1848 / 208 p. 6 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Zulässigkeit als Abgeordnete und beantragen, howhgeneigtes sofort die nöthigen Neuwahlen anzuordnen. Mit größter Chrerbietung A Eines hohen Staats - Ministeriums gehorsamste (22 Unterschristen.) Breslau, deu 24. November 1848.

Hochgeborener Graf, : s Hocbgebietender Herr Minister-Präsident! B Der Haß und die Schmähungen, die von Feinden und E räthern des Vaterlandes in diesen shweren Tagen auf Ew. Gre enz gehäuft werder, sind darau zweiselu wir feinen Augen Le L in Jhren Augen nit minder als in den unserigen ein E l, um den wir Sie viel mehr zu beglückwünschen als zu ITER E Aber an die Stimmen der Bosheit {ließt si e On Ee Anzahl solcher, die, durch tägliche Einshüchterung an blin S e sam gewöhnt, aus Unkeuntniß der Verhältnisse unt Penn un aus Gedanfenlosigkeit über die folgenschwere Bedeutung gie AIUUA dabci nur dem natürlichen Strome der Zeit aa Nr E Diesen gegenüber dürfen wir unterzeichnete Bürger By A Breslau?s uicht länger anstehe:, gerade von diesem P aße. L nsere gewissenhafte Ueberzeugung laut und unumwunden an den Tag zu

ie A vorzugsweise der Besonnenheit uud der Charaftermislde Ew, Excellenz verdankt es unsere Stadt, ja, wir dürfen sagen, un- sere ganze Provinz, daß sie in den verflossenen Monaten von den Gräueln des Bürgerkrieges unbefleckt geblieben ist. Und wer sein Leben lang ein Volks - und Bürgersreund gewesen ist, fann dadurch, daß er seinem König und Herra die gelobte Treue hält und dafür Leben und Ehre einsebt, unmöglich ein Feind des Volkes werden, Wir kenuen akler kein Ba vis wenn es, ein todter Leib, sich

sei aupte getrennt hat. las: n len fei Regiment einer nur - gezählten Mehrheit, und noch weniger das Regiment einer Minderheit , die sih mittelst der Faust den Sein einer Mehrheit aumaßt, Wir anerkennen eiu geseblih constitutionelles Ueberg wicht des Willens der Mehrheit erst dann, wenn ein starkes Us von Gottes Gnaden sein Recht in ti agschale geworfen hat. B dir A E Städte nicht in Brandstätten, unsere Woh-= vungen nit in Leicheuhäuser verwandelt sehen, Wir wollen unser schönes, weites Vaterland niht zerrissen als herrenloses Gut die gewisse und leite Beute eines fremden Eroberers werden lassen,

Möge Gott Zhr aufopferndes Streben, dem Lande den heiß- ersehuteu Frieden, unserer Stadt und Provinz auch die verlorene Freiheit wiederzugeben, mit reihem Erfolge kröuen, Der König der Könige aber rüste das Herz unseres theueren Landeêvaters aus mit Muth, Vertrauen, Standhosftigkeit und Weisheit. Er segne in Ihm ein freies, treues Preußen, ein einiges, mächtiges Deuschland!

Jn wahrhafter, tiefer Ehrerbietung

Ew. Excellenz gauz gehorsamst.. (166 Unterschriften.) Breélau, den 24, November 1848.

Hohes Staats-Ministerium !

Mit Gott, für König und Vaterland hat das hohe Staats- Ministerium die Zügel der Regierung griffen und fest wie eine Burg als Brandmauer gegen die hereinbrechende Anarchie und Bar- baretsih hingestellt, um mit dem Königthum die wahre Volksfrei- heit zu retten. Solhen Männern kaun der Dank des gerettcten Va- terlandes nicht entgehen.

Wir fürchten uicht, daß durch sie die Königl, Verheißungen ver- fürzt werden.

Wir schenken der Ehrenhaftigkeit dieser Männer daher unser vol- les Vertrauen,

Breslau, den 24, November 1848.

(32 Unterschriften.)

Hohes Staats-Ministerium! i 4

Die ehrerbiêtigst Unterzeichneten gehören sämmtlih dem Stande der Arbeiter an, welche gleichfalls mit den Besizenden des Landes ihr wahrés Heil finden in den entschiedenen Maßregeln, welde Ein hohes Staats-Ministerium zur Sicherung der Ruhe und Ordnung, so wie zur Gewähïleistung der von des Königs Majestät, unserem allergeliebten Landesvater, Seinem Volke so großherzig verheißeneu Freiheiten, eingeschlagen hat. Obgleich auch wir durch verschi, dine Wükler wiederholt b-arbeitet worden sind und mebrere von uns sich sogar verleiten ließen, eine Adresse für die Fraction der National- Versammlung zu unterzeichnen, so ist es uns jeßt, nahdem wir die traurige Verirrung jener Partei erkaunt haben, erst ret fiar ge- worden, daß ihre Maßnahmen verderblich sind, und daß uur strengste Gescblihkeit und Ordüung im Lande unser eigenes Wohl bezwecken, Deshalb wollen wir die guten Maßregeln der gegenwärtigen Regie- rung mit aller uns zu Gebote stehenden Kraft unterstüßen und wail- sam sein, ‘daß der böse Feind unser Herz uicht mehr beschleicht. Ganz ‘besonders aber bitten wir, daß Ein hohes Ministaium auch auf ‘die Üintiriebe der sogenannten Demokratie unserer Gegend ein wasames Auge habe “und mit Ernst und Festigkeit \{houungs!os strafe, wo es die Gerechtigkeit erfordert, damit ret bald die Wege geebuet werden, welhe uns und unser Vaterland einer glücklicheren und besseren Zukunst entgegen führen.

Gusow im Oderbruché,- deu 22, November 1848, (122 Unterschriften.)

Einem hohen Staats-Mizisterium fönnen wir für das energishe Einschreiten beim Antritt Ihres Am'es gegen die wühlerishen Massen, die das Vaterland zu stürzen drohen, Ser volle Añerkennung nicht versagen, i

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den Räthen {seiner Krone wörtlich in Erfüllung gehen werden, und fühlen uns in dieser Hoffnung stark, die treuen Träger des Thrones, die wahrhaften Freuude des theuren Vaterlandes zu sein und zu bleiben. So wie uns der König zugesagt, ein guter Landesvater zu sein, so wollen wir seine unwandelbaren Söhne in guten und bösen Tagen, wie wir es vor aht Jahren beschworen, bei ihm aus- harren. i Lt Wir verwahren uns scließlih gegen jeden Verdacht reactionairer Bestrebungen, indem wir das zu den wihtigen Schritten Anlaß ge- gebene wühlerische Treiben den Extremen beider Parteien zuschreiben, und bitten, dafür s{leunige Sorge zu tragen, daß endlih das Ver- fassungswerk beendet und der das Vaterland ins Verderben stürzende provisorische Zustaud aufhöre.

Waldau bei Königsberg in Preußen und dessen Umgegend, den 15. November 1848, etr

(232 Unterschriften.)

An Ein hohes Staats-Ministerium zu Berlin.

Hohes Staats - Ministerium! S Indem Einem hohen Staats-Ministerium wir für die weisen und kräftigen Maßregeln, welhe Hochdasselbe zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung in unserem Vaterlaude getroffen hat, unsere voll fommenst- Anerkennuna, unseren tiefsten Dank auszusprechen uns beehren und daran die gehorsamste Bitte knüpfen, auf dem betretenen heilsamen Wege fortzus{reiten, erlauben wir uns, Hochdemselben nachfolgende Vorschläge zur hochgeneigten Prüfung und Berücksichtigung ehrerbie- tigst vorzulegen : i -

1) Wolle Ein hohes Staats-Ministerium, mit Beseitigung der

bisherigen Verfassungs- Entwürfe, den in Brandenburg zu- sammenfommenden Volksvertretern einen neuen, den aller- gnáädigsten Verheißungen Sr, Majestät unseres Königs und den Bedürfnissen des Volkes entsprehenden Verfassungs-

chend festzuseßenden Frist sich über die Aunahme desselben u erflären ;

L Volt Ein hohes Staats - Ministerium den Vollsvertretern eröffnen, daß sie sich lediglih in ten Gränzen der dur §. 13 des Wahlgeseßes vom 8. April c. ihnen zugestande= Befugnisse halten und demgemäß jede Ueberschreitung der- selben ernstlih zurückweisen, also auch nicht dulden, daß die Voiksvertreter noch ferner das ihnen niht zustehende Recht der Juterpellation ausüben und Gesetze in Berathung neh- men, welhe entweder mit der Verfassungs-Utkunde nit in unm:ttelbarer Verbindung stehen oder von der Krone ihnen in Vindizirung der ehemals reihsständischen Befugnisse nicht ausdrüdlih vorgelegt worden sind.

Wir glauben, daß auf diesem Wege die auf den Umsturz der

constitutionellen Monarchie abzweckenden Bestrebungen einer, wenn

auh nur kleinen Partei unseres Vaterlandes gänzlich beseitigt und der von allen Seiten so sehr erschnte Rehtszustand baldigst wieder hergestellt werden würde.

Fürstenwalde, den 24. November 1848, | Der Preußenverein für constitutionelles Königthum.

Königliches hohes Staats-Ministerium!

Einem Königlichen hohen Staats = Ministerium gegenüber fühlt

sih der ehrerbietigst“ unterzeihnete Verein zu der Erklärung ge-

drungen, :

daß nah der vollen Ueberzeugung seiner Mitglieder die Krone dur die Verlegung des Sibes der preuß!s{chen Na- tional-Versammlung von Berlin nah Brandenburg ein ihr unbezweifelt zuständiges Recht austibte; /

daß diese Maßregel, im Hinblick auf -den gegen einen Theil der Vol!ksvertréter verübten Terrorismus, so wie die dadurch bezweckte und wirklich herbeigesührte Unfreiheit deé Be= rathung urd Beschlußfassung, ven der äußersten Nothwendigkeit geboten wär;

daß m Aubetrabt der Motive 1U7 Verlegung, auch die Vertagung der National - Versamnilung bis zur Ermöglichung des Wiederbeginns ihrer Wirksamk.it in Brandenburg von der Krone angeordnet werden konnte und mußte, und

daß ein Königlibes hohes Geheimes Staats - Ministerium durch den Sr, Majestät ertheilten Rath zu beiderlei Maß= regeln um unser theures Vaterland sich wahrhaft und hoch verdient gen:-aht hat.

Eines Königlichen hohen Staats - Minsteriums gehorsamster Der Bürger-Verein für gerebßliche Freiheit, Ordnung und Wohlfahrt. Vegniß, den 23, November 1848. (132 Unterschriften.)

Hohes Staatsministerium! L Die unterzeichneten Rittergutsbesißer des wohlauer Kreises füh- len sich gedrungen, hochdemselben den wärmsten Dank für die Ver- tagung u:d Verlegung der National - Versammlung nah Branden- burg hierdurh auszudrücken, indem sie die feste Ueberzeugung haben, daß nur durch energishe Maßregeln der Regierung das Vaterland gerettet werden kann. Wenn die allgemeine Beistimmuug der grü- heren Grundbesißer zu den Maßregeln des j:bigen Ministeriums noch niht e:folgt sein sollte, so is der Grund hiervon ledigli in der Furcht vor der freien Meinungeäuß rang derselben zu suchen, da es leider dahin gekommen is, daß der von der früheren Regierung \{ub- los gelassene Rittergutsbeslßcr in diesem Falle für Leben und Eigcn- thum besorgt sein mußte, Die Unterzeichneten glauben nicht allein

_ Wir legen dieses Zeuzniß hiermit öffentlich nieder, weil die in ter Allerhöchsten ‘Proclamation vom 11ten d. M. von Sr. Majestät ausgesprochenen- Besorgnisse niht ungegründet sind und leider mehr als früher die Démokratie deu ferigefünden Sinn unserer braven Lændbewohner. turh Verleitung zu Adressen mit ihrem Miasma an- zustècken und überall“ Empörung heraufzubeshwören troben, Ohne leidenschaftlih einer Partei zugethan sein zu wollen, \ch@eint es und, wenn wir dem Recht nicht das Auge verschließen, der costitutionellen Krone, niht der Nätional - Versammlung, die zur Veréinbarung einex Verfassung zwishea ersterer und dem Volke von ihr berufen ijt, zu- zustehen, diese Versammlung zu- veitagen oder zu verlegenz ja, es scheint uns sogar ihre heilige Pflicht zu sein, die Berathungsfreiheit aufre{cht zu erhalten und, ‘wenn diese dur terroristishe Angriffe in derselben gestört wird, was faktisch uicht weggeleugnet werden fanu, einen Ort Zu wählen, wo die Sicherheit frei zu fassender Beschlüsse gewährleistet wird.

Die Erklärungen der Umsturzpartei, sh an die Erlasse der Na- tional -Versammlung halten zu wollen, seßen indirekt den König vou eußen ab und den Rest der Abgeordneten auf den preußischen

in ihrem Namen, sondern im Namen aller Rittergutsbesißer dem ho- hen Staatéministerium das vellste Vertrauen ausd:ücken zu dürfen, und offeriren, im Falle die Staatskasse durch theilweise Steuer= verweigeruug augenblickiiche Ausfälle erleiden solite so shwer auch der Druck der Verhältnisse auf ihnen lastet, eine mehrmonatliche

Steuer - Vorauszahlung. Unterzeichnete können ferner niht umhin, die Ansicht auszuspre- en, daß jene Partei, welche es wagte, ein hohes Staatsministe. ium

anzuklagen und hocbverrätheriscbe Bestimmungen ergehen zu lassen, ret bald zur Rechenschaft gezogen und außer Stand geseßt werden möchte, noh fernere unbefugte Schritte thun zu können,

_Mit der dringenden Bitte, daß ein hohes Staatsministerium in seiner energischen Handlungsweise sich dur fcin Geschrei, dur keine Demonstration einer verblendeten Fraction stören oder zum Rücktritt bestimmen lassen wolle, verharren wir als

Eines hohen Staatsministeriums __ gehorsamste (21 Unterschriften.)

Entwurf mit der Aufgabe vorlegen, innerhalb einer ausrei= j

Mit den Gefühlen reinster Verehrung und größter Ehrerbietung | 7 i 1 | | y / Staats-Ministerium den dankenswerthen Zweck verfolgt, das Vater=

Berlin nah Brandenburg vielsah als ein Gewaltstreih vershrien und der Staats-Regierung zu dieser nothwendigen Maßregel tie verfassungsmäßige Befugniß abgesprohen. Der gehorsamst unte zeichnete Verein geht jedoch von der Ueberz-ugung nicht ab: „daß die Krone bei dieser Maßregel sih unbedingt in ihren geseblihen Rechte befindet und fie durch deren Ausführung eine heilige Pflicht erfüllt.“

Das Recht der Krone jederzeit nah Kräften; zu {ügen und dasür in Uebereinstimmung mit so vielen redlich Gesinnten, denen insbesondere der Sr. Majesiät dem Könige geleistete Eid der Treue eingedenk is Gut und Blut willig zw opfern, soll und wird lebens= lang upysere wichtigste Aufgabe sein.

In tiesster Ehrerbietung

Der Veteranen- Zweig=-Verein.

Festenberg, im Regierungs - Bezirk Breélau , den 20, Novem-

ber 1848.

Hobe Versammlung ! Keine Anarchie, keine Republik, sondern eine constitutionelle Mo- narchie ist es, was wir wünschen und verlangen.

Wir erkennen darin gar feine Gefahr für unsere Errungenschaf- ten, wenn die hohe Versammlung an éiuem anderen Orte als Berlin ihre Sibungen hält, Wir schließen uns in dieser Hinsicht durchaus den Ansichten patriotischer, einslchtsvoller Männer, eines Dr, Soms- mer, Walther, Sethe, an und glauben, daß die von denselben ange- führten Gründe unwider!egl‘ch sind. Dagegen beschwören wir eine hohe Versammlung bei Allem, was heilig is, alle Kräfte einzig und allein der Verfassung zu widmen, iadem wir nur dadurch gefahrvollen Stürmen entgehen fönnen; wir bes{wören eine hobe Versammluna, feine Maßregeln zu ergreifen, welhe Aufruhr und Zwiespalt im lie- ben Vaterlande verbreiten können, sondern mit der Krone Hand in Hand zu gehen und ein Werk zu hafen, welches uns {ügen kann gegen alle Uebergriffe von oben oder von unten, : Bochold, Regierungs-Bezirk Münster, den 22, November 1£48,

(152 Unterschriften.)

Hohes Königliches Staats-Ministerium! S Da die Zeitumstände dringend gcbieten, daß Jeder seine Gesin- nung aub öffentlih aussprehe, so e:flären wir Unterzeichnete mit volljster Ueberzeugung gern und freutig, daß wir zu denen gehören, die unershütterlich feststehen in dem alten guten Vertrauen zu Sr. Majestät dem Könige, uud daß wir Sr. Majestät augehören mit Gut und Blut in guten wie in bösen Tagen bis zu unserem lebten Athemzuge. Das segne Gott! E Mit der vollklommeusten Ehrerbietung Eines hohen Königlichen Staais-Ministeriums treugehorfamste Dominium, Prediger und sämmtliche evan- gelische Wirthe der Gemeinde Jerschen= dorf, Kr. Neumarkt, in Schlesten, Jerschendorf, den 22, November 1848. (15 Unterschriften.)

Hohes Staats - Ministerumßt a

Der unterzeihnete Verein, welcher sich in der lebten verhäng- nißvollen Woche aus allen Theilen der Einwohnerschaft Breslau?s zusammengefunden, um das hier so tief gesunkene Ansehen des Ge- seßcs wieder zu kräftigen und zu heben, fühlt sich gedrungen, Jhnen nut emem Worte offenen Vertrauens zu nahen. |

Leider sind ja gerade aus unserer Stadt, aus der zweiten Stadt des Königreichs, fast nur Stimmen voreiliger Mißbilligung gegen die Unternehmen Eines hohen Ministeriums laut geworden; aber noch giebt es auch bei uns eine große, vielleicht überwiegende Anzahl be- sonnener, freilich bisher s{chwacher Bürger, welche sih über das Werk Einer hohen Staats-Regierung nicht durch Leidenschaft oder Partei= Interesse verblenden lassen, welche vielmehr erkennen, daß alle zwei- felhasten Rechtsfragen jeßt in den Hintergrund treten mußten vor der dringenden, übers{wenglich großen politishen Nothwendigkeit des Augenblicks, Der Strom der s{lechten Leidenschaften war ja so hoh angeshwollen, daß er alle Dämme des Gesetzes und der staat- lihen Ordnung zu überfluthen und einzureißen drohte, und es galt nunmehr, nit blos den Staat selber, sondern auch die öffentliche Gesittung, die geistigen und sittlichen Errungeuschaften der Nation zu retten. Sie haben den kühnen Griff gethan , der die gelösten Bande des öffentlichen Lebens wieder zusammenraffen sell; sie haben ihn gethan mit dem Bewußtsein, daß sie sh selbst der Verkennung und den bittersten Vorwürfen preisgebenz aber vertrauen Sie dem guten Sinn des Volks, er wird feine wahren Freunde erkennen.

Wir sür unseren Theil hegen die feste Zuversicht, daß Ein hohes

land durch Wiederhirstellung der gesblihen Ordnung zu dem Zu- stande zurüzusühren, in welchem allein der Genuß der verheißenen Freiheiten mögli i, wir vertrauen dem erneuten Worte unseres Königs, daß jene Freiheiten u#zs unverkürzt zu Theil werden sollen, wir vertrauen auch dem biederen cdlen Sinne des Chefs Eines hohen Staats - Ministeriums, welcher sich gerade unter uns in der Stunde großer Gefahr und Zerwürfniß bewährt hat. Bréslau, den 25. November 1848. Das Comité des Vereins sür geseblihe Orduung.

_Hohes Staats-Ministerium !

Erklärung. e

In Betracht, daß die National - Versammlung in Berlin seit Monaten dem s{chmähli{chsten Terrorismus unterlegen war, in ihren Berathungen dur osffene Gewalt aufgeheßter Volkshaufen und nicht minder durch unabläßliche Einschüchterungen, die man selbst von der Rednerbühne ofen auszuspreheu sich nicht gescheut, gewaltsam mit öffentlihen uud geheimen Mitteln auf die linke Seite des Hauses gedrängt wurde; i | O {in Betracht, daß die augenscheiulichsten Attentate auf die Frei= heit der Versammlung sie niht zur Annahme von Maßregelu zu ihrem cigenen Schuß bewegen konnten, daß namentlih das Auers- waldshe Geseg mit seinen namenlos milden Bestimmungen in den Archiven der Versammlung vergraben blieb, ter Tüshaus\he und daun der Meusebachsche Autrag als nicht dringlich beseitigt, der Eich- manusche Erlaß, statt energischer Unterstüßung nur kümmerlihe Ret= tung vor offeuer Mißbilligung fand, außerdem aber jedes Geseß, das etwa erlassen worden wäre, Papier bleiben mußte, so lange die ber- liner Bürgerwehr mit dessen Ausführung ausshließlih betraut blieb, eine Bürgerwehr, deren Unzuverläßlichkeit sich bei vielen Gelegenhei=

igt hat; ;

ten inan, aceats eine Versammlung, die solchen Einflüssen unter solhen Uniständen ausgeseßt war, unmöglich über unsere wichtigsten Verhältnisse entscheideude Beschlüsse fassen kann, sind wir der Ueber=- zeugung, daß die Krone nicht nur ein Recht zu der Verlegung der Versammlung an einen anderen Ort gehabt, sondern daß es ihre erste und heiligste Pflicht war, Maßregeln zu ergreifen, die solchen Zu=

König!ihes hohes Staats - Ministerium !

Thron, wogegen der téeugesiintë E f: wie wir es hiermit thun, seine tiefste Entrlistung auespreheà muß. Wir leben der festen Zu- versicht, daß die uns gemachten Verheißungen von Sr. Majestät und

Von eiuer gewissen Partei wixd die Allerhöchste Botschaft vom l Sten d, M, über die Verlegung dec National - Versammlung von

ständen ein Ende machen konnten, Zuständen, die das Bestehen von | Geseh und Orduung, die die Freihe:t, die das Königthum, die die | Aufrechthaltung unserer Nationalität in gleihem Maße gefährdeten,

Dieser Nothwendigkeit, in ihrem ganzen Gewicht, ihrer ganzen folgeushweren Bedeutung anerfannt, folgt das Recht zu allen Maß- regeln, die die National - Versammlurg zum Gegenstande ihrer Kla-

eun mét: s m Das Recht der Verlegung der L an einen Ort, wo ibre Freizeit niht gefährdet werden kann;

2) das Recht der Vertagung auf die kurze Zeit, die die Ueber-

siedelung der Versammluzg nothwendig erfordert; E 3) die Wabl der Personen zu Räthen der Krone, die diese unerläßlichen Maßregeln durhzuführen den Muth hatten;

4) das Recht, alle Maßregeln zu beschließen, bie der Wider-

sta1d der National - Versammlung gegen die Vertagung nothwendig gemaht und die, so sehr wir sie beklagen, do sämmtlich durch diesen Widerstand allein heraufbeshworen stud ;

die Versammlung fann, nahdem aus Gründen unmittelbar= ster Nothwendigkeit ihre Vertagung von der Krone ausge- sprohen, keine Befugnisse in Auspruch nehmen, die ihr nur im Zustande volikommener, unzestörter Freiheit gebühß- renz

sie kann nit fordern, daß in diesem ihren Zustande der Unfreibeit Rehenschaft über Maßregeln gegeben werde, die die Beendigung dieses Zustandes zum alleinigen Zweck ha1- ben, Jhre Befugnisse können erst dann beginnen, wenn ihre Wiedereröffnung von ter Krone ausgesprochen und die Freiheit ihrer Berathungen vollständig gesichert is ;

daun tritt der Zeitpunkt ein, wo sie von den Räthen der Krone für die während der Vertagung ausgeführten Be- 2 M Rechenschaft zu fordern berechtigt uud verpflid)- tet ist;

wir sind der festen Ueberzeugung, daß in dem Augenblick, wo die Krone genöthigt wird, Beschlüsse zurückzunehnmen, die sie in Ausübung ihres unzweifelhaften Rechtes, die sic in Erfüllung ihrer beiligsten Pflichten, getrieben dur die dringendste Nothwendigkeit , gefaßt und fassen mußte, daß in diesem Augenblick die Monarchie faftisch und unwider= ruflih gestürzt, und mag immerhin der Name beibehalten bleiben, die Republik an ihre Stelle getreten if, eine Ver- fassungsform, die eben so sehr unserer Geschichte, unseren Bedürfnissen, unseren Jnteressen, als den Wünschen der un= E Mehrheit des Volkes auf das entshiedenste wi- derspricht.

Mewe au der Weichsel, den 18. November 1848,

Die Bewohner von Stadt und Umgegend. (85 Unterschriften).

Nümbrecht, Kreis Gummersbach, den 15. November 1848, i Hohes Ministerium! __ Wir erblicken durchaus keine Gefahr fürs Vaterland darin, daß die National-Versammlung nach Brandenburg verlegt werden soll. Fm Gegentheil halten wir dafür, daß große Gefahr fürs Vaterland vorhanden ist, wenn die National-Versammlung unter dem Einfluß des berliner Straßen-Parlaments weiter verhandelt, Wir geben des= halb der Maßregel Sr. Majestät unseres Königs unsere volle Zustim= mung zu erfennen und erblicken darin das pflichtgetreue Be streben die durch Geseßlosigkeit bedrohte Freiheit zu sichern,

(342 Unterschriften.)

Hohes Staats-Ministerium !

Ein hohes Ministerium hat durch Uebernahme der Staatsge- schäfte in dieser drangvollen Zeit und durch Ausführung kräftiger Maßregeln, welche von allen Gutgesinnten {hon längst als dringend nöthig erkannt wurden, einen so reinen Patriotismus, eine so treue und aufopfernde Hingebung für König unt Vaterland bewiesen, daß wir Unterzeichneten uns gedrungen füßlen, Einem hohen Méínisterium neben unserer voller Zustimmung zu dem Geschehenen auch noch ins= besondere unseren aufrichtigen Dank dafür auszusprechen,

Ein hohes Ministerium wolle sich auf dem betre!enen Wege durch das wüste Geschrei aufgereizter Volkshaufen nit irren lassen, das gercttete Vaterland und die Nachwelt werden dereinst jeßt yer- fannte Verdienste gerecht und dankbar anerkennen.

Konstadt in Oberschlesien, den 22, November 1848,

(28 Gutsbesißer,)

Wenn die Stimme des Vaterlaudes hülferufend zu uns heran- dringt, wenn es gilt, des Markaners alte Treue seinem Könige zu beweisen, dann wellen wir nit die Lebten sein, die aufreht stehen uud threr Pflicht folgen!

Die unterzeichneten Bürger Hageus und Umgebung erklären, den Proclamationen einer Fraction Abgesandter unseres Landes nach Berlin, welche eine Steuerverweigerung zum äußersten Verderben des Staats beabsichtigen, gegenüber, sih hierdurch bereit :

denjenigen Klassensteuerbetrag, welchen sie pro Anno 1848 zu zahlen hatten, für das Jahr 1849 voraus zur Verfü gung der Steuerkasse zu stellen, unter dem einzigen Vor= behalt, daß ihnen diese Gelder auf ihre betreffenden Steuer- Quoten verrehuet werden, Hagen, den 21. November 1848. (48 Unterschriften.)

Hohes Staatsministerium!

Eingedenk der s{machvollen Auftritte, dur welche im Juteresse des Fanatismus odor der Selbstsucht die Berathungsfreihßeit der Lan- desrepräseutation hon mehrfach beeinträchtigt wurde, und dur{drun- gen von der Ueberzeugung, daß das Verfassungöwerk ohne diese Frei- heit nit gedeihlih gefördert werden kann, so wie, daß zur Aufrecht- erha tung derselben bei der erwiesenen Unzulänglichkeit der bisher versuhten Schußmittel unter den solchergestalt durch die Nothwen- keit gebotenen Uebeln die Verlegung der ational-Versamnlung nah | Brandenburg das kleinere ist, halten auch die Unterzeichneten es für ihre heilige Pflicht, zu der von Sr. Majestät Regierung angeordne- ten diesfälligen Maßnahme ihre ungetheilte Zustimmung zu erklären und ihre entshiedene Mißbilligung gegen das Verfahren derjenigen Graction der Volksvertretung auszusprechen, welhe durch Anwentung eines sogenannten passiven Widerstandes dagegen in direkter Ausleh= uung gegen Ordnung und Geseh verharrt. :

_Indem ste, unbeirrt durch die Bestrebungen einer feindlichen Presse, si{ versichert halten dürfen, daß diese ihre Gesinnung von der überwiegenden Mehrheit des preußishen Volkes getheilt wird, vertrauen die Unterzeihneten mit derselben den Verheißungen der Krone und ihrer Hoffnung, daß es deren Rathgebern durch Verwirk- lichung derselben gelingen wärde, die wider sie erhobenen Verdächti= gungen vollstöndig zu entkräften,

Berent in Westpreußen, den 19, November 1848.

Wahlmänner und Urwähler des berenter Kreises, (34 Unterschriften.)

Hohe National-Versammlung ! Der Siß Einer hohen National - Versammlung is nach Bran- denburg verlegt worden. i Mehrere Abgeordnete , unter anderen auch der unsrige, haben

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gel Beistand zu leisten, unter dem Vorgeben, das Vaterland sei da- dur gefährdet, Die Unterzeichneten vermögen aber die Wahrheit der leßteren Behauptung durchaus nicht einzusehen, vielmehr müssen sie bekennen, daß sie diesen Schritt Sr. Majestät des Königs für nothwendig erachten, indem es ihnen s{on längst klar war, daß Ei- ner hoben National - Versammlung in Berlin der nöthige Schuß ge- gen aufgeheßte Massen fehlte.

Jndem wir dagegen überzeugt sind, daß die Stadt Branden- burg sowohl den Berathungen Einer hohen National - Versammlung, als auch den einzelnen Abgeordneten mehr Sicherheit gewähren wird, so fönnen wir Eine hohe National - Versammlung nur dringend er- suchen, die in diesem Schritt der Regierung liegende gute Absicht nicht zu verkennen und vom 27. November an in Brandenburg wci= ter zu tagen. :

Zeblin, den 45, November 1848.

(14 Unterschriften.)

Hobes Staats-Ministerium !

Se. Majestät der König haben nah dem Manifeste vom 11ten d, M. die preußische National-Versammlung von Berlin nah Bran= tenburg verlegt und dieselbe aus Veranlassung dieser Uebersiedelung bis zum 27sten d. M. vertagt. Der von eiuer Seite an den Tag gelegte Terroriêmus, unter welchem die Versammlung bicher so un- frei berathen, das pflihtwièrige Verhalten der berliner Bürgerwehr bei dem leßten empörenden Attentate vom 31, Oktober c. retferti- gen diese Maßregel aufs vollständigste; ste erfüllt den längst geheg- ten Wunsch aller derjenigen Staatsbürger, welche es mit dem Vater- lande aufrichtig meinen, eíne vernünftige Freiheit lieben und es wissen, daß Se. Majestät Jhren Verheißungen volle Rechnung zu tragen euts&lossen sind. Jndem wir, die unterschriebenen Urwähler der Stadt Schrimm und der Umgegend, Ein hohes Ministerium da- her bitten, das organisirte, zum Theil bewußtlose Geschrei der revo- lutionairen Partei ja uicht für die Stunme des Landes zu halten und durchaus niht weichen zu wollen von der betretenen Bahn des GVeseßes erklären wir hierdurch ernstlichs und ausdrücklih :

1) daß wir die Krone für berechtigt halten, die National - Ver- sammlung unter den eingetretenen Verhältnissen nah Branden- burg zu verlegen und zu diesem Behufe zu vertagen ; daß wir gegen das ungescblihe Verhalten des in Berlin zurüd- gebliebenen Theiles jener Versammlung hiermit protestiren und die Beschlüsse derselben für ungültig halten; : daß wir uns um unseren König \haaren und hoffen, daß Se.

{hre Wähler aufgefordert, ihnen im Widerstande gegen diese Maßre-

Majestät bei den ergriffenen Maßregeln beharren und dadurch die National - Versammlung ret bald in den Stand seben werden, die ersehnte Verfassung endli mit der Krone zu ver- einbaren und hierdurch geseßliche Ordnung und Wohlstand dem Vaterlande wiederzugeben ; i daß wir das Verfahren unseres Abgeordn, von Brodowski, wel- her sich den ungesebßlihen Schritten des abtrünnigen Theiles der National-Versammlung angeschlossen hat, mit höchster Eut- rästung mißbilligen und erwarten, daß er auf dem betretenen Wege EN fortgehe. Stadt Schrimm und Umgegend ín der * rovinz Posen, am 18, Noveuber 1848, A E E N Die Urwähler.

(369 Unterschriften.)

Hohes Staats=Ministerium !

__ Dbem wix die Maßregeln, welche Ein hohes Staats - Ministe- rium bisher ergriffen hat, als von der Nothwendigkeit geboten erach- ten, fühlen wir uns gedrungen , Einem hohen Staats - Ministerium, in dessen Mitgliedern wir die muthigen, hochherzigen und uneigen- nüßigen Kämpfer für die wahre geseßliche Freiheit erkennen, das Ver- trauen auszuspreben, daß bochdasselbe das unternommene Werk im Sinne wahrer Freiheit standhaft fortseßen und zu einem dem Vater- lande heilbringenden Ende führen werde,

Krotoschin, am 19, November 1848. (168 Untershriften.)

Ax Eine hohe National-Versammlung.

Auf das Verlangen der hohen National - Versammlung, tie Ueberzeaugungen der Urwähler des preußishen Volkes in Bezug auf die eingetretenen Konflikte mit der Krone in Erfahrung zu bringen, so wie im eigenen Bedürfniß, bei der verhängnißvollen Lage des Va- terlandes sih öffentlich und unumwunden darüber zu äußern, erflären die Unterzeichneten hiermit Folgendes :

Eine hohe National-Versammlung hat wider die Berufung des gegenwärtigen Ministeriums unter dem Vorsiße des Grafen von Bran- denburg , als eines die constitutionellen Volfsfreibeiten gefährdenden, Widerspruch eingelegt. Wir halten dafür, daß sie damit in die un- bestreitbaren Rechte der Krone einen Eingriff gewagt und den Weg constitutionellen Verhaltens verlassen hat. Nicht minder müssen wir es für ungerechtfertigt erklären, daß dieselbe über die Bestrebungen jener Männer früher abgeurtheilt, ehe ihre Maßregeln uud Haud- lungen zu einem solhen Mißtrauen Anlaß gegeben hatten,

Wir sind ferner der Ueberzeugung , daß die Verlegung und die dadurh bedingte Vertagung einer bohen National-Versammlung we- der irgend einer Bestimmung des Wahlgeseßes vom 8. April d. J, widerstreitet, noch daß sie eine Gefährdung der confslitutionellen Rechte des Voikes überhaupt in sih \{ließt, und Lebteres so wenig, daß wir dicselben vielmehr dur eine solche Maßregel geshüßt glauben. Denn es ist in einer Reihe der traurigsten Thatsachen nur zu offenbar ge= worden, daß die Landesvertretung unter deu Einfluß eiuer sie terro- ristrenden Menge gestellt ist, und daß seibst die Waffengewalt der Bürger nicht ausreicht, diejenigen Mitglieder der Versammlung, welche jener Menge mißliebig sind, sowohl bei Aneübung ihres öffentlichen S als außerhalb desselben, vor U: bill und Gewaltthat sicher zu jtellen.

Endlich aber fühlen wir uns gedrungen, das volle Vertrauen auszuspreheu, daß Se. Majestät der König, gemäß den erneuten Versicherungeu, welche derselbe sowohl in seiner Botschaft an die Ver- sammlung vom 8. November, wie in seiner Proclamation an das Volk vom 411, November d, J., gegeben hat, die in deu Müärztagen verhéißenen constitutionellen Freiheiten im Verein mit den Vertretern des Volfes unverkümmert bewahren und befestigen werde.

Merseburg, den 12, November 1848.

(225 Unterschriften.)

An den Abgeordneten Herrn Richter Pelzer Wohlgeboren Ia L f en A

ir haben mit großer Freude und Genugthuung in Erfahrun gebracht, daß zu den Mitgliedern der National Versadiniun e wel der dur die Krone verordneten Verlegung und Vertagung der Na- tional-Versammlung Folge geleistet, auch Sie gehört haben.

Wir sind mit „Zhnen der Ansicht, daß bis jeßt weder geseßlich noch verfassungsmäßig der Grundsaß feststeht, daß die National- Versammlung nur nah Berlin habe berufen und nicht an einen an- deren Ort vertagt werden können.

Auh wir erkennen daber das Ret der Regierung an, eine Verlegung eintreten zu lassen, sobald dazu hinreihende Gründe vor- handen sind, und finden wir in den fortwährend anarchishen Zustän= deu der Hauptstadt, welche jede Freiheit der Berathungen gefährdeu, vollen Grund zu den getroffenen und von Jhnen, so wie von den mit Jhuen gleichgesiunten Mitgliedern nit verkaunten Maßregeln.

Bleiben Sie Jhren Gesinnungen getreu, suchen Sie ferner die Rechte der Kroue wie des Volkes zu- wahren, dann seien Sie über- zeugt, daß Jhre Handlungen stets die vollste Zustimmung und An- E O uns finden werden.

enehmigen Sie unseren Dank | i Decadiung, g s und die Versicherung unserer

eyenburg, Bürgermeisterei Lüttringh« i . r

rie T J g sterei Lüttringhausen, den 16. Novem

(56 Unterschriften.)

. Urwähler-Erflärung. Die unterzeihneten Urwähler erklären:

1) daß die Krone sowohl das gute Recht, als gute Gründe hatte, die National - Versammlung vou Berlin nah Bran- denburg zu verlegen und zu diesem Zwecke zu vertagen,

und traten hiermit den Erklärungen bei, welche von den Dagat: constitutionell gesinnten Abgeordneten der National - Versammlung abgegeben sind.

Sie protestiren :

“) aegen jede eigenwäctige, dieser Anordnung widersprechende Fortseßung der Verhandlungen von einem Theile der Ver- Sg und erachten alle von selbiger gefaßten Beschlüsse ur m@tig.

Indem sie also dem Verfahren der Kroue ihre Zustimmung ge= ben, sprehen sie die Erwartung aus : daß dieselbe ferner kräftig zum Schuß der Volksfreiheiten die Regierung führen werde. Die Städte Kulm und Kulmsee und Umgegend, den 18, Novem-

ber 1848, (948 Unterschriften.)

Urwähler-Erfkflärung. Die unterzeihneten Urwähler erklären :

1) daß die Krone sowohl das gute Recht, als gute Gründe hatte, die National - Versammlung von Berlin nach Bran- denburg zu verlegen und bis zum 27sien d. M. zu vertagen,

und treten biermit den Erklärungen bei, welhe von den monarchish= constitutionell gesinnten Abgeordneten der National-Versammlung ab=- gegeben sind. Sie protestiren

2) gegen jede eigenmähtige, dieser Anordnung widersprechende &ortseßung der Verhandlungen von einem Theile der Ver= für midt und erahten alle von selber gefaßten Beschlüsse ür nichtig.

Indem fie also dem Verfahren der Krone ihre Zustimmung ge- ben, sprechen sie die Erwartung aus: daß dieselbe ferner kräftig zum Schuß der Volksfreiheiten die Regierung führen werde. Müncheberg, den 21. November 1848, (123 Unterschristen, worunter sämmtlihe Wahlmänner für beide Na=- tional - Versammlungen und sämmtliche Magistrats - Mitglieder.)

Wir unterzeichnete Urwähler fühlen uns gedrungen , hiermit zu

erklären :

1) daß Se. Majestät unser Allergnädigster König und das hohe Staats-Ministerium vollkommen berehtigt waren und hinreihende Gründe hatten, durch die Botschaft vom 8.

{Migasehtes Widerstreben ferneres unabsehbares Unglück lber dae

Brandenburg zu folgen, oder aber, wenn lungsweise uiht mit ihrer Ueberzeugung zu verein möchten, ihr Mandat niederzulegen, um ihre einer neuen Wahl in Stand zu seben.

des beruhigt werden muß und es nur von é

November d. J. die hohe National - Versammlung zu ver- tagen und von Berlin nah Brandenburg zu verlegen, weil viele Deputirte dieser Versammlung von dem anarhischen Pöbel in Berlin vielfa bedroht, gemißhandelt und in ihrer persönlichen Freiheit beshränkt wurden, die berlíner Bür- gerwehr aber sie niht dagegen shüben konnte oder wollte ; daß wir den in den Zeitungen veröffentlichten Erklärungen derjenigen Deputirten, welhe dem Befehle Sr. Majestät des Königs und des hohen Staats-Ministeriums Folge lei- steten, beistimmen und diese Deputirten als die geseßlichen Vertreter des preußisheu Volkes betrachten; daß diejenigen Deputirten, welche troy der Botschaft vom 8. November denno ihre Bersammlungen in Berlin fort= seben und sih für die Nattonal = Versammlung ausgeben, sich in offenem Aufstande gegen die Krone und das Volk befinden, und daß ihre seit dem 8. November gefaßten Be= schlüsse geseßwidrig und für das Land ungültig sind; daß wir unserem constitutionellen Könige, von dem wir überzeugt sind, daß er die seinem Volke bewilligten Rechte und Freiheiten nit {mälern oder zurücknehmen wird, treu und gehorsam bleiben wollen uud Jhn und Seine Regie= rung mit Gut und Blut vertheidigen werden.

Jenkau (Kreis Liegniß in Schlesien), den 17. November 1848,

(121 Unterschriften.) Wir unterzeihnete Wahlmänner und Urwähler der Bürgermei-

sterei Dinslaken halten es für unsere Pflicht, unsere Meinung über den zwischen der Krone und der National-Versammlung entstandenen

Kcusflift dahin auszusprechen,

daß wir der Krone das vollkommene Recht zuerkennen müssen, den Siß der National - Versammlung zu verlegen, da nirgendwo ein Geseb existirt, welches diese Befugnisse in Frage stellen könxte. Daß wir ferner in Erwägung der in Berlin zum Aergerniß der ganzen Nation bis jeßt stattgehabten, die Freiheit der National-Versammlung be- einträchtigenden, anarhischen Zustände und der von der National= Verfammlung wiederholten Ablehnung der ihren Schub bezwecken- den Geseß-Entwürfe den Entshluß der Krone, von diesem Rechte Gebrauch zu machen, nur billigen können, und daß derselbe unseren Wünschen vollkommen eutspriht, daß wir deshalb das Verfahren derjenigen Deputirten, welhe niht ferner an den Berathungen Theil nehmen, nur billigen können, und die übrigen Deputirten auffordern müssen, dem Rufe der Krone Folge zu leisten, Wenn wir au der durch das Ministerium angewendeten Art

und Weise der Ausführung der Königlichen Botschaft unseren Beifall feinesweges shenkeu fönnen, so fann dies eben so wenig eine ge- gründete Ursache sein, das Verfahren der noch berathenden Mitglie- der zu billigen; wir fordern dieselben vielmehr wiederholt auf, ihren Verpflichtungen gegen Nation und Krone nachzukommen, niht dur

das

e etwa diese Hand-

and zu bringen und obne Weiteres der S Berufun, nigen vermögen

Wähler zur Vornahme

der Zustand des Lan-

. , d s O Mögen die Volksvertreter erkennen, bnen abhängt, sei es in