1848 / 201 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

; ¡6 in die Zukunft s{haut. terlandsfreund mit der größten, E n ta iedenen Ansichten,

j ierzu wird, je na _An} p Beranlassans rben Beurtheilung unterworfen. Die Bildung

‘nisteriums einerseits und die Vertagung der National=- EAEE S a die Verlegung derselben nah Brandenburg andes erscits hat dem größten Theile der Vertreter des Landes Veranlas= sait egeben, den constitutionellen Boden zu verlassen und sih auf

e D olutionairen zu stellen. Nimmt aber die National-Bersamm- lun für sich das Recht in Anspruch, zu entscheiden, ob die von Ew. Königl. Majestät gew:ß mit Berücksihtigung des wahren Heils des

Vaterlandes gethanen Stritte sich auf constitutionellem oder auf un-

“vstitutionellem Boden b:wegen, so meinen wir wahrlich nicht mit orr vg Recht zu beanspruchen, darüber zu entscheiden, ob unjere BVertreter auch wirkli unsere Ansichten vertreten oder niht, und in dem leßteren Falle unser entschiedcnes Mißfallen darüber zu erfennen zu geben, Im Vertrauen also darauf, daß Ew. Königliche Majestät die in den Märztagen verheißenen Freiheiten ungeshmälert uns vere leihen werden, in Erwägung, daß nur durch völlig entshi: denes Han- deln dem wühlerishen Treiben der radikalen Partei Einhalt gethan und Ruhe und Ordnung wiederhergestellt werden könne; in Erwä- guna, daß Ew. Königliche Majestät durh die Wahl des Ministeriums und dur die Vertagung und Verlegung der National-V-rsammlung ein jedem constitutionellen Monarchen zustehendes Recht ausgeübt haben, halten wir a!s Markaner, die ibre treue Anhänglichkeit an das Haus Hohenzollern nicht nur durch Worte, sondern au durch Thaten {on öfter an den Tag gelegt haben, es für unsere Pflicht, mit aller Eprfurcht die Erklärung an den Königlichen Thron nieder- ulegen : a: daß Ew. Königl. Majestät in neuester Zeit den deutlichsten Beweis von der väterlichen Sorgfalt für das Vaterland kundgegeben haben. ; Ew. Königlichen Majestät

in treuester Liebe ergebenen Bewohner von

Breckerfeld, den 15. November 1848.

(4152 Unterschriften.)

Lahde, im Amte Windheim, Kreis Minden, "0 den 16. November 1848,

Allerdurhlauchtigster, Allergnädigster König und Herr! i A Mögen Ew. Königliche Majestät in diesen wenigen Zeilen von den Unterzeichneten die unwandelbare Anhänglichkeit an unseren König und unser Königshaus und die Versicherung annehmen, daß wir 1n den jüngsten Schritten und namentlich in der Verlegung der National- Versammlung nach Brandenburg eine nur für uns zu endlicher Ruhe und unserer Zufriedenstellung führende Maßregel erblicken und die- selbe in jeder Beziehung dankbar anerkennen, auch um Beharrung bei dieser Maßregel bitten. : | Gestatten Ew. Königliche Majestät nohmals die Versicherung unserer tiefsten Unterthän:gfeit, mit welcher wir verbleiben Ew. Königl. Majestät : allerunterthänigste Diener, Die sämmtlichen Wahlmänner und Vorsteher des Amtes Windheim.

Majestät!

Mit großer Freude und bober Befriedigung haben die unter- zeichneten Wewobuer der Stadt Bielefeld den von Allerhöchsiden:n- selben gefaßten Beschluß wegen Verlegung der National - Versamm- lung von Berlin nah Brandenburg entgegen genommen. Schon

lange hat der geselose Zustand der Hauptstadt , in Folge dessen die

Berathungen der von uns frei gewählten Volksvertreter unter dem verderblichen Einfluß einer irregeleiteten und fanatisirten Masse standen, uns und Tauserde im Ravensberger Lande mit tiefem Schmerz und gerechtem Unwillen erfüllt. :

Ew. Majestät fühlen wir uns daher zu dem ehrfurtsvollsten Danke um so mehr verpflichtet, als wir das unerschütterliche Vertrauen hegen, Ew. Majestät werden das gegebene und aufs neue verbürgte Königlihe Wort, die im Mätz dieses Jahres uns verheißenen Frei- heiten auf keine Weise verkümmern, sondern vielmehr auf constitutio- nellem Wege die wahre Freiheit und durch sie des preußischen und deutshen Vaterlandes Glü und Größe befördern zu wollen, treu und unverrüdckt erfüllen,

Jn tiefster Ehrfurcht Ew. Majestät getreueste Bürger. (232 Unterschriften.) Bielefeld, am 15, November 1848,

Kronenberg bei Elberfeld, den 14, November 1848. Allergnädis ster König und Herr! i Die allerunterthänigst unterzeineten Bürger der Gemeinde Kronenberg halten den Augenblick für gekommen, wo das ganze Land die Verpflichtung hat, Ew. Majestät seine Gesinnung aufrichtig dar» zulegen. : es is bei uns und, so viel wir wahrnehmen, im Bergischen allgemein mit großer Freude vernommen worden, daß Ew. Majestät in der Wahl Jyrer Minister Jhr constitutionelles Recht festgehalten und keinen unconstitutionellen Vorstellungen Gehör gegeben haben. Jusofern das neuernaunte Ministerium der Erwartung entspricht, mit kräftiger Hand die Achtung vor dem Gesehe herzustellen, ohne die von Ew. Majestät huldreichst gewährten Freiheiten zu verfüm- mern, sind wir Ew. Majestät für die getroffene Wahl von Herzen danfbar. Wir verbleiben Ew, Majestät allerunterthänigste Bürger der Gemeinde Kronenberg. (510 Unterschriften.)

Majestät !

Durch die von Ew, Majestät angeordnete Verlegung des Siyes der zur Vereinbarung der Verfassung berufen-n National-Versamm- lung von Berlin nah Brandenburg ist leider ein dem Vaterlande unheildrohender Konflikt der Majorität der Bolfsvertreter mit Ew, Majestät Regierung eingetreten. Unter diesen Umständen isst es Pflicht eines jeden Staatebürgers, si frei und ofen über die von Ew. Majestät getroffene Maßregel auszusprechen,

Wir, die unterthänigst unterzeichneten Bürger von Limburg und Elsei erklären daher hierdurch, daß wir bei der unbezweifelten Un freiheit der Berathungen unserer Vertreter in Berlin, die oon Ew. Majestät veranlaßte Verlegung des Sipes der National-Versammlung vollfommen gerechtfertigt finden. Wir vermögen darin keinen Ein- griff in die von Ew. Majestät dem Volke zugesicherten Freiheiten zu erfennen und hegen die feste Zuversicht, daß Ew, Majestät nicht ge= willt sind, die dem Volke gemachten Verheißungen in irgend einer Art zu verkümmern,

Ju tiefster Ehrfurcht verharren

Ew. Majestät treue Unterthanen (83 Unterschriften, ) Limburg und Elsei, den 15. November 1848,

l1bUys

Hohes Staats-Ministerium ! |

Die unterzeichneten Mitglieder des hiesigen Bürger-Vereins und sonstige Einwohner der Stadt Schwelm erklären hierdurch , daß sie die Verlegung der National-Versammlung von Berlin nah Branden- burg entschieden billigen. Sie erkennen in dieser von vielen Seiten schon längst ersehnten, durh den Drang der Umstände geretfertigten E eine Bürgschaft für die Wicderherstellung gesehliher Zu- tände.

Mit unershütterliher Anhänglichkeit und ehrerbietigstem Danke baben die Unterzeichneten die Königliche Botschaft vom 8ten d. M., so wie die Königliche Proclamation vom 1lten d, M., freudig be- grüßt, indem die von des Königs Majestät verheißenen geseßlichen Freiheiten dadurch aufs neue gewährleistet und begründete Hoffnungen auf die Segnungen einer künftigen constitutionellen Regierung in den Herzen treugesinnter Preußen angeregt werden.

Gott erhalte unseren theuren, {wer geprüften König!!!

Schwelm (Kreis Hagen), den 15. November 1848.

(234 Unterschristen.)

Allerdurhlau(htiaster, Großmäthtigster König, Allergnädigster König und Herr! n Ew. Majesiät haben durch Einseßung des Ministeriums, Bran- denburg und dessen Anordnungen der Strenge, wie dur die Ver- legung der National - Versammlung nah der Stadt Brandenburg, hervorgerufen dur die wiederholten Angriffe auf Mitglieder dersel ben, Allerhöchst/hren Willen verkündet, daß Ordnung und Gesch wie- derkehren soll in unser dur Wühlereien zerrissenes Vaterland. Daß Ew. Majestät dies gelingen wird, hoffen wir zuversichtlich, zumal wenn Allerböchstsie die Hand, tie zur Versöhnung geboten wird, nicht ganz zurücckweisen. Eben so haben wir das Königliche Wort, daß Allerhöchstdieselben die uns verliehenen Freiheiten, auch selbst nach einem Siege, uns unverkürzt erhalten werden. / Jn diesem Vertrauen wiederholen wir unseren Schwur, mit Gut und Blut zu Ew. Majestät zu halten, und als brave Preußen, würdig unserer Väter, nöthigenfalls um Allerhöchstihren constituti0- nellen Thron eine Mauer mit unseren L-ibera zu bauen. Wir er- sterben als Ew. Majestät allergetreueste Unterthanen, Amt und Kolonie Fehrbellin und Dorf Feldberg. (54 Unterschriften.)

An ein hohes Staats-Ministerium! : Nach den seit Monaten zur allgemeinen Kenntniß des Landes gekommeuen Thatsachen eines Terroriemus, welcher die Freiheit der Berathungen und Abstimmungen unserer zur Vereinbarung einer Ver- fassung nah Berlin berufenen Volksvertreter gefährdete, halten wir die von einem hohen Staats-Ministerium getroffene Moßregel einer Verlegung der National-Versammlung und der zu dem Ende nöthi- gen Vertagung nicht nur für gerechtfertigt, sondern auch zur gedeih- lihen Entwickelung und Befestigung der Volksfreiheit sür nothwendig, und fühlen uns deshalb gedrungen, einem hohen Staats-Ministerium dafür unsere dankbare Anerkennung hierdurch öffentlich auszusprechen. Brandenburg, den 11. November 1848. (228 Unterschriften.)

Hohes Staats-Ministerium!

Mit gerechter Entrüstung haben wir seit geraumer Zeit vernom- men, wie ein großer Theil der National - Versammlung, welche dazu berufen ist, in Gottesfurcht, in einträchtiger Licbe zum Vaterlande und in gewissenhafter Sorgfalt für das unzertrennliche Wohl des Königs und feines Volkes das Wohl des Landes zu berathen, ihre Stellung ganz verkannt hat und, anstatt ihre Aufgabe zu lösen, si darin gefallen hat, durch hämishe und zum Theil läppishe Jnter= pellationen die Zeit hinzubringen und das Mark des Landes zu ver- geuden, und anstatt Drdnung herbeizuführen, nur Zwietracht ausge- streuet bat. Mit hoher Freude aber hat es uns erfüllt, daß ein hohes Staats - Ministerium diesem wühlerishen Treiben mit fester Energie entgegengetreten if; wir sprehen dafür unseren innigen Dank aus, wir vertrauen zuversichtlich, daß ein hohes Staats - Ministerium auf dem betretenen Wege fest beharren werde, und sehen so einer besseren Zukunft vertrauensvoll entgegen. Wir \ind einfache Land- leute Pommerns, halten fest an Köuig und Vaterland und weihen Gut und Blut für dieselben, Jn unserer Treue lassen wir uns nicht wankend machen; Mancher unter uns hat für König und Vaterland gekämpft und geblutet, und wir Alle sind bereit, dem Rufe des Kü=- nigs zu folgen. E H

Es drängt uns, Einem hohen Staats - Ministerium diese Ge- fühle und Ents(ließungen kund zu thun, um so mehr, da man sich niht \{heut, durch Jusinuationen die alte Treue zu erschüttern.

Bir vertrauen unserem Könige und dem von demselben berufe- nen Mixisterium, unser Wahlspruch is und bleibt: „Mit Gott, für König und Vaterland. ““

Günteréberg bei Zachan im saaßiger Kreise, den 16, Novem-

ber 1848, H (52 Unterschriften.)

Hohes Ministerium! i Wir haben unseres Königs Proclamation und Eure Namen darunter gelesen und antworten : Wir stehen noch fest in dem alten

guten Vertrauen zum Könige und Seinem Hause. Wir werden nicht wanken ! : Kyriß und Umgegend, den 19. November 1848. (274 Unterschriften.)

Oppeln, den 11. November 1848,

An

das Königliche hohe Staats- Ministerium zu Berlin, : E Da die Allerhöchste Botschaft vom 8, November d. J. über die Vertagung und Verlegung der zur Vereinbarung der Verfassung zu- \ammenberufenen National - Versammlung von Berlin nah Branden- burg vielfach als ein Gewaltstreih versrieen, als ein Anfang der Reaction mißdeutet und als ein Schild zur Beschönigung yerbreche- rischen Aufruhrs vorgehalten wird, o ist es heilige Pflicht, daß si auch die gegentheiligen Ansichten 1m Lande frei und offen fundgeben. Der unterzeichnete Verein erklärt daher, daß er diesen Schritt der Krone für einen eben so geseblich zulässigen , als durh die Um-

stände geretfertigten erachtet.

Geseblich zulässig erscheint derselbe, weil E 1) die Krone sich des aus dem constitutionellen Prinzipe folgen- den, in allen constitutionellen Verfassungen der Welt aner-

fannten Rechtes der Vertagung und Verlegung einer National- |

Versammlung nirgends entäuß-rt hat, und insbesondere

2) das über die zur Vereinbarung der Verfassung einberufene National-Versammlung erlassene Wahlgeseß vom 8, April d. J. Berlin nicht als Siß derselben bestimmt, folgli ÿ die Deputirten von ihren Wählern kein auf Berlin si beschränkendes, sondern ein allgemeines, auf Vereinbarung der Verfassung mit der Krone lautendes Mandat erhalten haben. Gerechtfertigt wird jener Schritt aber ferner dur die zum tie-

fen Schmerze des Landos unleugbare Thatsache, daß die nach jedem

Völkerrehte heiligen und unverlebßlihen Personen der Deputirten durch verbrecherishe, auf die Republik hinzielende Demonstrationen einge- \{hüctert, von auarchishem Pöbel bedroht und gemißhandelt, mithin in ihrer unerläßlihen persönlihen Freiheit und geistigen Unablhängig= feit beeinträhtigt worden sind, -

Wer die traurigen Folgen der auf solche Weise bisher erstrebten Verzögerung des so dringenden Verfassungswerkes seither beobachtet hat, wer ein Auge und Ge ühl für die tiefen Wunden der in allen Schichten zerrütteten menschlichen Gesellschaft besigt, wer ein treues Herz für die wahre Wohlfahrt seines Vaterlandes in starker Manns= brust {lagen fühlt, der muß der Krone und dem Staatsministerium für diese würdigen Ernst zur Sache befkundende Maßnahme hoÿen Dank zollen. t 14 :

Indem der unterzeichnete Verein dies hiermit aus innerster Ueber= zeugung thut, erklärt er ferner alle nah Verlesung der Königlichen Botschaft vom Sten d. M. in der Sipung vom Iten einjeitig gefaß- ten Beschlüsse ter National-Versammlung für geseßwidrig und unver= bindlich, spriht aber endl:ch auch zugleih die zuverlässige Hoffnung aus, daß ein hohes Staats - Ministerium dur einen hehren Geist der Milde und Versöhnung allen befürchteten {limmen Folgen die- ser unvermeidlihen Spaltung vorbeugen, die dem Volke im März d. J. gegebenen Königlichen Verheißungen mit unershrockenem Willen baldigst verwirklihen und so dur Thaten die unermüdlichen Be- \huldigungen und Schreckbilder reactionairer Tendenzen vernichten wird.

Der constitutionell-monarhische Zweig-Verein

zu Oppeln,

An ein hohes Staats - Ministerium in Berlin. Kronenberg bei Elberfeld, den 14. November 1848.

Nachdem eine geraume Zeit hindurch zum Erstaunen des Lan des die Virtreter desselben in der Haupt - und Residenzstadt Berlin tem Spott und den Mißhandlungen, ja, wir können wohl sagen, der Tyrannei eines aufgereizten Pöbels preisgegeben waren, wodur ihren bisherigen Beschlüssen für immer der Stempel der Unsreiheit aufgedrüdt it, is es den gehorsamst unterzeichneten Bürgern der Gemeinde Kronenberg eine große Berußigung, daß endlich die Regte- rung Sr. Majestät Maßregeln tri, um die Freiheit der Berathun gen, von denen die Zukunft des Landes abhängt , zu schüßen. ; Wir verbergen uns nicht, daß die Verlegung de1 National-Ver= sammlung, zumal gegen ihren Willen, gleichfalls den Schein gégen ih hat, als ob die Freiheit derselben von oben verleßt sei; bei den bestehenden Verhältnissen müssen wir aber auh diesen Aft der Re- gierung Sr, Majestät fär einen Aft der Nothwendigkeit und der Gerechtigkeit gegen das Land erklären, und zwar aus folgenden Giünden:

4) Die Bürgerwehr der Stadt Berlin hat sich, selbst wo sie willig erschienen, als zu s{chwach gegen die fanatisirten Haufen er- wiesen.

2) De Dirairvdir der Stadt Berlin hat bei verschiedenen Ge legenheiten ihren Schuß von den Beschlüssen der hohen Na- tional-Versammlung abhängig gemacht und sich dadurch für cine bestimmte Partei erklärt, und sogar gegen einzelne Mit- glieder der hohen Versammlung, deren Anjichten ihr nicht zu= sagten, feindselig gehandelt.

3) Die Bürgerwehr, im Verein mit der hohen Versammlung, haben troßdem die Unterstüßung durch das Militair fortwäh- rend abgelehnt. i: : Wir würden bei diesem auffallenden Benehmen der hohen Na-

tional-Versammiung den Muth und die Gcduld derselben aufrichtig bewundern, wenn dieselbe ihre persönlichen Interessen unter jo un- günstigen Verhältnissen berathen wollte; da aber die Zukunft des Landes von ihren Beschlüssen abhängig ist, so erscheint uns die Ver= sammlung im höchsten Grade tadelnswerth und verblendet, und der Beschluß der Regierung, die Versammlung von Berlin zu verlegeu, als vollkommen gerechtfertigt. Eines hohen Staats-Ministeriums - S gehorsamste Bürger der Gemeinde Kronenberg. (510 Unterschristen.)

Boppard, den 14, November 1848. Ergebenheits-Adresse.

Das hohe Ministerium hat gethan, was cs nah Recht und Pflicht gegen den seiner Verwaltung anvertrauten Staat und seinen König niht unterlassen durfte. Es hak durch die Verlegung der National - Versammlung nah Brandenburg die Berathungen dersel- ben den unmittelbaren Einflüssen einer dur eine Fraction derselben gestützten revolutionirt en Masse entzogen. Alle, die wirklich ein volles Maß politischer Freiheit unter einer ungeschwächten Monarchie begehren, begrüßen diese That als das erste Zeugniß wiedergewon=- nener Kraft der von Gott geseßten Landes : Regierung mit Freuden und Hoffnungen,

Sie bitten das hohe Ministerium inständigst, :

es möge sich durh nichts zur Zurücknahme dieser Bestim- mung bewegen lassen, : da eine solche in der obwaltenden Lage nah Menschen Gedanken der Todesstoß der Monarchie sein würde. ir verharren in Gehorsam. Eines hohen Ministeriums unterthänigster Zweigverein für König und Vaterland. An das Königliche hohe Staats-Ministerium zu Berlin,

Hohes Staats - Ministerium! /

Gestern Abend wurde hier eine allgemeine Volks - Versammlung durch die hiesigen Gewerke veranstaltet, um die wichtigen politischen Tages-Ereignisse zu besprehen. An derselben nahmen sämmtliche Gewerke, die meisten übrigen Einwohner, so wie alle Mitglieder des Magistrats und die meisten der Stadtverordneten-Versammlung Theil, Es befundete sich demnach in dieser Versammlung der wahre Sinn der hiesigen Einwohnerschaft uud sprach sih in einer Adresse an Ein hohes Ministerium für das unbedingte Vertrauen 1 die von Sr. Majestät dem Könige am 9, d. Mts. angeordneten Maßregeln zur

| Sicherung der freien Berathungen und Beschlüsse der National-Ver-

sammlung es für die unbedingte Anerkennung deren Nothwendigkeit 1d Oeseßlichkeit aus. E; n e oliin hier niht noch einmal den {hon in jener Adresse geschilderten Enthusiasmus für die gute und gerechte Sache schildern, sondern nur, wie wir es in dieser ernsten Zeit für unsere heiligste fliht halten , mit unseren geringen Kräften dahin wirken , Einem hohen Staats-Ministerium zu beweisen, daß so wie gewiß überall in unserem theuren Vaterlande nicht blos wir , sondern auch der größte Theil der Einwohner, die treuesten Gesinnungen für unseren König und Herrn hegen is dieselben stets bewahren, auch erforder ¡ichenfalls bethätigen werden. erat ben 15. November 1848. Der Magistrat. Die Stadtverordneten,

An Ein Königliches Hohes Staats-Ministerium zu Berlin. B

Wir, die Vorsteher, Gemeindeverordnete und Wahlmänner der Stadt Oldendorf, der Gemeinden Offelten, Engeréhausen, Harling- hausen, Gettmold uad Shröttinghausen können es nit lassen, Na- mens unserer Gemeinden vereinigt die Freude a dne G die es uns gewährt hat, daß die lange erwartete und erschnte Maßregel, die National-Versammlung aus den Banden des Terrorismus und der Schreckensherrsaft zu befreien, endlih von der Regierung Sr, Majestät do ergriffen is, und daß in Folge davon die Sibung der National-Versammlung von Berlin wegyverlegt ist, Eben so unzwei- felhaft gewiß steht die Krone im vollen Rechte zu der Vertagung der National-Versammlung, welhe dur diese zur Rettung des Vater- landes ergriffene Anordnung unumg nglich geworden,

Igir beklagen mit Schmerz und Unwillen, daß die Bürgerwehr Berlins sich zu einem so geseßwidrigeu Verhalten hat hinreißen las- sen, und in der Hauptstadt ein solch ungeseßliher Zustand um si gegriffen, daß die Auflösung der Bürgerwehr und der Belagerungs=- zustand Berlins nothwendig geboten, um Recht und Ordnung im Lande wieder herzustellen, Dem treuen Wort des Königs trauen wir, das Recht zu hüten, und die verliehenen Freiheiten zu sichern.

Mit uns theilt, deß? sind wir gewiß, diese unsere Gesiunung die Bevölkerung der Provinz Westfalen durchaus im Großen und Ganzenz und wir Alle halten und stehen zu unserem Könige und Al- lerhöchstdessen Anorduungen mit Leib und Leben in guteu und bösen Tagen.

Oldendorf, den 16. November 1848.

Sämmtliche Vorsteher , Gemeindeverordnete und Wahlmänner der Stadt Oldendorf, der Gemeinden Offelten, Harlinghauseu, Gettmold, Schröttinghausen, Engershausen.

Gevelsberg, deu 14, November 1848. An Ein hohes Staats-Ministerium zu Berlin.

Die uns zugekommenen Nachrichten über die Spaltungen unter den Volfsvertretern in Betreff der Königlichen Botschaft wegen Ver- legung der National-Versammlung nah Brandenburg haben uns mit tiefem Schmerze crfüllt, indem wir in dem Wideristreben gegen diese Verordnung sowohl das unantajtbare Ret der Krone gekränkt fin- den, als auch die so lange und heiß ersehnte Vereinbarung der con-

(Kreis Hagen.)

stitutionellen Verfassung dadurch leider aufs neue sehr aufgehalten wird, : Dem Terrorismus der wühlerishen Partei, wodurch die Freiheit in der Berathung und die persönlihe Sicherheit unserer Landesver- treter bedroht wurde, haben wir längst ein Ende gewünscht und hoff- ten, die vereinigte National - Versammlung selbst würde energische Maßregeln ergreifen, um dem Unwesen ein Ziel zu seßen, Da aber dies leider nit geschehen ist, so vermögen wir nur in ter Verlegung der National-Versammlung das geeignete Mittel zu erfennen, um die Freiheit und Selbstständigfkeit der Landesövertreter angemessen zu be- \{chüßen, wobei wir das Vertrauen hegen, daß den bereits gewährten und verheißenen Freiheiten des Volks in keinerlei Weise Eintrag ge=- schehen wird. i Wir fühlen uns gedrungen, diese unsere Aussassung des Sah- verhältnisses einem hohen Staats - Ministerium ehrerbietigst zu be- zeugen, Bewohner der Gemeinde Gevelsberg. (208 Unterschriften.)

Die von dem Minister-Präsidenten, Grafen Brandenburg, der National-Versammlung in der Sißung vom Iten d. M. mitgetheilte Botschaft Sr. Majestät des Königs hat die Vertagung der Ver- sammlung und deren Verlegung nah Brandenburg ausgesprochen.

Es fonnte nah unserem Dafürhalten danach niht mehr von einer Fortseßung der Verhandlungen in Berlin die Rede sein, weil nah dem Gese vom 8. April c. der Ort der Versammlung nicht ausdrücklich bezeichnet ist und es daher noh in der Macht des Ge- bers jenes Geseßes liegt, diesen aus Gründen der Zweckmäßigfkeit anderweit zu bestimmen, eines Geseßes, worauf überhaupt die Exi= stenz der gesammten Versammlung beruht, und worauf die wider- \prehenden Deputirten |ch selbst berufen. Wer wollte aber nicht für die erste Bedingniß einer zur Vereinbarung der Verfassung mit der Krone berufenen Versammlung halten, daß sle vor Allem frei sein müsse von jedem äußeren oder gar gewaltthätigen Einflusse. Unter solchen, die freie Berathung störenden Eindrücken hat die National- Versammlung fast während der ganzen Zeit ihres Zusammenseins gestanden, Wir rufen deshalb nur ins Gedächtniß die dem Depu- tirten Sydow und anderen Deputirten, so wie dem Minister Arnim, widerfahrenen Beleidigungen die Ereignisse des 7. Septembers des 31. Oktobers. Vielfach is die Unsicherheit der Vertrauensmänner der Nation in der Kammer zur Sprache gebracht und die Thatsachen anerkannt wordenz denno ist die Majorität niht Willens gewesen, von dem Gouvernement den ganz nothwendigen Schutz zu verlangen, Es blieb also im wahren Juteresse des Landes der Krone nmcchts übrig, als dem Volke auh gegen den Willen der Kammer die Ga- rantie sür eine freie Berathung seiner Vertreter nameutlih bei den Geseßen zu vershaffen, welde gerade seine Freiheit begründen sollen. Die Verlegung der Versammlung und deren daraus nothwendig fol- gende Vertagung war, wie wir hiermit nah unserer reiflich überleg- ten Ansicht aussprechen , nicht blos ein Recht, sondern sogar eine heilige Verpflichtung der Krone gegen das gesammte Volk.

Wir fühlen uns um so mehr diese unsere Neberzeugung auszu- sprechen veranlaßt, da die \sich dieser Maßregel widerseßenden Depu- tirten auf die Stimme des Landes provozirt haben.

Wir hoffen, daß alle uns Gleichgesinnten mit der öffentlichen Darlegung ihrer Ueberzeugung nicht zurückhalten werden,

Preußisch Stargart, am 14. November 1848.

Ucrwähler und Wahlmänner aus dem stargarter Kreise. (Folgen die Unterschriften.)

Erklärung des Vereins für constitutionelles König- thum in Cöslin,

Jm Hinblicke auf die, von einem Theile der berliner Bevölke-

rung seit Monaten in immer steigendem Maße gegen einzelne Ab-

geordnete wie gegen die Gesammtheit der National -Versammlung

geübten Gewaltthätigkeiten und Einschüchterungs - Versuche; in der

Ueberzeugung, daß unter den bisher obwaltenden Umständen die

Freiheit der Berathung und Beschlußfassung in Berlin nicht gewahrt

werden konnte fühlt der unterzeihnete Verein st|ch gedrungen, zu erflären :

daß er in der von der Krone im Einklange mit constitutio-

nellen Grundsäßen verfügten einstweiligen Verlegung des

Siges der National - Versammlung , wie in der Heranzie-

hung der Trupyen nah Berlin keinen Eingriff in die

Rechte des Volkes, sondern eine durch die Umstände

gebotene, den Geseßen entsprechende, von vielen

treugesinnten Bürgern seit langer Zeit sehnlih gewünschte

Maßregel zum Heil des Vaterlandes, zum Schuye der

Interessen des Volks, erblickt, und keine Hemmung, vielmehr

e)

eine wohlthätige Förderung und Sicerstellun M ai see davon erwartet. 5 Herstellung der Verfas ndem der Verein hiernach mit aufrihtiger Zusti j Handlungsweise derjenigen Abgeordneten begrüßt, ns des forderung der Krone Folge geleistet haben, bleibt ihm uur der Wunsch daß das Pflichtgefühl und der sittlihe Muth dieser Männer sich Bielen mittheilen und so die feste Stüße werden möge für unser E e Stürme der Anarchie zu lange {on ershüttertes Va- erland. Cöslin, den 13, November 1848. Der Verein für constitutionelles Köniathum.

Hohe National-Versammlung

Mit höchster Entrüstung haben wir vernommen, wie das Ministerium Brandenburg gegen die von der Nation gewählten Vertreter verfahren und die Absicht nur zu dentlih kund gegeben hat, die Befestigung der errunge- nen und uns zugesicherten Freiheiten zu hindern, Wir sind aber nicht nur ganz einverstanden mit den von der hohen National-Versammlung gefaßten Beschlüssen, daß der Krone das Recht nichi zustehe, die National-Versamm- lung ohne deren Willen zu vertagen, zu verlegen oder aufzulösen, daß sie diejenigen Beamten, welche der Krone zur Erlassung der Botschaft wegen der Verlegung und Vertagung gerathen, nicht für fähig, erachtet der Regierung des Landes vorzustehen, und s{werer Pflichiverleßzung gegen die Krone, gegen das Land und gegen die Versammlung \ih shuldig gemacht haben, sondern wir werden auch, wenn die hohe National-Versammlung un- serer bedarf, wie ein Mann auf- und bereit stehen, mit allen unseren Kräften a Sn und Blut dieselbe zu schüßen und ihren Beschlüssen Geltung zu ver-

hafen. Henningsdorf, den 12. November 1848, Die Urwähler zu Henningsdorf, Kreis Osthavelland, Provinz Brandenburg,

An eine hohe National-Versammlung zu Berlin. Die unterzeichneten Urwähler von Henningsdorf , Hohenshöp- ping, Meisnershoff, Pinnow und Nieder-Neuendorf, weisen die vor-

| stehende, ihnen von dem Abgeordneten Herrn Reinife aus Spandau | zugesandte, an die National-Versammlung zu rihtende Adresse ihrem

Inhalte nah auf das Allerent\shiedenste zurück, Vielmehr er- feanen sie die Beschlüsse der Krone und des hohen Staats-Ministe- riums als heilbringend an, und können nur sole Ansprachen, wie sie

| uns von dem 2c. Reinike zugegangen, als zur Anarchie und Republik

führend betrachten. Henuingsdorf, den 16, November 1848, (148 Unterschriften.)

Wir unterzeichneten Urwähler erklären biermit, daß wir den Widerstand unseres Abgeordneten in der National-Versammlung und der Majorität derselben gegen den Erlaß Sr. Majestät vom 11ten d. M. durchaus mißbilligen. Jn dem Geseß vom 8. April c. fehlt jede Bestimmung über den Ort, an dem sich die durh jenes Geschß berufene Versammlung einzufinden habe, somit is der Krone die Wahl desselben, Zeiten und Umständen gemäß, völlig ofen gelassen; von dieser Wahlsreiheit jeßt Gebrauch zu machen, war aber Pflicht der Krone, wenn sie niht zugeben wollte, daß der gemäßigte Theil der National - Versammlung von einer anarchischen Partei , wie dies na- menilich am 31. Oktober c. geschehen is, länger noh terrosirt werde, und wenn sie ähnliche Frevel, wie die zu Frankfurt a. M. geschehe- nen, verhüten wollte. Daher erkennen wir in der Verlegung der Versammlung nach Brandenburg nur eine Maßregel seitens der Krone zur Erhaltung der wahren Freiheit, in der Renitenz aber eines

| Theils der Abgeordneten nichts weiter, als das Wiederauflcben des

alten despot:shen büreaukratishen Geistes, der, auf vorgebliche recht- mäßige Formen sich steifend, darüber das Volkswohl vernachlässigte. Die männliche und entschlossene Haltung des Ministeriums Branden- nt ist uns sichere Bürg|chaft dafür , daß endlich dem Lande die wirkliche constitutionelle Freiheit gewährt und dem sinnlosen, mit der Freiheit auch den Wohlstand untergrabenden Treiben einer gewissen Partei ein Ziel geseßt werde. Bredow (Osthavelland), den 16. November 1848, (82 Unterschriften.)

Die unterzeichneten Urwähler der Gemeinde Altenhausen, Krei=- ses Neuhaldensleben, erklären : daß sie in Verlegung der National - Versammlung na Brandenburg keine Verleßung der Rechte der Nation er- blicken, sondern daß sie die Verlegung als von den Umstän= den geboten ansehen. Altenhausen, ten 17. November 1848. (48 Untersristen.)

Mit dem tiefsten Bedauern haben wir vernehmen müssen, wie gerade bei den wichtigsten Verhandlungen die National-Versammlung und die Personen der Abgeordneten durch Drohungen und gefährliche Mißhandlungen von aufgeregten Volkömassen in Berlin terrorisirt A sind, so daß eine freie Berathung dadurch unmöglich gemacht wurde.

Die von vielen Abgeordneten desfalls mehrfach beantragten Schußmaßregeln konnten in Folge des erwähnten Terrorismus nicht die Majorität der Versammlung erlangen, und dadurh wurde es möglich, daß am 31, Oktober d. J. von den aufgeregten Volkômas= sen die Versammlung in Belagerungszustand geseßt und viele Mít- glieder derselben persönlih insultirt und lebensgefähßrlih bedroht wurden.

Jun diesen Mißhandlungen erkennen wir die höchste Gefährdung unserer Volksrehte. Unter diesen Umständen halten wir die von Sr. Majestät dem Könige und dem verantwortlihen Ministerium zum Schuße der freien Berathung getroffenen Maßregeln, namentli die Verlegung der Versammlung nah Brandenburg, für vollklommen gerechtfertigt, und erkennen darin nit im entferntesten eine Ver= leßung der dem Volke zustehenden Freiheiten.

Mögen die Abgeordneten, des ihnen vom Volke gewordenen Auf

trags eingedenk, die Vereinbarung der Verfassung mit der Krone unverrückt im“ Auge behalten. ___Sveuw dem constitutionellen System, aber auch eben fo treu dem Könige, vertrauen wir fest seinem wiederholt gegebenen Königlichen Worte.

Berlinchen, den 14. November 1848.

Der Magistrat. Die Stadtoerordneten.

: Die unterzeihneten Wähler des s{chubiner Kreiscs halten es für ihre Pflicht, über den Konflikt, in welhen ein Theil der National- Versammlung mit der Regierung des Königs gerathen ist, ihre An- sicht nachstehend auszusprechen.

__ Wir halten die Regierung des Königs vollkommen berechtigt, die National - Versammlung nah Brandenburg zu verlegen und, die Mitglieder der National-Versammlung sür verpflichtet, dem Rufe der Regierung zu folgen. Denn dieser Akt is eine bleße Administrativ- Maßregel, der sich die konstituirende Kammer gleih jedem anderen Staatsbürger zu unterwerfen hat. Diese Verlegung verleßt keine Rechte des Volkes, dem es ganz gleih ist, ob die Verfassung in Berlin oder Brandenburg berathen wird, und die Bevollmächtigten

des Volkes sollen keine andere Rechte und Jnt / des Volkes, ch Interessen haben, als die

Wir halten diese Verlegung für sahgemäß und nöthig, a, wir haben sie {hon seit Monaten gewünscht, T der bis jeßt burt Ter- rorismus in der Versammlung herrshenden Faction diese unge eplihe Herrschaft zu entziehen und die Freiheit der Stimmgebung. für alle Deputirten herzustellen.

Es is nit blos inconstitutionell, sondern pflihtwidrig, daß die Deputirten-Kammer gegen ein Ministerium protestirt, bevor dasselbe sich noch als solhes gezeigt und seine Ansichten durch Wort oder That bekundet hat, Die Deputirten-Kammer hat bis jeßt dem Lande nicht bekannt gemaht, aus welchen Gründen dieses Ministerium vor seinem Erscheinen als ein reactionaires bezeihnet worden ist, und nah allen Präcedcuzien kann uns nicht zugemuthet werden, eine solche Erklärung ohne Gründe für rihtig anzunehmen.

_Die Fortseßung der Sibungen nah dem dur Königliche Bot- schaft erfolgten Schluß derselben ist ungeseplih, daß Herumziehen der verbliebenen Deputirten in Prozession durch die Straßen is eine un- würdige Komödie, und dieje sind dem Lande verantwortlich für die durch dieses Verfahren gestiftete Aufregung und die daraus vielleicht entstehenden Nachtheile. Jhre Beschlüsse, das Ministerium wegen Hochverrath in Anklagestand zu seben, und diejenigen Deputirten, welche der Königlichen Botsä/ «t gefolgt sind, für Vaterlands - Ver- räther zu erklären, fallen auf die Beshließendeu selbst zurück, da ihr Verfahren ein ungeseßlihes und ungerehtfertigtes ist.

Es is dieser Konflikt glei allen früherea, welhe die vershie- denen Ministerien zum Abtreten zwangen, dur die radikale Partei in der Kammer veranlaßt; durch die Partei, welche gegen jede Re- gierung aus Prinzip als Feind auftritt, für alle Aufrührer ein zärt=-

| lihes Mitgefühl hat und allem Anschein nah ein heimiiches Verlan-

gen trägt, das ehrwürdige Königshaus * reußen zu slürzen und aus den Trümmern ein Präjidentschasts-Hotel für ch zu erbauen. Daß sich ein großer Theil derjenigen Deputirten, die ihren

| Grundsäßen nah zu der oben bezeichneten Partei niht gehören, zu

der ungeseblichen Fortsezung der Sißungen hat verleiten lassen, is sehr zu beklagen, aber leiht zu erflären. Durch die von der radika= len Partei erregte Exaltation, dur ihr Geschrei: „das Vaterland in Gefahr, die Reaction bricht herein“, haben sie sih im ersten Au- genblick überrumpeln und hinreißen lassen und s{ämen sich jeßt, den 1 IELON Ueberlegung vielleicht längst gemißbilligten Schritt zurüdck- zuthun.

Wir aber rufen denselben zu: Seid eingedenk Eurer Pflicht ! Scheut Euch nicht, einen übereilten Schritt zurückzutbun, denn Jhr gewinut dadur in der Achtung dec Gutgesinnten, Folgt dem Ruf unseres Königs, der es redlih meint mit seinem Volke, und verlaßt einen Weg, der nimmermehr schneller zum vorgesteckten Ziele führt, sondern immer weiter davon entfernt,

Schubin, den 14. November 1848,

(Folgen die Unterschriften.)

Dem unterm 11, November d. J. erlassenen Königlichen Auf- rufe antworten wir mit Freudigkeit: daß wir zu unserem theuren Könige, der es stets gut mit uns gemeint und der uns alle verheißenen constitutionellen Freiheiten mit seinem Königlihen Worte verbürgt : hat, treulih halten und ihm mit Gut und Blut beistehen wollen gegen alle diejenigen, welche in frevlerishem Ungehorsam sich von Jhm abwenden und Jhn in Seinen landesväter- lien Absichten behindern möchten. Neuhof, den 16. November 1848. (31 Unterschriften.) Callies, den 17, November 1848, 29 Unterschriften.) Pagenkopf, den 15. November 1848. (81 Unterschriften.) Carwiß und Priemhausen. (63 Unterschriften.) Palow, den 16. November 1848. (62 Unterschriften.)

(Fortseßung folgt.)

R S L a

__ Vayern. München, 13. Nvv, (N. K) Das neueste Res gierungsblatt enthält nachstehende Königliche Entschließung :

„Se, Majestät der König hat die von der Akademie der Wissenschaf- ten am 29sten Juli l, J. vollzogenen Wahlen zu genehmigen geruht; 1. als ordentliche Mitglieder der Königl. Akademie der Wissenschaften : für die philosophisch-philologische Klasse: 1) Dr, Johann Georg Krabinger, ers ster Kustos der Hof- und Staatsbibliothek, 2) Dr. Daniel Haneberg, or- dentlicher Universitäts-Professor, 11, Als außerordentliche Mitglieder in München für die philosophish-philologische Klasse: 1) Dr, Georg Thomas, Professor der Philologie und Geschichte im Königl. Kadetten-Corps; 2) Dr, Karl Prantl, außerordentlicher Professor der Philologie an der Univer=- sität München, 111, Als außerordentliche auswärtige Mitglieder: a, der philosophisch-philologischen Klasse; 1) Franz Boissonade, Professor der griechischen Literatur und Mitglied des französischen Jnstituts in Paris 5 2) Dr. Anselm Feuerbach, Universitäts-Professor zu Freiburg im Breis- gau z 3) Heinrich Leberecht Fleischer, Universitäts-Professor zu Leipzig + 4) Thomas Gaisdorf, Professor der griechischen Literatur in Orfordz 5) Jakob Gnel, Professor und Bibliothekar in Leyden; 6) Christian Aus gust Lobeck, Professor der alten Literatur in Königsberg; b, der historie \hen Klasse: 1) Dr. Heinrich Wilhelm B ensen, Studienlehrer zu Rothen- burg a. T.; 2) Dr. Karl Ritter, Professor an der Universität Berlin z 3) Dr. Ludwig Häusser, Professor an der Universität Heidelberg; 4) Beda eber, Benediktiner-Ordenspriester unv Gymnasial-Professor zu Meran, 1V. Als fkorrespondirende Mitglieder: a) der mathematisch-physikalischen Klase: 1) Dr. Friedrih Walchner, Bergrath und Professor der Chemie und Mineralogie an der polytechnischen Schule zu Karlsruhez 2) Dr. Franz Heßler, Landgerichtsarzt zu Wemdingz 3) Dr, Karl Theodor von Sie bold, Professor der Zoologie an der Universität Freiburg z 4) François Louis Pictet, Professor der Zoologie an der Akademie zu Genf; 5) Dr, Nitter von Zipser, Professor zu Neusohl in Ungarn; 6) Dr. Johann Eduard Herberger, nun ordentlicher Professor an der Universität Würz- burgz 7) Elias Wartmann, Professor der Phyosik an der Akademie zu Genfz b) der historischen Klasse; Albert Jäger, Benediktiner-Ordens- priester des Kloster Marienberg. Ferner hat Se. Majestät genehmigt, daf die bisherigen korrespondirenden Mitglieder: Dr, Thomas Rudharkt, Universitäts-Professor der Geschichte, und Dr, Friedrich Kunstmann; Uni- versitäts-Professor des Kirchenrechts beide nunmehr zu München in die Reihe der außerordentlichen anwesenden Mitglieder treten.

Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 17. Novobr. (Darmst. Ztg.) Die heute ershienene Nummer des Großherzogl. Regierungsblattes enthält das Geseh, die Einführung des mündli- chen und öffentlihen Strafverfahrens mit Schwurgericht in den Provin- zen Starkenburg und Oberhessen betreffend. j enden

Die von der Großherzogl. Regiernng getroffenen uf Rid os Vorbereitungen zur Verbesserung des Squlwesens und 3 i rung einer zeitgemäßen Verfassung der dahin gediehen, daß die Kommission zur sens am 13. d. Mts., diejenige für Berathuns ¿én sind. chenverfassung am gestrigen Tage zusammeng