1848 / 215 p. 6 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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autaiitw i

Mets. erlassene Botschaft, betreffend die Verlegung der National-

| i denburg z;

dem pflichtvergessenen Berlin nah Bran ;

age cagragg Magweth ‘bis E heutigen Tage “getroffenen Mahßregein, so wie anarchischen, wühlerishen Treiben eines großen Theiles E tional » Versammlung und der Hauptstadt Berlin endlih einma

ein B e der geseßliden Orduung und U LERNO 4 ften Könige ehrend und liebend Hhutdigen, Gnader L'Staats - Ministerium, fortan festen Schrittes diese A S d in Hand mit Sr. Majestät unserem gerechten Ee zu h Lion damit größeres Unglück üder unjer theures Vaterland n1 ‘hereinbrehe. i : fernt r biete erlassene Proclamation hat ebenfalls den freudig- ten Anklang bei ans, so wie, des sind wir überzeugt, bei jedem red- | ih gesinnten Preußen und Vaterlands - Freunde gefunden; eben so

haben wir auh die von unserem Abgeordneten Herrn Feldhaus untem

9, d. mit anderen Ehrenmännern öffentlich abgegebene ins | die die getroffenen Maßregeln eines Hohen H S | billigen und gleih uns keine ungeseßliche Sritte_ in diesem Verfah- | ren erbliden mit herzlihster Freude dankbar begrüßt. | i Kir erklären daher hiermit feierlihst , daß uns feine Gefabr | zurücks{recken soll, ganz entschieden unserem lieben Könige beizusteben und jederzeit bereit sein werden fest ohne Wanken für König und Vaterland wie ein Mann zu stehen; dagegen protestiren wir ganz entschieden gegen das ungesebliche Verfahren, der sich gegen den König aufgeleönten Theil der National-Versammlung. S | Möge ein Hohes Staats-Ministerium, dem wir für die Festigkeit |

und Entschiedenheit hiermit unseren innigsten Dank abstatten, auf der betretenen Bahn zum Wohl und Frommen des Vaterlandes ge- | raden Weges im Vertrauen auf Gott dem Lenker aller Dinge Zhre | Hohe Aufgabe erfüllen und sich niht dur ein teuflishes Treiben einer rebellishen gottvergesseneu Rotte irre führen lassen. _Y Jn dieser Hoffnung verharren wir mit der ausgezeichuetsten |

Dohachtung. : 90 Bezirk Homburg (im Oberbergischen), den 20, November 1848, | (281 Unterschriften.)

Hochgeborener Herr,

Hochgebietender Herr Minister - Präsident und General der Kavallerie,

Gnädigster Herr Graf !

Ew. Excellenz, so wie die übrigen Herren Mitglieder Jhres | Ministeriums, haben unter den \{chwierigsten Verhöltnifs en die Zügel | der Regierung in die Hand genommen. Sih selber zu opfern bereit, | erkannten Sie es als Jhre höchste Pflicht, unser armes dur innere Parteiungen zerrissenes Vaterland vor gänzlihem Verderben zu be- wahren. Es galt, die Feinde aller staatlichen Ordnung niederzuwer- fen und die Achtung vor dem Geseß wieder herzustellen. Sie haben diese Aufgabe mit Energie und weiser Mäßigung verfolgt. Wir süh= len uns gedrungen, Jhnen für Jhre bisherige segensreiche Wirksam- keit unsere vollste Anerkennung und unseren Dank auszusprechen, mit Hinzufügung der innigsten Bitte, den betretenen Weg nicht eber zu verlassen, als bis das unternommene Werk mit vollständigem Erfolg gekrönt sein wird.

Jn tiefer Ehrerbietung

Ew, Excellenz geho-:samster. Der patriotische Verein.

Havelberg, den 30. November 1848,

11, November leßthin.

fahren hindur.

simmigen Wunsch der hiesigen Gemeindeglieder zu erklären :

| das Königliche hohe Staats-Ministerium

Hobhes Staats-Ministerium! |

Die Proclamation Sr. Majestät unseres Königs an das preu- | bishe Vo!k vem 11ten d. M. bat unseren Herzen wohlgethan, und | fönnen wir in den barin mitgetheilten getroffenen Anordnungen uad Maßnahmen der Regierung nur die Bürgschaft für den Fortschritt in Geseblichfeit und Ordnung auf welchem Wege allein zum wah- ren Heile zu gelangen is erblicken.

Wir vertrauen vollkommen den Versicherungen Sr. Majestät un- seres Köbuigs und wollen mit ihm stehen für Recht, Geseglichkeit und das Wohl des Staates und der Krone begründende Ordnung.

Wir verabscheuen das Gewühl der Frevler, welche mHt Ach- | tund vor Recht und Geseß zeigen und in frevelhaster Vermesseuheit des Landes Ruin herbeizuführen trachten. .

Wir wollen nicht unter einer Willkürherrshast des 11 Berün zusammengelaufenen Pöbels steben. -

Wir billigen nicht wir sprehen es offen aus —— die Hand- lungen der nach Verlegung der National - Versammlung nah Bran- denburg in Berlin forttagenden Abgeordneten und erklären alle ihre Beschlüsse für ungescßlich und ungültig für das Land.

Schließlich wünschen wir, daß die Regierung tahin kräftigst |

wirke, daß die National-Versammlung ihr Werk, die Aufrichtung der Staats-Verfassung, wozu sie allein berufen is, unter dem Scuße der bestehenden Regie: ung wo es auch sei baldigst been dige. Jn dieser Gesinnung stehen wir für unseren constitutionellen König mit Gut und Blut ein, Bürgermeisterei Aßbach, Kreis Weßlar.

(332 Unterschriften.)

An Ein Königlichis Staats-Ministerium.

Nur von freien Volksvertretern und einer starken Regierung er=- | s ; ; e | das Königliche hohe Staats-Ministerium Darum begrüßen wir mit Freuden die Entschließungen Sr. Ma- | * 3

warten wir Heil !

jestät, unserer Nationa l- Versammlung durch Verlegung ihres Sißes

nah Brandenburg die freie Berathung zu {ern und dem geseß- losen Zustande Berlins ein Ende zu machen. i (165 Unterschriften.)

Golvay, "eüierungê-Bezirk Gumbinnen, den 26, November 1848,

F Hohes Staate-Ministerium !

Ver unterzeihnete Magistrat, Stadtverorbnete und Urwähler der hiesigen «tadt treten der unteim 241, November c. von einem Wohllöbiichen Magistcat zu Berlin an seine Mitbürger e. lassenen An- sprache mit Zreude und voller Ueberzeugung bei, und vertrauen daß unser geliebter König und ein hohes Staats-Ministerium mit Festig-

keit und Kraft dabin wirfen wird, dem Treiben und Wühlen, so wie |

den verderblichen Beschlüssen von einem Theil der vroußi son 5 ; tional-Versammlung mit vollem Ernste Einhalt G t L 2: lih unser armes Vaterland wieder der Ruhe und gesepliczen Ord- nung theilhaftig werde. Golssen, den 27. November 1848. Der Magistrat. Die Stadtverordneten, 93 Urmwäbler.

An ein Hohes Staats-Ministerium

in Berlin. Hohes Ministerium!

Die ehrfurchtévoll unterzeihneten Bewohner der Bürgermeisterei Langenlonsbeim fühlen sch in der jeßigen gefahrvollen Lage des Va- terlandes gedrungen, ihr nicht zu ershütterndes Vertrauen zu ihrem

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f dem von Höchstdemselben berufene Ministerium aus« S Sie danken dem Hohen Ministerium für sein entschiede= nes Auftreten und können den von Hocbdemselben betretenen Weg

ur billigen. : s 7 Tief ergriffen hat unsere treuen Herzen die Proclamation vom

Gott erhalte den König und führe ihn siegreih durch alle Ge-

Einem Königlih Preußishen Staats-Ministerium allerunterthänigste treu gehorsamste Langenlonsheim, den 27, November 1848. (72 Unterschriften.)

Hohes Staats-Ministerium! ; Der unterzeihnete Gemeinde-Rath beehrt sich auf den ein-

1) daß sie in der Vertagung und Verlegung der berliner National- Versammlung Recht und Pflicht der Krone erkennen, 2) daß sie es für unchristlih halten, ihrer Obrigkeit die Steuern zu verweigern. Burg=-Sponheim, den 27. November 1848, Der Gemeinde-Vorstand. An

zu Berlin.

Hohes Staats =- Ministerium! e 7 Die Unterschriebenen fühlen sih zu der ehrerbietigen Erklärung gedrungen, daß auch sie den von Einem hohen Staats-Ministerium ergriffenen Maßregeln, wodurch dem Untergange der staatlichen Ordnung und der mit ihren scheußlihen Folgen einbrehenden Anar=- chie entgegengetreten wird, die vollste Anerkennung nit versagen, daß sür die, durch die reinste Liebe zum Vaterlande hervorgebrachte, hochberzige Aufopferung Eines hohen Staats - Ministeriums der wärmste Dank bei ihnen erglüht, daß ste unerschütterlich festhalten in der alten Treue und Liebe für unseren König von Gottes Gnaden, und Jhm und Seinem hohen Hause vertrauen bis in den Tod, und daß auch sie, falls der Stener-Verweigerung eine ausgebreitere Folge gegeben und es zur Kräftigung der Staatsfassen nöthig werden sollte, gern bereit sîud, eine mehrmonatlihe Vorauszahlung ihrer Klassen - und Grundsteuer erfolgen zu lassen. Militsch, den 26. November 1848. s Die Gutsbesißer des landschaftlichen Militscher Kreis-Antheiles, (22 Untersehriften.)

Wir, die unterzeihneten Bewohner des wartenberger Kreises" sprechen hiermit unsere Freude und unseren L anf darüber aus, daß die langerwartete und ersehnte Maßregel, die National-Versammlung aus den Banden des Terrorismus und der Sreckensherrschaft zu be- reien, endlih ergriffen worden ist. L | E a den 27. November 1848.

: (52 Unterschriften.)

An E Ein Königliches hohes Staats - Ministerium

zu : Berlin.

Hebes Staats - Ministerium ! i Der in der Hauptstadt Berlin seit längerer Zeit herrschende ge- seßlose Zustand mußte auch uns, die gehorsamst unterzeichneten Ein- gesessenen des Kirchspiels Honnefeld, mit gerechten Besorgnissen er- füllen. Wir konnten es uns nicht verhehlen, daß unter dem Einflusse einer Partei, welhe nihts Geringeres als den Umsturz_ der staat- lichen Orduung anstrebt, die zur Vereinbarung der Verfassung beru-= | fene Volksvertretung niht mehr im Stande war, in Freiheit zu O rathen und Besch!üsse zu fasjen, ihre Aufgabe einer g üdlichen Lb | sung entgegenzusühren und dadurch den Erwartungen des Landes zu | e E. : i P sini daher in der von Sr. Majestät verfügten Ver= legung der National-Versammlung einen Akt, der nicht mehr zu um- | gehen war; wir hatten uns überzeugt, daß, indem Cin hohes Mini= | sterium der Krone diese Maßregel anrieth, Hochdasselbe in seinem | Rechte war und im vollen Bewußtsein dieses Rechtes handelte ; und unser Vertrauen i} unerschüttert, daß die dem Volke in den März-

tagen verheißenen Freiheiten keine Shmälerung erleiden werden, daß |

der betretene constitutionelle Weg nicht verlassen werden wird. Fe weniger wir aber verkennen mögen,

zu der dringenden Bilte veranlaßt, Ein hohes Ministerium möge

fein Mittel unversucht lassen, den droheuden Verwickelungen guf fried- lihem Wege und ohne eine blutige Entscheidung zu begegnen, und |

wir halten die Hoffnung fest, es werde dieses Ziel durch das Zus sammenwirken aller Staatsgewalten und unter Gottes gnädigem Bei- stande erreicht wrden,

Ein hohes Ministerium bitten wir gehorsamst, diesen einfachen | und lauteren Ausdruck unserer Gesinnungen wohlwollend aufzunehnen. | Honnefeld, Regierungs - Bezirk Koblenz, Kreis Neuwied, am

| 22, November 1848,

(94 Unterschriften.) An

zu / Berlin.

An das hohe Königliche Ministerium von Preußen. E Die unterzeichneten Urwähler

liebten Könige vereinbarlih zu tagen.

briugt uns fein Heil, auch das Jagdreht nicht auf unseren klei- nen Parzellen im Einzelnen. Nein, das heißt: N Gott wieder aufbauen, und führt uns zur Anarchie, wofür uns doch Go

in Gnaden bewahren wolle, E ; Beschlusses, daß bisher von allen unseren Mitbürgern unter 10 noch

nicht 1 ist, dem der Glaube nicht heilig und tröstlih wäre, von Got-

tes Gnaden zu sein, und daß unser König dies Bekenntniß auch bei seinem Titel liebt und ehrt, drum sei und bleib? er uns auch lieb und werth. Wir geben ihm deshalb zur Beibehaltung dieses Titels unsere volle Zustimmung, \o wie auch, daß er die National - Ver= sammlung zur besseren und gesiherten Beförderung vor jener wühle- rischen Fraction von Berlin nah Brandenburg zu verlegen, und zur

daß jene Maßregel den Feinden der Ordnung neue Vorwände geben wird, Aufregung | und Verwirrung im Lande hervorzurufen, um so mehr sehen wir uns |

des zweiten Wabhlbezirks von | Nümbrecht erklären hiermit, daß sie es mit Bedauern und Entrüstung | vernehmen, wie eine revolutionaire Partei um und in der National= | Versammlung zu Berlin sh Anmaßungen und Umtriebe erlaubt, wo=- | durch die wahre Freiheit und Wéehlfahrt unseres Vaterlandes gefähr- | det wird, anstatt auf retlich constitutionclle Weise mit unserem ge=-

Wir müssen entschieden gegen |

ühlerishe Trei i Zeit und enes unberufene wühlerishe Treiben, wobei nur unnüß Zei | Geld ai a Armuth und Noth des Landes nicht vermindert, | | sondern noch gar vermehrt wird, protestiren: Namentlich die Abschaf- | | fung der Worte „von Gottes Guaden““ beim Titel unseres Königs |

Niederreißen ohne |

Ja, wir erklären troß jenes unseligen |

Haltung von Geseß, Ruhe und Ordnung ein neues fräftigeres Mi- nisterium zu bilden, neuerdings beschlossen hat. Mit geziemender Ehrfurcht unterzeihnen sich Nümbrecht, den 18. November 1848. (143 Unterschriften).

Hochgeborner Herr! Hochzuehrender Herr Graf! j S

Auch die unterzeichnete Gemeinde Brügge (Kreis Soldin) ist mit den Ortschaften Carzig, Schöneberg, Richnow, Dickow, Glasow, Rehmigß, Klein- Fahlenwerder, Wollhaus u. \. w. damit einverstan- den, daß wir das Verfahren von einem Theil der National - Ver- sammlung zu Berlin, welher sich den Anordnungen Sr. Majestät des Königs widerseßt, mißbilligen. e .

Auch daß der Abgeordnete unseres Kreises, Herr Siebert, wel- her in Berlin noch auf eine ungeseßliche Weise an deren Zusammen- fünften betheiligt is, nuiht mehr unser Vertrauen besißt, weshalb wir um dessen Zurückberufung antragen und dessen Stellvertreter am 27sten d. M. in Brandenburg ersheinen möge.

Brügge, den 17. November 1848. :

Der Gemeinde - Vorstand und die Gemeinde zu Brügge. (32 Unterschriften).

Js} niht das Schrecklichste der Schrecken die National - Ver-

| sammlung in ihrer Fraction, nah welcher sie von vorn herein ein

Ministerium Brandenburg verwirft, vorgebend, es sei niht volks-

thümlih, was von einem Ministerium weder zu erweisen, noch zu er- | warten is, an dessen Spiße ein Mann steht, der in allen Lagen und

Zeiten, insonderheit in seiner leßten fritishen Stellung zu Breslau, einen solchen Charafter entfaltete, auf welchem allein ein segenêrei- hes Volksthum siher gebaut werden kann, während die obige Fraction sich selbst im höchsten Grade als unvolksthümlih dokfumentirt hat durch die Aufhebung der Steuern. Weder durch diese und die un- mittelbar daraus hervorgehenden bösen Geister der Hölle, noch durch leidenschaftlihe Verdrängung göttliher Gebote, kann ein Volk Heil und Segen erwarten! n

Darum auf, lasset uns schaaren um den {wer geprüften , aber eht volfsthümlihen König, Ihn von den Ketten und Banden zu befreien, welhe ihn hindern an den des Landes wahres Wohl nur fördernden Gebrauch der eigenen persönlihen Freiheit, welche Er selbst jedem Gliede seines großen Reiches hochherzig und feierlih zugesichert hat, und also auch mit Recht für Sich beanspruchen fann. Tausende fordern jeßt aber für sih diese Freiheit auf etne Weise, welche ihnen und dem Volke Schmach und Verderben bringt, Der freie König wird dem freien Volke Sein gegebenes Königliches Wort bald so er- füllen, daß Alle tief beshämt sich fühlen müssen, die bis jeßt Alles, was von Jhm ausgeht, nur zu verdächtigen, und eben darum nur \chweres Unheil über das sonst so glücklihe Land und Volk zu brin=-

en suchen.

N A des edlen Zeit- und Geldverlustes! Genug der Ver- wüstungen der einzig siheren und lauteren Quellen alles moralischen und physishen Wohles eines Volkes! Genug der Seufzer und Thrä- nen der Edlen im Lande!

Es ist Zeit, hohe Zeit zu handeln! Handeln maht den Mann, Darum lege jeder Hand ans Werk, daß es wieder besser werde, und es wird bald und dauernd besser werden, wenn wir uns Alle mit dem Könige aller Könige und nah seinem Willen lehnen und halten

| an das uns von ihm gegebene Königshaus bis auf den leßten Mann,

bis in den Tod. 8 4

Durch vorstehende, aus der Tiese des Herzens hervorgegangene Aeußerung sämmtlicher Ortschaften des Kirchsptels zu Steudniz, Kreis Hainau, wollen Ew. Königl. Majestät iunigste Hochachtung und treueste Ergebenheit bis in den Tod ehrfurhtsvoll an den Tag legen die un-

| terzeihneten Glieder der obigen Kirhgemeinde.

(Folgen 179 Unterschriften.) Steudnit, den 24, November 1848,

Die untcrzeihneten Urwähler der Stadt Posen finden sich ver-

anlaßt, die nachfolgenden Erklärungen abzugeben :

1) Wir halten die Krone für vollkommen berechtigt, die Na- tional-Versammlung unter den in Berlin eingetretenen Ver- hältnissen nah Brandenburg zu verlegen und zu vertagen, Wir verwerfen aufs entschiedenste das ungesebliche Verhal- ten desjenigen Theiles der National. Versammlung, welcher, naoh der von dem Könige ausgesprochenen Vertagung, in Berlin vereinigt geblieben is, und halten alle Beschlüsse desselben sür null und nichtig, wie solhes {hon durch das Staats-Ministerium erklärt worden ist. E Wir shaaren uns mit treuer Liebe um unseren constitutio= nellen König und hegen die zuversichtlihe Erwartung, daß dur die von der Regierung des Königs getr ossenen Maß- regeln die National-Versammlung ret bald in den Stand geseht werden wird, endlich die längst ersehnte Verfassung mit der Krone zu vereinbaren, und hierdurch geseßliche Vrd= nung und Wohlstand dem Vaterlande wiederzugeben.

) Wir mißbilligen mit aller Entschiedenheit das Verhalten des Abgeordneten der Stadt Posen, Herrn Neumann, wel cher sich den ungeseßlizen Schritten eines Theiles der Nas tional - Versammiung angeschlossen bat, und wünschen drin- gend, daß er auf dem betretenen Wege nicht fortgehe.

Posen, den 16, November 1848.

(124 Unterschristen.)

Der Adresse an Se. Majestät den König, d. d, Oberschlesien

den 23, November 1848, welche wörtlich also lautet :

Ew. Königlichen Majestät

Nir füt uns gedrungen „„Wir fühlen g gen, Dat auszusbie-

sere Freude und unseren ehrerbietigsten in i die Ernennung eines A S, „MOES n Muth hat, der Anarchie entgegenzutreten, in welche di Partei des Umsturzes das Land bereits verseßt hat,

„Mit Saudern sehen wir die Bande der segen Ordnung immer lockerer werden, ja, es wurde uns e daß eine völlige Auflösung niht mehr fern sein fönne, da die Kühnheit jener Partei in gleichem Grade mit der {wer zu begreifenden Schwäche der Regierung ah j

„Noch sind unsere Besorgnisse nicht M en, denn die Wühler verdoppeln ungestraft ihre Anstrengungen , das Volk aufzuheßen. Es ist aiso hohe Zeit, daß diese unshäd-

i den, : P T iabrdifensie Energie fann das Land vom

E 1E v Weisheit Ew. Königlichen Majeftät ge- lingen, das Rechte zu get treten aus voller Ueberzeugung l, A j von Einwohnern des kieferstädter (Folgen 110 erd Srttrf®.) h ferst | ¿erunas-Bezirk Arnsberg, Kreis Altena. E Aierope, den 25, November 1848. | igen Sißung der Gemeinde-Versammlung der heutigen G a Vorsiß des Amtmanns folgender Beschluß gefaßt :

(Die Gemeinde-Versammlung besteht, einschließlich eines Ritter- guts-Besizers, aus 13 Mitgliedern.)

Wir können in der von dem sogenannten Rumpfparlament oder dem Theil der preußischen National-Versammlung, welcher, rah Allerhöch- ster Auflösung derselben, in völlig ungeseßlicher Weise zu Berlin noh fortgetagt hat, geshehenen Aufforderung zur Steuerverweigerung einen geseglih gtltigen Beschluß nicht erkennen, haben vielmehr darin nur das Mittel einer Partei erblickt, die Vereinbarung zur Ver- fassung zu hemmen, das Vaterland in Anarchie und Verwirrung zu stürzen, die constitutionelle Monarchie zu erschüttern und auf den Trümmern derselben die Republik, wie die damit zusammenhängenden Shreckten eines Bürgerkrieges, zu provoziren.

Wir verabscheuen dieses Treiben und werden jener hochverräthe- rischen Aufforderung kein Gehör schenken, wie wir denn auch das Bewußtsein haben und dffentlich aussprechen, daß diese Gesinnung von deu Tausenden von uns vertretenen Einwohnern einstimmig ge- theilt wird, und soll dieser Beschluß, zum Beweis unserer Anhäng- lihfkeit an die bestehenden Geseße, dem hohen Staats-Ministerinm in Abschrift mitgetheilt werden.

(GEMES von 12 Mitgliedern der Gemeinde-Versammlung.) n das Königl. hohe Staats-Ministerium in Berlin,

Wir unterzeichnete Deputirte sind gewählt, um im Namen un- serer Gemeinde zu erflären, daß dieselbe an unseren angestammten König festhält, bei der Ueberzeugung verbleibt, daß die von demsel- ben ertheilten Verheißungen in Erfüllung gehen werden, und ver-

langt, daß die Versammlung, welche lediglih zur Sicherung der Frei- |

heit ihrer Berathung aus Berlin verlegt is, sch nach ihrer Eröff- nung unausgeseßt mit Ausarbeitung der Verfassung beschäftige. Griedeberg, den 20. November 1848. (Unterzeichnet von dem Orts-Vorsteher und Deputirten von 63 Ge- meinden des Kreises.)

Die Gemeinde zu Stentsh erklärt \sich, im festen Vertrauen darauf , daß des Königs Majestät die am 18. März verheißenen constitutionellen Freiheiten halten und gewähren werde, damit ein- verstanden, daß der König das Ministerium Brandenburg berufen und die National-Versammlung zu Gunsten ihrer freieren und unge- hinderten Berathung nah Brandendurg verlegt habe, indem die resp. Gemeinde es schon lange mit großer Unzufriedenheit bemerkt hat, daß die National - Versammlung die edle Zeit und die Kräste des E vergeudet hat, ohne etwas von ihrer Aufgabe fertig zu ringen.

, Diese am 21, November von gegen 60 Stentscher Gemeinde- Gliedern in einer Gemeinde - Versammlung unterzeichnete Meinungs=- Aeußerung machen noch folgende Stentscher, welche jener Versamm- lung nit beiwohnen founten, zu der ihrigen :

‘3 : (71 Unterschriften.)

Stentsch, bei Sihwiebus (Züllihau-Schwiebuser Kreises),

den 22. November 1848,

: Naugardt, den 27, November 1848.

Das vielbesprochene Verhalten einer Fraction der National- Versammlung, besonders aber die von ihr ausgesprochene Steuer- Verweigerung, hat auch hier die entschiedenste Mibbillignng gefunden.

Magistrat und Stadtverordneten gingen daher in der Un- terzeihnung einer Erklärung voran, daß sie alle diejenigen in der National - Versammlung, welhe an dem Beschluß der Steuer - Verweigerung Theil genommen und dadurch die Brandfael in ihr Vaterland geschleudert haben, die zum Aufruhr uud zum Bruch mit dem Köaige führen sollte, für unfähig hielten, länger Vertreter des Volks zu sein.

Ein bedeutender Theil der hiesigen Einwohnerschaft aller Stände hat sich dieser Erklärung angeschlossen, so daß in der Kürze über 200 Unterschriften zusammen gekommen sind.

Der Abgeordnete des hiesigen Kreises, Herr Radke, gehört übrigens zu den ehrenwerthen Männern, welche es für ein Verbrechen halten, König und Vaterland ihrem Ehrgeize zu opfern, und heute in Brandenburg zusammentreten werden, gebe Gott, zum Heile des Landes!

Der Magistrat.

Dem unterm 11ten November d. J. erlassenen Königlichen Auf- rufe antworten wir mit Freudigkeit : Daß wir zu unserem theuren Könige, dèr es stets gut mit uns gemeint und der uns alle verheißenen constitutionellen Freiheiten mit seinem Königlichen Worte verbürgt hat, treu- lih halten und Jhm mit Gut und Blut beistehen wollen gegen alle diejenigen, welhe in frevlerischem Ungehorsam sich von Jhm abwenden und Jbhn in Seinen landesväter= lihen Absichten behindern möchten, Carniß, den 21, November 1848, Von der Gemeinde zu Carniß, Greifenberger Kreises, in Pommern, (42 Unterschriften.)

Oderberg im Kreise Natibor, den 24. November 1848. Die Unterzeichneten sprehen nachfolgend ihre Gesinnung daßin aus: daß sie allein in einem constitutionellen Königthum des hohen Hauses Hohenzollern einer treuen, wie biéher unerschüt- terlihen Armee, neben unwandelbarer Gesinnung des Einzelnen und Achtung vor dem Geseß, die Gewähr für die Zukunft Preußens; in dem leptgefaßten Beschlusse einer Fraction der National-Ver= sammlung aber die Tendenz sehen, die nothwendigen Bedingungen für das Fortbestehen des constitutionellen Königthums zu vernichten, und der Anarchie einen anscheinend legalen Boden zu verschaffen.

Es is an der Zeit, daß jeder gute Patriot unzweideutiges Zeug- niß seiner Gesinnung gebe. Durch politishen Jndifferentismus und Einshüchterung is} der guten Sache schon zu viel geshadet; je- des Braven Farbe muß eben so eht wie leichtfenntlich; der Wabl- spruch laut vernehmbar sein; der unsere is: :

„Freiheit und Gesetz. Es lebe der König.“ (162 Unterschriften.)

Wir Unterzeichnete, Jnstleute, Deputanten und Wirthe aus Genslack, Paulinenhof, Zimmau und Oberwaldê, erklären uns mit der in der Hartungschen Zeitung Nr. 277 vom Sonnabend den 25, November d. J. stehenden Verhandlung vom 22sten desselben Monats, so wie mit der Adresse an Ein Hohes Staatsministerium von unseren braven preußishen Mitbürgern aus den Kirchspielen Hei- ligenwalde, Arnau und Waldau, vollkommen einverstanden. Gott segne und erhalte Se. Majestät unseren Allergnädigsten König.

(102 Unterschriften.)

Wir unterzeihneten Urwähler und Wahlmänner des preußischen Volks erklären alle diejenigen Abgeordneten zur preußishen National Versammlung, welhe an dem Beschluß der Steuer - Verweigerung theilgenommen haben, für unfähig, Vertreter des Volks zu sein,

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Denn dur diesen Beschluß haben dieselben Aufruhr und offenen Bruch mit dem constitutionellen Königthum proklamirt, welhes im Gegentheil zu befestigen ihr Auftrag und ihre Gewissenspflicht war, und an welchem mit aller Kraft festzuhalten wir von ganzem Herzen entshlossen sind. s : Steinforth und Wulfflaßke bei Neustettin, den 25, November 1848. (5b Unterschriften.)

An die National-Versammlung ín Berlin. i

Aus öffentlichen Blättern haben wir ersehen, daß auch aus un- serem Kreise der National - Versammlung eine Zustimmungs - Adresse über ihre bisherigen Beschlüsse und zwar der Art zugegangen is, als wäre dies die öffentliche allgemeine Stimmung.

Jndem wir hiermit auh unsere Meinung zu erkennen geben, protestiren wir feierlih| gegen jeden derartigen Gesinnungs-Ausdruck und verbinden hiermit das dringende Gesuch :

„Der von unserem geliebten Könige nothgedrungen getrof- fenen weisen Anordnung, die Sißungen in Brandenburg, wo sie von geseßwidrigen und pöbelh aften Eingriffen in ihre Berathungen nicht gestört werden, noch nah irgend einer Seite hin zu lenken sind, unbedingt zu folgen und alsdann ihre Zeit auf die Hauptsache der Entwerfung einer den gegenwärtigen unheilvollen Zustand aufbhebenden Staats- Verfassung zu verwenden, damit wir uns der erworbenen und von Sr. Majestät genugsam gesicherten Freiheit recht bald erfreuen förnen.““

Wissen, den 24, November 1848.

(52 Unterschristen.)

Das Verhalten unseres Abgeordneten Herrn Steimmig in Berlin veranlaßt uns unterzeihnete Urwähler und Wahlmänner zu folgender Erklärung :

Wir mißbilligen niht nur den ungeseßlihen Schritt dieses

Abgeordneten sich gegen die wohlgemeinten Absicht der Re=- | : g sih geg g | S Qa gebraht worden.

gierungsmaßregel, die National - Versamailung der preußi- hen Volksvertreter nah Brandenburg zu verlegen, um sie von dem Einflusse der in Berlin damals herrs{henden an- maßenden anarchishen Bestrebungen zu befreien, auf zulehnen, sondern bedauern noch mehr, daß er sich so weit vergessen fonnte, an denjenigen Beschlüssen der dort noch forttagenden Deputirten theilzunehmen, die so weit gegan- gen sind, selbst eine Steuerverweigerung zu dekretiren.

Da dieser Abgeordnete dadur sein von uns erhalte- nes Mandat überschritten hat, so erklären wir ihn für nicht geeignet, noch ferner unseren Wahlbezirk bei der zum 27. d. M. nach Brandenburg berufenen National-Versamm- lung zu vertreten.

Danzig, den 20. November 1848, (1009 Unterschriften.)

Hohe National- Versammlung!

Das souveraine Volk zu Werth befiehlt hiermit der National- Versammlung zu Berlin, der höchst pflihtvergessenen Dienerin des fouverainen Volkes, Sr. Majestät unserem allergnädigsten, von Gott uns geseßten Könige zu gehorsamen und sich ohne die geringste fer= nere Weigerung nah Brandenburg zu verfügen, um da sekbst die Constitution, weil der König selbst so!he will , zu berathen und in Uebereinstimmung mit dem Könige zur größeren Sicherung Aller- höchstdessen Macht, so wie zum Wohle des Volkes, gehorsamst fest- zustellen.

Für diesen unseren souverainen Willen schwören wir, zu steben mit Gut und Blut.

Wir verfluhen aber alle Tollheiten des deutschen Jakobinismus, wie solhe zur Schande der ganzen deutschen Nation und des preußi- hen Volkes zu Berlin nur zu lange geduldet worden sind.

Werth, am 26, November 1848.

Die bevollmächtigenden Urwähler des souverainen Volkes zu Werth, (Folgen 72 Unterschriften.)

(Fortsepung folgt.) Inha!

Bundes - Angelegenheiten. Frankfurt a, M, Bericht des Ver-

fassungs - Ausschusscs über die Selbstständigkeit der kleineren deutschen |

Staaten, . Wissenschaft und Kunst. Königliches Schauspiel, (Zum erstenmale : Familienzwist und Frieden.) Markt - Berichte.

Bundes- Angelegenheiten.

Grankfurt a, M., 1. Dez, (Deutsche Ztg.) Der Abge- ordnete G. Beseler hat als Berichterstatter der verfassunggebenden Reichs-Versammlung nachstehenden Bericht des Verfassungs-Aus\chus=- [e a die Selbstständigkeit der kleineren deutschen Staaten vor- gelegt :

Durch Beschluß der hohen National-Versammlung vom 30. Of» tober sind alle Anträge auf Mediatisirung der deutschen Einzelstaaten, einschließlich das Minoritätserachten zu §. 5 des Abschnittes des Ver- fassungs - Entwurfes über das Reich, dem Verfassungs - Ausë\chuß zur besonderen Erörterung und Berichterstattung überwiesen worden,

Der Verfassungs Ausschuß hat in Folge dieses Beschlusses die Anträge von M. Mohl und Genossen, Mölling, Dham, von Reden, Schneer und Anderen zum Gegenstande seiner Berathungen gemacht, sh dabei aber nicht genau an die gestellten Anträge gehalten, sondern die Grage, ob und in welcher Weise deutschen Einzelstaaten. die ihnen im Bundesstaat gewährte Selbstständigkeit zu beschränken oder ganz zu eutziehen sei die sogenannte Mediatisirungsfrage ihrem gan- zen Umfange nah erörtert. Zu diesem Behuf schien es vor Allem nothwendig, um der Gefahr einer bloß abstraften Auffassung zu entgehen, si eine flare Anschauung vou den bestehenden Verhältnis- sen, von den Wünschen und Bedürfnissen des Volkes und ihren Be- ziehungen zu dem neu zu gründenden deutschen Bundeöftaate zu ver= schaffen. Abgesehen nun von den allgemein zugänglichen historischen und statistishen Hülfsmitteln und deu zahlreich eingegangenen Bitt- schriften und Adressen aus solhen Staaten, welche sich von der Me- diatisirung besonders bedroht sahen, hat der Ausschuß es für ange= messen gehalten, solche Personen zu vernehmen, denen er eine genaue Kenntniß von den in Betracht kommenden Verhältnissen oder doch ein näheres Jnteresse dafür zutrauen durfte. Daß es dabei auf die Mit- glieder der National-Versammlung selbs eine besondere Rücksicht ge- nommen und namentli die Vertreter der kleineren Staaten zur Dar-

legung ihrer Ansichten und Wünsche veranlaßt hat, wird nur natlir- lih ersheinen.

__ Dem Ausshuß war es indessen bei seiner Geschästsüberhäufung niht möglich, in seinen Plenarsißungen diese Angelegenheit ihrem gan- zen Umfange nah zu erledigen, und es wurde daher cin Vorausshufß, bestehend aus den Herren Hergenhahn, Riesser und dem Berichterstat- ter gebildet, um dur ihre Erhebungen den Beschluß des Ausschusses vorzubereiten. Die genannten Mitglieder haben sich nun, zum Theil in wiederholten Berathungen, mit den Herren von Wydenbrugk, Stierenberg, Pannier, Backhaus, Becker von Gotha, M. Mohl, Schott, Ph. Schwarzenberg, Gottschalk, Reh, Wernher von Nierstein und Anderen über diesen Gegenstand besprochen, ihre Mittheilungen , die zum Theil aus brieflih eingezogenen Erkundigungen geshöpft waren, entgegengenommen und das Ergebniß der Verhandlungen dem Ver- fassungs - Ausschuß vorgelegt.

Im Ten nun kann es nit verkannt werden, daß viel- fab im deutschen Volke der Wunsch laut geworden ist, daß die ter=- ritoriaien Verhältnisse der Einzelstaaten nicht als abgeschlossen be- trachtet, soudern dur eine Umgestaltung derselben eine rationellere und praktisch wirksamere Eintheilung des Bundesstaates herbeigeführt werden möge. Solche Wünsche knüpfen sih denn theils an bestimmte,

| thatsächlich bestehende Verhältnisse an, deren Unbequemlichkeit oder

Gefahr auf cine Abänderung hinweisen, theils sind sie aus einer allgemeinen politisheu Anschauung hervorgegangen und bängen namentlich mit der Vorliebe, welhe von Manchen für den Einheits- staat im Gegensaße zum Bundesstaate gehegt wird, oder mit der Ansicht zusammen, daß diesem leßteren noch cin Mittelglied zwischen der Gesammtheit und den Einzelstaaten nöthig sei. Auch in den dem Verfassungs-Ausshuß zugewiesenen Anträgen \prehen si diese verschiedenen Rihtungen deutlich aus. Während z. B. durch den Antrag des Herrn M. Mohl nah seiner cigenen Erklärung nichts Anderes bezweckt wird, als in die Reih3-Verfassung Bestimmungen

| hineinzubringen, dur deren Handhabung die Umseßung des Bun- | desstaates in den Einheitsstaat später möglich gemacht werden sell, | is von dem Herrn vou Reden die allgemeine Zusammenlegung der

kleineren Staaten zu größeren Verbänden und von Herrn Dham eine allgemeine Kreis- und Bezirks-Eintheilung Deutschlands in

Der Verfassungs-Ausshuß hat sich nah diesen verschiedenen Richtungen hin mit der Frage beschäftigt. ;

I, Nachdem die erste Lesung des Entwurfs über das Reich und die Reichsgewalt vellendet worden, kann so viel als \eststehend angenommen werden, daß die National-Versammlung ihre Aufgabe darein geseßt hat, den deutshen Bundesstaat zu begründen, und zwar niht als die unvollkommenere Form, die man nur erwählt, weil die bessere nit zu erreihen, sondern in dem Bewußtsein, daß die dem deutshen National-Charakter entsprechende Staatsform darin zu finden sei. Wenn dem aber also is, so darf auch keine Bestim- mung in die Verfassung aufgenommen werten, welhe von vorn es darauf gerichtet ist, das eben begründete Werk wieder zu zer-

ören.

II, Daß noch ein Mittelglied gefunden werde, welches die Einzelstaaten mit dem Reiche noch in anderer Weise, als durch die verschiedenen Organe der Reichégewalt, verbindet, is ein Wunsch, der nicht allein in geschichtlihen Vorgängen, sondern auch in den bestehen- den Verhältnissen begründet erscheint, Eine Kreiseintheilung würde nämlich den großen Vortheil bieten, daß die Ungleichheit, welche in dem Umfange der Einzelstaaten besteht, sich weit weniger störend und gefährlih für den Bundesstaat erœwiese, und daß zugleih für manche Verwaltungszweige, namentlich das Kriegêwesen, und für die Zusammenseßung des Staatenhauses ein starker Anhalt gewonnen würde. Wenn der Verfassungs«Aus\{uß auf diesen von einem geistreiden Staatsmann näher entwickelten Plan für jeßt nit eingegangen i, so hat ihn namentlich die Erwägung dabei geleitet, daß eine solhe tief greifende organische Umgestal- tung, welhe die territorialen Verhältnisse und die Verwal tungsformen gleihzeitig erfaßt, in der Zeit der Aufregung und Bewegung durch schnell gefaßte Beschlüsse niht wohl zu begrün den ist, sondern der organischen Fortbildung des deutschen Verfassungs- werkes überlassen bleiben muß. i ;

TIL, Weniger allgemein in ihrer Wirkung, aber da, wo sie stattfände, von noch größerem Einfluß auf die bestehenden Staats- Verhältuisse, würde die Durchführung des Planes sein, sämmtliche fleinere Staaten zu eigenen Verbänden zu vereinigen oder nach Um- ständen mit einem größeren Staate zu verbinden, ohne ihnen doch ihre Selbstständigkeit ganz zu entziehen. Das Schwierige einer sol- chen Maßregel zeigt sich, wenn sie allgemein durhgeführt werden foll, shon darin, daß bei der Bestimmung der Staaten, welche ihr zu un- terwerfen sind, eine gewisse Willfür niht wohl vermieden werden fann. Es kommt nicht blos auf die Seelenzahl an, wenn es si darum handelt, ob ein Gemeinwesen der von ihm eingenommenen Stellung in würdiger Weise entspricht; geschitlihe Beziehungen und besondere staatswirth\schastliche, selbst lokale Verhältnisse können bier sehr einflußreih werden und eine mehr oder weniger große Selbste ständigkeit als wünschenswerth erscheinen lassen, Selb| in Mittelr Staaten, wie den beiden Hessen, sind Neigungen zu einer solhen Ver- einigung vorhanden, während anderwärts, z. B. in Thüringen, gege« wohl durhdachte Pläne der Art der Widerstand des Partikularismus sich thätig zeigt. Der Ausschuß is aber der Ansicht, daß eine solche Maßregel, auch wenn die National-Versammlung ih dazu für kom- petent halten sollte, doh niht ohne Ungerechtigkeit und Gefahr all- gemein vorgeschrieben werden fann, Das widerstrebend V-:rbundene würde vielleicht, anstatt sich enger zusammenzuschließen, nur auf eine Gelegenheit zur Trennung hbinwirkrn. Jn einzelnen Fällen und utter gewissen Vorausseßungen aber wird eine solhe Vereinigung \ich als

| sehr wohlthätig erweisen können, und wenn es gelingt, für den neu-

ges{a}enen Organismus etne einfahe, dem Volke verständlihe Form zu finden und das Gemeinsame nur auf diejenigen Theile des Staats- lebens zu beziehen, welhe auch im Einzelstaat der größeren Maße bedürfen, so is doh zu hoffen, daß sich daraus löbliche Einrichtungen herausbilden, Die Ausführung bleibe aber der freien Vereinbarung der Staaten überlassen, und nur wenn es sich um Förderung und Leitung des an sih heilsam erkannten Werkes handelt, wird die Cen tralgewalt in augemessener Weise ihre Vermittelung eintreten lassen können, Auch da, wo eine solche Vereinigung verfassungsmäßig vor- geschrieben is, wie nah dem Entwurf für die Bildung des Staaten- hauses, wird dieses Verhältniß, abgesehen vom Heerwesen, niht we- sentlih verändert sein.

IV, Bedeaklicher noch, als die erzwungene Beschränkung der Selbstständigkeit der Einzelstaaten dur die Vereinigung mit anderen, ersheint die völlige Aufhebung derselben, was man im engeren Sinne die Mediatisfrung zu nennen pflegt. Freilih stellt sich in einzelnen Staaten die Sache so, daß die angedeutete Katastrophe für die Zukunft kaum wird vermieden werden können, L B, für Lichtenstein, Hohenzollern - Sigmaringen und Hohenzo bei Hechingen, deren ungünstige Lage die größten Nachtheile F E führt, während Hessen-Homburgs Selbstständigkeit nur g au z ei Augen steht, andere kleine Staaten dagegen dur ein Qu ‘Aufs Lr ten mit anderen zu einem Staaten-Verbande si Ee ; f “Hei H sichern können. Auch is nicht in Abrede zu stellen, für Heine