1848 / 202 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

F Meekleuburg-Schwerinu. Schwerin, 16. Nov. (H. C.) Die Kammer der Abgeordneten J jet wöcheatlih nur E f gen. Jn der heutigen 14ten Sipung ist sie 409 Bg Ee lungen zu dem einmüthigen Beschlusse gekommen, keine enograyy- schen Berichte erscheinen zu lassen. Fast eben so einmüthig wur en die Grundsähe anerfannt, welche der Petitions-Ausschuß seinen Be- rihten unterlegen zu wollen erklärt hatte. Diese Grundsäve sind: 1) Beschwerden über Rechtsverlezungen sind dem Rechtôwege zu überlassen, und hier nur zu berücfstchtigen, werzn und insoweit der Rechteweg verhindert oder ershwert is; 2) Beschwerden über beste- hende geseßliche Zustände sind regelmäßig niht für si{ch zu prüfen uud respektiv zu erledigen, sondern der bevorstehenden allgemeinen Gesepgebung in den fraglihen Bestimmungen anheimzugeben, in Folge dessen denn au namentli die Beshwerden der fleinen Grund= besiger über ungenügende Auestattung oder erfolgte Einsränkung ihrer Ländereien ( o9ne eigentliche Rechtsverleßung ) dem volfkswirth- schaftlichen Ausschusse als Material zur eventuellen Bertülksichtigung zu überweisen sind; 3) Abweichungen von dem zweiten Grundsaße rechtfertigen fih in einzelnen Fällen nur durch besondere Dringlichkeit. Petermann konnte zwar, woren, si niht einverstanden erklären mit dem Beschlusse, Rechts- beshwerden dem Rechtswege zu überlassen, und begehrte eine Unter- suchung darüber, ob niht noch andere Wege aufzufinden seien, den Antragstellern zu helfen, Von Sh warz wurde hierbei der Antra; gestellt, die Regierung aufzufordern, den Petenten doch mindesten eine Antwort zu ertheilen, wobei derselbe besonders die tung der von den Bürgerwehren eingereihten Vorträge hervorhob, Der Minister von Lüpow bemerkte jedo, daß der Regierung durchaus feine Kompetenz über das Großherzogliche Kammer- Kolle- gium in rein öfonomischen Saen zustche, und daß, wenn sie auf die Anträge von Bürgerwehren nit geantwortet haben sollte, dies aus dem Grunde geschehen sei, weil sie allgemeine Grundsäße über Bü: gerwehren nit habe feststellen können, ohne den ehemaligen Landtag oder die Abgeordnetenkammer zu fragen und die allgemeinen Bestim mungen von Frankfurt zu erwarten. Die Kammer erklärte sich hier» mit auch einverstanden, nachdem Pohle gegen einen VorsUlag von Störzel, sich in Angelegenheiten des Kammer - Kollegiums an den Großherzog zu wenden, bemerft hatte, daß die Abgeordnetenfammer nur mit der Regierung verhandeln könne, und es dann dieser über- lassen bleiben müsse, sich mit deu anderen Landes - Kollegien zu ver= standigen.

Oldenburg. Oldenburg, 16. Nov. (Wes. Ztg.) In der heutigen S:ßung des Landtags wurde das nachstehende Ministe- xial-Schreiben in Betreff der Civilliste m tgetheilt.

„Das Ministerium habe geglaubt, daß die Ertlärung des Großherzogs in Betreff der Civilliste übereinstimme init der Erklärung vom 13, Mai an die Vierunddreißigeroersammlung, Seines Jrrthums gewahr werdend, habe es jet weiteren Vortrag erstattet und sei beauftragt, der geehrten Stände- verfäinlung, um jene Üebereinstimmung herzustellen, zu erklären: Die Civil- liste wird für die Dauer der Regierung des Großherzogs vereinbart; das gean Domanialvermögen wird für Staatsgut erklärt , blos unter Vor- ehalt der etwaigen Nachweisung, daß etwas zum Hausvermögen gehöuez der Ertrag des künftig etwa ausgeschiedenen Hausvermögens wird zunächst auf den Betrag der Civilliste in Anrechnung gebracht. Wenn Nadizirung der Civilliste in Domainen vereinbart worden, fällt aller Vorbehalt auf Sonderung der Gefälle weg; an obige Bestimmungen wird kein weiterer Vorbehalt geknüpft, habe práäjudiziren wollen,“ Lauenburg. Raßeburg, 16. November. (H. C.) Den lauenburgishen Ständen ist nachstehendes Convocations-Schreiben zu- gegangen : -

„Meinen hochgeehrien Mitständen wird cs bekannt sein, daß die zur Ausführung der malmöer Waffenstillstands Bedingungen ernannten Kom- missarien neuerlich in Lübeck eingetroffen waren, um die Einsepung riner neuen lauenburgischen Administrations -Kommission einzuleiten und hier auszuführen, Nachdem die gedachten Kommissarien sich hierüber mit der bisherigen Administrations-Kommission in Communication geseßt hatten, ep zwischen der Leßteren und den Kommissarien widerholte Verhand- ungen stattgefunden, von deren Verlauf ih in Kunde gewesen bin, und welche zu dem endlichen Resultat geführt haben, daß die bisherigen Mit- glieder der Administrations-Kommission verbleiben unter hinsichtlich des Prinzips threr ncuen Function wesentlichen und günstigen Modificationen der Waffenstillstands-Bedingungen, Eine nähere und umfängliche Mitthei- lung hierüber und über den auf heute angeseßten Akt der Vereidigung der Administrations-Kommission kann exst auf einem Landes-Konvente gesche- hen. Jndem ih solchen dazu und wegen einiger anderen Vorlagen auf Sonnabend den 18. November d. J, anseze, ersuche ih meine hochgeehrten Mitstände, sich am gedachten Tage, Vormittags 10 Uhr, in dem bekannten Lofale zu Ratzeburg einzufinden. Raßeburg, den 15, November 1848,

Neuß:-Schleiz. Ebersdorf, 17, Okt, Der Fürst Heinrich

LXXIL, hat bei Niederlegung der Regierung im Hinblick auf Seinen |

Geburtsort und unter dankender Rückerinnerung an die Höchstibm von der Gemeinde Eberödorf unausgesezt bewiesenen treuen Anh änglich-

nachungen. |

U

Bekannt

[535 b] A u 4 Â,

Unter Hinweisung auf die den Stralsundischen Zei- | tungen in extenso inserirten Proklamen werden auf den | Anirag des Grafen Gustav von Schwerin auf Gr. | Bünzow Alle und Jede, welche an das im Jahre 1846 von dem Herrn Baron Julius von Kirchbach auf Ho- hensee an ihn verkguste und Trinitatis gedachten Jah- res tradirte, im Greifswalder Kreise belegene Allodial- Rittergut Groß -Bünzow nebst Saaten, Ackerarbeiten und Inventarien rehtsbegründete Ansprüche haben und geltend machen zu können vermeinen, zu deren Anmel- dung und Beglaubigung in einem der folgenden Termine:

am 30, Ottbr,, 20. Novbr,, 8. Dezbr. d. J. Morgens 40 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, bei Ver- meidung der am 22. Dezember d, J, zu erkennen- den Präklusion, hiermit aufgefordert s L

Datum Greifswald, den 30. September 1848 - Il Königl. Hofgericht von Pommern und Rügen, Lon Klot,

sein soll,

[549] Ediktal-Vorladung,

Nachstchende Verschollene, als: Ï |

1) der Stellmacher Joh. Heinr, Gottlieb Dienemann aus Egelsrode, geboren den 24, März 1765, seit länger als 50 Jahren abwesend, und dessen Ver | mögen 7 Thlr. 9 Sgr. 10 Pf. beträgt ;

2) der Oekonom Joh. Christian Barthels aus Nord- | Am eboren den 23. September 1793, welcher ih im Jahre 1833 nach Westpreußen begeben ha- ben soll und dem ein Nießbrguchsrecht von 890 Thlrn. zusteht ;

3) der Müller Joh: Rudolph Teichmüller , den 12. April 1805 zu Grüningen im Kreise Wei- ßensee, welher im Jahre 1832 nah Amerika ge- gangen sein soll und dessen Vermögen in 117 Thlx, 23 Sgr. 9 Pf. besteht z

4) die Gebrüder Werner, Joh, Heinrich, welcher am 24, April 1789 zu Friedrihslohra geboren, seit

9

11)

geboren it, im soll und

|

nachdem diese Grundsätze bereits adoptirt |

Nichtbeach)-

1096 keit Sich bewogen gefunden, künftig wie bei- dem Antritte Seiner Negierung den Titel: Fürst Reuß - Ebersdorf zu führen.

Ausland.

Oesterreich. Mailand, 8. Nov, (J. d. Oest, Lloyd.) Der Feldmarschall Radebky und seine Armee haben folgende Adresse fe Feldmarschall Fürsten Windishgräß und dessen Truppen ge- richtet :

„Ew. Excellenz und Jhr tapferes Heer haben in den Tagen des 29,, 30, und 31. Oktober und am 4. November der Anarchie ein Ende gemacht; die Kaiserliche Residenzstadt, entweiht durch Verrath, befledi mit Bürgerblut i zum Gehorsam zurückgekehrt ; von der Spiße des chrwürdigen Doms weht die Kaiserlihe Fahne, welche den Vblkern Oesterreichs ihre Befreiung vom Joche der Willkür und von der Blutherrschaft verkündet, Empfangen Sie, edler Mitfämpfer, und Ihr wackeres Heer meine Glückwünsche und die meiner Truppen für Jhre tapferen Thaten, Aus dem Blute Latour's tvird die Freihcit hervorsprossen, nicht jene Freiheit, welche sein blutdürstiger Mörder erstrebte, sondern die, welche dem friedliebenden und treuen Bürger die Herrschaft der Geseße, die Sicherheit der Person und des Eigen- thums gewährt. Aus ruhigen, würdevollen Berathungen, nicht mehr durch das Geschrei erfaufter Horden gestört, wird jeßt die Constitution her vorgehen, welche die Güte des Kaisers seinen Völkern gewährleistet. Dies, mein Fürst , wird das Erg-bniß des von Jhnen erfohtenen Sieges sein, der Ihnen und Jhrem Wirken einen ruhmvollen Plaß in deu Annalen

| ruhbigende Wahrscheinlichkeit ist aber vorbandeu, daß im Fall seiner | Wahl sein Kabinet bald aus Staatsmännern bestehen wird, deren

| | |

Oesterreichs anweisen wird. Verfolgen Sie muthig Jhr Werk zur Befesti- |

gung der Monarchie, und lasscu Sie si beim Beginne desselben nicht von dem Geschrei der Parteien zurüuhalten, rechtigkeit widerfahren lassen. Niemals sicgte das Laster über die Tugend:

Die Geschichte wird Jhnen Ge- |

wo wäre denn sonst die Gerechtigkeit der ewigen Gesche? Versichern Sie |

ven Theil Jhrer Truppen, welche Wiens Garnison bildeten, daß der óte

und 7te Oktober durch die Erstürmung der Barrikaden wieder gesühnt ist, ; Schwer war der Vorwurf, welcher auf Einigen von ihnen lastete, aber |

eben so edel war die Reue. Ich und meine Trupven reichen Jhnen die brüderlihe Hand, die Manen Latour's sind gesühnt. Hauptquartier Mailand, 7. November 1848. Radeyzky, Feldmarschall,“

Frankreich. Paris, 16. Nov. die Augabe eines sozialistischen Blattes, daß Cavaignac’s Rundschrei- ben zuvor im Mi ister - Conscil berathen und drei Paragraphen des ursprünglichen Eutwurfs auf Anrathen der Minorität ausgemerzt worden feien, für eine Erdichtung,

Die französische Regierung hat die geeigneten Befehle ertheilt, damit keine Flüchtlings-Legion sich an den Gränzen bilden und einen Einbruch in Deutschland vasuchen kann. Die Präfefkte dürfen nur solhen Personen, die sich vollkommen auêweisen, Pässe ertheilen.

Zu Mostaganem langte am bten der dritte Zug der nah Alge- rien abgegangenen Fiolonisten an.

Das Journal des Débats bemerkt ironish: „Obgleich die National - Versammlung die unterdrückten Lehrstüble am Collége de France wiederberstellte, hat ste doh die damals von Herrn Carnot und Herrn Reynaud neu errichteten Lehrstühle niht aufgehoben. Dies ist sehr gut, Wir hoffen daher, daß nächsten Tages Herr La-

/ martine, Herr Ledru Rollin, Heir Garnier Pagès und Herr Mar-

als daß der Großherzog den agnatischen Rechten nicht

aus Ellrich,

ungesä r 40 Jahren von hier abwesend is und

zulegt vor 20 Jahren aus Böhmen Nachricht von

sich gegeben hat, und Andreas Werner, dessen (Be- burtstag jedoch nicht zu ermitteln gewesen und der seit länger als 30 Jahren nah Dänemark gegangen

Das Vermögen Beider beträzt 35 Thlr. 24 Sar. 5 Pf, 3 Jacob Mollenau, geboren den 19. September 1757 zu Bliedungen, seit 1808 abwesend, und dessen Vermögen 35 Thlr, 5 Sgr. 6 Pf. beträgt;

) die Gebrüder Hahnemann aus Nordhausen, Joh. | Leberecht, geboren den 30, Dezember 1777 und seit 4819 abwesend, und Andr. Friedrich, geboren ven 6. Mai 1783 und seit 1808 abwesend. Das Ver- mögen Beider besteht in 120 Thlr, Cour. ; der Schuhmacher Joh. Christian Gottfried Bött- cher aus Nordhausen, geboren den 17. Februar

seit 1808 abwesend und dessen Vermögen

35 Thlr. 25 Sgr. beträgtz :

Heinrich Gottfried Roche aus Nordhausen, dessen |

Geburtstag der Zeit noch nicht hat ermittelt wer- |

den können, und der scit 49 Jahren abweseud ist.

Das Vermögen dessclben bestelit in 28 Thlr, ;

der Hutmachergeselle Joh, Wilhelm Oehne aus }

Nordhausen, welcher am 8. Oktober 1792

seit länger als 30 Jahren abwesend is und dessen

_ Vermögen in 60 Thlr. besteht;

10) der Schuhmacher Joh, Andreas Kohlmann von

Nordhausen , geboren den 25. Januar 1788, seit

länger als 40 Jahren abwesend und dessen Ver-

mögen 20 Thlr. beträgtz

R unverehel, Wilhe!mine Magdalena Barth von ordhagusen, welhe am 28, Juli 1812 geboren

Jahre 1831 nach Amerika gegangen sein

S 33 Thlr. 19 Sgr. 4 Pf. im Vermögen hat;

die verehel, Marie Rudolphine Geyer geb, Feist

l welche den 11, November 1755 g j

ren, seit 1808 na Polen gegangen sein soll und deren Vermögen in 46 Thlr, 25 Sgr, besteht ; oder deren etwanige; unbefgnnte Erben werden hiermit

rast ihre Vorlesungen beginnen werden. sucht werden.“

Vor dem Centralfklub der Vonapartisten, in der Passage Joufe- froy am Bou!evard, sammelten sch{ch gestern Abend ciwa tausend Men- hen, weil der Klub jedem politischen Gegner den Einlaß verweigert hatte. Der Andrang wurde immer stärker, und obgleich man von den Fenstern des Kiubs herab mit Wasser gegen sie spritte, hielten sie doch so lange Stand, bis fich der Klub auf2ob. Vorgest:rn fand andererseits unter Alton Shee's Vorsip im Monteéquieusaale eine Sihung der Demokrateu statt, ian wel@er ein Bonapartist das Wort verlangte und erhielt. Kaum hatte er angefangen, die Verdienste des „Prinzen““ zu loben, so schrie man aus vollem Halse: „Reißt den Kerl herunter! Das if ein bizahlter Lakey aus der Rue de la Chaus- sée d'Antin, wo man nur Glagechandichuße und glanzlederne Stie- feln trägt!“ Die Köpfe erhigten sich mit jezem ÄAugenblick mehr, und wenn ber Saalkellner niht den E/nfall gehabtt hätte, das Gas aus- zulöshen, wodurch plöplihe F'nsterniß entstand, die allem G: schrei ein Ende machte, so wäre es wahrscheinlich zu derben Auftritten ge- fommen. So aber zerstreute sich die über 3000 Mann zählende Versammlung, und jeder lachte herzlih über die List des Saal- wärters.

Sie werden gewiß stark be-

Großbritanien und Jrlaud. 16. Nov. Ueber die Kauditatur Louis Bonaparte'’s für die der französischen Republik sagt die Times: „„Wix sind minder ge- neigt, Louis Napoleon der Tendenz zu zeihen, die Welt in Brand zu segen, als seine zukünftigen Minister, die bereits auf seinen Namen \pekuliren und auf seinen Namen intriguiren, Eine große und beun-

London,

ausgezahlt werden wird, Nordhausen, den 24. Juli 18418,

Präsidentschaft |

Der Moniteur erklärt |

aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gerichte bin- nen 9 Monaten und spätestens in dem guf ; den 24 Mai 1849 Borniltaas 11 lor,

vor dem Land- und Stadtgerichts - Rath Willing in unserem Geschäfts - Lokale angeseßten Termine entweder persönlich oder schriftlih zu melden und zur Erhebung der für sie vorhandenen Gelder sich zu legitimiren, wi- drigenfalls ihre Todeserklärung durch Erkenntniß aus- gesprochen und ihr Vermögen den si legitimirenden (Erben oder als herrenloses Gut dem Königl, Fiskus

Königliches Laud - und Stadtgericht,

frübere Stellung im Amte beständig durch eine unbesonnene und rüdck- sihtslose Politik charakterisirt wurde, aus Abenteurern, die der An- iht, daß der Augenblick ihrer Erhebung und Macht gekommen sein müsse, seitdem Frankreich zu ibrem Niveau herabgesunken, aus Män- nern, die mehr geneigt sind, in Extravaganz und Thorheit zu ver- sinken, als zu gesunden und festen Prinzipien ber Autorität und Achtung zurückzukehren. An und für \ich selbs und unter den eigen- thümlichen Verhältnissen der französischen Republik möchte Louis Napoleon eine Wabl sein, geshaffen dazu, den Mißbräuchen ein Ziel zu seßen, unter welhen die Nation seufzt. Allein er wird umgeben sein von Männera anrüchigen Charakters , zweifelhafteu Urtheils, reizbaren und egoistischen Naturells , we!lhe während ihrer kurzen Herrschaft von der Größe einer Vergangenheit, die sie nicht wieder ins Leben rufen könuen, würden heimgesucht werden, und von den Gefahren oder der Lächerlichkeit einer Situation, die ste niht bessern fönnen.““ Die pariser Korrespondenz der Times meldet, daß die Aussichten Louis Bonaparte's sich stündlih mehrten, Das Heer wäre stark für ihn, und sollte ein Staatsstreich gegen denselben unternom- men werden, so wäre darauf zu rechnen, daß si{ch die Truppen auf seine Seite s{chlagen würden. Die Ultrademokraten und Sozialisten lägen in Febde; wären sle einig gewesen, so wäre beim Verfassung Feste ein Aufstand ausgebrochen, der nunmehr vertagt worden sei.

Eisenbahn - Verkehr. Thüringische Eisenbahn. Frequenz und Einnahme bis ultimo Oktober 1848. A. Personen-Frequenz. bis ultimo Sept, wurden befördert 90 im Monat Okt. » (gegen 65,079 Personen im

472,876 Personen,

» E 54,425 »

O E in Summa 547,301 Personen.

B, Güter-Frequenz.

bis ultimo Sept. wurden befördert

im Monat Oft. » »

(gegen 102,092 Centner im Okt. 184

777,052 Centner. 101,635 »”

C E S Sit in Summa §878,690 Centner, Eznnagum e. bis uitamo Sept, . 278,154 Rthlr. im Monat Oft. a) im Personen - Verkehr 24,864 Rt, 15 Sg. 11 Pf. (gegen 30,861 Rthlr, 6 Sgr. 8 Pf. im Okt. 1847.) b) im Güter-, Gepäd-, Equipagen 2c, Vero fehr 224135 Nt. 14 S4. 1 P! (gegen 23,314 R 6 Pf. im Oft. 1847.)

47,020 Rthblr. in Summa 125,174 Rthlr,

——T S

Markt : Vericht e

Hamburg, 17. Nov. Getraide war in Folge euglischer Berichte flau, Weizen in loco bedang 4 a 5 Rthlr, Cxt, niedrio gere Preise; alter Saale- 130—131 Pf. holte 134 Rthlr. Crt.; ab Ostküste Holsteins wird 130—131 Pf. pr. Herbst zu 95 a 96 Rthlr, Bco. und pr. Frühjahr zu 98 Rthlr. Bco. vergeblich ausgeboten. Roggen loco und ab auswärts still und unverändert. Gerste, Saalc- in loco 104—-105 Pf. zu §0 Rthir. Crt. verkauft, bleibt dazu erlassen. Ab Dänemarks Ostküste sind Offerten 110—114 Pf. gedarrte zu 6 Mk. 8 S, ungedarrte 6 Mk. a 6 Mk. 4 Sch. Bco. pvr, Tonne ohne Käufer. Hafer zu leßten Preisen ohne Erfolg auegeboten. —- Erbsen fanden in loco zu weichenden Preisen guten Absatz man bezahlte Kohwaare mit 86 a 95 Rihlr. Crt. pr. Lait. Bohnen bedingen loco mittel 66 a 68 Rthlr., kleine 80 a 86 Riblr. Crt. pr. Last. Wicken, große Braunschweiger 100 a 115 Rthlr, Crt, nah Qualität am Markt, bedingen bei Kleinigkeiten diese Preise.

Rappsamen wenig zu haben; loco 112 a 115 Rtblr. Crt., ab Westküste 112 a 114 Rthlr. Bco. pr. Last, nomineller Preis.

Amsterdam, 15. Nov. Getraide. poln. 335 Fl.

Roggen 118pfd. petcrób. 137 Fl.

Rüböl in loco sehr willig, auf Lieferung etwas angenehmer; vr. 6 W. 38 Fl,

Leinöl pr. 6 W. 275 Fl.

Hanföl pr. 6 W. 35 Fl.

Leinfaamen flau,

Weizen 130pfd. w-

fried Thierfelder in Neukirchen bei uns seine Jnsolvenz angezeigt und auf Eröffnung des Konkurs - Prozesses angetragen hat, wir aber hierauf den 12. April 1849 zum L'quidations-Termine, den 24, Mai ej. a. zur Publication des Präklusivbescheids, ben Zsten bei, Veto / zur Pflegung der Güte, so wie in Entstehung eines Vergleichs den 7 Juni des, Faure zur Znrotulation der Aften und endlich den 5. Juli e). a. zur Publication eines Locations-Bescheides oder Urtels

[699]

Konkursmasse des hiesigen Wedde gehörenden Immobilien :

» Anzeigen von diesem Tuchfabrik, 2) zweier Erbenzins-Gärten,

geboren,

A

ziger Termin auf

Rathhaus geladen werden, Nelzen, den 16. November 1848,

gebo-

[696]

) Subhastations-Patent, Zu dem öffentlich meistbietenden Verkaufe derx zur Tuch - Fabrifanten Louis

1) einer im Hamburgschen unpartetischen Korrespon- denten Nr. 193, und 291., dem Preußischen Staats- Anzeiger Nr, 102, und 110., dem 190sten und 191sten Stücke der Hannoverschen und dem 66sien und 68ften Stüce der Lüneburgschen, auch dem 193sten und 208ten Stücke der Braunschweigschen

Jahre näher beschriebenen

3) ciner Prieche in der St, Marienkirche, und 4) eines Grabgewölbes auf dem Kirchhofe, wird dem Antrage des Konkurs - Kurators gemäß ein

den 9, Januar k. J., Mittags 12 Uhr, angeseyt, zu welchem Kaufliebhaber auf das hiesige

Stad Leer k A, Keuffel,

Ediktal-Citation. Nachdem der Strumpfwaarenhändler Johann Gott-

anberaumt haben, so werden Gerichts wegen genannten Thierfelder's bekannte und unbekannte Gläubiger hiermit edictaliter Und peremtorie geladen, im Liguidationé- Termine persönlich oder durch hinlänglich legitimirte Bevollmächtigte zu erscheineu, ihre Forderungen und Ansprüche au den Gemeinschuldner bei Strafe des Aus- {lusses von der Masse unnd bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedercinsepung in den vorigen Stand zu den Akten gehörig anzuzeigen unkb zu bescheinigen, sodann mit dem bestellten Konkursver- treter und, da nöthig, unter sh rehilih zu verfahren, binnen sechs Wochen zu beschließen, 1m Gütepflegungs8- Termin über etwanige Vergleihs-Borschläge si zu er- flären, indem sie außerdem für einwilligend werden gr achtet werden, und daß mit Publication des Práklusiv- Bescheids oder Locations-Urtels hinsichtlich der au8ge- bliebenen Gläubiger in contumaciam werde verfahren iverden, gewärtig zu sein. j E

Auswärtige Gläubiger haben bei 5 Thlr, Strafe zur Aunahme der künftig ergebenden Ladungen Gevollmäch- tigte un Orte des Gerichts oder in dessen Nähe zu bestellen.

Scblob Neukirchen bei Chemniy im Königreiche Sach- fen, am 11. November 1848,

Herrschaftlih Hänelshe Gerichte,

Das Abonnement beträgt: 2 Bthix. für 4 Nahr. & Athir. - + Jahr. S Atdir. o 1 ahe: in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Uummern wird der Bogen mit 27 Sgr. berechnet.

t 202.

Inhalt

Amtlicher Theil.

Deutscvland®.

Preußen. Liegniy. Bekanntmachung der Negierung. Magde- burg. Rundschreiben der Regierung an die Landräthe, Aufforde- rung des Ober-Präsidenten zur Unterstüßung der Landwehrmänner. Schreiben des Magistrats an die Stadtverordneten. Das dritte Land- wrhr-Bataillon.

Bundes-Angelegenheiten. Frankfurt a, M, Verhandlungen bder verfassunggebenden Reichs - Versammlung, Biedermann zum Reichs- (esandten in der Schweiz ernannt, Anträge des Ausschusses in der

preußischen Frage. Wien, Hinrichtung, Gray. Nachrichten vom Triest, Das sardinische Geschwader verläßt

Hefsterreich. Kriegsschauplaze, Vencdig.

Bayern. München. Ministerwechsel, Vermischtes. der Bischöfe in Würzburg geschlossen

Lauenburg, Nagzeburg, Einseßung der neuen Regierung,

; Nusland.

Frankreich, National - Versammlung. Urlaubsertheilung =— Bestenerungsbewilligung. Budget des Jnneren. Die Austvande- rung nah Algier. Paris, Schreiben Louis Bonagparte's. Die Richter für den hohen National-Gerichtshof. Der Uhrmacher Naun- dorf, Paß-Maßregel.

Großbritauien und Jrland. Na- pier’s Geschwader.

Spanien, Madrid. Einberufung der Cortes, Ernennungen,

Börsen- und Handels - Nachrichten. y

Beilagen.

Der Kongreß

London. Hofnachricht

- Ld A 0 Uu

4mtlicher Thei Amtlicher Che.

i Potsdam, den 19, November 1848.

Se, Hoheit der Herzog von Braunschweig sind heute, von Braunschweig kommend, hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgetreten.

Das Staats-Ministerium hat den Regierungs-Präsidenten Fret-

herrn von S chleiniß zu Liegniß mit der interimistishen Verwaltung des Over - Präsidiums der Provinz Shlesien beauftragt. Grund des §. 4. des von dem Königlichen Staats - Minio sterium unter dem 12ten d. M. genehmigten Erlasses Sr. Excellenz des fommandirenden Generals in den Marken, Herrn von Wrangel, von demsclben Tage betreffend die Maßnahmen , unter welchen der Belagerungszustand Berlins zur Ausführung gebracht werden on untersage ih hiermit in Folge einer mir dieserhalb zugegan- genen Requisition des Generals von Wrangel vom 17ten d. M. und gestügt auf eine mir heute dieserhalb zugekommene Staats - Ministe- rial - Verfügung vom gestrigen Tage - - unbedingt den Verkauf aller politischen Druckschristen au} offentlichen Straßen und Plätzen. Diesem Verbote sind auch die auf Grund der Verordnung des Po- lizei - Präfidiums vom 28sten 9. M. (Jntelligenzblatt Nr. 259 und 960) zum Handel mit L ruc{shriften auf öffentlichen Skrapen und Plätzen legitimirten Personen unterworsen, iudem die ihnen ertheilte decfällige “Erlaubniß in Gemäßheit des Vorbehalts im S 2 ener Verordnung bis auf Weiteces suspendut U S

Uebertretungen dieses Verbots werden nah §8. 1/76 und 177 der Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845 bestraft, Außerdem haben die Kontravenienten ihre sofortige Verhaftung zu gewärtigen.

Berlin, den 20. November 1848. i : Der Königliche Polizei- Präsident

von Hinceldey.

Auf

S E E E I R R E C I R I I

e.

lricztamtlicher Theil. Deutfchlaud.

Preußen. Liegniß, 19. N L he hat folgende Bekanntmachung an die Einge|e]senen des diesseitigen Re- gierungs-Bezirks erlassen :

Beschluß eines Theils der preußischen National-Versammlung wegen der Steuerverweigerung auf amtlichem Wege zu ibrer Kenntniß ge- langt, erkennt ihre Pflicht, den Eingesessenen des ihrer Verwaltung anvertrauten Bezirks öffentlih zu erklären,

Mitglieder den Beschluß des Theils der National-Versammlung vom 45ten d. M. für verleßzend, zu erachten genöthigt ist.

I8ie die unterzeichnete Regierung seit dem 18. März d. J. und seitdem von dem Könige seinem Volke constitutionelle Rechte verlie- hen worden, ehren und zu schüßen; wie keine Handlung derselben ein Streben nah dem, was man Reaction nennt, an den Tag gelegt hat, sondern wie neben der Achtung der gewährten Freiheit ihr einziges Bestreben da- hin gerichtet gewesen ist, das Gesetz, die Ordnung und das Recht der Gesammtheit und der Einzelnen aufrecht zu erhalten, so is auch heute die unterzeichnete Königliche Regierung fest entschlossen , auf dem Wege, welchen eine constitutionell-monarchische Verfassung den in unserem Vaterlande eingesetzten Behörden vorzeichnet, ihrer Pflicht getreu, ferner zu beharren, und die Rechte des Volkes, aber auch die Rechte der Krone mit allen Mitteln zu wahren , welche das Gesetz in ihre Hand gelegt hat. Allein mit diesem Vorsaße muß unsere Erklärung über die Geschwidrigkeit des Beschlu}: 8 we- gen der Steuerverweigcrung zusammenfallen, Dieser Beschluß ist

Berlin, Mittwoch deu 22,

Die Königliche Regierung |

n 0 , y | der Ausführung des „Die unterzeichnete Königliche Regierung, an dem Tage, wo der de sfühtung

| die dur unsere Verfügung y daß sie auf ihrem Stand- | unkte seit dem 18. März d. J. und eingedenk des Diensteides ihrer |

geseßwidrig, die Rechte der Krone, wie der Nation |

es als ibre ernste Pflicht betrachtet hat, diese Rechte zu |

nah der Vertagung der National-Versammlung nur von einem Theile derselben gefaßt, nachdem die Geseßwidrigfeit der Beschlüsse dieses Theils wiederholt ausgesprohen worden. Daß die Krone bei Verle- gung und Vertagung der National - Versammlung \ich in ihrem vol- len Rechte, aus dem rechtlichen wie politischen Standpunkte betrah- tet, befindet, ist unsere Ueberzeugung, und selbst die deutsche Reichs versammlung zu Frankfurt , die höchste Jnstanz in politischen Dingen des deutschen Vaterlandes, hat in ihrer 115ten Sizung dieses Recht der preußischen Krone anerkannt. Mit diesem Rechte aber hört jede Berechtigung des Theils der National - Versammlung zu ferneren Be- s{lüssen, und damit auch selbstredend jede rehtlihe Wirkung der den- noh widerrehtlich gefaßten Beschlüsse auf.

Das Recht, Steuern zu bewilligen, welches nah §. 13 des Ge-= seßes vom 8. April 1848 Geseß-Sammlung Seite 91 der zur Vereinbarung der preußischen Staats-Verfassung berufenen Versamm- lung eingeräumt ist, {ließt nicht das Recht in sich, die Einzahlung und Cinziehung bereits geseßlih begrünudeter und fälliger Abgaben aufzuheben, und is ein solcher Beschluß ein na keiner constitutionel- len Staatsform geretfertigter, sondern ein Aft der Anarchie, und eine Provocation zur Revolution.

Bewohner der Städte und des platten Landes! Laßt unsere Stimme nicht ungehört verhallen. Vertraut dem heiligen Worte eurcs Königs, welches in der Proclamation vom 1lten d. M. feier- lich die Erhaltung der gewährten Rechte und den Fortbau einer con- stitutionellen Monarchie auf volksthümlicher Grundlage aufs neue verheißt. Laßt euch von den Einflüsterungen und dem rastlosen Be- streben einer der Ruhe und Ordnung feindlihen Partei niht zu dem Glauben verleiten, daß der gewährten Freiheit, daß der Regulirung eurer Verhältnisse zum Staat und in den Landgemeinden die Reac- tion entgegentreten werdez laßt euch nicht hinreißen zur Anarchie, zum Aufruhr wider das Gesebß, das Recht und die Ordnung. Er- wartet im Frieden die Entwickelung der Verhältnisse, Erfüllt eure Verpflichtungen gegen den Staat ungestört auch ferner und bewährt die alte Treue deutshen Stammes, die in allen Zeiten der Stolz Deutschlands gewesen is. Nur in der Geseglichkeit, in der Ruhe und Ordnung fann die rechte Freiheit und das Gesammtwohl ge= deihen, Erhaltet Euch diesen Zustand der Ruhe und vertraut unse- rem wohlgemeinten Zuspruche, aber auch unserem feierlichen Worte : Eure Freizeit und die von unserem Könige gewährten Rechte sind uns heilig! Wer sie antasten wollte, wäre unser Feind, wie der eu- rige. Allein eben so fes treten wir der Störung der Ordnung, der Widerseblichkeit gegen die Rechte des Königs, der Anarchie entgegen und werden solchen frevelnden Bestrebungen mit allen uns vom Ge- seß gestatteten Maßnahmen zu begegnenwissen.

Liegniß, den 18. November 1848.

Die Königliche Regierung. v. Schl eini.“

Magdeburg, 21. Novbr. (Magdb. Ztg.) Die König- liche Regierung hat nachstehendes Rundschreiben an sämmtliche Land- räthe des Regierungs-Bezirks erlassen:

„Nachdem \ich an einigen Orten der Provinz sogenannte Sicherheits- Ausschüsse gebildet haben, sind die Behörden bereits durch den Erlaß des Herrn Ober-Präsidenten vom 15, d. M. (S. Preuß. St. Anz. Nr. 200) aufgefordert, den Bestrebungen dieser Ausschüsse, welche jeder geseulichen Begründung entbehren, alles Ernstes entgegenzutreten, Es hat sich in- zwischen mehr und mehr herausgestellt, daß die auf den Umsturz alles Bestehenden hinarbeitende Partei in diesen Ausschüssen das Mittel zu fin- den glaubt, die Autorität und Wirksamkeit der bestehenden Behörden, wel- | cen allein amtliche Befugnisse beiwohnen, zu beseitigen, die exekutive Ge- | | |

walt sih zu verschaffen und dieselbe sür ihre Zwecke zu benußen, Wir finden uns daher veranlaßt, die Königlichen Landräthe nochmals darauf hinzuweisen, mit aller Energie der Bildung solcher Ausschüsse entgegenzu- treten und da, wo solche Sicherheits - Ausschüsse bereits ins Leben getre- ten sind, dieselben sofort, nöthigenfalls unter Anwendung der geseßlichen | Zwangsmaßregeln aufzulösen, wobei wir darauf aufmerksam machen, daß, so weit die gewöhnlichen Mittel der Polizei für diesen Zweck nicht ausrei- cen , überall zunächst die Bürgerwehr zu requiriren is, um dem Geseye | Achtung zu verschaffen. Zugleich bemerken wir jedoch, daß nach §. 407 der revidirten Städte-Ordnung sür vorübergehende Zwecke von den Magistraten Kommissionen aus Mitgliedern der städtischen Behörden und twvohlgesinnten Einwohnern der Stadtgemeinden gebildet werden können; sofern daher die Verhältnisse einzelner Städte es angemessen erscheinen lassen sollten, derar- tige Kommissionen zu bilden, welche tung der Ruhe und die Bildung solcher Kommissionen nichts t die D fallsigen motivirten Anträge binnen kürzester Frist erwarten. Die jezigen Zeitoerhältnisse machen es übrigens dringend nothwendig , daß mit Bürgerwehr - Geseßes vom 17. v. Mts, so rasch als und wir beauftragen Sie deshalb nicht nur, vom 31, Oktober zu dem Zwecke angeordneten Einleitungen mit allen Kräften zu beschleunigen, sondern weisen Sie auch hierdurh an, nah Maßgabe des §. 128 des allegirten Geseyes sofort mit der Auflösung der neben der jeyigen Bürgerwehr bestehenden bewaffneten Corps vorzugehen, wobei wir jedoch hemerken, daß den Mitgliedern der Schüyzengilden unbenommen „s, zu ihren sonstigen, mit der Bestimmung der Bürgerwehr nicht zusammenfallenden Zwecken als bewaffnete Corpora- tionen fortzubestehen, Judem wir Sie auffordern, uns unfehlbar inner- halb 8 Tagen anzuzeigen, daß diese Anordnung zur Ausführung gebracht

zu erinnern und wollen die des-

möglich vorgeschritten wird ,

| is, weisen wir shließlih noch darauf hin, daß nah §. 3 des Bürgerwelhr-

in die Verrichtungen der Gemeinde -, der Behörden mischen darf, und veranlassen in dieser Beziehung der gesezliche Boden wir uns bewegen müssen, um Ruhe und

esehzes die Bürgerwehr sich nicht Perwaltungs- oder gerichtlichen

Sie darauf zu halten, daß auch nicht verlassen wird, auf welchem Ordnung wiederherzustellen.

Magdeburg, den 19. November 1848,

Königl. Negierung, Abtheilung des Jnnern, Oelrich 8.“

Der Ober-Präsident von Bonin hat zur Unterstüßung der ein- gezogenen Landwehrleute eine Subscription freiwilliger Beiträge durch nachstehende Aufforderung empfohlen :

„Nach meiner Bekanntmachung von gestern hat in der Provinz die Landwehr zusammengezogen werden müssen, um die geseßliche nung zu sichern, Personen und Eigenthum zu enen welches die zum offenen Auf- rubr auffordernden Bestrebungen einer Umsturz-Partei bedrohen, Wenn- leich zu erwarten steht, daß die Landwehr nur kurze Zeit in Dienstthätig-

als Organe der Magistrate für Erhal- | gesetzlichen Ordnung wirksam sind, so finden wir gegen |

Alle Post-Anstalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staates Anzeigers :

Behren-Straße Ur. 57.

D E E E REE O

November

fann, alle Gutgesinnten sich zusammenschaaren und dieser Partei muthig und fräftig entgegentreten, so ist doch selbst eine kurze Dienstthätigkfeit der ihren häuslichen und gewerblichen Beschäftigungen entzogencn Land- wehr-Mannschaften mit Beschwerden und Opfern verbunden, welche Alle anerkennen müssen, denen durch die Landwehr ihr Eigenthum und die Provinz vor völliger Anarchie geschügt wird. Zur sofortigen Bethä- tigung dieser Anerkennung scheint es mir nah dem Beispiel, wel- hes {on anderweit gegeben is, wünschenswerth, den einberu- fenen Landwehr-Leuten von ihrem Eintritt an, und so lange sie jegt in Diensithätigkeit im eigenen und alleinigen Interesse der Provinz bleiben, sämmtilich eine täglihe Zulage von Einem Silbergroschen pro Mann zu- zuwenden und die dazu erforderlicheu Geldmittel durch freiwillige Beiträge zu beshaffen. Jn dem festen Vertrauen, daß es nur dieser Anregung bes darf, um Jeden, der die großen Verdienste anerkennt, welche sich die Land- wehr in Erfüllung ihrer Dienstpflicht für die ganze Provinz und für jeden Bewohner derselben erwirbt, zu einer angemessenen monatlichen freiwilligen Beisteuer zu veranlassen, lege ih die umstehende Liste zur Einzeichnung dieser Beiträge bei Die Ortsbehörden werden sich unzweifelhaft mit der größten Bereitwilligkeit der Mühe unterziehen, diese Listen in Umlauf zu seyen und nach erfolgter Einzeihnung sofort an die Herren Landräthe zus rückzugeben', demnächst aber die gezeichneten Beiträge zur Ucberweisung an die betreffenden Landwehr - Kommandos einzusenden und an die Kreisfassen abzuliefern.“

Der hiesige Magistrat hat in Bezug auf den ( gestern erwähn- ten) Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung das nachstehende Schreiben an dieselbe gerichtet :

„In der außerordentlichen Sizung vom 18ten d. M. hat die Stadt- verordneten-Versammlung in Folge eines ihr vorgelegten Antrages darüber berathen, ob auf Grund der von der National-Versammlung ausgesproche- nen Steuerverweigerung der Magistrat ersucht werden solle, die bei ibm ein- gehenden Königlichen Steuern nicht abzuliefern, sondern bis auf Weiteres

| in seinen Kasscn aufzubewahren, Der Antrag is mit großer Stimmenmehr-

heit abgelehnt und somit nicht an uns gelangt, Unter allen anderen Um-

ständen würden wir über einen Beschluß \{chweigen , der unsere Mitwirkung

oder Erklärung nicht verlangt, allein die Angelegenheit ist so groß, sie trifft

so schr die Ordnung des Staates und der Stadt, daß, da tir cine bestimmte

Stellung zu der Frage einnehmen müssen, wir es der Versammlung

und damit der Bürgerschaft gegenüber für eine Pflicht halten, ehre lich und offen unseren Entschluß auszusprehen, (s bedarf fei- ner Rechtfertigung, wenn eine Behörde, die hier als Staats-Be- hörde zu handeln hat , für die Entscheidung gav»z allein geseßliche Gründe gelten läßt und politische Zuneigungen oder Abneigungen, Erwägungen der Zweckmäßigkeit und der Möglichkeit und die Ansichten anderer Personen und Körperschaften nicht beachtet. Nur der Weg, welchen Pflicht und Ge- wissen vorschreiben, is der rehte, Nach reiflicher Prüfung, sowohl des Wahl- geseßes vom 8, April, als der Verordnung vom 6. April d, I., finden wir nicht, daß irgendwie der National-Versammlung das Recht zugestanden jeï, die auf rechtsgültigen Landesgeseßen beruhenden und geseßlich bestehenden Steuern einseitig aufzuheben oder die Rechte der Negierungsgewalt an sich zu nehmen und die Abführung erhobener Steuern zu suspendiren. Ein Be- schluß der National-Versammlung also, welcher ín die gegenwärtig geseßlich geordnete Steuer-Entrichtung, Erhebung und Ablieferung eingreift, überschrei- tet die Befugnisse dieser Versammlung und ist deshalb nichtig. Hiernach

fonnte die Entscheidung des Magistrats nicht zweifelhaft sein. Zur Ausführung eines ungeseßlichen Beschlusscs kann er die Hand nicht bieten, Jndem wir

der Stadtverordneten - Versammlung von unserem cinstimmigen Entschlusse

Kenntniß geben, sprechen wir noch unseren aufrichtigen uxd lebhaften Dank

dafür aus, daß diesclbe durch Ablehnung des Antrages in der Berathung

vom 18. d. M. uns eines s{merzlichen Zwiespaltes überhoben hat.

Magdeburg, den 20, November 1848. Der Magistrat.“

Die Magdeburger Ztg. meldet: „Morgen hon wird das in Neuhaldensleben formirte 3. Bataillon des 26, Landwehr - Regie ments unter der Anführung des Brigade - Commandeurs, General« Major von Cóölla, hier eintreffen und thatsächlich den Beweis liefern, mit welcher Schnelligkeit und Hingebung die Wehrmänner zur Erfül- lung ihrer Pislht herbeigeeilt sind,“

evt N M Jane

Kundes-Angelegenheiten.

Frankfurt a. M,, 18. Nov. (O.P.A.Z) 117te Sipung der verfassunggebenden Reichs-Versammlung, (Schluß)

Berger stellt folgenden Antrag: Die National - Versamm- lung beschließt, daß die Erklärung des Reichs-Ministers des Junern in Betreff der Wahlen in Oesterreich und des Erlasses des mährischen Gus berniums gemißbilligt werde; daß jeder Beamteneinfluß auf öffentliheWaß- len für ungeseßlih erklärt, und daß gegen die solcher Umtriebe übers führten Beamten die Cassation ausgesprochen werde, Der Antrag wird dem Ausschuß für die österreichische Frage zur Prüfung übers wiesen. Simon von Trier beantragt, die National - Versammlung wolle die Centralgewalt auffordern , der polizeilichen Anarchie der bayerischen Regierung entgegenzutreten und dieselbe veranlassen, den Rechtszustand dur Rücknahme ihres Erlasses über die Auswei- sung der wiener Studenten herzustellen: „Schüßen Sie die wiener Studenten!“ ruft der Redner bei seinem Abgange von der Tribüne. Der Antrag wird niht für dringlich erfannt. Vielfaher Ruf zur Tagesordnung erhebt sih, als noch ein weiterer Antrag verlesen werden soll, Sch oder kittet die Versammlung, die Materie dieses Antrags wenigstens hören zu wol» lenz in einer Zeit, wo so Unerhörtes geshehe, müsse man sih über todte Formen hinwegzuseßen wissen. Scchneer wiéederholt das Ver= langen auf Tagesordnung in einem bestimmten, durch die Geschäfts ordnung motivirten Antrage. Die Tagesordnung wird mit 247 gegen 175 Stimmen angenommen. Der Präsident will den oben er- wähnten Antrag auf dringendes Ersuchen des Antragstellers , Abge- ordneten von Rappard, verlesen. Unterbrehung. Schneer stürzt auf die Tribüne und protestirt, gestügt auf den eben gefaßten Beshluß. Die Tagesordnung wird aufrecht erhalten und es den Vice - Präsidenten Simson verkündigt. Höfkeun bring

e d) S ; auf die Zeitbestinumung

einen präjudiziellen Antrag in Bezug f ie J nicht berlid- der Abschaffung der Flußzölle einz derselbe wird se i

„La : C ungs-Entwurfs De, O der Diskussion über Art. V. des E Se Redher eryail L

Wort Abgeordneter Mer ck aus Har Eifer Friedri I. erinnert, daß bereits vor

600 Jahren unter dem Beschlüsse gefaßt worden seien, h die Serómo

eit wird zu bleiben brauchen, wenn, wie mit Sicherheit gehofft werden

worüber die Versammlung jc bt be- rathe, Als die freiesten Heer