Kielmanusegge, geb. von dem Bussche, welche im Falle des finverlofen Ablebens des Domherrn von dem Bussche und des Kammerherrn von dem Bussche in den An- theil des zuleßt Versterbenden dieser beiden Gebrüder, nach §, 7, des Allodifications - Gesezes vom 12, April 1836, succediren würden, den Verkauf der gesammten aus dem vorhin gedachten Stolberg - Wernigerodeschen Lehnbriese originirenden Grundstücke und Berechtigun- gen genehmigt haben; daß ad 2. zu diesem Lehen 239 Morg. 61 Ruthen Ackerland, im Mühlenfelde belegen, und 13 Morgen 58 [IR,. Wiesen (die faule Wiese genannt) gehörenz ad 3, dieses Lehen in dem Patronate über die Pfarre zu Rethmar und verschiedene geistliche Jnstitute (Küster- und Schullehrerstellen) bestehe; daß endlich, da im Falle des kinderlosen Ablebens des Domherrn und des Kammerherrn von dem Bussche die Hälfte des zuleßt Versterbenden an diesen s3ub Nris. 2 und 3 verzeichneten Grundstüen und Berechtigungen an die Seiten-Verwandten, die von dem Bussche-Wall- beck, fallen würde, ihm, dem Käufer, hiervon nur die ideelle Hälste verkauft, jedoh der Nießbrauch bis dahin, daß der legte der Gebrüder von dem Bussche mit Tode abgegangen sein werde, vorbehaltlih der Lehnsfrüchte des Sterbejahres, gesichert sei; und sodann zur Sicherheit wegen etwaniger auf dem ihm verkauften Gute Rethmar ruhender unbekannter dingliher Ansprüche um Erlassung einer Ediktal - Cita- tion bei Uns nachgesucht D diesem Suchen auch stattgegeben is, als werden kraft dieses Alle und Jede, welche in dem Vorstehenden nicht bereits gedachte ding- liche Ansprüche irgend einer Art, sei es, aus welchem Grunde es wolle, zu machen oder die Richtigkeit des im Vorstehenden enthaltenen Sachverhältnisses zu bestreiten Willens und im Stande zu sein vermeinen, peremtorisch vorgeladen, ín dem auf den 19, Oktober d, d zur Angabe und Farma Gung derselben auf fiesiger ónig- lichen Justiz-Kanzlei Mittags 12 Uhr krast dieses ange-

Veränderung zurückzukommen. rückseßung, welche die hiesige israelitische Bevölkerung ín Beziehung auf die bevorstehende Wahl eines Verfassungsrathes erfährt, in dem regenerirten Deutschland ohne Beispiel ist und in direktem Widerspruche mit den Grundsäßen steht, welche bei der Wahl der Reichs-Versamm-

an die Rechte der souverainen Bürgerschaft geknüpft it derselbe einer der bisher naten Glaf ¿l mäß ertheilt worden, auch den anderen ohne allen Anstand gewährt werden fonnte, so muß die Zurückseßung, welche die Mitglieder unse- rer Gemeinde hierbei erfahren, als eine durhaus nicht geretfertigte erscheinen, welhe au, wie die neuesten Erfahrungen beweisen, dem Feb e L Vegas keinesweges entspricht. e ein, daß wir einer Verfassungs-Veränderun ie- sem Wege erzielt werden U j R NeEn Ne pu bie fönnen und wahrscheinlich bevorstehende Verhältnisse so tief in den ganzen Organismus des Verfassungswerkes eingreifen würden, daß alle bis dahin zu Stande gekommenen Vorarbeiten neu begonnen werden müßten. Vorganges dieser Angelegenheit auf diesen Gegenstand zurückzukom= men, und beschränken uns einstweilen darauf, | rihten: Hoher Senat wolle von dieser unserer Erklärung Kenntniß

Wenn also feststeht, daß die Zu-

l : Vel : lung in Anwendun ebracht und in den rund

eiste, wovon „die ganze Constitution durhdrungen is, ent- | deutsheu Volkes ang dods , wenn auch P g E 2E schieden von dieser definitiven Abstimmung über Veränderung | noch nicht von der National -= Versammlung sanctionirt sind

ganzen Verfassung aus, Das Geseß vom 3. Juni | wenn sich ferner herausstellt, daß die Mitwirkung zu und an 1823, worauf hoher Senat si{ch bezieht, ertheilt den Landbe- | dem neuen nur berathenden Verfassungsrathe entweder nicht

j oder, da en zeit- und rehtêge-

Es leuchtet von

niht mit Vertrauen entgegensehen

Wir behalten uns vor, nah Maßgabe des weiteren

«

unser Gesuch dahin zu

Eisenbahn : Verkehr.

Niedershlesi\ch-Märkishe Eisenbahn.

Die Frequenz auf der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn be- trug in der Woche vom 13. bis inkl. 19, August 1848: 11,817 Personen und 24,462 Rthlr. 6 Sgr. 2 Pf. Gesammt - Einnahme für Personen-, Güter- und Vieh - Transport z2c., vorbehaltlih späte- rer Feststellung durch die Kontrolle,

en

seßten Termine sub praejudicio praeclusionis et per- petui silentii sih einzufinden. Urkundlich Celle, den 4, Juli 1848,

[540] Br 10 1 m5

Nachgenannte in dem Jahre 1827 im Königreiche Sachsen geborene und in hiesigen Landen militairpflich- tige Jndividuen haben bei der im Monate Dezember 1847 stattgefundenen Rekrutirung sich nicht gestellt und werden, da ihr Aufenthalt nit zu ermitteln gewesen ist, in Gemäßheit §, 81, des Geseßzes über Erfüllung der Militairpfliht vom 1, August 1846 hiermit vorge- laden, binnen einer doppelten sächsischen Frist, und läng- stens bis Ende November 1848, sih bei der Obrigkeit des bei eines Jeden Namen angegebenen Geburtsortes perfönlih zu stellen und behufs der Erfüllung ihrer Militairpflicht anzumelden, unter der Verwarnung, daß sie außerdem nah Ablauf dieser Frist als Ausgeiretene werden betrachtet und hinsichtlich ihres Vermögens den Deserteurs gleich geachtet werden,

Zwickau, am 8, August 1848,

Königlich Sächsische Kreis-Direction, E, Heubner,

O Verzeichniß der Absenten.

Nr.| Vor- und Zuname derselben, | Geburtsort, 1 [Carl Heinrich Eduard Bergner Stollberg.

2 [Johaun Christian Theodor Friedrich|Chemnig,

3 [Friedrih Adolph Gläser desgl.

4 [Friedri August Ferdinand Zähnig| desgl.

5 [Johann Heinrich Lehmann desgl.

6 [Zohann Carl Wilhelm Lißzinger |[Mittweida,

7 [Johann Anton Sabath Chemniß.

8 [Bernhard Franz Wiect desgl.

9 [Carl Wilhelm Müller Schneeberg, 10 [Johann Gottlieb Popp Hauptmannsgrün 11 [Carl Heinrih Benjamin Bley Markersbach. 12 [Friedrih Wilhelm Heckel Nuppertsgrün, 13 [Christian Heinrich Löffler Schwand,

14 [August Friedrich Wohlrab Falkenstein.

Mylau,

15 |[Friedrih Georg Kneuer

[472] Ediktal-Ladung. Der Tischlergeselle Friedrich Wilhelm Reppel von hier ist im Jahre 1815 in die Fremde gegangen und hat seit dem Jahre 1817, wo er das leztemal aus Zeu- lenrode an seine hiesigen Anverwandten geschrieben, von scinem Leben oder Aufenthalte feine Nachricht gegeben. Da RNeppel’s Vermögen in 190 Thlr, besteht, so ha- ben die Geschwister desselben behufs der Todeserklärung desselben und der Ausantwortung seines Vermögens an die nächsten Erben auf öffentlihe Vorladung in Ge- mäßheit des Manoats vom 13. November 1779 und des Geseßes vom 27. Oktober 1834 angetragen, und es wird demnach genannter Friedrih Wilhelm Neppel unter der Verwarnung, daß er bei seinem Außenbleiben für todt erklärt und sein Vermögen denen, welche die nächsten Nechte darthun, werde verabfolgt werden, \o wie alle diejenigen, welche an. dessen Vermögen Erb- und sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, bei Sirafe des Ausschlusses und bei Verlust sowohl ihrer An- sprüche, als auch der Rechtswohlthat der -Wiederein- seßung in den vorigen Stand, hierdurch geladen, den 22. Januar 1849,

Vormittags, an hiesiger Gerichtsstelle cniweder in Per- son oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Ansprüche anzumelden und zu bescheini- en, darüber nach Befinden unter sich und mit dem zu bestellenden Kontradiktor rechtlih zu verfahren und bin- nen 6 Wochen zu beschließen, hierauf aber

den 10, März 1849 der Jurotulation der Akten und

den 31, März 1849 der Publication eines Erkenntnisses, welches rücksitlich der Außenbleibenden nah Verlauf der zwölften Mit- tagsstunde für publizirt erachtet werden wird, gewärtig u sein, s dlüswdrtige Jnteressenten haben wegen Annahme künf- ziger Ladungen und sonstiger Serie Bevollmäch- tigte im hiesigen Orte bei 5 Thlr, Strafe zu bestellen,

Elterlein, am 16. Juni 1848, Das Stadtgericht allda, Müller.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für { Jahr. 4 Nthlr. . % Fabr. 8 Nthlr. . 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Uummern wird der Bogen mit 24 Sgr. berechnet.

11S,

_

«E A EN Amtlicher Theil.

| Deutschlanud. Bundes-Angelegenheiten. Frankfurt a, M. Verhandlungen dec versa}sunggebenden Reichs - Versammlung.

DBDesterreich, Wien. Handschreiben des Kaisers. Sieges-Trophäen Radehtws, __ Triest, Dem Feldmarschall-Licu‘enant Gyulai das Ehre: - bürgerrect verliehen, Aufzebung der Blokade.

Schleswig-Holstein. Flensburg, Truppenmusterung.

Frankfurt. Frautfurt a, M. Verhandlungen der gesecßgebenten Versammlung. j Y y

; , Ausland. Frankreich. National-V ersammlung, Swluß der Debatte über

den Untersuchungsbericht unv Autorisation zur gerichtliben Verfolgun Louis Blanc's und Caussidière's, D arie Beaffing der bid geklagten Repräsentanten, Vermischtes. E

Großbritauien und Irland. London, Geheimeraths - Sizung, Hofnachricht, Lord John Rufell reist nah Zrland. Parlaments- Verhandlungen« Diplomatische Verbindung mit Rom ; Vancouvers- Zusel, Vermischtes, Armensteuer in Irland

Belgien. Brüssel. Ausfall im Eisenbahn-Ertrag.

Schweiz. Thurgau. Abreise Dr. Kern's na Wien. Appen- zell J, Rh. Verwerfung der neuen Bundesverfassung im Großen Rathe, Graubüudten. Italienische Flüchtlinge,

Türkei, Konstantinopel, Ernennungen,

Handel€- und BVörfen-Nachrichten.

Amtllicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Geheimen Regierungs- Rabh Hahn in Magdeburg den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem früheren Superintendenten, cvangelischen Pfarrer Schulz in Hirschfeld, Kreis Preußisch - Holland, den Rothen Adler - Orden vierter Klasse; so wie dem Ortsrichter Christian Peuckert zu Roßbach, im Regierungs- Bezirk Merseburg, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. ,

Der frühere Justiz-Kommissarius und Notarius zu Königsberg in reußen, Ober-Landesgerichts-Rath a. D. Crelinger, is mit dem harafter als Justizrath zum Justiz-Kommissarius bei dem Geheimen

Ober - Tribunal ernannt worden.

__ Angekommen: Der General-Major und General à la Suite Sr, Majestät des Königs, von Below, aus Malmoe.

Der General - Erb - Land - Postmeister im Herzogthum Schlesien, Graf von Reichenbach, von Leipzig. ——— —-

Reglement für die Shußmannschaft zu Berlin, Mit Bezug auf die Königliche Verordnung vom 23. Juni d. Z,, die provisorische Bildung einer Schußmannschaft für Berlin betref=

send, und im Verfolg der Bekanntmachung des Polizei-Präsidiums vem |

22, Juli d. J. wird mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums

des Înnern nachstehendes Reglement zur allgemeinen Kenntniß gebracht : A

E Die Schußmanuschaft is ein Orgau der Regierung zur Auf-

rehthaltung der äußeren Ruhe, Sicherheit und Ordnung in dem Po- |

lizei - Bezirke der Hauptstadt Berlin. Sie hat alle Rechte und Pflichten der exekutiven Polizei - Beamten. S. 4. Die gesammte Schußmannschaft wird von einem Obersten be- fehligt, der seine Weisungen vom Polizei - Präsidium empfängt, Dieselbe besteht j a) aus vier unberittenen Abtheilungen, deren jede für ein Stadt- revier bestimmt ift. b) aus einer berittenen Abtheilung für die Umgebungen der Stadt. 107 ; An der Spibe jeder Abtheilung steht ein Hauptmann, Der Hauptmann der berittenen Abtheilung is zuglei Adjutant

des Obersten. O E : Jede unberittene Abtheilung hat mehrere Lieutenants als Un-

terbefchlshaber. : E / | Die unmittelbare Leitung und Beaufsichtigung von je 10 bis 20 Shußmännern führt ein Wachtmeister. Für jede Abtheilung sind mehrere Wahtlokale (Bezirkswacen) eingerichtet.

G. 0 Jn die Schußmanyschaft werden nur unbescholtene und rüstige Männer aufgenommen, von welchen zu erwarten is, daß sie sffch stets verhalten werden, wie es einem gebildeten Manne, seinen Mitbürgern gegenüber, geziemt, und wie es der Beruf der Wächter des Geseyes Ses@rdert. j g. 06. Der Oberst der Shußmannschaft wird vom Ministerium des Jn- nern, das übrige Personal von dem Polizei - Präsidium ernannt,

geseßten pünktlich Folge zu leisten. Dienstvergehungen derselben wer- den in gleicher Weise bestraft, wie die Dienstvergehungen der andercn exefutiven Polizeibeamten.

g. 8, Der regelmäßige Dienst der Schußmänner besteht in Patrouil- liren auf den Straßen und öffentlichen Pläßen.

§. . Jm Dienst muß jeder Schußmann die vorgeschriebene Dienst- kleidung und das Seitengewehr tragen,

§. 10. Die Schußmannschaft soll ihre Ausgabe (§. 1) durch Vorstel- lung, Ermahnung, Aufforderung, überhaupt dur Mittel der Güte,

Sfaafs-A

Berlin, Mittwoch den 30, Au

A j y | Finanzen erfolgt. Die Schußmänner haben den dienstlihen Auweisungen ihrer Vor-

Preufßischer

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zu erfüllen suhen. Sie hat dabei nicht allein jeden Eingriff in die geseßlichen Freiheiten des Volks, sondern au alle unnöthigen Stö- ungen und Belästigungen des öffentlihen Verkehrs sorgfältig zu vermeiden,

Zur Anwendung von Zwangsmaßregeln dürfen die Shußmänner uur dann übergehen, wenn die Mittel der Güte sich als erfolglos oder unzureihend erwiesen haben. L ®

Der Waffe darf sich der Shvßmanu nur zut Abwehr aewalt- samer Angriffe gegen feine P eS:

G. 12e

Verhaftungen dürfen nur unter genauester Beobachtung der Vor- schriften des Geseßes vorgenommen werden,

Jeder Verhasftete is sofort auf die Bezirkswache zu bringen und

| von da unverzüglih dem Revier-Polizei-Kommissarius vorzuführen,

6: 43:

In geschlossener Masse dürfen die Shußmänner nur auf Befehl des Obersten oder eines von demselben dazu ermächtigten Unterbe- fehlshabers auftreten. i

§. 14.

Auf das Allarmzeihen der Bürgerwehr Generalmars{ch so wie auf das Feuer «Signal, muß die nicht diensithuende Schuß- mannschaft jederzeit zu ihren Sarnmelpläßen eilen,

L LOI

S. In Betreff der Suspension, Entseßung und unfreiwilligen Ent- |

lassung der Shußmänner und deren Befehlehaber kommen die allge- meinen geseßlihen Bestimmungen (us Anwendung. E, 16;

Das vorstehende Reglement soll öffentlich bekaunt gemacht wer- den, Ein Abdruck desseiben, so wie der besonderen Dienstvorschriften, ist einem seden Mitgliede der Shußmanyschaft zu übergeben,

Berlin, den 28. August 1848. »

Königliches Polizei - Präsidium, von Bardeleben.

llichtamtlicher Theil. Deutschland.

Bundes-Angeiegenheiten.

Frankfurt a. M., 24. Aug. (O. P. A. Z) 66ste Sißung der verfassunggebenden Reihs-Versammlung. (Schluß) Reichs - Minister von Schmerling: An das Ministerium des Jn- nern sind mehrere Juterpellationen gerihtet worden, die ich nun die Ehre haber werde, der Reihe nah zu beantworten. Dle erste Ju= terpellation is eingebraht worden von dem Abgeordneten Jahu, sie lautet dahin: „Von dem Unterzeichneten ergeht eine Aufrage an deu Reichs - Minister des Juneru, ob die Neichsgewalt keine entschei= denden Schritte gegen das wühlerische Treiben der kommunistischeu Vereine der sogenannten Radikal - Demokraten thun will (Heiterkeit), die eine Vershwörung gegen Ordnung, Recht und Freiheit bilden und es auf einen blutigen Bürgerkrieg aulegen.““ Meine Herreu, das Ministerium erkennt, daß das Vereinsreht eines der heiligsten, eines der unentbehrlichsten für wahre Volksfreiheit is ( Beifall), es ist von diesem Grundsaß durchdrungen, allein das Ministerium erkennt eben so sehr, daß, wie jede in ihrem Begriff noch so preislihe Anstalt ihxe Gränze hat und zu einer shädlihen werden kann, dies auch allerdings bei einem Mißbrauch der Vereine der Fall seia könnte, Has Mini- sterium hält si.h also an jene Grundsäße, die unter der Contrasigna- tur der Minister in dem Aufrufe des Reichsverwesers an das Volk ausgesprochen sind, und worin es heißt: „Dem verbrecherishen Trei- ben und der Zügellosigkeit werde ich mit dem vollen Gewicht der

Geseße entgegentreten.“ Darin hat das Ministerium sich jeie Bahn |

vorgezeichnet, die au, was die demokratischen Vereine betrifft, allen- falls zu betreten sein wird, Das Ministecium bemerkt aber dabei besonders, daß die nächste Aufgabe, der Geseblosigkeit entgegenzutre-

ten und den friedlihen Bürger vor strafbaren Handlungen zu s{übeu, -

einer jeden einzelnen Regierung obliege, und daß diese darum zunächst auch berufen sein werden, in der angedeuteten Richtung ihre Pflich- ten zu erfüllen, Eine fernere Juterpellation is eingebraht worden von dem Abgeordneten Röder etwas umständlicher und von den bei- den Herren Abgeordneten Merk und Kolb etwas kürzer, betreffend das Ausfuhr-Verbot von edlen Metallen aus Oesterreich. Es ist der hohen Ver- fammlung bekaunt, daß am 14, Juli die National-Versammlung beschlossen hat, daß das von der österreichishen Regierung erlassene und später verlängerte Ausfuhrverbot von edlen Metallen sowohl für Oesterreich selbst, als für die deutshen Staaten große Nachtheile habe, und daß cine solhe den übrigen deutschen Staaten gegenüber uicht zu reht-

fertigende Maßregel mit der Einheit Deutschlands unverträglich sei. |

Dieser Beschluß der National - Versammlung ist kurze Zeit, nachdem er gefaßt wurde, an däs Reichs-Ministerium gelangt, und von diesem ist eine Mittheilung desselben an das österreihische Ministerium der Es if eine Erwiederung an das Ministerium des Reichs eingekommen, die im Wesentlichen dahin lautet, daß das Fi- naumz-Ministerium anführt, es habe nur der sehr laut ausgesprocheuen Volkêmeinung, und nachdem bedauerlihe Schritte sogar in gewalt-

samer Art an der Gränze zur Verhinderung der Ausfuhr vou edlen -

Metallen stattgefunden haben, damit entsprochen, daß es dieses Aus- fuhrverbot erlassen habe, - Es habe damit nur dem Drange des nächsten Bedürfnisses gehuldigt, es erkenne aber selbst, daß auf die Dauer ein ähnliches Verbot durchaus uiht durchzuführen sei, und habe deshalb, da es die Verantwortlichkeit für eine so eutscheidente Maßregel auf sih allein niht nehnren wolle, dem österreichishen Reichstage weitere Maßregeln in dieser Beziehung überlassen, Wie Jhnen bekannt, meine Hereca, ist allerdings dieser

Gegenstand bei dem österreihishen Reichstage zur Sprache gebraiht,

nzeiger.

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1848.

an einen Aus\s{uß verwiesen und von diesem jeßt schon der Autrag

gestellt worden, daß dieses Verbot sofort aufgehoben werde. Wir dürfen daher hoffen, daß in der nächsten Zeit bereits dieses Verbot zurückgenommen wird. Eine weitere Jnterpellation, die dem Mi- uisteriuum zugekommeu, is die von dem Herrn Abgeordneten Bergerz sle betrisst die noch rückständigen Wahlen von Abgeordneten aus Böhmen. Auch diese Jnterpellation bezieht \sih auf einen Beschluß der National-Versammlung, der dahin ergangen is, es möge der Bundestag sofort an die österreihishe Regierung die Erklärung er- lassen, daß ste Alles aufbiete, um die n9ch rückständigen Wahlen in Böhmen anzuordnen und den ungestörten Fortgang | derselben zu s{üßen, Dieses Ersuchen is an die österreichische Regie- rung sofort gerihtet worden, und da dem Ministerium des Innern bekannt wurde offiziell is keine Erwiederung gekommen daß in der That eine Menge Abgeordnete, namentlich aus Böbmen, in dieser Versammlung fehlen, so is hon vor längerer Zeit ein wie- derholtes Ersuchen in diesem Sinne an das österreichische Ministerium gerichtet worden, Das Reichs - Ministerium hat also dasjenige vor- geehrt, was es von seinem Standpunkte in dieser Hinsicht vorkehren fonnte. Endlich ist eine Juterpellation auch noch von Seiten des Marine- Ausschusses dahin erfolgt: der Marine-Ausshuß interpellirt das Reichs- Ministerium wegen baldiger Errichtung eines Marine- Departements. Diese Jnterpellation is erst gestern dem Ministe- rium zugekommen, ich erlaube mir aber die Erflärung dahin abzuge- ben, daß ih am 1, September diese Juterpellation zu beantworten die Chre haben werde. Jahn stellt den jedoch niht genügend gestüßteu Antrag, einen Sicherheits-Aus\huß gegen das Treiben der wühlerischen Vereine niederzuseßen. Wesendonck beantragt das gegen : „Jn allen deutschen Einzelstaaten ist ter im März d. J. rücfsihtlih des Vereinsrechts eingetretene status quo bis zur Publication eines desfallsigen Reichsgeseßes aufrecht zu erhalten. Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind ungültig.“ Kolb ver- langt, dem Reihs-Ministerium aufzugeben, auf sofortige Freigebung der mit dem Ausfuhr - Verbote belegten Metalle aus Oesterreich hin- wirken. Der Antrag wird an den volkswirthschaftlichen Aus\{chuß gewiesen, Eisenmann übergiebt zwei Anträge: „1) Jn Erwä- gung, daß Oesterreih durch eine gemeinsame Verwaltung und Ver- tretung mit Galizien und dem nördlichen Jtalien aufhören würde, ein deutsher Staat zu sein; in Erwägung, daß Oesterreih dur eine solche Vermishung mit fremden Nationalitäten nicht in der Lage wäre, sih innig an Deutschland anzuschließen, und sohin durch diefe Vermischung die deutsche Einheit gefährdet wird; in Erwägung, paß eine Armee, die neben Deutschen auch aus Polen, Kroaten, Slavoniern, Jtalienern 2c. besteht, nach der Erklärung des österreihishen Ministeriums mcht als eine deutsche betrach- let, wohl aber der Freiheit gefährlich werden Ffann, er- flärt die “deutshe NReichs-Versammluing cia solches Zusammen- werfen verschiedener Nationalitäten für unzulässig, fordert, nach ‘dem Vorgange Preußens, getrennte Verwaltung, getrennte Vertretung Und getrennte Armeen für diese Länder, und beauftragt die“ hohe Central- gewalt, kräftigst dahin zu wirken, daß dieser billigen Forderung der Reichs - Versammlung Genüge geleistet werde, stellt zugleih an die hohe Centralgewalt das Ersuchen, über den Erfolg ihres Einschreiz tens der Reichs- Versammlung eine Vorlage zu machen.“ Der zweite Antrag lautet: „Ju Erwägung, daß die Ungarn vou ‘den Kroaten hart bedroht werden, indem eine Armee vou 80,000 Manu in Uagarn einfallen soll; in Erwägung, daß die Ungarn von Seiten der österreichischen Regierung nicht unterstüßt werden, es im Gegentheile nur zu sehr das Ansehen hat, als wolle man die volle Selbstständigkeit Ungarns mit Hülfe. der * Kroaten verhin- dernz in“ Erwägung, daß die Ungarn dem deutschen Reich und namentlich der deutschen Reichs - Versammlung freund- li entgegengekommen sind, und dieses tapfere Volk durch alle seine Verhältnisse zu einem innigen Bündniß mit Deutschland gedrängt wird ; in Erwägung, daß Deutschlauds allseitiges Juteresse ein starkes und blühendes Ungarn forrert, stellt die deutshe Reichs=-Ver-= sammlung an die hohe Centralgewalt das Ersuchen , sie wolle nit blos mit der österreichishen Regierung zu Gunsten Ungarns unter handelu , sondern auch Ungarn gegen die Kroaten durch Rath und That uaterstügen.““ (Lebhafter Beifall.) Vogt fragt au, warum das Reichs-Minifterium auf seine neuliche Anfrage hinsichtlich der reactio- nairen Bestrebungen in SüddeutsHland nicht geantwortet habe? Reichs-Minister von Schmerling erklärt, daß er, den Bestimmun- gen des Geseßes gemäß, eine s{riftlihe Mittheilung erwartet habe. Vogt erinnert, ‘daß damals das Geseß noch gar nit vorhanden gewesen sei. Reh verlangt Erfüllung der von dem Reichs-Ministe- rium ertheilten Zusage, daß es die erste Arbeit des vérvollständigten Ministeriums sein werde, ein Programm iu Bezug auf die auswärti- geu Angelegenheiten vorzulegen. i

Es wird zur Tagesordnung, der speziellen Diskussion des Arti- fels I, der Grundrechte, zuerst über §. 11 (jedèr Deutsche hat volle Glaubens- und Gewissensfretiheit) geschritten, Die National - Ver- sammlung erhebt einen Antrag von Zimmermann über Art. Ill, und IV., yach der Abstimmung über die einzelnen Paragraphen cine Gesammt-Abstimmung vorzunehmen, zum Beschluß. Zu §. 14 wer- den vom Präsidenten verschiedene Amendements verlesen. Thinnes von Eichstädt wünscht gleichfalls in der katholishen Kirche Synoden, aber nicht, daß die Bischöfe blos Crekutivbbeamte werden, wie gestern vorgeschlagen wurde z er wünscht gleichfalls Berücksichtigung der Ge- meinden, aber nit, daß ihnen das Recht zustehe, die Geistlichen ab- zuseßen, so daß diese zu Gemeindedienern werden. Er erklärt sid sür Trennung au der Schule von der Kirche, wenn die Kirche voin Staate getrennt wird. Behr aus Bamberg begründet ein Amende- ment: Jeder Deutsche hat volle Glaubens-, Beit mt Mel

gions freiheit. Sc{midt aus Schlesien: Jh glaube, daß. Religions - Gemeinschaft bestchen kaun, welche die völlige ( e freiheit ihrer Mitglieder proklamirt, Eine solche Ls (on schaft, die viclleiht uicht x Rh V ensche as Ie zur Aufgabe, die geistige des Me Glihen, ; Darstellung: eines brliderlihen in jeder ichen ‘Per-