1848 / 232 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Anstrengungen, elche die Durchführung der Organisation s Staats n been wird: Jn

iebe und Anhänglichkeit verbleiben wir „Zu treuer Liebe ur P Sönigl, Majestät, unseres Allergnädigsten Herrn, treugehorsamste. 3 Alte Schügengilde zu Greiffenhagen. 2 (Folgen 30 Unterschriften.) Greiffenhagen, den 10, Dezember 1848.

Allerdurhlauchtigster, Großmächtigster König ! - Allergnädigster König und Herr! t ; _. „Mit inniger Freude und patriotishem Stolz begrüßen wir den hoherzigen Aft Königlicher Machtvollfommenheit, wodurch Ew. Ma- jestät dem anarhischen Treiben der Unmsturzpartei in der National- Versammlung ein Ziel geseßt und gleichzeitig Jhrem treuen Volke die freieste Verfassung verlieben haben,

Geruhßen Ew. Majestät, für die dem Lande hierdurch erwiesene Allerhöchste Huld unseren tiefgefühltesten Dank mit der Versiherung der unverbrüchlihsten Treue entgegenzunehmen und zugleich die ehr- furchtêvolle Bitte zu genehmigen: uns noh ferner ein König von Gottes Gnaden bleiben zu wollen.

In tiefster Ehrfurcht ersterben wir

Ew. Majestät allerunterthänigste. (215 Unterschriften.) Reichenbach în Schlesien, den 14. Dezember 1848.

Allerdurhlauchtigster, Großmächtigster König ! Allerguädigster König und Herr!

Die unterzeihneten Bewohner der Stadt Meurs und umliegen- den Landgemeinden beklagen es ernstlih, daß auch der leßte Versuch, den Ew, Majestät zur Herbeiführung einer freien, des preußischen Volkes würdigen Berathung der Verfassung in Langmuth - gemacht haben, vergebens war.

Sie erkennen aber auch eben deshalb an, daß Ew. Majestät, der das Heil und Wohl Jhres Volkes am Herzen liegen, hiernach niht umhin konnten, durch Auflösung der berufenen National-Ver- sammlung dem frevelhaften Treiben cines Theiles jener Versammlung ein Ende zu machen, und sprechen dafür, so wie für die Ertheilung der freisinnigen Verfassung, Ew. Majestät ihren wärmsten Dank aus, indem sie gleichzeitig die feste Ueberzeugung hegen, daß Allerhöchst- dieselben au fürderhin mit Königlicher Kraft die langersehnte Rube und geseblihe Ordnung überall wieder herzustellen und aufrecht zu erhalten fest entschlossen seien. j

Durchdrungen von den wohlgemeinten, väterlichen Absichten Ew, Majestät, werden sie in unwandelbarer Liebe und Treue ihrem gelieb- ten Könige anhängen und mit treuen Herzen sich zu dem Wahlspruche bekennen: „Gott erhalte unseren theuren, edlen König !“ i

Den 8, Dezember 1848,

Moers 167 Unterschriften. Repelen 215 Unterschriften.

Emmerich 180 Unterschriften, Baerl 148 Unterschriften.

Schwafheim 52 Unterschriften. Hochstraß und Aßberg

45 Unterschriften, Essenberg 40 Unterschriften.

: Majestät! _- Mit großer Freude begrüßen wir die Verordnungen Ew. König- lichen Majestät, wonach die zur Vereinbarung einer Verfassung be- rufene Versaramlung aufgelöst und eine neue Verfassungs-Urkunde, vorbehaltlich der Revision dur die zunächst zu berufenden Kammern, verkündet wurde, Wir erkennen in diesen Maßregeln einen neuen Beweis der landesväterlihen Fürsorge und Ew. Majestät weisen Regierung, da nah Lage der Sache auf keinem anderen Wege Ruhe und Ordnung im Staate zurückkehren und das Land vor der droheu- den Zerstörung gesihert werden fonnte. i Die Anhänglichkeit an Thron und Vaterland und die uns als Markaner angeborene Treue, welche sich in Zeiten der Gefahr stets bewährt hat, fordert uns auf, hiermit der Krone unseren innigsten Dank für jene hocherzige und freisinnige Königliche Botschaft un= umwunden auszusprechen, Mit tiefer Ehrfurcht verharren Ew, Königlichen Majestät unterthänigste. Aplerbeck, den 14. Dezember 1848, Dorf Aplerbeck und Bergleute der Steinkohlenzehen Schürbank und Charlottenburg 221 Unterschriften. Gemeinde Schüren 75 Unterschriften. Gemeinde Sölde 107 Unterschriften. Gemeinde Berghofen 93 Unterschriften. Gemeinde Grevel 7 Unterschriften. Gemeinde Hengsen und Holzmichede 83 Unterschriften. Ge= meinde Opherdicke 9 Unterschiiften,

t Majestät!

__So wie die hiesigen städtishen Behörden es früher für ihre Pflicht erachteten, in Folge der Proclamation Ew. Maat vom 10, November c. offen und unumwunden ihr Mißtrauen gegen das Ministerium Brandenburg auszusprechen, so drängt es jeßt uns Alle Ew, Majestät unseren herzlichsten Dank für die Freude auszusprechen, welhe uns dur die Verleihung der dem Lande ertheilten constitu= tionellen Verfassung zu Theil geworden ist,

Sroher würden wir die Verfassung allerdings noh begrüßt ha- ben, wenn sie aus einer Vereinbarung der Krone mit den Vertretern des Volkes hervorgegangen wäre; da dies unter den obwaltenden Verhältnissen aber nicht wohl möglich erschien, so freuen wir uns, da die gewährte Verfassung auf so freisinnigen Grundlagen beruht,

a hierdurch die Furcht vor reactionairen als anarhishen Gelüsten \hwinden und die lange entbehrte Ruhe gewiß zurückfehren wicd.

i, A hegen die Znversicht, daß das Vertrauen des ganzen Vol= eo zu Cw, Majestät, so weit es irgendwie geschwächt worden ist,

1404 dergekehrt sein wird, Und werden in diesem Vertrauen beharren jeßt und immerdar. Neuhaldensleben, den 12, Dezember 1848. Der Magistrat und die Stadtverordneten.

: Ew. Königliche Majestät

haben in Kraft Königlichen Rechtes die National-Versammlung auf- gelöst, die angetastete Würde der Krone wie das bedrohte Wohl des Vaterlandes entschlossen gewahrt und dem preußischen Volke eine Verfassung gegeben, welche dur die am 26. Februar k, J. zusam- mentretenden Kammern revidirt werden soll. Dadurch is den wüsten Wübhlereien ein Damm entgegengestellt und die Rückkehr zu geordne- ten Zuständen angébahnt, unter denen allein Fürstenwohl und Völ= ferglück gedeihen fann.-

Geruhèn Ew. Königliche Majestät für diese landesväterlichen Thaten von den Unterzeichneten den ehrfurhtsvolisten Dank entgegen zu nehmen.

l Der allmächtige Gott rüste Ew. Königliche Majestät mit Weis- heit und Kraft zum siegreichen Kampfe wider alle Feinde der Krone und des Volkes.

In tiefster Ehrfurcht

Ew, Königlichen Majestät

getreue Unterthanen, Herford, den 10, Dezember 1848. (Folgen 640 Unterschriften.)

Unterzeichnete fühlen sich gedrungen, Sr. Majestät dem Könige und dessen hohen Ministerium ihren Dank auszusprehen sür die gnä= digst verliehene Verfassung.

__ Wir erkennen die Größe dieses Königlichen Geschenkes und be- grüßen es als eine neue Bürgschaft der unbezweifelten Erfüllung des Königl:chen Wortes. Große Summen werden dem Staate erspart, und dem Haß und der Zwietracht is ein Ziel geseßt, die aus dem Schoße der früheren, zum Theil gegen den Willen Sr. Majestät- forttagenden Versammlung wie unheilvolle Bliße in das Land ge- schleudert wurden. Möchte es einem hohen Königlihen Mi- nisterium nun au gelingen, immer fester die Wohlfahrt des theuren Vaterlandes zu gründen und zu sihern und die Pläne jener \ih Volksfreunde nennenden, aber in der That als Volksfeinde sich er- weisenden Männer zu vereiteln.

Carow, den 11, Dezember 1848.

(44 Unterschristen.)

Ein Königliches Hohes Ministerium hat dur die Auflösung der

National-Versammlung und durch die Aufstellung eines Staatsgrund- geseßes sich dem Seliéhen Volke zwiefah als einen Freund in der Noth erwiesen. ____ In der Anerkennung, daß es kein anderes Mittel mehr gab, die Hindernisse, welhe der Vereinbarung entgegenstanden, zu beseitigen und das Staats\{hiff vor dem Stranden zu sichern z in der Anerken- nung, daß Ein Hohes Ministerium den Ergebnissen der National- Versammlung, so weit sie den Bedürfnissen des Volkes und den For- derungen der Zeit wahrhaft entsprachen, in der Verfassungs-Urkunde weise und freisinnig Rechnung getragen hat, bringen wir Hoch- demselben unseren ehrerbietigen Dank dar,

Möge nun der mit Muth und Entschlossenheit aufgeführte Bau durch die einträchtige Wirksamkeit der Rathgeber der Krone und der künftigen Vertreter des Volkes in allen seinen Theilen aufs tüch- tigste gestaltet und vollendet werden, damit wir und unsere Nachkom-

men einen sicheren Schuß für unsere bürgerlichen, sittlichen und reli- giösen Güter darin gewinnen und eines dauernden Friedens uns erfreuen fönnen,

Bromberg, den 12, Dezember 1848, Der deutshe Bürger - Verein,

nunmehr in vem Maße, in welhem wir es stets bewahrt haben, wie-

Bekanntmachungen.

[748] Erledigter Ste ; Der unterm 6, Oktober v. S. vin den Arbeits A Es f Dil bessèn erfie Ivonas erlassene eckbrief i rch dessen erfolgte Einl Arreste erledigt. E Meserung zum Berlin, den 15, Dezember 1848, Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz, “Dritte Abtheilunz.

Mittheilungen zu

Der gegen den Handlungsreisenden Joseph Sonne- mann unter dem 29, September 1847 erlassene Steck- | brief wird, als dur die Gestellung und Vernehmung des 2c, Sonnemann erledigt, zurückgenommen,

Berlin, den 16, Dezember 1848,

Der Staats - Anwalt beim Königlichen Kriminalgericht 7 vas

2 __ hiesiger Residenz, ; i 5

Anonyme Gesellschaft sür Bergbau und m [588b] Zinffabrication zu Sih exa,

Die Herren Actiongixe werden hiermit zu einer gu-

[584 b]

,_ ßerordentlichen General-Versammlung auf Montag den 15, Januar künftigen Jahres, Morgens 11 Uhr, in Paris, Uôtel Lafitte, Straße Lafsitte, berufen , um die

tions-Rath sich verpflichtet erachtet, ihnen über die Mafß- | nahmen, mittelst welchen er die seit dem Februar d. J, cingebrochene allgemeine Krise glücklich überstanden hat, und über die jcßige und zukünftige Lage des Berg- werk3-Betriebes und der Handels-Operationen der Ge- sellschaft zu machen. [749] A Aachen, den 10, Dezember 1848, Der Administrations-Rath,

Köln-Mindencr Eisenbahn. Ave Einlü ! J. verf aide ‘Va (bj Rg an

esellschaft erfolgt ) in Berlin bei dem Herrn S,

Wér endesunterzeihnete Unwähler erklären hiermit, da von ein- zelnen Mitgliedern der National - Versammlung geäußert worden ist, das Ministerium Brandenburg besiße niht das Vertrauen des Vol= fes, daß wir im Gegentheil diesem vom Könige ernannten Ministe- rium unser voiles Vertrauen zuwenden, worin wir durch die bis jeßt von demselben getroffeneu Maßregeln bestätigt noh werden. Auch sind wir überzeugt, daß alle Wohlgesinnten und Verständigeren im Volke diese unsere Meinung theilen.

Die Gemeinden Glieneckfe und Gabel im Havelland, Dezem=-

ber 1848. (63 Unterschriften.)

Der in der Beilage zu Nr. 228, Seite 1375, Spalte 2 und 3, abgedruckten Dankadresse der Stadt Bünde 2c. ist die Gemeinde Werffen mit 29 Unterschristen beigetreten.

(Fortseßung folgt.)

Wissenschaft und Kunst,

G eistlihe Musik-Aufführung in der Parochial=-Kirche,

s (Den 17. Dezember.)

_Wenn es in neuester Zeit mehr als sonst Sitte geworden is , geistliche Musik - Aufführungen in den Kirchen Verlins zu nsa Es wir diese Erscheinung nur als eine erfreuliche begrüßen, insofern derartige Veranstaltungen, die Jedermann Gelegenheit bieten, sich für ein (Beringes den Genuß religiöser Musik zu verschaffen, jedenfalls großen Einfluß auf die sittliche Kräftigung und auf die Veredelung des Kuustgeschmackes der Menge auszuüben vermögen. Soll dieser Kunstzweck jedoeh, neben dem milden Zwecke, den diese kirhlihen Aufführungen in der Regel verfolgen, wirklich erreicht werden, so sind zwei Hauptpunkte seitens der Veranstalter vorzugs- weise zu berüsichtigen, Diese betreffen die Qualität des Gebotenen in Werk und Ausführung. Nichts Mittelmäßiges und Unvollkommenes, nur Gutes, gut ausgeführt, darf an heiliger Stätte gehört werden ; hier, wo mangelhafte Kunstproductionen mehr als anderswo oerleßen und,

vernehmen, welche der Administra- Vormittags,

mittags von 8 bis 12 Uhr.

stellen vorzulegen, Köln, am 16, Dezember 1848.

rend der festgeseßten Zeit.

ns-Coupons der Actien 1e L Berlin, den 18, Dezember 1848,

ioritäts-Obligationen unserer

statt Erhebung und Erbauung zu bewirken, wohl gar diesen entgegengese Gemüthsstimmungen in den “i hervorruf y 9 s gegengesegs

Die am Sing in der Parochial-Kirche von Herrn Salleneuve unter Mitwirküng des berliner Sängerbundes veranstaltete Aufführung lie- ferte, aus dem eben anigebellien Gesichtspunkte betrachtet, keinesweges durch aus befriedigende Resultate, wiewohl anerkannt werden darf , daß sie in einzelnen Leistungen recht Würdiges ans Licht führte, Was vorerst das Programm betrifft, fo ist zwar nicht in Abrede zu stellen, daß es in Bezug auf Mannigfaltigkeit der Wirkung einsihtsvoll zusantmengesegt erschien, indem die den Kirchen-Konzerten bei fortwährender Anwendung der Orgel oftmals eigene Monotonie des Total-Eindrucks durch eingestreute Vorträge von Männergesang-Comvesitienen glücklih vermieden war , Toch enthielt es dafür mehrere Werke, deren Wahl keinesweges gut geheißen werden kann, und die eine um so unerquicklichere Wirkung erzeugten, als die Aus h- rung nicht selten mit dem geringen Kunstwerthe dieser Productionen auf gleicher Stufe stand, Namentlich ließ in leßterer Bezichung der be- theiligte Männerhor zu wünschen, der überhaupt nicht jenen Grad vou fünstlerishem Geschick zu besißen scheint, wodurch er erst zux vollkommenen - Lösung seiner ihm diesmal zu Theil gewordenen, oft schwierigen Aufgaben befähigt scin würde, Obwohl er viel Energie, Eifer und Ausdauer entfaltete, vermochte er doch im Ucbrigen den Kunst- forderungen nicht zu entsprechen und verleßte sogar die musikalishen Ohren der Zuhörer nicht selten durch seine vergeblihen Bemühungen, Takt und Jntonation festzuhalten. Sehr gern wollen tir indeß der Vermuthung Raum geben, daß Zufälligkeiten, als: 1:ngewohntes Auftreten in der Kirche, nicht hinreichend stattgefundene Proben u, \. w., theilweise von nachtheili- gem Einfluß auf die heutigen Vorträge waren, und daß der Chor unter durchaus günstigen Umständen möglicherweise besserer Leistungen fähig sci, Nichtsdestoweniger durften wir aber das Faktum etwa vershweigen, da wir, für unser Theil, keinesweges dem Grundsaze Folge leisten, alle musikali=- hen Sünden, die zu mildem Zwecke begangen werden, mit dem Mantel der Nachsicht zuzudeken. Eine unparteiishe und gereck;te Kritik darf dies um \o weniger, als sich hinter dem wohlthätigen Zweck oft gänzliche Un- berufenheit versteckt, die diesen blos als bequemes Mittel, in die Oeffent- lichkeit zu gelangen , vorschiebt. Daß das eben Gesagte übrigens auf den achtbaren Barousialii des in Rede stehenden Konzerts keine Beziehung hat, braucht wohl kaum bemerft zu werden, wiewohl wir der Veranstaltung selbst in künstlerischer Hinsicht niht durchweg das Wort zu reden ver- mögen.

Ohne, nach diesen allgemeinen Bemerkungen über das Konzert, auf den ganzen Jnhalt desselben speziell einzugehen, gedenken wir in Folgendem nur der vorzüglichsten Vorträge.

Unter diesen verdient im ersten Theile die Arie aus Mendelssohn's „„Elias“’, insofern das Musikstük auch trefflih exekutirt wurde, vorzugsweise Erwähnung, Fräul, Auguste Löwe sang sie mit ihrer kräftigen, die Kirche vollkómmen füllenden, klangreichen Alistimme nicht nur rein und sicher, sondern auch mit bedeutcnd mehr Wärme des Ausdrucks, als wir sonst von ihr gewohnt sind, so daß, da auch die Begleitung auf der Orgel kunstgeüb- ten Händen anvertraut war (Herr Haupt hatte sie übernommen), diese Nummer unzweifelhaft mit zu den genußreichsten des ganzen Konzerts ge- rechnet werden darf. Herr Haupt, dec sich, außer bei der Begleitung die- ser und anderer Arien, auch durch einige selbstständige Orgel-Leistun- gen betheiligt hatte, trug zur Einleitung cine Tripel-Fuge von Seb. Bach, wenn wir nicht irren, vor, deren kunstreichen Jnhalt er mit überaus wohl- thuender Klarheit, überhaupt mit meisterhafstem Geschick, vors Ohr führte. Außerdem erfreute er die Hörer, in Vereinigung mit Herrn Kammermusikus Belke, durch die Ausführuug des schönen Chorals:

„O Haupt voll Blut und Wunden“, von A. W. Bach für Orgel und Posaunen bearbeitet; eine Zusammen- stellung von Junstrumenten, die der kirchlichen Würde trefflich entspricht und wodurch der Komponist schr {öne und eigenthümliche musikalische Effekte in seine Gewalt bekömmt, Jn der genannten Bearbeitung bewirkte die leßte Strophe, wo Orgel und Posaune nach den vorhergegangenen Figura- tionen den Choral wieder in ganz einfacher Weise aufnehmen, einen be- sonders wohlthuenden Eindruck. Herr Belke bewährte sich bei dem Vor- trage dieses Chorals aufs neue als Meister auf seinem schwierigen Znstru- mente. Ein „Salve Regina“ von Beutler, von Fräulein Kopka gesungen, flößte jedenfalls größeres Jnteresse durch den Vortrag, als durch die Composition ein, Die Sängerin, die wir übrigens heute zum ersten- male hörten, entfaltete eine angenehme Stimme und eine bereits vorge- schrittene Gesangsbildung. Zu öffentlichen Productionen dürfte sie indeß noch nicht reif sein, und empfehlen wir ihr noch fleißige Privaistudien. An- erkennungstwverthes leistete noch im zweiten Theile ein Sänger vom Dom- chor, der die Arie aus dem „Elias“: ; „Es ist genug“

gelungen vortrug, eine Composition, die freilich {hon an- und für sich durch ihr ausdrucksvolles Kolorit eine ungemein fesselnde Wirkung hervorzurufen nicht umhin kann, j;

Die cchorishen Vorträge angehend, so bestanden sie in Psalmen und Motetten von Schnabel, Bernhard Klein, Gäbler u. A. Der Besuch, auf welhen wohl das eingetretene Regenwetter ungünstigen Einfluß ausgeübt haben mochte, war nicht so zahlreich, als des wohlthätigen Zweckes wegen zu wünschen gewesen wäre, dennoch dürfte das äußere Ergebniß der Veranstaliung kein unerfreuliches sein,

Markt: Verichte. Danzig, 16. Dez. Die in dieser Jahreszeit an unserer Börse gewöhnlich herrshende Stille ist heute ungemein groß. Die außer- ordentliche Milde der Witterung ließ im Ganzen späte Zufuhren in größerer Ausdehnung erwarten, als sie nun wifüich sich zeigen. Doch ist auh von dem mäßigen Quantum dieser legten Tage nicht Alles geräumt worden. Am Mittwoch und Donnerstag 60 Last Weizen, 129 /31pfd. 350, 4225 Fl., 22 Last Roggen, 125 /26pfd. 180 Fl. ; gestern wurde nichts gemaht. Die Weizenpreise hielten sich mit Fe= tigkeit auf dem in dem Dienstags-Bericht notirten Standpunkt, ür Spiritus zeigt sich williger. Abnahme bei verstärkter Zufuhr auf 1227 und 13 Rthlr. per 9600 Tr. Köln, 16. Dez. (25 Scheffel.) Weizen direkt 57; Rthblr. Waare, pr. März 6% Rthlr. W., 6!7, Rthlr. G., pr. Mai 64 Rthlr. W. Roggen direkt 372 Rthlr. W,, neuer 37, Rthlr. W,, pr. März 34 Rthlr. W., 3% Rthlr., G,, pr. Mai 45 Rthlr. W., 4 Rthlr, G. Gerste, hiesige 25 Rthlr, W., oberländishe 37 Rthlr, W. Hafer 17 Rthlr. W., pr. März 1/7 Rthlr. W. Rapps 105 Rthlr. W, Rüböl cómpt. 32 Rthlr. W., in Partieen 317 Rthlr. W,, pr, Mai 3t2 Rthlr. W., 31 Rthlr. G., pr. Oft, 304 Rthlr, W.,

Bleichröder in den gewöhnlichen Geschäfts- stunden vom 2, bis incl, 15. Januar k. J, 2) in Köln bei unserer Hauptkasse (Frankenplat),

3) in Düsseldorf am 2,, 3, und 4. Januar k, J. im Büreau des dortigen Bahnhof-Jnspektors, Vor-

Die Besißer mehrerer Coupons werden ersucht, ein numerisch geordnetes Verzeichniß derselben den Zahl-

Die Direction.

_ Bezugnehmend an obige Bekanntmachung der Wohl- löbl, Direction der Köln - Mindener Eisenbahn -Gesell- schaft, bezahle ih die darin erwähnten fälligen Cou- pons in den Vormittagsstunden von 8 bis 1 Uhr wäh-

S. Bleichröder.

30 Rthlr, G,, geläutert 337 Rthlr., W.

KundbdmaMhuUüUng an die Herren Actionaire der

Ungarischen Central-Eisenbahn.

Die Herren Actionaire werden hiermit ersucht, die 10te statutenmäßige Raten - Zahlung pr. Zehn Prozent mit 25 Fl. C. M. für jeden Juterims-Partial-Schein zu 250 Fl,

[547 b]

am 2, Januar 1849 bei der Hauptkasse in Wien, Hohe Brücke Nr. 145, » Pesth bei der Filial - Kasse, » Berlin bei den Herren Hirschfeld & Wolff, oder auch in Leipzig bei den Herren Dufour Gebr, & Co, zu leisten. Wien, den 1, November 1848. Ungarische Central-Eisenbahu,

Auf obige Anzeige Bezug nehmend, kann die er- wähnte Dolitutea von heute ab unter den bereits be- kannten Bebjngungen bei uns geleistet werden,

Berlin, den 6. November 18488, . Hirsch feld & Wolff, Linden Nr, 27.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für £5 Jahr. 4 Rthlr. - #5 Jahr. 8 Rthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. B «i einzelnen Kummern wird de r Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

Preußischer

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Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers :

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, ihre resp. Bestellungen für das erste Quartal 184 Den später hinzutretenden Abonnenten dürften komplette Exemplare nicht immer nachgeliefert werden können.

Berlin, Freitag deu 22, Dezember

1848.

tand gesest werden, den verehrlichen Abonnenten des Preuß. Staats-Anzeigers, mit welchem die vollständigen stenographischen Berichte zu Ende des Monats Februar k. J. zusammentretenden beiden Kammern werden ausgegeben werden, vollftändige Exemplare zu liefern, 9 gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die Auflage fogleih zu Anfange desselben danach be-

Der vierteljährliche Pránumerations- Preis beträgt 2 Rthlr., mit Einschluß der genannten stenographischen Berichte.

E E F A AE I S:

I: nh 6+ L Amtlicher Theil. Amtlicher Thei V Due U S

ßen. Berlin. Verfügung des Justiz-Ministers. Die bürger- Pia Gültigkeit der Ehe nach der Verfassungs-Uriunde. Kdni ga erge Frequenz der Universität, Ankunft des Staats-Ministers, er-P1äsi denten von Aue1swald. Halle. Frequenz der Universität. Ÿ Bundes-Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Beryctleunn M verfassunggebenden Neichs - Versammlung. Geseßentwurf über di Wahlen der Abgeordneten zum Volkshause. L L Oesterreich. Wien. Armee-Berichte über dey Krieg in J ngarn. Einnahme von Preßburg. Gerüchte über Veränderungen im Minifterium, Schleswig - Holsteiu. Rendsburg, Truppen-Dislozirungen. A N rfammlung, Beschwerden über Zeitungs ‘ankreich. National-Versammlung. Beschwerden Uber 5 - Fra E Beaufsichtigung von Wahlvereinent, Entsepungssrage. Vertagung des Amnestie-Antrags. Wahlprotokolle. Paris, 0 heriges Ergebniß der Wahl und die Anstalten zur Proflamirung L Präsidenten, so wie zur Bildung seines Kabinets, Ernennung in der Marine. Die Klubs, S RAAA aus Rom. Die italienische Zermittelungsangelegenheit, Vermischtes, E Großbritanien und Arland. London. T itansuan des Parla- ments, Der französische und der dänische Gesandte. odesfälle. Kriminalprozeß. Dampfschifffahrt. Beabsichtigte Marins + Lttdre nisse, Die Gründe der Wahl Louis Bonaparte's, Parlamentôwah j Prisengelder, Nachrichten aus Portugal und Ostindien, Ver- mischtes, E S Schweiz. Bern, Bundesraths-Aufforderung an Solothurn. -— Die Leistungen für den Bundessiy, Betheiligung der Kantone an der eid genössishen Anleihe. Zür i h. N der Rundreise Steiger's, Freiburg. Freilassung des Bischofs Marilley, Schw pz, Ueber- nahme der halben Kriegs\huld dur das Kloster Einsiedeln, Börsen- und Handels - Nachrichten.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Den Viaberinzn Professor des Klerikal-Seminars ín Posen, De, Franz Bittner, zum ordentlichen Professor in der theologischen Fakultät des Lycei Mosiani zu Braunsberg zu ernennen.

Heute wird das 57e Stück der Geseß-Sammlung ausge-

eben, welches enthält: unter ä 1 3071, den Allerhöchsten Erlaß vom 4. November d. Jr)!

treffend die den betheiligten Gemeinden in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Ahlen über Freckenhorst nah Warendorf bewilligten fiskalischen Vorrechte z | . das Allerhöchste Privilegium vom 4. Dezember d. J. für die Ausstellung auf den Jnhaber lautender Obliga- tionen der Stadt Berlin zum Betrage von Einer Mil- lion Thalern und städtischer Kämmerei-Scheine zum Be- trage von 600,000 Rthlr. ; x Ì den: Allerböchsten Erlaß von demselben Tage, betreffend die Errichtung einer Handels - Kammer für die Kreise Minden und Lübbecke und für die Stadt Vlotho im Re- qierungs-Bezirk Minden; / : : ‘desgleichen von demselben Tage, die Errichtung einer Handels-Kammer für die Kreise Mühlhausen, Heiligen- stadt und Worbis, im Regierungs-Bezirk Erfurt, betref- fend; und / R betreffend die Errichtung einer Handelé-Kammer für die Kreise Bielefeld, Halle und Wiedenbrück und für den westlichen (Ravensbergschen ) Theil des Kreises Herford

mit Aus\c{luß der Stadt Vlotho im Regierungs- Bezirk Minden z und zuleßt unter S

3076. die Verordnung vom 8. Dezember d. J., die Aufhe- bung des Zeitungsstempels betreffend. |

Gleichzeitig wird auch das 58ste Stü ausgegeben, in welchem enthalt.n is unter :

Nr. 3077. die Verordnung vom 18. Dezember d. J., betreffend die Aufhebung der Cirkular - Verordnung vom 26. Fes bruar 1799 und die Abänderung der Jujurienstrafen ; desgleichen j » 3078, die Verordnung von demselben Tage, betreffend die

bäuerlihe Erbfolge in der Provinz Westfalen.

Berlin, den 22, Dezember 1848.

Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Dem Advokaten Haag zu Trier is unter dem 17. Dezember 1848 ein Patent E, L auf einen Kohlenofen, insoweit dessen Construction sür neu und eigenthümlich anerkannt worden ist, auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden, Dem Dr. med. Lessing zu Berlin is unter dem 19, Dezem- ber 1848 ein Patent i | auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nahgewiesene Einrichtung beim Erdbohrer, ohne Jemand in der Anwen- dung bekannter Theile zu beschränken, I auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

3075.

Angekommen: Se. Excellenz der Erbhofmeister in der Kur- | mark Brandenburg, Graf von Königsmarck, von Plauen, |

Uichtamtlicher Theil. Deutschlaud.

Preußen. Berlin, 20. Dez. Jn einigen öffentlichen | Blättern 1 ciner Verfügung des Justiz - Ministers Rintelen an die | sämmtlichen oberen Justiz-Behörden erwähnt, Wir befinden uns 1m Stande, den wahren Jnhalt dieses Erlasses mitzutheilen. Er lautet : Dur die allgemeine Verfügung vom 8. Oktober d. J. hat bereits mein Amtsvorgänger daran erinnert, daß es vorzugsweise die Aufgabe der Justiz-Bebörden is, die Achtung und Wirk\amkeit des Gesezes aufrecht zu erhalten, daß sie dur Erfüllung dieser Aufgabe dem Lande am besten dienen, weil die wahre Freiheit nur auf dem Boden des Geseßes gedeihea fann, Seitdem sind [cider an vielen Orten die s{wersten Ausbrüche eines anarchischen, den Geseßen und der Ordnung Hohn sprehenden Treibens vorgekommen; es haben sogar in einzelnen Theilen des Landes gewaltsame Ausleh- nungen gegen die Obrigkeit stattgefunden, welden nicht überall mit Energie begegnct worden ist, Angesi4ts einer so bedauernêwertben Lage der Verhältnisse wende ih mich jeyt, wo die Regierung Sr, Majestät des Königs einen entscheidenden Schritt gethan hat, um den dem Abgrunde zugedrängten Staat zu retten, jeßt wende ih mihch von neuem an die Justiz-Behörden und die Herren Staats- Arwal:e des ganzen Landes, um sie aufzufordern, überall und ohne

| \chließung auh ferner zur Anwendung zu bringen.

Ansehen der Person ihre Pflicht zu thun. Wer auch der Schuldige ia A ee vats v m bem De Wege herbeizuführenden eschlichen Bestrafung nicht entgehen. ] pt Mt forte Uesen Bedauern habe ih sowohl aus einzelnen Berichten der Landes - Behörden, als aus e Blättern er- sehen müssen, daß auch einzelne Beamte der ustiz, uneingedent ih- rer besonderen Berufspflichtea, theils sich haben hinreißen lassen, of= fenbar geseßwidrige Handlungen zu begehen, theils nit den Muth und die Unerschrockenheit gezeigt haben, womit allein dem Terroris- mus mit Erfolg entgegenzutreten war. Jh erwarte, daß auch in Bezug auf Jene mit Feststellung des Thatbestandes , und eventuell mit Einleitung der Untersuchung, eingeschritten werde, ohne Nachsicht und mit ernster Beschleunigung, denn die Beamten der Gerechtig- Feitspflege, welhen die Wahrung des Ansehens der Geseße anver - traut ist, haben dur die eigene Verleßung des Gesetzes doppelt gefehlt; die Beschleunigung des Verfahrens gegen sie is aber beson- ders nothwendig, weil in den Händen solher Beamten die Hand- habung des Rechts nicht verbleiben darf. Befinden sich unter den Schuldigen Beamte, gegen welche nah Maßgabe der bestehen- den Vorschriften eine förmliche Untersuchung oder die in Fällen die- ser Art jedesmal in pflihtmäßige Erwägung zu nehmende Amt s- Suspension niht opne höhere Genehmigung verhängt werden darf, so ist mit Ermittelung der Umstände behufs der Begründung der Untersuhung ohne spezielle Anweisung vorzugehen und dem- nächst die erforderlihe Genehmigung \{leunigst einzuholen. Hin sichtlich der Referendarien und Auskultatoren ist niht außer Acht zu lassen, daß in Betreff ihrer Entlassung aus dem Staatsdienste besondere Vorschriften bestehen.

Der von Vielen absihtlich genährte Wahn: :

daß die bisherigen Strafgeseße, namentlich bei Verbrechen gegen

den Staat, seit dem März d. J. nicht mehr gültig seie, hat viel dazu beigetragen, die Anarchie zu vermehren, und vielleicht auch einen gefährlichen Einfluß bei einzelnen Gerichten ‘erhalten. Es bedarf bei dem trefflichen Geiste der preußischen Justiz-Beamten, wel- her sih im Ganzen au jeßt bewährt hat, nur der e Aru auf den bekannten Rechtsgrundsaß, daß Gesebe so lange ihre Kraft be- halten, bis sie im Wege der Geseßgebung aufgehoben oder abgeän- dert sind, so wie auf die ausdrückliche Bestimmung des Artikels 108 der Verfassungs - Urkunde vom 5ten d. M., um gewiß zu sein, daß die Ge ne preußishen Justiz-Beamten, bei allem Juteresse für die wahre, sittlihe und staatliche Freiheit, das Ansehen der Gesetze und die Ordnung über Alles stellen werden, A

Mit diesen Grundsäßen und mit Verachtung aller persönlichen Gefahren wollen wir voranschreiten in der Zuversicht des Sieges über das Verbrechen, über die Anarhiè. Gerade dadurch werden wir auf das wesentlihste beitragen, daß der früher so glänzende preußishe Staat sich wieder in seiner sittlihen Stärke zeigen und nicht länger dulden werde, um mit einem wadckeren Abgeordneten zu Frankfurt zu sprechen, daß Is ferner Ruchlosigkeit und rohe Ge- walt unter uns ihr Wesen treiben.

Die Herren ‘Präsidenten der Gerichte, so wie der Herr Gene- ral-Prokurator zu Köln, mögen hiernah das Erforderlihe an die Beamten ihres Ressorts veranlassen und mich davon in Kenntniß seben, gegen welhe Beamte und wegen welher Vergehen Suspen- sionen und Untersuchungen eingeleitet worden sind.

Berlin, den 8. Dezember 1848

Der Justiz - Minister. Rintelen.

Berlin, 24. Dez, Die Verfassungs -Urkunde für den preußi-

\{en Staat vom sten d. M, verordnet Art. 16:

„Die bürgerlihe Gültigkeit der Ehe wird dur deren Abschließung vor den dazu bestimmten Civilstands-Beamten bedingt. Die firh- lihe Trauung kann nur na ch der Vollziehung des Civil - Aktes stattfinden.“ | N

Die Verwirklihung dieses Grundsaßes is von der Einführung der Civilstands - Register und der zur Führung und Aufbewahrung derselben bestimmten Behörden abhängig. Diese fann nur durch ein Geseh erfolgea. Bis dieses erlassen worden und die zu dessen Aus- führung nothwendigen Einrichtungen getrossen sein werden , bleibt, wie sich auch aus dem Art. 109 der Verfassungs - Urkunde ergiebt, die Schließung der Ehen mit bürgerlicher Wirkung den damit seither betraut gewesenen Personen und in den bisherigen esezlihen Formen übertragen. Demgemäß ist namentli für den evangelischen und fatholishen Theil der Bevóölke= rung, mit Ausschluß der Rhein - Provinz , so weit in derselben das französische Civil-Geseßbuch gilt, die kirchlihe Trauung auch jeßt noch die einzige zulässige Form der Schließung einer bürgerlih gül- tigen Ehe, und es können demnach die Geistlichen , ungeachtet der Bestimmung des Art. 16 der Verfassungs - Urkunde, bis zum Erlaß eines den Gegenstand E arren E _sih g 2

ie bisheri seßlihen Vorschriften über die ¿Form - gern, die bisherigen geseßlihen \ch ì Mit Hdt ierauf hat das Staats - Ministerium von dem Erlaß eines na Art. 10s der Verfassungs - Urkunde zulässigen provisorischen Geseves über die Beurkundung des Personenstandes und die bürgerliche De um so mehr Abstand genommen, als einestheils au ein solches Ge- seß erst nah Verlauf einiger Monate, welche für die E zur Ausführung desselben erforderli sind, ins Leben treten ite, und es anderentheils überhaupt nicht rathsam erscheint, ein in e Lebensverhältnisse und Gewohnheiten des Voikes so tief ge es Geseß ohne vorgängige Zustimmung der Volksvertretung zu er assen. Um jedoch etwanigen Rechts - Ungewißheiten für die D E, beugen, wird in den den Kammern vorzulegenden Gese - Entwurf über diesen Gegenstand eine Bestimmung aufgenommen werden, durch welche die in der Zwischenzeit von Publication der Verfassungs - Ur= funde bis zum Beginn der Wirksamkeit des vorbehaltenen Gefeßes nah den bisherigen geseblihen Vorschriften abgeschlossenen Eben für rechtsgültig erflärt werden. : :

Der Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten hat in Folge eines Staats-Ministerial-Beschlusses inzwishen Fürsorge getroffen, daß den Geistlichen die den vorstehenden Andeutungen entsprechenden Eröffnungen über den Artikel 16 der Verfassungs-Urkunde gemacht und sie veranlaßt werden, vorkommenden Falls auh gegen ihre Ge- meinden sih in diesem Sinn über den gedachten Artikel auszusprechen.

Königsberg, 18. März, (Königsb. Ztg.) Auf der Albertus - Universität befanden sich von Ostern bis Mizhaelis 1848 312 Studirende, davon sind abgegangen 57, verblieben 255, Es sind zu Michaelis 1848 dazu gekommen 63, so daß die Gesammt- zahl beträgt 318 Studirende. Die theologische Fakultät zählt 49 Jnländer und 1 Ausländer ; die juristishe 120 Jnländer und 2 Aus- länder; die medizinische Fakultät 40 Jn- und, 4 Ausländer und die philosophische Fakultät 100 Jn- und 2 Ausländer. R

Gestern Nacht um 12 Uhr is der Staatsminister, Herr Ober- Präsident von Auerswald, von seiner Reise wieder hier eingetroffen.

alle, im Dezember. Von Ostern bis Michaelis 1848 be- A sich auf der Tia vereinten Friedrichs = Universität 669 Studirende. Davon sind Michaelis 1848 abgegangen 154, es sind demna geblieben 515. Vom 10. Juni bis 9. Dezember 1848 sind hinzugekommen 482. Die Gesammtzahl der „immatrikulirten Studi- renden beträgt daher 697, Die theologische Fakultät zählt 295 Jn= länder und 79 Ausländer, zusammen 374. Die juristische Fakultät 143 Jnländer und 20 Ausländer, zusammen 163. Die medizinische Fakultät 74 Jnländer und 18 Ausländer, zusammen 92. Die v4 sophishe Fakultät 58 Juländer und 10 Ausländer, zusammen 68. Also im Ganzen 697 Studirende. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität noch 26 1 immatri- fulirte Studirende. Es nehmen folglich an den Vorlesungen im Ganzen 722 Theil,

A R E A

Kundes-Angelegenheiten. 5 kfurt a. M., 19. Dez. (Frankf. J.) Jn der heuti- gen N: Sitzung der verfassunggebenden Reihs- Versammlung wurden folgende Paragraphen der Grundrechte

Ange Art, VIIL, g. 30, Das Eigenthum ist unverleßlich. Eine

‘nuna kann nur aus Rücksichten des gemeinen Besten, nur auf Gris cines Gesehes und gegen gerechte C A er men werden. Das geistige Eigenthum soll durh die Reichs-Oese

ü rden. l z ; S POR ee Grundbesißer kann seinen Grundbesiß unter Ss benden und von Todeswegen ganz oder theilweise Er. „E Einzelstaaten bleibt überlassen, die Durchführung des T e 2E Theilbarkeit alles Grundeigenthums dur Uebergangs-Geset

mitteln. Für die todte Hand sind Beschränkungen dos pri

genschaften zu erwerben und über sie zu verfügen, sig (

Gesehgebung 219 ünterthänie U i Wo tsverband hört für g. 32. Jeder Unterthänigkeits- und Hörigke!

immer auf.