1848 / 207 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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wo sie erschüttert sind, wie=

Grundpfeiler niht brechen zu lassen und, Das Recht

der zu fräftigen, das wird hohes Ministerium durchführen.

steht ihm zur Seite. : L Caibibddans i uns einer näheren Durchführung und bezieHen 1

g O Neuwieder Kreis- und Jntelligenz-Blattes, dem

t s M Es D, cuser selzen Redtógrinden noh die Gründe der Nothwendigkeit hin-

zukommen. Genehmige

ai A ried, den 16. November 1848.

Der Gemeinderath. Mit vorstehender Adresse einverstanden Í P Der Kirchenvorstand zu Altwied. Der Gemeinderath von Dazeroth.

hohes Ministerium die Darlegung unserer Hoch-

An Königlich preußisches hohes Staats-Ministerium zu Berlin.

Die sämmtlichen Urwähler der Gemeinde Richnow erklärten ¡iermit :

M Wir sind vollkommen damit einverstanden, daß Se. Majestät der König das Recht hat, die National-Versammlung nah Brandenburg zu verlegen. Wir haben eine dergleichen Verlegung schon längst ge- wünscht, damit die National - Versammlung in Ruhe und Ordnung die Vereinbarung mit der Krone ras zu Ende bringen kann.

Der Deputirte des hiesigen Kreises (Soldin) wirkt in Berlin durhaus nicht in unserem Sinne und beantragen wir daher gleich - falls seine Zurüdberufung.

Jedes Herz \chlägt für König.

Richnow, im Krcise Soldin,

den 20. November 1848.

An Ein Königliches hohes Staats-Ministerium zu Berlin.

unseren constitutionellen hochherzigen

Dix Ucwähler.

An ein hohes Staats-Ministerium.

Unterzeichnete Bewohner der in dem Kreise Naugardt belegenen Ortschaften Stevenhagen, Großenhagen und Lüttkenhagen erkflärin hiermit, daß sie Se. Majestät den König in Hinsicht der Verlegung der preußischen National - Versammlung von Berlin und den anderen zur Herstellung der Ordnung getroffenen Maßregeln vollkommen in seinem Rechte halten. Sie danken dem Könige, daß derselbe ernst- lihe Schritte zum Schuß der Gesetlihkeit und der Ordnung gethan, und sind bereit, in unwandelbarer Treue für ihren König und dessen Haus Recht, Geseß und Ordnung gegen jeden Angriff zu verthei- digen.

V Großenhagen, den 18, November 1848, (54 Unterschriften.)

Stevenhagen, den 19, November 1848.

Die Dorf - Vorsteher Namens der aus 175 Seelen bestehenden Gemeinde.

An das Hohe Staats - Ministerium.

Wir erkennen an, daß der Krone das Recht zusteht, die Natio- nal - Versammlung zu verlegen und zu vertagen, und sind der festen Ueberzeugung, daß die deshalb angeordneten Maßregeln nur dazu führen können, Ordnung und Freiheit zurückzubringen, n

Wir bauen vertrauend auf das Wort unseres geliebten, consti- tutionellen Königs, sind bereit, Gut und Blut zu opfern, und stellen uns Einem Hohen Staats-Ministerium zur Disposition. Die Einwohner zu Modelwiß, Papiß und Scherbiß ,

Bezirk Merseburg.

Den 21. November 1848.

Hohes Staats-Ministerium!

Jm Hinblick auf die jüngsten Creignisse in Berlin und die da-

dur hervorgerufenen Regierungs - Maßregeln halten wir Unterzeich= nete zu folgenden Erklärungen uns verpflichtet :

1, Wir halten Se. Majestät den König nicht nur für völ- lig berechtigt, ohne Einspruch des Volkes seine Minister zu ernennen , sondern auch so befugt , als bei den be- kannten Vorfällen dem Lande gegenüber verpflichtet , die National - Versammlung von Berlin nah einem anderen Orte zu verlegen und, soweit die Uebersiedelung solches bedingt, zu vertagen.

Wir erklären uns deshalb mit der beschlossenen Verle- guug der National-Versammlung nah Brandenburg und der Vertagung derselben, als dem geeignetsten Mittel, die Versammlung dem Terroriômus des berliner Pöbels zu entziehen, völlig einverstanden,

Wir erblicken in diesen Maßregeln keinen Grund zu ir- gend einem Mißtrauen gegen die Absichten der Kroae, hegen vielmehr zu Sr. Majestät, unserem vielgeliebten Könige, und zu Einem hohen Staats - Ministerizam das volle Vertrauen , es werden dem preußischen Volke die am 18. März c. verheißenen und in der Königlichen Proclamation vom 11. November c. wiederholt zugesag- ten SORRIRQHERES Rechte aufs vollständigste gewährt werden.

Lübbecke, am 20. November 1848. Die Stadtverordneten und Stellvertreter,

_Hohes Staats-Ministerium!

Wir, die unterzeihneten Urwähler, fönnen es uns nicht versagen,

uns mit den kräftigen und sahgemäßen Maßregeln, als : die Verlegung der National - Versammlung nah Branden- burg zum 27. November und die Vertagung derselben bis dahin, die Auflösung der Bürgerwehr von Berlin ‘und end- H lich die Erklärung des Belagerungs-Zustandes von Berlin, für vollständig einverstanden zu erklären, indem wir der Ansicht sind,

Regierungs-

daß Se. Majestät der König si bei Anordnung derselben vollständig

in seinem constitutionellen Rechte besfunten. Wir haben zu der er-

S E E Ä Ä Ä T T E E

1152

neuerten Zusicherung Sr. Majestät: „Er wolle die dem preußischen Volke zugesicherten Rechte und Freiheiten treulih aufrecht erhalten“, das vollste Vertrauen, so wie wir auch überzeugt sind, Ein hohes Staats - Ministerium werde Sr. Majestät treu in dieser Absicht mit Rath und That auch ferner zur Seite stehen und mit allen geseßlichen Mitteln dahin zu wirken suchen, daß den anarhishen Zuständen des Vaterlandes ein Ende gemacht und die verheißene Constitution endlich zum Wohle des Gesammtvolkes zu Stande gebracht werde. Briest und Fredersdorf, den 20. November 1848. (35 Unterschristen,)

Hochgebietender Herr Staats-Minister! Hochverehrtester Herr Minister-Präsident ! Ew. Excellenz gebe ih mir die Ehre, Nachstehendes ganz ge- horsamst vorzutragen : Eine Dame, welche sich durhd: ungen fühlt vou Liebe zu

König und Vaterland, hat eine Adreise an Se. Majestät den |

König mehreren getreuen Unterthanen vorgelegt , welche diese Shrift gern unterzeichnet haben. Jebht hat mi nun die Dame, welche nur in dem nahen ländliben Kreise hiesiger Gegend ihren Namen gcnannt sehen will, gebeten,

die Adresse Ew. Éxcellenz ehrerbietigst zu überrcien, mit |

dieselbe zu Sr. Majestät Aller= bringen zu wollen. Adresse bezeihnen , so ist der

der gehorsamen Bitte: gnädigsten Kenntnißnahme Wenn auch faum 200 Namen die Kreis auch nur klein, aus denen sie genommen. wächst aber auch in Schlesien die Zahl derer, achtung von den Feinden des Königs abwenden, und einsehen, daß, wie Licht die Finsteruiß verscheuht, #0 Offenheit, Beharrl'chkeit und Kraft die Lüge, die Furcht und den der Zeit, am besten heilen werden. Hochachtung Ew. Excellenz gchorfamer Diener Frei. von Tschammex,

Landshafts-Direftor der Fürsten- |

thümer Schweidniß und Jauer. Dromsdorf, Kreis Striegau, den 22. November 18i8.

Wir sind mit Entrüstung den Ereignisscn gefolgt, weiche auf ge- waltsame Weise die freie Berathung der National-Versammlung ge- stört haben, und erfcnuen aus der mehrmaligen Weigerung dieser Versammlung, den ausreichenden Schuh für ihre Selbstständigfkeit zu erstreben, die Nothwendigkeit der Regierungs-Maßregel : den Sib der Versammlung aus Berlin zu verlegen.

Jn diesem Sinne haben 11. November c. mit freudiger Hoffaung für die Rückkehr cines geseÿ- lichen Zustandes begrüßt.

Pr. Eylau, den 15. November 1848. (10 Unterschriften.)

An Ein Königliches hohes Staats - Ministerium zu Berlin.

Wir unterzeichneten Westfalen können es nicht lassen, die Freude | daß die lange erwartete und | gentheil hat sich die | Vaterlandes nur noch vermehrt.

au3zusprechen, die es uns gewährt hak, ersehnte Maßregel, die National- Versammlung aus den Banden des Terrorismus und der Schreckensherrschaft zu befreien, endlich von der Regierung Sr, Majestät doch ergriffen ist, die Sißung der National - Versammlung legt is.

Wir haben cs freilich bedguert, lihen Anorduung, ohne welche das Land nicht hätte gerettet werden fönnen, die National - Versammlung auf einige Wochen hat vertagt werden müssen, indem das Land aufs dringendste wünscht, die Ver= fassung baldigst geordnet zu sehen. Eben so haben wir es beflagt, daß die Bürgerwehr hat aufgelöst und Berlin in Belagerungszustand erfiäit werden müssen, weil das eine wie das andere wi:d zu allerlei Verdächtigungeu ausgebeutet werden.

Allein wir wissen auc, daß bei einer ernsten Durchführung des nun cingeshlagenen Weges, um z1u Recht und Ordnung zurüickzuge= langen, es gar niht anders ging.

Der bôse Wille mußte von Grund aus gebrochen werden, Und mit uns theilt, deß sind wir ganz gewiß, dieje unsere Gesinnung die Bevosölkerung der Provinz Westfalen durchaus im Großen und Gau- zcn, und wir Alle halten und stehen zu unserem Könige und den An- ordnungen Allerhöchstdesselben mit Gut und Blut in guten und bô- sen Tagen.

Gehlenbeck, den 15. November 1848.

(410 Unterschriften.)

Königliches hohes Staats-Ministerium! :

Trotz der Königlichen Botschaft vom 8tcn d. M., worin die Ver- tagung und Verlegung der National-Versammlung angeordnet wor- den, fährt dennoch ein Teil dieser Versammlung fort, Berathungen zu pflegen und gegen alle constitutionellen Grundsäße obne Anwesen= heit Eines hohen Staats-Ministeriums Brcschlüsse zu fassen.

Jn den Maßregeln Eines hohen Staats-Ministeriums fönnen wir aber durchaus keine Beschränkung der dem Volke verbeißenen consti- tutionellen Freiheiten erbliden, erachten?dieselben vielmehr, um die Be= rathungen der Kammer vor allem Terrorismus zu schüßen, sür zweck- mäßig und müssen den vou der National-Versammlung der Krone entgegengeseßten ungescblichen Widerstand, der das Land ins Ver- derben stürzt, mißbilligen.

ir bitten also Ein hodes Staats-Ministerium, auf dem betre- tenen Wege fortzufahren, um baldigst zum Heile unseres Vaterlandes Ruhe und Ordnung hergestellt zu sehen.

aus Berlin

Löwenberg, den 20. November 1848. E Der Verein für constitutionelles Königthum,

An die National-Versammlung!

Auf das Verlangen der National=Versammlung, die Ueberzeu- gungen der Urwoähler des preußischen Volks in Bezug auf die einge= tretenen Konflikte mit ter Krone in Ecfavrung zu bringen, {o wie im eigenen Bedürfaiß, bei der verhäugnißvollen Lage des Vaterlandes

T O IZ Vi S

Bekan

[556] Subhastations-Patent.

Das dem Gutsbesiyer von Zobeltiy gehörige, im Crossener Kreise der Neumark belegene Lehnguts-Vor- werk Grünewald, von der Neumärtischen Nitterschafts- Direction abgeshäßt auf 7026 Thlr, 14 Sgr. 5% Pf, und mit Ausschluß der Mühlen-Nugung auf 5178 Thlr. 7 Sgr. 2% Pf., soll

am 20. März 1849, Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Ober-Landesgerichts-Assessor Thiem, im Jnstructionszimmer des Ober - Landesgerichts hier- selb öffentlih verkauft werden.

Die Taxe und der neueste Hypothekenschein sind in unserer Registratur einzusehenz die Kaufbedingungen

[626]

1 werden im Termine bekannt gemacht werden. | werden alle eiwanige unbekannte Agnaten und sonstige | Real-Prätendenten hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche

an das genannte Gut bei bis zu vem bezeichneten Termin bei uns anzumelden, Frankfurt a. d. O,, den 8. Juli 184 Erster Senat des Königl, Ober-Landesgerichts.

Nothwendige Subhastation.

(e Cöslin, den 31. August Königl. Ober-Landesgericht,

Das Rittergut Jezow a., Lauenburgschen Kreises, aus

den kombinirten Antheilen a, bis d. bestehend, land-

schafilih abgeshägt auf 20,798 Thlr, 19 Sgr, 10 Pf.,

Zugleich { soll im anberaumten Termine

Vermeidung der Präklusion ; cinzuschen.

Von Tag zu Tag welche sich mit Per- |

MWankelmuth , diese Krankheiten | Jch verharre in ehrerbietig|ter |

| Hauptstadt Berlin uns schon lange j D - , 3 - n L 49 , it ¿ V | mer und ängstlicher Besorgnmþ erfüllt hatte, auch das bisherige Ver-

wir die Allerhöchste Proclamation vom | = Del] ] Ulonale * i | sammen und hat in diejer langen Zeit dem Lande bercits viel Geld

| Stande kommen und | Ruhe und? i | und gerehtcre Vertheilung der Steuern stattfinden und in den Ab- | gaben eine Erleichterung eintreten; wir hossten,

und daß in Folge davon | weg ver=- |

¡ tragen. daß in Folge dieser unvermeid= | : i è * der Freigeister und Volksverführer erhißt und angeseuert wurden, um=

am 20. April kut., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. und Kaufbedingungen sind in unserem dritten Büreau

sich öffentlich und unumwunden darüber zu äußern, erklären die Un- terzeichneten hiermit Folgendes :

Die National - Versammlung hat wider die Berufung

des gegenwärtigen Ministeriums unter dem Vorsiße des

Grafen von Brandenburg, als eines die constitutionellen

Volksfreiheiten gefährdenden, Widerspru eingelegt. Wir

halten dafür, daß sie damit in die unbestreitbaren Rechte

Nicht minder müssen wir

nellen Verhaltens verlassen hat. daß dieselbe über die Be-

es für ungerechtfertigt erklären ,

strebungen jener Männer früher abgeurtheilt, ehe ihre

Maßregeln und Handlungen zu einem solchen Mißtrauen Anlaß gegeben hatten.

Wir sind ferner der Ueberzeugung, daß die Verlegu10 und Lie dadurch bedingte Vertagung der National- Versamm lung weder irgend einer Bestimmung des Wahlgeseßes vou? 6, Upril d. J. widerftreitet, noch daß sie eine Gefährdunk der constitutionellen Rechte. des Volkes überhaupt in si ließt, und Letzteres so wenig, daß wir dieselben vielmehr durch cine solhe Maßregel geshüßt glauben. Denn es ist in ‘eiuer Reihe der traurigsten Thatsachen nur zu offenbar geworden, daß die Landeëverkretung unter den Einfluß einer sie terrorisirenden Menge gestellt ist, und daß selbst die Waffengewalt der Bürger rit ausreicht, diejenigen Mitglieder der Versammlung, welche jener Menge nißliebig sind, sowohl bei Ausübung ihrs öffentlichen Berufes , als außerhalb desselben, vor Unbill und Gewaltthat sicher zu stellen.

Endlich aber fühlen wir uns gedrungen, tas volle Ver- trauen aus;uspreher, daß Se. Majestät der König, gemäß den erneuten Versicherungen, welche derselbe sowohl in seiner Botschaft an die Versammlung vom 8, November, wie in seiner Proclamation an das Volk vom 11. November d. J., gegeben hat, die in den Märztagen verheißenen constitutio=- nellen Freizeiten im Verein mit den Vertretern des Volks unverkümmert bewahren und befestigen werde. Ie

Naumburg a. d. S., den 15. November 1848, (169 Unterschriften.) GErklqarnn o Wix unterzeihnete Einwohner der Gemeinde Lienen erklären

bierdurch ofen und frei, daß das geseblose zügellose Treiben in der

mit großer Entrüstung, mit Kum-

halien und der Gang der preußischen National - Versammlung nicht

| geeignet gewesen sind, Hofsuung und Vertrauen zu erwedcken.

Die National - Versammlung ist nun schon tber 6 Monate bei= uad schwere Opfer gefoftet. N H

Wir hofften, Staats - Verfassung zu Vaterlande wieder

würde cine bessere

es würde baltigst die neue damit in unserem theueren Ordnung zurückkehren; wir hofften, es

die National - Ver=

sammlung würde überhaupt unt Eifer und patriotischer Hingebung ihre wichtige hohe Aufgabe ausführen : leider aber 1jt von alle dem bis jeßt wenig oder gar nichts in Erfüllung gegangen, 1m Ge- Unordnung und Verwirrung zur Schande unseres

Berlin vou frev!erischen

Dgs Eigenthum der Nation wurde in 0 le Land muß den Schaden

Händen zerstört und geraubt, und das arme

Bewaffnete rohe Haufen, welche durch die Reden und Schriften lagerten wiederholt das Haus der National - Versammlung, ja n0Ÿ mehr, sie hielten den Deputirten, welche niht im Sinne der bösen Partei gestimmt haiîten, Stricke vor und drozten mit Erhängen. Dér 3iveck dabei war, die Deputirten, welche pflichtmäß'g ihre Ueberzeu- gung ausgesprochen ha:ten, bange zu machen und einzushüchtern. iele der Deputirten, welche nah Allem, was man hört und erfährt, C its Gutes im Schilde führen, feine Gottesfurht im Herzen hab:n das Königthum gern ganz abschaffen möchten, schienen sogar an folchen Auftritten und Tumulten ihre Lust und Freude zu aben und wollten deszalb nicht zug:ben, daß rin Geseß zum Schuß der National - Versammlung erlajjen oder Militair herbeigezogen wurde.

Unter \solhen s{machvollen Begebenheiten läßt sich unsere Frei- heit, das Glück und die Wohlfahrt unseres Vaterlandis nie und nims mer sicherstellen, und war es deshalb schon lange fehnlidster Wunsch aller Gatgesinnten, daß dur fräftige Mittel dem teuflischeu Spiel möge Einhalt gethan werden.

Kir bill’gen daher aus voller, freiester Ueberzeugung, daß jeßt endlich höchsten Ortes zu kräftigen Maßregeln übergegangen und der Sih der National-Versamnlung voa Berin nah Brandenburg ver= legt is, damit dieselbe dort ungestörter und freier berathen fönue und das Leben der Deputirten uicht mehr von dem berliner Auswurf bedreht werde.

Wix halten diese Anordnung durchaus für dringlich und gerecht- fertigt, jeden Widerstand dagegen ater für ungeset lih, Nur wün=- {heu wir, daß die höchsten Staatobehörden vie getroffenen Maßregeln

mit Kraft und Entschiedenheit durhsühren mögen.

Wir lassen uns nicht beirren durch das wilde Geschrei derer, die das Land glauben ma Hen wollen, als ob unsere Freiheit auf dem Spiel stände. Wir vertrauen hingegen, als ticue Unterthanen, fest der hoheu Gerechtigkeit unseres gel’ebten Königs und Sci:er König- lichen Zusicherung, La die m den Müärztagen verheißencn Freiheiten in feiner Weise werden verkümmert werden.

Wir wollen keine Rückkehr zum Alien, der Wühler und berliner Barrikadenmänner!

Gott erhalte Preußens König, dem wir fort und fort als un- seren angestammten Herrscher von Gottes Enadon huldigen und in guten und bösen Tagen treu anhangen wollen.

/ Lienen n der Grafschaft Tecfienburg, am 16. (110 Unterschriften.)

(Fortsezung folgt.)

1

und

aber auc keine Herrschaft

November 1848,

, möglich signalisirten Herrn Erbe zu fahnden und ihn, unter sicherer Vedeckung nebst den bei ihm etwa gefun; benen Literalien anher abzuliefern , eventuell behufs dessen Abholung ns Notiz zu ertheilen, wobei bemerk wird, daß derselbe zum Demokraten-Kongreß im Ofkto-

Tarc

[704] Si V fi

B urcwmard,

1848. Erster Senat.

Es liegen gegen den Advokaten Herrn Hanns Al- fred Erbe von hier die Anschuldigungen der Aufwie- gelung, versuchten Verführung des Militairs zum Bruch \cines Diensteides, Aufforderung zum dere der Fürsten und Könige, der vor lungen zum Hochverrath und des Hoch

Da dessen dermaliger Aufenthalt g ist, so werden sämmtliche Civil- und : ¡ Behördon andurch ersucht, auf gedachten, unten o weit

Morde, insbeson- hereitenden Hand- verraths selbst vor. änzlih unbekannt Krimíinal-Polizel-

ber d. J. in Berlin sich aufhielt, dicse Stadt am 27steië v. M. verlassen haben und am 2l1sten d. M. durch Weimar nach Erfurt zu gerci|! sein soll, Altenburg, am 23, November 1848, Herzoglich Sächs. Stadtgericht das. Karl Vogel, Dr. Signalement, Alter: etwa 27 Jahr. Statur: mittel, Haare : dunkel. Gesichtsform: länglich, shmal, Bart: dunkler Schnurrbart, vielleicht auch Badckenbart,

f

der Krone cinen Eingriff gewagt und den Weg constitutio®* *

“as Abonnement betrâgt:

2 Rthlr. für 5 Jahr.

4 Rthlr. { Jahr.

S Nthlr. - L Jahr. llen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

»ei einzelnen Kummern wird x Bogen mit 24 Sgr. berechnet.

i; 207.

Iu L

2 Deutschland.

Preußen. Berlin, Zur Berichtigung. Königsberg. _Bekannt- machung der Regierung, Dirschau- Die Schiffbrücke abgefahren. Breslau, Erlaß des Konsistoriums. Erfurt, Unruhen. Köln, Schreiben des Reichs-Ministers des Handels an das Ober-Bürgerme1- steramt, Aach en, Bekanntmachung der Königlichen Regierung.

Buundes-Angelegenheiten. Frankfurt a- M. verfassunggebenden Reichs-Versammlung,

Desterrcich. Wien. d, Aer von Rußland an den Banus Jellachich. Kaiserliche Anweisung für die Stadt Wien. Meßaros. Erzherzog Rainer. Herstellung der Nuhe in Gräß. Die Waffen-Einlieferung, Die Operationen ge- gen Ungarn. Mangel an Lebensmitteln, Graf Wickenberg. Bermischtes. Kremjier. Eröffnung des Reichêtags. Präsidenten-

d Vicepräsidenten - Wahl. Vortrag Schuselka's. Olmüg, Ab- ‘eise von Ministern und Mitgliedern der deutschen Reichsversammlung nah Wien.

Zayeru. München. Ernenuung. Neue Eintheilung der Armee,

Württemberg. Stuttgart, Ankunft des Prinzen von Oranien,

Mecklenburg - Schwerin. Schwerin, Erklärung dex Regierungs- Kommissarien auf zwei Beschlüsse der Abgeordneten,

Nusland. Oesterreich. Pesth, Attentat auf den General Bem. Lemberg,

{mtlicher Theil.

Plan einer neuen Eintheilung Galiziens. Frankreich. N ational-Versammlung, Gesezentwurf zur Verrin- gerung der Salzsteuer. Interpellation, Paris. Die diplomatischen Verhandlungen über Jtalien, Erklärungen an den deutschen Gesand- ten, Me bonapartistischen Klubs, Duell zwischen Adam und Rey. Rossi +- Großbritanien und Jrland, Ver- mischtes, Belgien. tintur, Börfen- und Sanvels Nachrichten.

London, Hofnachricht.

Brüssel, Repräsentanten-Kammer. Die päpstliche Nun-

BEllA#U,

D E A ain Cu aia d dis Mf A i L R i i R E

Amtlicher Theil.

E Bekanntmachung.

Mittel Allerhöchster Verordnung vom 24. Mai d. J. (Ges. S. Nr, 29 pr, 1848) is vorgeschrieben worden, daß die preußischen Poji - Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief - Adressen auf Beilangen baare Zahlungen in Beträgen bis zu Fünf und Zwanzig Thalera aufwärts einschließlich zur Wiederauszahlung an einen be- stimmten Empfänger im Bereiche des preußischen Post-Verwaltungs- Be kes anzunehmen verpflichtet sein sollen. Durch diese Allerhöchste Bestimmung wird dem Geldverkehr in ileinen Beträgen eine wesent- liche Erleichterung gewährt, indem danach die Uebermittelung mäßiger Summen mit weniger Mühe, größerer Sicherheit und größtentheils für geringere Kosten wird erfolgen fönnen, als bei der baaren Ver= {endung. Diese neue Einrichtung soll, nahdem die desfalls er- forderlichen Vorbereitungen beendigt worden sind, mit dem 1. Dezems- ber d. Ze ZUk Nusführung kommen.

Dabei if folgendes Verfahren zu beobachten :

Jede preußische Post-Anstalt is verpflichtet , Einzahlungen von den kleinsten Beträgen bis zu Fünf und Zwanzig Thalern einshließ- li, in fkassenmäßigem Gelde auf Briefe oder Brief - Adressen zur Niederauszahlung an eincn bestimmten Adressaten nah Orten inner- halb des preußischen Post-Verwaltungs=Bezirks anzunehmen.

Für die richtige Auszahlung solcher Beträge hastet die Post- Berwaltung in derselben Weise, wie bei der Verseudung von Geldern.

Be

Die für dergleichen Zahlungsleistungen zu entrichtende Gebühr beträgt einen halben Silbergroschen für jeden Thaler und für jeden Theil eines Thalers, i _

Auf dem Briefe oder der Brief-Adresse muß der Vermerk:

„Hierauf eingezahlt M, 0,61 Sgr P“

enthalten sein. Die Thalersumme muß in Buchstaben, Groschen Pfenuigen in Zahlen ausgedrüdt sein. Seinen Namen braucht der Absender diesem Vermerke nicht beifügen,

Ueber die geleistete Einzahlung wird dem Äbsender ein Schein ertheilt.

Auf Briefe, welche defklarirtes Geld oder Geldeswerth enthal=

ten, ferner auf refommandirte Briefe und auf Padcket - Adressen, es

nógen zu denselben ordinaire oder geldwert)e Pakete gehören, wer=- den vorläufig baare Einzahlungen nicht angenommen.

Rorerst können Briefe oder Brief-Adressen, worauf haare Ein- zahlungen stattgefunden haben, nur mit den Fahrposten und den den- selben gleihzuachtenden Postengattungen versandt werden.

Am Bestimmungsorte wird dem Adressaten ein Formular zum Nuslieferungsschein und zugleih der Brief oder die Brief- Adresse be- händigt. Gegen den vollzogenen und untersiegelten Schein wird dem Adressaten der Betrag der stattgefundenen Einzahlung ausgezahlt. Erfolgt die Bestellung des Scheines und Briefes durch den Brief- “äger, #0 wird dabei in gleicher Weise verfahren, wie bei der Be- ellung des Auslieferungoscheines zu einem Geldbriefe.

Die Mitsendung des baaren Geldes durch den Briefträger fin- det, wenn der Adressat am Orte der Post-Anstalt wohnt, nicht statt, :¿Zohnt der Adressat im Umkreise der Post-Anstalt, so können mäßige Beträge dem Landbriefträger zur Auszahlung an die Adressaten mit- egeben werden.

Wenn ein Brief, auf welchen eine Einzahlung stattgefunden hat, aa dem Abgangsorte zurückömmt, so wird derselbe dem Absender gegen Quittung und Aushändigung des Einlieferungs\cheines zurüd- gegeben. Jst der Absender äußerlih nicht zu erkennen, \o geht der Brief an die Retourbrief-Oeffnungs-Kommission. Kann au auf die-

der Absender nicht ecmittelt werden, so wird derselbe, wie

Verhandlungen der |

Schreiben und Ordens-Verleihung des Kaisers |

| bereit gehalten werden.

Preußischer

Staats-Anzeiger.

A —_—

nzen

Berlin, Montag deu 27, November

bei zurüdgesanbten Geldbriefen zur Empfangnahme öffentlich aufge- | fordert, Meldzt sih der unbekannte Absender niht, so wird der | Brief dem General - Post - Amte eingereiht und der eingezahlte Be- | trag zur Post-Armen-Kasse abgeliefert. | f Die Porto-Taxe für dergleichen Uebermittelungen seßt sich zu- | ammen: 1) aus dem Porto für den Brief oder die Brief-Adresse nah den | gewöhnlihen Säßen und :

2) aus der Einzahlungs-Gebühr.

eine Mat, BS und bis zu einem Thaler inkl. # Sgr. und so fort für jeden Thaler oder Theil eines Thalers 5 Sgr. E

Es steht dem Absender frei, die Sendungen fraufirt oder un- frankirt aufzugeben; doch fann die Bezahlung des Porto und der Einzahlungs-Gebühr nicht von einander getrennt werden.

Bei nachzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto für den Brief nah den für solche Fälle bestehenden allgemeinen Vor- riften erhoben. Die Einzahlungs-Gebühr bleibt sh für alle Ent- fernungen glei.

Bei zurüc{zusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto | nicht aber für den Rückweg |

und die Gebühr nur für den Hinweg, ¿rhoben. Wenn Behörden,

Rubrik g-brauchen, so kann dieselbe nur auf den Brie f Anwendung

finden. Die Gcbühr für die Einzahlung muß auch in solchen Fällen | Für |

von dem Absender oder Empfänger entrichtet werden.

Das Bestellgeld ist dem für gewöhnliche Briefe glei. Beträge, welhe dur die Landbriefträger überbracht werden, ist das Bestellgeld für den Brief und das Geld 2 Sgr.

Sobald stalten an Zahlungsmitteln für solhe Geldzahlungen festgestellt hat, wird das General-Post-Amt Anordnungen treffen, damit überall die erforderlihen Summen zur prompten Berichtigung der Zahlungen Auch für den Fall eines, bis dahin etwa hervortretenden ungewöhnlichen Bedürsnisses an Zahlungsmitteln sind die Post-Anstalten mit der nöthigen Jnstruction versehen worden.

Es kann indeß in der ersten Zeit des Bestehens der neuen Ein- rihtung denno der Fall eintreten, daß einzelne Auszahlungen um kurze Zeit verzögert werden. Wenn glei solche Fälle thunlichst ver- mieden werden sollen, so wird doch dieserhalb ein Entschädigungs- Anspruch gegen die Post-Verwaltuug nicht erhoben werden fönnen,

Berlin, den 23, November 1848.

General-Post-Amt.

Í Angekommen: Se. Excellenz der Ober - Burggraf im Kö- nigreih Preußen, von Brün nedck, von Trebnib. i Abgereist: Se. Excellenz der General=Lieutenant und Gou- verneur von Köuigsberg, von Colomb, nach Königsberg in Pr. Der Bischof des Bisthums Kulm, Dr, Sedlag, nah Pelplin.

Uichtamtlicher Theil. | Deutschland.

Preußen. Berlin, 25, Nov. Die Spenersche Ztg. von heute sagt: Das englische Kabinet hat durch den Grafen Westmorland dem

diesseitigen eine Note zufertigen lassen, in welcher es sich mit allen Maßregeln der Regierung zur Herstellung der Ordnung einverstanden erklärt. Wenngleich wir. nicht zweifeln, daß auch fremde Regierun= gen den zur Wahrung der constitutionellen Freiheiten getroffenen Maßregeln der Königiichen Regierung und ihren Beweggründen Ge= retigfeit widerfahren lassen, so müssen wir do bemerken, daß das obige Faktum nicht richtig und eine solche Note nicht überreicht ist,

Königsberg, 99. Nov. (Danziger Zeitung.) Die hie- sige Königl. Regierung hat folgende Bekanntmahung an sämmt- liche Landraths-, Domainen-, Domainen-Rent-Aemter und Magistrate erlassen und durch Plakate und die öffentlichen Blätter zur allgemei- nen Kenntniß gebracht : „Es is zu unserer Kenntniß gekommen, daß auf verschiedenem Wege zur Verweigerung der laufenden Steuer auf= gefordert wird. Eine solche Weigerung is ungeseblih. Wir hegen deshalb von den Eingesessenen die Erwartung, daß der für Geseß und Ordnung bestehende Sinn si auch in regelmäßiger Fortzahlung der Steuern bethätigen werde. Die Behörden unseres Bezirks machen wir darauf aufmerksam, daß es ihre Pflicht is, auf die Forterhebung der bestehenden Steuern in geseßlichem Wege zu halten. Zur fkräf- tigen Beseitigung jedes etwanigen Widerstandes wird von uns die nöthige Unterstüßung gewährt werden. Königsberg, den 20. No- vember 1848. Königl. Regierun g.“

Dirschau, 19. Nov. Die hiesige Schiffsbrüdke über den Weichsel- strom is nun abgefahren, der Trajekt mit dem Prahm an der Leine heute eingerihtet, das Wasser wächst und steht gegenwärtig 5! 2“ am hiesigen Strompegel.

_ Breslau, 24. Noo. (Schles. Ztg.) Das Königliche Kon- sistorium für die Provinz Sclesien hat nachstehenden Erlaß an die Superintendenten der Provinz gerichtet :

„Die verhängnißvollen Ereignisse der Zeit haben es uns als Pflicht erscheinen lassen, uns über die Stellung , welche wir den dadurch hervorge- rufenen Wirren gegenüber einzunehmen haben, klar bewußt zu werden, und wir haben in Folge dessen bereits unter dem 20sten d. M, auf Grund eines in außerordentlicher Sipung gefaßten Beschlusses dem Herrn Minister Excellenz ofen ausgesprochen, daß wir von der Ungültigkeit aller von der in offener Widerseplichkeit gegen die Königliche Regierung in Berlin geblie- benen Fraction der bis A den 27sten d. M, xertagten National-Verjamm- lung gefaßten Beschlüsse überzeugt seien, Wenn wir Ew, Hochwürden

| Person zu treuem Festhalien an einer von

| LTEEE Jrrwegen abzumahnen und für Recht, l G L z 2 | im Geiste des Evangeliums laut seine Stimme zu erheben, Die Einzahlungs - Gebühr beträgt als Minimum, nämlich für | : d Bo

; | mächtig auf, nachdem eine

die Erfahrung das Bedürfniß der einzelnen Post - An- |

hiervon Kenntniß geben, so geschieht dies niht aus dem Grunde,

Alle Post-Anstalten des Jn- und

Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers :

Behren-Straße Ur. 57.

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18458.

weil wir daran zweifelten, daß Sie und die unier ZJhrer Auf sicht stehenden Geisilichen, des von Zhnen geschworenen Amtseides leben- dig eingedenk sein und die in demseiben für Sie liegende Mahnung in die- sen bewegten Tagen erfennen und beherzigen werden, sondern es geschieht vorzügli deshalb, weil der evangelische Geistliche nicht blos für seine

1 Gott verordneten Obrigkeit und zum Gehorsam gegen ihre Anordnungen berufen is, sondern weil ihm überdies vor Anderen obliegt, die seiner Pflege anvertraute Gemeinde von Ordnung und Geseß 1 Diese heilige Diener am göttlichen Worte insonderheit jeßt ( l Partei der Vertreter des preuß. Volkes durch die widerrechtlich erflärte Verweigerung der Steuern die Fackel der Zwietracht in das Volk zu schleudern versuht hat. Wir hegen zu Ew. Hochwür- den, so wie zu Jhren Herren Diözesanen das Vertrauen, daß Sie nicht

Pflicht drängt sih jedem

| unterlassen werden, ein Jeder in seinem Kreise an das zu erinnern, was

die heilige Schrift über das Verhältniß des christlichen Unterthanen zur

| Obrigkeit lehrt, und durh Anhalten mit Ermahnen ‘und Warnen sich als

redlihe Hirten Jhrer Heerden zu erweisen. Wenn wir Sie noch besonders

| dringend hierzu auffordern, so is es unsere Absicht, Ihnen auch auf die- | sem Wege das stärkende Bewußtsein zu vermitteln,

: j daß den Bewegungen der Zeit gegenüber die Diener der Kirche und die kirchliche Aufsichts-Be- hörde für Recht und Treue fest zusammen zu stehen entschlossen sind. Sie werden den Jnhalt dieser unserer Verfügung Jhrer Diözesan-Geistlichkeit

Corporationen oder Personen eine portofreie | unverzüglich melten,

Breslau, den 23, November 1848. Königl, Konsistorium für die Provinz Schlesien, oon Uechtrißz,“

Er furt, 25. Nov. Am Asten d. M. sollte die 1ste und Áte Compagnie des erfurter Landwehr - Bataillons eingekleidet werden. Schon am Abend vorher hatte die demokratishe Partei daselbst alle Mittel in Bewegung geseßt, um dies zu hintertreiben, Als am 24sten d. M. Vormittags 123 Mann der erfurter Compagnie sih ge=- stellt hatten und die Einkfleidung beginnen sollte, drängte sich der Pöbel in großen Massen hinzu. Es wurde die Bürgerwehr aufgefordert, den Play vor dem Zeughause frei zu machen. Nachdem hierüber 15 Stun- den vergangen waren, während welcher Zeit die zusammenberufene Gar- nison aufs vielfachste insultirt worden war, erklärten die Bürgerwehr- Commandeure, sie könnten nicht allein den Play nicht säubern, son- dern sie müßten auf das bestimmteste erxflären, daß selbst die Bür- gerwehr gesonnen sei, sich der Einkleidung und dem Militair, wenn leßteres dieselbe mit Gewalt durchseßzen wollte, mit den Waffen in ver Hand zu widerseßen. Nachdem den Bürgerwehr-Commandeuren nochmals eine Frist gegeben worden war, um die Bürger anderen Sinnes zu maden, erklärten dieselben abermals, für nihts einstehen zu können. Inzwischen war bereits ein Zug Kürassiere, der nah dem Wilhelmsplaß rüdcken sollte, von dem Volke mit Steinen und Schüssen angegríffen worden, und da gleichzeitig sich die Wuth des Pöbels, der mit Sensen, Aexten 2c. bewaffnet war, immer mehr steigerte, so wurde von dem Kom- mandanten und Regierungs - Präsidenteu die Stadt in den Belagerungszustand erklärt, Es rückte hierauf eine halbe Schwadron Kürasstere gegen die Zusammenrottung vor, welche das Zeughaus bedrohte und auf die geseßlihe Aufforderung nicht wi, vielmehr die Kürassiere mit Schüssen, Steinwürfen und Stichen von allen Arten Waffen empfing, Der sie führende Lieutenant von Krug erhielt hierbei 4 Schüsse, ohne jedoch dadurch verlegt zu werden. Die hierauf nachrückende Junfan- terie erhielt Feuer aus dem Haufen und aus den Hâäus=- sern, sie erwiederte dies Feuer und es fand nun ein Straßen- gefeht statt, in welchem die Truppen bald Sieger waren. Eine Barrikade in der Auguststraße wurde von der Artillerie be- \chossen , daun von der Jufanterie genommen, Viele Häuser, aus denen auf die Truppen geschossen worden war, wurden gestürmt, Die Truppen sind hierbei ohne Unterschied mit der größten Bravour auf getreten. Der Verlust der Truppen beträgt: 6 Soldaten todt, 1 Offi zier, 1 Unteroffizier, 7 Soldaten verwundet, darunter 1 Unteroffizier und Z Soldaten gefährlih. 2 Pferde todt und mehrere verwundet. Die Zahl der todten und verwundeten Rebellen is nochch nicht ermittelt ; 102 derselben, darunter die gefährlichsten Führer, befinden sih gefangen auf dem Petersberg. Die Truppen bivouafiren auf den Pläßen und werden von den Bürgern auf das zuvorkommenste und freundlichste

verpflegt.

Köln, 23. Nov. (Köln. Ztg.) Auf die von Seiten des hiesigen Ober-Bürgermeister-Amtes nach Beschluß des Gemeindera- thes unter dem 10ten d. M. an das Reichs-Ministerium des Han- dels gerichtete Eingabe in Betreff der Rheinzölle ist folgende Antwort eingegangen :

„Auf die an mich gerichtete Eingabe vom 10ten d, M. beehre ih mi zu erwiedern, daß mein Streben dahin gerichtet is , in gleicher Weise, wie für die übrigen deutschen Flüsse auch für den Rhein Befreiung von been- genden Lasten und Hindernissen zu erlangen, und zwar für den Rhein nicht allein auf dem deutshen Gebicte, sondern auch auf den übrigen Strom- strecken. Jn Beziehung auf den Antrag am Schlusse der Eingabe habe ich zu bemerken, daß das Reichs-Ministerium nicht in der Lage ist, an die Na- tional-Versammlung gerichtete Vorstellungen bei derselben zu befürworten,“

Frankfurt, 46. November 1848,

Der Reichs-Minister des Handels, Duckw ih.“

Aachen, 23, Nov. schienen :

„Durch Erlaß des Königlichen Staatsministeriums vom 18ten l, M. sind wir angewiesen worden, die regelmäßige Forterhebung der Staatssteuer nachdrücklichsst| zu handhaben und bei etwaigen Widerseplichkeiten, wenn eine vorgängige Belehrung über die schweren strafreehtlichen Folgen derselben fruchtlos geblieben sei, mit Anwendung der strengsten Zwangsmittel ein- zuschreiten, Es sind demgemäß von uns gemessene Anordnungen gur fen worden, um die Erhaltung der geseglihen Ordnung bei Er! e ns Steuern zu sichern und Angriffe gegen die Steuerbeamten inb durch militairische Hülfe zurückzuweisen, Indem Wie, Me 45 Vorschrif- unseres Verwaltungsbézirks bringen, machen wir gleiche g rfsam, na v ten der Art, 209, 240 und 211 des Strafgesepbuchs aufm “1 die dffent- : œ tober Mi it Gewalt und Thátlichkeiten gegen jeder Angriff, jeder Widerstand mit Gewalt und jmd Steuern angestellten liche Macht, gegen die zur Erhebung der Taxe

Hier ist folgende Bekanntmachung er-