d ng h E U Preußen in ihren gnädigen Schuß nehmen will.
i bietung ersterben wir Jn tiefster Ehrerbi Cl Maesát allerunterthänigste und treugehorsamste. j den 14. Dezember 1848. Mee (Folgen 145 Unterschriften.)
itedue ie R et Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! i ;
Ew. Königliche Majestät haben durch die uns verliehene Ver- fassung unsere heißesten Wünsche erfüllt und dadurch wieder einen festen Grund für Ordnung, Frieden und Wohlstand in unserem theu- ren Vaterlande gelegt. Preußen wird daraus größer und herrlicher hervorgehen, als es je gewesen ist; und Preußens König wird leuch- | ten durch die Geschichte als der Begründer der Freiheit und der Wohlfahrt seines Volkes. A
Bei diesem großen Königlichen Geschenke, das uns mit inniger | Freude erfüllt, fühlen wir uns gedrungen, Ew. Majestät unseren tief- gefühlten Dank darzubringen und die Gelübde unserer unwandelba- | ren Treue zu erneuern.
Jn tiefer Ehrfurcht ersterben wir
Ew, Majestät allerunterthänigfte Einwohner der Ortschaften in der Altmark: Neuen- dorf a. D.,, Kremkau , Berkau, Carrit, Poriß. Am 14. Dezember 1848.
Allerdurhlauchtigster , Großmächtigster König und Herr !
Anerkennend, daß die Krone im wohlverstandenen Jnteresse des Landes handelte, indem sie, dur die Nothwendigkeit dazu gedrungen, dem Lande sclbstständig eine Verfassung verlieh — fühlen sih die unterzeichneten Bewohner der Bürgermeisterei Benrath verpflichtet, | für die gegebene freisinnige Verfassung ihren aufrichtigsten Dank und ugleih die freudige Ueberzeugung auszusprechen, daß aus dieser Ver=- | Lia Heil dem Könige und dem Vaterlande erwachsen werde.
Ew. Königlichen Majestät unterthänigste.
Benrath, bei Düsseldorf, den 10. Dezember 1848.
(Folgen 380 Unterschriften.) Ew. Majestät !
Mit unendliher Freude haben wir die Verfassung, welche Ew. |
Majestät Jhrem Volke ertheilt haben, empfangen. Wir begrüßen sie als ein neues Band, welches das Volk an seinen König knüpftz als eine Bürgschaft unserer Freiheit; als eine Bürgschaft dafür, daß Frieden und Ordnung von neuem unser Vaterland beglücken werden. Gestatten uns Ew. Majestät die Versicherung, daß wir uns die- ses hohen Geschenkes würdig zeigen und nach unseren Kräften dahin | wirken werden, daß die alte Treue in hellem Lichte dastehe. Ew. Majestät
treuergebene. Der Volks=-Verein zu
Korschlig.
damit die Ueberzeugung begründen wird, daß sie | frctoe
und Vorurtheilsfreien verkannt werden.
Korschliß, Kreis Oels, den 17, Dezember 1848, (Folgen die Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr !
Ew, Majestät haben Jhrem getreuen Volke eine Verfassung ver= liehen, welche die Königlichen Verheißungen im vollsten Maße erfüllt. Wir erkennen und begrüßen darin mit wahrer Freude jene alleinige Freiheit, welhe im Geseße gedeiht, sind fest entschlossen, zu dem Fortbau des großen Werkes nah unseren Kräften mitzuwirken, ins= besondere aber eine unverbrüchlihe Treue an das angestammte Für-
enhaus zu bewahren, und entledigen uns hiermit der dringenden fliht, für die Verleihung des hohen Geschenkes den heißesten Dank allerunterthänigst darzubringen. E
Heil und Segen unserem theueren Könige!
Der Magistrat.
Landeshut, den 12, Dezember 1848,
Königliche Majestät !
Ew. Majestät haben den wahrhaft Königlichen Beruf übernom- |
men, die gewaltsamen Krisen unserer politishen Zustände, welhe das Vaterland an den Rand des Abgrundes gebracht hatten, mit Weis- heit und Milde zu einer friedlihen Entscheidung zu führen. Denn
Ew. Majestät haben niht nur den rechten Zeitpunkt gewählt, wo |
unsere Volksvertretung gewissen verderblichen Einflüssen der Residenz- stadt entzogen werden mußte, wenn der Glanz der Krone unbefleckt erhalten und die Chre des preußishen Volkes gewahrt werden sollte, sondern auch den großen Moment wohl erwogen, in welhem der Standpunkt der Vereinbarung mit einer Versammlung aufzugeben wrd die in Selbstauflösung ihrer hohen Sendung nicht mehr würdig erschien.
V demnächst von Ew. Majestät unter dem S5ten d. M. ver- liehene Verfassung ruht auf so freisinnigen und volksthümlichen Grund- lagen, daß sie die Wünsche Aller befriedigt und im ganzen Lande die freudigste Anerkennung findet. Mit Jubel begrüßen auch wir unter- zeihnete Bürger und Mitglieder des constitutionellen Vereins von Soest die Königlihe Gabe, welche Preußen in die Reihe der freiesten Staaten der Welt stellt, und sprechen dafür Ew. Majestät die Ge- fühle des innigsten Dankes mit derselben Treue und Anhänglichkeit aus, mit der unsere Vaterstadt hon seit Jahrhunderten dem Erlauch- ten Hause Hohenzollern zugethan war.
Wir ersterben in tiefster Ehrfurcht Die Mitglieder des constitutionellen Vereins 5 O R Os. (Folgen 10 nterschriften. Soest, den 13. Dezember 1848, ate cis
Allergnädigster König und Herr !
„ So eben erfahren wir unterzeichnete Mitglieder der an die Stadt Lissa gränzenden Dorfgemeinden, daß seitens der Stadtbewohner der Auódruck des tiefgefühltesten Dankes für die dem Vaterlande Allergnädigst verlichene Verfassung {hon gestern Ew. Königlichen Majestät zu Füßen gelegt worden i. Wir können es uns nicht nehmen lassen, diesem Danke auch unsererseits mit dem herzlichsten Gefühle der treuesten Ergebenheit für Ew. Majestät und das König- llche Haus beizutreten, und rufen aus freudigem Andrange und mit deutscher Treue :
Gott segne, Gott erhalte unseren Allergnädigsten König! Lissaer Dorf und Grunau, den 9, Dezember 1848. (Folgen 26 Unterschriften.) i
Allerdurhlauchtigster, Großmächtigster König ! Allerguädigster König und Herr! Ew. Königliche Majestät wollen huldreihs gestatten , daß die allerunterthänigst unterzeichneten Mitglieder ‘und Vorsteher der hiesi- gen evangelischen Gemeinte die Gesinnungen , von welchen sie gegen
1428 Allerhöchstdieselben durhdrungen sind,
Geschieht dies auch ers jegt, und befinden wir uns daher viel-
in Gegenwärtigem aus-
| leiht unter den Leßten, welche von Allerhöchstibren Unterthanen mit
dem Ausdruck der Treue und Anhänglihkeit Ew. Majestät Throne
nahen, so geben wir uns doch der angenehmen Hoffnung hin, solches | werde in der |- Königlichen
egenwärtigen betrübten Zerrissenheit dem Herzen Ew. ajestät niht unwillfommen sein, wie wir andererseits es als Pflicht erkennen , daß in unserer bewegten , auf Entscheidung hindrängenden Zeit Keiner, dessen Herz für Ew. Königliche Majestät schlägt, mit der Kundgebung desselben zurüdbleibe. i
Ew. Majestät“ haben stets das Beste Allerhöhstihres Landes und Volkes gewollt und erstrebt, Dies kann von keinem Unbefangenen So zweifeln wir denn au
feinen Augenblick daran , daß Allerhöchstsie bei der Ernennung des
Grafen von Brandenburg zum Minister-Präsidenten von den reinsten
Absichten erfüllt waren, und können das Geschrei derjenigen nur tadeln, welche glei bei der ersten Kunde von dieser Ernennung und noch ehe das Ministerium Brandenburg durch Handlungen seine Ge- sinnungen dargelegt hatte, ihr Mißtranen gegen dasselbe laut aus- drückten. Wir hegen die Zuversicht, daß Ew. Majestät Sorgfalt für des Landes Wohl stets solhe Männer zu Ministern wählen
| werde, welhe mit dem flaren Blick in die Bedürfnisse unserer Zeit
und lauteren Absichten zugleih Handlungen verbinden, die das Ver-
| trauen des Volkes ihnen zuzuwenden und sie darin zu befestigen geeignet sind,
Wenn aber ein großer Theil der National-Versammlung gegen eine durch die Nothwendigkeit leider gebotene Maßregel, die gleich-
| wohl nur zum Schuße freier Berathung und Beschließung der Na- tional-Versammlung selbs von Cw. Majestät angeordnet war, si
auflehnte und dies wohl gar in einer Weise und dur solhe Maß-
| nahmen that, welhe das Land dem furchtbaren Abgrund des Bür-
gerkrieges nahe brachten, so müssen wir darüber unsere entschiedenste Mißbilligung aussprechen und] können in solhen Männern unmöglich echte Volksvertreter erblicken. Der allmächtige und barmherzige Gott, welcher die Geschicke der Fürsten und Völker lenkt nah seinem wei-
| sen Rath, wolle die so lange bestandenen traurigen Wirren nah sei- | nem gnädigen Willen recht bald einer endlichen glücklihen Lösung | entgegenführen, zur Freude Ew. Königlichen Majest
ät, zur Befesti- ung Allerhöchstihres von Gottes Gnaden gegründeten Thrones, o wie niht minder zu des ganzen Landes wahrer und dauernder
Geruhen Ew. Königliche Majestät, \{ließlich die Versicherung huldreihst hinzunehmen, daß dies niht nur der Ausdruck unserer, sondern entschieden au der Gesinnungen unserer ganzen Gemeinde ist, und daß wir nur, um die Absendung dieser Adresse niht noch weiter hinauszuschieben, uns auf die unten folgende geringe Zabl von Unterschriften hahen beshränken wollen.
Jn tiefster Ehrfurcht ersterben wir.
Ew. Königl. Majestät allerunterthänigst treu gehorsamste.
| Wohlfahrt !
Niederlinxweiler, den 12. Dezember 1848, (Folgen 28 Unterschriften.)
B er urgugtigler König ! Allergnädigster König und Herr!
Ero. Königliche Majestät haben in der unterm 5ten d. M. er- öffneten Staats = Verfassung, deren echt volksthümlihen, Vertrauen erwedenden Sinn wir ties empfinden, Jhrem getreuen Volke ein wahrhaft Königliches Geschenk gewährt. Wo eine zum großen Theile treulose Volksvertretung mit Seifennuña ihrer eigentliÞen Aufgabe die wirklichen Bedürfnisse des Landes zu verdunkeln sich bemühte, hat Ew. Majestät fester Wille, das heldenmüthige Ausharren Jhrer ge- treuen Rathgeber Selbst die Wünsche Jhres Volkes empfunden und in übershwenglich reihem Maße erfüllt.
Das danken wir Wenige Jhnen , Mähtiger Königlicher Herr! mit Millionen braver Unterthanen aus dem Grunde des alten echt Preußischen Herzens, dessen höchster Stolz die Ehrfurcht vor dem Begnadigten Gottes is.
Möge der Allgütige dafür Ew. Majestät weise Regierung, wie früher so ferner, in seinen Schuß nehmen.
Ew. Königlichen Majestät treugehorsamste Unterthanen. Leißkau, bei Magdeburg, den 12. Dezember 1848. (Folgen 50 Unterschriften.)
Ew, Majestät haben dem Lande eine freie Verfassung auf breitester demokratischer Neunage verheißen. Diese Verheißung ist durch die Verfassung vom 5. Dezember und die in Verbindung mit derselben publizirten Wahlgeseße erfüllt und das Königliche Wort vollständig gelöst. Wir zweifeln niht, daß im ganzen Lande dies Königliche Geschenk mit Freude und Dank entgegengenommen werden wird. Unsererseits fühlen wir uns gedrungen, unsere Besriedigung mit danfkerfülltem Her- zen in tiefster Ehrfurcht auszusprechen. Ew. Majestät allergehorsamste Einwohner von Stolp. Stolp, den 9. Dezember 1848, (52 Unterschriften.)
Allerdurhlauhtigster, Großmähtigster König ! Allergnädigster König und Herr!
Gefühle des festen Vertrauens , der Liebe und Treue sind es, die uns antreiben, unsere Gesinnungen zu den Füßen des Thrones niederzulegen. Ew. Königlihe Majestät haben uns im März d. S) die Constitution verliehen und uns dadurch zu dem freiesten Volke Europa's erhoben; und diese Freiheiten sind durch die Proclamation vom 11lten v, M. von Ew. Majestät von neuem bestätigt. Wir zweifeln niht an der Wahrheit dieser Versprechungen, und nehmen die vom 5ten d. M. von Ew. Majestät verkündete Verfassung, als das s{önste Zeugniß dafür, mit Dank und Freude auf. Obgleich es noch immer Cinige giebt, die Ungeseplichkeit und Unordnung ins Land zu bringen suchen, so werden dennoch wir Samen, ein echter Stamm der Preußen, uns durch keine anarchischen Bestrebungen in der Treue zu unserem angestammten Königshause wankend machen lassen, son- dern jede dergleihen Angriffe mit Muth und Entschlossenheit entge- gentreten, denn wir sind bereit, wie unsere Väter vor 35 Jahren, zu streiten mit Gott für König und Vaterland.
Tie wir in Ehrfurcht ersterben
Ew. Königliche Majestät : treugehorsamste Unterthanen. Strobjehnen, den 46. Dezember 1848, Kirchspiel Pobethen,
Kreis Fischhausen. (Folgen 84 Unterschriften.)
Hohes Staats - Ministerium! Einem Königlich hohen Staats-Ministerium erlauben wir uns,
Abschrift der von uns und der Stadtverordneten-Versammlung un-
term vten d. Mts, an Se. Majestät den König gerichtet I Adresse zu überreichen, die nachträglich noh 226 ebli 2e funden hat, welche die hiesize Bürgerschaft, insbesondere den Grund=- besiß, repräsentiren, mit der ganz gehorsamsten Bitte : die Unterschriften nahträglih zur Kenntniß Sr, Königli= chen Majestät bringen zu wollen.
Außerdem wagen wir es, Einem hohen Staats-Ministerium un- seren ehrfurhtsvollsten Dank und unsere tiefste Verehrung auszu- sprehen, dafür: daß Höchstdasselbe in den Tagen der Gefahr mit wahrer Hingebung und reinster Selbstverleugnung, voll Heldeumuth und Kraft, dea Königlichen Thron s{chüßzend umgab und das Vaterland vom nahenden Verderben, vom drohenden Untérgange errettete.
Die Namen der Männer, die so!cher Großthaten fähig waren, werden in unvergängliher Ehre fortleben von Geshleht zu Ge- shlecht, und das Buch der Weltgeschichte wird sie, zum ewig ruhm= vollen Gedächtniß, aufzuzeihnen nicht vergessen !
Bernau, den 20, Dezember 1848.
Der Magistrat.
An Ein Königliches hohes Staats-Ministerium zu Berlin.
Ein Königliches hohes Staats - Ministerium hat in einem sehr gefahrvollen Augenblicke sich als verantwortliher Rathgeber der Krone mit der größten Vaterlandsliebe hingegeben.
Die unterzeichneten Eiusassen des pyrizer Kreises fühlen dies tief, und werden wir stets der Männer mit Dankbarkeit gedcuken, welche unser geliebtes Vater'and vom ersihtlihcn Untergange errettet haben. Ein hohes Staats-Ministerium wird, so hoffen wir mit Zu- versiht, fortfahren, den jeßt eingeshlagenen Weg zu verfolgen, um so die Wunden heilen zu lassen und die Shmach zu tilgen, welche durh das Verfahren böswilliger und verirrter Männer das Vater= land hat erdulden müssen.
Pyrit, den 14. Dezember 1848,
Der Magistrat.
Der Adresse des Magistrats und der Stadtverordnetcn zu Soest vom 11. Dezember, Beilage zu Nr. 226, S. 1354, Sp. 1 und 2 sind die Amtsverordne.en des Amtes Schwefe, im Kreise Soest, (30 Unterschriften) beigetreten.
(Fortseßung folgt.)
Bundes- Angelegenheiten.
Srantfurt a. M,, 20, Dez, (D.9). 4400 Sibung der verfassunggebenden Reihs-Versammlung, Vorsipender Wilhelm Beseler zeigt den mit Ende Dezember erfolgenden Austritt des Abgeordneten Thinnes aus Eichstädt an. Die gestern von den Abtheilungen erwählten Mitglieder des Ausschusses zur Begutachtung der ministeriellen Vorlage in Bezug auf die österreichischen Verhält= nisse sind die Herren von Linde, Barth, Paur, Somaruga, Christ- mann, Rüder, Giskra, Hildebrand, von Buttel, M. Simon, Reitter, Venedey, Rheinwald, Kirhgeßner, Makowiczka. Aus ihrer Mitte ist Herr Kirhgeßner aus Würzburg zum ersten, Herr Hildebrand aus Marburg zum zweiten Vorsißenden und Herr Max Simon aus Bres-=-
lau zum Schriftführer bestimmt worden. i Die Berathung wendet sich sodann ohne Aufenthalt der zweiten
Lesung der Grundrechte zu. Unter den zu §. 35 gestellten Verbesse- rungsanträgen is der Förster's aus Hünfeld: ,, Aufgehoben ohne Entschädigung is das Recht der wilden Fischerei in niht schiffbaren Flüssen zwischen fremdem Grundeigenthum.“ Der Förstershe Zusaß wird verworfen. Desgleichen unter allgemeiner Heiterkeit ein Autrag von Linde's, darauf, daß ein Reichsgeseß die Ausübung der Jagd im Umfange der Reichs-Festungen regele. Hingegen wird unverän= dert die Fassung der Ausshuß=-Mehrheit angenommen, nur mit der Anfügung des Sihlußzusaßes von Ziegert, wodurh die Bestelluug des Sañivecits als eines dinglichen Rechts an fremdem Grund und Boden für immer verwehrt wird. Der Paragraph lautet demnach, so wie er zum endgültigen Beschlusse erhoben ist:
§. 39. Jm Grundeigenthum liegt die Berechtigung zur Jagd auf eigenem Grund und Boden.
Die Jagdgerechtigkeit auf fremdem Grund und Boden, Jagd- dienste, Jagdfrohnden und andere Leistungen für Jagdzweckte sind ohne Entschädigung aufgehoben.
Nur ablösbar jedoch ist die Jagdgerechtigkeit, welche erweislih durch einen lästigen, mit dem Eigenthümer des belasteten Grundstücks abgeschlossenen Vertrag erworben ist; über die Art und Weise der Ablösung baben die Landes - Geseßgebungen das Weitere zu be- stimmen. /
Die Ausübung des Jagdrehts aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und des gemeinen Wohls zu ordnen, bleibt der Landes- geset gebung vorbehalten. S
Die Jagdgerechtigkeit auf fremdem Grund und Boden darf in Zu“uünst nicht wieder als Grundgerechtigkeit bestellt werden.
§. 36 behandelt die Fideifommisse, und auf die Diskussion dar=- übe: wird nicht verzihtet, Dem Büreau is leider die Liste der für den Paragraphen eingezeihneten Redncr für den Auzenblick abhanden gekommen, doch is den Mitgliedern des Präsidiums so viel erinner= lich, daß Herr Moriß Mohl in erste: Unie darauf stand. Von der lahenden Bewegung des Hauses unbeirrt, die durch diese Mitthei- lung LAVO R wird, \priht Moriß Mohl sein tiefes Bedauern darüber aus, daß die Fideikommisse nah dem Ausschuß - Vorschlage für die großen Familien wenigstens erhalten bleiben sollen.
von Vincke: Die Grundrechte sollten doch e die in dividuelle Freiheit erweitern, anstatt sie zu beschränke», Zu dieser Freiheit aber gehört nothwendig das Recht der freien Verfüguns über das Vermögen. Also auch die Errichtung von Fidcikommissen müßte jedem Deutschen nachgelassen sein, und gerade in dem beson- deren Vaterlande, welhem Herr Mohl angehört — i glaube, er ist ein Shwabe (Gelächter) — spricht sich nicht blos der Avel, sondern sprechen sich auch die Bauern lebhaft für die Erhaltung der fidei= fommissarishen Rechte aus. : :
„Man hat sich‘“, fährt der Redner fort, „auf die national - öfo- nomischen Vortheile berufen. Aber die Frage, ob große oder kleine Güter der National - Oekonomie am zusagendsten sind, wird einfach darauf hinauskommen, daß weder das Eine, noch das Andere un= bedingt als rihtig anzunehmen is, Die Frage wird vielmehr nah Verschiedenheit der Gegend, der Sitten und ter Bedürfnisse zu beantworten sein. Wie in den Fabrikgegenden die A der Güter sich empfiehlt — dies i in meinem Wahlkreise selb der Fall — so wird umgekehrt in den ackerbautreibenden Gegenden die Erhaltung des größeren Grund - Eigenthums der Bo= denkultur und der allgemeinen Wohlfahrt förderlih sein.“ Hcrr von Vindcke führt diesen Gedanken, der bei der ersten Lesung der Grund= rehte feine Berücksichtigung gefunden, etwas näher aus, worauf er weiter erklärt :
„Wenn ih aus Gründen der Zweckmäßigkeit, denn von anderen, Zweite Beilage.
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für { Jahr. 4 Rthlr. - § Jahr. S Air. L abr, n allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.
Bei einzelnen Uummern wird der Bogen mit 24 Sgr. berechnet.
235,
Preußischer
Staats-Anzeiger.
Berlin, Sonntag den 24, Dezember Abends
Alle Post-Anftalten des Jn- und
Auslandes nehmen Bestellung auf
dieses Blatt an, für Berlin die
Expedition des Preuß. Staatss Anzeigers :
Behren-Straße Ur. 57.
1848.
Morgen wird kein Blatt des Preufs ischen Staats-Anzeigers ausgegeben.
R I L a f E C C E N R E T T I E
AMR L Deutfcchlaud.
Preußen. Berlin. Verfügung des Ministers der Unterrichts - Angele- genheiten an sämmtliche Provinzial-Schul-Kollegien und Regierungen. Desterreich. Wien. Ädressen der Nuthenen und der Bürgerschaft von
Lemberg an den in Galizien- kommandirenden General. — Olmüg, _ Swreiben des Kaisers Ferdinand an den Grafen Lazansky. Hessen-Kassel. „Kassel, Der preußische Gesandte abberufen,
Hessen und bei Nhein, Darmstadt, Bexhandlungen der zweiten
Kammer. i Sachsen-Weimar. Neuß. Gera. Der Hamburg. Hamburg,
lung.
Amtlicher Theil.
Weimar. Landtag.
Verhandlungen der konstituirenden Versamms-
Gründung einer Getwverbehalle.
S L USTAUu D. d Fraukreich, National - Versammlu ng. Bewegung vor und ‘in dem Saal. — Die Beiträge für die Februar-Verwüundeten, — Verwerfung von Verfolgungêgesuchen gegen Mitglieder, — Bericht über die Prâsi- dentenwahl, Proktlamirung Louis Bonaparte's, Erscheinea der neuen Minister, Besteuerungs-Bewilligungen, =Bittschriften-Verle- sung. — Kredit für Auszahlung rückständiger Les, Gehalte. —- Die Kommiision für die organischen Gesctze Par S Bildung des neuen Ministeriums durch den instaltirten Präsidenten & häMduaparte und an- dcre Ernennungen, Vorschläge E. von SBej einer = Crflärung über _die Finanzzustände, — Nachrichten aus äl, das er sstmisch tes. Großbritanien und Irland. Lond: die Miglcht. — Diploma- tische Missionen. — Ciöffnung des nord! N N Kongresses, — a E Be R neurn E D Vie neapolitanisch-siciliamschen Angelegenheit LDie Parlamentswahl Denison?s, — Vermischt ‘s, Italien. Rom. Abreise des Schlechter Zustand der Finanzen, — mischtes, :
diplomatischen Corps nach Gaceta. — Aufrechthaltung der Nuhe, — Ver-
S __ Eisenbahn - Ber fehr. Börsen: 119 GHanzrl6- anrichten,
Beilagen.
G I E iO E M I 27 P M D F E I * P: P WONT C: S I T A IT I I
Amtlicher Theil.
Se, Majestät der König habe: Allergnädigst geruht : Dem Kurfürstlih hessischen Hosmarschall von Heeringen den
Orden zu verlcihen.
Se. Majestät der König haben bei dem Ausscheiden des Wirk= lichen Geheimen Ober =Justizraths Dr. Simon aus seinen bisheri= gen Stellungen als vortragender Rath im Justiz - Ministerium und als Rath bei dem rheinis{chen Nevisions- und Cassationshofe Aller- höchst bestimmt, daß derselbe den Vorsitz bei der Jmmediat - Justiz= Cxaminatione-Kommisjion noch ferner behalte, und ihm zugleich den Charafter eines Präsidenten dies:-r Kommission zu verleihen geruht.
R I R E M E O E I C “E E L O S ¡L O I OE E 7 I I E.
ÜUicytamtlicher Theil. Deutschland.
FPreußen. Berlin, 24. Dez, Der Minister der Unter- rihts- Angelegenheiten hat folgende Verfügung an sämmtliche Pro= vinzial-Schul-Kollegien und Regierungen erlassen :
Die allgemeine Theilnahme an der Entwickelung der politischen Verhältnisse unseres Staats hat sich in allen Sphären des öffentlichen Lebens geltend gemacht, und auch die Schule i davon nicht unbe= rührt geblieben. Es ist dies eine völlig naturgemäße Erscheinung. Aber es kommt darauf an, über den allgemeinen Interessen nicht die eigentlichen Aufgaben der Schule aus dem Auge zu verlieren, Der Scule, von der Elementar= und Volksschule au bis zu den Gym=- nasien, ist die Aufgabe gestellt, die ihr anvertrauten Zöglinge nicht allein mit Kenntnissen, welhe durch spätere wissenscaftliche Studien oder im praktishen Leben erweitert und ergänzt wer- den können, auszurüsten, sondern aub, was das Wesentlichste ist, sie zu Staatsbürgern zu erziehen, welche die Religion, die Sitte und das Geseß achten, ihr Vaterland und ihren Fürsten lieben, welhe den Willen und die Kraft besißen, ihr eigenes Hauswesen zu leiten und mit edler Hingebung sich dem Wohl der Gemeinde und des Staats zu widmen. Daß die Schule dieser Aufgabe genüge, verlangen mit Recht die Aeltern, die Gemeinden und Bezirke, sür deren Kinder sie errichtet sind.
Die Staats-Regierung hat dafür zu sorgen, daß ihre JInstitu=- tionen dem Zwecke uud die Organe, denen der Unterricht und die Erziehung auvertraut ist, ihrem Berufe entsprechen. i
Das preußische Schulwesen hat, wie selbst von dem Auslande anerkannt worden is, der besonderen Obsorge der Regierung nicht entbehrt. Sie wird ihm auch ferner gewidmet bleiben, und es steht zu erwarten, daß bie Mängel, welche ih neben großen Vorzügen herausgestelit haben, nah den Grundbestimmungen der neuen Staats- Verfassung und den noch zu erlassenden Speziai-Geseßen, so weit die Bedingungen des Erfolges aller menschlichen Bestrebungen es gestat= ten, roerden beseitigt werden. g
Die Regierung Sr. Majestät des Königs hat anch unter den Zetvegungen einer neuen Zcit ihren ernsten Willen und ihre rege Theilnahme für das Gedeihen der Schule nicht verleugnét, Sie hat durch die Einleitung umfasseuder Berathungen den Lehrern aller Lehr- freise Gelegenheit gegeben, ihre Bedürfnisse und Erfahrungen selbst zur Sprache zu bringenz sie hat in der neuen Verfassungs= U:fkunde der Vollsshule eine würdige und einflußreiche Stellnng ge- sichert, und sie wird unausgesegt darauf Bedacht nehmen, dem Lehr-
| stande aller Unterrichtskreise ein seinem Bedürfnisse entsprehendes
Auskommen zu verschaffen.
Das Gelingen der Bemühungen, ein nah allen Seiten hin be- friedigerdes Schulwesen zu erhaiten, beziehungsweise zu schaffen, hängt aber wesentlich von denen selbst ab, welchen die Leitung, der Unterricht und die Erziehung der Jugend anvertraut is, Die An- forderungen, welche an diese gemacht werden müssen, sind nicht gc- ring, Der Lehrer an einer öffentlihen Schule muß ne- ben der wissenschaftlichen auch die sittliche Bildung besißen, die ihn befäßigt, seinen Zöglingen in jeder Beziehung zum Vorbilde zu dienen. Er darf keine höhere Aufgabe für sich anerkennen, als, seinem selbsterwählten Berufe treu, im Unterrichte und im Umgange mit seinen Schülern Alles zu vermeiden, was die naturgemäße und gesunde Eutwielung der Jugend irgendwie stören, von ihr nicht be- griffen und richtig gewürdigt werden oder gar auf die Junigkeit des religiösen Gefühls, zu welhem Glauben es sih auch neigen möge, auf die Achtung vor allem Edlen und Guten von nachtheiligem Einfluß sein kann. Wer diese Eigeuschaften nicht besißt und sich anzueignen nicht bemüht ist, hat seinen Beruf als Lebrer verfehlt.
_Die Regierung hat es dankbar anzuerkennen, daß die bei weitem größp-re Zahl der Direktoren und Lehrer den an sle gerichteten An- forderun zen entspricht, und in würdiger Haltung auch den nachthei= ligen Einfluß der politishen Aufregung der neueren Zeit von ihren Schulen abzuwehren bemüht gewesen ist, Leider haben aber einzelne Mitglieder des Lehrstandes bie ibnen obliegenden Pflichten aus den Augen verloren und nickcht nur bei ibrer Betheiligung an den politiz hen Parteikämpfen die geseßlihen Schranken überschritten, sondern sind selbs, unter Mißbrauch ihres Amtes , so weit gegangen, ihren, mit der bestehenden Staats - Verfassung nit übereinstimmenden An4 sichten bei der unreifen und unerfahrenen Jugend Eingang zu ver= schaffen. Ja, es is sogar vorgekommen, daß Aeußerungen gegen die Jugend gethan worden, welche als auf eine Unterdrückung alles eyt vis und vaterländishen Gefühles überhaupt berechnet er- einein,
Einer solchen Verkennung der dem Lehrstande cbliegenden Pfl'chten darf, wo sie in Thatsachen sich kundgiebt, nicht stillschweigend zugesehen werden.
Die Verfassung des Landes hat der individuellen Freiheit ber Meinungen und der Aeußerung derselben ihr geseßlihes Gebiet an- gewiesen, innerhalb dessen die allen Staatsbürgern zustehenden Be- rehtigungen auch dem Lehrstande gleihmäßig gebühren. Für solche persönlihe Meinungen und Ueberzeugungen und der Aeußerung der= selben auf dem Gebiete der allgemeinen geseplihen Freiheit — also außerhalb des besonderen Amtes als Lehrer — kann eine Zu=- rechnung und Verantwortlichkeit auf dem Gebiete der Dienstdisziplin nicht stattfinden.
Die Ueberschreitungen des Geseßes, welche si ein Lehrer auße r- halb seines Amtes in politischer Beziehung zu Schulden kommen läßt, verfallen den Gerichten, und eine Rückwirkung auf die amtliche Stellung des Beschuldigten kaun nur dann und in dem Maße statt- finden, als nah den Geseßen der rihterlich festgestellte Charafter des Verbrechens und die Art oder das Maß der vom Richter ver- hängten Strafe cine solche gebietet.
Was dagegen das Verhalten der Lehrer im Amte anlangt, so hat das Land vor Allem ein Recht, zu fordern, daß die Jugend des= selben in Zucht und Sitte und in Achtung und Gehorsam gegen die bestehende Verfassung des Landes und seine Gesche erzogen werde,
Der Minister, dem die obere Leitung des Unterrichtöwesens an- vertraut is, is den Vertretern des Landes verantwortlich auch dafür, daß diese unwandelbaren sittlihen Grundlagen aller Jugend= Erziehung mit Ernst gewahrt werden. Sollte daher ein Lehrer, im Widerstreit seiner persönlihen Meinung mit der bestehenden Verfas= sung des Landes, sh nicht enthalten können, diese seine Ansichten in die Verwaltung seines Amts zu übertragen und der ihm an- vertrauten Jugend, statt Achtung vor dem Gesetz, feindselige Gesin- nungen gegen die verfassungsmäßigen Einrichtungen des Landes ein- zuflößen: so werde i, eingedenk der auf mir ruheaden Ver- antwortung, gegen einen solchen Mißbrauh des Lehramtes, in- sofern derselbe niht den Charakter eines gerichtlich zu ahndenden Amtsverbrehens annimmt, im Wege der Dienst - Disziplin mit unnachsihtliher Strenge einschreiten. Eben so muß ih es von den Königlichen Provinzial-Schul=Koliegien und den Königlichen Regie- rungen fordern, daß sie innerhalb ihres Amtskreises in gleicher Weise verfahren.
Für die Form eines solchen, auf die Verleßung der besonderen amtlichen Pflichten gegröndeten Verfahrens, dienen für jeßt und bis das in der Verfassungs-Urkunde vorbehaltene, den im Februar fünfs- tigen Jahres sich versammelnden Kammern vorzulegende Unterrichts- Geseß entsprehendere Formen begründet haben wird, die bisher in Krast bestandenen Vorschriften über das Disziplinar=Verfahren gegen Lehrer zur Richtschnur.
J vcranlasse die Königlichen Regierungen und die Köuiglichen Provinzial-Schul-Kollegien die Direktoren und Vorsteher der Unter= rihts- und Erziehungs - Anstalten ihres Ressorts, so wie dic Schul- Inspektoren, von den hier ausgesprechenen Grundsätzen in Kenntniß zu seßen, damit diese weiter das gesammte Lehrerpersonal davon un- terrihten, und sprehe ih scließlih die Hoffnung aus, daß der in der großen Gesammtheit des preußischen Lehrerstandes wohnende Geist der Sitte und Ehrenhastigkeit die Kraft haben werde, auch die Ein- zelnen vor Verirrungen zu bewahren.
Berlin, den 20. Dezember 1848.
Der Minister der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-
Angelegenheiten. (gez.) von Ladenberg. An sämmtliche Königliche Provoinzial-Schul-Kollegien und Königliche
Regierungen.
„Desterreich. Wien, 21. Dez. Die Wiener Zeitung theilt au Folgendes mit: Die Haupt-Versammlung der Ruthenen und die Bürgerschaft von Lemberg haben an den kommandirenden General in Galizien, General der Kavallerie, Baron Hammerstein, nachstehende Adressen überreicht :
„Adresse der Ruthenen. Ew, Excellenz! Die von der unseligen Jdee der Wiederherstellung Polens in den alen Gränzen beseelte unverbesserliche polnische Partei, welche in dieser Tendenz schon în den verflossenen Decen- nien mehrfache bedauerl iche Störungen hervorgerufen hat, ergriff hastig die gestatteten Freiheiten zum Vorwande, einen Aufstand zur Losreißung Gali- ziens zu organisiren. Diesen revolutionairen Bestrebungen legte das Auf- treten der ruthenishen Nation für ihre eigene Nationalität und das Fest- halten an das constitutionelle Oesterreich wesentliche Hindernisse in den Weg, rastlos sind daher die Bemühungen der Polen, die volksthümliche Entwielung der Nuthenen zu unterdrücken, allen Bewohnern das Polenthum aufzudringen und alle revolutionairen Elemente zusammenzuschaaren. Bei dem duldenden Ver- halten der Landesbehörden war es dieser Partei möglich, unter dem Namen ciner Nationalgarde eine polnische Nevolutions-Armee zu bilden, Emigran- ten und Ueberlaufer ins Land zu ziehen und die Jugend durch allerlci Vor- spiege:ungen und Verlockungen für ihre Zwecke zu gewinnen, Siraflos blic- ben die schändlichsten Beschimpfungen, Verfolgungen, persönliche Angriffe und Getwaltthätigkeiten gegen die unschuldigsten dieser Partei unbeliebigen Individuen, Selbît die Versammlung der ruthenischen Gelehrten in Lem- berg war den heftigsten Anfecztungen dieser Partei ausgesegt, und ihre Be- rathungen zur Hebung der ruthenishen Literatur fonnten nur unter dem besonderen von Ew, Ercellenz gewährtem Schvße mit Sicher- heit abgehalten werden. Lemberg, die Hauptstadî im rutbener Lande, ward zum Sammelplaße der Anarchisten, der Heerd der Re- volution und gewann immer mehr das Ansehen eines feindlichen Lagers. Mit jedem Tage trat die polnische Revolutions - Partei feindscliger gegen die Regierung, gegen die Nuthenen und alle Gutgesinnten auf, offen und unverholen predigte ihre zügellose Presse den Aufstand, — Endlich brach der schon lange vorbereitete und angekündigte Aufstandsversuch los und hat das kräftige Einschreiten des K, K, Militairs und die Katastrophe des 2, Novembers erzwungen, Die energischen und zweckmäßigen Anordnungen Ew. Excellenz und die Tapferkeit und musterhafte Haltung der Garnison, in deren Reihen auch zugleih die Ruthenen mitkämpften, machten die ver- brecherischen Pläne der Hochverräther zu nichten. Die getroffenen gemäßen Verfügungen verhüteten ein unabschbares Unglück, welches tie Empörer der Stadt und dem ganzenLande zuzuführen im Begriffe standen, Ew. Excellenz haben dem anarchischen Zustande ein Ende gemacht, Ruhe und Ordnung nicht nur in der Stadt Lemberg, sondern in der ganzen Provinz bergestellè und das so sehr geshwächte Ansehen der Regierung gehoben, — Déíe von Ew. Erxcel- lenz ergriffenen weisen Maßregeln gewähren Schug der persönlichen Sicher- heit und des Eigenthums und verschafften Achtung den Geseßen. — Bei so gestalteten Umständen möge dieser Ausnahmezustand bis zur gänzlichen festen Regelung der Verhältnisse und gehöriger Kräftigung der Ämtswirksamkcit der kompetenten Landesbehörden dauern, Jeder Guitgesinnte ist von dem lebhaftesten Gefühle der Dankbarkeit für Ew. Ercellenz durchdrungen — in- niger und unguelöschlich hebt dieses Gefühl die Brusteines jeden Ruthenen bei dem Bewußtsein, daß Ew, Excellenz durch den Sturz dieser Partei die Jntegrität Oecster- reichs wahrten, die freiere Entwickelung des constitutionellen Lebens ermög- lichten und die Nationalität der Ruthencu \hirmten, — Auch der tapferen Garnison für ihre Aufopferung zollt die ruthenishe Nation ihre volle An- erkennung. Geruhen daher Ew. Excellenz von der Hauptversammlung der Ruthenen im Namen der ruthenischen Nation Galiziens den Ausdruck dcs unbegränzten Dankes und der tiefsten Ehrerbietung mit der Versicherung anzunehmen, daß die Annalen des Wiederauflebens der rutheniscen Na- tionalität den Namen Ew, Excellenz als ihres Beschüßers verewigen wer- den. Lemberg, den 1, Dezember 1848,“ H
„Adresse der Bürgerschaft von Lemberg. Ew, Excellenz! Die polnisce Umwälzungs-Partei, welche die Nuhe der Hauptstadt Lemberg und der ganzen Provinz durch längere Zeit gefährdete, benußte die dur die neue- sten Ereignisse hervorgerufenen Bewegungen, si zum Aufstande vorzuberei- ten und unter dem Vorwande der bewilligten Nationalgarde eine Revolu- tions-Armee zu bilden, Bei der ersten Aufregung gelang es derselben, sich die Herrschast über die Gemüther und Handlungen der Bewohncr Lembergs zu bemächtigen, Sie drängte sih dur ihr Organ, die Rada narodowa polska zwischen die Negierungs-Behörden und die Bevölkerung Lembergs cin, — und maßte sih die Vertretung der Stadt und der Bevölkerung des Landes an, Lemberg wurde zum Tummelplaze der anarchischen Wühle- reien, Jhre Schaaren vermehrten sich durch herbeigezogene polnishe Emi- granten und Eindringlinge vom Auslande, die auf Kosten der Stadt und des Landes durch allerlei Erpressungen erhalten werden mußten, Durch den eingeführten Terrorismus übte diese Partei neben den Negierungs - Behörden eine Gewaltherrschaft aus, gegen die schändlichsten Angriffe ihrer Presse, gegen persönliche Insulten , allerlei Ver- lezungen der Gesezlichkeit und offenbare Gewaltthaten war fein Schutz, feine Genugthuung zu finden, es wurden selb| Uebergriffe gegen die Re- gierungs - Organe und Regierungs-Behörden geduldet und den Aufreizun- gen zum Ausstande durch Plakate und Zeitungsblätter freier Spielraum gelassen, Du1ch diese Vorgänge wurden gutgesinnte und cinsihtsvolle Bür- ger eingeschüchtert und niedergehalten, und waren nicht im Stande, ohne Hülfe der Regierung dieses despotische Joch abzuschütteln. Die \c{recklichen Folgen der Willkür-Herrschaft der polnischen anarchischen Partei traten deut- lih hervor z die studirende Jugend, Handwerksgesellen und Handwerksbur- schen wurden dur Corruption und Vorspiegelungen irregeführt, und durch trügerishe Hoffnungen unter der Maske des constizutionellen Fort- schrittes ein Theil der Bewohner Lembergs am Gängelbande ge- führt. Nicht nur, daß durch die beständigen Unruhen Gewerbe und Handel stockten und der Kiedit versiegte, so verlor au Lemberg den früberen Charafter ciner friedlichen, der österreichischen Regierung treu erge- benen Stadt, welche nach gestatteten constitutionellen Freihciten , jedoch nur im gesezlichen Wege strebt, Ein beständiges Waffengetöse und Herumzicheu bewaffneter Schaaren — ferner öffentliches und heimliches Werben für die akademische Legion und zwangstweises Auffordern zu der mit polnischen Ab- zeichen ausgeshmücten und meistentheils unter den durch allerlei Machina- tionen aufgedrungenen polnischen Kommandanten der Umwälzungs - Partei stehenden Nationalgarde boten vielfältig das Bild cines Lagers der polni- schen Revolutions - Armee dar, Den Meistern wurden die Gesellen , den Herrschaften die Bedienten abwendig gemacht, — wer nicht dem Polenthum huldigte und der Vermehrung der polnischen Nationalgarde das Wort redete, wurde als Verräther der Nation behandelt, Bei diesen Bestrebungen und vicifachen Aufreizungen mußte es allerdings zum Ausbruche kommen, Die von den Führern der polnischen Umwälzungs-Paitei lange beab- sichtigte, wenn auch übel vorbereitete Empörung brach endlich am 2ten d, M, los — deren erster Anfall gegen die Spymbole der Kaiserlichen Regic-