1848 / 205 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

j il rmes Vaterland erblicken fönnenz daß nur dur ein Heil fr opaben der Gewalt die von Sr. Majestät dem Könige Per gr Volke verheißenen Freiheiten garantirt erscheinen. Und danfk- {en ‘also rihten wir unsere Augen auf die Männer , die den ersten Sqhritt gethan haben auf dem zwar steilen, aber chrenvollen Wege, der das geliebte Preußenland vom Verderben ableufen und einer

eit entgegenführen soll. Mit tausenden, wir wissen es, mit besseren Gleibgesinnten rufen wir laut: Hoch lebe wieder die preußische Chre! Hoch lebe unser heißgeliebter König!

t Glaß, im November 1848, Oráfsgaf (102 Unterschriften.)

An

Ein hohes Staats - Ministerium Us P zu Berlin. Zustimmungs-Adresse der Stadt Versmold in Weßifalen.

Die Unterzeichneten können in der Anordnung der Regierung, die National - Versammlung nah Brandenburg zu verlegen, nur die Absicht erblicken , die Verfassung zu Stande zu bringen, worauf das ganze Land sehn- lich harrt. Wenn nun in vielen Städten diese Maßregel anders ge- deutet wird, so steht eine solhe Auslegung im Widerspruch mit der gerechten Jndignation , welche kurz vorher das ganze Land noch über die geringe Wirksamkeit der National - Versammlung auêgf- sprochen hat.

Wir lassen uns nicht beirren, sondern vertrauen fest auf die Er- füllung der wiederholt gegebenen Verheißungen ciner freisinnigen Constitution, mit uns gewiß der bei wtitem größte und beste Theil der Nation, auch wenn derselbe sich dur äußere Einwirkung davon zurück halten läßt, dies öffentlih auszusprechen.

Diese Ueberzeugung wolle ein hohes Staats - Ministerium stets festhalten, wo es sich um Maßregeln handelt, die das wahre Beste des Volkes bezwecken.

Versmold, den 19, November 1848.

(62 Unterschriften.)

Hohes Ministerium!

Mit tiefer Entrüstung haben wir das Treiven einer Fraction der National = Versammlung verfolgt, die sich selbst die Souverainetät anmaßen und, gestüßt auf die Hefe des berliner Volks, die Rechte der coustitutionellen Krone mit Füßen treten will. Um so größer ist aber jeßt unsere Genugthuung über das eudlich erfolgte entschiedene, zum Heil des Landes nothwendige Auftreten Eines hohen Ministe= riums, und indem wir dasselbe ersuchen, fest und unershütterlih auf der geseßlichen constitutionellen Bahn fortzuschreiten, zögern wir uicht, als treue Preußen für die visher bewiesene Energie Ein:m hohen Ministerium unseren aufrichtigen Dank auszusprechen.

Ostrowo, im Kreise Adelnau, den 21. November 1848.

Der Magistrat. Die Stadtverordneten - Versammlung.

Hohes Staats - Ministerium!

Die neuesten Nachrichten von Berlin seßen das ganze Land in S8 Uns haben sie mit Freude, Entrüstung und Hoffnung erfüllt.

Wir freuen uns, daß Se. Majestät, unser theurer König von Gottes Gnaden, ein Ministerium ernannt hat, das schon durch seinen Amitsantritt unter den shwierigsten Verhältnissen das Beispiel edel- ster Selbstoerleugnung gegeben und unser achtungsvollstes Vertrauen gewonnen hat, ein Ministerium, von dem wir erwarten können, daß es die gestörte Geseßesherrschaft in Berlin und im ganzen Lande mit allen geseblihen Mitteln wiederherstellen wird.

Wir freuen uns ferner der Königlichen Botschaft, wonach endlich die National-Versammlung den slörenden Einflüssen Berlins entzogen und nah Brandenburg berufen wird. Wir theilen ganz die Ansicht des hohen Staatsministeriums, daß dieser Schritt eben so durch die Umstände geboten ist, wie er durhaus geseßmäßig ist und segensreich sein wird.

Wir sind entrüstet über die Fraction der Kammer, die ihr viel- fah ungeseßlihes Treiben bis zur offenen Empörung wider unseren König und Herrn gesteigert und durch ihren Protest nur ofenkundigst bezeugt hat, daß sle ihre Lebens- und Siegeskräfte nur aus dem faulen Boden anarchischer Pöbelzustände gezogen hat und ferner zu ziehen gedenkt.

Wir hoffen endlich, daß das hohe Staatsministerium sich weder durch diese Revolutionairs in der Kammer noch durch das Geschrei anderer Wühler und aufgereizter Haufen im Mindesten beirren lassen wird, die Rechte der Krone und die constitutionellen Freiheiten des Volks, die miteinander stehen und fallen, wider alle feindseligen Ma- hinationen mit Energie und Besonnenheit zu wahren und zur ge= sezlihen Geltung zu bringen, P L Jundem wir diese unsere Ansichten ehrerbietigst vor dem hohen Staatsminifterium aussprechen, glauben wir mit großer Gewißheit hinzufügen zu können, daß die bei weitem meisten, daß alle wohlge- sinnten Preußen dieselben theilen. :

Gott aber gcbe dem hohen Staatsministerium Weisheit und Kraft, dem Geseß und der Ordnung den Sieg, dem Throne Festig= keit und Glanz, dem Lande Ruhe und eine glücklihe Zukunft. i

Gemeinde Brünen und Drevenak, im Kreise Nees, den 19, November 1848.

(202 Unterschriften.)

Hohes Staats-Ministerium ! Der Augenblick ist gekommen, da für jeden treuen Königs- und Vaterlands freund Schweigen Verrath sein würde ! g „Bes schen sich die unterzeihneten Mitglieder einer stillen Lan Atneinde in der alten treuen Grafshaft Mark gedrungen , auch H timme zu erheben, damit der König und die Treuen im Lande wo Fe A uns zu halten sei, Wir waxen bisher nicht ge- fol a Gia n I - Angelegenheiten zu bekümmern, sondern s Gnabtt id Ram den Befehlen unseres Königs „von Got- ib , a g EE glüclih unter Seinem Friedens - Scepter, fest überzeugt, daß Er uns wie ein treuer Vater liebte und in Allem nur unser BVestes wollte. Jeßt aber, ta ein großer Theil der Na- tional-Versammlung Jhm den Gehorsam aufgekündigt hat und Sei- nen Befehlen aufs hartnädigste Troß bietet, ja \ich nicht entblödet, den Gerechtesten der Könige der Ungeseßlichkeit anzuklagen und sich noch damit brüstet, daß die Provinzen ihnen beistimmten: \o woll 4 wir unserestheils diese ungehorsamen Söhne des Vaterlandes H strafen und hierdurch einmüthig und feierlihs erklären : E Wir erkennen das gute Recht unseres Allergnädi sten nigs bei dem Erlasse wegen Verlegung des Sive dec Na. tional-Versammlung aufs bestimmteste an, halten diese Ver legung durch die in der Hauptstadt Berlin vélithenben anarischen Zustände nicht blos für gerechtfertigt, sondern für eine heilige Regentenpflicht, und mißbilligen daher jede Widerseßlichkeit agegen die Ausübung der Königlichéên Rechte und Pflichten. Es entrüstet uns tief und a unsere heiligsten Gefühle, daß jene Männer in das Herz des preu ischen Volks dén Argwohn aus- zusäen suchen , als ob ‘unser christliher König je Sein Wort brechen

die Arbeiten derselben zu fördern und namentli |

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und die Verheißungen einer gesehlihen constitutionellen Freiheit \{mälern oder zurücknehmen werde. Wir vertrauen Ihm aus voller Seele und freuen uns Seiner Wahl, daß Er ein Ministerium beru- fen hat, welches entschlossen ist, die Rechte der preußishen Krone

aufs muthigste zu vertreten. i f s i E, daß alle echten Söhne der Mark unsere Erklärung billigen und mit uns Einem Hohen Ministerium die alte Losung, unter welcher einst auch aus unserer Gemeinde 25 Streiter in den Freiheits-Kampf gezogen sind, zurufen werden : „Vorwärts! Mit Gott für König und Vaterland!“ Opherdicke, im Kreise Dortmund, .den 19. November 1848,

(65 Unterschriften.)

Hohes Staats - Ministerium !

Die traurigen Ereignisse in Berlin seit den leßten Monaten haben einem jeden wahren Vaterlandsfreunde die Ueberzeugung auf- dringen müssen, daß unsere National-Versammlung ihre Aufgabe: eine Verfassung mit der Krone zu berathen, nicht mehr im Stande war, zu lösenz seitdem die redlich gesinnten Mitglieder der einen Seite, von rohen Pöbelhaufen durch Drohungen und Mißhandlungen eingeshüchtert, ihre Meinung obne Lebensgefahr nicht mehr äußern durften, konnte von einer Freiheit der Berathuna, ohne welche eine solhe Versammlung doch unmöglich zum Segen des Landes wirken fann, durchaus keine Rede mehr sein.

Daß unter solchen Verhältnissen eine fernere Berathung nicht mehr stattfinden konnte und durfte, und die Krone, dem Lande ge- genüber, die unabweisliche Pflicht hatte, die National - Versammlung durch Verlegung in eine andere Stadt vor fremden Einflüssen zn hüten, steht außer allem Zweifel, e

Wir unterzeihnete Bürger Freudenbergs erklären uns daher mit dieser, von der Krone getroffenen Maßregel vollkommen einverstanden und glauben, daß dieselbe hier in ihrem vollem Rechte war und den constitutio- nellen Boden nicht verlassen hat, vermögen auch hierin durhaus feinen Eingriff in die Rechte des Volfes oder eine Bedrohung der durch das Wort unseres hochherzigen Königs verbürgten Freiheit zu erblicken z wir protestiren ferner hierdurch entschieden gegen alle Beschlüsse der noh fortwährend sich ungeseßlich versammelnden Mitglieder der Na-

tional - Versammlung und sagen einem hohen Ministerium für das Ergreifen dieser von uns längst gehofften Maßregel, der einzigen, die im Stande is, unserer National - Versammlung die nothwendige Freiheit der Berathung zu sichern und das Land vor Terrorismus und Anarchie zu schüßen, unseren vollen und tiefgefühltesten Dank. Mit der größten Ehrfurcht unterzeichnen Freudenberg, den 16, November 1848, (168 Unterschriften.)

Unterthänige Adresse der Eingesessenen des Amtes Westhofen, Kreises Dortmund, veranlaßt durch die Allerhöchste Procla- mation d, d. Sanssouci, den 11, No- vember 1848.

Hohes Staats-Ministerium !

Durch Gottes Gnade haben wir einen König, den wir auch heute noch mit Stolz und Freude den unseren nennen. So oft nur Aller- höchstderselbe vertrauensvoll an sein Volk sich wendet, werden die Bewohner der Grafschaft Mark uiemals die Lehten sein, die treu und fest um ihres Königs Thron sich haaren, eine eherne Mauer wider jeglihe Gefahr.

So erheben wir denn auch heute unsere Stimme, um der Aller= höchsten Proclamation vom 11ten d. M. und den zur Beseitigung des geseßlosen Zustandes in Berlin von Seiten der Krone nunmehr ergriffenen ernsteren Maßregeln aus voller Brust unser Ja und Amen zuzurufen.

Freilich bedauern wir recht sehr die Ereignisse, welche die Krone gewaltsam zu solhen Maßregeln drängten, aber die Maßregeln selbst, die heißen wir von Herzen willkommen, Wir begrüßen auf das freudigste die Verlegung der National - Versammlung nah Branden= burg. Wir begrüßen auf das freudigste die Verstärkung der Trup= penmacht in der Haupt- und Residenzstadt Berlin, Wir begrüßen auf das freudigste die durch ihr ungesebliches Verhalten notl;wendig gewordene Auflösung der dortigen Bürgerwehr. Wir mißbilligen ernst und entschieden den ungeseßlichen Widerstand, den ein Theil der Ver-= treter unseres Volkes, uneingedent ihrer wahren Pflichten gegen Volk und Krone, der Verlegung der National-Versammlung entge- genstellt.

Wie vor Zeiten, so stehen wir auch heute noch fest in dem aiten guten Vertrauen zu unserem Könige von Gottes Gnaden und haben das Gedächtniß für die Geschichte unseres angestammten Königshauses noch nicht verloren. Darum wünschen und begehren wir aus dem tiefsten Grunde unseres Herzens die allerkräftigste Durchführung der- jenigen Maßregeln, die zur Bescitigung des geseßlosen Zustandes in Berlin nunmehr ergriffen sind, und die rüdcksihtelose Ueberwindung des ungeseßlihen Widerstandes, den der psflichtvergessene Theil der Vertreter unseres Volkes diesen Maßregeln entgegensebt.

Nur o kann, davon haben wir zur Genüge uns überzeugt, der Segen verwirkliht werden, den wir über unseren theuren König und sein ganzes Haus und mit unserem Könige über unser geliebtes Va= terland zu erflehen nicht ermüden.

Möge der Herr, von welchem aller Segen fommt, dazu die Re- gierung unsercs Königs mit Einsicht und Kraft erfüllen und seibige in ihrem Vertrauen auf den Kern des Preußenvolkes nie lassen wan- kend werden.

Jn dieser frohen Hoffnung und festen Zuversicht verharren wir als Eines hohen Staats-Ministeriums

Treuergebene.

Westhofen, den 16. November 1848.

(122 Unterschristen.)

An eine hohe National-Versammlung. in Berlin.

Der Ruf unseres theuren Königs an sein Volk vom 11ten d. M. is wie ein erwärmendes und belebendes Feuer in die Herzen seiner Freunde und Verehrer gedrungen.

Auch die unterzeihneten Mitglieder des Gemeinderaths der Stadt und Sammtgemeinde Neustadt, im Kreise Gummers- bach, billigen die von des Königs Majestät getroffenen Maßregeln in Betreff der Vertagung und Verlegung der National-Versammlung nah Brandenburg, um die vom Volke so lange geforderte Verfassung endlih mit der Krone ungehindert und frei vereinbaren zu können.

Wir glauben hinzusügen zu dürfen, daß in der von uns vertre=- tenen Sammtgemeinde nur Einzelne sein mögen, die einer entgegen- geseßten Ansicht huldigen.

Neustadt, am 16. November 1848.

(39 Unterschriften.)

_Hohes Ministerium!

__ Mit Freuden haben wir die Maßregeln begrüßt, welhe unser König zum Schuße unserer Abgeordneten in der National-Versamm- lung R Voll ergriffen hat.

Wir bedauern nur, daß nicht {on früher in dieser Beziehung energishe Schritte gethan sind, weil dann jene Versammlung den

billigen Ansprüchen, welche das Volk zu machen berehtigt is, besser würde entsprochen haben.

Wir finden uns veranlaßt, im Namen der bei weitem größeren Anzabl unserer Bürger diese Erklärung abzugeben, weil eine aus nur 2—3 Personen bestehende Partei eine Adresse im entgegenge=- seßten Sinne zu veranlassen eifrigst bemüht war,

Steifibene, ten 19, November 1848,

(20 Unterschriften.)

Hohes Staats - Ministerium !

Jn Betracht, daß die National = Versammlung in Berlin seit Monaten dem {mählichsten Terrorismus unterlegen war, in ihren Berathungen durch offene Gewalt aufgeheßter Volkshaufen und nicht minder durch unabläßlihe Einschüchterungen, die man selbst von der Rednerbühne ofen auszusprechen sich nicht gescheut, gewaltsam nit öffentlihen und geheimen Mittelu auf die linke Seite des Hauses gedrängt wurde; in Betracht, daß die augenscheinlihsten Attentate auf die Freiheit der Versammlung sie nicht zur Annahme von Maß- regeln zu ihrem eigenen Schuße bewegen konnten, daß namentli das Auerswaldsche Geseß mit seinen namenlos milden Bestimmungen in den Archiven der Versammlung vergraben blieb, der Tüshaussche und dann der Meusebachshe Antrag als nicht dringlich beseitigt, dex Eichmannsche Erlaß, statt energischer Unterstüßung, nur tümmerliche Rettung vor offener Mißbilligung fand, außerdem aber jedes Gesetz, das etwa erlassen worden wäre, Papier bleiben mußte, so lange die berliner Bürgerwehr mit dessen Ausführung ausschließlih betraut blieb, cine Bürgerwehr, deren Unzuverläßlichfeit sich bei vielen Gele= genheiten sattsam gezeigt hat ; in Betracht, daß cine Versammlung, die solchen Einflüssen unter solchen Umständen ausgeseßt "war, un möglich über unsere wichtigsten Verhältnisse cntscheidende Beschlüsse fassen kaan, sind wix der Ueberzeugung, daß die Krone nicht nur eimn Recht zu der Verlegung der Versammlung an einen anderen Ort ge habt, sondern daß es ihre erste und heiligste Pflicht war, Maß-= regeln zu ergreifen, die solchen Zuständen ein Ende machen konnten, Zuständen, die das Bestehen von Geseg und Ordnung, die die Frei heit, die das Königthum, die die Aufrechthaltung unserer Nationali tät in gleichem Maße gefährdeten.

Dieser Nothwendigkeit, in ihrem ganzen Gewicht, ihrer ganzen folgenschweren Bedeutung anerfannt, folgt das Recht zu allen Maß- regeln, welche die National - Versammlung zum Gegenstande ihrer Klagen macht :

1) Das Recht der Verlegung der Berathungen an einen Vrk, wo ihre Freiheit niht gefährdet werde? fann. Das Recht der Vertagung auf die kurze Zeit, welche die Uebersiedelung der Versammlung nothwendig erfordert. Die Wahl der Personen zu Räthen der Krone, die diefe Maßregeln durchzuführen den Muth hatten. Das Recht, alle Maßregeln zu beschließen, die der Wider stand der National - Versammlung gegen die Vertagung nothwendig gemacht, und die, so sehr wie fie beklagen, doch sämmtlich durch diesen Widerstand allein heraufbeschwo- ren sind. Die Versammlung kann, nahdem aus Gründen unmite| barster Nothwendigkeit ihre Vertagung von der Krone aus gesprochen, keine Befugnisse in Anspruch nehmen, die 19x nur im Zustande vollkommener, ungestörter Freiheit ge bühren. Sie kann nicht fordern, daß in diesem thren Zustande der Unfreiheit Rechenschast über Maßregeln gegeben werde, welche die Beendigung dieses Zustandes zum alleinigen Zwed haben. Jhre Befugnisse können erst dann beginnen, wenn ihre Wiedereröffnung von der Krone ausgesprochen und die Freiheit ihrer Berathungen vollständig gesichert ist. Dann tritt der Zeitpunkt ein, wo sie von den Räthen der Krone für die während der Vertagung ausgesührten Be= {lü}e Rechenschast zu ‘fordern berechtigt und verpslich tet ist. Wir sind der festen Ueberzeugung, daß in dem Auge blick, wo die Krone genöthigt wird, Beschlüsse zurückzune men, die sie in Ausübung ihres unzweifelhaften Rechts, dic sie in Erfüllung ihrer heiligsten Pflichten, getrieben durch die dringendste Nothwendigkeit, gefaßt und fassen mußte, daß in diesem Augenblicke die Monarchie faktisch und un widerruflich gestürzt und, mag immerhin der Name beibe= halten bleiben, die Republik an ihre Stelle getreten 1k, eine Verfassungsform, die eben so sehr unserer Geschichte, unseren Bedürfnissen, unseren Juteresscn, als den Wünschen der unermeßlichen Mehrbeit des Volks auf das entschi denste widerspricht.

Mewe an der Weichsel, den 18, November 1848.

Die Bewohner der Stadt und Umgegeud. (Folgen 534 Unterschriften.)

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Hobes Staats - Ministerium!

Mit Freuden haben wir die Königliche Botschaft von 8ien dieses Monats wegen Verlegung der preußischen National-Versammlung von Berlin nah Brandenburg vernonmen, wir begrüßen mit Danl in derselben den lang ersehnten Schritt, der allein das Vaterland von der gefahrvollen und \s{hmählihen Knechtschaft des Terrorismus retten fonute; wir mißbilligen es auf das entschiedenste, daß ein großer Theil der National-Versammlung dieser Königlichen Botschaft den Gehorsam verweigert, und fühlen uns dadurch auf das tiesste empört, und versichern, daß wir aus der Mitte einer Bevölkerung sprechen, bei welcher unter Hunderten faum Einer gefunden werten dürfte, welcher niht mit uns die Gesinnung unwandelbarer Zreue und festen Vertrauens zum angestammten Königshause und zu un= serem guten constitutionellen Könige theilt.

Die Urwähler der Gemeinde Hilbeck. (87 Unterschriften.)

An Eine hohe National-Versammlung!

Auf das Verlangen der hohen National-Versammlung, die Ueberzeugungen der Urwähler des preußischen Volkes in Bezug auf die eingetretenen Konflikte mit der Krone in Erfahrung zu bringen, so wie im eigenen Bedürfniß, bei der verbängnißvollen Lage des Vaterlandes sich öffentlich und unumwunden darüber zu äußern, er= flären die Unterzeichneten hiermit Folgendes : -

Eine hohe National-Versammlung hat wider die Berufung des gegenwärtigen Ministeriums unter dem Vorsite des Grafen von Brandenburg, als eines die constitutionellen Volksfreiheiten gefähr= denden, Widerspruch eingelegt, Wir halten dafür, daß sie damit in die unbestreitbaren Rehte der Krone einen Eingriff gewagt und den Weg constitutionellen Verhaltens verlassen hat. Nicht minder müssen wir es für ungerechtfertigt erflären, daß dieselbe über die Bestrebungen jener Männer früher abgeurtheilt, ehe ihre Maßregeln und Hdndlungen zu einem solchen Mißtrauen Anlaß gegeben hatten.

Wir sind ferner der Ueberzeugung, daß die Verlegung und die dadurch bedingte Vertagung einer hohen National - Versammlung weder irgend einer Bestimmung des Wahlgeseßes vom 8. April d. J. widerstreitet, noch daß sie eine Gefährdung der constitutionellen Rechte des Volkes überhaupt in sich s{ließt, und Lehteres so wenig, daß

wir dieselben vielmehr dur eine solche Maßregel geshügt glauben. Denn es ist in einer Reihe der traurigsten Thatsachen nur zu offen- bar geworden, daß die Landesvertretung unter“den Einfluß einer sie terrorisircuden Menge gestellt ist, und daß selbst die Waffengewalt der Bürger nicht ausreicht, diejenigen Mitglieder der Versammlung, welhe jener Menge m'ßliebig sind, sowohl bei Ausübung ihres öffentlihen Berufes, als außerhalb desselben vor Unbill und Gewalt- that sicher zu stellen.

Endlich aber fühlen wir uns gedrungen, das volle Vertrauen a uszusprehen, daß Se. Majestät der König, gemäß den erneuten V ersicherungen, welche derseibe sowohl in seiner Botschaft an die B ersammlung vom 8. November, wie in seiner Proclamation an das Rolf vom 11. November d. J., gegeben hat, die in den Märztagen verheißenen constitutionellen Freiheiten im Verein mit den Vertretern des Volkes unverkümmert bewahren und befestigen werde.

Merseburg“ und Umgegend, den 12. November 1818.

(Folgen 226 Unterschriften.)

An die der Krone getreuen Deputirten der preußishen National=- Versammlung. (Zu Händen des Herrn von Reichmeister , Deputirten des obornifer Kreises zu Berlin.) Ehrenwerthe Männer der Treue, des Rechts und der Ordnung: Edle Freunde des Vaterlandes!

Nicht das vorlaute Geschrei einer großstädtischeu Aufruhr-Partei, aiht das Gift der ultrapolitischen Schnellpresse, hat unseren s{lih- ten Sinn bis daher bethört. Wir wissen noch gut genug die alte echte Wahrheit vom Flitterschein des Luges und Truges zu scheiden.

Wir preisen Euch, geehrte Deputirte, ob des Beschlusses vom 9ten dieses Monats. Jhr habt allein von so vielen Volks-Vertre- teru den Eid der Treue unserem Könige bewahrt, habt Euch losge- sagt von den Zertretern des Rechts und der Ordnung, von den pflichtvergessenen Zerstörern des Vertrauens und des Wohlstandes, von den Oöbunern und gelobhudelten Günstlingen aller tagediebenden Pflastertreter in den freiheitsshwindlihen Städten. Wir schnen uns auch nah Freiheit, nah einer echten volfsthümlichen gerchten Frei- bet, nah ciner Staats-Verfassung, welhe dem Volke wie der Krone nach billigem Maße die Rechte und Pflichten zu gemeinsamem Wohle zutheilt und verbürgt, nah einem Ministerium, welches ohne gehässtge Zwangsmaßregeln Geseh und Ordnung handhabt und das Vertrauen aller gemäßigten Staatebürger verdient; nicht aber nach einer Frei- heit, welhe die Königlihe Majestät zu eitlen Prunklappen für selbst süchtige und raubgierige Glückojäger zerstüdelt,

Wir \chämen uns solcher Vertreter, die es wagten, 500,000 ihrer deutschen posener Mitbürger t urch ein sogenanntes organisches Absonderungsgeseß aus ihrem deutschen Vaterlande auszuscheiden, zum Hohn der Einigkeit des großen Deutschlands und im shreienden Widerspruch mit ihren eigenen früheren Beschlüssen.

Wir hassen sie gründlich, die sihch erfrehten, in dem lehten Aft ihrer 'ohnmächtigen Thätigkeit, in einer Steuer- Verweigerung, den offenbaren Ruin des Staates und das unverkeunbare Ziel thres Strebens, die Anarchie, zu dekretiren.

Mau sagt, tie Diktatur sei das sicherste Heilmittel ter Anarchie. Wohlan! Jn solchem Falle sei kein Anderer, denn der rechtmäßige Köuig, seines Volkes Diktator.

Jhr aver, Männer der Ehre, auf welche der {windelfreie Theil unseres Volkes hosfnungévell hinschaut, erfaltet ‘nimmer in Eurem besonnenen und festen Streben, handelt ferner mit unerschüttertem Muth nach Pflicht und Recht, als treue Bekenner und Bürgen eines wahrhaft constitutionellen Staates!

Owinsk, den 20, November 1848.

Der posener Land =-= Schuß - Verein, (Bestehend aus 1221 Mitgliedern.)

Die unter dem 11. November zu Sanssouci erlassene Procla-

mation fann jeden wahren Preußen uur mit Dank gegen die darin ausgesprochenen Verfügungen und erneuerten Verheißungen erfüllen und die treue Anhänglichkeit au Se. Majestät den König und dessen Haus befestigen. Deu vou den Wühlern geforderten passiven Widerstand gegen die Krone dur Verwcigerung der Steuern werden wir nie leisten , im Gegentheil haben wix unsere Steuern pr. November bercits gestern zusammengebracht.

Bon den Deputirten unseres Kreises sagen wir dem Herrn Ge- heimen Ober = Regierungs - Rath Mäbßke unter Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung unseren herzlichen Dank für sein Beney- men; um so mehr müssen wir aber bedauern, daß der wiedergewählte Deputirte, Herr Kriminalgerichts-Direktor Harrassowiß, so wenig die Stimmung des Kreises kennt, um den Befehlen Sr. Majestät zu- wider noch länger anu den Sihungen der National - Versammlung theilzuneymein.

Alle diejenigen, welche unsere Ansicht theilea , ersuchen wir, die- selbe ebenfalls öffeutlih auszusprechen,

Zehlendorf, den 13. November 1848.

Der Wahlmann und viele Urwähler.

: Zu uns Unterzeichneten kam vorgestern von Lenzen aus eine Aufforderung, durch Namens -Unterschrift zu erklären, daß wir mit dem einverstanden wären , was die National-Versammlung scit dem Iten d, M, gethan hätte, Dazu wurde hinzugesebt, daß jene Ver- sammlung, welche für das Wohl des Landes zusammengerufen sci, widerrechtlih auscinandergetrieben werde. Da wir in unserem L orfe nichts vou dem wußten, was in Berlin vorging, und da uns jene Ciklärung zu unterzeichnen sehr eilig gemacht wurde, so unter- \{rieben wir wie Bestürmte und im guten Glauben, daß wir Gutes thäten, sehr eilig. Jebt, da wir die Proclamation unserrs guten Königs gelesen und uns über die Lage der Dinge unterrichtet haben, fühlen wir uns in unserem Gewissen gedrungen , die abgegebene Er- klärung zu widerrufen und zu erklären, daß wir uns über die Pro- clamation Sr. Majestät des Königs freuen, Moedlich, 17. November 1848. (44 Unt i Gr. Wooß, 19, November, idi (12 Unterschriften.)

Wir unterzeichneten Urwähler fühlen uns zu der Erklärung ge- drungen, daß wir mit dem Widerstande unseres Vertreters und der Mehrheit der National-Versammlung gegen den Erlaß Sr. Majestät vom 1lten d. M. nicht einverstanden, vielmehr der Ueberzeugung sind, daß das Ministerium Brandenburg durch seine entschiedene Hal- tung sih um Thron und Volk wohl verdient gemacht hat und auf den Dauk aller Vaterlandsfreunde rehuen kann.

Zeestow, den 19, November 1848.

(37 Unterschriften.)

Berlin is niht Preußen, und deshalb ist es auch niht streng nothwendig, daß die Vertreter des preußischen Volkes in Berlin ihren Sig haben, Auch ist dies keinesweges in dem Wahlgeseße vom 8. April d. J. ausgesprochen, und die Krone befand s{ch in ihrem vollen Rechte, als fle die National-Versammlung vertagte und nah Brandenburg verlegte, da Berlin thatsächlich den Abgeordneten keinen

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Schuß gewährte, die freie Berathung unserer Vertreter hemmte und es dahin fommen ließ, daß dieselben sogar mit Worten und Thaten angegriffen wurden, Wir fürchten nicht eine Verkfümmerung der ver- heißenen und gegebeuen versassungsmäßigen Freiheiten, und billigen demna, als Bürger, welche Freiheit, aber auch Gesch und Orduung lieben, das Verfahren der Krone. y Deutsh-Eylau, den 17. November 1848, (152 Unterschriften.)

Dem unterm 11. November d. J. erlasseueu Königlichen Ausf- rufe antworten wix mit Freudigfkeit : L daß wir zu unserem theuren Könige, der cs stets gut mit uns gemeint und der uns alle verheißenen couftitutionellen Freiheiten mit seinem Königlichen Worte verbürgt hat, treulih halten und ihm mit Gut und Blut beistehen wollen gegen alle diejenigen , welche in frevlerishem Ungehorsam sich von Jhm abwenden und Jhn in Seinen landesväter- lihen Absichten behindern möchtei!. Vilkow, lauenburger Kreises, am 19. November 1848. 20 Ortschaften des Kreises Lauenburg mit Z8l Unterschriften. 2 Greifswalde 97 i : ¿Plate 1480 1: E Greifenberg 2»2

Mit Bezug auf die Proclamation Sr. Majestät des Königs vom 141. November d. J. fühlen wir Unterzeichnete uns zu der Er flärung gedrungen, daß wir zu denen gehören, die unerschütterlich feststehen in dem alten guten Vertrauen zu Jh m, und daß wir an J hm halten werden, in guten wie ia bösen Tageu bis in den Tod.

Schwenting, den 22. November 1848.

Die Gemeinde - Mitglieder zu Scwenting, Klein Kinzich, (42 Unterschriften.)

Die Wahlmänner in Zehdenick haben die übiigen Wahlmänner des tewpliner Kreises aufgefordert, durch Unterschrift eiuer ihnen zu- gesendeten gedruckten Erklärung :

dem Entschlusse des Abgeordneten Lüdicke,

„die National - Versammlung zu Berlin nicht zu ver lassen ihre Zustimmung zu ertheilen, weil angeblich der Justizrath Lüdicke von den Wahlmännern zu erfahren wünsche, ob fic scinem Entschlusse ihre Billigung ertheilten. i

Wer dem Entschluß des Abgeordneten Lüdicke seine Zustimmung ertheilt, der billigt mit anderen, deutlicheren Worten, dah sih ein Theil der National - Versammlung statt des Königs als die Negie= rung des Landes hinstelle.

Denn dies haben jene Abgeordneten deutlich erflärt,

Sie suchen vergeblich mit juristischen Spibfintigfkeiten darzuthun, daß der König nicht das Recht habe, die Versammlung an einen anderen Ort zu verlegen. Der Versammlungeort is durch kein Geseß bestimmt. Der König hat die Abgeorducten nah Berlin berufen. Er is also im Besiß des Rechts , den Versammlungsort zu bestimmen. Wenn in Berlin ein Zustand herrscht, bei dem hon unter dem volksthümliheu Ministerium Camphausen Abgeord- nete und Minister auf der Straße gemißhandelt uud unter den spä- teren Ministerien mit dem Tode bedroht worden sind, so ijt es Pflicht dessen, der im Besitze des Rechts ist, den Versammlungsort zu be stimmen , dafür zu sorgen, daß die freie Berathung der Versassung und die Regierung solchen Bedrohungen entzogen wcrde. Aus al- len Theilen des Landes is die Verlegung verlangt worden.

___ Jeder Abgeordnete hat nah seinem Gewissen zu verfahren.

Kann nun ein Abgeorducter in beklagenswerther Verblendung es nicht mit seinem Gewisseu vercinigen , den Anordnungen des Königs, dem er Treue geschworen, in jener Beziehung zu folgen, so kann ihn dies höchstens berechtigen, uiht nah Brandenburg zu gehen, soudern, wenn nah sciner Ueberzeugung seine Pflicht als Abgeordneter mit seinem Eide gegen den König in Widerspruch geräth, seine Stelle als Abgeordneter niederzulegen. Niemals darf aber wider den Wil- len des Königs die National - Versammlung, oder ein Theil derselben, in Berlin ihre Verhandlungen einseitig fortseßen, sie darf nicht ihrerseits den Ort der Vereinbarung bestimmen wolle», nicht sich an- maßen, einseitig Regierungs - oder Geseßzesbeschlüsse zu fassen und die Bürger, so wie die Civil - und Militair - Beamten, zum Unge- horsam gegen die Regierung aufzufordern, Sie pflanzt hierdurch die Fahne der Empörung gegen den König und die Regierung auf.

Das haben die Abgeordneten, welche nah dem 9, November ihre Berathungen in Berlin fortseßten und solhe Beschlüsse faßten, und unter ihnen déèr Abgeordnete Lüdicke, gethan.

Wenn er daher die Ansicht der Wahlmänner des hiesigen Krei- ses zu wissen wünscht, so sprechen die unterzeichneten Wahlmänner dieselbe dahin aus, daß sie sein Verfahren auf das entschieden ste mißbilligen und jene, wie alle ferneren, von jenen Abgeordneten in \olher Weise ausgehenden Veschlüsse für völlig ungültig betrachten.

Kreis Templin, am 15, November 1848,

(Unterschriften von 15 Wahlmänuern. )

Sihung

des Gemeinderaths von Dorp, den 16. November 1848,

Ju Veranlassung des zwischen der Krone und cinem Theile der National - Versammlung eingetretenen Konsflikts beshloß der heute versammelte Gemeinderat h, folgende Erklärung dem hohen Staats-Ministerium zugehen zu lassen: :

wir anerkennea das Recht der Krone zum dem Erlasse hinsit- lich Verlegung der National - Versammlung von Berlin nach Bran- denburg, - :

wir halten diese Maßregel in Betracht der anarchischen Zustände der Hauptstadt Berlin, so wie deshalb für nothwendig, damit unsere Vertreter den Einshüchterungen, Schmähungen und Mißhandlungen des berliner Pöbels endlich entzogen werden;

wir mißbilligen entschieden jede Widerseßlichkeit gegen die Aus- führung des vorerwähnten Kron - Erlasses,

und sprechen wir sließlich noch aus, daß wir der Proclamation der Krone vom 11ten d. Mts. mit unserem Vertrauen begegnen.

Worüber diese Verhandlung aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und unterschrieben worden.

(18 Unterschriften.) Kreis Solingen. An unsere Mitbürger ! Die Rechtsgelehrten fireiten über das Recht der Krone, die Na- tional-Versammlung zu verlegen und zu vertagen. Der König hat Sein Königliches Wort gegeben, daß er unsere Freiheit niht antasten will,

Wir sind mit uns cinig!

“Es giebt nur eine Entscheidung, mit Jhm zur Ordnung und Freiheit, gegen Jhn zu Umsturz und Knechischaft !

Wir stehen zu Jhm mit Gut und Blut,

j Vorstehende Erklärung is seit 3 Tagen an den Straßen-Ecken hier angeshlagen und hat bis jeßt 1898 Unterschriften gefunden,

Potsdam, den 21, November 1848.

Pischiedwib.,

Vatez¡landsfreunde!

Lange haben wir es schmerzlich empfunden, daß ein Theil der Deputirten der National-Versammlung in Berlin von dortigen Volkê- haufen vielfach belcidigt, bedroht, ja sogar gemißhandelt worden ist. Dadurch ijt das Volk selbst, welches die Deputirten gewählt hat, beleidigt!

Eine Seite der National - Versammlung wollte. dawider kein shüpendes Geseß haben, um die audere Scite dur die rohen Be- handlungen seitens der aufgewiegelten Volksmassen zu zwingen, nah ihrem Willen zu stimmen, gleichviel wie shlecht und gefährlich dieser auch sein mochte!

Die Constitution und die Steuergeseßzebung, wozu wir die De- putirten hauptsächlih gewählt, hat dic Linke dur unwesentliche Dinge sechs Monate lang bei Seite zu schieben gewußt und ihre Wähler hingehalten! Es is uicht beherzigt, daß die Versammlung dem Volke täglih 1206 Rtdlr. kostet, was für die verschleppten scchs Monate 217,080 Rthlr., sage Zweimalhundert Siebenzehn Tausend und Acht= zig Thaler, auemaht! Statt die eigentliche Aufgabe zu lösen, d. b. die Constitution und das Steuergeseß zu berathen, hat die Linke über die Leichenbeerdigung gefallener Berliner und soustize Anschmei= cheleien roher Volkshaufen die Zeit und unser Geld nußlos ver- shwendet.

Der König und die gegenwärtigen Minister haben dies Unglük ciugesehen und die National-Versammlung von Berlin nah Branden=

| burg berufen. Hier fanu sie frei, ohnc Gefahr und ohne Beleidigung

berathen, während dort die berliner Bürgerwehr sie dunh nichts ge-

| chüßt hat, dies auh entweder nmicht fonnte

Niemand lasse sich einreden, daß cine Reaction sei oder cine solche hinter sich habe; dies widerlezen die Königl, Worte vom llten d. M. zur Genüge. Es ist vielmehr nur eine von der Noth- wendigkeit gebotene und von de Voikes längst erbetene Geredtigkeit gegen die Deputirten. Außerdem werden diese ja ißre Kövfe und ihren Berstand mitnehmen, wohin je auch kommen, wie in

sigen, sondern blos

und demuaÿ in Brandenburg cben fo gut berathcu tönen, Bcrlin. (Es kommt nichts darauf an, wo sie fi darauf, was sie thun und verrichten!

Laßt uns daher allen denjenigen nicht folgen, welche dem Wunsche der großen Mehrzahl des gutgesinnteu ruhigen und braven preußi- \ l 1

( [hen Volkes und dem Willen des Königs widerstreben, um nur muth- villig die Ruhe zu stören und die Vollendung der ersehnten Verfas= sung hinzuhalten, ja wo möglich völlig zu vereitelin.

Sprechen wir daher unserem gerechten Könige unseren Dank aus für die fraftvolle Reitung und Wiederherstellung der Ruhe und Ord- ningz erfüllen wir auch alle unsere Pflichten als rechtshaffene und getreue Staatsbürger pünktlih und willig! Die fleinste Pflichtver= leßung kann große Gefahr für Alle erweckden und ift ein Verrath an König und Vaterland! und die shweren Folgen, ein wahrhafter Fluch, fäme über uns und über unsere Kinder!

Sind und bleiben wir uns stets der Ecfüllung der christlichen Vorschrift bewußt: Gebet dem Könige, was des Kougé, ist und Gott, was ‘Gottes ift!

Minden, den 14. November 148, Der constitutionelle Verein.

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Wir beschließen hiermit einstimmig, daß wir das Beuehmen un= seres ersten Abgeordneten, Herrn Regierungsrath Mäßko, bei Selegen- heit der Vertagung resp. Verlegung der Berfsammlung für Vereinhg= rung der Verfassung mit der Krone , vollkommen billigen, dahingegen das Verbleiben des zweiten Abgeordneten, Herrn Kriminaigerichts-Di=- reftor Harrassowiß, in dem zurückgeblievenen Theil genaunter Versamm lung, in Berlin, aufs höchste mißbilligen, 1ndem die Krone das Recht hat, diese Versammiung dahin zu verlegen, wo zu vermuthen ijt, daß sie ferner niht mit Stricken bedroht werden wird.

Teltow, den 14. November 1848,

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d 1 Sia Oas 2 a edin Ie Stadtverordneten Bersammiuii è

s

Ew. Hochwohlgeboren i sagen wir den aufrihtigsten und wa1mjten An fir TOL Tes, unseren Wünschen und Ueberzeugungei entsprechendes, ehrenwerthes Benehmen bei Anerkennung und Vertretung der Fiechte der Krone, wozu wir das auch unzweifelhaft rechnen, die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung zu vertagen, zu verlegen und auf- zulösen.

Zugleich bitten wir Sie, dies auch denjemgen Jhrer Herren Kollegen in unserem Namen auézusprechen, welche mit. Zbnen in gleichem Sinne gestimmt uud gehandelt baben,

Mittenwalde, den 13. November 1848,

Der Magistrat un An den Abgeordneten Königl. Geheimen Ober - Regierungs - Rath, Ritter 2c. Herrn Mäßtke, Hochwohlgeboren u Beile

Hohes Staats-Ministerium !

Die beilicgende Adresse (Staats-Anzeiger Nr. 200, Erste Beilage, S. 1086', Sp. 2) enthielt auf den bis zum 18ten d. ein=- gesandten Originglien E ; Unterschriften, hierzu beifolgend noch Originalien mit

zusammen 3510 Unterschriften, wobei wir bemerken, daß auch beute noch nichl all gangen sind.

Die von Elberfeld und Barmen anu ein hohes Staats- Ministerium abgegangenen Adressen tragen somit \chon über 8000 Unterschriften.

Einem hohen Ministerium beehren wir uns ferner eine Adresse aus Herzkamp und Hiddinghausen, Amt Haßlinghau sen in der Grafschaft Mark, zu behändigen, welche 91 Unterschriften zählt.

Eines hohen Ministeriums

ergebene Fr. vou Symon. P. Gauhe.

Barmen, den 21. November 1848, Ozenratb, Kreis Grevenbroich Lünen, Kreis Dortmund Eickel, Kreis Bochum E Constitutioneller Verein zu Hom-

berg im Kreise Geldern Gemeinde Dncyen eee. e: Hermighausen........-- Besenkamp

«lle Ädresjen eing€=

105 Unterschriften.

Der weltfälishe Verein zum Schuße des Peivalrech?0 c, er- flärt hiermit : : „daß das Ministerium wegen der Kraft, mit M n anarchischen Bestrebungen entgegentritt , det Baterlandes verdiene.“ _ ven König es mit bem Alle diejenigen, welhe in Treue ges Hereinbarung einer ihr Werk balb

i J » zur Vaterlande wohl meinen, verlangen, da d is la n verpflichtet, dem Mi-

j x Ver Verfassung mit der Krone einberufene Fen O, 9 Eben deshalb fühlt sich der Verein

V iber t dert c f des