1848 / 121 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

en Kuratoren oder durch ihre Al- auch durch hinlänglich legitimirte, ergleichs Santa Es De

y ¡tiate, ihre Forderungen anzumelden, zu deschel-

E tvar uter der Verwarnung, daß sie A von diesem Kreditwesen ausgeshloßen Und sie aller i rer Ansprüche an ernannten Mstr. Dis Vermögen, so wie der ihnen etwa zustehenden Rechtöswohlthat der Wieder- einsez1ng in den vorigen Stand, surx verlustig werden

h erden.

e Ss haben dieselben, falls im Termine ein Ver- gleich nicht zu Stande kommen sollte, binnen einer noch fesitzuschenden Frist mit dem Konkursvertreter sowoh], als unter si selbst, von Mund aus in die Feder zu verfahren und sodann E den 5. April 1849 der Akten-Jurotulation und

den 27. Juni 1849 der Publication eines Práäklusiv- und Locations-Ezrkennt- nisses sich zu gewärtigen, welches in Rücksicht der Au- genbleibenden in contumaciam als publizirt zu den Ak- ten genommen werden wird, :

So wie ferner alle diejenigen, welche sich wegen An- nahme eines vorseienden Vergleichs deutiih nicht er- flären, für einwilliaend in das getroffene Abkommen angesehen werden sollen, so haben auswärtige Juteres- senten Prokuratoren mit gerichtlih anerkannten Voll- machten am hiesigen Orte zu bestellen.

Sign. Zittau, den 2, August 1848,

Das Stadtgericht, Bergmann, Stadtrichter,

resp. mit ihren ehelich ters-Vormünder oder zu Annahme eines V

A M T I ————_—_—_————————————————

[514] Lit al-Lad ung

Bei dem unterzeichneten Königl, Justizamte hat un- term 16, November vorigen Jahres Callixt Graf von Mierzejewsky wider den Jäger Karl Louis Siedel eine Diffamationsklage wegen derjenigen Ansprüche erhoben, rüdcksichtlih welcher der ernannte Siedel allhier im Jahre 1845 Klage gegen Ersteren angestellt hat, aber in der angebrachten Maße abgewiesen worden ist.

Auf diese Klage is bereits der 16te vorigen Monats als Termin zu Güte und Recht anberaumt und ernann- ter Siedel, da sein Aufenthalt unbekannt, mittels Edik- tal-Ladung zu diesem Termine vorgeladen gewesen, aber nicht erschienen.

Nachdem nun anderweit

der 23, Dezember 1848

als Termin zu Güte und Recht angeseyt, wird der Pro- vokat Siedel hierdurch wierderum geladen, gedachten Tages des Vormittags 11 Uhr bei 5 Thaler Strafe in Person an hiesiger Ämtsstelle zu erscheinen und mit Provokanten die Güte zu pflegen, für den Fall aber, daß ein Vergleich nicht zu Stande käme, sih über die wider ihn erhobene Diffamationsklage und, soweit nü- thig, über Recognition der derselben zu Grunde geleg- ten Urkunden zu erklären, indem außerdem, so wie schon bei seinem Außenbleiben im Termine, nunmehr ihm ewi- ges Stillschweigen rücksichtlih der Eingangs gedachten Ansprüche aufzuerlegen sein würdez hiernächst das recht- liche Verfahren binnen sieben Tagen zu beschließen, so- dann gber

den 13, Januar 1849

640

der Publication eines bei seinem Außenbleiben bis Mit- tags 12 Uhr für eröffnet zu achtenden Bescheids gewär- tig zu sein, Dresden, am 11. Juli 1848, Königl, Sächs, Justizamts erste Abtheilung. Pietsch,

[576] Ediktal-Ladung,

Auf Antrag der nächsten Verwandten nacbenanuter Abwesenden, als:

1) Johann Adam Schneider von hier, geboren den

26, April 1791, welcher im Jahre 1809 Soldat im damaligen Dragoner-Regimente Prinz Clemens wurde und im Jahre 1812 dem Feldzuge in Ruß- land beiwohnte, seitdem aber feine Nachricht von sich gegeben hat, j und 2) Johann Paul Diez von bier, geboren den 9, April 1786, welcher im Jahre 1807 zum Sächsischen Militair ausgehoben wurde und ím Jahre 1812 mit nah Rußland marschirt, seitdem gber ver- schollen if, werden die genannten Johann Adam Schneider und Johann Paul Dies, so wie Alle, welche als Erben, Gläubiger oder sonst aus irgend einem Grunde Ansprüche an deren Vermü gen zu haben glauben, und zwar die namhaft gemach ten Abwesenden unter der Verwarnung, daß sie bei ihrem Außenbleiben für todt werden erklärt und ihr Vermögen denen, welche ihr nächstes Recht daran dar- thun, werde verabfolgt werden, die Erben oder Gläubi ger oder sonstigen Betheiligten aber, bei Strafe des Ausschlusses, auch jene, wie diese, bei Verlust der Rechts- wohlthat der Wiedereinseßzung in den vorigen Stand, hierdurch geladen, den 29, Januar 1849 zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger gewöhnlicher Gerichtsstelle in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte vor uns zu erscheinen, sih anzugeben, ihre Ansprüche anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem bestellten Kontradiftor, so wie nah Befinden unter sich, zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschlie- ßen und sodann den 15. März 1849 der ÎInrotulation der Akten und den 4. April 1849 der Bekanntmachung einer Entscheidung, welche rüdcksicht- lich der Außenbleibenden für publizirt erachtet werden wird, sih zu gewärtigen.

Das Vermögen Johann Adam Schneider's besteht in 150 Mfl,, das Vermögen Johann Paul Diezens hingegen in 30 Mfl. und einem Feldgrundstücke.

Auswärtige Betheiligte haben zur Annahme künftiger Ladungen Bevollmächtigte im hiesigen Ort bei 5 Thlr, Strafe zu bestellen.

Kröstau im Königl, Sächsischen Voigtlande, den 22, Juli 1848,

Herrl. Kastensche Gerichte daselbst, v, Dieskau, Ger.-Dir, in dessen Abwesenheit F. W, Facilides, Aktuar,

Ar t

[401] Eodittgl-Ladutg. Nachdem bei dem Großprobstei-Gericht der Universi- tät zu Leipzig behufs der Cassation der in nachstehen- dem Verzeichnisse sub (Z aufgeführten alten Hypotheken von den dermaligen Besißern der damit belasteten Grund- stücke und resp. sonstigen Jnteressenten, Johann Gott- fried Steude sen. & Cons. zu Hohenhepda, ingleichen Johann Christian Fiedler zu Gottscheina, auf Erlassung von Ediktalien nah dem Mandate, die Ediktal-Citation außerhalb des Konkurses betreffend, vom 13, November 1779 angetragen worden, so werden hierdurch alle die- jenigen, welche auf diese hypothekarishen Kapitale aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben glau- ben, geladen, daß sie den 16, Oktober 1848

zu rechter früher Gerichtszeit in Person oder dur ge- hörig legitimirte Bevollmächtigte an Großprobstei-Ge- rihisstelle allhier erscheinen, ihre Ansprüche anmelden

©

und bescheinigen, hiernächst mit den Ausbringern der Ladung rechtlich verfahren, binnen 4 Wochen beschließen, den 14, November 1848 der Inrotulation der Akten und dén 30, Dezember 1848 : der Eröffnung eines Urtels oder Bescheides, womit um 12 Uhr Mittags in contumaciam der Nichterscheinen- den verfahren werden wird, gewärtig sein sollen, Uebrigens werden diejenigen, welche in dem obbe- merkten ersten Termine nicht erscheinen oder nicht gehö- rig liquidiren, für präfludirt und ihrer Ansprüche, so wie der RNechtswohlthat der Wiedereinsezung in den vorigen Stand, für verlustig geachtet werden, Zugleich werden Auswärtige aufgefordert, zu Annahme künftiger Zukfertigungen einen hiesigen Anwalt zu bestellen, Leipzig, den 18, Mai 1848. Das Großprobstei-Gericht der Universität daselbst. Böttger, Univ.-Secretair und Ger,-Akt,

Name desjenigen, der die Hypothek

Bezeichnung des verpfändeten Grundstückes und

des Forderungs-

Angabe der Entstehung

Nami é E Kapitalien, der

= Name des jezigen Besißers, bestellt, berechtigten, Thir. | Nar. Pf. Opt er,

1 [Das sub Nr. 16 des Brand -Kata-| Johanne Johann Gottfried | 328 | 11 [3 1Kauf-Kontrakt d. d. und sters zu Hohenhevda gelegene, Johann Regine verehel] Möbiusens, oder conf. Hohenheyda den Friedrich Steuden und dessen EhefrausSteude, verw. weiland 365 Ml, 3 gGr., 7. April 1802, Johanne Rosine, geb, Kästner, zuge-] gewesene Windmüllers zu | hôrige Gut anstatt des ursprünglih| Möbius, Hohenhepyda, | verpsandet gewesenen Windmühlen- unbekannte | _ Grundstües daselbst, Gläubiger, P

2 Das zu Gottscheina sub Nr, 6 des) Gottsried Anna Catharina | 50 in Louis- |Schuld- Bekenntniß und Brand - Katasters gelegene, Johann) Schröter, veri, Wilde blanc, Konsens d. d. Gottscheina | Christian Fiedlern zugehörige Gut, zu Leipzig, P den 27, März 1764,

[494 b] Dea m au n

General-Direction des Polnis

hen Landschaftlihen Kredit-Vereins im Königreich Polen.

n Folge eingegangener Gesuche wegen Ausstellung und Einhändigung von Duplikaten nachstehender als ver-

nichtet oder gestohlen angegebener Pfandbriefe, nämlich :

a) Vom 1sten Zeitraume,

\mit 14 Zins-Coupons vom 2ten Semester 1847 incl. bis zum 1sten {mit 13 Zins - Coupons vom 1sten Semester 1848 incl, bis zum 1sten

mit 8 Zins - Coupons vom 2ten Semester 1843 incl. bis zum {sten

mit 13 Zins-Coupons vom 1sten Semester 1848 incl, bis zum 1sten

Zeitraume,

Lt: G. Nr 413/502 nv 1000 F Mng. (x S E pro s Fl, polu, ohne Zins-Coupons. » Ï » 5 - 55 = S: F 7 s f : T EerA t Semester 1854 incl, » 189011. 4 Litt. D. » 490,351, pro 500 F{ ol Semester 1854 incl. Lot E 5 46,950, pro 200 E Vei ) Z » 76,440, E Semester 1847 incl, i eer 1854 incl, ¿ ») N O5 Litt. B. Nr, 224,959, pro 5000 Fl, vöhs "M SLEN » B. V 277,309, » » B. » 281,255, » » B.» 982396. » » B-« 282,397. » A 282,399, » | » C. » 206,080, pro 1000 Fl, poln.\ Al: R 214,037, E » P » ohne Zins-Coupons, * U 40,040, » | E 245,862. 7 » C. » 246,059, » E S 20/900, » » I p 232,263, pro 500 Fl, poln, » D. » 270582, » /

Litt. B, Nr.

278,045. pro 5000 Fl, poln, mit 13 Zins-Coupons vom Asten Semester 1848 incl, bis zum 1sten

Semester 1854 íncl,

Litt, C. Nr,

240,198, pro 1000 Fl, poln, mit 8 Zins-Coupous vom 2ten Semester 1847 incl,

Semester 1843 incl, bis zum 1sten

Litt. C. Nr, 246,438, pro 1000 Fl. poln.}mit 14 Zins-Coupons vom 2ten Semester 1847 incl, bis zum 1sten » C » W4L0NS ; § Semester 1854 incl, s p G 264,314, » mit 1 Zins-Coupon vom {sten Semester 1847. ( 274,851, mit 14 Zins-Coupons vom 2ten Semester 1847 incl, bis zum 1sten Semester 1854 incl, Litt. C. Nr. 293,650, pro 1000 Fl, poln, }mit 14 Zins-Coupons vom 2ten Semester 1847 incl, bis zum 1sten C 303,779, » ) Semester 1854 incl, ( 309,287, mit _8 Zins-Coupons vom 2ten Semester 1843 incl. bis zum 1sten 5 Semester 1847 incl. ( 308,730, mit 13 Zins-Coupons vom 1sten Semester 1848 incl, bis zum 1sten Semester 1854 incl. ( 311,224, mit 5 Zins-Coupons vom 1sten Semester 1845 incl, bis zum 1sten Semester 1847 incl, Litt. D) 232,946, pro 9500 Fl. poln, mit 1 Zins-Coupon vom 1sten Semester 1847, D 296,958, D 257,148 D 269 159, L L D 269 813, mit 13 Zins-Coupons vom 1, Semester 1848 incl, bis zum 1sen D 271,935, Semester 1854 incl, l) 319 9541, Lat. D 235,974, pro 200 FI, poln, l 235,875, mit 8 Zins-Coupons vom 2ten Semester 1843 incl. bis zum 1sten Semester 1847 incl. l 247 049, mit 5 Zins-Coupons vom 1sten Semester 1845 incl, bis zum 1sten Semester 1847 incl, : l 248,432, mit 13 Zins-Coupons vom 1sten Semester 1848 incl, bis zum 1sten Semester 1854 incl. I 202,028 mit 5 Zins-Coupons vom 1sten Semester 1845 incl, bis zum 1sten Semester 1847 incl, E 252,042, (mit 13 Zins-Coupons vom 1sten Semester 1848 incl, bis zum 1sten | 254,750 ) Semester 1854 incl. I 254,825 mit 8 Zins-Coupons vom 2ten Semester 1843 incl. bis zum 1sten Semester 1847 incl, Ï 299,337 (mit 13 Zins-Coupons vom 1sten Semester 1848 incl, bis zum 1sten i 299 615, ) Semester 1854 incl. Ï 299/711 (mit 8 Zins-Coupons vom 2en Semester 1843 incl. bis zum 1sten F 299 966. i Semester 1847 incl A o) h ey r (mit 13 Zins-Coupons vom 1sten Semester 1848 incl. bis zum 1sten l 309.038. \ Semester 1854 1ncl, | S Dr [mit 5 Zins Coupons vom 1sten Semester 1845 incl, bis zum 1sten l 309 060, \ Semester 1847 inel, c) Die Zins-Coupons, . 14 Zins-Coupons von dem Pfandbriefe Litt. B. Nr, 278/412, vom 2ten Semester 1847 incl, bis zum 1sten Se- mester 1854 incl, zu 100 Fl, poln. 13 Zins-Coupons von den Pfandbriefen Litt. B. Nr, 221,941. und 282,941,, nämlich vom 1sten Semester 1848 incl, bis zum 1sten Semester 1854 incl, : 12 Zins-Coupons von dem Pfandbriefe Litt. B. Nr, 287/524, vom 2Nen Semester 1848 incl, bis zum 1\tzn Se ster 1854 incl. Der Zins-Coupon von dem Pfandbriese Litt. B. Nr. 281 149, do do 3 281 846. j do do B 281'848,/ do do B 282,180.\ vom 2ten Semester 1847, ein jeder zu 100 Fl do do 3 282,430. poln, do do 3 283,129, do do 3 29 3,1 0) do. do 3 284 749, j : L 2 Zins-Coupons von dem Pfandbriefe Lit. C. Nr. 240,192, vom 1sten unv 2tcu Semester 1246 und vom 4stei Semester 1847, ein jeder zu 20 Fl. poln, S - - L 0ST vol Der Zins-Coupon von dem Pfandbriefe Litt. C. Nr, 244,395, vom 2ten Semester 1847 pro L E 14 Zins-Coupons von dem Pfandbriefe Lit. C. Nr, 263,433, vom 2ten Semester 1847 incl, bis zum 1sten Se ster 1854 incl. zu 20 Fl. poln, 5 f Der Biks-Coupdi von dem Pfandbriefe Litt. C. Nr, 302,886, vom 1sten Semester 1847 pro 20 Fl, poln, - 14 Zins-Coupons von dem Pfandbriefe Litt. C. Nr, 318,475, vom 2en Semester 1847 incl, bis zum Asten Se-

mester 1854 incl, zu 20 Fl. poln, | S i in 3 Zins-Coupons von dem Pfandbriefe Litt. D. Nr, 271,366, vom 1sten und 2ten Semester 1846 und vom 1sten

Semester 1847 zu 10 Fl. poln.

12 Zins-Coupons von dem Pfandbriefe Litt

Semester 1847 incl. zu 10 Fl, poln.

Der Zins-Coupon von dem Pfandbriefe Litt

fordert hiermit die General - Direction des Lan ! t Geseßes vom 1./13, Juni 1825, alle Besißer obiger Pfandbriefe und :

do.

do

2ten Semester 1841 incl, bis zum 1sten

D Nr 2/1541 Som 7 9 9523 (085 S s S S ; F. Nr, 253/ "(vom 2ten Semester 1847 zu 4 Fl. poln, E. 296,693, ( Ç TF4 Î 4 5 O p O dschaftlihen Kredit - Vereins, in Ausführung des Artikels 124, des

zins - Coupons, so wie diejenigen, welche

, - - - L 1 L A “En 7 d 9R f z irgend ein Besizrecht dazu zu haben glauben, auf, sich mit denselben an die General -Lirection zu ZL arschau in dem Zeitraume von Einem Jahre, von der gegenwärtigen Bekanntmachung in öffentlihen Blättern an Gn als widrigens besagte Pfandbriefe mit Zins-Coupons und die Zins-Coupons selbt

unbedingt zu melden,

amortisirt und die Duplikate darüber an die betreffenden Juteressenten ausgeliefert werden. Warschau, den 6, Juni 1848,

[481 b]

an die Herren Actionaire der Ungarischen Central-Eisenbahn.

Actionaire,

St

E

Kundmachung

Die Einza

h

H j A

Herren hlung der am

haben, werden

g des H. 4.

binnen weiteren und leyten jechs längstens

‘0 O s E ) 20 bis incl. 23. September 1848, nachzukommen und die betreffende Quote sammt den Verzugszinsen (und zwar vom 1, Juli bis 12, August zu 4 % und von da an mit 6 % gerechnet) an die

Haupt-Kasse der Unternehmung in Wien, Hohebrücke Nr, 145, in Pesth bei der Pesther Ungar, Kommerzial-Bank,

Berlin Hirschfeld & Wolff,

in

oder auch in Leipzig bei den Herren Dufour Ge-

brüder & Co.

zu erlegen, widrigens selbe laut §, 5, der Statuten der gesellschaftlichen Rechte verluslig erklärt und die von ihnen bereits geleistete Einzahlung von 80 % als Ei- ed genthum der Gesellschaft, unter Vorbehalt der derselben ;

bei den Herren

welci (l: QUlt

nach der \F 2 der Gesellschafts- SELOck atuten aufgefordert, ihrer Zahlungs - Verbindlichkeit

i | September €., geleistet werden,

Wochen,

zustehenden Ansprüche, eingezogen werden wird,

Pesth, den 13. Augu

st 1848,

Ungarische Central-Eisenbahn,

Auf obige Anzeige Bezug nehmend, fann die 9te Einzahlung auf Ungar. Central-Eisenbahn-Actien von heute ab bis den 23, September a. c.

geleistet werden, und zwar pr, Actie 25 Fl,, ab Zinsen 4 » mit 21 Fl.

und Hinzuziehung von 4 pCt, Verzugszinsen vom 1, Juli bis 12ten d,, und Hinzuziehung von 6 pCt, Verzugs- zinsen vom 12ten d. bis zum Tage der Einzahlung nebst 4

incl, bei

e die D Gi fällig gewesenen neunten 10proz. Nate Dbis zum 12, August d, J. nicht ge- leistet S, stimmun

———

D,

pCt, Agenturspesen von der Einzahlungssumme, Berlin, den 13, August 1848.

Hirschfeld C Wolff, Linden Nr. 27

Be-

uns

Der Präsident, Wirklicher Staatsrath von Lens!ll1,

Der General- Secretair Drewnotw sky,

, [496 b]

Un É

e Central-Eisenbahn. EEE Jn Folge uns gewor- denen Auftrages kann die

l Vte, lebte Katen- zahlung auf die Ungari- schen Central-Eisenbahn- D Actien schon jeßt, und

E

E

patt. R A 5 I V ivar bis n ZOA.

A E Om A T4

Die Actien - Jnhaber, welchen diese Einzahlung wünschenswerth sein sollte, werden daher ersucht, die Stücke bis zu obigem Termine bei uns einzureicheæ und die Zahlung mit 25 Fl. pro Actie, abzüglich der Zinsen hierauf bis den 1. Januar 1849 à 4% zum a Vista- Cours auf Wien, nebst 7 % Agentur - Spesen zu berichtigen, Berlin, den 29, August 1848,

Hirschfeld &C Wolff, Linden Nr. 27.

Dampf- Packetfahrt zwischen

i , s | F is Lübeck und St. Petersburg. G N Die bekannten, unter russischer M f \ck Flagge fahrenden beiden Dampfschiffe ae la der St, Petersburg-Lübecker Dampf- e C EERASLZE chiffahrt - Gesellschaft Nicolai L p Capt, H. H, Schütt, und „Alerandra““, Capt, C. N. Heitmann, unterhalten in diesem Jahre die regelmä ßige Fahrt zwischen den obengenannten Pläßen, Jedem Dienstag geht eines derselben von jedem der beiderr Pläge ab, von Travemünde das erste am 25, April, das legte am 31. Oktober, - Abfahrt von Travemünde:

5 Uhr. / ia ; ats 2 R 6 Passage mit Beköstigung, aber ohne Wein

cil Kajüte 64 Thlr, zweite 41 Thlr,, dritte 26 Thlr. reuß. Cour, Nähere Nachricht ertheilt: Das Comtoir der Dampfschifffahrt-Gesellschaft in Lübeck, I Exemplare des Prospektus sind bei Herren H, F. Fetschow & Sohn zu haben,

[325b]

Dienstags Nachmittags

Das Abonnement beträgt: 2 Rthïr. für 4 Jahr. S A. e 4 TARE, S Mt. e E e, in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

121.

Berlín, Sonnabend den 2, September

Preußischer

Staats-Anzeiger.

Alle Poft - Anstalten des Jn- und

Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers :

Behren-Straße Ur. 57.

S L R E R R R S T

IRNYhU

Amtlicher Theil. Deutschland.

Bundes - Augelegenheiten. Frankfurt a, M, Verhantlungen der verfassunggebenden Reichs-Versommlung. Die Anerkennung der Cen- tralgewalt durch Hannover.

Preußen, Berlin. Der Minister-Resident Godeffroy +. Stettin, Zwet neu erbaute Kanonenjollen. Posen, Lehrer-Konferenz.

Destexreich. Wien. Antwort Wessenberg's auf eine päpstlihe Note.

Sachsen, Leipzig. Anwesenheit des Königs in Leipzig.

E Stuttgart. Abgabe von Waffen an die Bürger- toeHr,

Hessen. Kassel, Ernennung.

Ausland.

Desterreih. Verona, Feldmarschall - Lieutenant Baron Haynau. Freischaaren, Mailand. Rückzug Garibaldi's und seiner GenoF7en. Triest, Zustand Venedigs, Krakau, General Dwernizki. Aus Ober- Ztalien, Herstellung ter Ruhe und Ordnung. Frankreich. National-Versammlung. Gesep-Entwürfe überLeih- häuser und Salz-Abgabe, Erklärungen über die in den Tuilerieen vorgefundenen Papiere Ludwig Philipp)s. Verweigerung des Lamen- naisschen Gesuhs. Verlesung des umgearbeiteten Verfassungs-Ent- wurfs, Paris, Die italienishen Angelegenheiten. Truppen-Be- wegungen. Caussidière, Ledru Rollin, Wiederherstellung der Ruhe in Lille, Vermischtes.

Großbritanien und Jrland. London, Kabinetsrath, Par- laments - Verhandlungen : Bill für die westindishen Kolonieen. Lord Russell's Besuch in Jrland, Jrländische Zustände. Eisenbahn- Statistik,

Belgien. Brüssel. Abreise Louis Blanc's nah England. Der belgische Liberalismus. Ó

Italien. Rom. Rüstungen. Desertion der Schweizer - Soldaten zu

den Oesterreichern, - Spanien. Madrid. Rückberufung des belgischen Gesandten de Jaeger,

Wissenschaft und Kunft. München, Kunst-Ausstellung. Handels: und Börsen-Nachrichten.

Amllicher Theil.

Der bisherige Ober-Landesgerichts - Assessor Klein is zum Justiz - Kommissarius beim Land- und Stadtgerichte in Schönlanke und zugleih zum Notarius im Bezirke des Königlichen Ober-Landes, gerichts zu Bromberg, vom 1. Oktober d. J. ab, ernannt; und Der Notar Custodis zu Aachen zum Notar für die Friedens- gerihts - Bezirke Köln, mit Anweisung seines Wohnsibes in Köln, und der Notar von Franh zu Rheydt zum Notar für die Friedens- gerichts - Bezirke Aachen, mit Anweisung seines Wohnsißes in Aachen, vom 15. September d. J. ab, bestellt worden.

Die für die Sißung der National-Versammlung am ten d. M. bereits ausgegebenen Einlaß - Karten zu den Zuhörer - Tribünen sind für die morgen, am 2ten d, M., stattfindende Sißung gültig.

Berlin, den 1. September 1848.

Das Sekretariat der National - Versammlung. Haußmann.

E E TRL! P OUW 51A A

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

Bundes-Angelegenheiten.

San L N Sipung der verfassunggebenden Reihs-=Versammlung am 29, August. Die Sißung wird durch den Präsidenten von Gagern um 95 Uhr eröffnet. Las Protokoll der leßten Sisung wird verlesen und genehmigt. Eisenmann fordert den völkerrecht- lichen Ausschuß auf, den Bericht über seinen jüngst gestellten, das Verhältniß Deutschlands zu Ungarn betreffenden Autrag möglichst zu beschleunigen, Jch habe, sagt der Redner, Beweise aus glaubwür- diger Quelle, die auch das Reichs-Ministerium als solhe anerkennen wird, in Händen, daß eine furchtbare Reaction sich vorbereitet. (Hei- terfeit.) Jch habe zwar sriner Zeit feine Reaction gesehen, jeßt aber sehe ih sie, (Heiterkeit.) Jh sage, daß Ungarus Niederlage cine Niederlage Deutschlands is, Es sollen nun, nah bercits abschlosse- nem Waffenstillstand, 24,000 Mann Böhmen 2c. nah Jtalien gesen- det werden, um eben so viele Kroaten abzulösen, welche zur Armee Jellahich's stoßen sollen. Dagegen sollen die in Jtalien befindlichen 12,000 Mann Ungarn dort bleiben. Mit Ungarn fängt man an, mit Deutschland hört man auf. Radetky und Jellachich stehen in genauester Korrespondenz. Jch frage das Reichaministerium, ob es, nahdem es nach überall hin in Europa und vielleicht auch nah Ame-= rifa S geshickt hat, auch nah Ungarn sobald als möglich ei nen Gesandten s{icken wird? (Beifall.) Die Juterpellation Eisen- manu's erhält sehr zahlreihe Unterstüßungen. Der Präsident wird dafür Sorge tragen, daß das Ministerium einen Tag für die Beantwortung bestimme. Es wird nunmehr zur Tagesordnung der Diskussion über §. 14 der Grundrechte geschritten. Dieser lautet : Neue Religions-Gesellshaften dürfen \ih bilden; einer Anerkennung

ihres Bekenntnisses durch den Staat bedarf es niht *©). Ahrens von Salzgitter erklärt sich für das zweite Minoritäte-Erachten, wel- chem er einen Zusag beifügt: Den Gemeinden ist eine Mitwi: kung bei der Ernennung und Entlassung der Kirchenbeamten (Geistlichen) zugesichert. Die Art der Mitwirkung wird durch die Ge'eßgebung der ein- zelnen Staaten bestimmt. Lasaulx erklärt sich für das erste Mi= noritäts - Erachten mit einem von ibm und vielen Mitgliedern unter- zeihneten Zusaß-Antrag **). Die Abstimmung über die vorliegende Frage wird der Nachwelt zeigen, wer ein Zutrauen zu der Heilkraft der Wahrheit ha. Das Prinzip der neuen, mit Gottes Hülfe besse- ren Weltordnung is dasjenige der individuellen Freiheit. Dies muß Allen, also auch der Kirche zu gut kommen, Jn der christlichen Kirche wiederholt sih das Leben von Christus. So hat sich 4, B in der Hinrichtung der Märtyrer sein Tod, in der Versuchung der heiligen Auachoreteu seine Versuchung in der Wüste wiederholt, Ge-= genwärtig hat das Christenthum nit die frühere Kraft weder im Leben, noch in der Wissenschaft. Selbst in diesem Hause is von Vertretern des deutshen Volkes mehrfah behauptet worden, daß die hristlihe Kirche als solche vernihtet werden müsse, Also sind wir, Dank dem zerseßenden Bettelstolze des vorigea Jahrhunderts, an der Grablegung angekommen. (Heiterkeit.) Wie damals die römischen Soldaten Wache standen, damit Christi Leib nit gestohlen und dann sene Auferstehung verkündigt werde, so standen im Polizeistaate die \chwarzgelben oder anders gekleideten Polizeishergen am Grabe der Kirche, damit sie_niht auferstehe. Nachdem an die Stelle des Po- lizeistaats die Selbst-Regierung des Volkes getreten is, wäre es eine doppelte Shmach und ein Beweis der Lügenhaf- tigkeit, wenn wir die Büreaukratie, die wir im Staate zerstört haben, in der Kirche fortbestehen lasen wollten. Das bisher vom Staate beanspruhte Placetum muß wegfallen. Jh will verlesen, was der holländische Minister-Präsident an die dortigen Ge= neralstaaten geschrieben hat, und was auch die deutschen Kultusmini= ster, auch die hier anwesenden, beherzigen sollten. (Der Redner ver- liest die angezogene Stelle, in welcher sih entshieden gegen die Be- \{ränkung des Verkehrs mit den Oberen der katholischen Kirche aus- gesprochen wird.) Jn dem Verfassungs-Entwurf sind tie neu si bil- denden Religionsgesellschaften völlig freigegeben; der alten dagegen ist nicht erwähnt, wie es überhaupt carakteristish ist, daß der ganze Entwurf des Namens Gottes und des Christenthums niht erwähnt. Man will also das seit Jahrtausenden Bestehende nicht freigeben. Die bisherige shiefe Stellung des Staates zur Kirche hat den Haß aller Parteien herausgefordert. Es fann dieses nit fortdauern.

Geistlichen und Laien dec betreffenden Sprengel gewählt und ernannt, ohne daß es hierzu der Bestätigung von Seiten des Staatès bedarf. Jn der gegenwärtigen fatholishen Kirche ist die Greiheit des Glaubens für den Einzelnen, also die das Prinzip des neuen Staates bildende individuelle Freiheit, niht vorhanden. Es muß au der Religions-Gesellschaft, nit der Priesterherrshaft das Recht der Ordnung der inneren Verhältnisse zustehen. Der Redner erklärt, für jeden Verbesserungs - Antrag stimmen zu wollen, welcher die individuelle Freiheit sichert, und daß er nie dazu wirken werde, daß ein Eldorado für die Priesterherrshaft geschaffen werde. Wir wollen allerdings mit einem Vorredner die Büreaukratie in der Kirche nicht fortbestehen lassen, aber darum feine Priestershaft. Frie- deri aus Bamberg sür den Antrag von Lasaulx 2c. 2c. Giskra: Die Glaubensfreiheit, die vou der fatholishen Kirhe am meisten be- fannt worden if, soll gewährt werden. Aber welche Gesellshaft fann völlige Unabhängigkeit vom Staate, in dem sie sih befindet, verlangen. Der Redner erinnert an die Uebergriffe, welche si die katholishe Geistlichkeit im Staate und gegen Andersglaubende erlaubt habe, Selbst Ferdinand Il, dem Niemand katholishe Ge- sinnungen und katholishen Eifer wird absprechen können, hat Amor- tisationsgeseße erlassen, um dem Eingreifen der Geistlichkeit zu be- gegnen. Der Redner erinnert an die Bulle in coena domini, nach weicher jeßt noch die versluht werden, welhe anders glauben, welche den Zehnten verweigern 2. Er verlangt zur Brechung des geist- lihen Cinflusses das Verbot des Gütererwerbs in todter Hand, so wie Trenrnung der Schule von der Kirhe. Blömer von Aachen erklärt, daß die fatholishe Kirche nit gestatten könne, daß die Ge- meinde den Pfarrer wähle, welher nach der Lehre der fa- tholishen Kirche der Substitut des Bischofs i|. Dies \ließt aber ein Empfehlungsrecht niht aus. Der Redtter êr- klärt sich für den Antrag von Lafaulx. Rößler von Oels: Worauf beruht das gegenwärtige Verhältniß der katholischen Kirhe in Deutschland zum Staate, welches verschiedene Red- ner als eine babglonishe Gefangenschaft darstellen, als auf den von der firhlihen Autorität abgeschlossenen Konkordaten. Hat die Kirche die Trennung vom Staate verlangt? Jch habe nichts Derartiges von threm geseßliwen Organ gehört. Man spricht davon, daß 300,008 Familienväter darum petitionirt hätten; angenommen au, daß Alle wohl überlegt und mit den Folgen bekannt unterschrieben haben, if} das die Mehrheit des katholishen Volkes? Man sagt, in Belgien hätten Andersglaubende keine Verfolgung zu erdulden. Die Herren von Radowiß und Döllinger sollen die Briefe eines protestantischen

Kein Volk hat ohne positive Religion je bestanden, und Deutsh- lands Wiedergeburt kann nur gegründet sein auf der in ter Frei- heit sich entwickelnden Religion, Die Unterscheidung zwischen inne- rea und äußeren Angelegenheiten, wie das zweite Minoritäts-Erachten will, is nirgends verfehlter, als auf dem Gebiete der Kirhe. Der Kultus 2c. ist die Fortseßung des Junern. Das zweite Minoritáts= Erachten wird fortwährend Streitigkeiten mit dem Staate zur Folge haben. Jch beautrage schon jeßt namentliche Abstimmung über das erste Minoritäts-Crachten und dessen Zusa. Pfeiffer aus Adams- dorf erklärt sich für den Ausschußantrag. Er erinnert an die Despo- tie des Polizeistaats auf religiösem Gebiete, z. B. gegen die Deutsch- katholiken und die freien Gemeinden, aber au daran, daß die Kirche im Sinne des Polizeistaats für den beshränkten Unterthanenverstaud gewirkt hat. Lassen wir die eine Säule bestehen, so werden sib bald welche finden, welche im alten Style fortbauen werden, Die Aristokraten, welhe wohl zu ihrem Nachtheil sobald wieder flügge geworden sind, werden bald ihre Bundesgenossen finden. Gförer aus Freiburg erklärt sich für das erste- Minoritäts-Erachten und den Zusaß- Antrag von Nagel und Lasaulx, Er giebt eine längere geschichtliche Entwickelung, aus welcher hervorgehe, daß Deutschlands Erniedri= gung und Servilismus von der Aneignung der Kirchengewalt durch die Landesfürsten berrühre. Er macht darauf aufmerisam, daß Hof- Theologen bei Stände- Eröffnungen für die Rechte der Könige, welche durch die Stände angegriffen wurden, mit besonderer Salbung ge- predigt hätten, als ob (mit einem {chwäbis{chen Dichter zu reden) die ganze Bibel ein Buch der Könige sei, Wigard erklärt sich für das dritte und vierte Minderheits - Erachten, beziehungeweise für einen Verbesserungs - Vorschlag nachstehenden Jnhalts: Jede Reli- gionsgesellschaft ist berechtigt, ihre inneren Angelegenheiten frei zu

ordnen und zu verwalten, Die Pfarrer oder Kirchenbeamten der Gemeinden werden von diesen, die Oberaufseher (Bischöfe) und höheren Kirhenbeamten werden von der Gesammtheit der

*) Minoritäts-Erachten : 1) Die bestehenden und die neu si bildenden Religions-Gesellschaften sind als solche unabhängig von der Staatsgewalt; sie ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten selbstständig. (Lasaulx, Dei ters, Lichnowsky, Jürgens, M. von Gagern.) 2) Die bestehenden und die neu sich bildenden Neligions-Gesellshaften sind als solche unabhängig von der Staatsgewalt; sie ordnen und verwalten ihre inneren Angelegenheiten selbstständig, (von Beckerath, R. Mohl, Ahrens.) 3) Jede Neligions-Ge- sellschaft ist berechtigt, ihre inneren Angelegenheiten unabhängig vom Staate selbs zu ordnen und zu verwalten. Die Bestellung von Kirchen-Beamten bedarf keiner Bestätigung von Seiten des Staates, Das Kirchen-Patro- nat isst aufgehoben, (Wigard, Blum, Simon, Schüler.) 4) Keine Religions- Gesellschaft genießt vor anderen Vorrechte durh den Staat, Es besteht fernerhin feine Staatsfirche, (Wigard, Blum, Simon, Schüler.) .

**) Die Bestellung von Kirchen-Beamten unterliegt keiner Mitwirkung von Seiten der Staatsgewalt, auch nicht vermöge Patronatrehts, Die Bekanntmachung kirhliher Erlasse is nur denjenigen Beschränkungen unter- worfen, welchen alle übrigen Veröffenilichungen unterliegen, Jeder Religions- Gesellschaft wird der Besiy und die freie Verwendung ihres Vermögens, \o wie ihrer für Kultus-, Unterricts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, gewährleistet. (von Nagel. Dr, von Lasaulx. Dieringer, Scholten, Kaußer, Wiest. Ostermünchner. W, Junkmann. Blömer. Thiennes. Deymann. von Hartmann, von NRadowiß. von Boddien. M. v. Gagern. Vogel. J. L, zum Sande. von Ketteler. von Bally. Dr, Phillips. Fürst Lihnowsky. Walter, Müller. Friederih. J. Döl- linger, F. J. Clemens. Arndts, Adams Sepp. von Diepenbro. Simson 1l, Ambrosh, A, Reichensperger, Cornelius, Lienbacher. von Linde Knoodt, Osterrath, Oertel, Kugen. Waldmann. Förster, Schlüter, Kahlert, Gfrörer, Hoffmann aus Ludwigsburg.)

Geistlihen aus Belgien im Constitut. belge lesen, welhe nicht fort- geseßt wurden, weil es auch jenes freisinnige Blatt nicht wagen konnte. Jh erinnere an die Verfolgung der Freimaurer. Als Herr Pfarrer Z'tiel vor einigen Jahren in Baden einen Antrag auf Religions= Greiheit stellte, erhob sich ein Petitionssturm aus Gegenden, die jeßt um Glaubensfreiheit petitioniren. Die verlangte Unabhängigkeit der Kirche geht auf die alte Theorie von den zwei Schwertern hinaus, deren eines die päpstlihe und eines die weltlihe Macht führen soll. Es fönnte in der Folge auch wieter dazu kommen, daß auch das weltliche, a's von Petrus ausgehend, angesehen werden sollte. Jch erkläre mich für den von Wigard unterstüßten Antrag. Man sagt, daß die Wahl der Geistlichen nah den Grundsäßen der katholischen Kirche nicht dur die Gemeinden stattfinden dürfe; haben denn diese Hcrren vergessen, daß bis auf Hildebrand die Päpste vom Volke in Rom gewählt wurden? Schluß der Sigzung 22 Uhr.

Die D. P. A. Z. enthält in ihrem amtlichen Theile Folgendeë : „Die Erklärung der Königl. hannoverishen Regierung vom 7. Juli 1848 hat den Beschluß der National - Versammlung vom 14. Juli 1848 veranlaßt, wonach die provisorische Centralgewalt ihre unum- wundene Anerkennung und jene des Geseßes vom 28. Juni 1848 von Seiten der hannoverishen Regierung zu erwirken hatte, Diese Regierung hat nun in an den Reichsverweser selbst uud an die pro- viso:ishe Centralgewalt gerichteten Zuschriften die gewünschte Aner= kennung ausgedrückt, und in der Person des Abgeordneten der Na- tionzl - Versammlung, von Bothmer, ihren Bevollmächtigten bei der Centralgewalt ernannt, der auf Grundlage seiner unter Gegenzeidch-= nung eines Ministers ausgestellten Vollmacht in einer am 21. August 1848 an das Reichs - Ministerium eingesendeten Erklärung, Namens seiner Regierung, die provisorische Centralgewalt und das \ie begrün- dende Geseß förmlich und unumwunden anerkannt hat. Durch diese urfundlichen Erklärungen is dem Beschlusse der National - Versamm- lung vom 14, Juli 1848 vollständig entsprochen.“

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Preußen. Berlin, 1, Sept. Am 27sen v. M. verstarb her der Minister-Resident der freien Stadt Hamburg am hiesigen Hose, Herr Karl Godeffroy, in Folge eines S(hlagflusses. Die Leibe wurde gesteru Morgen nah der Hamburger Eiseubahn ge- braht, um der Familiengruft in der Vaterstadt des Dahingeschie- denen zugeführt zu werden.

Stettin 31. August. Gestern Nachmittag um 3 Uhr liefen die beiden hier aus freiwilligen Beiträgen erbauten Kanonenjollen „Concordia“ und „Germautia““ vom Stapel, Nach dem einstimmigen Urtheil aller Sachverständigen haben sich die beiden von dem Schiffs- baumeister Herrn Schüler hergestellten Kanonenjollen als trefflih segelnde, nicht zu tief im Wasser liegende, kurz, als dem Zwee in jeder Beziehung entsprechende Fabrzeuge bewährt, wohl geeignet, dem unermüdlich thätigen Erbzuer Ehre und nah den vielen über- standenen Widerwärtigkeiten auch Freude zu machen.

Posen, 29, Aug. (P. Z.) Die in den Kreis - Konferenzen der Lehrer vor einigen Wochen gewählten Deputirten sind heute zu der morgen beginnenden Provinzial - Konferenz hier zusammengekom- men. Gewählt sind im Ganzen 26 Lehrer, davon sind 18 evange- lisch und § fatholisch, 21 aus Städten, 5 vom Lande; 8 Rektoren, 2 Lehrer an Mädchenschulen.

reich. Wien, 30. Aug. Die heutige Wien. Ztg, berich- tet: N u K J. rückte bekanntlich in Folge der Kriegs-Creignisse