1848 / 230 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

bei dem Wahl - Vorsteher zu melden und werden nachträglich als an-

ppe Les t der Wahl - Vorsteh j Anwesenden ernennt der Wahl - Vorsteher ¡Je BE dr asbeer E 2 bis 8 Stimmzähler und verpflichtet sie - mittelst Handschlags au Gee Der Wahl - Vorsteher läßt durch die Stimmzähler gestempelte,

ür jede Abstimmung noch besonders zu bezeihnende Stimmzettel an

É inzelnen Wähler wantheien, : Zeder Wáhler schreibt auf den ihm übergebenen Zettel den

des von ihm gewünshten Wahlmanns. Zettel, auf welchen

None (ls Cin Name Thien der Name einer nit wählbaren Persou

eschrieben stcht, oder aus welchen der Gewählte niht unzweifelhaft

ju efennen ist, eben so ungestempelte und nicht gehörig bezeichuete

tel sind ungültig. i d 24 i

s ‘Wähler, ry nicht seten fönnen, lassen ihren Stimmzettel dur den Protokollführer schreiben. i S; 42.

Die Stimmzettel werden von den Stimmzählern gesammelt und

in das vor dem Wahlvorsteher und dem Protokollsührer stehende Ge-

äß gelegt. fáß geles G45.

Nach vollendeter Einsammlung der Stimmzettel erklärt der Wahl- vorsteher die Abstimmung für geschlossen. Es dürfen alsdann Stimm- zettel für diese Abstimmung nicht Me angenommen werden.

Ì: 14.

Die uneröffneten Zettel werden laut gezählt. Sollte diese Zaäh- lung durch cin mit der Zahl der Anwesenden im Mißverhältniß ste- hendes Resultat Bedenken erregen, so sind die Wahlvorsteher und

Stimmzähler bcfugt, die Abstimmung fur ungültig zu erklären und |

eine neue anzuordnen. ß . D,

Die Stimmzettel werden dur cinen der Stimmzähler unter Vor- zeigung und in Gegenwart der Versammlung laut verlesen, vom Pro- tololführer bei dem Namen des Kandidaten vermerkt und vorweg Jaut gezählt.

S. A0,

Derjenige, welcher die absolute Stimmenmehrheit erhalten hat,

ist für gewählt zu erklären, j G A

Zur absoluten Stimmenmehrheit gehört mehr als die Hälfte der

gültigen Stimmzettel, G 15.

Hat sih eine absolute Mehrheit nicht ergeben, so sind diejenigen | 5 Kandidaten , welche die meisten Stimmen erhalten haben, auf ene |

engeré Wahl zu bringen. Wird auch bei dieser Wahl feine absolute Mehrheit erreiht, so sind diejenigen beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen in der engeren Wahl erhalten haben, aufeine zweite engere Wahl zu bringen. Tritt in dieser letten Wahl Stimmengleichheit ein,

so entscheidet das Loos, welches dur dic Hand des Wahl-Vorstehers |

gezogen wird. /

Bei Ausmittelung derjenigen Kandidatzn, welche nah den vor= stehenden Vorschriften auf eine engere Wahl zu bringen sind, entschei- det bei Stimmengleichheit ebenfalls das Loos.

g. 19,

Bei engeren Wahlen sind die Stimmzettel mit anderen Namen,

als den auf die engere Wahl gebrachten Kandidaten, ungültig. g. 20.

Ueber die Gültigkeit einzelner Stimmzettel entsheiden Wahl-

Vorsteher und Stimmzähler. À Se: 21

Jn Wahlbezirken, wo mehr als Ein Wablmaun zu wählen ist, findet vorstehendes Verfahren mit der Maßgabe statt, daß für jeden Wahlmaun eine besondere Wahlhandlung vorzunehmen ift.

i G, 22.

Das Wahlprotokoll, welhes nah den anliegenden Formularen aufzunehmen is, wird vom Wahl - Vorsteher, den Stimmzählern und dem Protokollführer unterzeichnet und sofort dem Wahl - Kommissa- rius (§. 25) eingereiht, welhem die Prüfung der Wahl in formeller Beziehung obliegt.

Q 20.

Wenn gegen die formelle Gültigkeit einer Wabl Bedenken ob- walten, so sind dieselben der Versammlung der Wahlmänner vorzu- legen, welhe darüber entscheidet und sodann mit Ausschließung des Wahlmanns, dessen Wahl für ungültig ex!lärt ist, unmittelbar zu ihrem ordentlichen Wahlgeschäft fortschreitet,

Wahl der Abgeordneten. g. 24,

Die Bezirke zur Wahl der Abgeordneten sind von den Regie- rungen nah Maßgabe der Bevölkerung zu bilden (Art. 5 und 6 des Wahlgeseßes). Bei der Abgränzung derselben ist darauf Rücksicht zu el inen, daß eine Theilung der Kreise möglichst vermieden und den Wahlmännern die Theilnahme an der Wahl nicht ohne Noth er- {wert wird.

G. 20;

Die Regierung bestimmt den Wahl-Kommissar, so wie den Wahl- ort, und läßt davon die Wahl - Vorstever durch die Landräthe be- nachrihtigen.

g. 26.

Der Wahl-Kommissarius stellt aus den eingereihten Wahl-Ver- handlungen ein Verzeichniß der Wahlmänner auf und ladet dieselben fa pet l der vom Wahl=Bezirk zu wählenden Abgeordneten schrift

in,

Sa 2

Die Wahl der Abgeordneten wird im ganzen Umfange der Mo-

narchie am 5, Februar k. J. vdiäubinmen.- ; » S §. 28.

Bei der Wahl der Abgeordneten kommen die Vorschriften der vorstehenden §§. 7 bis 24, mit Ausnahme der §§. 9 und 18, an deren Stelle folgende Gn treten, zur Anwendung.

S. 29 l

Die Stimmzähler und der Protokollführer werden auf Vorschla des Wahl-Kommissarius von den anwesenden Setne aus es Mitte dur Acclamation oder vermittelst Aufhebens der Hände nach absoluter Stimmenmehrheit gewählt und vom Wahl-Kommissar mit- telst Handschlags an Eidesstatt acer

Hat sih- auf einen Kandidaten die absolute Stimmenmehrheit vereinigt, so ist derselbe als gewählt zu erklären.

Hat sich feine absolute Stimmenmehrheit ergeben, \v wird zu einer weiteren Abstimmung geschritten. Dabei kann keinem Kandida- ten die Stimme gegeben werden, welcher bei der ersten Abstimmung feine oder nur eine Stimme gehabt hat.

Die zweite Abstimmuug wird unter den übrig bleibenden Kan- didaten in derselben Ordnung, wie die erste, vorgenommen.

Zeder Stimmzettel ist ungültig, welcher einen anderen als die in der Wahl gebliebenen Kandidaten enthält,

1392

Wenn auch die zweite Abstimmung keine absolute Mehrheit er- giebt, so fällt je in der folgenden Abstimmung derjenige, welcher die wenigsten Stimmen hatte, aus der Wahl, bis die absolute Mehrheit sih auf einen Kandidaten vereinigt hat. Stehen sich mehrere in der geringsten Stimmenzahl gleih, so entscheidet unter ihnen das Loos, welher aus der Wahl fällt.

6. 31.

Wenn die Abstimmung nur zwischen zwei Kandidaten noch statt- findet, und jeder derselben die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat, entscheidet das Loos, welches dur die Hand des Wahl- kommissars gezogen wird.

J: 432,

Ju der Versammlung ta der Urwähler als der Wahlmän- ner dürfen keine Diskussionen stattfinden, noch Beschlüsse gefaßt wer- den, vorbehaltlih der in §. 23 der Versammlung der Wahlmänner überwiesenen Prüfung.

6:38 __ Die Gewählten sind von der auf sie gefallenen Wahl durch den Wahlkommissarius in Kenntniß zu seßen und zur Erklärung über tie Annahme derseiben, so wie zu tem Nachweise, daß sie nah Art. 8 des Wahlgeseßes wählbar sind, aufzufordern. Jm Fakle der Nicht- annahme oder eingeräuwten Nichtbefähigung hat die Regierung \o- fort eine neue Wahl zu veranlassen.

¿3 Sämmtliche Gandaudlunsen über die Wahl sowohl der Wahl- männer als der Abgeordneten werten von dem Wahl-Kommissaríus der Regierung eingereiht, welche diesclben durch den Ober-Präsi- denten dem Minister des Jnuern zur weiteren Mittheilung an die zweite Kammer vorzulegen hat,

Allgemeine Bestimmung. S. 35.

Jn den keinem landräthlichen Kreis - Verbande angehörigen Städten werden die nah Obigem dem Landrath obliegenden Func- tionen von tem Magistrat oder Bürgermeister ausgeübt.

Jn der Stadt Berlin versieht der Magistrat sowohl die Func- tionen des Landraths, als die der Regierung.

Berlin, den 8. Dezember 1848.

Königliches Staats-Ministerium.

Graf Brandenburg. Ladenberg. Manteuffel. von Strotha, Rintelen vonder. :HDeyd f;

Uichtamllicher Theil. Deutschland.

Berlin, Es find uns ferner folgende Adressen

PBreufszen. zugegangen:

Königliche Majestät !

Die beklagenswerthen Ereignisse der leßten Zeit haben für den Augenblick die Unmöglichkeit hervorgerufen, zum Aufbau der Verfas- sung auf dem Wege der Vereinbarung zu gelangen. Wir betrauern tief die Thatsachen, welche \chließlich zur Auflösung der National= Versammlung geführt haben, Eine Verirrung, wie jene von Vertre- tern des Volkes ausgesprochene Steuerverweigerung, mußte unwider=- ruflich die Nation von ihnen trennen, die entsandt waren, zum Werke des Friedens, nicht des Zerwürfnisses. Dies anzuerkennen, gebietet uns die Pflicht und unser Gewissen. Ew. Majestät haben Jhrem Volke eine Verfassung verliehen, welche noch der Revision unter Mit= wirkung der neuen Landes-Vertretung unterliegen soll; das Prinzip der Vereinbarung is damit geæwahrt. Es ist aber auch dadurch ein Boden gewonnen, von dem aus unser {önes Vaterland nah den Stürmen der Vergangenheit im Junncrun sich von neuem aufbauen und zugleih mit Freudigkeit der Ereignisse gewärtig sein mag, welche die Größe und den Ruhm noch erhöhen werden, die ihm bis jeßt geworden unter dem Geschlebte der Hohenzollern,

Möge unser Hoffen und unser Glauben Erfüllung finden !

Jn tiefster Ehrfurcht

Ew, Königl. Majestät allerunterthänigste Stadtverordnete zu Berlin. Berlin, den 14, Dezember 1848,

Majestät !

Ew, Majestät haben durch Jhre Weisheit und väterlihe Huld in Auflösung der durch die geseßwidrigste Handlungswrise eines Theils der unmüöglih gewordenen National - Versammlung und dcr Verleihung der octroyirten Verfassung das theure Vaterland vor neuen p E bewahrt und lang entbehrte Ruße und Ordnung zurück= geführt.

Auch wir Unterzeichnete, jeßt hier weilende treue Preußen, füh- len uns gedrängt, Ew. Majeßfiät unseren wärmsten, innigsten Dank aus vollem Herzen für diese wiederholten Beweise Königlicher und väterliher Fürsorge darzubringen.

Ew. Maj-stät Einsicht und thatkräftiges Handeln wird uns auch ferner sicher und geschickt durch alle Stürme der Zeit leiten und un- ser s{chöónes Vaterland zum Muster deutsher Einheit und geseblicher Freiheit heranbilden.

Gott erhalte, Gott segne Ew. Majestät,

Ew. Majestät treugehorsamste.

(Folgen 17 Unterschriften.) Hamburg, ten 9, Dezember 1848,

Majestät, Geliebter König und Herr! Das Vaterland i} gerettet! Es ist gerettet durch seinen König. Weil die Majorität der vom Volke gewählten Vertreter ihre Pflichten gegen Krone und Volk verkannten und in \{chnödem Trote in ihrem wüblerishen Treiten beharrte, haben Ew. Majestät aus freier Entschließung Jhres großen Herzens uns eine Verfassung ge- geben, unter deren {üßendem Dache, so hoffen wir zu Gott, unser Volk noch Jahrhunderte hindurch seiner Freiheit ih erfreuen wird. Durch diesen Shritt haben Ew. Majestät uns zugleich von den Banden einer Anarchie befreit, welche unser {chönes Vatcrland schon zum Gespötte aller Nachbarvölker gemaht hat. Das konnte das in Schmerz blutende Herz des Vaterlandsfreundes nicht länger en. ging haben Ew, Majestät gehandelt, wie ein preußischer Wir athmen wieder frei, und der erste Puléschlag des freige= wordenen Herzens gehört dem Köni ir di beit vêrbanfen babe geh em Könige, dem wir diese Freiheit zu Gott segne, süße und erhalte Ew. Majestät!

t Ew. Majestät getreue und gehorsame Unterthanen der Stad

Odenkirchen, Odenkirchen, den 14. Dezember 1848, (Folgen 390 Unterschriften.)

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König ! Allergnädigster König und Herr! E

Ew. Majestät haben am 5ten d. M. eine Verfassung octroyirt, wodurch den lang gehegten Wünschen des Landes entgegengekom= men wird.

Auch wir halten es daher für unsere Pflicht, hierdurch unsere Zustimmung auszusprechen.

Zu Ew. Majestät landesväterlihem Herzen hegen wir das Ver= trauen, daß Allerhöchstdieselben die in Folge der bevorstehenden Re- vision aufgefundenen Mängel beseitigen und die Verfassung selbst zum Wohie und zum Frieden des Landes überall genau und wirklich zur Ausführung kommen lassen werden.

Ew. Majestät treugehorsamste : Der politische Verein hierselbst, Lüdinghausen, den 14, Dezember 1848,

Allerdurhlauhtigster, Großmächtigster König ! Allergnädigster König und Herr!

Die Mehrheit der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versanmlung hat sich in blinder Partei = Leidenshaft zu Schritten fortreißen lassen, welche die Bahn offenen Aufruhrs gegen die Krone betreten.

Gewarnt von der fast einstimmigen Mißbilligung des Volkes, hat diese Partei dennoch den ihr von Ew. Königlichen Majestät väterlihen Milde gebotenen Weg der Umkehr zurückgewiesen und am 1sten d. M. im Dom zu Brandenburg der Welt ein Schauspiel ge- zeigt, auf welches jeder Vaterlandsfreund nur mit dem Erröthen der Scham hinblicken kann.

Wie hierdurch die Auflösung der Versammlung unabweislih ge= boten war, so hat Ew. Königlichen Majestät Weisheit au die Noth= wendigkeit erfannt, von der Berufung ciner zweiten Versammlung zur Vereinbarung einer Verfassung abzustehen, weil die Veziehungen Preußens zum Auslande die schleunige Sicherung und Feststellung seiner inneren Verhältnisse gebieteri\ch fordern.

Diese Sicherung des tieferschütterten inneren Rechtszustandes fonnte nur durch die sofortige Verleihung einer Verfassung erreicht werden.

Ew. Königliche Majestät haben dieser Forderung dur die Ver- fassungs-U:kfunde vom 5ten d. M. in einer Weise genügt, welche die Königlichen Verheißungen vom März d. J. zur vollsten Geltung bringt. Gat die Treue und Liebe des Volkes: zu Ew. Königlichen Ma- jestät au feinen Augenblick gewankt, so werden die Opfer, welche Ew, Königlichen Majestät hocsinniges Herz selbst den weitestgehen- den Wünschen gebracht hat, doch ein neues Band des Vertrauens und der Liebe zwischen Herrscher und Volk knüpfen, dessen fegens- reiche Folgen hoffentlih die Stürme der Jahrhunderte überdauern werden.

Gott segne, Gott erhalte Ew, Königlihe Majesiät zum Heile Jhrer getreuen Unterthanen ! :

Ju tiefster Ehrerbietung ersterben wir

Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigste. (953 Unterschriften. ) Danzig, den 12, Dezember 1848,

Königliche Majestät !

Die für die Zukunft unseres theuren Vaterlandes so wichtigen Ereignisse der jüngsten Zeit machen cs den geseßlichen Vertretern der größten Stadt der Rheinprovinz zur unabweisbaren Pflicht, Ew. Kö- niglihen Majestät ihre Gesinnungen und Gefühle mit ehrfurhtêvol- lem Freimuthe darzulegen, j

Ew, Majestät haben in der unter dem 5ten d. M. publizirten Verfassung die im März und April d. J, dem ungeduldig harrenden Volke gege" enen Versprehungen erfüllt,

Zu einer anderen Zeit und unter anderen Umständen- verliehen, würde dieselbe mit einstimmigem Jubel und dankbarer Anerkennung angenommen worden sein, Gegenwärtig aber liegt eine unglüdliche Vergangenheit eben hinter uns, und noch befinden wir uns unter dem bewältigenden Eindrucke von Thatsachen, welche bei dem zwischen der Krone und der Majorität der Landesvertretung herrshenden Zwie- spalte das schwankende Staatsschiff dem Abgrunde unrettbar zuzu=- führen drohte.

Der Entshluß Ew, Majestät hat diesem unheilvollen Zustande das Ende bereitet, und wir verkennen cs niht, mit Verleihung der Verfassung beginnen Ruhe und Sicherheit in die staatlichen und Pri- vat=-Verhältni\se zurückzukehren.

Die dur Einzelne austauhende Ansicht, als sei dieselbe nur ein Aft widerrufliher Verleihung, kann keinen Raum gewinnen z ste ist nicht iu einseitiger Berücksichtigung entstanden, indem die Vorarbeiten der Abgeordneten und die Beschlüsse der deutschen National - Ver=- sammlung schon jebt niht außer Beachtung gelassen worden sind.

Preußens Genius hat Ew. Königlichen Majestät zur glücklichen Stunde diesen Entschluß eingeflößt ; derselbe Geuius wird auch in Zukunft über unser Land wachen. Die auf den 26. Februar künfti= gen Jahres berufene neue Landesvertretung wird das Grundgeseß unter Annahme desselben in Vereinigung mit der Krone revidiren und mit denjenigen Gescßen vollenden, welche zu seiner Entwickelung in gleihem Geiste der freisinnigen Anerkennung der Rechte des Vol- fes nothwendig sind. ;

Neben diesen Normen bedürfen wir aber einex Verwaltung, welche, aus vollsthümlichen, constitutionellen Elementen bestehend, für die aufrihtige Handhabung und Ausführung der Gesehe beruhi- gende Gewähr leistet, und welche allein das im Volke wurzelnde Mißtrauen und die Furcht vor der Rückfchr vormaliger Zustände zu beseitigen vermag.

Ew. Majestät werden zuversichtlich auch in dieser Beziehung den gerechten Wünschen des Landes willfahren.

Kein Mißton wird alsdann fortan die zwishen dem Volke und der Krone so nöthige Eintracht stören, und wir türfen der Hoffnung uns hingeben, daß unser Vaterland sih zu der Größe und dem Wohl- stande erheben werde, zu welhem es, mit dem großen und einigen Deutschland innigst verbunden, von der Vorsehung berufen ist.

Köln, den 14, Dezember 1848.

Ober-Bürgermeister, Beigeordnete und Gemeindevertreter.

(Folgen die Unterschriften.)

Königliche Majestät ! ;

Ew. Königl. Majestät haben unter dem 5ten d. M. die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung aufgelöst, nas dem es zu unserem Schmerze unzweifelhaft geworden war, daß das heiß ersehnte Ziel auf dem Wege der Vereinbarung, dhne die drin- gendste Gefahr des Vaterlandes, nicht länger erstrebt werden fönne.

Darum erkennen wir unterzeihneten Bürger Bonns es an, daß die Auflösung aller staatlichen und sittlichen Ordnung, welche sou

inbrach, einzig und allein durch die That aufgehalten werden ee e A Ew Majestät vollbrahten, indem Sie dem Lande eine Verfassung verliehen, wie sih einer jolhen kaum die freiesten Völker Europa's rühmen dürfen. Diese is uns jeyt der Rettungsanker, an welchem wir halten wellen, um so viel an uns liegt mitzuhei- fen zur Wiedererlangung der Kraft, des Glüdes und Rubmes, “ra unser Vaterland beda1f, wofern es der Mission, welche thm die Vor-

ehung für die Fortbildung der europäischen Kultur überwiesen hat, | E e dériabe Ew. Majestät und uns die nöthige |

enügen soll. i 1 : Kraft zur Ausdauer, die zum Ziele führen wid und muß.

Mit tiefster Ehrfurcht

Mit tiefster Ehrfurck E treu ergebene.

Bonu, den 9. Dezember 1848. E

( Folgen 412 Unterschriften.)

Allerdurhlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! Ea :

Für die dem Lande huldreihst verliehene Verfassung seinen ehr-

erbietigen Dank abzustatten, hält der unterzeichnete Verein für cine

heilige Pflicht.

hat, das Vaterland dem ihm drohenden Verderben zu entreißen.

Band der Liebe und des Vertrauens, - welches Thron 1nd Volk um-

{lungen hält, wiedeium gekräftigt und gehoben der ruhmvollsten |

Zukunft entgegengehen,. Niesky, ten 13. Dezember 1848, Der constitutionclle Verein rothenburger Kreises.

Allerdurhlautigster, Ullergnädigster König und Herr ! S Ew. Majestät haben die Zeicheu treuer Liebe und unauslösch liher Ehrfurht Jhrcs Volfes gegeu den besten der Könige wohlge- fällig aufgenommen; darum dürfte es, bei allem Zartgefühle, au

uns gestattet sein, Ew. Majestät für die längst ersehnte, eben so frei=- |

sinnige wie volkêthümliche Verfassung einen Dank zu sagen, der mehr in Gefühlen wie in Worten sich ausspricht. Was würde aus unserem li-ben, unterwüßlten Vaterlande ge worden sein, hätte das Königliche cuergische Wort nicht gerettet! Gott segne Ew. Majestät und das ganze Königliche Haus, und segne unser liebes, theures Vaterlaud mit Frieden. In tiesster Ehrfurcht verhar! en Ew. Majestät getrcue Unterthanen. Der Orts-Vo:stand und die Einwohner. (Folgen 82 Unterschriften.) Kol!bis, deu 10, Dezember 1848,

Allerdurhlauchtigster, Großmächtigster König und Herr !

Die unterzeichneten Bewohner der Gemeinde Obenratb, im Kreise |

Grevenbroih, begrüßen mit Jubel die Auflösung der zur Verecinbg-

rung der Verfassung berufenen National -= Versammlung, \o wie mit | innigstem Danke die gnädigst veilichene freisinnige Verfassung, und | wünschen von Herzen, daß dieselbe unter Gottes Segen das Band |

der Liebe und des Vertrauens zwischen König und Volk dauernd le- festigen möge. In tiefster Ehrfurcht Ew. Königlichen Majestät i allerunterthänigste Bürger. (Folgen 114 Unterschriften.) Obenrath, dez 13, Dezember 1848,

Allerdurhlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnäbdigster König und Herr!

2 A E M Für die von Ew. Königlihea Majestät unter tem 5, d. M. | De N i Q d eri n l s Es i; I CR T | treu Ew. Königl. Majestät es mit dem Volke, mit seiner Freiheit ‘en Vaterlaude Allergnädigst verliehene Verfassung und an- | A L , | Frei dem theuren Vaterlaude Allergnädig} ¡Ch erfassung | und Wohlfahrt meinen.

geordnete Auflösung der National-Versammlung erstatten Ew, Kô-

niglicheu Majestät die allerunterthänigst Unterzeichneten den aufrihtig- | sten und wärmsten Dank, Aus dieser von Ew. Königlichen Majestät | getroffenen Allerhöchsten Anorduung erkennen wir den Anbruch eines | neuen nur Heil und Segen bringenden Tages für unseren geliebten König |

und sein treues Volk, Der Herr unser Gott sei Ew. Königlichen Majestät Sonne und Schild und schr großer Lohn. Wir ersterben E Ew. Königlichen Majestät gehorsamste Unterthanen.

1848, (255 Unterschriften.)

Majestät!

Ew. Majestät haben durch Allerböchsten Beschluß vom 5. De=- |

zember d. J. die National-Versammlung aufgelöst und dem Vater= | i y N : # : n terlande eine Verfassung gegeben, welche jedem wahren Vaterlands- | welhem die Beruhigung aufgeregter Gemüther und die Unterdrückung freunde die erfreulihe GOcwißheit bringt, daß Ew. Majestät eine gc- | übelwollender Bestrebungen mit Recht erwartet werden darf, zum

2 i de- | fhrfurhtsv-llsten Dauke verpflidtet und erlauben uns, denselben Cw.

| Königl. Majestät hiermit zu Füßen zu legen, indem wir die tief in

regelte Ordnung im Staate herit:llen und die dem Lande geworde- nen Freiheiten erhalten wollen. i E Für diesen Akt Königlicher Huld geruheu Ew. Majestät unseren

wandelbaren Liebe und Treue hu!dreihst aufzunehmen. Ew, Majestät unterthänigste die Bewohner der Stadt Jbbeubüren. Jbbenbüren, den 10, Dezember 1848, (220 Unterschriften.)

Allerdurhlauchtigster , Großmähtigster König ! Allergnädigster König und Herr!

Ew. Königliche Majestät haben in großer Weisheit geruht, uns |

eine Verfassung zu verleihen , deren Jubegriff von Freiheiten helbst dem Anspruch6vollsten nichts zu begehren übrig läßt.

Es i der innigste Dank, den wir Ew. Königlichen Majestät für | i | Zeiten scine Meinung offen und frei wie cs Männern von Ehre

diese Wohlthat darbringen.

Jn der verliehenen Verfassung erkennen wix mit vollem Be- wußtsein ein freies Geschenk unseres allverehrten Königs und Herrn von Gottes Gnaden, gegeben nit weniger in der größten Hochher= zigfeit und landesväterlichen Huld und Liebe, als zugleih in dem Vertrauen, daß das Land die Königliche Gabe gebührend s{häßen und sich derselben stets würdig zeigen werde. :

Als treue Preußen, als treue Pommern, werden wir unsererseits diesem Vertraueu redlih nachzukommen bestrebt sein. Mit Gurt und Blut unserem theuren Landesvater unverbiüchlich aus voller Seele angehörend, tragen wir noch eine besondere Pfliht der Anhänglich= feit und Dankbarkeit zu unserem Allerhöchsten Königshause dadurch, daß des Höchstscligen Königs Majestät unserer Gilde unterm

Er hat dieses Ercigniß um so freudiger begrüßt, | als er in der Verleihung der Verfassung das einige Mittel erkannt |

1393

25. Juni 1839 die goldene Huldigungs-Medaille als Andenken und j

Ew. Majestät am 10. Juli 1831 einen silbernen Pokal als Zeichen des Wohlwollens Allergnädigst verliehen haben: Geschenke, die vön uns und unseren Nachkommen gewiß stets in den größten Ehren ge- halten werden sollen. Jun der größten Ehrfurcht und Treue ersterben wir Ew, Königlichen Majestät _ alleruntertbänigste. Die Mitglieder der hiesigen Schüßengilde. Pasewalk, den 11. Dezember 1848. i (Folgen 60 Unterschriften.)

Allerdurhlauchtigster, Großmächt'gser König ! Allergnädigster König und Heri! Ew. Königliche Majestät haben tur die Auflösung der Na-

| tional-Versammlung zu Brandenburg die Monarchie vor den dro- hentsten Gefahren gerettet.

( Es war für die Staatsregierung zur Unmöglichkiit geworden, mit dieser Versammlung eine Verfassung zum Heile des Vaterlandes zu vereinbaren.

Durch ibre Auflösung erst wurde die Bahu eröffact, dem Lande sogleich die Segnungen der verheißenen constitutionellen Freiheiten zu gewähren.

Ew. Königliche Majestät haben dies gethan und dem Lande eine

Zugleich glaubt der unterzeichnete Verein die frohe Hoffaung | Verfassung verliehen , die all‘n unseren Hoffnungen auf das vollstäu- auêsprechen zu dürfen, daß das wahrhaft Königliche Geschenk, wel- | hes Ew. Majestät Jhrem treuen Volke gewährt, den Anfang einer | neuen Aera bezcidnen wird, in welcher Preußens Geschicke durh das |

digste entspricht und, die wahre Freiheit dauernd sihernd, unser Vaterland unter dem Schirm des Hauses Hohenzollern groß und blübend machen wird. Mit Freuvbe und Stolz er füllen wir die uus hierturch auferlegte sck{öne Pflicht : Ew. Majestät unseren ticfgefühlten Dauk aus vollen Herzen gehorsamft auszusprechen. Demn:n, deu 11. Dezember 1848, Jm Auftrage des aus 298 Mitgliedern bestehenden patriotischen Vercins : Der Vorstaud.

Allerdurchlauchtigster, Großmähtigster König! Allergnädigster König und Herr! Die uuterzeihneten Bewohner der Bürgermeisterei Wald füblen sich für die von Ew. Majestät unterm Zten d, verliehene Verfas-

| sung zum tiefsten Dauke verpflihtet und bringen teuselben Ew. Ma- | jestät aus vollem Herzeu dar.

Durch die vou Ew. Majestät getroffenen freisinnigen Bestim-

| mungen sind die von Einigen auf Anarchie ausgehenden gemachten

Bestrebungen in ihr Nichts zurückgefallcn, und dem Vaterlande wird

| dadurch Glück und Woßlfahrt unter Ew. Majestät Shuß und Schirm | zu Theil werden. Daher no{chmals unsercn wärmsten Dank.

Zugleih haben die Unterßeichneten die Genugthuung, daß sie

| mit Stolz auf Ew. Majestät hinw?isen können und sagen, wir haben | uns in unserem Könige nicht getäuscht, unser Vertrauen steht glänzend gerechtfertigt da.

Heil und Segen Friedri) Wilßelm dem Veerten! Ew, Königlichen Majestät unwandeibar allergeircneste, (Folgen 230 Unterschriften.) Wald, Kreis Soüngen, den 10, Dezember 1848. Maj. stät !

Ew. Königl. Majestät haben durch Auflösurg der in sih zerfal- lenen National - Versammlung und Verkündigung einer Verfassung,

| welhe alle verheißenen Freiheiten und Rechte verwirkliht, der ge- fabrvollen Lage des Vaterlandcs ein Ende gemacht.

Wir ehrfurhtsvoll Unterzeichneten erkennen in beiden Maßre- geln die laudesväterlihcn Besinnungen Ew. Königl. Majestät und

| leben der Hoffnung, ihre Folgen weiden Ew. Majestät treu meineu- | den Wünschen entsprechend sein.

Wir fühlen uns daher gedrungen, unseren tiefsten Dank ehr-

| furhtsvoll an den Stufen des Thrones niederzulegen. | Zul

Möge mt uns das ganze Vaterland es danfend erkennen, wie

Gott segue Ew. Majestät ! Petershagen, im Kreise Minden, den 9. Dezember 1848. (Folgen 93 Unterschriften.)

Allerdurhlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr ! Was die von Ew. Königl. Majestät einberufene National - Ver-

| sammlung in lange anhaltender Sißung nicht zu fördern vermochte,

J

7 : - L R , | das is nunmetr, in Folge hochherziger Befehle Ew. Königl. Maje- Pfalzdorf und Louiseudorf 1m Kreise Kleve, den 10. Vezember |

stät, durch das Ministerium Brandenburg wirklich geworden. Das

| Land erfreut sih einer Verfassung, wie sie in kraftooller Monarchie | unmöglich freisinniger gedaht werden kann.

Auch ij die Eiuwirkung der zu konstitut:euden Kammern dabei nicht einmal ausgeschlossen, sondern ausdrücktlih vorbehalten. Wir fühlen uns darch diejen Aft landesväterl:cher Fürsorge, von

unserem Juncrn begründe Versicherung beifügen, daß dieses neue,

e Ie L Dant T Nou 5 | in seinen Entstel \reiswürdige und in seiner Wirkung, wie wir

tief gefühlten unterthänigsten Dauk und die Versicherung unserer un- | in seinem Entstehen preis L 19g,

B Aa R d ; N | hoffen, heilbringende Unterpfand des Vertrauens Ew. Königl. Ma- jestät zu dem unter dem Scepter Allerhöchsidero Hauses hérangebil-

| deten Volke in unserer Brust jederzeit einen entsprehenden treuen

Wiederhall finden wird. Die wir in tiefster Devotion ersterben werden als Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigsle treugehorsamste, (168 Untérschristen.) Hirschberg, Kunnersdorf und Warmbrunn, den 8, Dezember 1848,

Allerdurhlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! Es ist eine heilige Pflicht, in den j bigen s{chweren und ernsten

gebührt auszusprechen.

Nachdem das durch eine außer dem Geseß stehende Fraction der National - Versammlung hervorgerufene und absichtlih herbeigeführte fluchwürdige Betragen des berliner Pöbels am 31. Oktober c. Mil- lionen Herzen treuer preußischer Unterthanen mit namenlosem Jam- mer und Schmerz erfüllt hatte und mit Bangigkeit jeder redlibe und wohlmeinende Patriot seine Augen in die Zukunft richtete, da erschién gleich einem hell glänzenden Sterne in finsterer Naht Ew. Majestät Proclamation vom 11. November c., und freudig wurde sie als ein Vorbote besserer Zeiten von allen denen begrüßt, die es redlich und gut mit ihrem angestammten Könige und Herrn und dem Vaterlande meinen,

Statt eine Verfassung zu vereinbaren, wußte ein Theil der Na- tional-Versammlung die heiligsten Jnteressen tes Vaterlandes hinten- anzuseßen und durch Erörterungen von sozialen Fragen f die Sache in eine unabsehbare Länge zu ziehen. Um das Ü nelle Königthzm zu vernichten, wollte ferner diese unwürdige Fraction der National-Versammlung den seitherigen Zustand der Anarchie und Gesegßlosigkeit verlängern, damit der Bürger immer mehr -verarme und dem Proletariat überliefert, demnächst der Weg zur Republik :an- gebahnt werden fönne.

Wahrscheinlih glaubten dann diese Verräther in ihrer stolzen Vermessenhecit die zügellosen und entmenschte:1 Haufen mit drakonischen Geseßen und F anonen niederhalten, si selbst aber an die Spiße der Regierung stellen und sih hierdurch Vermögen und Ansehen verschaf- fen zu fönnen.

Daß aber mit solhen Leuten, die durch die ausgesprochene Steuerverweigerung sih niht \heuten, das Land an den Abgrund des Verderbens zu bringen, eine Vereinbarung der Verfassung nit zu Stande gebracht werden fonnte, mußte Jedem einleuchten, und was es mit ihren hoblen und verbrauhten Redensarten von volfsfreund- lichen und volksthümli ben Ministerien für eine Bewandtniß hat, wis- sen wir ret gut.

__ Mit zu Gott, dem Köuige aller Könige, dem Lenker aller Schick- ja:e gerihtetem hoffnungsvollem Blicke danken wir daher Ew. Mä- jestät allerunterthänigst : ¿ taß die National-Versammlung aufgelöst, an die Spitze der Verwaltung nunmehr ein cneraisches und wirklich volksfreund- liches Ministerium B. aadenburg gestellt und dem Lande end- li die sehnlist erwatcte Constitution gegeben worben ist. ___ Wir aber wollen dafür mit Gut und Blut als brave Preußen festhalten au unserem Könige in guten wie in bösen Tagen, und“ un- ser Wahlspruch soll sein: Mit Gott für König und Vaterland! Jn ticsster Ehrfurbt ersterben wir Ew, Königl. Majestät unterthänigst treugehorsamste mehrere Bewobner der Stadt Lahn in Niederschlesien und Umgegend,

Den 10, Dezember 1848. (66 Unterschriften.)

Allerdurhlauhtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

JÎn dem Augenblicke, wo Ew, Majistät durh das reiche Geschenk der freistunigsten Verfassung Allerhöchstihre im März gegebenen Ver- \sprehungen in der That und Wahrheit aufs vollkommenste erfüllt baben, drängt cs uns, Ew, Majestät aus vollstem Herzen unsere große Freude und unseren tiefgefühit.n Dank zu sagen. Wir halten es für dringende Pflicht, Ew. Majestät diese unsere Gefühle auszu- sprechen, mit der Versicherung, daß auch die große Mehrheit des preu- ßishen Volkes nah unserer aufrichtigsten Ueberzeugung mit uns glei- cher Gesinnung ist.

Gott erhalte Ew. Majestät noch lange zum Segen des Landes und gebe Allerhöchstdeaselben Kraft und Stärke, auf dem einge;chlaä=- genen Wege zu bcharren.

Ew, Majestät treugezorsamste. Körlin in Pommern, den 11. Dezember 1848, (Folgen 67 Unterschriften.)

Allerdur@lauchtigster, Großmähtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Die von Ew. Majestät zur Vereinbarung der preußishen Staaté= Verfassung berufene Versammlung berieth und sprach mondenlang, und Finsterniß verbzicitete sich immer dunkeler und unheilschwangerer über unser theures Vaterland.

Ew. Majestät sprachen; dem Worte folgte die That und Licht ward ringsum. Ruhe und Friede, Vertrauen und Wohlstand fehren in unser geliebtes Vaterland zurück, und Ew. Majestät sind der Schöpfer dieser Glücksgüter.

Der Dank dafür läßt sich durch Worte kaum aussprechen, ér fann in Wahrheit nur gefüblt, nur empfunden werden.

Wir Unterzeichnete, Beroohner Ew. Majestät Stadt und Festung Küstrin, wollen in unbedingtem Vertrauen steter unverbrüchlicher Treue Ew. Majestät immerdar in Liebe unseren Dank beweisen.

Wer so, wie Ew. Majestät, das wahre Wohl, das Beste eines großen Volkes bezweckt und ausführt, der verdient das höchste Glü, und welhes Glück fann einem Herrscher wohl höher sein, als das, von seinem treuen Volk geliebt, innig und wahr geliebt zu scin?:

Jn dieser ur serer Liebe verharren wir mit Treue

Ew. Majestät allerunterthänigste.

Küstrin, den 9. Dezember 1848,

(§1 Unterschriften.)

Königliche Majestät!

Die unterzeihneten Vürger der Stadt Neuwied, wenn sie auch mit Ew. Majestät beklagen, daß eine Vereinbarung mit der dazu be- rufenen Versammlung niht möglich war, können es sich nit versa- gen, an den Stufen des Thrones Ew. Majestät ihren tiefgefühlten Dank aus treuem Herzen niederzulegen für die in diesen Tagen dem preußishen Volke verliehene Verfassung.

Wir erkennen dieselbe dankbar an als eine sihere Bürgschaft der nahen Erfüllung aller Königlichen Verheißungen Ew. Majestät; als einen nothwendigen starken Damm gesebliher Ordnung gegen Anarchie und Umsturz und als den breiten fest gelegten Grundstein, auf dem Ew. Majestät gemeinsam mit dem Volke unter Gottes Bei- stand das Haus erbauen und vollenden werden, in dem unter dem Schrme des Geseßes und im Genusse wahrer Freiheiten noch Jahr- hunderte lang unsere Nachkommen der Segnungen des Friedens si erfreuen sollen. i

Gott erhalte und segne unseren theuren constitutionellen König

und das ganze Vaterland! Mh Ew. Majestät

treu ergebene und unterthänige. Neuwied, ten 11. Dezember 1848. (Folgen 131 Unterschriften.)

Allerdurchlauchtigster, Großmähtigster, Allergnädigster König und Herr! /

Ew. Königliche Majestät haben dem Lande eine Verfassung ge- geben, welche die heißesten Wünsche des Volkes, die sehnsüchtigsten Erwartungen der Nation erfüllt hat. / S

Tief durchdrungen von Freude über dieses Ereigniß, nahen Ew. Königlichen Majestät Magistrat, Stadtverordnete und Bürgerschaft der Stadt Wernigerode, um an den Stufen des Thrones die Ge- füble heißen Dankes für das Geschenk jener Verfassung niederzulegen. Gereift in trüber Vergangenheit , gezeitigt dur eine dunkle Ge M wart, verweist sle selbst, jene Verfassung, auf die Vertreter des Vol- fes und ihre zustimmende Begutachtung. Von diesem Standpunkte