Räumung von der Fremdherrschaft und die völlige Unabhängigkeit zur Hauptbasis habe. j
Das Ministerium Rossi \eint damit beginnen zu wollen, die Romagna in die Hände von Kardinal-Legaten zurückzuliefern. Zan- nolini, der kaum ernannte Prolegat von Bologna, wird in gleicher Eigenshaft nah Ancona verseßt, und Kardinal Amat tritt in eine alte Stelle wieder ein. Farini, der nah Bologna geschickt worden war, um die Ruhe wieder herzustellen, soll als Oberst das Kommando der Carabiniere in jener Stadt erhalten. Dagegen soll Marco Min- ghetti ähnliche Anerbieten entschieden zurückgewiesen haben und am 15ten d. M. nah Turin abgegangen sein. A
Eine gestern ershienene Ministerial-Verordnung hebt das Polizet- Ministerium auf und vereinigt es mit dem des Junern, welches leß- tere dagegen einige Zweige an das Handels - Ministerium abgiebt. Das Ausfuhr-Verbot von Geld, Gold - und Silberbarren is eben-
falls bereits aufgehoben worden. A Jn Lucca haben am 15, September ernsthafte Unruhen statt- sten d. giebt eine
gefunden. Die Mailänder Zeitung vom 21 E am 16ten von, der Stadtpräfektur in Lucca erlassene Proclamation,
worin die Einwohner zur Ruhe ermahnt und aufgefordert Wee die mit Gewalt genommenen Waffen wieder abzugeben. Die Mai an=- der Zeitung fährt fort: „Persönlihe Rüdsichten, di Jedermann
begreiflich finden wird, rathen uns, einen Schleier über die ta ¿orfálle in Lucca zu zieyen, und auferlegen uns absolutes Stille
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808
Nur das sagen wir, daß die Verhältnisse shwierig sind, wenn einmal das Mißgeschick über eine Stadt hereinge=- wie dies gestern geschah.““
lhwege.. und daß, ! : Leóden, Alle gegen ihre Pflicht verstoßen,
Bis zum 2. Oktober Mittags waren an der asiatishen Cholera als erkrantt angemeldet 1765 Personen, Zugang von geftern bis heute Mittag 17. Zusammen 1782. Davon sind gestorben 1071, genesen 339, in ärztlicher Behandlung 372. Summa 1782,
Berlin, den 3, Oftober 1848. Königliches Polizei-Präsidium.
Meteorologische Beobachtungen.
Nach einmaliger Beobachtung.
| Nachmittags | Abends |
1548. | Morgens | 2 Ubr. 10 Ube. |
1, Okt. | 6 Ukr.
335,74'"'Par-1335,56’’’Par./335,25'’’Par, [Quellwärme Las R.
| +8,1° R: + 127° R. + 10,0° R. |Flusswärme 10,0° R.
| -+7,1° B: + Ia R, -+- 1° R. Bodenwärme
93 pCct. 79 pCci. 80 pCt. Ausdünstung trüb, d G Niederschlag 0,061“Rb« SW, S W., | SW. Würmewechsel + 12,8 — Wr. | — | Ta
336,52'’ Par... + 103° R... . . 84 pCt. SW.
S T —————
Luftdruck Luftwärme Thaupunkt | Dunstsättigung - | Wetter
Wolkenzug - - « - Tagesmittel :
Der
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Abonnements - Vorstellung. hes Herz, Trauerspiel in 5 Akten, halb 7 Uhr.
Vorstellung : Ch. Birch - Pfeiffer.
Vorstellung : Die Hugenotten, Oper in 5 Akten, schen des Scribe, General-Musif-Direktor Meyerbeer. meister Hoguet.
Borgia, Oper in 3 Ak‘en. Musik von Donizetti.
Vaudeville=Posse in 3 Akten, von Friedrich Adami. neu komponirt, theils W. F. Meyer, Musif-Direktor des Königsstädtischen Theaters.
Königliche Schauspiele. Mitiwoh, 4. Okt. Jm Opernhause. 163ste Schauspielhaus- Zum erstenmale wiederholt : Ein deut- von Gotthold Logau, Anfang
Donnerstag, 5. Okt. Jm Schauspielhause. 164stee Abonnements- Der Pfarrherr, Original-Schauspiel in 5 Akten, von
Anfang halb 7 Uhr. Im Opernhause. 109te Abonnementê=- nah dem Französi- Castelli. Musik von dem Königl. Ballets von dem Königl. Ballet- Valentine.) Anfang 6 Uhr.
Freitag , 6. Okt. überseßt von (Frau Luise Köster :
Königsstädtisches Theater. : Mittwoch, 4. Oft. “ (Ztalienische Opern-Vorstellung. Lucrezia
Provinzial-Unruhen , Die Musik theils Melodieen arrangirt von
Donnerstag, 5. Oft. Zum Erstenmale:
nach bekannten
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Wechsel - Course- | Brief. | Geld. _ 143k 1425 | 1427 U 150% | 1503 E G S SS P p06 E Kurz 94 | J U 300 Mk. | 2M. 1504 | 1495 ; I 0 20k L bobet dos dum éa... Ì Lst | j » : 2 Mt. «1; O Pal eo 6 D000. Bad du... 300 Fe, 2 | 93: | 92 19 Wi 20 x Jö0 FI. | 2 Mt. | 9345 | 925 per Es ä I50FI ¡2M i — JOI 190 Thle. | 2 t | 9955| , } 8 Tage 99K | 9% 100 F1. 2m 66 24| — 100 SRbI | 3 Wochen | 1065 | —_
| Kurs
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250 1. 300 Mk.
Breslan Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss- -
Prankfort a M audd. W..o..:-00::*
Petersburg e E A N h Inländische Fonds, Pfandbrief -, Kommunal - Papiere und Geld - Course.
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¡Zf.} Brief. | Geld, St. Schuld-Sch. '34| 735 | | Kur-n.Nm.Pfdbr.34| — | 88% | j Sechlesische do.
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Pol a. Pfdbr.a.C.! 4 90%
Russ Hamb. Cert
Stamm - Actien. | Kapital.
Tages - Cours.
Büreen: Zins
Rechnung. Rein-Ertrag. 1847.
Der Reinerirag wird näch erfolgter Bekanntm. in der dazu besümmten Rubrik ausgefülli. Die mii 3h pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
86 a 853 br, u G, 64 6
87% be
52 bz. n 6
1025 G6.
Berl. Anhalt Lit. A B. | do. Hamburg | do. Stettin-Starg. . do. Potsd.-Magd... | Magd.-Halberstadt .. | do. Leipziger | Halle-Thüringer Cöln -Minden.......- do. Aachen Bonn - Cöln Düsseld. Elberfeld .. Steele - Vohwinkel... Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn Oberschl. Lit. À. .…. do. Lit, B, „-« Cosel- Oderberg Breslau - Freiburg Krakau - Gbertehl, is Berg.-Märk. .….... Stargard - Posen Brieg - Neisse Quit:ungs - Bogen. Berl. Anhalt. Lit. B. Magdeb .-Wittenb.
Aachen-Mastricht .…. Thür. Verbind.-Bahn
Ausl. Quittungsbog- Ludw.-Bexbach 24 F1.
3,500,000 | 4 8,000,000 | 4 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 2,967,500 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 9,950,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 . | 1,700,000 . 1,592,000 .. 4,000,000 5,000,000 1,100,000
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61 n. 504 G6. 713 bz.
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[+5] 2,500,000 | 4 | 60 4,500,000 | 4 / 60 2,750,000 | 4 | 30
5,600,000 | 4 | 20
8,525,000 | 4 | 90
18,000,060 | 4 | 80
Peathor.....i:. 26 FT, 5,000,000 | 4 90
Friedr. Wilh.-Nordb.
Schluss - Course von Cöln - Minden 75 B
41% a 42 bs.
Bei äusserst geringem Geschäft stellten sich die Notirungen heute niedriger als gestern.
Auswärtige WVörsen.
Yres!au, 2. Okt. Holl. und Kaiserl. Dukaten 96%; Br. Friedrichsd'or 11354 Br. Louisd'or 1124 Old. Poln. Papiergeld 955 bez. Oejterreichishe Banknoten 945 und ck bez, u Dr. Staats - Shuldscheine 735 Br. Seehandlungs - Prämien - Steine 2 50 Rthlr. 874 Br. Schles. Pfandbr, 3# proz, 905 Gld., do. Lit. B. 4 proz, 925 Br., do. 34 proz. 815 Br.
Poln. Pfandbriefe alte 4 proz. 90% Br., do. neue 4 proz. 930% Br., do. Partial-Loose a 300 Fl. 934 Gld., do, a 500 Fl. 674 Br., do. Bank - Certifik. a 200 Fl. 13% Gld.
Actien, Oberschles. Litt. A. 885 Gld., do. Litt, B. 885 Gld. Breslau-Schw.-Freib. 864 Br. Niedershl.-Märk. 684 bez. u. Gld., do. Prior. 94 Br., do, Ser. ITI, 882; Br. Neisse-Brieg 36 Gld, Krakau-Obershl. 425 Br. Friedrich - Wilhelms - Nordbahn 42A U
42 bez. und Gld, Wechsel -Course.
Amsterdam 2 M. 1425 Gld. Hamburg a vista 150% Gld,
do. 2 M. 1495 Gld. London 1 L. St. 3 M. 6. 245 Br. 6.244 Gld. Berlin a vista 100% Br.
do. 2 M. 995 Br.
LAVien , 1. Oft. (Sonntag.) Mct. 5proz. 78, 78%, §- Anl.
34, Nordb. 1044, §. Livorno 65, &, 5
Bis zum Abgang der Post fehlen zuverlässige Nachrichten aus
Ungarn.
Leipzig , 2. Oft. L, Dr. ig. 97 B. A. 148 Br. L, Dr. E, A. 914 Gld: Sie, Bayer Schles. 73% Gld. Chemn. - Riesa 24% Gld. Magd. -Leipz. 164 Br. Berl. Anh. A. 85:1 Altona - Kiel 875 Gld. Deß. B. A. 92 Br 855 Gld. E
Frankfurt a. M., 1. Okt.
nur Metalliques, Nordbahn, Bexbach und badi i
einige Verkäufe etwas flauer; Oesterr. O dio 200 Be a hielten \ich begehrter und sind etwas höher bezahlt worden. Ls Die übrigen Papiere behaupteten sih größtentheils auf ihren gestrigen t
Bank - Actien 1195. 1490. Darmst. L. 604. 60. Baden 50 Fl. 454 Br., do. 35 Fl. a Ai
Coursen. Met. 74. 735.
Sardin. 254. 25.
e, 251. 254. 4 E, do. 500 Fl. 67k. 67.
Poln. 300 Fl. L. 93 G. 76%. 754. Bexbah 68%. 68%. París, 30. Sept. Folge der Prämien =- Realisation, schwaches Geschäft. 3 % Rente 44. 25, Nordbahn 373 . 75.
London, 29. Sept. 3proz. Cons. p. C. 853, a. Z. 86. Ard. È.
4114, Jnt, 444. A4proz. 714. R. 1004. Mer, 174.
Engl. Fonds blieben gänzlich unverändert und war nur sehr wenig Geschäft darin z eben so war in fremden der Umsaß gering. Eisenbahn - Actien flau.
Amsterdam, 30. Sept. Der Handel war heute im Allge- meinen von geringer Bedeutung. Bon holl. Fonds waren 3proz. u. Âproz., von fremden öster. etwas angenehmer.
Holl. Jutegr. 44%, #&+.- 3proz, neue DUA Z34proz. Synd. 69. Span. Ard. Gr. Piecen 77, #. Po 24, 2312, 2A, Oest. Met. 5proz. 69%. 24proz. 364, k. 708.
Antwerpen, 29. Sept. Börse fes. proz. belg. 77. Span. Ard. 7%.
Madrid, 23. Sept.
Aproz. ostind. 69, %. Port. 4proz. Bras.
Bei geringem Geschäft war die ibproz. 714, 74. 2iproz. 38%,
Sproz. 10%, %&. 3proz, 19%, %. Coup.
Leipz. Sächs. Bayer. 74 Gid.
Löban-Zittau 23 Br. Gld., do. B. 84 Gld. Preußisch, B. A.
: ¿ (Jun der Effekten - i Der Umsay in Fonds und Eisenbahn-Actien war T geit) F
3proz. Syan. 18%. 18. 9 / / Köln - Minder » Friedr. Wilh. Nordbahn 43. 425. »
Der Markt war heute etwas besser in aber im Ganzen noch immer ein
5 % 68.50. Anleihe von 1848 69.
6.8: As: 35, %.
Markt : Berichte. Berliner Getraidebericht vom 3. Oktober. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt : Weizen nah Qualität 60—64 Rthlr. Roggen loco 28-——30 Rthlr. » 82 pfd, p. Okt. /Nov. 275 Rihlr. » p. Frühjahr 325 a 32 Rthlr. Gerste, große, loco 28—30 Rthlr. » fleine 26 a 25 Rthlr. Hafer loco nah Qualität 16—17 Rthir. » p. Frühjahr 48pfd. 18 a 17 Rthlr. » p. Herbst 17 a 16 Rthlr. Erbsen, Kochwaare 40 a 36 Rthlr. » Futterwaare 34 a 32 Rthlr.
Ns | 72 Kthlr. nominell. Rüböl loco 114 Rthlr. bez. u. Br. » Oft. /Nov. 113 Rthlr. » Nov. /Dez. do.
» Dez. /Jan. do. s Jan. /Febr. 115 Rthlr. obne MRRAs
o.
o.
» Febr. /März 11%, Rthlr.
» März /April do.
Spiritus loco 15% a 154 Rthlr. bez. Okt. /Nov. 154 Rthlr. Br., 154 a 15% bez. Nov. / Dez. 15% Rthlr.
p. Frühjahr 17 a 16% Rthlr.
Marktpreise vom Getraide. av as Derlin, den 2. R e: eizen 2 Rthlr. 1 gr. 16 Sgr. 3 Pf.; Roggen 4 Ri 10 Sar., au 6 Pi.z große Gerste 1 Rihlr. 414 Sgr. 3 Df 25 Sgr., auch 21 Sgr. 3 Pf.z Erbsen 1 Rthir.
vom 3. O4 tob er.
Eisenbahn - Actien.
Prioriläts - Actien. |Kapital.
Zinsfuss,
Sömmiliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloos:ng a 100 pCt. amortis.
1,411,800 5,000,000 2,367,200
Berl.-Anhalt do. Hambur do. Potsd.-Magd. do. do. ¿e [3,132,800 Magdeb.-Leipziger .. 1,788,000 Halle- Thüringer .….. |4,000,000/ - Cöln -Minden 3,674,500 Rhein. v. Staat gar... |/1,217,000 do. 4. Priorität... (2,457,250 do. Stamm-Prior... |1,250,600 Düsseldorf-Elberfeld. |1,000,000 Niedersch]. Märkisch. 4,175,000 do. do. 3,500,000 do. 111. Serie. |2,300,000 do. Zweigbahn | 252,000 do. do. 248,000 Oberschlesische 1,276,600 Cosel - Oderberg 250,000 Steele - Vohwinkel... | 325,000 Breslau - Freiburg. . | 400,000
[oa E00 E A E
Reinert.)
1411 CHSE
Ausl. Stamm- Act.
Dresden-Görlitz .… .. |6,000,000 Leipzig-Dresden .….- [4,500,000 Chemnitz -Risa 4,000,000 Sächsisch-Bayerische |6,009,000 Kiel - Altona Sp. |2,050,000 Amsterd.-Rotterd. F1. |6,500,000 Mecklenburger Thir. |/4,300,000
|
Börsen- ¡Zinzen.
via pf nfs nf in 3m 1
9 Pf., auch 2 Rthlr. R Mie t Á R
„„ auch 1 Rthlr. gr. z Posen 16 Sgr.
von Preussischen Bank - Anthecilen 855 a 5 bs.
auch 2 Rthlr. 15 6 Sgr. 3 Pfz 9 Pf., au
Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr. 20 Sgr., Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 10 Sgr., auch 1 Rthlr. große Gerste 1 Rthlr. 7 Sgr. 6_Pf.z Hafer 23 Sgr. 20 Sgr. z Erbsen 1 Rthlr. 15 Sgr. Sonnabend, den 30. September.
Das Schock Stroh 6 Rthlr. 20 Sgr., auch 5 Rtblr. der Centner Heu 25 Sgr., auch 15 Sgr. Stettin, 2. Okt. Vou Herrn Legationsrath Philipsborn is die Nachricht eingegangen, daß in Kopenhagen am 28sten d. M. das leßte preußishe Schiff segelfertig war. Wir hatten einen stillen Markt. Getraide. Weizen 934 pfd. {hwerer polnischer, von Na- fel schwimmend gegen Connoissement, zu 66 Rthlr. gekauft, 91pft. Waare auf kurze Lieferung bedang 637 Rthlr. Roggen in loco zu uuregelmäßigen Preisen verkauft, vor der Börse &4pfd. zu 285 Rthlr., später &3pfd. zu 27% a 27% Rthlr., jeßt 84pfd. zu 28 Rihlr. ange=- boten; für 86pfd. ist 29 Rthlr. bezahlt und noch zu machen, pr. Okt. 28 Rthlr. Br., 275 Rthlr. Gld., pr. Frübjahr 33 Rthlr. Br., 32% Rthlr. Gld. Bruchgerste 71pfd. bedang zuleßt 30 Rthlr., was nicht mehr zu machen ist. ö Oel loco und bis Dezember 11 Rthlr. Br., März /Upril 11% Rthlr. Br. L Spiritus aus erster Hand zur Stelle eine Kleinigkeit mit 23% % verkauft, aus zweiter Hand ohne Faß 233 %, mit Fässern 244 % be- zahlt, pr. Frühj. 22% Geld.
Breslau, 2. Okt. Weizen, weißer 46, 5b bis 62 Sgr., ber 45, 55 bis 60 Sgr.
Roggen 28, 31 bis 35 Sgr.
Gerste 24, 264 bis 28 Sgr.
Hafer 16, 17 bis 18 Sgr.
Rapps 1000 Schfl. a 81 Sgr.,
Boden begeben. Winter- und Sommer - Rübsen a 71 Sgr. 300 Stsfl. verkauft.
Kleesaat roth a 94 bis 9% verkauft. : : Spiritus 60 bis 70 Eimer a 75 Ute verkauft ; im Laufe die- er Woche zu liefern wird a 74 Rihlr. o érirt, | Rübö! loco 103 Rthlr. Einiges bezahlt, auf Lieferung 1045 Br.
Zink noch immer ohne Handel. Die Zufuhren waren heute nicht bedeutend, daher Roggen un“
Hafer etwas angezogen. i Köln, 30. Sept. (2% Scheffel.) Weizen direkt 64 Rthlr.
Waare, pr. Nov. 6% Rthlr. W., 6% Rthlr. G., pr. Mürz 657
. W., 64 Rthlr. G. |
R t alter 1 Rthblr. W., pr. Nov. 4‘, Rthlr. W., 4 Rthlr. Gld., pr. März 45 Rthlr. W., 4% Rtÿlr. Gld. Gerste, hiesige 34 Rthlr. W., oberländishe 4 Rthlr. W-- Hafer 1% Rthlr. W., pr. Nov. 2 Rthlr. W., pr. März 2% Rthlr. W.
' Rüböl compt. 30 Rthlr. W., pr. Oft. 294 Rthlr, W., 29% Rihlr. Geld., pr. Mai 30 Rthlr. W., 29% Rthlr. Gld. , geläutert
314 Rthlr. W. 4
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. Beilage
O02 (5
Sgr. 5
gel-
850 Schfl. a 804 Sgr. inkl.
Beilage zum Preu
809
Il Gent chckliansd. Oesterreich. Reichstag: Vermischtes. — Wien. österreichischen Volkes. Sachsen. Dresden. Kammer-Verhandlungen. Schleswig - Holstein. Flensburg. Verfahren der Däneu gegen
Flensburgs Schle. i Ausland.
Aufla Gs NNLEN. St, Petersburg, Kaiserliches Reskript an den Adel von Cherson. — Cholera, — Kaiserliches Handschreiben an den Großfürsten Michael. y s
S R Näheres Fuer Struve’'s Festnehmung. — Das Ver- halten der Schweiz mit Hinsicht auf die fremden Flüchtlinge S un L } mit Hinsich Dóg Be Fre schaaren-Cinbruch ins BVadensche, Flüchtling Neuer
Das neue Museum,
“ Uichtamtlicher Theil. Deutschlaud.
_ Dessterreich. Reichstags-Sihßung vom 29. Sep- bémber, (Wien: Ztg) Der Präsident theilt dem Reichstag etne Einladung zur Fahnenweihe am 1. Oktober mit, ersucht die neuen Abtheilungswahlen bekannt zu geben, Es iff der Beschluß gefaßt worden, die Drufsachen in die gangbaren Sprachen Oester- reichs überseßen zu lassen, jedoch müssen die Gouvernements selbst diejelben verlangen. Was die Abstimmungsfrage des Präsidenten vor der Abstimmung betrifft, stellt er den Antrag, es mögen die Gouvernements zur Revision der Uebersezung einen Vertrauensmann wählen und ihn der Kammer anzeigen. Borrosch trägt auf
Suspendirung der Sißung auf eine 4 Stunde an, da das Steinkohlen= Gas zu sehr betäube, was auch geschieht. Wie die Sizung wieder eröffnet wird, trägt Borrosch an, die Sißung auf morgen  verta- gen, da die Ausdünstung unerträglich sei. Sie wird auch auf mor= gen um 9 Uh1 vertagt; die Tagesordnung bleibt dieselbe. Finanz- Minister Kraus: Der Ziffer-Aufsaß des Voranschlages konnte erst vorgestern festgestellt werden, und der Finanz-Minister is daher erst heute im Stande, die Haupt-Uebersicht vorzulegen, auch wurde jeder der Herren Abgeordneten mit einem Exemplar betheilt Die Nach= weisungen und Berechnungen sind im Drucke, Man wird {hon we- gen des höchst bedeutenden Umfanges der Arbeit entschuldigen, daß die förmliche Vorlage sammt Beilagen und den Anträgen des Mi-= nisteriums erst künftige Woche nachfolgen kann, Was den Antrag über Aufhebung der Fictitial-Steuer betrifft, so stimmt der Minister für ihre Aufhebung. Sie rührt von einer alten Einrichtung her verträgt sih jeßt nicht mehr mit unserer Verfassung. Der Ausfall D 160,000 Fr. is nicht erheblih. Schluß der Sibung um 11
t.
Die Grundrechte des
Wien, 29, Sept. (J. d. Oest. Lloyd.) Der Entwurf der Grundrechte des österreichischen Volkes, welher von dem Constitutions- Ausschusse ausgearbeitet worden is und jeßt in die Abtheilungen geht, um einer neuen Berathung unterworfen zu werden, lautet :
i Gta Ee, :
g. 1, Alle Menschen haben gleihe angeborne und äußerli Nee, veren widhtigste find : das Recht auf Selbsterhaltung, auf persönliche Freiheit, Unbescholtenheit und auf Förder i iti H is R ÿ auf Förderung des eigenen geistigen und ma-
Die Ausübung dieser Rechte findet nur in den j i Anderen ihre natürliche und Be Beschrän SIEQIE JADES
g. 2, Diese Rechte wirksam zu s{üzen und zu fördern, is Aufgabe des Staates, die einzelnen Staatsbürger übertragen von der Gesammtheit ibrer Nechie nur so viel an den Staat, als zu dessen Zwecke noth.vendig ist.
8, 3, Die Gesammtheit der Staatsbürger is das Volk, alle Staats- gewalten gehen vom Volke aus und werden auf die in der Constitution festgeseßte Weise ausgeübt,
6, 4. Die österreichische Staatsbürgerschast wird nah den Bestim- mungen dieser Constitutions- Urkunde und eines besonderen Geseßes erwor- ben, ausgeübt und verloren.
8, 5, Vor dem Geseße sind alle Staatsbürger glei, Alle Standes- vorredte und alle Arten von Adelsbezeichnungen sind abgeschafft und dürfen nicht mehr verlichen werden,
Alle Staatsbürger haben ein gleiches Recht zu allen öffentlichen Aem- tern. Zu öffentlichen Auszeichnungen oder Belohnungen berechtigt nur das versönliche Verdienst, keine Auszeichnung is vererblich.
8, 6, Die Freiheit der Person ist gewährleistet, Niemand darf wider scinen Willen dem ordentlichen Richter entzogen werden z privilegirte und Ausnahmegerichte dürfen nicht bestehen.
Niemand darf anders verhaftet werden, als kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehles, den Fall der Betretung auf der That ausgenommen, :
Der Verhaftungsbefehl muß dem Verhafteten sogleih oder spätestens 94 Stunden nach der Verhaftung zugestellt werden.
Jeder von den Organen für die öffentliche Sicherheit Verhaftete muß binnen 24 Stunden an sein ordentliches Gericht abgesührt oder freigelassen werden.
Wenn gegen einen Angeschuldigten nicht dringende Anzeigungen eines schweren Verbrechens vorliegen, so it er gegen eine vom Gerichte nah dem Gesetze zu bestimmende Bürgschaft oder Caution auf freiem Fuße zu unter- suchen.
§. 7, Das Gerichtsverfahren is öffentlich und mündlich,
Im Strafverfahren hat der Anklageprozeß mit Schwurgerichten als Regel zu gelten, Die Ausnahmen von dieser Regel werden durch die be- sonderen Geseye bestimmt.
Niemand darf wegen einer strafbaren Handlung, rüdsichtli bereits durch das Geschwornengericht für d sultia se Be mals in Untersuh%ng gezogen , noch auch wegen derselben Uebertretung ziveimal E werden z A so wenig soll Jemand genöthigt werden, gegen sich selbst auszusagen, oder gegen seine Aelter i i gege N Éhegatien R g g uy ltern, Kinder, Gsschwister
g, 8, Eine Strafe kann nur dur erichtliche C i zur Zeit des Vergehens {on beant An Gesepe C a ® Die Todesstrafe is abgeschafft. i
à Die Strafen der öffentlichen Arbeit, der öffentlichen Ausstellung der V, il Ca H , " ' förperlichen Züchtigung, der Brandmarkung und der Vermögens-Einziehung dürfen nicht angewendet werden,
6. 9, Das Hausrecht is unverleylich. Eine Durhsuhung der Woh- nung und der Papiere oder eine Beschlagnahme der lehteren kann nur über richterlihe Verordnung in den vom Gesege bestimmten Fällen und auf die vom Geseße bestimmte Art vorgenommen werden,
Die Unverleglichkeit des Hausrechts ist kein Hinderniß der Verhaftung eines gerichtlih Verfolgten,
§, 10, Das Briesfgeheimniß darf nicht verleßt und die Beschlagnahme von Briefen nur auf Grund eines richterlichen Befehls und nah den Be- stimmungen des Geseßes vorgenommen werden,
. 11. Das Recht der Petition und der Sammlung von Unterschrif- ten auf Petitionen is unbeschränkt,
§. 12, Die Freizügigkeit der Person und des Vermögens innerhalb des Sa unterliegt nur den von den Gemeinde-Ordnungen fest- geseßten Beschränkungen, Von Seiten der Staatsgewalt wird. die Auswan-
anat nicht beshränktz es darf insbesondere kein Abfahrtsgeld gefordert §. 13, Die österreichishen Staatsbürger haben das Rech
vorläufige Anzeige an eine Behörde friedlich und ohne Wasen 2 E
sammeln. 2
Volksversammlungen unter freiem Himmel dürfen nur in Fällen drin- gender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit untersagt werden
Kein bewaffnetes Corps darf über politishe Fragen berathen oder Be- \chlüsse v s b j
§6. 14, Die Vereinigung der Staatsbürger in Gesellschaften (Asso- ciation) ist freigestellt A bart von feiner behördlichen Biene han: gig gemacht werden. L
Dieses Recht darf durh das Geseh nicht anders beschränkt werden, als insofern seine Ausübung dem gleichen Rechte Anderer, der öffentlichen Sitt- lichfeit oder dem Staatszwecke überhaupt entgegensteht,
§. 15. Jeder Mensch hat ein unverleßlihes Recht, Gott nach seiner Einsicht und seinem freigewählten Bekenntnisse zu verehren, j
Jede Religions - Gesellschaft is nah den im §. 14 für Associationen aufgestellten Grundsäßen zu behandeln,
g. 16. Eine Staatskirche giebt es nicht,
_ Niemand is gezwungen, an den Handlungen, Feierlichkeiten und Ver- pflichtungen eines Kultus, zu dem er sich nicht bekennt, Theil zu nehmen oder die Suhatags Ee zu beobachten. G h
Ge 116 ie Religions - Verschiedenheit begründet keinen erschied i den Rechten und Plichten der Staatsbürger, y ARSIE s
§6, 18, Die Gultigkeit der Ehe is bedingt vurh die förmliche Ein- willigung beider Brautleute vor der vom Staate zur Aufnahme des Ehe- vertrages bestellten Behörde.
D rine firhlihe Trauung kann erst nah Schließung der Civil-Che statt- nden,
j ea der Religions - Bekenntnisse is kein Hinderniß der Ci- vil - Che,
6. 19. Der Unterricht is freiz jede vorgreifende Maßrege i Lehrfreiheit is untersagt. Die L Cidioe des Mißbraud0s A E durch das Gesey geordnet.
Der öffentliche Unterricht ist unentgeltlich zu ertheilen und wird durch ein Gesey geregelt werden. i
Keiner religiösen Gesellschaft darf ein leitender Einfluß auf öffentliche Lehr-Anstalten eingeränmt werden. ]
§. 20, Jedermann hat das Recht, seine Gedanken frei auszusprechen niederzuschreiben, bildlich darzustellen und in jeder beliebigen Art und Form zu veröffentlichen,
Dieses Recht darf unter keinen Umständen und in feiner Weise, na- mentlih weder durch Censur, noch durch Konzessionen, weder durch Sicher- heitsleistungen, noch durch Stempelgebühren beschränkt, suspendirt oder guf- gehoben werden.
: Der Mißbrauch dieses Rechtes wird nah den allgemeinen Geseßen und nicht anders als über Urtheil eines Schwurgerichtes bestraft,
Wenn der Verfasser einer Schrift oder der Urheber einer bildlichen Darstellung bekannt ist und im Staate“ seinen ordentlihen Wohnsiy hat darf fein Anderer wegen derselben verfolgt werden, /
Bis zur Erlassung eines revidirten Strafgeseßes gelten über den Miß- brauch der Presse die bestehenden provisorischen Preßvorschriften,
§. 24. Jeder Volksstamm hat ein unverlcßliches Recht auf Wahrung und Pflege seiner Nationalität überhaupt und seiner Sprache insbesondere,
Die Gleichberehtigung aller landesüblichen Sprachen in Schule, Amt und öffentlichen Leben wird vom Staate gewährleistet, N
§. 22, Das Eigenthum is unter dem Schuße des Staates,
Niemand darf aus seinem Eigenthume verdrängt werden , außer a) in Vollzug eines richterlihen Erkenntnisses, oder b) durch Enteignung (Expro- priation) aus Gründen des öffentlichen Wohles.
„A lern A A B nmmigen E anr rzen Geseßzes
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genommen werden / g usgehende Schadloshaltung vor u 2B. as Eigenthum darf weder durch das Lehensverhältni
durch das Institut des C T IULS L Lr nas
E Auflösung des Lehenbandes wird durch ein besonderes Geseß ge-
_ Familien - Fideikommiísse werden ungetheiltes Eigenthum in der Hand Mie E E am Tage der Kundmachung dieses Grundge- D 24. Der Staatsbürger is in der freien Verfügung über sein Ver- mögen nicht anders beschränkt, als durh die Bestimmungen des Civilrechtes und die besonderen Gesege über Grundzertheilung, j
Die Theilung des Eigenthumes in ein Ober- und Nugzungs - Cigen- thum is} für immer untersagt.
§6. 25. Jedermann hat nah Maßgabe seines Vermögens und Ein- kommens zu den Lasten des Staates beizutragen,
§. 26, Jeder Staatsbürger und jedes Grundstück muß einem Ge- meindeverbande angehören.
Die Grundrechte jeder Gemeinde sind:
a) Die Wahl ihrer Vorsteher und Vertreter,
b) Die selbstständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten und die Hand- habung der Orts-Polizei (die Beschränkungen hinsichtlih der Ver- äußerung oder Belastung des Stammvermögens enthalten die Ge- meinde-Ordnungen).
c) Die Veröffentlihung ihres Haushaltes und in der Regel Oeffent- lichkeit der Verhandlungen.
§, 27, Zum Schutze des Staates und der Constitution besteht die Volkswehr, welche in das Heer und die Nationalgarde getheilt und durch besondere Geseye geregelt wird.
Die Volkswehr wird auf die Constitution beeidet und kann zur Unter- drückung innerer Unruhen nur über Aufforderung der Civil-Behörden in den geseplih bestimmten Fällen und Formen verwendet werden.
§. 28, Jeder Staatsbürger ist zum Dienst im Heere persönlich ver- pflichtet, Ausnahmen davon werden durch das Heergeseß bestimmt. §, 29, Das Heer untersteht den bürgerlichen Gesezen und Gerichten,
Militair-Gerichte haben nux im Kriege und bei Disziplinar - Vergehen in Wirksamkeit zu treten.
6, 30, Alle wehrhaften Männer, die nicht im Heere dienen, haben in der Regel ein gleiches Recht und eine gleiche Pflicht, in der Nationalgarde u dienen. | Die näheren Bestimmungen und Ausnahmen von dieser Regel enthält das Gesey über die Nationalgarde.
Jedermann , der nach diesem Geseße von dem Dienste in der Natio- nalgarde nicht ausdrücklih ausgeschlossen ist, hat das Recht, Waffen zu
tragen.
Sachsen. Dresden, 30. Sept, (D. A, Z.) Jun der heutigen Sibung der zweiten Kammer fand die Jnterpellation des Abgeordneten Helbig statt: warum sähsishe Truppen nah Alten- burg marschirten.
Staatsminister 9. d. Pfordten erklärt hierauf, die Antwort sei cin- fach, es würden 6000 M. sächsischer Truppen dorthin geshickt werden, weil es die Centralgewalt angeordnet, Es sollten mehrere Armeecorps an ge- wissen unkten aufgestellt werden und unsere Truppen ein solches von 12,000 M, mit österreichischen und anderen Reichstruppen bilden, das einöstsr- reichischer Genera) kommandiren und {ein Hauptquartier in Altenburg haben werde, Staatsminister Oberländer: Er sei von der Centralgewalt zum Reichskommissar ernannt worden, um für die Aufrechterhaltung und Wie- derherstellung der Ruhe und Ordnung, wenn diese gestört würde, in den reußischen und thüringischen Landen zu sorgen, Er sei diesem Auftrag in i Art nachgekommen und habe den Zweck erreicht, indem er durch per- önliche Rücksprache und Proclamationen dem Volk erklärt habe, daß die
reiheit der U nicht gefährdet werden dürfe, und daß die provisorische egierung Deutschlands stark genug sei, Ruhestörungen und- Gewaltthaten u unterdrücen, Ueberall habe er damit Erfolg gehabt, und nur nach Gera ätte er eine kleine Reichsgarnison legen müssen, um die Arbeiter daselbst,
ischen Staats-Anzeiger.
Mittwoch den 4. Oktober.
Emma LL És
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tvelche, ohne etwas dafür leisten zu wollen, von den Bürgern hät ä h ten ernährt werden wollen, zur Beobachtung der geseßlichen Ordunin zu es s jei nun auf einmal am 25. September die Weisung von der Centralgewalt zu den fraglihen Truppensendungen gekommen, Da diese Maßregel mit den von ihm ergriffenen nicht im Einklange stehe, so habe er seinen Auf- trag für erledigt geachtet und ihn in die Hände der Centralgewalt zurüdck- gegeben, da er glaube, daß ohne ihn eben so viel geschehen könne. (Beifall.) s geordn. Helbig: Er hâtte gewünscht, daß dem Volke eine nähere l Stunst von Franksurt geworden wäre, man dürfe erwarten, daß die Ver- i dem Volke gegenüber offen sein möchten, Jn den betreffenden Staa- en sei jezt Alles ruhig, so daß man nicht begreife, warum so große Trup- deEATLNEN dorthin angeordnet würden. Es würde diese Maßregel bei Gee D so gedrücten Zeiten erst Aufregung und Unruhen verursachen, Er elle daher den Antrag: Die Kammer ol die Staatsregierung ersuchen, S die Sendung sächsisher Truppen nah Altenburg Widerspruch einzu- egen und deren CEinrücken dorthin vor der Hand zu sistiren, Staatsmi- nister v. d, Pfordten: Er habe die Motive der Centralgewalt nicht zu S und das Ministerium habe es für seine Pflicht gehalten, jener Beisung Folge zu leisten. Dazu habe man sich dur die Anerkennung ver Centralgewalt verbindlich gemacht. Auch von der Kammer selbst, und be- sonders von der Seite, woher die gegenwärtige Juterpellation komme, sei darauf gedrungen worden, daß den Beschlüssen der Centralgewalt nachge- tommen werde. Man könne niht so schnell seine Grundsäße ändern. E sei eíne starke Einheit nöthig, und kein Minister würde die Derantwortung über sich nehmen, sich solchen Maßregeln zu widerseßen. Vierauf wit:d die sofortige Berathung des Antrags gegen 46 Stimmen ab- gelchnt und derselbe auf eine der nächsten Tagesordnungen verwiesen.
__ Schleswig-Holstein. Flensburg, 29. Sept. (H. C.) Einige hiesige Schiffseigenthümer haben es jeßt sehr zu beklagen, daß ihre Schiffe nit von vorn herein von Seiten der Dänen feindlich behandelt und wie an- dere deutsche Schiffe fondemnirt worden sind. Leßtere sind, wie son bekannt, zurückgegeben, die Zurücklieferung jener aber welche die Dänen im April gelichen, wird verweigert, So z. B. liegen augenblicklid drei flensburger Schiffe bei Sonderburg, die den ganzen Sommer über zu dänijchen Transporten gebraucht worden sind, aber noch nicht zur Verfügung der Eigenthümer steben, weil, wie die Aussage des dänischen Commandeurs lautet, man noch niht wissen könne, ob sie nicht vielleicht ihm wieder nothwendig würden. Die von den Dänen mitgenommenen Dampfschiffe werden zum Bugsiren gebraucht und sind so zu sagen aus allen Fugen gerissen, da sie zu Bugsirschiffen nicht gebaut worden sind, Erwähnter Commandeur meint ‘es würde etwas für Be-=- und Abnuzung der Schiffe bezahlt werden. — Zwei mit Produkten beladene arnisser oder capeler Schiffe, mit \hleswig- holsteinishem Stempel, Dokumenten und deutscher Flaage, wurden in diesen Tagen bei Sonderburg von einem dänischen Kriegsschiffe, der „„ Balathea “, angehalten und ohne Weiteres nach Affsens abgeführt. Jene beiden Schiffe hatten auch noch den dänischen Meßbrief und eine dänische Flagge vorzuzeigen, mußten aber dessenungeachtet si fü- gen. Noch immer liegen mehrere Kanonenböte, so wie die „Gala- thea‘’, bei Sonderburg. — Die bekannte Jmmediat - Kommission begnügt si bisher damit, von Sonderburg aus Bekanntmachungen 2c., auf geheimen Wegen, z. B, mit Fuhrleuten , Reisenden u. f. w., ins Land einzushwärzen,
Nusland.
_Nußland und Polen. St. Petersburg, 24. Sept. Se. Majestät der Kaiser hat an den Adel des Gouvernements Cherson nachstehendes Handschreiben erlassen: „Unserem lieben und getreuen Adel des Gouvernements Cherson. Der Minister des Jnnern hat
zu Unserer Kenntniß gebracht, daß der Adel des Gouvernements Cher= son, beseelt von treuer Unterthanenpfliht, in Veranlassung Unseres Wianifestes vom 26. März d. Z. deu einflimmigen Beschluß gefaßt hat, für Unsere Armee 700 Pferde, zum Gebrauche bei der leiten Kavallerie und der Artillerie, zu stellen. Jndem Wir in dieser Dar= bringung einen neuen Beweis jener ritterlicen Gesinnungen erblicken durch welche si stets und bei jeder Gelegenheit Unser lieber und ge- treuer Adel des Gouvernements Cherson ausgezeichnet hat, is es Uns angenehm, demselben Unsere Erkenntlichkeit zu bezeugen ‘und ihn Unseres unwandelbaren Wohlwollens zu versichern. Nikolaus,“
Zum 21. September waren hier 144 Cholerafranfe in Behand= lung verblieben; im Verlaufe dieses Tages kamen hinzu 11, genasen 11 und starben 6 ( darunter 1 in der Wohnung). Zum 32 Sep- tember verblieben demna 138 Kranke in Behandlung, /
St. Petersburg, 26. Sept. An den Großfü i als Ober -Chef der Militair - Lehranstalten, is leine RUARA Handschreiben ergangen: „Kaiserlihe Hoheit! Das außerordentliche Maß der diesmaligen Entlassung aus den Militair-Lehranstalten zum Offizierdienste, durch welche das Heer, bei dem unerwartet gesteiger- ten Bedürfnisse, mit tüchtigen Offizieren versehen wurde, ließ ba dings schließen: es fönute die vor der Zeit, noch vor S Auszu ins Lager, vorgenommene Beförderung aller Zöglinge, die ih Les sonders zum Fronte - Dienst gewöhnt haben, auf die Fronte - Zusam= menseßung in diesen Anstalten einen fühibaren Einfluß haben. Um so angenehmer war cs Mir, die in alleu Beziehungen vortreffliche Orduung und musterhafte Haltung zu bemerken, wodurch sich die Abtheilung der Militair =- Lehranstalten während der ganzen Dauer ihres Aufenthalts in Peterhof auszeichnete, Täglich Augenzeuge der unermüdlihen Bemühungen und erleuchteten Einsicht, dur welche Jhre Pfleglinge vor der Cholera während ihres Umsichgreifens in der Hauptstadt und deren Umgebungen bewahrt wurden, ward Jch dadur bis in die Tiefe Meines Herzens gerührt. Gott hat sicht- barlich die Bemühungen Eurer Kaiserlihen Hoheit gesegnet. Aus der gonzen Abtheilung erkrankte an der Cholera nur 1 Zögling z aber auch dieser ward hergestellt. Es war Mir wohlthuend, Mich zu überzèugen, daß nicht nur die Chefs der Anstalten, geleitet dur Jhre unmittelbaren Anweisungen, sondern auch alle Offiziere ohne Ausnahme, begeistert von dem hohen Beispiele Eurer Kaiserlichen Hoheit, die beiligen Pflichten als Erzieher und Lehrer mit Eifer er= füllten. Die Dankgebete der Aeltern, denen Jhre Bemühungen die Kinder erhielten, sind der s{hbönste Lohn für diese Anstrengung. Jh freue Mich der Gelegenheit, Eurer Kaiserlihen Hoheit für Alles Meinen vollkommenen Dank und Meine herzliche Anerkennung aus- zudrücken. Kraßnoje-Sselo, 27. August 1848. (gez.) Nikolaus.“
Schweiz. Basel, 27. Sept. (O. P. A. Z.) Ueber die Schick- sale der Möglingschen Kolonne erhalten wir folgende Aufs{lüse. E zog am Freitag von Lörrah nah Schopfheim, wo sie über Nah L und, mit der \hopfheimer Mannschaft verstärkt ,
zog über Schönau nah Todtnau, wo sie erst ae a
Die Maunschaft, 14—1500 Mann, war wobl h viel exerz
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