1848 / 229 p. 5 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

i j reisinnigen Verfassung sind manche Zweifel gelöst, 39 on elite e Handel und Gewerbe ist wieder eröffnet, der fortwüblenden Anarcbie ist Einhalt gethan, und der Sinn sür Ordnung und Recht wird bald wieder hergestellt sein. h

Wir segnen diesen Ents{luß Ew. Königlichen Majestät,

Ju tiefster Ehrfurcht i : Der Gemeinde - Rath von Wiehl. Wiehl, im Negierungs-Bezirk Köln, ten 13. Dezember 1848,

Allerdurchlauchtigster, Geliebter König und Herr! Mit wahrem Jubel begrüßen auch wir die zur unabweisbaren Nothwendigkeit gewordene Auflösung der zur Vereinbarung der Ver- fassung berufenen Versammlung und die gleichzeitig

liehene so freisinnige

haben. Ew. Majestät dafür unseren innigsten Dank auszusprechen, fühlen auch wir uns gedrungen, und bitten Gott um seinen ferneren Segen für König und Vaterland, Ew, Majestät treugeborsamste. Zsselbura, im Herzogthum Kleve, den 10, Dezember 1848,

(Folgen 117 Unterschriften.

Majestät ! Allergnädigster König und Herr!

Bürgerkrieg und Anarchie bedrohten in sur{chtbarer Gestalt unser Vaterland noch vor wenigen Tagen. Die Gefahr is vorüber, und wem verdanken wir dieses, als Ew. Majestät Weisheit, so wie der Thatkraft und dem Muthe Jhrer Minister! Durch die Kraft, mit der diese die Hyder der Azarchie in Berlin niedertrateu und darauf Ew, Majestät mit milder Hand die so freisinnige Verfassung gaben, sind wir in diesen Zustand, der eben so glüdck:ih is, als der frühere trostlos war, plößlich hineinverseßt. Deshalb glauben wir,

unserem guten Könige und seinen weisen Rathgebern unsercn innigsten |

Dank darbringen zu müssen. Ew. Majestät unterthänigste. Graudenz, den 11, Dezember 1848. (Folgen 47 Unterschriften.)

Allerdurhlauchtigster, Großmächtigster König, Allergnädiaster König und Herr !

Durchdrungen vou dem innigiten Dankgefühle, wagen au wir Unterzeichnete, uns den Stusen tes erhabenen Thrones Ew. Majestät zu nahen, um gleih vielen Millionen dur lange Zeit von ängstli= cher Besorgniß erfüllter getreuer Unterthanen unsereu freudigen Dank hervorgerufen dur die so beispiellos bochherzig ertheilte freisin- nigste Verfassung Ew. Majestät zu Füßen zu legen,

Herrlich bewährt hat si uuser festes Vertrauen auf Ew. Ma- jestät unseren König von Gottes Gnaden! und deshalb nochmals unseren innigsten Dank für diese wahrhaft Königliche Gabe,

Jn tiefster Ehrfurcht Ew. Mojestät

getreue Unterthanen, Jelish, Kreis Ohlau in Schlesien, den 12, Dezember 1848. (Folgen 45 Unterschristen.)

Ew. Königliche Majestät

haben in Kraft Königlichen Rechtes die National = Versammlung auf- gelöst, die angetastete Würde der Krone, wie das bedrohte Wohl des Vaterlandes, entschlossen gewahrt und dem preußishen Volke eine Verfassung gegeben, welhe dur die am 26. Februar k. J. zusam= mentretenden Kammern revidirt werden soll. Dadurch is den wüsten Wühlereien ein Damm entgegengestellt und die Rückehr zu geordne- ten Zuständen angebahnt, unter denen allein Fürstenwohl und Völ- kerglück gedeihen kann,

Geruhen Ew. Königl. Majestät, für diese lande sväterlichen Tha- ten von den Unterzeichneten den ehrfurhtsvollsten Dank huldreichst entgegen zu nehmen.

Der allmächtige Gott rüste Ew. Königliche Majestät mit Weis= heit und Kraft zum siegreihen Kampfe wider alle Feinde der Krone des Volkes.

Jn tiefster Ehrfurcht

Ew. Königl, Majestät

getreue Unterthanen.

Diebrock, bei Herford, den 10, Dezember 1848.

(116 Unterschriften.) Eckum, bei Herford, den 10, Dezember 1848.

(118 Unterschriften.) Schweicheln, bei Herford, den 10, Dezember 1848.

(40 Unterschriften.)

Elferdissen, bei Herford, den 10, Dezember 1848.

1 (260 Unters-hriften.)

Hollinde, bei Herford, den 10, Dezember 1848.

(130 Unterschriften.)

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König ! Allergnädigster König und Herr! Ew. Königliche Majestät werden huldreihs uns gewiß nicht zu- rüdweisen, wenn wir in der einfahen Sprache des Herzens, die Ew. Majestät gewiß am liebsten hören, die ehrerbietigsten Versicherungen unserer Liebe, unseres heißen Dankes an den Stufen Jhres erhabe- nen Thrones niederzulegen wagen,

Wir wußten es ja längst und wankten niemals in dem festen Vertrauen, daß Ew. Majestät in der Förderung der Wohlfahrt und der geseßlichen Freiheit Jhrer treuen Preußen das Ziel Jhrer höch- sten Königlichen Wünsche versolgen, und deshalb hat es uns in der leßten Zeit um so \{merzlicher betrübt, daß unsere gewählten Ver- treter Allerhöchstdero landesväterlihen guten Absihten und unsere in- nigsten Wünsche so sehr vezkannten und die Vereinbarung ciner Land S U R

tit um so größerer Freude haben wir j Fönig- lihen Majestät Herzen und Händen die Ente ae Berik sung empfangen; wir fönnen nicht s{weigen, wir müssen unseren innersten Gefühlen Worte geben, um Ew. Königlichen Majestät un= seren tiefgesühltesten, unterthänigsten Dank aus treuem Ea aué- zusprechen.

Allerdöhs| ver- | Verfassungs - Urkunde, wodurch Ew. Majeslät | das theure Vaterland, das in der größten Gefahr s{hwebte, errettet |

1384

Er wolle Ew. Königlihe Majestät, unseren durch seine Gnade über unser fhönes Vaterland geseßten geliebten Herrscher und Herrn, noch viele Jahre zum Segen und Ruhme des treuen Preußen-Vo:kes erhalten.

Jn tiefster Ehrfurcht ersterben

Ew. Königlichen Majestät unterthänigste und treueste Unterthanen. Die Bewohner des Dorfes Tempelfelze im oberbarnimshen Kreise. (33 Unterschriften.) Tempelfelde, den 14, Dezember 1848.

Allerdur(lauchtigster, Großmähtigster König! Allergnävigster König und Herr!

Ew. Königlichen Majestät den allerfreudigsten, unterthänigsten Dank für die Jhrem getreuen Volk verliehene Verfassungs - Urkunde darzubringen, wird jede Gemeinde sich verpflichtet fühlen, wo in preu- ßishen Herzen die alte deutsche Liebe und Treue gegen König und Vaterland wohnen. Wir wollen nit die Lebten bleiben in Er- füllung dieser Pflicht, sondern legen vor Ew. Majestät das in unse- rer Gemeinde laut gewordene Wort ter Freude und des Dankes nie- der, ohne zu fürchteu, daß Ew. Majestät dies zum allgemeinen Volks- dank von uns beigetragene Scherflein vershmähen werden: deun mit unbefleckter Preußen = Treue senden wir es an Ew. Majestät vielge- prüftes Königliches Vaterhe:z, um dasselbe erfreuen zu helfen mit der Gewißheit, daß: die “von Ew. Majestät verliehene freie Verfassung die getreuen Landeefinder anfeuert, aus desto freierer Brust den Herrn der Herren zu bitten :

„Gott segne den König und das Vaterland!“

Ew, Königlichen Majestät getreue unterthäuige Schußzwehr, Kriegerverein, Amté- und Dorf- Gemeinde Netliß bei Magdeburg, den 8. Dezember 1848,

Allerdurchlauchtigster König! Großmächtigster König und Herr!

Ew. Majestät hab-:n durch Jhren Allerhöchsten Brfehl vom öten dem wühlerishen Treiben in der National - Versammlung ein Ende gemacht uud uns nit einer Ve: fassung erfreut, die uns zu den {öu sten Hoffnungen berehtigt.

Diese That, demi Hause Hohenzollern würdig, erweck in dem Herzen eines jeèen braven Preußen den tiefjühlendsten Dank und den aufrihtigsten Wunsch :

Gott erhalte noch lange dieses edle Königshaus! Wir ersterben als Ew, Majestät treugehorfamste, Dir Verein: Mit Gott, für König und Vaterlaud, Berneuchen i. d. Neumark, den 14, Dezember 1848,

Königliche Majestät!

Die Untèrzeidneten können es sich nit versagen, die Gefühle der lebhaftesten Freude und des innigsten Dankes aus- zusprehen, mit welchen sie die Verordnungen vom 5. Dezember be- giüßt haben.

Dieselben: erkennen mit tiefem Bedauern an, daß sih auf dem

Die Königlichen Worte haben uns hoch erfreut, daß Ew. Maje- stät ganz besonders die Hebung des Woblstandes der ländlihen Be völkerung am Herzen liege. Wr begrüßen mit Jubel die darauf binzielenden, von Ew, Majestät bezeihneten und von den neuen Kammern zu berathenden Geseße, durch deren Erfüllung wir das uus so sehr betrübende Mißtrauen zwischen den kleinen und großen Grundbesißern endlich gründlich getilgt zu sehen überzeugt sind und eine gleihmäß‘ge Besteuerung aller Staatsbürger nah den wirklichen Mitteln eines jeden Einzelnen herbeigeführt zu sehen hoffen dürfen.

eg bitten und flehen im Königlichen Gebet zu dem allmähti- gen Gotte

geseßlichen Wege der Vereinbarung unüberstciglihe Hindernisse erho- ben hatten , daß dadurch Ew. Majestät, um das Vaterland vor un- absehbaren Gefahren und Opfern zu shüßen und der verderblichen Rechtsunsicherheit ein Ende zu machen, Allerhöchst sich gezwungen sahen, einseitig eine Verfassung zu verleihen, sprehen ihre volle Be- friedigung mit dem Geiste der verliehenen Verfassung aus und hegen das Vertrauen, daß ¿ie demnächst zusammentretenden beiden Kam- mern, die bej genauer Prüfung etwa zeitgemäß erscheinenden Ver- besserungen in“ Antrag bringen und Ew. Majestät diesen Anträgen Aller öchstihre Genehmigung nicht versagen werden. Die Unterzeih- neten geben sih der Hoffnung hin, daß die von Ew, Majestät ver- liehene Verfassung unter Gottes Segen zum größeren Ruhme des Vaterlandes beitragen und das Band gegenseitiger Anhänglichkeit zwischen dem Königlichen Hause und dem Volke noch fester fnüpfen, so wie die Wohlfahrt und die wahre Freiheit des leßteren dguerhaft begründen werde. Wiedenbrück, den 14, Dezember 1848, Der Verein zur Herausgabe des Volks-Blatktcs, Jm Namen desselben: Der Vorstand,

Hohes E taats-Ministerium

Jn einer Zeit, wie die gegenwärtige, wo eine Parkei im Dua- feln ihr hochverrätherishes Wesen gegen die Krone treibt und uach dem Unisturze alles Bestehenden strebt, is es heilige Pflicht jedes OGutgesinnten, für König und Vaterland laut seine Stimme zu erhe- ben und die Räthe der Krone in ihrem so {weren Berufe durch Zußimmung zu ihren das Heil des Vaterlandes bezweckenden S(hrit= ten zu Närken, e

Jun Eifüllung dieser Pflicht, zellen Einem hohen Staats-Mini sterium wir unseren wärmsten Dank für die Sr. Majestät vorgeschla- genen Maßregeln der Auflösung der National-Versammlung und der Verkündigung einer der freisinnigsten Verfassungen.

Eine Verfassung war mit der aufgelösten National - Versamm- lung, bei dem Uebelwollen einer durch das Land bereits gerichteten Fraction, niht mehr zu vereinbaren,

Wir können hierüber aus eigener Wahrnehmung das beste Zeug- niß vor der Welt ablegen! E ;

Das Ministerium Brandenburg hat jeßt den glänzeudsten Triumpÿ über seine Widersacher gefeiert. Mit starker Hand bat Hochdasseibe das Steuer des auf stürmischen Wogen ticibenden Staatsschisses ge- faßt. Möge cs dieses, in Ersüllung der erhaltenen Vissioa , mit Gottes Hülfe in den sicheren Hafen geleiten!

Das gerettete Vaterland wird das Gedächtniß Jhres Muthes, Jhrer treuen Hingebung an die Jnteressen der Krone, welche Hand in Hand gehen mit den Juteressen des freien Volkes, treu be- wahren.

Jn tiefster Verehrung

Eines Königlichen hohen Staats - Ministeriums ganz gehorsamste Diener, Die Mitglieder des Magijkrats und der Stadtverordntten- Ver- sammlung zu Brandenburg, (60 Unterschriften.) Brandenburg, den 12, Dezember 1848,

Hohes Staats-M nisterium!

Treue, gewissenhaste, pflihtbewußte, weise und starke Räthe siad die Zierden einer Krone, welche ihren Glanz in dem Glücke des Vol- kes finden wil! Jn Jhnen, hochverehrte Mitglieder des Staats - Ministeriums, sind alle Tugenden der Kromäthe vereinigt!

Jhnen diese Anerkennung, den Dank für Jhre bisher dem Va- terlande geleisteten Dienste und den Wunsch auszusprechen, daß Sie

auf dem betretenen Pfade unbeirrt fortwandeln möchten, halten wir für eine heilige Pflicht. Krotoschin, am 10. Dezember 1848. (125 Unterschriften.)

Hobes Staats-Ministerium! Se. Majestät unser Allergnädigsier Kön‘g haben unterm Zten d. M. eine Verfassung verliehen, durh welche tem dringeuden Ver= langen der Nation nah derseiben niht nur genügt worden ist, \on= dern auch die fühnsten Hoffnungen daturch befricdigt worden find. Wir haben uns aus unserem Herzen gedrung/u gefühlt, Sr, Majestät dem Könige in einer Adresse unseren ehrfurchtsvolen Dauk auszusprecen, und können niht umhin, auch Einem hohen Staate Ministerium unseren ganz gehorsamsten Daunk zu sagen für alle die muthigen Schritte, welche hochdasselbe gethan, um die jedem gutzge- siunten Staatsbürger so wohlthuende Ruhe im Junuern wiederberzu- stellen und Orduung und Geses wi-derum zur Geltung zu bringen, Indem wir uns uoh erlauben, Einem hoheu Staats Ministerium unser ganzes Vertrauen ebrerbietigst auezufprcchen, verbleiben wix mit größter Verehrung Eines hohen Staats-Ministeriums ganz gehorsamst., Magistrat und Stadtverordneten-Versammlung. Trebniß, den 15. Dezember 1848,

Hohes Staats-Ministerium !

Wir wissen, daß unsere Stimmen feinen Einfluß darauf gus= üben werden, was Hochdasselbe zu thun oder zu lassen tenlt; es drängt uns aber, laut das auszusprechcu, was unsere Herzen im tief sten Grunde bewegt. Ju dem Augenbliäe der größten Erniedrigung unseres theuren Vaterlandes, in dem Augenblicke, wo der bergab

Ew. Maj stät |

| Dank der National - Versammlung sür

zur Tagesorduung über diese Eingaben,

rollente Staatëwagein in der größten Gefahr war, in einen surht- baren Abgrund zu stürzen, hat ein hodes Staats-Ministerium si fühn ibm in den Weg gewo: fen, hat nicht nur Gut und Biut hoh- herzig in die Schanze geschlagen, sondern auch sich nicht gescheut, der Flurh vou Hohn, Shmach und Spott entgegenzutreten, die übec Hochdessrlse hereinbrehen n.ußte und hercingebrochen ist, Cin boles Staats-Ministerium hat die preußische Fahue wieder hoch empor ge \chwungen, und die freudige Eil, mit der sich die maßlose Mehrzahl aller Staatsbürger darum geschaart, beweist aufs gläuzendste, daß die alte Liebe und Treue zu seinem theuren Fürstenhause, die alte Achtung vor Reckt und Geseh im preußischen noch nicht ers loschen ist.

Möchteu diese selbstredenden Thatsachen eun l'ohes Ministeriun überzeugen, mit wie völligem Vertrauen da? d die Maßnaßmen Hochdesselben aufgenommen, möge es darin den dringeuden Wunsch erfennen, das Ruder des Staats noch lange in Hechdesselben festen Händen zu sehen.

Körlin, den 9, Dez-mber 1848,

O alf olfe

Der fkäiliner Kreis - Verein

um Schuß des Eigenthums

und zur Förderung desWohl|-

standes aller Voikcklassen, (86 Mitglieder.)

Preuß. Staats I, O. 2, D Ie S L O Ie 74)

700 Unters{briften er-

Adresse der Stadt Ciberfeld ( f

993 S 2 S,

V E 1348, Sp. 3) hat aus ueu?e

(Fortseßung folgt.)

SBundes- Angelegenheiten.

(O. PA/ Z) 13006 Sthung der verfassurggebenden Neichs-Versammlung. (Tages= ordnung: Fortsehung der Berathung über die Vorlage zur zweiten Lesung der Grundrechte, ) Eröffnung der Sißung 97 Uhr Vormi tags. Der Vo1isibende H, vou Gagern zeigt den Zustritt des Abgeordneten F. Ger stner aus Prag aus der National Verfamm- lung an. Dem Reichsministerium des Znnern wird Nachricht gegeben werden, die Vornahme ciner Neuwahl anzuordnen. Le? Präsiteut er

wähnt der freigebigen Beiträge sehr vieler deutscher Buchhandlungen bei der Gründung der deutschen Neichobibliotzck (in Franksurt hab.n achtzebn Buchhäudler und Verleger die Kataloge ihrer Verlagsweike zur Auswabl angeboten ) und verbindet mit dicser Anzcige den Un trag, die Reichs - Versammlung. inöge das Büreau ermächtigen, den (ür diese An-erbieten auszu pre= Der Vorschlag erhält die ungetheiite Zustimmung der Versanm- lung, Abgeordneter Vi, Hartmann aus Leitineriz beantragt die Niederseburg eincs Ausschusses zur Auswahl der Nationalwerke, ohne Rücksicht auf die einzelnen Fächer, Nachdem der Vorsibeude bemerkte, daß das Büreau die Vornahme bibl:ographischer Ergänzun- gen durch einen Bibliothekar bereits veranlaßt habe, wnd “dem Büreau nachträglich der Auftrag ertheilt, eiue besondere Kommission zur Verrollstäudigung der Auswahl der Bücher aus deu veischiedenen Katalogen zu ernennen. Abgeordueler Werner gus Koblenz über- giebt dem Präsidium Nameus des Petitions- Ausschusses eiue Reihe von Beschwerden einzel-er Personen und beautiazt deu Uebergang ove dieselben in weitere Berathung zu ziehen. Der Bericht des gedachten Ausschusses wird in einer fünftigea Sißung seine Erledigung sinden, von Mayfeld richtet folgende Jaterpellation au das Reichs-Ministerium der uz: „Ju Erwägung der Antwort, welche von dem österreichischen Ninister- rathe durch den Mund des Ministers des June:n, Grafen Skadion, in der Sißung des österreichischen Reichstags zu Kremsier vom ten d, M. auf die Juter pellation des Abgeorducten Schuselka, bezüglich der standrechtlihen Behandlung der deutschen Parlaments-Mitglieder Blum und Fröbel, eitveilt worden, in welcher Antwort es heißt: „dieselben (näm:ih die Neichsfommissüre Paur und Pö6!) haben ge- gen den dicsfälligen Vorgang aus den (H.ünten Verwahrung cinzu- legen befunden, weil dabei das deutsde Reichsgeseß vom 3), Septem- ber uicht beachtet worden, Die thatsächliche Nichtbeachtung jenes deut- hen Rrichsgesches findet ab.r {hon in dem Umstande genügente Begründung, daß zur Zeit der Verurtheilung der genannten Abgeord- neten (Blum und Fröbel ) dasselbe uoch uicht einmal offiziell dem österreichischen Ministerium bekannt, also noch weniger im geseßlichen

Wege den österreichischen Gerichten maßgebend geworden war‘; n

feru:rer Crwägung, daß zwischen dem Crlasse des sraalihen Reichê-

gesetzes vom 30, September und zwischen der am 9, November er-

folgten standrechtlideu Hinrichtung Blum's viezzig Tage verflossen

sind, während welhem Zeitraume nihts den Herrn Reichs - Minister

der Justiz verhindern konnte, das fragliche Reichsgeseß 11 das úüster=

reihishe Ministerium gelangen zu lassen, gleichviel, ob von dem

Reichs - Ministerium der Minister Kraus oder der Minister Wuolstit=

berg als der eigentliche Repräsentant des damaligen constitutionellen

österreichischeu Ministeriums angesehen wmde z in Erwägung

dieser Umstände sehe ih mich veranlaßt, den Herrn Reichs -= Mi- nister der Justiz zu ersuhen, den Widerspruch auzuklären, in wel

hem die erwähnte Behauptung des öslerreichishen Minister-

Zweite Beilage

Frankfurt a. M-, 16 De

hen,

| Zimmermann aus Spandow richtet folgende Junterpellation an das | Reichs-Ministerium :

N 229,

1385

raths mit der erst kürzlich von dem Herrn Reichs- Justizminister hin=- sichtlich der Publication der Reichs-Geseße gegebenen Erklärung steht.“

„Da es bei jeder öffentlichen Verwaltung , be- sonders aber im Staats-Organismus, die Ordnung erfordert, daß die Staatsbürger erfahren: 1) Welche Aemter überhaupt geschaffen sind und geschaffen werden, 2) welhe Personen mit dergleihen Aemtern oder soustigen amilihen Aufträgen betraut werden, weil jede Ver- waltung durch ihre Beamten repräsentirt wird und die Oeffent- lihfeit die alleinige Kontrolle bildet, daß bei Ernennung von Beamten die allgemeine Wohlfahri in der Würdigfkeit der Per- jon die nothwendige Anerkennung findet, und da ferner das Reichs - Ministerium viele seiner Beamten aus der Zahl der Reichstags=Abgceordneten nimmt, dieser Umstand um so wichtiger er- scheint, . als durch Beschluß der National - Versammlung ausdrüdckcklich | abgelehnt is, daß die mit Amt und Sold ausgezeihneten Mitglieder sich einer Neuwahl zu unterwerfen haben , es aber den Anschein hat, als ob viele Fragen nur mit jener Majoritätszahl entschieden wer- den, weiche der Zahl der in Diensten stehenden Mitglieder entspricht, so frage ich das Reichsministerium, aus welhen Gründen es bie Ernennung von Beamten und Berufung zu amtlichen Functionen nicht öffentlih bekannt maht?“ Dietsch aus Annaberg interpel- lirt die Reichsminister des Junern und der Justiz: „Den vor einem Monate nah Wien entsendeten beiden Kommissarien is laut der Erflärung des Herrn Reichsministers der Justiz (in der Sihung vom: 24, November ) die Jnfstruction ertheilt worden, eine der Größe der durch die Tödtung Blum's begangenen Rechtsverleßung entsprehende Sühne zu verlangen. Seitdem is} aber uicht nur der Hauptschuldige mit russishen Orden geziert und seiner ritterlichen Tugenden halber durch ein Kaiserliches Handbillet belobt worden, sondern es hat sogar ein österreichisher Minister auf dem Reichstage zu Kremsier die Ermordung Blum's als eine geseßmäßige Handlung bezeihnet. Ebendaselbst hat der nämliche Minister gleichzeitig erklärt: „Die thatsäcliche Mißachtung des deutschen Reichsgeseßes vom 30, September findet {hon in dem Unistande genügende Begründung, daß zur Zeit, als die Verhaftung uud Verurtheilung Blum?s uud Gröbel's crfolgte (also am 4,, 9, und 11. November), derselbe noch nicht einmal offiziell dem österreichischen Ministerium bekaunt , «also noch weniger im geseßlichen Wege den österreichishen Gerichten maj- gebend geworden war, und dieses auch insofern nicht werden fann, bis nicht überhaupt das neu zu gestaltende staatliche Verhältniß zwi- \chea Oesterreih und Deutschland in beiderseitigem Einverständnisse bleibend geordnet ist. Jch frage daher die Reichsminister des Ju nern und der Justiz: „Welche Maßregeln sind bis jeßt getroffen worden zur Ausführung des am 16ten v. M. gefaßten Beschlusses, insbesondere zur Bestrafung der unmittelbar an der Ermordung Bl{lum’s Schuidtragendea? Welchen Erfolg haben diese Maßregeln bis jeßt gehabt? YJnwieweit sind die vom österreihishen Mi- nisterium erwähnten Thatsachen begründet? Welhe Schritte be- bsihtigt das Reichsministerium zu thun gegenüber der von dem österrcihischen Miristerium auêgegangenen Ungehorsamserklärung?“

Abgeordneter Werner aus Oberfirh stellt den dringlichen Antrag, die National - Versammlung wolle beschließen, das Reichskriegs- ministerium zu veranlassen, die Zurücknahme, mindestens den Einbalt der von der badischen Regierung am 25sten v. M. erlassenen Verkündigung, die Ergänzung des badischen Armee-Corps betreffend, zu verfügen; eventuell das badische Ministerium zu bestimmen, an- statt jener Aushebung, die Organisation und Mobilmachung des er- sten i zu veranlassen. Dieser An-

Aufgebots der badischen Bürgerwehr trag wird nit für dringlich erkannt und an den Ae M

Begutachtung gewiesen. Vice-Präsident Beseler trägt

N blaesude "bor, eite die Genehmigung der Versammlung e halten, und verkündet, nachdem er den Vorsib übernommen, die heu- tige Tagesordnung. Die Versammlung leistet Verzicht auf g Dièe fusíion über Art, VI, der Vorlage zur zweiten Lesung der Grund» edt S 22 W 1 Es wird zur Abstimmung geschritten, deren Ergebniß folgende Beschlußfassungen sind: Art, VI, g. 22: Die Wissenschaft und ihre Lehre ist Q! 20: T as Unter- rihts- und Erziehungswesen steht unter dr Ober - Aufsicht des Staats, und is, abgesehen vom Religions-Unteruick, der Beaussich- tigung der Geistlichfeit als folcher enthoben.“ §. 24: „„Unterrichts- und Erziehungs- Anstalten zu gründen, zu leiten und an solchen Un- terriht zu ertheilen, steht jedem Deutschen frei, wenn er seine Beo fähigung der betreffenden Staats-Behörde nachgewiesen hat Der häusliche Unterricht unterliegt keiner Beschränkung.“ (Mit 220 ge- gen 248 Stimmen, unter Wegfall der nach den Worten, „wenn er feine . . «‘‘ einzuschaltenden und von dem Ausschusse vorgeschlagenen Bestimmungen, „sittliche und wissenschaftliche (oder technische) Be- fähigung u. st. g. 202 „GUr die Bildung der deutschen Jugend soll öffentliche Schulen überall genügend ge- sorgt werden, Die öffentlihen Lehrer haben die Rechte der Staatsdiener (mit 281 gegen 147). Der Staat stellt unter geseßlich geordneter Betheiligung der Gemeinden aus der Zahl der Geprüften die Lehrer der Volksschule an (mit 293 gegen 136 Stim men). Eltern oder deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohleneu nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für bie un- teren Volksschulen vorgeschrieben is Ger Zusaß : Ote öffentlichen Unterrichtsanstalten dürfen nicht konfessionell sein,“ wurde mit 228 gegen 184 Stimmen verworfen.) S§. 26. „Jür den Unterricht in Volksschulen und niederen Gewerbeshulen wird kein Schulgeld bezahlt, Unbemittelten soll auf allen öffentlichen Unterrichtsanstalten_ freier Un- terricht gewährt werden.“ (Der Antrag: „Besondere Schulen für Kinder von armen Eltern, sogenannte Armenschulen, dürfen nicht statt- finden,“ wurde mit 210 gegen 202 St. abgelehnt.) C 20 „Es steht einem Jeden frei, seinen Beruf zu wählen und ih sür denselben auszubilden, wie und wo er will,“ Art, VIl. §. 28. „Die Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; einer besonderen Erlaubniß dazu bedarf es nich“. Volks- versammlungen unter freiem Himmel können bei dringender Gefahr für die öffentliche Ordnuug und Sicherheit verboten werden,“ 6, 29: „Die Deutschen haben das Recht, Vereine zu bilden, Dieses Recht soll durch feine vorbeugende Maßregel beshränkt werden. Die in den §§. 28 und 29 enthaltenen Bestimmungen finden auch auf das Heer und die Kriegsflotte Anwendung, insoweit sie den Militair= und Disziplinar - Vorschriften nicht entgegenstehen.“ (Ankiag des Abgeordueten Zachariä aus Göttingen, mit 224 gegen 208 Stim- men.) Der Zusaß des Abgeordneten Wulffen, „der Orden der Jesuiten und dessen affiliirter Orden sind für alle Zeiten aus dem Gebiete des deutshen Reichs verbannt,“ welche Bestim=- mung schon bei der ersten Lesung der Grundrehte angenom- men worden war, wurde mit 262 gegen 140 Stimmen verworfen. Der Verfassungsaus\huß, welcher den Wegfall dieses Passus vorge-

lagen, drückt sich in seinen Motiven also aus: Dieser Passus ent-

wo.) dur

hält eine Polizeivorschrist, welche sich in den Grundrechten niht wohl gusnimmt, wozu für Deutschland bei der fortgeschrittenen Bildung

Zweite BSeilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

des deutschen Volkes kcin Bedürfniß vorliegt, und die augenscheinlih ihren Zweck dennoch nicht erreiht, da unter jedem anderen Namen sih diejenigen bedenklihen Bestrebungen verbergen fönnen, denen man durch die ausgesprochene Verbannung entgegentreten will, Man wird von vorbeugenden Maßregeln auch hier am besten absehen. Vertagung. Wesendonck interpellirt den Ausschuß für die Verhältnisse der Einzelstaaten zur Centralgewalt wegen der noch uicht erfolgten Begutachtung seines Antrags, die Aus- nahmêmaßregeln in Preußen betreffend. Abgeordneter Jordan aus Marburg, Vorsißender dieser Kommission, erklärt, daß der krankge- wordene Referent des Ausschusses noch nit gesund geworden sei. (Gelächter.) Von dieser Erklärung Veranlassung nehmend, beantragt Zimmermann aus Spandow die Ernennung eines anderen Refe- renten. Der Antrag wird abgelehnt. (Die Linke ruft : Bravo !) Vice-Präsident Beseler \chließt die Sißung um 3 Uhr Nachmit- tags. Nächste Sißung Sonnabend, 16, Dezember. Tagesordnung : Ergänzungswahlen in den völkerrehtlichen Auescuß ; Wabl eines Sqhriftführers; Berathung über den Bericht des volfêwirthschaftli= j hen Ausschusses über die von dem Reichshandelé-Ministerium ge- machte Vorlage, die Begründung der kommerziellen Einheit Deutsch=- lants betreffend; Fortseßung der Berathung über die revidirten Grundrechte.

Ju der heutigen 137 sten Sihung der verfassunggeben- den Reihs-Versammlung wurde die Berathung des voin Abg. Stahl Namens des volkswirthschastlihen Ausschusses erstatteten Be- richts über die in der Sißung_ vom 23. September gemachte Vor- lage des Reichs-Handels-Ministers Ducwiß, die kommerzielle Einheit Deutschlands betreffend, eröffnet. Hierüber sprachen die Abgeordn. von Reden, Fraudcke, der Reichs - Handels - Minister Duckwiß, daun die Abgeordn. Eisenstuck und Stahl als Berichterstatter der Minorität und Majorität des Ausschusses. Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Abgeordn. Gombart und Genossen, über die Vorlage des Hantels-Ministers zur Tagesorduung überzugehen, ver- worfen. Die von Wernher und Genossen beantragte Tagesordnung über die Vorlage der Aus\huß - Minorität (Entwurf eires Reichsge= setzes, betreffend die kommerzielle Einheit Deutschlands), mit 262 gegen 175 Stimmen angenommen. Die Versammlung genehmigte sodann die Anträge der Ausshußmehrheit in folgender Fassung :

1) Die Nationalversammlung ermächtigt die Centralgewalt , die Lösung der zwischen deutschen Einzelstaaten und fremden Nationen bestehenden Handels- und Schifffahrts - Verträge und erforderlichen- falls deren Umwandlung in Reichsverträge zu bewirken , auch neue Verträge dieser Art abzuschließen, alles unter Vorbehalt der Geneh- migung der Nationalversammlung.

2) Die Nationalversammlung beschließt, daß der Ausschuß der Centralgewalt die zur Bearbeitung von Reichsgeseßen über deutsche Schifffahrt, Eisenbahnen und Postwesen in scinen Akten vorhandenen Materialien zu dem Zwecke überweise, dic diese Verhältnisse betreffen» den Geseß-Entwürfe baldthualichst der Nationalversammlung zur Be-

schlußnahme vorzulegen.

3) Die Nationalversammlung beauftragt die provisorische Cen- tralgewalt, mit möglichster Beschleunigung Gesetesvorlagen zur Be- gründung einer Zolleinheit Deutschlands zu machen.

4) Die Nationalversammlung beauftragt die Centralgewalt , ein Zollgeseß und einen Zolltarif zu entwerfen und der Nationalver- sammlung vorzulegen.

5) Die National-Versammlung erklärt, daß sie bur die vorste=- hend ertheilten Auftröge in keiner Weise das ihr zustehende Recht der Junitiative gefährdet wissen will.

Zwei Zusaß ch Anträge von Höfffen und M. Mohl wurden ver- worfen. So eben (17 Uhr) wird ein Schreiben des Reichsverwesers an den Präsidenten der National-Versammlung durch den Vice-Prä- sidenten Beseler verlesen, wonach Minister von Schmerling und Un- ter-Staatssecretair von Würth auf ihren Wunsch entlassen worden siad. Präsident von Gagern besteigt hierauf die Tribüne und zeigt der Versammlung an, daß er den Auftrag, das Ministerium zu er- gänzen, übernommen habe und {on heute das Präsidium der Na- tional-Versammlung niederlegen müsse.

Frankfurt a. M., 16. Dez. Die V, P. A, De rem amtlichen Theil Folgendes: : Der Reichsverweser hat den Reichsminister des Jnnern und der auswärtigen Angelegenheiten, Anton Ritter von Schmerling, seinem Wunsche gemäß von dieser Stelle enthoben. 8 Der Reichsverweser hat den Unter-Stagats-Secretair im Reichs- Ministerium des Junern, Joseph von Würth, seinem Wunsche gemäß diese: Amte enthoben. e E Der- Reichsverweser hat den Reichsgesandten am Königlich groß- britauishen Hofe, Victor Freiherrn von Andrian , seinem Wunsche ge máß vou dieser Stelle enthoben. Der Erzherzog-- Reichsverwe|

enthält in ih-

er Kaiserl. Hoheit hat heute Vor- mittag das ehegestern hierher zuriücgekehrte frantfurtische Linien-Ju- fanterie - Bataillon und anderthalb Bataillone auf dem Marsch nach Weilburg hier angekommener nassauischer Linientruppen auf der Zeil die Revue- passiren lassen. Die Truppen begrüßten den Reichsver- weser mit lautem, wiederholten Hurrahruf. E : Auf die Nachricht, daß Dänemark die Besabung der Insel Al- sen auf 8000 Maun zu erhöhen beabsihtigt, hat das Reichskriegsministe- rium, wie man vernimmt, Befehl gegeben, daß eine entsprehende An- zahl Reichstruppen an der holsteinischen Gränze zusammengezogen werde, um für jeden Fall bereit zu jein,

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Oesterreich. Reichstag. nisse. TWürttemberg. Tübingen. Frequenz der Universität, Sachseu-Altenburg. Altenburg, Verhandlungen des Landtags, Ausland. : Türkei, Konstantinopel, Großes Truppen - Manöver, Abbas Pascha- als Statthalter von Aegypten bestätigt, Aufstand im Pascha- lif Damasfus,

Salzburg's Verhältnisse.

Eiseubahn- Verkehr. Markt - Berichte.

Hesterreich. Reichstag. Sißbung vom 14. Dezember. Alois Fischer: Der Kammer sei bereits bekannt, daß er sein Mandat niedergelegt z er. sei nur noch gekommen, um von der Ver= sammlung Abschied zu nehmen, Er thue dies mit \{chwerem Herzen, weil ihm uicht gegönnt sei, Antheil zu nehmen an der wichtigen Be- rathung des großen Werkes, unter dessen Schuß die Volksfre:heiten gestellt werden“ sollen. Dur die Gnade Sr. Majestät auf den Posten eines Gouverneurs von Oberösterreih berufen, habe er den festen Willen, diesem Werke sein ganzes Lea ben zu weihen, Das Bolk, zu “dem er geshidt werde,

Dienstag d. 19. Dezbr.

sei ein gutes, ein bieders, und er hofe, daß sein guter Will ausreichen werde. Gerechtigkeit, Freiheit und Offenheit werden sei nem Streben stets zur Richtschnur dienen, (Beifall.) Er bitte nur, daß, wenn einer der Abgeordueten an einer Stadt, einem Dorfe, einer Hütte vorbeikommen und wissen sollte, daß er darin sich auf= halte, derselbe au bei ihm einkehren möge, und gewiß werde er ihn, ohne Rücksicht auf die Zunge, die er spreche, brüderlich aufnehmen. (Beifall.) Ais Abgeordneten Salzburgs möge man ihm noch einige Worte erlauben, Jn furzem werde man berathen müssen, ob Salzburg eine eigene Provinzial - Verfassung. zu erhalten habe oder nicht. Man möge nicht erschrecken, wenn er in der Ge= schichte etwas weiter aushole, er werde ein Jahrtausend über=- springen und sich nur auf das Wesentlichste beschränken. Nach dem Untergange des weströmischen Reiches sei Salzburg unter die Héerr= schaft der fränfishen Kbnige aus dem Hause der Merovinger gekom- men ; diese ließen es dur Herzoge regieren, und zwar aus dem Ge=- s{hlechte der Aigilolfinger. Um dieselbe Zeit fam ein Priester, der heilige Rupertus, ins Land, um den Bewohnern das Evangelium zu verkündigen. Die Könige, Herzoge, Fürsten und alle Mächtigen des Lan=- des wetteiferten, die Kirche von Salzburg zu beschenken, besonders waren es die Majordomus von Frankreich, welche diese Kirche unter den Nachfol= gern des heiligen Rupertus mit Ländereien, Privilegien, Jmmunitäten und Regalien reihlich ausstatteten. Ums Jahr 800 n. Chr. unter dem Bischofe Arnold, welher ein Jugendfreund Karl’s des Großen gewe= fen, wurde das Bisthum zu einem Erzbisthum erhoben, reichêunmit= telbar gemacht, und von da aa war es ein souveraines Fürstenthum. Er frage Jeden, vb ein Land, welches ein volles Jahrtauseud souve- raine Fürsten hatte, gerechte Ansprüche auf eine eigene Landesverfas= sung habe? Zu Anfang des gegenwärtigen Jahrhunderts sei das Für=- stenthum, indemes an den Großherzog von Toscana gelangte, ein weltliches geworden, in seiner inneren Einrichtung jedoch wurde feine Aenderung vorgenommen. Später sei der Fürst genöthigt worden, nah Würzburg zu gehen, und die Provinz wurde vom Feinde an Bayern verschenft. Wenn es nun ein Glü sei, dem Scepter eines großen Landes an- zugehören, so möge man den Schmerz ermessen, welher das Volk ergriff, als bald darauf jener Königsschnitt, um nicht zu sagen Kai=- sershnitt, das Fürstenthum in zwei Theile gewaltsam auseinanderriß und nur ein Theil an Oesterrei abgetreten wurde, Bei dieser Gelegenheit habe Salzburg die eigene Regierung verloren, die es im Verbande mit Bayern gehabt, und wurde in einen Kreis einer wenn au achtbaren Provinz umgewandelt. Jeht also, wenn es sich darum handeln werde, zu berathen, ob Salzburg eine eigene Verfassung bekom= men soll, bitte er, diese Thatsachen auch in die Waagschaale fallen zu lassen. Schon im Jahre 1816 habe der höchstselige Kaiser Franz ve rsprochen , die eigene Landesvertretung des Herzogthums Salzburg wieder herzustellen, Im Jahre 1828 sei dieses Versprechen erneuert worden. Ér frage nun, ob der fonstituirende Reichstag nicht jenes Kaiserlihe Wort werde in Ei füllung bringen wollen? Schließlich danke er für die gütige Aufnahme seiner Worte und bitte, auch fer- ner das Laud , dem er angehbre , und dem er auf Beseh\ Sr. Ma-= jestät alle seine Kräfie weihen wolle, in Schuß zu nehmen. (Lange anhaltender Beifall.) Hieraus wurde die Diskussion ver Ge\shäfts- Ordnung fFortge\eßt.

AKürtteutberg. Tübingen, 8. Dez. (Schwäb, M.) Aus dem so eben erschienenen Verzeichniß der Studirenden für das Winter-Halbjakr 1848 1849 ergiebt sid, daß, ungeachtet so viele Studirende Tübingen im vergangenen Herbst verlassen baben, do wieder 257 neue Studirende angekommen snd, während im vorigen Sommer blos 74 neu ankamen. Es befinden sich darunter: I. Stu- dirende der evangelischen Theologie: 1) Württemberger a) im Köü= niglicen Seminar 46, þ) in der Stadt 62, 2) Anéländer 36, zu- sammen 144; II, Studirende der fkatßolischen Theologie : 1) Würt- temberger a) im Königlichen Wilhe!msstist 77, b) in der Stadt 8, 9) Ausländer 16, zusammen 101; 11, Studirende der Rechtswissen= haft: 1) Württemberger 157, 2) Ausländer 5, zusammen 162; IV. Studireude der Medizin und höheren Chirurgie: 1) Württemberger 54, Pharmacie 7, Chirurgie &, 2) Ausländer 17, zusammen 86; V, Studirende der Philosophie: 1) Württemberger a) im Königli= chen Seminar 60, þ) im Königlichen Wilhelmsstist 99, c) in der Stadt 19, 2) Ausländer 11, zusammen 189; VI. Studirende der Staatswirthshaft: Württemberger a) Regiminalisten 29, h) Kamera- listen 44, c) Forstwirthe 8, zusammen 81. Die Zahl aller Studiren- den is daher 763. Jm vorigen Sommer=-Halbjahre hatte Tübingen 743 Studirende, im vergangenen Winter aber 859,

Sachsen-Altenburg. Altenburg, 1 L. Dez. (D, A. Z) In der 52sten und 53sten Sitzung der Landschaft vom 23sten und 25, November erstattete die Finanz-Deputatiou Bericht über den An- trag des Abgeordneten Ludwig: die Landschaft wolle das Gouver= nement um ein Postulat dahin ersuchen, daß sofort den Bewohnern Kghla?s 5900 Rihlr. CEinquartierungsgelder ausgezahlt werden und dieser Betrag einstweilen als Vorschuß an die Reichs Centralgewalt betrachtet werde. Das Gutachten der Deputation: „Die Landschaft wolle über den Antrag, als einem früheren landschaftlichen Beschlusse vidersprechend, dur irgend welche neue, bei jenem Beschlusse noch nicht bekannt gewesene Momente weder im Allgemeinen noch im Besonderen in Bezug auf Kahla begründet, zu den unabsehbarsten , bedenklihsten Konsequenzen führend » U Sg gesordnung übergehen, dagegen das Ministerium nohmals dringend auffordern , im Interesse des Landes = Wohlstandes sich kräftig bei der Reihsgewalt um baldige Auszahlung der Susten- tationsgelder für das in Thüringen statiomrte Armee = Corps der Reichstrup pen zu verwenden“, wurde, eben so wie das Amendement des Abgeordn. Dölib\h: „Die Landschaft wolle einen Antrag auf so- fortige Entfernung der Reichstruppen aus dem altenburgischen Lande an die Regicrung stellen‘, von der Landschaft angenommen, Hlerguf erstattete die juristische Deputation Bericht über die gegen den Abg. Douai verhängte Hast und Untersuchung und über den desfalls früher von dem Abgeordn. Dölip\h gestellten Antrag: die Landschaft wolle sich zu dem Beschluß auf Freilassung des inhaftirten Abgeordn. Douai einigen. Jn Bezug aus diese Angelegenheit wurden zunächst folgende Aktenstücke mitgetheilt :

1, Vom Ministerium:

Während der Zeitdauer der am 21. Oft. d. Z. von uns erklärten beständigen Vertagung des Landtags ist wieder ein Mitglied desselben, den Dr, Douai hier, von dessen komvetenter Kriminalbehörde, dem hiesigen Stadtgerichte, wegen verschiedener Kriminalvergehen ines ein- geleitet, bezichentlih einer früheren bereits gegen ihn eingeleitet ge E Kriminaluntersuchung von neuem aufgegriffen und fortgeführt E Le bei is es-von dem Kriminalgericht aus Gründen des Krin e proz ß e zur pflichimäßigen Durchführung des Untersuchungsverfahren für L pig erachtet worden, den Angeschuldigten in Kriminalhasft zu E e von demselben, resp. desscu Rechtsanwalte, gegen den Ne R O dias Arrestes eingewendeten Rechtsmittel der Appellation un e ekurses sin

in den bezüglichen Justanzen verworfen worden. Untersuchung wie Haft

dauern zur Zeit noch fort. Da es- sich bei dieser Kriminaluntersuchung und

Haft um ein Mitglied unserer Landschaft handelt, und dessen Landtagseigen-