isé, l ‘ itteln
Aufwand a1 geistigen Kräften und materiellen Mitteln, den die eit r er Ÿ s{hwer wird herbeizuschaffen sein, und die ößeren Anforderungett, welhe an das politische Leben gemacht wer- en nur zu leit zu Uebergriffen verleiten faun,
j tun h , pm si oe ir den geringen Umfang der Wirksamkeit s{hadlos
zu halten. j au zu erwägen, daß es sich in einer
Aber dage Ae ver f, provisorische Zustand ist, noch nicht UebergangêPp ob nicht später der Bundesstaat , welcher die höheren ermessen “Beziehungen in sich vereinigt, au der Bevölkerung der Pre eren Einzelstaaten eine Befriedigung gewähren wird, welche die nächste Heimat in dieser Hinsicht nt biete. Sollte jeßt hon von Reichs wegen eingeschritten werden, um den kleineren Staaten ein Ende zu machen, so müßte dazu eine ganz bestimmte Veranlas= sung gegeben sein. Daß dies aber das unmittelbare Reichs - Juter- esse sei, wird sich s{chwerlich beweisen lassen. Schon das Beispiel anderer Bundesstaaten — der Schweiz, Nord-Amerika’s — thut es dar, daß im Ganzen auch fleinere Theile in ihrer Selbstständigkeit unbedenklih bewahrt werden fönnen. Für den deutschen Bundes=- staat liegt die Gefahr aber niht in der Kleinheit , sondern in der Größe einzelner seiner Bestandtheile. Es wird daher zunächst auf die Stimmung anfoinmen, welche sih in den Staaten selbst über die Frage ihrer Selbstständigkeit geltend macht, s
Wenn sie entschieden für die Aufgebung derselben wäre, so könnte sich das Reich wohl veranlaßt sehen, vermittelnd einzuschreiten, um zwischen der Bevölkerung und dem Türstenhause ein billiges Ab- fommen zu treffen und dadurch im allseitigen Jnteresse einen befrie- digenden Zustand herbeizuführen. Aber gerade in dieser Hinsicht hat si ein, dem Ausschuß selb| unerwartetes Resultat seiner Erhebur- gen ergeben. Jm Allgemeinen nämlich würde die Bevölkerung der fleineren Staaten wohl geneigt sein, sih dem Reiche ganz hinzuge- ben, aber durchweg do nur dann, wenn alle Staaten gleichmäßig ihre Selbstständigkeit aufopfern wollten. Sonst aber hat sich der in zahlreihen Bittschriften und Adressen dargelegte Wunsch energisch ausgesprochen , daß man vor einer einseitigen, willkürlihen Behand- lung bewahrt werden möge, und Abgeordnete, welche ihrer politischen Ueberzeugung nah im Allgemeinen für Mediatisirung gestimmt sind, haben es freimüthig bestätigt, daß dies wirklih die Volksstimmnng sei. Mit besonderem Nachdrucke weist z. B. die Bevölkerung des Fürstenthums Lippe darauf bin, daß sie sich in ihrem von Alters her wohlbestellten Gemeinwesen glücklich fühle; die von Anhalt - Deßau erfceuen sih eines so reichen Domanialyermögens, daß selbst die Kom- munallasten zum Theil davon bestritten werden ; die thüringschen Lande haben das Bewuütsein threr Selbstständigkeit nicht verloren. Und wenn au in den zuleßt genannten Staaten und im hohenzollerishen Ge- biete an manchen Orten ein Mißbehagen und die Neigung zu Ver änderungen hbervortrit , so sind doch diese Erscheinungen wieder von sehr verschiedener Färbung. Was namentlih die republika- nischen Sympathieen betrifft, die sich in einem Theile der Bevölkerung zeigen, \o sind sie bald dur anarhise Bestrebungen angeregt und gehen auf ganz vage politische Winsche hinaus oder fassen den Wunsh nah Steuererleichterung und überhaupt nah Verbesserung der sozialen Verhältnisse in s{ch; bald sind sie durch Berichte her- vorgerufen, welhe die Ausgewanderten aus Nordamerifa über die woblfeile Verwaltung und die Vorzüge des Self- Government erstatten. Der Luxus der Höfe, die Höhe der Civillisten, die große Schaar der Beamten pfleaen hier gewöhnlich der Gegenstand der Anfeindung zu sein, Wird dann aber von Verständigeren die Kehrseite des Bildes aufgedeckt: wie doch in unseren fkrausen Lebens- oerhältnissen die Einfachheit des amerifanischen Landlehbens niht mas- gebend sein Fönne, wie es im eigenen Juteresse der Fürsten liege, die hergebrahten Ansprüche an Glanz und Luxus zu ermäßigen ; wie aber auch die Fürsten am Kammergute ihre rechtlichen Ansprüche hätten, um die man sie nicht verkürzen fönne, und daß, wenn es zur Theilung käme, der Ertrag des fürstlichen Antheils leiht außerhalb Landes verzehrt werden würde: so zeigt sih das Volk dem Gewichte solher Grüne doch leicht zugänglih. Jn gleiher Weise machte sich aber auch die Erwägung geltend, daß dem neuen Deutschlande doch einfahere und volfothümlichere Formen der Verwaltung bevorstezen, wodurch der besonders in den kleinen Staaten so drüdenden Beam- tenherrshaft das rechte Maß angewiesen werden wird.
Wenn nun aus dem Angeführten hervorgeht, daß die National- Versammlung auch im Wunsch der Bevölkerung keine Aufforderung findet , die Selbstständigkeit der kleinen Staaten aufzuheben oder mehr , als es die Verfassung des Bundesstaates erheischt , zu be» schränken, so stellen sich noch allgemeinere politishe Erwägungen ei- nem solhen Verfahren entgegen. Ohne hier die Frage zu erörtern, ob und inwieweit die National-Versammlung zu einer solchen Maß- regel befugt wäre, sei nur im Allgemeinen darauf hingewiesen, wie sehr dadurch das Rechtsbewußtsein verleßt werden würde, wenn ohne innere Nothwendigkeit, blos aus Gründen der Zweckmäßigkeit und in einem Umfange , dessen Größe mit einer gewissen Willkür be- stimmt werden müßte, eine Mediatisirung dekretirt würde, Es ijt schon hervorgehoben worden, daß cs sich erst in dem fest be- gründeten Bundesstaat zeigen wird, wie die Staaten verschiedenen Umfangs neben einander sich einrihten und bestehen werden; jeßt eine solhe Maßnahme zu treffen und dadurch die {hon herr- hende Aufregung und Verwicke‘'ung nur noch mehr zu, stei- Laa: würde niht weise gehandelt sein. Und nicht einmal in der
rage, ob mediatisirt werden soll, liegt{die größte Schwierigkeit ; selbs wenn sie entschieden und der Umfang der Durchführung festgestellt wäre, bliebe noch immer zu bestimmen, wem denn das aufzuthei- lende Gut zukommen solle, und da würde \sich nur in wenigen Fällen ah durch die gegebenen Verhältnisse nothwendig bedingte Antwort find! en lassen. UÜnmittelbare Reichsgebiete als Streugüter über Deutsch-
Staaten
nicht ins Lustspiel,
1250 werden nur wenige für zweckmäßig halten ; die größeren Staaten, denen sich die Bevölkerung durhweg noch am liebsten ansbließen würde, noch mehr zu vergrößern, wird bei Vielen feinen Beifall findenz unter denen aber, die etwa zu bedenken wären, wird nur zu leiht ein Trachten nah Gewinn auftauchen, welches an die schlimmsten Zeiten der Fremdhberrschaft erinnern könnte.
Sollte der Fall eintreten, daß ein fleiner Staat seine Selbst- ständigkeit zu opfern geneigt wäre, so würde es doch niht Sache der National-Versammlung sein, in ein solches vereinzeltes Verhältniß entscheidend einzugreifen, Die Ordnung desselben, die Auseinander- seßung zwischen dem Lande und dem Fürstenhause und die Einleitung der zu vollziehenden Verbindung mit einem anderen Staate würde dann Sache einer Exekfutiv-Gewalt sein, als deren Pflicht es be- rahtet werden muß, auch in dieser Beziehung vermittelnd einzuschrei- ten und das Reichsinteresse zu wahren. Nur am Schluß würde das ganze Abkommen der National - Versammlung zur Ertheilung ihrer Senction vorzulegen sein.
Aus diesen Gründen s{lägt der Ausschuß vor :
¡Die National - Versammlung wolle beschließen, über die auf Mediatisirung gerihteten Anträge zur motivirten Tagesord- nung überzugehen.“
: Minoritätöserachten:
1, Die National-Versammlung möge die provisorische Eentral- Gewalt beauftragen, die Mediatisirung der kleineren deutshen Staa- ten oder, wo dies nicht angeht, deren Vereinigung in Staatsverbän- den auf dem Wege des Vertrags zu vermitteln und/ fräftigst zu un- terstüßen. Wigard. Römer. Schreiner.
IT, Die Unterzeichneten, mit den Motiven des Berichts im All- gemeinen einverstanden, glauben doch zu einem abweichenden Schluß- antrag gelangen zu müssen:
Sie beantragen: : i S „Die National - Versammlung wolle beschließen, die Reichs- gewalt aufzufordern, die Zusammenlegung der kleineren Staa- ten zu Staatenverbänden nah Kräften zu befördern, unter Umständen die Vereinigung einzelner derselben mit einem größeren Staate zu vermitteln. i
Wait. Ahrens. Somaruga. Mittermaier. Zell. Königliches Schauspiel. Donnerstag, den 30. November. Zum erstenmale: Fa-
milienzwist und Frieden. Lustspiel in 1 Aufzug, von G. von Putliß (Verfasser der „Da deturen“)
Ein Lustspiel, das uns weder komische Charaktere, noch pikante Ver“ wickelungen zeigt, verdient seinen Namen nicht,
Der Verfasser des vorliegenden Lustspiels hat sich den Kampf der- po- litischen Gegensäge unserer Zeit zum Stoff gewählt, ihn aber auf eine Weise behandelt, wie sie nicht dürstiger gedacht werden fann,
Ein Forstmeister Brummer lebt mit sciner Tochter aus erster Ehe, die in der Stadt bei einem Professor erzogen worden ist, und dem Bruder sei- ner zweiten Frau, der sich längere Zeit in Amerika aufgehalten hat, in ewi-
em Unfrieden. Er selb will die gute alte Zeit wiederhergestellt haben, fein Schwager will die Republik, „wenn auch nicht gleich“, seine Tochter „ist die constitutionelle wirft sih „re-
land auszubreiten ,
endlich, um ihie eigene Ausdrücke zu gebrauchen, Monarchie“, Nun zankt man sich über die Zeitungen, i actionaire Gesinnungen“‘, „unverdaute Ansichten““ vor, und all dergleichen, was sih Jeder aus täglicher Erfahrung leicht denken fann! Endlich kommt Brummer's Frau als Friedensgöttin dazwischen, besänstigt den Alten, ver- söhnt die Jungen. Tochter und Schwager heirathen sich, und Alles if ab- emacht,
G Wo liegt ta die Komik? Wo steckt die Jutrigue ? Das sind ja uur die Kümmerlichkeiten, die leider zu wahr nnseren gegenwärtigen Zustand ver- unzieren, Das erheitert, das versöhnt, das bessert uns nicht, das langweilt uns höchstens. Will der Lustspieldichter uns unsere Fehler vorrücken, so muß er uns die lächerlichen Widersprüche zeigen, in die sie uns verwickeln, er muß uns die Ueberzeugung von unserem Unrecht beibringen. Hier hat ja aber Jeder Recht; warum soll der alte Brummer nicht die Zeiten wieder wünschen, in denen cs ihm und dem Allgemeinen wohl ergangen ist? warum soll der junge Mann nicht nach der Republik verlangen, die er in Amerika so wohl hat gedeihen schen? und weshalb ist dic Ansicht der Tochter mehr gerechtfertigt, der ihr Lehrer gesagt hat, der Geist der Zeit verlange eine constitutionelle Monarchie? Keine dieser Fragen wird im Lustspiel gelöst, Die Gegensähe verwickeln sich au gar nicht, sondern bleiben neben einan- der stehen, und die Versöhnung, die durch das Band der Ehe geknüpft wird, ist denn doh nur eine sehr äußerliche.
Dabci hat das Stück nicht einmal das Verdienst der Kürze, Es schleppt
sich mit ewigen Wiederhol1ngen dur eine ganze Stunde hin. Die drei Parteien zanken sich — die unparteiische läßt Jeden versprechen, Frieden zu halienz man zankt sich wieder und — versöhnt sich wieder. Daß im Stü auch einzelne Momente vorkommen, welche nicht ohne komi- schen Reiz sind, wollen wir übrigens nicht leugnen. Z. B. die Scene, in der die Drei, u m sih nicht zu streiten, sich den Rücken zuwenden, und der Cine seine Holzrechnungen revidert, die Zweite ihr Stikmuster auszählt, der Dritte die Ziegel auf dem Dache mustert — aber des Weizens ist zu we- nig unter der Spreu! Und dann, wenn wir auch ín so flüchtiger Arbeit, wie solche Lustspiele zu sein pflegen, nicht gerade die durchgeführteste Moti- virung verlangen, die Leichtigkeit, mit der hier die ewigen Bande geflochten werden, überstzigt alle bisher gesehenen Beispiele. Die beiden jungen Leute verrathen keinerlei Beziehungen zu einander, nicht einmal durch besondere Vorliebe, si h gegenseitig auszuschelten, nur hat die Tochter gefunden , daß der Schwager „hubscher geworden“ ist ; plöglich heirathen sie sich , weil der Einen gesagt wird (ob es wahr is, bleibt dahingestellt), daß der Andere sich ihr Bild ausgebetcn hat, und dem Ande:en, daß die Erste oft schwer- müthig is, Wahrlich, Ehen werden im Himmel geschlossen; wenn ir- dishe Motive nöthig wären, müßte man doch cin wenig mehr davon merken !
An der Darstellung liegt es uicht, wenn das Stück sich nicht auf dem Repertoir erhält. Herr Rott is ganz in seinem Element z er spielt den gutmüthigen, beschränkten, polternden Alten mit der Freiheit, die ihm in solchen Rollen eigen is, Herr und Frau von Lavallade als Schwager und Frau spiclen, wie immer, füllen aber ihre Stellen aus. Fräulein Unzelmann paßt Der Charakter ihres Spiels ist wesentlich der des tra-
Sekannimachungen.
[675 Subhastations- Bie in der Lebuser Vorstadt B Vai I. N 156 b. Fol. 280. bes Hypothekenbuches verzeichnete, dem Seifensiedermeister Carl Kolbe gehörige. Mühle, die Lehmfüten-Mühle genannt, nebs drei Wiesen S El Gärten und Ländereien von 1 Wispel 8 Steffel Aus- saat, welche zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzusehenden Taxe auf 22,814 Thlr 3 Sgr. 5 Pf. abgeschäßt worden, soll : am 22, Mai 1849, Vormittags 11 Uhr, subhastirt werden.
Alle unbekannten Real - Prätendenten werden aufge- boten, sich bei Vermeidung der Präklusion späteftens in diesem Termine zu melden,
Frankfurt a, d. O., den 23, Oktober 1848,
Königl. Land- und Stadtgericht,
ger,
[719] Ediktal-Vorladung. Das Stadtgericht zu Dresden hat in den zum Ver- m des einhändlers Herrn Emil Theodor Ackermann und des Kaufmanns Herrn Anton Haferkorn eröffneten Kreditwesen
den 8, Mai 1849 zum Liquidations-Termine bestimmt, Es werden daher bekannte ] wie überhaupt Alle, welche an die Gemeinschuld- ner aus irgend einem Rechtsgrunde vorgeladen, zu obigem Termine persönlich und, wo es erforderli, mit Vormündern oder durh Anwälte, welche mit genügenden, was Ausländer betrifft, vollzogenen Vollmachten Vergleichs - Abschluß ermächtigt sein müssen, hier im Stadtgericht sich anzumelden, ihre Ansprüche anzuzeigen bescheinigen, mit den Konkurs-Bertretern über pa E auch une sich E über Lotguigt- : 1 verfahren, innerhalb 6 en zu beschließe hinsichilich der Aa een E E, die Erö} den 27. Juni 1849 i , Ver h “as eines Aus\chließungs-Bescheides, hierauf abe Verviers Mie Mea Bts oder, falls E nicht zu t N Es ; en 15, August 1849 b) die Ertheilung eines Designations - i i Mltne Vertenoon zum 8 DMEA „ade. die werden die Vorgeladenen erinnert, daß die A do benden, wie Alle, die ihre mri Mani M nit edes liquidiren, für ausgeschlossen vom Kreditwesen, die aber, welche entweder gar nicht oder nicht bestimmt sich erflä-
und zu bescheinig
ren, ob sie auf ihnen g und unbekannte Gläubi-
Ansprüche haben,
eshehene Vorschläge eingehen oder nicht, für einwilligend werden geachtet werden, Dredden, am 28. November 1548. Das Stadtgericht. Burckhardt.
is thos ; t Pad
Gern erwähnen.
le au diese mit sie nur wie ein fremdes Kleid trägt, Er giebt einen alten Jäger, dem ein benachbarter Gast-
fehlt für Conversationsrollen die Leichtigkeit. Zwar Feinheit und Grazie, man merkt aber do, daß sie Schließlih müssen wir noch Herrn
wirth, vermuthlich ein Demagoge, durch Reden und Schriften den Kopf mit
den neuen Jdeen von Freiheit und r und der nun diese Jdeen, wie er fre auffaßt, auch praktis
durchführen will, aber, da der alte
sich von seinen Hunden nicht trennen kann,
bleiben“ sih entschließt,
geben, damit jeder Leser sih denken kann, was die
verwirrt hat,
Gern in diese Nolle
Gleichheit und Volkssouverainetät völli
Brummer ihn fortzujagen droht und er „in der alten Knechtschaft zu Wir brauchen nur diese wenigen Andeutungen zu derbe Komik des Herrn hineinzulegen versteht.
_Markt- Berichte.
Preise der vier Haupt- Getraide- Arten
in deu füx Marktstädten
die im Monat
bedeutendsten nah einem
Monarchie
preußische 1848
Oktober
monatlihen Durhschnitte in preußischen Silbergroschen
Namen de
und Scheffeln angegeben.
r Städte. Weizen | Noggen | Gerste
1, Königsberg 2, Memel
S nats 4, Insterburg...
5. Rastenburg 6, Neidenburg
7, Dana... ¿4
8. Elbing
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Graudenz Mm (¿5 Thorn
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2, Bromberg
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Landsberg a. d. W.
Stettin . Stralsund . Kolberg .
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Breslau Wrliderg. Glogau . Liegniß. C
O is Dit berg. 101550
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Magdeburg
GSLCNDAl p10
Halberstadt Nordhausen Mühlhausen
U. 69 )0
Ae 6615 Torgau
00.06 0005:4:3: 000.0 00:0
Ute Viel (e Paderborn .…. Dortmund
0E GEE
Elberfeld
Dufeldor} Nrereld. t
I Rede eo or) 7, Ane...
Malmedy Q
Saarbrück . Kreuznach
Simmern 3, oblenz : . Weßlar
Durchschnitts - Preise Preußischen Städte ......-
412
Posenschen
Brandenburgischen und Pom= merschen Städte... -- Schlesischen Städte . Sächsischen Städte... Westfälischen Städte Rheinischen Städte
mit gerichtlich verschen, auch insbesondere zu
[566 b]
abu chaft : E, a) der in Privilegiums vom 17.
er in Gemäßheit d.x
erspruch zu erwarten. Noch
in unserem Geschäfts - Lokale
Berlin-Potösdam-Magdeburger
Eisenbahn.
Am 23sten d. M., Nachmittags 4 Uhr, wird die Ausloosung der für das Jahr 1849 zu amortisirenden nach- benannten Obligationen unserer Gesell-
Gemäßheit des Allerhöchsten August 1845 ausgegebenen rioritäts-Obligationen Litt. B., 1 Allerhöchsten Privilegien vom 40. Juli 1846 und 21. Juni 1847 ausgege- benen Prioritäts-Obligationen Litt. C-/ 5 c) der für Stamm-Actien der Magdeburg-Halber städ- ter Gesellschaft ausgegebenen vierprozenti gationen unscrer Gesellschaft über 25 Thlr,
hierselbst,
en Obli-
Leipzigerstraße
Stad S
TEEG0
Nr. 1, stattfinden, was hierdurch zur öffentlichen Kenut- niß gebracht wird.
Potsdam, den 1, Das
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.
Am 30, Dezember d. J., Nach -
mittags 3 Uhr, wird in dem Ge-
» \chäfts-Lokal des unterzeichneten Di-
reftoriums zu Berlin auf dem dorti-
dgen Bahnhofe der Berlin-Potsdam-Mag-
P S deburger Eisenbahn Gesellschaft die Ver-
er statutenmäßig im Jahre 1849 zu amorti-
sirenden Stückzahl Prioritäts - Aciien der aufgelösten
Berlin - Potsdamer Eisenbahn - Gesellschaft stattfinden.
Wir bringen dies in Gemäßheit der §§. 7. und'8. des
Nachtrags zu den Statuten der Berlin-Potsdamer Ei-
senbahn - Gesellschaft vom 13, März 1839 (Amtsblatt
der Königl. Regierung hierselbst| de 1839, pag. 169)
mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß den
Jnhabern von dergleichen Prioritäts-Actien geftattet is, der Verloosung beizuwohnen,
HRLNA den 1, Dezember 1848.
as
Dezember 1848. Dire oru ne
[567 b]
N
Direktorium.
Ubonnement beträgt:
2 Rthlr. für 4 Jahr.
4 Rthlr. + Jahr:
8 Rthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. cinzelnen VKummern wird der Bogen mit 24 Sgr. berechnet.
Bei
Berlín, Mittwoch deu 6, Dezember
y SE A I D E E f E T V BIDS CIAET A I ‘I B E s d V E I; P L I T R S Ae A E: 2 Zer L E E ra C E Ci V S L TABI A Ai ZEE - L L E R IEZAADA Zl I E 2O S 6A Eh 2E É T C F 2E O0 Ü E I- 2 O S E F R ABEA:
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den Antrag Unseres Staats-Ministeriums, was folgt: Q 2 :
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wird bierdur aufaelöst.
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iferer Hüöchsteigenbändigen Unterschrift und Jnjiegel,
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1848,
Friedrich AVilhelm. Staats - Ministerium. V2 § í rand emroura.
n Manteuffel.
von Ladenberg
Mit tolen Von 0
terordnung,
die Yuflöfung der z der Verfassun
Rerfanunlunc
D 2 Hc E 1e Botschaft
4 von 8ten
=1p dex zur Ber
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unden, den
Veirsat
n dari! ! eil barung der Verfassung berufenen nmlung von Berlin Brandenburg verlegt und die Versammlung aufgefordert, zur Fort- seßung ihrer fofort avzubrechenden Berathungen am 97ten v. M. in Brandenburg wieber zusammenzutreten. Durch diese Anordnung, welche ledialicch den t hatte, die Freiheit der Berathungen der Volks- vertreter vor den anarchischen Bewegungen in der ‘Hauptstadt uad n S Stuflühjen sicher zu stellen, glaubter (Fw. Koömg= ive Majejtat nicht nur ein unzwe!felhaftes Recht der Krone, sovdern auch eine durch die Rücksiht auf das Woßl des Landes diingend ge- botene Pslicht auszuüben, Leider! is Ew. Königliche Majestät wohl. meinende Absicht dabei von einem großen Theile der Versammlun verkannt worden. Uneingedenk ihrer wahren Aufgabe und ihrer Pili p. ten gegen die Krone und das Land, hat die Mehrzahl dei Abgeord ueten ihre Berathungen, ver von Ew. Königlichen Majest t ‘angeord neten Vertagung derselben e en S Bln ae
nad
) 44 *JIWi(
Got u N g derselben ungeachtet, eigenmächtig in Berlin fortge Bone u GUM S 0 Deraue Gewalt er Rechte der estät auf Grun einer tren Afebilbin Bon QIV. Köntglichen Ma Auflösung der - berliner Bilcaetivebr u A Que Eo eue erftlärt und dadurch die gedachte -Brgtrivote A lbe ge gen dic Ausführung jener Anorduung aufaereit " Gie Ke A A da Î nit gescheut , durch die an das Volk Mi icbtete A A du _Berwe gerung der geseßlichen Steuern die Brandfactel dex Anarchie in das Land zu schleudern und den ganze Staatsverband dem Umsturz preiszugebeu. Dur diese in fo rechtewibrigen wie vêrderblichen Beschlüsse hatte die in Berlin fort tagende Mehrzahl der Mitglieder der Versammlung ofen mit der Kroue gebrochen und Ew. Königl. Majestät gegenüber einen Stand- punftt eingenommen, bei dessen Festhalturg die Möglichkeit einer be- friedigenden Vereinbarung des Verfassungewerkes nicht abzusehen war, Hiernach wären Ew. Königl. Musestät {on damals ‘unmit telbar nah dem Steuerverweigerungs - Beschluß, unzweife:haft berech a gewesen, dic Versammlung aufzulösen, Gleichwohl gaben Ew. | Königliche Majestät die Hoffnung noch nicht auf, daß die seitdem |
zur
Verfassung berufene Versammlung
m A ( ? Ministerinms en Sißungen der zur Vereinbarung dex Berfassung bés ijerem tiefen Schmerze die Ueberzeugung
ohne Berl tur or Mürde 1Uin( oyne Verleßung der Würde Unserer Krone unzertrênnliben Wobles ders
Preußischer
Sftaaîs-Anzeiger.
laut gewordene Stimine des Landes und die du liche Auffassung vorübergehend zurlickgedrangte V jcuer Abgeordneten von dem betretenen Adbvwegc unter deren Hinzutritt die Versammlung na Ablau friit in bes{lußfäßiger Zah! si{ch ncu fonjtitun ÜUngcsißlichkeit und U : 3
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auerTennei, den, die abgebrochene? unnevmen und bald b L 114 c ee Ir L è anl Ties gelungen, so würde es auch möglich 1 Norbeiternna tor Vagoe de zur Verbesserl!g Cer Ait £l
anderer dringenden Wü ô
M O Ai M C T T“ A Q E; T P O E R E 7 E P I 1° 7 V A C A A C”-T I I
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funa threr Stellvertreter abzuwenden nicht in Vejolgung der Un- t, weil ebliebenen 1ndenburg Bertammiung
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Prasfidium di ¿h wurde von tis zum
Vi tren Work r aus diejenigen Ausgeblicbenen , diums noch nicht f der Vertagungs
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denezt Prasi- zugegangen sei A6 [1 . ly “ Nutra( verließen )eTiaH \ammtlich
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Stand geseht wurde, si neu zu Ton “l B » í c L Dieser Vorgang, welcher auf den
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einen tief verleßenden Eindru machleo,,
§
vflichtgetreuen Theil der Ver: amer den Freund des Vaterlandes, i rei n tebt den deutlichen Beweis, daß von derjemgen Fract'on der Abgeordneten, die nah m Nen M. in Berlin fortgetagt hat, ein großer, noch immer die Mehr der ganzen Versammlung bi(ldender Theil. in offener Auflehnung E E die von Cw. Avniglichen Viasestät in ter Botschaft vom Sten v, M. getroffenen Anordoungen, mithin auf einem Standpunkte ver harrt, „welber, nach unsfercr pflihtmäßigen Ueberzeugung, die Mö a lichkeit ciner Vereinbarung mit der Krone ausschließt. r pu merischen Stäike dieser Partei würde es i ben abhangen, die Versammlung ben ift beschlußunfähig zu
Beginnen die
dem
wie es am 1sten d,
machen, ohne daß geaen ein solches früher beabsihtigte Einb?-rufung der Stellvertreter, die während der Anwescnheit der Abgeordneten geseßlich nicht zu begründen wäre, genügenden Sub gewähren fönnte.
Die zur Vereinbarung der Verfassung berufene det sih hiernac in cinem Zustande so tiefer f; die Verfassungzbrrathung ohne
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Gir beklagen dies um so sc{merzlicder, je zuverit{tiiher wir von de
Fortführung der Vereinbarungs - Verhandlungen mit
arordneten, welche der von Ew. Vigzjejtat Va, lum weil Jeibit
äUnhicoten, {chuldige ¿Folg
Resultat erwarten durften.
«alta O 0a A nochmalige Wiederdolung des in det
ergangenen Berufung nah unter Aufopferung früber v r{ochtener , ein für das Vaterland gi (Hleihwohl glauben wir eine ( vonigen Woche fünfmal mif lunzenen Versuchs einer neuen Konstituirung der Versammlung vflicht- mäßig widerrathen zu müssen, weil sich mit große1 Wahrschcinlichkeit voraussehen läßt, daß dabei die tiefe Zerrissenheit der Versammlung und ihre unverkennbare innere Auflösung in ähnlicher Weise, wie am 1sten d. M., zur Trauer aller wal treten würde.
(Fw, Kgl. Mais tätköunen wir temnach nur die sofortige Auflösung der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung anrathen, und erlauben uns, den Entwurf der diesfälligen Verordnung zu Ew. Königl. Majestät Ällerhöchster Vollzichung ehrfurtsvoll beizusügen.
Gewiß ijt diese Vereitelung 1 begonnenen Versuchs der Verenb Krone und den Vertretern drs eiguiß. dahrhaft verderblich aber
NBereitelung willen, die
N p 4p! Grande! TPICHTET DUERCHN
ä A L etblideo
ron N tox! tro f ren Baterlandséfreunde hervor
des vor länger als sechs Monaten ing einer Verfassung zwischen der ein sehr beklagenewerthes Er= | j würde es sein, wenn, um dieser | Sehnsucht des Landes nach ciner Verfassuna, von welher es Wiederherstellung eines festen Rechtozustandes und des in allen Verhältnissen des öffentlichen Lebens gestörten Vertrauens mit Recht erwarten darf, noch längere Zeit unbefriedigt bleiben solite. Ew. Kömal. Majestät künnen wir daher nur pflichtmäßig rathen, Jhrem Voike eine Verfassung, die zut Begründung, Befestigung unt @rhaltung wahrer ¿Freiheit uavrrzuglich nnter tem Vor behalt zu gewähren, daß dieselbe von den zunächst, und zwar sofort zu berufenden Kammern ciner Revision zu unterwerfen M: Wir haben eine solche Verfaisung unter strenger ¿Festhaltung der- von Fw. Königl. Majestät im März d. J, ertheilten Verheißungen entworfen und dabci nicht nur die Vorarbeiten der zur Vereinbarung der Ver fassung berufenen Versammlung, sondern auch die bisherigen Be \{lüsse der deutschen National-Versammlung, deren fernere Beschlüsse auch bei der vorzubehagltende1 Revision zu beachten sein werden, sorg- faltig berücksichtigt. Judem wir diesen Entwurf, nebst dem Entwurf cines Wahlgeseßes, herbei unteithänigst vorlegen, stellen wir Ew,
aecignet 11,
| R ontal os E , e c Königl. Majestät die Vollziehung derjeiben ehrfurchtsvoll anbeim.
Sließliw behalten wir uns vor, bei Ew. Köni lajes irte i) j , w. H gl. Majestät den vrovisorishen Erlaß verschiedener, zur Befriedigung dringender Be-
Alle Post-Anstalten des Ju- un Auslandes nehmen Bestellung an dieses Blatt an, für Berlin di Expedition des Preuß. Staats
Anzeigers :
Behren-Straße Ur. 57.
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1848.
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dürfnisse des Landes erforderlichen Verordnungen in Tagen unterthän!git zu beantragen, e
B erl1! F Mas Derlin, 5. Dezember 1848.
den
nächsten
Das Staats - Ministerium.
" ( * PEPS ” M Sraf von Brandenburg.
von Manteuffel
von Ladenbera. ! ;
von Strotha. Rintelen.
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Konigs Majestät.
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preußischen
+7 ° 4 ‘ 1 Gottes Guaden, König
Wr Friedrich Wilhelm , vo von Preußen 2c. 2c : gen zu wissen daß Wir in Folge der eingetretenétt örden! Verhältnisse, welche die beabsichtigte Vereinbarung Verfassung unmöglich gemacht, und, entsprechend den dringenden erungen des öffentlihen Wohls, in möglichster Berücksichtigung den gewählten Vertretern des Volkes auêgegangenen ‘um- rafolgende Verfassungs - Urkunde zu er- haben, vorbehaltlich der am Schlusse angeordneten
rdentliwen Wege der Geseßgebuug. die Verfassung für den preußischen Staat
N p 4084 o orarrLeiten, due (i 4
Î E E taatsgebiete. Mr teile
ty der Monarchie in ihrem gegenwärtigen Umfange preußische i -
-taatêgebiet Art 2, Staatägebiets können
nur dur ein Gesetz
U T] I, den Rechten der Preußen. Mrt, 5,
Tie Verfassung und das Heseß bestimmen, unter welhen Be- dingungen die Eigenschaft eines Preußen und die staatsbürgerlichen Re@itc erworben, auëgeübt und verloren werden. :
i Mrt. - 4.
Alle Preußen find vor dem Geseße gleich.
finden nicht statt. Die öffentlichen Aemter sind für
Standes-Verrechie alle dazu Befähig- ten gle:ch zugänglich. : l De S Die persönliche Freiöeit it gewährleistet. Die Bedingungen und Formen, unt r welchen eine Verhaftung zulässig ist, sind durch das Geseß zum Schutze der persönlichen Freiheit vom 24. Sevtember
laufenden Jahres bestimmt.
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Die Wohnung ist unverleßlich. Das Eindringen in dieselbe und Haussuchungen sind nur in den geseklih best:nimten Fällen und For- men gestattet. Die Beschlagnahme von Briefen und Papieren darf, außer bet einer Berhaftung oder Haussuchung, nur auf Grund eines Befehles vorgenommen 1 Urt, f seinem gesetlichen Richter entzogen werden. Aus- außerordentliche Kommissionen, so weit sie nicht diese Verfassungs Urkunde für zulässig erklärt werden, sind un- fe in Gemäßbeit des Gesetzes ange-
richterlichen verden,
Ri mand da! nahmegerichte und d 19 y ch 4 W tfonnen nur
Al O unverleglio, Es fann nur aus Gründen es ( vorgängige, in dringenden Fällen we= festzustellende, Entszädigung nah Maßgabe des oder beshränfkt werden. —
Art. 9
%. c ac N By T} Strafe der Vermögenseinziehung
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finden nicht statt.
s 5 Urt, U E Freiheit der Auswanderung is von Staats wegen nicht be- \c{ränkt. Abzugsgelder dürfen nicht erhoben werden.
; — A 11.
Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religions-(Gesellschaften (Art. 28 und 29) und der gemeinsamen df= fentliden Religious-Ucbung wird gewährleiste. Der Genuß der bür- gerlien und staatabürgerüchen Rechte is unabhängig von dem reli- giösen Bekenntnisse und dèr Theilnahme an irgend einer Religions- Gesellschaft. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen.
Art. 12. H Die cvangelische und die röm sch=katholische Kirhe, so wie jede andere Religions - Gesellschaft, ordnit und verwaltet ibre Angelegen- beiten selbstständig und ble:bt im Besiß und Genuß der für 1hre Kultuê-, Unterrichts- und Wohithätigfeitszwecke bestimmten Anstalten, ting und Fonds, Uri, 134
Der Verkehr der Religions - Gesellschaften mit ihren Oberen is ungehindert. Die Bekanntmachung ihrer Anordnungen is nur denjenit- gen Beschränkungen unterworfen, welchen alle übrigen Veröffentli- chungèen unterliegen,
Art. 14. Ueber das Kirhen-Patronat und die Bedingungen, unter welhert dasse!be aufzuheben, wird ein besonderes Gesetz ergeben. Art. 15. E
Das, dem Staate zustehende Vorschlags-, Wabl- oder Bestätt-
gungs Recht bei Besetzung firchlider Stellen ist aufgehoben, Art. 16.
Die bürgerliche Gültigkeit der Ebe wird dur deren Abschlie-