1848 / 215 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1238 Artikel VT,

o y Benn ich

Zusaß: Als §. 30 a. is einzuschalten :

Minoritätserachten. i beide Häuser nah der in jedem dersclben cinmal vorgenommenen . Berathung über cinen Gegenstand nicht vereinigen können, \o treten | beide noch zu eiuer gemeiuschafilihen Berathung und Abstimuung | i ¿ 1 Î c r

zusammen, Der Beschluß is alsdann gültig. wenn zwei Drittel di Das Abonnement beträgt : c g

Volkshau!f® Stimmen aller Anwesenden sich vereinigen, (Mittermeier. Schreiner, 2 Nthlr. für & Jahr.

Alle Post-Anftalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staatss Anzeigers :

Behren-Straße Ur. 57.

Ahrens, Wigard, Gülich.) 4 Nthlr. - & Jahr. Artikel VIII. S Athle. + T abe. F. 31, Ein Mitglied des Reichstags darf währeud der T in allen Theilen der Monarchie der Sibungépcriode obne Zustimmung des Hauses, zu welchem es ohne Preis - Erhöhung. gehört, wegen strafrechtliher Anschuldigungen weter verhaftet, no Bei einzelnen Kummern wird in Untersuhung gezogen werden, mit alleiniger Ausnahme der C der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

greifuni:g auf frisder That.

(Zu §. 31) Minoritätserachtcn. heißen: Ein Mitglied des Neichstages Erwählung währeud der Dauer Tage nach derselben, ohne Zustimmung gebört, weder verhaftet noch in Untersuclung alleiniger Ausnahme der Ergreifung bei Verübung

(Wigard. Schreiner. Zell.)

In diesem lebteren Fall is dem betreffenden Hause v:

1 \ P of

Polt

Statt dieses Paragraphen

g, maßz1ges mge darf

é 215 af T: e) 9

1848.

der Sii

des Hauscs, zu welchem

fasse gezahlt. N A ED L E tag zu auß | Ie gezogen twerden, m u Statt des zweiten Saßes moge des lebten Neichstags eiuberusen werden, eines Verl

1 versammelt chens,

S. 92

r angeordneten Maßregel sofort Keuntuiß; zu geben, Es steht dem ;

iben zu, die Aufhebung der Hast oder Untersuchung bis zum Schl ai 3 Î In 98 11

Amtlicher Theil.

Sißungsperiode zu verfügen, Dieselbe Befugniß scht jedem Hause in Betreff einer & ¿ 2 D e RETOWLTAUUD. oder Untersuchung zu, welche über ein Mitglied desselbe1 Preußen. Til sit, Cisstand, : ( E E SBuudes-Angelegerheiten, Franksurt a. M. versassunggebenden Reichs-Versammlung,

*Minoritäts-Erachten. Den Mitgliedern des Neisekosten aus dex

a. 6. 41, Die Mitglieder des Bolloh auses werben auf ver Jer §. 20, Der Reichstaz versammelt sich jedes Jahr am Siße gewählt. Die Wahl geschieht nah den in de E T der Reichs-Regierung, Die Zeit d-r Zusammenlunft wird vom haltenen Vorschriften. L Dis Milaliéber bes Reichs Oberhaup e bei der Einberufung angegeben , insofern nicht (Zu §. 11.) *Minoritätserachten. 1. MWigard v Minoritätserachten cin Neichsgescß dieselbe festseßt, Außerd en faun ter Reicstag zu werden auf zwe! I rve D is (Mittermaier. Ahrens. | außerordentlizen Sißungeu jederzeit vom Neichs-Oberhaupte einbe- Stati per Wifer. Sähreiner. Sommaruga, Zell, Niesser.) rufen werden. e : E Le Dinorítätserachten 111, Für die Stellvertretung im Staatsamte hat (Stakt §, 20,) Minoritätserachten L, Die S ißung8perio en beider Se ¿u sorgen und die Kosten der Stellvertretung zu tragen, Häuser werden zu gleicher Zejt eröffnet und geschlossen. ( Schreiner. de 9 Tellfambvf Schreiner.) Wigard,) * Minoritätserachten 11, Keines von beiden Haujern soll E E 15 Artikel [V. während der Sigzungsperiode sih länger als auf drei Tage ohne (2, Die Mitglieder des Reichstags beziehen eint gleid- Cniliguns des, yiheren dertagen, Liga) - SASLYSEN: Tagegeld und Entschädigung für ihre Reisekosten, Das s E np eiag E R E I ne del Nähere bestimmt ein Reichsgeseß. Ven Mitgliedern er vdggit 6 Zusammenkunft i der erste Maï, insofern nicht ein Reichsgeses ciue hauses. werden die Tagegelder und Reisekosten 0E dém De Le audere Zeit fest Die Sizungsperioden beider Häuser iverden fe gesandt hat, den Mitgliedern des Volkfshauses aus der Reichs zu gleicher Zeit eröfuet und geschlossen, Außerdem fann der Reich | ; veutlichen Sikungen jeder Zeit von den Vorsitzenden R 13) {at j _(Wigard.) Minoritäts { Zu Reichstages werden die agf eraciten i V. Dei Reichstag sich am Sie der Reichs- Neichskasse gezahlt. (Wigard Regierung zu einer bestimmten, durch ein Reichsgeseiz sestzuseßenden

Tellsampf, Mittermaier, Schreiner, Wigard. | de

eo heißen : gelder und Schreiner.) : E “R 6, 13, Die Mitglieder beider Hâäujer könne: tionen in ihrer parlamentarishen Thätigkeit niht gebunden werden,

g. 14, Niemand kaun gleichzeitig Mitglied von beiden Hâäu- sern jen.

sem Wege ter Absender nit ermittelt werden, so wird derselbe, wie bei zurückgesandten Geldbriefen, zur Empfangnahme öffentlich aufge- fordert. Meldet sich der unbekannte Abjender nicht, so wird der Brief dem General - Pest - Amte eingereiht und der eingezahlte Be- trag zur Post-Armen-Kasse abgeliefert. B

Zeit, (MbrenSs.

durch Justruc- E ane

s et

Aus Böhmen und Mähren langen mit den Eisenbahnzügen fortwäh rend große Massen Truppen, Geschüße und Pontons an, wle ibe ren Weg gegen die ungarishe Gränze in Eilmärschen einschlagen. Unter den Truppen , welche die Garnison Wiens bilden werden, bes einige Bataillone Gränzer. Die N ¿chrichten aus

14109) fe Volfshaus kaun dur das Reihs-Oberhaupt auf der Falle der Auflösung is der Reichstag bin

«145 t 1 einzuverufen,

Bil » d V. Fe

Verhaftung Verhandlungeu der

zur Zeit seiner Wahl verhängt gewesen

Zusaß: Kein Mitglied des Neichs toritätscrachien 1, Dieser Paragraph is weg ée nad dot A ] fiuden sich auc

Minoritäts-Erachten, fann zugleich Mitglicd einer Kammer hen Staates sein, (Wigard, Schrener,

Artie Fi Zu einem Beschlusse eines jeden Hauses Theilnahme von wenigstens einem Dritte seiner Mitglieder und die einfache Stimme

eines

Römer.)

tags

itermai r.

einzelnen deut

des Reichs : l der aefeßli- veregt VOCI eue : ag

Rab s) vlbren8& Lcltamp chchreiner.) nmehrheit er E A. S

nit ais aulaß li,

m Falle der Stimmengleihheit wird ein Antrag als R N fung N N Q, ddie Q «A Ui 1 Vi O

betrachte J Minoritäts-Erachten, Siatt der zu seßen: mindestens die Hälste. Ahrens, Wigard, Wippermann, Tellfamp}.) Wenn cs weldhe ollen, die

abgelehnt : zu d LBorte :

on sich von der Eclassung CEinrichtuugen und Maßre der Kompetenz der Recht ausdrücilih zugewiesen sind (Abschnitt von der Art. XUT. -6. 58 am Ende); : \o eines Hauses die Gegenwart von seiner Mitglieder und unter diesen eine Mehrheit von der Stimmen erforderlich.

hanuhol handeit,

det werde! vei

E g A ¡een

A FZi L as Adresse und der Untersuhung, so wie der Anklage 1 Hause für si{ch zu.

Cin Reichstags-Beschluß kann nur durch eider Häuser gültig zu Stande kommen,

Bei Ausübung der der RNeichsgewalt Befugnisse is die Uebereinstimmung

Reichstages in folgenden Fällen erforderli :

í ite t De e ; 1e il

J, 1 N mmnung 44

l - Ì I, JLPICGSTOA

die Crlassu

de 2) U

kontrahirt werden, wenn das Neich eine im Budget nicht vorgeschene | -, A E, ns

Ausgabe überuimmt, oder nicht vorgesehene Steuer ob 3) Wenn von Reichs wegen Banken

Beiträge erhebt, n N ( i) Wenu die Steuer-Erhebung der

bewilligt werdet.

von der Zustimmung der Reichsgewalt abhängig gemacht ist (siehe

Reichsgewalt §. 37). 5) Wenn Landes-Festungen zu gen erflärt werden. 6) Wenn Handels =-, Schifffahrts Auslieferungs=Verträge mit dem Auslande geshlosse wie überhaupt völkerrehtlihe Verträge, insofern sie lasten, 7) Wenn nichtdeutshe Länder oder Landesthei heu Zollgebiet angeschlosscn oder einzelne Orte von der Zolllinie ausgeschlossen werden sollen.

sollen.

(Zu §. 19.) Zu Nr, 3. Züsaßzt

Minoritäts-Antrag 1,

Papiergeld eingeführt oder das vorhandene vermehr

(Tellkampf. Gülich. Schreiner, Wigard.) *Mino1 Als Schlußsaß möge hier beigesügt werden: Das jezung gewisser Reichsämter durch den Neichstag besti Gese. (Wigard. Römer.) Minoritätserachten | Paragraphen is der erste Say so zu fassen: welchen ein übexeinstimmender Beschluß beider e CMillteimaier, LWigard. Auslegung, “CMittermaier. Zell, Schreiner, Tellkfampf." Römer, Ahrens, Riesser.) Berträge eines Einzelstaates mit auderen Staaten der Neich8gewalt bedürfen. (Mittermaier, Ahrens, Tellkampf, Zell, Wippermann.) Minori

ner, hier folgender Paragraph eingesch

(x3 verde

nah Ansicht der Neichs - Regierung der Ausführung eines Neichs tags-Beschlusses Bedenken entgegen, so is der Reichstag verpflichtet, den gesaßten Beschluß einer nochmaligen Berathung und Beschluß Jn diesem Falle is, wenn der früher ge- | ch

fassung zu unterwerfen, saßte Beschluß aufrecht erhalten werden soll, in

Gegenwart von wenigstens der Hälfte seiner Mitglieder und untcr

: i we L E Zet A diejen eine Mehiheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich, /

Zell, Wigard, Mütermaier. Schreiner.)

©eüagnnlmachungen. [717] S E e

Die nachfolgend näher bezeichneten berüchtigten Ob- servaten Augu st Zachel, Bekann Futter und Aug. Will, welche des Verbrechens des Dieb- stahls angcckllagt worden, sind in ver Nacht vom 18 zum 19, November ec. dur gewaltsamen Ausbruch aus dem hiesigen Kriminal-Gefänguiß entwichen und sollen auf das schleunigste zur Haft gebracht werden,

Jeder, wer von dem gegenwärtigen Aufenthaltsort der Entwichenen Kenntniß hat, wird ausgesordert, sol. chen dem Gerichte oder der Polizei seines Wohnorts augenblicklih anzuzeigen, und diese Behörden und Gen- darmen werden ersucht, auf die Entwichenen genau Acht zu haben und dieselben im Betretungsfalle unter siche- rem Geleite gefesselt an das unterzeichnete Gericht ge- gen Erstattung der Geleits- und Verpslegungskosten ab- liefern zu lassen.

Danzig, den 27. November 1848,

Königl, Land- und Stadtgericht.

Signalement des Zachel,

Größe: 5 Fuß 3 Zoll, Haare: blond, Stirn: hoch, Augenbrauen: blond, Augen : grau, Nase : lang, gebo- gen, Mund: gewöhnlich, Bart: keinen, Zähne: voll, Kinn: lang und stark, Besichtsbildung : lang, Gesichts- farbe: gesund, Statur: klein, Füße: gerade, besondere Kennzeichen : keine.

Persönliche Verhältnisse, Alter: 23 Jahr, Religion; evangelisch, Getverbe :

(Mittermaier,

solcher Gesebe

ist für die Schlußabstimmung

wenigstens

3 Recht des Geseßzvorschlages, der Beschwerde,

der Neichs-Regierung und des 1) Wenn es sih um s und | (

(11fl ; h À 1 " doi ha A : 1 Kanzleige}cha hat die Geschästéordnung 1g, Aufhebung oder Abänderung vou Neichsgeseßen han=- A l

Wenn der Reichshaushalt festgestellt wird, weun Anleihen Die Sizungeu beider Häuser sind bsfenilich.

: Einzelstaaten

oder Gebietstheile s) Wenn deutsche Landestheile abgetreten oder wenn nicht deutsche Gebiete dem Reiche C28 einverleibt oder auf andere Weise mit demselben verbunden werden (

d V A / j

Die Gegenstände, bei i Zell) Zu Welker.

Zu 9 beizufügen: Wenn | ain

Wigard, S (hrei- &

V ún B FIEDEi T 0D B R L I E IridLi C U

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or Ung Co WIAaatenb gutes

„wenigstens ein N F N

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(S)1tIC), t E S A P ) D

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\ Ninoritats8erachten,

1maruiga, M

l 9 Mei)6iags. ) N 4A Ia 4E) A1noritats ReichLigags wWw11d di

gard.)

geln begrün ögewalt nich!

RNeichsgeiu alt,

erachten,

Der Due aal QOotétsol zwei Vriltein S Mi Pré “M zen Sihßungs-Periot

( zu G, 24 *Minoritätserachten.

heißen : die Stellvertreter süx sich, und

der der Minister,

11115

die Urberein Jugleichen wählt jedes Haus Valer von drei den Sch

Die anti

h) 11Ato „Wie 2 rif 118

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Zzugewiejenen

G tellun einzelnen GLA

l (2Bigard, pot A 1p i B eden er Matrikular A U 4 ai Q [M 4 angelegt ode i C 26) Beschlüsse des gemacht, (Wigard, Reichs- Festun g. 26. Jedes Vorträge nt J E L L E , V T T 6 d «Verträge und | und eutscheidet über ißre Zulassung. n werden 0 : - è A L | Q. das Kei) be- le dem deut-

igen

Minoznitätserachien,

Schreiner.

“lr „Zch schwöre, die deutsche und aufrecht zu erhalten, |o

(Zu § * Minoritatserachten,

Römer.)

( Wigad, würdigen Verhaltens im Hause auszuschließen. Das Hauses z eine Wenn Die miumt und entscheidet,

Qu 289 en

So wie, wenn fann t werden foll. itätserachten 1, Necht der Bc mmt ein Neichs Dn: diesem

eng

Miinoritatserachten. L ; / Berhallens uter erforderlich Nitgliedes

1 beizufügen : ausgesprochen Wigard, licher Mitgliet Mehrheit von zwei

Schreiner.)

wenn

werden,

Pot +1 A i :

der Bestatigung (Wigard. Oh tätserachten I V, alten: Stehen

C S 20D Minoritätserachten,

(ventuell : L Schyxeiner.)

jedem Hause die

selbst zu geben,

/

keines, Sprache: deutsch, Gebuxrtsort+ Graudenz, srü herer Aufenthaltsort: (Graudenz. Dee bun

Nock: schwarz euglisch-lederner, Weste + schwarziuchene, Hosen: schwarztuchene, Schuhe: lederne, Müße: schwarz tuchene, Halstuch+ roth und bunt kattunenes, Hemde : leinenes,

Signalement des Kutscher.

Größe: 5 Fuß 2 Zoll, Haare: blond, Stirn : rund, Augenbrauen: blond, Augen: blau, Nase: gewöhulich, Mundt gewöhnlich, Bart keinen, Zähne: voll, Kim: rund, Gesichtsbildung: rund, Gesichtsfarbe : blaß, Sta- tur; Hein, Füße: gerade, besondere Kennzeichen : keine.

5 Persönliche Verhältnisse.

E O ANUE Neligion+ evang: lisch, Gewerbe: feines, Sprache: deutsch, Geburisort: Dauzig, früherer

Aufenthaltsort: Danzig, E Bled

L N Hosen: leinwandtene, Holzpan Seinbur filepaa autuchene, Halstuch : rothlattunenes, d + Weinenes, gestempelt,

Signalement des Will,

Ti un I Zoll, Haare: blonv, Stirnt hoch, t, ¿ ANond, Augen; grau, Nase: spiz und lang, Mund: gewöhnlich, Bart: seinen, Zähne: voll Kinn: spig, Gesichtsbildung: lang, Gesichtsfarbe : ge- sund, Statur: mittel, Füße: gerade, besondere Kenn- zeichen : keine,

Persönliche Verhältnisse, Alter: 21 Jahr, Religion: fatholis, (Gewerbe z+ Ax- beiter, Sprache: deutsch, Geburtsort: Danzig, früherer

Aufenthaltsort; Danzig, in dey Weiß mönchengasse,

-cchreiner, phen möge cs heißen: Nu en die Sizungen an an welchem der Siß der Neichsregierung ist,

lagung ausgesprochen werden.

pt bestimm das Q 19. SUdL

N í i É, S A T A A rc Uebereinkunft deider Hai!

ck tatt dieses edes dexr beiden Hgufer wählt seinen Vorsißenden und 8,

zwar su

ri bilden den Gesammt-Borstand des Hauses. Uebei 1g und Geschäftsführung des Gesammt-Borstan

L I OTS- F Mitglieder , |o Schreiner.

Hauses bestimmt, 1 stattfinden können. ujaß : 3 Neichôstags werden durch den Druck öffentlich bekannt S Römer.)

Haus prüft die Vollmachten

Jedes Mitglied leistet bei sei n | RNeihs-Verfassu:: 7 4 [o wahr mir Gett helfe,“

Io es Haus hat das Necht, zu besirafen und vere bestimmt die Geschäftsordnung nur icher Mitglieder

l Mehzheit von zwei Orilt ln

\cedes Haus hat das Necht, seine Mitglieder wegen unwilirdi im Hause zu bestrafen. Die wegen unwürdigen Verhaltens im Hausc fann nur dani! in beiden Ç

er an der Abstimmung theilnimmt un Oxritteln der

j Weder Ueberbringer von L'oputationen, sellen in den Häusern zugelassen werden i: Dieser Paragraph möge wegfallen, _ Deputationen zur Ueberbringung von Auträgen und Bitl- schriften sollen in den Häusern nicht zugelassen werden,

{

30, Jedes Haus hat das Recht, sich seine l mit Ausnabme derjenigen Punkte, welche die g? schästlichen Beziehungen beider Häuser zu einander betreffen, L werden durch Uebercinfanst beider Häuser geordnet.

La L T C C R E L M 2A R TISE. E "S E L R S T L E 2 E A I L E A R L T I HERA S R L A C A E A A? Pit E“ HA S A I L J R? R E O A I 2: A

MinoritätSerach- Nux mit Zu anderen

Wigaid.) Cu: 6.: 33; einen wet )

(Mittermaier,

Obigem Minoritäts - Gutachten A s V, 04 L ¡ s Sa Cal die gleichzeitige | Wegen eimer

O ¿2 4A Hi C-

dieselben,

verberufung des ér QUler Mut

Und Paragraph

Vil

moge wegfaUllci!, R S f §15 9 Aa h

aen beid user ¡ehört zu werden. r Sizungs - Periode des 9+ / l n W[=- langen jed und Auskunft G D tenhauses sein. (Sat s. 37) Mitglieder

Sckcchreincr.

feinen Präsidenten und

ir die Dauer einer gan-

moge (cs

Parapraphen r die Dauer eines Monats, sich seine Schriftführer auf die

Borsizenden in Berbindung mit } «je neue

Wahl (Statt §, 38) L E tags wie über die veittng der Aa die naheren Bestimmun- Nünute a , ver) e Aumerkfung. F IA ' x A n1cit als

welchen

bor unter

2 M 4 % 131 17 Die Berhandlungen und

A U Cv Mitglieder

{10% pilivs

den Eid :

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: getreulic) Zu 15 bis 70 Sar.

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seine Mitglieder wegen urn äußersten Falles jedes rohen werden, n der Abstimmung theil: sich dafür

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Die Ausschließung cines

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timmen hic Ahzug ( chand eit, zo t

Bittschriften, noch überhaupt Roggen 22 S B 4 Mi N

Qr. d Y ()/

elt a)

(Wiga1d, [eine Geschäftserdinung 24 Sgr. Dirse GAr. 3

L Rihlr.

OUEEN,

Béklefd ung. : Jacke: blau und weiß getippelt kattunene, Weste: schwarztkuchene, Hosen : alte grautuchene, Stiefeln, Müße : alte brauntuchene, Halstuch: blau- und grünbunt baum- wollenes, Hemde: leinencs,

[580] Nothwvendiger Vetkanu f. : Erster Senat des Ober - Landesgerichts zu Cvoslin, den 16, August 1848. j i

Das Rittergut Buckowin im Lanenburgschen Kreije, landschaftlich abgeschäßt auf 19,835 Thlr, 16 Sgr. 8 Ps. zusolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen 11 unserem dritten Büreau einzuscheuden Taxe, |oll

L A S497 Vormitta L Ubr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werdei!,

[6051] Nothwendiger Verkauf, : 5

Das Kaufmann Louis Doussinsche Haus Nr. 144 hierselb, laut der nebst Hopothekenschein in itnserer Re- gistratur einzusehenden Tare geschäßt auf 5506 Thlr. 3 Pf., soll

den 14, Mai 1849, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden, ;

Die dem Aufenthalte nah unbekanute Real - Glau- bigerin, verehelihte Kausmann Ende, Emilie Auguste geb, Dietrich, wid hierzu vorgeladen.

Bunzlau, den 13, Oktober 1848. Ï

Königliches Land- und Stadtgericht, Der Richter : Es (gez) Seydel, Land- und Stadtgerichts-Nath,

Eröffnuug der Sißung verhängt worden ist, ; * Minoritätserachten, Der lel bis zur Eröffnung der Sißzung verhängtk Fall wegzufallen haben, wenn das genoinmen wird, Sd Mitglied des 2 Abstimmung oder wegeu gethanenen Aeußerungen gericilid

( N C4 11299 b der Versammlung zuz

(Wigard.

Q s D 29 dran Bergantn

Artibel X,

E Aa T Hi T 340 H Ccm!n iter aven

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L e S A Aercpenuniiter

des

Reich) taacs bein

WE L N L

ly ab il

es der Häuser des Reichstags

Minoritätserach

des NYiittermater. 8. 398, Wenn ein Mitglied

Staatenhauses GDulich,

Go M Ca anu C A Deo VoOIroyai

ein Amt oder eine Beförderung annimmt, so Wahl unterwerfen ; es behalt jedenfalls inen stattgefunden hat.

C

y Minorität8erachten, Zeu!

im Neichsdieust oder im der neuen Wahl unterwerfen.

Minoritätserachten, diè augenblicklih vou Frankfurt abwesenden Ausschu Jena und Heinrich Simon von Breslau! bei der Berathung gestimmt haben dieser Erachten beigetreten sein werden,

p) 5 ; 2 1, Bong berag, Y

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zweiter

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1 icnfte D eine Beförderung annimmt, #1 (Wigard. (fam} Die mit cinem * bezeicbneten Eraclten sondern ckls Sondererachte1 { Gmitalicder d lc

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16 Cl rucdgekehrt un Of

GYPD a Ée d. Ì- 2 F 4 /C0) 4 0 A 30. KUD,

r. Schfl,, Reggei

24 bis 27 Sgr, kl. Gerste 20 bis

graue Erbsen 35 bis 40 Sgr., weiße

I 2 S Le, ber Ce Qu 17 Stettin, 2

gehandelt ; Roggen galt in loco

Frühjahr 285 Rthlr. bezahlt, Heutiger Landmarkt:

Roggen,

A Vez.

An heutiger of

Gerjte, Ui 20 a 20

Rubol 1000 117 Nibir,: auf

cktatt dieses Paragraphen möge cs hei . f L

erter QAUd au Hand ohne

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Perngquer Leinjaméeit

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toffeln 8 Sgr., auch

Quo,

t D M C IE P S ITE A E C v

Nothwendiger Stadtgericht zu Berlin, den 24 . Das dem Kaufmann Heinrich Gerbdinanod Blau geho rige, hiex vordem Oranienburger Thore belegene und im Hvpothekenbuche Vol. lil. b. No. 80. pag. 69. vei

[529]

zeichnete Erbpachts-Grundstück, gerichtlich abgeschäßt zu 22,404 Ihlr, 28 Sgr. 5 Pf, soll amt 24, SFebyuar 1849, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

S A I C I ELMMEN (U ‘E A O T CRTIE A S A AE O O S A A N D 7 a T

Befanmom h 11 4

Das haudeltreibende Publikum wird hierdurch) be nachrichtigt, daß die Meßhaudelswocho der Lichtuesse 1849 mit dem 28. Januar ihren Anfang nimmt und daher das Auspackeu ter kurzen Waaren am 22, ) nuar, aller übrigen Waaren aber am 24, desselben Mo- nats von Mittags 12 Uhr an gestattet is. E

Was die Dauer der hiesigen Messen betri, so machen wir in Folge Höherer Bestimmung hierdurch bekannt, daß die Dauer der hicsigen Messen um eine Woche abgekürzt worden 1t, daß also künftig eine jede Messe wie bisher am Mittwoch beginnt, aber am LDou- nerstag der dritten Woche endet,

Nach dieser Höchsten Bestimmung wird dann auch die Lichtmesse des Jahres 1849 am 24, Januar, Mit- tags 12 Uhr, beginnen und am Vonnerstag den 8, Fe=- bruar ?nden.

Braunschweig, den 1. Dezember 1848.

Herzogliches Haupt-Zoll-Amt, Wt

[718]

a-

Kaiserliches Handschreiben an Jellachich. Ahb- uind Jellachich's zur Armee an der ungarischen Vermischtes.

Desterreich. Wien. reise Windischgräp's Gränze. Der Belagerungezustand und der Reichstag. Berichtigung. E

Bayern. München,

Neichs-Versammlung.

Yesfeu, Kassel. Nede bei Eröffnung der Stände-Versammlung.

Sachseu-Altenburg. Altenbu fg, Erklärung des Erbprinzen Ernst. Berordnung wegen Vereiufachuug des Geschäftsganges,

A ; s Nuvsland.

Desterreich, Vermannstadt. Aufruf an die !sächsishe Nation. Nachrichten vom Kriegsscbauplaze,

Frankreich. National - Versa mmlung, Dufaure über die römi- schen Angelegenheiten und die vorgeschlagenen motivirten Tagesordnun- gen, Der Sklavenhandel, Die Kolonialverwaltung, Müthei- lung Cavaignac’s über den Papst. Lucian Bonaparte, Das Finanz- Budget. Seudung Freslon's nah Marseille. Paris. Zurückwei- „sung einer Beschuldigung Cavaignac's Urtheile über Louis Bonaparte,

Großbritanien und ÎJrland, London, Wellington und Palmer- ston, Dié katholische Klerus- Dotationsfrage. Landguts-Ankauf des Prinzen Albrecht. Die politischen Prozesse in Dublin. Vermischtes,

Nußlaud und Polen, St. Petersburg, Kaiserliche Handschreiben. Warschau. Wiedergestattung der Haferausfuyr.

Dänemark, Kopenhagen. Verhandlungen der Neichs-Versammlung

Schweiz. Bern, Ständeraths-Entscheidung der Bundessiy - Frage und der tessiner Flüchtlings-Angelegenheit. Besorgung der deutschen Ge- fandtschafts - Functionen, DBergebliche Aufreizung der Deutschen. Nücckfehr von Schweizern aus Wien, —, Dankvotum an Druey. Die kirchlichen Verhältnisse in Wallis. Zweikampf zwischen Luvini und Benz, Schluß der Bundesversammlung, Differenzen mit Rom, Greiburger Petition, Die Gewerbsvereine, Lugan o. Die Schwei- zer-Negimenter in Nom. Bischöfliches Verbot, Neuenburg, Bei-

legung der Mißhelligkeit zwischen Mitgliedern des Staatsraths,

Italien, Rom._ Die Deputirten-Kammer, Vermischtes,

Wörjen- uud Haudels - achrichten.

Beilagen. s

Amtlicher Theil.

BeäanütmaGunm a

Schreiben des Flotten - Vereins an die deutsche

__ Mittelst Allerhöchster Verorduung vom 24. Mai d. J. (Gef. S. Nr. 29 pr. 1848) is vorgeschrieben worden, daß die preußischen Post - Anstalten bei Aufgabe von Briefen oder Brief - Adressen auf Beilängen baare Zahlungen in Beträgen bis zu Fünf und Zwanzig Thalern aufwärts einshließlich zur Wiederauszahlung an einen be- stimmten Emvfänger 1m Bereiche des preußischen Post-Verwaltungs= Bezirkes anzunehmen verpflichtet sein sollen. Durch diese Allerhöchste Bestimmung wird dem Geldverkehr in fleinen Beträgen einc wesent= lihe Crleihterung gewährt, indem danach die Uebermittelung mäßiger Summen mit weniger Mühe, größerer Sicherheit und größtentheils für geringere Kosten wird erfolgen fönnen, als bei der baaren Ver- sendung. Diese neue Einrichtung soll, nachdem die desfalls er- forderlichen Vorbereitungen beendigt worden sind, mit dem 1. Dezem- ber d. J. zur Ausführung kommen.

Dabei if folgendes Verfahren zu beobachten :

Jede preußische Post-Anstalt ist verpflichtet, Einzahlungen von den kleinsten Beträgen bis zu Fünf und Zwanzig Thalern einschließ- lih in fassenmäßigem Gelde auf Briefe oder Brief - Adressen zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Adressaten nah Orten inner= balb des preußischen Post-Verwaltungs-Bezirks anzunehmen,

Gur die rihtige Auszahlung solcher Beträge haftet die Post= Verwaltung in derselben Weise, wie bei der Versendung von Geldern, :

_QIE : dergleichen Zablungséleistungen zu entrihtende Gebühr beträgt einen halben Silbergroschen für jeden Thaler und für jeden Theil eines Thalers, i S

Auf dem Briefe oder der Brief-Adresse muß der Vermerk :

_ ¡(Hierauf eingezahlt .,..Rthlr. E PL enthalten sein. Die Thalersumme muß in Buchstaben, der Betrag an Groschen und Pfennigen in Zahlen ausgedrücckt sein. Seinen Namen braucht der Absender diesem Vermerke nicht beizufügen.

Ueber die geleistete Einzahlung wird dem Absender ein Schein ertheilt.

Auf Briefe, welche deklarirtes Geld oder Geldeswerth enthal- ten, ferner auf refommandirte Briefe und auf Paet = Adressen es mögen zu denselben ordinaire oder geldwerthe Packete gehören wer- den vorläufig baare Einzahlungen nicht angenommen. :

Vorerst fönnen Briefe oder Brief- Adressen worauf baare Ein- zahlungen stattgefunden baben, nur mit den Fahrposten und den den- seiben gleibzuatenden Postengattungen versandt werden

Am Bestimmungsorte wird dem Adressaten ein Formular zum Auslieferungsschein und zugleich der Brief oder die Brief. Adresse be- händigt. Gegen den vollzogenen und untersiegelten Schein wird dem Adressaten der Betrag der stattgefundenen Einzahlung ausgezahlt Erfolgt die Bestellung des Scheines und Briefes durch den Brief- träger, so wird dabei in gleicher Weise verfahren, wie bei der Be- stellung des Auslieferungescheines zu einem Geldbriefe.

Die Mitsendung des baaren Geldes durch den Briefträger fin- det, wenn der Adressat am Orte der Post-Anstalt wohnt, nit statt, Wohnt der Adressat im Umkreise der Post-Anstalt, so können mäßige Beträge dem Landbriefträger zur Auszahlung an die Adressaten mit- gegeben werden.

Wenn ein Brief, auf welchen eine Einzahlung stattgefunden hat nah dem Abgangsorte zurückömmt, so wird derselbe dem Absender gegen Quittung und Aushändigung des Einlieferungsscheines zurück- gegeben, Ist der Absender äußerlich nicht zu erkennen, so geht der

rief an die Retourbrief-Oeffnungs-Kommission, Kann auch auf die-

für

Die Porto-Taxe sür dergleichen Uebermittelungen seßt si zu- sammen: j 1) aus dem Porto für den Brief oder die Brief=Adresse nach den gewöhnliden Sägen und i 2) aus der Einzahlungs- Gebühr.

Die Einzahlungs- Gebühr beträgt als Minimum , eine Einzahlung unter und bis zu einem Thaler E b fort für jeden Thaler oder Theil eines Thalers # Sgr. ___ Es steht dem Absender frei, die Sendungen frankirt oder un- frankirt aufzugeben; doch fann die Bezahlung des Porto und der Einzahlungs-Gebühr niht von einander getrennt werden.

E Bei nachzusendenden Briefen mit Einzahlungen roird das Porto für den Brief nach den für solche Fälle bestehenden allgemeinen Vor- schriften erhoben. Die CEinzahlungs-Gebühr bleibt si für alle Ent- fernungen glei.

Bei zurückzusendenden Briefen mit Einzahlungen wird das Porto t!nd die Gebühr nur für den Huweg, nicht aber für den Rückweg erhoben. j

Wenn Behörden, Corporationen oder Personen eine portofreie Nubrik gebrauchen, so fann dieselbe nur auf den Brie f Anwendung finden. Die Gcbühr für die Einzahlung muß auch in solchen Fállen von dem Absender oder Empfänger entrichtet werden. i

Das Bestellgeld is dem für gewöhnlihe Briefe gleih, Für Beträge, welche durch die Landbriefträger überbracht werden, is das Bestellgeld für den Brief und das Geld 2 Sgr. i

Sobald die Erfahrung das Bedürfniß der einzelnen Post = An- stalten an Zablungsmittel- für solhe Gelozahlungen festgestellt hat, wird das General=Post-? nt Anordnungen treffen, damit überall tie erforderlichen Summen zur prompten Berichtigung der Zahlungen bereit gehalten werden. Auch sür den Fall eines bis dazin etwa hervortretenden ungewöhnlichen Bedürfnisses an Zahlungsmittel sind die Post-Anstalten mit der nöthigen Justruction versehen worden.

___ Es fann indeß in der ersten Zeit des Bestehens der neuen Ein- richtung dennoch der Fall eintreten, daß einzelne Auszahlungen um zurze Zeit verzögert werden. Wenngleich solche Fälle thunlichst ver= mieden werden follen, so wird doch dieserhalb ein Entschädigungs= Anspruch gegen die Post-Verwaltung nicht erboben werden fönnen.

Berlin, deu 23, November 1848.

General-Post-Amt,

Uichtamtlicher Theil.

Denutschlaud.

_Preußen. Tilsit, 29. Nov. (K önigsb, Ztg.) Die Eie- stopfung oberhalb des Stromes, so wie die in der Ruß, wurden strom- abwärts zusanmengedrängt, doch ohne ganz beseitigt zu sein und eine freie Fahrt zu gestatten; der ohnehin niedrige Wasserstand, welcher fortwährend im Abnehmen is , hält die Eismassen auf den flahen Stellen zurü. Bis gestern Abend sind keine Kähne, weder von oberwärts, noch wei- ter aus der Ruß, hier angekommen.

nämlich für Sgr. und so

Lundes-Angeclegenheiten.

0a nur a M, 26 L Die verfassunggebende Reichs Versammlung hat in ihrer heutigen 127sten Sitzung über den Bericht des Abgeordn. Frande, die Aufhebung der Flußzólle betreffend, berathen. An die Stelle des von dem volkswirthschaftlihen Uus=« usse vorgelegten Geseß-Eutwurfs wurde folgender, von den Ab- geordneten Fallati und Koch gestellter Antrag angenommen: „Die hohe Reichs - Versammlung wolle beschließen, daß die Centralgewalt aufgefordert werde, die zur Aufhebung der Belastung der deutsèn Glüsse, so wie zur Sicherung der Erhaltung und Verbesserung der Wasßserstraßen in Deutschland erforderlihen Gecseß-Entwürfe, in múvg- lichst kurzer Zeit vorzulegen.“ Sodann ging die Berathung zu dem Berichte desselben Ausschusses über, betreffend die Bescbwerden gegen die Dampfschifffahrt auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen.

e den

Oesterreich. Wien, 30, Nov. hat nachstehendes Handschre:ben an den lassen : :

Se. Majestät der Kaiser Banus von Croatien er-

__ „Lieber Freiherr von Jellachich ! Wie Monarchie erblickte von jeder in dem tapferen Gränzvolke einen freuen Hort gegen jeden Feind, von welcher Seite er ste be- drohen mag, uud Jch sehe mit Beruhigung, daß dasseibe unter Jh- tee OAUR diesen wohlverdienten Ruf stets zu behaupten wissen vird,

Als Jch Jhnen die Würde des Banus von Croatien verlich, erwartete Jch mit Zuversicht, daß Sie das von Mir in Sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen würden. Sie haben demselben durch Ihre unerschütterlihe Treue, Entschlossenheit und Hingebung ruhmvoll eut- sprochen ,, „namentlih dur die frästige Wah1ung der Juteressen der Monarchie während der leßten Ereignisse, so daß Jh Mich bewogen fühle, Jhnen als Zeichen Meiner dankbaren Anerkennung das Groß- freuz Meines Leopold-Ordens zu verleihen. :

Olmüß, den 24. November 1848,

Ferdinand.“

__ Wien, 28. Nov. (Schles. Ztg.) Fürst Windischgräß hat gestern sein Hauptquartier zu Schönbrunn verlassen und {ch nach Hainburg, eiuer Stadt 14 Stunde von der ungarischen Gränze, an der nah Preßburg führenden Hauptstraße gelegen, sammt seinem Ge=- folge begeben, Der Ban Jellahih is gestern zur Armee abgegangen.

Ungarn lassen den befriedigenden Ausgang der Dinge viel schneller hoffen, alé noch vor kurzer Zeit gewärtigt wurde. Sicherem Verneh- men na täuschen sich die ungarischen Machthaber nicht über ihre L1ge und bicten die Hand zu ihrer Unterwerfung auf Gruntlagen, welche der Regie- rung ¡reieren Spielraum als vor den Märzereignissen gewähren würden. Al- [ein die Gelegenheit is allzu günstig, als daß man sich dieselbe ents gehen ließe, um die Herrschaft wieder in einer Art zu erlangen, welche allen Nationalitäten zur gleihen Berechtigung verhelfen und zuglei eine R Repartition der Gesammtlasten herbeifüh- ren soll, S Man glaubt, dem Belagerungszustand mit Ende d. J. ein Ziel geseßt und auch den Reichstag zu dieser Zeit wieder nah Wien verlegt zu sehen. Die demselben zunächst gestellte Aufgabe dürfte die Gesezent=a würfe über die Presse, die Asjociation und die Nationalgarde umfassen. Sowobl die Nichtigkeits - Erklärung der Reichstags - Sitzungen vom 28., 29, 30, und 31. Oktober ab, als das Programm des Mini- steriums, haben eine fast ungetbeilte freudige Stimmung hervorge- braht, Man hält das Ministerium für gesichert und glaubt, daß es in der Regel über 140 bis 160 Stimmen disponiren fönne, während die Linke höchstens 30 als sicher zählt und nun neuerdings durch freia willigen oder aufgenöthigten Rüdtritt mehrerer einflußreicher Mitglie- der sh bedeutend geschwächt finden dürfte. So hat Pillersdorf sein Mandat bereits niedergelegt, und Violand, Schwarzer und Goldmark sollen Mißtrauens - Voten erhalten. Allerdings wird es auf die Art und Weise ankommen, wie die Minister ihr Programm durch ihre Handlun- gen auslegen werden. Das Vertrauen zu den tale muß sich erheblich dadurch stärken, daß durch die energischen Manfestationeu, welche das Mi= nisterium an den Tag legt, der Besip der reichsten und {on als verloren erachteten Provinzen jeßt erst zur Wahrheit erhoben werden soll. Die Abgeordneten Doliak, Slawik, Gscnißer, Potocki, Zawovski haben ihre Mandate niedergelegt; ein Gleiches wird von Doblboff versichert. Lebterer hat fich vor einigen Wochen mit einer Dame von ausgezeichneter Schönheit aus dem Bürgerstande verehelih:. Die Berathung der Grundrechte soll in den Sectionen beschleunigt

werden. Die hiesigen Sleischbhauer sind mit ihrem Gesuche um Erböbung der Sleifsägung abgewiesen werten, worauf mebrere den Betrieb ihres Gewerbes einzujtellen gedenfen. Der Gemeinderath is angehalten worden,

; L : owobl dem Aer: j au Privaten, für díe in den Kasernen A der Dele dd Wiens abhanden gekommenen Effekten volle Entschädigung zu lelstên, Sehr viele Studenten beabsichtigen, Wien zu verlassen und sich in Gesellschaft an die Universiät naß München zu begeben, um dort die Studien, welwhes ehestens beginnen sollen, wieder fortzuseßen

Die Postên fommen aus Deutschland in größter Unregelmäßig- keit an. Man bat sich {on daran gewöhnt, die Zeitungen und Briefe um vier bis se hs Tage sväter, als in früherer Zeit, zu ero halten. e

Man spricht hier von einer freiwilligèn Anleihe, welde zur

Dedckung der außerordentlichen Staatsbedürfnisse gemacht werden soli Las Anlehen soll aus 60 Millionen Gulden in Baarem bestehen zu dessen Bezahlung alle Staatseinkünsfte, namentlich aber die Zoll- erträgnsse, veiwendet werden und sür welches alle Klostergüter haf- ten jollen. i

Wien, 29, Nov. (Schles. Z.) Dunwpftönenter Kanoneu- donner, den wir heute von der ungarischen Gränze hörten, verkündete uns, daß Ungarn einen neuen Abschnitt seiner Geschichte blutig be- treten, und die über das künftige Geschid dieses R: iches entscheidende ernste Stunde bereits geschlagen habe. | -

Vorgestern fand im Hoffkriegsraths - Gebäude eine Versamm-= lung sämmtlicher Militair « Autoritäten, welche sich hier b: finden statt, um sich über die Thunlichkeit der Aufhebung des Belzge= rungs - Zustandes zu berathen. Dem Vernehmen nah dürfte derselbe baid zu Ende sein. Der Reichstag soll, wie ein hier zirkua lirendes Gerücht, weldes auch die Pr ag. Zta. brachte, bis 1, Jas nuar prorogirt werden und daun seine Verhandlungen wieder in Wien fortseßen, wodur der Kaiser den Wienern ein. Zeichen seines Vertrauens geben will. E

Dr. Fishbof wird auf Verlangen des Grafen Stadion Ministerialratheposten nit ve:lassen,

Professor Wolf aus Salzburg, wel{er verbaftet war, weil er im Oftober mit 36 Studenten deu Wienern zu Hülfe eilte ist ge- stern seines Arrestes entlassen worden. ; : :

Von den Familien, welche im Oftober aus len in der inneren Stadt allein noch 487,

seinen

Wicn flüchteten, fchs

Wieil, 1, Des I heile ¡olgeudes :

„Die UAgramer Ztg. und nach ihr die meisten Journale geben die Nachricht, daß das ungarische Jnfanterie-Negiement Mariassy (derzeit Groß- fürst Michael), weil es aus Galizien desertiren und zu den Magyaren úüber- gehen wollte, entwaffnet und unter starker Kavallerie-Bedeckung gefangen nah Brünn geführt worden sei. E

„Das Kriegs-Ministerium fühlt ch verpflichtet, diese offenbar nur in böswilliger Absicht verbreitete lügenhafte Nachricht als eine grundlose Ver- leumdung um so mehr zu bezeihnen, als gerade das Jufanterie-Negiment Michael troß aller Verführungsversuche mit unerschütierlicher Festigkeit an seinem beschworenen Eide hielt und die Treue für seinen angestammien Mo- narchen glänzend bethätigte,“

Bayern. München, 30. Nov. Das Begleitschreiben, mit welchem der oberbayerishe Flottenverein die Ergebnisse seiner Samm- lungen an die National - Versammlung in Frankfurt absendete, lautet wie folgt : E A j

„Vom Ausschuß des oberbayerischen Vereins für Sammlung von Bei- trägen zur Gründung einer deutschen Flotte an die hohe Reichs-Versamms-

Die Wien. Ztg. enthält in ihrem amtlichen