1848 / 198 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

dasjenige Land ausztt- e ides tenngleis d Enisiobener “iber Zelt eine gesriedete Stätte be- lassen, welches Beweise auch, wie selbst da, wo vollkommene Oef- reitwillig gewährt hatte, Zum Í a 2E : ¡tige Weise fentlichkeit herrscht, die Vorkommenheiten auf eine schiefe und unrichtige ci geschildert werden, hebt der eidgenössische Vorort in der Erwiederungsnote bie Stelle hervor, in welcher dieselbe sich folgendermaßen Herne men e Es darf hier an die Thatsache erinnert werden, daß über die de! fdie vom 30. Juni d, I. in der Tagsapung mehrere Wochen hindurch, be- S d eine Antwort erfolgte, in einem Tone verhandelt wurde, welcher O A: ed em Vertreter “Deutschlands den Aufenthalt in der Schweiz zu jener Zeit ein irde.“ Es is nun aber im Gegentheil ein unmöglich gemacht haben würde. ist n E iel unwiderlegbares, aus den Akten zu erhärtendes Faktum, ai über die fragliche Note im Schoße dehohen Tassepana ein einziges Mal verhan- delt, und daß dieselbe sodagE R zur “2 vin attung durch die Kommis- iht weiter zur Sprache gelommen 1k. : : nos es Schlusse drückt sich die Erwiederungs - Note dahin aus, daß die deutsche Centralgewalt sh zu ihrem lebhaften Bedauern genöthigt gesehen, Entschließungen zu fassen und Vorkehrungen zu trefen, deren Abwendung allein in den Händen der obersten Gewalt der Schweiz liege; sie hege aber den sehnlichsten Wunsch, jene Beschlüsse außer Kraft treten zu lassen, noch bevor ihre Folgen den Bewohnern beider Länder empfindlich sein werden, und Ew. Excellenz hatten Befehl, auf der Stelle hierzu Anlaß zu geben, sobald auf das jenseitige Verlangen, welches in seinem vollen Umfange wiederholt werden müsse, eine bereitwillige und versöhnlihe Aniwort zu- gekommen sein werde, -

„Diese befriedigende und versöhnende Antwort glaubt der eidgenössische Vorort thatsäcblich gegeben zu haben, theils indem er mit Bezugnahme auf seine frühere Note die erhobenen Anklagen in ihrer Unbegründetheit zurück- weist, und theils indem er auf die Garantieen aufmerksam macht, welche zur Verhütung von Beunruhigung der Nachbarstaaten von sämmtlichen \hweizerishen Regierungen mik aller Bereitwilligkeit aufgestellt worden sind. Auch seinerseits müßte es der eidgenössische Vorort lebhaft bedauern, wenn die freundschaftlichen und wohlwollenden Beziehungen, in die er zu dem neu erstandenen Deutschland zu treten hoffte, gleich von Anfang irgend ge- stört werden sollten, und wenn in den abgegebenen ruhigen Erklärungen nicht hinlängliher Grund sich finden ließe, ein gutes internationales Ver- hältniß wiederum anzubahnen. Allein seinerseits gereicht es dem eidgenös- sishea Vorort zu hoher Beruhigung, daß nicht aus seiner Handlungsweise der Ursprung des Zerwürfnisses hergeleitet werden kann. Der eidgenössische Vorort, von jeher der Einschüchterungs - Politik fremd, wird auch fernerhin, so lange er noch zur Leitung der s{hweizerishen Angelegenheiten berufen if, nur die Gebote der Ehre sich zur Richtshnur dienen und niemals durch andere Rücksichten von dieser seiner Lebensmaxime \ich abbringen lassen.

„Nat den Grundsäßen des Völkerrechtes kann die Achtung, welche eine Nation dex anderen schuldig is, weder nach der geographischen (Größe des Landes, noch nah der numerischen Stärke der Volksmassen bemessen wer- denz eine Nation is der anderen gegenüber vollkommen ebenbürtig, und jede hat auf das nämliche Maß von Rücksicht Anspruch , welches sie auch der anderen angedeihen lassen soll, Die schweizerische Nation, stark durch ihre Einigkeit, durch ihren glücklich geordneten inneren Staatshaushalt, wird auch fernerhin die Forderungen der Ehre und des Rechtes über augenblickliche materielle Vortheile zu schen wissen. Sie will allfälligen Prüfungen, die über sie verhängt sein sollten, mit jenem Starkmuthe entgegengehen, der sie schon trübere Tage, ihres Ursprungs und providentieller Bestimmung wür- dig, hat überwinden lassen. Sollte jedoch die Schweiz durch unbillige Zu- muthungen ihrerseits zu Maßregeln gezwungen werden, welche mit den Grund- säßen der Humanität im Widerspruche stehen, so müßte der eidgenössische Vorort die Verantwortung dieser beklagenswerthen Folgen von der schweize- rischen Eidgenossenschaft, Mit- und Nachwelt auf das feierlichste ablehnen und denjenigen nach ihrer ganzen Jnhaltschwere überlassen, welche gerech- ten Gegenvorstellungen kein Gehör schenken zu sollen geglaubt hatten. Der eidgenössische Vorort benußt den Anlaß 2c, Bern, den 4, Nov, 1818,“

Bern, 11. Nov. (Frankf. Journ.) Der National- rath hat in seinen beiden leßten Sißungen folgende Be- \clüsse gefaßt: Ersaßmänner für Abgeordnete sind nicht zulässig. Gegen Suppleanten wurde eingewendet das klare Wort des Ver- fassung, das nur zwei Wahlen zu treffen befehle, die Würde und Konsequenz der Versammlung, die unter immerwöhrendem Repräsen= tantenwesel bedeutend leiden müsse, das Vorrecht des Bundessibes oder der demselben naheliegenden Kantone, die dadurch, daß sie be- liebigenfalls Fahmänner hersenden könnten, bedeutend im Vortheil ständen, der Geist der neuen Verfassung, der aus Kräften der alten fantonalen Auffassung direkt entgegentrete. Es wurden ferner Kom- missionen ernannt, um ein definitives Reglement auszuarbeiten und si deswegen mit einem Ausschusse des Ständeraths in Verbindung zu seßen, cin Geseß über die Besoldung des Bundesrathes vor- zulegen und einen Vorschlag zu bringen, ob eine Beeidigung der Bundesbehörden stattfinden solle, Die drei angefohtenen Wahlen im Jura werden gültig erklärt, dagegen sollen die Abgeordneten von Uri und Obwalden nicht als Mitglieder des Nationalraths

|

1070

aiterkfannt und die betreffenden Kantone zu neuen Wahlen aufgefor dert werden, wobei aber jede Verwahrung, Rückhalt 2c. wegbleiben muß. Die Fünfer-Kommission erhielt unbedingte Vollmacht zum Ab- shlusse eines provisorischen Vertrages bis 1. Januar 1849, damit stenographishe Berichte über die Verhandlungen erscheinen. Der Stände-Rath hat in Betreff der Suppleanten und der Zulassung der urner und obwaldner Gesandten die gleichen Beschlüsse gefaßt. Nächste Woche findet die Wahl des Bundes-Rathes statt; wahrschein- lich wird dann auch son jeßt die Bundesstadt bestimmt. Alle Kan- tone haben ihre Wahlen in den National-Rath beendigt, nur Bern i wegen der vielen Doppelwahlen noch mit drei Deputirten im Rü= stand. Die Wahl-Bezirke kommen zu diesem Zweck morgen zusams men. Die Wahl Dufour's is unzweifelhaft.

Jm Kanton Freiburg sind sehr viele Verhaftungen vorgenommen worden. Bis auf eine Scharfshüßen = Compagnie Follen die waadt- länder Trupyen den Kanton verlassen. Ueberhaupt will die Regie- rung die Beseßung sogleih aufhören lassen, wenn noch einige Ge- meinden die gehörigen Aufflärungen gegeben haben. Die Bürger- garde von Chatel St. Denis hat eine Petition an den Großen Rath gerichtet, es möchte Altshultzeiß Déglise, der sih bei der leßten Schilderhebung in Chatel eben so sehr dur seine Menschlichkeit als patriotishe Aufopferung ausgezeichnet hätte, in seine bürgerlihen Rechte wieder eingeseßt und von der Contribution befreit werden. Der Staatsrath hat dieses Gesuh mit Empfehlung vor den Großen Rath

ewiesen.

y Aus Graubündten wird gemeldet, wie shrecklich erbittert die an- gränzenden Tyroler über die Schweizer wären.

“Jn Tessin is die Differenz zwischen der Regierung und den eid- genössishen Repräsentanten noch niht ausgeglichen. Die erstere be- flagt sih bitter über die Strenge, mit welher die Repräsentanten die Fortweisung aller Flüchtlinge verlangen, und weigert sich, zu fol- gen. Da aber der Vorort alle Schritte der Repräsentanten gebil- ligt hat, so muß der Staatsrath entweder nahgeben, oder er erhält noch mehr Truppen ins Land.

Zug. (E. Z.) Die Herren Hegglin, Bossard und Keiser von Zug haben Hausarrest in Privathäusern.

Genf. (E. Z.) Der neue Große Rath trat am 4. Nov. zum erstenmal zusammen. Alle Wahlen wurden genehmigt und Herr Car=- teret zum Präsidenten, Pellier zum ersten und Almeras zum zweiten Vice-Präsidenten ernannt. Am Tage darauf wählte der Staatsrath Herrn Os zu seinem Präsidenten und Herrn Fazy zum Vice-Präsi- enten.

Lugano, 9. Nov. (Z. Z.) Die Regierung von Tessin hat gestern, den 8. November, endli eine definitive Antwort auf das Begehren der Herren Repräsentanten gegeben. Aus dieser Antwort geht hervor, daß sie sowohl dem Begehren des Vorortes als der Herren Repräsentanten keine Folge leisten werde, bis ein direkter Be- fehl der jeßt zusammengetretenen neuen Bundesbehörden ste dazu nöthige, was hoffentlih nit ausbleiben wird. Auf dieses Schreiben hin entsandte der eidgcnössishe Repräsentant, Landammann Munzinger, alsobald das Begehren an den Vorort, die im Kanton Tessin befind- lihe Truppenmacht um zwei Bataillone Jnfanterie, eine Compagnie Artillerie, eine Compagnie Scharfshütßzen und eine halbe Compagnie Kavallerie zu verstärken. Auf den Fall aber, daß die Bundesbehör- den beschließen sollten, es seien die Emigrirten im Kanton Tessin zu dulden, seien bei den ausgedehnten Gränzen und den ungenügenden Maßregeln der Regierung noch einmal so viel Truppen nötzig, um die Neutralität gehörig wabren zu können.

Italien. Rom, 31. Okt. (A. Z.) Der neue Kriegs-Minister, General Zucchi, hielt gestern Waffenschau über alle in Rom liegen- den Linientrupen, Nach beendigter Revue ward er von deu Sol- daten mit mündlichen und schriftlihen Klagen bestürmt, in Folge deren er heute einen Befehl erließ, aus dem die liederlihe Wirthschaft sein:r Vorgänger und deren Subalternen in der Foudsverwendung und Be- seßung militauisher Aemter grell in die Augen sticht.

Die als nahe bevorsteheud bezeichnete Aufhebung der in Bo- logna niedergesebßten außerordentlichen Regierungs-Kommission mit dem Kardinal Amat an der Spiße is erfolgt. Bei zurückgefehrter Ruhe in Bologna sind indessen die vier Legationen noch immer der Tum- melplapß umhershweifender Diebeöbanden, weshalb die Stadt Bo- logna den Kardinal in einer Adresse inständigst bat, do ja vor der Niederlegung seiner Diktatur kräftige Maßregeln zur Unterdrückung der Banden in Wirkung treten zu lassen. Zur Sicherung der Land-

straßen wurden demna zu Ende vergangener Woche in allen ihnen nahegelegenen Dörfern und Weilern Pifets von Linientruppen und Civica permanent aufgestellt. Dragoner - Abtheilungen eskortiren die Postwagen nah den Stationen.

In Ravenna sind drei unter dem vorigen Pontifikat sehr ein- stußreiche Civil-Beamte überaus geschäftig, das Volk den Tendenzen des Papstes abwendig zu mahen. Die Regierung denkt auf ihre Verhaftung.

Markt - Berichte.

Stettiner Jmportation an Getraide, Samen und Zink im Oktober 1848. Weizen: Von Demmin 95 Last 40 Scheffel, Greifswald 51 Schfl., Pasewalk und Ueckermünde 97 L, 39 Schfl. , Stolp und Rügenwalde 35. 21, Kolberg und Köslin 95. 22, Kammin, Wollin und Usedom 73. 60, Gollnow und Stargard 25 Schfl. , Greifen- hagen 23. 31, Schwedt und Fiddichow 44. 48, Küstrin und Frank- furt 146. 18, Berlin 18. 54, Landsberg a. W. und Schwerin 29. 15, Oderbruch 138. 47, Krossen und Guben 27. 34, Glogau, Guhrau und Steinau 94. 45, Maltsh 84. 28, Breslau 107. 47, Posen und Dembnow 246. 4, Nakel und Zirke 49, 71, Bromberg 17. 26; Summa 1427 Last 3 Scheffel. ; Roggen: Demmin 209, 29, Anklam, Loiß und Jarmen 5. 59, S und Ueckermünde 15. 20, Stolp und Rügenwalde 37, 641, olberg und Köslin 216. 59, Kammin, Wollin und Usedom 176, Gollnow und Stargard 91, 22, Greifenhagen 26. 58, Küstrin und Frankfurt 22. 26, Landsberg a. W. und Schwerin 18. 4, Oderbruch 4, 62, Krossen und Guben 8, 49, Posen und Dembnow 133. 6, Nakel und Zirke 20. 10; Summa 986. 70. Gerste: Stralsund, Barth und Rügen 1. 53, Demmin 5. 40, Greifswald 1, 62, Anklam, Loiß und Jarmen 227. 46, Pasewalk und Ueckermünde 3. 59, Stolp und Rügenwalde 22. 64, Kolberg

{ und Köslin 28. 54, Kammin, Wollin und Usedom 39. 47, Gollnow

und Stargard 3, 21, Greifenhagen 21. 13, Schwedt und Fiddihow 21, 14, Küstrin und Frankfurt 80. 64, Landsberg a. W, und Shwe- rin 59. 27, Oderbruch 671. 16, Krossen und Guben 5. 47, Breslau 6, 18, Nakel und Zirke 12. 11; Summa 1213. 5.

Hafer: Kolberg und Köslin 15. 39, Kammin, Wollin und Use- dom 10. 39, Gollnow uud Stargard 49. 51, Greifenhagen 10, 69, Landsberg a. W. und Schwerin 21. 48; Summa 108. 30.

Erbsen: Stralsund, Barth und Rügen 17. 1; Pasewalk und Uedermünde 14. 17, Stolp 2. 6, Kolberg und Köslin 3. 13, Kam- min, Wollin und Usedom 1. 53, Greifenhagen 10. 5, Schwedt und Fiddichow 50. 58, Küstrin und Frankfurt 19 L,, Landsberg 26. 3, Oderbruch 94. 11, Glogau, Buhrau und Steinau 1. 41, Posen und Dembnow 5. 65; Summa 245. 57.

Rapps: Stralsund, Barth und Rügen 139. 48, Stolp und Rügenwalde 9, 27, Kolberg-Köslin 18. 13, Kammin, Wollin und Usedom 2. 6, Gollnow und Statgard 6. 68; Summa 176. 18,

Kleesamen 49 Ctr.

Zink 565.

Dank sagu n 9

Die geehrten Mitglieder der Sing-Akademie und der Königlichen Ka- pelle haben mit gewohnter Bereitwilligkeit ihr Talent einer zum Besten des Friedrichs-Stists am 4ten d, M., dem Sterbetage Felir Mendelssohn-Bar- tholdy?'s, im Saale der genannten Akademie veranstalteten Aufführung von Compositionen des Verewigten gewidmet, I} nun gleich das Maß der den Mitteln des Stifts aus diesem Unternehmen erwachsenen Beihülfe unter be- dauerliher Einwirkung der Zeitumstände weit hinter den auf früherer Er- fahrung gebauten Hoffnungen zurückgeblieben, so mindert dies Resultat doch keinesweges das Dankgefühl, zu welchem wir uns gegen alle diejenigen verpflichtet fühlen, welche die Handlung der Wohlthätigkeit durch Jhre Theilnahme freundlths| gefördert haben. Jnsbesondere zollen wir diesen unseren ganz ergebenften Dank dem Königl. Kapellmeister Herrn Taubert, der Königl. Sängerin Fräulein Tuczek, dem Fräulcin Auguste Löwe, den Königl, Sängern Herren Man- tius, Pfister, Krause und Zschieshe, so wie dem geehrten Vorstande und allen Mitgliedern der Sing- Akademie und der Königl, Kapelle, mit der Ueberzeugung, daß dieselben neben dem Bewußtsein einer guten That auch in dem von den Zuhörern allseitig anerkanuten hohen Gelingen, der eben so sicher und mit Begeisterung geleiteten als ausgeführten Darstellung von ge- diegenen Werken des unsterblichen Komponisten einen inneren Lohn finden werden.

Berlin, den 14. November 1848,

Die Direction des Friedrichs - Stifts. i Bode. Dr, Eck. Graf von der Gröben, Hartung, von Schöning, von Tempsk9, Tondeur,

von Arnim. De, von Könen,

R

Bekanntmachungen. [695] Eda Citation Der bereits unterm 29. Juli und 31. August d. J. steckbrieflih verfolgte ehemalige Studirende der Philo- jophie, Johaun Gottfried Friedrich, is wegen Hochverraths in den Anklagestand verseßt worden, weil er am 14. Juni d. J., Abends nah 7 Uhr, einem theilweise bewaffneten Volkshaufen eine rothe Fahne vorgetragen und vive la république gerufen haben soll, erselbe wird zu seiner Verantwortung zu dem auf den 24, Februar f. J., Vorm, 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termin zum münd- lichen Verfahren unter der Verwarnung vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben mit der Untersuchung und Be- weisaufnahme in contumaciam verfahren werden, er

seiner etwanigen Einwendungen gegen Zeugen und Do- |

fumente, wie auch aller sich nicht etwa von selbst erge- bender Vertheidigungsgründe, verlustig gehen, demnächst nach Ausmittelung des angeschuldigten Verbrechens auf die geschliche Strafe erkannt und das Urtel an scinem urüc{gelassenen Vermögen und sonst, \o weit es ge- Theben kann, sofort, an seiner Person aber, sobald man seiner habhaft wird, vollstreckt werden wird, Berlin, den 1. November 1848, Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz, Erste Abtheilung. j Harrassowig,

[443] Ediktalladung. Der lehnsfähig beerbte meister v. Below hat die im Schlaweschen Kreise belegenen Alt-Belowschen Lehn- üter : s Dünnow für 132,091 Thaler, Lindow für 42,000 Thaler und Muddel für 60,090 Thaler

laut Vertrags vom 9, November 1843 an den Guts- Friebrih Frankenstein verkauft, Die genannten drei Güter sind auf Antrag der hiesigen Kaufleute J. Abel und Lewisson, Gläubiger des titu- lirten Besigers Frankenstein, zur nothwendigen Subha- station gestellt und zu diesem Zweck das Aufgebot der Lehnsberechtigten und unbekannten Real - Prätendenten Es werden daher alle Agnaten des Ge-

besißer Otto Johann

veranlaßt, : l \chlechts v. Below und unter diesen namentlich folgende ihrem Leben oder Aufenthalt nach unbekannte:

1) Hans Carl Friedrih Franz v. Below, Franz Ja- cob’s Sohn, im Jahre 1808 Oberst und Comman- deur des zweiten Ostpreußischen Junfanterie - Regi- ments Prinz Heinrich von Preußen zu Königsberg in Preußen, angeblich zuleßt als General - Major außer Diensten zu Kalgen bei Königsberg wohnhaft,

2) August Wilhelm v. Below, Martin Friedrich's Sohn, 1794 auf Groß-Möllen,

3) Friedrich Wilhelm Nicolaus v. Below, Martin Friedrih’s Sohn, 1794 Kriegsrath zu Tilsit,

4) Martin Friedrih Carl v. Below, Martin Frie- drih’s Sohn, 1794 Lieutenant bei dem Kürassier- Regiment v. Borstel,

5) Ferdinand Lorenz Philipp v. Below, des Obersten Gerd Bogislav Sohn, 1794 Fähnrich bei dem Regiment v. Kleist,

6) Franz Lorenz v. Below, des Gerd Christoph Sohn auf Saleske, im Jahre 1794 als blödsinnig unter Vermundschaft stehend und durch den Gutsbesizer v, Below auf Klein-Machmin bevormundet,

7) Ernst Bogislav v. Below, Martin Heinrichs Sohn, 1794 Hauptmann außer Diensten auf Groß-Raddotw,

8) Wilhelm Adolph Heinrich Hans ‘v. Below, Sohn des Fürstlich Anhalt-Cöthenshen Geheimen Naths und Kammer-Präsidenten Hans Ludwig v. Bclow, 1795 bevormundet durch deu Kammerrath Mulisch zu Cöthen,

9) Maximilian v. Below, Claus Gürgen's Sohn, 1795 pensionirter Zoll-Einnehmer zu Malzkow bei

Danzig,

10) Carl Heinrich Christian v. Below, des Landraths Heinrih Balthasar Sohn, 1796 Major im Jn- fanterie-Regiment v, Knobelsdorff und 1803 Ma- jor und Commandeur im Jufanterie - Regiment v. Manstein,

11) Carl Friedrih Wilhelm v. Below, des Haupt- manns Carl Wilhelm Sohn, im Jahre 1799 bei Len Pupillen-Kollegium zu Cöslin durch den Guts-

0 esiger v, Bandemer auf Wusseken bevormundet,

) Carl Ludwig Wilhelm v. Below, 1800 Lieutenant im Regiment v, Zenge zu Soldin,

13) der General Werner Heinrich Friedrich v. Below

14) Carl Gerhard Wilhelm v, Below, :

15) Adam Reinhold v, Below, des Majors Andreas Sohn, 1802 Kaiserlich Russischer Major außer A auf Perst in Liefland , zuleyt angeblich

zu Peest,

1b) Andreas v, Below, des Majors Andreas Sohn,

1802 Kaiserlich Russischer Capitain außer Diensten auf Leddies in Liefland, 17) Franz Ludwig v. Below, 18) Heinrich Leopold v. Below, angeblich zuleyt zu Hamburg, / 19) Carl Gustav Herrmann v, Below zu Carlstadt in Schweden, j Carl Friedrich v. Below, Kaiserlich Russischer Wirk- licher Staatsrath und Vice-Gouverneur von Esth- land in Neval, so wie die Agnaten und Mitbelehnten und aller son- stigen an den Gütern Dünnow, Lindow und Muddel nebst Pertinenzen zu Lehen berechtigten Geschlechter, hier- mit vorgeladen, ihre etwanigen Lehurechte an den be- nannten Gütern in dem auf

den 30. Dezember 1848, Vorm. 11 Uhr, vor dem Ober-Landesgerichts-Rath Richter in unserem Geschäftszimmer anberaumten Termine anzuzcigen und zu bescheinigen, so wie demnächst die weitere Berhand- lung zu ertvarten.

Die Ausbleibenden haben zu gewärtigen, daß sie des Anspruchs auf Ausübung des Vorkaufs-, des Revoca- tions- und Neluitions-Rechts, der Wohlthat der Lehn- taxe und aller Lehnrechte, wie sie sonst heißen mögen, bei gleichzeitiger Präklusion “mit denselben werden ver- lustig, die Guter Dünnow , Lindow und Muddel nebst Pertinenzen für Allode erklärt und deren Allodial-Ei- genschaft hierauf im Hypothekenbuche wird vermerkt werden,

Zugleich werden etwanige unbekannte Real - Präten- denten an diesen Gütern unter der Verwarnung,

daß sie bei ihrem Ausbleiben gegen sih Alles gelten

lassen müssen, was von den bekannten Real-Präten-

denten mit den übrigen Betheiligten verhandelt wird, hiermit aufgefordert, ihre Rechte in dem angeseßten Termine anzuzeigen und zu bescheinigen.

Den Betheiligten werden zu Doll alen die Justizräthe Naumann, Teßmar, Hildebrand , Leopold, Bauck und die Justiz-Kommissarien Eckardt und Lorenz orge dgen

öslin, den 27. Mai 1848. Königl, Ober-Landesgericht,

20)

Erster Senat,

Berlin-Potsdam-Magdeburger

[553 b]

Eisenbahn.

Wir sehen uns zu der Bekanntma- chung veranlaßt, daß der Personen- p wie Guüter-Verkehr auf keinem Punkte unserer Bahn unterbrochen A SF oder gehemmt is. Nur der Versandt D —S von Waffen und Munition nach Berlin wird zur Zeit verhindert, worauf wir sowohl Reisende als Versender aufmerksam machen.

Potsdam, den 15. November 1848,

Das Dilretto run

[671] Das Untergericht der freien Hansestadt Bremen macht hierdurch befannt : 5 daß über das Vermögen des Lohgerbers J0o- hann Heinrich Kind der Konkurs eröffnet und Dr. Hermann Albert Schumacher zum provisorischen Kurator der Konkursmasse bestellt ist. Zugleich werden alle bekannte und unbekannte Bethei- ligte hierdurch aufgefordert, in dem aus Freitag den 22. Dezember 1848, Nachmittags 3 Uhr, : angeseßten Termine, welcher in der Untergerichtsstube S dem Rathhause stattfinden wird, entweder persönlich oder durch einen mit \hriftlicher Vollmacht versehenen Mandatar ihre Separations - Ansprüche und Forderun- gen, so wie die ein Vorzugsrecht der leteren begrün- denden Umstände, anzugeben, zugleich auch die sih auf diese Angabe beziehenden B beizubringen, und zwar bei Vermeidung des Ausschlusses von der obgedaten Masse, resp. des Verlustes ihres Borzugsrechtes für die- ses Debitverfahren, ohne daß eine weitere Präklusion

lgt. , O n aus der Kanzlei des Untergerichts, am 21,

1848. Oktober Dr. C, A, Pos, Sekretar.

754 b Einnahme

[ A der Bahnstrecke Wismar -Hagenow im Monat Oktober 1848,

41,397 Personen .…. 4609 Thlr, 15 Sgr. 8 Pf.

18,617 Str. Güter... 2114 » G 9.4L 9

Uebergewicht, Equípa-

gen 2c., Vieh 487» 24 » Summa. 7161 Thir, L Sgr, 10 Pf, Mf, Cl

Das Abonnement beträgt:

2 Rthlr. für 5 Jahr. 4 Rtblr. - & Jahr. 8 Ntblr. - 1 JaHdr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Bei einzelnen Kummern wird

der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

IUYal4

Anmitlicher Theil. Deutschland. Preußen. Berlin. Zur Berichtigung. Die Frankfurter Ober- Post-Amts-Zettung über die jüngsten Ereignisse in Berlin, Bundes-Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der verfassunagebenden Reichs - Versammlung. Oesterreich. Wien. Verurtheilung. Graß. Ansprache des Land- tages an die Bewohner Steyermarks, Reichenberg, Feuersbrunst, Bayern, München, Verordnung wegen des Getraide-Handels, Haunover. Emden. Eröffnung des neuen Hafens,

Baden. Heidelberg. Frequenz der Universität. : Zet“ nile aeaen Weimar. Auflösung des Landtages, Wahl- O, : : L: Schleswig-Holstein. Rendsburg. Beseler für Frankfurt gewählt,

A us land. H Mailand. Tagesbesehl Radeyky's und Aufruf des

Defsterreich. Zustände. Kossuth,

Kaisers. Agram, Frankreich, Paris. Kommissionsbeshluß in Betreff der Verantwort- lichkeit des Präsidenten und der Minister, Sozialistische Kandidaten für die Präsidentschaft. Bonapartistishe Ministerliste, Vermischtes. Großbritanien und Arland. London. Rüdckreise des Präsidenten von Liberia, Die Ereignisse in Berlin. Kandidaten für Yorkshire, Die französische Präsidentensrage. Kanada's Einkünfte. Die Nordpol - Expedition, -— Die beschleunigte Postbeförderung nah Belgien

und Deutschland. Pro-

Belgien. Gent. fessor Schwann,

Schweiz. Ständerath. Wahl-Kassirung und Fragen über Bülletins- Herausgabe und Reglement, Bern, Verzeichniß der Nationalraths- Mitglieder. Verstärkung der eidgenössischen Brigade in Tessin, Züs rih, Truppenbeorderung nah Tessin, Graubündten. Begnadi- gung. Freiburg. Beschlüsse der Diözesan-Konferenz,

Spanien. Madrid. Diplomatisches, Der Prinz von Capua, Marinerüstungen. Karlisten und Progressisten,

Börsen- und Handels-Nachrichten.

Beilage, S

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Aus Anlaß des hundertjährigen Bestehens des Jnvalidenhauses bei Berlin in demselben dem Oberst «Lieutenant von Köller den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Oberst-Lieutenant von dem Knesebedck den St. Johanniter-Ocden, dem evangelischen Prediger Seidig und dem Rendanten, Lieutenant außer Diensten Schmidt, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem Schullehrer und evangelischen Küster Kersten, dem Sergeanten Christian Wan- \chap, den Juvaliden Michael Sinmfke, Friedrich Grof}, Christian Soldansky und Martin Friedrich Drese das Allgemeine Chrenzeichen zu verleihen.

Besanntiamui a.

Zur Widerlegung ungegründeter Gerüchte machen wir hiermit bekannt, daß seit einigen Tagen der Kassenverkehr bei der Staats- Schulden=Tilgungs-Kasse lediglich aus dem Grunde eingestellt wor= den is, weil das Kassen - Lokal, eben so wie alle übrigen Räumlich= Feiten in unseren Dienstgebäuden, der Königlichen Militair-Behörde, aus militairishen Rücksichten, zur Benußung hat überlassen werden müssen. Hoffentlich wird dieser Zustand in einigen Tagen aufgehört haben, und alsdann die Staats-Shulden-Tilgungs-Kasse ihre Zah- lungsleistungen sofort wieder beginnen.

Berlin, den 17. November 1848,

Haupt =- Verwaltung der Staats - Schulden, Natan. Köhler. Knoblauch.

R E “E I C E A

Gewerbeausstellung für Flandern, Löwen.

E E E

Uichtamtlicher Cheil. Deutschland.

Preußen. Berlin, 18, Nov. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General der Kavallerie von Wrangel, dem Major Grafen Oriolla vom Garde -Dragoner- Regiment und dem Hauptmann von Fransecky vom General- stabe, die Erlaubniß zur Anlegung des ihnen verliehenen Großher- zoglich medcklenburg - shwerinschen Militair - Verdienst - Kreuzes zu ertheilen.

Berlin, 18. Nov. Nach dem heutigen Militair-Wochen- blatte ist der General = Lieutenant (mit Charakter als General der Kavallerie) von Wrangel zum Wirklichen General der Kavallerie, der General - Lieutenant Graf Brandenburg zum General der Kavallerie befördert, dem Obersten von Malifzewski, Komman- danten des Juvalidenhauses bei Berlin, bei Gelegenheit seines Dienst- Jubiläums der Charakter als General-Major beigelegt, der Major von Steinmeß vom Garde-Reserve-Jnfanterie- (Landwehr-) Re- giment zum Commandeur des Z2sten Jufanterie-Regiments, der Ritt=- meister von Schöler vom 7ten Kürasster-Regiment zum etatsmüäßi= gen Major, der Hauptmann von Prondzynsfi vom 7ten Jnfan- terie-Regiment zum Major und Commandeur des 1sten Bataillons 7ten Landwehr-Regiments, der Hauptmann von Portatius von demselben Regiment zum Major ernannt worden,

Ferner ist dem Obersten von Suckow, Commandeur des 32sten Jufanterie-Regiments, als General-Major mit Pension, dem Major von Gerhardt, vom 7ten Jufanterie-Regiment , als Dberst-Lieu- tenant mit Aussicht auf Anstellung bei der Gendarmerie, dem Haupt- mann Fleischmann, von demselben Regiment, als Major- mit Aussicht auf Civil - Versorgung, Beiden mit der Regiments - Uniform mit den vorschrifstsmäßigen Abzëichen für Verabschiedete und Pension, der Abschied bewilligt worden,

E 199. B

En Sibi[rtiadths D E D R Ä E d L L

D

erlin, Sonntag den 19, November

Berlin, 18. Nov. Die gestrige Abend-Ausgabe der D Jo g Leut

cen Reform (Nr. 20) enthält einen leitenden Artikel über eine | angeblihe Staatsschrift, welche Se. Majestät der König nah dem 7, |

September an die Centralgewa!t und an die Regierungen von Oester- reich, England und Frankreih gerihtet haben soll, und deren Inhalt das genaunte Blatt mit einiger Ausführlihfkeit „nah der Tradition“ miedergiebt,

Wir sind zu der bestimmten Erklärung er- |

mächtigt, daß diese Tradition ein leeres Gerücht ist, daß cine solche |

Staateschrist weder an die Centralgewait noch an jene Regierungen gerihtet worden ist, noch überhaupt existirt. Berlin, 18. Nov. Die Ostsee-Ztg. berihtet: „Der Mi- nister des Junern hare den General - Postmeister von Schaper auf- gefordert, Briefe öffneu zu lassen und die an Abgeordnete gerichteten Schreiben anzuhalten; Herr von Schaper aber habe das Ansinnen

zurückgewicsen und mit seiner Entlassung gedroht,“ Es is zu we- |

nig, diese Mittheilang unwahr zu nennen ; sie muß als die gehässigste Lüge bezeichnet roerden.

Berlin, 17. Nov,

E E As O o tr E i D r A T nr

Alle Post-Anstalten des Jn- und

Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staatss Anzeigers :

Behren-Straße Ur. 57.

1848.

hergelritet. Die Bürgerwehr selbst verfällt inzwischen in die vollen=- detste Anarchie; einige Abtheilungen gaben die hergebrachte Crklä- rung, für die National-Versammlung und gegen die Krone den let- ten Blutstropfen versprißen zu wollen, andere fassen den weiseren Beschiuß, ihren Bezik, auch tros der etwaigen Bef:-hle des Herrn Rimpler, nicht zu verlassen; die Waffen in Folge der verfügtcu Aufs lösung abzuliefern, verweigern thatsählih alle Abtheilungen, cinige wenige, insbesondere die fliegenden Corps, verkünden ihre Absicht zu ossenem Kampfe. Wir fragen ganz einfah nah Anführung dieser Thatsachen: kann der geringste Zweifel auch an der materiellen Be- gründung der Königlichen Auflösungsordre bestehen?

Sundo8w- Angelegenheiten. Frankfurt acM: 416. Nov, 11 Ur: (Frs, Jour)

| Die verfassunggebende Reichs - Versammlung hat in ihrer heutigen | 116ten Sißung einstimmig und ohne Berathung folgenden von dem

Die Oftsee-Z tg. enthält die Mittheilung : |

Das Ministerium Brandenburg habe an alle Landraths - Aemter ein |

Schema von Vertrauens - Adressen eiugesandt mit dem Ausftrage, dieses Schema zahlreich unterschreiben zu lassen und dann zur Ver- öffentlichung einzusenden. Jene Mittheilung is völlig unwahr. Das Ministerium wird stets verschmähen, ein Vertrauen zu ershlei- hen, das es zu verdienen bemüht ist. i Í

Berlin, 18. Nov. Die Frankfurter Ober=Post-Amts- Zeitung enthält über die jüngsten hiesigen Ereignisse folgende Be- merfungen:

Frankfurt a. M., 15. Nov. Obwohl das Recht der preußi- {hen Krone zur Verlegung der Landesversammlung Angesichts des Geseßes vom 8. April, so wie der Thatsache, daß dieselbe nah Ber- lin nicht durch ein Geseß, sondern dur einen einfachen Königlichen Befehl berufen wurde, nur {wer bezweifelt werden kanu, so mögen doch darüber entgegengeseßte Meinungen sih gebildet haben. Ueber einen zweiten Punkt, nämlich daß es einer geseßlichen ordentlihen Staatsgewalt unmöglich ziemen oder zustehen konnte, ihren Wide:stand über einen einfahen Protest, über eine Verwahrung des vermeintlih gekränkten Rechtes hinauszutreiben, wird \chon eher eine Einstimmigkeit der öffentlihen Meinung, sobald erst die Leidenschaft sich abgekühlt hat, erzielt werden. Hingegen kann man ein drittes hon heute auch niht im entferntesten in Abrede stellen, daß die Versammlumg des Schüßenhau-

ses, indem sie die Auflösung der Bürgerwehr für ungeseblich erklärte, sich geradezu gegen die flaren Bestimmungen des Gejeßes auflehnte und den Boden der Gewalt und der Nevolution betreten hat. Da die Regierung nah den Bestimmungen des Vürgerwehrgesebes die Be- fugniß zur Auflösung der Bürgerwehr „aus wichtigen, in der Auflösungs= Ordre anzugebenden Gründen“ zusteht, so ist es klar, daß die Mi=- nister, welche die Ordre gegenzeihnen, die Maßregel nach ihrer ma- teriellen Begründung zu vertreten haben, daß dagegen die Auflösungs- Ordre sofort geseblihe Kraft hat. Und noch dazu möchte es {wer sein, passendere Gründe für eine Regierungs - Maßregel aufzusinden, als der verfügten Aufiösung zur Seite stehen. Ein Rückblick auf das Verhalten der Bürgerwehr, und insbesondere ihres Kommandos, wird dies beweisen; er wird zugleih erkennen lassen, bis zu welher Höhe die Verwirrung aller Rechtsbegrifse oder vielmehr die Mißachtung des Gesehes bei dieser Behörde gestiegen waren. Man erinnert sich noh der im besten Falle als zweideutiig zu bezeichnenden Erklärung, welche mehrere Abtheilungen der Bürgerwehr, so wie das Kommando derselben, am 9. August abgaben, die Majoritäts - Beschlüsse der National - Versaminlung aufrecht erhalten zu wollen, eine Erklärung, die jedenfalls das Recht der Krone, ohne deren Sanction fein Majoritäts - Beschluß der Versammlung geseulihe Gültigkeit er= halten konnte, völlig hintanseßte, wie denn auch bei den späteren Ereignissen die Bürgerwehr offen -diese einscitige und ges: widrige Stellung in dem Zerwürfnisse zwischen Krone und Versammlung eingenommen hat. Seit jenen s{himpflihen Ereignissen des 31. Oft, denen die Bürgerwehr zu steuern durh Schwäche und Zaghasftigkeit verhindert wurde, is faum ein Erlaß des Kommando?s erschienen, der niht eine ofene Verletzung des Geseßes in sich {chließt. Schon gleich gegen die Verordnung des Ministers des Jnnern zum Schutße der Versammlung durch militairische Hülfe legte Herr Rimplier folgenden Tages durch Maueranschlag „Verwahrung ““ ein, auf die Zusage des Polizei-Präsidiums vom 29. März sih berufend, obsdon in die- fer Zusage die Befugniß der „Civil - Behörde“ zur Requisition des Militairs ausdrücklich ausgesprohen worden. Auf die Requisition des Polizei - Präsidenten vom 9, November erwiedert das Kom- mando mit offenbar mißverständlicher Berufung auf das Bürger-

| wehr-Geseß (§. 65), nur die Gemeiude Bebörde habe das Recht,

ihm Befehle zu ertheilen, im nächsten Augenblicke aber stellt Herr Rimpler \sich unter den Befehl des Präjideuten der National-= Versammlung, vermuthlih irgend einer revolutionairen Remi=- niêcenz geborhend. Jn derselben Nacht, wo Herr Rimpler der Requisition der dazu befugten Behörde gegenüber si{ch guf den vermeintlihen „Boden des Gesebes““ stellt, beruft er seine Majore und legt ihnen ganz ernsthaft die Frage vor, ob man dem bevorstehen - den Einrücken der Truppen sich widerseßen, d. h., ob man zur offenen Empörung gegen das Geseß übergehen solle, und man weiß wahrlich nicht, ob die Verantwortlichkeit dieses Verhaltens erschwert oder erleichtert wird durch die öffentlihe Bekanntmachung vom 10. November, wonach „„im Cinverständnisse mit der hohen Nationalversammlung““ Kommando, Majore und Führer der fliegenden Corps den hochherzigen Entschluß gefaßt haben, „der niht berehtigten Uebermacht (die Truppen, nicht berechtigt, in die Stadt Berlin einzurücken) (?) sich niht gewaltsam entgegenzustellen. Es versteht sich von selbst, daß das Kom= mando der bewaffneten Volksmacht, wie am 9, August, sih bemüßigt und befähigt findet, in dem obwaltenden staatörehtlihen Streite eine Entscheidung zu fassenz sie wird ausgesprochen in dem an das Po- lizeipräsidium gerichteten Schreiben vom 10, November und vermittelst einer groben Unwahrheit, angeblih aus den geseßlihen Bestimmungen

Ausschusse für die österreihishen Angelegenheiten (Berichterstatter Kirch geßner) beantragten Beschluß gefaßt: „Die National-Ver- fammlung, indem sie vor den Augen von ganz Deutschland gegen die mit Außerachtlassung des Reichsgeseßes vom 30. Sept. l. J. voll- zogene Verhaftung und Tödtung des Abg. Nobert B!um feierlich Berwahrung einlegt, fordert das Reichs-Miinisterium auf, mit allem Nachdrucke Maßregeln zu treffen , um die unmittelbaren und mittels baren Schuldtrageuden zur Verantwortung und Strafe zu ziehen.“ Im weiteren Verlauf der heutigen Sißung der verfassunggebenden Reichêversammlung wurde eine Mittheilung des badischen Bevollmäch- ¡igten bei der Centralgewalt in Betreff der neuesten Ergänzungewahl zu Thiengen an den früher für diese Angelegenheiten niedergeseßten Ausschuß verwiesen. Abgeordneter Fuchs berichtete über die Beschwerde der altenburger Landstände gegen die Einlegung von Reichstruppen. Die Majorität des Ausschusses trägt auf Tagesordnung, die Mino- rität auf Zurücßziehung der Truppen an. Nauwerck stellt folgende dringende Anträge: 1) daß das Reichs-Ministerium an die preußische Regierung die Weisung erlassèn, die Maßregeln bezüglich der Auslösung der berliner Bürgerwehr und der Einführung des Belagerungsstandes una verzüglich zurückzurufen; 2) Recht und Geseß aller Preußen, insbesondere der preußischen National-Versammlung, wird unter den unmittelbaren Schuß des Reichs gestellt; 3) eiue Reichs - Kommission von drei Mitgliedern soll ungesäumt nach Berlin abgehen, um obige Beschlüsse

| nöthigenfalls mit Hülfe von Reichstruppen zu vollziehen. Dieser An-

trag wurde nicht als dringend erachtet und au den Ausschuß jür den Biedermannschen Antrag verwiesen. Abgeordneter von Neden intere pellirt den Reihs-Minister des Handels wegen der Zellzusläge, Eine Interpellation Wihmann?'s wegen der noch mcht erfolgten Pus- blication der Reichégeseße in ODesterreih wird vont Reichs - Jujtiz= minister morgen beantwortet werden. von Soiron kündigt an daß der Verfassungs - Ausshuß die revidirten Grundrechte nebst Einführungsgesep im Laufe nächster Woche vorlegen werde. Ein Antrag Schoder's, daß das Einführungsgeseß getrennt berathen wird, geht au den Verfassungsausschuß. Die Tagesordnung führt sodaun zur Berathung des Art. 5 (§§. 25—28) des Verfassungs= Entwurss, Von den eingeschriebenen Rednern sprachen bis jeßt (15 Uhr) die Abgeordneten Graf Wartensleben, Ziegert , Jucho Ahrens, Eifenstuck, Grumprecht. s

Desterreih. Wien, 15. Nov. Jn dem amtlichen Theils der Wien. Ztg. liest man: „Zufolge Kriegsrehts-Urtheils vom 11. fundgemacht am 14. d. M., ijt Jagnaß Pors, aus Widin in Böls men gebürtig, fatholis, ledig, 38 Jahre alt, Dr. der Redbte -und Privat-Docent, durch Zusammentreffen der Umstände überwiesen, einen Veisuch unternommen zu haben, mehrere Kaiserl. Soldaten zum Treu bruche zu verleiten und für die Zweckde des Aufruhrs zu gewinnen, zufolge Proclamation Sr. Durchlaucht des Herrn General - F:ld= marshalis Fiustcn zu Windishgräß vom 20., 23. Oktober, dann 1, Noveinber 1848, in Verbindung mit dem 34. Artifel des Milis tair-Strasgeseßbuches §. 2, zur sechéjährigen Schanza1beit in \{we- ren Eisen verurtheilt, diese Stzafe jedoch in Berücksichtigung seiner persönlichen Eigenschaft auf Besch! Sr. Dur@hlaudht, d. d 48D. M., in jene des sehejährigen Festungs - Arrestes ohne Eisen gemildert worden,“

Der künft'ge Kriegs-Minister, General von Cordon, is nach Olmüy abgereist.

“Gray, 12. Nov, (J. d. Vest. Llovd.) Ver provijorile Landtag des Herzogthums Stegermark hat folgende Ansprache er- lassen :

„An die Bewohner Steyermarks!“

„Jahrhunderte haben uns in nie gestörter Brüderlichkeit dem wechfeln- den Geschicke einen durch Einigkeit kräftigen Sinn entgegenseßcn geschen, manche schwere Wolle is über unseren Häuptern gestanden, Mißgeschik hat aber unsere Kraft nur gestählt, und im Glück und Unglück war bisher in unseren heimatlichen Bergen und Thälern ein unwandelbares Gestirn; von neuem hat sich nun ein unhcilvoller Sturm erhoben, hat unseren gelieben Kaiser veranlaßt, die Residenz seiner Väter zu verlassen und mit eiserner Strenge die Herstellung cines geordneten Zustandes zu crzwingen, Auch unser Vaterland i} von dicsem Sturme nicht unberührt geblieben, scin glü-

hender Hauch hat in manchen Gemüthern cine Aufregung hervorgebears aler

die der Besonnenheit nicht mehr Raum liel, imme die gleihe Liebe für’s Vaterland in allen Herzen wach geblicbets Die Zeit is ernst, darum vernehmet ein ernstes Wort von Euren

frei gewählten Vertretern, von Männern, denen Zhr Euer Vertrauen ger \chenlt habt und die es nie mißbrauchten und nie mißbrauchen E d Liebe und Treue zu Euerem constitutionellen Kaiser und Fe A iu Hause ist so fest in Euren Herzen gewurzelt, daß jede r ge LE gert

ren bewährten Sinn verkennen hieße! Diese Anhängli 5 u einer vorhin

lichen Geschenke und Verheißungen unseres Ls ep sind stolz darauf,

nie gekannten Höhe entflammt worden; wir wise vertraun, Aber auch

unser Laudesfürst kann uns in Leid und Freud ‘Faiserliches noch in den wir können seinem edlen Herzen

vertrauen, sein S l wewäh. legten Tagen wiederholtes Wort istuns Bürgschaft fürdie volle und wahre G h