1848 / 145 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Í i j iträ Ungarn hwendig entstehen mußten, wiewohl die Beiträge, welche

E s Gútern lieferte, um dem Gesammtaufwand zu genügen, stets unter dem Verhältnisse der Volkszahl und den Hülfsquellen, welche die

i i g gerli blieben war, diesem reichgesegneten Lande verliehen hatte, ge H t E N Selivlsang der pragmatishen Sanction und des innigen Verban-

tonarchie bildenden Staaten finden sih nur während des sehr bewegten lezten vreßburger Reichstages selbst in den Verhandlungen vor, bei welchen jene Partei das Uebergewicht hatte, die späterhin das Staats- ruder ergriff und es noch jeyt fortfühtt, Die in den ersten Märztagen be- rathene Vorstellung über die Aufgaben des Reichstages, am 14. März 1848 von der Proceres - Tafel angenommen, enthielt unter den Vorschlägen zur Reform auf friedlihem Wege ausdrücklih das Verlangen, Se. Majestät der König möchte nicht blos Ungarn die öffentliche Rehnungslegung und ein verantwortlihes Ministerium gewähren, sondern auch durch Bewilligung constitutioneller Einrichtungen für die übrigen Provinzen der Monarchie die fräftige Verschmelzung mit demselben und den brüderlichen Einklang sichern.

„Leider sind die Mitglieder der ungarischen ständischen Deputation, wie sie mit dieser Vorstellung nah Wien kamen, von diesem Geiste der innigen Verbrüderung abgewichen, indem sie bei ihrem Verlangen nach einem ver- antwortlichen unabhängigen Ministerium dasselbe auch für die Departements des Handels und der öffentlichen Arbeiten, für das Kriegswesen und die Finanzen in Anspruch nahmen, ohne hierbei die Beziehungen zu den übri- gen Ländern der Monarchie zu beachten, denen bereits am Tage vor der Ankunft der ungarischen ständischen Deputirten, nämlich mit dem Patente vom 15. März 1848, die Constitution verliehen war.

„Die Verhandlungen der ungarischen Stände-Deputation hatten zuerst nur die Berufung des Grafen Ludwig Battyany zur Bildung eines Mini- steriums bewirkt, welcher Minister zwar mit dem Rundschreiben vom 17ten März 1848 an alle ungarischen Jurisdictionen seine Wirksamkeit begann, das Ministerium selbs aber nicht früher als am 7. April 1848, wo die Allerhöchste Ernennung der einzelnen Minister erfolgte, definitiv zu Stande brachte.

„Vorher schon, nämlich mit der Allerhöchsten Entschließung vom 17ten März 1848, war die Errichtung eines verantwortlichen Ministerrathes in Wien angeordnet, und mit Allerhöchster Entschließung vom 20, März 1848 für die einzelnen Departements wie für jenes des Aeußeren und des Han- dels, des Krieges und der Finanzen waren verantwortlidße Minister er- nannt,

,„„Dieses in Wien befindliche Ministerium hätte aber wohl nur dann einen bestimmenden Einfluß auf die Stellung nehmen können, in welche Ungarns Rathgeber der Krone dieselbe zu den nicht ungarischen Ländern zu bringen suchten, wenn bei der Schaffung eines eigenen verantwortlichen ungarischen Ministeriums jene Verhältnisse gebührend ins Auge gefaßt wor- den wären, welche die Einheit der Bestandtheile der Monarchie zu sicheren ermochten.,

,„Mit dem Allerhöchsten Handschreiben an den Erzherzog Palatin vom - April 1848 wurde zwar die Nothwendigkeit und staatsrechtliche Verpflich- tung geltend gemacht, vermöge welcher eine Scheidung der ungarischen Fi- nanzen nicht obne billige Ruckfsihtsnahme auf die Theilung der gemeinsa- men Staatsschuld stattfinden könne.

„An demselben Tage war aber schon, wie dies bereits zuvor mit aller Anstrengung der herrschenden Partei eingeleitet war, ein eigener ungarischer Finanz - und Kriegs - Minister eingeseßt, und es konnte daher nur in der Rücknahme dieser Maßregel oder in der Festsepung eines beschränkteren Wir- fungsIreises für diese beiden ungarischen Ministerien ein Ausweg gefunden werden, um der Bedeutung der pragmatischen Sanction keinen Abbruch zu thun,

„Die an demselben Tage, den 7. April 1848, erfolgte Genehmigung des ungarisch - ständischen Vorschlages , zur Deckung der Erhaltungskosten Allerhöchsten Hofes, der Diplomatie und der zu den ungarischen Truppen erforderlichen verschiedenen Corps gegen nachfolgende Einrehuung an die Gesammt-Finanzen zu entrichten, ließ noch eine Hoffnung zurück, daß die nachfolgende Ausgleichung zwischen den in Wien befindlichen Central-Finan- gen all jenes hinwegräumen werde, was auf den Verband der zur Monarchie gehörigen ungarischen und nicht ungarisben Länder lockernd einwirken könnte,

„Mit dem Handschreiben v 10. April 1848 an den Erzherzog Pa- latin wurde auch ertlärt, daf ilnabme der Militair - Gränze an der Beschickung des Reichätages durch Deputirte die innere Militair-Verfassung der Militair - Grän beirre, sondern deren Aufrechthaltung für die Sicherheit der Monarchie sowobl, als des Königreihs Ungarn unausweich- lih gefordert und so ¿rändert bleiben werde, als hierin nicht die

; 1g Sr. Majestät anders verfügen werde.

e oben erwähnten Allerhöchsten Beschlüsse sür die österrei- hen Staaten einige Gewähr für die Beachtung ihrer Znteres- n u? s gemeinsamen Staatsverbandes zu bieten schienen, so liegt au noch in der Vorrede des leßten preßburger Reichstag8-Gesezes vom 11, April 1848 ein Stüßpunkt, daß hierin feierlih von der Aufrechthaltung der ge- sesliwen Verhältnisse gesprochen wird, welche durch die pragmalishe Sanc- ion cine unlösbare Verbindung Ungarns mit den übrigen österreichischen Ländern begründen, Allein schon die folgende Bestimmung des 111. Arti- tels §, 2, daß der Erzherzog Palatin in Abwesenheit Sr. Majestät die voll- zichbende Gewalt ausübe, enthält einen Widerspruh mit der zugleich in das Gescg aufgenommenen Erklärung, daß die Einheit der Krone und der Ver- band der Monarchie unversehrt aufrecht erhalten werde, indem diese Ueber- tragung eines Theils der Königlichen Macht auf den Erzherzog Palatin zu widersprehenden Handlungen des ungarischen und nicht ungarischen Mini- steriums führen und die Einheit der Monarchie stören und gefährden muß.

„Die wenigen geseßlihen Bestimmungen des gedachten Reichstagsge- seßes lassen es im Unklaren, ob die Finanz - und Kriegs-Minister der un- garischen Regierung das ganze Gebiet des gewöhnlich so bezeihneten Ver- waltungSzweiges oder nur jene Gegenstände umfassen werden, welche ledig- lich das Königreich Ungarn allein angehen, während die mit den übrigen Ländern der Monarchie gemeinsamen Juteressen noch von einer in Wien befindlichen Centralgewalt geleitet würden, Namentlich war die Unterord- nung der Militairgränze unter das ungarische Ministerium der Landesver- theidigung im Gesetze nirgends ausgesprochen, Allein mehr als das Reichs- agégeseg verlangte, und gegen die vorausgegangenen Königlichen Befehle, ward später auf möglichst vollständige Absonderung von der Centralgewalt der Monarchie bingearbeitet, und der Ueberblick dessen, was die ungarische Regierung seit der Erlassung des Reichstagsgesezcs vom 11, April 1848

,

des der die V

Gesesgebung

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2 4+ Sekanntmachungen. | [553] i Subhastations-Patent.

Das im Sternberger Kreise der Neumark belegene Vorwerk Spiegelberg nebst Zubehör, abgeschäßt von der Neumärkischen Ritterschafts - Direction auf 6338 Thlr. 4 Sgr. ck Pf., soll

am 20, März 1849, Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Ober-Landesgerichts-Assessor Thiem, im Justructions-Zimmer des Ober-Landesgerichts hier- | selbst öffentlich verfaguft werden. Die Tare und der neueste | Hypothekenschein sind in unserer Registratur einzusehen, |

Frankfurt a. d, O., den 8. August 1848. |

Erster Senat des Königl. Ober - Landesgerichts,

[625]

[554] Bekanntmachung,

Das im Dt, Croner Kreise belegene freie Allodial- Rittergut Schroß Nr. 352, am 11, September 1847 landschaftlich auf 31,199 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. abgeschäßt, foll am 27, Februar 1849,

Vormittags um 11 Uhr, durch Herrn Ober - Landesge-

Realgläubiger , rianne Ludovifka

richts - Rath Roloff an hiesiger Gerichtsstele Schulden | vorgeladen, halber in nothwendiger Subhastation verkauft werden, Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur | [623]

einzusehen, 7 Zu diesem Termine werden folgende Hypothekengläu- biger, deren Aufenthalt unbekannt ift, 1) der Gutsbesizer Friedrich GBeerds, vormals zu Ziethen bei Anklam, odex, falls er verstorben ift, jeine Rechtênachfolger,

ewesene,

4P

| 2) die Oekonomen Carl Horn, Daniel Horn und Hans Horn, hierdurch mitvorgeladen. Marienwerder, den 14. August 1848, Königl, Ober -Landesgericht.

Oeffentlicher Verkauf.

Cöslin, den 14, September 1848, Erster Senat des Königlichen Ober-Landesgerichts. Die im Lauenburgschen Kreise E Gutsantheile

Groß Lüblow B. und D., landscha

resp. 2675 Thlr. 27 Sgr. Pf, | und zusammen 5732 Thlr, 17 Sgr. 10 Pf,

ufolge der nebst Hypothekenschein in unserem dritten

Bürèäit einzusehenden Taxe, sollen am 18, April 1849, Vorm, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden, Die ihrem Leben und Aufenthalt nah unbekannten

Johann Joseph von Mah und Ma-

von Mach, werden hierzu öffentlich

Nothwendiger Verkauf. Land- und Stadtgericht Marienburg, Das dem Bürgermeister C, F. W, Pudor gehörig dem Aron Müller aus Altmark für 13,000 | 71 hlr, zugeshlagene, in Wernersdorf No. 1. Liu. A. belegene Grundstü, abgeshägt auf 8602 Thlr, 23 Sgr, f zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingun-

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unternahm, zeigt bereits die Gefahren, in welhe die Monarchie durch die Beengung der Wirsamkeit der Organe für die Wahrung der Central - Jn- teressen gerathen ist, (Fortseßung folgt.)

Ergebnisse der englischen Postreform.

Die Einführung des Penny-Porto in England war ein gewagtes und kühnes Experiment in der sozialen und fommerziellen Oekonomie des Landes, desen Erfolg zweifelhaft erschien, welhes aber jeßt, nachdem dieser sichtbar geworden is, als eine der wohlthätigsten Re- formen der Zeit gepriesen wird. Diese Wohlthat besteht nicht s\o sehr darin, daß man jeßt für einen Brief von der \chottischen nah der englischen Hauptstadt statt der früheren 135 Pce. nur 1 Penny zahlt, sondern vorzüglih darin, daß mit dieser Einrichtung ein großes Prinzip der Erleichterung des Verkehrs anerkannt wurde und der Gewinn in sozialer wie fommerzieller Beziehung gleih_ hoh steht. Vor einigen Tagen sind dem Parlamente die Nachweise über den Postbetrieb in England seit Einführung der Reform vorgelegt wor den, und es läßt sich daraus entzehmen, in welhem Umfange das Land sihch der Erleichterung der Mittheilung bedient hat. Die statisti- hen Angaben über die Vermehrung der abgesandten Briefe, deren steigendes Verhältniß als eine entsprechende Steigerung der sozialen und fommerziellen Vortheile angesehen wird, müssen also die Einwir= fung der Reform auf die uationalen Gewohnheiten, den Charakter und die Handels-Jnteressen des Landes därthun. Bestimmte Erfolge lassen sich natürlih nicht angeben, und der Spekulation is hier ein weites Feld geöffnet, aber desto siherer läßt sich der Gegenstand selbst durch statistishe Angaben beleuchten, über die fein Zweifel be stehen kann. : : |

Die erste Nahweisung des Parlamentberihts zeigt die Anzahl der portopflichtigen Briefe, welhe durh das londoner General-Post- Amt seit der ersten allgemeinen Einführung der Porto - Ermäßigung am 5. Dezember 1839 gingen. Die Zeit wird in Perioden von vier Wochen eingetheilt, und es wird zwischen bezahlten, unbezahlten und gestempelten Briefen unterschieden, Der Kürze halber theilen wir die Zahlen für die ersten vier Wochen jedes Jahres wie folgt

mit: Es sind abgesaudt worden an Briefen in den vier Wochen bis

] unbezahlt. bezahlt. gestempelt. Summa. um 2, “ta, 1840! 1,5964134 509/847 2,102,281 » 2. Jan. 1841: 333,433 1,974,684 2,047,120 4,355,237 » Lal, A842: 411.335 2,188,097 260/7,205 5.207,297 » A0 al: 1949 : 312 839 2431201 2972,008 09,710,898 » 27. Fänt 18441 433.270 2,024270 3,079,418 6,037,526 » 25¿ Fan. 1845; 501,519 2,613,848 3,681,926 6,800,293 » 24. Jan. 1846: 551,461 2,899,306 4,435,966 7,886,733 » 23, Jan. 1847: 448,838 3,057,257 4,905,674 8,411,769 » 22. San. 1848: 435,286 3,092,570 4,990,576 8,536,432

Die Anzabl der abgesandten Briefe hat sich hier also in diesem Jahre gegen das Jahr 1840, als das Porto erst auf 4 Pce, redu- zirt war, vervierfacht, und gegen 1841, als das jeßige Penny-Porto schon seit einigen Monaten eingetreten war, fast verdoppelt. Gegen das Jahr 1839, als das alte hohe Porto noch erhoben wurde, stellt sich das Verhältniß folgendermaßen: Jn vier Wochen des Jahres

expedirt wurden unbezahlt bezahlt in Summa 1839 1,358,651 263,496 1,622,147 Briefe 1848 453,286 3,092,570 8,536,432 »

Die nächste Nachweisung ist die wichtigste, da sie die Wirkung der Portoreduction für das ganze Vereinigte Königreich in einer Tc= belle zeigt, welhe die Anzahl der im Vereinigten Königreich in einer Woche jedes Monats seit dem November 1839 (vier Wochen vor Einführung der Reform) bis guf die gegenwärtige Zeit aufweist, Es wurden aufgegeben an Briefen in der Woche, welche endete mit dem

England u. Wales. Jrland. Schottland. Summa. 24. Nov. 1839: 41,252,977 479,931 153,065 41,585,973 03. Sebr, 18407 92495776 349928 353988 3199 637 24. Jan, 1841: 2017 220 3590055 83802122 36840983 23. Jan. 1842: 83,214,465 421,273 423,245 4,058,683 22. Zan. 1843: 3,342,910 462,148 445,132 4,250,196 24. Fan. 41844: 30044 487,998 494,058 4,521,752 21. Zan. 1845: 83,995,041 532,146 513,955 5,041,142 21. Jan. 1846: 4,619,699 635,687 587,023 5,832,409 21, Jan, LC4/t 4,500,979 672977 615598 6426/9554 21. Jan. 1848: 5,064,532 672,829 645,580 6,382,941

Es geht also aus dieser Nachweisung hervor, daß die Anzahl der abgesandten Briefe in England sich um 400 pCt., in Jrland um 374 pCt., in Schottland um 421 yCt. und durchschnittlich im ganzen Vereinigten Königreich um 400 pCt. zugenommen hat,

Die übrigen Nachweisungen enthalten die finanziellen Ergebnisse der Reform. Hierbei is indeß sogleih auf einen Jrrthum aufmerk- sam zu machen, in welchen alle diejenigen und namentlih die Gegner der Reform verfielen, die den ausgesprochenen Erwartungen der ur- sprünglichen Urheber derselben einen anderen Sinn unterlegten, als sie wirklich hatten, Die Berechnung dieser stellte nämlich als ganz gewiß in Aussicht, daß die Brutto-Einnahme des Penny-Porto?s in ungefähr zehn Jahren der früheren, unter dem alten System gewon- nenen Einnahme gleihkommen werde. Aber ste bemerften zuglei, daß, da die vermehrte Anzahl der zu besorgenden Briefe das Ge- {äft bedeutend erweitere, nothwendigerweise auch die Ausgaben da=- für wachsen werde, so daß die Netto-Einnahme nicht gleihen Schritt

Civil - Senat, [469]

zeß eröffnet worden.

tlih geshägt auf |

schweigen auferlegt.

10 Uhr, Jnowraclaw, am 26, Mai 1848,

[399]

Pf., soll

gen im 111. Büreau einzusehenden Taxe, \oll in termino den 3, April 1849, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle resubhastirt werden,

Edt fg BV or ladung | Ueber das Vermögen des Kaufmanns Abraham Mar- cus Cohn hier ist am heutigen Tage der Konkurs-Pro-

Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche an die Konkursmasse steht am 4, Oktober c., Vormittags um 9 Uhr, vor dem Herrn Ober-Landesgerichts-Assessor Meißen im Parteienzimmer des hiesigen Gerichts an. 006» 20: 2 40:7» | Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit | seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Still-

Königl, Preuß, Land- und Stadtgericht,

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 15. Mai 1848. Das dem Schiffbaumeister Friedrih Wilhelm Kamm- holz gehörige, hierselb am Schiffbauerdamm Nr, 28 und 29 belegene, im Hypothekenbuche von der Frie- brihs - Wilhelmsstadt Vol. 10, Nr. 204, verzeichnete Grundstü, gerichtlih abgeshägt zu 8145 Thlr, 5 Sgr.

am 13, Dezember 1848, Vorm, 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

mit dem Brutto-Ertrage halten könnte. Diese Vermuthung hat si, wie aus den jeßigen Nahweisen hervorgeht, durhaus bestätigt, Die Brutto =- Einnahme des Jahres 1839, des leßten Jahres unter dem alten System, war 2,390,763 Pfd., die Verwaltungs-Kosten betrugen 796,999 Pfd., und die Netto-Einnahme war demna 1,633,764 Pfd. Im Jahre 1848 isst der Brutto-Ertrag bereits gestiegen auf2,181,016 Pid., aber die Verwaltungs-Kosten sind bis auf 1,196,520 Pfd. an- gewachsen, so daß die Netto - Einnahme nur 984,496 Pfd. beträgt. Doch man wird bemerken, daß diese Einnahme seit 1840, dem ersten Jahre der Reform, bis jeßt sih fast verdoppelt hat. Die Nachwei- sung giebt folgende Zahlen :

Brutto-Ertrag. Kosten der Verwaltung. Netto-Einnahme. 1839 2,390,763 Pfd. 756,999 Pfd. 41,633,764 Pfd. 1840 41,359466 » 858,677 » 560,789 » 1844 41,499418 » 938,168 » 561,249 » 1842 19/8.145 » 977,504 » 600,641 » 1843 41,620,867 » 980,650 » 640,217 » 1844 1,765,067 » 985,110 » 119,957 » 1845 1,887,576 » 1,120,094 » 761,982 » 1846 1,963,857 » 1,138,745 » S112 » 1847 2489016» 1,196,520 » 984,496 »

Die auffallendste Steigerung zeigt sih indeß in der Nahweisung der Geldsummen, welche von einem Orte des Königsreichs zum an=- deren nach der Porto - Ermäßigung mittelst Anweisungen durch die Postanstalten übersandt worden sind, Es fönuen nämlich kleinere Geldbeträge bis zu 5 Pfd, Stk. gegen Erlegung des Porto's dafür bei der Post eingezahlt werden, mit der Anweisung, dieselben dem Adressaten zuzustellen. Bis zum 20. November 1839 wurden für solhe Geldanweisungen bis zum Betrage von 2 Pfd. 6 Pce, und für größere Beträge bis zu 5 Pfd. 1 Sh. 6 Pce. an Porto be- zahlt, Bei der Reform wurde dies Porto auf 3 und resp. 6 Pce. ermäßigt, Dies hat für England und Wales zu folgenden Resulta- ten geführt. Jn den nachfolgenden, jedesmal mit dem 5. April en- denden Vierteljahren hat betragen :

Anzahl der Geldanweisungen; Jm Betrage von

6, April: S809. tes 34,623 Psd. 92,734 Pfd.

») 1840 ¡i44. 1471090 ny cs 237,790 »

» 1844 A E 1 e Lis ASEDLEE »

» 1842 eo. S 5, i ch » ooo [ch2 Md »

» I T 2,155, »

»» 1 E O » 2,425,426 »

» O as Lo N 2,742 490 »

» L u + c 1,425,488 » G O U

» E, E 3,202,022 6; Januar: 1848 56 ¿s 1/7486,803:. »1: 7,473 3,047,528 »

Jn einem einzigen Vierteljahr i also nah neun Jahren die Summe der kleinen, nicht über 5 Pfd. St. betragenden Geldsendun=- gen in England und Wales von 92,734 Pfd, auf 3,547,528 Pfv. gestiegen. Jn London allein haben in demselben Zeitraum diese Geldsendungen zugenommen von 17,401 Pfd. bis auf 797,042 Pfd.

Die Post-Reform in England hat nach allen diesen Ergebnissen die fühnsten Erwartungen übertroffen,

Eisenbahn - Verkehr. Berlin-Stettiner Eisenbahn. Die Frequenz in der Woche vom 10, bis inkl, 16, September 1848 betrug auf der Hauptbahn 6227 Personen. Im Monat August cr. betrug die Frequenz auf der Hauptbahn : 29,351 Personen, wofür einge=-

nommen wurhêw. „6,5: «.-90,398 Mihly. 44: Sar, 3 Ph 93,465 Ctr. Passagier=, Eil=- und Frachtgüter T died ott, 16,962 » e 8 G ROOA I e 2400 Bi» 8 » Sun 4A 12 0 9 Jm Monat Augnst 1847 wurden . MIIGEUOMNIBEN 4 ebens Ce bs s 56,943 Rthlr. 2 Sgr. 8. Pf. Weniger eingenommen im Monat Uu LO4dS i 35 Aa » 20 F

Einna ‘m e der Leipzig-Dresdener Eisenbahn-Compagnie vom 1. Aprtl bis mit 30. Juni 1848.

Sür 430,464 PoUonen ees ers oe 93,561 Rthlr. 94 Sgr. » Fracht, Brutto=Einnahme.…..….... 04009 » QIES p » bo, von der Königl. Post... L 8 a » E S762! Q » die magdeburger Bahnstrecke .….... 1092 » 2 9 U, 168,763 Rthlr. 18 Sgr,

Leipzig-Dresdener Eisenbahn-Compagnie.

Die unbekannten Real-Prätendenten werden hierdurch unter der Verwarnung der Präklusion öffentlich vorgeladen,

Landwirthschaftlihe Lehr- Anstalt [564] zu Brösa bei Baugzen,

Der Lehr-Kursus für das Winter-Halbjahr 1848—49 beginnt mit dem 16, Oktober 1848 und schließt mit dem 13. April 1849,

Den Unterricht in den Naturwissenschasten, unte: be- sonderer Berücksichtigung der Agrikultur - Chemie, leitet Herr Dr. Wolf, Aerbau, E Obst- und Gar- tenbau, landwirthschaftliche Buchsührung, Betriebslehre, landwirthschaftlihe Rechts - und Geschäftskunde trägt vor: E, Stöckhardt, Thierheilkunde: Thierarzt Wit - tig. Mathematik; Pastor Räde. Wiesenbau und Tech- nologie: Conducteur Voigt und Kommissar Pohlen z, Feldmessen und Situationszeichnen: Förster Schöne.

Jn den Freistunden haben sih die Besuch:nden mit aller in der hiesigen Wirthschaft vorkommenden Arbeit vertraut zu machen und die ihnen übertragenen Hülfs-

i ihren. "ib iges Pensionsgeld 200 Thlr, halbjähriges 125 Thlr, Je zwei und zwei Besuchende erhalten ein Zim- mer, Wer ein solches allein wünscht, hat dasür halb- jährig 20 Thlr. mehr zu entrichten,

Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete entgegen. Milzergut Brösa bei Baugen (Königreich Sachsen), am 24, August 1848,

Pater È, Stökhardt, als Vorsteher,

Taxe und H9-

Das Abonnement beträgt: 2 Nthlr. für ahr. 4 Rie P Pijaso 8 Athlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei cinzelnen Lummern wird der Bogen mit 2: Sgr. berechnet.

Me 145.

VBreußischer

faats-Anzeiger.

Alle Po|- Anstalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Ærxpedition des Preuß. Staats- Anzeigers : Behren-Straße Ur. 57.

Berlin, Dienstag den 26, September

1848,

: H

Amtlicher Theil. De utschland.

Bundes-Angelegenheiten. Frankfurt a. M, 83. u, 84. Sipung

der deutshen National - Versammlung. dem Badischen. Baden. ter Anführung Struve's, Schleswig-Holstein, Kiel, ung. ernannte Jmmediat- Kommission, nemark,

Truppen - Bewegungen na

A usland.

Desterreih. Venedig... Waffenstillstands - Gerücht.

Frankreich. Nattonal - Versammlung, General Cavaignac und seine Negierung, den Parteien.

Großbritanien und Arlaud, London, Bankdividende. Jrland.

Handels - und Börsen: Nachrichten.

Paris,

T E

Amtltlicher Theil.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Post - Direktor Gürtler zu Jauer und den katholischen Pfarrern Kn oblich zu Neustadt und Sch uh zu Roben, im Regie- rungs-Bezirk Oppeln, den Rothen Adler - Orden vierter Klasse; so wie dem Stadtförster Jaeger zu Langensalza und dem Polizei- RUIENAN H. J. Moll zu Köln das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleiben,

Ab

6 ereist: Der Ober-Präsident der Provinz Schlesien, Pin- er, nd

Breslau.

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

LBundes-Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 22, Sept, (O, P. A. Z.) 83ste Sißung der verfassunggrbenden deutschen Reichsversammlung. Berathung über den Naneens des Vüreaus durch den Schriftführer, Herrn von Möring, erstatteten Bericht, die Heizung und Beleuch- tung der Paulskirche betreffend. Fortseßung der Berathung über die Grundrechte des deutshen Volks, Der Vorstßende, H. von Ga= gern, eröffnet die Sißung um 9; Uhr und bringt, nah Erledigung einer unerheblichen Reclamation gegen das Protokoll, die Austritts- Anzeige der Abgeordneten Herrmann aus Sachsen und Keim qus Bayreuth zur Kenntuiß der Versammlung, mit dem Bemerken, daß das Justizministerium mit der Einberufung der Ersaßmänner, auch für die durch den Tod aus der Reihs-Versammlung geschiedenen Ab= eordneten von Lichnowsky und von Auerswäld, beauftragt werde, Die Namen der Mitglieder der zur Entwerfung einer Ansprache an das deutsche Volk niedergeseßten Kommission werden verlesen und die Er- gebnisse der Ergäuzungswahlen für den Geschäftsordnungs - Ausschuß ( Naumann, Langerfeldt, Kirhgeßner, Wachsmuth, Tafel aus Stutt= art), für den Wehrauss{chuß (von Beisler) und für den volkéwirth= fhaftlichen Ausschuß ( Makowiczka und Czöruig), so wie neue Eingänge für den Flottenbau bekannt gemack&t, unter welchen leßteren die Summe von 6000 Fl. als Ertrag einer im Königreiche Hannover veranstalteten Sammlung sich befindet. Der Präsident theilt ein Schreiben des Ministers des Jnnern con Scmerling mit, worin der National - Versammlung von dem durch den Reichoverweser an das deutsche Volk auf Grund der lebten Ereignisse gerihteten Aufrufe Kenntuiß gegeben wird. Dieser Aufruf wird sofort laut verlesen. Eine weitere Anzeige des Präsidenten betrifft die bereits stattgefun- dene Bildung eines Comités aus Abgeordueten der Versammlung zur Einsammlung von Beiträgen zur Ünterstüßung dürftiger Hinter- lassener der am 18. September Gefallenen. Der Reichs - Finanz- Minister Duckwiß i in dem Falle, aus Mangel an Fonds in der Reichókasse, der National - Versammlung einen Entwurf zu einer Um- lage von 120,000 Fl. zu mahhen, behufs der Bestreitung der Aus- geen für die Reichsversammlung und für

i E. 4 die Centralgewalt, ml dem beigefügten Wunsche ,

daß über diesen Gegenstand

babigs# beschlossen werden möge, Eine zweite Vorlage dés Achs - Ministers Dudckwiß bezieht sich auf die künftige

Fandels- und Zollverfassung Deutschlands, wv Hand ans Werk gelegt werden nüsse, igung des Vaterlandes herbeizuführen,

Die Zeit sei gekommen, um die kommerzielle Ei- Vieles sei eingeleitet wor-

Aus Baden und Heidelberg, Einfall von Freischärlern un- Verhandlungen der Landes - Versamm-

Bekanntmachung der provisorischen Regierung gegen die neu Eröffnung des Verkehrs mit Dä-

Vertrauené - Votum für Bewegung unter

Der sardinische Gesandte,

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den und entworfen; allein es könne niht weiter gebaut werden, ohne | daß die National-Versammlung die Grundsähe vorerst billige, welche | das Ministerium in dieser Sache anzuwenden gedenke. Diese Grund- | säße, ohne deren Feststellung weder dên Gesandten Instructionen er-

theilt, nod) auch Friedens-Unterhandlungen mit Dänematk zu Stande

| gebracht werden fönnten, seien etwa folgende: Die größtmögliche, | auf Gegenseitigkeit gegründete Freiheit des Handels und der Schiff- | fahrt; Einrichtungen im Zollwesen, welche die Repressalien fremder Nationen unzulässig machen; eine Schifffahrts-Geseßgebung mit Be- | rücksichtigung der Gesammt-Nationalität deutscher Schiffe; möglichste | Schonung der Haudelsbeweguugz Befreiung des Verkehrs und der | Transportmittel von den seitherigen Hemmnissen; Berücsichtigung des Verkehrs im Jnnern und Schuß der deutshen Jndustrie nah“ Außen bei Feststellung des Zolltarifs, Den Anfang zu dieser Neugestal- tung bilde die Umwandlung und Ablösung der einzelnen Staaten- Verträge in Bezug auf Handel und Schifffahrt in Reichsverträge und die Aufstellung cines umfassenden Reglements für den Konsu- latêdienst. Hierzu sei vor Allem die Errichtung eines Central- puuktes für Handels- und Zollgeseßgebung und eine Regelung des Verbältnisses des Handelsministeriums zu den betreffenden Ausschüs= jen nothwendig. Beide Vorlagen werden durch den Präsidenten, die eine an den Aus\huß für Finanzen, die andere an den Ausschuß für Volkswirthschaft verwiesen. Wernher von Nierstein verliest Na- mens der resp. Kommission den Entwurf der in der gestrigen Sihung beschlossenen Ansprahe der Reichsversammlung an das deutshe Bolk, | Derselbe lautet : „An das deutshe Volk! Das deutsche Volk hat in freiester Wahl die Männer erkoren, welche die Freiheit für Alle und die Einheit des Vaterlandes gründen sollen. Niemals war einer Ver= sammlung eine größere, nie eine s{hwierigere Aufgabe gestellt, als der deutshen National - Versammlung, Jm Drange der Ereignisse von verschiedenen Forderungen bestürmt, {ritt sie dennoch, das Ziel im Auge, beharrlich voran, Mochte nicht jeder Beschluß Alleu ge= fallen, mochte manche Entscheidung auf sich warten lassen: es wurde doch Wichtiges glücklich vollendet. Die einheitliche Regierung für das „gesammte Deutschland wurde geordnet, den Rechten des Volks eine feste Grundlage bereitet, der fünsfrigen Verfassung des einigen Vaterlaudes kräftig vorgearbeiiet, Aber das Uner- hörte is gesheben, Man hat, es gewagi, Beschlüsse der National-

Versammlung als hochverrätherish zu bezcihnen. Man hat sih er= frecht, den Reichstag zu überfallen, Der Aufruhr hat id offen um den Sib der Versammlung und in den “Straßen der Stadt erhoben. Abgeordnete, welche gewissenhaft und muthig ihre Ueberzeugung ver- traten, sind grauenvoll gemordet worden. Die Nationale Wertanme lung, welhe mit Trauer und Entrüstung auf das Geschehene hin- blickt, fühlt si gedrutigen, bei so ernsten Ereignissen ein Wort an das deutsche Volk zu richten. Sie vertraut, das; das deutsche Volk seine Freiheit in der Freiheit seiner Vertreter ehre und nimmer dulde, daß Bedrohung oder Gewalt die Unabhängigkeit der Rede und der

Abstimmung beschränke. Sie is gewiß, daß das deutsche Volk niemals Anderen, weder Einzelnen noch Vereinigungen, gestatten kaun, ihren Willen an die Stelle dessen zu seßen, was sie, die Beausftrag!e der gesammten Nation, beschließt. Sie weiß, daß das deutsche Volk Niemanden als ihr das Necht zugesteht, die Verfassung Deutschlands zu begründen. Deut- hes Volk! Wir werden nicht ablassen, Deine Freiheit zu \chirmen und ihr eine sichere Stätte im Vaterland zu bereiten. Nichts soll uns hindern, den Bau der deutschen Einheit zu volleuden., Mögen Geinde, von welcher Seite immer, uns bedrohen, wir werden stehen wie Ein Mann, wenn es gilt, unser Recht zu wahren, und nicht wer= den wir von den Pläßen weichen, die uns überwiesen sind, bis Deutsch= land si geeinigt hat in freier Verfassung, Die deutsche National-

Versammlung.“ Der Präsident verliest einen bereits in der leßten Sibung übergebenen Antrag Schaffrath's und Genossen, folgenden

Inhalts: „Jn Erwägung, daß die Centralgewalt nur eine Vollzie- hungsgewalt, dagegen kein Geseßgebungsrecht hat, in Erwägung, daß Ausnahmsregeln einer Schreckensherrschaft nur bei großen Gefahren zu ergreifen sind, in Erwägung, daß die Unruhen iu Frankfurt nur von einer kleinen Anzahl s{chlecht Bewaffneter ausgegangen, in Er- wägung, daß durch die getrofsenen Maßregeln die freie Berathung der Versammlung, so wie Handel und Verkehr, besonders bei obwal= tender Meßzeit, gehemmt werden, beschließt die National -= Versamm- lung die sofortige Aufhebung des Belagerungszustandes und des Kriegsgeseßes oder Standrehts in der freien Stadt Frank- furt, so wie die Mittheilung dieses Beschlusses zu dessen Ausführung an das Reichs - Ministerium.“ Die Begründung der Dringlichkeit dieses Antrags wird als nicht zulässig erkannt. Es wird zur Tagesordnung geschritten, von Möring erstattet Namens des Büreau's Bericht über die zur Heizung und Beleuchtung der Paulskirhe eingegangenen Pläne, deren Anzahl auf sechs \ich beläuft, Der mit diesem Berichte verbundene Antrag lautet: Die National - Versammlung wolle vor Allem ihren Dank sämmtlichen Herrn Offerenten für die Bereitwilligkeit aussprechen, womit sie das Büreau in diesem Geschäfte unterstüßt z ferner das Projekt der Warn= wasserheizung des Herrn Bierher aus Köln genehmigen, und das

Büreau ermächtigen, den betreffenden Kontrakt zur Ausfüh= rung abzuschließen; ferner dem Büreau ven Auftrag ertheilen, in Vetreff der Beleuhtung mit dem Offerenten zu verhaudeln,

und sein Projekt genehmigen. Nachdem Reichard, Löw und Jordan aus Berlin über diesen Gegenstand gesprochen , faßt die Versammlung den Beschluß, die weiteren Verfügungen in dieser Angelegenheit dem Büreau zu überlassen. Jn der Fortsepung der allgemeinen Diskussion über Art. 1V. hat das Wort Reikharb aus Boißenburg: Während Frankfurt in Belagerungs - Zustand sich befindet und wir hier beisammen sind, um das Wohl des Volkes zu berathen, will ih es versuchen, über die Angelegenheiten der Volké- schule zu sprechen. Unzählige Klagen und Bittschriften sind in dieser Beziehung eingegangen, welche theils durch innere, theils durch äu- ßere Uebel hervorgerufen worden sind. Ein Grundübel in der Volks- schule is, daß die Jugend allzusehr für den Himmel, weniger aber für den Staat vorbereitet wird, und daß der Unterricht in den Volks- shulen wohl auf Gedächtnißdinge, nicht aber auf Bildung des Ver-

standes und des Urtheils sih erstreckt. Wirst man einen Bli in die re- ligiösen Lehrbücher, so sollte man meinen, die Nation sollte zu einer Schoar von Theologen und Konsistorialräthen erzogen werden. ilnsere Volfs=- \hule is \hlecht, zu {lecht für Deutschland. Cousin?s Lob i nur ein Beweis, daß unsere Schulen besser, als jene Frankreihs sind. Ein anderes, weniger günstiges Urtheil haben die praftishen Englän- der über unser Schulwesen gefällt, Leider steht in Deutschland die Volksschule unter dem Triumvirate des Staats, der Kirche und der Gemeinde. Dieses Verhältniß is Sklaverei, wenn auch eine klassische, da im Alterthume die Erziehung der Jugend den Sklaven über- geben war. Die Gemeinde betrahtet den Lohn der Lehrer als ein großes Almosen. Wehe dem Lehrer, der niht den Glaubeu seines Inspektors hat. Die Klagen der Volksschullehrer haben ein sehr altes Datum. Der Polisteistaat wollte sie niht hören; er unterdrüdte die Lehrer - Vereine und legte sein Veto auf weitere

Klagen. Der Redner entwirft ein Bild von dem Zustande des Schulwesens in den Einzelstaaten und s{ließt \sich allen

jenen Anträgen an, welche eine Besserstellung des Lehrerstandes bc- zweden. Hoffmann aus Ludwigsburg is für Art. 1V. nah dem Berfassungsentwurf und bekämpft den Antrag des Ausschusses für das Schulwesen, dessen Weg ein verderblicher sei. Der Staat ist ein Paradies des Despotiomus, nimmt er die Schule ín seine Hand. 24,000 Unterschriften haben si gegen diese Ansicht erklärt. Osteu=- dorf aus Soest will den Shluß der allgemeinen Debatte, damit die Versammlung um so rascher über die Berathung der Grundrechte hinweggehen könne. Löw aus Magdeburg is weder für unbedingte Trennung, noch daß dieseibe da nicht eintrete, wo solche nothwendig ist, Jede kirchliche Pädagogik auf dogmatischer Grundlage, und die Ueber- lassung der Schulangelegenheiten an die Gemeinden if verwerflih, Der Redner stellt den Antrag : „Die Schulgeseßgebung ist Sache der gescbge=- benden Körperschaft des Staates ; die Geistlichkeit hat kein Anrehk auf die Beaufsichtigung der Volksschule; Unterricht zu ertheilen und Unter= richts - Anstalten zu gründen, steht jedem unbescholtenen Deutschen frei, der seine Befähigung dazu durch eine Prüfung uachgewiesen hat. Lehrern und Schulvorstehern, die einen unsittlichen Lebenswan= del führen, oder unsittlihe und \taatsgefährlihe Lehren verbreiten, faun das Recht, Unterricht zu ertheilen und Schulen zu gründen, durch richterlihes Erkenntniß entzogen werden. Der Unterricht in Volksschulen und anderen Gewerbsschulen is für alle Unbemittelten unentgeltlich. Alle übrigen Unterrichts - Anstalten sind verpflichtet, auf je 10 zahlende Schüler mindestens einen unbemittelten unent- geltlich aufzunehmen.“ Der Schluß der allgemeinen Debatte über Art. TV. wird angenommen und sofort zur Diskusfion der ein- zeluen Paragraphen geschritten. Bei der Diskussionsfrage über §. 17 erheben r feine bundert Mitglieder, weshalb unverweilt zur Abstimmung geschritten wird. §. 17 wird in der Fassung des Enut= wurfs der Grundrechte angenommen und lautet: „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Ein Antrag Rösler’6s: „Niemand darf wegen Mittheilung seiner wissenschaftlichen Ueberzeugung verfolgt werden 2c.“, wird abgelehnt. Bei Eröffnung der Diskussion über §. 18 (Unterricht zu ertheilen und Unterrihts-Anstalten zu gründen steht jedem unbescholtenen Deutschen frei) erklärt Wait als Be=- richterstatter des Ausschusses, daß leßterer sein Minoritäsgutachten aus dem Grunde zurückgezogen habe, weil dasselbe nur die Ausführung dessen enthalte, was §. 18 prinzipiell aussprede, Schierenberg aus Detmold vertheidigt das zweite Minoritätsgutahten des Aus-= {usses für Schulwesen und Volkserziehung. Dieringer aus Bonn stimmt mit dem Verfassungs-Ausshusse überein, will jede, daß nebst der Unbescholtenheit scientivishe Befähigung als Grundbedingung zur Unterrichts-«Ertheilung aufgenommen werde, Schrader aus Bran- denburg gesteht den Gemeinden ein ideelles und juristisdes Recht zu bei der Ernennung ihrer Lehrer. §. 418 spreche die Freiheit für die Gesellschaft, aber auch Veeinträchtigung für die Jugend aus, welche auf das ängstlichste berüksihtigt werden müße, Mit mehreren Ge= nossen beautragt der Reduer folgende Fassung des §, 18: „Unter= richt zu ertheilen steht jedem unbescholtenen Deutschen frei. “Ueber die sittliche und wissenschaftliche Befähigung zum Lehramt verfügen die Landes - Geseßgebungen.“ Golß aus Brieg: Es hbaudelt sich nicht blos darum, daß die Jugend etwas lerne, sondern auc, daß: sie erzogen, daß sie menschlich uud sittlich gebildet werde. Der Redner giebt ein Bild des Zustandes der Elementar= und Armenschulea. Die Armen- schule sei die Quelle des Proletariats, Es müsse vermieden werden, daß der Unterschied zwischen arm und rei {on in der Stule sich sühlbar mae. Die neueste Zeit habe gezeigt, daß Menschen - und Bürgerbildung im Staate nothwendig is. „Cine National-Sculbil= dung ist, wie Preußen gezeigt hat, durchführbar ; sorgen Sie aber da- für, daß in Deutschland eine deutsh-nationale Schulbildung bezweckt werde, Der Redner is für das erste Minoritätsgutachten des Aus- schusses für Volksschulwesen, welches er mitunterzeihnet hat: „Unter= riht zu ertheilen, so wie Unterrichts- und Eiziehungs - Anstalten zu gründen, steht jedem Deutschen frei, wenn er seine moralishe und wissenschaftliche, resp. tehnishe Befähigung der betreffeuden Staats- Behörde nachgewiesen hat.“ Friedrich aus Bamberg führt das in einer der leßten Sißungen von Vischer «entworfene Bild in der Art aus, daß der Staat als Pflegevater der Sdule die Pflicht habe, dieselbe auezustaiten und die Lehrer zu besolden. Die Trennung der Schule von der Kirde habe immerwährend bestanden, denn nie habe der Geistliche als solcher, sondern nur vou Stagts- wegen die Schule beaufsichtigt. Der Reduer ist dafür, daß den Ge= meinden bei der Regelung threr Schul- Angelegenheiten ein Recht zu- gestanden werde und wünscht, daß auch über die Lernpfliht eine be- ondere Bestimmung bestehe, Nachdem der Schluß der Vorhant- ung angenommen ist uud Waiß als Berichterstatter das Wort ergriffen t, wird auf den Cnas en E “Di nung der Anträge, behufs der Fragestellung und Ortentirung,

brs Vetössentlichung dur den Dru beschlossen. Vice-Präsident

Der welche vom 1. bis 22. Sévtenist rid eigen Uclaubdg see ah furzer Debatte über

t worden sind, und Die, M ibung wird um deren Zulässigkeit sämmtlich bewilligt werden. Die Siß L ia

24 Uyr Nachmittags geschlossen, Nächste Sipung morgen