1848 / 205 p. 5 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

níst-rium dafür zu banken, daß Hochbasselbe den g der Bersaano lung vo4 Brilin na Brandenburg verleg sb S itstn der Hauyt- 1 chfeit herbeigefüh1t bar, daß die fanat sirten Ene E e siget von einer giaubenslojen und hochverräthert! en Po d E x dazu benußt werden fönnen, die National - Versammlung in e gut: n Elementen zu terrorisiren und von dem Zwede ihrer Ein- fa 2 P nen.

M Big erklären, daß das gegenwärtige Ministerium 6a Vertrauen des L indes verdiene, i Namens des wre s fäli]chen Vercins zum Schuße des Privat-

rechté 2.

daë

A Der Voi stand. (98 Unterschriften.)

An ves Staats-Ministerium zu Beilin. | Die unterzeichneten Mitglieder des hiesigen Bürgervereins be- folgenden mit einer bedeutenden Majorität 1m unjerer beu-

ehren fich. t ( L à Sizung gcfaßten Beschluß einem bohen Mi-

tigen außzrordiutl-chen musterium mitzutheilen : A : Der Verein erklärt, taß er den in der leßten Sißung des Ber eino mit einer Majorität von 9 gegen 8 Stimmen ge faßten Beschuß, der National Versammlung seine Ancer- f-inung au zusprechen, nicht billigt, daß er dagegen dit con cinem bohea Staatemin sterium getrc} nen Maßregeln a s dur den Drang der Unstäude geboien und geret- sertuigt anerfenmt.““ Einem hohen Staats - Ministcrium : Ergebene (45 Unterschriften.) )

R rm-leficchen, am 29. November 13418.

F 7 Le 5s L ov

Zu der bereits gegebenen Adresse des Kreiles Sternberg

Wu - « I ck 4 “)

Igts6- Anzeiger Nr. 204, erste Beilage, S. 1127, O. 3) find noc folgende Uateischusten hinzugekommen:

Neu - O.1euik

62 Unterschristen). (16 Unterschriften).

5, Unterschriften). Do: f Krummenzice bri Mittenwalde (24 Untersczuiften). Mittenw.lde (X Unterschriften). Mittenwalde 23 U:terschuisten). xf Nagow bei Mittenwaide : (23 Unte schrift. n). Mittenwalde (1104 Unterschrif:en) mit Tuntshof (45 Untersczr ften).

Lc P bei

n W.1n1

(55 Unterschniten) Kcuenderf bei Potödam (46 Nut erschristen). iel Herringen (154 Unterschriften).

17 CLriferor) Uaiteihrifce!

ll itersh isten.)

Q 1}

- 4 ¡terschrijt Il,

12 Unters-hristen.) (26 U:terschristen.) (Die Urwädler

l S PLEE,

(1) Unteriarif’ cen).

) P

) Unterschriften.)

I T A M I I A I A MAAIBOAEE E: Ca A4 IME A G A RPERDO

meh exen Recbt-kuntigen is öfentih ausgesprochen worden,

cs jtebe dem Komge nit das Recht zu, die National Vers

fammlung nach Brandenburg zu veriegen und Zu dein Ende

zl vertaurn,

sid diesen Aussprücben üdverzeugeate GBiünude nicht b tge=

sügt wo inde fönnte die Éigrensda t derer, die sich geäußert yaben, als Rechtefuntiger zu dem Glauben verleiten, als fri dacurch die Vi inunz der Mehrheit der Rechtsfundig: n auzg: prochen. Um ener solchen Annahme, so viel au uns ijt, entgegenzutreten, ertlären w.r hiermit! : : :

daß wir das Recht der Krone, die National-

Versammlung nah Brandenburg oder nach einem

auderen Orte auyertalb Berlin zu verlegen und

zu diesem Eaude zu vertagen, über allen Zwei-

sel erbaben erachten.

Deun es lat uiemals und nirgeunts der König zugesibert, daß de National Virsamml ing nur ebn in Berl:u tagen solle, Die Verfassung des Staates ist roh nicht vereirbart. Ler König hat aus freier Euscbließung die Abgeorduetea nah Berlin berufen, dam t doit die Versammlung eröffaet werde, und es steht somit semer freien Entschließung, die eiöFuete Versammlung nah necm anderen Orte zu v'rlegin, utchts eutgeg,- n, Die auegejprochene Vertagung ijt durch tic fir nothwendig ea ee Vailegung geboten, und es sleht übir- di s das Ret bas Vertagung, ja sogar die Uuf.ösung der Rcprä- sentant.n-Verjammiung alen constitutionellen Monarchen zu, \o taß ach aus den C-nstitut'onen onverer Staaten grgen das von der Ko e aeitend gemachte Recht nicdts herzuleiten ist.

Wir halten S Us unsere P licht, ties öffentlich auezusprechcn, da es gegenwärtig Noth thut, daß, wer cs mit dem Vaterlaude wohl meint, mit seiner Meinung nicht zurückhalte. :

Brombera, 21, November 18i8.

Ad!er, Justi--NRatb. Mebtke, Ober - Lantesgerichts - Di- 9: ött:bir, Over - Landesgerichté- rik or.

V 117 N

den,

1140

und Ulrici, Ober-Lantesgcrichts-Rath.

von Vangerow, Ober - Landeege- rihts- Assessor.

Baron ven Vogten, Ober-Landes- gerichts- Usse jor.

Kcaus-, -Bebeimer Justiz - Ober-Landesger1chts- Rath. Baron von Lettcew, Ober-Landes- gerihts-Rath. : Mebler, Lane - und Stadtgerichts=- Direktor.

a

G9)

Nov. Proreftor und Senat der Frietrihs - Uni-

Halle, 1 solgeude Er-

versität haben mit überwiegender Majorität beschlossen, fiärung zu veröffentlichen :

Die Krisis, aus welcher \sich unser preußisches Vaterland seit Monaten vergeblich herauszua1 beiten sucht, ist jeßt auf einen Punkt gzträngt, wo es sih entscheiden muß, ob es noch eine preußische Monarchie geben oder Preußen und mit ihm Deutschland in den Ub- grund der Revolution stürzen und der \heußlidsten Anarchie zur Beute werden soll. Nicht mehr wird auf constitutionellem Wege zwischen den verantwortlichen Dienern der Krone und der Volkever- treiung getämpft, sondern gegen die Krone selbst, obgleih sie nach jedem constitutionellen Pcinzip füt unverleßlih und unverantwortlich gilt, wird vou einem Theil der Volksvertretung das Voik zum Kamyf aufgerufen, indem er es zur Verweigerung der Steucr- zahlung, d. b. zum Umstoß aller staatlichen Orduung, veronlaßt.

Die Friedrihs-Univoerjität zu Halle hatte {hon unmittelbar nach den März-Ereignissen sich gedrungen gefühlt, der Krone die Veisiche- rang ihrer unverbrüchlihen Treue und Anhänglichkeit darzubringen und die Eck.ärung abgegeben, „daß sie mit Haÿ und Gut, mit Leib und Leben bei dem Könige steben und nicht wankcn wolle, wie \hlimme Tage auch die Zukunst in ihrem Scheße berge.“ Jm gegenwäit gen verhängnißvollen Augenblick, wo von dciden Theilen an das Land appellirt wird und so viele Corporationen bereits diejer Appellation entsprocen haben, darf auch die Universität nicht säumen, Zeugniß izer Gesinnung abzulegen, wie sehr ihr auch sonst der wider

em Ernst ihres wissenschaftlihen Berufes politische Betheiligung räth. Sie erklärt darum vor ihren VYütbürgern : : i

1) daß nah ihrer Ueberzeugung der Krone das Redt zustehe, die N1tional = Versammiung zua verlegen und für so lange, also zur Aus¡üuhrung der Veriegung nöthig ijt, zu vertagen. Denn während diese Befugniz ihr dur feme geseßliche Bestimmung entzogen ijk, wird ihre Voraussezung durch emen allgemeinen constitutionellen Brauch gerech! fertigtz wic von der Krone die .Wahßl des Vctes und der Zeit für die National-Versammlung ausgegangen war, so mußte sie auch einseitig zur Abänderung diejer Bestinimung befugt sein, da die Vereinbarung sich offenbar nur auf die Entwerfung der Ve1- fissungs - Uifunde, niht aber auf Wahl von Zeit und Ort beziebt, Die Mögiichkeit des Mißbrauches diejer Befugnis beweist Nuhts aegen hr Dasein.

9) Geseßt aber auch, daß das Recht der Krone, d‘e National- Versammlu1g zu verlegen und zu vertagen, niht ga! z klar u..d e: l- schieden wäre, o ijt doch das entschieden, daß, wenn sie sich in der Erjüulung einer Regierungspflicht du ses Rechts bediente, sie iu der ebrlihen Meinung gehandelt yat, dadurch in kein fremdis Recht&gr- bit hinüberzujtieifen. Die heilige und unausshiebbare Pflicht, zu Verlegung und Veitagurg zu schreiten, hatt: sie aber im Juterchse von Preußen und DTcutswland, nachdem ciumgl duc eine R ite g1äuelhasfter Auftuitte tie Sicderheit und Fieizäait der National-Ver=- jammlung gefährd.t war, die Vich1h.it derselben abir zu fem xici Maßregeln si. bestimmen licß, um die U avhäng gkeit igrer Viut- glieder zu \iüpen. Alo von rer in Frankturt bcsiegten Umitur pauter Beilin zum Schauplaß ihrer Thätigfeir gewählt, Tur die empbiens deu Vo!f.lle des 31. Okcober de allg meinste Judignation erregt, seit Vionaten aber bs auf di? jüngste Zt herab Uarhülfe in etner Menge von Udressen erbeten und in vieieu austrückl:ch die Verlegung der Ve:samm!ung verl nat, eudlih dir Regierung auch von der deut- \hen C utralgewalc im Jutere]se der öff-ntlichen Ruhe Diutsch:anrs au ihre Pflicht gemahut wude, die Unarb e in der Haup stadt zu überwältig-n und die Ruhe 1m Lande heuzustcllen: duiste Tie Reg e- mig unmögl ch länger sih der Eifüllui g d.ceser Pflicht eatziehen, wie groß auc die augensche.nl-ch damit veribundinë Gefahr srin mo €.

3) Die Manner, welche in icher Stunde der (Gefahr dle K oue nit vcerlajen, soeudern die gauze Veragutweort!chkeit für die zur Wie- decheistcll ing der Ruhe und Ordnung nöthig gewordi non Sibutte iberno i menu haben, wäzrend sie das shour:e und 1freulihere Ge- \chäst, volförvümuich: Eimicgtunyzen der Freiheit zu s{asseo, Anderen überlassen nlsses, verdienen, wee ‘bestri.t u guch sonjt ihr Beru! tür diesen Posten jcrin mag, für diescn Afc des Mut. s und der uneigen- ü gen Au opferung de Hochachtung des Landes, Hätte aber auch die Krone, der das R cht, i.re Minister zu wählen, entsch1e- den ustiht, in der Wahl cinen Feh'griff getzau, jo ijt sie jeèen- fa 16 dadurch entschuldigt, daß ihr die National - V 1s»\mmiung # lbjt mit ihren fleinen uud s{wanf- nden Majo. itäten fkeinerl.1 Vêinijter uin darbot, w lch.0 mit einiger Sicherheit auf eine bleibrude Majoritat rechneu konnte. i e,

i) Lie S‘eucr9erweigerung, von eimer zu Bi schlüssen unfähigen Fraction der National - Ve: sammlu' g mit Vernach.äjj1gung aller le- aalen Formen auégesproden und son deshalb un«lut g, weil jelbjt eine ocllzählige National-Versammlung be1eits bewilligte Steuern zu verwe g:rn nicht bereht.gt wäre, ijt ene tigurige Veiirrung, w lche vou dem gesunden Smne und dem Patriotiomus des Volks enitschic=- deu ve:s{mäht werden mird.

5) En lich darf dic Krone aus dem uns: ligen Konflikt nit ge- beuat und gebrochen hervergehen, wenn sie mit Eifo'g dic Regierung dis Landes führen soll. Gegen jeden erfolgreichen Versuch der Reoc tion aber ist das Laud durch die Gewissenyaftigke:t und die feterl:ch= sten Verheißungen des Königs, duch die Ehrenhastigfeit d.6 prä» fumtiven Thron olgers und vor Allem du'ch den entschiedenen Willi n des Volkes, scine Freiheit aufreœt zu halten, gesch bt, gegeu den aus die Länoe keinerlei tyrannisch.6 Reg ment beitehin fönate,

Hall», den 21. November 1848.

Der Pcoreftor der Königl, vereinten Friedrihs-Univeisicät

(gez) Dr. Meier,

Berlin, 24. Nov. Die Bestimmungen in §, 6 der Verord-

über einige Grundlagen der fünfrigen p eußischen Verfassung

vom 6. Apcil 1848 ia Verbindung mit §. 13 des Wablgeseußes sür

die zur V-reinbarung der preußischen Staats-Verfassung zu berufende Verjammlung vom §8. April 1818, wörtlich a!sv lautend :

nung

19 I, Den kürstigen Vertret,rn des Volkes scll jetenfalls die Zu-

allen Geseßen, so nie zur Festseßung des

Rath. Meyer, Landscbafts-Sentifkus. Hautelmann, Ober-Landcsgerihts- Müller, Kammergerichts - Ussessor.

Ass sor. Neumann, Justiz-R -th. Hijife.d, Ob.r - Landi s6zerichts- ing, Obe!-L1ud-sger. Ass sor.

Rath. Schulz 1, Jastiz-Kommissarius. FKe!ch, Land - und Stadtgerichtés Schulg 11, Justiz-Kommissarius.

ŸÏarh, Todt, Land - und Stad'gerichts- Köhler, Landgerichts-Nath, Ratyÿ,

stimmung zu Staatohausyalts - Etats, zujt. hen,“

und das St.uerbewilligungsrecht

4: 45. Die auf Grund des gegenwärtigen Gesetes zusammentre- tende Versammlung ic dazu berufen, die künftige Staatsa- Verfassung durch Vereinba1ung mt der Krone festzustellen und die seitherigen reihsständischen Befugnisse, namentlich in Be ug auf die Bewilligung von Steuern und Staats»

|

anleiben, für tie Dauer ihrer Ver“ammlung interimistish

auszuüben. ““ haben bisver mehrfahen Mißdeutungen unterlegen, insbesondere in der Beziebung : wer in §. 6 cit. unter „den lünstigen Vertrctern des Volkes‘’ zu verstehen sei, und welche Bedeutung in §. 13 cit. „die seit- herigen reieständishen Befugnisse““ haben, welche der zur Verein- barung der fünfrigen Staats-Ve1fassung berufenen Versammlung über- tragen sind.

Zur Aufklärung der Ansichten hierüber wird en Rüdblick auf die betreffenden Verhandlungen des zweiten Vereinigt.n Landtages dienen, unter dessen Mitwirkung jene B. stimmung?n eilossen worden sind. Zu dem Ende rufen wir unseren Lesezn Folgendes ins Ges dächtnß zurü : j

1) Der §. 6 der Verordnung vom 6. April 1848 lautet wörtlich so, wie er in dem Entwuife dazu von der Regierung preponiut

war, und in dem Allerböchsten Propositions - Dekrite vom 2

April 1848 war der Zweck dijer V.ro1dnung dahin ange

geben : ; N „Die Versamm!ung, welhe auf Grund des Unseren aetreuen Ständen heute zur Erörterung im Entwurfe vorgelegten Wablgeseßes einberufen werden soll, is dazu bestimmt, jid mit Uns über Jnhait und Form der Unserem Volke ver heißenen freien Verfassung zu vereinbaren. Wir woll. n aber {hon jeßt cinige Grundlagen dieser Verfassung kunt geben und baben deshalb anliegende Verordnung entwerfen lassen, worüber Wir dem Gutachten Uns.rer geircueu Stände bals digst entgegensehen.““

Die vorberathende Abthcilung des Vereinigten Landtages haite siä zwar ia izrem Gutachten, wilches folgendermaßen lautet, gegen die Anna me des §. 6 cklärt :

„Hinsichtlich des §. 6 endli b, welcher den künftigen Ver- tretern oes Vol‘s die Zustimmung zu allen Gejeßen, die Feststcilung des Staatshaushalts - Etats und das S ¡eurcr- bewilligungs-Recht zugesteht, gestattet sih die Abtheilung die Bemerfung, daß zwar diee der Volkfevertretung zuges sichertea Rechte dankbar zu acceptiren sind, dennoch abrr diese Bestimmung nicht vollständig genug gefaßt it, um mit innerer Bejziedigung über dieselbe jeßt eine gutcct- lide Aeußerung abzeb.n zu fönneu, Sie hät namentlich dafür, daß die den fünftigen Veitretern des Volkes zujiän dige Beaufsichtigung und Kontrolle der gesammten Staats Verwaltung, für welche das Staats - Mimsterium vecant= wortlich ist, ja jelbjt das Steuerbewilligungs- Recht noch an- dere Rechte bedingen, als die hier nur allein ausge pi ochrue Festsegung des S taatshauchalts-Etats, Sie crkenut gautis rerseits wohl an, daß ncht dic Absiht dahin geht, dieje besonderen Rechte vorzuenthalten, und daß sie bei dem Be» stehen einer constitutionellen Ve1 fassung unerläßlich sind.

Sie kinn co aber nicht für zweckmäßig erachten, geoen- wärtig für das voiliegcnde provisori h: Geseß, eines Bes standtheil der fünjuig.n Versa\sungsge ebe, der mt enmal vollständig voiliegt, uud zu den wichtigsten gehö1t, zu pu fen und ob uhanèieln und dadur vi. lleicht widr ihren W l- len dn litafeigen, not. wendiae weise in einem and. ren Zus samm-nbange stat si: denten Berathungen der Ve:sammiung der Volloveitr ter vorugreifen,

De Aorve lung biit.t daher bließlih den hohen Landkag :

Tieter icbterin (ie weitere Eröiterung des §-. 0 des Enutwu1fo vorzub-balten.“* /

Auf Grund der w itercn Diekujsiou, worüber dex stenograp)1|ŸÞe Be.icht Nachstenendes enthält:

E „Stagto-Minijster Graf von Schwerin: Jh muß ges stehe», ‘aß mc nit ganz kigr g woiteu ijt, was die Abs theilung wünscht, ob sie wünscht, daß der §. 6 angenom- men oder gestrichen werde. Tie Regierung ist in Bizico hung auf den §. 6 ven derselben UAurfassing ausgegangen, die sie bci der Vorlage des ganz/n GejÞes geleitet hat, Es k.m darauf an, cin ge wejen.tlihe Momente der censti- tutioneUen Verfassung bereits jeßt mm das Bereich der Oe- seulihfit u brwgeu. Es veri«cht si von sclbjt, daß dex F. 6 feine Be: fassung sein kanu und mt cinmal alle w fentlichin B. stimmungen e: thält, «ber cs iiud B }st o mun= M 1, 0e O Del Meinung der Zeg eun4 f.utas meitalen gehvien, und drclalb b t miu geolagubt, gib tiesen Paragiapben mit in das Geiß aufm bmin zu - fm: Olguet dic B. cjaa mlung, Tal co d eler Bit mung nici t bed f., so ist vou Se.teu der Regieru"g kaum etwas tacegen elazuwenden, 1h11 zu streiten, da aller n CEL V.1h ißung ciner cousti.utionelieu V 1fajsung auch schoau die Sa:anti- liegea mocyte, daß fie Tiese Fuidameutal-Mitif l enthalt.n muß.

Ri ferent Abgeordn. Mow:6: Die Ad! hrilu«g hat gro glauvt, ti- Vorlage im ÿ. 6 nicht antais, als gesceh n, begutachten zu können, da sich neh audere Necte u:.d ans dere Fragen daign faüpfrn, von dcuen 1a der Verlage nid t die Îede ist, Sie war von dem Gesichtszunfte aucgegans gen, daß der fünftigen Voikevertretung nicht allein die F st- stellung des Staatshauzbalts - Etats zustehe, jondern au-Ÿ die Kontiolle und Beaussi.btigung der Verwaltung, die Durchsicht und Revision dir Verwaltungs-Rechnuugen, die Bestimmung über die Verwentung der Staats U. berschüsse, ja, daß die Aucübung des Steucrbewilligunas-Rechto ohue alle di: se Rechte nit denibar is. Dechalb hätte dicier Patagraph in eimm vollständigeren Zujammeuhange zur Begutachtung übergeben werden müjsenz da dies abei nicht gesehen ist, der Landtag auch n'cht füglich alle dirse Be= rechtigungen einscalten fann, {0 jt es fux zweckmäßiger erachtet worden, der fünjtigen Volk: vertretung die Beschlußz- nahme darüber vo1zubehalten, Ste hat diesen B (chluß auch um deswillen gefaßr, weil es mit dieser Bestimmung Î.t4 nesweges eine so große Eil hat, als mit den übrigen in ter Proposition.“ .

„Candtags-Rommissar : Jh will nur hinzufügen, daß es nit Ubsicht des Vorschlages gewesen ist, den Umfang der Rechte zu bestimmen, welche die küustige Vertretung haben soll, sondern nur ein Minimum der Rechte, welche sie haben wird, Es liegt also die Frage vor, ob anzus nehmen sei, daß es Vertrauen und Beruhigung e1wede, wenn festgestellt würde, daß gewißse Recdte gewähit sein sollen, ohue andere Rehte und die weitere Entwickelung diejes Paragraphen auézus-dliegen. Glaubt ter Vereinigte Landtaa, daß eine solche Beruhigung nicht erfouderlich set, so würde ex sih gegen ten Paragraphen e1fläcon können z glaubt er, daß es zur Beruhigung diene, wenn der Juhalt des Paragrapzen \chon feststeht, jo winde er sih dasúr er- fiáren müssen, Den Umfang der Rechte hat ter Paras graph in feiner Weise bestimmen \soUen,““

„Abgeordn, Gas Dyhrn: Jh habe zwar auf das Wort

U Oen

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Zweite Beilage

Zweite Heilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

verzichtet, aber nah den beiden Reden von dem Minister- Tisch halte ih es für nothwendig, folgende Erklärungen im Namen weniastents eines Theils der Abtheilung zu geben. Wir haben besonders dazu gestimmt, daß die weitere Erör- terung des §. 6, von dem wir übrigens der Meinung sind, daß er weder anzunehmen noch abzulehnen sei, einer \pâte=- ren Versammlung zu überlassen ist, benn er enthält Grund- lagen, Verheißungen, die erst kommen sollen. Aber auch als Minimum des zu Verleidenden können wir diese Ver- heißungen nicht gelten lassen. Wir finden dies Minimum, wenn es ein Minimum sein soll, wie so eben ausgesprochen ist, für niht auêrei@ßeud, namentli was die Worte be- trifst: \o wie zur Festseßung des Staatshaushalts - Etats, Jch bin der Meinung, daß nicht blos die Festseßung des Etats der Versammlung angehören soll, sondern die Kon- trolle des ganzen Staatshaushalts, Dies würde eine wesentliche Grundlage einer Constitution in den breitesten Grundlagen, wie sie versprochen 1}, sein. Darum glaube ih, daß diejer §. 6 nit zu erörtern is, denn sollte er er- örtert werden, so würde ausgesprochen werden müssen, baß noch Vieles zu wünschen übrig ift.

„Abgeordn. von Beckerath: Meine Herren! Die Ab- sicht der Regierung bei dieser Vorlage is es, cine Ver- heißung zu einem Geseß zu machen, und diese Absicht, glaube ih, können wir nur anerkennen, Was nun das Verhältniß des Vereinigten Landiages zu der Vorlage betrifst, so scheint es mir, daß wir formell und materiell unrichtig verfahren würden, wenn wir niht bejahend darauf eingingen. For- mell denn so lange der Landtag versammelt is, ist es seine Pflicht, auf Verlangen der Regierung zu Gesebßes- Vorschlägen seinen Beirath zu geben; materiell weil der Landtag in der Adresse an den König die constitutionelle Monarchie als die Staatsform Preußens anerkannt hat, Die Regierung verlangt nun unseren Beirath zu einem Ge-= seß, welhes einen Theil jener Verfügung ausmacht; ich glaube, daß es ganz in unserer Pflicht liegt, dazu unseren Beirath, und zwar bejahend, zu ertheilen. Dagegen scheint es mir, daß wir über unser Bereich hinausgehen und der fünstigen volfsvertretenden Versammlung vorgreifen würden, wenn wir Hand an den weiteren Ausbau der Verfassung legen wollten. Unverkennbar hat die Abtheilung ret, daß dieses eine- Geseß nit die Verfassung bildet; es is noch Vieles übrig, um sie vollständig zu maheu. Das aber ift niht unsere Sache. Die Regierung verlangt unsere Mit- wirkung jür einen bestimmten Gegenstand, über den wir nicht hinausgehen können, und ih trage darauf an, daß der Vorlage der R-gierung bejahend beigetreten werde.

„Abgeordn. von Gudeuau: Jch trete dem vorigen Redner vollfommen bei. Das im §. 6 aufgenommene Wort „jeden falls‘ beweist, daß nur von einem Minimum die Rede sein kann und niht von dem Ausschlicßen irgend eis nes anderen Rechtes. Wenn das Gutachten der Abthei- lung angenommen würde, {eint mir, würde in diesem Geseß eine große Lücke enthalten sein, Es wäre dann hier von fünftigen National-Versammlungen die Rede, während mit feinem Worte deren Berechtigung auch nur angedeutet B Dies scheint mir aber nothwendig zur allgemeinen

eruhigung, und ih glaube daher, daß wir den Paragra- phen lediglih anzunehmen haben.“ wurde indeß bei der Abstimmung die Frage: „nimmt die Versammlung den §. 6 des Entwurfes an“, fast einstimmig bejaht.

2) Das demnächst berathene Wahlgeseß vom 8. April enthielt iu seinem Entwurfe den §. 13 noch niht. Jun dem Allerhöchsten Propositions-Dekrete vom 2. April war dazu gesagt:

„Um die Unserem getreuen Volke auf der breitesten Grund- lage verheißene constitutionelle Verfassung in das Leben z1 rufen, ist die Vereinbarung ihres Jnhaltes mit ciner be- shlußfähigen Versammlung freigewählter-Volfksvertretcr er- forderli, Wir haben deshalb ein vorläusiges Wahlgeseß entwerfen- lassen, welches die Vorschläge enthält, wonach diese Versammlung, welche, der Natur ihrer vorübergehen- den Aufgabe nach, eine Theilung in Kammern nicht zuläßt, zu wählen und zu bilden sein wird.“

Das Gutachten der Abtheilung motivirt aber den jeßigen §, 13 wie folgt :

„Die Abtheilung hat zuvördeist die Aufgabe der auf Grund des Wahlgeseßes zu berofcnden Versammlung, nach Maßgabe der Allerhöchsten Botschaft, sih flar zu machen gesucht, Sie erklärt sih mit dem Grundsatze einverstanden, daß die Vereinbarung der künftigen Reichs-Verfassung einer aus dem gesammten Volfe auf möglichst breiter Grundlage zu berufenden Versammlung anvertraut werde.

Andere Befugnisse sind, nach Inhalt der Botschaft, für diese Versammlung nicht in Aussicht gestellt worden,

Es i darin nur angedeutet worden, und die vereinigten Kurien laben sich in der Adresse dieser Vorausseßung “au- geshlossen daß der Vereinigte Landtag zum leßteumal in der bisherigen Gestaltung versanmmelt scin wird, Ueber die Befugnisse, welche die künftige Reichs-Verfassung den Organen des Landes beilegen wird, wird erst die Ver= einbarung der Krone mit der Verfassungs + Versammlung entscheiden, Diese Verfassungs - Versammlung würde also an sich feine anderen Rechte, als eben nur das der Mit- wirkung bei Vereinbarung der künftigen Verfassung besißen, falls ihr solche Rechte nit auf verfassungsmäßigem Wege vorher eingeräumt worden. y 2 j

Es erscheint aber unbedingt erforderli, daß es in der Uebergangs-Periode vom Schlusse dieses zweiten Vereinigten Landtages bis zur Versammlung der nah der künftigen Verfassung neu zu bilckenden. Organe des Landes niht an einem geseßmäßigen Körper fehle, welcher die seitherigen Befuguisse des Vereinigten Landtages, nameut- lich Bewilligung von Staats-Anleihen und Zustimmung zu Veränderungen in der Steuer-Geseßgebung auszuüben be- rufen ist, Der Vereinigte Landtag würde die Rechte der Staatsgläubiger beeinträchtigen, den Staats-Kredit gefähr- den, vor Allem aber die Rechte des Volks, deren Wahrung ihm zur Zeit noch anvertraut is, preisgeben, wenn er diese Frage ungelöst ließe und so der Krone die unermeßliche Verlegenheit bereiten wollte, im etwaigen Drange der Um- stände den Rechtsboden aufgeben und sich selbst Be- bege beilegen zu müssen, die sie verfassungêmäßig nicht

1141

Sonnabend d. 25. Nov.

Zur Beseitigung dieser Schwierigkeit bieten nur zwei Auswege sich dar, entweder i

1) dem Vereinigten Landtage bis zur Bildung der künf- tigen Landes - Organe die seitherigen Befugnisse zu belassen und ihn vorkommendenfalls zur Ausübung derselben zu versammeln ; e

oder

2) der, für die Vereinbarung der künftigen Reichsver- fassung zu berufenden Versammlung die seitherigen Befugnisse des Vereinigten Landtages im Einver- ständrisse mit der Krone zu übertragen.

Der ersten Alternative steht entgegen :

1) Daß das gleichzeitige Bestehen zweier Vertretungen neben einander des Vereinigten Landtages und der Verfassungs - Versammlung leicht zu Reibun- gen und Konflikten und n _Folge dessen zu einer Rechtsungewißheit führen könnte, die ‘in kritischen Perioden, wie die gegenwärtige, vor allem Anderen zu vermeiden ist.

Daß es einen inneren Widerspruch verrathen würde, wenn der Versammlung, welhe eben berufen wird, um das Vertrauen des Volkes auf der breitesten Grundlage zu repräsentiren, von der seitherigen Ver- tretung des Landes mit einem scheinbaren Mißtrauen entgegengetreten werden sollte.

Die Abtheilung is daher einstimmig der Ansicht, daß der zweiten Alternative entschieden der Vorzug gebührt, und beantragt, zur Abschneidung aller Zweifel den Erlaß einer transitorishen Bestimmung des Junhalts :

„Die Versammlung ist dazu berufen, die Staats - Ver-

fassung dur Vereinbarung mit der Krone festzustellen

und die seitherigen reihsständischen Befugnisse, nament- lich in Bezug auf die Bewilligung von Steuern und

Staats - Anleihen, für die Dauer ihrer Versammlung

interimistisch auszuüben.““

Die Versammlung erklärte sich Hierauf in ihrer Abstimmung

hiermit einverstanden.

Unzweifelhaft ergiebt sih, unseres Erachtens, aus dieser Dar- stellung wenigstens so viel, daß

1) „die fünftigen Vertreter des Volkes“ in §. 6 der Verordnung vom 6. April d. J. nicht diejenigen sind, welhe die zur Ver- einbarung der preußischen Staats-Verfassung berufene Ver- fammlung bilden, daß man vielmehr darunter nur diejenigen verstehen kaun, welhe nah Feststellung der Staats- Pas auf Grund dieser gewählt werden; und

2) „die seitherigen reihéständischen Befugnisse‘ in §. 13 nur die- jenigen Rechte sein können, welche dem Vereinigten Landtage nah der Verordnung über seine Konstituirung (Gef. S. von 1847 S, 33 ff.) übertragen waren.

(F orttebung folat.)

Dl 0a 1 f;

Preußen. Berlin, Gewerbesteuer im preußischen Staate nach den Einnahme - Ergebnissen des Jahres 1847 und nah der Veranlagung für 1848.

Oesterreich, Wien. Kundmachungen. Ansprache des Kaisers an die Ungarn und Slavonier, Ansprache des Fürsten Windischgräß. Sachsen. Dresden. Bekanntmachung des Finanz - Ministeriums. - Truppen - Bewegungen, Bremen. Bremen. in See gegangen. Lübeck, Lübe.

Die nordamerikanishe Fregatte „St. Laurence“ Verhandlungen der Bürgerschaft.

M usland. Großbritanien und Zrland. London. Kampf gegen ein Piraten-

schi}, Die irländischen Verschwörer, Vermischtes, Niederlande. Amsterdam, Ersparungen, Eiseubahn- Verkehr.

Markt - Berichte.

Berlin, 23. Nov. Dem Ceutral-Blatte der Abgaben-, Gewerbe- und Handels=Geseßgebung und Verwaltung entnehmen wir Folgendes über die Gewerbesteuer im preußishen Staate nach den Einnahme- Ergebnissen des Jahres 1847 und nah der Veranlagung für 1848.

Als allgemeines Resultat ergiebt sih a) bei den stehenden Ge- werben im Jahre 1847 auf ein (gegen 1846 um 28,841 Thlr. 18 Sgr, 2 Pf. erhöhetes) Veranlagungs-Soll von 2,309,972 Thlr. -16. Sar. 6 Pf. ein Zugang von durhhnittlih 10,1 pCt. mit 237,120 Thlr. 14 Sgr. 10 Pf., ein Abgang von durchschnittlih 9,8 pCt. mit 299 957 Thlr. 13 Sgr. 3 Pf. , im Ganzen also cin Medrzugang vou, 03 LCl, mit 7,163 Thlr, 1 Sre 7 Pf. stattgefunden hat, und daß das berihtigte Soll auf 2,363,135 Thlr. 18 Sgr. 1 Pf. ge- stiegen is. Das Ergebniß des Vorjabrs wird dabei nur um 11,582 Thlr. 16 Sgr. 9 Pf. überstiegen, weil im Gegensaß zu den Ergebnissen aller früderen Jahre der Abgang eine so ungewöhnliche Höhe erreicht hat, däß der Mehrzugang faum ein Drittel Prozent erreicht, während derselbe sonst immer mindestens ein volles Prozent betrug. b) Bei den für Gewerbe-Verkehr im Umherziehen ertheil- ten Gewerbescheinen war das veranlagte Soll (gegen 1846 ge- ringer um 6,847 Thaler 9 Silbergroscben) berechnet zu 235,475 Thlr. 24 Sgr., darauf war Zugang 130,026 Thlr. § Sgr, 3 Pf., Abgang 37,545 Thlr. 22 Sgr. ; durch den Mehrzugang von 92;480 Thlr. 11 Sgr. 3- Pf. stellt sich also das berichtigte Soll auf 327,956 Thlr, 5 Sgr. 3 Pf. Die hierbei gegen das Vorjahr durch unerwartet hohen Abgang mit dem bedeutenden Saße von 141,846 Thlr. 18 Sgr. 8 Pf. eingetretene Vermiaderung des Ertrages der Gewerbesheine übersteigt noch die unter a) bei den stehenden Gewer- ben erzielte Mehreinnahme. c) Jm Ganzen betrug nah a) und b) das für 1847 veranlagte Soll 2,591,448 Thlr. 10 Sgr. 6 Pf., der Mehrzugang bei a) 7,163 Thlr. 1 Sgr. 7 Pf., bei b) 92,480 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf. = 99,643 Thlr. 12 Sgr. 10 Pf,; das berichtigte Soll hat sich demnach einschließlih der jedoeh bis auf 5,051 Thlr. 3 Sgr. 8 Pf. herabgegangenen Nachsteuer aus Prozesscn auf 2,691,091 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf. gestellt, ist also gegen das Vorjahr zum erstenmale, wenn auch nur um 264 Thlr. 1 Sgr. 11 Pf., zu- rüdgeblieben.

Auf dieses berihtigte Soll kommen in Abzug die Erlasse und

“liheu Pflicht,

Niederschlagungen uneinziehbarer Steuerbeträge mit 2,920 Tblr. 25 Sgr. 5 Pf., so wie die mit 1,173 Thr. 21 Sgr. 1 Pf. verbliebenen Steuerrüstände.

_ Nach Abrechnung dieser beiden Beträge ergiebt sich die wirkliche Einnahrne auf 2,686,997 Rthlr. 6 Sar. 10 Pf., welhe an Erhe- bungsfosten 107,337 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf. erfordert haben, so daß 7 Df elen der Gewerbesteuer sich auf 2,579,659 Rthlr. 15 Sgr. 7 Pf. beläuft,

_ Im Laufe des Jahres 1847 wurden an Gewerbscheinen ausge- fertigt 48,213 (1322 weniger als im Vorjahr), davon 11,632 Gra- tis-, 36,581 bezahlte Scheine zum Steuerbetrage von 327,956 Rtÿhir. 5 Sgr. 3 Pf. Zum -Aufsuchen von Waaren =- Bestellungen auf Pro= ben, so wie zum Unkauf fractweise zu befördernder Gegenstände sind nur 816 Steine gegen Entrichtung von Steuer, dagegen 10,692, also fast der vierte Theil der überhaupt ausgefertigten Scheine, steuex- frei ertheilt, Für das Jahr 1848 sind auf stehende Gewerbe 2 Mill.

398,684 Rihlr. veranlagt. Davon hat die erste Abtteilung, (sie

begreift die neun Städte der Monarwie: Berlin, Breslau, Königsberg,

Köln mit Deuß, Danzig, Stettin, Magdeburg, Elberfeld und Aachen

in sih) aufzubringen 21 u. £- pCt., die zweite Abtheilung umfaßt

122 Städte, welche jeuen in geweibliher Wich'igkeit folgen, 23 u.

- pCt., die dritte Abtzeilung, welhe 355 Städte mit mehr als 150) Einwohnern umfaßt, 15 pCt., und die vierte Abtheilung mit den übrigen kleinsten Städten ur.d Flecken von 1500 und weniger Einwohnern, so wie dem gesammten platten Lande 40 u. F pCt. Für die umherziehenden Gewerbe wurden 235,070 Rthlr. 9 Sgr. veranlagt, giebt überhaupt 2 Mill. 593,654 Rthlr. 9 Sgr. , oder 2205 mehr als 1847. Die größte Veranlagungs - Summe tiifft auf den Regierungs - Bezirk Breslau, nämlich 214,645 Rthlr., es folgt Düsseldorf mit 209,099, Berlin mit 191,014, Regierungs - Bezirk Potsdam mit 149,121 Rthlr., dann Lieguiß, Magdeburg, Merse- burg, Frankfurt, Köln, Posen, Arnsberg, Oppeln, Königsberg, Stet= tin, Aachen, Koblenz, Trier, Danzig, Erfurt, Minden, Münster, Ma= rienwerder, Bromberg, Gumbinnen, Köslin, Stralsund. Eif Bezirke liefern mehr als 100,009, 11 mehr als 50,0090 und 4 weniger als 50,000 Rihlr, Jahresertrag der Gewerbesteuer.

Desterreich. Wien, 19. Nov. Die heutige Wien. Ztg- enthält folgende Kundmachungen des Gemeinderaths :

„Der Gemeinderath der Stadt Wien hai durch Beschluß vom bten d. M. in Anbetracht der traurigen Verhältnisse, zufolge veren die Möglich- feit mangelte, einen hinreichenden Unterhalt bei Gewerben oder bei óffentli- chen Arbeiten zu finden, den mittellosen Bewohnern bis zum 16, November d. J. Unterstüßungen durch Geldbeträge zugemitielt, wodurch die Kommune eine neuerliche schr bcdeutende Last auf si genommen hat. Nach Ablauf der bezeichneten Zeitfrist tritt nun die Einstellung dieser Geldbetheilungen um so mehr ciu, als durch die wicederhergestellte Ruhe und Sicherheit der Betrieb der Gewerbe wieder beginnt und somit allen den- jenigen, denen es weder an den Kräften, noch an dem Willen zur Arbeit gebricht, Gelegenheiten zu Gebote stehen, s{ch den Unterhalt durch Arbeitsamkeit in ihren früheren Gewerben zu ver- dienen, den Arbeitsunfähigen aber die Armenpflege dieser wohlthätigen Stadt die nöthige Hülfe gewährt, Ueberdies wird der Gemeinverath noch fortan besorgt sein, jenen Personen, welche bei den Gewerben ihren Unterhalt zu finden nicht in der Lage \ind, Beschäftigung bei öffentlichen Arbeiten zu verschaffen, so weit es die rauhere Jahreszeit und die Geldmittel der Kom- mune gestatten, Personen, welche solche Arbeit „zu suchen bemüßigt sind, tönnea sich daher täglih von 9 Uhr Vormittags bis 5 Uhr Abends im Laurenzer Gebäude im Büreau der Arbeiter-FKommission zur Zuweisung der Arbeit melden, Wien, 416, November 1848, Vom Gemeinderathe der Stadt Wien.“

„Wiederholte Warnung. Der Gemeinde-Rath der Statt Wien hat die betrübende Erfahrung gemacht, daß scine warnende Kundmachung vom 16teu d, M., bezüglich der Ablieferung der Waffen, den beabsichtigten Erfolg nicht gehabt habe. Manche wurden, bei den bisher vorgenommenen Hausdurchsuchungen im Besiße von Waffen und dem Kaiserlichen Militair gehörigen Effekten betreten, sofort zur gefänglichen Haft gebracht; Andere haben, indem sie Waffen und deren Besta:.dtheile in fremde Lokalitäten ivarfen, die Jnhaber derselben einer unverschuldeten Verantwortlichkeit aus- gesezt, Mitbürger! Der Gemcinde-Rath findet sich durch die Nichtachtung seiner Warnungsstimme s{chmenzlich berührt! Jn der Voraussezuúg , es dürfte hieran weniger der üble Wille, als die Besorgniß vor der angedrohten traurigen Folge Schuld sein, sand sich der Ge- meinde-Rath in seiner heutigen Sizung bewogen, durch eine Depu- tation den Herru K. K, General-Major von Frank, Vorstand der K. K, Militair-Stadt-Kommandantur, um eine wiederholte Frist zur straflosen Ab- lieferung der Waffen und Militgir-Effekten angelegentlic! zu ersuchen, Durch dessen wirksame Verwendung haben Se. Excellenz der K, K, Feldmarschall- Lieutenant und Gouvernenr der Stadt Wien, Freiherr von Welden, bewil- ligt, daß sowohl im K, K. Zeughause in der Renngasse, als auch im Neu- gebäude bei Simmering, noh am 18ten und 19ten d. M, Waffen ohne irgend eine Besorgniß abgeliefert werden können, Mitbürger! Erkennet hicrin abermals einen unzweideut‘gen Beweis der Langmuth und Milde des hohen Kaiserl. Militair-Kommando's! Machet Euch derselben aber auch würdig durch willige und pünktliche Befolgung der Anordnung desselben und erspart sona Euren Vertretern den Schmerz, das traurige Schicksal verirrter Mit- bürger beweinen zu müssen. Zur sicheren Verlautbarung dieser so wichtigen Kundmachung werden die“ Herren Haus.igenthümer bei ihrer persönlichen Verantwortung aufgefordert, ein Exemplar derselben am Hausthor affigiren, ein weiteres aber bei sämm:lihen Wohnparteien zirkuliren zu lassen, Wien, 47, November 1848. Vom Gemeinderathe der Stadt Wien.“

„Es is in jeder Hinsicht dringend nothwendig, daß in unsere s{chwe geprüfte Stadt Nuhe, Ordnung unnd Sicherheit im vollsten Maße zurü fchren, daß der bitteren Armuth und Erwcrbslosigkeit nach Möglichkeit g s]tzuert werde, daß Handel und Gewerbe sich wieder beleben , und daß die friedliche Entwickelung der uns durch Kaiserliches Wort verbürgten Freihei- ten sich neuerdings anbahne. Es is dringend nothwendig, daß der Aus- nahmezustand , in welchem wir uns jeßt befinden, so viel als mögli ab- gekürzt werde, Darum stellt der Gemeinderath an alle verständigen, guten und redlichen Bewohner der Residenz das dringende Ersuchen, daß sie jeder böswilligen Störung der Ruhe und Ordnung mit Muth, Kraft und Ge- meinsinn entgegentreten, den in ungewöhnlichen, aber von den Zeitumständen gebotenen Anstrengungen ganz erschöpfien Kassen der Kommune durch reich- liche Privat - Wohblthätigkcit zu Hülfe kommen und ihrerseits Alles zu den lovalen Bürgschaften beitragen, welche nothwendig sind, um unscrer Stadt die früheren Segnungen des Friedens, des Wohlstandes und der conftitu- tionellen Freiheit wiederzubringen. Vom Gemeinderathe der Stadi Wien am 17. November 1848.‘“

Wien, 21. Nov. Die-Wien. Ztg. enthält in ihrem amtl’cen Theile uahstehende Ansprachen des Kaisers an die Ungarn und Sla- vonier : is

Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterrei, König von Ungarn und Böhmen, dieses Namens der Fünfte 2c. 2c. i L Z

. An Meine Völker Ungarn d. Uibelwollénden

Die neuesten Ereignisse in Ungarn, welche A i, die Vér- dazu ausgebeutet werden, Meine Absichten zu verdâSg anzustreben, / ‘dèr aescbli leugbaren Rechte der Kron rläf- nichtung dér geseßlichen, unleugvart boi 0E Mir zur unerläß Besorgniß uud Mißtrauen zu verbreiten, moS Frone Meine Gesin- den Völkern Meiner ungarischen nungen ofen fundzugeben.

Als ih im März des

dck- ges

laufenden Zabres, den Vorstellungen der