1848 / 198 p. 7 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

‘onen Freibeiten erbliden, vielmehr unershütterlih fort e Frei in der Königlichen Proclamation von ge- stern wiederholt gegebenen Zusagen zu vertrauen. Dagegen i uns 3) dee rechtfertigt, daß ein Theil der fonstituirenden Versamm= lung der auf Verlegung und Vertagung dersclben Bezug ha- benden Königlichen Botschaft vom Lten d. M. feine Folge ge- geben, si vielmehr zu ganz unconstitutionellen Schritten hat hinreißen lassen, welche keineêweges gecignet sind, dem Lande für das son so sehr verzögerte Verfassungswerk Vertraueu einzuflößen. : : L 7 4) Die Beschlüsse, welhe die National - Versammlung während ibrer Vertagung gefaßt hat oder noch fassen sollte, erklären wir sür uns als nit verbindlich und protestiren dagegen. Endlich 5) sprehen wir unseren ersten Willen aus, daß wir die Krone in ihrem fundgegebenen Bestreben, der herrschenden Anarchie entgegenzutreten und Ordnung und Geseßmäßigkeit wiederher- zustellen, mit allen unseren physischen und moralischen Kräften unterstüßen werden. Wittenberg, am 13. November 1848. O, R von Urwählern des Kreises Wittenberg.) Un ein Königliches hohes Staats-Ministerium zu Berlin.

An

den Minister-Präsidenten,

Grafen von Brandenburg,

Excellenz. C S

\prehen wir unseren Dank aus, daß Sie in diejer verhängnißvollen Zeit sich dem Dienste des Vaterlandes nicht entzogen haben. Wir vertrauen fes dem Worte und den Verheißungen unjeres Königs und mißbilligen entschieden das hohverrätherishe Verfahren eines Theils der National-Versammlung, E

Die Gemeinde Wustermark osthavelländischen Kreises.

Hohes Staats-Ministerium! : Die Ereignisse der verflossenen Monate haben es unwiderleglich bewiesen, daß die Berathungen der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung in Berlin durch geseßlose Gewalt in ihrer Freiheit beeinträhtigt waren und in der Bürgerwehr dieser Stadt niht den hinreihenden Schuß fandeu. Die Krone hat, das durch- greifende Mittel, der Versammlung diese Freiheit zu verschaffen, er- assend, ihren Siß nach Brandenburg verlegt und für die Dauer der ierzu erforderlichen Vorbereitungen ihre Sißungen vertagt. Die Unterzeichneten halten diese Maßregel für vollkommen gerehtferägk, Das verfassungsmäßig erlassene Geseß vom 8. April d. J. hat, n- dem es weder die Zeit noch den Ort der Berathungen dieser Ver- sammlung festseßte und alle zu sciner Ausführung erforderlichen Ver- fügungen dem Staats-Ministerium überließ, tie Bestimmung über Zeit und Ort dieser Berathungen der Krone vorbehalten, und diese hat daher auch das Recht, die einmal getroffene Bestimmung abzu- ändern, sobald ihr sih die auf zahllose Stimmen aus dem Volke ge- stüßte Ueberzeugung aufdrängt, daß eine solhe Abänderung nothwen- dig sei, um den Fortgang und den Erfolg der Berathungen diejer Versammlung zu sihern. Die Kioue hat aber dazu nicht allein das Recht, sie is auch dem Bolte gegenüber dazu verpflihtet, indem das Geseß ihr dieses Recht nur dazu vorbehalten hat, um dasselbe da, wo es das Wohl des Landes fordert, zu gebrauchen. Judem die Unterzeichneten daher in dieser Maßregel keinen Versuch irgend einer Reaction, sondern nur das pflichtgetreue Bestreben der Krone, die durch Anarchie bedrohte Freiheit der Berathungen über cine dem wahren Gesammtwillen des Volkes entsprehende Verfassung zu sichern, erblicken fönnen, erflären si dieselben in diesem Sinne mit der von der Krone ausgegangenen Maßregel vollkommen ein- verstanden. Schwerte, den 13. November 1848.

: (225 Unterschriften.)

den 15. November 1848. (312 Unterschriften.)

Heeren, den 13. November 1848. (145 Unterschriften.)

Eckesey, den 13. November 1848, (62 Unterschriften.)

Holten, den 15. November 184. (115 Unterschriften.)

Hohes Staats-Ministerium!

Der unterzeichnete Krieger - Verein und die Bürger von Hagen und Umgegend erklären hierdurch, indem sie ihre, durch die Adresse vom 3. April d. J. an den Tag gelegten Gesinnungen erneuern, daß dur die Allerhöchste Kabinets - Ordre vom 8ten d. M., wonach die National - Versammlung nach Brandenburg verlegt worden ist, ihre längst gehegten Wünsche erfüllt sind, indem durh diese Maß- regel den anarcishen Bestrebungen eines Theils der Bevölferung Berlins, welche die Freiheit der National - Versammlung gefäßzrden, am besten entgegengesteuert wird,

Nur energisches Einschreiten wird die gewünschte geseblihe Drd= nung herbeiführen, und wir sind bereit, dafür mit Gut, Blut und Leben einzutreten.

Hagen, den 12, November 1848.

(310 Unterschriften.)

An Ein Hohes Staats-Ministerium i L Derlin. Ju der Einem Hohen Staats-Ministerium unterm 18, Mai b, J: überreichten Vorstellung haben viele Hunderte von Bürgern der Stadt Hamm den Antrag gestellt: „daß der Siß Eines Hohen Ministeriums und eben so die bevor- stehende Versammlung der frei gewählten Volksvertreter von Ber- lin nah Potsdam oder einem anderen Orte, wo die freie Thâtig- feit derselben gesichert sei , baldigst verlegt werde, wenn nicht die Bürgerschaft von Berlin die erforderlichen Garantieen für die Auf- rehthaltung der zur Bewahrung der errungenen Freiheit so noth- wendigen S B [E O ago

Wiederholt is später durch zahlreiche Adre D j aus allen Provinzen uud auch aus der Stadt A tonen Sicherstellung der freien Berathungen der Hohen Natioual-Versamm- lung dringend beantragt worden, leider aber wiederholt durch die Majorität der leßteren verworfen worden.

So sehr wir auch die Nothwendigkeit der Maßregel beklagen den Siß der Hohen National-Versammlung na einem anderen Ort u verlegen, so halten wir doch dafür, daß namentlich nah dem Vor- falle vom 31. Oktober der Krone nichts Anderes übrig blieb und daß sie zu diesem Shritte vollkommen be- rechtigt war.

Einem Hohen Staats - Ministerium fühlen wir uns gedrungen, diese unsere Anerkennung um so mehr auszusprehen , als von meh- reren hiesigen Eingesessenen eine Adresse im entgegengeseßten Sinne

Altena,

1086

att die Hohe National - Versammlung abgeschick# werden wird, wir aber fest und zuversichtlih auf das Königliche Wort bauen , daß die uns in den Märztagen verheißenen constitutionellen Freiheiten in ihrem ganzen Umfange gewährt werden. Hamm, den 13. November 1848. : (Es folgen 186 Unterschriften.)

Der Deputirte unseres Kreises, Herr Justizrath Gellern, hat am Iten d. M. in Gemeiuschaft mit 35 anderen Abgeordneten zur preußischen National - Versammlung eine Erklärung dahin abgegeben und veröffentlicht, daß die Krone uiht nur in vollem formellen und materiellen Recht gewesen set, als sie die Verlegung der National= Versammlung nah Brandenburg anordnete, sondern auch, daß es dringende Pflicht war, diese Verlegung endlih auszusprechen.

Die Unterzeichueten traten dieser Erklärung überall bei. Rechtsgründe, welhe der von der Krone getroffenen Maß-= regel zur Seite stehen, werden indeß durch die gebie- terishe Pflicht, eine freie Berathung der Abgeordneten unter allen Umständen zu sichern, noch weit überwogen.

Es flingt fast wie Hohn, wenn dagegen von anderer Seite be- hauptet wird, daß die Exzesse der berliner Voiklshaufen sich auf andere Weise hätten unterdrücken lassen, und daß dazu neuerdings ein An- trag aus dem Schoße der National-Versammlung selbst vorgelegt worden wäre. Alle Welt kennt den Erfolg derartiger Anträge, wie sie schon früher gemaht worden sind, alle Welt kennt das Resultat der Abstimmung über den von Meusebahshen Antrag in der denkwürdigen Sißung vom 21, Oktober, Jedermann weiß danach, daß eine Partei in der National - Versammlung die Freiheit nur für sich aber niht für Andere wolle. Am 31. Okf= tober erreihte das System der Einschüchterung sein höchstes Maß. Solchen Zuständen mußte ein Ende gemaht werden. Ist es nicht wie Schmach, daß sogar die Centralgewalt in Frankfurt einen Ab- gesandten nah Berlin gescchick hat, um auf die Beendigung der anarhischen Zustände hinzuwirken. Jst es nicht eine Schmach, daß der Abgeordnete Jordan am 7ten d. M. öffentlih in der deutschen National-Versammlung unter großem Beifall erklärt hat, daß die berliner National-Versammlung nicht frei sei.

Wir Alle wünschen eine freisinnige Verfassung , aber eben deshalb müssen au dic Beschlüsse aller Volksvertreter frei sein.

Die Unterzeichneten halten hiernah die weiteren Verhandlungen der in Berlin zurügebliebeneu Abgeordueten für durchaus unzulässig. Wenn dem Vaterlande Gefahr droht, so droht sie eben nur dadurch, und die dort Anwesenden müssen dem selbs ein Ende machen,

Minden, deu 14. November 1848.

(Es folgen 164 Unterschriften.) An Ein Königl. Hohes Staats-Ministerium zu Berlin.

Hohes Staats = Ministerium !

Einem hohen Staats =- Ministerium halten wir unterzeihneten sämmtlichen Mitglieder des Magistrats und der Stadtverordneten- Versammlung der Stadt Unna in Folge der Ereignisse der jüngst verflossenen Tage zu folgender Erklärung uns verpflichtet :

1) Wir halten Se. Majestät den König für völlig berechtigt,

die zur Vereinbarung der Staats = Verfassung zwischen der Krone und dem Volke zusammenberufene National-Versamm- lung vou Berlin nach einem anderes Orte zu verlegen, zu vertagen, ja selbs aufzulösen, um einer weiter zu berufen= den Versammlung Play zu machen ;

wir billigen in vollstem Maße die beschlossene Verlegung der Versammlung nah Brandenburg und die dieserhalb nothwendige Vertagung als das geeignetste Mittel, dié Versammlung dem Terrorismus, welchem sie bisher preis- gegeben war, zu entziehen und die Freiheit ihrer Berathung und somit ihre Würde wiederherzustellen ;

wir finden in dieser Maßregel kcinen Versuch irgend einer Reaction, hegen vielmehr zu Sr. Majestät unserem Königé und zu Einem hoheu Staats - Ministerium das volle Ver- trauen, es werden dem preußischen Volke die in dem Pa- tente vom 18. März d. J. verheißenen und in der König- lihen Proclamation vom 441. November d. J. wiederholt zugesagten constitutionellen Rechte aufs vollständigste ge- währt werden.

Unna, den 15. November 1848,

Magistrat. Stadtverordneten.

Die

An Ein hohes Staats - Ministerium zu Berlin.

Hohes Staats = Ministerium!

Die Ereiguisse der verflossenen Monate haben es unwiderleglih bewiesen, daß die Berathungea der zur Vereinbarung der Vei fassung berufenen Versammlung in Berlin dur geseblose Gewalt in ihrer Freiheit beeinträchtigt waren und in der Bürgerwehr dieser Stadt nicht den hinreihenden Schuß fanden. Die Krone hat, das durh- greifende Mittel, der Versammlung diese Freiheit zu verschaffen, erfassend, ihren Siß nach Brandenburg verlegt und für die Dauer der hierzu erforderlichen Vorbereitungen ihre Sibungen vertagt. Die Unterzeichneten halten diese Maßregel für vollfommen gercchtfertigt. Das verfassungsmäßig erlassene Oese vom 8, Aßril L J, hak indem es weder die Zeit, noch den Ort der Berathungen dieser Ver- sammlung festseßte und alle ‘zu seiner Ausführung erfordeilihen Ver- fügungen dem Szaatsministerium überließ, die Bestimmung über Zeit und Ort dieser Berathungeu der Krone vorbehalten , und diese hat daher auch das Necht, die einmal getroffene Bestimmung abzuändern, sobald ihr sich die auf zahllose Stimmen aus dem Volke gestüßte Ueberzeugung aufdrängt, daß cine solhe Abänderung nothwendig sei, um den Fortgang und den Erfolg der Berathungen dieser Versamm- lung zu sichern. Die Kioue hat aber dazu nit allein das Recht, sie ist auch dem Volke gegenüber dazu verpflichtet, iudem das Geseh ihr dieses Recht nur dazu vorbehalten hat, um dasselbe da, wo es das Woktl des Landes fordert, zu gebrauchen. Judem die Unterzeichneten daber in dieser Maßregel keinen Versuch irgend einer Reaction, sondern nur das psflihtgetreue Bestreben der Krone, die durch Anarchie bedrohte Freiheit der Berathungen über eine dem wahren Gesammtwillen des Volkes entsprechende Verfassung zu sichern, erbliden können, erklären si dieselben in diesem Sinre mit der von der Krone ausgegangenen Maßregel vollkommen einverstanden.

Barmen, den 13, November 1848.

Es folgen 2230 Unterschristen.

Hohes Staats-Ministerium!

Im vollsten Vertrauen auf die Zusicherung unseres geliebten Königs, die seinem Volke verheißene constitutionelle Verfassung in jeder Beziehung zu verwirklihen, in der Ueberzeugung, daß neben der Freiheit auch Geseß und Ordnung als Grundlagen des Völker- glückes betrahtet werden müssen, fühlen si die unterzeihneten Be- wohner von Gütersloh geckrungen, einem hohen Ministerium ihre volle Zustimmung zu dem energischen Einschreiten desselben gegen die anar-

chischen Bestrebungen einer gewissen Partei und gegen den Terroris=- mus, der bereits so kühn sein Haupt erhob, zu erkennen zu geben.

Wir sprechen unsere Hoffnung und Ueberzeugung aus, daß ein hohes Staats- Ministerium seinen Weg mit Mäßigung und Festigkeit verfolgen und seine Bestrebungen zur Aufrechthaltung von Freiheit, Geseß und Ordnung die erfreulichsten Früchte für unser Vaterland tragen werden,

Gütersloh, den 15. November 1848.

Die unterzeihneten Bewohner der Stadt Gütersloh, (114 Unterschriften.)

Jn Fritishen Zeiten, wie die unsere, wo unberehtigte Minoritäten geschäftig sind, sich für die Stimme des Volkes auszugeben, kann Schweigen zum Unrecht werden.

Wir Unterzeichnete erflären daher, daß nah unserer Ueberzeu- gung die Krone das Recht und die Pflicht hatte, nachdem die Na- tional-Versammlung dringlihe Anträge aus ihrer eigenen Mitte zu ihrem Schuße und zur Herstellung der so nothwendigen Freiheit ihrer Berathungen selbst wiederholt zurückgewiesen hatte, den Sig der hohen Versammlung nah einem anderen Orte zu verlegen und eine Vertagung derselben auf 14 Tage, tie nur eine Folge der Verlegung ist, cbralcrelen,

Wir beklagen es tief, daß Männer, die durch das Vertrauen des Volkes berufen sind, mit der Krone eine Verfassung zu verein- baren, si bei einer Frage, wo es sich gar niht um verbürgte Rechte und verheißene Freiheiten des Volkes handelt, haben fortreißen lassen, einen Konflift mit der Krone hervorzurufen, sich ihre Aufgabe selbst fast unmbglih zu machen und das Vaterland einem unheilvollen dro- henden Bürgerkriege entgegenzuführen.

Sorau, den 18. November 1848.

Unterzeichnet von den Mitgliedern des Magistrats, dem Stadtverord- neten - Vorsteher und viele Andere, die sih stündlich mehren.

Jn der gegenwärtigen {weren und verhängnißvollen Zeit hal- ten die Unterzeichneten sih verpflichtet, Einem hohen Staats =- Mini- sterium ihren Dank und ihre Anerkennung sür die Befreiung der zur Vereinbarung einer Staats-Verfassung mit Sr. Majestät dem Könige berufenen Versammlung von dem Eivflusse der aufrührerishen Par- tei der berliner Bevölkerung auszusprehen. Sie leben zugleich der Ueberzeugung, daß die Verlegung der Versammlung das beste und zweckmäßigste Mittel ist, eine shnelle und glückliche Beendigung der großen Aufgabe herbeizuführen, und bedauern nur, daß eine so große Zahl von Mitgliedern, und darunter der in unserem Kreise neuge- wählte Deputirte, sich den Verordnungen niht unterworfen haben, zu welhen wir die Krone für unzweifelhaft berehtigt halten, Wir haben dies auh in zwei besonderen Sthreiben an die Mitglieder der vertagten Versammlung ausgesprochen.

Mittenwalde, den 13, November 1848.

Der Magistrat und die Stadtverordneten,

Hohes Staats - Minister;um!

Je unerträglicher der Terrorismus gewotden war, unter welchem ein Theil der National-Versammlung zu Berlin shmachtete, mit um so größerer Befriedigung habcn wir den Königlichen Befehl vom 11ten d. M. vernommen, durch welden den Vertretern des Volks als Siß ihrer künftigen Thätigkeit Brandenburg angewiesen worden is. Wir wollen gewiß so gut wie irgend Jemand die Wahrung und Verwirk= lihung der uns verheißenen constitutionellen Freiheit. Wir wissen aber auc, daß eine solhe uns in Wahrheit nur werden kann, wenn auch nicht einer unserer Volksvertreter einem moralischen Zwange un- terworfen is. So wie wir daher auf der einen Seite die uns von neuem gegebenen Zusicherungen als eine neue Verleihung unserer con- stitutionellen Freiheit annehmen, so fühlen wir uns andererseits au gedrungen, der Krone rüdsihtlich des gefaßten Beschlusses und der zu dessen Ausführung ergriffenen Maßregeln unseren vollen Beifall auszusprechen, die dagegen gerichteten Bestrebungen eines Theils der National-Versammlung aber ernst und entschieden zu mißbilligen.

Sommerfeld, den 14. November 1848.

Die Stadtverordneten.

An Ein Hohcs Königliches Staats-Ministerium.

Das Vaterland war in Gefahr! in Gefahr, von einer kleinen vereinzelten Schaar mit Hülfe von aufgebotenem Pöbel terrorisirt zu werden.

Wir erwarten eine Verfassung, welche frei berathen worden, nicht aber durch Bedrohung mit Beil und Strick erpreßt. Daß solches unter dem Schutze einer berliner Bürgerwehr unmöglich, war längst leider offenkundig z desha!b begrüßen wir die Verlegung der Natio- nal - Versammlung nah Brandenburg mit der frohen Hoffnung, eine Verfassung von dort her zu erhalten, welche der unerzwungene Aus- druck der Ueberzeugungen is,

Wix vertrauen unseren Könige und der von ihm verheißenen volksthümlichen Constitution und sind stolz darauf, Markaner zu sein, deren Wahlspruch heißt:

„Mit Gott für König und Vaterland ! ‘“

Vörde, den 15, November 1848.

(56 Unterschriften.)

Hohes «Staats-Ministerium! Einem hoben Staats-M'nisterium sehen wir unterzeihnete Ur- wäbler in Hinblick auf den zwischen der Krone und der National- Versammlung entstandenen Konflikt uns veranlaßt, ge‘¿orsamst zu er- flärcn, daß wir die von der Staats-Regierung angeordnete Verle- gung der National-Versammlung von Berlin nah Brandenburg zwar tief beklagen als ein Zeugniß von der Zerrissenheit unserer politischen Zustände. Wir können jedoch in dieser Maßregel, zu welcher die Krone berechtigt und verpflichtet war, einen Eingriss in die Rechte und Freiheiten des Volks nicht erblicken, hoffen vielmehr dadurch die bisher in Berlin höchst gefährdete Freiheit der Berathungen unserer Volksvertreter wieder hergestellt zu sehen, Wir werden uns auch in dieser aufgeregten und gefahrvollen Zeit uicht irre machen lassen in dem Vertrauen zu der Krone, daß dieselbe den redlihen Willen habe und behalten werde, die dem Volke verheißenen und bereits gewähr- ten Freiheiten aufrecht zu erhalten.

Demmin, den 13. November 1848.

(Mit 407 Unterschriften.)

Hohes Staats-Ministerium!

Die von unserem theueren Landesvater erlassene Proclamation vom llten d. M. bietet Jedem, der es mit dem Vaterlande , der es mit sich selbs wohlmeint, die günstigste Gelegenheit dar, seine Er- flärung darüber abzugeben, was er bei den wichtigen Ereignissen der Gegenwart fühlt, damit der König und das gauze Land es erfahre, welche Gesinnungen den größten Theil des Volfes beseelen und damit Sie die wahre Stimmung des Vo!kes kennen lernen.

Wir haben uo nicht an der Erfüllung der uns von Sr. Maje- stät dem Könige seit dem März d, J. gegebenen Verheißungen ge- zweifelt, wir finden in der Proclamation vom 11ten d. M. nur von

Vertrauen gerechtfertigt, und fühlen uns gedrungen,

neuem unser Zweite Beilage

M 200.

hier unsere unverholene und ausrichtige Willensmeinung dahin aus- zusprechen :

daß wir die vou Sr. Majestät dem Könige wegen Vertagung der Sibßungen der National-Versammlung bis zum 27sen d. M. und deren Verleaung na Braudenburg erlassenen Befehle zur Beseitigung des Terrorismus, unter welchem die Versammlung seit ihrem Zusammentritte vielsah und besonders am 31sten v. M. ge- standen, als ganz unerläßlich nothwendig und daher als ganz an- gemessen und zweckmäßig anerkennen, auch dafür halten, daß die- \clben der cigenzn Machtvollkommenheit des Staatsoberhaupts allein zustehen.

Jede dem Juhalte dieser Adresse widersprehende Erklärung

unserer Meinung nah ungeseblih, und sollten solche hier au oorfommen, so fönuen wir mit Bestimmtheit versichern, daß die- seben vou einer nur sehr geringen Fractiou der hiesigen Einwoh- nor\chaft ausgehen.

Belgard, den 13, November 1848. Die Brauer e ZUns.ts, und sonstigen Einwohner der Stadt Belgard, (Folgen 263 Unterschriften.)

dic übrigen Gewerke

Hohes Staats-Ministerium ! hou lange yaben wir mit äußerster Besorgniß das Treiben einer allbefanntea, uneznuolih thätigen Partei angesehen, die, um ihre ogoijtis@en Pläne ungezugeiten Ehrgeizes durchzusetzen, kein Mittel gescheut hat. Die s{&amlojen Einschüchterungen , die sich ein irregeleiteter Theil der Bevöikerung der Hauptstadt gegen unsere Ver= treter erlaubt, die Unzuverlässigkeit der Bürgerwehr , alles dies hat uns die Ueberzeugung gewährt, daß unter den bekannten berliner Verhältnissen die Beendigung der Berathung über die Verfassung nicht zu erwarten steht, obgleih die Wiederkehr der geseßlichen Ord- nung, die Existenz unseres Staates, das Bestehen unserer Nationa lität davon abhängig sind. begrüßen daher die Vertagung der National - Versammlung und die Verlegung ihres Sitzes nah Brandenburg als eine eben so unerläßliche heilsame Maßregel und erwarten, daß Hochdasselbe sie mit allen Nitteln aufrecht erhalten werde, und zwar um so mehr, als wir das feste Vertrauen zu den Räthen unseres Königs hegeu, sie werden, wie ste die Versammlung unserer Vertreter vor der Schrek- fensherrshaft zu {üben gewußt, eben so die vollständige Freiheit ihrer Berathungen dur keine Maßregeln zu behindern suchen. Mewe, den 11, November 1848, Die Bewohner der Stadt und der Umgegend. (Folgen 90 Unterschriften.)

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ohes Staats-Ministerium!

Die jüngst beschlossene Verlegung der National Versammlung nach cinem der freien Berathung und Entscheidung günstigeren Orte darf ter Zustimmung eines jeden Freundes der geseßmäßigen Frei= heit gewiß jen.

Auch die Unterzeichneten begrüßen diese Maßregel mit Freuden, da wir während des mehr als fünfmonatlihen Beisammenseins der Abgeordueten es mit Schmerz und tiefem Unwillen vernehmen muß= ten, wie die Versammlung, uneingedenk ihrer hohen Bestimmung, eine Verfassung zu vereinbaren, ihre Sißung mit zum Theil neben- sächlihen Dingen und eitlem Gezänke ausfüllte, und wie die ge- mäßigteren und besonneneren Glieder darin von aufgeregten, das Sißungs=Lokal umlagernden Volkshaufen nicht selten bedroht und beshädigt worden sind, so daß ihre Berathungen als freie lange nicht mehr angesehen werden konnten.

Es wird daber diese Verlegung für die Förderunz der uns zu gewährendeu verfassungsmäßigen Freiheit nur Gewinn bringend fein, / (1s, für diese Maßregel, so wie für die energische Aus-

und nöthigt uns, : | v | führung derselben, unjeren verbindlihsten Dank auszusprechen. 1848.

Bernstein, am 14, November Die Volks-Versammlung.

(225 Unterschristen.) bürger ! Die \eilvolle Spaltung in unserer National-Versammlung, heißersehnte Verfassungswerk abermals in weite

durch welche das S i eit erne gerüctt is, muß jeden wahren Baterlandsfreund mit dem ties=

sten Schmerze erfüllen. E, S Obaleich unserer theurer König in erneuerter Zusage die jeinem x feierlihste verbürgt hat, }o wird wiederholten Königlichen Garantie, g von Berlin (wo sie offen-

-

Rolke verleißenen Freiheiten aufs denno, mit Nichtachtung dieser die Verlegung der National-Versammlun : l bar unter dem gewaltsamen Einflusse der Anarchie stand) nach Bran- denburg für eine Verlezung unserer constitutionellen Rechte erklärt. Mitbürger! Laßt Euch durch solche Worte nicht wankend machen in der Liebe und dem Vertrauen zu unjérêm Könige. Haltet sejt an der Ueberzeugung, daß die errungenen Freiheiten nicht im Mindesten gefährdet find und erhebt Cure Stimme mit der unsrigen, um unje- ren Abgeordneten zuzurujeu: „Eure Urwähler haben Euch das Man= dat ertbeilt, die Verfassung mit der Krone durch Vereinbarung fe|t= zustellen, um dieses Ziel zu erreihen, um das Vaterland von dem gewissen Verd rben zu erxetten, gebot die unabweisliche Nothwendig- feit Euch einen anderen Vrt zur fr eien Berathung anzuweijen. Harum fordern wir von Euch, daß Jhr ungesäumt dem König-

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lichen Rufe folgt und in Brandenburg |o schleunig als möglich das von uns heißersehnte Verfassungswerk beendet.“ Der (aus mehr als 4000 Mitgliedern bestehende) constitutionelle Preußen-Verein zu Königsberg in Pr: Königsberg in Pr.,, am 15. November 1848,

Zir unterzeihnete Bewohner der Bürgermeisterei Kettwig an der Ruhr erklären hiermit, daß wir mit voller Beistimmung den Schritt unseres Königs begrüßt haben, wodur er die National= Versammlung nah Brandenburg verlegt und dadurch unsere Vertre= ter den terroristishen Wühlereien der Einschüchterung und Schmä= hung des berliner Pöbels entzogen hat,

“Bir anerkennen, daß Se. Majestät sih bei der Ausführung die= ser Maßregel auf constitutionellem Boden gehalten hat, und hegen die feste Zuversicht , daß unjer König diesen Standpunkt festhalten und dadurch für das Volk die Segnungen einer freien Verfassung herbeiführen wird.

Kettwig, den 12, November 1848.

Es folgen 240 Unterschriften aus der Stadtgemeinde und tershriften aus der Landgemeinde,

Dem unterm 14. November d. J. erlassenen Königlichen Auf- rufe antworten wir mit Freudigkeit : : daß wir zu unserem theueren Könige, der es stets gut mit uns gemeint und der uns alle verheißenen constitutionellen Freiheiten mit seinem Königlichen Worte verbürgt hat, treulih halten und

ihm mit Gut und Blut beistehen wollen, gegen Alle diejenigen

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welhe in frevelerishem Ungehorsam sich von Jhm abwenden uud Jhn in seinen landesväterlihen Absichten behindern möchten. Freyenwalde in Pommern, den 14. November 1848, Der Magistrat.

Se. Majestät der König hat die Versammlung zur Vereinbarung der Verfassung nah Brandenburg verlegt, um die Deputirten den Mißhandlungen zu entziehen, die sie leider in Berlin erfahren mußten, Wir erkennen dankbar in dieser Maßregel die Weisheit und Liebe unseres Königs, so wie seinen ernsten Willen an, die Freiheit des Volks und der Deputirten aufrecht zu erhalten, und erwarten von allen Mitgliedern der Versammlung, daß sie gern und dankbar der Königlichen Ver ordnung folgen werden, welche keinesweges darauf ausgeht, die Frei- h.iten unseres Volkes anzugreifen, sondern allein den Zweck hat, die National - Versammlung in den Stand zu sehen, daß sie die Verfas- sung frei berathen und mit den Könige vereinbaren fann, Fürstenwalde, den 16, November 1848, (728 Unterschristen von Urwählern.)

Lear un

Unser Vaterland Preußen ist durch den etngetretenen Bruch wi {en der Krone und der Mehrzahl der berliner National - Versamni iung in große Gefahr verseßt. _ Es ist daher heilige Pflicht eines jeden Staatsbürgers, nach gewissenhafter Ueberzeugung Partei zu er= greifen, und nicht dur Theilnamlosigkeit den Vorwurf der Feigheit und Unmündigkeit auf sih zu laden.

Wir unterzeichnete Mitglieder des htesige! für constitutionelles Königthum erflären daher, d 1) Der Krone unzweifelhaft das Recht zustehl! zur Vereinba rung der Verfassung zusammenberufene Versammlung zu ver tagen und deren Sihz zu verlegen; daß 2) der Krone zu dieser Anordnung die ungd lag, nachdem es landesfundig geworden, daß Freiheit der Berathung unserer National - Versammlung im Ganzen und in einzelnen Mitgliedern auf empörendste beeinträchtigt worden is, nachdem ein ansehnlicher Theil unje rer Volksvertreter diese Unfreiheit offeu bekannt hat, und nach dem wiederholte, auf wirksamen Schuß gerichtete Anträge von der National-Versammlung abgelehnt worden sind.

Wir müssen daher den Widerstand, den ein großer Theil der National - Versammlung der Verlegung und Vertagung entgegensebt, ernst und entschieden mißbilligen, halten es vielmehr für die unab= weisbare Pflicht der Volke vertreter, sich zur Fortsetzung der Bera= thung am 27sten d. M. in Brandenburg einzufinden , bis dahin abei sih jeder offiziellen Thätigkeit zu enthalten, und dem Lande nit das Beispiel der Ungeseßlichkeit zu geben.

Wenngleih das Ministerium Brandenburg trol des fast einstim migen Mißtrauens der National - Versammlung die Leitung der Re- gierung überuommen hat, so finden wir die Furcht nicht begründet, daß durch dasselbe die Rechte des Volkes gefährdet sind. Ju dieser Hinsicht sind wir dur die Proclamation Sr. Majestät des Königs beruhigt.

Noroinà Z)erfeinsg

veiêbare Pflicht ob jeit Monaten die

T) ‘0116 N , 1 ° C 2 (191 \ Der Preußen - Verein für constitutionelUes Komgthum, (118 Unterschriften.)

Die Stadtverordneten und die Bürgerwehr der Stadt Werther erklären \sich mit den jeßt von dem höhen Staatsministerium getrof fenen Maßregeln vollkommen einverstanden und mißbilligen entschie= den den Widerstand, den ein Theil der zur Vereinbarung der Verfas- sung berufenen Versammlung diesen Maßregeln fortwährend entge- genzuseßen sich nicht entblödet. Sie hoffen mit Zuversicht, daß ein hohes Staatsministerium sich auf dem betretenen Wege dur diesen Widerstand niht wird irre machen lassen, und versichern mit Bezug- nahme auf die Proclamation Sr. Majestät des Königs vom 11, No vember d. J., daß sie den wiederholt uns gegebenen Allerhöchsten Versicherungen unbedingt vertrauen uad nichts sie in der Treue und Ergebenheit gegen ihren angestammten und von Gott ihnen geseßten König wankend machen soll.

Werther im Ravensbergischen, deu 15, Das Offizier-Corps der Bürger wehr der hiesigen Stadt im Na Die

men der ganzen Bürgerwehr.

November 1848.

Stadtverordneten.

Dem unterm 411. November d. J. erlassenen Königlichen Aufrufe antworten wir mit Freudigkeit : daß wir zu unserem theuren Könige, der es stets gut mit uns gemeint und der uns alle verheißenen constitutionellen Freiheiten mit seinem Königlichen Worte verbürgt hat, treulih halten und ihm mit Gut und Blut beistehen wollen gegen Alle Diejenigen, welche in frevlerishem Ungehorsam sich von Jhm abwenden und ZJhn in Seinen landesvâtei lihen Absichten behindern möchten, Callies, deu 15. November 1848. Der Magistrat. Die Stadtverordneten und 280 Bürger,

Der constitutionelle Verein zu Gorckau findet in der abgegebe nen Erklärung derjenigen Glieder der zur Vereinbarung der Ver fassung berufenen Versammlung, welche am 9. November nach er folgter Vertagung dieselbe verließen, den allein rihtigen Ausdru wahrhaft constitutioneller Gesinnung.

Der Verein erkennt nicht allein das Recht der Krone an, fon dern auch deren zeitige Pflicht: die Versammlung von Berlin zu ver= legen. Es durste die Krone jenem Terrorismus nicht länger ruhig zusehen, welcher die Freiheit der Beschlüsse der Versammlung gefähr dete, ja selbs die Vertreter der Krone Mißhandlungen preisgab.

Gordau, am 15. November 1848.

Das Direktorium,

Pro

Ein Theil der preußischen National - Versammlung hat der Kü- niglihen Botschaft vom Sten d. Mks. zuwider, wodurch die Ver sammlung vertagt und nach Brandenburg verlegt worden is , seine Berathungen in Berlin fortgeseßt, und meint, in der Stimmung des Landes eine Stütze für seinen Widerstand zu finden. Unsere Zu- stimmung hat jedo dieser Widerstand nicht, wir müssen uns viel- mehr gegen denselben hierdurh nachdrüdcklichs| und feierlihs| ver= wahren.

Wir erkennen in der Königlichen Botschaft eine durch die Unm- stände vollständig gerechtfertigte, ja gebotene Maßregel, zu welcher der Regierung so wenig die Befugniß bestritten werden fann, daß wir sie vielmehr dazu für verpflichtet halten müssen. Denn die Ver- sammlung war nicht mehr frei in ihren Berathungen. Den Beweis

liefern die immer drohenderen Zusammenrottungen frecher Pöbel- massen vor den Thüren der Versammlung, die unter diesem Einflusse

Vereins

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| Thorn, den 14. November 1848. | \ î

Montag d. 20. Nov

Anzeiger.

erfolgten Abstimmungen und die Erklärungen einzelner Abgeordneten in der Versammlung selbst, Diesem unheilvollen Zustande, in wel-

hem an eine besonnene und würdige Grundlegung zu einer Verfas- sung nicht zu denken war, mußte, wie auch schon viele Stimmen im Laude verlangt hatten, ein Ende gemacht werden. dies sreilich Satze der Versammlung selbst gewesen. Da hierzu linkerseits nicht den Willen und rechterseits nicht die Kraft hatte, so war die Regierung dem Lande shuldig, Ein Widerstand gegen diese in jedem const:tutionellen Kione zustehende Maßregel is aber sondern Land \{chou so der Krone ein neues unerwartetes Hinderniß in den Weg legt und zu den unseligsten , der Entwickelung constitutioneller Freiheit unter allen Umständen nathe ligen Konflikten führt. stande überschreitet aber auch die Versammlung die Berufs, baren, aber nit über Rechte der Versammlung, die noch nicht, fest- gestellt und niht einmal materiell erheblich sind, zum Schaden des Landes Krieg mit der Krone zu führen.

Zunächst wäre

sie aber

es zu thun. Staate der niht aur rechtlich unbegründet, au unpolitis , weil er der zum Schaden für das l 4

er ift lauge verzögerten Vereinbarung der Verfassung mit

Mit diesem Wider- J Gränzen ihres Zhr Beruf is, die Verfassung mit der Krone zu verein=-

Wir protestiren daher gegen diesen Widerstand , und verlangen

dringend, daß derselbe zum Besten des Landes aufgegeben werde, daß vielmehr der Krone in Brandenbnrg mit besserem Erfolge , Berlin möglich war, nachkomme.

die Versammlung ihrem Berufe zur Vereinbarung mit

als es kisher in

Naumburg a. S., den 15. November 1848. Der constitutionelle Klub.

Adresse

1) Auszug aus dem Prototoll der Sißung des constitutionellen zu Kettwig, am 11. November 1848: Die Versammlung erklärt einstimmig, daß unser König durch Ernennung des Ministeriums Brandenburg, so wie dur die Ver- legung der National - Versammlung nach der Stadt Brandenburg, den constitutionellen Boden nicht verlassen hat.

Der Vorstand des constitutionellen Vereins zu Kettwig.

2) Hohes Staats-Ministerium!

Die unterzeichneten Einwohner von Sasserath und Müllfort, Kreis Gladbach, erflären hiermit, daß sie mit allen von einem hohen Ministerium ergriffenen Maßregeln zur Unterdrücckung der Anarchie, besonders aber damit einverstanden sind, daß die National-Versamm- lung von Berlin nah Brandenburg verlegt werde.

Sasseraih, den 15. November 1848.

(52 Unterschriften.) November 1848. (62 Unterschriften.)

3) Einem hohen Staats - Ministerium statten wir unseren Dank ab, für die am 10ten d. M. getroffenen Maßregeln, welhe nur da- zu dienen fönnen, dem bisherigen aufrührerischen Treiben in Berlin ein Ziel zu setzen.

Die Dörfer Rehniß und Hasow im solbiner Kreise, November 1848,

4) Mit großer Freude haben wir Unterzeihneten die Procla=- mation unseres Königs vom 11. November d. J. und die darin ent- valtenen Verheißungen begrüßt. Vüt }

Muüllfort, den 15.

Len 17.

vollem Vertrauen sehen wir der Erfüllung dieser Verheißungen entgegen. Den 15, November 1548. Vorstadt Neumarkt bei Jüterbogk. (98 Unterschriften.) Langenlipsdorf und Körbib. (29 Unterschriften.) Nicder-Görsdorf, Rohrbeck und Bardnitib. (29 Unterschriften.) 5) Dei unten 12 None N S Aufruf antworten wir mit Freudigkeit, daß wir zu unserem theuren Könige, der es stets gut mit uns gemeint, und der uns alle verheißenen constitutionellen Freiheiten mit seinem Königlichen Worte verbürgt hat, treulich halten und ihm mit Gut und Blut beistehen wollen gegen alle diejenigen, welche in frevlerishem Ungehorsam sich von Jhm abwenden und Fhn in Seinen landesväterlihen Absichten behindern möchten. Pammin, den 15, November 1848. (§2 Unterschriften.)

erlassenen Königlichen

Ult-LobiB.

(75 Unterschriften.)

6) Auf die Proclamation unseres Königs Friedrich Wilhelm IV. an uns, Sein Volk, Sanéfouci, den 11. November 1848, erklä ren wir:

Wir Bürger aus Wollin bewahren den alten vommersGen Muih und leben ee S nige getreu mit Gut und Blut,

Rollin, den 14, November 1848.

(51 Unterschriften.)

Mit Bezug auf die Proclamation Sr. Majestät des Königs vom 11. November c. fühlen wir Unterzeihnete uns zu der Erklärung gedrungen, daß wir zu denen gehören, die unerschütterlich feststehen in dem alten guten Vertrauen zu Jh m, und daß wir an Jhm hal- ten werden in guten wie in bösen Tagen bis in den Tod.

Möchten doch Alle, die wie wir den Aufbau einer con= \titutionellen Monarchie aufrihtig wollen, und die sih von der eitelen Furcht, als ginge der König damit um , von dem betretenen constitutionellen Wege wieder abzulenken, nicht haben anstecken lassen, gleih uns die No:bwendigkeit erkennen, dies öffentlich auszu- sprechen.

Breslau, den 16. November 1848.

(60 Bürger und Schußverwandte.)

Herford, den 17, November 1848. Die Abgeordneten des hiesigen Kreises zur preußischen National = Versammlung, Landrath von Borries und Oekonom Dallmann, hatten auf heute die sämmtli- hen Wahlmänner des Kreises zu einer Versammlung eingeladen, um denselben die Gründe ihres Verfahrens in Bezug auf die Verlegung der National-Versammlung nah Brandenburg vorzutragen, Von den erschienenen 99 Wahlmännern erflärten sich 90 Wahlmänner unbe- dingt für die Verlegung der National - Versamm!uag und vollzogen sofort eiue Adresse an Se. Majestät den König, worin der Dank für die im Jnteresse der freien und ungestörten Berathung für Aen | dig erkannte Verlegung der National = Versammlung na® egt burg ausgesprochen, und zugleih der Wunsch hinzugefüg! m us daß zur Beruhigung des Landes baldthunlichst ein N Can» Männern gebildet werde, welche das allgemeine Vertrauc des besißen. :

Aus fast sämmtlichen Gemeinden S Adressen, mit zahlreichen Unterschriften bede,

Kreises werden ähnliche e » den nächsten Ta-

en abgehen. s : (Fortseßung folgt.)