1848 / 202 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Hohes Staatsministerium! __ Vir Unterzeichnete, in dem bangen Gefühl, daß im gegenwär- tigen Augenblick viel , unermeßlih viel auf dem Spiele steht, halten den Widerstand der Majorität der National-Versammlung gegen den Willen Sr. Majestät nit nur für ein ungeseßliches und anmaßliches sondern auch für ein unnüßes und zweckloses und endlich in seinen weiteren Folgen verderblihes und fluchbeladenes Thun. Wir hal- ten ihn I, für ein ungeseßlihes und anmaßlihes Thun; denn : 1) Die zur Vereinbarung der Verfassung mit der Krone berufene Versammlung is durch kein Geseß an Berlin gebunden. Der König eóto ihr mit vollem Recht jeden anderen Ort an- weisen fönnen. Der König hat sie einseitig ohne Zustim- mung nah Berlin berufen; er faun fie au einseitig ver- legen. ; Die National - Versammlung hat gleih bei ihrem Zusammen- tritt alle constitutionellen Rehte, welhe, streng genommen, erst

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in an fenem Huldigungstage mit einett land geblutet haben, sondern größtentheils aus Grundbesißern ute 20s nser a vor dem dânjen Vaterlande Telobt haben: in | und Bürgern der Provinz Schlesien besteht, erklärt daher hiermit uten wie in bösen Tagen bei Ew. Majestät auszuharren, das is uns | offen und frei: i S i

E heiliges unverleßlihes Gelübde. Preußens Volk als ein deutsches daß er die Krone zu obigem Sritte für eben so geseßlich berech- Nolk wird das theure Vermächtniß seiner Väter: die heilige Treue tigt als verpflichtet hält, und zwar: : ;

der Deutschen, rein und unbefleck# bewahren und festhalten an der 1) CLBE, weil das Geseß vom 8. April d. J., auf alten sieggekrönten Losung: „Mit Gott sür König und Vater- Grund dessen die National-Versammlung zusammengetreten land!“ ist, keine Bestimmung darüber enthält, wo der Sih der

E Versanunlung sein solle, und die Wahl des Versammlungs-

ortes somit der Krone überläßt ; i verpflichtet, weil unter den Umständen, welche in Ber- lin obwalteten, diese Maßregel das einzige Mittel war, die Versammlung dem Terrorismus, der dort gegen sie geübt wurde, zu entzichen und mit der Freiheit der Berathung die Würde derselbeu wiederherzustellen.

Jndem wir uns daber mit der angedeuteten Maßregel vollkom men einverstanden erklären, sprehen wir gleichzeitig unsere feste Ueber- zeugung aus, daß die Krone diejenigen Verheißungen erfüllen werde, welche von ihr dem preußishèn Volke gemaht worden sind.

Möge durch diese Maßregel recht bald in unser Vaterland Ge- ses und Orduung zurückehren und das hohe Ministerium jeßt solche Maßregeln ergreifen, damit die Berathungen unserer Abgeordneten ungestört und frei, zum Segen des Landes, ihren raschen Fortgang haben.

Rüggeberg, Kreis Hagen, den 15. November 1848.

(132 Unterschriften.)

shen Zeitung vom 15ten veröffentlichten Erklärung fönnen auch wir, nachdem die National-Versammlung in Berlin durch unablässige Juterpellationen das Verfassungswerk , die gerechte Erwartung des Landes, nunmehr fast sechs Monate hingehalten hat, dabei über ihr ursprünglihes Mandat einer Vereinbarung zwischen Krone und Volk mehrfach durch Einmischung in die unmittelbare Administration und Anmaßung exefutiver Gewalt hinausgegangen ist, die Rechte der Krone angetastet und endlich durch Abweisung der nur zu geretfer- tigten Anträge auf Schuß gegen Junsulten, auf Sicherstellung der freien Abstimmung den Verdacht eines beabsichtigten physischen Zwan- ges auf sih geladen hat, es nur als ein zum wahren Wohle des Landes unvermeidlihes Ereigniß betrachten, daß endlih die Krone durch Verlegung der Versammlung Zeugniß darüber abgelegt hat, wie sie fernerhin feinen Zwang, keine Unwürdigkeit mehr dulden, das Verfassungêwerf fördern und wieder eine starke Regierung schaffen wolle.

Indem wir fest an dem Vertrauen halten, daß die von Sr. Majestät dem Könige dem Volke bewilligten Rechte und Fréiheiten unverbrüchlich werden aufrecht erhalten werden, sind wir von der Ueberzeugung beseelt, daß die Ausführung der von der Krone ange- ordneten Maßregel nur dazu gereichen fann, jene Freiheiten zu kräf= tigen und die Beendigung des Verfassungswerkes zu beschleunigen.

Auch wir schließen uns daher in unseren Ansichten denjenigen Motiven an, unter denen viele Mitglieder der National-Versammlung unmittelbar nach deren Vertagung der Königlichen Botschaft nahge- fommen find. Auch wir erachten die troß der Vertagung beisammen- geblicbenen Mitglieder der Versammlung in offenem Aufstande gegen die Krone und das Volk und protestiren gegen ihre Beschlüsse als ungültig.

Goldberg, den 15. November 1848.

(169 Unterschriften.)

An Ein hohes Staats - Ministerium!

Die unterzeichneten Gemeinden finden sich ganz besonders ver- anlaßt, Einem hohen Staats-Ministerium ihre ungetheilte Beistim- mung zu der nothwendigen Verlegung der National - Versammlung von Berlin nach Brandenburg auszudrücken, und sehen hierin nur eine weise und nothwendige Maßregel, zu welcher das Ministerium verpflichtet war, um die Vertreter des Volkes niht durh anarhi- {he Bestrebungen bei ihren freien Berathungen hindern zu lassen.

Die Gemeinden Alt-Tornau und Alt-Kieß bei Freien- walde a, d. Oder im obecharnimschen Kreise.

Hohes Staats-Ministerium ! Wir, die unterzeihneten Urwähler, können es uns nicht versagen, uns mit den kräftigen und sachgemäßen Maßregeln, als : r m Die Verlegung der National - Versammlung nach Branden=- Für dieselben: _ 2 burg zum 27. November und die Vertagung derselben bis Die Ortsvorstände. dahin, die Auflösung der Bärgerwehr von Berlin und end- lih die Erklärung des Belagerungszustandes von Berlin für vollständig einverstanden zu erkflären, indem wir der Ansicht sind, daß Se. Majestät der König sich bei Anordnung derselben völlig in seinem constitutionellen Rechte befunden. Wir haben zu der erneuer- ten Zusicherung Sr. Majestät: „Er wolle die dem preußischen Volke rüßen mit größter Freude und aufrichtigem Danke diese Königliche Breslau, den 17. November 41848. versprochenen Rechte und Freiheiten treulich aufrecht erhalten“, das Botschaft. . | D o Veteranen-Haupt-Verein für Schlesien. vollste Vertrauen, jo wie wir auch fest überzeugt sind, Dieselben sind fern davon, in der geschehenen Anordnung Ve- | An O F f Ein hohes Staats-Ministerium werde Sr. Majestät freu i ir die ero : Ber- Ce i : U : sorgnisse wegen des Vollbestandes der von Ew. Majestät Ihrem | „n Königl, Hohes Staats-Ministerium zu Berlin. in dieser Absicht mit Rath und That auch ferner zur Seite egung der Berjammiung nach Brandenburg ausgesprochen. Daß auch der König selbstredend die constitutionellen Prâärogativen, Volke gewährten Freiheiten zu erbliFen; fie erkennen vielmehr darin S “ital a E stehen und mit allen geseßlichen Mitteln dahtn zu wirken ein Lheil der Abgeordneten mi! diejer Verlegung einverstanden ge- wozu das Recht der Vertagung und Verlegung gehört ; denn den festen Willen wie die Bürgschaft, das Werk der Verfassung auf Hohes Ministerium! suchen, daß den anarchischen Zuständen des Vaterlandes ein wesen is, beweist, daß dieselben nah Verlesung der Verlegungs- was dem Cinen ret if, das ist dem Auderen billig. sicherem Wege seiner Vollendung zuzuführen, sie mißbilligen ernst Ergriffen von dem augenblicklichen Nothstande unseres geliebten Fnde gemacht und die verheißene Constitution endlich zun Urfunde die Sigzung verlassen, jo wie ihre eigene Erklärung zur Ge= Die National-Versammlung hat sih aber uit einmal immer und entschieden den ungeseßlichen Widerstand, den ein Theil der Vaterlandes, können wir Unterzeichnete nicht umhin, unsere vollstän- Wohle des Gesammtvolfes zu tande gebracht werde, nuge Jeg, daß jie namentlich in der leßten Zeit bei den Berathun= mit ihren constitutionellen Rechten bescheiden wollen, Sie hat Vertreter des Volkes, uneingedenk seiner wahren Pflichten gegen dige Zustimmung zu dem von dem constitutionell - monarchish gesinn- Züßen bei Schwedt, den 18. November 1848. ; H B E E ins sich mehrfache Uebergrisse in die Crelutive, in das wesentliche | Krone und Volk, der Verlegung der National-Versammlung entge- | ten Abgeordneten Herrn Tamnau und Genossen unterm 9ten d. M. Sämmtliche Urwähler von ZUßen. i Recht der Krone erlaubt. Sie hat dadurch den gegenwärtigen genstellt und erkennen dieselben ihrerseits das durch die Nothwen- | veröffentlichen Protest, so wie darüber ganz gehorsamst zu erkennen verwidelten Stand der Linge hauptsächlich mit herveigeführt, digkeit begründete Recht der Krone zu der getroffenen Maßregel. zu geben, daß die von der Regierung bereits ergriffenen kräftigen O E E der den legten Schritt Sr. Majestät unabweisbar nothwendig Maßregeln als dringend nothwendig ganz geeignet erscheinen, das Cin Königl. b ohes Staats Mimitermuum machte. Die mußte in der Stunde |o verhängnißvoller Ent- ( Ó ( scheidung dejjen eingedenk sein, was ste jelbst verfehlt und ver

Die Bürger der Gemeinde Lüttringhausen halten niht dafür, : daß Ew. Majestät Jhrem Volke tie gewährten Freiheiten verfüm=- | Land vor den ihm drohenden und zum Theil bereits eingebrohenen zu Berlin. ari e he A O A ' ) h 1 f sein, 1 ; t | i Gefahren zu retten, Die Mitglieder des gehorsamst unterzeichneten Vereins aben ment fein vejchrantendes Geseb vorhanden ijt, zu den getrossenen \huldet; nicht aber in falsher Cmpfindlichkeit die ( e Tz A C Maaßregeln ire

mern, daß Allerhöchstdieselben wieder ablenken wollen von dem | l C i : l E cu] Î D ; F: T d A d A f Me - E E E Fr è r » nz Preußen Fz betretenen constitutionellen Wege. Sie stehen fest in dem unwan- | Wir haben das feste Vertrauen, daß die von Sr. Majestät dem | bei ihrer heutigen Zusammenkunft den einstimmigen Entschluß gefaß| L E A - H E L des Thrones und ganz Preußens aufs delbaren Vertrauen zu ihrem gerechten edlen Könige; sie sind über- | Könige dem Lande gemachten Zusicherungen in vollem Maße erfüllt | und sofort zur Ausführung gebracht, E E ael E ie b, M jegen. 7 der Masorítät h i ( ck 3. Minister ul (ären : heiten in keiner Beztehung angetastet werden Wir b n de L1de ‘x Mazjoritat. | Einem hohen Staats-Ministerium zu erklären : eztegung angela]ter wervi ir halten den C and der ori l

Die Treugehorsamsten (712 Unterschriften.) Rhevdt, den 14. November 1848.

Lüttringhausen im Kreise Lennep, den 14. Nov. 1848. Allerdurhlautigster, Großmätigster König, Allergnädigster König und Herr!

Ew. Majestät haben durch Jhre Allerhöchste Botschaft vom gten d. M. angeordnet, daß der Sih der zur Vereinbarang der Verfassung berufenen Versammlung aus der Hauptstadt verlegt werde.

Díe unterzeihneten Bürger der Gemeinde Lüttringhausen be-

An Ein dohes Staats-Ministerium in Berlin.

Ein großer Theil der hiesigen Bürgerschaft hat bereits vor ei- nigen Monaten an Ein hohes Staats-Ministerium sich mit dem Er- suchen gewandt, auf Vollendung der Verfassung in möglichst kürzester Frist zu bestehen und, im Falle die Versammlung ihre Berathungen der künftigen , verfassungsmäßigen Vertretung zufamen , ei n- nicht frei halten fönne, den Siß derselben nach einem anderen Orte seitig in Beshlag genommen. Der König hat \ich dessen im Vaterlande zu verlegen, nicht geweigert. Er hat der National-Versammlung den a ller-

Durch die Allerhöchste Verordnung vom 8. d. M. ist die Ver- weitesten constitutionellen Spielraum gestattet. Also hat

_Wenn die unterzeichneten Bürger Dortmunds nun auch die Be- mertung mcht unterdricten konnen, daß vor Verlegung der Ver jammilung nach Dragudenburg die Einrictung daselbst derartig hätte müssen, um den etwaigen Vorwurf einer Vertagung der Ver ammlung völlig abzuschneiden, so sprechen fie denuoch, und da na Erba run à Die Unterzeichneten fühlen sich gedrungen, Folgendes zu er- flären :

1) Wir glauben, daß der Krone unbedingt das Recht zustand, die fonstituirende Versammlung von Berlin nah Brandenburg zu verlegen, ja daß sie sogar zum Wohle des Vaterlandes nah den bisher gemachten Erfahrungen zu diesem Schritt verpflich- tet war.

Die Berechtigung hierzu ergiebt sich aús dem Wahlgeseß vom 8, April d. J., indem darin der Siß der Versammlung niht bestimmt is, der Krone mithin dessen Wahl unbestritten zustehen muß. Die Verpflichtung dagegen entspringt aus der vom Lande längst gefühlten Nothwendigkeit der Verlegung, weil diese als das einzige Mittel erscheint, die Versammlung dem Terrorismus eines rohen, fanatishen Pöbels zu entziehen, von dem die freie Berathung derselben bisher auf empörende Weise gelähmt wurde, was, wie landeskundig is, die Würde

) uis 090 E ustimmung aus,

zeugt, daß dem Volke nichts wieder genommen werden solle von sei- | werden, zumal, da bis jeßt alle von der National - Versammlung ge- E L s 2 T

nen constitutionellen Freiheiten, sie harren mit Zuversicht der Seg- faßten Beschlüsse durch Königliche Genehmigung zu Geseßen erhoben daß fic mit allen Maßregeln, welche Hochdasselbe ergriffen [I]. Für Ei RINNDES und zwecklojes d dene

nungen einer echten wahren Volksfreiheit. sind ; erklären uns demnach mit allen uns zu Gebote stehenden reht- hat, um den anarchishen Zustand in Berlin zu unterdrücken N Nein Ferne n ger Mensch fann einen G Ar d A, warum Die Unterzeichneten erkennen, freilih mit \hmerzlichem Bedauern, | lihen Mitteln zur Förderung der guten Sache bereit. und dem Geseß wieder Achtung und Geltung zu verschaffen, H das Verfassungswerk niht eben jo gut in Orandenburg, als

die Nothwendigkeit, daß dem fortwährenden, Recht und Gesetze ver- Fehrbellin, den 14, November 1848. E A O in Berlin vollendet werden könnte, Jm Gegentheil muß es

| / Ó as f } Z : r | vollkommen einverstanden sind; ein Ln ‘edes ebrlihen Maunes Freude seiu, die Vertreten höhnenden Treiben überall mit energischer Strenge entgegen getreten | (101 Unterschriften). und Hochdasselbe gehorsamst und dringend zu bitten : Dns B N 1245 E rid E 449 E os Tia P bels Fd O 0E D werde; sie bitten daher so dringend als ehrerbietigst, Ew. Majestät mund, den 14, November 1 " Stricken und Aexten des berliner Po0bels sicher zu wissen, da | |

beiten fest haltea, indem wir entschlossen len König zu s{hübßen, aber auch mit allen eten, was unseren constitutionellen Freiheiten

i [ | | 35 Unterschriften.) Theilen der Mouarchie, wo dieselbe gestört worden 1k, wite- 1.39 Unterschriften.) der berzustellen und Sich dabei dur den Widerstand der N revolutionairen Partei nicht irre machen zu la)jen, jondern Di

Hohes Staats-Minifterium!

Wir können nicht unterlassen, dem Königlichen Hohen Staats Ministerium unser volles Vertrauen und die dankbare Anerkennung | für die entshiedenen Maßregeln auszusprechen, zu welchem sih Hoch- l !

in gleicher Weise die Ruhe und L rdnung in den ubrigen / ; E; ck it t 6

wollen zur Unterdrückung aller anarchishen Bestrebungen fernerhin i ein wirkliher Schuß derselben in Berlin rein unmöglich ge-

( ( worden war bei dem aufgelösten Zustande der dortigen Bür- gerwehr und bei der bekannten Erklärung des Herrn Rimpler, daß er niht die Befehle des Ministeriums, sondern nur die Beschlüsse der Majorität der National-Versammlung, also auch einer durh Einschüchterung bewirkten Majorität, ausführen werde. Die in der erlassenen Proclamation angeführten Gründe

in Königliches hohes Staats - Ministerium zu Berlin. r anarchischen Zustände der Hauptstadt, wodurch schon seit Sich überzeugt zu halten, daß die überwiegende Mehrzahi langer Zeit eine freie Berathung der zur Vereinbarung der Verfas- ter, unserem theueren Könige mit Gut und Blut treu er- usenen Bersaminlung unmöglih geworden war, haben auch zu denen auch die Unterzeichneten ge=- mit großer Besorgniß für Thron und Vaterland erfüllt.

die kräftigsten Maßregeln ergreifen, und denselben mit starkem Arme steuern, damit die Verfassung endlich vereinbart werde, Ordnung und Sicherheit zurückkehren und die Zukunft Preußens und Deutsch- lands gerettet sei.

Die Unterzeichneten, die in ihrem Könige noch eine angestammte

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dasselbe endlich nah langem Zögern entschlossen hat, um dem über-

e r c 0 o 5j P ( l hand genommenen geseßlosen Zustande, der die allgemeinen, jo wohi gebenen Unterthanen, zu

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“i ati aue 7:

Es

Obrigkeit von Gottes Gnaden erkennen, verharren als Ew. Majestät allerunterihänigste getreuste Bürger von Lüttringhausen. (602 Unterschriften.)

Allerdurhlauchtigster, Großmächtigster König ! Allergnädigster König und Herr!

Ew. Majestät wollen geruhen, den Ausdruck unserer treuesten Anhänglichkeit und Ergebenheit huldvoll entgegen zu nehmen.

Mit Freuden haben wir die Schritte des hohen Ministeriums begrüßt, durch welhe die Versammlung unserer Abgeordneten dem unheilvollen Treiben in Berlin entzogen und nah Brandenburg ver- legt worden ist. Wir sind fest entschlossen, in der Verwirrung dieser Zeiten niht von der Treue gegen unseren König und Herrn zu lassen.

Möge Gottes Gnade Ew. behüten.

Jn Treue und Liebe ersterben wir

Majestät immerdar leiten und

Ew. Majestät allergehorsamste Unterthanen. Die Gemeinde Woltersdorf. (48 Unterschriften.)

Allergnädigster König und Herr!

Ohne alle Ausnahme nahen sich sämmtliche Einwohner des Dorfes Hirshfelde bei Werneuhen Ew. Majestät mit der aller- unterthänigsten Bitte, die Gefühle der Liebe und Treue genehmigen zu wollen, mit denen sie ihrem angestammten Herrscherhause treu und ergeben sein wollen mit Gut und Blut bis zum Tode als

Ew. Majestät getreue Unterthanen. (58 Unterschriften.) Hirschfelde bei Werneuchen, den 17, November 1848.

Dank- Adresse an Se. Majestät den König. Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster, Allergnädigster König und Herr !

Ew. Königl. Majestät haben dur den Erlaß der Proclamation vom 11ten d. an das Volk appellirt und die Gründe mitgetheilt, welhe Allerhöchstdieselben bewogen haben, den Siß der National- Versammlung von Berlin nah Brandenburg zu verlegen.

Mit tiefster Entrüstung haben wir Unterzeichnete vernommen, daß eine böswillige Rotte es gewagt hat, die persönliche Freiheit und selbst das Sen unserer Vertreter zu bedrohen, und diese dadurch in der Freiheit ihrer Berathungen beeinträchtigt hat. Mit lautem Ju- bel haben daher wir, und mit uns der bei weitem größte Theil der hiesigen Bevölkerung, die Maßregeln begrüßt, die Ew. Majestät ge= troffen haben, und fühlen uns gedrungen, Allerhöchstdenselben unsere E Zustimmung und tiefgefühlten Dank ehrfurchtsvoll aus- zusprechen.

Möge der Allmächtige diesen Sritt, so wie Alles segnen, was Ew. Königl. Majestät unternehmen, um unserem Volk zum baldigen C E der mit Königlichem Wort verbürgten Freiheiten zu ver-

elfen. h Indem wir Ew, Königl. Majestät dem Schuy des Allerhöchsten inbrünstig anbefehlen, ersterben wir in tiefster Chrfurcht : Cw, Königl, Majestät gehorsame und getreue Unterthanen. Stgdt Schermbeck und Bricht, den 14. November 1848. (212 Unterschriften.)

Hohes Staats-Ministerium! Die Allerhöchste Botschaft vom 8. November d. J., bezüglich der Vertagung und Verlegung der zur Vereinbarung der Versassung zusammenberufenen National - Versammlung von Berlin nah Bran-

denburg, is vielfach als ein Bewaltstreih verschrieen und Einer Ho- hen Staats-Regierung zu dieser Maßregel die verfassungsmäßige Be-

fugniß abgesprohen worden. | i h Der unterzeichnete Verein, welcher nicht allein aus Mitkämpfern in den Jahren 1813—15, welche fast alle für Thron und Bater-

begründeten Klagen über Nahrungslosigkeit in allen Ständen des Volks, nicht nur in der Hauptstadt Berlin, sondern au in den Pro- vinzen hervorgerufen hat und fortdauernd unterhält, und dessen wir herzlich satt sind, endlich ein Ziel zu seßen. Wir wollen uns nicht ferner von dem ungeseßlichen Treiben des berliner Pöbels und seines Anhanges beherrsheu lassen und müssen es entschieden mißbilligen,

| daß die zur Vereinbarung der Verfassung mit der Krone berufene

Versammlung von solchen verruhten Menschen, zur Schande unseres theuren Vaterlandes, geknehtet wird, wobei von einer Freiheit ihrer Berathungen zum wahren Wahle des Volkes keine Rede sein kann ; wir wollen, daß Geseß und Ordnung, nöthigenfalls durch Anwendung der äußersten Mittel aufreht erhalten werde, weil wir nur dadur h der uns von unserem lieben Könige verheißenen Freiheiten theilhaftig werden können. Wir bitten das Hohe Staats-Ministerium, daß es auf dem betretenen heilsamen Wege zur Wiederherstellung der Drd nung beharren, das nungeseßlihe Verhalten einer revolutionairen Fraction der Abgeordneten verhindern und für den baldigen Zusam= mentritt der Volksvertreter in Brandenburg sorgen werde.

Die Proclamation Sr. Majestät des Königs vom lten d. M. bürgt uns dafür, daß uns von den zugesiherten Freiheiten Nichts verkfümmert werde.

Gusow, im Kreise Lebus, den 16. November 1848,

(45 Unterschriften.)

Un Ein Hohes Königl. Preuß. Staats-Ministerium in Berlin.

Auf ein für das Wohl unseres preußischen Vaterlandes gesegune=- tes Wirken der in Folge des Allerhöchsten Geseßes vom 8. April d. J. gewählten, von Sr. Majestät dem Könige nah Berlin berufenen National-Versammlung haben viele Millionen treuer Preußen gehofft, Wir haben aber leider erfahren müssen, wie in der ersten Haupt- und Residenzstadt unseres Königs Volkösbewegungen stattgefunden haben, die dem freien Wirken unserer Abgeordneten hemmend entgegengetre- ten sind.

Freudig haben wir daher die Allerhöchste Botschaft begrüßt, die den Siß der National-Versammlung nach Brandenburg verlegt, und {ließen wir uns allen Einem Hohen Ministerium zugegangenen, zu- stimmenden Adressen, namentlich denen unserer Nachbar - Gemeinden Gevelsberg und Enneperstraße, vollkommen an und versichern in be= ster Ueberzeugung, daß mit vielleicht einzelnen Ausnahmen unsere über 1700 Seelen zählende Gemeinde die Gesinnungen theilt, die wir mit unwandelbarer Treue für König und Vaterland hegen.

Wir verharren in tiefster Ehrfurcht

Eines Hohen Staats - Ministeriums gehorsamste Gemeinde-Vorsteher und Gemeinde-Räthe. Gemeinde Oelkinghausen im Kreise Hagen, den 16. November 1848,

Hohes Staats-Ministerium !

Die unterzeichneten Bewohner einer Landgemeinde sind durch- drungen von der landesväterlihen Fürsorge ihres heißgeliebten Küe nigs und erkennen die getroffene Maßregel, die Nationa!-Versamm- lung zu verlegen, als ein durchgreifendes Mittel, die Versammlung in der Freiheit ihrer Berathungen zu s{hüßen und dem in der Resi- denzstadt Berlin gefahrdrohenden geseßlosen Zustande, dem das Land niht ruhig zusehen kann, zum Wohle des Landes ein Ziel zu setzen, vollkommen gerechtfertigt und als Recht der Krone begründet.

Einem hohen Staats - Ministerium fühlen wir uns gedrungen, diese unsere Anerkennung auszusprechen.

Einem hohen Staats-Ministerium Gehorsamste Bürger. (152 Unterschriften.)

Bauerschaft Mühlinghausen , im Kreise Hagen in der Grafschaft Mark, den 17. November 1848.

“An ein hohes Staats-Ministerium in Berlin!

Die unterzeichneten Einwohner der Gemeinde Schweflinghausen begrüßen mit Freuden den Schritt Sr. Majestät unseres geliebten Königs , die National - Versammlung von Berlin nah Brandenburg zu verlegen, um dadur unsere Vertreter den terroristishen Wühle- O Einschüchterung und Schmähung des berliner Pöbels zu

(ören, Sie dabei nah Kräften unterstüßen werden Rheinsberg, den 17. Noveniber 1848. Der Preußen-Verein für constitutioneiles Kömgthum.

Hohes Staatsministerium: :

Einem bohen Staatsministerium sehen wir unterzeichnete Urwäh- ler im Hinblick auf den zwischen der Krone und der National Ver- sammlung entstandenen Konflikt uns veranlaßt, gehorsam}? zu erflä- ren, daß wir die von der Staatsregierung angeordnete Verlegung der National-Versammlung ven Berlin nah Brandenburg zwar tief beklagen, als ein Zeugniß von der Zerrissenheit unjerer politischen Zustände. Wir können jedoh in dieser Maßregel, zu welcher die Krone bercchtigt und verpflichtet war, einen Eingriff 1n die Rechte und Freiheiten des Volkes nicht erblicken, hoffen vielmehr dadurch die bisher in Berlin höchst gefährdetc Freiheit der Berathungen unserer Volksvertreter wiederhergestellt zu sehen.

Rix werden uns auch in dieser aufgeregten und gesaÿhrvollen Zeit niht irre machen lassen in dem Bertrauen zu der Krone, k dieselbe den redlihen Willen habe und behalten werde, die dem Volke verheißenen und bereits gewährten Freiheiten aufrecht zu erhalten.

Demmin, den 13. November 1848.

(115 Unterschriften.)

Ein hohes [Königliches Staats-Ministerium hat der Krone zu dem Entschlusse gerathen, die National - Versammlung von Berlin na Brandenburg zu verlegen. Eine sich von selbs bedingende Folge dieser Maßregel is die Vertagung der Versammlung auf wenige Tage. 5

Hiergegen sind an manchen Orten Stimmen laut geworden, und gerade dieser Umstand veranlaßt uns hiergegen zu erklären, daß wir die Nothwendigkeit und tie Berechtigung der Staatsverwaltung, jene Maßregel anzuordnen und durczusühren, vollständig auerkennen.

Es drängt uns aber gleih:eitig auszu|prechen, dag Ie I Gott loben und preisen an allen Orten, auch eine unbefangene Ueber zeugung, selbst wenn sie von der unserigen abweichen sollte, sih überall Geltung zu vershaffen wissen muß.

Wenn wir daher {hon um deshalb den Widerspruch tief beklagen, der sih gegen jene Maßregel geltend macht, so müssen wir im Ge- gensaße zu jenem Sinne hier laut verfünden :

daß wir bereit sind, für unseres Königs Person und Regiment einzustehen mit Gut und Blut, daß wir von dem Glauben an unseres Königs Wort durchdrungen sind, und daß wir dessen Cr- füllung mit Zuversicht erwarten, jeden Zweifel mit Entschiedenheit zurüdckweisend. A F

Wir stellen ehrsurchtsvollst anheim, inwiefern Ein hohes Königliches Staats - Ministerium diese unsere Erklärung zu des Königs Majestät unmittelbarer Kenntni} zu bringen für angemes= sen erachtet. /

Ludckau und Umgegend, den 18. November 1848,

(43 Unterschriften,)

Hohes Staats - Ministerium!

Die Krone allein hatte das Recht, die National - Versammlung zu berufen und den Sih derselben zu bestimmen ; ihr stand daher auch zweifelsohne das Recht zu, deren Sih zu verlegen / welches Recht für ste Verpflichtung wurde , als die Mitglieder der National- Versammlung oder do eín großer Theil derselben , eingeshüchtert dur den verabsheuungswürdigsten Terrorismus, nicht mehr frei wa- ren in ihren Berathungen, i / - e

a MaieitiGeten drücken daher Einem Hohen Staats - Minui- sterium den tiefgefühltesten Dauk dafür aus, daß Hochdasselbe durdh kräftiges Einschreiten in uns die sichere Hossuung erwedt hat, das- selbe werde , beseelt durch den Geist der versöhnenden Milde, den gefährlihen Folgen der jeßt herrschenden Spaltung entgegentreten, die dem Volke durch Se. Majestät gegebenen freisinnigen und wahr- haft Königlichen Verheißungen mit festem Willen so nell als müg- lich ins Leben rufen und auf diesem Wege durch Thaten das hohle, immer wiederkehrende Gespenst der Reaction vernichten.

Fraustadt, den 17. November 18418,

(52 Unterschriften.)

Z ne Majestät der König auf den Rath Seiner verant= or Minister, dem Allerhöchsidemselben zustehenden Rechte ge- mäß, durch die Vrdre | 3. November cr. die National-Versamm- lung nah Brandenbur t, und durch die ernstesten Maß- regeln den anarchishen Bewegungen entgegengetreten ist, haben aud wir neue Hoffnung geschöpft, daß es nunmehr gelingen werde, uns die verheißenen constitutionellen Freiheiten dur eine in freier Bera- thung zu Stande gekommene Verfassung zu sihern. Wir fühlen uns im Herzen verpflichtet, für die getroffenen Maßnahmen unseren tief- Jzesühlten Dank hierdurch auszusprechen, Blaukenstein a, d, Ruhr, den 16. November 1848. (102 Unterschriften.)

Hohes Staats - Minifterium!

Die unterzeihneten getreuen Unterthanen Sr. Majestät unseres geliebten Königs sagen Jhnen den aufrichtigsten Dank, daß Sie ín dieser gefährlichen Zeit das Staatsruder aus unseres Landesvaters Händen angenommen haben, und wir bitten den allmächtigen Gott, er wolle Jhnen zu Jhrem schweren Amte nah dem Reichthum seiner Gnade, auf welche wir nicht verzichten, sondern immerdar hoffen, Weisheit und Muth verleihen und Jhre Bemühungen zum Heile un- seres Vaterlands segnen.

Wir danken Jhnen ferner, daß Sie bei der Krone auf Verle- gung der National - Versammlung aus der leider unter anarhi=- hem Druck geknechteten Hauptstadt hingewirkt haben und bitten, auf dem betretenen Wege, im Vertrauen auf den Beissand des lebendigen Gottes, muthvoll auszuharren.

Wir hegen zu Einem hohen Staats-Ministerium das Vertrauen, hochdasselbe werde sich, unter Verschmähung des Revolutions-Bodens, um Troste und zur Freude aller Gutgesinnten auf den Boden des Rechts stellen und denselben unter keinen Umständen verlassen, viel- mebr ihn gewissenhaft gegen alle Angriffe, kommen sie woher sie wollen, zum leßten Blutstropfeu vertheidigen.

Sie haven Jhre Berufung in das Ministerium nicht der Majo- rität der Natioual- Versammlung zu danken, und wir bitten inständigst, Jhre fernere amtliche Existenz mcht von einer folchen Majorität ab- hängig zu machen, vielmehr die Rechte und Freiheiten , sowohl der Krone als des Volkes, nach allen Seiten hin kräftigst zu \{hüyen und alle dieselben gefährdenden Uebergriffe, selbst wenn sie aus der Na- tional- Versammlung kommen, standhait zurückzuweisen und mit Wissen und Willen von dem Wege des Rechtes auch niht ein Haar breit abzuweichen; bann wird Gott der Herr mit Jhnen sein, und alle treu- gesinnten Herzen werden Zhnen zufallen!

Arendsee und Umgegend.

(52 Unterschriften.) An das hohe Staats-Ministerium zu Berlin.

Tirschtiegel, den 17. November 1848,

Einem hohen Staats-Ministerium sagen hiermit die Unterzeichneten ihren gehorsamsten Dank für die ausgesprochene Verlegung der Na- tional-BVersammlung von Berlin nah Brandenburg, indem sie von diesem Schritte ein schnelleres und gedeihlicheres Ende des Versas- sungswerks hoffen.

Der Magistrat und Stadtrath.

Ai Ci nig li cch es hohes Ministerium n Wern,

Cs ist im Namen des hiesigen Bürger = Vereins heute Morgen eine Adresse an die hohe National-Versammlung in Berlin abgegan- gen, in welcher derselben lobend bemerkt wird, daß ste ganz in ibrem Rechte gegen das gegenwärtige hohe Ministerium gehandelt habe. Von demselben Verein soll gleichzeitig eine Adresse an Eiu hohes Ministerium abgegangen sein, in welcher dasselbe gebeten wird, mög- lis zu einer Vereinigung mit der National-Versammlung das ihrige beizutragen. Die Unterzeichneten, fast alle Mitglieder des hiesigen Bürger-Vereins, verwahren sich feierlihs gegen die in obigen Adres- sen von nux neun Mitgliedern des Bürger - Vereins ausgesprochenen Gesinnungen und bekennen hiermit, daß ein hohes Ministerium ganz, die National-Versammlung aber keineôweges in unserem Sinne ge- handelt hat.

Wermelskirchen, den 14. November 1848,

(142 Unterschriften.)

sind wahrlich nichtssagend im Vergleich zu dem, was auf dem Spiele steht. Eine Zurückziehung der verheißenen Freiheiten durch immerwährende Vertagung if ein bloßes Schreck- gespenst und liegt außer dem Bereiche aller Möglichkeit , liegt am allerwenigsten in der Absicht unseres verehrten Königs, zu dem wir volles Vertrauen haden.

Wir halten den Widerstand der Majorität endlieh :

111, für ein in scinen weiteren Folgen verderbliches und fluh-

| beladenes Thun; denn :

1) Die erste und wichtigste Sorge aller Rechtshaffenen und Ein-

sichtigen is gegenwärtig die Erhaltung des Thrones in seiner Würde und Macht. Wir wollen nicht den Thron um- gestürzt und an seiner Stelle das Blutgerüst auf- gerihtet wissen. Wir haben aus geschichtlichen und all- gemein menschlichen Gründen die flare Erkenntniß, daß nah dem Sturz der Königl. Macht eine Negierung bei uns im Lande nur noch durd Schrecken möglih wäre, der dann autch biejentgen ergreife murD e, 0E IEDT von Der Errichtung einer Republik als etner ganz gering- fügigen Sache sprehen. Wenn aber der gegenwärtige Widerstand siegreih durhgeseßt würde, so würde die Folge dieses unglückliw;en Sieges eine neue Herabwürdigung der Krone und ein weiterer furchtbarer Schritt auf dem Wege zur völli- gen Auflösung sein. Die besseren Mitglieder der zurückgebliebenen Majorität sind zu diesem Schritt entweder durch eine abstrakte Rechtsauf- fassung, die aber durch den Gang der Geschichte immer ver- höhnt is, over durch die gute, doch immerhin jesuitishe Ab- sicht verleitet, zu versöhnen und auszugleichen. Sie sind aber, ohne daß sie es merken, ein Spielzeug in der Hand der wüh- lerischen demokratischen Partei, die nun bald zu ergreifen denkt, wonach fie lange gestrebt, die despotishe Konventsgewalt, Nur deshalb sind für jeßt die Glieder ter Linken so nachgie- big. Wenn sie, was Gott verhüten wolle, ihr Ziel erreicht haben, dann wird das ganze Land, dann werden auch diejeni- geu, die jeßt aus Unkunde Adressen im entgegengeseßten Sinne erlassen, mit Entseßen erwachen und dann, aber zu spät, den namenlosen Jammer gewahr werden, den ein stürzender Thron ins Land schleudert.

Es is uns nicht um viele Unterschriften zu thun, die wir auch gar wohl hätten sammeln köunen , sondern um die wahre Lage der Dinge, in deren ganze verhängnißvolle Zukunft vielleicht nur Wenige flar blicken dürften. Ju diesem Bewußtsein der Wahrhcit, im Be- wußtsein der Treue gegen König und Vaterland richten wir an ein hohes Staatsministerium die gehorsamste, ehrfurchtovolle Bitte :

„Fest zu stehen und weiter zu schreiten auf der begonnenen Bahn

zum Recht und zur Ordnung, und auf das Volk zu vertrauen.“

Denn die aus den größeren Städten eingelaufenen Adressen im entgegengeseßten Sinne drücken wahrlich noch nicht die Meinung des Volkes aue. Es bedarf nur des Muthes und der Energie bei den hohen Behörden, und das Land ist gerettet. Das walte Gott!

Borgholzhausen, den 16. November 1848.

Eines hohen Staa#fsministeriums gehorsamste

Einwohner der Gemeinde Borgholzhausen am Ravensberge

(Kreis Halle in Westfalen.) (58 Unterschriften.)

An das Königliche Staats-Ministerium zu Berlin.

Jn dem verhängnißvollen Augenblicke, der über Preußens und mit ihm über des gesammten Deutschlands Zukunft zu entscheiden cheint, in diesem Augenblicke, wo Schweigen Verrath am Vaterlande ist, erkennen es die Unterzeichneten für eine unabweislihe Verpflich- tung, dem Königlichen Staatë-Ministerium es auszusprechèn, daß sle die von der Krone angeordnete Verlegung der National - Versamm- lung und die dadurch betingte Vertagung derselben als eine für das Wohl des Vaterlandes nothwendige Maßregel anerkennen, Jn we- sentlicher Uebereinstimmung mit der von einer Anzahl Einwohner des glogauer Kreises bereits unter dem 13ten d. M. in der Schlesi-

der Versammlung auf das tiefste verlegte, die Anarchie be- förderte und eine unheilvolle Spannung im Lande unterhielt.

2) Aus diesen Gründen können wir den von der Regierung Sr. Majestät des Königs gethanen Schritt nur billigen, indem wir ofen bekennen, daß wir darin weder eine Verleßung der Volfsvertreter, noch die geringste Verkümmerung der dem Lanbe verheißenen Freiheiten -erblicken, E unerschütterlich fort- fahren, den deshalb in der Königlichen Proclamation von gestern wiederholt gegebenen Zusagen zu vertrauen. Dagegen \cheint es uns

3) nicht gerechtfertigt, daß ein Theil der konstituirenden Versamms lung der auf Verlegung und Vertagung dersclben Bezug ha- bendeu Königlichen Botschaft vom 8ten d. M. keine Folge ge- geben, sch viclmehr zu ganz unconstitutionellen Schritten hat hinreißen lassen, welche keinesweges geeignet sind, dem Lande für das schon so sehr verzögerte Verfassungswerk Vertrauen einzuflößen.

4) Die Beschlüsse, welche die National - Versammlung während ihrer Vertagung gefaßt hat oder noch fassen sollte, erklären wir für uns als nicht verbindlih und protestiren dagegen.

Endlich

5) sprechen wir unseren ernsten Willen aus, daß wir die Krone in ihrem kundgegebenen Bestreben, der herrschenden Anarchie entgegenzutreten und Ordnung und Geseßmäßigkeit wiederher- zustellen, mit allen unseren physishen und moralischen Kräften unterstüßen werden.

Wittenberg, den 13. November 1848, (Folgen 2640 Unterschriften von Urwählern aus dem wittenberger Kreise.) An des Königs Majestät zu Potsdam.

Der Deputirte unseres Kreises, Herr Justiz-Rath Gellern, hat am 9ten d. M. in Gemeinschaft mit 35 anderen Abgeordneten zur preußischen National-Versammlung eine Erklärung dahin abgegeben und veröffentlicht, daß die Krone niht nur in vollem formellen und materiellen Reht gewesen sei, als sie die Verlegung der National- Versammlung nah Brandenburg anordnete, sondern auch, daß es dringende Pflicht war, diese Verlegung endlich auszusprechen.

Die Ünterzeichneten treten dieser Erklärung überall bei. Die Rechtsgründe, welche der von der Krone getroffenen Maßregel zur Seite stehen, werden indeß durch die gebieterishe Pflicht, eine freie Berathung der Abgeordneten unter allen Umständen zu sichern, noh weit überwogen.

Es klingt fast wie Hohn, wenn dagegen von anderer Seite be- hauptet wird, daß die Exzesse der berliner Volkshaufen sih auf an- dere Weise hätten unterdrücen lassen, und daß dazu neuerdings ein Antrag aus dem Schoße der National-Versammlung selbst vorgelegt worden wäre. Alle Welt kennt den Erfolg derartiger Anträge, wie sie hon früher gemacht worden find, alle Welt kennt das Resultat der Abstimmung über den von Meusebachshen Antrag in der denk- würdigen Sißung vom 21. Oktober, Jedermann weiß danach, daß eine Partei in der National-Versammlung die Freiheit nur für sich, aber nicht für Andere wollte. Am 31. Oktober erreichte das System der Einschüchterung sein höchstes Maß. Solchen Zuständen mußte ein Ende gemacht werden. Jst es nicht eine Schmach, daß sogar die Central-Gewalt in Frankfurt einen Abgesandten nah Berlin ge- \{ickt hat, um auf die Beendigung der anarhishen Zustände hinzu- wirken. Js es niht eine Shmach, daß der Abgeordnete Jordan am 7ten d. M. öffentlich in der deutschen National-Versammlung unter großem Beifall erklärt hat, daß die berliner National-Versammlung nik frei sei. Wir Alle wünschen eine freisinnige Verfassung, aber eben deshalb müssen auch die Beschlüsse aller Volksvertreter frei geit

Die Unterzeichneten halten hiernah die weiteren Verhan äs j der in Berlin zurückgebliebenen Abgeordneten für hgben S, Wenn dem Vaterlande Gefahr droht, so droht sie ee Ï

| i Ende machen und die dort Anwesenden müssen dem selbst ein

Minden, den 14. November 1848.

(309 Unterschriften.)