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deutschen Bevölkerung des inowraclawer Kreises den allgemeinsten
efunden. : S “e
E ree der von uns vertretenen deutschen Bevölkerung die- ses Kreises fühlen wir uns dadur zu der ehrfurchtsvollen Erklärung s wir und die mit uns gleihgesinnten Deutschen hiesigen 3 Ew. Majestät Regierungsmaßregeln vollkommen
Umkreise : Negierun j E E vertrauen und 1 guten wie 1n bösen Tagen Ew. Majestät tiger Liebe und Treue ergeben sein wollen.
mit aufrih : Jn dieser Gesinnung ersterben wir
Ew. Majestät L treugehorsamjien. : Der Kreis - Bürger - Aus\{huß
zur Wahrung preußischer
Interes)en, Namens 22,000 Deutscher. Wolff, Radke, Vorsitzender. Shhriftsührer.
claw, Regierungsbezirk Bromberg,
den 23, November 1545.
Jnowra
Hohes Staats-Ministerium!
Ereignisse, welche das ganze Land kennt, haben bewiesen, daß die in Berlin tagenade National-Versammlung nicht frei war, sondern sih unter dem Terrorismus aufgeregter Volksmassen und in den Hän den einer es mit dem Vaterlande nicht wohblmeinenden Paitei befand, woraus sie um jeden Preis gerettet werden mußte.
Zur Zeit, als Se. Majestät unser Allergnädigster König sich entschloß, die National-Versammlung, behufs Herstellung ihrer Frei heit, von Berlin nach Brandenburg zu verlegen, da waren wemg Männer zu finden, welche es unternehmen mochten, Angesichts der drohenden Gefahren als Räthe der Krone zur Seite zu treten und somit ihre ganze politische Existenz dem Vaterlande als Opfer anzubieten.
Durch die bereitwillige Uebernahme aller Gefahr, durch die Ener- gie und Umsicht, womit das hohe Staats-Ministerium in seiner ge genwärtigen Zusammenseßung den Beschluß Sr. Majestät unseres Königs ausgeführt und die Bestrebungen der volksfeindlichen Partei vereitelt, hat Hochdasselbe si die {hönsten und bleibenden Verdienste um das Vaterland erworben, und berechtigt das ganze Land zu der Hoffnung, daß es Hochdemselben gelingen werde, auch die etwaigen weiteren Unternehmungen der Feinde des Vaterlandes zu vernichten.
Aus diesen Gründen hat der unterzeichnete Verein in seiner ge- strigen Sißung einmüthig den Beschluß gefaßt, Einem hohen Staats= Ministerium seinen Dank und sein volles Vertrauen offentlich zu er- fennen zu geben.
Breslau, dea 3. Dezember 1848.
Der coustitutionelle Verein 1m Fesuiten-Bezirk
An
das hohe Staats-Ministerium, z. H. des isterial - Präsidenten, Herrn Grafen
Minis von Brandenburg Excellenz, 1 Berlin. An Ein Königliches hohes Staats - Ministerium. Hohes Ministerium!
Des Königs Majestät haben Männer an die Spihe der Regie- rung und Armee berufen, die unser volles Vertrauen verdienen, denn
sie fämpfen kräftig, und Gott sei Dank mit Erfolg, gegen die Ge- Städten
setzlosigïeit, die leider bis jeßt in Berlin und vielen anderen
herrschte. 1 Die Bewohner des Landes haben noch 1mmer die Liebe sür un=
seren vielgeliebten König, und die muthigen Vertrauen desselben besißen, und, wir wollen gen ungeachtet in Fhrem so fd nicht verlern. Es wagen die Bewohner 1 Ostpreußens, diesem Muth und dieser Energie ihre vollständigste An
Mit Gut und Blut sind wir bereit, zu
erfennung auszusprechen. Allem, was der Allerhöchste Wille von uns fordern sollte, Groß= Scherlek, Kreis Labiau, Reg. Bezirk Königsberg, den 28, November 1848, (46 Unterschriften.)
Hohes Staats-Ministerium!
Die \chrecklihen Tage, in welchen ein \hauerlih düsteres Gewöl taates den Glanz der goldenen Sonne
an dem Himmel unseres S
unseren Augen entzogen hatte, sind nun vorüber! Die bösen Geister,
im Dienste des Erzfeindes der Menschheit , des Vaters der Lüge, jenes die Sinue der Menschen umnebelnde , bethörende und verwirrende Düster aus dem Abgrunde der Hölle heraufbeschworen hatten, müssen bereits zur Einsicht gekommen sein, daß sie sich selbst belogen, wenn sie meinten, ihr tolles Gebahren finde bei dem Volke Anklang, müssen schon jeßt sih \{hämen, da das Volk von allen Seiten her gegen den satanischen Beschluß der Steuerverweigerung fräftig protestirt hat und noch im=
welhe, von der maßlosesten Selbstsucht gestachelt ,
mer protestirt; sie müssen si selber sagen : „Wir sind niht werth, daß wir des Volkes Vertreter 144
heißen!
da es ihnen immer offener und lauter von dem Volke gesagt wird.
Der treue Gott, der uns nicht lässet versuhen über unser Ver mögen, hat das Gebet, das inbrünstige und ernste Gebet aller wah- ren Freunde des Königs und des Vaterlandes gnädig erhört. Der Herr is seinem Volke wicder nahe getreten; {hon schaut es wieder sein freundliches Antlip, Sein Licht hat das Auge unseres theuren heißgeliebten Königs zu rechter Zeit erleuchtet, daß er zu Räthen der Krone si solhe Männer ersehen, welche wohl geeignet sind, un- =rx dem Beistande des Allmächtigen die heiligen Rechte der Krone
jet E e e r rae L Fe L L L
23 Jahr, Größe: 95
Bekannimachungen. Stirn; hoch, Augenbrauen: blond
er nachstehende bisher ohne Erfolg gebliebene Steck stumpf, Mund: gewöhnlich, Kinn-,
F Mes / : [olg gebliebene Steck- | bart: blond, Kinn und Gesicht: oval,
bleich, besondere Kennzeichen : 3) Adolph Kaulfuß,
Alter+ 22 Jahr, Größe: 5 Fuß
Augenbraueuz+ braun, A
Backen- und
brief wird hiermit anderweit veröffentlicht | [722] Se E | Halle a. d. S., am 20. November 1848,
Jn Folge des gestern hier stattgehabten Ausruhrs | Sn! sollten wegen Erregung desselben in hochverrätherischer Skirnz: frei, Absicht die nachstehend bezeichneten Personen verhastet werden, sind aber der Ergreifung entgangen, Es wird gebeten , dieselben, wo sie sich betreten lassen, zu ver- haften und von der Verhaftung Nachricht zu geben [588]
Königlichen Ober 1) D aus Elxleben bei Erfurt, Alter: 21 Jahr, Größe: 5 braun, Augen: blau, Nase: stumpf, Mundt g lich, Bart: braun, Kinn: rund, Gesicht: voll, farbe: bleich, besondere Kenn
2) Theodor Friedri } her Stud, theol., aus Zöschen bei Merseburg, Alter:
tig und erwarten, selbs wandellos in befindlihen Söhnen ünd Brü- König und Vaterland.
en 19. November 1848,
der Steuerverweigerung für nih der Treue, auch von ihren beim Heere dern eine gleihe Hingebung für Landkreis Königêberg in Preußen, d (Folgen 375 Unterschriften.)
Wir unterzeichneten ländlicen Bewohner, wohl wissend, daß un- ser theurer König es stets mit uns gut gemeint, erklären hiermi daß wir Jhm mit Gut und Blut beistehen wollen, falls frecher Ungehorsam Seine landesväterlihen Absichten be- hindern sollte. : Schubben bei Zanow, Kreis Fürstenthum, Regierungs-Bezir lin, den 1. Deze i : e
1 vertreten und unerschütterlih treu zu wahren, einer Na- in welcher cine Fraction unehrlih prechen, daß sie ein Staatsgrund- 1 gar nicht Willens is ,
| ie und die Blut-Republik mi Kommunismus heraufzubeschwören beabsichtigt ; Weisheit, Milde und Energie besißen, jene sondern {handbaren und fluchwürdigen gegenzutreten; Männer, an deren Spiß nach dem Eingeständnisse aller einsichts daß cs nah den berü vor gleih traurigen Scenen und blutigen Erei fahem, beflagenswerthem Unglück, bewab nur allgemein hochverehrten , :
ersammlung gegenüber ,
genug ist, es nicht geradezu auszus geseß mit der Krone zu vereinbarer vielmehr die
nement beträgt:
Gräuel der
nicht blos thörichten, ainnen mit Nachdruc ent- e derjenige stebt, dem vollen Bürger chtigten berliner Märzkc ignissen, so wie vie
Theilen der Monarchie
verdanken hat ,
rt blieb — ch wahrhaft (Folgen 38 Unterschriften.)
ir endesunterschriebene Bewohner der Dorfschast Strzelnicken,
| Preußischer
faats-Anzeig
errn Grafen von Brandenburg, Wir können niht umhin , R unsere unverbrüchlichste Treue hierdurch lgut und öffentlih an den T trauen, fondern das vollste, der geseßlichen demokratischen und aller Verehre1
mandanten, L ¿vollsten Dank und
finem hohen Ministerium
welches Teines
nniéburg, erklären hiermit in Fo allergnädigsten Kön vom 4iten d. M., daß wir, wie unsere Väter treu an dem Haust | ver gehalten baben, auch ferner mit ut daran halten wolleu, und Seiner Weisheit und Ge-= (les Vertrauen schenken, daß uns die fernerseits verhei lichem Wege gesichert werden.
daß Se. Ma-
Kreises Joh Proclamation ur
Kirchspiels Ary
Nas
und Herrn
a
er Freunde avo anaol 11 ; V! E unjercs angejitammten Köbuigs bis L 1 A 6 L, E S O I IET An N M E:
d
rdnung und das Getreibe \eiten ungekürzt auf fried nur den Wunsch auzsprehen mögen, Sich mit treuen und volksthüm- ergnädigsten möglich sein würde, uns doch gefällig! fällt uns sehr schwer, Í erlassen wir eren Allergnädigsen Kömg und uns sorgen werden, wie ein Vater
j 7e Gebet dem Kaijer jestät, unser verehrter Landesvater, unseres Erlösers! | eu \folher treuen Anhänger 1hres
für ihn gern und frí den Vorschriften ibres göttlichen C es noch gar viele auch in unseren aus eine von Magistrat, zeichnete Zustimmungs - National - Versammlung früßei mitleidenswerthe Wühler hatten {heut ausüben türfen , stummen mußten, wollten sie Die energiswen nisteriums bringen Verführer unb Der Allmächtige ferneren gnädigen
¿esehlichen Ordnung und Gottes Gnaden““ OTILYO HGVL
: chland. Bestätigungs-Urkunde für die Zur Berichtigung. Frankfurt Berjammlunga. Handel8-GBesezbuches, ie Thronentsagung des Kaiser Ferdinand, — Spenden für die Armee. -
König, wenn es irgen? D eUL erleichtern, hohe Abgaben
berliner gemeinnuß1ge
: Verhandlungen e. Majestät lission zur Ent-
cktadtverordneten und Bürgerwehr unte
erspenstige Fraction dex
: f I. ? Dorfschaft Kaminsken ¡ch hier einen Qerroriêm friedlichen Bewohnt
rzelnmicien, den stevermärkische Observationscorps,
nicht Geroalf gegen Gewalt een (Folgen die Unterschristen.) Maßregeln Eines Yoyen Ll : S Verführte immer mehr zux 1 ist der Fluch ter bösen Ge ea hohes Ministerium Die National-Versammlung mit ihrer Linken predigt es 1 ange ist sie in Trug und Hinterlist einhergegangen, bi selb} in ihren Neßen gefange Für alle Verwirrung, für alles Unheil {luß der Steuerverweigeruug Sieuerausfall muß} welche die Verweigerung defkretirt; Staats dur Einziehung der Landwehr u. Wer den Schaden anrichtet, muß ihn ewigen Rechts. ndleute, aber wir fragen: diese Männer der Linken gegan nid gelernt
sonst würden
Schuß und erleuhte es Mit tiefster Ehrerbietung verl Eines hohen Staats :
was durch 1hren De
solidarisch verant die Mitglieder jede Mehrauëgabe des
Varlamentstandidaten,
Festenberg, 1 : hervorgeht, is sie ten 25. November 1848, 7 Unterschriften.)
s. L Ltd: i L Du pas a I Duis Af A E c Laa char Li AAE
tragen iverden.
Einem Hohen Staatsministerium sind die Gruudsäße des
erlauben sih die unterze!: tage versammelte: abzustatten, daß Hochdasselbe sammlung von Berlin Haltung sih die Hoc sichert hat,
Mit neuem belebten ferung des Kreises endigung des
ichen Kre18
Dank darüber M „4%
ßneten, zum h o efrfurdievol ) R , e ehrfurchevoll Wir sind ei
T G i 6 t ä nd
der haben sie Alles verg und bören können sie niht m ganzen Landes gehört haben. wo die Bibel gelehrt wird, und da haben wir Gott und ehret den König!“
Und so sprehen wir mit unje Ehrfurcht vor unserem wei) sondern wir geben auch f ihn unseren vielgeliebten weise hat er d Ministeriums Brandenburg arun T er a wird es bleiben. und keinen Dank dazu haben n wir also noch mt u frieden sein, die unser Vertrau zur Steuerverweigerung Thue Rechnung von ort niht mehr Haushaiter sein
Volle die hohe National damit auch von unserem Kreise von Mitvers{worenen vertreten zu |
Brandenburg und durch jene FO L A v LN on VDNIGeninniei ug haben Allergnädigst geruht :
4 0 ring, aggregirt dem 9ten Jufanterie= Orden zweiter Klasse mit zu Berlin den Rothen
chó6n daselbst
1 Vertrauen sehen wir und die ganze Bevö0l endlichen Beseitigung N Verfassungswerkes
er Erflärung nicht allein unsere en und hochherzigen König au innig wir ihn lieben, und nennen Landesvater.
em Aufruhr Einhalt gethan hobherzig so lange ver auch ein König von Gottes Wort sie sollen lassen stahn,
wie-dem Dosratge
und dem Ka
(10 Unterschriften.)
Stagts-Ministerium!
: Nachdem die Proclamation unseres L Gs Herrn an sein Volk vom es aden, König des hiesigen Stiftes gehörigen getheilt worden ist, den hier anzeigen lassen, daß sl den, und darum gebeten, es
lle Shmä-
Allergnädigsien Konigs Und 1 zum Verwaltungs-Bezirke Ortschaften mittelst Rundschreiben n-Aemter Namens ihrer Gemein- zu ihrem geliebten Könige stän ihre Gesinnung höheren Orts I
hungen übersehen.
haben 20 Schu (seren Abgeordneten Rahn und
en so arg gemißbraucht ha 180 Mitgliedern, die
¿c Maßgabe der Bevölkerung festgestellt. ch gewählt werden diejenigen, weldhe
n Vollgenuß
Männer, welche das hoffen, aller Anfeindun- hwierigen Amte ausharren werdcn, eines fleinen Dörfchens
icn weder wajien
EEL m vidtorli hon Frlonnt YY tigen richterlihen Erkenntnis
einem Haushalten, denn
Stellvertreter
Versammlung doch hre die Shmach genommen
- Preuße, welcher das dreißigste inen jährlichen Klassensteuersaß von n Grundbesiß im Werthe von reines jährliches Einkommen von weist, stimmberechtigter Urwähler in derjenigen Ge- einen Wohnsiß oder Aufent-
Pflicht für Alle, we
Bi Det s beilige nige und 1hr
treu und redlih mit ihrem K denen es mit ihrem Unterii des auch bvffentlih vor ter Welt Unterzeichnete hierdurch nit ät unserem theuren Könige lon Gange begriffenen Anarchie bis jé ständig einverstanden und zufrieden. Gott segne unseren iunig geliel niglihes Haus und e
Vaterlandes ! Hillersleben, im November 1 (165 Unter
in unwandelbarer Treue
g und Herrn werden wir aber
und unser Wahlspruch biet:
Hott für König und Vaterl ie hte der Gemeinden
Tin frommen Glauben gegen unjeren angestammten Koi arren bis ans Cnde,
eln, welche
drri 24+ nov horvo 2 ur Unterdrückang der bereit getroffen worden ind
llen Maßre seit sechs Monaten |
r Wählerlisten liegt dem Landrathe unter Mit in den Stadien, dem Kommunal-Vorstande. benen Reclamationen erfolgt für die klas- rta Te! n ordnung vom Geseßsammlung Seite 19) zur Mitwirkung gung bestimmte Kommission, f den Gemeinde - Behörden
Ou tolsA4 5 AUTIELUHAA V
minungivedorDen D8,
Alt-Reetz, Neu-Ransft, ¡=Cüstrinchen.
Namens threr Gemeinden.
die einem Kreis=- Die Entschei=
rme sich unser und Majestät den Kömg dem danziger dung über di sensteuerpflichi!
— 41
Gemeinden 5120 Unterschriften
F E c+ v. der JUgjijensleutr=
durch eine von
n Gutsbesitzer und L nacseslene! Kommiion,
Die unterzeichnete nigsberger Landfre!|e om 411. November d.
roclamaiion
F, mit vollem genommen und
lid) vern geseblof n Urwaähler hat, heilungen werden von
aß in einer Abtheilung
welche 200 oder Abtheilungen. en in der Art begränzt, wählen fint u einem Gemeindeverbz:nde 110 U: wäiler, benachbarten
Va nnvrhnoton den Abgeordneten d
gesteuert un
Berlin ernst und kraitooul U . L Ge: UEZWE rdneter Freihett die D
heit gewährt werden foll, in mit der Krone zu
Sie sind von dem nal-Versammlung nach weil früher einseitig von im Wahlgeseße
qus div, Gemeinden 10
BaASImanner
Regierung, ein seitig die Natio- u verlegen il -— e : i ne te (ForteBung lat) Sihungsorte i i ( (
bestimmt und
1s verordnet ist.
darüber nid Sie mißbilligen daÿer die Königliche Bot schiedenste, halten ihre
Abgeordneten, er Zahl der stimmberechtigten theilung) gewählt. E N Ersaßwablen werden von den ursprüug- ¿hlmanner ll2a0aent f 4 10 Ns A
):männern vollzogen; jedo is an die Stelle jedes , dur cch Wohnorts - Veränderung sofort ein neuer Wahlmann
verbanvt und namentlich rücisichts \
(des Distrikts,
Beschlüsse ü L Ga M B Mi S D SCIEEPIE R BAZEA
Subhastations-Patent. ernenstraße auf dem Holzh
T Bekanntma un s
Baver, konzessionirke che Ludwigsbahn. en - Bexbach.)
t die auf den 1, Juni und leyte Einzahlung
Fuß 74 Zoll, Haare: Augen: blau, Nase: Backen- und Schuurr- GesichSfarbe:
Der in der Ka} ofe hierselbst Weise aus\cheidet,
Wer P\älzi} (Ludwigsha]
Jnterimsscheine if l, J. ausgeschriebene noch nicht geleistet wo
Die Besihzer
kenbuchs verzeichnete, dem Speicher nebst Zubehör, :1
Hyvothekenscheine in der Negisk 5 Tae quf 40 (80 G / San L Pf. abge- \häut word . März 1849, Vormitta g® subhastirt werden.
Frankfurt a, d
welcher zufolge der ratur einzu- der crsten Kammer werden durch die Wahl-
bsoluter Stimmenmehrheit erwählt. i det werden, paß in jedem Kammer zu wählen find, Sollten \sich in einem T befinden, so haben leßtere die ‘
Stud, med, aus Poson, Zoll, Haare: braun, ugen: blau, Nase Zckchnurrbart : ll, Gesichtsfarbe : bleich,
3\heine werden aufgefor- männer na die geseplichen Ver- {cllen jo geb Einzahlung nach- ach Vorschrift
D d oder 3 Mitglie- -(Hründe der re L ndem sonst weitere Verfügung n treten müßte,
November 1848.
der konz, Pfälzischen Ludwi
und Mund + klein, Kinn-, braun, Kinn+ rund, Gesicht: v0 besondere Kennzeichen + keine,
i j i Subhastati -Patent.
dem Untersuchungs - Kommissarius _ Das in der Beitia Strafe Min Vol, L
- Landesgerichts - Direktor Schulze, | 18b. Fol. 44, des Hypothekenbuches verzeichnete, dem
Heinrih Wilhelm Ehrlich, Stud. theol., Kausmann Carl Wilhelm Schindler gehörige Wohn- haus nebst Zubehör, welches zufolge der nebst dem Dy-
weniger als 1000 Urwähler Mitglieder der ersten Kam- iebungsweise 3 Abtheilungen, deren keine mehr a!s 500 amsass n darf, direlt und ohne Vermittelung von Wahl-
den 25, August 1848. Land- und Stadtgericht,
Qt S | Speyer, den 30, Regierung fordert die | Das Direktorium fowska, welche sich pst Antoinette und Wladislawa in 3, aufhalten soll, hier-
ihren Töchtern
Die Königl. Polnische besißerin Frau Anna von Karn
ee erer rerer
er te zirke zu wählenden Mit- glieder n Kammer weist das anliegende Verzeichniß nach. Die Viloung der Wahlb-zirke ist durch die Regierungen zu bewirken,
seit dem März-Monat 9, E — i mit auf, unvorzüglich nebst Zahl der in jedem Regieru olen zurüc{zukehren, nach §. 340. des Strafbestim Dezember 1848,
uß 4 Zoll, Haarez braun, Stirn: hoch, Augenbrauen: pothekenscheine in der Registratur einzuschenden Taxe gus L ewöhn- | auf 6754 Thlr, 26 Sgr. 4 Pf, abges{äyt ‘wörben, soll März 1849, Vormittags 11 Uhr, Königreich P falls der Anwendung des buches enthaltenen
Berlin, am 4,
jesichts- am 22, zeichen : trägt eine Brille, subhastirt werde ch Wilhelm Pösche, frü- Frankfurt a.
mungen aus- Die Zal ¿Gia E 2 y Die Zahl der Bevölkerung bestimmt sich überall nah der im
August 1848, Jahre 41846 stattgehabten amtlichen Zäßlung,
Land - und Stadtgericht, seßen würde,
Berlin, Donnerstag den 7. Dezember
Fete P FOETIR A P R 2 Zie L D 0 B I G A I PEP N I La Bas vg E S A E P A E ZIIUE 4) F L Ti A B? U. L F E A T6
| Art, 8. R E A E i : Zum Mitgliede der ersten Kammer 1jt jeder Preuße wählbar : F A A P nes der das 40ste Lebensjahr vollendet uad bereits 5 Jahre lang dem preußishen Staatéverbande angehört. A4. | i Jun den Städten werden die Urwahien der Wahlmänner durch Beauftragte des Magistrats und da, wo fein Magistrats - Kollegium besteht, des Bürgermeisters geleitet. Ueber die Leitung der Ürwahlen auf dem Lande wird mit Rü-
sicht auf die bestebende Verschiedenartigkeit der ländlihen Gemeinde= Einrichtungen Unser Staats - Ministerium das Erforderlihe in dem
über die Ausführung dieser Verordnung zu erlassenden Reglement (Art. 11) feststellen.
Die Wahlen der Mitglieder der ersten Kammer werden dur von den Regierungen zu bestimmende Wahlkommissare geleitet. | A Art. 10, -
E Wahl der Mitglieder der ersten Kammer erfolgt durch selbstgeschriebene Stimmzettel nah absoluter Stimmenmehrheit aller C1)chtenenen,
— Art; 21. e ur Aueführung dieses Geseßes sons noch erforderlichen Anordnungen hat Unser Staats - Ministerium in einem zu erlassenden Reglement zu treffen. Sli nto n"\o - A on Su h eno 1 e "e L Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und )eigedrucktem Königlichen Jnsiegel. i Gegeben Potsdam, drn 6, Dezember 1848. (L. S) Friedrich TZIilhelm. Raf «u i: N s J Graf von Brandenburg. von Ladenberg. vonManteuffel
| von Strotha. Rintelen von der Heyd k. | Jnterimistishes Wahlgeseß ur die erste Kammer.
: / BsrzeGVni h der in den einzelnen Regierungs - Bezicken zu wählenden Anzahl von Abgeordneten zur ersten Kammer, /
| Regierungs Anzahl der Abgeordneten : Bezirk. zur ersten Kammer. Königsberg G. 9 Gumbinnen l Ha h | Daa ay D | DIOTTEN I A ide c | O E E S A0 | Brombêrg ¿ces ee EO D | Stadt Berl Lee tet ei eei 5 PDOTSLali C s 9 San E i 0 Stettin E 6 oan h, Ss 5 Staud i iei 2 Breslau , 6 13 Oppeln e 11 | vieanB ; 0, | Magdeburg . i S | Vere ; 8 | Erfur Ci d 6 1 | U ) | Minden L 5 | Arnsberg . 6 | O. : 5) | Düsseldorf . | i 10 M E i O Ge S Uachen is D | 150)
dir Friedrich ilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 25, 2. i verordnen in Betreff der Wahlen für die zweite Kammer auf den Antrag Unsercs Staats-Ministeriums, was folgt : ] U L l Die zweite Kammer besteht aus 350 Mitgliedern. Die Wahl- bezirke werden nach Maßgabe der Bevölkerung festgestellt. e _ Es können weder wählen noch gewählt werden diejenigen, welche | in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses den Vollgenuß der bürgerlihen Rechte entbehren. s
Art: 2. Für die zweite Kammer ist jeder selbstständige Preuße in der= jenigen Gemeinde, worin er seit 6 Monaten seinen Wohnsit oder | Aufenthalt hat , stimmberechtigter Urwähler , insofern er nicht aus | öffentlihen Mitteln Armen- Unterstüßung erhält. | E 5 ; : A rf. S7 : 7 | Die Urwähler einer jeden Gemeinde wählen auf jede Vollzahl | vot 250 Seelen ihrer Bevölkerung einen Wahlmann. Erreicht die Bevölkerung einer Gemeinde nicht die Zahl von |
250 Seelen, so wird die Gemcinde durch den Landrath mit einer oder mehreren zunähst angränzenden Gemeinden zu einem Wahl- Distrifte vereinigt, : E Jn jeder Gemeinde von mehr als 1000 Seelen erfolgt die Wahl nach Ubtheilungen, welche die Gemeinde-Behörden in der Art zu be- gränzen haben, daß in einer Abtheilung niht mehr als zehn Wakhl- männer zu wählen sind. i _Bewohnte Besibungen, welche nicht zu einem Gemeinde-Verbande A dias U E 250 Seelen enthalten, werden durch n Landrath behufs der Urwahlen de ä i E huf, Urwahlen der zunächst gelegenen Gemeinde : Art. Á, Die Wahlmänner werden aus der Zahl der stimmberechtigten Urwähler der Gemeinde (des Distrists, der Abtheilung) gewählt. Die etwa nothwendig werdenden Ersaßwahlen werden von den ur-
Alle Post-Anstalten des Jn- und
Auslandes nehmen Bestellung auf
dieses Blatt an, für Berlin die
Expedition des Preuß. Staats» Anzeigers :
Behren-Straße Ur. 57.
r Ei Bu r R dedr i dite las. iun add: Fd ruf
sprünalid mahlin Mm ahsmännorn voll | 4 t (S E E E Wahlmännern vollzogen; jedoch i} an die Stelle jedes Wablmannes, welcher durch den Tod, durch Wohnortsverände-
» o mad Dot » Ros os c , , rung oder auf andere Weise ausseidet, ein neuer hlmann Zu
No N 4 lob or - 4 G 5 ,
Die Mitglieder der zweiten Kammer werden durch die Wahl- vgs A ai . Die Wahlbezirke sollen so gebildet wer- en, daß in jedem derselben mindestens zwei Mitglieder zu wäh-
männer (Art. 3) erwählt.
Q La S os Q f A P , , e Zahl der in jedem Regierungsbezirke wählenden Mit- S » 51+ o C V ci 2 e E lieder der zweiten Kammer weist das anliegende Verzeichniß na. Die Bildung der Wahlhezike is durch die Regierung zu bewirken. E Zah ferung bestimmt \sich überall nach der im Jahre 1846 stattgehabten amtlihen Zählung.
a g 4 oh o 5 5 h +» p , ç C 4 Zum Mitgliede der zweiten Kammer is jeder Preuße wählbar, l reif Lebensjahr vollendet hat und bereits ein Jahr lang dem preußishen Staatsvrrbande augehört. :
der das dreißigste
Die Urwahlen werden in den Städten durch Beauftragte des
Magistrats und da, wo kein Magistrats-Kolle ; germeiiters geleitet, ; Ueber die Leitung der Urwahlen auf dem sicht auf die bestehende Verschiedenartigkeit der ländlichen Gemeinde=- ( i Ministerium das Erforderlihe in dem über die Ausführung dieser Verordnung zu erlassenden Reglement (Art. 11) feststellen. n S
Chr Die Wahlen
ium besteht, des Bür= nde wird mit Rück=
Einrichtungen Unser Staats
] der Mitglieder der zweiten Kammer werden durch von den Regierungen zu bestimmende Wahlkommissare geleitet.
zweiten Kammer erfolgt durch r Slimmenmehrheit aller einem der Hauptorte des
Die Wahl der Mitglieder der selbstgeshriebene Stimmzettel nach absolute ershienenen Wahlmänner , Wahlbezirks,
Die zur Ausführung dieses Geseßes sonst noch erforderlichen An- ordnungen hat Unjer Staats - Ministerium in einem zu erlassenden Reglement zu tressen. E erer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnstegel.
Gegeben Potsdam, den 6.
cFriedrich Wilhelm. adenberg, von Manteuffel, von der Dey Or,
von Brandenburg. von von Strotyqa, ahl aé se B
Rintelen.
n zu wählenden An zweiten Kammer. ; Anzahl der
S ck19 1 Mo I in den einzeinen Regierun
Abgeordnete!
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Magdeburg
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von Potsdam nah Mürster ab
Potsdam, den 5. Dezember 1848. Erzherzog
Ferdinand von
Hoheit der er eingetroffen und
Se. Königliche Ny , V C Q! t A o Oesterreich Este der Jüngere ist von Olmübß hi
im Königlichen Schlosse abgetreten.
Tshuschke ist zu Posen, un- en Ober-Ap- stizrath, und
und Stadtgerichtsrath Ober-Landesgerite raxis bei dem dortig harakters als Ju Departement deé Januar 1849 ab; - Secretair, gerihte un
Der bisherige Land = zum Justiz-Kommissarius bei dem ter gleichzeitiger Gestattung der P pellationsgerihte unter Beilegung des C widerruflich zum Notarius im deôgerichts zu Posen, vom 1.
Der bisherige Kammergerichts zum Justiz - Kommissarius bei dem Kammer im Bezirk desselben ernaunt worden.
n izrath Vogler, d zum Notar