1848 / 232 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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modernen Sinne, sondern ín dem Ee bit, ie ly 4 Woot ter also Männer, in deren

wt h ‘iebe zum Königshause, urt vor Gott Jobi: nad die,

Y j nd des Vo:les als unzerkren è

bas Lao a a: ‘Güter erfenneub, dieses Beste wahrhaft wol- ee big ub, nach Geist und Wissen auch dieses Beste zu för- g auf O endi Oesepe zu berathen, H ç n E Königlichen Majestät erhabenen

ibrt uns vor Ew, : 1 ugen E melde nicht blos auf den Lippen im Ausspruche ,

au pusores Mas pee König und Vaterland!“

n ihren Sih hat und eben deshalb, wenn es sicher die Do unter us be- (hi chlagenden Beweis ihres BDaseins zu geven, dien Me ade rg es, die das erhabene Haus Hohenzollern dem Preußenvolke zum Königlichen Hause verlieh ; unter dieses Haus- ses segensreicher und weiser Regierung es hochob in der Reihe der Vólker; Gottes Gnade walte s{irmend und segnend über unseres gee liebten Königs Haupte, über Seiner Regierung. Jn dieser Gesinnung ersterben wir L Ew. Königl. Majestät allerunterthänigste treugehorsamfte Unterthanen, bie gesammten 130 Mitglieder des Arieger - Vereins zu Wernigerode, Nöscheurode, Hasserode. (Folgen die Unterschriften. ) Wernigerode, am 17, Dezember 1848,

Allerdurhlauchtigster, Grosimächtigster König ! Allerguädigster König und Herr! U

Ew. Majestät haben Jhrem dem 1nhmgefrönten Königshause der Hohenzollern stets ergebenen Volle im Vi d, J, eine consti- tutionelle Verfassung auf den breitesten Grundlagen zu gewähren versproen.

wen haben stets und unerschütterlich auf Ew. Majestät Ver- heisjsung vertraut und sind stets der festen Zuversicht gewejen, daß die dem Volke einmal zugesicherten Freiheiten und Rechte nicht be- schränkt, vielmehr im Gegentheil, soweit slch dieses mit den Rechten der Krone verträgt, erweitert werden würdeit, 5

Nachdem die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Ver- sammlung, weil ihr Benehmen der Würde der Krone mcht angeme|- sen und dem Wohle des Volkes nicht sörderlich erachtet wurde, gaus- Jelöst worden, haben Ew, Majestät in dec Urfunde vom Hten d. Mis, eine Vêèrfassung erlassen, ;

Wir haben diese Verfassung, weil sle die von uns ersehnte ist, mit Jubel und aufrichtiger Freude begrüßt und fühlen uns gedrun- gen, Ew. Majestät für dieselbe deu innigsten Dauf auszu (pretdén!

Geruhen Ew. Majestät, diesen Dank und dabei die Versicherung entgegenzunehmen, das wir unerschütterlih seststehen in der Treue zu Allerhöchsidenenselben und Jhrem Königobause, und daß wir bereit sind, der Würde der Krone und der Erhaltung der Heseße und Ord- nung jedes Opfer zu bringen,

Ew. Majestät treugel vrsamsle, Jm Austrage der 160 Mitglieder des constitutionellen Vereins zu Hei» ligenbeil der Vorstand. Heiligenbeil, den 14, Dezember 1848,

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dern tief im Herze e Kampfe gelten sollte, auch

Allerdurchlauchtigster, Grofemächtigster König, Allergnäotaster König und Herr !

Ew, Königliche Majestät haben es gewährt, was Jhr treues Volk seit Monden ersehut und erharrt,

Durch die Veiördnungen vom ten d, Vits, haben Allerh öchst« sle hinweggeräumt, was, zwar berufen, zu vereinbaren, sich leider zum Ziele gescþkt batte, Fürst und Volk z1 trennen, ja zu vernih- tenz haben Allerhöchstjile den Grund selbst gelegt zu dem Bau

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S L IENs, Großmächtigster König ! Allergnädigster König und Herr ! ;

Nachdem die Vereinbarung der Staaté-Verfassung mit den gewähl=- ten Vertretern des Volkes niht zu Stande gekommen if, haben Ew. Königliche Majestät in landesväterliher Huld geruht, auf Antrag des hohen Staats-Ministeriums und in Berücksichtigung der Lage des Landes, welches sich nah \o gewaltigen Erschütterungen allgemein nah cinem geordneten Rechtszustande sehnt, cine provisorishe Ver= fassuug zu verleihen.

Bie Unterzeichneten fiuden darin die vollkommenste Erfüllung der Märzverheißungen und fühlen sich gedrungen, Ew. Königl. Majestät unter Versicherung aufrichtigster Treue und Liebe alleruntecthänigst zu danken.

Halberstadt, den 14, Dezember 1848,

(331 Unterschriften.)

Allerdurhlauhtigster, Allergnädigster König nnd Herr!

Ew, Majestät haben Jhr Königliches Wort, wie wir daran nie gezweifelt, unter den obshwebenden Verhältnissen durh die Verlei- hung einer Verfassung auf eine Weise gelöst, daß alle Wünsche eines treuen Volkes darin ihre Erfüllung finden werden.

Die Unterzeichneten legen ihren tief empfundenen Dank an den Stufen des Königlichen Thrones nieder und wünschen, daß die ver- liehene Verfassung Ruhe und Ordnung dem tseuren Vaterlande wie- dershaffen und für immer sihern möge. :

Unter dem Wahlspruche :

„„Mit Gott für König und Vaterland“, ersterben wir in tiefster Ehrfurcht Ew, Majestät unterthänigste Urwähler, (Folgen 45 Unterschriften.) ;

Sydow und Alt-Bellin, 2ten jerichowschen Kreises des Regierungé-

Bezirks Magdeburg, am 17, Dezember 1848,

Kömgliche Majestät!

Die Würde ver Krone und das Wohl des Vaterlandes waren bedroht! Beides is nun gewahrt durch die Allerhöchste Verorduung vom ten d, M. durch den entshlossenen Aft, den das Verhalten der Majorität der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versamm- lung Ew. Königlichen Majestät leider zur unabweislichen Pflicht machte.

Ew, Majestät haben ferner, den dringenden Forderungen des öffentlichen Wohls entsprehend, eine Verfassung erlassen und ver- fündet, we!che, auf den freisinnigsten Grundlagen ruheud, von neuem ein glänzendes Zeugniß ablegt von der warmen Liebe, mit der Ew, Majestät Herz für des Volkes Wohl \chlägt. ;

F'eudig schließen sich daber die unterzeichneten treuen Bürger dieser Stadt all den Wohlgesinnten, den Millionen des großen Va - terlandes an, um ibren tiefgefühlten Dank für Ew. Majestät be- sagte Königliche Beschlüsse ehrerbietigst auszusprechen, E

Wir leben der festen Zuversicht, daß die vou Ev. Majestät ver liehene Verfassung unter Gottes (Segen das Band zwischen König und Volk noch fejter knüpfen und, wie die Ehre der Krone, so die damit unzertrennlich verbundene Wohlfahrt der Nation erhößeu und auch den fommenden Geschlehtern sichern werde.

Ew, Königlichen Majestät getreueste Bürger, Trarbach a, d. Mosel, den 12, Dezember 1848, (Folgen 144 Unterschriften.)

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König ! Allergnädigster König und Heir!

Ew. Majestät haben durch die Berordnungeu vom 9, Dezember bd, J. aufs neue einea denkwürdigen Aft Höchstihrer Liebe zu Preu- sens Volke vollzogen. Jn diesem Augenblicke ste‘ gen Daukgebete gus M:llioneu Herzen zum Himmel, um dafür Segen, reichen Segen guf Cw. Masestät gesalbtes Haupt herabzuflehen, Es wird fortan in Preuszen nichts mehr geben, was hindernd treten fönnte zwischen die

unter welchem ZJhr und Jhres Hauses Ruhm und Glanz. ZJhies | Cebe eines treuen Volkes und seinen guten König, und das geliebte

Volkes Wohlfahrt, Glück und Freiheit, weit hinaus in alle Zukunft, wachsen, blühen und reiche Früchie lragen soll und ann,

Dank, heisien innigen Dank für solche Gabe dgen Ew, K niglihen Majestät wir, die Voisteher und Vertreter ciner an Zahl der Genossen zwar flieinen, an Vebe und Tieue sür ihren König und Herrn abex großen Gemeinde aus vollem Herzen dar; möge der Allmächtige dem Werle seinen Segen geben, möge er vor Allem aus dem Volke Vertreter hervorgehen lassen, die da in Liebe und Treue an Allerhöch{chstsle und Jbr Haus baltend, mit gesundem unet- aënnlißigen Sinne für des Bolles wahres Wohl und wahre Frei heit alihen; daun werden Ew, Majestät landesväter liche Wünjicheo, dann werven unsere innigen Gebete Erfüslung finden, daun wrd ves Preußenvolfes Ruhm, Glück und Freiheit glänzend nund ficher then für alle Zeiten,

Treugchor samste. Der Magistrat und die Stadtverordneten-Veriammlung.

Ee, ven 15, Dezember 1848.

Marr ASlaudtigster, Greßmädhtiaßer ém! Mac tiaiter Röniag umd Herr!

Gw. Mgi xuhmreichem Thoemx mahen wür 015 mit den sreu- Vilan (Ges) ,ai Lur) ein 2an L ¿S potdwendig B Mealniwwt f uns tie Rut Feder zurücfge- 6t N A O g / :

Eng eas som Sten d. M. übertrifft unsere Er- Wn A B nan eren ehrfurdt8vcllen Danf dafür nar badi gi! FERGBEN „geben, nam ie ausrufen :

gte O e Under cent: ar #Snig

E Magilcal eug A 11 SBegember 1845, il Vote - Versammlung.

Kllerurlgud) tigsten Gcaßurähtiglet Mbnja'

È / Tit vit 5 Mt te

Auch wir, vie Siadirathe Lw. Majestä ate Wesel, eile uné, Sw. Königlichen Majeität N Litera Dank sür die unterm Zen d, M. erlieteue Beriasiungs j Eee allerunterthänigst darzubringen, und zwar um je wehr gls zuir fg durch die dem Lande gegebenen Bersprobunge als volisiaalig erle. digt anerkennen,

Bei dieser Gelegenhe(t erlauben wix uns, zu versithern , wie wi- fortan verharren werden sn Lebe uud Areue zu Ew. Mojeskät unp dem ganzen Königlichen Hause, von Allerh öchstdessem Mitgliede iu dec erhabenen Person des Prinzen Albrecht Löuigl, Hoheit unsere Stavt schon so viele Huld, uud namentlich dadurch erfahren hat, vaß Aller- höchstderselbe slch in den leßten Nothsahreu ihrer Armen so groÿß- mlithig angenommen haben,

Ew, Königlichen Masestät getreue Räthe der Stadt Ober-Wescel, (Folgen die Unterschriften.) Ober- Wesel, den 12, Dezember 1848,

Vaterland wird neu erblühen unter dem hellen Sterne des cerhabe- nen Hauses Hohenzollern,

Wenn gber die Geschichte späterer Jahrhunderte Ew, Maje- stät Namen seicrn wird, wenn Ew. Majestät durch breue Pflege Höchstißres hohen Amtes, das Gottes Gnade in so treue Hände legte, Sich den Dank der Nachwelt für ewige Zeiten gewonnen, so wollen wir nicht s{weigen. Laut und aus vollem Herzen wollen wir Ew. Majestät danken, vor aller Welt wollen wir geloben, a's gute Preußen eines solhen Köuigs werth zu sein!

&w, Königlichen Majestät allernntecthänigste.

Grafschaft Gla, am 10, Dezember 1848,

(Folgen 402 Unt-rschristen.)

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster Köuig! Allergnädigster König und Herr! j

Als Ew, Majestät im verflossenen Frühsaßhre gelobten, Preußens Volke cine freie Verfassung zu gewähren, da saheu wir mit freudigem Vertrauen ter anbrehenden Zeit d.r Freiheit entgegen, ¿enn unser Vertrauen gründete sckch auf unseres Königs Wort,

Als Ew. Majestät dann verspra:hen, diese Verfassung mit Jhrem Volke gemeinsam zu herathen und festzustellen, da begrüßten wir jubelnd dieses Veisprechen als die \{chönste Morgengabe dieser neuen Zet, denn wir glaubten fest, Preußeus Volk werde mit seinem Kö- nige gehen, wie Preußens König mit seinem Volke,

Die Abgeordueten des Volkes trateu darauf, auf Ew. Majestät Ruf, zur Vereinbarung der Verfassung. in der Hauptftadt zusammen. Das Volk hoffte, in lurzer Zeit seine sehnlihsten Wünsche erfüllt zu ehen, | Da begaun die Zeit des Mißtrauens und der Verdächtigung. Viele der Abgeordneten vergaßen das Werk, zu dem sie berufen und abgesandt warcn, und maßten sih an, die Landes-Regierung zu über- wachen und zu regeln, Ein groß:.r Theil der Bevölkerung der Hauptstadt huldigte den Uebergrisfen der Versammlung und suchte sie

* varin zu unterstüßeu, indem man diejenigen Abgeordueten, welche

(enem Beginnen sich widerseßteu, / durch Drohungen einschüchterte, “eve Freiheit der Berathung und Beschließung war untirdrückt,

T e Bersammlung wurde nah Brandenburg verlegt, um sie vou bew Zairariamus zu befreien. Allein der größere Theil der Abgeord-

alen gte ch dieser Anordnung nicht, und in dem Wahne, Preu-

| Pans Bolf sei sever Treue baar und stehe uniht mehr zu seinem Köz | He, Gevrrten fe vurch den Beschluß der Steuer-Verweigerung die | Branbsode! ver Auarchie (ns Land.

| Das Voif aver autwortete auf diesen Beschluß, es lasse uicht j von seinem Rónige unv vertraue fest dem gegebenen Werte.

Auch ba noch beharrte der größere Theil der Abgeordneten auf bem verderblichen Wege nnd weigerte st|ch, dem ihm vom Volke ge- wordenen Auftrage nachzukommen und mit Ew. Majestät die Ver= fassung gemeinsam zu berathen und festzustellen.

Das Volk harrte in banger Erwartung der endlichen Lösung des

unheilvollen Zwiespaltes, der es um seine {önste Hoffnung zu brin=

gen drohte. R

Da lösten Ew. Majestät die Versammlung der Abgeordneten auf, bewilligten die freisinnigste Verfassung und verordneten zugleich, daß die Revision und die endliche Festitellung derselben den auf fom- mendes Frühjahr zusammenberufenen Vertretern des Volkes vorbehal- ten bleibe. Des Volkes Hoffnung war dadur erfüllt und jedë bange Furcht verscheucht.

Die Freude und der Jubel, welher jegt durchs ganze Land sc{allt, wird Ew. Majestät der s{chönste Dank sein für diese Gabe.

Preußens Volk wird durch scine Liebe und Treue erseßen und vergüten, was Ew. Majestät von den Rechtoa der Krone abgetreten haben. Es steht fes zu seinem Könige! Gott segne ihn!

Warendorf, den 12. Dezember 1848.

(Folgen 107 Unterschriften.)

Geliebtester, Mächtigster König und Herr !

Deine treuen Litthauer haben schon lange mit Entrüstung gese- hen, wie eine Partei in Deinem Staate die Heiligkeit Deiner Krone verunglimpft.

So wie vieler Deiner treuen Unterthanen, haben wir bis jeßt geshwiegen, weil wir wissen, daß Dir die Ueberzeugung unserer Treue nie fehlen wird, und waren gerüstet auf Deinen Ruf zur That.

Mit Empörung missen wir indessen vernehmen, daß die Partei ín Frechheit Deine Krone autastet,

Königliche Majestät! Deine Milde hat der Frechheit die Thore geöffnet, die Rohheit Deiner Feinde hat Deine edlen Gesinnungen mißdeutet.

Geliebtester, Mächtigster König und Herr! Wenn die Zeit es erfordert, vergiß Deine Litthauec niht, und gieb uns die Ehre, in den esten Reihen gegen Deine Feinde zu s{lagen. Du weißt, Deine Uitthguer verstehen für ihren König zu kämpfen und zu sterben.

Wir danken Dir für alle Güte und Gnade, die Du Deinem Lande erwiesen hast, und alle Freiheiten, die Du Deinem Volke ge- geben, und werden auf Dein Gebot alle Steuern freudig zahlen, die Deiner hohen Einsicht erforderlich scheinen.

Königlicher Herr ! Erzeuge uns die Gnade und laß einen Gruß vou uns an unsere Söhne und Brüder in Deiner Armre gebieten und mittheilen, daß wir stolz sind, zu wissen, daß sie treu und brav, wie wir, sür ihren König zu schlagen und zu sterben verstehen werden,

Königliche Majestät, Gott wird Dich segnen, beshüßen und behüten !

(Folgen 71 Unterschriften.)

Allerdur{lauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Auch unseren, der hiesigen Dorfbewohner, aufric tigsten Herzens= Dank, so wie die Versicherung unverbrüchliher Treue und Anhäng=- lichkeit an Ew, Majestät, den uns Gottes Gnaète zum König gege- ben und zum Heile des Landes noch lange erhalten wolle, wagen wir Ew, Majestät ebrfurhtsvoll darzubringen für die dem Vaterlande gnädigst verliehene segenversprehende Verfassung, die wir beken- nen es offen wir aus feiner Hand lieber empfangen hätten, als aus der treuen Hand Dessen, den wir immer mit Stolz und Freude unseren und Preußens Landesvater genannt haben und nennen wer= den. Auch für das Urtheil, welhes Ew. Majestät gegen die Bres- lauer Deputation am 9ten d. Mts, über die Gesinnung der Land- Bevölkerung ausgesprochen haben, können wir_nicht unterlassen, guf=- richtig zu danket.

Wir und älle schlihten Landleute, die den Taumelkelh politi- scher Leidenschaften standhaft zurückgewiesen haben, wir werden immer=- dar stehen und, wenn es sein muß, fallen mit Gott für König und Vaterland!

Ew, Majestät gehorsamste Unterthanen. Die Dorfgemeinde zu Krampfer, Krampfer bei Perleberg, den 13. Dezember 1848. (Folgen 60 Unterschriften.)

An Se, Majestät Friedrih Wilhelm 1Ÿ, König von Preußen in Potsdam. Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König ! Allergnädigster König und Herr!

Vor den Stufen des Thrones von Ew. Majestät wagen auch wir es in tiefster Ehrfurcht Worte ‘der innigsten Freude niederzulegen. Mit unendlichem Jubel und dem ausfrichtigsten Vertrauen begrüßen wir die uns von Ew. Majestät Allergnädigst gewährte Verfassung, wodurch unsere kfühnsten Wünsche verwirklicht werden.

Hell leuchtet Preußens Stern voran; groß und einig steht es da, eine unüberwindlihe Macht von den Ufern des Rheins bis ans sarmatische Land.

Die Treue zu Ew. Majestät hat in unseren Herzen nie gewankt. Dem Hause der Hohenzollern, durch den unserem Orte freundlichen hohen Ahnherrn, Markgrafen Friedrih Christian von Bayreutb, schon lange verpflichtet, hangen wir unerschütterlih an. -

Nächst Gott, der die Herzen der Könige lenkt, sagen wir Cw, Majestät unseren heißesten, innigsten Dank. -

Es lebe Ew. Majestät und das hohenzollershe Haus!

Wir verbleiben mit diesem Wunsche

Ew. Maj: stät allerunterthänigste und getreue Bürgerwehr zu Weferlingen.

Weferlingen, Regierungs-Bezirk Magdeburg,

den 16. Dezember 1848. (Folgen 40 Unterschriften.)

Allerdurchlauchtigster, Allergnädigster König und Herr! : :

Ew. Königliche Majestät haben durch die Verleihung ciner höchst freisinnigen, auf des Volkes Wohl berechneten Verfassung das Ver=- trauen gerechtfertigt, welches alle guten Preußen in Ew. Majestät Königliches Wort zu seßen nie aufgehört haben. :

Wir begrüßen diese Verfassung um so freudiger, als wir hoffen, daß sie den wilden Kämpfen politischer Leidenschaftlichkeit, von denen unser theures Vaterland zerrüttet zu werden drohte, ein Ende machen und durch Herstellung der Ordnung und Sicherheit auch den gesun- fenen National-Wohlstand wieder heben wird, E „M

Wir fühlen uns daher gedrungen, Ew. Königlichen Majestät unseren tiefgefühlten herzlichsten Dank und die Versicherung unwan- delbarer Liebe und Treue hierdurch ehrfurchtsvoll auszusprechen.

Die unterthänigs unterzeichneten Mitglieder der Dorf- gemeinde Harbke, im Kreise Neuhaldensleben, am 14. Dezember 1848,

(Folgen 92 Unterschriften.)

Allerdurhlauhtigster, Großmähtigster, Allergnädigster König und Herr!

Dur die hohe Verehrung, unwandelbare Treue und Liebe, von welcher Lieberose’s Einwohner gegen Ew. Majestät immer erfüllt wa- ren, und welche sie auch in den Stürmen der Zeit durch ununter- brohene Ruhe und Geseßlichkeit bewiesen haben, fühlen sie sih ge- drungen, vor Ew. Majestät ihre hohe Freude und ihren tiefgefühlten Dark für die zur Unterdrückung der Auarchie uud Rettung des Va= terlandes ergriffenen Maßregeln, besonders für die Auflösung der National - Versammlung und Verleibung einer freisinnigen und volks- thümlichen Verf.}sung, in dem inbrünstigen Gebete anszusprechen :

Gott segne Ew. Majestät mit seinem reichsten Segen!

Er öffne allen Ve:blendeten die Augen, daß sie die wahrhaft landesväter!ihen Absichten Ew. Majestät und die sih selbst verleugnende Liebe erkennen mögen, die nur ín sich selbst und durch Den ihren Preis empfängt, Der die Liebe ist.

Genehmigen Ew. Majestät den shwachen Ausdruck diefer unserer

Gefinnungen, mit welchen wir in tiefster Ehrfurcht ersterben Ew. Majestät allerunterthänigste treu gehorsamfste, (Folgen 106 Unterschriften.) Lieberose, den 10. Dezember 1848.

Allerdurhlauchtigster , Großmächtigster, Allergnädigster König und Herr!

Ew. Königl. Majestät Allerhöchste Botschaft vom 5ten d. M, wel)? die längst von uns erfehyte Auflösung der National-Ve:samm- lung befiehlt, baben wir mit der größten Freude vernommen und er- blickden in dieser Maßregel eine für das Vaterland große Wohlthat, da die b'sher bewiesene Haltung des größten Theiles der National- Versammlung, so wie ihre jeßt cen hervorgetretene Auflehnung und Empörung, es klar an den Tag gelegt hat, daß von ihr kein Heil für das Land zu erwarten steht. Sie hat es wesentlih mitverschul- det, daß die Ahtung vor dem Geseße untergraben und die Ruhe noch nicht gänzlich zurückg: kehrt i. Durch ihre Ungeneigtheit, die Verfassung des Landes zu berathen, hat sie längst unser Zutrauen verloren.

Mit gleicher Freude haben wir das von Ew. Königl. Majestät gnädigst verliehene Staatê-Grundgesce begrüßt und bitten Ew. Ma- jestät, unseren allerunterthänigst n Dauk dafür anzunehmen.

Der Wahlspruch unser Väter: Mit Gott für König und Vater- land, i} der unsrige. :

Der Allmächtige wolle Ew. Königl, Majestät segnen.

Ew. Königl. Majestät allergetreueste Einwohner, Gemeinde Buchholz, im Kreise Minden, den 11, Dezember 1848, (Folgen 42 Unterschriften.)

UAllerdurchlauchtigster, Großmächtigster, Lllergnädigster Kbuig und Herr!

Ew. Majestät bringen roir unseron unterthänigst gehorsamfsten Dank für die uis am 5ten d. M. verliehene Verfassung. Die ho- hen Königlichen Worte sind in unserem Kreise auf ein gutes Land gefallen, Allerhöchstdieselben werden tausendfältige Früchte der Dank- barfeit, Liebe und Treue ärndten.

Beim bevorstehenden Wechsel des Jahres bringen wir Ew. Mg- jestät unseren herzlihsten Glückwunsh dar: möge der Himmel Ew. Majestät Herz, welches nur für das Wohl des Volkes schlägt, nie wieder durch Kummer, Schmerz und Undankbarkeit bêtrüben lassen ; Volk und Land find beglüdt, unzählige Adressen stimmen mit der unserigen ein, und die Stimme des Volkes wird über die undaaibaren Söhne dcs Vaterlandes 1ichten.

Möge Gott Ew. Majestät noch eine lauge und gesegucte Re- gierung verleihen und mit Jhrer Mojestät der Königin das glüdck- lichste und höchste Menschenaiter erreichen lassen.

Mit Ehrfurcht, Liebe und Daukbarkeit ersterben

Ew, Majestät unterthänigst treu gehorsamste, Hovengöhren bei Jerichow a. d. Elbe, den 16. Dezember 1848. (Folgen 25 Unterschriften.)

Allerdurhlautigster, Großmächtigiter König! Allergnädigster König und Herr !

Wenn wir mit freude- und dankerfüllten Herzen {on die Ver- legung der unter dem Terrorismus aufrlihreris{cher Haufen in Berlin tagenden National-Versammlung begrüßten, \so ruft die von Ew. Königlichen Majestät am 5. Dezember ausge\prohene Auflösung jener Versammlung und die gleichzeitig huldvoll verliehene freisinuige Staats- Verfassung ein gesteigertes Gefühl dankbarer Anerkennung in uns hervor, nahdem durch die jüngsten Ereignisse jedem von aufrichtiger Vaterlandsli:be beseelten Preußen die traurize Ueberzeugung sich auf- gedrängt hat, daß die Mehrheit der Volksvoertrerer, uzeingedenft ihres wahren hohen Berufes, in der Verfolgung unsittliher ehrgeiziger Abjichten, in dem strafbaren anarchischen Beginnen, an Ew. Majestät erhabenem Throne und an den Grundvesten unseres theuren Vater- landes frevelnd zu rütteln, auch ferner zu verbarren fest entslos- fen sei.

Segenbringende Freiheit vermözen solhe von der Herischaft ihrer unlauteren, selbstsüchtigen Gelüste gekuechteten Vertreter nicht zu bicten! Sie allein wissen wir begründet in den vou Ew. Majestät dem Lande wiederholt gegebenen feierlihen Verheißungen, zu deren Verwirklichung die Wiederherstellung und Wahrung eines geregelten Rechtszustandes, der Grundbedingung constitutioneller Entwickelung, unabweisbares Bedin fniß ist. e

Möchte sih unter dem Schuße des All nächtigen, in dessen Hand die Geschide der Völker ruhen, zur hohen Freude Ew. Mas-stät \ckchwer geprüften und wir wissen es für das Wohl Jhres Volkes so warm schlagenden Herzens bald eine glücklihere Zukunft für unser hart bedrängtes Vaterland erschlirßen! bts

Gestatten Sie die Betheuerungen des unerschütterlihen Ver= trauens, der ungehßeuchelten Liebe, mit der wir in tiefer Ehrfurcht ersterben

Ew. Königlichen Majestät treugehorsamste Bewohner der barenhöfer Vemeinde im Marienburger Kreise. Am 15, Dezember 1848, (Folgen 371 Unterschriften.)

Hohes Staats-Ministerium !

Durhdrungen von dem Ernste der Zeit und im vollen Bewußt- sein der vielentscheidenden Gegenwart, können wir Unterzeichnete un- serem Herzen das Bedürfniß niht versagen, als freie Männer cin freies Wort an die zu richten, in deren Hand jeßt die Zukunft einer großen, einer edlen Nation gewogen wird.

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Während der ganzen Zeit der unwürdigen Shmach, welche von den Märztagen an arf uns gelastet hat, haben wir das lebendige Gefühl gehabt, daß die unglückseligen Zustände unseres Staats- Lebens nur dur cin energishes Einschreiten der Rechtsgewait im Sinne ihres Berufs beseitigt werden könnten, Mit Schnsucht haben wir daher bei dem Abtritt eines jeden Ministeriums Mänuer herbeigewünscht , die den Muth , den guten Willen und das Talent besäßen, für einen festen, unerschütterlihen Rechteboden der Krone eutsieden in die Schranken zu treten und dem s{hamlosen Treiben der befannien Umsturzpartei ein kräftiges „Halt entgegenzurufen, Doch vergeblih war unser Harren immer wieder fand Schwäche und Halbheit neue Vertreter da ober. So waren wir nach und rah an den Rand eines Abgrundes angekommen, und mit steigender Angst sahen den Augenblick wir nahen, wo er in seiner unerkannten Tiefe den Thron und das Volk, unseren Wohlstand und unsere Bil- dung, unsere Geschichte und unsere vielversprehende Zukunft begraben

würde. Jeßt oder nie, war die Loosung!

Da traten Sie auf, Hochgebietende Herren, im entsheidenden Moment. Ohne Aussicht auf Lorbeerkränze , ohne Aussicht selbst auf den Erfolg Jhres Wagnisses griffen Sie muthig dem Wagen der Revolution in die Speichen; für tie Rettung des theuren Vater- landes seßten Sie nach echter déutsher Männer Weise Jhr Leben Jhr Alles ein. / __ Wir wissen, was das heißt, wir wissen einen solhen Heldenmuth eineu solchen Patriotiêmus zu würdigen; daher bringen wir Jbnen mit redlihem Herzen unsere freie Huldigung, unsere Bewunderung dar, Sie haben den Dank des ganzen Vaterlandes sich verdient, und zweifeln Sie nicht daran , daß er im Busen aller Edlen lebt. Sollte aber die Gegenwart Jhr reines Streben verkennen, so lohne Jhn.n das selige Bewyßtsein, daß die Geschichte mit unvergäng- lichen Zügen besseren Geschlectern verkünden wird, was Sie gethan dann lohne Jhnen der Herr da oben, und der Friede des Herzens sei Jhr höchster Lohn. ú _ An diesen Dank reihen wir uo eine Bitte, die Bitte, daß Sie niht cher weihen möchten vom Kampfplaß der gerechten Sache, bis das Recht vollständig erstritten ist, bis wir durch einen lebensfräftigen Staats-Organismus eingelaufen sind in den siheren Hafen der Ruhe und der Ordnung.

Gott erhalte und segne Ein hohes Ministerium; er segne un- jeren theuren König und das constituiionelle Vaterland! Der Verein „„für König und Vaterland ““, Neu-Trebbin, den 13. Dezember 1848.

(Fortseßung folgt.)

_ HDesterreich. Wien, 17. Dez. Se. Majestät der Kaiser &erdinand hat noch unte:m 12, Oktober, wie die heutige Wiener Zeitung meldet, auf Vortrag des Ministerraths, den bisherigen Justiz-Yinisterialrath, Ferdinand Edlen von Stelzhammer, zum Un- terstaats-Secretair im Ministerium der Justiz ernannt,

In der Wien. Ztg. liest man: „Ueber den in mehreren Blät- tern erzählten Entweichungs - Versuch einer Husareu - Eskadron as Klattau, findet man sich zur Steuer der Wahrheit aufgesordert, hier= mit berichtigend zu bemerken, daß dieser Vorfall sih auf einen ganz einfahen Wirthshaus=-Exzeß reduzirt, bei dem es auch sicher geblieben wäre, wenn niht durch das unangemêssene Herbeiziehen von Natio- nalgarden aus den umliegenden Ortschaften die Sache einen höheren Relief erhalten hätte, was man. jedoch nur bedauern fann.“

Ein Offizier des Regiments Nassau hat der Wien. Ztg. fol- gende Mittheilung zugehen lassen: „Mehrere in Druck gelegte Artifel übér die Einnahme der Kaiserlihen Burg am 31. Öftober 1848 enthalten manhe unrichtige Angaben. Zur Berichtigung derselben will man diesen wichtigen Moment getreulich dem Publifum öffentlich zur Kenntniß bringen. Den 31. Oktober 1848 in ter Frühe erhielt die Brigade Fürst Jablonowski- (bestehend aus dem Asten Feld= und 1sten Landwehr-Bataillon Nassau-Jnfanterie, 1sten Landwehr=Bag- taillon Kaiser-Jufanterie, einer Raketen-Batterie, einer 12pfündigen Fuß-Batterie) den Auftrag, nah dem Abessen vom Laaerberge auf- zubrechen, um halb 1 Uhr Nachmittags über die Favoriten= und Maßleinedorfer Linie in die Vorstädte einzudringen und mit den anderen Angriffs = Kolonnen in gleiher Höhe bis zum Glacis vorzurücken. An der Mayleinsdorfer Linie angelangt, erschien eine Deputation von Bürgeru mit der weißeu Fahne und zeigte dem Brigade=Kommaudo die Unterwerfung der Vorstädte an, worauf die Brigade in einer Kolonne, die bemerkte Bürger - Deputation an der Spiße, über die Mableinsdorfer Linie bis auf das Glacis marschirte und die Stellung vom polytehnishen Justitut bis zur Getraidemaikt- Kaserne einnahm. Nachdem bereits mehrere Kanonenschüsse vom Burg=- und Kärthnerthor auf die Brigade gefallen sind, kam dem Obersten Fürsten Jablonowsfi zur Kenntniß, daß die Proletarier willens sind, die Buig zu plündern, Um einerseits dem oberwähnten furhtbarenu Exzeß zu steuern, andererseits aber die bereits in Flammen gestandene Burg zu retten, bestimmte \ogleich der Oberst Fürst Jablonowski bas erste Laudwehr =- Bataillon Kaiser, das Burgthor zu stürmen, wobei diesem Bataillon das erste Feld- Bataillon Nassau als Reserve beigegeben wurde. Von Seiten ‘der Kroaten, welche bei den Kaiserlihen Stallungen und auf Mariahilf postirt waren, wurde auch eine Abtheilung dem stürmenden Bataillon beigegeben, Oberst Fürst Jablonowsfki, als Juterims-Brigade-Kom- mandant, und Hauptmanu Kalif des G-ueral-Quartie: meister-Stabes führten unter größtem Kugelregen die Sturm-Kolonne bis zum Stadt- graben an, allwo mit Hülfe der Geschüße und später der Zimmer- leute das Thor gesprengt und das erste Landw-hr=-Bataillon Kaiser sofort bis an den Stephansplaß vordrang. Eine Division Kroaten sammt einer Division des ersten Feld-Bataillons Nassau beseßte \o- dann die Burg uud das Thor.“

Vayern. München, 16, Dez. (N. K.) Das Regie- rungs-Blatt onthält nachstehende Königliche Verordnung, die Be- seßung der Landwehr=Ober- und Unteroffiziers-Stellen betreffend :

_„ Maximilian 11, von Gottes Gnaden 2c, Wir haben, um dem vielfah laut gewordenen Wunsche nah Abänderung der bisherigen Be- schungsweise der Landwehr-Ober - und Unteroffiziersstellen jeßt schon thun- lichst zu entsprechen, vorbehaltlih einer neuen geseßlihen Regelung der Landwehrverhältnisse beschlossen und verordnen: §, 1, Die Unteroffiziere der Landwehr , mit Ausnahme der Feldwebel, werden von sämmtlichen Mitglie- dern. der betreffenden Compagnie aus den Unteroffizieren oder Wehrmännern der Compagnie gewählt, §, 2, Die Mitglieder?der betreffenden Compagnie wählen die Unter - und Ober - Lieutenants aus den Ober -, Unier- offizieren oder Wehrmännern des Regiments , beziehungsweife Ba- taillons, §, 3, Zur Vornahme dieser in den vorstehenden beiden Paragraphen bezeichneten Wahlen muß wenigstens die Hälfte der Wahlberechtigten gegenwärtig sein, §. 4, Die Hauptleute werden von den M: tgliedern der betreffenden Compagnie aus den sämmtlichen Ober- und Unteroffizieren des Regiments, beziehungstveise des Bataillons gewählt, Zur Vornahme dieser Wahl müssen wenigstens zwei Drittheile der Wahl- berechtigten versammelt sein, §. 5, Sämmtliche Wahlen werden durch die absolute Stimmenmehrheit entschieden. §, 6, Die Wahl der Unteroffi- ziere, der Unter- und Oberlieutenants wird von den Compagnie-Komman- danten, die Wahl der Hauptleute von den Kommandanten der betrefsenden

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| Bataillone geleitet. §. 7. Bei jedem Wahlakte

mit dem Offiziere als Vorstand die Wah

Wahlausschuß besteht aus sechs Mitgliedern, welche von: den Wahl Versammelten aus ihrer Mute nah relativer Stimmenm heit zu wählen sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet das höhere Dienstes -, bei gleihem Dienstesalter das höhere - Lebensalter den Eintritt in den Wahlausshuß. Zur Führung des in möglichster Kürze zu fassenden, nur die Hauptergebnísse der Wahlhandlung enthaltenden Proto- folls ist ein geeigneter Unteroffizier oder Wehrmann beizuziehen, §. 8. Die Wahltommisjion hält bei dem Beginne der Wahl die entsprechende Anzahl Wahlzeitel bercit, welhe mit fortlaufenden Nummern zu bezeichnen e Sobald die erforderliche Anzahl von Wählern versammelt 4: worgm: díe Zettel inter dieselben zum sofortigen Eintrage des zu Wählenden vertheilt. Jeder Wähler hot seinen Wahlzettel mit der NamensuntershSt zu versehen und dem Vorstande der Wahlkommission einzuhändigen, Sind sämmtliche Wahlzettel eingeliefert, so eröffnet der wähnte Vorstand die Wahlzettei und verkündet den Znhalt derselben mit deren Nnmmer, ohne die Wähler zu nennen, Die Mitglieder des Wahlausschusses haben von den Stimmzetteln Einsicht zu nehmen. §. 9, Nachdem sämmtliche Stimmzettel abgelesen sind, wird das Er- gebniß der Abstimmung hergestellt und bekannt gemacht, das Wahlprotokoll geschlossen, vorgelesen und von den Mitgliedern der Wahl-Kommission ge- sertigt. Die Stimmzettel werden von dem Vorstand der Kommission sofort unter Verschluß gelegt und, sobald der Gewählte seine Stelle angetreten hat, in Gegenwart des Wahlausschusses vernichtet, §, 10. Ueber Bean- standungen der Stimmzettel cder sonstiger Förmlichkeiten des Wahlaktes, dann über die von einem Giwählten vorgebrachte Ablehnung der auf ihn gefallenen Wahl wird von dem Wahlauëschusse auf Vortrag des Vorstan- des der Wahl-Kommission durch absolute Stimmen:nehrheit entschieden. Eine Berufung findet nicht statt, §. 11, Das Eigebe#ß ker Wahl eines Unteroffiziers i von den betreffenden Compagnie - Komman- danten dem Bataillons - Kommando anzuzeigen. §, 412, Die Adju- tanten und Fähnriche werden von den betreffenden Regiments - oder Bataillons - Kommandanten aus den Ober - und Unteroffizieren nach freier Auswahl entnommen, Den Feldwebel erwählt jeder Hauptmann aus den Unterofffzieren oder Wehrmännern seiner Compaonie, §, 13, Die Be- seßung der Stabeoffiziers-, der Auditors-, ärztlichen und der Quartier- meister - Stellen hat vorläufig noch in der bisherigen Weise stattzufinden. §. 14, Alle den vorstehenden Anordnungen entgegenstehenden Bestimmun- gen der Landwehr - Ordnung vom 7. März 1826, namentlich die §6. 26 und 27, sind aufgehoben. Die gegenwärtige Verordnung tritt vom Tage ihrer Befanntmachung durch das Regierungsblatt in Anwendung. Unfer Staats-Ministerium des Junern is mit dem Vollzuge derselben beauftragt. Novmphenburg, den 9, Dezember 1848, Max, Lerchenfeld, ““

_ Sachsen-Altenburg. Altenburg, 19. Dez. (D. A. Z.) Zu der 5ô5sten Sibung der Landschaft am 28. November erstattete die juristishe Deputation Bericht über das höchste Reskript des Jn- halts, daß das hiesige Stadegericht als kompetente Justizbehörde ge- gen den Landtags - Abgeordneten Erbe wegen mehrfacher, mit Zutht- hausstrafe bedrohter Verbrechen Kriminal - Untersuhung eingeleitet habe, worüber“ baldigst eine Erklärung verlangt, so wie nah Befin=- den dem Antrage auf Einberufung des Stellvertreters desselben ent- gegengesehen werde, Der dem bezüglichen Reskripte beigelegte Be- richt des Justiz-Kolleaiums lautet folgendermaßen :

„Uns vorliegende Stadtgerichts-Akten ergeben, daß gegen den Landtags- Abgeordneten Advokat Erbe von hier vor dem Stadtgerichte hier Kriminal- Untersuchungen anhängig sind, worin der Letztere beschuldigt wird, mit Zuchthausstrafe bedrohte Verbrechen begangen zu haben. Der Advokat Erbe is nämlich vorerst der Theilnahme an dem verbrecherischen Gebahren dringend verdächtig geworden, welches gegen den Dr. Douai zufolge- des Briefes an den Kandivaten Rothe zur Untersuchung gezogen worden is. Nicht allein, daß sich unter jenem Douaiszhen Briefe an Rothe Erbe?s Name mit unterzeichnet findet, so hat das Stadtgericht auh den Besiy eines Originalbriefes erlangt, welcher die Unterschrift Erbe?s trägt und in gleihem Sinne wie der Douaishe an Rothe nur wohl noch an- flagender lautet, indem er die Aussichten für eine Schilderhebung der Republikaner in Thüringen gegenwärtig nur als äußerst ungünstig dar- stellt und Gewaltanwendung nur so lange widerräth , so lange die Rebe blifaner nicht mit Gewalt zur Gewalt gedrängt werden sollten , während inzwischen das Militair republifkanisirt werden müsse, was bereits unter den Sachsen mit vielem Erfolge geschehen sein solle. Ueber die Unterzeichnung des Douaischen Briefes is Erbe bereits am 24, Oktober vor dem Stadt- gerichte hier als Angeschuldigter vernommen worden, seitdem aber, weil er sich inzwischen von hier entfernt hat, noch nicht wieder im Verhör ge- wesen, daher ihm auch der der Unterschrift nah von ihm herrührende, obgedachte Originalbrief zur Recognition noch nicht hat vorgelegt werden fönncn. Daß der Advokat Erbe, wider welchen dem Vor- getragenen zufolge Kriminaluntersuchung bereits verhängt worden ist, wegen Unterzeichnung des Douaischen Briefs und des mit seinem Namen unter- zeichneten erwähnten Originalbriefs, dieselbe unter Art. 83 des Kriminal- Gesepbuchs zu subsummirende Anschuldigung wie den Dr. Douai treffe, halten wir uns für rehtlich überzeugt, so wie auch, bei der Gleichheit der Anschuldigung mit der gegen den Dr. Douai aus dessen Brief an Rothe abgeleiteten, nicht gezweifelt werden darf, daß das Stadtgericht unsere Ueber- zeugung theilt,

„Ferner liegt ein vor dem Stadtgerichte hier beschworenes Zeugniß darüber vor, daß der Advokat Erbe gegen um ihn versammelte Soldaten des Königlich sächsischen Reichsmilitairs hier gesagt hat: „,„Meine Herren, glauben Sie nicht, daß nur diejenigen wabre Schüßen \ind, die grüne Nöcke mit gelben Knöpfen tragenz wir, alle diejenigen sind gute Schüßen, die das Herz des Vorgeseßten, der Behötden, ja, wenn es erforderlich sein sollte, das Herz des Fürsten, des Königs, wenn sie uns unsere Freihei- ten wieder nehmen und uns unterdrücken wollten, zu treffen wissen, Das sind brave Schüßen, und diese sollen hoch leben, Mögen da- her auch Sie in den neuen Ortschaften, in die Sie zu stehen kom- men werden, es sich zum Grundsaye machen, dort nicht auf Jhre Brüder und Mitbürger zu schießen,“ Die Schwere dieser Anschuldigung, über welche Advokat Erbe, da er bisher abwesend war, noch nicht hat ver- nommen werden können, bedarf wohl feiner Entwickelung, Sie wirft cin sehr anschuldigendes Licht auf die Tendenzen in den mehrgedachien Briefen ; insbesondere aber unterfällt die darin dem Advokaten Erbe \chuld- gegebene bcdingte Aufforderung des Militairs zum Morde des Fürsten, des Königs, und zum Ungehorsam nah einem in den Akten befind- lichen Beschlusse des Stadtgerichts, welhey wir für rechtêbegründet er- achten, zunächst die Beurtheilung nach Art. 81, 89, mindestens 98 des Kriminal - Geseybuches, welche Zuchthausstrafe androhen, abgesehen davon, daß damit auch noch eine Verleitung zum Morde der Vorgeseßten, Behörden uud zum Eidesbruche versucht worden ist|, Das Stadtge- richt, von welchem die Untersuhung seit einigen Wochen schon eingeleitet ist, hat bereits unterm 417. November beschlossen, den Advokat Erbe, dessen Aufenthalt bis jeßt nicht zu erfahren war, wegen jener {weren An- schuldigung steckbrieflich zu verfolgen, und wir haben auf berichtliche-An- frage unter vorliegenden Umständen die Ausführung dieses Beschlusses für rechtlih begründet erachtet müssen. Außerdem is der Advokat Erbe auch noch bei der vor dem Stadtgerichte hier anhängigen Untersuchung wegen des Demokratenkongresses hier am 15. August d. J. als Theilnehmer daran und bei der wegen der Vorgänge am 2. Oktober d. J. hier betheiligt.“ Das Gutachten der Deputation: daß das Staatsbürgerrecht des Abgeordn. Exbe auf die Dauer der gegen ihn eingeleiteten Untersuhung ruhe und in Folge dessen sein Stellvertreter einzuberufen sei, und daß der Antrag des Abgeordn. Döligsch durchaus keine Berücksichtigung verdiene, wurde, troß der Abmühungen des Abgeordn. Dölipsch, mit 17 gegen 9 Stimmen an-

genommen, h i Ausland.

Frankreich. Paris, 17. Dez. Der Moniteur veröffent- liht heute noch folgenden Briefwechsel zwischen Cavaignac und dem Papst: | H 1) General Cavaignac an Se. Heiligkeit. Paris, den 3, Le- zember 1848. „Sehr heiliger Vater! Jh übersende Ew. Heiligkeit

hat an der Seite

des leitenden Offiziers ein Wahlausschuß si zu PogeEek, welcher i det,

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