1848 / 124 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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sam gemacht hatte, daß zuweilen Fälle vorkommen

öftere Vertagung d wurde der erste endermaßen angenommen: ,,

ertagun | fattsinden und nur 30 Tage dauern.

tritt der Landtag

hieraus wohl

sen. Î der einen Zusab 3

treter is späteitens Zusammenbe g der Auflösung erfoigen. sei, was das Ministerium heute vorgeschlagen habe.

zu beantragen,

einigen ! Í schlage über die Zeit der Anordnung neuer Wahlen.

neten wollten sich mit dem sofort“,

den‘ einverstanden fein.

festgestellt :

aeordnet werden muß. darf nicht über 60 Tage auzgedehnt werden, ‘“

noch der Schlußzusah :

v; E L CI L A eZI

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Sekanntmachungen. [587] Ca E

Die unten näher Bezeichneten+ der Handluugsdiener Bernhard Otto Anton Müller und der Buch- händler Edgar Bauer von hier, sind des Aufruhrs verdächtig und haben sih von hier entfernt, ohne daß ihr gegenwärtiger Aufenthali zu ermitteln gewesen ist.

Es werden alle Civil- und Militair - Behörden des Jn- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf die- selben zu vigiliren , sie im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihnen sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefäng- niß-Expedition abzuliefern.

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent- standenen baaren Anslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 2, September 1848.

Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. Abtheilung für Voruntersuchungen, Signalement des Handlungsdieners Bern-

hard Otto Anton Müller. :

Derselbe ist 21 Jahr alt, evangelischer Religion , in Berlin geboren, 5 Fuß 6 Zoll groß, hat blonde Haare, blaue Augen, blonde Augenbrauen, rundes Kinn, läng- lihe Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, spige Naje, gewöhnlichen Mund, blonden shwachen Bart, defekte Zähne, is schlanker Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat als besonderes Kennzeichen in der Herzgrube einen shwarzbraunen warzenbraunen Leberfleck,

Signalement des Buchhändlers Edgar Bauer,

Derselbe ist 28 Jahr alt, untersezter Statur, hat dunkle furzgeschuittene Haare, trug einen Backen- und Kinnbart, den er hat abschneiden lassen, und hat ein volles Gesicht und gesunde Gesichtsfarbe.

[309] A ert E Went

Folgende Personen :

1) der Friedrich Wilhelm Hausding, geboren im Jahre 1799, ein Sohn ves zu Sorau verstorbenen Ju- stiz-Amtmanns Hausding, welcher nah einer An- zeige aus dem Jahre 1830 beabsichtigt hat, in französische Kriegsdienste zu treten und sich nach Algier einzuschiffen, seitdem aber keine Nachricht von seinem Ausenthalte gegeben hat,

2) der ehemalige Husar Friedrih Steuernagel, ein Sohn des Dragoners Steuernagel, vor dem Jahre 1796 geboren, welcher sih zulegt im Jahre 1820 in Neuerburg, Kreis Bittburg, Provinz Niederrhein, aufgehalten haben soll,

3) der Glasschleifer Ferdinand Leopold Redde, gebo- ren den 22. März 1807, ein Sohn des zu Schön-

finden und uit über 30 Tage betragen dürfe. Nachdem Minister ppe

Í j iermit ei den erklärt, jedoch darauf aufmerk= im Allgemeinen hiermit einverstan P Ee

î

én Volksvertretern selbst nothwendi

¡11 des Satzes in vershiedenen Ab C aa ‘Er fann ferner dieselbe vertagen.

¡je Zustimmung der Volksvertreter nur einmal haf ofns de E N Nach Ablauf von 30 Tagen aus eigener Machtvollklommenheit wieder zusam- men. ‘‘ Prásident Wolter bemerkte, daß bei der fünftigen Redaction  ein besonderer Paragraph werde gemaht werden müs- Auch bezüglich der Auflösung hatte Abgeordneter Fiedler wie-

nämlih: die Wahl neuer Voilksver-

30 Tage nach der Auflösung anzuorduen, und die rufung des neuen Landtages muß binnen 3 Monaten nah l Minister Köppe bemerkte, daß dies dasselbe Nach einer kur= zen Er!äuterung der Begriffe „„Entlassen und Auflösen ‘“, welche von Abgeordneten verwechselt wurden, famen verschiedene Vor-

1 Viele Abgeord= welches das Ministerium ver- theidigte, niht begnügen und fonnten auch der Ansicht des Ministe- riums: daß die „Anordnung“ der Wahlen gleichgültig, nur die „Beru= fung‘ des Landtages von Juteresse für das Volk sei, nicht beipflihten. Es sollte deshalb : „binnen 8 Tagen““, „binnen 3 Tagen“, „an demselben Tage“ (Viert haler Il.) geseßt werden, woraufMinister Habicht erklärte, das Ministerium wolle es ganz billig machen und mit „binnen 24 Stun- UAnuch die Frist für die Zusammenberufung des neuen Landtags fand Abgeordneter Pabig zu lang; Minister Habicht zeigte jedo, daß es das Ministerium auch hier schon billi- ger gethan habe, wie jede andere Verfassung, und daß 60 Tage aller- dings das Aeußerste sei, was man versprehen könne. Theil des Satzes wurde daher durch mchrere Abstimmungen dahin „Er (der Landesherr) kann sie auch auflösen, in welchen leyteren Falle die Wabl neuer Volksvertreter binnen 24 Stunden an- Die Frist für die Zusammenberufung dieser Hierzu wurde, auf den Antrag des Präsidenten Wolter, nach oberflächliher Debatte „„Nach vergeblichem Ablauf der 60 Tage tritt der zuleßt versammelt gewesene Landtag aus eigener Machtvoll-

born in der Niederlausiß verstorbenen ehemaligen

ij! Pfarrers Redde, welcher in den Jahren 1829 oder

1830 nach Amerika ausgewandert is und zuleyt im Jahre 1837 von New-York geschrieben hat, so wie deren etwanige unbekannten Erben und Erbneh- mer, werden hierdurch aufgefordert, von ihrem Leben unv Aufenthalte binnen neun Monaten, spätestens aber in dem auf den Ersten Juni 1849, Vormitt, Elf Uhr, vor dem Deputirten, Referendarius Burchard, im Ge- schäftè-Lokal des Königlichen Ober-Landesgerichts hier- selbst anberaumten Termine persönlich oder durch einen mit Vollmacht und Juformation verschenen Mandatar j Nachricht zu geben und die Jdentität ihrer Person nach- H zuweisen, widrigenfalls die Verschollenen sür todt er-

f klärt und das zurücgelassene Vermögen unter ihre näch- ! sten sich legitimirenden Erben vertheilt oder dem Fiskus überwiesen werden wird,

Zu Mandatarien werden die hiesigen Justiz-Kommis- sarien Justizrath Mettke und Justiz-Kommissarius Hanff in Vorschlag gebracht.

Franifurt a. d. O., den 7. Juli 1848, Erster Senat des Königl. Ober-Landesgerichts,

[484] Œdiftal-Citation Ueber das Vermögen des Kaufmanns Carl Friedrich Wilhelm Laudon, zu welchem drei vershuldete Grund- stude und eine Lee Anzahl ausstehender, größtentheils unsicher scheinender Forderungen gehören, is durch Ver- fügung vom 30. August v, B. Konkurs eröffnet wor- den. Zur Anmeldung der Forderungen an die Masse steht ein Termin auf / den 24, Oktober c., Vormittags 10 Uhr,

scheinen könne, immungen fol- Die

C

zurück zu instradiren, triren. Der zweite

lassen.

ausgesprochen habe.

an ordentlicher Gerichtsstelle an. Alle diejenigen, welche Ansprüche an die Laudonsche Masse zu haben vermei- nen, werden daher vorgeladen, in gedachtem Termine in Person oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten, wozu die Justiz-Kommissarien Keller, Vogel, die Justiz- räthe Dr. Bardeleben und Jochmus vorgeschlagen wer den, zu erscheinen und ihre Forderungen anzumelden und nachzuweisen, Die Ausbleibenden werden mit allen ihren Forderungen an die Masse präkludirt und es wird ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. Frankfurt a. d. O., den 21, Juni 1848, Königl, Land - und Stadtgericht.

[586] Subhastations-Patent.

Die in der Berliner Straße gelegenen, Vol. Ill. Nr. 114, und 115. des Hypothekenbuchs verzeichneten, der Demoiselle Ernestine Friederike Hellwig gehörigen Grund- stücke nebst Wiesen, auf 9173 Thlr, 5 Sgr. 2 Ps. nach der nebst neuestem Hypothekenschein in unserer Registra- tur einzuschenden Taxe geschäßt, sollen als Ein Grund- stück, indem die darauf errichteten Gebäude eine Tren- nung nicht zulassen,

am 15. März 1849, Vormittags 11 Uhr, vor dem Ober - Landesgerichts - Assessor Moers an ge- wöhnlicher Gerichtsstelle sabhastirt werden. Zugleich werden die ihrem Aufenthalt nah nicht bekannien (Be- {hwister Sturm, Caroline Wilhelmine und Wilhelm Ludwig, zu diesem Termin mit vorgeladen.

Frankfurt a. d. O., den 24. August 1848,

Königliches Laud - und Stadtgericht.

[583] D fi foxt si! Arie sli

Nachdem über das Vermögen des pensionirten prinz- lihen Stallmessters Eduard Franz Sachse zu Born- städt Konkurs eröffnet worden, wird Allen, welche vom Gemeinschuldner e'was an Gelde, Sachen, Effekten oder Briefschaften hinter sich haben, angedeutet, dem- selben niht das Mindeste davon zu verabfolgen, viel- mehr dem Gerichte Anzeige davon zu machen und die Gelder oder Sachen, mit Vorbehalt ihrer Rechte, an unser D positorium abzuliefern, widrigenfalls, wenn dennoch dem Gemeinschuldner etwas gezahlt od:r aus- geantwortet wird, dieses für nicht geschehen erachtet und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben, wenn aber ein Jnhaber etwas verschweigt oder zurückhält, er seines Unterpfandes oder anderen Nechts verlustig erklärt wer- den soll,

Potsdam, den 25, August 1848.

Königliches Preußisches Justizamt,

74 Thüringische Eisenbahn.

Die in Folge der General-Versammluug vom 10. Juli dieses Jahres nöthig ge- Ey wordene

g außerordentliche

Sei Versammlung is von uns e —S auf Donnerstag

C d Cu den 21. September d. J, BIOE 9 Uhr, anberaumt und wird zu Gotha im Saale des dasigen Schießhauses stattfinden.

Als Gegenstände der Verhandlung werden zur Be- xathung resp. Beschlußnahme von uns vorgebracht :

1) der Bau der Weißenfels-Leipziger Zweigbahn,

2) die von der erwählten Kommission vorgeschlagenen

Abänderungen des Statuts,

Besondere Anträge einzelner Actionaire sind, nach §. 30. des Statuts, spätestens 8 Tage vor der Gene- ral-Versammlung dem Vorsipenden der Direction schrist- lih mitzutheilen. y

Verechtigt, in der Versammlung zu erscheinen, sind nah §§. 26. und 27. des Statuts diejenigen Herren Actionaire, welche sich als Jnhaber von fünf oder mehr Actien ausweisen und dieselben zu diesem Behufe ent- weder bei unserer Hauptkasse (ohne Dividendenscheine) unter Ueberreichung einer in zwei gleichlautenden Exem- plaren aufgestellten Desgnation niederlegen vder beim Eintritt in die General-Versammlung vorzeigen,

Statt der Actien sollen jedo au Depositenscheine, welche von öffentlichen Justituten resp. Behörden auf Hinterlegung von Thüringischen Eisenbahn-Actien aus-

estellt sind, M Erscheinen in der General-Versamm- fun als gültig anerkannt werden.

Sur Vertretung abwesender Actionaire (§, 28, des

U G der tem

fommenheit wieder zusammen ‘“’, angenommen. Hiermit {loß um 12 Uhr die öffentlihe Sißung, und nah Räumung der Zuhörerräume begann die im Anfang der heutigen Sißung beschlossene geheime.

Ausland.

__ Schweiz. Vorort. Der Schweiz. Beob. schreibt: „Auf die Reclamation des Vororts an die französishe Regierung, wegen des Eintritts der lombardischen Flüchtlinge in Frank- reih, hat seither der französishe Gesandte, General Thiard, dem Bundes-Präsidentcn eröffnet, daß dem Eintritt der lombardischen Flüchtlinge in Frankreih nun kein Hinderniß mehr im Wege stehe. Unterdessen werden die meisten derselben, da auf die Weigerung Frankreichs, sie aufzunehmen, mehrere Kantone ihnen ebenfalls den Eintritt erschwerten, auf die Weisung der eidgenössischen Kommissa- rien, auf dem fürzesten Wege nah Piemont instradirt, wo sie aber nah den neusten Berichten eine sebr üble Aufnahme finden sollen.“ Jm Widerspruch damit berichtet das Basler Juntelligenzblatt, daß an der baslerishen Gränze den italienischen Flüchtlingen der Uebertritt entschieden verweigert werde. Der Präfekt des Oberrheins hat dur eine telegraphishe Depesche den sehr bestimmten Befehl erhalten, in der Richtung gegen Paris keinerlei Flüchtlinge zu instra- diren und diejenigen, welhe schon in dieser Richtung vorgerückt seien, Die Eidg. Ztg. meint, aus dieser von der französishen Regierung gefaßten Maßregel scheine der Zweck hervor- zugehen, die italieuishen Flüchtlinge, statt im Junern des Landes, so viel und so nahe wie möglich an der südlihenu Gränze zu konzen-

Statuts) sind einfache, mit Namens - Unterschrift und

Der Vorort macht die Mittheilung eines Schreibens des öster- reihishen Gesandten Kaisersfeld, daß laut bestimmter Erflärung Ra=- debky's alle italienishen Flüchtlinge, welche österreichishe Unterthanen sind, frei, ungehindert und ohne alle Gefahr gerihtiiher Verfolgung heimkommen fönnen, unter der einzigen Bedingung, sich in ihren Heimats-Gemeinden zu stellen und dieselben einstweilen nicht zu ver-

Ber n. Der Große Rath hat seiner Gesandtschaft die Jnstruction ertheilt, die neue Bundes-Verfassung als angenommen zu erklären, \o- bald sich offiziell eine Mehrheit von Shweizer-Bürgern für Annahme ; Was die Wahlen in den National-Rath betrifft,

so werden sie geheim und kirchgemeindsweise geshehen, und der Kan- ton Bern isst diesfalls in 6 Wahlkreise, Jura, Seeland, Emmenthal, Ober-Aargau (die jeder 3 Mitglieder wählen), Mittelland und Ober-= land (mit je 4 Mitgliedern), eingetheilt.

Spanien. ganze Garnison unter die Waffen. Granja zurück, und man fürchtet den Ausbruch einer neuen republi- kanischen Vershwörung. men. Auch die Karlisten oder Montemolinisten sind sehr thätig.

Madrid, 27. Aug. Diesen Morgen trat die Die Minister kehren aus La

Verhaftungen werden in Menge vorgenom=

Die Post zwischen hier und Bayonre ist zweimal überfallen

und geplündert worden.

Der Aufstand auf Cuba soll zum Zweck gehabt haben, diese

Insel in die Hände der Amerikaner zu spielen. ciso Lopez, ehemaliger spanischer Offizier und aus Venezuela gebürtig, stand an der Spitze des Komplotts.

Ein gewisser Nar-

Eisenbahu - Verkehr.

Niederschlesisch-Märkishe Eisenbahn-Gesellschaft.

Die Einnahme der Niederschlesisch - Märkischen Eisen-

bahn=-Gesellschaft betrug im Juli 1848 aus dem Personen-Transport für

78,133 Personen .……....... 77,756 Rihlr. 22 Sgr. Pf.

aus dem Güter- Transport für 131/744 Gle 35 Pio... 53,674 - Bo S aus diversen anderen Titeln... O s T e ; zusammen... 135,811 Rthlr. 22 Sgr. 4 Pf.

Dazu Einnahme vom 1. Januar bis: ult. Jui e, css 46056 +- W #3 P Sa, 7581,58608 thlr. 5 Sgr. 7 Pf.

Jn den entsprebenden Monaten

des Jahres 1847 wurde ein-

genommen

mithin 1848 weniger...

Siegel der Leßteren versehene Vollmachten ausreichend. Der beschlossenen freien Fahrt wegen werden die von

der Hauptkasse sowohl, wie von den betreffenden

Insti-

tuten resp. Behörden über die Niederlegung von Actien

ausgefertigten Depositenscheine

oder auch die Actien

selbst, nachdem sie von dem Einnehmer der Abgangs- Station gezählt und in ein Paket eingesiegelt sind, von dem Leßteren mit dem Fahrtenstempel versehen.

Erfurt, den 28. August 1848, E Die Direction der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft,

Magdeburg-Wittenbergefche

145. 223, 242. 296. 331, 443. 474. 554, 679, 700 834, 932, 997, 41 10 1 . 1215. 41279, 1346, 1373. 1421, 1522, 1579, 1685, 1818, 1861, 1941. 2137. 2347. 2462. 2766. 2888, 3009, 3138, 3204. 3227, 3239, 3255. 3270, 3290, 3313. 3327. 3343, 3359, 3370. 3386, 3398. 3412. 3437, 3452. 3466. 3486. 3507, 3519. 3539, 3550, 3575. 3600, 3614. 3656. 36841. 3712,

457, 224, 245. 80 342, 422, 479, SOT. 688, 152, 838, 948, 998,

4410. 1216. 1297. 1350, 1382, 1444. 1536, 1582, 1706. 1826. 1863, 1978, 2138, 2355 2463, 2767. 2915. 3028. 3139, 3211. 3228. 3240. 3256. 327 Le 3295, 3314. 3328, 3345. 3360, 3373. 3387. 3401. 3413, 3440, 3455. 3472. 3495. 3508. 3540, 3555. 3576. 3603, 3619, 3658, 3687. 3717.

158. 205. 253, 303. 343, 423, 485. 568, 690, TOT. 858. 951.

41112, 1222. 1315 4359, 1388, 1146. 1551. 1584, 41707. 1828. 41880, 1985. 2187. 2358, 2466. 2768, 2930. 3057. 3140. 3214. 3229. 3246. 3257. 3272. 3303, 3315, 3333. 3346, 3361. 3375. 3388. 3402, 3414, 3441. 3457. 3473, 3496. 3511, 3522. 35412, 3562. 3578. 3604. 3622, 3662. 3691. 3719,

226, 205 305. 364, 429, A489, 582. 691, 768, 860, 953, 1003, 1007. 1010.

Eisenbahn.

227. 260. 310, 365.

504,

1143, 1226. 1324, 1356. 1389, 1449. 1553. 1635, 4740. 1835, 1882. 2032, 212, 2365, 2490. 2774. 2956. 3058. 3183, 3215. 3230, 32418, 3258, 3273, 3304, 3318, 3334, 3347. 3362, 3376. 3389, 3403, 3422. 3442. 3461. 3478, 3498, 3513, 3525. 3543, 3568, 3581, 3605. 3624, 3663. 3692, 3720.

443,

609, 693, 774, 864, 958.

Gemäß §. 14. unseres Gesellschafts - Statuts

und unter auf unsere

burg

Bezugnahme Bekanntma-

chungen vom 11, Februar, 3, Mai und 25, August c. a werden hiermit die Quit- tungsbogen

- Wittenbergeschen

der Magde-

= (isenbahn - Gesellschaft : Nd 4 S 20 20,08, L. 72, 104 112) 199.

228. 269, L 37e 451: 00D, 619, 700. TAB: 8STD, 959,

229. 270. 315, 37T. 469,

68 e 7

TOTi 785,

896,

1043. 154 4239. 1333. 1359, 1391, 1498, 1570. 1664. 1739; 1849, 1901. 2066. 2232. 2429. T1, 2807. 2976. 3096. 3192. 3218. 3233, 3250. 3262, 3278, 3306, 3321. 3339, 3352. 3364. 3379. 3391, 3406. 3428. 3445. 3463. 3482, 3501. 3515. 3531. 3546. 3570. 3589, 3609. 3636.

41450, 41237, 1330, 1358. 1390, 1469, 1569, 1637 1734 1848, 1892. 2044. 2213 2376. 2541. 2806. 2971. 3093, 3188, 3216. 82831. 3249. 3260. 3274. 3305. 3319, 3335. 3354, 3363. 3378, 3390, 3404. 3443, 3462. 3481. 3500, 3514. 3527. 3545, 3569. 3586. 3608, 3633. 3664, 3694.

074; 97

159, 460, 161.477, 195, 201, 202, 20 231, 236. 280, 283, 294, 319, 328. 330, 396, 398, 470. 471, 473, 508. 515. 545. 550. 641. 654, 182, 789, 748, 800, 817. 897, 901, 923, 4.9759; 1062.

399,

07H 823,

984. 1069, 4152, 1199. 1263. 1264. 1334, 1342. T0372. 1401. 1420, 1506, 1507. 1571. 4576 1668. 1677. 1784. 1809. 1858. 1860, 41931, 1932. 2096, 2120. 2299, 2309, 482; 2452. 2614. 2728, 2821. 2866. 2983, 3002, L SI2L 3197, 3202. 3222, 3224. 3235. 3237. 3253. 3254, 3267, 3269. 3280, 3283. 3309. 3312. 3324, 3326. 3341, 3342. 3353, 3355. 3368, 3369, 3381. 3385, 3392. 3396. 3409, 3411. 3133, 3435. 3446, 3451. 3464, 3465. 3483, 3484. 3503, 3504, 3517, 3518. 3534, 3535. 3548. 3549, 3572. 3573. 3591. 3592, 3611. 3613. 3640. 3641.

3671, 3672. 3683. 3701. 3705. 3707.

3727, 3728,

83616 2 A 53,308 Rthlir. 17 Sgr. 10

3749, 3751. 3752. 3768. 3771. 3774, 95. 3796. 3799, 20; 3821. 3822, . 3836, 3842, 3858, 3860, 3877, 3880, 3900, 3907, 29. 3930, 3931, 3956. 3957, . 3979, 3980,

S f

3753, 3775; 3789. 3805, é 3823, 3824. 3843, IV6L, S8: 08 3913; 3944 3932, 3945, 3963, 3: 3983, 4011, 4037, 4060, 4080. 4097, 4127. 4151. 4174. 4209, 4226, 4243. 4267. 4296. 4335. 41406. 4445. 4481. 4523, 4556. 4611, 4635,

3763, 8767: 3700, 3704 3815, 3832.

3852.

3868. 3889, 3026 ZIIT; ch 3948, 39/ 3970, 3974; D 2992, 36 . 4005, 4006, 4021. 4028, 4031, 4032, 4026, 4044. 4051. 4052. 4058. 4059, 4067. 4069. 4071, 4072, 4075. 4087, 4088, 4089. 4090. 4096, 4109. 4113. 4117. 4125. 4126, 4138, 4142. 4143, 4145. 4148, 4159. 4160. 4164, 4170, 4171, 4193. 4194, 4201. 4206. 4207, 4218. 4220, 4222, 4223, 4225, 4231. 4232, 4233, 4234, 4238, 4252. 4253. 4254. 4257. 4262, 4279, 4280, 4282, 4288. 4289, 4308. 4312. 4330. 4332, 4333, 4357. 4265. 4376. 4387. 4405, 4420. 4435, 4437, 4438. 4440, 4463. 4464, 4465. 4466. 4480, 4493, 4495. 4499, 4504, 4509, 4531. 4543. 4548, 4549, 4552, 4596. 4597, 4603. 4608, 4610, 4625. 4628, 4629, 4630, 4634, 4644. 4649, 4659. 4679, 4680. 4681. 4689. 4697, 4700. 4704. 4712. 4716. 4719, 4724. 4728. 4729, 4731. 4732. 4752. 4753, 4754,

auf welche die siebente Einzahlung bis zum 30sten v. M. Nicht geleistet worden ift, für Null und nichtig, die daraufbereits

gezahlten 60 resp. 65 Prozent als verfallen und die durch die bisherigen Zahlungen und die ur- sprünglihe Zeichnung den Actionairs gegebenen An- rechte auf den Empfang von Actien für erloschen erklärt. Magdeburg, den 31, August 1848, Direfto ramm der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft, (gez.) Harte,

3762, 3792, 3899, 3831. 3850, 3866, 53888, 3923. 3947. 3968. . 30988. 4017. 4043, 4063, 4086. 4108, 4137, 4157. 4189, 4216. 4229. 4251. 4374, 4307. 4346, 41419, 4460. 4487, 4530. 4595. 4619, 4640,

4 188, 4212. 4227; 4248.

272, 4297. 4328. 4412. 4453. 44841. 4527, 4557. 4615. 4637;

y [505 b] Das A Mf Dampfschiff „Königsberg“ toe wird seine regelmäßigen Fahrten E R zwischen Königsberg und Stettin,

in Korrespondenz mit den Dampsschiffen nah Danzig und Elbing, Dienstag den 5, September von Königsd- berg aus beginnen. s ; n

Der Abgang von Stettin ist jeden Freitag 95 Uhr Morgens und der Abgang von Königsberg jeden Dienstag 5% Uhr Morgen

Sas e gabrpläne nebst Tarif sind auf den Dampf- \ciffahrts8pläßen zu Königsberg und Stettin zu haben,

Königsberg, den 1, September 1848,

Die Dikee L108 ;

der Dampfschifffahrt des Königsberger Handels-Vereins, Schlott. Schnell. Frisch. Z\chock. Gutleben,

[582] Gerichtlihe Bekanntmachungen.

Jm Verfolg beantragter Todeserklärung des im Jahre 1810 als Soldat im 8ten westfälischen Linien - Regi- mente nach Rußland mitmarschirten, seitdem aber ver- ollenen ( vulgo Johann) Carl Friedrich Holzkamp, geboren zu Willershausen den 2, Januar 1789, wird der cbengenannte 2c. De N ehen Mus A i ist, und spate

e P künftigen Jahres 1849 auf hiesiger Amtsstube angeseßten Termine sich zu mel- den, unter der ausdrücklihhen Warnung, daß er widri- genfalls für todt erklärt und sein Vermögen dessen be- kanuten nächften Erben oder Nachfolgern ausgeantwor- tet werden solle. G i:

Zugleich werden alle diejenigen, welhe von dem Le- ben des Verschollenen Nachricht besißen, zu deren Mit-« theilung an das hiesige Amt aufgefordert.

Decretum Westerhof, am 29, August 1848,

Königlich Hannoversches Amt. G, Wienedcke, C, Mühlenbruch,

M 124.

S L a n v ——— o” —— E S aEs ——

Sür@&lt

Deutschland.

Oesterreich. Wien, Aktenstücke in Betreff _des Einmarsches österrei- chisher Truppen in die Legationen, Gese wegen Vorauszahlung 5prozentiger Kassen-Anweisungen, fs

Sacdiau: Dresden, Dekret in Betreff des deutschen Verfassungswerkes,

Eisenbahn - Verkehr. Markt- Berichte.

Nichtamtlicher Theil. DeutschlanD.

Hesterreich. Wien, 31. Aug. Die Wien. Ztg. enthält Nach- stehendes: Jn den ersten Tagen des Monats August fand sich bekanntlich der K. K. F. M. L. Baron Welden bewogen, mit einem Truppen- Corps den Po zu überschreiten, um die in den päpstlichen Legationen sich bildenden Freisharen, welche die venetianishen Provinzen von Neuem mit einem Einfalle bedrohten, auéeinander zu treiben.

Dieser Vorfall veranlaßte die römische Regierung einen Protest dagegen einzulegen, welher am 6, August den Mitgliedern des diplo= matischen Corps zu Rom mitgetheilt und zugleich öffentlih bekannt gemacht wurde.

Der K. K. Regierung kam dieser Protest mittelst einer Note des hiesigen päpstlichen Agenten vom 24. August zu, Aus der unten folgenden Erwiederung des Ministers der auswärtigen Angelegen= heiten geht hervor, daß diese Frage hoffentlih eine befriedigende Lösung gefunden hat.

Note des Freiherrn von Wessenberg an den GrafenMontani, Auditor der apostolischen Nuntiatur.

Wien , 28, August 1848, Der Unterzeichnete 2c. hat die Ehre, dem Herrn Grafen Montani den

Empfang seiner unterm 24. d. M. an ihn gerichteten Note zu bestätigen, Dieser Note war die Abschrift der Protestation beigeschlossen, welche der heilige Vater gegen den Einmarsch eines von dem F, M, L, Freih, v, Welden

befehligten österreichischen Truppen-Corps in die Legationen erlassen hat. Der Unterzeichnete {äßt sich glückli, dem Herrn Grafen Montani die Versicherung ertheilen zu können, daß die Anstände, welche in Folge der Expedition des gedachten österreichischen Generals sich zwischen diesem und den päpstlihen Behörden erhoben hatten, nunmehr in dem zu NRovigo zwi- hen Freiherrn von Welden und den von Sr. Heiligkeit dahin entsendeten Bevollmächtigten Statt gefunt enen Konferenzen zur gegenseitigen Befriedigung beigelegt worden zu sein scheinen. Jn der Vermuthung jedoch, \daß Herr Graf Montani von dem Ergebnisse jener Konfcreuzen uoch nicht in Kennt-

niß gesept ist, beeilt sich der Unterzeichnete ihm uebengehend eine Abschrift der Erklärung mitzutheilen, welche Freiherr von Welden bei diesem An-

lasse, und nah. Empfang meiner von dem päpstlichen Herrn Bevollmäch- tigten an ihn gerichteten Note an dieselben abgegeben hat, Ju dieser sei- ner E!fklärung hat der österreichische General mit eben so vieler Offenheit als Genauigkeit die Beweggründe sowohl, als die Beschaffenheit und den Zweck dex militairishen Operation auseinandergesezt, welche den Gegenstand ‘der Beschwerden des heiligen Stuhles bilden, Es dürste an der Lesung dieses Aftenstücks genügen, um sih zu überzeugen, daß dem Gedanken des Generals Welden nichts entfernter lag als die Absicht, den Rechten des heiligen Stuhles oder der Integrität des Gebietes des Kirchenstaates Eintrag zu thun. Der von ihm verfolgte Zweck war fein anderer, als cinen neuen feindlichen Einfall in die seiner Obhuth anver- trauten österreichischen Provinzen zu verhindern, Erinuert man sich näm- lih an jene Thatsachen, auf welche der Unterzeichnete ganz neuerlich in dem Falle war den Herrn Grafen Montani bei Gelegenheit seiner Pro- testation gegen die Occupation von Ferrara aufmerksam zu machen; hâlt man sich gegenwärtig wie die höchste Autorität des heiligen Va- ters gleih anfänglich unzureihend war zur Hintanhaltung eines Ein- falles der Freischaaren und regulairen Regimenter des Kirchenstaates in die angränzenden österreichischen Provinzen und der für dieselben daraus entspringenden Kriegsbeschwerdenz erwägt man endlich, daß zur Zeit selbst, als General Welden jenseits des Po die Freischaaren aufsuchte, welche gegen den ausdrücklichen Willen ihres legitimen Souverains die Wieder- anknüpfung der Feindseligkeiten im Werke haiten, mehrere Tausende päpst- licher Soldaten und Kreuzfahrer fortwährend in Venedig verweilten und mit Oesterreichs Feinden gemeinsame Sache machten z faßt man mit einem Worte unparteiisch alle diese Umstände zusammen, so wird man ohne Mühe eingestehen, daß das Benehmen des österreichischen Generals keineswegs geeignet war, jene strenge Beurtheilung zu verdienen, welche ihm leider von Seite des heiligen Vaters zu Theil geworden ist,

Nachdem übrigens dem genannten k, k, Corps - Commandanten nichts mehr am Herzen gelegen war, als der Würdigung Sr. Heiligkeit durch das Organ Jhrer Delegirten die Beweggründe zu unterziehen, welche er zu seiner Rechtfertigung geltend machen konnte, so schmeichelt sich der Unterzeichnete, daß die offfenen und loyalen Erörterungen des Freiherrn v. Welden hinrei- hen werden, die Aufregung zu beschwichtigen, welche , zu unserm lebhaften Bedauern, seine Expedition in Rom veranlaßt hat.

In dieser Hoffnung ergreift der Unterzeichnete die Gelegenheit, um dem Herrn Grafen Montani die Versicherung seiner vollkommenen Hoch- achtung zu erneuern,

Dee Sin

Die Beilage dieser Note lautet wie folgt:

Nt S L O ete 4 Welben an die päpstlihen Bevollmächtigten, Herrn Cardinal Ma- riti, Herrn Fürsten Coxsini und Herrn Grafen Güarini dd, Rovigo am 15, August 1848.

Der Unterzeichnete bedauert sehr den unangevehmen Eindruck, welchen seine an die Bewohner der Legationen gerichteten Worte und der Einmarsch der österreichischen Truppen in das päpstliche Gebiet auf das Gemüth sei- ner Heiligkeit Papst Pius 1X. hervorgebracht haben, in dessen Person er stets gewohnt war sowohl das Oberhaupt der Kirche, als den weltlichen Herrscher zu verehren und zu achten, sein Bedauern ist um \o lebhafter, als weder seine Handlungen noch seine Worte dahin gerichter waren, Se, Heiligkeit auf irgend eine Art zu verletzen,

Die höchst auffallende Thatsache, in den Reihen der Feinde seines Souverains nicht einzelne Judividuen, wohl aber ganze Bataillone, ja Re- gimenter, im Dienste und Solde des heiligen Stuhles zu erblicken, mußte den rick bei der Unmöglichkeit, anzunehmen , daß der heilige Vater in seindlicher Stellung gegen das erlauchte Kaiserhaus befindlich sei, _ glauben machen, daß die überwiegende Macht innerer Factionen sowohl sein Ansehen geschwächt habe, in welchem für die benachbarten Souveraine die Bürgschaft gegenseitigen Vertrauens und der Sicherheit liegt, als auch die päpstliche Regierung der Mittel beraubt habe, von ihren eigenen Unter- thanen die Achtung jener Grundsäge, welche kraft des Völkerrechtes unter civilisirten Nationen heilig sind, zu erlangen. :

Von dieser Boraussezung ausgehend, unterließ der Unterzeichnete eine Aufforderung zum nes an die päpstlihe Regierung zu richten, weil er deren vermeinte Schwäche dadurch einer nur noch größeren Com- promittirung auszuseßen besorgte, und beschloß mit folchen Proclamationen, und gleichzeitig unter Ausführung so entschiedener Truppenbewegungen , wie es in Kriegszeiten gegenüber von Parteigängern sich geziemt, sich an die

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Seilage zum Preußischen Staats-Anzeiger. Dienstag den 5. September.

maten, ihre Umtriebe fortzuseßen, um neues Unglück und viellei

jenen Kriegszustand C riGuee welcher, wie der Ünmiétieitiets Soeltelt As nem erhabenen Souverain durchaus widerstrebt. Als Beleg für das Angeführte dient die Convention, welche er mit dem Prolegaten von Bologna am 7ten d. M unterzeichnete, und gemäß welcher er, nach erhaltener Versicherung daß die Unordnung im Kirchenstaate nicht die Oberhand gewonnen habe seine Trup- pen aus demselben zurückzuziehen, um so bereitwilliger versprach als er R der Rückkehr der Ordnung auch jene Bürgschaften wieder hergestellt erblite welche, wie er wohl wußte, nach den sehr gerehten Absichten Sr. Heiligkeit L O der befreundeten Mächte stets ungeschwächt erhalten werden

Die Ueberzeugung nun, den Tadel nit verdient der heilige Vater durch das Organ Eurer Eminenz dib Sen Herren Kollegen an ihn ergehen lassen zu sollen glaubte wird c n6 der Unterzeichnete hofft, von Sr. Heiligkeit selbst von dem Augenblicke an getheilt werden, wo Sie durch Dero Vermittelung in Kenntniß fe t scin wird, daß er, fest beharrend auf dem Vorsaze, nur der Üavidunes N Krieg zu erklären, sobald diese durch die Uebergriffe das freie Wirken A Regierung lähmt, und die Gewißheit, die friedlichen Beziehungen E Nachbarschaft mit den angränzenden Staaten aufrecht erhalten zu Sia: aufhebt, nihts weiter anspricht , als in Beziehung auf die Frage ole cli so geartete Unordnung bestehe, sih auf die diesfällige Erklärung der Re S rung Sr. Heiligkeit zu verlassen, welhe sodann auch seiner Handlun e zur Richtschnur dienen wird, 7 N

In Folge der auch von Euer Eminenz HH, Collegen schon ertheilten Zusagen 1 der Unterzeichnete folgende Punkte vor:

1) Die päpstlihe Regierung wird alle der K, K, Arme öri und in Bologna U Ta E Militairs, desgleichen die M Min andere militairishe (Begenstände zurüstellen, so wie hinwider alle von dem Armee- Corps unter den Befehlen des Gefertigten gemachten römischen Gefangenen ebenfalls zurückgegeben werden, L : S

2) Die päpstlihe Regierung verbürgt sich ferner, ihre / von jeder Verlegung des österreichischen dbr als wibeuda s A abzuhalten, möge diese Verleßung durch Waffengewalt, oder dur Auf- forderungen und Aufreizungen, welhe zum Zwecke hätten, die Ordnung und die öffentliche Ruhe zu stören, beabsichtigt werden,

3) Die österreichishen Truppen räumen also das pâpst- lihe Gebiet, mit Ausnahme der Citadelle von Ferrara, des Landstriches von Bondeno in einem Umkreise von 7 Meilen und jenes von Pontelagoscuro. ly

__ Bei Eintreffen der Ratification obbezeichneter Punkte werden sich die österreichischen Truppen gänzlich über den Po zurückziehen (immer jedoch mit Ausnahme der Citadelle von Ferrara) und es tritt wieder der von dem Wienervertrag bestimmte Stand der Dinge ein.

4) Die in den Legationen konfiszirten Waffen werden zurückgegeben

9) Eben o werden bei dem Eintreffen der obgedachten Raúification sämm!liche zu den päpstlichen Staaten gehörigen Häfen und llebergänge des Po wieder freigegeben.

Hiermit habe ih die Ehre mich zu zeichnen 2c. 2c.

: Das Finanz-Ministerium hat das nachstehende Geseß nebst Mo- tiven über Verausgabung 5proz. Kassen-Anweisungen erlassen :

Auf Grundlage des durch reichstäglichen Beschluß vom 21. d, M. dem Finanz - Ministerium eröffneten Credits hat si dasselbe zur Hinausgabe von fünfprocentigen Cassa - Anweisungen bestimmt gefunden. i

Diese werden nah den beiliegenden Formulagrien auf weißem Papier gedruckt, und lauten vorläufig auf Beträge von 30 fl., 60fl.,

lel _Und Hochdero verehrten und Versicherungen, schlägt daher

bald

120 fl., 240 fl., 480 fl. und 960 fl.

Ee Cassa - Anweisung wird nah Ablauf Eines Jahres (vom 1, September 1848 an gerechnet) gegen eine neue umgewechselt, oder auch vor Ablauf dieser Zeit bei allen Zahlungen an die Staats- Centralkasse und an alle öffentlihen Kassen, und insbesondere auch bei Einzahlungen zuf Anlehen, welche die Finanzverwaltung abzuschließen in die Lage käme, im vollen Nominalbetrage sammt dem auf der Rückseite ausgedrückten Zinsenbetrage, für baares Geld angenommen,

__Die Zinsen werden, wenn der Jnhaber es verlangt, nach Ab= lauf eines halben Jahres (welches gleichfalls vom 1. September 1848 an gerechnet wird) unter gleichzeitiger Verwehslung gegen neue Au-= weisungen von der Staats-Centralkasse und den Provinzial-Einnahme-= fassen baar entrichtet. y Auch is} ihre Annahme als Caution bei allen Verhandlungen mit der Staatsverwaltung für das Aerar oder politishe Fonds gestattet.

Die Hinausgabe der Cassa- Anweisungen, so wie deren Um- wechslung in neue bei Erhebung der halbjährigen verfallenen Zinsen oder nah Ablauf des Jahres erfolgt in Wien dur die Staats-Cen- tralkasse und in den Provinzen durch die Cam,-Provinzial-Zahlämter, und beginnt in Wien am 1. September 1848.

__ Der Tag des Beginnes in den Provinzen wird in denselben be- sonders verlautbart werden.

Da die Interessen gleihmäßig vom 1, September 1848 an zu laufen beginnen, so hat jede Partei, welhe nach dem 1. September 1848 cine solhe Kassen - Anweisung bei öffentlichen Kassen einlöset, die auf derselben hastenden 5procent. Zinsen zu vergüten,

Wien, am 30. August 1848. Vom k, k, Finanz = Ministerium,

Das Finanz-Ministerium hat über Bewilligung des Reichstages zur Bestreitung, der dur die gewöhnlichen Cinnahmen nicht bedeckten Auslagen die Ausgabe von Cassa - Anweisungen nach Art der englischen Schagkam- merscheine eingeleitet, Das Finanz-Ministerium hatte die Wahl, die Aus- fälle der leßten Monate des Verwaltungsjahres 1848 durch einen Zuschlag auf den Steuergulden, durh ein freiwilliges oder gezwungenes Anlehen oder durch Benüßzung des Kredits der Nationalbank zu decken. z Die in Folge mehrerer Ereignisse eingetretene Erschütterung des Wohlstandes, und die unvermeidlichen Folgen der gestörten Thätigkeit der Gewerbe, des Handels, der Jndustrie, und Verwerthung des Eigen- thums beurkunden sich auch ín Oesterreich durch bedeutende Steuer- rüdfständez eíne erhöhte Belastung der Steuerpflichtigen würde daher in dem gegénwärtigen Augenblicke, abgeschen von den Schwierigkeiten, sie durchzuführen, die Verlegenheiten vermehren, das Eigenthum in der zu seiner Verwerthung nothwendigen Substanz angreifen, und die Keime sei- ner Wiederbelebung vernichten, i _Das Finanz-Ministerium glaubte daher dieses Auskunfts - Mittel dem Reichstage nicht vorschlagen zu dürfen.

Der Abschluß eines freiwilligen Anlehens würde in dem gegentvärtigen Zustande der Geld - Verhältnisse große Hindernisse finden, Auf eine gün- stige Abnahme durch das Ausland is nicht leicht Rechnung zu machen, Frankreich und Preußen haben bereits den Weg eines freiwilligen Anle- hens betreten, wodurch die Geldkräfte zweier großer Mächte des Continents in Anspruch genommen werden,

Die Niederländische Regierun dentliche Steuern auszuschreiben , vorausgegangenen Handelsfrise,

Ein gezwungenes Anlehen hingegen würde diejenigen Vermögensbe- standtheile gefährden, aus welchen si der künftige Wohlstand der Nation wieder entwickeln soll. An der Schwelle der Feststellung unserer inneren Verhältnisse und der Pacification Jtaliens, würde es auch nur durch die äußerste Nothwendigkeit zu rechtfertigen sein, der Nation Coursverluste auf-

hat sich genöthigt gesehen, außeror- eutschland leidet an den Folgen der

zulegen, welche bei Wiederherstellung von Ruhe, Ord großen Theils entfallen müssen, G L T A “d

Urheber der gerügten Unordnungen selbst zu wenden, welche überdies Miene |

Die Nationalbank wurde von den Finanzen in der lezten Epoche be-

reis in bedeutender Ausdehnung benußt, j

_ Unter diesen Verhältnissen hat das Finanz-Ministerium die Nothwen- digkeit erfannt, diese drei, ihr zu Gebote stehenden Mittel nicht zu benügen, und vorgezogen, eine Gattung s{hwebender Schuld zu schaffen, welche bereits in mehreren Staaten, und namentlich in England scit langer Zeit mit großem Erfolge benußt wurde, um augenblicklichen Bedürf- nissen zu begegnen und- sie in der Folge unter günstigeren Umständen dex Umwandlung in eine fundirte Schuld zu unterziehen,

Diese verzinslichen Kassen-Anweisungen (Schagkammerscheine) verbin-

den drei wesentliche Vortheile für ihre Besißer. Sie wersen für jeden Tag berechnete Zinsen zu 5 pCt, ab, sie sind durch ihre Einrichtung gecignet, im Verkehre als Zahlungsmittel gebraucht zu werden, sie geben die Gewähr- leistung ihrer Einlösung durch die Begünstigung, bei der Steuerentrichtung und Zahlungen jeder Art verwendet werden zu können. _ Da vierteljährlich mehr als 20 Millionen an direkten und indirekten Steuern zur Abfuhr gebracht werden, und nebstdem noch andere Zuflüsse des Staatsschazes, bei denen diese Anweisungen verwendet werden können, be- stehen, übrigens auch ihre Verwendung als Cautionen bei den Verhandlun- gen mit der Staatsverwaltung gestattet ist, so genügt die beschräntte Summe, welche ausgegeben wird, keineswegs, um einen namhaften Theil aller dieser Zahlungen zu leisten, ihr Pari-Cours is daher gesichert, und es stebt aus diesem günstigen Verhältnisse sogar zu erwarten, daß sie von den Steuer- pflichtigen, welche bereits vor den Terminen ihren ganzen oder theilweisen Betrag in Bereitschaft halten, gesucht und mit Aufgeld bezahlt werden, um bis zur Zeit der Abfuhr einen mäßigen Zins zu genießen, während sie bis- her genöthigt waren, diese Beträge unverzinslich liegen zu lassen.

Bei diesen großen Vortheilen is um \o mehr zu erwarten, daß die ge- dachten Cassa-Anweisungen ein beliebtes Geldbenüßungs- und Circulations- mittel sein werden, als im entgegengeseßten Falle das Finanz-Ministerium in die Nothwendigkeit verseßt würde, seine Bedürfnisse auf einem anderen, sowohl für den Einzelnen als die Nation mit Opfern verbundenem Wege zu bedecken.

Sachsen. Dresden, 1. Sept. (D. A, Z.) Jn der Sihung der zweiten Kammer am 29, August i} folgendes Dekret an die Stände, das deutsche Verfassungswerk betreffend, eingegangen :

„„Bei Eröffnung des gegenwärtigen außerordentlichen Landtags is eine Borlage an die Stande in Aussicht gestellt worden, über die Betheiligung der Regierung bei den Verhandlungen über das deutsche Verfassungswerk, Se, Majestät der König lassen demgemäß die in der Beilage enthaltene Darstellung an die getreuen Stände gelangen, sehen bezüglich der Beifugen sub A. B, und C. der genehmigenden Erklärung dersclben entgegen und verbleiben denselben in Huld und Gnaden wohl beigethan, Dresden, den 28. August 1848. Friedrich August. (L. S) Dr. Alexander Kail Hermann Braun, Dr. Ludwig Karl Heinrich von der Pfordten.““

Die in dem Dekret erwähnte Darstellung lautet: „Als die gegen- wärtige Verwaltung am 16. März d, J. gebildet wurde, versprach sie dem sächsijchen Volk unter Zustimmung Sr. Majestät des Königs „frästige Mitwirkung zu zeitgemäßer Gestaltung des deutschen Bundes mit Vertre- tung des Volfs bei demselben.“ Die Regierung fühlt nun eben so das Bedürfniß wie die Verpflichtung, den Ständen mitzutheilen, was sie zur Erfüllung jenes Versprechens gethan hat, und in welchem S inne sie ferner für dessen Erfüllung zu wirken gedenkt, Die Bundes - Versammlung hatte am 8. März d. J. ausgesprochen, daß eine Revision der Bundes-Versassung auf wahrhaft zeitgemäßer und nationaler Grundlage nothwendig sei, und durch Beschluß vom 40, März d. J., der zwar am 13, März suspendirt, aber am 25. März wiederholt wurde, sämmtliche Regierungen eingeladen, Män- ner des allgemeinen Vertrauens, und zwar für jede der 147 Stimmen des engeren Rathes einen, mit dem Auftrage nah Frankfurt a. M, abzuord- uen, der Bundesversammlung und deren Ausschüssen zum Behufe dec Vor- bereitung der Revision der Bundesverfassung mit gutachtlichem Beirath an die Hand zu gehen, Jn Folge dieser Beschlüsse beauftragte die Regierung den Bürgermeister und Landtags - Abgeordneten Karl Todt am 28, März d. J., sich sofort nah Frankfurt a. M. zu begeben und neben dem König- lihen Bundestags - Gesandten an den Berathungen über die Verfassungs-

Revision Antheil zu nehmen.

„„Diíie Regierung hielt es aber auch für nothwendig, die Grundsäge, von welchen, ihrer Ansicht nah, bei jener Revision ausgegangen twerden müsse, bestimmt auszusprechen, und sie that dies schon am 27. März d. J. in einem Entwurfe der Grundlagen für eine Neugestaltung des deutschen Bundes, welcher theils den Bevollmächtigten der Regierung zu Frankfurt a. M, als ‘Jnstruction zugesendet, theils den Königl, Gesandten an den deutschen Höfen zu dem Zwecke mitgetheilt wurde, um ein Einverständniß der deutschen Regierungen zu erzielen, Dieser Entwurf enthäit folgende Hauptsäße: Deutschland wird ein Bundesstaat auf voltsthümlicher Giund- lage, dessen Organe ein Oberhaupt mit einem verantwortlichen Ministerium ein Parlament von zwei Häusern und ein Reichsgericht sind. Die Aufgabe der Centralgewalt umfaßt die vö!kerrechtliche Vertretung Deutschlands, die Geseggebung in den wichtigsten Gegenständen, die Grundlagen des 'Ver« kehrs, Heer und Flotte, Sie garantirt überdies die Grundrechte des deuts schen Volkes, und die innere Verfassung der Einzelstaaten muß deshalb die constitutionelle Repräsentantivverfassung mit ihren Konsequenzen sein. So weit es diese völkerrechtliche und bundesstaatsrechtliche Einigung Deutsche lands fordert, wird die Selbstständigkeit der einzelnen Glieder des Bundes- staats beschränkt. /

„Um 30, März d. J. beschloß die Bundes-Versammlung, die Regte- rungen aufzufordern, Wahlen von Nationalvertretern anzuordnen, welche am Sitze der Bundes-Versammlung zusammenzutreten hätten, um zwischen den Regierungen und dem Volke das deutsche Verfassungswerk zu Stande zu bringen, und seßte durch Beschluß vom 7, April d. J, gewisse allge- meine Grundsäye über diese Wahlen fest, Die Regierung beeilte sich, die- sen Beschlüssen theils zufolge ihrer im §. 89 dec Verfassungs-Urkunde ent- haltenen Verpflichtung, theils nah der im §. 88 der Verfassungs -Ukunde ihr gegebenen Berechtigung sofort nachzukommen und erließ die Verordnun- gen vom 10ten, 17ten und 20, April d. J., welche nun den Ständen in den Anlagen A. B. C. zur genehmigenden Erklärung mitgetheilt werden, Auf Grund dieser Verordnungen wurden die Wahlen unverzüglich begonnen und waren vor dem 18, Mai d, J, beendigt. Inzwischen hatten die 17 Ver- trauensmänner zu Frankfurt a. M. einen Entwurf eines deutshen Ncichs- grundgeseßes ausgearbeitet und am 27. April d, J. der Bundes=-Versamm- lung übergeben, welche am 4, Mai beschloß, die Jnstruction der Regierun- gen über den Entwurf zu erbitten. Die sächsishe Regicrung nahm den Entwurf sofort in sorgfältige Erwägung und eröffnete das Resultat dersel- ben {hon am 11, Mai theils dem inzwischen zum Bundestags - Gesantten ernannten Geheimen Legations-Rathe Todt, theils den Königlichen Gesand- ten an den deutschen Höfen als Instruction zur Erzielung eines Einver- ständnisses unter den deutschen Regierungen über die Beurtheilung dieses Entwurfes, Die Regierung verkannte das Verdienstliche der von den Ver- trauensmännern gelieferten Arbeit nicht, erklärte sich aber do bestimmt dahin, daß der Entwurf, so wie er lautet, numögtich angenomnen werden kfönne. Abgesehen nämlich von anderen Punkten, erschien eine Garautie der Verfassungen der Einzelstaaten, so wie eine bestimmtere Abgränzung der Reichsgewalt gegen die Territorialgewalten, nothwendig, Zu einer Bera- thung des Entwurfs in der Bundes-Versammlung i es nicht gekommen.

„„Am 18, Mai d, J. wurde die National-Versammlung zu Frankfurt a. M. eröffnet, an demselben Tage, auf welchen die sächsishen Stände be- reits unterm 19, April d, J. zu einem in Gemäßheit des §, 115 dcr Ver- fassungs - Urkunde abzuhaltenden außerordentlichen Landtage cinberufen wa- ren, Die Thron-Rede bei Eröffnung dieses Landtags am 21. Mai d. J. hat kundgegeben, daß die Regierung das große Werk, dessen Gründung das deutsche Volk von der National - Versammlung erwartet, nit zu hemmen, sondern aufrichtig zu fördern entschlossen ist. Was seit jenem Tage gesche hen ist, hat diesen Entschluß bethätigt, Ein dringendes und ri Ga sühltes Bedürfniß Deutschlands war die Gründung a iu HE les Centralgewalt, Schon im April war dasselbe in On ha Vati verholte Erwägung gezogen worden, und die badische Réhserüiig batte gu 18, April d. Z, einen darauf abzieleuden Antrag in dex Bundes-Bersamms

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