1848 / 230 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

orair in Frage gestellt wird, so haben wir vom Rubersuehungs- eti e. n Thatsachen und Beweismittel die der E. mung im §. 89 d. des Grundgesepes unterfallende Untersuhungöporie sich gründe, und ob und aus welchem Grunde die Fortdauer der nhaftirung des Dr. Douai nothwendig erscheine, amtlichen Aufschluß gefordert. Es ist uns diese E s in einem von unserem E Anbalte anher erstaticten Bericht ertheilt worden, Da es A aus dem Jnhalte diejes Berichis im Zusammenhalte mít den Vorschri ten in §8. 3, 4 und 5 des Wahlgesezes vom 10. April d. J. und im §, 89 d. des Grundgeseßzes ganz klar und zweifellos darlegt, daß das Staatsbürgerreht und mit ihm die Landtagseigenschaft des Dr. Douai zur Zeit ruht, da ferner, nah der im Berichte vorgetragenen gutachtlihen Rechtsansicht, die Entlassung desselben aus der Kriminalhaft ohne Gefährdung des Erfolgs der Unter- suchung jeyt noch nicht erfolgen kann, da nächstdem es auch, zumal es sich hierbei nicht um eine von dem Gouvernement selbst oder überhaupt grund- los angeregte Untersuchung wider ein Ständeglied handelt, eben sowohl im wahren, echt verfassungsmäßigen Interesse der Landschaft, als des kriminell angeschuldigten Mitgliedes selbst liegen muß, diese Anschuldigungen ohne Unterbrehung und ohne Beeinträchtigungs-Prozeduren im geseßlichen Wege durch die unabhängigen Richter-Behörden des Landes erörtert und entschie- den zu sehen, so schen wir ciner baldigen Aufforderung zur Einberufung des Stellvertreters des Dr, Douai für die Zeitdauer dessen eigener gesey- liher Behinderung nach §. 12 des Wahlgesezes entgegen.

11, Von dem Landes-Justiz-Kollegium: Die Untersuchung gegen den Dr. Douai, welche. dessen Verhaftung zur Folge hatte, is durch eine Requisition des Kriminalgerihts zu Weimar vom 12. Oftober, zu welchem später unterm 6. Oktober ein Originalbrief des Dr, Douai an den von dem Kriminalgeriht Weimar in Untersuchung und Hast befindli- hen Kandidaten der Theologie Rothe aus Seitenroda noch nachgesendet wurde, veranlaßt worden. Dieser Brief begründet nach der rechtlichen Ueberzeu- gung des Stadtgerichts, welche wir theilen, den Verdacht gegen den Dr. Douai, sich an einer nach Artikel 83 des Kriminalgeseßbuches strafbaren hochverrätheri- hen Verbindung zum Umsturze der bestehenden monarchischen Staatsverfassung und folgeweise zu Angriffen auf das Regierungsrecht unseres Staatsoberhaup- tes, so wie zur Verleitung des Neichsmilitairs zu republikanischen Tendenzen und zum eidbrüchigen Ungehorsam gegen seine Vorgeseßten, betheiligt zu haben.

Ferner ist Dr, Douai in diejenige Kriminaluntersuhung mit verwickelt, welche aus Veranlassung des Reichs-Justizministerial-Erlasses vom 3. Ok- tober wegen des Demokraten-Kongresses zu Altenburg am 15, August d, J,, dessen Beschlüsse, \o weit sie in Tageblättern bekannt gemacht worden sind, das Reichs-Ministerium selbst als das Ansehen der deutschen National- Versammlung herabwürdigend und zum Kampfe wider sie auffordernd ha- rakterisirt, und die offenbar auch, zur Erstrebung des Zieles einer demokra- tischen Republik in Thüringen, die gewaltsame Vertheidigung der Vereins- zwecke als Recht des Vereins anerkennen, vou dem Stadtgerichte bier ein- geleitet worden is, Die Mittheilungen über die Vorgänge und Beschlüsse auf dem genannten Kongresse in dem Altenburgischen Volkëblatte und in der Leipziger Zeitung bezeihnen den Dr. Douai als Theilnehmer am Kon- gresse und als Redner für Zwecke und Thaten, welche der verbrecherischen Tendenz sehr verdächtig erscheinen, Auch diese Anschuldigung verdächtigt denselben der Theilnahme an einer durch Art. 83 des Kriminalgesezbuchs verbotenen hochverräiherischen Verbindung, worüber er auch bereits zur Un- tersuchung gezogen worden ift,

Ferner is Dr, Douai als Verfasser des Volkskatehismus der alten- burger Republikaner vor dem Stadtgerichte hier in Untersuchung befangen, über dessen verbrecherische Qualification der höchsten Stelle bereits wieder- holt berichtliche Vorlagen gemacht wurden. Endlich is vor dem Stadtge- richt hier noch eine Kriminal -Untersuchung anhängig gemacht worden über die Vorgänge am 2, Oktober d, J,, insonderheit über das Verhalten der hiesigen Bürgergarde dem in die Stadt Altenburg einrücenden und resp, eingerücten Neichs - Militair gegenüber und über die an diesem Tage an- geblich stattgefundenen Gewaltmaßregeln der Commandeure der Bürgergarde gegen Mitglieder der leßteren, Jn dieser Beziehung is der Dr. Douai der Betheiligung bei der gegen das Reichs - Militair gezeigten Widerseplichkeit der Bürgergarde und der angeordneten Abholung ausgebliebener Bürger- gardisten beschuldigt, Alle diese Untersuchungen befinden sich, sowohl nach der uns bekannten rechtlihen Ueberzeugung des Stadtgerichts, als auch nah unserer eigenen durch Akteneinsicht erlangten Rechtsansicht, so thätig auch das Stadtgericht bisher darin war, zur Zeit noch nicht in einer Lage, welche, soll und will man nicht den Erfolg derselben durch Kollisionen mit den Betheiligten preisgeben, nicht gestatten, den inhaftirten Dr, Douai aus der Haft zu entlassen, Lassen nun auch díe gedachten Anschuldigungen ge- gen Dr, Douai noch durch andere Artikel des Kriminal-Gesetßzbuches ange- botene Gesichtspunkte zu, glaubt namentlih das Stadtgericht in dem repit- blifanischen Volks - Katechismus eine Anschuldigung zu finden, welche die Anwendung des Art. 89 des Kriminal-Geseßbuches in Frage stellt, so ge- nügt doch für die Beurtheilung der Eigenschaft des Dr. Douai als Land- tags - Abgeordneter nah §, 89 d. des Grundgeseßzes, daß der Dr, Douagi wegen des geschilderten Verdachtes der Theiluahme an hochverrätherischen Verbindungen in einer Kriminal - Untersuchung noch befangen ist, deren Er-

folg ihm, falls derselbe dieser Verbrechen durch die noch nicht geschlossene Untersuchung dereinst sollte überführt werden, nah Art, 83 des Kriminal- |

Geseßbuches möglicherweise eine Zuchthausstrafe zur Last bringen fönnte, Das Gutachten der Deputation, daß si@ mit ihr die Landschaft

in der Ansicht vereinigen möge, daß die Befugniß des Pr, Douai,

während der Dauer derjenigen gegen ihn s{webenden Untersuchun=

gen, welche den Artifeln 83 und 98 des Kriminal-Gesebbuches unter= |

fallen, als Abgeordneter thätigen Antheil an den Berathungen der Landschaft zu nehmen und sih überhaupt in dieser seiner Eigenschaft wirksam zu zeigen, den geseßlichen Bestimmungen gemäß suspendirt sei und suspendirt bleibe; daß sie sih nicht ermächtigt halte, die Frei= lassung des Abgeordneten Dr. Douai aus der über ihn von der fom- petenten Justiz-Behörde verhängten Untersuhungshaft zu verlangen,

und daß die Landschaft auf den weiteren Antrag des Abgeordneten

Dölißsch : alle während der Dauer der Diät gegen Mitglieder der | Landschaft anhängigen oder anhängig zu machenden politisen Unter- | suchungen zu sistiren, nicht eingehen könne und dürfe, wurde mit 17 ,

gegen 9 Stimmen angenommen. Hierauf eröffnete der Präsident, daß Advokat Wiedemann als Stelloertreter des Abgeordneten Douai von dem Ministerium in Pflicht genommen worden sei und seinen Plaß im Sizungssaale eingenommen habe. Sließlich legte auch der Abgeordnete Hesse Verwahrung ein gegen das rohe Betragen der Tribüne. Man habe von da gegen Abgeordnete die allergemein- sten Sihimpyfreden heruntergeshrieen und sogar einzelne Abgeord=

nete unter Ausstoßung solcher Schimp N 4, U Gassen verfolgt. pung solcher Schimpfreden bis in die nästen

Sekanntmachungen. | [648]

Vorladung der unbekannten Gläubiger,

Nachdem über das Vermögen des hiesigen Kaufmanns Lewin Schachno per decr. vom 26, August c. der Kon- furs eröffnet worden, is zur Anmeldung und zum Nach- weis der Forderungen der Gläubiger Termin auf den 24, Januar f., Vorm. 12 u. Nahm, 5 Uhr, vor dem Herrn Land- und Stadtgerichts - Rath Hart- wich anberaumt, zu welchem dieselben unter der War- nung hierdurch vorgeladen weiden, daß die Ausbleiben- den mit ihren Ansprüchen an die Masse präkludirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll, :

Den am hiesigen Orte unbekannten Gläubigern wer- den die Justiz-Kommissarien Schüßler und Dechend in

[615] Das dex

mern 447. 448,

1386 Ausland.

Túürkei. Konstantinopel, 29. Nov. (W. Z.) Am 23sten d. M. fand auf der Ebene vor Weli Efendi bei Sau Stefano im Beisein des Sultans ein großes Militair-Manöver statt, bei welchem ungefähr 10,000 Mann im Feuer exerzirten, und wozu auch das di- plomatishe Corps eine Einladung erhalten hatte, Nachdem das Manöver beendigt war, welches von den für die Missionen aufge- stellten Zelten trefflih überblickt werden konnte, wurde das diploma- tische Corps eingeladen, sih in das Großherrlihe Zelt zu verfügen, woselbst der Kaiserl, österreihishe Jnternuntius, Graf von Stürmer, in Abwesenheit des englischen Botschafters als ältestes Mitglied, im Namen seiner Kollegen das Wort zu führen die Ehre hatte. Der Sultan stellte dem diplomatischen Corps bei dieser Gelegenheit seine zwei ältesten Söhne, Mehmed Mürad, einen wunders{önen Knaben | von aht Jahren, und den um ein Paar Jahre jüngeren Abdül- hamid vor.

An demselben Tage langte die Nachricht von dem am 10ten d. M. um 1 Uhr nah Mitternacht in Kahira erfolgten Ableben Jbra- him Pascha's von Aegypten an. Jn Folge dieses Ereignisses hat die Pforte den ägyptischen Kapu - Kiaja, Mazlum Bei, beauftragt, dem Abba Pascha, Sohn Tossum Pascha's, ältesten Sohnes Mehmed Al1's, den Bestallungs-Ferman als Statthalter voy Aegypten zu über- bringen, Mazlum Bei is bereits vorgestern mit dieser Urkunde nah Aegypten abgereist,

Die neuesten Berichte des österreihischen General - Konsulats- Verwesers in Beirut vom 18. November melden, daß in der Pro- vinz Horan des Paschaliks Damaskus ein Aufstand ausgebrochen war, als dessen Veranlassung die von der türkfishen Regierurg in jener Provinz angeordnete Volkszählung angegeben wird, Der Statt- halter von Damaskus, Osman Pascha, hatte im Vereine mit dem Seriasker die erforderlihen Anstalten getroffen, um die Aufrührer zum Gehorsam zurückzuführen; doch wollte man, vor Anwendung der Gewalt den Weg der Güte versuchen und den Eindruck abwar- ten, den das Erscheinen der Truppen hervorbringen würde.

Eisenbahn - Verkehr.

General-Versammlung des Vereins für Eisenbahn: Funde am 12, Dezember c,

Nachdem der Vorstand eine Uebersicht von der Thätigkeit und den Verhältnissen des Vereins im verflossenen Jahre gegeben hatte hielt Herr Henz einen Vortrag über die Anwendung verschiedene, Waagen zur schnellen Verwiegung des Reisegepäks bei den Eisen- bahn-Expeditionen. Herr Brix fügte diesem Vortrage einige Bemer=- fungen bei und spra sedann über die von ihm zur Bestimmung der Wandstärken bei kastenförmigen Dampffesseln aufgestellte Theorie und deren Vergleihung mit praktishen Erfahrungen. Herr Dihm besprach die von Busse in Leipzig vorgeschlagene Construction der ÜUntergestelle von Cisenbahnwagen, bei wel:hen 4 Lager an jeder Achse in Anwen- dung gebracht werden sollen. Es erschien zweifelhaft, ob vou dieser Einrichtung eine wesentlihe Verbesserung gegen die bisher übliche Constructionsweise zu erwarten sei.

Herr Mellin berichtete über eine Besichtigung der Stargard- PosenerEisenbahn und besprach die allgemeinen Verhältnisse, o wie die wichtigsten Bau « Aulagen und Einrichtungen derselben.

Der Eingang einer Mittheilung des Herrn Neesen über Achsen für Eisenbahnwagen, welche. aus einer Zusammenseßung von Eisen und Stahl bestehen, wurde angezeigt, :

363, 375 Fl. 131, 132pfd. 400, 41

Vorschlag gebracht, an deren einen sie sih wenden und die- selben mit Vollmacht und Juformation verschen können. Marienwerder, den 3. Oktober 1848, Königliches Land- und Stadtgericht.

A nendiger Verkauf. un öri dem Langenmartt, ur Francisca Detert zugehörige, auf r, 23 des Aa agctenbuchs, unter den Servis - Num- f % Und 301, und 302. gelegene und zu einem Gasthause unter d iu N eingerichtete Grund er dem Namen „UHöôtel äu Nord” 18 Sgr. 4 Pf, zu y di der ne Bedingungen in der Reg

am 28. März 1849, V an ordentliher Gerichtsstelle subhastirt werden,

Alle unbekannten Real - Prätendenten werden gufge-

Schließlich wurde über innere Angelegenheiten des Vereins, so wie über die Redaction der von dem Vercin herauszugebenden Zeit- schrift, verhandelt.

Bei ber statutenmäßigen Wahl des Vorstandes wurden die bic- herigen Vorstandsmitglieder sämmtlich wieder gewählt,

Berlin=- Anhaltische Eisenbahn. Jm Monat Novemóöer c. betrug die Einnahme auf der Berlin-Anÿaltischen Eisenbahn : im Personenverkehr - Frachtverkehr

20,824 Rthlr. 23,146 43,970 Rtdlrz 450,788 - Total 494,758 Rthlr.

Personen - Frequenz der Magdeburg- Leipziger Eisenbahn.

Bis inkl, 2, Dezember c. wurden befördert

vom 3, Dezember bis inkl. 9, Dezember c,, inkl.

832 Personen aus dem Zwischen-Verkehr

Summa

: , Summa Einnahme bis ult. Oktober c.

637,937 Personen,

7,802 » 645,339 Personen

Einnahme der Leipzig- Dresdener Eisenbahn-Compagnie im Monat November 1848, Für 29,801 Personen 18,226 Rthblr. 105 Ngr. 2 U OUO C Ot A » 205» Sumnma 35,008 Rthlr. 10 Ngr. Bahnhof Leipzig, den 16, Dezember 1848. Haupt=-Büreau der Leipzig-Dresdener Eisenbahn= Compagüuie.

U

Markt- Berichte.

__ Danzig, 12. Dez. Ohne daß eine wesentliche Preis - Ernie-

drigung zu notiren wäre, sind bei flauer Stimmung an unserer Börse

gestern und heute 110 Last Weizen geschlossen worden: 129, 130 pfd, 10 Fl. 4133, 134pfd. 435 Fl.

diesem Termine zu melden.

[746]

und iín der Hundegasse Nr, 49 und

üd, abgeschägt auf 108,442 Thlr. \ st Hypothekenschein und istratur einzusehenden Taxe, soll

ormittags 141 Uhr,

den 9, resubhastirt -werden. Thorn, den 30, November 1848.

boten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in

Königliches Laud- und Stadtgericht zu Danzig.

Nothwendiger Verkauf.

Das im Kreise Thorn belegene Erbpachts - Vorwerk Zielen, bestehend aus 674 Morgen 120 (C]Ruthen Mag- deburgish, und im Jahre 1843 auf 8314 Thlr, 3 Sgr, gerichtlih abgeschäyt zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll zum Zweck der Auseinanderseßzung unter den Miteigenthümern an ordentlicher Gerichtsstelle in termino

Juli k, J., Vormittags um 10 Uhr,

Königliches Land- und Stadtgericht, Loeffler,

Zufuhren nehmen sehr merklih

Mehreres geht zu Boden. Die in Folge der späten Jahreszeit

ab, und die Passage bei Thorn i unbedeutend. sag 9 f

In Spiritus ist nun endlich ein Lieferungskauf bekaunt : den: zum Frühjahr 14 Rthlr. pr. 9600 Tr. R ait:

'

‘b

Hier zur Stelle i |;

Zee Rthlr. gezahlt worden. Unsere hiesigen Notirungen gelten ohne |

efäß.

Ein Posten 122pfd. Roggen ab Pillau zum Frühjahr ist zu 60 | Last von 60 Scheffeln auêgeboten worden, ohne Nehmer |

Rthlr. pr. zu finden.

Posen, 15. Dez. (Der Schfl. zu 16 Meten preuß.) zen 1 Rthlr. 14 Sgr. 5 Pf., auch 1 Rthlr. 25 Sgr. 7 Pf. Roggen 25 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr.; Gerste 22 Sgr. 3 Pf, auch 26 Sgr. §8 Pf.; Hafer 13 Sgr. 4 Pf., auß 15 Sgr. 7 Pf.; Buthweizen 20 Sgr., auch 22 Sgr. 3 Pf; Erh- sen 26 Sgr. 8 Pf., auch 1 Rtblr. é Sgare :41-Pfz {Kats toffeln 8 Sgr., au 9 Sgr.; Heu zu 110 Pfd, 17 Sgr. 6 Pf. au 22 Sgr.; Stroh, das Schock 4 Rthlr., au. i

S j 4 Rthlr. 10 Sgr. ; Butter, das Faß zu 8 Pfund, 1 Rthlr, 15 Sgr., auch 1 Rthir. 20 Sgr.

Köln, 13. Dez. (25 Scheffel.) Weizen direkt 55, Rthlr, Waare, pr. März 6 Riblr. W., 6 Rthlr. G., pr. Mai 61, Rthlr. W., 6 Rthlr. G, : i

Roggen direkt 34 Rthlr. W., pr. März 3% Rthlr. W., 32 Nthlr, G., pr. Mai 4 Rthlr. W., 31: Rihlr. G. i :

Gerste, hiesige 25 Rthlr. W., oberläudishe 32 Riblr. W.

Hafer 17 Rthlr. W., pr. März 14; Rthlr. W.

Rapps 103 Rthlr. W.

Rübkuchen 2000 Pf. pr. 256 Pf. m. Faß 27 Rtblr. G.

Rüböl compt, 32 Rthlr. W., in Partieen 317 Rthlr, W,, pr. Mai 315-Rthlr. W., 305 Rthlr. G., pr. Oft, 307 Rthlr. W., 30 Rthlr. G., geläutert 337 Rthlr. W.

Leinöl pr, 260 Pfd. 25; Rthlr. G.

Neuß, 15. Dez. Weizen 2 Rthlr. 3 Sgr., Roggen 1 Rthlr. 7 Sgr., Wintergerste 1 Rthlr, 2Sgr., Sommergerste 1 Rthlr. 2 Sgr., Buchweizen 1 Rthlr. 8 Sgr., Hafer 21 Sgr., Erbsen 2 Rthlr. 5 Sgr., Rappsaamen 3 Rthlr. 24 Sgr., Kartoffeln 20 Sgr.

Heu pr. Ctr. von 110 Pfd. 20 Sgr. Stroh pr. Schock von 1200 Pfd. 4 Rthlr. 12 Sgr.

Kleiner Saamen 3 Rthlr. 13 Sgr.

Rüböl pr. Ohm à 282 Pfd. o. F. 34 Rthlr. 7

Rübkuchen pr. 1000 St. 32 Rthlr.

Preßkuchen pr. 2000 Pfd. 28 Rthlr,

Branntwein pr. Ohm 18 Gr. 11 Rthlr. 10 Sgr.

Gereinigtes Del 35 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf.

Für Getraide scheint sih eine bessere Meinung zu

Rüböl bleibt in steigender Richtung.

Bonn, 15. Dez. (25 Schfl.) Weizen, neuer 54 a 4 Rthlr, Roggen, neuer 35 a % Rthlr. Gerste, hiesige 25 Rthlr. Hafer 15 Rtblr.

Amsterdam, 15, Dez. Polnischer Weizen zu deu vorjqo" Preisen; 129 pfd. gering. rothbunt, poln, 300 Fl, 128pfd, bun. dito 320 Fl., 127 pfd. bunt. dito 320 Fl., 130 pfd. jähr. norder 275 Fl., 4132 pfd. jähr. münster. 255 Fl., 117 pfd. fries. 168 Fl.

Roggen zu höheren Preisen mit mehr Handel an Konsumente, und Speculation ; 124 pfd. anklam. 148 Fl. , 124 pfd. preuß. 150 Fl. 122; 124d. münster. 142, 146 Fl, 127/.p\d. pommer, 155 125 pfd. dito 150, 151 Fl. in Particen, 117 pfd. petersb. 135 X1.. 124 psd. münster. 146 Fl., abzüglich der Abgaben im Enticp- 122 pfd. oberyss. 142 Fl., 123 pfd. dito 140 Fl. contant.

Gerste zu den erhöhten Preisen mit mehr Handel, 97-, 99 pfd. oldam. Wintergerste 95, 97, 101 Fl., 100-, 1041 pfd. dito 103, 104 Fl., 100pfd. dito Sommergerste 104 Fl.

Kohlsaamen wie früher; verkauft : Faß im Okt. 60 L.

Leinsaamen wie früher; 107pfd. ägypt. 250 Fl., 112pfd. odessa. 250 Fle

Rüböl gleih sehr angenehm, auf Lieferung mit wenig Handel zu den notirten Preisen angeboten.

Leinöl wieder etwas flauer. Rüböl auf 6 Wochen 375 Fl.z effekt. 36% Fl, z Mai 36 Fk Xeimol auf 6 Woch, 267 öl,z effet. 205 a x Gle

Hanföl auf 6 Woch. 35 Fl., effekt. 34 Fl.

Sgr, 6 Pf.

gestalten.

alt. Tromb, 98 L; auf 9

Die irrthümlih verbreitete Nachricht, daß neuerdings eine grö-= ßere Anzahl vou Schußmännern angestellt werden solle, hat ungemein zahlreihe Anmeldungen hierzu hervorgerufen. Das Polizei-Präsidium sieht sich deshalb veranlaßt, bekannt zu machen, daß zu der jeßt vor=- zunehmenden geringen Komplettirung der Schußmannschaft bereits eine das Bedürfniß bei weitem überstcigende Anzahl von Kandidate. vorhanden is und daß neue Anstellungsgesuhe gar nicht mehr ange nommen werden können, vielmehr ohne weitere Verfügung an die Absender zurückgegeben werden sollen.

Berlin, den 13. Dezember 1848.

Königliches Polizei-Präsidium, von Hinkeldey.

Krakau - Oberschlesische [581 b] Eisenbahn. Die am 2. Januar 1849 fälligen Zinsen auf unsere Prioritäts -Ac- tien werden in der Zeit vom 26sten Fa bis 31sten d. M. bei unserer Hauptkasse A hier auf dem Oberschlesischen Bahnhofe R —— bei der Betriebskasse in Krakau auf dem dortigen Bahnhofe und in Berlin bei den Herren M. Oppenheim?'s Söhnen gegen Abgabe der Coupons ausgezahlt. Bedeiau, den 13, Dezember 1848, Das Direktorium,

Wei= !

Das Abonnement beträgt: 2 Nthlr. für % Jahr. Athlr. - F Jahr. XAthlr. - 1 Jahr. in allen Cheilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Bei cinzelnen Kummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

/bc 2530.

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Preußischer

Staaîs-Anzeiger.

Alle Post-Anstalten des Jn- und * *

Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers :

Behren-Straße Ur. 57.

Berlin, Mittwoch deu 20, Dezember

1848.

E

Damit wir in den Stand gesezt werden, den verehrlichen Abonnenten" des Preuß. Staats-Anzeigers, mit welchem die vollständigen stenographischen Berichte über die Sibßungen der zu Ende des Monats Februar k. J. zusammentretenden beiden Kammern werden ausgegeben werden, vollständige Exemplare zu liefern, werden fte ergebenst ersucht, ihre resp. Bestellungen für das erste Quartal 1849 gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die Auflage fogleih zu Anfange desselben danach be-

stimmt ‘werden kann.

Den später hinzutretenden Abonnenten dürften komplette Exemplare niht immer nachgeliefert werden können.

Der vierteljährliche Pránumerations- Preis beträgt 2 Rthlr., mit Einschluß der genaunten stenographischen Berichte.

P A L f R E T E T e S A N

Ua

Amtlicher Theil,

Deutschland.

Preußen, Potsdam. Hosnachricht. Berlin, des Ober-Landesgerichts zu Bromberg,

Dejsterreich, Wien. Verurtheilungen. Finanz - Ausschusses über den Kredit-Antrag.

Anhalt-Bernburg. Bernburg. Znnern an den Vorsißenden des Landtages,

Ausland.

Frankreich. National - Versammlung, Definitive Genehmigung des ersten Budgets-Trimesters für 1849, Forstwirthschastsfrage. Wahl-Protokolle, Bugeaud und Oudinot. Paris, Die Präsidenten- wahl und die Parteien. A, Fould, Bugeaud und Changarnier, Päpstliches Handschreiben an Cavaignac. Nachrichten aus Rom und Sardinien, Letronne 7, Neuwahlen und Promulgirung von Ge- seßen, Straßburg. Stimmenzahl für Bonaparte und Cavaignac,

Großbritanien uud Frland. London. Hofnachricht, Spanische Zinsankündigung, Nachrichten aus Lissabon, Die französische Pra- sidentenwahl, Die Goldgegend in Kalifornien, Vermischtes.

“talien. Rom, Note des Minister - Präsidenten an das diplomatische Corps,

Griechenland, Athen. Die Kammern,

Börsen- und Handels - Nachrichten.

Beilagen,

Jmmediat-Eingabe

Kremsier, Bericht des

Gta L A fia ub “a5 da A CA afi: Dta:2 L e E E D Lit i fia - Wiki: fture Arc 1a prtl mul Raa L I 1)

Amtlicher Theil.

Wir Friedrich Wilheln, von Gottes Gnaden, König von e L. e E L, L y verordnen, in Erfüllung der in Unserem Patente vom s. Dezembcx d J. ‘gegebénen Berbathung, auf Grund des Artikels 105 ver Ver=- fassungs-Urkunde, nach dem Antrage Unseres Staats-Ministeriums, für diejenigen Landestheile, in welchen das Allgemeine Landrecht und die Allgemeine Gerihts-Ordnung A hat, was folgt: G L -

Die Cirkular - Verordnung vom 26. Februar 1/93 wegen Be- strafung der Diebstähle und ähnlicher Verbrechen wird hierdurch auf- gehoben, Bis zur Publication des neuen Strafrechts finden in A zug auf diese Verbrechen lediglich die Vorschriften des Titels 20, Theil 11, Allg. Landrechts nebst den zu denselben ergangenen cainder= weitigen Bestimmungen Anwendung,

au?

welcher in den B Ge- reen bei Bestrafung der Jnjurien gemacht wird, soll es nit ferner L A n h durch Rede, Scrist, Zeichen, Abbildung oder andere Darstellung verübte Ehrenkränkung ist nah dem Ermes- sen des Gerichts, welches durch die vorliegenden Thatumstände be- stimmt wird, mit Geldbuße bis zu dreihundert Thalern, oder mit Gefäng- niß- oder Festungshaft bis zu sehs Monaten zu bestrafen. Bei ge- ringen Real - Jujurien kommt die Vorschrift des §. 628 Tit, 20 Th, 11, Allg, Landrechts zur AWEennE,

Auf den Standes-Unterschied,

-

Alle Beleidigungen, mit Ausnahme der gegen Beamte bei Aus- übung ihres Amtes oder in Beziehung auf dasselbe verübten Beleie digungen und der E iat i fönnen nur im Wege des Fivil-Prozesses verfolgt werden. u i da 26 Che iovoa Erfenntoifi- welches wegen Beleidigung im Civil Prozeß ergangen ift, stehen beiden Parteien die für den Civil-Prozeß vorgeschriebenen Rechtomittel der Restitution , der Appellation und der Nichtigkeits - Beschwerde, nicht aber das Rechtémittel des Revi- ) r; e Ba Betreff der Beschwerden , welche nur den Kostenpunkt be- treffen , kommt die Vorschrist Nr. 3 Art, L der Declaration vom 6, April 1839 (Geseß - Sam mlung 1839, Seite 126) zur Anwen-

dung. ung 8. 4

9 ‘eser Verordnung entgegenstehenden Vorschriften, insbeson- ded 6s 607 bis 617, 629 bi 634, 643 bis 646 und 654 Tit. 20. Th, 1. Allg. Laudrehts, Abschnitt 1V. der Cirfular=Ver- ordnnig vom 30. Dezember 1798, Nr. 4. Art. L, der Declaration vom 6, April 1839, und die Bestimmungen der §§. 216 und folg. Anhangs zur Allgemeinen Gerichtê-Ordnung, so weit lebtere abwei- chenden Juhalts sind, ingleichen die Declaration vom 6, Oktober 1831 (Geseß-Sammlung Seite 224) werden aufgehoben. -

Urkundlich unter e SRR gen etges Unterschrift und

‘igedrucktem Königlichen Jnsiegel. : in Gegeben Potsdam, den 18. Dezember 1848. : (L, S) (gez) Friedri Wilhelm. Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von von Strotha. Rintelen. von der Heydt, Für den Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Graf von Bülow,

(contr.)

Manteuffel. E

Für den Finanz-Minister. Kühne.

Verordnung, betreffend die Aufhebung der Cirkfular-Verordnung vom 26, Februar 1799 und die Abän-

derung der Jnjurienstrafen.

Reskript des Reichs - Ministers des '

| Genehmigung der demnächst zusammentretenden Kammern in kürzester ' Zeit zur Publication gebracht werden sollen,

| der Nation gemäß, die Einführung der Geschworncngerihte bald er-

E I A S P B V S E A R E T E L C n g

Ew, Königliche Majestät haben in dem Allerhöchsten Patente vom 5. Dezember d. J., betreffend die Zusammenberufung der Volks=- vertreter, unter mehreren anderen Geseßen, welche mit Vorbehalt der

z | ( auch eine Verordnung, betreffend die Aufhebung der Cirfular-Verordnung vom 26. Februar 1799 und die Abänderung der Jujurien - Strafen, zu verheißen geruht.

In Gemäßheit dieser Allerhöchsten Verkündigung is der anlie- gende Entwurf einer Verorduung abgefaßt worden, zu dessen Moti- virung wir Folgendes ehrfurchtsvell vorzutragen uns erlauben :

Daß die Cirkular-Verordnung vom 26, Februar 1799 den An- forderungen, welche an ein Strafgeseß zu machen sind, bei der gro- ßeu Unbestimmtheit der Fassung ihrer Vorschriften nicht entspricht, ist hon läugst anerkannt und von den Geiichtsl,öfen die Aufgzebung oder Abänderung jener Verordnung vielfältig für nöthig erachtet worden. :

Unter den gegenwärtigen Verhältnissen tritt diese Nothwendigkeit um so entschiedener hervor, als die Publication tes umgearbeiteten neuen Strafrechts für die nächste Zeit noH nicht zu erwarten steht, und nah Artikel 93 der Verfassungs-Urkunde, dem lebhzften Wunsche

folgen foll. Die Anwendung der Cirkular-Verordnung vom 26. Februar 1799

bei Geshwornengerihten würde mit großen Uebelstär,den verbunden sein, weil ihre einzelnen Bestimmungen die Stellung der von den

Geschwornen zu beantwortenden Thatfragen in hohem Maße erschwe-

ren müßten. Hierzu kommt die Erwägung, daß die Cirkular - Ver= ordnung sich vorzugsweise damit beschäftigt, für die darin behandel=- ten Verbrechen körperliche Züchtigung festzuseßen, eine Strafart, welche mit allgemeiner Zustimmung abgeschafft is. Es muß deshalb fast überall, wo jrne Brrorvnong cimzurornven if, rtire-zustüpihr 75rrryetre= strafe durch Verwandlung der körperlichen Züchtigung in eine soldbe erfannt werden. Die Äufhebung ‘der Verordnung wird daher nit allein die Folge haben, daß diese zusäplicze Freiheitsstrafe beseitigt wird, sondern sie führt auch. hierdurd, so wie durh den Wegfall der unbestimmten Deteutionen biz zum Nachweise des ehrlichen Eiwerbs, bis zur Besserung oder bis zur Begnadigung, und bei dem geringe= ren Maße der Strafe des ersten gewaltsamen Diebstahls nach §. 1167, Tit. 20, Th. Il, Allg. Landrechts (sechs Monate bis drei Jahre), eine mildere Bestrafung mehrerer Verbrechen herbei.

Die Wiederherstellung der landrechtlihen Besti:- mungen mit den dazu ergangenen ergänzenden und abändernden Vorschriften bietet si bis zur Publication des neuen Strafrechts als die einfachste Maßregel dar. Jene Bestimmungen werden in der Praxis allgemein für die besse= ren anerkannt,

Ein gleihes Bedürfniß baldigen Einschreitens macht sih aber auch in Betreff der für Jujurien im Allgemeinen Landrechte verord- neten Straf:n geltend. És wird nach den landesrehtlichen Vorschrif- ten unterschieden: ob die Jujurien zwischen Persoñen des Bauern=- und gemeinen Bürgerstandes, oder unter Personen des hötderen Bür- gerstandes, oder ‘endlich zwishen Personen des Adel - und Offizier standes und solchen, welche den Charaïter Königlicher Nâthe haben, vorgefallen is; es wird ferner unterschieden, ob die Jnjurie von Per sonen geringeren Standes gegen Höhere, oder un gekchrt, von Per- sonen höheren Standes gegen Geringere verübt worden ist, (Fg. 607 seq. Tit, 20 Th. 1, Allg. Landrechts, und §§. 15 bis 21 Abschnitt IV. der Cirkular - Verordnung vom 3), Dezember 1798.)

Eine solhe Unterscheidung der einzelnen Stände kann nah Ar- tikel 4 der Verfassungs-Urkunde, wonach alle Preußen vor Lem Ge= sche gleich sind, nicht mehr bestehen. Die äußeren Verhältnisse der Staatsbürger werden für den Richter nur bei Arbitrirung des Ma- ßes einer nah Minimum und Maximum zu bestimmenden Strafe motivirend sein können.

Hierauf beruht die vorgeschlagene Aufhxbung des in den be stehenden Geseßeu gemachten Standes - Unterschiedes. An die Stelle der auf verschiedene Fälle berechneten lgndrehtlihen Vorschri- ten soll die im revidirten Entwurfe des neuen Strafgeseßbuchs vor- geschlagene Bestimmung treten : S E

daß eine einfahe (d. h. durch Rede, Schrift, Zeichen, Abbildung oder andere Darstellung begangene) Ehrenkränkung mit Geldbuße bis zu dreihundert Thalern oder mit Gefängniß oder Festungshaft bis zu sechs Monaten zu bestrafen ist, Hierdurch is dem richterlihen Ermessen Spielraum gewährt, für je- den speziellen Fall die entsprehende Strafe zur Anwendung zu bringen. A ] A Jn Bezug auf geringe Real - Jnsurien soll es bei der Vorschrift des §. 628 Tit. 20 Th. U, Allgem. Landrechts verbleiben, wonach in der Regel cine noch einmal so harte Strafe als bei einfachen Jnjurien eintritt. E ; i

Für shwere Real - Jnjurien sind auch ferner die §§. 637 folg. maßgebend, in welchen ein Standes - Unterschied niht gemacht wird,

Nicht allein auf das Strafmaß, sondern auch auf das Verfah- ren in Jnjuriensachen is aber der Standes - Unterschied nah den be- stehenden Geseßen von Einfluß, und er äußert sih insbesondere auch hinsihtlih der gegen Erkenntnisse zulässigen Rechtsmittel,

(§8. 216 folg. Anhangs zur Allgemeinen Gerichts - Ordnung, die aus der Cirkular - Verordnung vom 30, Dezember 1798 entnom-

men sind).

Das Fortbestehen dieser Bestimmungen würde bei Aufhebung des

B I E R H IG T pag V V r U E E T A B: A K ei E N C4 R I KIT S IFIET P PMIISISA

auf dem Standes - Verhältniß beruhenden Unterschiedes in der Be=- strafung völlig inkonsequent sein.

Deshalb erscheint auch in Beziehung auf das Verfahren in Jn= juriensachen eine Abänderung jener Bestimmungen und des §. 654 Tit. 20 T. 1. Allg. Landrechts erforderlich.

Die Gleihmäßigkeit wird am einfachsten erreiht, wenn festgeseßt wird, daß alle Beleidigungen, nur mit Ausnahme der gegen Beamte bei Ausübung ihres Amtes oder in Beziehung auf dafelbe verübten und mit Ausnahme der {weren Real-Jnjurien, wegen welcher Kri- minal-Untersuchung stattfindet, nur im Wege des Civil-Prozesses ver- folgt werden können, und wenn auch in Hinsicht auf die Rechtsmittel in dergleichen Jujuriensahen eine Gleichstellung des Verfahrens mit dem des Civil-Prozesses erfolgt, so daß beiden Parteien außer der Restitution das Rechtsmittel der Appellation und ‘Nichtigkeits - Be- schwerde ofen steht, und zwar gegen jedes Erkenntniß, ohne Rück- sicht auf die Höhe der Strafe, weil für die Bedeutung der Ehren- fränfungen und der dafür festgeseßten Strafen der Geldwerth der lbteren niht maßgebend sein fann. Das Rechtsmittel der Revision ist dagegen auszuschließen, da, abgesehen von dem Mißverhäitniß, in welchem in vielen Fällen der Gegenstand zu dem Wesen dieses Rechts mittels stehen würde, die Juteressen der Parteien durch die Verstat- tung zu den übrigen Rechtsmittelu hinreichend gewahrt sind.

Demgemäß i} der Entwurf der Verordnung abgefaßt und neben der Festseßung der obengedachten Vorschriften zugleih die Aufhebung aller entgegenstehenden Bestimmungen, namentlich der §8. 607 bis 617, 629 bis 634, 643 bis 646 und 8g. 654, Tit. 20, Th. 1, All- gem. Landrechts, des Abschnitts LV. der Cirkular - Verordnung vom 30, Dezember 1798, der Nr. 4, Artikel 1, der Declaration vom 6. April 1839 und der Bestimmungen der §§. 216 folg. des Anhangs

zur Allg. Gerichtsordnung, so weit leßtere abweihenden Jnhalts sind,

imgleichen der Declaration vom 6. Oktober 1831 (Gesebsammlung 27) ane geren TODIY r Et. Kbitigliche Majestät bitten wt «6. --

um Allerhöchste Genehmigung und Vollziehung des hiernach abgefaßtt-n Verordnungs-Entwurfs. Berlin, den 17, Dezember 1848. Das Staats - Ministerium.

(gez.) Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteuffel. von Strotha. Rintelen. vou Der PEVOL,

Für deu Finanz-Minister: Für den Minister der auêwärtigen Kühne. Angelegenheiten :

Graf von Bülow. An des Königs Majestät.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von

Preußen 2c. verordnen in Erfüllung der in Unserem Patente vom 5ten d. M. ertheilten Zusicherung, auf Grund des Artikels 105 der Verfassungs=- Urkunde, nach dem Antrage Unseres Staats-Ministeriums, was folgt :

6. - 4;

Das Geseh über die bäuerlihe Erbfolge in der Provinz West- falen vom 13. Juli 1836 wird hierdurch aufgel oben.

Die Bestimmung in dem Gesepe vom 21. April 1825 über die den Grundbesiß betreffenden Rechtsverhältnisse und über die Real= Berechtigungen in den Landestheilen, welche vormals eine Zeit lang zum Königreiche Westfalen gehört haben, §. 37 in dem Geseße vou demselben Tage für die früher zum Großherzogthum Berg ge- hörigen Landestheile, §. 24 und in dem Geseße von demjelben Tage für die früher zu den französis - hanseatischen Departements oder dem Lippe-Departement gehörigen Landestheile, §. 23, wonahch ein dem Heimfallsrecht unterworfencs Grundstück nach denjenigen Grundsäßen vrrerbt werden soll, welche vor Einführung der fremden Geste bestanden, ferner die Declaration dieser Bestimmung vom 24, November 1833, werden hierdurch aufgehoben.

G3,

Die Vorschrift Nr, 4 der durch die Aintsblätter der Provinz

Wei stfalen publizirten Kabinets - Ordre vom 5. Januar 1844, betref

fend die Maßregeln zur einstweiligen Abhülfe der durh das Geseß

über die bäuerlihe Erbfolge vom 13, Juli 1836 veranlaßten Be-

s{hwerden, wird in Beziehung auf die nah Verkündigung des gegen=- wärtigen Geseßes entstehenden A außer Kraft gesetzt.

G. 4. Î An die Stelle der vorstehend aufgehobenen Geseße treten die bestehenden allgemeinen oder provinziellen geseßlihen Bestimmungeu,z

Rechte bleiben E g én ¿H as der §. 16 desselben für den Fa estimmt, L. Aan mit i ciner “eiiden Gütergemeinschaft gerte und überlebende Chegatte eine Auseinanderseßung mit den Kin wi nöth macht, findet jedoch keine Anwendung, wenn die Nothwen igle t Nuseinanderseßung erst nach der Gesebeskraft m jebigen ott nung eintritt. Die Auseinandersebung erfus E vie neh den an die Stelle der aufgehobenen Geseße tretenden geseb ichél

41836 bereits erworbene

stimmungen, Ä

§. 9. S Während der Gültigkeit des Erbfolge-Geseßes vom 13, Juli #

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