1848 / 218 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

den Säbel des heldenmüthigen Skander- ee p g Pr aus Wolfseisen mit Tuschirarbeit , die a bie Mui eit tines jeven Besuchers anlocktez dann fehlen noch 80 Ad *Müikerschwêttér 0 schæarje Rüstungen, 18 Streithämmer und Q tér uüd eifige prachvélle türfishe Gewehre und Pistolen mit

Zierrathen 901 Gold uttd Elfenbein. i S t, “daß der in aus :DB- rESwhtr s. Ztg.) Man veïsichert y B) Ii nach Wien verlegt werden witd. Dennoch ere De E baldige Beendigung des Belagerungs - Zustandes zweifel gan und für den Augenblick wird derselbe in manchen Stücken so- E ‘strenger gehandhabt, Die Besaßung Wiens beträgt für jeßt af 20,000 Mann mit 36 Geschüßen. Z Gegen Ungarn ist eine Heeresmacht von 150,000 Mann auf-

geboten. Die Hoffnungen auf eine friedliche Ausgleichung mit diesem Lande sind nach zuverlässigen Nachrichten unbegründet, vielmehr solle der ernstlihste Angriff sogleich nach“ des jungen Kaisers Hierherkunst beginnen. Diese wird in einigen Tagen erfolgen; die hier fonzen- trirten Truppen werden den neuen Fahneneid {hwören, der Kaiser dieselben ‘in großer Revue passiren lássen und hierauf wieber näch Olmúüy zurücktehren. Fürst Windischgräß wird“ hier verbleiben! und vat das Kommando bereits dem F. - M. - L, Baron Gruber über-

trage,

Wien: 4; Déz. ‘(Brésl. Ztg) Die neuéstén Berichte vom %6sten v. M. bringen dié wichtige Nacyriht-aus Siebenbürgen, daß sich Klausenburg, d: ziwéite Hauptstadt des Großsürstenthume, au die Kaiserliche Armee ergeben ‘hat. Mit Ausnahme der Szekier haben sich nun alle Voifksstämme für die Kaiserliche Sache erklärt,

Olmüßt, 2, Dez. Der „hier ersheineude Oesterreihis{che Correspondent enthält folgende Stilderung der Ceremonie des Thronwechsels, nebs einigeu Betrachtungen über die Bedeutung die- ses Ereignisses: „, Gegen -8 Uhr Morgens heute versammelten sich auf hohen Befehl sämmtliche höhere Civil- und Militair-Autoritätén in der erzbischöflihen Residenz, kaum den wichtigen Aft ähnend, den die nähste Stunde brachte. Um die Ite Stunde trat ein Hofbea nter in den Saal und verkündete die inhaltsvolle Nachricht: Se. Majestät ter Kaiser habe zu Gunsten - seines Neffen, dès durh!. Erzherzogs Franz Joseph, abdizirt, Alsogleich versügten sih dic Herren in ten Krönungssaal. Se. Majestät Franz Joseph begrüßte - sie huldvoll, drückte manchem- herzlih die Hand und empfing gnädigst die dargée- brachte Huldigung, Die ia den Annalen Desterreihs, ja Eurépa?s ewig denfwürdige Staatsschrift, die Abdication betreffend, ward ver- lesen und die baldige Kundmachung des Akts anbefohlen. Dieselbe erfolgte untér Trompetenstößen in beiden Landessprachen auf dret Orten: vom Rathhause aus, auf dem Nieterringe und dem Domplaße in nachstehender Art: Ju Allerh öchstem Auftrage wird hiermit zu Jedermanns Wissen kundgegeben: Wienach Se. Kaiserl. Majestät der regierende Kaiser und König Fertinand L laut des heute im Krönungssaale der fürst-erzbischöflichen Residenz 11 dieser Königl. Hauptstadt, in Gegenwart der hier aawesenten Mitglieder des dur{- saucztigsten Erzhauses und des Ministerrathes vollzogeueu feierlichen Entsagungsaftes, die Kronen des Kaiserthums Oesterreich Und aller unter demselben vereinigten Köuigreiche und sonstiger wie immer be- uaunter Kronländer, zu Gunsten Sr. Kaiserlichen Hoheit, Allerhöchst- ihres geliebten Nefffz1, des durclauhtigiten Erzherzogs Franz Joseph, niedergelegt hab, na hdem Höchikdezjen Herx Vater, Se. Kaiserl, Höhei der turh!aubtigsie E: zverzog Franz Karl, auf sein Nachfolge- recht zu Gunsten dipses seints_ erstgébornueu HPerxn Sohnes und dessen legitimer Heren Nacsfolger verz:chtet hat. Lemge- mäß verkünden wr hiermit, wie-ah Se. Majestät “der nun

regierende Kaiser und Köaig Franz Josep der Ciste die Regierung angetreten baben, und entbieten in Allerhöchstdero Auftrag Jeder- mann Allerhöchstißre Kaiserlihe Huld und Gnade. Hoch lbe Kaiser Franz Joseph der Erste! Jutessen stellte sich die ganze Garnison am großen Cxerzierplabe auf, ward, von beiden Majestäten, in Begleitung des Feldmarschall Windi¡hgräß, des Ban Jellacich und einer zahlreichen Genetralität, besihtigt und legte Sr. Majestät Franz Joseph den Eid der Treue ab. Mittags erfolgte die Abreise Ihrer Majestäten Ferdinand und Maia Annà auf “ber Bahn ad Prag. Der junge Kaijer tut an dem Wagenschlage ;“ Crzhe1zog Franz Karl und Frau Erzherzogin Sophie japyen den beiten abrei- senden Majestäten ia dem Wagen, welcher diese zum Bahnhofe fuhr, gegenüber. Der Abschied war ein herzlicher, bewegter; man sah es den Rückehrenden an, wie tief bewegt ihr Juneres war. Welch" ein Tag! Wir sind noh niht gesammelt genug, um die welt- historische Wichtigkeit des Aktes, welher heute ‘in unseren Mauern vollzogen wurde, bis 11 alle seine Kotiscquenzen zu verfolgen, ein Gedanke aber {webt uns Uar vor und dieser mag auch den großen Eutschluß des Ra sers Ferdinand zur Reife @- bracht haben die Revolution zu schließen. Mit kem neuen Kai- ser fanu ein neues Oesterreich beginnen, Ju der jugendlih glänzen- den Erscheinung, die jet unsereu Thron bestcigt, wird das regen?- rirte Oesterreich seinen R. präjentanten erblickden, Der Uebergangs- punkt zu ‘neuen Formen ijt gesunden, und wi7 zveifeli nicht, daß die verantwortlichen Räthe der Krone sië nit jeuer Pietät in unier neues Leben einführen werden, welche vermittelnd den festen Bau unsérer Zukunft gründen wird. Das- gewaltige Ringen nah tieseu ncuen

Formen , tas scit Monaten durch die Welt zieht, läßt sih auf dem naturgemäßesten Wege durch neue Träger: alter Formen ins Leben rufen, Jede tiefeingreifeude Veränderung bahnt von selbst neur Wege, der nätürlihe Gang der Verhältnisse bringt es mit si, Alle théuren Hoffnungen der Zukunft fuüpst das Volk an die neue Sonue Ocster- reis, alle-Liebe, die es Ferdinand dem Gütigén beivahrt, überträgt es auf deu hefsuungsreihen Erben seines Thrones, und Oesterreichs Steru, der in den unheilvollsten Tagen nie ganz erbläßte, kann jeyt zu neuem, hellecem Glanze aufslammen, Heute Abend wurde zur Feier der neuen Thronbesteigung die ganze Stadk festlih beleuchtet. Nach 7 Uhr sehte sih dex von der Bürger‘chaft arrangirte, glänzende Fackelzug, an dem sih auch viele junge Militairs betheiligten, mit 2 Musifkbandben- gegen die Residenz in Bewegung. Dér Kaiser erschien mit seiner Mutter ‘auf dem Balkon. Tausend\stimmiges, nie eudendes Bivat! at zije! begrüßte ihn. Cr daukte gztlih bewegt und fuhr mit dem ganzen Hosstaate durch die erleuchteten Straßen, wo ibn iberall das Volk mit begeistertem Jubel empfing.“ h

enthält in“ ihrem heutigen Blatte Folgendes: „Dur mehrere 210 rische Blätter geht eine Erzählung von einer angeblichen Differenz, dié ih zwischen zweien Mitgliedern des. Ministeriums in einem Mi- nisterrathe erhoben hätte, und in Folge welcher sogar eint Mikister-

Bayern.

se eingétrêten wäre. - Lediglich um die ganze Sache kurz abzu- Cbibto: glauben wir aus zuverlässiger Quelle versihern zu könñen, daß an der ganzen Erzählung fein wahres Wort is, Hiermit fällt also auch’ die angebliche Enthebung des General-Lieutenants von Le=- suire ‘von seinem Posten als Kriegs - Minister in nichts zusammen. \asselbe gilt ‘von ; U, / N Ofen dahier und von allen Angaben, die. sich, daran knüpften.“ Die vier Bataillone der beiden Infantecie-Regimenter, die ‘heute

und morgen von der Gränze hierher zurüdckfehren, müssen auf Befehl

der angeblichen Anwesenheit des Freiherrn Max

i D N der Reichs - Centralgewält ihren bisherigen Präsentstand vorerst bei-

behalten, um, wenn-nöthig, söfort wieder an die Gränze marschiren zu fönnen, woselbst auch eiu Theil des dort stehenden bayerischen Ar- méeckCorps bis auf Weiteres zu verbleiben hat. Die Mannschaft der fünf Jufanterie-Bataillone, die. bisher hier waren, wird zum größten Théil in Urlaub “entlassen, nux 25 Mann pr. Compaguie bleiben m Dienst, so daß durch die Rückkehr“ der beiden Jnfanterie- Regimenter keine Verstärküuni der hiesigen Garnison eintritt.

14 dem Mi-

Von dem: 184“ müuhener Wahlmännern gebören litairstande, 37 dem Beamtenstante, 8 dem Stande der Aerzte , Li= teraten und Künstler, 124 dem Gewerbestznde und 1 (Pfarrer Ram- moser ) der Geistlichkeit an.

Sachsen. +Dresden, 3- Dez, (L€1Þ39 Ztg.) Hier is das nachstehende Preßgesel erschienen :

Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen 2c, finden Uns bewogen, unter Beistimmung Unserer getreuen Stände, zu ver- ordnen, wie folgt: 2 i ,

6. 1. Jm Königreihe Sachsen is die Censur für immer aufgehoben, Es” besteht! völlige Freiheit der Presse ohne irgend eute Beschränkung dur Konzessionen, Cautionen, Stempel-Auflagen oder Postverbote, und es ist daher Jedermann ‘berechtigt, ohne Einholung obrigfeitlicher Erlaubniß Preß- erzeugnisse ‘herzustellen und zu veröffentlichen. é y :

Preßerzeugnisse im Sinne des Geseyzes sind alle auf mechanischem Wege irgend einer Ait vorgenommene Veivielfältigungen von Schristen, von bild- lichen Darstellungen mit oder ohne Schrift und von Musikalien mit Text.

6. 2, Durch Veröffentlichung oder Verbreitung eines Preßerzeugnisjes tritt die Verantwortlichkeit für die durch defsen Inhalt etwa begangenen rechtôwidrigen Handlungen ein. 0 h: - i

8.3. Die Personen, welche zum Erscheinen oder zur Verbreitung eines escwivrigen Preßerzeugnisses mitgewirkt haben, sind in folgender Reihen- folge verantworlich ; nl ita:

1) zunächst der Verfasser , insofern Druck und Herausgabe mit seinem

Wissen und. Willen erfolgte; E

2) sodann der Herausgeber, wenn der Verfasser oder Urheber von ihm nicht genannt wird oder der durch ihn Benannte vor ein deutsches

Gericht nicht gestellt werden kann, ingleichen in dem Falle, wenn der

Herausgeber den Druckck und die Veröffentlihung der sträflichen

Schrift wider Wissen und Willen des Verfassers veranlaßt hat.

Hiernächst und unter gleichen Voraus}eßungen

3) der Verleger, sowie Jeder, welcher ohne Namhafstmachung des Ver- legers auf der Druckschrist als derjenige benaunt ist, durch welchen ihr Vertricb besorgt wird (Commissionaire inm engeren Sinne); da- fern aber weder der Verleger und der ihm gleich zu achtende Cöm- missionair (im engeren Sinne), noch der Herausgeber und Verfasser bekannt is und nicht genannt wird,

4) der Drucker, so wie

5) der Verbreiter.

Zeder, welcher wissentlich bei Herstellung oder Verbreitung cines geseh- widrigen Preßerzeugnisses mitgewirkt hat, is nach den friminalrechtlichen Grundsägen über die Theilnahme verantwortlich.

Der Tod-des beuanuten Verfassers oder Urhebers eincs Preßerzeug- nisses, so wie des Theiltehmers am Preßvergehen, läßt die Verantwörtlich- keit auf die ayshülflich in Anspruch genommene Person nicht zzrückfallen.

F. 4, Der Nedacteur einer Zeitschrift ist jedenfalls für den ge- sammten Inhalt dersclben verantwortlich, und zwar :

a) ‘allei, wenn und fo lange der Verfasser oder Einsender eines strafbaren Artikels entweder uicht befannt ist, oder vom Nedacteur nicht benannt wirb, oder auch nur der Genannte vor ein deu!sches Gericht nicht gestellt werden kann, außerdem

b) als Theilnehmer, sobald das Verbrecherische des Artikels von ihm nicht verkannt wcrden konnte, oder ihm sonst eine Schuld dabei E ai

s, 5. Hinsichtlich der Verautwortlichkeit für Préßerzeugnisse gelten fol- gende Grundsähe : H

1) Die dur Preßerzeugniß verübten Bergehen werden nach dem Krimi- nalgescgbuche bestraft.

Ueber das Verfahren gegen Preßvergehen, deren Verfolgung nicht von dem Anirage einer Privatperjon abhängig ist, und die dabei thätig eintre- tenden Behörden ergeht unter heutigem Tage ein besonderes Geseß.

Wird der Juhalt eines Preserzeugnisscs vom zuständigen Unteisuchungs- gerichte als verbrecherisch befunden, so kann dasselbe vorläufig dessen Be- \hlagnahme verfügen, wegen dessen Confiscation und völliger odír thcil- weiser Vernichtung is aber jcdeêmal im Haupterkenntnisse zu entscheiden und dieses Eifenntuiß öffentlich bekannt zu machen, Diese Mafregeln er- streckden sich aber nicht auf solche Exemplare des Preßerzeugnisses , welche bereits in den Besiy vou Personen übergegangen sind, welche sie zum eige- nen Gebrauche an sih gebracht haben,

9) Die in der Herstellung und Veröffentlichung eines Preßerzeugnisscs ctwa enthaltene Uebertretung von polizeilichen oder anderen Verwwal- tungèvor|chriften wird von den Verwältungsbehörden geahndet. (Vergl. §. 13 des Geseges A. vom 28, Januar 1835.)

3) Die Verlegung von Privatrechten ist im Wege des Civilprozesses vor den Civilgerichten zu verfolgen, und es bleiben insbesondere auch die geseßlichez Bestimmungen über den Schug der Rechte an literari- \chen Erzeugnissen und Werken der Kunst in Kraft.

g. 6, Die Bestimmung des Geseycs A. vom 28, Januar 1835, §. 13, wonach die Verwaltungs-Behörden auch in den zur Kompetenz der Justiz- Behörden gehörenden Fällen vorläufige Erörterungen anzustellen haben, soll fernerhin in den Fällen nicht mehr zur Anwendung lommen, wo nach Art. 206 des Kriminal-Gesepbuchs nur auf Antrag der Betheiligten zu versah- ren if, B

Insofern es dabei auf Ermittelung des unbekannten Verfassers oder Urhebers eines Preßeizeugnisses ankommt, ist jede Gerichtbehörde und je» der Staatsanwali kompetent, in deren Bezirke dasselbe erschienen is oder verbreitet wurde. / E

§, 7. Wer eine Zeitschrift herausgeben will, muß den verantwortlichen Nedacteur bei dex Orts - Polizeibehörde anzeigen und eben so jede spâter hierin beabsichtigze Aenderung aumeldem Mo

Zu Uebernahme der Nedaction ciner Zeitschrift ist nur derjentge bered)- tigt, welcher die Großjährigkeit erreicht hat und wegen eines nach allgemei- nen. Begiiffen entehrcuden Verbrechens nicht bestraft worden 1st. ;

g, 8. Auf jedem im Königreiche Sachsen hergestellten Preßerzeuguisse, mit Ausnahme der den Bedürfnissen des Gewerbes und Verkehrs, des hâus- lichen únd geselligen Lebens dienenden Drucke, als: Preiscourante, Fracht- briefe, Avisbriefe, Wechsel, Kassenzeitel, Anweisungen, Courszettel, Faltuxen, Verseude- und Berlangzettel, Rechnungsabschlüsse, Bänder zur Versendung von Zeilschristen, Bücherumschläge, injoweit, sie nur Büchertitel enthalten, Titel und Bücherrücken, Tabellenschemata, Etiquetten, Adreß-, Visiten-, Ein- labungs-, Verlobungs- und Vermählungs-Karten, Anzeigen anderer Fami- lienereignisse und ähnliche diesen gleich zu achtende kleine Preßerzeugnisse, muß die Anstalt, aus welcher dasselbe hervorgegangen, benannt sein.

Auf Schriften, welche für: den Buchhandel oder zu weiterer Verbreitung im Püblikum bestimmt sind, muß außerdem auch der Name und Wohnsiß des Verlegers oder des Herausgebers oder des sein Werk im Selbstverlage herausgebenden Verfassers genannt fein. Eine hierunter wissentlich gemachte falsche Augabe is jedensalls und abgesehen von der Frage, ob ein nach . dem Strasgesezbunche zu ahudendes Verbrechen begangen worden ist, als Preßpolizei-Bergehen zu beträchten und zu bestrafen,

Von Zeitschriften muß ferner jedes Stück, Heft oder Blatt den Namen ves verantwortlichen C Da, R die Verantworlihkeit der Re- daction übernehmenden Verlegers enthalten n j -Mehtére A def êtandgabe einer Zeitschrift betheiligte verantwortliche

Revbacteuxe sind solidarisch für den Jnhalt einzustehen verpflichtet, “Preßerzeugnisse, welche diesen Vorschriften nicht eutsprechen, dürfen von Niemand verbreitet werden, R ---§. 9, Von allen für den Buchhandel und zum weiteren Vertriebe im - Publikum bestimmten literarischen , im Königreiche Sachsen gedruckten Er- zeugnissen der Prèsse hat ver sächsische Drucker oder Verleger und Heraus- “geber, #0 die derjrnige, welcher anslait des Druers, Verlegers oder Hèraus- gebers das Preßerzeugniß in Kommission zum Vertriebe übernommen hat, gleichzeitig mit der ersten Ablieferung oder bezichentlich Verscndung der

Schrift ein brochirtes Exemplar an das Ministerium des Junnern gegen Empfangsbescheinigung unentgeltlich abzugeben.

Schriften , die nicht über fünf Bogen im Drucké betragen , ingleichen alle diejenigen Preßerzeugnisse , welche zur geríchtlihen Verfoïgung eincs Preßvergehens erforderli sind, bleiben solchenfalls im Eigenthum des Mi- Dea Md ohne daß dem Einsender cine Entschädigung dafür gewährt

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Alle anderen: Schriften sind dem lehteren binnen sechs Wochen , von

der Einlieferung an gerechnet, zurückzugeben, _— Von allen im Köñigreihe Sachsen erscheinenden Zeitschriften - is ein Exemplar eines jeden Stücks, Hests oder Blatts an den Staatsantvalt des Bezirks, ein zweites an das Ministerium des Jnnern und ein drittes an das Reichs- Ministerium des Junnern mit derselben Beschleunigung zu senden, mit welcher die Ausgabe an die Abonnenten erfolgt. Diese eingesendeten Zeit- schriften bleiben in jedem Falle Eigenthum der bcnannten drei Behörden, Die Einsendung erfolgt unentgeltlich.

§. 10. Jm Königreich Sachsen darf kein von außerhalb fommendes Preßerzeugniß buchhändlerisch vertrieben oder sonst verbreitet werden, auf welchem nicht der Name und Wohnsiy des Verlegers oder Commissionairs oder des Druckers angegeben ist.

g. 11, Alle Polizeibebörden sind befugt und verpflichtet, Preßerzeug- nisse, welche den Bestimmungen der §§. 8 und 40 nicht entsprehen, wo sie solche vorfinden, wegzunehmeñ. Die Vernichiung derselben kann nur auf Grund eines von der zuständigen Polizeibehörde atzufässenden Bescheids erfolgen,

6. 12. Die Heransgeber von Zeitschriften, welche auch andere als li- terarishe Anzeigen gegen Jnfertionsgebühren aufnehmen, sind - verbunden, obrigfeitliche Veröffentlichungen der oberen Verwaltungsbehörden, \o wie der unteren Verwaltungsbehörden des Orts und Bezirks, wo sie erscheinen, unentgeltlich aufzunehmen.

g, 13. Die Herausgeber von Zeitschriften sind verpflichtet, von Be- hörden und Privatversonen Berichtigungen über sie geschehener Veröffentli- ungen derselben Zeitschuift in dem nächsten nach dem Eingange der Be- richtigung zum Abdrucke gelangenden Stücke oder Blatte aufzunehmen.

Für den Abdruck dürfen Jusertionsgebühren nach dem bei der betref- fenden Zeitschrist angenommenen Saße nur dann und in so weit in Auspruch genommen werden, als die Berichtigung einer geschehenen Veröffentlichung ten doppelten Raum des die Veröffentlichung in sich begreifenden Artikels übersteigt. :

g. 14, Die Uebertretutig der in den §§. 7 bis 410, ingleichen 12 und 13 gegebenen Vorschriften ist mit ciner Geldstrafe von 5 bis 100 Thlr. oder mit Gefängnißstrafe zu belegèn, wobei zwei Tage Gefängniß Fünf Tizalern Geldstrafe gleich geachtet werden, Die Untersuchung und Entk- scheidung hierüber steht den Verwaltungsbehörden zu. i

8. 15. Alle zeitherigen Bestimmungen über die Angelegenheiten der Presse sind aufgehoben. Dresden, am 18, November 1848. Friedrich Augu st. Martin Oberländer,

Schleswig - Holstein. Kiel, 2. Däe ((Alkouwer Merfnr.) Am lsten d, ist unsere See - Kadettenschule eröffnet. 95 Kadetten siad bereits aufgenommen, über 6 außerdem anz gemeldete Zöglinge scll noch ents{ieden werden, indeß wird die Zahl von 30 Zöglingen nit überschritten. Der Unterricht, welcher Montag beginnt, wird ertheilt von den Herren Prof. Scherk (Mathematik), De. Prien (Geschichte, Geographie, deutshe Sprache), Lubbren (englis), Schwob (französisch) u. A. Als Navigationéelehrer is Herr Niebuhr aus Hamburg angestelit.

—AOKSC E P Bt t

B 7 Q] y Liusland.

Frankreich. National- Versammlung, Sißung vom à. Dezewber. Anfang 14 Uhr. Präsident Marra theilt der Versammlung gleich nah dem Protokoll einen Brief des Kriegs-Mi= nisters Lamo;-icière mit, in welhem er die National-Versammlung be- nacrihtigt, daß die Wahlen für den Präsidenten auf dem ganzen Gebiete Algeriens erst am 19. Dezember vollendet sein können. Jn Folge dessen fönnteu die Stimmzettel-Kastcn erst am 20steu in Algier ein- gesch:}t werden und teren Juhalt vor dem 29. Dezember schwerli h Vetinnt fen, Diese Mi theilung verursacht einiges Erstau= in n Cle, Ge C B r Elbeuf bitten um die Erlaubniß, si behufs Beschäftigung 1hres Proletar!ats außerordentlih besteuern zu dürfen, Wird genchmigt. Vi= vien, Minister der öffentlichen Arbeiten, beantragt die Erledi= qung cincs Geseg- Entwurfs rücksihtlich des Eisenbahnzweiges von Nevers. Wird erledigt. Die Versammlung geht nun zu ihrer ei=- gentlihen Tagesordnung, dem Budget für 41848, über, B ineau berichtet im Namen des Finanzausschusses über mehrete leßthin an- gefochtene Krekite. Post- Direktor Arago wird’ interpellirt,- ob die Malleposten zwischen Straßburg und Lyon wirklich aufgehoben wer= E O d E allerdings seine Ubsiht jer, doch wolle er dies der Entschéikung des Ministers überlassen. Houdouaire, General -Jnspektor der Nationaiwaldungen, wohnt als Kommissarius der Sibung b-i und hält einen langen Vortrag, durch welchen er zu beweisen suht, daß die vom Finanz - Ausschujse beantragten Ersparnisse die Fo1 stverwaltung ruiniren müßten. Er protestirt gegen die Bermtudorunz des Beamtenpersonals und läßt durch» blicken, daß der Finanz-Aus\chuß nichts vom Forstwesen verstehe. B ineau verwalbrt sich sehr aufgebracht gegen dieje Vorwürfe, Die Reduct on ¡m Forstwesen wi: d genehmigt und die (orlheßung der L ebatte auf morgen vertagt. Ehe die Sißæng geschlossen wurde, zirfulirte ein gußrror= deutlihes Blatt des No uvelliste von Marseille, welches anzeigt, daß Pius IX. in Malta unter englishcr Flagge gelandet sei, Jn cem Stillschweigen Cavaignac's währeud der ganzen Sißung glaubte man die Bestätigung dieser Nachricht zu finden, Es heißt, Pius 1X. habe gesagt, taß er unmöglich tu einen Staat gehen könne, ftr eben im Begriff stehe, cinen Napoleon zu wählen, während ihn e,n Napo= ( Die Sibung wird um 6

leon (Lucian) aus Rom vertrieben habe. Uhr geschlossen.

Parié, 4. Dez, Gestern war das diplomatische Corpò ver- sammelt, um über die römischen Angelegenheiten zu berathschlagen. Auch wurde ein Ministerrath gehalten, der sehr lange dauerte, Der Moniteur du Soir vo1 gestern Abend meldete: „Cine Depesche tes französischen Botschafters zu Neapel, vom 26, November, welche auf telegraphischen Wege von M r'eille in Paris eingegangen ist, berichtet, daß der Papst am 25sten Abenvs zu Gaeta angelangt war, (S. dagegen die gestiigen Nachrichten aus Paris.) Man glaubt in Marseille, nah den herrschenden Winden zu urtheilen, daß D Papst in Korsika sei.’ Die Patrie behauptete gleichzeitig, der Telegraph habe der Regierung gemeldet, daß de Papst am 2. Dez. in Marseille ge- landet sei z stürmisches Welter hätte ihn gezwungen, bei Korsika Halt zu machenz daher die Verzögerung- Der Kultus - Minister Freslon sei bereits am Tage vorher in Marseille eingetrossen. Diese Nach= richt der Patrie hat fi jedo nicht bestätigt. Heute Nachmittag um 4 Uhr hieß es, der Papst halte sih noch in Gaeta auf, um auf diesem Punkte die Wirkung abzuwarten, die seine Flucht auf Rom ausüben werde. Um. 9 Uhr aber ging ein Courier des Admirals Parker durch Paris nah London, um dem tortigen Kabinet, wie es heißt, die Nachricht zu bringen , daß der Papst in Malta ge- landet . sei. An Rothschild soll ebenfalls ein Courier einge- “troffen sein, mit der Nawriht y daß der Papst sid) in Malta be- finde, Die National-Versammlung hatte bereits ihr ganzes Büreau dem Papst nah Bourges entgegensenden wollen, und man wollte

wissen , Cavaignac selbst werde sich anschließen. Noch aber erfährt man nihts vou Anstalten zu deren Abreise. „Der glänzende Em- pfang“, ruft die Assemblée Nationale aus, „welchen Herr Mar- rast und seine Partei dem Papste bereiten, geschieht ledigli im Jn- teresse der Kandidatur Cavaignac’s, Das Volk soll seine Regièrung lieben lernen; die Geisilihkeit wird gewornen, Aber man lasse si ja nicht täushzn. Lie Expedition nah Civitavecchia ist ein htoßrs Gaukelspiel. Acht Tage sind es her, daß Cavaignac den Befehl zur Ausrüstung gab, und noch brate der Moniteur feine Zeile über ibre Abfahrt. Die Sympathie für den Papst ist eine reine Heuche- lei.‘ Der Marseiller Semaphore vom 1. Dezember meldet : „Die Dampsfcegatte „Magellan““ raÿm gestern die Geschüße nett Material und einer Ingenieur - Abtßeilung mit einem Bataillon des Z3sten Linienregiments an Bord, welche ungefähr ein Drittel der Molièrèschen Brigade bilden. Heute (1. Dezember ) werden zwei andere Fregatten “ais Toulon erwartet, um 25090 Mann aufzunehmen, Die Offiziere erháâlten von heute an Feldzu= lage. Die Bestimmung des Gesdwaders soll Ancona sein.“ Das -Jouxgnal du Hâvre beridtet: „Wir erfahren aus London vom 2. Dezember, daß England ebenfalls ein Geschwader vor Civitavecchia \ch1ck.. Es scheint dem pariser Kabinet also doch niht vollständig zu vertrauen. Offenbar wird die italienis@e Frage zu eincr unerhörten Wichtickeit heranshwellen, Ferner liest nran beute noch folgende Nachrichten aus Rom und Civitavecchia iu hiesigen Biät- teru: „Rom, 25, Nov. Die Kammein erflären sich permanent und er- nennen eine Kommission von sünf Mitgliedern zur Redigirung von Proclamationen. Rom, 26.

Harcourt's Begünstigung der Flucht des Papstes, französische Gesandtjchafts - Hotel. Civitavecchia, 27. Nov. Rom is vollkommen rubig. Der Volfszirkel hat seine Yacht in die Hände einer provisorishen Regierung niedergelegt.“ Die Wittwe Rossi's ist mit ihren beiden Töchtern und zwei Erzp:iestern oder Kar- dinälen (Piccolomini uud Dclla Porta) mit dem „Mentor‘/ in Mar- seille gelandet.

Der Moniteur unis ersel verkündet heuie solgende Wahlin : Advokat Thomine=Deemazurcs (Calvatos); Bugeaud und General Regnault (Céarente Jnfcrieure)z; Capitain Reltand (Mofelle); Ad vokat Boyer und Gutav de Marliave (Zain); Raudot (Yonte). Die Theilnahme der Wäbler stellt sih turch die amtlihea Z1hleu als fehr flau heraus. Ney (von der Moskwa) und Jereme Boua- parte sind Beide durchgefallen,

Im Moniteur de l’Armée liest man: „Das Blatt Afsemblée National behauptet, sämmtliche Marschälle, 200 Ge- nerale und beteuteuten Offiziere der Armee stimmten für Louis Bo= navarte. Bisdver liegen durchaus keine Thatsachen vor, welche das- selbe zu dieser Behauptung berechtigen.“

Seit gestern siud alle Kasernen in Paris mit einer Menge Con- grevscher Brandraketen versehen worten.

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Nov. Das Volk, erzürnt über schießt gegen das

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_ Großbritanien und Jrlaud, London, 2, Dez, Der Marquis von Northampton, bisheriger Präsident der Königlichen Gesellschaft der Wissenschaften, hat vorgestern, am Jahrestage der Gesellschaft , sein Amt niedergelegt. An seine Stelle is der Graf von Resse, der Besißer des oft erwähnten Rieseu-Teleskops, gewählt worden.

Herr Guizot, welcher sih in diefen Tagen in Drayton Manor zum Besuche bei Sir R. Peel befunden hatte, hat sich jeßt nach Brighten zum Fürsten L:ecen begeben. E

Sir H. L. Bulwer, der frühere britishe Gesandte in Syauien, wird sich demnächst mit ciner Tochter des verstorbenen Lord Cowley, also einer Nichte Wellington's, verheirathen,. i

Ein mit der größtea Kaltblütigkeit verübter Doppelmord hat m vorigen Dienstage bei Wymoudham in Norfo!k stattgesunden. Die Opfer sind der Fiskal der Stadt Norwich, Herr Jermy, und ein Sohn; für den Mörder, der auch noch die Frau des Herrn Jermy und ein Dirnstnädcwen durch Pistolenschlisse {wer verwundet bat, gilt ein Pächter Namens Rus, der mit Herrn Jermy Prozeß- bäudel batte. Der Mörder begab s[{ch A“ endò maskirt in die Woh= nung des Herrn Jermy, \choß die erwähnten Personen, die ihm ent- gegenkamen, eine na der anderen nieder und fand Gelegenheit, in der Verwirrung zu entkommen. Da der Verdacht si{ch inde sogleich gegen Rush lenkte, wurde er verdaj Schweiz. Beru, 26. Nov. (Allg. Z.) Ju Folge des Ber« trags, welchen die füuf Dibzesanstände ven Bern, Neuenburg, Waadt, Genf und Freiburg zur Sicherstellung der Rechte des Staats gegen den katholischen Klerus geschlossen haben, wozu noh die Absegung und Landed-Verweisung des Bischofs Marillry hinzugekommen, aus wel- hen Ercignissen sich Konflikte zwishen Staatö= und Kirchen gewalt entwidelten, die ohne Zweifel von bedeutenden Folgen sein werden, hat Kardinal Soglia im Namen des Papstes bei dem Voro i gegen die Kouferenz- Beschlüsse mittelst nachstebeuder Note protestirt An Schultheiß und Staatsrath des löblichen Kantons Bern

ls eid- enössisher Vorort, Nach Berichten öffentlicher Blätier hätten unlängst die Deputirten der fünf die Diözese Lausanne und Genf bildenden Kantone einen vom Staatsrath des löblichen Kantons Freiburg vorgelegten Entwurf voll neuer unstatthafter Bestimmungen zum Nachtheil der katholischen Kirche bereits genehmigt, uud es sei ter hiernach entworfene Veitrag bereits der Berathung der Großen Näthe jener Kantone, so wie der vorörtlichen Be- hörde, unterstellt, Tief s{merzte diese Nachricht das Gemüth des heiligen Vaters, welcher nach so vicler Mühe, die er selbs, so wie scine erlauch- ten Vorfahren, der Schweiz zuwandten, nach der äußerst gemäßigten Weise, wie er so Manches, was allenfalls der Unbill der Zeit zuge- rechnet weiden konnte, duldete, nach der Langmuth, mit der er sich zu den der Kirche nur immer möglichen Opfein verstanden, ganz andere Früchte zu hoffen berechtigt war, Zum Schmerz gesellt sich auch die Verwun- derung bei dem Gedanken, daß solche Geseze nicht etwa in einer Zeit erlassen werden, wo der katholische Kultus ganz verborgen oder nur gedul- det ist, sondern in einer Zeit, da die Bundes-Geseßgebung Getwissensfreih-it verkündet und garantirt, Was demnach in früheren Zeiten, wenn ach nicht gerecht, weil göttlichem und natürlichem Rechte entgegen, aber mit den geschlichen und politischen Bestimmungen ciuiger Theile der Schweiz in CEintlang gewesen wäre, steht dermalen auch mit diesen in offenbaren Wi- derspruch, da Gewissensfreiheit mt auf bloße Glaubensfreiheit beschränft werden kann, ohne sie dadurch auf die den menschlichen Gesegen nicht un- terworsenen inneren (geistlichen) Lifte zu beschränfen, da sie oielmchr, um einen Sinn za haben, sih au auf die Ausübung der Jedem durch seine Neligion je nach seinem Stand und seiner fichlichen Stellung gebotenen Pflich- ten ausdehnen soll, Freie Religionsübung verlängt sür den Katholiken Freiheit in Empfang der heiligen Sakramente, in Anhörung der Predigt der gesezlih und nach kanonischerVorsch1ift eingeseztcnPriester, welcheVoxrschriften ihn zugleich vcrpflich- ten, eher den öffentlichen Gottesdienst zu meiden, als mit nichtkanonisch einge- sezten Seelenhirten zu verkehren. Freie Religionsübung verlangt für die Seelenhirten selbs die Freiheit, die Gläubigen im göttlichen Geseßze zu un- terxichten, ohne in dieser Beziehung von Staagtsgeseßen oder dem Gutdün- fen der Regierung abzuhängenz die Freiheit, nah Vorschrift ihres Gewis- sens und nach kirhlichen-Gescßen den untergeordneten Geistlichen die Jn- stitution zu gewähren oder zu verweigern, die Freiheit, unabhängig den für würdig Erachteten das Heiligthum zu öffnen , Unwürdigen es zu verschlie- ßenz die Freiheit, auch ferner, nachdem sie gescblich eingeseßt sind, ihr Amt, welches sie nach den Kirchengeseßen nicht einmal aufgeben dürfen, ungehin- dert zu vertvalten z die Freiheit endlich, den Erlassen des heiligen Stuhles Folge zu geben, mit demselben verkehren und in kirchlichen Dingen auch jurisdictionelle Beschlüsse vollziehen zu dürfen , weil es im Wes sen der katholischen Kirche liege, daß. ein Oberhaupt, von dem alle

1279 ihre Glieder abhängen , an ihrer Spiße stehe. Das Alles umfaßt der Begriff von Kultusfréiheit, weil ohne folbe Vorausscßitng die Verwaltung des Hütenamtes ohne Verlegúng der heiligsten Rechte des Getvissens eines katholischen Priescers zur Uninöglichkeit wird, Diese Borausschungen alle wcrden aber zu nihte durch den Vertrag, welchen die Deputirten der fünf Kantone geschlossen haben sollen ; vielmehr geht die dadurch über der. Klerus verhängte Dienstbarkeit so weit, demselben eine ihn von den Laien unter- scheidende Kleidung zu verbieten, während die Kirche selb in der ältesten Zeit, da noch keine eigentliche pciesterliche Kleidung eingeführt war, vênnoch vorschricb, daß sich in bestimmter Meise fklerikalishe Bescheidenheit von IWeltsitte unterscheide, Ja, niht nur die Kirche, sondern alle Völker glaubten von jeher, es müsse der Priester dur ein cigenes Getvand beständig an seine Pflicht erinnert werden, damit ex im Umgang mit Anderen die Achtung vor sich selbs nicht vercesse und gegenüber von Anderen sciner Amtswürde nichts vergebe, Bei #6 wichtiger Sach- lage kann das erlauchte Kircheneberhaupt nicht schweigen und hat daher in einem Augenbli, wo es noch von der Weisheit und Gerecbtigfeit der fantonalen Großräthe und des hohen Vororts abhängt, die aus einem solhen Beschluß entspringenden traurigen Folgen zu verhüten, den unter- zeichneten S taats-Sectietair beauftragt, Ew. Excellenz und durch Heohsclbe die erwähnten Kantonsräthe zu bitten, dieses Geschäft in reislichste Erwägung zu zichen, Jn Bezug des löblichen Kantons Genf insbesondere fann der Unterzeichnete niht umhin, z:11 erinnern, daß der heilige Stuhl im Jahre 1819 ia die Trennung jener Kirche vou der Diözese Chambery und deren Vereinigung mit dem Bisthum Lausanue nur mit Rücksicht auf cinige Bcstimmungen der Käntonal-Verfassung einwilligte, dur welche die sc;on vom König von Piemont in den wiener und turiner Trakrgten zu Gunsten der Religion stipulirten Garantieen bestätigt wurde", Und als diese Garanticen später durch eine vom Kanton Geaf dem veistorbenen Bischof Jenny aufgerungene Convention (wenn auch in weit geringerem Grade, als es dermalen durch das Konkordat der fünf Kantone beabsich- tigt wird) verlegt wurden, so fand sih der heilige Stuhl veranlaßí, jene Convention im Jahr 1844, da er von derselben Kunde erhielt, feierlich zu mißbilligen, Desgleichen wolle man sich erinnern, daß, wenn der hei- lige Stuhl im J. 1820 dem Bischof und Klerus von Genf erlaubte, dim Staat dea Cid der Treue und des Gehorsams gegen die Geseze zu s{wö- ren, solches nur darum geschah, weil der Eid in Kraft ciner feierlichen Erktlärung der Kantonsregierung möglich wurde, durch tvelche man ver- sicherte, es werde derselbe den Klerus zu nichts verpflich!en, was den Grund- säen des katholischen Glaubens oder den Kirchengeboten zuwiderlaufez fo zwar, daß, wenn jene Eiklärung zurückgezogen würde, wie es jcßt den An- hein hat, auch die Erklärung des heiligen Stuhls ihre Geliung verlöre. Scbließlich kennt der heilige Stuhl weder in Bezug auf den Kanton Genf, noch auf einen der anderen vier Kantone, irgeud eine Kovzession, durch welche sein Recht, ten Bischof frei zu wählen, beschränkt würde, Der heilige Stuhl pflegte jederzeit zu solchen Stellen Personen zu ernennen, die sich mit weltlichen Jutriguen nicht befassen und scmit für kie Regicrungen un- verdächtig sind; doch kann er keiner Regierung tas Necht, Bischöfe zu er- nennen, als cin der weltlichen Souverainetät entspringendes, einräumen, Die fanonischen Gründe aber, gus welchen die Ernennung der Bischöfe anderen Regierungen zugestanden wurde, fandén bis jeyt in den fraglichen Kantonen nicht statt. Daher kann der heilige Vater auch in dieser Be- ziehung nicht umhin, feierlich gegen den von den Dep-tirten der fünf Kantone geäußerten Anspruch auf solche Rechte sich zu verwahren; und indem Hochselber aus freundschaftlicher Rücksicht gegen Ew. Excellenz den Unterzeichneten beaustragte, vorliegende Erklärung zu erlassen, schmeichelt er si auch mit der Hoffnung, man werde ihm die Nothwendigkeit erspa- ren , andere Bestimmungen zu treffen, zu welchen ih:t im Angesicht der ka- tholischen Welt scin Gewissen verpflichten würde, wofern man die angeführ- ten Gründe nicht genugsam würdigen wollte, Der Unterzeichnete ergreift mit Vergnügen diesen Anlaß, Ew. Excellenz seiner ausgezeichneten Hochach- tung zu versichern. A E (Unterz.) G, Kardinal S o gli a,“

i Bern, 1.-Dez, Die von dr Bundes = Versammlung am O90 Min o11 S. F p L

29, November bi¿schlossene Proclamation an das Súhroeizervol? lautet folendermaßen :

„Die schweizerishe Bundes-Versamilurg an das schweizerische Volk, Getreue, liebe Eidgenossen! Nachdem im Schoße der hohen Tagsaßung unterm 12t.n Herbstmonat d. J. die feierliche Crflärüng abgegeben wordetn war, daß die neue Bundes-Verfassung, wie dieselbe aus den Berathungen vom 15, Mai bis 27. Brachmonat l. J. hervorgegangen ist, durch die ent- schiedene Mehrheit des Schweizervolkes angenommen und als künftiges (Zrundgesch der Eidgenossenschaft aufgestellt worden sci, is in den sämmt- lichen Kantonen zu der Wahl der gesezgebenden Bundesbchörde in der Weise geïchritten worden, wie das Tagsazungs-Reglement vom 14. Herbst- monat abhin es vorgeschrieben hat, Am ó6ten d, M. haben sich die bei- den Räthe, nämlich der Nationalrath und der Ständerath, zum ersten Mal in Bern versammelt, und es haben sich dieselben im Laufe weiterer Sizungen sodann förmlich konstituirt. Nach einizen Vor- arbeiten is hierauf zur Wahl der vollziehenden Bundesgewalt, des Bun - desrathes, und des Bu ndesgerichts übergegangen worden, und es wurden in diese Behörden gewählt die Herren (folgen die bekannten Mit- glieder des Bundesrathes uad des Bundesgerichts). Jn Folge der Konsti- tuirung der Bundesversammlung und des Bundesrathes ist der bisherige Bundesvertrag vom 7, Augnst 1815 außer Kraft getreten, und es hat das neue Grundgeseß, die Bundesveifassuung vom 12. Herbstmonat d. J., allge- meine und ausshließlihe Gültigkeit erlangt, Mit diesem Augenblie ist die s{chweizerishe Nation in einen neuen Abschnitt ihres politischen Lebens getreten: eine neue hoffnungsvolle Zukunft hat sich ihr aufgethan, allein auch eine neue bedeutungsvolle Aufgabe hat die Eidgenossenschaft zu erfüllen übernommen, Der schweizerische Bun- desrath wird unverweilt diejenigen Geseße vorbereiten, welhe in der Bundes-Verfassung vorgeschen sind, und welche die Bestimmurg haben, die geistige und materielle IRohlfahrt der Nation zu heben und zu sichern. Getreue, liebe Eidgenossen! Die Aufgabe, welche Eurcn Abgeordneten durch das ihnen geschenkte Zutrauen ubertragen worden ist, muß als eine große und inhalts\chwere bezeichnet werden, Nur im Hinblick auf die Einigkeit zwischen Volk und Behörden , nur in der Hoffuung auf ein festes und treues Zusammenhalten 1öónnen die obersten Bundes - Behörden sih ermu- thigt fühlen, der ihnen gewordenen Stellung sih mit Zuversicht und Hin- gebung zu unterziehen, Die schweizerische Bundes - Versammlung erwartet aber vou der Nation zutrauensvoll dicjenige Unterstüßung, welche den Vertretern der gesammten Eidgenossenschaft uoch jeweilen in schwierigen Zeiten zu Theil geworden is, Getrene, liebe Eidgenossen! Bergen wir cs uns nicht, der politische Horizont gewährt abermals trübe Aus\ich- ten, und es mögen vielleicht in nahe Zukunft schon harte Stürme zu über- winden sein, Einigt Euch daher un das Panner des themen, geliebten Vaterlandes; achtet dessen hohe Aufgabe, die ihm die Vorschung unver- fennbar vorgeschricben hat: die Leuchte einer fortschreitenden Entwickelung, die feste Burg der Freiheit zu sein! Ju diesen Tagen der Eniscieidung thut vor Allem noth, daß Behörden und Volk unemwegt zusammenstehen in dem Streben, das Glück der Eidgenossenschaft aus allen Kräften zu beför dern und die Ehre, die Würde und Unabhängigkeit der Nation zu wah- ren. Mit diesen Gesinnungen entbieten wir Euch unseren ernsten bundes- brüderlihen Gruß. Gott schirme die heilize Schweizergränze! Gott segne das Vaterland! Also gegeben in Bern, den 29. November 1848,“ (Folgen die Unterschristen.)

Der abgetretene eidgenössische Kriegsrath übersendet den Stän- den das Verzeichniß der Pexsionirten 2c. aus dem Souderbundekrieg, Man ersieht daraus, daß 228 Personen oder Familin pensiouirt, 37 mit Aversalsummen und 20 mit Chrenmeldungen bedawt worden sind, zusammen also 285 Personen. Die Pensionen zerfallen in at Klassen von 40 bis 309 Fr. jährlich und betragen im Ganzen 37,00 Fr. jährlih. Es empfangen 23 Personen je 300 Fr., 38 Personen je 240 Fr., 45 Personen je 170 Fr., 29 Perfonen je 100 Fr. jähr- lich 2c. Die Aversalsummen gehen von 50 auf 100 Fr.

“Der Bundesrath hält nun täglih und zwar von 12 bis 3 Uhr seine Sißungenz Vormittags isst jedes Mitglied auf seinem Büreau beschäftigt. Der Bundes-Präsident Furrer is nah Zürich abgercist,

um seine häuslihen Anorduungen zu tressen,

Züri ch, 2. Dez. Ueber die zukünftige Stellung Zürichs in der Eidgenossenschaft, nahdem ber Vorortswechsel aufgehört bat'undBern zum permanenten Bundcesiz erhoben if , spricht sch die N.-Z. Z. alfo aus: „Unterdessen bleibt Zürih, was es is , éine euüropäiiche Stadt durch Wissenschaft und Handel; es bleibt für die Eidgeuossen- haft der Sig der wissenschaftlichen Bildung, der schönen Künste und Humanität z es bleibt für alle die Kantone, welche der Geist, der in seinem Staatsleben weht, durchdrungen hat, der Mittels punkt der mit Humanität vershw-sterten germanishen Recbtsideen und des dur eine veredelte Voilfsbileung bedingten politischen Fort- schritts, gegerüber dem französish - welschen Staatesystem, däs die ideale Seite tes Staats jeden Augenblick der Macht und Konvenienz auföpfert, Zürich übernimmt insbesondere fortan für die Eidagenoss senschaft in uoch echöhterem M-ße als bisber den Beruf einés Wäth- teró des Bundes und der Bundes-Juteressen und, wenn es sein muß, einer verfassungsmäßig eidgerössischen Opposition gegen Bern, ohte die Scbwähe gereizter Empfindlichkeit, aber auh obne die Schwäche eines BVesiegten und im Jateresse der gesammten Schweiz. In die- ser Stellung wird Zürich auch in Zukunft für das Vaterland- sein, was 8 bis dahin fär dasselbe gewesen itz der glcihe Geist wind auch seine künftige Geschichte leiten, und die Lorbeeren , die es fich errungen bat, werden unverweift grünen, wenn auch die Voten der Eidgenossenschaft sich nit mezr ia seinen Mauern versammeln. Die Palwe, welde ihm 1814, wo es den Abgrund vershlesscn hät, in welhen die Herrschaft der Patrizier-Kantoie die Schweiz stürzen wollte, und die Palme, die ihm 1830, als es dur den Ruf von Utter die Liebe zur Freiheit in Hrloerien gew ck, der Genius tes Vaterlandes gereicht hat, sind für die unpartei!schen Zeitgenossen und mehr :och für die danfbare Nachwelt uuvergängl che Erinnerüngen an das, was Zürich für die Eidgenossenschaft geleistet hat. Unter den Auspizien dteser Paimen is seine Bahn in der Zukunft keintkn

Augenblick zweifelhaft.“

A Italien. Rom, 28. Nov. (Semaphore de Marseille.) Tie neue Regierung hat folgende Proclamation an das römische Volk ezlissen :

„Römer! Der Oberpriester ist in dieser Nacht abgereist, durch unheil- volle Rathschläge verleitet. Jun diesem feierlichen Moment wid das Mis» nisterium der Pflichten nicht ermangeln, welhe das Heil des Vaterlandes und das Vertrauen, welches das Volk ihm geschenkt bat, ihm auferlegen. Alle Maßregeln sind ergriffrn, auf daß die Ordnung bescüpgt und das Le- ben und das Eigenthum der Bürger gesichert sei. Eine Kommission wird sogleich ernannt werdcn und wird in Permanenz bleiben, um mit aller Strenge der Geseye Jeden zu züchtigen, welcher die öffentlibe Ordnung und das Leben ter Vürger zu beeinträchtigen wagen würde. Alle Truppen, alle Nationalgarden seien unter Waffen in ihren betreffenden Quartieren, bereit, Hülfe zu bringen, wo es nöthig scin wird, Das Ministerium, mit der Kammer der Volksvertretcr und mit den Senatoren vereinigt, wird die wei- teren Maßregeln ergreifen, welche die Umstände erheischen werden, Römer, vertraut auf unsz haltet euch würdig des Namens, den ihr traget, und antwortet dur eure Scelengröße auf die Verleumdungen eurer Feinde. Rom, 28. Nov, 1848, Muzzarell i, Präsident des Rathesz Gallettiz Lunatiz Sterbiniz Cambelloz Sereni.“

Bevor Pius IX. seine Hauptstadt orrließ, rieb er an den Marquis Sacchetti einen Brief, den die Regierung der Bevölkerung fund machen zu müssen g!aubte. Folgendes Dokament ist in dieser Beziehung veröffentlicht worden :

„Römer! Der Minister des Innern betrachtet es als eine Pflicht, das Handschreiben zu veröffentlichen, welches Seine Heiligkeit an den Herrn Marquis Jerome Saccheiti, einen seiner Offiziere, geshickt hat und von diesem dem Minister mitgetheilt worden is. „Marquis Sacchetti, wir ver- trauen Jhrer Klugheit und Jhrer wohlbekannten Rechtlichkeit die Sorge an, den Minister Galletti von unserer Abreise zu beuachrichtigen , indem id ihn und alle Minister ausfordere, nicht allein die Gebäude, sondern bei weitem mehr die Personen zu beschügen, die uns beigegeben sind, und die unseren Entschluß eben so wenig kannten, wie Sie, Aber wenn wir diese Sorgfalt für Sie und für die Leute unseres Hauses zeigen, weil, wir wiederholen es, ihr alle unseren Plan nicht kanntet, liegt cs uns beî weitem mehr aim Herzen, diesen Herren die ‘Ruhe und Orduung der ganzen Stadt anzueun:pfehlen, 24, Növember 1848, Papst Pius IX 4 Dai 25. November 1848. Der Minister des Junern, Gakletti.“

: Wie man versichert ist der Papst von dem Gesandten der französischen Republik, Herrn von Harcourt, und dem spanischen Gesandten begleitet.

Vissenschaft und Kunst,

Konzert - Nevue. Zweite Soiree des Tonkünstler - Vereins,

Zweite Quartett-Soiree.

__ Der Tonkünstler -Verein nimmt in Berücksichtigung der löblichen Tendenzen, die er verfolgt, indem er sowohl produktiven, als reproduktiven Talenten Gelegenheit zur Darlegung ihrer künstlerischen Bestrebungen bietet, jedenfalls eine sehr beahtungswerthe Stellung unter den Kunst-Justituten der Resikenz ein. Ecwägt man, welche Schwierigkeiten seitens“ der übrigen Justitute den Tonkünstlern meist entgegengesegt zu werden pflegen, wenn es die Veröffentlichung ihrer Leistungen gilt, so erscheint ein Verein, wie. der genannte, in der That als eine Nothwendigkeit, und bleibt nur zu wünschen, daß er bald diejenige Ausdehnung gewinnen möchte, wodurch auch. die Auf- führung giößerer Orchester- und Gesangs - Werke möglich würde, Auch hierzu dürste übrigens, bei der wachsenden Theilnahme, die der Verein findet, nahe Aussicht vorhanden sein, Was uns betrifft, so versprechen wir, \scin Wirken nach besten Kräften und in diesem Blaite namentlich da- durch zu stüßen, daß wir die von ihm ausgehenden Aufführungen, -\so weit es im Bereiche der Möglichkeit liegt, in den Kreis unserer fuiti- hen Besprechungen ziehen. Möchten die Kunstgenossen gleichfalls" das Jhrige thun! Möchten sié ihre fkleinliden “Sonderin ercssen bei“ Seite sezend, sih Alle im Juteresse der Kunst zu gemeinsament Wirken vereinigen, und auch die Gegenwart wird für die Eutwickelung .derselben- fruchtbiin- gend sein! Doch zur Sache! Die zweite dicsjährige- Soiree, die der Tonkünstlek-Verein am Sonnabend in dem traulichen- Sgale des Herrn Stücer gab, machte auf das von den Mitgliedern zahlreich geladene Au- ditorium einen nit minder günstigen Cindruck, als die erste, über welche diese Blätter berichtet haben, Das Programm enthielt vier Nummern. Zuerst kam ein Streich - Quartet von Jul. Weiß durch die Herren Gebr. Stahlknect, Herrn Rammelsberg und den Komponisten zu Ge- hôr. Hierüber nur so viei: Werk und Ausführung fanden brifällige Auf- nahme; Adagio und Scherzo gefielen am meisten, Ein Urtheil steht uns über diese Arbeit nicht zu, Sodann folgte eine Solonummer ein Ada- gio sür Fagott von C. M. von Weber, vorgetragen von Herrn Böhmke, der scin Zustrument mit sehr schägenswerthem Geschick behandelt 1nd namentli seiner öfonomischen Athemführung und seines gesaugreichen Vor- trages wegen Anerkennung beanspruchen darf. Jst das Fagott auch eigent- lich nit Konzert -Justrument, so übt es doch im Orchester bekannilich eine eben so scchóne, als charafteristishe- Wirkung. Die Ausbilkung von Virtuosen für dasselbe ist daher von Wichtigkeit, und ‘erfullte der Toukunstler- Verein sicerlich auch hier nur scine Aufgabe in dankenswerther Weüe, wenn er einem ehrenwerthen Künstler auf diesem minder beliebten Zustuu- mente \1ch öffentlich zu bewähren die Gelegeuheit nidt voreuthielt. Die dritte Nummer brachte (stait des auf dem Programm versprochenen, wegen plôg- licher Erkrankung eines Mitwirkenden , nicht ausgeführteri a Quintetts) das große D-dur-2r1io diec}es Meisters. Die Herren Gn und Gebrüder Stahlknecht führten das Werk jo schön aus, daß es in jeder Hinsicht vollen Ersay für die weggelassene Nummer gewährte e von den Zuhörern mit allgemeiner Freude aufgenommen wurde, E u

trugen die Herren Stahlknecht eine eigene Composition, cin Duo für