j 4 (Gelähter.) Ueber die neueren Bestrebungen dEE Bersamon gs vén S 2 Redner also aus: Im Anfange n Fa usammentretens war das Streben nach Einheit und Freiheit iden- E der betrübten Zeit vorher hatte man die Erfahrung ge=- E daß in thr die Freiheit nicht zu erlangen war, weil die an M, iße stehende Gewalt nur für den Despotismus arbeitete. Da= et S te si der Partifulariémus von der Seite her, von welcher die Freiheitsbedrüdckung ausgegaugen war. Natürlich, denn damals
war diese Versammlung noh die Reprásentantin der et Bei ihrem Fortschreiten hat sich das Biatt gemendet, Das Vol n: cin, daß diese Versammlung das verlangte Maß der Gregor Mi zt brin- gen werde. Daß die Regierungen der Majorität si) zugewandt, it nur eine Folge Jhrer Beschlüsse und nicht etwa hrer Zwangsmaß-= regeln. Aber gerade diese Bestrebungen regten 1m Volke die entge- gengeseßte Meinung au und sie mußte bestärkt werden durch das Ein- heitsfonzert mit obligater Kartätschenbegleitung. Ler Beschluß einer Kammer wird nun für Hochverrath erilärt, Ministerial-Erklärungen aber sind unantastbare Heiligthümer. Solche Berichte fommen nit guf die Ta=- gesordnung ; das eilt ja auch nicht. (Bravo!) Die jeßigen Kammern sind zum Theil vom Hauhe der reiheit angewebt, welcher der Majorität Schnupfen verursaht und, darum reagirf hle dagegen. Fahren Sie fort, alle Güter, welche Sie geben fönnen , den Regierungen und Kammern zu überlassen, und dagegen das Odium der Coercitivmaß-= regeln eines Ministeriums auf jih zu nehmen, so wundern Sie sich niht, wenn der Partikulariémus immer größeren Bodeu gewinnk. Geben Sie keine Erweiterung der Freiheit, so werden sih alle Frei=- heitöbestrebungen den Einzelstaaten zu- und von Ihnen abwenden. Der Redner stimmt füc Tagesorduuug. von Beckerath: Treten wir den Beschlüssen der becliuer Versammlung entgegen, so liegt darin keineeweges eine Mißachtung der Bedeutung dieser Versammlung z denn die Reichsversammlung ist keine koordinirte Vertretung, sondern sie steht über jeder Landesversammlung, Wir können nicht dulden, daß ein Vertrag willkürlich aufgevoben werde. Geschahe es, dann müßte man zu der Kabinets-Politif zurückehren , die heute das Asyl der Freiheit genannt worden is, Handelt es sih aber um die Rück- fehr zu dieser Politik, so protestire 1ch dagegen als Preuße. Jch erfenne als Preuße nur eine Freiheit an, die deutsche Freiheit. (Bravo!) Wie groß auch die Bedrängniß des Vaterlandes is, ver- zweifeln wir nicht an uns selbst, Sehen wir auf die Bestrebungen unserer Gegner, die unmer leidenschafrliher werden. Darin liegt eben ein Beweis, daß die gute Sache gedeiht, und daß wir dem Ziele nahe stehen. Es ijt noch zu viel Sittlihfeit im Volke, als daß es sich niht abwenden follte vou dem Treiben dämonischer Zerstö- rung. Der Redner pflichtet in den vorliegenden Anträgen jenen auf motivirte Tageeorduung bei, Dadurch erhalte das Reichs- Ministerium am leichteïten die Möglichkeit, die poseaer Bevöl= ferung wiederum zu beruhigen. Der Schluß der Verhand lung wird angenommen. Ker verlangt namentliche Abstim- mung, geht jedoh später wieder davon ab. Jordan aus Berlin erhält als Antragsteller das Schlußwort, indem er sich jür den An- trag des Abgeordneten Kerst auf motivirte Tagesordnung erflärt, falls sein Antrag die Majorität des Hauses nicht erhalte. Das Re sultat der Abstimmung if die Aunahme des Kersts{en Antrags. Einen weiteren Gegenstand der Tagesordnung bildet die Beratung über einen Bericht des Ausschusses für Geschästéordnung, mehrere Anträge auf Abänderung der §§. 24 und 32 der Geschäftsordnung betreffend. Folgender Antrag des Abgeordneten Eisenmann wird ohne Debatte angenommen: „Jeder Ausschuß is befugt, Zeugen und Sachverständige vorzufordern, zu vernehmen und vernehmen zu lassen, so wie mit Behörden in Verbindung zu treten.“ Neuge- baur, Giskra und Genossen erklären zu Protokoll, daß sie nicht für den Kerstshen Antrag gestimmt haben, weil sie nah einem #pä- teren Antrage des Abgeordueten Ziegert für motivirte Tagesord- nung stimmen wollten. Die Situng wird um 2% Uhr geschlossen. Nächste Sibung: Mittwoch, §. November. Tagesordnung: Fort- seßung der Bz-rathuuz über Art. T[Il, des Verfassungs - Entwurfs, Abschuitt 11, Die Neichsgewalt. Ÿ
111te Sißung der verfassunggebenden Reichsver sammlung. (Frankf. Z) Die Abgeordneten Gebhard von Fürth und Perisutti von Graß sind ausgetreten. Rößler von Oels stellt eine Aufrage an das Reichsministerium in Betreff des Uebertritts ungarischer Soldat.n auf das preußishe Gebiet. Justiz= minister Mohl erkläxt, daß diese Anfrage kommenden Montag vou Seiten des betresffeuden Reichsministers beantwortet werden wird. Ein Antrag Engels, die Stellung der neuen interimistischen Regie rung von Schleswig-Holstein betreffend, wird nicht als drinzend eracbtot und dem internationalen Auéëschusse zugewiesen. Sodann beschließt die Versammlung mit Rücksicht auf die in dex Sißung vom 6ten d, vcm Hanvelsminister gemachten Eröffnungen wegen der Organisation der Ma= rinebehörden und auf deu weiiecen Bericht des Marine- Ausschusses in der gestrigen Sizuug, über den in der 87sstten Sizung erstattoten Bericht in Betreff des Antrags des Abgeordneten Jordan von Ber lin zur Tagesordnung überzugehen. Diese fühut zur Berathung des Art, Ul 68, 12 bis 20 Vecfassungs-Entwurfs. Bei der allge meinen Diskusston sprachen die Abgeordneten Dahm, Tellkampf, v0 Radowiß, Scheller, Zachariä von Böttingen, Niete, Falck, Teichert, Wait, Nanwerck, Wigard, Mütermaier, Stavenhagen. Auf die spe- zielle Diskussion über F. 12 („der Reichsgewalt steht die gesammte bewassnete Macht Deutschlands zur Verfügung“) wurde verzichtet und die Abstimmung über diesen Paragraphen und dessen Unteranträge, so wie die Berathung übcr die folgenden Paragraphen auf morgen festgeseßt. S : L
Grant Urt 6 Me, 8, Nov, (O. P. A. Z) Der Reichs= verweser hat heute um 1 Uhr dem von Sr. Majestät dem Könige
Des
1030
lihe Schreiben entgegengenommen, welches in entsprehender Weise die durch den Gesandten Herrn Banks nah Kopenhagen beförderte amtliche Benachrichtigung wegen Errichtung der provisorishen Cen- tralgewalt für Deutschlaud beantwortet.
Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 7, Novbr. (Darmst. Ztg.) Hier ist nachstehende Verordnung, die Bürgerwehr betreffend, erschienen : :
„Ludwig Ill, 2c, 2c, Wir haben der Verkündigung vom 6. März d. J. entsprechend den Ständen ein Gesez über die Bürgerwehr für das Groß- herzogthum vorlegen lassen, was bis jeyt zur verfassungsmäßigen Verabschie- dung nicht gelangen konnte, Da inzwischen in vielen Gemeinden reger Ei- fer für die Volksbewaffnung jener Verkündigung entgegengekommen is, den dafür entstandenen Vereinigungen aber feste Gestaltung und die förmliche An- erkennung abgeht, sie darum nicht den Zweck einer geordneten Bewaffnung errei- chen konnten und die Fortdauer dieses Zustandes nicht nur Unannehmlichkei- ten für die Einzelnen, sondern auch Gefahr für sie und für die öffent- liche Ordnung mit \ich führt, so finden Wir Uns bewogen, mit Berücksichtigung der bei den Ständen gepflogenen Verhandlungen über den vorgelegten Geseßzentwurf unter den vorliegenden dringen- den Umständen in Gemäßheit des Art, 73 der Verfassungs-Urkunde hiermit provisorisch zu verordnen: 4) Es kann in jeder Gemeinde, deren Vorstand es beschließt, zur allgemeinen Vertheidigung und zum Schuße der durch Geseze gesicherten Ordnung eine Bürgerwehr aus Freiwilligen gebildet wer- den, welche sich bei dem Bücgermeister zum Eintrag in eine deren Bestand feststellende Liste anzumelden haben, Für die Bürgerwehr, welche sich {hon gebildet hat, und auf welche die Bestimmungen dieser Verordnung gleich- falls Anwendung finden sollen, fann die Anmeldung durch Ueberreichung einer Bestandsliste von Seiten des dermaligen Ober - Anführers stattfinden, welche die Wirkung persönlicher Erklärung der Einzelnen hat, wenn binnen aht Tagen nah Verkündigung dieser Verordnung die Ueberreichung erfolgt und dagegen von Einzelnen feine Einwendung bei dem Bürgermeister ge- schieht. Der Austritt aus der Bürgerwehr erfolgt durch Erklärung bei dem Bürger- meister, welche zu jeder Zeit zulässig ist, mit Ausnahme des Falles, daß der Wehr- mann in Dienstthätigkeit — Art, 7 getreten ist, Ar, J ever Einwohner der Gemeinde, welcher das 21ste Lebensjahr zurückgelegt hat und im Genusse staatsbürgerlicher Rechte ist, kaun in die Bürgerwehr eintreten, wenn erx im Besiße eines brauchbaren Feuergewehrs der neben Seiten- getwvehr allein zulässigen Waffe — is, insofern ihm dies nicht von der Ge- meinde zum Dienstgebrauch übergeben wird, Der Gemeindevorstand hat die Zulässigkeit zum Eintritt und zur Theilnahme der nah vorstehendem Artikel bei dem Bürgermeister angemeldeten Einwohner zu prüfen und dar- über zu entscheiden, Die Liste der von ihm für zulässig erkannten Wehr- männer is von dem Gemeindevorstand zur Beurkundung zu unterschreiben, Wer der Gemeinde nicht als heimatberechtiger Einwohner angehört, kaun bei sons vorhandenen Vorausseßungen mit Zustimmung des Gemeinderaths gleichfalls in die Bürgerwehr eintreten, Art, 3, Die gesammte Wehrmann- schaft in jeder Gemeinde muß unter dem Befehl eines Oberanführers vereinigt sein, der dafür veraniwortlih is, daß Niemand zur Vürgerwehr zuge- lassen wird, welcher nicht den Eintrag in die vom Gemeinde - Vorstand an erkannte Bestandsliste erlangt hat, Weun sich mit der dazu erforderlichen Zustimmung des Gemeinde - Vorstandes mit Rücksicht auf abweichende Be- wasfnung und die ihr entsprechende Einübung besondere Abtheilungen bil- den, so bleiben auch diese für jede Dienstthätigkeit unter Befehl des Oberx- anführers, — Art. 4, Die Wehrmannschaft wählt unter Leitung des Bür- germeisters ihre Anführer, den Oberanführer zunächst. Bei künftigen Wah- len übernimmt der Bürgermeister nur die Leitung derjenigen des Oberan führers; die Wahl der übrigen Anführer wird von diesem geleitet, Die An- nahme eiver Anführerstelle kann abgelehnt werden, Die durh Wahl erfolgte Ernennung zum Änführer muß von dem Oberanführer dem Bürgermeister chriftlih angezeigt werden, bevor der Gewählte die Stelle antritt. Der Bürgermeister macht die Namen der bestellten Führer in der Gemeinde be- fannt. — Artikel 5, Die Eintheilung der Mannschaft, die damit in Bezie- hung stchende Anzahl und Stellung der Anführer, die Reihenfolge und die Ordnung des Dienstes jür die Einzelnen und die Abtheilungen sind durch Beschlüsse, welche die Mannschaft unter Leitung des Oberanführers faßt, zu bestimmen, wie auch dadurch über Verwaltungs-Gegenstände , über Rügen von Dienst - Versäumnissen und Verstößen gegen die innere dienstliche Ord- nung u, \. w. Vorschriften ertheilt werden mögen. Solche Beschlüsse
von Dänemark in der Eigenschaft eines Gesandten in besonderer Sendung hierher abgeordneten Herrn Freiherrn Ulysses von Di cknck | Holmfeld eine Audienz ertheilt und aus dessen Händen das König- |
T, vab,
Bekanntmachungen.
[685] Oeffentliche Vorladung.
Die verehelichte Konditor Bertha Gierach, geborene Biow, hier, früher verwittwet gewesene Kämmerer Zim- merlih, hat gegen ihren Ehemann, den Konditor Zu- lius Oscar Gierah, wegen böslicher Verlassung auf Trennung der Ehe gellagt. Der verklagte Ehemann hat sich nämlih im Monat Juni 1846 von hier ent- fernt, später von Wolfenbüttel aus schriftlich Nachricht von sih gegeben, seit jener Zeit aber von seinem Auf- enthalte nihts mehr bekannt werden lassen z und es ist auch der Klägerin der angestellten Bemühungen unge- achtet niht gelungen, den gegenwärtigen Aufenthalt des Verklagten zu ermitteln, Es wid daher der ge- nannte Verklagte Julius Oscar Gierach hierdurch zu dem behufs Beantwortung der Ehescheidungsklage vor dem Ober-Landesgerichts-Referendarius Niederstetter auf
den 23, Mai 1849, Vormittags 11 Uhr,
im Parteienzimmer Nr. 11. des hiesigen Königl, Ober- Landesgerichts anberaumten Termine öffentlich unter der | Warnung vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben die |
[684]
von seiner Ehefrau angeführten Thatsachen, worauf die Klage wegen böslicher Verlassung gegründet ist, in con- tumaciam für zugestanden erachtet und demgemäß was Rechtens ist gegen ihn wird er®annt werden, Breslau, den 23, Oktober 1848. Königl, Ober-Landesgericht,
Ea Tati N,
Nachdem über das Vermögen des hiesigen Kauf- manns David Gottschalk (Firma B. Rosenberg & Sohn) der Konkurs eröffnet worden, ist zur Liquidation und Berification der Forderungen ein Termin auf
den 15, Februar 1849, Vormitt. 9 Uhr, hierselbst anberaumt, und werden dazu alle diejenigen, welche Ansprüche an die Konkursmasse zu haben ver- meinen, unter der Warnung vorgeladen, daß die in diesem Termine weder persönlich, noch durch zulässige Bevollmächtigte Erscheinenden mit allen ihren Forde- rungen an die Masse präkludirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird, Y
sind dem Bürgermeister und von diesem der höheren Verwaltungs - Be- hörde zur Keuntniß vorzulegen, — Artikel 6. Ausrüstung und Be- waffuung, leßtere mit Berücfsihtigung der im Artifel 2 enthalte- nen Vorschrift, bleibt der eigenen Bestimmung der Bürgerwehr über- lassen, Jn Fahnen und Kokarden, wie in sonstigen Erkennungs - und Un- terscheidungs-Zeichen kann die Bürgerwehr nur die deutschen und die Lan- desfarben tragen. Art, 7. Die Bürgerwehr tritt zur Einübung, deren Zeit und Ort dem Bürgermeister bekannt sein muß, auf Aufforderung des Oberanführers zusammen, — außerdem aber, sobald es der im Art, 1 angegebene Zweck erhei ht, auf Aufforderung des Bürgermeisters oder der zuständigen Staats-Behörde in Dienstthätigkcit nach deren Anleitung. — Art, 8, Jn dringenden Fällen, wie namentlich bei Abwesenheit oder Ver- hinderung des Bürgermeisters, können die Anführer der Bürgerwehr dieselbe für si allein zusammenberufen , unter gleichzeitiger Benachrichtigung des Bürgermeisters, dessen Anordnungen sodann zu befolgen sind, — Art, 9, Der Oberanführer, welcher den nah Art, 7 an ihn ergehenden Aufforberungen nicht Folge leistet oder mit Ueberschreitung seiner Befugnisse die Dienstthätigkeit der Wehrmannschaft unter Umständen aufbietet, welche geeignet sind, die öffent- liche Wohlfahrt zu gefährden, oder auf Verlangen des Bürgermeisters oder der Staatsbehörde der Wehrmannschaft. nicht auseinanderzugehen befiehlt, wird seines Dienstes enthoben. — Art, 10. Wenn größere oder fleinere Ab- theilungen der Bürgerwehr eigenmächtig ausrücen, oder den Befehlen der Vorgesegten im Dienste den Gehorsam verweigern, oder unter den Waffen eine Eigenmacht ausüben, oder ihrer im Art, 1 ausgedrückten Bestimmung zuwiderhandeln, so werden die Betheiligten sofort entwaffnet und des Dienstes enthoben. — Art. 11, Die im Dienste stehende Bürgerwehr wird im Sinne der Geseße der bewaffneten Macht gleichgeachtet, — Art, 12 Diese Verord- nung tritt mit ihrem Erscheinen im Regierungsblatte in Kraft, Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels, Darmstadt, am 1, November 1848,
Tui Au
Ausland.
Nußland und Polen. Warschau, 6. Nov. Milosch Obrenowitsh is hier angekommen. der Statthalter des Königreichs, demselben zu Mittag speiste. im Theater.
Schweiz. Freiburg, 3. Nov. (E. Z.) Als fünfter Na- tionalrath is noch Großrath Badoud gewählt; alle Wahlen sind nun, wie der Freiburger Erzähler sagt, „konform.“
(Berner Ztg.) Das Augustinerkloster is in ein politisches Gefängniß umgewandelt und mit Theilnehmern am leßten Aufstande angefüllt. Nach dem Freiburger Erzähler ist das Resultat der Bisthums-Konserenz nicht bekaunt, es sei aber nah den Dispositionen der einzelnen Abgeordneten eine sehr schnelle und befriedigende Lö- sung der kfirhlichen Fagen zu hoffen.
Griechenland. Athen, O (D. A, Z) Der Ho ist am 19. Oktober von seinem Ausfluge nah der Jusel Euböa wie der zu: ückgekehrt. Jm Lande seibst herrsht vollklommene Ruhe, und die Hauptstadt liefert kaum dur einige nächtlihe Diebstähle, die stch in schneller Aufeinanderfolge ereigneten, Stoff zur Besprechung. Dex junge Verbrecher Nadir wurde, gemäß der Vermittelung und dem An- trage der drei Großmächte, an die Türkei ausgeliefert, Eine Folge dieses Aktes is} die bereits bewerkstelligte Verbannung der anu der Gränze bis jeßt weilenden Rebellen ins Jnnere des Landes, Papg= fostas und Velenßas mit ihren vorzüglihen Anhängern wurden nach Bitolien gesendet. Dem Ministerium wird kein langer Bestand wegen seiner Nachgiebigkeit gegen die Camarilla prophezeit, welche für die Generale Gardifiotis und Mamuris alle verlangten Beförderungen und Belohnungen wegen Beseitigung der leßten Gränzunruhen wäh= rend der Reise des Hofes durchgeseßt und den Ministern die be treffenden Dekrete uur nah Athen zur Unterschrift zugesendet hat.
Nachrichten ernsthaften Jnhalts sind über Korfu nah Athen gelaugt. Ju Kephalonia is ein Aufstand ausgebrochen, der mit jeder Minute weiter um sich greift, und dem sich niht nur die ganze Jnsel anzuschließen scheint, sondern der auch die benachbarten Inseln Santa Maura, Jthaka, Paxos und Zante in sih begreift. Di? Führer der Bewegung sollen G. Metaxas und Tybaldor sein, nebst mehreren Anderen, deren Namen weniger bekannt sind. Die Regicrung der jonishen Jnseln beeilte sich, die Jusel Kephalonia in Belagerungs= Zustand zu erklären, sie zu blofiren und Fußvolk und Artillerie dahin zu senden. Die Aufständischeu errihteten in den beiden größten Städten der Jns.l Barrikaden, ein Theil derselben zog sich aber in die Berge zurück, um den Angiisf der Engländer dort abzuwarten. Der Lord - Ober - Kommissär der jonishen Jnseln wendete sich nach Malta, um Kriegsschiffe von dort zu erhalten, Dieser Zustand hat den Lord - Ober - Kommissär auf den Einfall gebracht, daß es noth- wendig sei, mit Griechenland einen cigenen Vertrag über gegenseitige Auslieferung der politischen Flüchtlinge abzuschließen.
Der Fürst Vorgestern besuchte ihn Fürst Paskewitsh, worauf er bei Gestern sah man den fremden Gast
O0
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Markt - Verichte.
Stettin, 9. Nov. Getraide. Jn Weizen war bis zum Schluß der Börse kein namhafter Umsaß zu Stande gekommen; bei Kleinigkeiten 59 a 61 Rihlr. bezahlt. Für Roggen, S200, 27 Ntbir., 87 //88psd. 28 Rthlr. gefordert ; pr. Frühjahr. 302 Rthlr. zu machen, ohne Abgeber; Gerste zu 27 a 29 Rthlr. zu haben und leßterer Preis für schwere pommersche vielleiht zu bedingen; kleine Erbsen mit 36% Rthlr. gek. ; 100 Wispel 54pfd, pommmerscher Hafer wechsel ten zu 173 Rthlr. die Eigner.
Rüböl in loco 103 Rthlr. bez., zu 1027 Rthlr. zu haben; pr. Frühjahr 11 Rthlr. G. ohne Br.
Spiritus. Es zirkuliren Gerüchte von einem in Ausicht stehen den Export nah Rußland ; etwas Sicheres konnten wir bis jeßt nicht ermitteln. Aus erster Hand zur Stelle (am Landmarkt) wurde zu 23%, 235 und 235% gekauft, aus zweiter Hand ohne Faß 237% an der Börse durh Mäkler geschlossen; mit Fässern 24 % geboten, 235 % vielleiht zu machen; pr. Frühjahr weichen die Angaben etwas von einander ab, und wir müssen 20% a 205 % \sowohl Geld als Brief notiren. E (Die Notirung von Spiritus pr. Frühjahr E idt 217 0, Inder 207 20 zu lejet)
Breslau, 9. Nov. Weizen, weißer gelber 46, 53, 58 Sgr. 40 Wöspl. gelb. frei Rihlr, begeben.
Roggen 27, 31, 34 Sgr. Gerste 21, 24, 27 Sgr. Háaféêr: 14, 15, 16 Sgr. Rapps 85 bis 87 Sgr. verkauft.
Kleesaat weißes 4 bis 8; bezahlt.
Spiritus 67; bis 65 bezahlt.
Rüböl 115 gefordert.
Zink obne Handel.
Bei geringer Zufuhr blieb die Kauflust am Markte {wacch, und Roggen wurde am Schlusse des Marktes billiger erlassen,
Amsterdam, 6. Nov. Getraide. Jn Weizen viel Han del, 4128pfd. poln. 327 Fl. , 131pfd. rostock. 300, 304 F|. S Roggen ebenfalls viel Handel. 118pfd, petersb. 140 Sl. / 127v9f0. rostod. 162 Fl., 119 -, 20pfd. odess. 148, 150 Fl. Leinsamen, 113pfd. petersb. 260 Fl. Rüböl in loco und auf Lieferung williger, pr. 6 W. 36 Fl. Leinöl pr. 284 Fl. Hanföl 355 Fl. Rappkuchen
im gestrigen Blatte
48,
Kahn
90, 00 Sar, 89 pfd. a 48
1500 Schfl, vom Boden a
Und rothes ven / bis 92
Erster Senat. Hundri ch,
[536] Fol L. No. b. in dem auf meistbietend verkauft werden,
Lokale des Richters einzusehen. Neu-Ruppin, den 7, Juli 1848,
Denen, welche am persönlichen Erscheinen verhindert sind, werden die Justiz-Kommissarien Ottmann zu Heils=- berg und Kahsnig zu Wartenburg in Vorschlag gebracht,
Bischofsburg, den 19. Oktober 1848,
Königl, Land- und Stadtgericht, Burchard|1,
Nothwendige Subhastation.
Das im Dorfe Werder bei Neu-Ruppin belegene, im Hypothekenbuche des unterzeihneten Gerichts Vol. 1. verzeichnete Wittkopfshe Schulzengut, gerichtlich abgeschäßt auf 6078 Thlr. (Sechstausend achtundsiebenzig Thaler) Courant, soll Schulden halber
den 24, Februar 1849, Vormittags 10 Uhr, in der Gerichtsstube zu Werder anberaumten Termine
Taxe und neuester Hypothekenschein sind im Gerichts-
Bauersches Gericht über Werder.
65, 60 Fl. Leinkuchen 10, 8 Fl.
[683] S teur
Der unterm 29, Juli d. J. von Bamberg entfloheæe Karl Heger von hier, Redacteur eines Zeitungsblak- tes, hat sich des Verbrechens des nächsten Versuchs zum Hochverrathe, des Verbrechens der Majestäts - Be= leidigung und des Vergehens der Beleidigung der Amts ehre verdächtig gemacht, :
Alle Justiz- und Polizei-Behörden des Jn- und Aus- landes werden nun unter dem Erbieten zu gleicher Will fährigkeit ersucht, auf diesen Karl Heger, dessew Signalement hier beigefügt is, zu fahnden , denselbemr im Betretungsfalle festzunehmen und hierher abzuliefern,
Bamberg, am 3, November 1848. _ :
Königlich Bayerisches Kreis- und Stadtgericht, (L. §.) Der Königl, Direktor C onrad- Signale Men l
Alter: 42 Jahre. Größe: 5 Schuh 6 Zoll bei- läufig, Statur; unterseßt, Haare: schwarz, Bart=« desgleichen. Nase: scharf gebogen und lgag, Lippen+ proportionirt, Mund: desgleichen. Zähne: gut, Ge- sichtsfarbe ; blaß, Gesichtsform: lang.
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für ; Jahr. S AlDie. «s F IGDL, (E a ¿A allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen ummern wird der Bogen mit 27 Sgr. berechnet.
+ “5
192.
R / O e/ I
Werlinu,
H R A S M A D I E B T A Et K S C SB s s I C6 Cl * U A 7a T V P C D E; H E S R E M I E t
Inhalt Anitlicher Theil. But (M lanD. Bundes-Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der verfassunggebenden Reichs - Versammlung. — Abreise Basserman's nach Beilin, Preußen. der Urmee. Defierreich. Wien. Die letzten Ercignisse und die gegenwärtige Lage der Dinge. — Aufruf des Gemeinde-Vorstaudes von Klagenfurt an die Bewohnec Kärnthens. — Kundmachungen. — ZJunsbruck. Eröffnung des Landtags. — Gray. Adresse an den Kaiser. — Olmüg. Depu- tation der Ruthencn, Sachsen. Dresden. Nafau. Wiesbaden, Schleswig-Holstein,
Berlin, Beförderungen und Abschieds - Bewilligungen in
Kammer-Verhanudlungen.
Erlaß in Betreff der Deutsch Katholiken, Berlin. Der Reichs-Kommissär Stedmani1. U usland.
Venedig, Finanznoth. — Sardinische Scuüf National-Versammlung. Handels- und
Verträge. — Truppen-Ctlassung. NRegierungs-Vorlagen,
Aenderungen im Justiz-Departement, Juterpellation über Bethmont's
Amtswech\.l. — Verwerfung von Amendements zum Budget des aus-
tvärtigen Departements. — Paris. Widerlegung hinsicht!ich des leuten
Ministerwecsels, — Deputation von Klub Ausschüssen und Ledru-Rollin, Großbritanien und Jrland, Vertrag mit Liberia, Krankheit in
Ludwig Philipp's Familie, — Rundschreiben des Bischofs Walsci, Tie
poli ischen Gefangenen in Dublin. — Der Geschäftsgang im Parlament,
— Vermischtes. Nicederlaude. Amsterdam,
land gegen den Sklavenhandel. Belgien. Brüssel, Die katholische Pariei, Schweiz. Bern, Erste Verhandlungen des
Raths. Italien, Turin,
im Ministerium, Börsen - und Handels-Nachrichten.
Derr
Oesterreich, H Frankreich. chiffsahrts- - (GHeha'ts-
Zusaßz-Artifel zu dem Vertrage mit Eng-
M S
National- und des Stäudc-
Adresse drx Cousulta Lomba1da, Veränderungen
P I D E, R R B F EN E IIad. ZÙ I AMT » i R I S S BEAICA S": T S I S R SDE? I 7A C C F TSA
S 9 L, f 6 Amtlicher Cheu M i 3 L L Ler è S è
Proclama on,
Der in Meiner Haupt= und Residenzstadt Berlin seit geraumer Zeit herrshende geseßlose Zustand, der das ganze Laub in den Ah=- grund der Anarchie zu stürzen drohte, hat Mich genöthigt, auf den Rath Meiner verantwortlihen Minister, die zur Vereinbarung der Staats- Verfassung berufene Versammlung nah Brandenburg zu ver=- legen und diejelbe, damit diese Maßregel ausgeführt werten könne, bis zum 27ften “dieses Monats * zu vertagen. * AUS demfel- ben Grunde habe Jch die Truppenmacht in V Haupt - und Residenzstadt ansehnlich verstär : dortige Bürgerwehr unt Rücksicht auf hr ungejes che: Verhalten in Gemäßheit des §. 3 des über die Errichtung dei Bürgerwehr unter dem 17. Oktober d: J. ergangenen Gesehes. bis zu dexen Hor gaus \ation aguflö en müssen, Jch bin NYlir wohl bewußt, daß dieje Mahß- regeln mannigfacher Yißdeulung ausgeseßt und yon emer Umsturz= Partei dazu mißbraucht werden können, auch bei sonsi guf ge]innteu Staagtsbiligern Besorgnisse über den Vollbestand der Meinem Volke gewährten Freiheiten hervorzurufen. Jh bin Mir aber eben jo Élar bewußt, daß Preußezs und Deut|hlands Zufunst diesen Schritt von Mir und Meiner Regierung zu fordern berewtigt war, 9 wende Mich deshalb in dieser entscheidenden Zeit an das ganze Land, an Euch Meine treuen Preußen Alle, mit der Z t, daß Jhr den unge
einer
q Sa 45 auc) CiL
uver} seglihhen Widerstand, den ein Tzeil Eurer Vertreter, uneinged enf ihre wah- ren Pflichten gegen Volk und Krone, der Verlegung de! National-Ber- fammlung entgegenstellt, ernt und enischieden mißbilligen werdet. F mabne Eu, nicht Raum zu geben den Eustuzterungen , dio Such glauben machen, Fch wolle Euch die 1m den Paärztagen verbeißzenen Freiheiten veikümmern, Fch wolle wieder ablenten voz dom betrete= nen constitutionellen Wege! E
Preußen! Ihr, die Jhr noch feststeht in dem alten guten Ber- trauen zu Mir, Jyr, die Jhr noh ein - Gedächtniß habt für di Geschichie Meines Königlichen Hauses und Seiner Stellung zum Volke, Euch bitte Jch, daran ferner festzuhalten, in guten wie in bs sen Tagen! — Jyr aber, die Jhr \chon darin zu wanfen beginnt, Euch beshwvöre Jch, Halt zu machen auf dem betretenen jähen Pfade und abzuwarten die Thaten, die da folgen werden! Eud aber gebe ich nochmals die unverbrüchlihe Versicherung, daß Eich nichts verkümmert werden soll an Euren constitutionellen Freiheiten, daß es Mein heiligstes Bestreben sein wird, Euch mit Gottes ein guter constitutioneller König zu sein, auf daß wir ge- meinsam ein stattlihes und haltbares Gebäude crrihten, unter dessen Dache, zum Frommen Unseres preußischen und ganzen deutschen Vaterlandes, Unsere Nachkommen sich ruh'g und der Segnungen einer echten, wahren Freiheit Jahrhunderte lang erfreuen mögen ! ; . i
Dazu wolle Gett seinen Segen verleihen!
Sanssouci, den 11, November 1848,
(gez.) Friedrich Wilhelm, (fkontr.) Graf von Brandenburg. von Ladenberg. vou Strotha. von Manteuffel.
lon ) ZIUÊN
He IFUTE
einträchtig
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. i
Nachdem Wir die Verlcgung der zur Vereinbarung der Verfas= sung berufenen Versammlung nah Brandenburg a. d. H. angeordnet, hat ein Theil dieser Versammiung dieser Anordnung zuwider in ungeseß= licher Weise hier die Berathung fortgeseßt. Die Bürgerwehr der Stadt Beilin hat aber nicht nur durch eine Erkflärung ihres Commandeurs die Weigerung ausgesyrochen, deu Maßregeln der Staats-Regierung gegen dieses gesebwidrige Beginnen die erforderliche Unterstüßung zu gewähren, sondern auch thatsächlich die ihre ungeseßlihen und würfungslosen Berathungen fortjeßenden Mitglieder der Natio= ual - ‘Versammlung fortgeseßt unter ihren Schuß genommen,
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nun beklageu, gegen die Bürgerwehr | Berlins, welde bei einzelnen Gelegenheiten in anerfen-
nenswertber Weise für die Ruhe und Sicherheit der Stadt gewirkt | hat, mit den Uns obliegenden geseßlichen Maßregeln voranschreiten | zi! müssen, so sind Wir denno verpflichiet, einem solcen, die Ord- | nung gefährdenden Widerstreben ein Ziel zu seßen. Wir verordnen | daber auf den Antrag Unseres Staats - Ministeriums und in | Gemißheit des §. Z des Gresezes über die Errichtung i
sehr Wir es
=0
Büraerwebr vom 17. Oktober d. J-, wclcher dahin lautet: „Durch Königliche Verordnung fann aus widtigen, in der Auflö= | (un 12- Ordre anzugebenden Gründen die Bürgerwehr einzelner | Gemeinden oder Kreise thres T ienstes enthoben oder aufgelöst werden. . L j |
„Die Dienst - Enthebung darf niht länger als 6 Monate |
dauern. Im Fall einer Auflösung muß die Verordnung wegen der neuen Organisation der Bürgerwehr binnen 3 Monaten er=- folgen. ““
was folgt : Diz Bürgerwehr der Stadt Berlin is hiermit aufgelöst, und die | betreffenden Behörden sind mit der sofortigen Ausführung dieser |
Verort nung beauftragt. Gegeben Sanssouci, den 11.
|
November 1848. | (gez) Friedrich Wilhelm. |
fon!r.) Graf von Brandenburg. von Ladenberg. | von Strotha. von Manteuffel.
Bero: dnung. |
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
Dém bisherigen Justiz-Minister Kisker unter Entbindung des- selben vou der Leitung der Geschäfte des Justiz - Ministeriums seine frübßere Stelle als Chef-Präsident des Ober- Landesgerichts zu Naum- burg wiedèr zu übertragen; und
Den Abgeordneten Geheimen Ober-Trivunalés- zum Staats- und Justiz-Minister zu ernennen.
Rath Rintelen
Bei der heute fortgeseßten Ziehung der Aten Klasse 98ster Königl. Klassen - Lotterie fiel 4 Gewinn von 2000 Rthlr. auf das nicht abaesezte Loos Nr. 53,7153 34 Gewinne zu 10090 Rihlr, fie- len auf Nr. 750. 1711. 3080. 5275. 8940. 9664. 15,973. 416,353. 16,379. 16,383. 16,449, 16,770, 19,846. 20,334. 21,958. 21,09 29414. 33/02. 39,701, ALSTN 18 867. 50,869. 56,314. 58,725, 61,400, 63,181. 63,201, 64,253. 65,012. 66,425. 66,746, 6,934, 684184 und 73,756 in Berlin bei Burg und bei Securius, nach Breslau 2mal bei Froböß und 3mal bei Schreiber, D n- zig bei Roßoll, Glogau “bei Bamberger, Halberstadt bei Zimwain, Halle Mal bei Lehmann, Königsberg in Preußen mal bei Heygster und bet Samter, Landsberg a. L, bei Borchardt, Marienwerder bei Bestvater, Merseburg bei Kieselbach, Minden bei Stern, Neisse bei Jäkel, Stettin bei Rolin und 4mal bei Wi!snac, Tilsit bei Löwenberg, Wittenberg bei Haberland und auf 7 nicht ab- gefebte Loosez 43 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 747. 7049, 0D, 41,442. 18984. 19,244. 19,622, 20,214. 293,483, R D508): 28018, 32,821. 94,090, Gd, JOZOL 35952, 37,005. 41/173. 41,409. 41,432. 42,759. 44,140, 45,208. 45,362, 45,991. 45,565. 48,266. 49,112, 49,346. 54087. 54,885, 59186. 97,891. 99,904. 69,691. 70,669. (L T4902. 16845. T1112, 81,726 und 84,742 - in Berlin 2mal bei Burg, - bei Marcuse, bei Moser und 2mal vei Seeger, ‘nah Brandenburg bei Lazarus, Breelau 4 mal bei Schreiber, Cöln bei Reimbold, Danzig 5mal bei Rotzoll, Düs- seldnf 2Pmal bei Spab, Halberstadt bei Sußmann, Halle ° mal bei Lebmana, Königsberg in Pr. bei Samter, Liegniß bei Schwarz, Marienwerder 2 mal bei Bestvater, Merseburg bri Kiesel vad, Viinden bei Stern, Naumburg bei Vogel, Neisse bei Jäkel, Dosen bei Bielefeld, Stolpe bei Pilughaupt, Stettin 2mal bei Rolin, Waldenburg bei Scüßenhofer und auf 8 nicht abgejebte Loose; 36 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 1268. 2141. 26441. D/25 0636 15 B72 17,304, 17,431. 17,006, L992 20,296. 20,714. 29411. 22,518. 22,789. 26,457. 30, 72. 35,403. 37,831. 39,864. 413813. 44,631. 45,774. 45,870, 46,646. 49,245. .55,299. 56,905. 58,044. 58,760. 59,734. 65,215. 71,374, 73,024, 79,766 - und 83,020, Berlin, den 11. November 1848, : i Königl. General-Lotterie-Direction.
Cre ® v . B . a A : A Z ch B d + CÍ l Kichtamtlicer Cheul. 3 A Deutschland. Bundes- Angelegenheiten.
Franffürt a M, 2 209, (O. P.) A11lte S13z3- zung der verfassunggebenden Reichs-Versammlung. (Ta- gecordnung: Ersaßwablen in die Ausschüsse für Geschäftsordnung, sür die Centralgewalt und für den volkswirthschaftlihen Ausschuß ; Erledigung der vou deu Abgeordneten Jordan (aus Berlin) und Ge- ocfoht Namens des Marine-Ausschusses erstatteten Berichte, die Bil- dung einer Central - Marincbehörde betressend ; Fortseßung der Be- rathung über Abschnitt I[1, des Verfassungs-Entwurfs.) Eröffnung der Sizung um 94 Uhr Vormittags. Vorsigender : H. v. Gagern. Die Abgeordneten Gebhardt aus Fürth und Perisutti aus Graß zeigen ihren Austritt aus der National - Versammlung an. Wesendonck nimmt von diesen Austritteanzeigen Veranlassung, um darauf aufmerksam zu machen, daß nah dem in der preußischen Lan- des- Versammlnng herrschenden Gebrauche die Ersaßmänner nur bei Verhinderung der betreffenden Abgeordneten einberufen werden, daß dagegen nah dem Austritte eincs Vertreters jedesmal eine neue Wahl vorgenonimen wird. Der Redner wünscht, daß ein Ausschuß dieses Ver= fahren prüfe, um solhes auch in Bezug auf die Vertretung in der Reichs - Versammlung in Anwendung zu bringen. Plathner als Vorsißender des Legitimations - Ausschusses erklärt , daß diese Kom-
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Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers :
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1848.
mission mit nächstem eine Vorlage in diesem Sinne bezügli der preußishen Abgeordnèten machen werde. Wesendonck will, daß dies Verfahren auch auf die Vertreter aus den übrigen Einzelstaaten ausgedehnt werde. Der Vorsißeade macht die Namen derjenigen Mit- glieder bekannt, welche in den Ausshuß zur Begutachtung des Bie- dermannschen Antrags, die Zurücknahme des von der sächslihen Re=- gierung ihren Ständen über ihr Verhältniß zur National-Versammlung vorgelegten Dekrets betreffend, gewählt worden sind, Diese Namen sind: Hergeuhahn, Raumer aus -Dinkelsbühl, Schwarz aus Halle, Paur aus Augsburg, Haym aus Halle, Faick, Wiedenmann, Werner, Gisfra, Jor- dan aus Beclin, Zachariä aus Göttingen, Krafft aus Nürnberg, Saudcken, Jordan aus Marburg, Lünßel. Eister Vorsibßender dieser Kommission ist Jerdan aus Berlin, Mehre:e Eingänge für die Kriegsflotte werden befannt gemaht. Rösler aus Oels interpel= lirt das Reichaministerium, ob es von der Flucht mehrerer veripreng- ter ungarischer Soldatcn über die slesishe Gränze offizielle Keant- niß habe, und ob es bri der preußischen Regierung Schritte zu thun gedeufe, damit diese Unglücklihen nach dem Wortlaut des bestehen- den Kartellvertrags feinem grausamen Tode überliefert, sondern nah Ungarn entlasses würden. Reichsjustizminister R, Mohl! erklärt, daß er tiese Juterpellation nächsten Montag beantworten w-rde, mit dem vorläufigea Bemerken, doß dem Reichsmin sterium roc feine offiziclle Kunde über den erwähnten Vorgang geworden sei. Aehnlichea Jn= halts is cine Zuschrift des Magistrats zu Friedland. Engel nebst 20 Genossen stellen den dringlihen Antrag, daß tie Centralgewalt beauftragt werde, die Anordnungen der provisorishen Regierung in Schleswig-Holstein, unter Anderem die Handelsflagge betreffend, auf= ret zu erhalten und zu diesem Behufe dem Reichskommissär Stéed= mann die nüthigen Weisungen zugehen zu lassen, - Der Antrag wird als nit dringliÞ an den Ausshuß für die Centralgewalt gewicsen. Die Ergänzungswahlen für die Ausschüsse für Geschästs- | ordnung, für die Centralgewalt und für Volkewirthschaft werden | vorgenommen und sodanu zu Erledigung des von den Abgeordneten Jordan gus Berlin und Gevekoht aus Bremen Namens des Marine- Ausschusses erstatteten Berichtes, die Bildung einer Central-Vtarine- | Bebörde betreffend, geschritten. Die in der 87sten Sibung gestellten Anträge des Marinegusschusseslauten : Der Reichsverwoej\er ist zu ersuchen, so bald als möglich cine Central-Behörde für die Marine zu ernennen. Diese Centralbehüörde würde aus einem verantmwortlihen Minister bestehen und aus einem demselben untergeordneten Admiralitäts - Kollegium für die nautischen, Hafen- und Arsenal - Arbeiten und für die Angr- legenheiten der Bemannung und Armatar. Mit Rücksicht auf die az 6. November der National - Versammlung gemachte Eröffnung | des Reichs-Handels-Ministeriums über die Errichtung einer Marince | Abtheilung uad Organisation der Marine-B-hörden, womit der Ma=- | rine-Ausschuß sich einverstauden erklärt, beantragt diese Kommission nunmebr den Uebergang zur Tagesordnung über ihre fiühes ren Auträze. Hiermit erflärt sich die Versammlung einver= standen und schreitet sodann zur Berathung über Artikel Til: des Verfassungs - Entwurfs, welcher in Aren C 12 Vie 20 Die Bestimmungen über das Kriegewescn enthält, Die allgemeine Dis- kussion über diesen Artikel, dessen erster Paragraph also lautet : „Der Reichsgewalt steht die gesammte bewaffnete Mat zur Verfügung“, roird eröffnet. Dham aus Schmalenberg spricht gegen das Mino- ritäts-Erachten des Abgeordneten Scheller und Genossen, welches eine Centralisirung der Mlitairmaht nur auf die kleineren Einzel- staaten ausgedehnt haben will. Die deutsche Einheit sei nur dadurhch mögli, daß der Centralgewalt rine wirkliche materielle Macht ge- ceben werde, Diescs Prinzip müsse klar ausgesprochen werden und sei in der von dem Redner beantragten Fassung: der Reichsgewalt teht die gesammte bewasfaete Macht Deutschlands „unmittelbar und jedezeit zur Verfügung“, ausgesprochen. Tellkampf aus Breê- lau spriht über das Verhältniß der Centralgewalt zu den Einzelrégierungen, in Bezug auf die militairische Macht, und | “erflärt ih für die Antrage” ves Verfassungs - Ausschusses. | von Radowit: Jn Art. lll, des Verfassungs - Entwurfs beruht die größte Schwierigkeit des Verfassungs - Werkes. Die Frage is}: Wie verbält sich die Centralgewalt zu den Einzel - Regierungen? Jch daß die faktische Existenz der Einzel-Regierungen nicht mehr besch: änkt werde, als fol- hes der Grsammtzweck erweielih erheisht. Wer mit dem bisherigen Zustande des Bundes-Kriegöwesens bekannt war, wird gestehen müs- sen, daß dies die beste Seite des Bundes war. Die Regierungen unterwarfen sich auf diesem Gebiete einer Kontrole des Bundes, weiche sie in jeder anderen Beziehung von sich wiesen. Das deutsche Bundcs - Kriegswesen war ein gutes. Dennoch muß zugegrben wer- | den, daß noch Vieles und Großes zu thun übrig bleibt; besonders | müssen die Fragen über D
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| darf vorausseßen, daß unsere Aufgabe darin besteht,
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Organisation und Disziplin gelöst werden. Die Vorzüge der einzelnen Truppenkörper aber und ihre Erinnerun- idre früheren Siege dürfcn wir nit tödten, wir dürfen sie shlagen, um einen unerprobten Neubau zu versu= | hen, Die Erinnerungen eines Hecres sind ein großer Schc h, der in die | Wagschale des künftigen Geschickes geworfen wird. Der Soldat des Einzel= | staates soll sich als solcher fühlen, aber auch sich bewußt srin, daßer ein großer | Theil der Gesammtheit ist. | sondern lebende Menschen.
| gen an n:cht in Trümmer
Wir vertreten niht abstrakte Begriffe, Deutschland wird in seinem Aufbau n cht | gewinnen, wenn statt des Heeres des großen Kurfürsten nur 300,030 | Soldatea in seine Gemeinschaft treten. Wer das Wohl des Vater= | andes will, der wird zugeben, daß in dieser Beziehung in Berlin | sehr deuts und in Frankfurt sehr preußisch gesprochen werden muß. | Der Redner zollt den betreffenden Bestimmungen im Verfassungs- | Entwurf seine Anerkennung, theilt jedo die Ansicht nik, E pie | Ernennung der Generale unbedingt von d E A
daß das stehende Heer
Volfsbewafffnung seiz die aus, Vermessenbeit ware
das Minoritätserachten der Redner,
und Genossen bemerkt einer guten
jedesmal die Vorschule
3olksbewafnung allein reiche nicht : 2 neifin L “Nas | ria einem Experimente Preis 38 geben, dess
j ei das Ende so leit vorauszusehen sei, Die böse Frage G Wohl des Vaterlandes, und hierbei A stebe, (Lebhafter Standpunkt, denjenigen - der über den Parte
| soll. Gegen