1848 / 236 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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l llgemeinen Handelsgeseßbuhes für Deutschland, sieht E ee Ministerinm L sich veranlaßt, die nachfolgende Denkschrift der Kommission hiermit der Oeffentlichkeit zu übergeben.

e 91, ber 1848. Frankfurt, den 21, Dezem Der Reichs-Minister der Justiz. R. Moh

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T Qe N! S L A ; sihtspunkte bei Entwerfung eines allgemeinen deut- über die Hänplger Vas von der A Meaeies des Entwurfs schen Handelsgejeß 3, L eingeseßten Kommission.

Zu einer Zeit, wo die tiefwurzelnde Sehnsucht des deutschen Volkes nah Einheit ihrer Erfüllung entgegengeht, wo ein großes Verfassungswerk sich der Vollendung naht, welches die Staaten Deutschlands zu einem starken organischen Ganzen überall verbindet, wo es auf eine Kraftentwicklung gegen den äußeren Feind, oder zur Hebung der geistigen und materiellen Wohlfahrt des Gesammt = Va- terlandes anfommt, war es eine unabweisbare Aufgabe, dicjeni- gen Vorbereitungen zu treffen, welche nothwendig sind, um der Na- tion eine baldige Verwirklichung ihrer dringendsten, in der früheren Zerrissenheit unerreihbaren Wünsche zu sihern. Unter diesen Wün- sen steht in erster Linie die Einheit des Rechtes und der Gerichts= Verfassung. Wie groß auch immer die Schwierigkeiten sind, welche der Herstellung dieser Einheit entgegentreten, dem beharrlihen Stre- ben wird ihre Ueberwindung gelingen. Am zuversichtlihsten aber darf man dieser Hoffnung Raum geben für denjenigen Theil des Rechtes, in Ansehung dessen das Bedürfniß der Gleichmäßigkeit am entschieden- sten hervorgetreten ist, Je lebhafter der Handelsverkehr zwischen den Bewohnern der verschiedenen Einzelstaaten Deutschlands bereits ins Leben getreten ist und noch treten wird, um so störender is die Unsicherheit uud Verlegenheit, in welhe der Handeltreibende durch die zum Theil abweichenden, zum Theil unzureihenden Normen über die den Handel betreffenden Rechtsverhältnisse versegt wird. Ein be- deutender Schritt zur Beseitigung dieses Uebelstandes i geschehen ; eine allgemeine deutshe Wechselordnung is verkündigt und soll mit dem 1. Mai 1849 in dem deutschen Reiche in Gesebeskraft treten. Gegenwärtig handelt es sich darum, die übrigen Gegenstände des Handelsrehtes in den Entœwurf eines für ganz Deutschland zu ver- fündigenden Geseßbuches zusammenzufassen.

Jm Allgemeinen wird dabei der Gesichtspunkt festzuhalten sein, daß weniger ein neues Recht zu hafen, als dasjenige in gesetzliche Normen zu bringen is, was in dem Bewußtsein der zum Handels- stande gehörenden Personen bereits als Recht gilt, Es wird beson= dere Rücksicht darauf genommen werden müssen, daß Kaufleute als Richter das Geseß werden in Anwendung zu bringen haben. Eine Haupt-Aufgabe wird es sein, das Handelsreht von denjenigen rein positiven Vorschriften des gewöhnlichen Civilrehts zu befrcien, welche auf Gründen beruhen, die dem Handel fremd, und welhe in Han- delssachen nur deshalb angewendet worden sind, weil es niht gelun- gen war, die Nothwendigkeit einer Ausnahme von der Regel, oder vielmehr die Nichtanwendbarkeit der Rege! auf die Verhältnisse des Handels bei den Rechtégelehrten zur Anerkennung zu bringen.

Das Ziel, welches erstrebt werden soll, besteht demnach darin, ein Handelsgeseßbuch zu s{chaffen, auf Grund dessen überall im deut- hen Reiche die Verhältnisse des Handels nach gleichmäßigen , die Eigenthümlichkeit derselben berüdsihtigenden Normen beurtheilt wer- den, welches dem denkendeu Kausmann die Möglichkeit eröffnet, die Rechte und Verbindlichkeiten mit Sicherheit zu übersehen, die gus seinen Handels - Unternehmungen hervorgehen, welches ihn als Han- delsrichter in die Lage verseßt, die zu iner Beurtheilung gelangen- den Streitigkeiten in Uebereinstimmung mit seiner Ueberzeugung von dem, was dem natürlichen Rechte gemäß sei, zugleih mit Sicherheit und mit der in Handelssachen so nothwendigen Schnelligkeit zu ent-

eiden.

1s Unverkenubar hat die Entwerfung eines Handelsgeseßbuches für ganz Deutschland ihre sehr erheblihen Schwierigkeiten, Die größte liegt wohl darin, daß das Handelsrecht auf dem gewöhnlichen Civil= rehte beruht, von welhem es nur mehr oder minder bedeutende Ab= weihungen enthält, daß aber diese Grundlage in den verschiedenen Einzelstaaten Deutschlands nicht dieselbe ist. Diese Schwierigkeit würde ohne vorherige Verkündigung cines allgemeinen Civilrechtes unüberwindlich sein, wenn das Handelsrecht in alle Theile desselben und namentli in diejenigen tief eingriffe, welche auf dem üfentlichen Rechte, sei es auch nur im weiteren Sinne, oder, wie das Hypothe- fenwesen, auf eigenthümlichen Einrichtungen beruhen. Allein es is hauptsählih die Lehre von den Verträgen und vertragsähnlichen Verbindlichkeiten, welche im Handelsrehte in Betracht fommt, Die Grundsäße, welche in dieser Lehre das römishe Recht aus dem in- neren Wesen der Sache entwickelt hat, gelten in ganz Deutschland, sei cs unmittelbar, sei es in der ihnen durch neuere Geseßbücher ge- gebenen Form. Es wird möglich, aber auch unerläßlich sein, die Verschiedenheiten, welche in dieser Hinsicht bestehen, für das Handels- recht dur Aufuahme allgemeiner Bestimmungen in das Geseßbuch auszugleichen.

Allerdings ist es nicht allein das Obligationenreht, welhes Ge- genstand ausgleihender Abänderungen scin muß. Die Rechtosähigkeit oder vielmehr die Fähigkeit, Rehtshandlungen selbstständig vorzuneh- men, die erste Bedingung zur Gültigkeit eingegangener Verbindlich- keiten, darf in Beziehung auf das Handelôöreht nicht abweichenden Bestimmungen unterliegen, wenn von einer Einheit desselben überhaupt die Rede sein soll. Der Zeitpunkt, in welhem die Volljährigkeit ein- tritt oder erflärt werden fann, die Wirkungen der väterlihen Gewalt nah eingetretener oder erflärter Volljährigkeit, die Vcrausseßungen, unter denen verheirathete Frauen Handel treiben und si.) ohne En= \chränkung verpflichten können, die Wirkungen der eingegangenen Ver- bindlichkeiten auf das Vermögen beider Eheleute müssen nothwendig in dem Handelsgescßbucbe gleihmäßig uud in möglich einfacher Weise geregelt werden, Es werden aber diese Aenderungen zum Theil niht als Ausnahmen von Regeln, deren Fortbestehen gerechtfertigt ilt, sondern als Vorläufer veränderter Regeln erscheinen; zum Theil wird die Anerkennung einer dur ein höheres Juteresse gebotenen Nothwendigkeit mit den zu treffenden Bestimmungen versöhnen.

Andere wesentlich au auf das Verfahren einwirkende Aeude- rungen, wie die Befreiung des Richters von den Fesseln positiver Beweiêregeln, werden si als eine Wiederherstellung des natürlichen Rechtes und zugleich , weil Personen zu Gerichte sigen sollen , die v ad da siud , als eine unbedingte Nothweadigkf.it dar-

Was die Art der Bearbeitung des Entwurfes betrifft, so wer- den, um dem Handelsrechte seine Grundlage zu \chaffen, namentlich in Beziehung auf das Obligationen - Recht, das in Deutschland gel- tende gemeine Necht, das preußische Allgemeine Landrecht , das öster= reihishe und das französische Civilgeseßbbuch und die in einzelnen deutshen Staaten bestehenden besonderen Geseße zu vergleichen und Bestimmungen zu entwerfen sein, welche die der Einheit des Han- delsrechtes widerstrebenden Verschiedenheiten aufheben. Da, wo dieses niht durch einzelne durgreifende Verfügungen geschehen fann, wird es unumgänglih sein, die betreffende Lehre in dem Geseßbuche vollständig zu behandeln, Bei den wichtig- sten, im Handel am häufigsten vorkommenden Verträgen

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wird die Zweckmäßigkeit erfordern, daß die sie betreffenden Bestimmungen vollständig, mit Einschluß derjenigen aufgenom- men werden, welhe nicht dem Handelsrechte eigenthümlich sind.

Für das eigentlihe Handelsrecht wird vor Allem zu ermitteln sein, was in den Einzelstaaten Deutschlands auf Grund von Verord- nungen und nah dem Handelsgebrauhe Rechtens sei, damit dasje- nige, was sich zu einer allgemeinen Norm eignet, aufgenommen, das Uebrige nicht ohne Eg beseitigt werde. Das allgemeine Land- ret für die preußischen Staaten bietet durch die Ausführlichkeit, mit welcher es sich auch über die Gegenstände des Handelsrechtes verbrei- tet, ein sehr shäßbares Material, dessen Reichthum dazu beitragen wird, daß nicht leiht wihtige Gesichtspunkte übersehen werden,

Die in mehreren Einzelstaaten bereits ausgearbeiteten Entwürfe des Handelsrehtes oder sonstige legislative Vorarbeiten sür dasselbe werden jede geeignete Berücksichtigung finden müs}senz es is nicht zu bezweifeln, daß die betreffenden Regierungen zu teren Mittheilung, so Be sie niht in den Buchhandel gekommen sind, geueigt sein werden,

Das Handelsrecht des ersten Handelsvolkes ter Erde ist, abge- sehen von einzelnen Materien, nicht in Geseßesform gebraht worden z es werden jedoch die Handelsgebräuche Englands, so weit sie ermit- telt werden können, eine besondere Beachtung in Anspruch nehmen.

Von den Handelsgeseßbüchern, welche uiht in Deutschland ihre Entstehung erhalten haben, wird das französische eine ganz vorzügliche Berücksichtigung finden müssen, Obgleich in seiner gegenwärtigen Form der neueren Zeit angehörend, hat es in seinen Hauptquellen, den Verordnungen von 1673 und 1681 die Probe lanagjähriger Er- fahrungen für si, welche am wenigsten ciner intelligenten, den Be- dürfnissen des Lebens entschieden Rehnung tragenden Nation unge- nußt verloren gehen. Die Zweifel und Bedenken, zu welchen seine Bestimmungen Veranlassung gegeben haben, sind nicht im Staube der Akten verborgen geblieben ; sie liegen in den reihhaltigen Sammlun- gen der Urtheile der Gerichtshöfe zur allgemeinen Eiasiht und Prü-= fung vor und regen die Geseßgebung zu ihrer Erledigung an.

Viele Staaten haben auch nah Aufhören der französischeu Herr= schaft das französische Handelsgeseßbuh unverändert beibehalten; an- dere haben es mt geringen Modificationen neu eingeführt; es is die Grundlage aller neueren Handelögeseßgebung geworden, Es gilt noch unverändert oder mit geringen Modificationen: in Rheinpreußen, Rheinbayern, Rheinhessen, Baden, Belgien, im Großherzogthum Luxem- burg, im Königreich Polen, in Krakau, im lombardisch - vencetianischen Königreiche, in Toëcana, Parma, Piacenz1 und Guastalla, in Lucca ; in dem Kirchenstaate is es, im Jahre 1814 unterdrückt, im Jahre 1821 wieder eingeführt; im Königreiche beidcr Sicilien ist im Jahr 1819 ein seine Bestimmungen im Wesentlichen wiedergebendes neues Gesebbuh an seine Stelle getreten. Neu eingeführt wurde es 1828 in Haiti, 1835 in Griechenland, 1840 in der Wallachei, 1841 in den jonishen Inseln, 1843 in Sardinien.

Es is die wesentlihe Grundlage des spanischen Handelsgesetz= buches von 1829, des portugiesischen von 1833, des holländischen von 1838, des ungarischen von 1839 und 1840,

Je mehr eine über möglih| weite Kreise sich verbreitende Gleich- förmigfeit des Handelsrehtes in dem augenscheinlihen Jnteresse des Handels liegt, um so mehr wird der Gesichtspunkt festzuhalten sein, daß eine Abweichung von den in so vielen Ländern angenommenen Grundsäßen nur gerechtfertigt is, wenn sie durch überwiegende Gründe geboten wird. Wenn unter Berücksichtigung des bestehenden Hau=- delsrehts, unter Benußung der geltenden oder entworfenen deutschen und fremben Handelsgeseßbücher und der sonstigen literarischen Hülfs - mittel über einzelne abgeschlossene Theile des Handelôrehts ein Ent=- wurf zu Stande gekommen sein wird, dessen Motive die Gesichts-= punkte, von welchen ausgegangen ist, die Bedenken, welche sih erhoben haben und die Lücken bezeichnen, welche etwa auszufüllen scin möchten, aber nur nah vorgängiger Berathung mit Sachverständigen ausgesüllt werden fönnen; wenn solchergestalt der berihtigenden und ergänzen- den Kritik ein bestimmtes und freies Feld eröffnet sein wird, daun wird es an der Zeit sein, durch Zuziehung von anderen Rechtége= lehrten und von Kaufleuten zu einer umfassenden Berathung den Kreis der Mitarbeiter zu erweitern, der, um nicht die Einheit des Entwurfs zu gefährden, bis dahin ein engerer sein mußte. Der auf diese W-ise berihtigte und ergänzte Entwurf wird zunächst wieder der Offentlichkeit zu übergeben und sodann der gescßgebenden Gewalt Deutschlands vorzulegen sein.

Frankfurt, den 12. Dezember 1848,

Widenmann, Broicher. Grimm. Thöl.

Der Reichs-Kriegs-Minister mat Folgendes bekanut :

„Einem durch mehrere Zeitungen laufenden und auch in das Frankfurter Journal vom 11ten d. M. übergegangenen Artikel zufolge, soll das im Reichsdienst befindliche königl. württembergische Bataillon zu Rendsburg bei Gelegenheit der dort am s5ten d. M. vorgefallenen Exzesse sih geweigert haben, einzuschreiten und mit ab- genommenen Gewehren unthätig geblieben sein, Ein dem Reichêmi- nisterium des Krieges über jene Vorfälle zugegangener offizieller Be- richt des Generals von Bouin, Kommandirenden der Reichstruppen in den Herzogthümern Schleswig-Holstein, erklärt im Widerspruch mit diesem Artikel, daß sowohl das königl. württembergische Bataillon, als au die großherzogl. hessische Batterie an diesem Tage eine aus- gezeichnete Haltung beurkundeten, daß ersteres, als is von dem die Befreiung der Junhaftirten persuchenden Volkshaufen mit Steinwürfen angegriffen wurde, denselben entshlossen mit dem Bajonnet zurücktrieb, wobei zwei Offiziere und 17 Soldaten durch Steinwürfe leiht ver= wundet wurden, Da der bemerkte Zeitungsartifel demnach eine die Ehre des württembergishen Bataillons verleßende Unwahrheit ent- hâit, so erachtet das Reichskriegsministerium es für seine Pflicht, sol- chen durch vorstehende Angaben der Thatsachen hiermit amtlih zu entkräften.

Frankfurt a, M., den 20, Dezember 1848.

Der Reichsminister des Kriegs. Peudcker,“

Oesterreich. Reichstag. Sihung vom 19, Dez, Die dritte Lesung der Geschäftsordnung is an der Tagesordnung. Brau- uer beantragt am Schlusse derselben einen neuen Zusaßparagraphen : ,„Selbstständige Anträge auf Abänkerung der Geschäfteordnung kön- nen nur dan zur Berathurg kommen, wenn sie \{riftlich und von wenigstens 50 Mitgliedern unterzeihnet dem Präjidenten übergeben werden und das Haus die Zulassung des Antrages zur Debatte aus= spricht.“ Paul fragt, warum in diesem Falle 50, sonst nur 20 Mit- glieder zur Unterstüßung eines Antrages verlangt w-rden. Brau - ner: Weil die Geschäftsordnung, welche dreimal gelesen worden ist, nur in dem dringendsten Falle und bei der begründetsten Nothwen- digkeit noch einmal zum Gegenstande einer Debatte gemacht wer- deu soll, Borrosch erklärt sich mit diesem Antrage als voll- kommen einverstanden. Er erkenne wohl die verschiedenartigen klima- tischen Veränderungen (Bravo und Gelächter), die die Geschäftsord- nung erlitten, wünsche aber zuglei, daß die Geschäftsordnung end- lich als ein fertiges Ganze dastehen möge. Die Unterstüßung von 50 Abgeordneten werde \sich bei wirklicher Dringlichkeit leicht finden lassen. Der Antrag Brauner's wird angenommen, Mayer

berichtet über einen Paragraphen, welher an die Kommission noch einmal zurückgewiesen wurde. Dieselbe beantragt jeßt folgende Fas= sung: „Die Person des Monarchen als \olche darf in der Debatte nie berührt werden.“ Ein Minoritäts-Antrag ist folgender: „Die Person des Monarchen als so!che darf weder direkt noch indirekt, weder ausdrücklih noch anspielungêweise in die Debatte gemischt werden.“ Endlich: „Die Unverletzlichkeit und Nichtverantworilichkeit des jedesmaligen Staats-Oberhauptes ist in den Debatten \trengstens zu beobachten.‘’ Dieser Antrag Wildner?'s erhält die Majorität und wird als §. 77 neuer Fassung nach dem §. 65 alter Fassung eingeshoben, Die Geschäftsordnung wird als zum drittenmal gelesen eiustimmig angenommen. Fachinetti legt sein Mandat nieder, da er das hie=- sige Klima nicht vertcagen kann. Schuselka beantragt, daß das Geseß zur Sicherung des Reichétages und der Abgeo1dneten dem Con-= stitutions-Ausschusse überwiesen werde. Wenn wir, bevor tie Volks rechte festgeseßt sind, noch früher ein Geseß zu unserem Schuße berathen, nachdem wir vorher einen Monat lang die Geschäftsord= nung debattirt und sodann auf Ferien gehen, \o fann das dem Lande uud den Völkern gegenüber feinen günstigen Eindruck hervorbriugen. (Beifall) Moyer stellt den Antrag, die erste Lesung dieses Ge- seßes auf 6 Monate zu vertagen, wird aber nicht unterstüßt. R ie- ger und Strobach wollen, daß die erste Lesung gesbäftsordnungs=- mäßig erfolgen sol und sodann das Haus bestimmen könne, ob eine zweite Lesung stattzufinden habe. Schuselka?s Autrag wid ang e- nommen,

Sitzung vom 20. Dez. Es werden mehrere Junterpellationen verlesen. Zuerst vom Abgeordneten Kromer: Es jei zufolge der Thronrede das freundschastlide Verhältniß mit Spanien wieder her- gestellt, und dadu:ch seien Hoffnungen erweckt worden, daß die böh- mijhe Glasmanufaftur, die besonders in Böhmisch - Kamniz viele Gewerke zähle, sich wieder heben werde. Ftüher habe eine ergiebige Ausfuhr stattgefunden z durch die Nichtanerfennung der Königin Jsa=- bella sei ein bedeutender Ausfall entstanden. Der Zoll sei bisher so hoch, daß eine Ausfuhr unmöglich sei, während andere Staaten sih dur Verträge den Markt siche: nz er frage daher das Ministerium dee Handels, 06 bereits die freundschaftlichen Vez‘ehungen zu Spanien so weit hergestellt seien, daß die österreichishen Handels - Juteresscn daselbst ihre Vertretung gefunden, Steber interpellirt den Finanz = Mini-- ster: „Jn meiner vorgestrigen Junterpellation, welde ih wegen âu= fälliger Abwesenheit des Herrn Finanz - Ministers nur an das Mini- sterium des Bergbaues allein ricjten kfonute, habe ih nachgewiesen, daß eine gründlihe Abhülfe der im Erzgebirge herrshenden befann- ten Noth sich nur von der Hebung der beiden einzigen Erwerbe- zweige desselben, des Bergbaues und Spitenklöppelns, mit Sicher=- heit hoffe lasse, und erwähnte bereits, daß der Bau auf Zinn tros der anerfannten Qualität bei dem nuicderen Zollsaße der Konkurrenz mit jenem Z:nae erliege, das Engländer, Niederländer und Hollän- ter als Schiffsballast aus den Gruben von Banka und Malakta in Ojtin- dien ausführen. Das Spißeuklöppeln, welches die fleißigen Hände der weib lichen Bewohnerschaft beschäftigt und sonst das traurige Loos ihrer Familien bedeutend erleichtert, erlitt einen argen Stoß, als 1842 die Einfuhr einer Gattung Bobinette, der sogenannten Tattings und Ed=- gings, gegen eineu Zoll von 10 Fl. per Centner vewill-gt wurde, und wurde endlich in seiner kärglichen Subsistenz durch das Hosktam- merdefret vom 4. Juni 1844, Zahl 22,337, ganz unteraraben, dur welches nicht nur obèn erwähnter Zollsaß von 10 Fl. auf 5 Fl. und jener für glatte Bobinette von 5 Fl. auf 2 Fl. 30 Kr. C. M. herabgeseßt wurde, sondern auch alle übrigen dahin noch außer Handel geseßten Bobiuettwaaren ohne Untecschied für den Zoll 5 Fl. pr. Ctr. einzuführen gestattet wurde, Jch habe hierbei nur zu bemerken, daß meines Wissens eine einzige Maschinen-Spizenfabrik besteht, und daß auch die Bewohner des säch- sishen Erzgebirges, auf gleichen Erwerb angewiesen, um Schutz ge= gen Maschinenspißen beim frankfurter Parlament ansuhten, wobei sie nachwiesen, daß für in Sachsen erzeugte. Maschinenspißen jäh:lih an 12,000,000 Thaler nad England und Fraukreih gehen. Jm Jn= teresse einer Beschäftigungsweise, welhe die Regierung durh andere Erwerbsarten, wie Strohflechten u. dgl. zu substituiren vergeblich sich bemühte, im Juteresse einer zahlreihen Bewohnerklasse, welcher das schrecklihe Loos des unglücklihen Jrlants bevorsteht, erlauve ih mir daher die Frage zu stellen, ob das Ministerium der Finanzen in Berüksichti- gung der entwickeltenGründe es angemessen finde, die Zollsäßze für ausländi= hes Zinn und Maschinenspiben zu erhöhen und leßtere ganz außer Handel zu seßen.“ Mehrere Abgeordnete Niederösterreichs stellen eiue Jutei pella- tion an das Gesammt=Ministerium: Durch einen fkreisamtlichen Erlaß sei die Entwaffnung Niederösterreichs anbefohlen. Dicse Maßregel sei niht nur incoustitutionell, sondern auch bedrohlih für das Eigenthum bei dem Umstande, als die kleineren Ortschaften wegen der bäufig sih herumtreibeuden Bettler zur Erhaltung der Sicherheit des Eigen- thams der Feuerwaffrn nicht entbehren fönnen. Die Abgeordneten stellen somit an das Ministerium des Jnnern folgende Fragen: 1) ob die erwähnten kfreizamtlihen Erlasse mit dem Willen des Vimnisteriums erlassen worden? 2) ob das Ministerium dicse Verfüguuig als mit den constitutionellen Grundsäßen vereinbar halte? 3) ob es diese Verfügung gufreht zu erhalten ober zu widerrufen gedenke? 4) ob es den Eigenthümern von Privatwaffen dieselben zu ihrer eigenen Sicherheit zu belassen geneigt sei? und endlich 5) ob sür die abgenommenen Privatwaffen ein Ersaß werdc geleistet werden? Es wird dann zur Neuwaßl des Präsidenten geschritten; es stimmen 332 Mitglieder ; davon fallen auf Smolfka 143, Strobach 130, Mayer 58, Hagenauer 1 Stimme. Sch uster fordert, ehe zu einer zweiten Wahl geschritten wird, 10 Minuten Bedenkzeit, (Bewegung im Saale.) Es ergiebt sich eine Verschiedenheit. Klaudi: Es is nah “der Ge= \häftêorduung, daß 10 Minuten bewilligt werden müsen. Bresstl: Es heißt: vor der Abstimmung nicht, während der Abstimmung. Ur= sache ist, damit die Mitglieder Zeit haben, sich über den Gegenstand zu verständigen z; bier hatte man Zeit genug, sich vorzubereiten und zu einigen. Der Präsident bringt den Antrag auf 10 Minuten Bedenkfzeit zur Abstimmungz die Majorität e:klärt sich dafür. Man schreitet zum zweiten Skrutinium, «s stimmen 326, die absolute Majorität beträgt 164 Stimmen, davon fallen auf Smoika 4160, auf Strobah 4161, auf Mayer 5 Stimmen. Da wieder feine absolute Majorität sich ergiebt, wird zu einer dritten Wahl zwishen Strobah und Smolka geschritten. Das Resultat die- ses leßten Skrutiniums ergab \sich folgendermaßen: Zahl der Stim- menden 323, absolute Majorität : 162. Davon erhielt der Abgeo1d= nete Strobach 166, der Abgeordnete Smolka 157 Stimmen, Der Abgeordnete Strobach wird somit vom ehemaligen Präsidenten Smolka eingeladen, den Präsidentenstuhl einzunehmen. Strobach dankt für das ihm hierdurch bewiesene Vertrauen und glaubt den Grund einer Wiederwahl in der Anerkennung zu finden, die ihm gezollt wurde in Folge seines Strebens, allen Parteien und allen Nationa» litäten gegenüber Gerechtigfeit zu üben. Er übernehme das Ehreu= amt mit um so größerem Vergnügen, als die Versammlung jcebt an die Berathung der Constitution gehe. (Beifall.) Smolka: Jndem er für das ihm bisher bewiesene Vertrauen und die ihm geschenkte Nachsicht von ganzem Herzen danke, trage er bas beruhigende Be= wußtsein mit ih, den Anforderungen der Gerechtigkeit Genüge ge= leistet zu haben. Das Andenken an das ihm übertragene Ehrenamt werde ihm stets ein ehrendes, ein theures sein, (Stürmischer Beifall

von allen Seiten.) Der Präsident Strobach fordert hierauf zur Vornahme der Wahl des ersten Vicepräsidenten auf. Es werden abermals 10 Minuten Bedenkzeit begehrt. Szabel stellt den An= trag, daß lieber die Sihung auf eine Stunde suspendirt werde. Dieser Antrag wird jedoch verworfen, die zehn Minuten Bedenkzeit hingegen werden bewilligt. Nach kurzer Zeit wird sodann zur Wahl des ersten Vicepräsidenten geschritten. Jhr Resultat ergiebt sich in Folgendem: An der Abstimmung nahmen Theil 233 Abgeordnete. Die absolute Ma= jorität beträgt 117 Stimmen ; hiervon erhält Doblhoff 213, Haßl=- wanter 11, Schuselka 3, Hein, Gleispah, Hagenauer, Neuberg und Smolka je 1 Stimme. Der Präsident proklamirt Doblhoff zum ersten Vice - Piâsidenten. (Beifall.) Doblhoff besteigt die Tribüne. (Stürmischer lange anhaltender Beifall.) „Meine Herren! Jch habe an Jhÿren parlamentarishen Arbeiten bisher so wenig Theil nehmen fönnen, daß ich vou dem Resultate der Wahl überrascht bin; jeden- falls war es eine freudige Ueberrashung. Jh glaube iz dem mir geshenften Vertrauen Jhre Ueberzeugung zu erkennen, daß ih in jeder Lage, in jeder Stellung, aus allen meinen Kräften bestrebt sein werde, zum Wohle unseres Vaterlandes beizutragen.“ (Beifall.) Bei der Wahl des zweiten Vice - Präsidenten is die Zahl der Stimmen= den 251 (abfolute Majorität 126). Davon erhielten die Abgeordueten Haßlwanter 130, Pretis 102, Schuselka , Hein je 3, Brauner, Vrestl, Lasser je 2; Hagenauer, Shep!, Wojtech, Peitier, Rieger je 1 Stimme, Haßlwanter: Jch erkenne, daß die auf mi gefal- lene Wahl niht meinem Verdienste zuzuschreiben is; ih nehme die auf mich gefallene Wahl mit Dank an, und dies um so mehr, als das Resultat derselben in meiner Heimat freudige Sensation heivor= rufen wird, sowohl weil beide Rivalen meinem Vaterlande angehöb- ren, als auch weil ih als Abgeordueter des Bauernstandes zum zwei- ten Vice-Präsidenten erwählt wurde. (Beifall.)

Wien, 24. Dez, Nachdem in der Reichstags-Sißung vom 21, Dezember die Grundrechte nah dem Entwurf des Constitutions-Aus- schusses neb} den Minoritäts-Voten die erste Lesung erhalten hatten, erfolgte nach langen Debatten die zweite Lesung des Kommissions= Untrags über das Ansuchen des Finanz-Ministeriums um Bewilligung eines Kredits von 80 Millionen und wurde \chließlich der Antrag der Kommission (des Finanz =- Ausschusses) mit der Abänderung an = genommen, daß der von dem Miuisterium verlangte Kredit nicht, wie der Ausschuß beantragte, auf 59 Millionen beschränkt, sondern vollständig bewilligt werden soll.

Mecklenburg-Schwerin. Schwerin, 23. Dez. (H. C.) Die Kammer der mecklenburgishen Abgeordneten hat in ihrer gestri- gen Sibung die Berathung über die definitive Geschäfts - Ordnung fortgeseßt und nach Annahme des letzten Paragraphen (das Ganze soll, bevor es zur Abstimmung kommt, noch eiver Schluß - Redaction durh den Ausschuß unterworfen werden) ihre Sihungen bis zum

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3. Januar vèrtagt.

Brauuschweig. Braunschweig, 22. Dez. (H. C) Un- sere Abgeordneten-Versammlung it heute, nachdem sie die sämmtlichen Kommissionen und auch den Ausschuß gewählt, durch landesherrliche Verordnung bis zum 19. März 1849 vertagt, mit der Bestimmung jedoch, daß, je nahdem die Kemmissionen mit ibren Arbeiten früher

rtig werden möchten, eine frühere Wiederei: berufung stattfinden solle. Las Geseß über die Aufhebung des Zeitungsstempels if heute ein- stimmig angenommen worden.

Ausland.

Oesterrei. Preßburg, 21. Dez. (Preßb. Ztg.) Hier is nachstehende Bekanntmachung erschienen :

„Jn Folge hohen Befehls des durch Se. Majestät den Kaiser Franz Joseph T. bevollmächtigten Kaiserlichen Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windischgräß Durchlaucht, wird zur allgemeinen Kenntniß und strengsten Nachhaltung hiermit verlautbari: 1) Da das Königreich Ungarn sich im Kriegszustande befindet, so wind die Stadt Preßburg und das preßburger Komitat in Belagerungszustand erklärt, 2) Die Person und das Eigen- thum dcs friedlichen Bürgers wird geschüßt; bingegen werden Zusammen- rottungen, Aufruhr, mündliche oder schriftlihe Aufreizung und Aufwieglung gegen die Regierung Sr. Majestät unseres Kaisers und Königs Franz Joseph I, standrechtlih nah dem Kricgsgeseße bestraft, so wie eine gleiche Beband'ung und Bestrafung denjenigen tri}st, welcher es unternimmt oder ver- sucht, Soldaten zur Pflichtvergessenheit oder zum Treubruche zu verleiten, 3) Es ist Niemanden gestattet, Plakate anzusc-lagen oder zu veröffentlichen, ausgenommen mit Bewilligung der Militairbehörde. Wer dagegen handelt, fällt der standrech1ilihen Behandlung und Bestrafung nach dem Kriegs8gescye anheim, 4) Sämmtlichen Civil- Autoritäten wird aufgetragen , unter dem Schuge der Militairbehörden, unter deren Befchl sie gestellt werden , ihre Amiswirksamkeit auszuüben. Derjenige Civilbeamte, welcher sich dieser Au- orditung durch Wort, That oder Unterlassung widerseßt, desgleichen der- jenige, der sih weigert, der Militair-Autorität Folge zu leisten, wird als ein Genosse der Nebellen erklärt und verfällt dem Standrechte nach dem Militairgeseße. 5) Die Nationalgarde wird vorläufig, während des Kriegs- und Belagerungszustandes, aufgelöst. 6) Die Ein- wohner der Stadt Preßburg haben alle Waffen, ohne Unterschied ter Gat- tung, nach Verlauf von 36 Stunden, vom Augenblicke diescr Kundmachung an gerechnet, der Stadthauptmannschaft abzuliefern (die Privatwaffen ge- gen Bescheinigung), welche selbe dem Militair - Kommando übergeben wird. 7. Der, bei dem nach dieser Frist noch cine Waffe vorgefunden wird, ist ebenfalls dem Standrechte verfallen und wird nach den Kriegsgescßzen ge- richtet, 8) Alle Congregationen, Versammlungen und Klubs, sowohl in der Stadt, als auf dem Lande, sind untersagt; wer dagegen handelt, ver- fällt dem Standrehte. 9) Jede Verbindung nit dem sogenannten Landesvertheidigungs - Ausschusse und dessen Präsidenten oder mit dem bercits aufgelösten Reichstage wird hiermit strengstens untersagt. Dftjenigen , welhe solhe Besehle verkünden und amtlichen oder vertraulichen Verkehr mit den Obbesagten pflegen, verfallen der vollsten Sirenge des Kriegs8geseßes. 410) Alle Ausläuder und Zugereisten werden ohue Berzug kon|kribirt. Alle Jene, die sih niht gehorig ausweisen können oder sonst verdächtig sind, werden zur Verfügung der Militair-Behörde ge- stellt, welche allein befugt is, Aufenthaltskarten zu geben. Jeder Haus- cigenthümer is für seine Parteíen verantwortlih, Wer einem Fremden ohne Aufenthaltskarte Wohnung gestattet, wird kricgsrechtlih behandelt. 11) Pásse sind nur dann gütig, wenn sie von dem betreffenden Militair- Kommando visirt sind. .

Preßburg, am 19. Dezember 1848,

Ladislaw Graf Wrbna, Feldmarschall-Lieutenant und Commandeur des 2ten Armee-Corps.“

Frankrei. Paris, 22. Dez. *) Nach dem Moniteur lautete die Antrittsrede des Präsidenten der Republ:k, Louis Bona- parte, in der National-Versammlung nach ihrem vollständigen Juhalt : „Bürger Repräsentanten! Die Stimme der Nation und der Eic, den ih eben geleistet , gebieten mein fünstiges Verhalten; meine Pflicht ist vorgezeihnet; ih werde sie als Mann von Ehre erfüllen. Jch werde als Feinde des Vaterlandes alle diejenigen betrachten, welche versuchen möchten, durch geseßwidrige Mittel das zu verändern, was ganz Frankrei eingeseßt hat. (Sehr gut! sehr gut !) Zwischen Jh- nen und mix, Bürger Repräsentanten, kann es keine wahrhafte Mei= nungsverschiedenheit geben, Unser Wollen, unsere Wünsche sind die

_*) Die Zeitungen aus Paris und London vom 23sten und die aus Brüssel vom 24sten, welche heute hätten eintreffen sollen, sind ansgeblicben.

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¡ nämlihen. Jh will, wie Sie, die Gesellshaft auf ihren Grundla- |

gen feststellen, die demokratischen Justitutionen kräftigen uud alle geeig- |

| neten Mittel aufsuhen, um die Leiden dieses edelmüthigen und cia= |

sihtsvollen Volkes zu lindern, welches mir ein so glänzendes Zeug- | niß seines Vertrauens gegeben hat. (Schr gut! sti hr gut!) Die Majorität, welhe ih erlangt habe, erfülit mi niht blos mit Dauf= barkeit, sondern sié wird auch der neuen Regierung die moralische Kraft ver= leihen, ohne welche es feine Autorität giebt, Mit dem Frieden und der Ordnung kann unser Land sih wieder aufrihten, seine Wunden heilen, die Verirrten auf den rechten Weg zurückführen und die Lei- denschaften beruhigen. Beseelt vón diesem Geiste der Versöhnung, habe ih rechtlihe, fähige und dem Lande ergebzue Männer um mich berufen, überzeugt, daß, troß der Vershiedenheiten des politischen Ur= sprunges , sie darin einig sind, mit Jhnen für die Anwendung der Verfajsung, für die Vervollkommnung der Gescße, für deu Ruhm der Republik zusammenzuwirken, Die neue Verwaltung muß beim An- tritte der Geschäfte der ihr vorhergegangenen sür die Anstrengungen danken, welche sie aufgeboten hat, um die R gierungëgewalt unange- tajtet zu überliesern, um die öffentlihe Ruhe aufrecht zu halten. (Zeichen der Zustimmung.) Das Verhalten des ehrenwerthen Gene- rals Cavaignac war der Loyalität scines Cyarafters und jenes Pilicht- fübles würdig, welches die erste Cigeuschaft des Oberhazupts eines Staates ist. (Neuer Beifall.) Wir haben, Bürger-Repräsentanten, cinen großen Beruf zu erfüllen, den nämli, eine Republif im Ju teresse Aller und eine gerehte. feste Regierung zu gründen, welche von aufrichtiger Fortschrittsliebe bescelt' si, obne reactio nair oder utopistish zu scin. (Sehr gut!) Seien wir die Männer des Landes, utht die Männer einer Partei, und mit Gottes Hülse werden wir wenigstens das Gute thun, wenn wir feine großen Dinge thun fönnen.““ (Um Swlusse der Rede e:hob \ich die ganze Versammlang unter dem wiederholten Rufe: „Es lebe die Republik!) Die Eide sformel, welche Marrast dem Präsidenten vor= gelesen und dieser beshworen hatte, lautet wörtlih: „Jm Beisein Gottes und vor dem durch die Nationaiversamnlung vertretenen französishen Volke schwöre ih, der demofratishen, einen und untheil- baren Republik treu zu bleiben und alle Pflichteu cifüllen, wele mir die Verfassung auferlegt.“ Louns Bonaparte sprah mit lauter Stimme und erhobener. Rerhten: „Zh {chwöre es.“ In. diesem Augenblide Tündigte der Hauptstadt eine Ge- schüßsalve der Jnvaliden die geschehene Eideeleistung des Präsi

ten an, Als der Präsident der Republik die National ! verließ, gaben ihm der erste Huissier , die Staateboten, die Quästo= ren, zwei Secretaire und zwei Vice - Präsidenten das Geleite. Ju dem Augenbl'cke, wo er mit Odilon Barrot in den Wagen stieg, um nah den El9gsée National zu fahren, eiltè der frühere Genosse seiner Gefangenschaft, General Bouflet de Montauban, herbei, umarmte ihn und brachte ihm seine Glückwünsche dar. Aveuds wœurdeu Cou riere an die verschiedenen Gesandten im Auelande abgeschickr, welche beauftragt find, den fremden Höfen die Prokflaminung des Präsiden- ten fundzumachen. Napoleon Bonaparte, der Soÿn Jerom-?s, wird den Höfen von Brüssel, im Haag und von Loudou den Amisantritt drs neuen Präsidenten notisiziren. Die erße Angabe des Berichter= statters Waldeck - Rousseau über das Resultat der

wahl bericbtioend, theilen heute die Secretaire

fung der - Wahl = Pro:okolle uiedergeseßten- Kommission fol= gendes genauere Resultat mit : Louis Napoleon Bonaparte 9,034,920, Cavaignac 1,448,302, Ledru Rollin 371,431, Raspail 36,964, Lamartine 17,914, Changarnier--4687, vereinzelte Stimmen 12,434, ungültige Stimmzettel 23,219, im Ganzen 7,449,471 Stim- men. Seit der Installation des Präsidenten der Republik im Elysée National, wie jeßt das Elysée Bourbon heißt, herrscht in je- nem Quartier vieles Leben. Zahireiche Besucher strömen dem Hotel zu. Auch eíne Deputation der Jnvaliden stellte sich ein, um Louts Bonaparxte zu begrüßen. Zwei Schildwachen sieheu vor dem Hotel Wacbez im Garten steht ein Jufanterièpiket. An der Legung von Gas- röhren wird eifiig gearbiitet, d Z

und der Palast soll bald in seinem ehemaligen Glanze wieder dastehen.

Sobald Cavaignac von dem Besdblusse der Kommisjion der National-Versammiung in Betreff der Proklamirung des Piäsidenten der Republik erfahren hatte, übergab er den Oberb-fehl Trüp- pen in und um Paris an Changarnier, der {nell alle zur Erhaitung der Ruhe traf uud dadurch die etwaigen Pläne Uebel- wollender vereitelte, Nah dem Siècle sagte Lo Cavaignac, als er ihm in der National-Versammlung die Hand bot : „General, was auh immer das Ergebniß des Wahlkampfes gewesen sein mag, Jhr Name und Jhre Handlungen werden ein edles Blatt in der Geschichte unseres Landes füilen, und ih hoffe ß è Biatt niht das letzte sein wird,“

Unaeachtet der Suspenfi Versammiung heute von sehr vielen Viitgliedern besucht, weniger um in den Büreaus die lanfeuden Geschäfte zu verrichten, als um sich über die Stellung gegen das neue Ministeiiuum zu besprechen. Manche behaupten, daß unter dem neuen Ministerium sich die ver- schiedenen Parteien noch shroffer entgegenstehen würden, als früher, und glauben nieht, daß die Versammlung razu kommen werde, die organischen Geseße zu votiren. Näch der Patrie wird das Mini- sterium am Dienstage, bei Eröffnung der Sißung der National- Versammlung, sein politisches Programm kundmachen.

Wie es heißt, sollen ein Amnestie - Dekret, so wie ein Dekret, welches Cavaignac zum Marschall einennen würde, noch diese Weche der National=Verx ammlung auf B: fehl des Prâsizenten der Republik übergeben werden. 5

Eine Verordnung der Exekutivgewalt vou 18. Dezember erläßt auch denjenigen kupfernen Cylindern die Eingangszoll- im Sinne des Artikels 5- des Geseßes vom 5. Juli 1836, welhe nah Fraufieich geschickt zu werden pflegen, um sie hier graviren und dann wieder abholen zu lassen,

Der Geueral Subervic, Großkanzler, ist zum Großkreaz der Ehrenlegion erhoben.

Proudhon's Peuple sagt zu den Bouapaitisten: „Nennt das Vo- tum vom 10, Dezember immerhin eine Protestation gegen die re- publikanische Staatoform. Das Volk wird Euch alsbald zeigen, daß dieses Votum in der Wahlurne von sechs Millionen Zerstörern der alten Regierungsmaschine geschrieben wurde.

en Garten verziert man mit Statuen,

a 11er o) Cs "f, Iaßregein

en ihrer Sißungen war die Nat'onal

Großbritanien und Jrland. London, 22, Dez. Der neue türfishe Gesandte am hiesigen Hofe, Mehmed Pascha, hat Lord Palm. xston im auswärtigen Amte scinen offiziellen Besuch abgestattet. Fürst Kalimaki, welcher bisber die Pforte hier vertreten, ist nach Paris abgereist, wo er den Posten eincs türkischen Gesantten ferner- hin verseheu wird. S

Unter den Gästen des Herzogs von Wellington zu Strathsfield= saye sind Fürst Metternich mit Familie, Baron Neumann und Graf Kielmannsegge. i;

Die Mornig Chronicle bemerkt, es sei blos deéhalb noch fein außerordentlicher Botschafter des neuen Kaisers von Oesterreich, um dessen Thronbesteigung anzuzeigen, hier angelangt, weil erstens diese Mission im jeßigen Augenblicke besonders wichtig, ‘und weil zweitens seit Dietrichstein's Abreise sowohl ein ordentlicher (als für

den besonderen Fall ein außerordentlicher Botschafter hier erforderlich

sei. Den lehteren Posten habe man Wessenberg angeboten, dieser ader ihn abgelehnt; jeßt verlaute, wie schon erwähnt, daß Fürst Paul Eñerhazy, früher 27 Jahre lang hier Botschafter, dazu be= stimmt sei, die Eigenschaften des ordentlihen und außerordentlichen Botschafters in sih zu vereinigen. Noch liege in seinen Beziehungen zu Ungarn ein Hinderniß, das jedoch durch die zu erwartende bal- dige Ecledigung der ungarischen Wirren hoffentlich seine Erledigung finden werde.

Die Times berichtet von Neapel, der englishe und der fran- zöfishe Gesandte beständen darauf, daß Sicilien ein eigeaes Hrer erhalten solle. Man wäre über alle auderen Punkte einverstauden, nur noch nic t! über diesen, in welhen tie neapolitanische Regierung niht willigen wolle,

Belgien. Brüssel, 23, Dez. Die Kammer der Repräsen- tanten hat in ihrer gestrigen Sißung einen Geseß-Entwurf ange= nommen, welcher die freie Korneinfuhr durch einen Zoll von 59 Cen- times für 100 Kilogramm bei der Einfuhr von Roggen, Gerste,

Buchweizen, Mais, Bohnen, Erbsen und Wien ersetzt.

Italien. Rom, 14. Dez. (Köln. Z.,) Das Dekret der römi= {en Kammer in Betreff der Einsezung einer Exekutiv-Junta lautet, wie folgt :

„Zun Betracht, daß die rêmischen Staaten repräsentativ regiert werden und die Nechte und Garantieen cines constitutionellen Statutes genießenz daß das Statut zu sciner Grundlage die Unterscheidung und zugleich die Berknüpfung der drei Gewalten hat, und daß, wo cine derselben fehlt, bas constitutionelle Regiment unvollständig is und seine Zwecke nit erfüllen fann; daß in der Nat des 24, November der Pontifex sich von Nom entfernt und Keinen zurückgelassen hat, der seine Stelle veriretez daß das 1n Gaeta ausgegebene Blatt, in dem man cine Negierungs - Kommis- sion erneunt, der nöthigen constitutionellen Formen entbehrt, welhe au dazu dienen, die Unverlegzlichkeit des Fürsten zu garantiren; daß die in dem erwähnten Blalte ernannte Kommission auf keine Weise ibre An- nahme -geosfenbart, auf keine Weise ihre Functionen ausgeübt und \sich mt einmal fafktisch fonstituirt hatz daß die beiden Kammern im Einverständniß mit dem Ministerium uud Municipium versucht haben, so großer Verwirrung zu steuern durch Absendung Lon Botichasten an den Fürsten, um ihn inständig zu bitten, zurückzukehren, um den Staat zu re- gierenz daß diese Botschaften selbs nicht allein nicht in dem neavolita- nischen Staate zugelassen wurden, sondern auch vergeblich Schritte bei dem Fürsten thaten; und daß andere neuere Schritte und andere bei ihm ver- suchte Bemühungen gänzlich fruchtlos geblieben sind; daß, da er in nicht eigenem Laude verweilt, wo man auf höheren Befehl jeglicher an ibn ge- richteten Deputation den Zutritt verweigert und so den Deputirten cin ibnen im Grundgesche erthciltes Recht nimmt, es ungewiß bleibt, ob er in der Lage is, scine volle Freiheit und die Selbstständigkeit seiner Handlungen zu genießen und sh unparteiischen und wohlmeinenden Nathes zu bedienen z daß fein Staat oder Stadt ohne voliständige Regierung und das Eigen- thum und die Rechte der Bürger nicht ohne Schutz bleiben können; da man auf jede Weise und mit jedem Mittel der nahenden Gefahr der Anar- bie und bürgeilichen Zwietracht begegnen und die öffentliche Ordnung er- haliecn muß ; da man das Grundgescß, das Prinzipat und seine consti- tutioncllen Necite unversehrt erhalten muß: \o beschließen die beiden Kammern, sich ihrer Obliegenhciten bewußt, und indem sie nur der absolu- ten Nothwendigkeit nahgaben, auf irgend cine regulaire Weise- dem äußer- sten Drange dcr Umstände zu begegnen, durch einen Akt, der im Schoße eines jeden der beiden Räthe für sich berathen ward: I. Es is cine provi- sorishe und höchste Giunta di Stato eingesczt. 11. Sie is zusammenge- set aus drei Personen, ewählt außerhalb des Rathes der Deputirten , er- nannt nach abjoluter Stimmenmehrheit des Rathes der Deputirten und ge- billigt vom hohen Rathe. 111. Die Giunta sol im Namen des Fürsten und nach Stimmenmehrheit alle die Pflichten ausüben, die dem Haupte der Exekutivgewalt zustehen, nach den Auêëdrücken des Statuts und nach den Normen und Prinzipien des constitutionellen Rechtes, IV, Die Giunta wird augenblicklih ihre Functionen einstellen bei der Nückehx des Pontifer, oderî wenn er dur einen mít voller Legalität beklcidcten Ukt eine Person

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abordnet, seine Stelle zu vertreten und seine Pflichten zu erfüllen, und diese

thaisächlih die Ausübung besagter Functionen übernimmt.“

q T R S E F E i Rom, 12. Dez. (Journal des Débats). Die Stadt ist

rubig, und das auch von der ersten Kammer genehmigte Dekret über Niederseßung einer provisorishen Regierung ist von dem Volke mit Beifall aufgenommen worden. Man glaubt jedoch nicht, daß die dazu ernannten Vätglieder diesen Antrag übernehmen würden. Außer dem General Garribaldi is auch der bekannte Mazzini, Beide sehr enishiedene Republifaner, in Rom eingetroffen, 17, Dez, Die heutige Gazzetta Piemontese t das Programm des neuen Ministeriums. Die Haupt- grundsäße seiner Politik sollen danah sein; 1) Unabhängigkeit Jta- liens dur Krieg und föderative Einheit desselben; 2) constitutionell= demokratishe Monarchie.

(Journal des Débats.) Der Name Gioberti an der Spitze des neuen fardinishen Ministerium läßt hinlänglich im voraus ver- nuthen, welhes die Politik des nenen Ministeriums in den zwei großen Fragen sein werde, die den Sturz der vorhergehenden Mini- sterien herbeigeführt haben, nämlich Wiederaufnahme der Feindfelig=- feiten gegen Desterreih und Errichtung eines Bundes zwischen den italienishea Staaten. Gioberti hat {on lange Zeit für die Unter- stüßung dieser beiden Säße seine Beredtsamkeit verwendet. Es bleibt nur, namentlih bei der Frage über den Krieg mit Oesterreich, zu wissen, ob das Geschäft des Ministers dabei \o leiht sein wird, als das des Redners,

Von Mailand sind tröstlihe Nachrichten eingetroffen. Der Belagerungszustand i aufgehoben, und zehn Perfonen, welche vor das Kriegsgericht gestellt werden sollten, freigelassen worden. Es foll dies in allen Städten des lombardisch - veuetianischen Königreichs stattfinden. Diese Gnadenakte sind zu Ehren der Thronbesteigung des neuen Kaisers erlassen. Am 12, Dezember wurde der Marshall Radetkg9 in dem Theater de la Scala, welches festlich beleuchtet war, und wohin er sffch in Begleitung der Erzherzoge Albert, Leopold, Ernft und Sigismund in feterlihem Zuge begeben hatte, mit lebhaf- ten Beifalls-Bezeugungen empfangen. Die Gazzetta di Milano spricht die Hoffnung aus, daß der Belagerungszustand, welcher ohne Beschränkung aufgehoben ist, in Zukunft nicht wieder werde hergestellt werden, wenigstens nicht, sagt ste, durch die Schuld der Regierung.

Die Allg. Ztg. sagt: „Die nah einem Schreiben aus Genua vom 17, Dezember gerüchtsweise gegebene Nachricht, daß der König Karl Albert von Sardinien zu Gunsten seines ältesten Sohnes ab- gedankt hzbe, war ungegründet, da die uns heute zugekommenen turiner Blätter, die amtlihe Gazzetta Piemontese und Zl Riforgimento vom 18ten, kein Wort davon jagen. Hingegen bringen sie ein Programm des Ministeriums Gioberti , welches die Unabhängigkeit und Einigung Jkaliens und sofort auch die Wieder- aufnahme des Kriegs voranstellt, jedoch beisügt: der Zeitpunkt der Kriegserncuerung lasse sich noch nicht genau bestimmen, sondern müsse von den militairischen Rüstungen abhängen , denen die Negie- rung ihre lebhafteste Sorge zuwenden werde. Nach innen bes zeichnet sich das Ministerium als ein demokrati¡hes, Dic amtliche Neapolitanishe Zeitung, von welcher uns die Nummern vom 9, und 14. Dezember vorliegen, meldet aus Gaeta, daß es in dieser Stadt nachgerade an Räumlichkeiten fehlte zur Aufnahme all der vor= nehmen Fremden, welche die Anwesenheit des Papstes dahin zog.

Das ganze diplomatishe Corps aus Rom war, mit Ausnahme des