1848 / 185 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

lihen Zwe é gierung and ber Bn es diesen Gesichtspunkt] fest zu halten

in ch j eise nach Möglichkeit geltend zu machen.

s lu hrem an 0 ser R die Regierung sind entshlossen, diesen Kampf zu führen mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mit- teln. Diese Mittel sind in den denenselben durch die De De

se vom 21. d. M. mitgetheilten Kaiserlichen Manifesten vom 16. T 19. d. M. näher bezeichnet worden. Der militairishe Theil hat e its seine Anwendnng gefunden. Eine Armee von nahe bei 60,000 “aan ín Person geführt von dem Feldmarschall Fürsten von Win- dischgräß, der sein Hauptquartier dermalen in Hezendorf genommen hat, hált die Hauptstadt hermetisch umslossen , und ih habe Grund zu ‘hoffen, daß der nächste Zweck dieser Operationen binnen kurzem

‘bt sein wird. erreid seihzeitig hat sich Se. Majestät bewogen gefunden , den Reichstag aus Wien zu entfernen und für den 15. November nah

Kremster einzuberufen. : E Olmüt, den 26. Oktober 1848. Freiherr von W

Fen mißbrauhende rae find biet Bestrebungen der Re-

[senber g.“

Die O. P. A. Z. enthält in dem amtlichen Theile ihres heuti- gen Blattes folgende Berichtigung: „Die ín Paris erscheinende Zei- tung La P resse enthält in ihrer Nummer vom 28, Oktober p S, einen als Mittheilung bezeichneten Artikel über die Schritte der pro- visorishen Centralgewalt hinsichtlich der Friedens - Vermittelung in Atalien. Dieser in mehrere andere Zeitungeu, unter anderen auch in das Jurnal de Francfort übergegangene Artikel is in wesent- lichen Punkten unrichtig.“

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Preußen. Berlin, 3. Nov. Die beute ausgegebene Nr. 50 der Geseß-Sammlung enthält den Allerhöchsten Eilaß vom 10. Juli 1848 wegen Unterordnung des statistishen Büreau?s unter das Ministerium des Junnern.

„Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom Iten d. M. ge= nehmige Jh, daß das statistishe Büreau dem Ministerium des Jn- nern untergeordnet werde und beauftrage das Staats - Ministerium, diesen Erlaß in Vollzug zu seßen.

Sanssouci, den 10, Juli 1848.

Friedrich Wilhelm. Frhr. oon Schrc ck=enstein- Gierke. Kühlwetter.

von Auerswald. Hansemann. Milds, Mäxrckter. An das Staats-Ministerium. ““

Desgleichen betreffend den Allerhöchsten Erlaß vom 24. Oktober 1848 wegen einer Modification der Verordnung vom 14. Juni 1848, betreffend die Bewilligung von Wartegeldern an disponible Beamte.

„Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 23sten d. M. erkläre Jh Mich mit der für nöthig erkannten Modification der in Meiner Verordnung vom 14. Juni d. J. (G.-S, S. 153) enthalte- nen Bestimmung, wonach von den daselbst niht aufgeführten Besol- dungen bas Wartegeld an disponible Beamte nach dem Verhältniß des nächsten höheren Gehaltssaßes ermittelt werden joll, einverstan- den, Jch genehmige daher die zu diesem Zweck aufgestellte, hier bei- liegende Nachweisung der bis zu dem Gehaltssaße von 1200 Rtÿlr, zu bewilligenden Wartegelder, mit der Maßgabe, daß nah Analogie der für die Festseßung der Pensionen bestehenden Bestimmung bei Berechnung sämmtlicher Wartegelder die Jahresbeträge derselben auf volle Thaler abgerundet werden, wie bies bei Festseßung der in der obigen Nachweisung speziell berechneten Wartegelderbeträge bereits geschehen is. Es is dieser Erlaß nebst der Nachweisung durch die Geseßsammlung zu veröffentlichen.

Sanssouci, den 24, Oktober 1848.

Friedrich Wilhelm. Eman L Bonin Kislen: Graf Dönhoff. Für den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten : » von Ladenberg. An das Staats-Ministerium,“

(Folgt die Nachweisung der den disponibel gewordenen Beamten

bis zu 1200 Thaler Gehalt zu bewilligeuden Wartegelder.)

Bayern. München, 30. Okt, (N. K.) Das Ministecium hat nunmehr sämmtliche, auf die neue Strafgeseßgebung bezügliche Geseß-Entwürfe, wie solhe aus der Berathuug der Geseßgebungs= Ausschüsse hervorgingen, in einen S sadeniwwurf vereinigt und dieseu den Ausschüssen zur nohmaligen Revision vorgelegt. Dieser Ge=- sammtentwurf unter dem Titel: „Die Abänderungen des zweiten Theils des Strafgesezbuches vom Jahre 1813 betreffend“ besteht aus fünf Abtheilungen mit 375 Artikeln; jede dieser Abtheilungen ist wieder in verschiedene Titel und Kapitel eingetheilt. Die 1. Ab- theilung, Artikel 14—29, handelt von der Gerichtsverfassung und der Staatsanwaltschaft; Il, Abtheilung, Artikel 30- 74, von der Vor- untersuchung ; III, Abtheilung, Artikel 75—302, von den Schwur= gerihten ; IV, Abtheilung, Artilkel 303—367, von dem Verfahren dei Aburtheilung der zur Zuständigkeit der Kreis- und Stadtgerichte gehörenden Verbrechen und Vergehenz V. Abtheilung, Artikel 308—375, von Aufhebung der früheren und Eiuführung der gegenwärtigen Geseßesvorschristen. Jn leßterer Beziehung bestimmt Artikel 370: Der Tag, mit welchem das gegenwärtige Geseß in Wirksamkeit zu treten hat, wird, so weit dieses nicht bereits bezüglich der Artikel 75—90 durch die Verordnung vom 3. Aug. d. J. (Regg. - Blatt S. 796 771) geschehen is, durch besondere Regierungsverord- nung festgeseßt werden. Artikel 371: Eine Untersuchung, über welche vor dem gemäß Artikel 370 festzuseßenden Tage noch nicht in erster Justanz abgeurtheilt wurde, ist, selb wenn die Akten nach durchzuführender Spezial - oder Hauptuntersuhung bereits dem Appellationsgerihte zum Spruche vorlegen glei einer Voruntersuchung im Sinne des gegenwärtigen Ge- sepes zu behandeln. Art, 372, Wenn ein Angeschuldigter vor dem gemäß Art, 370 festzuseßenden Tage abgeurtheilt, die Aburtheilung eines Mitangeschuldigten aber auf dem Grunde der Vorschrift des Art. 384 Abs. 3 Thl, 11. des Strafgeseßbuchs ausgeseßt wurde , so ist bei der Entscheidung über den lebteren das frühere Geseß in An- wendung zu bringen. Art. 373. Js gegen ein vor dem erwähnten Tage gefälltes Urtheil das Rechtsmittel der Revision oder weiteren Vertheidigung ergriffen worden, so erfolgt die zweitrihterlihe Ent- scheidung nach dem früheren Geseßez doch findet, wenn blos der Angeschuldigte sich des Rechtsmittels bedient hat, eine Abänderung zu dessen Nachtheil ( St. G, Th. 11, Art, 375) nit weiter statt Art. 374. Eine Wiederaufnahme des Straf-Verfahrens zum Nath- theile desjenigen, welher vor dem gemäß Art. 370 festzuseßenden Tage rechtskräftig für unschuldig erklärt, losgesprocen oder verur- theilt wurde, is von jenem Tage an unzulässig. Gegen einen von der Jnstanz Entlassenen kann diese Wiederaufnahme unter denselben Voraussebungen stattfinden, unter welchen solhe der Art. 55 Abs. 2 des gegenwärtigen Geseßes nah vorgängiger Einstellung des Straf- verfahrens gestattet. In einem solhen Falle wird das vorhergegan- gene Urtheil auf Entlassung von der Jnstanz cinem Beschlusse auf

oon Pfuel.

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Einstellung des Strafverfahrens (im Sinne des gegenwärtigen Ge=- seges) gleichgestellt. Art. 375. Wer vor dem gemäß Art. 370 fest- zusegenden Tage verurtheilt oder von der Instanz entlassen wurden, fann, wenn die geseßlichen Bedingungen gegeben sind, auch nah je- nem Tage die Wiederaufnahme des Strafverfahrens verlangen. Die Zulassung , Instruction und Verbescheidung des Wiederaufnahms- Gesuches, \o wie die neue Untersuchung und Aburtheilung im Falle der gestatteten Wiederaufnahme, richtet sih, wenn das Gesuch binnen Jahresfrist nah dem oben bezeichneten Tage angebraht wurde, nah dem früheren, außerdem aber nah dem gegenwärtigen Geseße.

Sachsen. Dresden, 1. Nov. (D. A. Z.) Jm Anfang

der heutigen Sißung der zweiten Kammer ergreift Secretair Kasten das Wort: Er wolle eine Anfrage an die Regierung richten, die zu keiner Debatte führen solle, er wünsche nur, daß die Antwort in den Landtags-Mittheilun- gen niedergelegt würde. Den Vertretern bei der National-Versamniung sei eine tägliche Entschädigung von 4 Thlr. bewilligt worden, er frage uun, um mißliebigen Neden vorzubeugen, ob diese Entschädigung auch für den Fall bewilligt worden sei, wenn ein Vertreter sih niht in Frankfurt befinde und derselbe vielleiht nach Wien oder Berlin gereist sei. Staatsminister Georgi entgegnete: Die Negierung habe ein Prinzip aufstellen müssen, und nach diesem habe sie im Verein mit den anderen Regierungen den Beschluß ge faßt, daß diese Entschädigung auch gewährt würde, wenn ein Vertreter auf vierzehn Tage entfernt sei, bei längerem Außenbleiben könnten aber dic Diâten nicht fortbezogen werden. Die Regierung habe es für billig er- achtet, als im Laufe der langen Zeit, die jene Verhandlungen dauern wür- den, es wohl vorkommen könnte, daß Jemand einmal in haus‘ichen Ange- legenheiten abwesend sein müßte, Hierauf erhält Abgeordneter T\chirne1 das Wort und stellt den Antrag, daß die Regierung alle ihr zuständigen Mittcl zum Schuye der in Wien gefsährdeten Volksfreiheit anwenden möchte, Der Antrag wird auf die nächste Tagesordnung verwiesen.

Sodann erstattet Abgeordneter Ha ußwald Bericht über mehrere Peti- tionen aus den Gebirgsgegenden, die Ungleichheit der Grundbesteuerung des Gebirges im Gegensaß zum Niederlande betreffend. Die Majorität der Deputation schlägt vor, die genannten Petitionen, insofern sie a) eine Berücksichtigung bei der Einkommensteuer wünschen und b) einen ausdrücf- lichen Antrag auf Revision des Grundfteuersystems enthalten, auf sich beru- hen zu lassen; dagegen aber c ) das îín der vierten Petition enthaliene Ge- such um eine progressive Steuerabminderung für die Gebirg8gegenden nach den Höhenverhältnissen und mit Zugrundelegung der flimatischen Abstufun- gen der Siaatsregierung zur sorgfältigsten Prüfung anheimzugeben und die- selbe zu ersuchen, über die Räthlichkeit und Ausführbarkeit dieses Vorschla- ges genaue Erörterung anzustellen und das Nesultat derselben der nächsten Ständeversammlung mitzutheilen. Die Minorität der Deputation (aus dem Abgeordn. Thier # ch bestehend) beantragt: die Kammer wolle dem von der Mehrheit der Deputation gestellten Antrag sub b) und c) keine Folge ge ben, vielmehr im Verein mit der ersten Kammer die Staats-Regierung er- suchen, die Grundsteuer des Hochlandes nach vorgängiger Revision und Berichtigung der kommissarischen Geschäfts-Anweisung anderiveit festzustel- len und zu ermäßigen. Nach langer Debatte darüber ward das Sonder- gutachten hierauf gegen 7 Stimmen abgelehnt und der Majoritätsantrag in Bezug auf a) und b) und den ersten Theil von c) einstimmig, und der ¿weite Theil gegen 18 Stimmen angenommen. :

Hierauf folgt die Berathung über den Bericht der zweiten Deputation (Ref. Wehner) über das Dekret, die Erhebung einer außerordentlichen Einkommensteuer betreffend, vom 25, Mai 1848, Der Bericht er wähnt, daß, während die Deputation mit Begutachtung der Negie- rungsvorlagen, die Einkommensteuer betreffend, sich beschäftigte, sei ein anderwcites Dekret vom 41, Juli 1848 eingegangen, welches unter Hinweis auf die dringend gebotene Vermehrung der Kassenbestände, die Ermächtigung der Kammern zu vorläufiger Erhebung von 15 Prozent der vorgeschlagenen Cinfommensteuer in Anspruch genommen. Auf er- haltene Ermächtigung habe uun die Staatsregierung die Verordnung vom 12. August 1848, die Erhebung von 15 Prozent Einkommensteuer ausgeschrieben, und es seien nun noch die Vorschläge der Regierung zu erwarten gewesen, wie viel noch außer jenen 15 Prozent und taher wie viel im Ganzen an Einkommensteuer erhoben werden solle, Bevor nun die besondere Berathung des Gesez-Entwurss stattgefunden, sei ein ferneres Dekret vom 10./12. September 1848 an die Stände gelangt, worin er- ffnet wordenz von der Erhebung einer ferneren Rate der außerordentlichen Einkommensteuer für jeyt abschen und eine solche nur für den unerwarteten Fall wieder in Erwägung ziehen und nah §. 105 der Verfassungs-Urkunde eintreten lassen zu wollen, wenn neue unvorhergesehene Bedürfnisse für die Staatskasse dies erforderlich machen sollten. Ferner habe nun hierbei die Staatsregierung für angemessen gehälten, daß in Uebereinstimmung mit der nach Obigem eintretenden Beschränkung der Einkommensteuer das für die außerordentlichen Grund-, Gewerbe - und Personalsteuerbeiträge festgeseßte Maximum von 5 Rthlr, auf 3 Rihlr, ermäßigt werde, und endlich, daß als Erhebungsgebühr 1) in großen und Mittelstädten 17 Proz., 2) in kleinen Städten und auf dem platten Lande a) von allen Jundividualbeträgen bis mit 100 Rthlr. 2 Proz., b) von solchen Beträgen über 100 Rthlr. bis 1009 Rihlr. 4 Proz., c) von solchen Beträgen über 1000 Rthlr, 5 Proz. mit der Bestimmung gewährt weide, daß die Gemeinden hiernach sowoh! die Erhe- bungsfosten als auch die etwa an die Mitglieder ihrer Abschäßungs-Aus- \chüsse zu gewährende Vergütigung zu bestreiten haben, Die Deputation hat nun geglaubt, daß die Berathung der einzelnen Bestimmungen des im Drange der Zeit verfaßten Gesez-Entwurfs nur auf die Schattenseiten des legteren sich werfen würde, man würde von den verschiedensten Standpunkten aus zeigen , wie der Gesez-Entwurf sein solle, stait über das, was zu be- stimmen, sich zu einigen; sie schlägt daher vor: 1) den mittelst Dekrets vom 26. Mai 1848 an die Stände gelangten Gesez-Entwurf, die Erhebung einer außerordentlichen Einkommensteuer betreffend, in der Sache für erledigt zu erachten und deshalb von einer allgemeinen wic besonderen Berathung desselben abzusehen, Dieser Antrag wird nebst folgendem 2. ohne Debatte einstimmig angenommen: den Verordnungen vom 27, April 1848 nachträg- lich die ständische Genehmigung zu ertheilen, Deputationsantrag 3 lautet: sih damit, daß von der Erhebung einer ferneren Rate der außerordentlichen Einkommensteuer für jeyt abgeschen werden solie, einverstanden zu erklären, zugleih aber der Staatsregierung anheimzugeben, ob nicht für den un erwarteten Fall, wenn neue, unvorhergesehene Bedürfnisse für die Staats- fasse hervortreten sollten, es angemessen sein dürfte, die Deckung derselben dur eine außerordentliche, wenn auch etwas modifizirte Erhebung von Grund-, Gewerbe- und Perfonalsteuer zu beschaffen, :

_ Der erste Theil des Aatrags wird einstimmig, der zweite gegen 13 Stimmen angenommen, Der Deputationsanirag 4: „Zu genehmigen, daß das für die außerordentlichen Grund-, V ae. und Personalstenerbei- träge festgeseßte Marimum von 5 Thlr, auf 3 Thaler ermäßigt werde“, wird einstimmig angenommen. 5) Schlägt die Deputation vor, zu gench- migen, daß den Gemeinden an Gebühr: von überhaupt bei einem Soll- M ne Sin Thlr, 6 Proz, des eßteren, über 100 Thlr.

nt Thlr, 5 Proz. , über 500 1000 Thlr, 4 Proz. , über 1000 E 1500 Rihlr. 3 pCt,, über 1500 Rthlr, 2 pCt., wovon jedoch die in fleinen Stadten und auf dem platten Lande etwa vorkommenden Jndivi- dualbeträge von über 200 Rthlr, auszunehmen und bis mit 1000 Rthlr, nur mit 1 pt, und von über 1000 Rthlr. nur mit 7 pCt. in Ansaß zu bringen sind, mit der Bestimmung zu gewähren sei, daß dieselben hiernach sowohl die Erhebungskfosten als auch die etwa an die Mitglieder ihrer Orts- Auëschüsse zu gewährende Vergütung zu bestreiten haben. Der Referent findet sich durch die in Folge der Debatte gethane Aeußerung zu beantra- gen veranlaßt, die Worte: „in kleinen Städten und auf dem platten Lande“, besonders zur Abstimmung zu bringen. Es wird der Wehnersche Antrag, den Wegfall der erwähnten Worte betreffend, so wie dann der Deputations- mag gegen 1 Stimme angenommen. Einstimmige Annahme finden noch

arien be B E mit der Staatsregierung hinsichtlich der bieftr- Abutbrn Cort Pra A D bei der für eine jede ver Staaibregici aen Es: ühr es bewenden zu lassen und 7: f Pry f gehn 1g 2 A er Ausführung, der in den Deputations-An- derliche Ermächtigung het RNL frel eien cbaalis inftininigo Genehmigung, heilen, as Dekret findet ebenfalls einstimmige

À ; ; In der heutigen Sipung der 1. Kammer veranlaßte die auf der Re-

gistrande befindliche Eingabe ves Bürger-Vereins zu Chemniy, worin der-

selbe der l. Kammer und besonders den Herren von Friesen, von Zehmen und von Wel sein Mißtrauen über ihr Amendement zum Wahlgesey und die Ansicht ausspricht, als möchten diese gegen dasselbe stimmen, um das Mini- sterium zu stürzen, Herrn von Welck eine Juterpellation darüber anzufündi gen , ob das Ministerium auch der Ansicht sei, daß die fraglichen Mitglie- der der l. Kammer die Existenz des Ministeriums in Frage stellen wollten. Die Bürgermeister Klinger und Schanz hielten das Ministerinm zu einex Antwort hierauf nicht verpflichtet, was jedo die Herren von Friesen und von Nostißz-Wallwiß widerlegen, worauf die Interpellation auf die nächste Ta- gesordnung verwiesen wird.

Dresden, 2. November. (D. A. Z.) Nächst der Registrande war auf der heutigen Tagesordnung der 1, Kammer der T3zschirner sche Antrag: „daß die Regierung alle ihr zuständigen Mittel zum Sqhute der in Wien gefährdeten Volksfreiheit anwenden möge.“

_Abgeordn. Tzschir ner begründete zunächst seinen Antrag. Ver Ve- genstand, den er heute zur Sprache bringe, sei bereits in der Nationalver- jammlung zu Berlin verhandelt und daselbst entsprechende Beschlüsse ge- faßt worden. Die Herzen der Sachsen schlugen aber eben so warm als die der Preußen, und wenn auch unsere Macht sich allerdings nicht mit der dieses Nachbarstaats messen könne, wurde Sachsen dochim Veircine mit den andercn deutschen Staaten auch fux die Wahrung der Volksrechte wir- feu können. Es gelte der deutschen Sache, wenn man für Wien etwas thue. Eines Jeden Herz werde bluten, daß den edlen Bestrebungen dieser Stadt ein minder günstiger Erfolg in Aussicht stebe És sei allerdings wahr, Wien habe mit einem Widerstande begonnen, allein cs sei shwärzesten Verrath einer Camarilla dazu gezwungen worden, die ihr Neß über alle Völkerschaften Qesterreihs ausgespannt hätte, und deren Plan es gewesen, Ocsterreich zu einem Slaven-Staate zu machen habe es dahin bringen wollen, daß die Verheißungen des gen Kaisers zurückgenommen würden und Kroaten Wiens Schi \cheiden sollten, Man werde nun den Reichstag unter der der Kanonen von Olmüúg verlegen, um ihn nach \elieben fónnen. Selbst Prag h die Schmach eingesehen 1 Seiten famen Anträge auf Schuß der Rechte der Bevölkerung. völkerung Wiens verdiene unsere Theilnahme und unseren Dank Bestrebungen, denen leider der Verrath den Erfolg verkümmerte. thue die Centralgewalt, der es d

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obliege, die Freiheit der deutschen

zu \chüßen, die mit dem geübtesten polizeilicoen AÄrguSauge alle

Vänder überwache und Armee-Corps ausfstelle? Für Wien l

gethan, als zwei frast- und machtlose Kommissare abgesendet

Einsicht in die dortigen Verhältnisse abginge. Das sci kein Schut

heit, und die Centralgewalt sei nahe daran, w sic nod i

besitze, dieselben jeyt ganzlich zu verlieren. „,,

einmal mit ihr, und machen wir sle noch einmal

sie auh zum Schutze der Volksrechte da sei.“

beschlossen, energisch zu intercediren, und er

dies geschehen, daß ein vereinies Wirken d

allein, da dies nicht der Fall, so möge jeder

sei, die nothigen Schritte thun. ( \

handelt werden. (Bravo.) Staats - Minister von der Pfordten: Bei

Bölkerdrama's, die im ostrrreichischen Staate gegenw

seien es zweierlei Interessen, die unsere Sympathic

Es sei dies cinerseits die deutsche Nationalität, audée

nelle Freiheit. Beide scien auf das innigste verbunde1

kaum der Versicherung, daß die sächsische Regierung

als das Volk für dicse Interdssen hege und so vicl si 11

wahren suche, da ja auf ihnen das gegenwartige Negierungs}

Es sei nun zu fragen, in welchem Grade di

und wie die Gesahrdung abgewendet werden

nicht völlig zu bestimmen, D

Die Regierung (

tel, die ihr zu Gebote stehen, \chnell in Antwendu

ders könne sie vor der Hand nicht wirken, da sie erst

Gesandten in Wien eröffnet, daß sie die Vertretung

teresscn in die Hände der Reichs8gewalt gelegt, u Reichs - Kommissarien zu überlassen sei, in diefer

teln. Jhren Bevollmächtigten in Frankfurt aber

daß er der Centralgewalt zu erkennen ebe, vie bie 1ahta rung die [deutsche Nationalität und constitutionelle Freiheit

sen wolle. Es sei nicht zu leugnen, daß eine Gefahr fürj jenc sen zu drohen scheine, aber es könne dies v1 cignisse nicht anerkannt werden. Wohl lasse das Austreten des

Heerführers etwas besorgen, namentlich wem hreiben authentisch e das er nach Prag gesendet haben solle z allein man habe darüber keine B stimmtheit erlangt. Diese Besorgniß aber erhalte dadurch ein Gegengewicht? daß er ein österreichisher General sei, der unter dem deutschen Ober-Kom mando stehe. Das Kaiserhaus sei ferner ein deutsches, seine ganze L genheit ruhe auf deutscher Grundlage , es sei daher nicht anzunehmen dasselbe die deutsche Nationalität ge\ährden wolle. ly

(X11 ceid

Aber aud niß für die bürgerliche Freiheit erhalte ein Gegengewicht durch die T

des Kaisers, daß die constitutionelle Verfassung unangetastet

Dieser Versicherung müsse man Glauben schenken. Und was ihm j amtlihem Wege zugekommen, stimme damit überein, daß man diese Fr heit nicht antasten wolle, daß man zur Zeit nur zur Aufrechterhaltung Ordnung jene Maßregeln ergriffen. Erst wenn cine wirkliche Gefahy jene beiden Juteressen sich herausstelle, wenn diese nah Beendigung wiener Kampfes beeinträchtigt würden , dann würde das zu thun sein

die Wahrung der deutschen Nationalität und Freiheit erfordere,

es würde nicht gezögert werden, Woll die Kammer noc besonderen Beschluß fassen, 0 Werde ie Regierung s beschließen haben, was darauf zu thun sei. Abgeordnete Mey

ein deutsches Herz im Busen tage, werde nicht unbewegt bleiben

bei den Ereignissen in Wien. Von unserem Standpn kte ans

wohl nicht die Hülfe, die wir zu leisten wünschten, gewährt werden. Troy dem brauche ich unsere Sympathie nicht in bloßen Worten auszusprechen man fönne auch handeln. Es sei Gefahr vorhanden, und von Seiten Centralgewalt werde nicht mit der nöthigen Cnergie gehandelt. Wenn

die einzelnen Siagaten etwas thun wollten, so möchten sie diese Centra gewalt in einem gewissen Feuer erhalten und darauf hindeuten, daß Reichsoberhaupt kein Oesterreicher, sondern ein Deutscher sci. Er stelle daher den Antrag, daß die Staatsregiernng bei der Centralgewalt au] energische Intercejsion zu Gunsten der deutschen Znteressen in Oesterreich mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dringen wolle. Dieser Antrag wird cinstimmig von der Kammer unterstüßt, was die zahlreich bejeßken Gallerieen zu einem vollstimmigen Bravo veranlaßt. Abgeordn. Schenck \hlägt hicrauf vor, im Meglerschen Antrage die Worte „Der deutschen Jnteressen““ mit „deutscher Ehre, Freiheit und Nationalität“ zu vertauschen, womit Abgeordneter Metler sich einverstanden erklärt, Abgeordn. Tz schir- ner spricht zulegt noch seine Freude darüber aus, daß sich einmal alle Parteien zu einem Beschlusse vcreinigt hätten, und erklärt seinen Antrag durch den Meylerschen erledigt, welcher letztere sodann díe einstimmige Genehmigung der Kammer erhält,

Hierauf folgt die Berathung über einen mündlichen Bericht über das Dekret, das Vereins- und Versammlungsrecht betreffend, Die zweite Fam- mer tritt auf Anrathen ihrer Deputation den Bischlüssen der ersten Kammex bei, mit Ausnahme des bei §. 5 der Gesepvorlage gefaßten : „Volksver- sammlungen unter freiem Himmel können bei dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden““ (dessen Annahme auch die diesseitige Deputation cmpfiehlt), Es entspinnt sich bei diesem Amendement der ersten Kammer cine längere, ziemlich lebhafte Debatie, in der von der einen Seite gegen diesen Zusay geltend gemacht wird, daß die Kammer durch die Annahme desselben weniger freisinnig sich zeigen würde als die Regierung, elde diese Beschränkung nicht im Geseßentwurfe gegeben, Der Zusaß enthalte überhaupt nichts als eine Präventive gegen das Vereins- und Versammlungsrecht, eine Beschränkung desselben. Diese Ansicht vertheidigen die Abgeordneten Line, Tzschirner, Wehner, Siegel, Schenck, Evans, Hel- big, Küttner, Unger, Krepschmar, Fleischer und Kaiser. Abgeordneter S ch ä- fer schließt sip den genannten Sprcchern für Ablehuung dieses Zusaßzes au, weil er befürchtet, daß durch solche Bestimmungen das Uebel nur ärger gemacht werde. Für die Annahme des Zusazcs verwenden sich die AL- geordneten von Criegern, Haase, Rittner, Sachße, weil sie diese Bestimmung zu Verhütung von Mißbrauch nöthig erachten und dieselbe von der Natio- nal - Versammlung in Frankfurt ebenfalls beschlossen worden sei. Staats-

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Minister Oberländer erklärt: Der Beschluß der National-Versammlung sei nur cin vorläufiger, da jenes Gese dort noch einmal berathen werden müssez es frage si, ob sie dann noch beibehalten werde. Uebrigens halte die Regierung diesen Zusaz-Paragraphen für unbedenklich. In dringenden Föllen würde die Regierung ohnehin einzuschreiten haben, sie habe aber diesen Zusaß im Gesch- Entwurfe nicht gebracht, weil sie von dem Grund- saße ausgehe, das Vereins - und Versammlungs - Recht dürfe keinen Prä ventiv - Maßregeln unterligen. Nachdem noch Referent Megzler bemerkt, daß auch er kein großes Bedenken darin finde, wenn der Zusay falle, wird derselbe von 49 gegen 14 Stimmen (von der Planiy, von Schönfels, von Arnim, Haase, Thiersch, von Beschwig, Hartenstein, Sachße, von Einsiedel, immermann, Müller aus Gablenz, von Criegern, Rittner und Ochmichen) abgelehnt. * Der General - Major, Graf von Holhßendorff, hat folgenden Tagesbefehl erlassen: Tagesbefedl. Hauptquartier Schmölln am 57" Oftober 1848. Indem ih für die in den beiden heutigen An- {lägen zu Altenburg ausgesprochenen ehrenhaften Gesinnungen meine ckoldalen: und die ofene Kundgebung ihrer treuen Anhänglichkeit an meine Person den aufrichtigsten Dank sage, habe ih nur zu beklagen, der leßte Sah in der Erklärung der Unteroffiziere und Mann- haften des 1îten Linien - Jnfanterie - Regiments Drohuncen von Ce- walt entl welche ungescblih sind. Graf von Holbendorf|, General Mecklenburg-Schwerin. Schwerin, 31. Okt. (H. C.) Heute Morgen um 11 Uhr ist die mecklenburgische Kammer der Ab= «eordneten durch den Großherzog mit folgender Rede in der Dom- firhe ervffnet worden : Meine Herren Abgeordnete! Es is die wichtige Stunde gekommcn, burgs Fürsten und die Abgeordneten des mecklenburgishen Vol- nsam die neue Verfassung festzustellen haben. Meine Herren, erscheinen hier, durch das Vertrauen Jhrer Mit- in Kraft des auf verfassungsmäßigem Wege erlassenen

erwartet das Land, daß Sie sorglich erforschen, was un- aterlande frommt, daß Sie gewissenhaft prüfen, was das rheischt, daß Sie nach reifliher Erwägung sich entscheiden den mecklenburgishen Zuständen eine freie Entwickelung in elten, auf Dauer berechneten Formen sichert. Bedeutung und Wichtigkeit gewinnt die zu lóösende Aufgabe durch auf das gesammte deutsche Vaterland. Die großartige Neu- (l t im Werden begriffen, Seine Einigung und Kräfti- cine innige Verbindung der einzelnen Theile sich er- e Medcklenburgs Volksstamm es vergessen, daß Mecflen- euischlands bildet. i mcine Herren, trete ih hin mit demselben Vertrauen, rxe Mitbürger Ihnen gezeigt haben, mit denselben Erwartungen, Land sie vou Jhnen hegt, um jezt zu lösen, was ich meinem heißen habe. stehe da, bercit, mit Jhnen eine volksthümliche Verfassung zu die Meckllenburg in die Reihe der constitutionellen Staa-

h eine Verfassung, die begründet is auf staatsbür=- leicbheit, welhe die Volksentwickelung unv den Ge- unter den Gliedern der neucn Gesammtheit das für erforderliche innere Gleichgewicht erzeugt dem Rechte seinen unverfümmerten Lauf gewährt freien Bewegung im Staatsleben nachtheiligen Hemmnisse die da sichert, daß Ordnung im Staate herrsche, daß sie von geseßten Gewalten, im Vercine mit dem Wuken der Staatsbürger, und fest gehandhabt werde.

Um zu einem solchen Bau zu gelangen, habe i, in Uebereinstimmung m Großherzoge von Mecflenburg-Streliyz, ten Entwurf eincr Verfas- vir sie als für Medlenburg geeignet erkannten, ausarbeiten la|- Ihnen, nebst den übrigen darauf Bezug habenden Vorlagen, L uns ernannten Kommissarien mitgetheilt und, wo er es be-

{ erlauteriî werden. er gemeinsames Streben wird es sein müssen, den Abschluß der o entschieden und rasch zu fördern, als es nur irgend mit einer

gewissenhaften Prüfung sih vereinigen läßt.

( dies geschehen, wird unter der regsten lebendigsten Theil- Volks und unter Anstrengung aller geistigen Kräfte des ganzen weitere Entwickelung alles dessen statthaben, was unser ge- eutsches Vaterland in dem durch seine Vertreter jeyt beratheuen als die Grundrechte des deutsden Volkes uns bietet, was mecklenburgische Verfassung feststellen wird Daß aber jene nit ruhiger Besonnenheit und Beharrlichkeit vorwarts \chreite, ilenburg um so mehr Bedürfniß, als es gilt, vorhandene nach hin mit dem Leben verwachsene Zustände in neus hinüberzu- vermittelt werden soll durch Behörden, die ebenfalls alle änderten Formen und Verhältnissen sich zu bewegen

frichtigkeit und Wahrheit lassen Sie uns schreiten zu dem neuen nt seien Verdächtigung und Mißtrauenz eine ossene Vcrständi- zur Ueberzeugung führen, und fest und kräftig wird das BVer- wurzeln, wenn cs deutsche Redlichkeit und Treue zu scinen feilern hat. : Aber, meine Herren, Cins thut uns und denen, die nach uns Tommen, vor Noth, und daran mahnt uns die Stätte, an der wir stehen. Es 1st und der Segen Goties. Nur mit diesem wird das Werk, wel- chaben, gedeihen und bestchen, n Sie uns mit Gottes Hülfe zu dem schreiten, was unsers Am- ist, somit erkläre ih die Verhandlungen der zur Vereinbarung derx una berufenen Abgeordneten-Versammlung sur erössnet.“ achdem der Großherzog dicse Worte gesprochea hatte, wurde uud dem Großherzoge von Medcklenburg-Streliß ein dreimaliges, donuerndes Lebehoch gebraht. Die Bürgerwehr und das Garde= Bataillon batten auf dem Maikte und in der Kirche Spalier gebi! det, und auch von diesen, wie von dem auf dem Markte versammel- ten Volke wurde der Großherzog beim Hin- und beim Zurückgange mit einem Hoch begrüßt. Nach Beendigung dieser Feierlichkeit bega- ben ih die Abgeordneten, deren Linke hon am vorigen Tage im Großherzog von Mecklenburg“ eine Versammiung gehalten hatte, in die Kammer. Als Großherzogliche Kommissarien fungiren dort von {werinsher Seite der Minister und Geheimeraths-Präsident von Lützow, Stever auf Wustrow, Pr. Kippe aus Rostock und Land-Syndikus Groth aus Rostock, so wie von strelißscher Seite der Justizrath Buchka. Alters-Piäsident ist der Geheime Ministerial-Rath Stößel Schwerin ; Füngsten-Secretaire sind: Pohle Schwerin, Kioß Rostock und Lehmann Domjüch. Der von der Regierung vorgelegte Entwurf einer provt- sorishen Geshäfts-Ordnung is von der Kammer nicht angenommen worden, dagegen, bei Annahme des von der außerordentlichen Land tags-Versammlung genehmigten Entwurfs, ein Ausschuß, besteheud aus den Abgeordneten Pohle Schwerin, Türk Rostockx, Willkrandt Rostock, Petermann Neustreliß und Marcus Schwerin zur Bearbei= tung einer Geschäfts-Ordnung erwählt worden. Abtheilungen zur Beschaffung der Legitimation der Wahlen wurden sieben, jede aus 15 Personen bestehend, beliebt. Ein mit 37 Unterschriften versehe= ner Antrag des Der. Petermann, das Ministerium um mögliche Ver= tretung der Sache Wiens bei der Centralgewalt zu ersuchen, wurde auf die nächste Tages-Ordnung gestellt.

Sachsen-Altenburg. Altenburg, 2, Nov.

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(D. A. Z) “Nach dem in der 45sten Sißung der Landschaft erstatteten Berichte der Finanz- Devutaiion über die Verwaltung der Obersteuerkasse in den Jahren 1841 bis 1817 betrug die Einnahme 1845 1847 900,099 Rthlr., die Ausgabe 971,654 Rihlr. , so daß sich eine Mehrausgabe von 71,555 Rthlr, heraus- stellt, welche zum größten Theil veranlaßt worden is durch die außecordent- lichen Aufwände während der Theuerung des Jahres 1847 uud durch cine Neihe landschaftlicher Verwilligungen, Die durchschnittliche Einnahme der

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Obersteuerkasse in den legten drei Jahren stellt sich auf jährlich 300,033 Rthlr. heraus. Die Schulden - der Obersteuerkasse beliefen sich Ende 1847 auf 667,492 Rthlr. Die Forderung der Landisbank wegen der sächsisch-baveri- schen Eisenbahn is auf 383,777 Rthlr. festgestellt worden und tritt in die- sem Betrage den Kapitalschulden der Obersteuerkasse hinzu, Für das Jahr 1848 sind der Bedarf der Obersteuerkasse auf 412,739 Rihlr, die Deckungs- mittel auf 250,033 Nthlr. veranschlagt worden, 10 taß sih mindestens ein Fehlbetrag von 150,000 Rthlr. ergiebt, welcher zum Theil das zu scafende Papicrgeld gedeckt wird. Jn den Jahren 1845 bis 1847 haben die direkten Steuern einen Mehrertrag von 10,654 RNthlr., die indirekten Steuern dagegen im Jahr 1847 einen Minderertrag von S

tation geht dahin: die Landschaft moge die Verwaltung des Obersteuer- ärars gutheißen und nachträglich eine Anleihe von 10,000 Rthlr. genchmi- gen, welche ohne vorgängige landschaftliche Berwilligung bei der Landes bank aufgenommen werden mußte, um die laufenden

ten. Dieser Antrag wurde auch von der Landschaft angenon

dessen die bcdeutende Uebersteigung des Stals g0nz besonders

des Herzoglichen Hauses , des Militairs und ur polizeiliche

laßt warden und sich hauptsächlich deshalb die Anleihe vo! nöthig gemacht hatte, so stellte Abgeordneter Erbe den A mer möge beschlicßen: durch höcystes Reskript vom der Landesbank eine Anleihe von 40,000 Rihlr, vorgängige landschaftliche Genehmigung aufgen grundgeseßlich gefordert wird: die Kamme \pricht ihre dicses uicht verfassungsmäßige Verfahren aus und erwarte chen Maßregel von jeiten der Negicrung_ nicht wieder ergri Dieser Antrag wurde von der Landschast mit 20 gegen nomnien. :

Jn der 46. Sigzung der Landschaft kam eine Petition von drei Nicht-Altenbungern im Namen einer 4000 l Eisenberg abgehaltenen Volks-Versammlung eingereicht unk des Titels „Von Gottes Gnaden“ betressend. Ubgeordneter sich dieser Petition an, doch wurde der Sache für jegt weit gegeben, eiter faßte die Landschaft den Beschluß, d ierung 2 suchen, die landschaftlichen Mit:heilungen allen im Lande bestehende: fal-Nachrichtsblättern gratis beilegen zu lasen. Scließlid v, Planiy, Bezug nehmend auf einen Artikel dieser Zeitun Mittheilung über die Aeußerung des Ministers von d sächfischen Kammer und erklärte, daß der Königl Schreiben des altenburgishen Ministeriums wegen T verstanden habe, und daß cr, um alle Zweisel daru Landschaft das betreffende Schreiben vorlegen werde schaft für befriedigt erklärte.

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n d s K Znslauns.

Hesterreich. Mailand, 2-2. Okt. Außer fehl, durch welchen das Heer vor falschen Nachricht bat der Feldmarschall so eben Sr. Majestät dem Ergebenheits - Adresse im Namen de1 italiezischen Sie lautet:

„Majestät! Mit Entrüstung hat eignisse von Wien vernommcn! Tiefer Schmei Männer derselbenz Soldaten der österreichisä Pflicht vergessen, ein tapferer General früherer den Augen der iha beshüßen sollenden Wache Leichnam geshändet! Länder und Völker haben Anhänglichkeit und Treue Ew. Majestät kundgegeb:n sich um ihren Kaiser, der wie sie Oesterreich und Die Armee von Jtalien, begeistert im Hinblick auf jene Güt siegreich die Angriffe eines frechen Feindes zurückgewiesen, 1 ) fernerem Kampfe bereit eine starke Shußwehr an der f ränze Reiches. Nicht Zwietracht, nicht Haß und Zerstreuung herrjd ihren Reihen: Der Gedanke an Kaiser und Vaterland beseelt Ölieder dieser großen Familie, einem Zeichen nur, dem aiten Aare Oesterreihs, dem Zeugen so viele: herrlicher Lhaten, folgen i Kampfe, folgen sie zum Siege. Im edlen Wetteifer in Treu Aufopferung für den gütigsten Monarchen werden unsere Brüder dem Beispiel der Armee von Jtalien folgen und Oesterreich und seine Freiheit werden glänzend aus diejem Kampfe hervorgehen. Ge- ruhen Ew. Majestät diese Gesinnungen der Armee von Ftalien, welche ich als deren Organ, alter Führer und ältester Genosse aus \prehen mußte huldvollst den täglihen Beweisen von Ergebenheit der Völker aller Länder des Reiches Radebky, Feldmarschall.“

017

seine Freie

1g. Sißung L

IRgahl

Frankreich. National-Versamm lu! 31. Oft. Anfang 1 Uhr. Präsident Marrast läßt zur dritten Mitgliedes des neuen Aufsichtäraths Uber di Amortissemen und Fallissements -Kasse s{chreiten. D

Depositen-, Consignations 0 verliest er zwölf neue Urlaubsgesuche, (Dho! erhalt es in Saale) Vezin trägt darauf an, die Namen ) öffentlih anzuschlagen. Zuleht wisse V0 b sammlung überhaupt beschlußfähig sei? Es solle eine öffentlich aus zubäungende Urlaubs-Liste aagefertigt w a! gem Zaudern werden die Urlaube bewiüigk, be-, Caloados-Departements wird die Eriaubn ß erthrilt, sth a: | lih zu besteuern, um Anleihen zu tilgen, welche aufgenomnie rden, | Bauten auszuführen, die das Proleta:iat im nächsten Winter beschäf- | tigen sollen. Durch diese ungufhöcliche Uebersteuerung, wird dagegen | bemerft, werde der fleine Haus- und Grund - Eigenthümer selbst in | | \ |

aganzen

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S a Mh Len Au

den besiblosen Stand hinabgedrückt, werde allmälig selbs zum Pro= letarier. Die Versammlung nimmt nun, statt dis Geseßentwurss über die Arbeiter = Asociationsverträge die Besprehung des berücdh=- tigten refktifizirten Budgets für 1848, welches sih auf mehr als 1800 | Mill:onen Fr. beläuft, wieder auf. Goudchaux liejt eine neue, lange, | mit Ziffern reih ausgestatiete Rede, durch tie er sich hauptsächlich

wegen der Steuer der 45 Cent., die cr mik Duclerc und Garnier dlag gebr htfertigen suchte. h

) ¡e C Pagès zusammen in Vors acht hatte, zu rec Nach seiner Darstellung hätte eigentlich Niemand im Jahre 1848 mehr zu zahlen als im Jahre 1547, und jene Steuer müßte wenig stens noch 160 b's 170 Millionen Fr, deen, (Olo Dio): [Die Versommlung unterhielt sich während dieses Vortrags fo laut, daß der Präsident mehrere Male um Aufmerksamkeit bittet. Goudchaux \chließt endlih. Bineau folgt ihm auf der Rednecr-Bühue, um die Fouid\shen Ockonomieen (Ersparnisse im Mw G u br fämpfen. Er berechnet die Ausgaben für 1848 auf 1,830,000,000 Fr. und konstatirt ein Defizit vou 343 Millionen, worunter 204 Millionen altes Defizit, Jhm ist vor dem Finanzzustande Frankreichs niht bange, die Republik werde 1848 ihr Budget {on ausf- bringen, nur für 1849 heat er einige Beforgnisse,. Er theilt die | sanguinishen Hoffnungen Goudchaux's uiht. Auch er trägt darum j auf Ersparnisse und Reformen an. Die allgemeine Diskussion wird | für geschlossen erklärt. Marrafst liest die Gesetz - Entwürfe vor, welche die dem Finanz-Minister sür 1848 zu eröffnenden ordentlichen |

od

|

und außerordentlichen Kredite auf 1,798,000,000 Franken feststellen.

Jumitten dicser Voilesung erklärt Marrast, daß auch das lebte Sfkru tinium weder für Berryer, noch für Dupont ein entscheidendes Re- sultat geliefert habe. Es wurde darauf zur Ballotage zwischen Berryer und Dupont geschritten. Das Resultat wird demnächst bekannt

gemacht werden. Marrast nimmt den Vortrag des Budgets wieder auf

und rückt damit bis zum dritten Abschnitt (allgemeiner Ministerialdienst) vor. Das Präsidium, mittlerweile durch Pagnerre erseßt, proklamirt

dur | la

(Man ruft: Genug! nuna, daß m die Beamten {honen müsse, aber nur die kleinen. Mit

S A S, Na Eni | od e ; gen ein fürchterlihes Wetter, das sich bald darauf in einem starken Plaßregen übe L {chaft hâl melsluft zuzubringen.

rung hat vor einigen QLage1

traide-Tad 1nge1 0Y aWwei (Are nl

den Legitimisten- Chef Berryer zum dritten Mitgliede des besagten Aufsihtë-Raths der Amortissements-, Consignations Kasse. die Budgets - Diskussion fort. Departements ruft eine ziemlich lange Debatte Rousseau, Deslongrais und Emile Leroux Theil uehmen. ngt eien Gehalts-Abzug von den Justiz-Beamten aller Grâde, vom Gehalte von 1500 Franfen aufwärts. Cremieux, der Ex-Justiz-Mi- nister, spricht sebr entschieden gegen jedeGehalts-Verminderung, die Beam- 743 Rthlr. geliefert, als der Etat besagt. Der Antrag der Finanz - Depu ie eiben Gie, au de eza E grprndras

- und Fallissements- Der soziale Dupont hat unterlegen. Die Versammlung seßt Das Kapitel des Justiz - Ministerial- hervor, an welcher Man ver=-

und Neujahrszeit sei die slimmste für Zahlungen. Zum Schlusse!) Méaulle is auch der Mei-

man eigentlich im Militair die Haupt- ngesiht der Ereignisse in Deutschland

nen nicht möglich. Bar oche bekämpft jede Wirklich hohe Gehalte von 30,000 Fr. be- ¡n Rücksicht auf ein Defizit von 3—400 m Justizfache 9 Millionen abzwingen zu üsse anderswo vfonomisch srin. Goud- die Abzüge. Marie, Justiz-

sucht unter häufigen Unterbrechun-

efonomie in Verringerung der Die Sihung wird

O alte bestehe. Bouvet erklärt heute in sei und deshalb den Mini- auswärtigen Politik ien. Er werde das aber sogleich iber folgende Punkte : 1) Be=

L 1ach außen, und hat sich

in seinem Verkehr mit dem Auslande zur e haben die franzvsishe Repu-

diese Anerkennung verweigert?

e einige Mühe zu Gunsten Po=

Frant.eich nicht jenseits der Alpen in

auf zetreten, wo Karl Albert die Oester= yrols zurücgetrieben haite? Die Ge-

Fuß zu fassen und einen Aufruf

e behufs Reguliruug der italieni=

träge von 1815 zu revidi-

P17 4 G A Pr p eiten wegen d

agewtss: Polit:k

IOeT F 1

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v4 1 4

¡gigkeit ¿u erti llgemeinen Frieden auf wahren Grundlagen zu befesti- Rolle spielte Frankreih in Sicilien und den Donau-

u und Walachei)? 6) Besißt das Kabinet im

ittel, eine neue Schilderhebung Sar-

italie 1 Sache zu lenken, oder will es

icht unterstüßen, sondern auf eigene Hand

Till das Kabinet den bewaffneten Frie-

1 Heeresverhältnissen aller

eben, die eine andere

um Zweck hätten und

Budgets herbeiführen

Bastide auf alle obi-

4 N, heißt es, in corpore zu ob er Herrn Thiers zum zum Präsidenten ernenne.

geantwortet haben, er werde

nan arte onaparie Mmaßien

onaparte 104

e einige Zeilen, worin sprengte Gerücht: „Ledru demokratish - sozialistischen

für ee LUge Ju er

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1/4

Cour, Barthelemy, Saint-Hilaire, von Remusat,

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Der Monéteur bringt das Programm für das Winterjemejter Universität. S i l Marc Gi:-ardín u. s. w. halten wie früher ihre Vorlesungen. j und Kultus-Minister, zeigt an, daß feine Besube annehme. t fich ein Wechsel fast sämmt-

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le sagt, der Ordnung grö=-

gestern einer Vorstellung bei, die im ehemali- Versailles gegeben i Der Präsident der ul rien, von den beiden Vice-Präsidenten und Pagnerre und Landrin begleitet, in der großen Hof-

Qudwig's XIV, Abd el Kader wird dieser e aus dem Sclosse von Pau nah en fehrten heute wohlbehalten von letzte ) zurü. Als der Vallon {hon ziemli gestiegen und von Paris entfernt war, entwickelte sih uuter ih-

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das Seine- und Marne-Thal ergoß. Green ließ \ich nieder. Wenige Minuten später, und die Luftgesell=

a\ch zur Erde aehabt, die Nacht in sehr klarer Him-

te das Vergnügen Ztg.) Die bayerische Regie- Kaufleuten von hier, deren Ge- der Zollvereins-Gränze zu Neu- ifenthalt erlitten, die von densel- ( zahlen lassen, nahdem am Sihe hifffahrts-Kommission ein gütlicher Vergleich zwoischen nd dem bayerischen Bevollmächtigten in dieser Hin-

Stv ah it O Af Straßburg, 25, V. :

L 3 ‘tadtrath hat \sich neulich in einer Eingabe Fortseßung der elsässtischen

wei engurger d eib 1 % vou ot B i VuO (erium (L ils L; E 1

4

Cifenbahn=-Linie na) bayerishen Pfalz zu begehren. Vas fran- nr

ische Kabi hat hierauf folgende Antwort erlassen: „Die Unter- F der internationalen Eisenbahn von Straßburg

der Regierung der Republik und der thätig betrieLen. Da das Departement der

beiten, dem es besonders obliegt, die Bedingungen Hiusicht zu regeln, den Zusaß einiger neuen Bedingungen zwishen den Kommissaren der beiden Staaten beslo|-

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nisterlum so eben dem münchener Kabinet diese neuen Anforderungen zur Prüfung ‘und Zustimmung vorgelegt. Es steht zu hoffen, 0s die bagerishe Regierung die Mäßigung und Billigkeit unjerer L träge erkennen und daß diese besonders sur unjere L Lena ee

so wichtige Angelegenheit eine schleunige Lösung erhalten werde.

und Jrland. „London, S F In einer Gehetmeraths =- Sihung zu R. E mor Ee Tag festgeseßt werden, bis zu welchem das Par E p L den 2. November prorogirt wurde, weiter p ver nklage für Zu Dublin wurde Dusffy- nachdem die purY pes - Kommisston unde “rt batte, am Freitage vor die Ph entschieden, begründet erflár E etwa schieden gestellt; auf den, Antrag seines Anwa on ube boben wer daß die Sache bis zur nächsten Ko

c Ey T Y » Mj. senen Plane für unerläßlih erachtet hat, so hat das französische Mi-

Großbritanien