1848 / 203 p. 5 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

darin keine Beeinträchtigung der

reußischen Volkes i Mehrzahl des P bis sondern nur eme von der Krone

j ißenen Freiheiten finden, 1 de er ee ht zu ergreifende und von der Nothwendigkeit erfor-

f i Terrorismus, wie er si

Maßregel erkennen werde, um einem p r bOREN Per c. kundgegeben hat und wodur alle Wohlgesinnte mit gerechtem Abscheu erfüllt worden sind, für immer ein Ende zu

it. i A L Lao maden: aupib in der Niederlausitß, den 19. November 1848, i: (24 Unterschriften.)

)

Hohes Staats Ministerium!

Ju Erwägung, daß Se. Majestät dèr König bei Erlassung des Patentes vom 9. April d. J. sich keinesweges des Rechtes begeben hat, die zur Vereinbarung etner Verfassung mit der Krone einberu- fene Versammlung aufzulösen, z1 vertagen oder an einen anderen Ort zu verlegen ; in Erwägung, daß 1n Folge des geseßzlosen Zustan= des der Hauptstadt und des von einem Theil der Bevölkerung aus- geübten Terrorismus gegen die Vertreter des Volkes eine Verlegung der Versammlung um so nothwendiger und gerechtfertigter erscheint, als nur auf [diese Weise dic Freiheii der Berathung gewahrt und eine endlihe Lösung der der Versammlung gewordenen Aufgabe er- strebt werden fann; in Erwägung, daß das Auflehnen eines Theils dieser Versammlung geget den bestimmt ausgesprocheuen Befehl des Königs alles Rechtógrundes eutbehrt und um so verbrecherischer er- scheint, als hierdurch ein neuer Zwiespalt in die Nation geschleudert, und bei längerer Dauer dieses Zustandes ein allgemeiner Bürgerkrieg unvermeidlih erscheint; fühlt sich der unterzeichnete Veteranen-Verein gedrungen, Einem Königlichen hohen Ministerium seine volle Zusktim- mung zu den getroffenen ener ischen Maßregeln um so offener aus- zusprechen, a!s derselbe überzeugt 1k, daß diese uur eine kräftige Un- terdrückung der geseßlosen Zustände, kemesweges aber eine Vermin derung oder Verkümmerung der von Sr. Majestät dem Kömge dem Volke gewährleisteten Freiheiten bezwecten.

Schweidniß, den 19, November 1848.

Veteranen=Verein sür Stadt und Kre1s Scchweidnih,

Hohes Staats-Ministerium !

Der unterzeihnete, am Geburtstage Jbrer Mazjestiat der gin gegründete Verein für König und Vaterland hat in semer Sißung Folgendes einstimmig erflärt:

1) Daß die Krone in ihrem vollen Rechte siand, als sle das Ministerium Brandenburg ernaunie, und daß der Verein ferner das wohlbegründete Vertrauen zu der treuen und bewährten landesvaäter lihen Gesinnung Sr. Majestät des Königs habe, daz Hochdeirselbe bei dieser Ernennung nicht nur das Wohl der Krone, sondern eben fo sehr das davon unzertreunliche des Vaterlandes gewissenhaft be- rücksichtigt habe.

2) Daß die Krone zu der Verlegung der zu Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung nah Brandenburg und der da durch nöthig gewordenen Vertagung derselben niht nur vollkommen berehtigt, sondern auch in dem Augenblick verpflichtet war, als sie darin das beste Mittel sah, die Berathungen derselben wieder frei und sicher zu stellen von äujereun Gewaitthätigkeiten und Zwang.

3) Daß mithin die Krone wegen dieser Maßregel die dankbare Zustimmung des ganzen Landes erwarten darf und vor Allem sie auch in Rheinland und Westfalen finden wird, welche {on im Frühsommer dur eine zahlreihe Deputation aus vielen Städten dieses Landstrichs in Berlin eine ähnliche Maßnahme von cinem hohen Staats : Mini- sterium forderte.

4) Daß ferner diejenigen Abgeordneten, welche nah der vom Minister angekündigten Vertagung den Sihungssaal verließen, vollkom men recht und geseßmäßig verfuhren und dafür den Dank des Laudes verdienenz die Zurückbleibenden hingegen aber in völlig ungeseßmäßi= ger und unberechtigter Weise die Verhandlungen fortseßten, die eben deswegen aber auch als null und nichtig anzusehen sind.

5) Daß endlich der Verein für König und Vaterland in Berlin von diesen obigen Beschlüssen in Keuntuiß geseht und zugleich bevoll= mächtigt werden soll, in jeder vou ihm mit dem Sinne derselben üben einstimmenden Erklärung, sci sie eine Eingabe an Se. Majestät, an das hohe Staats-Ministerium oder eine soustige Veröffentlichung, un- seren Verein als heistimmend aufzuführen.

Da nun durch den inzwischen eingetretenen Belagerungszustand von Berlin, dessen Nothwendigkcit, obwohl wir sie beflagen, wir den noch vollkommen anerkennen, {ämmtliche politische Vereine in Berlin suspendirt sind, so müssen wir fürchten, daß der berliner Verein für König und Vaterland, dem wir zufolge Nr. 5 unserer Erklärungen ungesäumt davon Anzeige machten, nicht wohl im Stande war, cin hohes Staats-Ministerium von unserer Erklärung in Kenntniß zu seßen, weshalb wir es wagen, hierdurch unmittelbar demselben sie vor- zulegen.

I} auch die Zahl der Glieder unseres eben gestifteten Vereins noch verhältnißmäßig gering, so sind wir doch sicher, in den obigen Erflärungen die Ueberzeugung der größten Mehrzahl unserer Mitbür ger auszusprechen , wofür eine jeßt zirkulirende und haldigst an Se. Majestät unmittelbar eingehende Eingabe mit ihren gewiß zahlreichen Unterschriften der deutlichste Beweis sein wird,

Gott der Herr gebe und erhalte cinem hohen Staats-Ministe= rium den tapferen Muth beharrlicher Entschiedenheit in diescx wichti= gen Zeit !

Radevormwald im Kreise Lennep, den 16, November

Der Verein für König und Vaterland.

1848,

_ Hohes Staats - Ministerium!

Die Ereignisse der verflossenen Monate haben es unwiderleglich bewiesen, vaß die Berathungen der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Bersammlung in Berlin durch geseßlose Gewalt in ihrer Freiheit becinträhtigt waren und in der Bürgerwehr dieser Stadt nicht den hinreichenden Shuß fanden. Die Krone hat, das durch- greifende Mittel, der Versammlung diese Freiheit zu verschaffen, er= fassend, ihren Siß naÿ Brandenburg verlegt und für die Dauer der hierzu ersorderlichen Borbereitungen ihre Sibungen vertagt. Die Un= terzeichneten halten diese Maßregel für vollkommen gerechtfertigt. Das verfassungsmäßig “erlassene Geseg vom 8, April G E hat, indem es weder die Zeit noch den Vit der Berathungen dieser Versamm- lung festseßte und alle zu seiner Ausführung erforderlichen Versügun= gen dem Staats - Ministerium überließ, die Bestimmung über ‘Zeit und Ort dieser Berathungen der Krone vorbehalten, und diese hat daher auch das Recht, die cinmal getroffene Bestimmung abzuändern sobald ihr sich die auf zahllose Stimmen aus dem Volke gestübte Ueberzeugung auforängt, daß eine solche Abänderung nothwendig sei um den Fortgang und den Erfolg der Berathungen dieser Versamm- lung zu sihern. Die Kroue hat aber dazu nicht allein das Recht, sie is auch dem Volke gegenüber dazu verpflichtet, indem das Geseg ihr dieses Recht nur dazu vorbehalten hat, um dasselbe da, wo es das Wohl des Landes fordert, zu gebrauchen. Judem die Unterzeich- neten daher in dieser Maßregel keinen Bersuch irgend einer Reaction, sondern nur das pflichtgetrene Bestreben der Krone, die durch Anar= chie bedrohte Freiheit der Berathungen über eine dem wahren Ge- sammtwillen des Volkes entsprechende Verfassung zu sichern, erblicken

1116

fönnen, erklären sih dieselben in diesem Sinne mit der von der Krone ausgegangenen Maßregel vollkommen einverstanden. Ruhrort, den 13. November 1848. (342 Unterschriften. Meiderich bei Ruhrort, den 13. November 1848, (74 Unterschriften.) Gemeinde Bee, den 13, November 1848. (124 Unterschriften.) Amt Bochum in der Grafschast Mark, den 13. (582 Unterschriften.) Millrath, den 13. November 1848. (87 Unterschriften.) Diebrock und Stedefreund, den 13. November (202 Unterschriften.)

Novbr. 1848,

Hohes Staats = Ministerium!

Die unterzeichneten getreuen Unterthanen Sr. Majestät unseres geliebten Königs sagen Jhnen den aufrichtigsten Dank, daß Sic in dieser gefährlichen Zeit das Staatsruder aus unseres Landesvaters Händen angenommen haben, und wir bitten den allmächtigen Gott, er wolle Jhnen zu Jhrem schweren Amte nah dem Reichthume seiner Guade, auf welche wir nicht verzichten , Weisheit und Muth verleihen und Jhre Bemühungen zum Heile un seres Vaterlandes segnen.

Wir danken Ihnen ferner, daß Sie bei der Krone auf Verlegung der National - Versammlung aus der leider unter anarchishem Dru geknehteten Hauptstadt hingewirkt haben, und bitten, auf dem betre tenen Wege, im Vertrauen auf den Beistand des lebendigen Gottes, muthvoll auszuharren.

Wir hegen zu Einem hohen Staats-Ministerium das Vertrauen, Hochdasselbe werde sich unter Verschmähung des Revolutionsbodens zum Troste und zur Freude aller Gutgesinnten auf den Boden des Rechts stellen und denselben unker feinen Umständen verlassen , viel- mehr ihn gewissenhaft gegen alle Angriffe, kommen sie woher sie wol len, bis zum lebten Blutstropfen vertheidigen.

Sie haben Jhre Berufung in das Ministerium nicht de1 Majo- rität der National-Versammlung zu danken, Jhre fernere amtliche Existenz nicht von einer solchen Majorität ab- hängig zu machen, vielmehr die Rechte und Freiheiten, sowohl der Krone als des Volkes nah alleu Seiten hin kräftigst zu \{hüßen und alle dieselben gefährdenden Ucbergriffe, selbst wenn sie aus der Na tional-Versammlung kommen, standhaft zurückzuweisen und mit Wissen und Willen von dem Wege des Rechtes auch nicht ein Haar breit abzuweichen; dann wird Gott der Herr mit Jhuen sein und alle treu gesinnten Herzen werden Ihnen zufallen!

Schmöllen in der Uckermark, den 13. November 1848.

(38 Unterschristen.)

1848.

Hohes Staats - Ministerium!

Die Ereignisse der verflossenen Monate haben es unwiderleg lih bewiesen, daß die Berathungen der zul Vereinbarung der Ber fassung berufenen Versammlung in Berlin durch geseßlose Gewalt in ihrer Freiheit beeinträchtigt wurden und mm der Bürgerwehr die- ser Statt nicht den hinreichenden Schutz fanden.

Die Krone hat, das durchgreifende Mittel, der Versammlung diese Freiheit zu verschaffen, erfassend, ihren Siy nach Brandenburg verlegt und sür die Dauer der hierzu erforderlichen Zeit ihre Sißun- gen vertagt, Die Unterzeichneten halten diese Maßregel für voll fommen gerechtfertigt. Das verfassungsmäßig erlassene Geseß vom 8, April d. J. hat, indem es weder die Zeit noch den Ort dieser Berathungen festsebte und alle zu seiner Ausführung erforderlichen Verfügungen dem Staats-Ministerium überließ, die Bestimmung über Zeit und Ort dieser Berathungen der Krone vorbehalten, und diese hat daher auch das Recht, die einmal getroffene Bestimmung abzuändern, {o bald ihr sich die auf zahllose Stimmen aus dem Volke gestübte Ueberzeugung aufdrängt, daß eine solche Abänderung nothwendig sei, um den Erfolg zu sichern. Die Krone hat aber nicht allein das Recht, sondern sie is dem Volke gegenüber dazu verpflichtet, indem das Gesch ihr dieses Ret nur zum Wohle des Landes vor: behalten hat.

Tndem die Unterzeichneten daher in dieser Maßregel keinen Ber- such irgend einer Reaction, sondern nur das pflichtgetreue Bestreben der Krone, die durch Anarchie bedrohte Freiheit der Berathungen über eine dem wahren Gesammtwillen des Volkes entsprechende Ber fassung zu sichern, erblickden können, erflären sich dieselben mit der von der Krone ausgegangenen Maßregel vollkommen einverstanden.

Langendreer, den 16. November L848,

(58 Unterschristen.)

Sarben im czarnikguer Kreise, den A An Ein Königliches hohes Staats - Ministerium zu Berlin.

Einem Königlichen hohen Staats-Ministerium erlauben wir uns, hierbei Abschrift einer Aufforderung an den Abgeordneten des czaruikauer Kreises, Rektor Schmidt, zur hochgeneigten Kenntniß= nahme allerunterthänigst zu überreichen. E

Wir bemerken hierbei ganz gehorsam, daß wir den Verhet- ßungen Sr, Majestät des Königs in der Proclamation vom 11lten d, Mts. unbedingt und mit vollem Herzen vertrauen, daß wir die getroffenen Anordnungen Eines Königlichen hohen Staats-Ministeriums niht nur in jeder Hinsicht billigen , sondern auch für den sichersten Weg halten, um endlich zu dem sehnlichst gehoten Ziele, die Ver- einbarung der Staats - Verfassung, zu gelangen , und daß wir endlich das Benehmen eines Theils der National - Versammlung als völlig ungesebßlih bezeichnen und hiermit auf das ceutschiedenste mißbilligen müssen. Die Gemeinde zu Sarben. Der Orts - Vorstand

und 30 Einwohner.

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Wir Unterzeichnete fordern Ew. Wohlgeboren hiermit auf, ge gemäß der Anordnung Sr. Majestät des Königs , dessen König- lichem Worte in der Proclamation vom 11, d. Mts. wir mit vollem Herzen vertrauen, sich“ sciner Zeit zur Fortseßung der Vereinbarung der Verfassung nah Brandenburg zu begeben, inzwischen aber von allen etwaigen Berathungen und Beschlüssen cines Theils der Natio- nal - Versammlung, mit welchen wir uns troß Jhrer Ansprache vom 14. d. Mts. keinesweges einverstanden erklären können, im Gegen- theil dieselben hierdurch als ungesebßlih bezeihnen und auf das ent- shiedenste mißbilligen müssen, gänzlich abzustehen.

Sarben im czarnikauer Kreise, den 17. November 1848.

(Folgen die Unterschriften.) Un i den Abgeordneten des czarnikauer Kreises, Herrn Rektor Schmidt, Wohlgeboren in Berlin.

Hohes Ministerium ! Wenn die unterzeihneten Bewohner der Landgemeinde Güters- loh, im Verein mit dem bedeutendsten Theile Westsalens, es unter

sondern immerdar hoffen, |

und wir bitten inständigst, |

dem größten Bedauern und nicht ohne große Besorgnisse ansehen mußten, wie theils durch phantastishe Köpfe, theils durch höchst de- moralisirte, von selbstsüchtigen und tyrannishen Zwecken geleitete Menschen, die Gräuel der französischen Revolution von 1793 herauf- beschworen und dabei unsere wohlwollende Regierung mit verhöh- nender Schmach bedeckt und verfolgt wurde so sahen sie sich in eben dem Maße von Freudigkeit und beglückender Hoffnung erfüllt dur die zu ihrer Kunde gekommenen energischen Schritte, welche ein hohes Ministerium zur Herstellung der Ruhe und geseßlichen Ordnung ohne welche feine Wohlfahrt des Bolkes bestehen kann that,

Indem wir in unserem und dem Namen der Menschheit einen hohen Ministerium den tief gefühltesten Dank für solche Schritte auszusprehen uns gedrungen fühlen, bitten wir hochdasselbe noch an= gelegentlich, sich mcht von etwaigen, durch die hingeschleuderten demoftratischen Brandfackeln bei Gleichgesinnten hervorgerufenen Acußze- rungen irre führen zu lassen da sie nur Erscheinungen eines schr geringen Theiles unscrer Volksmasse find. Der alte loyale Sinn in Preußen wird unter allen Umständen im stolzesten Hochaefühle fortleben und treue Anhänglichkeit an den Koug vewahren!

Gott segne unseren König und sein treues hohes Ministerium!

Gütersloh, den 16. November 1848,

(292 Unterschriften.)

Hohes Ministerium!

Daß unsere National - Versammlung inmitten einer allen seßen hohnsprechenden Volksgewalt nicht mehr frei berathen, daß Bürgerwehr dieser Versamalung nicht den dazu nöthigeu S1: sten fonnte odex wollte, haben du seit Monaten ungeahudeï |l fundenen Auftritte, die mit beispielloser ¿Frehhett ausgesührt worden sind, mehr als zur Genüge bewiesen. Daß ein energischcr Schritt geschehen müsse, um diese Uebelstände zu entfernen, hat der größte Theil des preußischen Volkes längst erfaunt und gewün}ch! und dit sen Wunsch wiederholt in Adressen ausgesprochen, - Die Kron: als durch greifendes Mittel, der Bersammlung die noth endige heit zu verschaffen, die Verlegung derselben nach Brandenburg ange ordnet und zu diesem Zwelle die Sißung nul so lange vertagt, als nothwendig erschien, um die erforderlichen Vorbereitungen auszusfil rei. Das verfassungömäßig erlassene Gejeß vom 5. An D, S auf weiciem das Mandat der Versammlung beruht, enthält weder Zeit noh Ort der Berathungen der Nationa! Versammlung, läßt also dic erforderlichen Versügungen zu emei Ausführung dét Ministerium. Es muß also auch uothwendig die Versa einem anderen Orte verlegen können, ol ald es festitedt, jammlung an einem gegebenen Orte micht mehr fici berathen Ta denn die Krone hat dem Lande gegenüber di unabn pflichtung, dafür zu sorgen, daß unser Vertreter in jeder frei berathen können

Wir glauben in den feine Versuche zur Reaction erblicken zu getreue Bestreben, die durch Anarchie bedrohte Freiheit de gen und Vollendung einer wahrhaft freien Verfassung zu |i erflären wir uns in diesem Sinne mit dei der Kron genen Maßregel einverstanden.

Mit dieser offenen Erklärung glauben wir uns abe! so offen dahin aussprechen zu müssen, daß auch wir mit weitem größten Theile des preußischen Bolles und un eren sammt ¡lichen Abgeordneten nicht glauben, daß cin nicht vollsthümliches Vi! nisterium zwishen Krone und Abgeordneten zum De De & bestehen fönne, und müssen aufs hestimmteste unjerer Anerkennung der augenblicklich durch die Nothwendigkeit bedingten Maßrege! Wunsch hinzusligen, daß ein hohes Ministerium, nachdem es diese Maßregel mit Weisheit und möglichster Mäßigung nach Seiten hin ausgeführt hat, einem volfsthümlichen, guf entschieden Majorität ih stüßenden Plaß machen werde.

Witten an der Ruhr, den 16, November 1848

(384 Unterschristeu.)

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augenblickl\hen Maßnahmen der Kron dürfen, vVieimeyr . das

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Hohes Staats-Ministerium.

Die Allerhöchste Verordnung , daß die National - Verjammiung aus Berlin nah Brandenburg verlegt werden joll, hat bei einem Theil derselben Widerstand hervorgerusen. Lir suhyten Uno dal) gedrungen, offen zu bekenuen, daß wir m dieser Maßregel nu einzige Möglichkeit erblicken, dem aesezlosen Treiben der Hauptstad! Schranken zu seßen, Orduung und Gejebuchten wiederkehren zu hen und mit dieser den gestörten Wohljkand und das Glück des terlandes.

Wir bitten daher ehrerbietigst :

Ein hohes Staats-Ministerium wolle jh mcht it gegengesebte Kundgebungen beirren und vou vel vet! Bahn ablenken lassen.

Die Gemeinden Granowiec, Bonifo1,

(422 Unterschriften)

An

Ein hohes Staats-Ministerium in Berim.

Die heute versammelten Glieder bcs erklären hierdurch , daß sie das Recht der Krone, di sammlung von Berlin nach Brandenburg zu verlegrn, ständig anerkennen, sondern sprechen sich au noch sie durchaus nicht zweifeln, daß durch diese Maßpri des größten Theiles des Volkes entsprochen worden 114.

Indem die Glieder des Gemeinde aths diese 1 mige Ansicht kundgeben, vertrauen hic daß durch die angedeutete Maßregel Abbruch geschehe.

Eines hohen Staats-Ministerums

hieigen Gemeinde Nationa

nicht nui

dem Kömglicþe1

Len N echten

ergeben Mitglieder des Gemeinde-Raths. Gräfrath, im Kreise Solingen, den 15. November 1848. (17 Unterschriften.) :

Bei der heute stattgefundenen Bürger Versammlung sich die Unterzeichneten vorstehender Adresse ut dem Wuns Daß solche Sr. Majestät dem Könige zur Ansicht vorgelegt den möge.

Gräfrath, den 15. November 1848.

(182 Unterschristen.)

An ein Königliches hohes Staats-Ministermm in Berlin. :

Der unterzeichnete Verein erflärt, daß er in dey Allerhöchsten Botschaft vom 8ten d. M. wegen Berlegung, der zur Vereinbarung dex Verfassung zusammenberufenen National Versammlung vou Ber lin nach Brandenburg €in€ Maßregel erkennt, bei .wel:her die Krone ih nicht allein in vollem Rechte befindet, sondern daß sie dazu 02 gar verpflichtet war. _

° Steinau a. d. O., den 19, November 1848, Der Veteranen-Verein des steinauschen Kreises.

Zweite Beilage

REERE. “S M A Tax L O Dg B R

SCAUICI O

Nümbrecht, den 15. November 1848, Hohbes Staats - Ministerium !

ir erblickden durchaus feine Gefahr fürs Vaterland darin, daß die National - Versammlung nach Brandenburg verlegt werden soll. Im Gegentheil halten wir dafür, daß große Gefahr fürs Vaterland vorhandeu is, wenn die National - Versammlung unter dem Einfluß des berliner Straßen - Parlaments weiter verhandelt, Wir geben deshalb der Maßregel Sr. Majestät unseres Königs unsere velle Zu- stimmung zu erkennen und erblicken darin das pflichtgetreue Vestreben, die dur Geseblosigkeit bedrohte Freiheit zu sichern,

(35 Unterschriften.) M

i

Ein hohes Staats-Ministerium M, Berlin. Hobhes Staats-Ministerium ! Wir, die unterzeichneten Urwähler, können es uns nicht versagen, mit den kräftigen und sahgemäßen Maßregeln, als : Die Verlegung der National - Versammlung nah Branden- burg zum 27, November und die Vertagung derselben bis 5

dahin, die Auflösung der Bärgerwehr von Berlin und end- 9 lich die Erflärung des Belagerungszustandes von Berlin, voujtand

Mazjef ;

a einverstanden zu erflären, indem wir der Ansicht sind,

jestät der König sich bei Anorduung derselben völlig in

m constitutionellen Rechte befunden. Wir haben zu der erneuer-

Zusicherung Sr. Majestät: „Er wolle die dem preußischen Volke

rochenen Rechte und Freiheiten treulih aufrecht erhalten“, das J wir auch fest überzeugt sind,

L +

3ertrauen, so wie Ein hohes Staats-Ministerium werde Sr. Majestät treu in dieser Absicht mit Rath und That auch ferner zur Seite stehen und mit allen geseßlihen Mitteln dahin zu wirken suchen, daß den anarchishen Zuständen des Vaterlandes ein Fude gemaht und die verheißene Constitution endlich zum Rohle des Gesammtvolkes zu Stande gebracht werde, Sckchwedt a. O, deu 18, November 1848. Die angesessenen Bauern. (15 Unterschriften.) 20, November 1848. : (22 Unterschriften.)

3 Ministerium! er Ueberraschung haben wir die Proclamation gelicbten Könios, de dato Sanssouci den 11. No-

| nd uns von Herzen gefreut, daß Se. Majestät

ckeiner verantwortlihen Minister die National - Ver- von Berlin nah Brandenburg verlegt hat, und bezeugen

r,

jen u

Allerhöchsten Verfahren Sr. Majestät unseren in-

der Gemeinde Mengede, November 1848.

(200 Unterschriften.)

Hohes Staats - Ministerium!

Die in den leßten Monaten stattgehabten Ereignisse beweisen unwiderleglich, daß die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung in der Hauptstadt ihre Berathungen niht ohne Stö- rung und Emschüchterung einer geseblosen Gewalt fortseßen konnte, und eben so wenig in der Bürgerwehr Berlins einen genügenden Schuß für die Sicherheit der Person und der freien Berathung ge- funden hat.

Die Unterzeichneten halten deshalb die von der Krone getroffene aßregel der Verlegung des cki6es der Versaminlung nah Bran- denburg für vollfommen gerechtfertigt, ja für das Wohl des Landes

‘lich, und erkennen ferner, daß die mit der Veilegung verbun-

1ls nothwendige Folge der ersteren erscheint.

1 bobes Staats-Ministerium fortfahren, auf gescßlihem tiger Hand jeden anarchischen Bestrebungeu entgegen sv seine große und hode Aufgabe, dem Volke bald zu

re6 und Ordnung ruhenden Freiheit zu verhelfen, lösen.

November 1848. (129 Unterschriften.)

N

den 16.

Hohes Staats-Ministerium! Bir, die unterzeichneten Urwähler, können es uns nit versagen,

ns mit den kräf:igen und sahgemäßen Maßregeln, als:

die Verlegung der National-Versammlung nah Brandenburg zum ck7 November und die Vertagung derselben bis dahin, die Auf=

lösung der Bürgerwehr von Berlin und endlih die Erklärung des

Belagerungszustandes vou Berlin, für vollständig einverstanden zu erklären, indem wir der Ansicht sind, daß Se. Majestät der König ih bei Unordnung derselben vóllig in feinem constitutionellen Nechte befunden. Wir haben zu der erneuer- ten Versicherung Sr. Majestät: „Er wolle die dem preußischen Nolke versprochenen Rechte und Freiheiten treulih aufrecht erhalten““, das vollite Vertrauen, so wie wir auch fest überzeugt sind,

Ein bobes Staats-Ministerium werde Sr. Majestät treu in dieser

Absicht mit Rath und That auch ferner zur Seite stehen und mit

allen geseßlichen Mitteln dahin zu wirken suchen, daß den anarhi-

schen Zuständen des Vaterlandes ein Ende gemaht und die ver

heiszene Coustitution endlich zum Wohle des Gesammtvolkes zu

Stande gebracht werde.

Meyenburg bei Schwedt a. d. O,, den 20, November 1848, (22 Unterschriften.)

"

Mit der in Folge der Allerhöchsten Botschaft vom 8ten d, M. getr«ffenen nothwendigen Maßregel wegen Verlegung der zur Ver- einbarung der Versassung zusammenberufenen National-Versammlung von Berlin nach Brandenburg erklärt der unterzeichnete Verein sich vollkommen einverstanden und spricht es ofen und frei aus: daß die Krone bei dieser Maßregel sih in ihrem Rechte befand und derselbe an der Erfüllung derjenigen Verheißungen, welhe die Krone dem preußischen Volke gemacht hat, noch keinen Augenblick im Zweifel ge=- wesen ist,

Neumarkt und Groß-Baudis, den 18, November 1848.

Der Veteranen-Verein, neumarkter Kreises, und Groß-Baudis, lieg» nißer Kreises. An ein Königliches hohes Staats-Ministerium zu Berlin.

Die Allerhöchste Botschaft vom Sten d. M., welche die Verle gung der preußischen National-Versammlung von Berlin nah Bran=- denburg anordnet, hält der unterzeichnete Verein sür eben so geseß=

Zweite Beilage zum Preu

S E E V L ar i, Ae R

1117

70ER 2 i i p m ax lich berechtigt, als pflihtmäßig und nothwendig, was von demselben hiermit ofen und fcei erklärt wird. Gleiwiß, den 19, November 1848. Der Veteranen-Zweigverein. An

das Königliche hohe Staats-Ministerium zu

Berlin.

___ Santomysl, Kreis Schroda, den 19, November 1848. Einem Königlichen hohen Staats - Ministerium erlauben si die unterzeichneten Urwähler der Stadt Santomysl und Umgegend fol- gende Erklärung ehrerbietigst abzugeben : 2 1) Wir erklären die Krone für vollkommen berehtigt, unter den eingetretenen Verhältnissen die National-Versammlung nach Brandenburg zu verlegen und zu vertagen, E: Wir protestiren gegen das ungeseßlihe Verhalten jener Versammlung und erklären die Beschlüsse derselben für un- gültig. Wir \chaaren uns in treuer Liebe um unseren constitutio= nellen König und hoffen, daß er bei den ergriffenen Maß- regeln bleiben und dadurch die National-Versammlung recht bald in den Stand seßen werde, die ersehnte Verfassung endlich mit der Krone zu vereinbaren und hierdurch gese bz- lihe Ordnung und Wohlstand dem Vaterlande wiederzu geben, Die Urwähler von Santomys|. (83 Unterschriften.)

Der unterzeihnete Magistrat und die Vorstände von 53 länd- lihen Ortschaften in der Nähe Friedebergs erklären hierdurch, daß, da es fkeineêweges nothwendig war, die Versammlung zur Vereinba- rung der Verfassung nah Berlin zu berufen, der Krone auch die Be- rechtigung zur Verlegung nicht streitig gemacht werden fann,

Die Ausübung dieses Rechtes mußte aber zur Pflicht werden, da das wüßlerishe Treiben einer anarchischen Partei in Berlin dem nur zu lange nachgesehen ift unverkennbar einen fstörenden Cinfluß auf die Berathungen eiuer Versammlung ausübt, von deren Arbeiten das Land die Grundlagen für eine befriedigende Zukunst erwartet. s :

Daher handeln die Abgeordneten, welhe der Verlegung sich widerseßen, niht nur rehtlos, fondern bleiben dem Lande für die drohenden Folgen dieses unseligen constitutionellen Konflikts persönlich verantwortlich!

_ Möthten sie dies beherzigen, den betretenen Weg \chleunigst ver- lassen und aus den Banden jener Partei sich losmachen, die auch in die Provinzen Aufwiegler gesandt hat, deren Eifer die si constitu- tionell nennenden Vereine zu Beifalls - Adressen an die verblendeten Deputirten hinreißt, wodurch aber weder die Krone noch das Land sih beirren lassen werden.

Friedeberg i. d. N., den 17. November 1848.

Der Magistrat von Friedeberg und die Schulzen von 53 benachbar=- ten Ortschaften. An Ein Königliches hohes Staats-Ministerium zu Berlin. Hohes Staats-Ministerium!

Die Botschaft, welhe Se. Majestät unser geliebter König und Herr unterm 11. November d. J. an seine Unterthanen erlassen hat, hat ihren Weg auch zu uns und in unser Herz gefunden. Wir ver- trauen dem Königlichen Worte, und wir wünschen nichts sehnlicher, als daß auch unsere Treue und Liebe gegen unseren theuren König und Herrn erkannt werden möge. Heilig is uns der Wahlspruch : „Mit Gott für König und Vaterland.“ Ja, wir wollen, wir werden getreue Unterthanen sein, und keine Verdächtigung, feine Versprechung soll im Stande sein, uns in unserer treuen Liebe gegen unseren recht- mäßigen König und Herrn wankend zu machen,

Wir protestiren deshalb auh feierli} gegen die Machinationen eines Theiles der National-Versammlung, der sich anmaßt, jeßt noch vollgültige Beschlüsse fassen zu wollen, nachdem bereits der Landtag von Sr. Majestät dem Könige vertagt worden ijt.

Wir erklären feierlich, daß Sr, Majestät, unserem Könige und Herrn, tas alleinige und volle Recht zugestanden hat, den Landtag, welcher zuletzt auf unfreiem und ungeseßlichem Boden sh bewegte, zu vertagen und demselben einen anderen Versammlungs - Ort anzu- weisen.

Wir billigen alle Maßregeln, welche gegenwärtig getroffen wor- den sind, und welche dringend nothwendig waren, um nicht blos Ruhe und Ordnung in der Haupt- und Residenzstadt unseres Königs, wie auch, um den Frieden im ganzen Vaterlande zu erhalten.

Wir erflehen Heil und Segen von Oben herab für unseren theuren König und für das gesammte Vaterland.

NRir bitten Ein hohes Staats-Ministerium gehorsamst, diefen getreuen Ausdru unserer Gesianung zur Kenntniß unseres theuren Königs und Herrn hochgeneigtest bringen zu wollen, Omi er 08 erfahre, wie in der Brust unzähliger getreuen Unterthanen noch nicht die Liebe gegen König und Vaterland erloshen fei, sondern gegen- wärtig mehr als je in einem heiligen und nie erlöschenden Feuer emporflamme.

Der Vorstand des Vereins für König und Vaterland.

Pudewiß, im Kreise Schroda, Provinz Posen, am 17, Novem- ber 1848.

An Ein Königliches hohes Staats-Ministerium zu Berlin. Neuenburg, den 15. November 1848. Hohes Staats-Ministerium!

Mit wahrer Freude haben wir die von Sr. Majestät unserem allergnädigsten Könige getroffenen Maßregeln wegen Verlegung der National - Versammlung von Berlin nah Brandenburg vernommen. Wir halten dies im Juteresse der Krone und des ganzen Landes uicht nur für zweckmäßig, sondern auch durchaus dringend nothwendig, weil wir ebenfalls die Ueberzeugung gewonnen haben, daß die Natio- nal-Versammlung in Berlin nicht frei berathen kannz und indem wir daher hierzu unsere ungetheilt-ste Anerkennung mit diesen Worten aussprechen, können wir niht umhin, die heilige Versicherung zu ge- ben, daß wir fest entschlossen sind, im Fall der Noth unserem gelieb- ten Könige mit Gut und Blut beizustehen, S

(192 Unterschriften.)

O Endesunterzeichnete halten Se, Majestät den König, so wie scin Ministerium, für berechtigt wie verpflichtet, die Abgeord- neten-Versammlung aus Berlin nach Brandenburg zu verlegen und

ßischen Staats-Anzeiger.

Donuuerstag d. 23. Nov.

E L aaa wo E s T E AAOEN P E A E Ae sie in Folge dessen bis zum 27sten d. M. zu vertagen; berehtigt, denn wie dem König das Recht zusteht, die Versammlung nah einem von Jhm allein gewählten Ort, Berlin, zu berufen, kann Er dieselbe auch nah einem anderen Jhm geeignet scheinenden Orte verlegen ; verpflihtet, weil die Versammlung in Berlin unter der Schreckens- herrschaft der Massen unfrei war und somit die Stimme unserer Ver- treter sich nicht ungetrübt aussprechen konnte. Rosenhag?n, den 19. November 1848. (35 Unterschriften.)

Auszug aus den Verhandlungen des Gemeinderaths der Bürger- meisterei Lüttringhausen. Verhandelt in der Sihung vom 17. November 1848.

Auf den schriftlichen Antrag von fünf Gemeinde - Verordneten wurde einstimmig beschlossen, folgende Erklärung abzugeben und dem hohen Staats-Ministerium mitzutheilen :

Der Gemeinderath erachtet die Krone zu der in der Pre- clamation Sr. Majestät des Königs vom Sten d. Mts. verkündeten Verlegung und Vertagung der National - Ver- sammlung um \o mehr für völlig berechtigt, als die ergrif- fene Maßregel durch die obwaltenden Umstände hinreichend gerechtfertigt erscheine. Unterschriften des Bürgermeisters und der Gemeinderäthe zu Lüttringhausen. E

U Magistrat und die Stadtverordneten - Versammlung zu Samter erfiären biermit, daß die Maßregeln, welche die Staatsre- gierung zur Unterdrückung der eingerissenen Anarchie anzuordnen für gut gefunden hat, nicht allein von ihnen, sondern, so weit sie dies haben wahrnehmen können, auch von den Kreis - Einsassen für noth- wendig und dem Wohle des Staates entsprehend erahtet werden. Samter, den 18. November 1848. Der Magistrat. Die Stadtverordneten.

Dem unterm 11. Novemder d. antworten wir mit Freudigkeit : daß wir zu unserem theuren Könige, der es stets gut mit uns gemeint, und der uns alle verheißenen constitutionellen Freiheiten mit seinem Königlichen Worte verbürgt hat, treulich halten und ihm mit Gut und Blut beistehen wollen gegen alle diejenigen, welche in frevlerischem Ungehorsam \ich von Jhm abwenden und Jhn in Seinen landesväter- lihen Absichten behindern möchten. Peest bei Schlawe, den 15. November 1848, (52 Unterschriften.)

J, erlassenen Königlichen Aufrufe

Se Majestät der König hat sich in seiner Proclamation vom 141. November 1848 an das ganze Land, an alle seine treuen Preu- ßen mit der Zuversicht gewendet, daß wir den ungeseblihen Wider- stand, den eiu Theil unserer Bertreter , uneingedenk ihrer wahren Pflichten gegen Krone und Voik, der Verlegung der National - Ver- sammlung nah Brandenburg entgegenstellt, ernst und entschieden miß- billigen werden. Wir Unterzeichnete halten es daher für eine heilige Pflicht, cs biermit öffentli auszusprechen : daß wir die troy der Vertagung beisammengebliebenen Mitglieder der National-Versammlung in offenem Aufstande gegen die Krone und Volk begriffen und ihre nah der Bertagung gefaßten Beschlüsse als völlig ungültig und nihtig ansehen,

denn wir stehen noch fest in dem alten guten Vertrauen zu unserem

Könige von Gottes Gnaden und erklären freudig und laut, daß wir

an ihm und seinem ganzen Königlichen Hause auch fernerhin festhal=

ten wollen, in guten wie tn bösen Tagen. i i Sagan, den 18. November 1848.

Bürger und Einwohner in Sagan. (130 Unterschriften.)

Da wir in Erfahrung gebracht haben, daß ein Wohllöblicher hochedler Magistrat gesonnen ist, Sr. Majestät dem Könige eine bei- pflichtende Adresse zu übersenden, so erlauben wir uns, im Auftrage der hiesigen Gemeinde zu erklären , daß dieselbe mit den von unserem geliebten Landesvater zur Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung grtrossenen Maßregeln einverstanden, auch nöthigenfalls bereit ist, Allerhöchstdenselben bei Durchführung jener Maßregeln mit allen zu Gebote stehenden Mitteln kräftig zu untersten. |

Radewege bei Brandenburg, den 19. November 1848,

Die Gemeinde - Vorsteher.

Zu der bereits gegebenen Adresse aus Barmen (Staats- Anzeiger Nr. 200 Erste Beilage, S. 1086, Sp. 2) sind zu den dort angegebenen 2230 Unterschriften bis zum 18. November noch ca. 3000 neue hinzugekommen. Auch hat dieselbe in aaderen Ge- ineinden der Umgegend die lebhafteste Theilnahme gefunden; so na- mentlich in Breckerfelde, wo der Stadt- unkt Gemeinde-Rath und beinahe die ganze Cinwohnerschaft unterzeihnet haben; in Hattingen

(132 Unterschriften). Eickel bz1 Bochum

(64 Unterschriften). Volmarstein

(66 Unterschriften). Sielo

(55 Unterschriften). Landgemeinde S&welm

(148 Unterschriften), Enger, Kreis Herford

(332 Unterschriften). Westerenger

(138 Unterschriften. Jöllenbeck, Kreis Bielejeld,

(307 Unterschriften). Wickwachberg, Kreis Grevenbro!c),

(188 Unterschriften), Gladbach

(202 Unterschriften). Elberfeld

(4447 Unterschriften). Wulfroth bei Elberfeld

(908 Unterschriften). Sonnborn

(229 Unterschriften). Weitmar bei Bochum

(82 Unterschriften).

P r o.t 2h Jn der heute abgehaltenen Versamm!

ung von Urwäßlern und Wahlmännern zu Barnewiß ím westbav [ländischen

Kreise is in Be-