Republik bezeichnet, unb, im Falle der Anklage gegett diesen oder e Minister , tur die Nationalversammlung. _Die Geschworenen, sehsunddreißig an der Zahl, nebst vier zur Ergänzung, werden aus den Mitgliedern der General-Conseils der Departements genommen,
treter fönnen nit darunter sein. Bollert, 93. Wenn ein Beschluß der National - Versammlung den
¡it des hohen Staats-Gerichtshofes angeordnet hat, und Zusammen n des Art. 68 auf die Aufforderung des Präsidenten oder eines der Richter, zieht der Präsident des Appellations-Gerichtshofes und, wo fein solher besteht, der Präsident des Gerichts erster Jn- stanz des Hauptgerichtsorts des Departements, in öffentlicher Sißung den Namen eines Mitgliedes des General-Conseils durch das Loos,
Art. 94, An dem für den Urtheilsspruh festgeseßten Tage wird, wenn weniger als sechzig Geshworene anwesend sind, diese Zahl durch Ergänzungs - Geshworene vollzählig gemacht, welche der Präsident des hohen Staats - Gerichtshofes unter den Mitgliedern des General-Conseils désjenigen Departements, wo der Hof Sißung hält, durch das Loos bestimmt.
Art. 95. Die Geshworenen, welche keine gültige Entschuldi-
ung vorbringen, werden in eine Geldbuße von 1000 bis 10,000 Fr. und zum Verluste ihrer politishen Rechte während höchstens fünf Zahr verurtheilt,
Art. 96. Der Angeklagte und das öffentlihe Ministerium üben jeder das Recusationsrecht wie beim gewöhnlichen Gerichtsver- fahren aus.
Art, 97. Die Erklärung der Geschworenen, daß der Angeklagte schuldig ist, kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stim- men gegeben werden.
Art. 98. Jn allen Fällen, betreffend die Verantwortlichkeit der Minister, kann die National - Versammlung nah den Umständen den beshuldigten Minister, was die bürgerlihe Genugthuung an- geht, vor den hohen Staatsgerichtshof oder vor die gewöhnlichen Gerichte verweisen. i
Art, 99, Die National - Versammlung und der Präsident der Republik können in allen Fällen die Untersuchung der Handlungen jedes anderen Beamten, als des Präsidenten der Republik, dem Staatsrathe übertragen, dessen Bericht dann veröffentlicht wird.
Art. 100. Der Präsident der Republif hat nur vor dem ho- hen Staatsgerichtshofe seinen Gerichtsstand; mit Ausnahme des im Art. 68 vorgesehenen Falles kann er nur auf eine Anklage von Sei- ten der National-Versammlung wegen der im Geseße bestimmten Verbrechen und Vergehen verfolgt werden.
Abschnitt IX. Von der öffentlichen Macht.
Art. 101. Die öffentlihe Macht ist bestimmt, den Staat ge- gen äußere Feinde zu vertheidigen und im Jnneru die Aufrechthal- tung der Ordnung und die Ausführung der Gesege zu sihern. Sie besteht aus der National-Garde und dem Land- und Seehcere.
Art, 102, Jeder Franzose i unter den im Gesege bestimmten Ausnahmen den Dienst im Heere und in der National - Garde zu leisten shuldig. Die jedem Bürger zustehende Befugniß, sich vom persönlichen Kriegsdienste zu befreien, wird durch das Rekrutirungs- Geseß geregelt,
Art. 103, Die Einrichtung der National-Garde und des Heeres werden durch das Gesebß festgestellt,
Art, 104. Die öffentlihe Macht ist wesentlich gehorhend. Kein bewaffnetes Corps fann berathen.
Art. 105. Wenn die öffeutlihe Macht zur Erhaltung der Ordnung im Junern verwendet wird, handelt se nur nach Aufforde- rung der geseßlihen Behörden, gemäß den von der gesehßgebenden Gewalt bestimmten Regeln, ;
Art, 106, Ein Geschß wird die Fälle bestimmen, wo der Be- lagerungêzustand ausgesprochen werden kann, und die Formen und Wirkungen dieser Maßregel feststellen.
Art. 107. Keine fremden Truppen können ohne vorläufige Ein= R der National = Versammlung den französischen Boden be- reten.
Abschnitt X. Besondere Bestimmungen.
Art. 108. Die Ehrenlegion wird beibehalten;z ihre Statuten sollen revidirt und mit der Verfassung in Einklang gebracht werden.
Art, 109. Das Gebiet Algeriens und der Kolonicen wird als französishes Gebiet erflärt, und es wird dasselbe durch eigene Geseße verwaltet, bis ein besonderes Geseß sie unter die gegenwärtige Ver= fassung stellt. :
Art. 140, Die National - Versammlung vertraut die Bewah- rung der gegenwärtigen Verfassung und der dur sie geheiligten Rechte der Obhut und Vaterlandsliebe aller Franzosen an, ;
Abschnitt X1. Von der Revision der Verfassung.
Art, 111. Wenn im leßten Jahre einer Legiélatur die Natio- nal-Versammlung den Wunsch ausgesprochen hat, daß die Verfassung im Ganzen oder theilweise abgeändert werden möge, so wird auf folgende Weise zu dieser Revision geschritten. Der von der Natio- nal-Versammlung ausgedrückte Wuns wird erst in einen feststehenden Beschluß verwandelt durch drei nah einander in Zwischenräumen von je einem Monat gehaltene Berathungen und durch Dreiviertel der abgegebenen Stimmen, Die Anzahl der Stimmenden muß wenig- stens fünfhundert sein. Die Revisions - Versammlung wird nur auf drei Monate ernaunt. Sie darf sich nur mit der Revision, wozu sie berufen worden is, beschäftigen. Nichtsdestoweniger kann sie in t Fällen für das in der Geseßgebung Nothwendige Sorge
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toih anberaumt, zu welchem dieselben unter der War-
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Abschnitt XIL. Vorüber gehende Bestimmungen.
Art. 112. Die Bestimmungen der bestchenden Geseßbücher und einzelnen Geseßbe und Verordnungen , welche der gegenwärtigen Ver- fassung uicht zuwiderlaufen, bleiben in Kraft, bis sie in gesegliher Weise abgeändert werden.
d ¿ A LEV ne g e bestehenden gt va angeordneten Be=- örden bleiben bis zur Verkündigung der sie betreffenden organi Geseßze in Thätigkeit. E : D S
Art. 114. Das Geseß über die Gerichts - Verfassung wird die besondere Ernennungsart für die erste Zusammenseßung der neuen Gerichtshöfe bestimmen.
Art. 115, Nach der Annahme der Verfassung wird die kon- stituirende National-Versammlung zur Abfassung derjenigen organischen Geseze schreiten , deren Zahl und Juhalt ein besonderes Geseß be= zeichnen wird,
Art, 4116. Zur ersten Wahl des Präsidenten der Republik \oll gemäß dem durch die National-Versammlung am 28, Oktober 1848 erlassenen besonderen Geseße geschritten werden.
_ Niederlande. Amsterdam, 14. Nov. Die Haarlem- \che Courant meldet, daß die Trockenlegung des haarlemer Mee- res mit dem größten Eifer betrieben wird. Die große Maschine „Leeghwater““ entspricht vollkommen ihrem Zwecke, und man verspürt troß des vielen im Juli und August gefallenen Regens eine bedeu- tende Abnahme der Wass höhe. Die zwei anderen Maschinen: der „Lynden“/ bei Sloten und der „Crugqius““ zu Sparee werden bald in Thätigkeit geseßt werden und die Treckenlegung alsdann mit einer erstaunlichen Schnelligkeit vor sih gehen.
Italien. Florenz, 2. Nov. (D. A. Z.) Die hiesige Zeis tung enthält in ihrem amtlichen Thei!e folgenden Ministerial-Erlaß : „Jn Betrachtung, daß derjenige, der den auswärtigen Feind Jta- liens repräsentirt, niht auch zugleich einen italienishen Staat ver- treten fann, werden alle toëscanishen Konsuln und Vice - Konsuln, welche zugleih Desterreih und Toscana vertreten , ihres Amtes als unsere Repräsentanten enthoben, und haben unaufgehalten ihr Patent an die Großherzogl. Regierung zurüczusenden.“
Aus Ferrara meldet bie Alba, es sei dort der österreichische Konsul am 31, Oktober von Triest angekommen und habe seine alte Wolbnung bezogenz die Unita sagt: „Um 3, November versammelte sich ein Volkshaufe vor der Wohnung des deutschen Konsuls, riß den Adler herab, stieg die Treppe hinauf, brah ins Zimmer des Konsuls, warf die Möbel heraus , verbrannte die Papiere; der Konsul selbst soll in die Festung geflüchtet scin. Ueber die Schritte der Oesterre i- her hierauf hin verlautet noch nichts,“
r C N QUlA. Zta) Dié Veltige Sing der Deputirten-Kammer war sehr stürmisch. Bekanntlich hatte das Ministerium \ich bereit erklärt, einem von dem Präsidenten Gioberti zu wählenden Deputirten-Auëshuß genauen Aufschluß über die innere Lage des Landes und seine Verhältnisse zum Auslande zu geben, um denselben und durch dessen Ausspruch die ganze Kammer und das ganze Volk von der „inopportunità“ einer sofortigen Kriegs-Erklä= rung an Oesterreich zu überzeugen. Herr Buffe, Berichterstatter, bestieg nun heute die Rednerbühne, um folgendes Gutachten des Ausschusses mitzutheilen: Die Minderzahl von sechs Stimmen is mit dem Ministerium einverstanden, daß der passende Augenblick zur Kriegserneuerung nicht gekommen is; die Mehrzahl von aht Stim- men erkiärt, daß die jeßige Regierung, deren Absichten sie indeß nicht verdächtigen will , ihre hohe Aufgabe nicht löste, und um der Ehre und dem Vortheile des Staates zu genügen, von Grund aus refor=- mirt werden muß. (Die aht Stimmen wagen also nicht geradezu auf Krieg zu bestehen.) Gegen diesen Auespruch protestirte der Minister des Junern im Namen des Ministeriums mit großer Heftigkeit: Der Ausschuß sei niht berufen gewesen, ein Ver- trauens- oder Mißtrauens-Votum abzugeben, sondern nur zu erklären, ob er mit dem Ministerium über die „Opportunità momentanea della guerra“ einverstanden sei; der Ausshuß habe sein Mandat verfannt, und das Ministerium appellire an den Ausspruch der ganzen Kammer in geheimer Sißung. Nach vielem Hin- und Herstreiten wurde der Vorschlag des Ministers angenommen. Morgen Abend 8 Uhr wird die Deputirten-Versammlung die „„schiarimenti“ der Minister vornehmen und entscheiden, ob weitere öffentliche Debatten über diesen Gegenstand stattfinden sollen. Der Ausspruh der Kam- mer is uicht im mindesten zweifelhaft: einzelne Schritte der Regie- rung wird man vielleicht tadeln, keinenfalls die Waffenstillftands- Verlängerung unter obwaltenden Umständen. Durch Uebergehen zur Tagesordnung wird ohne Zweifel das frühere Vertrauens-Votum bestätigt werden.
Wissenschaft und Kunst,
Das Denkmal für Erzherzog Karl. Weylar, am 4. November 1848.
Jn diesen Blättern (1848 Nr, 75. Beilage) wurde zu Anfang dieses Jahres erzählt, wie die Einwohner der Stadt Wehlar den Entschluß ge- faßt hätten, zur Erinnerung an den glozreichen Sieg, welchen am 15. Juní 1796 Erzherzog Karl hier über einen Theil der französishen Sambre- und Maas-Armee erfochten und dadurh die Stadt von der feindlichen Ein- nahme gerettet habe, ein Denkmal zu seßen. Dieser Entschluß is nun ausgeführt worden, und es erhebt sih auf dem Schlachtfeld ein Marmor Obelisk von 28 Fuß Höhe, mit angemessenen Emblemen und Jnschriften,
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Ebviftalo Citation
welche der Nachwelt das Geschichtliche des Tages und die Gesinnungen der Einwohner kund thun, zugleih auch den Ruhm des sieggekrönten deutschen Helden, so wie des erhabenen und edlen deutshen Mannes den Nachkom- men im Andenken erhalten sollen.
Das Fest zur Enthüllung und Einweihung des Denkmals konnte erst am 2. November, wo alle Arbeiten vollendet waren, statthaben. Es wurde als ein wahres Volksfest begangen und bewies aufs erfreulichste, daß man hier den historishen Sinn und die Ehrfurcht vor den Thaten großer Män- ner des Vaterlandes bewahrt hat, Gleich nah Mittag seßte sich vom Domplay aus der Festzug in Bewegung, voraus die Bürgerschulen, das Gymnasium, das Sängerchor, dann die Bürgerwehr mit klingendem Spiel, Hierauf folgte das Fest-Comité mit dem Magistrat und den Behörden der Stadt, dem - ein Zug junger Bürgertöchter, Festons und Guirlanden tra- gend, vorausschritt, Den Zug {loß das hier garnisonirende Bataillon des 25sten Königl, Junfanterie-Regiments , dessen Chef, Herr Major von Nolte, die Betheiligung des Militairs an diesem chrenwerthen Bürgerfeste sogleich aufs bereitwilligste zugesagt hatte.
Eine freundliche Ueberraschung bot der Weg durch die Vorstädte, deren Bewohner, aus eigenem Antrieb, an den Brücken über die Lahn und Dill, so wie am Thor Ehrenpforten von Tannengrün und Blumengewinden er- richtet, auch alle Häuser mit Guirlanden und Kränzen, Bändern und Fah- nen geschmüct hatten. — Der Festzng und eine große Menge theilnehmen- der Zuschauer reihten sich um den Play des Monumentes, vor dessen Front- seite der Steinmezmeister Aßlar mit seinen Gesellen stand und dur eine Anrede dem Comité und Magistrat das fertige Werk übergab, Er ver- sicherte, der Gedanke, daß dieses Monument für einen großen deutschen Feldherrn zugleich au ein Ehren-Denkmal für die liebe Vaterstadt sei, habe die Arbeiter stets beseelt, und er {loß mit den Wortenz Mögen späte Nachkommen noch an dieser Stätte weilen und die Gesinnung ehren, die dies Denkmal s\cyte.
Das erste Comité-Mitglied, Dr, P. Wigand, übernahm die Antwort und dankte den Werkleuten für Fleiß und Mühe, die sie aufgewendet, und für dic ehrenwerthe Gesinnung, womit sie die Arbeit vollendet und ausge- führt hätten. Er übernehme, fügte er hinzu, das fertige Monument, das nun der Oeffentlichkeit angehöre, im Namen der Stadt, deren Bürger es freundlich begrüßten und hoffe, das Werk werde den Meister loben. — Der- selbe wendete sih sodann zu der Versammlung und machte auf die Be- deutung dieses vom Gemeinsinn errichteten Denkmals aufmerksam. Er sprach von dem schönen Gefühl, die Thaten großer Männer des Vaterlan- des zu ehren und anzuerkennen, und daß es immer eine gute deutsche Sitte gewesen sci, das Andenken an sie und ihre Heldenthaten durch Denkmäler und Inschriften, wenn auch ohne glänzenden Prunk, auf die Nachkommen zu bringen, Die Welt werde es uns daher wohl rühmen, daß wir einer \o {hónen Waffcnthat eines tapferen und trefflichen Mannes und Feldherrn uns erinnert, daß wir Ehre, Liebe und Dankbarkeit ihm gewidmet hätten. Der Redner erwog auch im Allgemeinen den Werth der Geschichte der Vergangenheit, zeigte, daß sie die Lehrmeisterin der Gegenwart, das Fun- dament des Bestehenden und zugleich die Basis des Fortschrittes und Bes- serwerdens sei, aber auch die warnende Stimme, die uns vor Verixrun- gen süße, und uns zurufe : haltet immer das rechte Maß, im Leben und im Handeln, Wenn nun auch durch dieses Denkmal die Geschichte geehrt werde, möge es für uns um so bedeutender sein, in einer Zeit, wo es gelte, ein großes einiges Reich wieder zu bilden, ein Reich, an dessen Zerrissenheit und Zwiespalt damals, wie die Schlacht geschlagen wurde, so große Hoff- nungen scheiterten.
Bei der Enthüllung des für die deutsche Waffenehre und den deut- schen siegreichen Feldherrn gewidmeten Monuments erschallte, unter Böller- shüssen unt dem Geläute aller Glocken der nahen Stadt, ein Lebehoch für das große einige deutsche Vaterland und den hochherzigen Reichsver- weser, Erzherzog Johann z zugleich umkränzten die das Monument umge- benden jungen Mädchen dasselbe mit ihren Blumen- und Ephenguirlan- den. — Der Enthusiasmus für den erhabenen Bruder des gefeierten Erz- herzogs Karl war um so größer, als Se. Hoheit zwar die Einladung der Stadt bei jeßigen Verhältnissen abgelehnt, aber die große Theilnahme an dem Unternehmen aufs freundlichste und huldreichste versichert, der Stadt und dem Comité gedankt und sie aufs ehrenvollste belobt, auch namentlich geschrieben hatte: „Die Stadt Weylar wolle versichert sein, daß ich im „Geiste A sein und stets gegen diese Stadt die Gefühle der An- „erkennung für diese, den verblichenen Helden wie die Stadt selbst ehrendc „Erinnerung bewahren werde.“ S 5
Nach jener Handlung wurde vom Sängerchor der Stadt ein für die- sen Tag gedichtetes Lied gesungen, und sodann ergriff der Bürgermeister Waldschmidt das Wort und drückte seine Freude darüber aus, daß er dies schöne Fest durch die rege und freudige Theilnahme aller Stände verherrlicht sche. Man überblicke die hoffnungsvolle Jugend der Stadt, festlich geshmüdckte Jungfrauen, ein waeres Sángerchor, eine für Ruhe, Ordnung und Schuh des Eigenthums begeisterte Bürgerwehr, eine tapfere Kriegerschaar, Ver- theidiger des Thrones und Vaterlandes, und im bunten Gemisch die Theil- nehmenden aller Stände und Altersklassen. Er sprach seinen Dank für diese shône Theilnahme aus und empfahl das Monument dem Schuß und Schirm der Bürgerschaft, damit es noch in späteren Jahren die hier versammelte Jugend daran erinnern möge, daß sie auch bei der Enthüllung zugegen war. E ; :
Am Abend wurden die Werkleute auf öffentliche Kosten bewirthetz in Gasthof zum Herzoglichen Hause war aber ein großes Festmahl, dem die Offiziere, die Beamten und Bürger zahlreich beiwohnten, Die mit Enthu- siasmus aufgenommenen Toaste für des Königs Majestät und sür Se. Kaiserl, Hoheit, den Herrn Reichsverweser Erzherzog Johann, brachte Major von Nolte und Dr. Wigand aus. Der Erstere bemerkte, daß dies Fest besonders den Herzen deutscher Soldaten wichtig und theuer sein müßte, und er erinnerte zugleich daran, daß auch unser erhabener König vor dem Heldensinn und männlichen Charakter des gefeierten Erzherzogs Karl stets hohe Verehrung gehegt habe.
So endete der \chóne Tag, an dem wir die Wirren der Gegentvart vergaßen und uns den heiligen Erinnerungen der Geschichte hingaben.
E
am 9. Januar 1849, Vormittags 11 Uhr, Taxe und Hy-
Preußen-
Adressen zugegangen:
haben in der Proclamation vom 14, November Sich vertrauensvoll
annlmachungen. [448] Nothwendiger V Das der Ehegattin vet a v. Be- low, Pauline Eweline, geb, 9, Bilsinger A u Le Df Ta T hee auf 25,106 Thlr s Sgr 10 Pf. landschaftlich abgeschägte Ritt Rd Nr. 285. soll in dem L MNEIQUI, Wosezeczin am 22. Januar 1849, Vormitt, 14 Uhr vor dem Herrn Ober-Landesgerichts-Rath Roloff bi } / olof} hier- selbst anstehenden Termine an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Zu den künftigen Kaufbedingungen gehört, daß der Käufer 100 Thlr, von der in Anrech- nung auf die Kaufgelder zu übernehmenden Pfand- briefs\huld von 12,650 Thlr, abzulösen hat. Taxe und Hypothekenschein sind in unserer Registratur einzusehen, Marienwerder, den 3. Juni 1848, Civil-Senat des Königl. Ober-Landesgerichts.
648
h Mo zläp auz der unbekannten Gläubiger, Nachdem über das Vermögen des hiesigen Kaufmanns
Lewin Schachno per decr. vom 26, August c. der Kon-
furs eröffnet worden, is zur Anmeldung und zum Nach-
weis der Forderungen der Gläubiger Termin auf
den 24, Januar f., Vorm. 12 u. Nachm, 5 Uhr,
vor dem Herrn Land- und Stadtgerichts - Rath Hart-
| [615]
nung hierdurch vorgeladen weiden, daß die Ausbleiben- den mit ihren Ansprüchen an die Masse präkludirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll,
Den am hiesigen Orte unbekannten Gläubigern wer- den die Justiz-Fommissarien Schüßler und Dechend in Vorschlag gebracht, an deren einen sie sich wenden und die- selben mit Vollmacht und Jnformation versehen können.
Marienwerder, den 3, Oftober 1848,
Königliches Land- und Stadtgericht,
L Nothwendiger Verkauf.
Das der Jungfrau Francisca Detert zugehörige, auf dem Langenmarkte und in der Hundegasse Nr, 49 und Nr, 23 des Hypothekenbuchs, unter den Servis - Num- mern 447. 448, 449, und 301. und 302. gelegene und zu einem Gasthause unter dem Namen „Hötel du Nord? eingerichtete Grundstü, abgeschägt auf 108,442 Thlr.
18 Sgr, 4 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und
Bedingungen in der Registratur einzusehende
l n n Taxe, soll am 28. März 1849, Vormitiags 11 Uhr an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
s n id bei Vert Men werden aufge- oten, sich bei Vermeidung der Präklusion \pä i diesem Termine zu melden, O Et
Königliches Land- und Stadtgericht zu Danzig.
Nachdem über das Vermögen des hiesigen Tuchfa- brifanten Carl Adolf König durch die Versügung vom ó6ten d. M. der Konkurs eröffnet worden, haben wir einen Termin zur Anmeldung und Ausweisung der An- sprüche der Gläubiger auf
den 15, Januar 1849, Vormitt, 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt. I
Es werden hierdurch alle diejenigen, welche Ansprüche an den Gemeinschuldner haben, aufgefordert, in diejem Termine entweder persönlich oder durch zulässige Be- vollmächtigte, wozu ihnen der Justiz-Kommissarius John zu Crossen in Vorschlag gebracht wird, zu erscheinen. Die Ausbleibenden werden mit allen ihren Forderungen an die Masse präfludirt, und es wird ihnen deshalb gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.
Schwiebus, den 13, September 1848,
Königliches Land- und Stadtgericht.
[447] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 5. Juni 1848, Das dem Schlossermeister Jean Paul Battré gehö- rige, hier in der Bernburgerstraße Nr, 32 belegene und im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von den Umgebun- gen Band 28. Nr, 1808, verzeichnete Grundstü, ge- richtlich abgeshäpt zu 15,454 Thlr, 12 Sgr, soll
an der Gerichtsstelle subhastirt werden, La pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,
Die dem Aufenthalt nah unbekannte Gläubigerin Auguste Amalie Adelheid Pfaff wird hierdurch öffent- lich vorgeladen. [697] Nachdem der zu Leutesdorf, hiesigen Justizamts-Be- ringes, bei Lebzeiten wohnhafte Kanonitus Ernst von Mecs am 14. Oktober ec. mit Hinterlassung eines bei dem Königlichen Schöffengerichte zu Leutesdorf ver- lossen deponirten lezten Willens gestorben ist, so wird zur Eröffnung dieses Testamentes und zur A aller Forderungen an den Nachlaß des Verstorbenen auf den 9. Dezember c-., Vormittags 9 Uhr, in dem Gerichts - Lokale zu Leutesdorf Termin vorbe- zielt und alsdann das Erscheinen der etwanigen Jn- testat-Erben, so wie aller Kreditoren der fraglichen Nach- laßmasse, unter dem Rechtsnachtheile erwartet, daß bei dem Ausbleiben der gedachten Erben resp. Kreditoren das Testament, sofern dasselbe an keinem äußerlich er- fennbaren Mangel leidet, sofort in Vollzug geseyt und das vorhandene Vermögen an die in demselben einge- seßten Erben verabfolgt tverden soll,
Bendorf, den 2, November 1848,
Va - Gs Königl, Preuß. D R Pa,
1083 Erste Beilage zum Preußishen Staats-Anzeiger. Montag den 20. Nov-
Iu E Deutschland.
Berlin, Adressen,
Vichtamtlicher Theil. Deutschland.
Preußen. Berlin, 19. Nov, Es sind uns ferner folgende
Ew. Majestät !
an das preußische Volk gewendet.
Wir Männer aus allen Klassen dieses Volkes antworten in der festen Zuversicht und Ueberzeugung, daß unsere Stimme auch die der Mehrheit und des Kernes der Nation is}.
Wir vertrauen Ew. Königliche Majestät, — wir hängen mit der alten Liebe, mit der bewährten Treue, mit dem bethätigten freien Ge- horsam unserer Väter au Ew. Königlichen Majestät und Jhrem
ause. ; B Wir wissen, daß Ew. Königliche Majestät die Berufung des Mi- nisteriums Brandenburg, die Verlegung und Vertagung der zur Ver- einharung der preußischen Staats-Verfassung berufenen Versammlung, die Auflösung der berliner Bürgerwehr nicht angeordnet haben, um die in vâterliher Liebe und aus freier Ueberzeugung dem Volke zu- gesicherten Freiheiten und Rechte zu beschränken, sondern nux um dem Gegenstreben einer anarhischen, den Umsturz alles Bestehenden anbalnenden Partei, die leider in der Hauptstadt des Landes ihren Hauptsiß aufgeschlagen und auf die in derselben tagende Versamm- lung, so wie auf die do:tige Bürgerwehr, eizen ungebührlihen und betrübenden Einflaß ausgeübt hat, einen Halt entgegenzuseßen und den Vollgenuß dieser Freiheiten bald und vollständig dem Volke zu gewähren. j
Wir hofen zu Gott, daß er, wie im Jahre 1813 über den äußeren Feind des Vaterlandes, o auch in diesem Jahre über den inneren und gefährlicheren, den Sieg gewähren wird , und rufen in dieser Hoffnung :
„Gottes Segen sei mit Ew. Königlichen Majestät, dem ersten con- stitutionellen Könige Preußens von Gottes Gnaden, Gottes Segen sei mit dem ganzen preußischen Volke uud dem theuren Vaterlande. Amen !““
Potsdam, den 12. November 1848.
(1407 Unterschriften.)
Allerdurhlauchtigster König ! Allergnädigster König und Herr!
Ew. Königlichen Majestät Aufruf vom 114. November d, J. ist auch an uns gekommen! Wir erkennen den bedeutungsvollen Augenblick, wir erkennen aber auch unsere Pflicht.
Noch fließt in uns, Preußens Söhnen, unverfälsht das Blut ihrer heldenmüthigen Väter, und wie diese werden auch wir in der Stunde der Gefahr unser Gut und Blut für unseren König, für unsere Freiheit zu opfern wissen. Wohlan denn, Königlicher Herr ! stehet fest auf dem betretenen Wege: deun nur ín der Aufrechthaltung der Ordnung und der Gesehe liegt allein die sichere Gewähr für die wahre Freiheit, für die allgemeine Wohlfahrt des Landes.
Jujel Usedom, den 13. November 1845.
(68 Unterschristen.)
Allerdurlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! - L
Son seit längerer Zeit haben wir mit inniger Betrübniß das wühlerishe Treiben einer Partei zu Berlin, so wie die Unfreiheit un- serer National - Versammlung daselbst erkannt und unjere Hoffnung guf Ew. Majestät Einschreiten geseßt. : 5
| Wir sind a wh festen Ueberzeugung, daß die von Ew. Kü-
niglihen Majestät vom Sten d. Monats ab zur Wiederherstellung freier Berathungen der National - Versammlung gethanen Schritte dem Vaterlande nur zum Segen gereihen werden und sind. daher bereit, in Folge dieser Schritte, Ew. Königlichen Majestät mit Gut und Blut zur Seite zu stehen, da wir nicht im Mindesten daran zweifeln, Ew. Majestät werde unjere constitutionelle Freiheit uns un- verfümmert erhalten und uns ein guter constitutioneller König sein.
Die Widerseßlichkeit eines Theils der Abgeordneten der preußi- \chen National - Versammlung gegen Em. Königlichen Majestät Au=- ordnungen müssen wir auf das entschiedenste mißbilligen. S
Zugleich bitten wir Ew. Majestät ehrfurchtsvoll, niemals in die frevelhasten Versuche derjenigen zu willigen, welhe Ew. Königlichen Majestät des Prädikats „Von Gottes Gnaden“ berauben möchten.
Gottes Gnade sei mit Ew. Königlichen Majestät und mit un- serem Vaterlande. :
Mit tiefster Ehrfurcht ersterben wir :
Ew. Königlichen Majestät der Bauern - Verein : „Mit Gott für König und Vaterland.“ Pankuin in Hinterpommern, dei 14. November 1848, (Folgen die Unterschristen.)
Allerdurhlauchtigster, Großmähtigster König! Allergnädigster König und Herr! | Die neuesten Vorgänge in Berliu, welche in Folge der Verord=- nungen Ew. Majestät wegen Vertagung und Uebersiedelung der Na- tional - Versammlung nach Brandenburg und wegen Auflösung der berliner Bürgerwehr stattgefunden haben, bestimmen uns: Ew. Majestät für den Erlaß jener Verordnungen unseren innigsten Dank auszusprechen. Wir halten diese Maßregeln für h öchsst nothwendig, wenn die von uns Allen ersehnte constitutionelle Freiheit wirklich ins Leben treten soll, und wir erkennen zuglei an, daß Ew. Majestät sie zu treffen, niht nur das Recht, sondern au, dem Lande gegenüber, die {were Verpflichtung gehabt haben. Ew. Majestät können darauf bauen, daß wir, wie auch alle Be- wohner des diesseitigen Kreises (40,000 Seelen), aussließlih eini- ger gewissenloser Menschen — aber auch nur wenige — wenn es Noth thut, freudig Gut und Blut daran seßen werden, um
Feinden, wenn sie als solhe unsere Bekanntschaft machen!
rätherische Treiben vieler Abgeordneten und deren Anhänger in der Haupt- und Residenzstadt Berlin erfüllt ; um so freudiger begrüßten wir das von Ew. Königl. Majestät jeßt angewandte energische Verfahren, wodurch allein diesem geseß!osen Zustande ein Ziel geseßt werden kann, da alle gütlihen Versuche fruchtlos geblieben sind.
Hülse objiegen und der Teufel, welcher sih jener Aufrührer bemächtigt hat, zu Schanden werden muß, ist durch die von Allerhöchstdenensel- ben an das Preußenvolfk erlassene Proclamation vom 11ten d. M.
Ew. Majestät kennen Jhre Pommern, und wehe Jhren Unser Ruf ist : „Mit Gott, für König und Vaterland !“ Cammin in Pommern, den 15. November 1848. Jm Auftrage des Vereins für König und Vaterland, dur einstimmigen Beschluß, der Vorstand,
Allerdurclauchtigster, Großmächtigster ! Allergnädigster König und Herr! Mit der tiefsten Judignation hat uns das wühlerishe und hohver-
Unsere Hoffnung, daß das gute , rechtlihe Prinzip mit Gottes
erhöht, und hat der Jnhalt derselben wohl einen Jeden wahrhaft begeistert. ¿ Ja, wir \{lichten Pommern versihern auf Treu und Glauben, wir stehen in dem alten guten Vertrauen zu Ew, Königl, Majestät noch fest und werden auch nie wanken, unseren guten Landesvater mit unserem Gut und Blut zu schüßen. Unser Losungswort soll ewig bleiben : „Mit Gott für König und Vaterland!“ Genehmigen Ew. Königl. Majestät mit diesen Worten deu Aus- druck unserer wahren Gesinnung, mit der wir ersterben als Ew. Königl. Majestät allerunterthänigste Diener
Wangerin iu Pommern, den 15. November 1848.
Der Magistrat. Die Stadtverordneten.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr ! Wir erfahren \o eben, daß ein Theil der National-Versammlung, welche sich während der Vertagung derselben widerrehtliher Weise anmaßt, noch Beschlüsse zu fassen, eine Steuerverweigerung auszu- sprechen beabsichtigt und die Provinzen dazu aufwiegeln will. Für den Fall, daß diese Fraction eine solhe Shmach über das Land brächte, und dadur eine Verlegenheit für die Königl. Kassen entstehen fönnte, erdreisten si die allerunterthänigst Unterzeichneten Ew. Königl. Majestät ehrfurhtsvoll zu bitten, über bie geringen Geldmittel, \o wie über etwa zum Unterhalt der Truppen erforder- lichen Lebensmittel, worüber sfe in der gegenwärtigen Zeit verfügen fönnen, allergnädigst disponiren zu wollen, Wir haben die feste Ueberzeugung, daß diesem Beispiele uneud-
lih Viele sich anschließen werden, und ersterben in unabänderlicher Treue und tiefster Ehrfurcht Ew. Königl. Majestät treu gehorsamste (Unterschriften von 21 Gutsbesißern.) Genthin, den 16. November 1848.
Allerdurchlauhtigster, Großmächtigster Herr ! Allergnädigster König und Herr! : , Das Vaterland war in Gefahr, der Weg zu seiner Rettung is
vertagen, eine Maßregel ergriffen, die Jhnen im Geiste der wahren Freiheit zur Rettung des Vaterlanoes unabweislich geboten war und wofür alle preußische und deutshe Patrioten Ew. Majestät nur den tiefgefühltesten Dank aussprechen köunen. Seit aht Monaten seufzt das Land unter der wachsenden Anar- ie und isst Zeuge, wie die Krone durch Nachgiebigkeit bei der Ver- einbarung der Verfassung mit der National-Versammlung die äußersten Stritte gethan. Eine verblendete Partei in dieser Versammlung, gestügt auf theilweise s{hlechte Gesinnungen in Ew. Majestät Haupt= Kadt, getragen von Anklängen künstlich aufgeregter Factionen in eini- gen Provinzen, hat das große Werk der neuen Verfassung, welche Ew. Majestät Jhrem Volke verheißen , bis heute unmöglich gemacht, hat nit allein einen unheilbaren Bruch zwischen Kçone und Land hervorrufen wollen, sondern hat durch ihre Anmaßungen und parla= mentarishen Debatten den Begriff des Rechts und der Gerechtigkeit in der Nation zu verwirren gesucht. Ew. Majestät haben die ueue Ordnung der Dinge verkündigt; Ew. Majestät haben feit aht Monaten redlih dana gestrebt , und denroch droht sie unmöglich zu werden. Darum erklären Sih Ew, Majestät jeßt, unter dem Beifall aller Wohlgesinnten, in der äußer= sten Gefahr zu ihrem Retter, Dem Könige allein, dem constitutio= nellen Könige, gebührt dieses Veto gegen die Zerwürfnisse einer un- freien, uneinigen Volksvertretung. Der Troß, den sie Ew. Majestät nur zu bekanntem milden, väterlichen und versöhnlichen Herzen bietet, wird sie rihten in den Augen aller echten Preußen und Deutschem Ew. Majestät haben Jhr gesammtes Volk zum Vertrauen in Jhre weisen und gerehten Maßnahmen aufgerufen, und das Volk in seiner besseren, allergrößten Majorität wird Jhnen beistimmen , bei= stehen; es hat viel gelernt in den leßten aht Monaten und nicht vergessen, was es dem Hause Hohenzollern seit Jahrhunderten ver- dankt. Mit diesen in vollster Ueberzeugung ausgesprochenen Gesinnun- gen ersterben wir ehrfurchtsvoll als Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigst treugehorsamste : das zum außerordentlihen Fürstenthumêtage versammelte Kollegium der \chweidniß=- iauershen Fürstenthums = Landschaft. Jauer, am 15, November 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Die durh Ew. Majestät Proclamation an das gesammte preu- ßishe Volk gerihteten Worte haben in unseren Herzen den Auklang gefunden, den wir als heilige Pflicht cines jeden wahren Preußen betraten müssen. Wir fühlen uns daher insgesammt oeranlaßt, Ew. Majestät unseren tiefgefühlten Dank für das darin Verheißene auszusprechen, indem wir Alle an der unverbrüchlihen Treue und der unwandelbaren Liebe festhalten werden, mit der Preußen seinem Könige und Herrn zu vertrauen das \s{öne Recht und die heilige Pflicht hat, welcher Pflicht wir gern jedes Opser zum Heil des ge- sammten Vaterlandes bringen werden.
Gerußen Ew. Majestät den Ausdruck dieser Gesinnung allergnäs digst anzunehmen, mit der wir uns nennen,
f Ew. Königl. Majestät unterthänigste Mitglieder des Preußen - Vereins für constitutionelles Königthum. Thorn, den 14. November 1848.
Königliche Majestät !
dadur angebahnt, daß dem tausendfältig ausgesprochenen Wunsche, die National - Versammlung aus dem Terrorismus Berlins zu ent- fernen, entlich nahgegeben und von einem unzweifelhaften Rechte der Krone auf den Nath Ew. Königl. Majestät Minister Gebrauch ge- macht worden ist. Das Ministerium hat sich um das Vaterland verdient gemacht, und derjenige Theil der National - Versammlung, welcher es gewagt hat, der Verlegung derselben nah Brandenburg zu Trotze, Hoheits- Rechte ih anmaßend, in Berlin fortzutagen, stürzt das Baterland in Gefahr und bleibt demselben verantwortlich, wie seine Beschlüsse un= gültig sind. Wir vertrauen volllommen Ew. Köuigl. Majestät erneuerte Zu- sicherungen, die verheißenen und ertheilten Freiheiten dem Volke ge- währen und aufrehthalten zu wollen. Brandenburg, den 13. November 1848.
Der patriotische Verein.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König ! Allergnädigster König und Herr!
Ew. Königliche Majestät haben eine Proclamation erlassen ; mit Freude hat das treue Preußenvolk die Königlichen Worte vernommen, vertrauungsvoll nahen wir uns Ew, Majestät erhabenem Throne, überzeugt, daß unser Recht, unsere Freiheit, unser und des Vater- landes Wobl in Ew, Majestät Allerhöchsten Händen am sichersten aufbewah1t, daß Ew. Majestät über alle Parteiungen erhabene Regentenweisheit, auf dem Wege des Rechtes fortschreitend, die besten Mittel finden werde, unserem Vaterlande den Frieden zu erhalten. Eingedenk des Wahlspruchs: Mit Gott für König und Vaterland : sind wir auf den Ruf unseres Königs von Gottes Gnaden bereit, uns unserer Väter würdig zu zeigen.
Jn der gewissen Ueberzeugung, dah wir niht nur unsere, daß wir die Meinung aller ruhig denkenden, aller wahren Patrioten auê-
esprochen, verharren wir als A as Ew. Königliche Majestät treugehorsamste. (135 Unte schriften.) Friedeberg in der Neumark, den 15, November 1848,
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Mit freudigem Herzen wagen wir uns den Stufen Ew. Ma- jestät Throne zu nahen, um Allerhöchstdenselben unseren tiefgefühlte- sten Dank auszusprechen, daß durch den Beschluß Ew. Königl. Ma- jestät die National-Versammlung von Berlin nach Braudenburg ver- legt wird, und geben Ew. Majestät ehrfurchtsvoll zu erfennen, daß wir {on mit Sehnsucht auf eine ähnliche hohe Verfügung geharrt.
Zu gleicher Zeit unterfangen wir uns, zu gestehen, daß unser Vertrauen zu Allerhöchstdenselben immer _noh ungeshwächt is und wir stets bereit sind, willig unser Leben für unseres Königs Majestät zu opfern. .
Groß-Gottschau bei Perleberg, den 13. November 1848,
(31 Unterschriften.) Í
Allerdurhlauchtigster König! Großmächtigster König und Herr ! Ew. Majestät haben durh den Entschluß , die National - Ver=
Ew. Majestät in Jhren Rechten und uns selber gegen die Despotie der Umsturzpartei zu {hüßen. i
sammlung aus Berlin zu verlegen und bis zum 27sten d. M. zu
Ew. Majestät haben, dur die bekannten Vorfälle in Berlin be- wogen, im Jnteresse der Freiheit der Berathungen der Volksvertre- ter den Befehl erlassen, daß die National-Versammlung nah Bran=- denburg verlegt und bis zum 27. d. Mts, vertagt werden soll. Dies ser Ew. Königlichen Majestät landesväterlicher Entschluß is von man- hen Seiten angefochten worden und hat selbst bei einem Theil der National-Versammlung Widerstand gefunden.
Wir untcrthänigst Unterzeichnete sind jedoh damit ganz einver= standen, da sich hoffen läßt, es werde dur jene Verlegung des Auf- enthalts der National-Versammlung die Vollendung des Verfassungs=- Werkes schleuniger von statten gehen und wünschen deshalb , daß Allerh öchstdenenselben bei weiterer Ausführung der beschlossenen Maß-= regel das Vertrauen und die Mitwirkung des ganzen Volkes zur Seite stehen mögen. Den 12. November 1848. Der Verein für Recht, Ordnung und Frieden zu Spiegel
bei Landsberg a/W,
Mit heiliger Begeisterung haben wir unterzeichnete Wahlmänner und Urwähler Ew. Majestät Königl. Worte vom 1tkten d. M. ver- nommen. Wir fühlen es, daß sie vom Herzen gekommen sind, wir versicheru aber auch, daß sie in treuen deutschen Herzen ihren Wie- derhall finden, und daß wir dafür dankbar sind. Wir schen in dieser Botschaft die Kraft wieder , welhe Preußen stark gemacht hat, und wir erkennen sie «ls eine sihere Bürgschaft für die Ordnung und das Glück unseres theuren Vaterlandes.
Möge auch unsere freudige Zustimmung dazu beitragen, sol che Vorsäte zu frästigen, welhe allein geeignet sind, eine auf das Geset gegründete Freiheit herbeizuführen.
Lissa, den 12, November 1848,
(125 Unterschriften.)
Allerdurhlauchtigster, Großmächtigster König, Allergnädigster König und Herr!
Ew. Königlihe Majestät | Aufruf an Dero treues preußisches Volk i} tief in unsere Herzen gedrungen,
Ew. Königliche Majestät hier unterzeichnete getreue Bürger Wit- tenbergs fö=nen bei demselben niht stumm bleiben, siud vielmehr über= zeugt, das Herz Cw. Königlichen Majestät sehne sich darnach, die Stimmen Jhres getreuen Volkes zu vernehmen.
Mit ticfer Betrübniß und Scham haben wir vernommen, was seit Monaten in unserem Lande und namentlich in der Hauptstadt desselben von einem Theile der Bevölkerung gesehen ist; und son längst regte sich in uns der Wunsch, daß mit Entschiedenheit diejer Partei in unserem Vaterlande entgegengetreten würde, die unter dem Deckmantel der Freiheit niht das wahre Wohl des Volkes will, son- dern durh ihr Treiben unzweifelhaft unser preuß {es und dadur auch unser deutsches Vaterland in den Abgrund des Verderbens ge ben müßte. Mit wahrer Freude und mit Trest, im Hinblick T Zukunft, haben wir deshalb die jeßt dagegen ergriffenen Es i so beklagenswerth uns auch die Nothwendigkeit ders Trol als begrüßt. Um so größer ist aber diese unsere deus gesunden ha- wir in dem Aufruf die Bestätigung unseres Gidrien und verspro-
ben, daß Ew. Königliche Majestät feine der gew i ie E ian dem Volke s{mälern oder entzieheu wollen