1848 / 138 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

T L d der Weise gefehlt. RNeichs-Ministerium haben in niht zu ede ede A E

Es liegt jedoch ein Brief vor mir, g 3 E s Las j ers dem Könige ausdrücklih erklär a g A S C ivatti¿shen Frâge auf die Einstimmigkeit der preußischen

National - Versammlung rechnen fönne. Der Redner p erd trag, die National - Versammlung möge unter Ausr uns 5 Fenstill- E Beschlusscs über die Anträge auf Verwerfung e E EE Gandes zur Tagesordnung übergehen und die Centralgewalt au vem a iche è Dänemark gegenüber zu be- dern, bre vólferre{tliche Anerkennung Dän V S \cleunigen und Friedensunterhandlungen anzubahnen. Vogt: J: werde nit viel von der Ehre Deutschlands sagen und eben a wers von der Opferung von Gut und Leben. Es sind dies a n meine Begriffe, die Jeder nah seinem subjektiven _Standpu ch zuschneide, Jh hoffe, daß Jeder in seinem Ju- Do e DirR ée f ische Volk, weldes nern darüber klarer ist, als das preußische Volk, E , wie mein Vorredner sagte, deuts ist, ohne es zu wissen. Zwei Zeitpunkte müssen în der vorliegenden Frage festgehalten werden: die Eiurückung der Truppen in Jütland und die Errichtung der Cen- tralgewalt. Seit dem Beschlusse vom 28. Juni neigt sh England quf Seiten Dänemarks. Ein Gleiches thun die auswärtigen Mächte, weil sie wissen, was die Errichtung einer deutschen Centralgewalt zu bedeuten hat. Schwedens Rolle war in den Unterhandlungen eine ¿weideutige. Es hat seine Truppen nah Fühnen gescickt, und nun wird es von Herrn Heckscher eine befreundete Macht geaannk. Herr Jordan aus Berlin bezeichnete es als eine folossale Dummheit, bätten die Dänen einen kürzeren als siebenmonat- ¡hen Waffenstillstand cingegangen. Jch sehe aber niht ein, warum vir Deutschen allein das Privilegium der Dummheit habén sollen. Die Bewegung in Scleswig-Holstein war keine Volkebewegung, weil Professoren- und dynastishe Elemente der Fürsten von Augustenburg darin vorberrshend waren. Jch shwebe niht wie ein Pendel zwi- {en Kopenhagen und Schl:éwig, gleih Herrn Francke, welcher jo- gar den offenen Brief vertheidigt hat. (Stimmen: Das ist nicht wahr!) Es is} mir lieb, wenn cs nicht wahr i}, allein sv ist mir gesagt worden. Jn Betreff des Waffenstillstandes selbst stellt der Reduer das Paradoxon auf: Wenn die Centralgewalt den Waffenstillstand abgeschlossen hätte, so wäre er wohl zu genehmigen; wel aber Preußen gegen die Bedingungen der Centralgewalt densel- ben abgeschlossen hat, so fann er nie und nimmer genehmigt werden. Hätte Preußen der Centralgewalt Alles hingegeben, sogar seine Ar- meen, so würde man ihm freudig Alles an den Kopf geworfen ha- ben, was man ihm jeßt nur mit Widerstreben giebt. Man hat ge- sagt, wir könnten keine Armeen aus der Erde stampfen. Blicken wir guf das \ch{on einmal erwähnte Beispiel des zerrissenen Frank- reihs während seinec Revolution, Troß einer legitimistishen Vendée und eines legitimistishen Süden stand es auf wie ein Mann, ge- stärkt durch den Geist der Wissenschaft, um große Siege zu erringen, Es war aber auch ein Konvent, der das konnte, und nur ein Kon- vent! (Beifall auf der Linken.) (Vertagung. Schluß der Sizung 37 Uhr, Nächste Sißung morgen, Sonnabend, den 16. September.)

Frankfurt a. M., 16. Sept., Nachmittags 5 Uhr. (Tel. Dep.) Der Antrag, den Waffenstillstand nicht zu genehmigen, is mit 258 gegen 237 Stimmen verworfen. Es ist mit 258 gegen 236 Stimmen beschlossen worden, die Centralgewalt soll die Vollziehung uicht hindern, die Modificationen befördern, und es sollen Friedense Unterhandlungen eingeleitet werden.

Preußen. Potsdam, 16. Sept. Der heutige Einzug 3 1jten Bataillons vom Kaiser Alexander - Grenadier - Regiment, welcher ganz Potsdam freudig bewegte, hat auch gezeigt, welchen innigen Antheil die hiesige Bürgerwehr an den Ruhm unseres bra- ven Heeres uimmt, Vollzählig hatten sich sämmiliche Abtheilungen der Bürgerwehr zum Empfang zusammengefundenu, begrüßten und ehr- ten die heimfehrenden Brüder durch Präjentiren des Grwehrs, sch!os-

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Bayern. München, 14. Sept, (Bayr. Bl.) Das von unserem Staatsministerium des Krieges unter dem 7, d. an sämmt- ihe Armeedivisions - und Corps - Kommandos erlassene Reskript , in Betreff der verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten des stehenden Heeres in Bayern, lautet im Eingang: i ;

„Ein Theil der Tagespresse macht es sih zur Aufgabe, díe Meinung zu verbreiten, als werde das bayerische Heer, weil ihm keine dienstlichen Aufschlüsse gegeben worden, über seine verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten absichtlich im Dunkeln gelassen, Es wird hierbei nicht in Erwä- gung gezogen, daß es in Bayern nicht üblich is, dem Staatsbür- ger eine amtlihe Unterweisung über seine geseßlihen Rechte und Pflichten ertheilen zu lassen, indem vielmehr die gesegliche Annahme besteht, daß jeder Staats-Einwohner sich die Kenntniß der gehörig verkündeten Ge- seße aus eigenem Antriebe verschaffe. Die Berfassungs-Urkunde als Staats- Grundgeseß und die darauf bezüglichen Spezial-Gesepe sind orduungsgemäß öffentlih fundgemacht. Für den Soldaten wie für den Bürger und Bauern, für jeden Stand liegen sie aufgeschlagen vor. So kann das bayerische Mi- litair in dem Mangel besonderer dienstlicher Aufschlüsse die Absicht der Ver- heimlichung der Rechte und Pflichten, deren es durch die Leistung des Con- stitutions-Eides theilhaftig wird, mit Grund nicht finden. Um indessen auch den Minderbeholfenen Gelegenheit zu geben, die Grundlagen der bayerischen Verfassung auf einfachem Wege kennen zu lernen, steht man nicht an, hier als Leitfaden für sämmtliche bayerische Militairperjonen eine Zusammen- stellung der Grundzüge des zur Zeit mit allgemein bindender Geseyeskraft bestehenden Verfassungswerkes bekannt zu geben... « E 4

Es folgt nun eine nähcre Eutwickelung der verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten in 10 Säßen, welche bald mehr, bald minder den 11 Grundzügen in der Einleitung zur Verfassungs - Urkunde eut\pre- chen, und von denen der zweite lautet: _ „Freiheit der Presse und freie Meinungs-Aeußerung, fo weit niht Strasge)eße übertreten wer- denz durch Allerhöchste Verordnung vom 12. August 1848 is über- dics ausgesprohen, daß den Vereinigungen zu erlaubten, d. h. sol- chen Zwecken, welche die verfassungsmäßige Staais - Ordnung nicht bedroven, keinesweges entgegengetreten werde.“ Mit diesem Paragra- phen is den bayerischen Militairs das Versammlungsret als eine unbestrittene Errungenschaft zugestanden. Auch baben die Unterofst- ziere hiesiger Garnison, mit Ausnahme derer des Kürassier=Regiments, am 12ten Abends bereits de facto das Associationsrecht geübt. Zur Besprechung ihrer gemeinsamen Jnteressen waren sie im Prater ver» sammelt. Sie fühlen sich in Folge des legten Armee= Befeh!s, der viele militairish ununterrichtete Civilisten zu Junkfern und Vssizieren befördert, in ihren Ansprüchen gekränkt und beeinträchtigt. Der Oberst des Kürassier-Regiments hatte den Seinigen die Versammlung zwar niht verboten, aber mißrathen; vom Thatbestand sih zu überzeugen, waren ein Rittmeister, ein Ober - und Unter-Lieutenant der Kürassiere als Zuhörer zugegen, Die Versammelten haben einen Vorstand ge- wählt und gedenken nun das Vereins- und Petitionsrecht auch mili- tairischerseits zu üben. 5 S t

Es soll hier eine polytehnische Schule fürs Militair errichtet werden; auch wird in den bisherigen Militair - Anstalten strengere Wissenschaftlichkeit gehandhabt werden. : /

Das Regierungs=-Blatt vom 12, September bringt fol- gende Königliche Verordnung, den Uebergang der standes= und guts- herrlichen Gerichtsbarkeit und Polizeigewalt an den Staat betressend :

„Wir finden Uns bewogen, zum Vollzuge des Geseßes vom 4, Juni 1848 über die Aufhebung der standes - uud gutsherrlichen Gerichtsbarkeit u. \. w. zu verordnen, was folgt: 1. Vom 1. Oktober l. J. an geht ge- mäß Art, 1 des bemerkten Gesepßes die gesammte bisherige standes- und gutsherrlihe Gerichts- und Polizeigewalt an den Staat über. 1, Jn Falae dessen wird 1) die Regierungs - und Justiz - Kanzlei in Kreußweri- heim in der Art aufgelöst, daß sie ihre Geschäste am leyten dieses Monats schließt, und solhe vom 1. Oktober an die Krcis-Regierung und bezie- hungsweise an das Appellationsgericht von Unterfranken und Aschafsen- burg übergehen. 2) Die Atten über noch laufende Necbtössacben sowohl, als auh die in der Registratur reponirten Akten sind mit cinem Verzeichnisse wohlverwahrt an das Appellationsgericht und beziehungsweise die Kreisregierung zu überscnten. 3) Das bei der genann- ten Negierungs- und Jistizkanzlei angestellte Personal, insoweit dasselbe mit

fen s{ch unter freudigem Zuruf dem festlihen Zuge derselben an, unter der Viusik: „Jch bin ein Preuße“‘, und geleitete sie bis z'm Lustgarten, an dessen Eingang sie halten blieben, bis die Besichtigung und der Vorbeimarsh des genannten Bataillons vorüber war. Se. Majestät der König, von der Anhäng 'ichkeit der Bürgerwehr au Seine Perso: und au Sein ganzes Haus fest überzeugt, und von dem of- fenfundigen Beweise der wahrhaft brüderlihen Gesinnung derselben zu dem Heere erfreut, geruhte, gleich nah dem Abmarsch des Ba- taillons, auf den Wunsch der Bürgerwehr, den noch vLersammelten Corvys und den Schützen-Ubtheiluigen die Parade? abzunehmen. Das Corps rückte ein, stellte sih im Lustgarten auf und empsing Se. Ma- jestät mit jubelnden Hurrahs, die bis nah beendigtem Vorbeimarsch fortdauerten. Se. Majestät war mit dem Vorbeimarsh uud der Hal- tung zufrieden, sprachen dies dem Commandeur in gnädigen Worten aus, so wie Jhre Zufciedenheit mit dem Benehmen des Corps bei dem Straßenkräawall am 12ten, der von der demokratisch=anarchishen Partei so gern zu einer Militair-Revolte gestempelt werden möchte,

Desterreichyh. Wien, 16. Sept. (Wiener Ztg.) Das Ministerium für Ackerbau, Handel und Gewerbe hat folgende Befannt- machung erlassen :

„Der hohe Reichstag hat zufolge seines gestern gefaßten Beschlusses demi Ministerium die Ausführung der geeigneten Maßregeln überlassen, um den Gewerbetreibenden der Statt Wien und der zum Polizei-Bezirke Wien gehörigen Oitschaften în ihrer gegenwärtigen bedrängten Lage mit Hülfe des zu diesem Ende eröffneten Kredits auszuhelfen, Das Mi- nisterium hat, um der Absicht des hohen Reichstages in der zweck- mäßigsten und ersprießlichsten Weise zu entsprehen, das Comité, welches über Auftrag des Ministeriums zur Unterstüßung mittel- losex Gewerbsleute bereits gebildet wude, beauftragt, die gestellte Ausgabe unter der Leitung des Ministeriums und auf Grundlage der von demselben genehmigten Siatuten einer gedeihlichen Lösung zuzuführen. Alle (Gewerbsleute, welche auf Unterstügung Anspruch machen, werden diesemnach aufgefordert , ihre Gesuche um Unterstüßung nah Anleitung der §§. 3 und

der an die Vertrauensmänner der verschiedenen Gewerbs-Corporationen hinausgegebencn ZJnstructionen, an die betressenden Vertiguen8-Männer ihres Gewerbes zur Begutachtung und Ucbermittelung an das Comité zu über- geben, Diejenigen Gewerbéleute, die feiner Corporation angehörcn, und welche Oülse ansprechen wollen, haben ihre Gesuche mit ihrer ei- genhändigen Unterschrift, so wie mit der gutachtlihen Bestätigung ihrer Hausherren und der betreffenden Grundgerihte oder Orts- Obrigf:iten verschen, unter Beigabe des Steuerscheines, persönlich bei dem genannt: Comité (im Koburgschen Palais, auf der Bastei nächst dem Karolinen - Thore) einzureichen, Die Gesuche haben nah Jnhalt der obgetachten Paragraphen vorzugsweise folgende Punkte zu enthalten :

1) Eine getreue Angabe der Größe des Nothstandes des Gesuchstellers. 2) Ob demselben durch Zuwendung von Arbeit oder von Rohstoffen oder dur Geldvorschuß zu helfen sei, 3) Ob derselbe auf direkten Absay oder auf Lager arbeitct, 4) Wie viel er an Rohstoff oder an Geld zur Abhülfe seines Nothstandes nöthig hat. 5) Auf welche Weise und in welcher Zeit er die Nückzahlung zu bewirken im Stande is, 6) Ob cr eine Deckung in erthpapieren in Personal - Bürgschaft oder auf andere Weise anbieten tann, endlich 7) wie viele Lehrjungen, Gesellen oder weibliche Arbeite- rinnen er beschäftigt, und wie viele er nah Empfang der Aushülfe zu be- schästigen gedenkt, : 5

Formulare zu diesen Gesuchen werden bei den Vertrauensmäunern der ¡Gewerbs-Corporationen, im Lokale des Comilé’s, oder bei den Grundgerich- en unentgeltlich abgegeben,

Wien, 15, September 1848.

Hornbostel,

Minister für Ackerbau, Eewerbe und Handel,“

seinen Be ügen nah dem Gescße vom 4, Juni l, Je Al . zu übernebnien ist, tritt vom 1. Oktober an in temporaire Quieszenz. 4) Ferner sind aufzulösen die sämmtlichen heirschaftlichen Kommissariate, Pqg- trimonialgerichte 2ter Klasse und Patrimonialämterz ihr Wirkungskreis geht auf die Landgerichte über, in deren Bezirke sie belegen sind, 5) Die Herr- schaftsgerichte und Patrimonialgezichte 1ster Klasse, welche nicht gemäß ‘Nr. 111. durch besonde. e Entschließung aufgelöst werden, sollen bis zur desinitiven Gerichtsorganisation auch nach dem 1. Oltober in ihrer bis dahin bef an- denen Gerichtösgränze und Kompetenz vo1läufig fortbestehen, so jedoch, daß sie, von dem besagten Termine augefangen, als Königliche Gerichte verhan- deln und angesel en wercen müssen, Sie erhalten die Benennung „Königliche Gerichts- und Polizeibehörde““ mit der Bezeichnung nach dem Orte des Amts- siges, Sie erhalten ein königliches Siegel glei.) den Landgerichten, Das Verzeichniß der hiernach si bildenden Königlichen Gerichte is durch die Kreis - Jntelligenzblätter bekannt zu machen. 111, Wir behalten Uns vor, auf Antrag Unserer Staatsministerien der Justiz und des Junern auch die unter 11. 5. bezeichneten Gerichte, namentlich jene von allzu geringem Um- fange, nah Maßgabe bestehender besonderer Verhältnisse noch 8 der be- vorstehenden definitiven Gerichts-Organisation den benachbarten Königlichen Gerichten cinzuverleiben oder denselben zur ausgeschiedenen Verwaltung u zutheilen. 1IV. Unsere Staatsministerien der Zustiz und des Znnern r beauftragt, da, wo der lleinere Theil eines bisherigen Herrschafts- oder Pa- trimonialgerichts 1, Klasse in einem anderen Negierungsbezi ke belegen ist, als der Hauptiheil dieser Behörde, die Zutheilung der fleineren S ein benabartes Landgericht des betreffenden Negierungsbezirkes zu verfü- gen, V, Unsere Staatsministerien der Justiz und des Znnern Rue M Vollzuge en F ONIOMCngal den 9, September 1848, Max. von Thon- Dittmir. Heinz.“ S E

Das Ergel-uiß der Sammlungen des hiestgen Flotten-Vereins stellt sich nah Abzug aller damit verbundenen Kosten auf die Summe von 12,603 Fl. 20 Kr. heraus, wovon 12,500 Fl. bei der hiestgen HDy- potheken- und Wechselbank angelegt sind.

Sachsen. Chemniß, 15. Sept. Regierungs - Kommissar Todt hat E, machung über tie Vofälle in Chemn!ß ertassenz E -

O Mebreté öffentliche Blätter enthalten Nachrichten über die Nuhest- rungen, welche am 11, und 12. d. M, in Chemniß vorgekommen sind, Da diese Nachrichten aber zum großen Theile so von der Wahrheit abweichen,

(Leipz Zig) Ber amtlihe Bekannt-

folgende vorläufize Berichtigung darüber der Oeffentlichkeit zu übergeben,

„Es i ungegründet, daß der Nitimeister Helbig und 20 Mann Ka-

zur Zeit mit einiger Sicherheit nicht angeben.

Angaben twas beibringen zu können.

viel au

uno weniger genau Es da dieselben ihre Verwundeten großentheils

mit sich fortgenommen haben sollen.

Zeit 9 der leyteren.

Was meine «angebliche Verwundung betrifft , ch bin am

theils durh Steinwürfe, ist daran durchaus nihts Wahres, rend des eigentlichen Kampfes, der von

taß das Pubiikum dadurch iregesührt wird, so sehe ih mich veranlaßt,

vallerie bei dem Zusammenstoße mit den Tumultuanten geblieben sind z es ist überhaupt ungegründet, daß auf Seiten des Militairs Jemand getödtet worden itz es ist eben so ungegründet, daß ich durch einen Stcinwurf auf der Brust gefährlih verlegt worden bin. Todte finden sih nur auf Seiten der Tumultuantenz wie hoch sich aber die Zahl derselben beläuft, läßt sich Man hat von 11, 1 15 sproch jedoch für die Richtigkeit dieser (jederfalls übertriebenen) gier e ‘g Von anderer Seite her is versichert worden, daß nur 3 Personen getödtet worden seien, Für unbedingt richtig läßt sich aber auch dieses Anführen nicht verbürgen, da selbst die von der Polizei-Behörde in dieser Beziehung angestellten Erörterungen bis jegt nur das Ergebniß geliefert haben, daß ein Mann getödtet worden sei. Wie f Seiten der Tumultuanten verwundet worden sein mögen, läßt sich

Jm Krankenhause befinden sich zur Auf Seiten des Militairs sind 7 Mann verwundet

worden, darunter O nur 1 durh eine Schußwaffe, die übrigen gets,

12ten d. wäh- Nachmiitags 2 Uhr

auf die Staritsfas{e J

bis gegen 8 Uhr des Abends gedauert haben mag, noch gar nicht hier ge- wesen, sondern erst in der abten Stunde mit dem Herrn Obersten von Op- peln aus Freiberg hier angekommen, vor der Stadt abgestiegen, weil von mehreren Leuten versichert wurde, daß dieselbe durch Barrikaden gesperrt sei, und dann unter Bedeckung einer Kavallerie - Abtheilung, die auf erhaltene Nachricht ihrem Obersten entgegengegargen war, hier eingetreten, wo die Stradak, die wir zu passiren hatten, bereits vollständig geräumt waren, Zn der Nähe der inneren Stadt kam zwar aus einer hinter einem Hause ste- henden kleineren Menschengruppe ein Stein auf mich zugeflogen, der mich an den Schenkel traf und, so viel ih weiß, den Herrn Meguerntaids - Naty von Hake von hier, welcher mi begleitete, an den Arm. Alleín ih wenig- stens fann versichern, daß mir dieser Steinwurf nicht den aller eringsten Schmerz verursa4 t, am allerwenigsten eine Verlegung beigebracht hat, „Ueber den Verlauf der Vorgänge des 11. und 12teu d. M. selbst und deren Veranlassung werden noch Erörterungen von mir angestellt, und ich bin in diesem Augenblicke noch nicht im Stande, spezielle Angäben darüber zu machen. Was ich bis jeyt darüber ín einzelnen Blättern gelesen habe, scheint mir nah verschiedenen Richtungen hín sehr übertrieben und nicht mít der nöthigen Unparteilichkeit aufgefaßt zu sein, und ih ersuche“ daher das Publikum, das definitive Urtheil über die fraglichen Ercignisse noch zurückznhalten. Jedenfalls bringe ich später noch einen vollständigen Be- riht zur Oeffentlichkeit, wenn die Staatsregierung, wie ih hoffe, damit einverstanden ist, i i : Är „Vorläufig füge ih dem oben Mitgetheilten nur noch hinzu, daß seit meiner Ankunft die Nuhe der hiesigen Stadt in keiner Weise mehr gestört worden , eine fernere Ruhestörung auch, wie es scheint, für jegt nicht weiter zu befürchten is. Freilich befindet sich auch noch eine verhältnißmäßig nicht unbedeutende Truppenmacht hier, welche einem Versuche zu anderweiten Nuhe- stórungen wohl zu begegnen geeignet sein dürfte, Zu beklagen is es, daß der bei weitem größere Theil der Kommunal-Garde dem Nufe zur Aufrecht- erhaltung der Ordnung nicht gefolgt und seiner Pflicht nicht eingedenk ge- wesen is. Ein kleiner Theil davon die Zahl dieser Gardisten is noch nicht er- mittelt —- soll sogar bei dem Aufstande selbst sich bethciligt haben. Das Verhal- ten des Militairs wird von vielen Augenzeugen sehr gerühmt. Namentlich ist demselben auf eine ausdrüclih deshalb gestellte Anfrage von dem Stadt Nathe und den Stadtverordneten volle Anerkennung gezollt worden, (Ve- fänglich eingezogen worden in Folge der Vorfälle am 1lten und lten, und zwar größtentheils während der Unruhen selbst , sind bis jegt 41 Per- sonen. Davon sind vom Stadtgericht 3 einstweilen wieder entlassen, 35 sind in die Gefängnisse des Justiz - Amtes Augustueburg gebracht worden, 3 endlich werden noch im hicsigen Stadtgerichts-Gefängnisse detinirt, Chemniy, am 15. September 1848, i 5 Der von den Ministerien des Jnnern und des Krieges beauftragte Regierungs-Kommissar On

Meecklenburg : Strelisk. Neu - Streliß; 14. Sept. (D. A. Z.) Der Minister von Dewih is seins vorgerückten Alters wegen einstweilen seines Postens als Staats-Minister enthoben, und der Regierungs-Rath von Bassewiß hat seinen Abschied erbeten und erhalten. Der Justizrath Buschkg übernimmt einstweilen die Stelle desselben.

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Bluslanud.

Hesterreich. Pesth, 12. Sept. (Oe st. Ztg.) So eben ist folgende Verordnung des Ministers des Junern erschienen: L „Es isst mir zur Kenntniß gebracht worden, daß einige Aufwiegler sic bestreben, die ofen -pesther Einwohnerschaft von der Annahme der tiigae rischen Zweigulden-Banknoten abzuschrecken. Der Werth der 1n ¿Folge

, - o) co y 0 ich ‘s Negier \eschlusses emittirten ungarischen Banknoten gründet |i eines Regierungsbeschlusses g But: hefiude

auf das veponirte, unter Verwahrung der Regierung und der R A

lie Silber und auf den gewährleistenden Kredit der Nation z die | noten werden an allen öffentlichen und Privatkassen angenommen und können bei der ungarischen Kommerzialbank waun immer gegen Silber ausgeivec selt werden. Die Aufwiegelung is daher blos auf die Stockung des Geldverkchrs, des Erwerbes, und vorzüglich des öffentlichen A, A, bindung aber mit mchreren Wagnissen auf eine Störung der en u e öffentlichen Orcknung in Ofen- Pesth abgesehen. Demzufolge gebe i ) 8 Bewohnern von Ofen-Pesth den Beschluß zu wissen, daß diejenigen, oh e gegen die Annahme der erwähnten Banknoten aufwiegeln, ais die gefähr- lichsten Feinde bés vbffentlichen Kredits und der dsscntuchen Ordnung „vor das Standrecht gestellt und nah den Statuten desselben bestraft werden, Jeder Bürger is zuglei Beschüßer dieses Vaterlandes; indem ee ien dient, sichert er zugleich fich selbst, Darum ist Jedermann VRLHMIQIeN, Dir Schuldigen der Obrigkeit anzuzeigen und die Anwendung der volleu Strenge des Gesezes zu fordern.

Ofen - Pesth, 10, September 1848.

Der Minister des Jnnen. 4 a 0 Bartholomäus Szemere. ° r 4

Mailand, 2 Sl (Wien. 09) Die e:oberte Fahne Garibaldi's, welcher sh nach der Schweiz flüchtete, ist nah Mailaud gebracht worden. Der Marschall wird sie nah Wien bringen lassen. Gzribaldi war es, der tie Mailäuter mit etnem Guerillacfkrieg ver- trüstete, dann alle Dörfer brandschabte und sih zuleßt, nachdem 4 Feldmai schall-Lieuteuau d'Asëpre seine Bande zerstreut hatte, mit em vom Landvolfke erbeut:-ten Gelde nach Tessin davon machte, Vie Fahne hatte der b:kinnte Gioberti von Rom gebracht.

ranfreich. National-Versammlung. Sißnng vom 14. Sr Tagesordnung : Jortseßung der Debatte über das Recht auf Arbeit und Staatshülse fär die Armen, nach dem Antrage Pia- thieu’s zum §. 8 der Verfassungs - Einleitung.

Bouhier de l’Ecluse bekämpft den Autragz; er gehe zu weit, Andererseits sei der Verfassungs-Entwurf zu engyerzig, Fm zufolge müsse der Staat zwei Zwecke ersüllen, den Handel ermuntern und die Volksaufflärung durh gute Schulen heben. Das sei aber Alls, worauf man sich beschränken müsse. “Cremieux legt sein Ausschußgutachten über die erforderlichen Majoritäten bei dau e Geshwornengerichten auf den Tisch. Martiu Bernard A N ups das Arbeitsrecht. Es sei die {hbönste Ueberschrist, welche E S lung der neuen Verfassung geben fönne. Der Grijt A N wirke verjüngend auf die Gesellschaft, er ver jebte dem O a „Politik ‘’ den Todesstoß. Der Staat mühe Her 2 gad Le os Kredits werden. Nur auf diese Weise sei A Ls E, "ay b action zwischen Ueberfluß und Elend, zwischen Arm e R A lich. Billault (allgemeine Aufmerksamkeit ) U, n. on E während meiner politischen Laufvahn bestrebte id) M) A S zu sein. Jch gestehe es ganz demüthig, i bin v ein u a ner von heute; aber ih hege die Ueberzeugung, E N mann sich dem republikanischen Prinz!p weihen muß, aue ütlid R die den Staat als Gesammt - Gesellschaft (S NGIS 03 Ses Februar-Revolution Zugeständnisse machen müssen. ARA Tußreich- staunen , besonde1s zur Rechten, da der h l e E S sten Mitgliedern der ehemaligen Kammer Linien Zeyer e, kis gier de Hauranne warut vor Uebertreibunge" Ua E oblen Notbwendigkeit, die Frage nackt und Lee E U L En ich rathe Jhnuen, sich niht von dem it au eiß inrei G, z n fie daß ihre soualistishen Gegner die We t einrei A wol Ee f y nachher wieder aufzubauen M irm, 28 Bie Sd. 1 E Sozialisten Leute, die allmälige Ne erlangt S Annen egres LO Ge nahmen als Almosen vertheilen und drei

Si ie S Î- j x Titel dee Pelles T füttern? Keineswcges. Wir verlangen nur die Anerkenntniß einer Schuld, die sie später bezahlen sollen.

Ein altes Sprüchwort sagt: „Adel verpflichtet ‘’, woblan , der Fe-

bruarsieg sagt Ihnen: Republik verpflichtet ;“/ Jhre Erklärung in

der Verfassungs-Einleitung is der Schein, den das Proletariat ver- langt. Traue man denjenigen nit, die aus Furt oder Jnteresse ihn nicht unterschreiben wollen und wie 1789 Alles aufs Beste finden, Ich stimme für den Antrag. (Dieser Rede folgt großer Beifall auf der Linken.) Inmittelst besteigt Dufaure die Rednerbühne. Du- faur e, Mitglied des Verfassungs 5 Ausschusses: „Man fragt nah Handlungen. Sprecht weniger und handelt mehr, Wohlan, man prüfe die Beschlüsse der Versammlung, und man wird finden, welhe Arbeiten und Almosen dereits dekretirt wurden. ““ (Nütßt nihts !) Der Redner beharrt dabei, daß man die Pflicht zur Ar- beitsgabe, aber nicht das Recht auf Arbeit in die Verfassung screi- ben dürfe, Die Sipung wird auf zehn Minuten aufgehoben, Dann er- hält Lamartine das Wort. Er benachrichtigt die Versammlung von vorn herein, daß er nicht für, sondern gegen das Amendement stimmen und die &assung des Ausschusses unterstüßen werde. Lamartine lobte den Geist des Amendements, verwarf aber dessen Form. Dufaure erwiedert einige Worte. Glais-Bizoin ent- wickelt sein Amendement, das die Worte eingeshoben wissen will : „Der Arbeiter hat das Recht auf Existenz dur ch Arbeit und Staats- hülfe nah den Geseßen.“ Mathieu schließt sich dieser Fassung an. Der Berichterstatter protestirt, G oudch aux, Finanz-Minister, besteigt die Tribüne, um das Amendement zu bekämpfen. Er beginnt mit der Betbeurung, sich sein ganzes Leben lang mit dem Arbeiter- wohle beschäftigt zu haben. Er iele die Arbeiter. Die Arbeiter er- nähren die Regierung, nicht die Regierung die Arbeiter. ( Beifall. ) Allein der Kredit fehle ihnen, und den müsse man ihnen verschaffen. (Gut.) Dies könne ihnen aber nur die Ruhe und der Frieden des Landes geben, nicht jene sozialistischen Lehren. (Oh! Oh!) „Ja wohl, Zhr Leute des Berges. Die Menschheit wird ohne Euch und troß Euch gehen, denn Jhr wollt sie tödten.“ Diese Worte rufen einen furchtbaren Tumult hervor. Endlich gönnt man dem Redner wieder Gehör. Er leistet Abbitte und vollendet seine Rede. Lagrange stürzt auf die Tribüne und trebt den Minister förmlih herunter. Neuer Skandal, Lagrange protestirt im Namen des Berges gegen die blutigen Anschuldigungen Goudhaux's. Die Rechte ruft: Schluß! Schluß der Debatte auf morgen! Favre protestirt mit einigen Worten gegen den Schluß, aber vergebens. G. Bizoin?s Amen- dement wird mit 596 gegen 187 verworfen und die Sigung um 6% Uhr geschlossen.

S ißung vom 15. September. Gleich nah Eröffnung wird folgender Antrag der katholish-sozialistishen Repräsentanten Waldeck Rousseau, V. Considerant, von Falloux, Sibour, Roux Lavergne, Va- lette, Pierre Leroux und Montalembert vertheilt: „An Sonn - und geseßlich festgestellten Feiertagen darf in Werkstätten, Fabriken und Manufakturen nicht mehr gea1beitet werden. Diese Verordnung fin- det jedoch keine Anwendung in Fabriken mit immerwährender Feuer- fraft, Eben so wenig darf sie in Fällen angewandt werden, wo die Verwaltungs - Reglements ein Ueberschreiten der 12 Stunden gestat- ten.‘ An der Tagesordnung is das Mathieu - Glais- Bizoinsche Amendement zur Verfassungs - Einleitung. Odilon Barrot ver- langt einen Urlaub für seinen Bruder Ferdinand Barrot in algieri- hen Colonisations- und Familien « Angelegenheiten. Wird bewilligt. Nun beginnt die eigentliche Diskussion. Dufaure, im Namen des Ver- fassungs- Ausschusses : Derselbe habe sch diesen Morgen versammelt und den Beschluß gefaßt, alle Zusäße zurückzuweisen, die zur ersten Häl‘te des F. 8. der Einleitung rüsichtlih des positiven Art eitsrehts gestellt worden sind und noch gestellt werden könnten. An ihre Stelle habe der Ausschuß folgende Fassung entworfen. „Die Republik soll den Bürger in seiner Person, Familie, Religion, Eigenthum und Arbeit beschüßen und ihn in Stand seyen, sich den allen Menschen nöthigen Unterricht zu ver- schaffen. Sie soll dur brüderliche Unterstüßung die Existenz hülfs= bedürftiger Bürger sichern, sei es, indem ste ihnen Arbeit giebt, nach Maßgabe ihrer Quellen, sei es, daß sie iu Ermangelung von Familie denjenigen Hülfe gewährt, die arbeitsunfähig sind.“ Diese neue Re- dactionoweise wird angenommen, die erste Hälfte des g. 8 somit er= ledigt. Zur zweiten Hälfte sind mehrere Amendements gestellt, dis jedoch Vivien bekämpft, Roux Carbounel und Puysegur be- antragen folgenden Zusaß : „die National-Versammlung erklärt, daß dieser Grundpakt nicht fcüher in Krast tritt, als nahdem er vom Volke geneh- migt ist, das zu diesem Zweck in Urversammlungen dur geheime Abstimmung mit Ja und Nein zu entscheiden.“ Dieser Zusaß, der ein Veto in sich birgt, ruft eine stürmische Diskussion hervor. Ledru Rollin unterstüßt ihn, möchte ihn jedoch ars Ende der Verfassung stellen. Chapot bekämpft diesen Einwand und findet den Antrag besser vorn am Playe. Detours \{lägt eine andere Fassung vor, die aber Martin von Straßburg im Namen des Verfassungs-Aus- \hus}ses bekämpft. Man 1uft rehts: Schluß! Schluß! Der Berg dringt auf Abstimmung dur Zettel, dies geschieht, und es wird mit 543 gegen 180 Stimmen die vorläufige Frage ausgesprohen. Die Verfassung wird aiso dem Volke niht zur Genehmigung vorgelegt. Deslougrais legt das Ausschuß - Gutachten über die neue Salzsteuer - Geseßgebung auf den Präsidial - Tisch, Die Einleitung der Verfassung ist| nun angenommen, und Ar- mand Marrast sagt: „Jeßt gehen wir zur Berathung der eigentlihen Verfassung über. Er liest : „Erstes Kapitel. Von der Souverainetät. Artikel 1. Die Souverainetät hat ihren S‘ in der Gesammtheit der französishen Bürger, Sie is unveränderlih und unbeshränfbar. Kein Jundividuum, kein Theil des Volks könne si deren Ausübung aneignen.“ Pierre Leroux erhält das Wort, Jeder Volksvertreter, sagt er zuerst, habe das Recht, einen scrift- lichen Vortrag zu halten. Die neuliche Protestation gegen ihn zer- falle also in nihts. Bezüglich des Verfassungs-Artikels selbst habe er nur wenig zu sagen. Verfassungen dürsten niht nah einer me- thodishen Ordnung gemacht werden. Was heiße das. Die Souverai- netät habe ih1en Siß in der Gesammtheit aller Bürger ? Das sei Trug und Unsinn. Eben so der Rest. Die Souverainetät übe sa doch nur die Gewalt, die man Staat nenne, und die Presse. Er schlägt fol- gende Fassung vor: „Die Souverainetät gehört keinem Fürsten oder Kai- ser, noch einer Kaste oder Klasse; sie ist in jedem Bürger, in Jedermaun. Die Presse is ein Ausdruck der Souvereraineti*.‘ (Lärm, ja Tumult folgt diesem Amendement), Es wird verworfen. Pierre Lefranc trägt dann darauf an, aus dem ersten Kapitel das zweite zu machen. Vi- vien bekämpft diesen Antrag Lefranc's. Er wird verworfen. Huot beantragt einen weitshweifigen Zusaß. Wird verworfen. Der Artikel 1 ist angenommen. Artikel 2 lautet: „Niemand darf ver- haftet oder gefangen geseßt werden, außer nach den Vorschriften der Giseße“, Jsambert sieht keine genügende Gewähr für die persönlihe Freiheit hicrin. Daboux \{lägt einen Zusay vor, Dufaure bekämpft denselben. Artikel 2 wird angenommen, Artikel 3 und 4 werden ohne erhebliche Debatte angenommen, Ueber Artikel 5 wird dagegen stark debattirt. Er handelt von der Todes- strafe und lautet: „Die Todesstrafe is in politischen Dingen abge- schafft.“ Cocquerel, Pfarrer, trägt auf Streichung der Worte : „in politischen Dingen‘“’ an. Er will die Abschaffung im Allgemei- nen, Lagrange, Victor Hugo, Tracy und Laboulie unter- stüßen die Absicht Cocquerel's, Aglies bekämpft sie. Frankreichs Gefängnißwesen sei noch nit vollständig genug. Er will die Todes- strafe nur für politische und Leibes - Verbrehen abgeshaff}t wissen. Sein Vortrag erregt Mißfallen. Freslon erklärt die Todesstrafe für eine soziale Nothwendigkeit, (Murren.) Viele Geseßgebungs-

sagt man uns,“

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Versammlungen hätten- die Todesstrafe schon abgeschafft und ê- zwungen- gesehën, sié immer wieder einzuführen. Decsenig de eler vergieße, dessen Blut müsse wieder vergossen werden. Das öffent- lihe Gewissen verlange dies. Man erinnere \sich nur an die Ermordung des Generals Breda. (Agitation in verschiedenem Sinne.) Das Volk strafe gar sogar die Diebe mit dem Tode, (Widerspruch auf der Linkei.) Es würden ohne die Furt vor dem Schaffot viel mehr Verbrechen verübt werden. (Widerspru von der Unken. Bei- stimmung der Rechten.) D’ampierre, Wolowski und Favre eilen zugleich auf ‘die Rednerbühne. Ersterer behauptet sich darauf und spricht einige Worte, die aber. der Ruf nah Schluß übertäubt. Die Linke’ will die Diskussion fortgeseßt wissen. Marrast läßt ab- stimmen. Die Linke siegt. Die Debatte über die Todesstrafe wird demnach am Montage fortgeseßt. Die Sißung wird um 6 Uhr geschlossen.

Paris, 15. Sept. Gestern soll von Seiten der Exekutivgewalt Frankreichs die Erklärung nah Wien abgegangen sein, daß jede Be- wegung gegen Venedíg als ein Vermittelungsbruchß würde betrah- tet werden, Der National enthält heute über die Ereignisse in Italien folgenden Artikel: „Die in der National-Versammlung gestern verbreitete Nachricht von der Einuahme Messina's hat \ih lei- der bestätigt. Wir haben Details erhalten, die in dieser Hinsicht kei- nen Zweifel mehr gestatten. Messina is am 8ten, nach einem Kampfe von fünf Tagen, genommen worden. Lie Befehlsöhaberder französischen und englishenSeekräfte haben Alles gethan, was ihnen zu thun möglich war, um den Gräueln dieses Kampfes vorzubeugen oder sie zu besänftigen. Sieben Tausend Einwohner, großentheils Frauen und Kinder, haben unter der französischen Flagge Zuflucht gefunden. Wir erfahren gleihzei- tig, daß der Vertreter Franfreihs in Neapel die neapolitanische Re- gierung aufgefordert hat, sch auf die Beseßung Messina’s zu beshränken, so daß das übrige Sicilien, Palermo zum Bei- spiel, sich gegen jeden Angriff} geshügt fände. Ver Admiral Parkir hat seinerseits, auf den Vorschlag des Admiral Baudin, die- selbe Aufforderung an die Neapolitaner gerichtet, Während si diese traurigen Ereignisse in Sicilien zutrugen, ereignete ih ein anderer Vorfall von unbestreitbarer Wichtigkeit im Adriatishen Meere: die sar= dinishe Flotte verließ, sagt man, mit den Truppen Piemonts die Ges wässer Venedigs, das, nunmehr keinen Widerstand mehr findend, wieder von den Oesterreichern beseßt würde. Wir glauben an dies Lebtere niht. “Der Waffenstillstand - Vertrag zwishen Oesterreih und Karl Albert stipulirt im Art. 4, daß die Truppen Sardiniens Venedig räu- men würdet, aber nirgends spricht man von österreichischer Wiederbesezung. Bei Verträgen darf man in ihrer Auslegung nicht weiter gehen, als der Wortlaut besagt. Man darf ihm keine beliebige Deutung geben, außer dem, was ausdrüdcklih stipulirt ist, Man kam nicht überein, daß die Oesterreicher wieder einrücken würden. Kraft des Vöikerrehts i} es ihnen verboten, wieder einzurücken. Doch wir haben uns nicht ein- mal um die Auslegung des sardinischen Waffenstillstandes zu kümmern. Derselbe ist von Frankreich in der That nie anerkannt worden. Der Waffen- stillstaud, den Frankreih vorschlug, und den Oesterreich insofern geneh- migte, als es die Vermittelung annahm, der er zum Ausgangspunkt diente; dieser Waffenstillstand stellte den Status quo fest, És geht aus ihm hervor, daß an der Lage der friegführenden Parteien seit dem Tage der Vermittelungs-Annahme bis zum Abschluß der einzel- nen Verhandlungen nihts durfte geändert werden. Daß sich die Sardinier, wenn es ihnen beliebt, aus Venedig zurüd- ziehen, dagegen können wir uns niht opponirenz; aber wir können nicht dulden, daß Oesterreih diesen Rückzug benuße, um die uns gegenüber unterschriebenen Bedingungen zu brechen, Es is also unmöglich anzunehmen, daß Venedig von den österrei- chischen Truppen beseyt is, Ein doppelter Grund steht dieser Annahme entgegen. Ehe Oesterreih zu diesem äußersten schritte, würde es gewiß sehr bald einsehen, daß es si selbst wider=- sprähe. Jundem es die Vermittelung annahm, wollte es ein erust= lihes Pfand den friedlihen Gesinnungen Europa?s einseßen, wenig= stens glaubten wir dies. Wie wollte Oesterreich seinen ofen ausge= sprohenen Friedens8wunsh mit dies.r Handlung direkten Angriffs ver= eiubaren, die niht blos gegen seiue italienishen Gegner, son- dern vorzüglih gegen die beiden Mächte gerihtet wäre, welche zwischen den beiden friegsührenden Theilen intervenirten!‘“ Der M 0- niteur du Soir berichtet, nah einem Schreiben aus Turin, daß Karl Albert si weigere, den am 2lsten d. ablaufenden Waffenstill- stand zu erneuern, daß er bereits 102,000 Mann unter den Waffen habe, und daß diese bis zum 21sten auf 150,000 verstärkt sein würden. Auch erwähnt dieses Blatt des Gerüchts, Karl Albert habe \o eben in Lon- bon 150,000 Flinten und 4 Kriegs - Dampfschiffe angekauft. Dasselbe Blatt fügt hinzu : „Mehrere Journale haben einer auswärtigen Zei- tung die Nachricht entlehnt, daß kleine Detaschements von 10 bis 15 französischen Soldaten, verschiedenen Corps angehörig, in den sardi= nischen Staaten ankämen, und daß sh deren Zahl angebli bald auf 3000 Maun belaufen werde. Diese Nachricht is durchaus falsch, denn es hat nicht ein einziges Detaschement die Gränze über- schritten,"

Großbritanien und Jrland. London, 14. Sept. Nach Berichten aus Dublin vom gestrigen Datum war doit aus Carrickéon Suir und Kilkenny die Kunde von neuen Aufstands- Versuchen der Jnsurgenten eingetroffen. Das Hauptcorps soll, 4000 Mann stark, auf dem Aubreyhügel in der Grafschaft Tipperary, hart an der Gränze von Kilkeny, lagern und eine stark befestigte Stel- lung inne baben. Die meisteu sind mit Piken, viele aber auch mit Büchsen bewaffnet. Als ihre Führer werden Doheny und O'Mahony genannt ; einige geben als Ober-Befehlshaber Richard O'Gorman an, der nach anderen Angaben erst in den leßten Tagen mit O’Donnell und Doyle zur See entkommen war. Die nächste Pol'zei - Station, wo die Mannschaft sih flüchtete, war von den Jusurgenten besetzt und dar=- auf das Haus niedergebrannt worden, Auch in Portlaud drangen die Rebellen am 11ten Nachts ein, griffen das Polizei-Gebäude an und bestanden ein Gefeht mit der Mannschaft, worin auf beiden Seiten mchrere getödtet und verwundet wmden, Bei Cur- raghmore lagerten etwa 500 Pifenmänner, deren Angriff der Marquis von Waterford auf seinem Laudsiße jeden Äugenblick gewärtigte. Aus Waterford marschirten am 12ten eine Abtheilung Dra- gouer und 300 Mann Jnfanterie zu seinem Schuße ab. An mehreren Punkten in den Grafschaften Waterford und Tipperary trieben ih be- waffnete Jusurgentenhzufen umher ; sie hatten {on Angriffe auf Eil- wagen unternommen und mehrere Brücken abzubrechen versucht, um dem sogleich aus mehreren Garnisonsorten gegen sie beorderten Militair den Weg zu sperren. Von einem ernsten Zusammenstoße war gestecn in Dublin noch nichts bekannt. Es hieß, daß General Macdonald sofortige Verstärkung an Artillerie und Kavallerie gefordert hatte. Von Carrick waren die dortigen Truppen nah Milmacthomas abgezogen, wo ein Jnsurgentenhaufen lagern soll. Nach Berichten dir Times gus Bristol von gestern Abènd war dort so eben ein Schiff von Waterford mit der Kunde angelangt, daß eine Schaar bewaffne- ten Landvolks, die auf 6 12,000 Mann angegeben wird , die Polizei - Kaserne zu Karrick - angegriffen und völlig demolirt hatte. Ein Konstabler ward getödtet uid mehrere wurden verwundet. Von Waterford waren Truppen - Abtheilungen und die Marine- Soldaten der dort liegenden Kriegsschiffe nah Karrick abmarschirt,

Später erfuhr man, daß die Jusurgenten nah dem vorerwähnten Angriffe Carrick verlassen und sich in die Berge zurückgezogen hatten, In Küilkenny soll es wiederholt zum Handgemenge zwischen Militair und Polizei gekommen sein und auf beiden Seiten Todte und Ver- wundete gegeben haben; man hält diese Nachricht jedo für irrig. Ferner verlautete, daß die Rebellen Curraghmore-House, den Land-- sib des Marquis Waterford, mit Erfolg angegriffen und die dort be- findlichen Kanonen und Waffen mit sich fortgeführt hätten.

_ Der portugiesihe Gesandte, Visconde de Moncorvo, is nah Lissabon abgereist und Herr von Ribeiro, der Gesandschasts-Secre- t ir, wird als Geschäftsträger seine Stelle vertreten.

Dánemark. Kopenhagen. (Alt. Merk.) Von Seiten des General-Zollkammer- und Kommerz-Kollegiums is in Betreff des Waffeastillstandes ein C-reulair ergangen, welches folgende Bestim- mungen enthält: Z

„Während dées Waffenstillstandes bleiben die Bestimmungen des Pla- fats vom 29, März d. J. hinsichtlih der Einfuhr fremder verzollter Waa- ren, der Manufaftur-, Fabrik- und Handwerkswaaren der Herzogthümer Schleswig-Holstein und dazu gehörigen Juseln bis auf Weiteres in Kraft. Die Beschlagnahme auf feindlihe Schiffe und Schiffe der Herzogthümer fällt weg, Eben so das Verbot der Ausfklarirung nah gewissen Pläzen und Häfen vom 20, Mai. Dagegen treten die früheren allgemeinen Tarif- Bestimmungen für Schiffs-Abgaben 2c. bei der Fahrt nach und von den Herzogthümern und den fremden Pläßen wieder in Kraft, Da nah dem Plakat vom 29. März d. J. die Rohprodukte und daraus bereitete Waa- ren d¿r Herzogthümer zollfrei und nur gegen die im Königreich bestehende Consumtions-Gebühr eingeführt werden dürfen, so wird bemerkt, daß dar- unter, außer Branntwein, Bier und Essig, auch Gescht, Fleisch, Käse, But- ter, Hering und ähnliche Fettwáäaren, so wie Mauer- und Dachsteine und Produkte des Hausfleißes, begriffen sind. Alle Ausnahme - Gesche betreffs des Plafats vom 29, März hinsichtlich einzelner Zollstätten des Königreichs und der Herzogthümer fallen weg, Gleichwie aus demselben Plakat folgt, daß die der Stadt Altona und anderen zollfreien Städten der Herzogthü- mer, nach der Verordnung vom 1. Mai 1838 und dem Tarif vom 13. März 1844 eingeräumten Zollbegünstigungen in ihrem Verhältnisse zum Königreiche bis auf Weiteres aufe Kraft geseßt sind. Zulassungsscheine für Handelsreisende, welche bei einer Zollstätte in den Herzogthümern nach dem 17, März d. J. gelöst worden, gelten für das Königreich nicht. Alle vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die Kaufstadt Ribe in ihrem Zoll- und Consumtions-Verhältnisse zu den Herzogthümern Schleswig-Hol- stein, während ihr ZoU- und Consumtions-Verhältniß zum Königreich vor- läufig unverändert bleibt.“

Schweiz. Tagsaßung. Sißung vom 11. Sept. (Eidg.

Ztg.) Der Präsident macht folgende diplomatische Mittheilungen: 1) Vom Gesandten der deutshen Centralgewalt, Herrn Raveaux. 2) Note des badischen Minister-Residenten Marschall vom 6. Sept., als Replif guf die Antwort der Tagsaßung auf die frühere Note. Der Vorort habe beschlossen , diese Note der Tagsazung vorzulegen. 3) Depesche des österreihishen Gesandten von Kaisersfeld vom óten September in Bezug auf ‘die in Mailand von Radeuky mit Beschlag belegten Waffen, womit einige \{hweizerische Kaufleute handelten. Im Juteresse der Ruhe und Ordnung wird diese Maßregel ge- rehtfertigt und die dereinstige Auslieferung der Waffen in Aus- sicht gestellt. Zugleich erhebt der Gesandte neue Beschwerden über angebliche völkerrechtewidrige Umtriebe der lombardishen Flücht- linge mit revolutionairen Tessinern im Kanton Tessin, besonders im Bezirk Lugano. Er hofft und erwartet die geeigneten Gegenmaßre- geln, und daß die Shwenz ihre Neutralität mit Ehren zu wahren wissen werde. Hinsichtlih des ersten Punktes soll den Ständen Kennt=- niß davon gegeben und der zweite über das Benehmen der Flücht- linge, als in Verbindung stehend mit der Note vou Radebky, dem Vororte überlassen werde. Folgt die Beratung deritaliuieshen Flüchtlings- Ange- legenheit, Vorerst wird ein Verzeichniß der Regierung von Graubündten über die den Flüchtlingen abgexommenen Waffen (bei 7000 Gewehre und 34 Kanonen, worunter 3 s{chweizerisde) mitgetheilt; ein solches von Tessin fehlt noch. Es sind folgende Fragen zu entscheiden: 1) über das Benehmen des Vororts in dieser Angelegenheit; 2) wem die Kosten der Truppen - Aufstellung in den Kautonen Graubündten und Tessin zur Last fallen sollen; 3) ob die Verpflegungskosten für die lombardischen Flüchtlinge ebenfalls der Eidgenossenschaft zu über= tragen seien; 4) was in Bezug auf die den Flüchtlingen abgenom- menen Waffen zu verfügen sei. _ Sitzung vom 12, September. Jn der heutigen 23sten Sibung der eidgenössishen Tagsaßung wurde das Ergebniß der Ab- stimmung über die neue Bundes=-Verfassung der Schweiz be- kannt gemaht, Als Haupt-Resultat ergiebt sih, daß dieselbe v on 157 Kantonen, welche nah der Volkszählung von 1836 eine Be- völferung von 1,897,887 Seelen repräsentiren, angenommen und von 65 Kantonen, welche zusammen eine Bevölkerung von 292 771 Seelcn repräsentiren, verworfen worden is. Von 437,103 stimm- sähigen Schweizer-Bürgern (d. h. ein Fünftel der Gesammt=Beyvöl- kerung) stimmten im Ganzen beiläufig 241,642, also mehr als die Hälfte. Es stimmten nämli (Freiburg inbegriffen) 169,743 für und (Tessin ganz dazu gerechnet) 741,899 gegen dieselbe. Es liegt nun ein Beschluß der Tagsaßung vor, betreffend die feierliche Erklä- rung über die Annahme der neuen Bundes - Verfassung der \{hweize= rischen Eidgenossenschaft, den 12, September 1848. Dieser Beschluß, wie ibn die Majorität der Kommission vorschlug, lautet :

,, Die eidgenössische Tagsaßung, nah Prüfung der Verbalprozesse und der übrigen Akten, welche in Betreff der Abstimmung über die Bundesver- fassung der schweizerischen Eidgenossenschaft, wie dieselbe aus den Beraihun- gen der Tagsaßung vom 15. Mai bis und mit dem 27, Brahmonat 41848 hervorging, aus sämmtlichen Kantonen an deu Vorort eingesandt worden sind; erwägend, daß zufolge dieser amtlichen Mittheilungen sich sämmtliche Kantone über die Annahme oder Verwerfung der erwähnten Bundes-Ver- fassung in der Weise ausgesprochen haben, wie solhes im Art, 4 der ihr angehängten Uebergangs - Bestimmungen ausdrücklich vorge- schricben erscheint; erwägend, daß aus der vorgenomtimnenen genauen Prüfung sämmtlicher Verbal - Prozesse über die in allen Kantonen statt- gehabte Abstimmung hervorgeht, es sei die in Frage liegende Bundes-Ver- fassung der schweizerischen Eidgenossenschaft von funfzehn ganzen Kantonen und einem halben Kanton, welche zusammen eine Bevölkerung von 1,897,887 Seelen, also die überwiegende Mehrheit der schweizerischen Bevölkerung und der Kantone, repräsentiren, angenommen worden z in Vollziehnng des Art. 2 der erwähnten Uebergangs-Bestimmungen, kraft welher der Tagsaßung ob- liegt, nach Prüfung der Abstimmungs- Ergebnisse zu entscheiden, ob die neue Bundesverfa]sung angenommen sei oder nicht, beschließt: Art, 1. Die Bun- desverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft, wie solche aus den Bera- thungen der Tagsaßung vom 15, Mai bis und mit dem 27, Brahmonat 1848 hervorgegangen, und nach Maßgabe des Artikel 1 der ihr ange- hängten Uebergangsbestimmungen in sämmtlichen Kantonen der Abstimmung unterstellt worden is, is anmit feierli angenommen und wird als Grund- geseß der schweizerishen Eidgenossenschaft erklärt, Art. 2; Gegenwärtige urkundliche Erklärung soll in Verbindung mit der angenommenen Bundes- Verfassung in uxrschriftlicher Fertigung in das eidgenössische Archiv nieder- gelegt, überdies in einer hinreichenden A:1zahl von Exemplaren gedruckt und durch den Vorort sämmtlichen Kantons - Regierungen zur allgemeinen Be- kanntmachung unverzüglich mitgetheilt werden. Art, 3. Die Tagsaßung wird die zur Einführung der Bundes-Verfassung erforderlichen des Due sofort von sich aus evi “or Also gegeben in Bern den zwölften Her monat des Jahres achtzehnhundert vierzig und acht.

é t. (O. V. A. Z.) Eben wird der Funfzehner- Bed a Bie ca ilatannte verkündigt dem Lande, daß die Tagsaßung die Annahme der neuen Büundes=