1848 / 197 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ämlí. en’ der Gleichberechtigung. Erkenne man dies nid e auf den bas Volk weiter nidts S ry E n E 7 ne. von Beckerath: 1

magd im Gebe R E cefährdet und der Friede gebrochen ist, die Drdung, 1 nactheiliges Ereigniß, dessen Wirkung auf das ge- fg f. daes O breitet. Wenn aber zwei Gewalten, die mit sammte Land si verbreitet. ; jespalt gerathen, dann stockt

einander zu wirken berufen sind, in Zwiespalt gerathen, de Spannung ergreift die Nation. . Eine solche

das Leben und bange Sp g erg ;

4 i in Preußen eingetreten. Zwei Potenzen, von größere Gefahr i! ine Wohl abhängt, sind in einen deren Zusammenwirkung das allgemeine Woh! abhangk, le A Gegensag gerathen, der alle Gemüther in Gährung verseßt, E T der Deutschland in Trümmer stürzen fann, wenn niht schnelle 45 hülfe geschieht. Jn solchen Fällen muß unsere Versammlung ie Kraft ibrer Gesammtheit zusammenfassen. Diese Gesammtheit ist fen Komplex von Staaten“ mehr; sie hat in dieser Versammlung ihreu Ausdruck und in der Centralgewalt ein zum Handeln berufenes Or. gan gefunden. Die Centralgewalt wird ihre Aufgabe erfüslen, wenn sie von der Zustimmung dieser Versammlung getragen wird. Hier handelt cs sich um keine juristische Erörterung, sondern wir müssen handeln, um Deutschland vor dem Untergange zu bewahren. Durch eine Stellung über den streitenden Parteien wird der Gesammtwille der Nation den Konflikt zu lösen suchen; es wird dies geschehen durch Herstellung eines politish-constitutionellen Zustandes. Hiermit is es allerdings nicht verträglih, daß die Krone mit Räthen sich umgebe, die das Vertrauen des Volkes nicht besißen. Aber glauben Sie, daß dadur die Freiheit begründet werde, daß Sie mit Erschütterung der \ Monarchie für die berliner Versammlung Partei nehmen? (L'nks: Ja, Ja.) Jch bin ein Anhänger der Monarchie, weil ih in ihr für Deutschland die alleinige Bürgschaft der Freiheit erkenne. Eine Ver= fassung muß aus den Elementen des Volkslebens erbaut sein. Von Deutschland nun, und besonders von Preußen, muß behauptet wer- den, daß sein Entwickelungsgang seit Jahrhunderten das Volk in enge Verbindung mit der Monarwie gebraht hat. Sie würden einen Ver- nihtungsfrieg gegen ganz Deutschland führen“ müssen, um diesen Besiß des Volkes zu zerstören. Das sind keine Definitionen, sondern Resultate. Der Ausschuß-Antrag entspricht der Stellung des Reichswmi- nisteriums. Die Grund-Elemente eines Staates können dadurch nicht ge- winnen, daß man das eine Element über das andere stellt. Geben wir dem Volke einen Rechtszustand, in welchem Volksfreiheit und Königthum gegenseitig sstch durchdringen. Das is es, was das Volk, was die Majorität dieser Versammlung will, und sie wird es am heutigen Tage beweisen, Ob Deutschland seine shlechtesten Söhne hierher berufen, darüber wird die Geschichte rihten, (Lebhafter Beifall.) Der Vorsißende

gegenüber,

verliest einen Antrag des Abgeordneten von Lassaulx auf cinfache !

Tagesordnung. Biedermann entwickelt seinen Antrag: Die National-Versammlung erklärt : daß die Centralgewalt nah §. 2 des Geseßes vom 28, Juni so befugt wie verpflichtet sei, bei dem zwischen der preußischen Regierung und der Landes-Versammlung zu Berlin entstandenen Konflikte einzuschreiten, Sie fordert daher dieselbe auf: die preußische Regierung dahin zu bestimmen, daß sie die angéord- nete Verlegung der Landes-Versammlung nah Brandenburg zurück= nehme, sobald leßtere in solche Maßregeln willigt oder fie selbst beschließt, welhe ausrceihend erscheinen, um die Würde und Freiheit ihrer Berathungen in Berlin sicherzustellen; alle die zur Herstellung der Sicherheit von der preußishen Regierung zu treffen= den Maßregeln dergestalt zu überwachen, daß jede Ueberschreitung des nothwendigen Maßes dabei vermieden und die Besorgniß eines reactio- nairen Mißbrauchs der Gewalt ferngehalten werde. Aus diesem Grunde zunächst die preußische Regierung zu veranlassen, daß sie als Garan- tie ihres Festhaltens an den durch die Märzbewegung dem Volke erworbenen Rechten sich mit einem Ministerium umgebe, welches das volle Vertrauen des Landes besißt. Löwe aus Kalbe giebt ein Bild der Zustände Preußens seit den leßten 39 Jahren und fommt dabei zu dem Resultate, daß Preußen am wenigsten eine Revolution noth= wendig gehabt habe. Das Wesen habe man zwar in Preußen ge- geben, allein die nothwendige constitutionelle Form vorbehalten ; da= durch habe man die Revolution nothwendig gemaht. Jett bekämpf- ten sih die moderne Macht des Volkes und die Macht des Thrones aus früherer Zeit. Dieser Kampf werde enden entweder mit Ver- nihtung des Thrones oder mit der Vernichtung des Volkes. Die „anarchische“’ Bevölkerung in Berlin habe der dortigen Regierung ein Beispiel gegeben, wie eine Regierung sich benehmen müsse. Nur da- durch, daß die Versammlung die Sache in die Hand nehme, könne ein Konflift vermieden werden. Nit aber möge sie diplomatish ver= handeln, sondern dem Rechte folgen, wie es si in einfacher Klarheit darbiete. (Bravo!) Der Schluß der Verhandlung wird angenom- men. Simon von Breslau, von Vincke, Giskra, Schneex, Ziegert, Wabdorf verlangen| namentlihe Abstimmung über einzelne, Levysohn über sämmtliche Anträge, Ueber die Frage, ob dem Abgeordneten Zachariä oder nach einer späteren Uebereinfuft der Ausshußmitglie- ber dem Abgeordneten Jordan (aus Berlin) als Berichterstatter das Wort gegeben werden soll, erhebt sich eine stürmische Debatte. Die Mis norität des Ausschusses und die linke Seite des Hauses wollen Jordan das Wort nicht zugestehen. Die widersprehenden Aussagen der Ausschuß= mitglieder führen zu feiner Entsheidung, Jordan (aus Berlin) besteigt die Tribüne: Jch statte den Herren von jener Seite meincn Dank ab. (Stürmisthe Unterbrehung links.) Der Redner wiederholt seine Worte, (Neuer Lärm.) Präsident: Beschwichtigen Sie diese Unruhe, wir kommen sonst niht zum Ziele. Jordan: Jn der Ue= berzeugung, daß dieser Vorgang die beste Empfehlung für den Aus= \{chuß-Antrag is, verzichte ih gänzlih auf das Wort. (Bravo! rechts und im Centrum.) Es wird zur Abstimmung geschritten: von Las- saulxs Antrag auf einfabe Tagesordnung findrt keine Unterstützung. Der Antrag von Vincke's und Genossen: „in Erwäzung, daß die preußische Regierung bei ihren Anordnungen formell und materiell in ihrem Rechte gehandelt hatz in Erwägung, daß cin Urthel über die Zwecmäßigfeit dieser Anordnungen von bier aus zur Zeit nicht erfolgen fann; in Erwägung, daß das, was im Jnteresse Deutsch= lands zu gesehen hat, von dem Reichs-Ministerium bereits angeordnet worden ift: geht die Versammlung zur motivirten Tagesordnung über““, wird mit 390 gegen 45 Stimmen abgelehnt. Eben so wird der Antrag H. Simon's von Breslau und Genossen verworfenz er lautet: „die

National-Versammlung wolle beschließen, die Centralgewalt aufzufor- dern, an die preußische Regierung die sofortige Erklärung zu richten

daß dieselbe außer ihrem Rechte stehe, weun sie dem Lande ein Mi- nisterium gegen den wiederholt ausgesprochenen Willen der Volksver-

tretung aufdringen wolle“ (mit 2WF gegen 150 Stimmen); „die National-Versammlung wolle beschli die Centralgewalt aufzufor- dern, an gedachte Regierung diéfêrnere Erklärung zu richten, daß dieselbe außer ihrem Rechte stehe, wenn sie obne Uebereinstinmung mit der zur Vereirbarung der Verfassung berufenen preußische

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immen der Antrag: der Ménorität des Ausschusses: „Die Natio- Sl Bresammins welle erklären, daß sie es für nöthig erahte, die Königlich preußische Regierung dahin zu bestimmen, daß sie die an- eordnete Vertagung und Verlegung der preußischen National-Ver- sammlung, als mit dem Wesen und dem Rechte einer Versammlung zur Vereinbarung der Verfassung unverträglih, aufhebe ; daß erfor=- derlihen Falles Maßregeln getroffen werden, welhe ausreichend ersheinen, die Würde und freie Berathung der Versammlung in Berlin s\ierzustellen; daß die Krone Preußens \sich als- bald mit einem Ministerium umgebe, welches das Vertrauen des Lan- des besißt und die Besorgnisse von reactionairen Bestrebungen und Beeinträchtigung der Volksfreibeiten zu beseitigen geeignet is. von Wydenbrugk, Wesendonck und Simon von Trier ziehen ihre An- träge zurück, worauf der Majoritäts - Antrag des Ausschusses mit 239 gegen 189 Stimmen (wie bereits gestern gemeldet ) zum Beschlusse erhoben wird. Nachdem Simon von Trier einen auf das traurige Schicksal R, Blum's bezüglichen Antrag gestellt und der Reihs-Ju- stiz - Minister R. Mohl über die Absendung zweier Abgeordneten nach Wien wiederholte Auskunft gegeben hat, wird die Sißung um 5 Uhr Abends geschlossen.

Frankfurt a. M., 14. Nov. Die Herren Pauer (von Augs- burg) und Pöhel sind als Reichs-- Kommissare nah Wien abge- gangen.

Frankfurt a. M.,, 13. Nov. Das Reihs=Gesepß-Blatt enthält das Geseh, betreffend die Einführung einer deutschen Kriegs- und Handels-Flagge. y

Der Reichsverweser, in Ausführung des Beschlusses der Reichs- Versammlung vom 34. Juli 1848, verkündet als Geseg:

Art, 1.

Die deutsce Kriegsflagge besteht aus drei glei breiten, hori= zontal laufenden Streifen, oben s{hwarz, in der Mitte roth, unten gelb. Jn der linken oberen Ecke trägt sie das Reichswappen in einem viereckigen Felde, welhes zwei Fünstel der Breite der Flagge zur Seite hat. Das Reichswappen zeigt in goldenem (gelbem) Felde den doppelten schwarzen Adler mit abgewendeten Köpfen, ausgeschlagenen rothen Zungen und goldenen (gelben) Schnäbeln und desgleichen

offenen Fängen. Uri, 2,

Jedes deutsche Kriegsschiff, welhes niht Admiralsflagge oder Commodores Stander führt, läßt vom Top des großen Mastes einen Wimpel fliegen. Derselbe is roth und zeigt am oberen Ende den Reichsadler, wie oben beschrieben, in goldenem (gelbem) Felde.

Art. 3.

talen, schwarz, roth, gelben Streifen bestehen, wie die Kriegsflagge, jedoch mit dem Unterschiede, daß I das Reichôwappen trägt. Art. 4.

Diese Flagge wird von allen deutshen Handelsschiffen als Na- tional-Flagge ohne Unterschied geführt. i

Besondere Farben und sonstige Abzeichen der Einzelstaaten dür=- fen in dieselbe niht aufgenommen werden.

Dabei soll es jedoch den Handels\chiffen freistehen, neben der allgemeinen deutschen Reichs-Flagge noch die besondere Landes - oder eine örtlihe Flagge zu zeigen.

Art, 5.

Weitere Bestimmungen über die Größe der Flaggen, über die * Unterschiede in den von verschiedenen Ober-Befehlshabern zu führen= den Flaggen, so wie über dice Anordnung sonstiger Flaggen, z. B. beim Lootsen - und Zollwesen, Meweo vorbehalten.

rt. 6.

Die verbindende Kraft dieses Flaggen-Geseßes beginnt hinsiht- lih der Bestimmungen über die Kriegsflagge, in Gemäßheit des Art. 3 des Geseßes über die Verkündigung der Reichs - Geseßbe vom 23/27. September 1848, mit dem zwanzigsten Tage nah dem Ab- laufe desjenigen Tages, an welchem das betreffende Stück des Reichs- Geseß-Blattes in Frankfurt Regen wird.

Tad.

Dagegen bleibt die Festseßung des Zeitpunktes, wann die Be- stimmungen über die Handelsflagge in Kraft treten sollen, in Anbe- traht des Beschlusses der Reichs - Versammlung vom 6. November 1848, einer weiteren Verordnung vorbehalten,

Frankfurt, den 12. November 1848.

Der Reichsverweser Erzherzog Johann. Der Reichs-Minister des Handels Dudckwigt. Verordnung, j betreffend die Voklziehung des Gesehes über die deutsche Kriegs- und

- 31. Juli : Handelsflagge vom éa 1848.

Der Reichsverweser verordnet: E | Das Reichs - Ministerium des Handels i mit der Vollziehung des Gesezes über die deutshe Kriegs-= und Handelsflagge vom

ie ra 1848 beauftragt. Frankfurt, den 12, November 1848. Der Reichsverweser Erzherzog Johann. Der Reichs - Minister des Handels Dudckwiy.

Sachsen. Dreéden, 13. Nov. (D. Allg. Ztg.) Jn der Nachmittags - Sißung der zweiten Kammer werden im Anfange vier ständishe Schristen über das Dekret, das deutsche Ver- fassungswerk betreffend; über die Petition wegen größerer Deffent- lihkeit bei Beseßung öffentlicher Stellen; über den Tz\schirnerschen Antrag auf Jutercession der Centralgewalt für die in Wien gefähr=- dete deutshe Ehre üund Nationalität und über das Dekret, die Zoll- zushläge betreffend, verlesen. Sodann folgt die Berathung über den anderweiten Bericht über das Dekret, das provisorische Strafverfäh- ren bei Vergehen, welche in der Presse oder mittelst freier Rede in öffentlihen Versammlungen begangen werden. Die zweite Kammer tritt im Wesentlichen den Beschiüssen der ersten Kammer bei. Hier- auf erhält Abgeordneter Tzschirner das Wort zur Begrün- dung sciner beiden anderen obigen Jnterpellationen. Zu 2) bemerkt er: Es sei in dem betreffenden Geseße nicht Bezug darauf genommen worden, wie es mit den Soldaten gehalten werde, die sih solcher Ver= gehen schuldig maten. Es“ sei unlängst ein Fall vorgekommen, daß ein Soldat (Schilling), der eine Rede gehalten, von Leipzig hierher

National - Versammlung lehtere vertagen und ihren Siß verlegen wolle‘“‘; „die National - Versammlung wolle beschließen, die Cen- tralgewalt aufzufordern, an gedahte Regierung die sofortige Weisung zu richten, vorstehend aufgeführte, die Volksfreiheit, das Recht und die Ruhe Deutschlands bedrohende Maßregel zurück= zunehmen“/ (mit 272 gegen 171 Stimmen). geordneten von Wabßdorf und Genossen: Die Reihs-Versammlung wolle der berliner National-Versammlung ihre Anerkennung ausdrük= fen (\. oben), wird abgelehnt; in gleiher Weise mit 241 gegen 198

Der Antrag des Ab-

transportirt worden sei. Er könne nun nicht glauben, daß es einen plnstigen Eindruck machen werde, wenn man dem Kriegsgericht über= asse, über derartige Delifte geheim abzuurteln. Das könne nur bei rcinen Militair - Vergehen stattfinden. Es möchte daher wohl gut sein, wenn eiue Bestimmung im betreffenden Gesehe oder auch nur in der Ausführungs-Verordnung aufgenommen werde, daß jenes Geseyß au auf Soldaten Ausdehnung erhalte, Staats - Minister Braun erklärt hierauf, nahdem die Preßfreiheit und das Vereins- und Versammlungsrect allen Staats - Angehörigen, somit auch dem

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Die deutsche Handeléflagge soll aus drei gleich breiten, horizou- |

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Militair, gewährt worden sei, so wäre auch kein Grund vorhanden, das Militair von den fraglihen Bestimmungen auszunehmen, sofern nämlih das Vergehen nicht ein rein militairishes Verbrechen ist. Abgeordneter Tz\hirner erklärt sich hierdurch beruhigt und motivirt nun den leßten Gegenstand seiner Jnterpellation: Nach der Verfassungs-Urkunde könne Niemand seinem ordentlichen Richter ent= zogen werden, außer wenn eine ausdrülihe Bestimmung des Ge= seßes dafür sprehe. Er wisse nun nicht, ob der leßtere Fall für das Justizamt Voigtsberg, das dem Spielberge gleiche, gelten könne, in=- dem dort alle politischer Vergehen Angeschuldigten dcs Voigtlandes in Untersuhung genommen würden. Nach dem Geseße von 1835 stehe es freilih dem Justizministerium zu, in gewissen Fällen beson= deren Behörden Kommission zu ertheilen, allein er sehe sich do, zu= mal jener Justizamtmann niht dem Geiste der Neuzeit zu huldigen scheine, veranlaßt, zu fragen, ob es niht möglich sei, die Bethei- ligten unter ihren ordentlihen Richter zu stellen, und warum man dem Justizamtmann Hantush vorzugsweise jene Untersuhungen über- lasse. Staatsminister Braun: Die Kommissionsertheilung sei ein Recht der Beziks-Appellationsgerihte, niht des Justiz-Ministeriumê. Es handle sich aber nur um zwei Personen, die, obglei an verschiede=- nen Orten wohnend, wegen der Konnexität ihrer Vergehen dem Ju= stiz-Amimann Hantusch, über den ihm übrigens noch keine einzige Beschwerde zugekommen, zur Untersuhung vom Bezirks-Appellations=- gerihte zu Zwickau überwiesen worden seien. So viel er wisse, be= stände die Zahl der dort in Untersuchung Befindlichen nur in drei Personen. Abgeordneter Tzschirner erklärt hierdurch seine Jnterpel- lation für erledigt und erstattet hiernach Bericht über die Resultate des Vereinigungs-Verfahrens über den Antrag auf Aufbebung der Stifter und Klöster. Ueber die Aufhebung der Stifter sci man zu keiner Einigung gelangt, die Frage müsse also vor der Hand uner=- ledigt bleiben. Ju Betreff der Klöster hake man sich nur für eine Reform terselben erklärt und wolle dies in einrr besonderen ständi= hen Schrist aufnehmen, welchem Vorschlage die Kammer beitritt so wie daß über den Bestand des Vermögens der beiden sächsischen Klöster und die Verwendung ihrer Einkünfte Auskunft ertheilt, und künftig bei Verwendung jener Einkünfte mehr wie bisher die katho- lischen Kirchen und Schülen des Landes berücksihtigt würden, In der heutigen Nachmittags-Sißung der ersten Kammer wurde der erste Theil des Tzschirnerschen Antrages (Robert Blum betreffend) einstimmig angenommen, der zweite Theil dagegen (die Schritte bei der Centralgewalt betreffend) nah einer Debatte abgelehnt, nachdem Präsident von Schöufels vorher erklärt, daß das Direktorium sich für diesen zweiten Theil jenes Antrages nicht hätte entscheiden können, weil man die betreffenden Thatbestände noch niht kenne und zur sächsischen Regierung das Vertrauen hegen könne, daß. sie sich die nöthige Kunde über den Thatbestand ver= shaffen und dann das Nöthige einleiten werde, Sodann erstattet Referent von Welck Bericht über das Dekret, das Preß=- geseß betreffend, Die erste Kammer tritt ohne große Debatte den Beschlüssen der zweiten Kammer bei, nur bei §. 9 beschließt sie sür den ersten Saß (das Fleishersbe Amendement) folgende Fassung : „„Schristen, die niht über fünf Bogen im Druck betragen, ingleichen alle diejenigen Preßerzeugnisse, welhe zur gerichtlichen Verfolgung eines Preßvergehens erforderli sind, bleiben jedenfalls ein Cigen- thum des Ministeriums, ohne daß dem Ei:sender cine Entschädigung dasür gewährt wird. Alle anderen Schriften sind dem Leßteren bin- nen sech9 Wochen ven der Einlieferung an gerechnet zurückzugeben, i Bei §. 12 wird beschlossen, statt der Worte: „und zu vernichten“ dem Paragraphen folgenden Schluß zu geben: „Die Vernichtung des= selben erfolgt nah vorhergehendem Erkenntniß.“ -

Frankfurt. Frankfurt a. M., 12. Nov. (O. P. A, Z.) Die heutige Sißung des landwirthshaftlihen Kongresses wird mik der Anzeige eröffnet, daß Herr Scheließnigg vom Reichsverweser zum Repräsentanten für die österreichischen Staaten in landwirthschast- lihen Angelegenheiten bezeihnet sei. Fortseßung der Berathung über die Urt. 5 und 6 §, 4. „Was diejenigen Produkte betrifft, welche niht der Landwirthschaft angehören, deren Verbrauch aber dieses Gewerbe wesentli interessirt, so ist hier das Eisen hervor;u= heben, welhes nah dem bestehenden Zollvereins-Tarif einem ziemlich ansehnlichen Eingangszoll unterliegt. Die Kommission hat aber dafür gehalten, daß es außerhalb ihrer Kompetenz und Aufgabe liege, sich über diese Schußzölle näher auszusprechen , indessen wird der Wunsch einer Ermäßigung des Eingangszolles im Juteresse der Lautwirth= haft geäußert, jedoch mit der Maßgabe, insoweit sich solche mit dem Bestehen der inländischen Eisenhütten und Fabrication verträgt.“ VDie=- ser Kommissionsantrag wird angenommen. §, 5. In Rücksicht der Abeiterverhältnisse (lautet der reduzirte Kommissionsaatrag) is der Bau und die Bearbeitung des Flachses von besonderer Wichtig= feit. Die Kommission hat daher diesem Gegenstande cine besondere Aufmerksamkeit gewidmet, is aber der Meinung, daß eine Verände=- rung der bestehenden Zollvereins-Tarifansäße bei Flahs, Garn und Leinwand, wenigstens zur Zeit, nicht rathsam erscheint. Auch diejer Antrag wird angenommen und dann auf den weiteren Vorschlag der Kommission beschlossen: 1) die leßten von 1—6 bezeichneten Ansich- ten und Wünsche der hohen Reichsversammlung zur Berüksicht:gung bei der fünftigen Zoll - und Handels - Geseßgebung für Deutschland vorzulegen und 2) die genannte Stelle, so wie die Centralgewalt zu ersuchen, niht nur bei Feststellung des Zolltarifs, sondern überhaupt bei allen wichtigen Fragen der Handele- und Zollgesehgebung, injo- weit sie das landwirthschaftlite Jnteresse wesentlich berühren und niht dur die gegenwärtigen Beschlüsse erledigt sind, Sachverjkan=- dige dieses Gewerbes mit ihrem Gutachten zu hören, wobci cs sich von selbst versteht, daß dieser leßte Beschluß seine Erledigung findet, falls der Kongreß auf den anderweitig schon gestellten Vorschlag we- gen Ernennung eines permanenten Ausschusses einzugehen beschließen

sollte.

MnuslanDd.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 9. Nov. Am 1. Nooember traf hierselbst der Stabs - Capitain vom Geueral stabe, Jssakoff, mit folgendem Berichte des Oberbefehlshabers des ab gesonderten kaukasischen Corps ein, in welchem die voll age Dey siegung eines zahlreichen Schamilschen Haufens durch das agestan- sche Detaschement unter Anführung des General - Adjutanten Fursten

M R: Que Sa „Nach der Einnahme von Gergebil war ein au Detaschements zum Festungsbau in M N zur Anlage von Straßen verwendet, ein anderer Theil auf dem 7 s eag zur Beob- atung des Feindes aufgestellt worden. Die ian es lesginischen De- tashements hielten sich unter ähnlichen D igungen gleichfalls bereit, jeden Angriff der Aufständischen gegen den an agestan E dscharo- Durch diese Vorsichts - Maßregeln war

i i lagen. : ; wfhred. des air Spigmers in dem uns unterworfenen Landstriche die

Ä e gesichert. Anfang Septembers jeooh nöthigte E E T und der starke Schuellfall auf dem Ara die Truppen, von den Höhen ins Thal hinabzusteigen, und Schamil beschlos, in der Hoffnung, den Verlust Gergebils vor den Müriden wieder gut zu maden, diese Zeit zu benußen und das Glück von neuem zu versuchen,

„In der Mitte Septembers versammelten sh bedeutende Massen der

ein Theil der Truppcn des

Aufständischen in ben kasikumikshen Magals im Gebirgez am A9ten erschien ein starker Haufe Schaban Mullas auf den messedelgorsfischen Höhen, den belofanshen Engpaß bcdrohend, und Schamil selbst warf s plöplih mit der Haupimacht, Daniel-Bek im Vordertreffen, E den samurschen Bezirk, Die erschreckte Bevölferung leistete keine Gegenwehr. Der Befehlshaber die- ses Bezirks, Oberst Roth, konnte zwar mit dem nur geringen Theile der dortigen Milizen den Andrang der großen Anzahl Müriden nicht aufhalten, machte ihnen indessen jeden Schritt streitig und zog si, na einigen ge- ‘wechselten Schüssen, in die Festung Achti zurü, E A

„Die Aufständischen nahmen in Folge dessen alle Dörfer an den Quel- len des Samur und des Achti-Tschai ; Schamil hob einen starken Trupp nah Kurag und Chasri gegen das dagestansche und nah Elissu gegen das lesginjche Detaschement vor und umzingelte am 26sten die Festung Achti,

„Diese Festung liegt am linken Ufer des Samur, da, wo dieser sich mit dem Achti-Tschai vereinigt, Die stehende Besazung derselben, zwei Compagnieen des grusinschen Linien-Bataillons Nr. 6, war verstärkt worden durch die fünfte Grenadier-Compagnie des Jnfanterie-Regiments Fürst von Warschau , die Oberst Roth aus Kussar, dem Hauptquartier dieses Regi- ments, noch hatte heranziehcn können, Oberst Roth hatte außerdem noch ein an diesem Tage eingetroffcncs Kommando des mingrelschen Jäger- Regiments, das nach der achtishen Militairstraße zog, zurückgehalten, so daß im Ganzen 500 Mann Bewaffneter in der Festung standen.

„Das Terrain um Achti herum wird von tiefen Schluchten durhschnit- ten, Der Achti-Tschai strömt zwischen steilen Ufern. Von dieser Lokalität begünstigt, konnte der Feind sich unbemerkt bis quf Flintenschußweite nähern und auf das Bastion ein wohlgezieltes Feuer eröffnen. Oberst Roth wurde am 27sten verwundet und mußte das Kommando dem Capitain Nowosselof vom Infanterie-Regiment des Fürsten von Warschau übergeben, fuhr jedoch fort, mit seinen Rathschlägen die Verthcidigung des Forts zu leiten und die Besaßung durch sein Beispiel zur Ausdauer und zu muthiger Gegenwehr anzufeuern.

„Am 28sten führten die Müriden von der Seite des Achti-Tschai einen mit Faschinen gedeckien Laufgraben guf und cröffneten aus cinem am lin- ten Ufer bes Samur aufgestellten Mörser ein Feuer gegen die Festung. Um Mittag {lug eine Granate durch das Dach des Pulvoerkellers , in Folge dessen gegen 400 Pad Pulver in die Luft flogen. Diese Explosion riß 5 Offiziere und 40 Gemeine aus der Fronte; mehrere Frauen und Kin- der der Garnison wurden erschlagen oder verwundet, und auf dem fünften Bastion stürzte ein Theil der Brustwehr ein. Jn diesem schrecklichen Augen- blick begannen die Müriden den Sturm, wurden aber mit dem Bajonetic zurückgeworfen, Die Bresche in der zerstörten Brustwehr wurde mit Mehl- jaden ausgefüllt, Die Lage der Garnison war indessen kritisch, und so wurde Stabs-Capitain Butschkiew entsandt, dem General-Adjutanten Fürsten Ar- gutinsfi von dem Vorgefallenen Nachricht zu geben, Es gelang ihm, sich serfleidet zur Nachtzeit durch die feindlihen Posten zu leichen.

„Um 29sten führten die Müriden den Laufgraben bis an den Rand

des Glacis und begannen schon den Graben zuzuwerfenz indessen zündete eine glucklich geschleuderte Brandkugel die Faschinen im Graben und zer- \torte ste. _ La, an diesem Tage, sah man die Vorhut des dagestanschen Deta- schements von den gegenüberliegendeu Höhen zum linken Samur-Ufer her- absteigenz sie verhieß der Garnison, die sie von jenseits des Flusses mit lauten Hurrahs begrüßte, baldige Hülfe. Der kühne Butschkiew hatte sei- nen Auftrag aun®gerichtet, :

„Am 30sten September und 1. Oktober sctzte der Feind seine Belage- rungs-Arbeiten fort und dete, wic ih in der Folge erwies, durch einen «aufgraden die Mine, die er unter das erste Bastion geführt hatte,

„Am 2, Oktober hatten sich die Müriden in bedeutenden Massen auf allen den vor der Festung liegenden Punkten, die von dem Feuer derselben nicht beftrichen werden können, ausgestellt und beganuen um 10 Uhr Mor- gens, in demselben Augenblicke, wo zum Schrecken der Garnison die Mine aufflog, den Sturm gegen das erste, fünfte und vierte Bastion. Das todt- bringende Feuer unserer Artillerie und das heftige Kleingewehrfeuer nicht achtend, drangen sie in den Graben, wo sie von den Handgranaten und dem Kartätschen - Kreuzfeuner empfangen wurden. Aber ihre Kampflust war so groß, daß sie über die Leichen der Jhrigen hinweg die Mauern erklimmten, Hier entspann sih ein fürchterliches Haudgemengez dreimal wurde der Feind in den Graben geworfen, dreimal erstieg er wieder die Mauern. Schon hatten die Müriden das vierte, fünfte und erste Bastion in Besiß, da wur- den sie von der Garnison wieder mit dem Bajonett vertrieben. Mit bedeu- tendem Verlust zurückgeworfen, stand der Feind endlich von jedem weiteren Angriffe ab,

„Die tapfere Gegenwehr der Besaßung begeisterte auch die Weiber in der Festung z sie brachten den Vertheidigern Ladungen uzd Patronen, tru- gen die Verwundeten aus dem Gefecht und verbanden sie. Die Toch- ter des Obersten Roth und die Frau des Berg-Jugenieur-Lieutenauts Chreschtschatizfi theilten an diesem entscheidenden Tage die allgemeine Be- geisterung,

„Am 3ten war der rachedürstige Feind eifrig in den Laufgräben be- schäftigt und rüstete sich zu einem ncuen Sturm; die Garnison, durch den Angriff und das immerwährende Feuer der Müriden bis auf die Hälfte ihrer Zahl vermindert, gab die Hoffnung auf Entsay durch das Detasche- ment s{chon auf und bereitete sich zu einem rühmlichen Tode.

„Um Aten bemerkten die Offiziere eine ungewöhnliche Bew-gung in

den feindlichen Schaaren , und in der Meinung, daß der verhängnißvolle Angriff beginue, machten sie, ihre Familien zum Opfer bringend, deu Sol- daten den Vorschlag, sich und die Festung, wenn die Müriden sie erobern sollten, in die Luft zu sprengen. Die Tapferen stimmten diesem Vorschlage einstimmig bei. „Doch plößlich verkündete der eilige Rückzug des Feindes den Helden die Annäherung des Detaschements, Fürst Argutinsfki hatte am 20. Sep- tember in Temir - Chan - Schura die Nachricht vom Einfalle Schamil's in den samurschen Bezirk erhalten; bis zum 22. zog er zwischen Lavaschi und Naß-Kent ein Detaschement aus 6 Bataillonen Jufanterie und einer Divi- sion Dragoner zusammen und rückte nah Kumuch, wo er noch drei an- dere Bataillone an sich zog. Jn forcirten Märschen und ohne Ruhetag zu halten, obwohl die Witterung feucht war und auf dem Gebirge hoher Schnee lag, erreichte cer am 28, Kurag. Hier traf ihn Stabs-Capitain Butschkiew mit den Berichten über die beden!liche Lage der Garnison in Achti.

„Fürst Argutinski unternahm mit dem Vordertreffen und einigen Ge- birgs-Kanonen , die getragen wurden, eine Rckognoszirung bis nach der Festung hin. Nachdem er die Garnison durch sein Erscheinen auf- dem linken Samur-Ufer mit neucm Muthe beseclt hatte, gewann cer die Ueber- zeugung, daß es unmöglich sei, cine Opirationslinie vom Kurag nach Achti zu ziehenz die verdorbenen Wege waren für die Artillerie nicht zu pasfiren, die Brüdcken zerstört, und um deu Feind von dieser Seite anzugreifen, hätte noch eine Brücke über den Samur geschlagen werden müssen. Da es in dieser waldlosen Gegend an dem dazu nöthigen Material fehlte, beschloß Fürst Argutinsfi, mit dem ganzen, durch die berittene Miliz verstärkten Detasche- ment die Richtung zum Kabir hin einzuschlagen, überschritt zivei Höhen- züge, seßte über den Samur und stand am 3. Oktober beim Dorfe Suchul in der Nähe von Chasri.

„Zn der Morgendämmerung des 4, Oktobers rückte das Detaschement von Suchul nah Acvtiz der Feind verlegte ibm den Weg zwischen der ehe- maligen Festung Tiflis und dem Dorfe Mistiuschi, Die feindliche Stellung war überaus stark, Auf dem zwischen Felsen sehx steil ansteigenden Wege waren einige Reihen fester Verhacke augelegtz der rechte Flügel lebins sich as einen senkrehten Felsen, der nur in einem Umwege von 10 Weist umgangen werden konnte; der linke Flügel zog sich durch cine jähe Schlucht bis zum linfen Ufer des Samur hinab; zahlreiche Fähnlein sah man flatiernz nah de: Aussagen dcr Gefangenen hatte der Feind gegen 7000 Mann Fußvolk nebst einer auserlesenen Kavallerie; Daniel-Bek und Gaschi-Murad führten ihn.

„Segen Mittag konzentrirten sich die Truppen; unmittelbar am Sa- mux wurde eine Batterie aus 4 Geschüßen und 10 Raket-Gestellen errich- tet, welche die feindliche Position von der Flanke beschoß ; die gesammte Kavallerie sehte auf das linke Samur-Ufer und kam dem Feinde in den Nücken, Das 1ste, 2te und 3te Bataillon des Regiments des Fürsten von Warschau begannen, unterstüßt vom 2ten Bataillon des apscheronschen Re- giments, unter Anführung des Obersten Maniukin, den Sturm gegen die Front der feindlihen Stellung. i

„Die Schaaren auf dem Gebirge schleuderten einen Hagel von Stei- nen und“ Kugeln herab; die Bataillone flimmten, ohne cinen Schuß zu thun, kfolonnenweise fühn hinan. Oberst-Lieutenant Kischinski führte das

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¡ 2te Bataillon des Regiments Fürst con Warschau auf die steilste, von

einem starken Wall gefrönte Höhe, den Schlüssel der ganzen Stellung, Vor dem Walle angelangt, machte er Halt, um die Leute zu Athem kommen zu lassen. Alsbald griffen die Müriden zum Säbel und drängten Kischinski und dessen Bataillon in die Verschanzung, Major Altuchoff griff mit dem dritten Bataillon muthig die linfe Flanke der feindlichen Pofition an tem steilsten Punkte an und warf mit Verlust weniger Menschen, die in den Sa- mur gestürzt wurden, beinahe ohne einen Schuß zu thun, die Müriden aus dieser äußerst festen Stellung. Oberst-Lieutenant Pirogoff rücte mit den ersten Bataillon gegen das Centrum ‘an und hielt, ohne ein einziges Mal Halt zu machen, das starke Feuer beider feindlichen Flügel aus, Der Angriff geschah in solher Ordnung und mit solchem Muthe, daß der Feind nicht zu widerstehen vermochte. Sobald er zu waukea anfing, warf sich Oberst Dscha- far - Kuli - Aga Bakichanoff mit der ganzen Kavallerie ihm iu den Rücken, und bedrängte, der reißenden Strömung des Flusses ungeachtet, die Wei- chenden hart in der Flanke.

„Um 41 Uhr Mittags hatte der Feind den Wahlplay bereits ver- lassen, mit Hinterlassung dreier Fahnen, von mehr als dreihundert Todten und gegen 70 Gefangenen; die Kavallerie seßte, unterstüzt von der In- fanterie, ihm auf dem Fuße nah. Das Detaschement nächtigte unter den Mauern des befrciten Achti, nachdem cs an diesem Tage 35 Wers zurüc- gelegt und eine glänzende Waffenthat vollbracht.

„Unsererseits blieben 15 Mannz verwundet wurden der Oberst-Lieut nant Kischinski, Capitain Dobrvschin, die Unter-Lieutenants Lasarew, Buch- holz und Liubenski, der Fähnr:ch Krummes und 152 Gemeine.

„Am 5. und 6. verfolgte das Detaschement den Feind bis zum Dorfe Rutul. Schamil, Daniel-Bek und Gadschi-Murad flohen vor ihm her. Jn diesem Augenblicke is im samurschen Bezirke kein ein- ziger bewaffneter Müride zu finden, die Bewohner felbst bringen Gefan- gene und bitten um deren Begnadigung, da sie vcrführt und der Ucber- zacht gewichen wären.

„Fürst Argutinski nennt mit besonderem Lobe die Obersten Bakicha- nof , Godlewski und Maniukín , die Oberst - Lieutenants Pirogof und Ki- schinsfi, den Major Altuchof, den Capitain Dobrvschin uvd die Lieutenants Lasarew und Buchholz , als solche, die sih bei dieser Gelegenheit ausge- zeichnet haben. Die Vertheidiger der Festung haben sich nach seinem UÜr- theile sämmtlich ausgezeichuet, besonders aber Oberst Roth, die Cavitains Nowosselo} und George, der Stabs-Capitain Butschkiew und der Fähnrich Binnct.

„General-Lieutenant Schwarz ließ seinerseits, als er von dem Aufbrucbe der Hauptmacht Schamil's Kunde erhielt, ein Beobachtungs-Corps im be lofanschen Engpasse zurü und vereinigte die übrigen ihm untergebenen Truppen zu Elissu, auf der rechten Flanke der lesginschen Linie, Nachdem er den dscharo-belokanschen Bezirk und die Gegend um Nüucha gegen jeden Einfall gesichert, rückte er zum elissushen Engpaß hinauf, dem Feinde in den Rüden und erreichte am 4, Oktober das Bergdorf Kudal. Ein bedeu tender Müridenhaufen, der diesem Dorfe gegenüber \sich aufgestellt hatte, wich plöglich zurü, verbarg sih, und die allgemeine Flucht des Feindes machte ein weiteres Vord1ingen der Truppen durch das hohe schncebedeckte Gebirge unnö- thig. Die Aufständischen eilten ohne Aufenthalt zu ihren Wohnungen und lit- ten viel von Kälte und Hunger. Unsere zu ihrer Verfolgung entsandten Milizen zählten auf dem Wege mehr denn 144 Leichen, stumme Zeugen des fläglihen Rückzugs. N

„Schamil, der als einer der Ersten in seinen Schlupfwinkel zurückkehrte, brachte austait Beute die Vorwürfe der Müriden heim wegen des unersegli chen Verlustes der besten Männer fast sämmtlicher Gebirgsstämme und die Verwünschungen der Bevölkerung des ganzen Landes, die erx z1ir Pflicht- verlezinug zwang und dann ohne Vertheidigung der gerechten Strafe für ihren Treubruch überantwortete. So bittere Folgen hatte für ihn und seine leichtgläubigen Anhänger dieser verwegene Einfall, durch den er seinen wanïcnden Einfluß im Gebirge zu befestigen gedachte, ZU seinem eigenen Verderben hat dieses Unternehmen geführt, das den tapferen Truppen des kaukasischen Corps Gelegenheit gab, unter Achti’s Mauern und auf den Höhen beim Dorfe Misktinschi sich mit neuem Ruhme zu bedecken,““ | /

Die St, Petersb, Ztg. fügt diesem Berichte M: Sn gereckter Anerkennung dieser glänzenden Waffenthat haben Se. Ma- jestät der Kaiser allergnädigst zu verleißen geruht: dem General= Adjutanten Fürsten Argutinski-Dolgoruki den St. Alexauder=Newski= Orden, dem Oberst Roth den Rang eines General - Majors und eine Arende von 1200 Rub. Silber, dem Capitain Nowosselofff, der nah jenem das Kommando in Achti übernahm, den Rang eines Majors und cínes Oberst - Lieutenants; der ganzen Garnison einen Jahres- sold, und zwar nicht auf Abscblag, und außerdem 40 Ehrenzeichen des Militair-Ordens, sämmtlichen Gemeinen der Abtheilung, die bei Méstkinschi im Kampfe war, 1 Rub. Süber dem Manne. Ju LVe- treff der Personen, die sih besonders ausgezeichnet, und der Unter- stüßung der Famil‘en der Gebliebenen scllen auf allerhöchsten Befehl! Vorftellungen gemacht werden. Den Stabs = Capitain des Genuerai- Stabs, Jssakoff, der thätigen Antheil an den Overationen des dage- stanshen Corps geuommen, haben Se. Majestät der Kaiser zu aller höchstißrem Flügel-Adjutanten zu ernennen geruht,“

Schweiz. Ständerath. Sibung vom 9. Nov. (Eidg. Ztg.) Nah Verlesung des Protokolls folgten einige Bemerkungen über die Form des Protokolls, Herrn Siegfried's Antrag, keine Personen - Namen aufzunehmen, wurde stillschweigend genehmigt. Herr Briatte ver- las cann seine aufgestellte Meinung über die Zulässigkeit von Stell vertretern ; er sclbst stimmt mit der Majorität gegen die Zulässigkeit, worauf Herr Meier auch dafür das Wort ergrisf und fiadet, in Beziehung auf die Form sei einzig das Kreditio zu prüfen; in Beziehung auf den Sinu hebt er hervor, daß hier ein wesentlicher U .terschied sei zwiscben National- und Ständerath; im Nationalrath, wo die {wei zerishen Juteressen im Gesammten behandelt werden, komme es nicht so darauf an, ob der oder dieser Gesandte eines Kantons fehle, weil ja dort feine Kantone vertreten werden, während im Stäuderath gerade Alles darauf ankömmt, daß jeder Kauton gehörig vertretenwerde, und a.\o, wenn für einen Kanton guch nur eincr von beiden fehlt, doch schon cine wesent l'che Unvollkommenheit bei den Verhandlungen mit anderen Ra: tonen sei. Beri den Halbkantonen, wo nur cia Gesandter i, wäre der Ucbelstand gar groß, da dié Amtsdauer der Ständeräthe ganz unbe- stimmt i und einer ja allenfalls {on na 14 Tagen austreten fann, in Folge dessen denn doch ohnehin ein neuer Rath gewählt werden müsse. Näf findet dagegen: 1) daß bei stetem Wechsel der Personen auch eine stete Shwankung der Meinungen stattfinde und nichts die Kraft einer so wichtigen Behörde so sehr s{chwäct, als dieser Personenwechsel; 2) wäre das ein neuer Grund zur Veizöge- rung der Geschöftez 3) könnte segar mit dem s{uellen Wechsel! Mißbrauch g: trieben werd: n. Darauf ll! der Präsident den wichtigen Uinstand vor, daß wirküich cin Stellvertreter von Wallis warte, bis diese Frage entschieden sei, um den Sißungen beizu= wohnen. Gußwiller aus Baselland findet, weil doh der Stände- rath fast dasselbe bedeute, was die srühere Tagsaßung, daß der Meinung des Herrn Meier durchaus beizupflichteu sei. Schon darum, weil die Ständerätle vo1 den Kantonen bezahlt weden, kön- nen die Kantone frei verfügen. Herr Brosi benußt die eigenen Worte des Herrn Näf, um ihn zu widerlegen, zeigt an mehreren Beispielen , wie fatal es wäre, wenn Stellvertreter vo1 Kantonen ganz fehlten, i, wenn auch der Name „Ersaßmatin““ w-gfallen solle, so möge doh der Große Rath eines Kantons, um nicht wegen einer allfälligen Wahl wit g'oßen Kosten zusammenberufen werden zu müssen, dicjeui- gen, die im Verhinderungefalle cines Ständeraths on seine Stelle fommen, son zum voraus wählen können. sich levhaft dagegen, viele seiner Gründe sind diejenigen des Herrn Nafz 10 4. B. führt er dasselbe Beispiel an, daß bei delikaten Sragen der dafür tüchtigere Ersaßmann auftreten könnte oder,

wie bei der Bundeszollgeseßgebung, trägt dann darauf |

Herr Briatte erhebt |

wenn über eine Fräge abgestimmt wäre, die nämliche Frage: in der nächsten Sißung mit Hülfe vou Ersaßbmännern im Gegensab von gestern entschieden werden fönnte 2c. Herr Ducrey verficht die Minderheit mit Berufung auf die Buntesverfassung; Herr Streng hâlt diese Frage für eine Kardiualfrage, bebt bervor, wie ja die Kan= tone noch nit beshränkt seien und s{chwerlich je durh die Bundes= Geseßgebung so b:\hränkt werden, folglich feine noch so hohe Be= hörde gegenwärtig das Net, Ersaßmänner zu wählen, bestreiten fönne. Fazy fanu nicht begreifen, wie eine so einfahe Sache in Frage fommen fönnez er glaubt, da cs nun einmal bestimmt sci, daß ein Kanton zwei Gesandte senden dürfe, \o_sei es glei, wie er sie sende, wenn cr nur die Zahl 2 stets #speftire 2c. Rüttimann |prah für ti

igioritat

Mm í J Beru, 10, Nov ) nösst\hen Vororts auf die Note der teu

wie folgt: „Die Erwiederung auf dic vorörilihe Note vom 5ten v. Ew. Ércellenz »visoris{en Centralgewalt für Deutschland an den schweizerischen Vorort bereits unterm 23. Oktober abhin zu richten im Fall gewesen waren, is durch den Herrn Legationsrath von Neuwall am 2ten d. M. Nachmittags abgegeben worden, weshalb die Antwort daraus, um die fonst der eidgenössische Vorort nicht verlegen sein fonnte, erst heute mt GVegenwartigem erfolgt, Nach den unumwundenen und loyalen Cröffnungen, welche (l e frühere Note Ew. Excellenz von Seiten der schweizerische n\chaft abgegeben worden waren, mußte der eidgenoisice Voro! ! cer Erwartung stehen, es würden dieselben geeignet gewesen sein, Vorurtheile aufzuklären und im Wesent- lichen zu beruhigen. Er durf jen nicht versehen, daß seine Note in Paraphrasen dazu ausgebeutet würde, länast widerleate Borwürfe zu erneuern und in verleßendster Sprache neue Anschuldigungen herzuführen. Hat sich der cidg. Vorort in seinen Erwartungen getäuscht gesehen, so liegt es dermalen volliommen in seiner Stellung, auf die vorliegende Erwiederungs- noïe nur in wenigen allgemeinen Zügen zurüzulkommen, indem es nach- geradc flar ist, daß man auf seine Ausecinandersezung nicht näher eingehen will, soudern auf der Anschauungsweise, wie man h dieselbe von vorn- herein gebildet hat, ohne Weiteres z1! beharren gesonnen i}. Der eidge- nössische Borort hâite zwar Grund un® Ursache genug, auf manche Krän- kungen hinzuweisen, welche abermals in so hohem Maße in der Erwiede- rungsnote gegen die Schweiz Es fühlt sich derselbe jedoch erhaben über den vorherrschent zenden Ton in derselben, und auch ex hat die bestimmte Ueberzeugung gewonnen, daß der Wechsel bitterer Worte zu feinem Ziele sühren kann, und daß, wenn ein gedeihlihes Nesultat ge- wonnen twerden solle, man sich auf bestimmte Thatsachen zu beschränken habe; während er hinwieder gegen die Art und Weise, wie der Gedanken- gang in seiner Note vom 5ten v. M. in der neuerlihen Depesche wieder- gegeben und bis zur Unkenntlichkeit entstellt wird, Anrgesichts der \chweizeri- schen wie der teutschen Nation auf das bestimmteste fich verwahrt. i „Wenn Ew. Excellenz fich veranlaft fanden, die Behauptung aufzustel- len, daß Anflagen der Saumseligkeit, der Nachgiebigkeit, ja der Mitischuld schweizerischer Behörden an den gesezwidrigen Thaten der Flüchtlinge in den Archiven der Schweiz Naum ig einnehmen, fo muß diescs abermals als eine völlige Verkennuug der Verhältnisse und, wenn nicht geradezu als eine absichtliche, doeh als eine auffallende Außerachtlassung aller derjenigen Schritte bezeichnet werden h den unzweideutigsten Nachweisen der Geichichte von genossenschaft gegenüber den Flüchtlin- gen und zur Aufrechthaliu internationalen Verpflichtungen selbst mik großen Opfern gethan \ Ç gen hat die schweizerische Eidge- nossenschaft sich von Seiten ihrer Nachbarn und namentlich auch von aaten, in deren Namen dié deutsche Centralgewalt auftritt, nichi immer zu erfreuen gehabtz wenn man sich nur daxan erinnern will, daß vor kaum einem Jahr eine gegen die rechtmäßige Bundesgewalt aufständische Partei durch alle möglichen Mittel, durch Geld, Waffen, Munition, selb}

) Heerführer und andere Kampf- gehülfen unterstüßt worden is. Diese leßtere Bemerkung w

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ie Antwort des eidge= zen Centralgewalt lautet

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ird jedoch feines- weges deshalb vorgebracht, um das Recht der Wiedervergeltung zu beschü- nigen, denu die Schweiz bedarf der Beschönigung nicht, weil sie sich bewußt ist, in guten Treuen stets gehandelt zu habenz es soll damit nur der beider- seitige Rechtsboden genau festgestellt und ein unverdienter Angriff geziemend zurückgewiesen werden,

„Der eidgenössische V zweideutigsten Willen ausgesprochen Kompetenz überall da ectnzuschreiten, tvo tonal-Regierung eine Verabsäumniß ruhestörisches Treiben der Flüchtlinge

dagegen aber auch die Zumuthung

orort hat in seiner früheren Derkschrift den un- nah Maßgabe seiner Seiten einer s{weizerishen Kan- s Bo s, eine Konnivenz gegen zu Lage getreten sein follte; er hat i | abgelehnt und ablehnen müssen, auf blos allgemeine Geruchte hin gegen Regierungen einzuschreiten, deren ehrenhafter Charakter über allen Zweifel erhoben ind die in cinem entgegengescy- ten Verfahren mit Necht eine Beleidigung ihrer Würde hätten erblicken mussen. Ver eidgenössische Beorort ut Zuversicht dem övöffentlichen Urtheile anheimstellen, ol wenn erx zui Begründung der jo sc{chweren Anklagen verlangen zu sollen ge- glaubt hat, und od cs die Wuütde des großen Deutschlands verl:gt hätte, wenn die Daten, în deren Besiy man zu sein behauvtet, wirkli auch angegeben worden wären, E ) wiederholt die Erwiederungsnote ledigli vagen und in ihrer Unstatihaf it iachgewviesenen Klagen mit dem Beifügen, daß ein font hes Dersahren zwischen Regierungen über welttkundige Dinge nicht in der Sitte der Völker liege. Es foll hier gar nicht in Abrcde gestel die Flüchtlinge in Muttenz Besuche er- halten i; haben ; bestimmt angenommen , daß unter jenen Wallsahrern , E E, C nz Note sie zu nennen beliebt, \ich Korvphäen der ersten deutschen Kammern und selbs Mitglieder der deutschen National-Verfammlung befunden haben, denen der Eintritt auf das S cbwei- zergebiet ohne Beeinträchtigung der nachbarlichen Gaßfreund\chaft uicht hätte ver\agî werDen tonnen; es 17 aver auch Thatsache, daß diese Besuche demjenigen Leiter ersten badischen Ausstandes gegolten haben, welcher vor eter zweiten hilderhebung mit aller En!schiedenheit abgemahnt und jeder Mitwirkung u durch freiwillige Verbannung sich entzogen bat. Von Rüstungen der Flüchtlinge längs der Gränze des Kantons Aargau, zum Zwecdte der Invasion, kann um so tveniger im Ernste die Rede sein, als es amtlich er- mittelt i, daß im Kanton Aargau zur Zeit des zweiten Aufstandes im Ganzen nur 25 Flüchtlinge sch befanden, von denen wiederum nur 10 sich zur Theilnahme an der Jnsurrection im Großherzogthum Baden vLerleiien ließen, welche sämmtlich unbewaffnet uud ver- cinzelt vom schweizerischen auf das badische Gebiet übergetreten sind. Scit- her sind die in der fiüheren Note bereits angedeuteten Maßregeln gegen die Flücktlinge, jo viel vem Vorort bekannt, überall genau zur Vollziehung ge fommen, und es liegen hinlängliche Beweise vor, daß die Reclamation der Großhcerzoglih badischen Bezirksämter bei den zuständigen \hweizerischen Behörden alle Berücksichtigung gefunden haben, während hingegen von den jenseitigen Stelicn die verlangten konkordatsmäßigen Bedingun- gen selbst in der obschwebenden Angelegenheit nicht allemal erfüllt wor- den sind. Wie sehr es l den Kantonsregierungeu, als dem eidgenös- sischen Vorort, Ernit ist, die völkerrechtlicheuzWerpflichtungen getreu zu er- füllen, dafür mögen die ven den GerichtenWES Kantons Bern gegen die Theiluehmer am ersten badischen Aufstande WSäüefällten Strafurtheile, anch die im Kanton Tessin zur Aufrechthaliung deEMeutralität getroffenen Maß- nahmen, vollgültiges Zeugniß abgeben. Mit Rücksicht auf alle diese Um- stände muß daher der cidgenössische Vorort die Jnsinuationen, als hege er eine den Nachbarstaaten und inêbecsoudere Deutschland feindselige Tendenz, mit aller Entschiedenheit zurückweisen i „Abermals hat der eidgenössische Vorort die Ueberzeugung gewinnen müssen, daß die Quellen, aus welchen die jenseitige Note ihre Thatsachen geschöpft hat, keinesweges zu den verläßlichen gehören, sondern daß die Berichte von solchen Personen eingegeben sein müssen, welche ein Disgen daran hatten, die Schweiz und ihre Behörden in einem mg n feind- Lichte darzustellen, ihre Verfahrungswei;e als eine den Nose zu ungesep- liche zu charafterisiren, die Flüchtlinge auf alle Mog ieO Großberzog- lien Schritten zu provoziren , selbst von solchen In a9 in Tagen, die lih badishen Beamten, Zollwächtern, S ‘find auf das schweize- sie für sich unsicher glaubten, sich selbs, A RND Dank wissen, als in un- ische Gebiet retteten, die nin aber feinen

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